Weiterbildungskurse 2015 Grundlagen zur Chemikaliensicherheit Gefahrenpiktogramme Ulrich Hugi, Fachstelle Trinkwasser-Sicherheit Hugi 3672 Oberdiessbach/BE Eine kurze Geschichte des Totenschädels vor 1971 1971-2005 seit 2005 ab 2009 nicht schweizweit genormt Giftgesetz Chemikaliengesetz GHS/CLP kantonal CH EU UN Chemikalien – Gesetzliches Umfeld Heilmittel (HMG) Gesundheit Arbeitnehmerschutz (ArG) Unfallverhütung (VUV) EKAS Lebensmittel (LGV) Kosmetika Chemikalien-Recht „Sicherheit“ Produktesicherheit (PrSG) Brandschutz (Richtlinien, Kant. VO) Transport Störfälle (StFV) (ADR/SDR) Umwelt Abwasser (GSchV) Luft (LRV) VOC (VOCV) Umgang Sonderabfälle (VeVA) Produkte Lieferkette Handel Verwender Hersteller Grosshandel berufliche Anwender Hersteller oder Importeure Detailhandel private Anwender Globally Harmonised System (GHS) Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 8 Piktogramme – Physikalische Gefahren Explodierende Bombe GHS01 explosiv thermisch instabil Pikrinsäure, TNT Flamme GHS02 entzündbar selbstentzündlich Propan, Butan, Ether, Flamme über Kreis GHS03 entzündend wirkend brandfördernd Sauerstoff, Javel Gasflasche GHS04 Gase unter Druck verflüssigte Gase kein Symbol Gasflaschen korrosiv Ätzwirkung GHS05 kein Symbol Salzsäure, Natronlauge Piktogramme – Gesundheitsgefahren Ätzwirkung GHS05 hautätzend schwere Augenschäden Natronlauge, Salzsäure Totenkopf GHS06 in geringen Mengen giftig Blausäure, Brom Ausrufezeichen GHS07 weniger starke giftig reizend, allergen Lösungsmittel Gesundheitsgefahr GHS08 krebserzeugende Stoffe aspirationsgefährlich Benzol, Petrol Piktogramme – Umweltgefahren wassergefährdend Umwelt GHS09 Insektizide, Ammoniak ozonschichtabbauend Ausrufezeichen GHS07 (H)FCKW Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 13 Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 15 Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 16 Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Sprengstoffe, Nitroglycerin Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 17 Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Grillanzünder, Lampenöle, Spraydosen, Lösungsmittel Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 18 Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Wasserstoffperoxid, Bleichmittel Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 20 Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Propan- und Butangasflaschen, CO2-Flaschen für Sodawasserherstellung Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 21 Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Backofenreiniger, Entkalker, Abflussreiniger, starke Reinigungsmittel, Reinigungskonzentrate Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Mäuse- und Rattengift Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Geschirrspültabs, Reinigungsmittel, Javelwasser Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Benzin, Methanol, Lacke, Grillanzünder, Lampenöle, gewisse ätherische Öle Platz für eigenes Beispiel Produktbeispiele: Schimmelentferner, Anti-Insektensprays, Schwimmbadchemikalien, Motorenöle Beispiel einer Etikette Stoffbezeichnung bzw. Handelsname ROHR-BLITZ Ablaufreiniger Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. GEFAHR Enthält: Natriumhydroxid Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt als Sonderabfall entsorgen. Muster AG, Bahnhofplatz , 1234 Muster Telefon 012 345 67 89 Gefahrenpiktogramm(e) Gefährliche(r) Inhaltsstoffe(e) Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements) Alt > R-Sätze Sicherheitshinweise P-Sätze (Precautionary Statments) Alt > S-Sätze Verantwortliche Inverkehrbringerin Signalwort - GEFAHR: gefährlichere Kategorien - ACHTUNG: schwächere Kategorien Sicherheitsdatenblätter Information für Verwenderin über Eigenschaften, Gefahren, Schutzmassnahmen und Vorschriften bei Lagerung, Umgang, Transport und Entsorgung -> wichtige „Informationsdrehscheibe“ Wer erhält ein SDB? • alle berufsmässigen Verwenderinnen, Wiederverkäufer Wann ? • spätestens bei der ersten Lieferung • im Detailhandel auf Verlangen Was steht drin? 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Stoff-/Erzeugnis- und Firmenbezeichnung Mögliche Gefahren Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen Erste-Hilfe-Massnahmen Massnahmen zur Brandbekämpfung Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung Expositionsbegrenzung / persönliche Schutzausrüstung Physikalische und chemische Eigenschaften Stabilität und Reaktivität Toxikologische Angaben Umweltbezogene Angaben Hinweise zur Entsorgung Angaben zum Transport Rechtsvorschriften Sonstige Angaben ACHTUNG: Aufbewahrungspflicht für SDB bei den Verwendern (solange mit dem Produkt umgegangen wird) Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 35 Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 37 Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 38 Name der Präsentation / Untertitel 24.04.2015 Seite 39 Informationskampagne CHEMINFO.ch • • • • Flyer Vorlagen Quiz/Test App (!) Betriebskontrollen / Inspektionen Abgabevorschriften - Selbstbedienung - Information - Aufzeichnung personenbezogene Vorschriften - Fachbewilligungen - Sachkenntnis Umgang - Lagerung - Handhabung primär in den Branchen: - Handel, - Schulen, - Bäder, - Schädlingsbekämpfung Chemisches Roulette Verboten! (Artikel 72 Abs. 6 ChemV) Wichtige Ursache von Vergiftungen / Verätzungen • jährlich >1 Dutzend mittelschwere bis schwere Fälle (STIZ) • betrifft häufig Dritte Kennzeichnung / Verpackung bei Verwendung Mindestens: • • • nicht in Gebinden für Lebensmittel, Heilmittel, Kosmetika, Futtermittel Angabe des Inhalts (dauerhaft und eindeutig) Gefahrensymbol/Piktogramm obligatorisch für Gruppen 1 und 2 (für übrige Stoffe empfohlen, z.B. EKAS-RL 1871 (chemische Laboratorien); vgl. EU-RL 92/58/EWG) Kennzeichnung Arbeitsgefässe Aufbewahrung – Trennung von Lebensmitteln Beispiel: Büro Beispiel: Arbeitshygiene Säurestation in Autogarage Beispiel: Gefährdung «Unbefugter» Praxis: «Unzugänglichkeit» für «Unbefugte» Unbefugte? • nicht fachkundige Personen • Kunden • Kinder • Passanten • betriebsfremde Personen, Besucher Zugänglich? • Räume, Bereiche mit Publikumszugang • Räume, die an öffentliche Bereiche Grenzen • Vorplätze • nicht abgegrenzte Areale • unbeaufsichtigte Bereiche Gilt auch für nicht restentleerte („leere“) Fässer ! Herzlichen Dank geht an Urs Näf, Dipl. Chem. Ing. ETH, Leiter Chemikalien beim Kantonalen Labor Zürich, für das Informationsmaterial!
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