direkt DER INFODIENST DER IG METALL | NR. 5 | 17. April 2015 | D 13470 5 ANALYSEN, BERICHTE, GRAFIKEN ZU DEN THEMEN ARBEIT, WIRTSCHAFT UND SOZIALES Inhalt UMFRAGE Ansprechen will gelernt sein Seite 2 MAIFEIERTAG 1. Mai feiert 125. Geburtstag Seite 2 STICHWORT Was sind eigentlich Sozialwahlen? Industrie 4.0 Der Mensch im Mittelpunkt Roboter, die Hand in Hand mit den Menschen arbeiten, Rohlinge, die sich selbstständig durch die Produktion lenken: Auf der diesjährigen Hannover Messe stand die Digitalisierung der industriellen Produktion im Mittelpunkt. Auch die IG Metall war vor Ort. Sie setzt auf eine neue Humanisierungspolitik. | Mehr auf Seite 3 » Rekordabsatz von Industrierobotern Zahl der verkauften Roboter im Jahr (Angaben je 1000 Stück) Seite 4 169 VERTRAUENSLEUTE Vorbereitungen zu den Wahlen laufen 160 140 Seite 4 120 IM GESPRÄCH 100 Betriebsrenten verbessern 80 Seite 5 60 GUT GEMACHT 40 Studierende und IG Metall – das passt 20 Seite 6 Jahr: 2003 2005 Das Thema im Extranet Seite 7 l ZU GUTER LETZT Geschichte des EMB Seite 8 2009 2011 Frauen: worum es in den nächsten Jahren geht l Angestellte: gemeinsam Wissensarbeit gestalten l Beruf: Chancen dank anonymer Bewerbung Das Extranet: extranet.igmetall.de 2013 * © | direkt 5 | 2015 * hochgerechnet | Quelle: Internationaler Verband für Robotik, Statistical Department ARBEIT UND RECHT Kündigungsfristen für Ältere 2007 di A n re k m t ex e ld a u c t ra u h a ne ng ls t .i üb Eg m e r Pa et : per al . l .d e Seite 6 0 l PRAXISTIPP Gesundheitsdaten schützen +12% Die Umfrage 1. Mai Kommunikationstraining hilft, Mitglieder zu werben Tag der Arbeit feiert 125. Geburtstag Systematik beim Ansprechen von Nichtmitgliedern: Genau das vermittelt das Kommunikationstraining der IG Metall. Buchbar ist es über die Verwaltungsstellen. Teilnehmende sind vom Training begeistert. Der 1. Mai steht unter dem Motto: »Die Zukunft der Arbeit gestalten«. Dabei geht es um faire Bezahlung und einen Arbeitstag, der einen Feierabend kennt. Um kürzere Arbeitszeiten ging es auch schon zu Beginn der Maidemonstrationen. Shefki Sadiku, Betriebsrat, Marquardt Logistik, RietheimWeilheim: »Das Kommunikationstraining war super. 1890 gingen Menschen auf der ganzen Welt zum ersten Mal am 1. Mai auf die Straße. Ein Jahr zuvor hatte der Gründungskongress der Zweiten Internationalen den 1. Mai zum Kampag der Arbeiterbewegung ausgerufen. Sie gedachten damit der Opfer der Ausschreitungen am Haymarket in Chicago. Die nordamerikanische Arbeiterbewegung hatte Am 1. Mai 1886 zu einem mehrtägigen Generalstreik aufgerufen. Sie forderte den Achtstundentag. Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei kamen mehrere Menschen ums Leben. Im ganzen Land wurden Arbeiterführer verhaet und Gewerkschaszeitungen verboten. Es hat mir Sicherheit gegeben. Ich habe gelernt, zuzuhören, nicht zuzutexten. Wir wollen, dass unser Arbeitgeber einen Tarifvertrag akzeptiert. Dafür brauchen wir jedes Mitglied. Nach dem Training habe ich mich deshalb hoch motiviert ins Zeug gelegt. Plötzlich kamen die Leute wie von selbst und ich freue mich über viele neue Mitglieder.« Silvia Heidenblut, Betriebsrätin, Volvo, Trier: »Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, mehr Mitglieder zu gewinnen. Deshalb hat unser komplettes 13-köpfiges Gremium in der IG Metall-Geschäftsstelle ein Kommunikationstraining absolviert. Das ist sehr gut gewesen. Es hat für gedankliche Klarheit gesorgt und geholfen, diese Gedanken zu verbalisieren. Das Training hat mich wirklich sehr inspiriert.« »Wir haben viel gelernt: Wann und wo, aus welchem An- lass und wie rede ich mit jemandem, den ich als Mitglied gewinnen möchte? Oberste Regel: Erst einmal dem anderen zuhören. Dann gemeinsam überlegen, was eine Unterstützung durch die IG Metall im konkreten Fall bewirken kann. Klar: Nicht jedes Gespräch endet mit einem Beitritt. Wichtig ist, in Verbindung zu bleiben, sich wieder zu verabreden.« Rogerio Dos Santos Lopes, Vertrauensmann, Constellium, Singen: »Ich habe schon einige Mitgliederwerbesemina- 2 Fotos: privat direkt 5 | 2015 re besucht, trotzdem war für mich dieses Kommunikationstraining interessant. Zur Auffrischung, die braucht man ab und zu. Ich habe gelernt, nicht mit der Tür ins Haus zu fallen. Erst mal die Probleme der Kollegen kennenlernen, den Kontakt herstellen und pflegen – darauf kommt es an.« Foto: igor terekhov/Panthermedia.net Jeanette Bruch, Vertrauensfrau, Miele, Gütersloh: Zukunft der Arbeit. In diesem Jahr steht der 1. Mai unter dem Motto »Die Zukunft der Arbeit gestalten«. Der DGB hat dazu elf Plakate gestaltet. Mit Texten wie »Hallo, Feierabend!«, »Tschö, Familienfeindlichkeit!« oder »Moin, moin, Mindestlohn!« sprechen sie die verschiedene Probleme an, mit denen Beschäftigte heute kämpfen. Auch die IG Metall ist am 1. Mai an vielen Orten vertreten. Detlef Wetzel spricht auf dem Marienplatz in München. Jörg Hofmann ist in Lübeck am Rathausplatz zu Gast. Christiane Benner spricht auf dem Römerberg in Frankfurt am Main und Jürgen Kerner am Rathaus in Singen. Hans-Jürgen Urban tritt am Volkshaus in Dresden ans Rednerpult, Wolfgang Lemb in Minden, Johanniskirchhof am BÜZ, und Irene Schulz auf dem Marktplatz in Aurich. Ein Symbol des 1. Mai ist die Nelke. Sie begleitete schon die ersten Demonstranten 1890. Da noch das Versammlungsverbot galt, trafen sich die Menschen zum Ausflug. Die rote Nelke war das gemeinsame Zeichen. Mehr zum 1. Mai unter: igmetall.de/erster-Mai Bilder zum 1. Mai findet Ihr: extranet.igmetall.de/ medienportal R Suche: »1.Mai« Impressum direkt Der Infodienst der IG Metall; Herausgeber: Detlef Wetzel, Jörg Hofmann, Jürgen Kerner; Beauftragter der Herausgeber: Jan Engelhardt IG Metall-Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main Redaktionsleiterin: Susanne Rohmund (verantw. i. S. d. P.) Chefredakteurin: Susanne Rohmund Chefin vom Dienst: Fabienne Melzer Redaktion: Jan Chaberny, Dirk Erb, Sylvia Koppelberg, Antonela Pelivan Gestaltung: Gudrun Wichelhaus-Decher; Bildredaktion: Michael Schinke Vertrieb: Thomas Köhler, Telefon: 069 66 93-22 24, Fax: 069 66 93-25 38, [email protected]; Druck und Versand: apm AG, Darmstadt Anzeigen: Zweiplus, Pallaswiesenstraße 109, 64293 Darmstadt Telefon der Redaktion: 0800 446 38 25, Fax: 069 66 93-20 02, [email protected] Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Digitalisierung Kurz und bündig Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen l KFZ-HANDWERK Kfz-Tarifrunde gestartet Die Digitalisierung der industriellen Produktion war Schwerpunkt der diesjährigen Hannover Messe. Experten diskutierten Chancen und Risiken von Industrie 4.0. Die IG Metall war vor Ort. Sie drängt auf eine neue Humanisierungspolitik. direkt 5 | 2015 3 Roboter, die Hand in Hand mit Menschen arbeiten; vernetzte Produktionsanlagen, in denen die Rohlinge selbstständig ihren Fertigungsprozess durchlaufen; Tablets, die dem Menschen zur richtigen Zeit alle nötigen Informationen liefern: All das ist keine Science-Fiction, all das war jetzt geballt auf dem Messegelände Hannover zu sehen. Mehr als 6400 Aussteller aus 65 Ländern präsentierten auf der diesjährigen Hannover Messe ihre technischen Innovationen. Schwerpunkt der weltweit größten Industriemesse war die Digitalisierung der industriellen Produktion. Experten diskutierten Chancen und Risiken von Industrie 4.0. Mit vor Ort war die IG Metall. Welche Auswirkungen Digitalisierung und Vernetzung letztlich haben werden, wie die Technik in die Organisation der Betriebe eingebettet wird und was das für die Beschäigten und ihre Arbeit heißt – das alles ist bislang offen. Denkbar ist, dass mit Industrie 4.0 Gestaltungsspielräume entstehen, dass Arbeit besser, interessanter, verantwortungsvoller wird. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass der Mensch zum Rädchen in der digitalen Fabrik wird und Maschinen den Takt vorgeben. Die IG Metall mischt sich in die Debatte über Industrie 4.0 und die Digitalisierung der Arbeitswelt ein und wirbt dafür, den Menschen in den Mittelpunkt der Gestaltung des technologischen Fortschritts zu stellen. Für Jörg Hofmann, Neuer Beirat Die IG Metall hat einen Beirat »Zukunft der Arbeit« mit 27 Expertinnen und Experten aus Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, Wissenschaft und Politik gegründet. Ziel sei, Veränderungen der Arbeitswelt frühzeitig zu erkennen und Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigte zu erschließen, sagte Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. Das Gremium tagt zweimal jährlich. Informationen unter: extranet.igmetall.de RPraxis RRat + Tat RIndustrie 4.0 Zweiter Vorsitzender der IG Metall, steht deshalb das Ringen um eine »neue Humanisierungspolitik« im Vordergrund. »Wir dürfen nicht zulassen, dass die Technik den Menschen und seine Arbeit beherrscht.« Um eine gute, lernförderliche Arbeitsorganisation in digitalisierten Arbeitsumgebungen zu entwickeln, brauche es arbeitspolitische Forschung sowie betriebliche Initiativen. Dringender denn je sei es, die Mitbestimmung in den Betrieben zu stärken. Außerdem sei eine solide Technikfolgenabschätzung vorzunehmen, um daraus abgeleitete Qualifikationsbedarfe für Erstausbildung und Weiterbildung zu ermitteln. »Unser Herangehen in der beruflichen Bildung ist der Dynamik des technologischen Wandels nicht gewachsen«, so Jörg Hofmann. Beschäigte düren nicht zwischen die Räder kommen. »Deshalb war die Umsetzung der Bildungsteilzeit so wichtig.« Die Tarifverhandlungen für die rund 450 000 Kfz-Handwerker sind gestartet. Alle regionalen Tarifkommissionen haben sich dafür ausgesprochen, 5,5 Prozent zu fordern. Weitere qualitative Forderungen sind regional unterschiedlich. Der IG MetallVorstand hat den Beschlüssen der Tarifkommissionen zugestimmt. Erster Verhandlungstermin war am 14. April in Baden-Württemberg. l TEXTILBRANCHEN Mehr Geld im Osten Nach dem Tarifabschluss Ende März steigen die Entgelte in der ostdeutschen Textilindustrie ab Mai um 3 Prozent, ab August 2016 um weitere 2,3 Prozent. Azubis erhalten überproportional mehr. Das Urlaubsgeld erhöht sich von 400 auf 450 Euro, 2016 auf 600 Euro. Der Vertrag läuft bis 30. April 2017. Ab 2. Juni verhandelt die IG Metall bundesweit für die Beschäftigten in den textilen Diensten. Sie fordert 5 Prozent. Außerdem: den Altersteilzeitvertrag weiterzuführen und weitere Schritte, um die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten im Osten ans Westniveau anzupassen. extranet.igmetall.de RTarifrunden Industrie 4.0 Stromnetze intelligente Fabrik Mobilität Produkte Logistik Gebäude ©| direkt 5 | 2015 l DOSENHERSTELLER 3,4 Prozent plus Bundesweit rund 3500 Beschäftigte der Feinstblechpackungsindustrie erhalten ab Juli 3,4 Prozent mehr Geld und 150 Euro Einmalzahlung, Azubis: 75 Euro. Der Vertrag läuft bis Ende Mai 2016. Was noch erreicht wurde, unter: igmetall-nieder-sachsenanhalt.de Kurz und bündig Das Stichwort l EUROPA Aktivere Industriepolitik Um die Deindustrialisierung Europas zu stoppen, fordert die IG Metall eine aktivere Industriepolitik. Auf einer Konferenz in Brüssel Ende März legte sie ein Investitionskonzept für ausgewogenes Wachstum vor. »Ohne nachhaltige Investitionen in beträchtlicher Höhe wird Europa die Krise nicht überwinden können«, sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Lemb. extranet.igmetall.de RPolitik RIndustriepolitik l FACILITY MANAGEMENT Betriebsräte vernetzen Die zweite Fachtagung für Betriebsräte von FM-Unternehmen zeigte, wie groß das Interesse an vernetzter Branchenarbeit ist. Die Betriebsräte wollen unter anderem eine Position zur Aus- und Weiterbildung entwickeln. Zum besseren Informationsaustausch gibt es jetzt das Portal Fokus industrienahe Dienstleistungen mit der Dokumentation der Tagung: fokus-industrienahedienstleistungen.de l TAGUNG Aktive Selbstverwalter direkt 5 | 2015 4 Um die Sozialwahlen 2017 geht es auch bei der Tagung der Selbstverwalter am 8. und 9. Mai im Bildungszentrum Bad Orb. Weitere Themen auf dem Programm sind unter anderem erfolgreiche Rehabilitation und gute betriebliche Gesundheitsförderung. Eingeladen sind die Selbstverwalter und -verwalterinnen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bei: Agnes.Stoffels@ igmetall.de WAS SIND EIGENTLICH … ... Sozialwahlen? Die nächsten Sozialwahlen stehen 2017 an. Die Zeit kann genutzt werden, denn zum einen werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, und zum anderen beschäftigte sich die Politik mit dem Thema. Sozialwahlen entscheiden, wie sich die Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherungen, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen zusammensetzen. Sie sind die Interessenvertretungen der Versicherten und je zur Hälfte mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Auf der Versichertenbank sitzen unter anderem Gewerkschafter von DGB, IG Metall, Verdi, IG BCE und IG Bau. Keine Reform. Die Form der Wahl ist strittig, da nicht bei allen Sozialversicherungen die Mitglieder ihre Vertreter direkt wählen. Sogenannte Urwahlen gab es 2011 bei sechs Krankenkassen, einer Berufsgenossenschaft und der Rentenversicherung Bund. Bei den 196 anderen Versicherungsträgern fanden Friedenswahlen statt. Gewerkschaften und Arbeitge- Mehr Infos l Bitte melden Wer die Interessen der Versicherten in den Sozialkassen vertreten will, kann sich zur Sozialwahl 2017 aufstellen lassen. Interessenten können sich bei ihrem Betriebsrat oder ihrer Verwaltungsstelle melden. Oder schickt eine E-Mail an: aktiv-in-derselbstverwaltung @igmetall.de © | direkt 5 | 2015 ber konnten sich vor den Wahlen auf eine repräsentative Besetzung einigen. Trat dagegen keine weitere Liste an, war keine Wahl erforderlich. Bei den Sozialwahlen 2017 wird es wahrscheinlich bei dieser Form bleiben. DGB, IG Metall und BDA hatten sich in der Diskussion um Reformen gegen die Einführung verpflichtender Urwahlen und Online-Abstimmungen ausgesprochen. Die IG Metall lehnt den Zwang zu Urwahlen ab, weil sie die Versichertenbank zersplittern und damit die Interessen der Versicherten eher schwächen. Sie bedauert, dass sinnvolle Reformen zur Stärkung der Selbstverwaltung, wie mehr Rechte für das Ehrenamt, nicht angepackt wurden. Über die Selbstverwaltungen bekommen die Versicherten eine Stimme bei wichtigen Entscheidungen. Die Selbstverwalter stimmen über den Haushalt ab, wählen den Vorstand und kontrollieren ihn. Sie kümmern sich um Einsprüche der Versicherten, sorgen für Reha und neue Modelle der Gesundheitsversorgung. WAHLEN DER VERTRAUENSLEUTE IM FRÜHJAHR 2016 Vorbereitung der Vertrauensleutewahlen läuft Im Frühjahr 2016 wählen die IG Metall-Mitglieder in den Betrieben neue Vertrauensleute. Ein Ziel der IG Metall ist es, Vertrauensleute oder Aktive in allen Betrieben zu wählen – also auch dort, wo es bisher noch nichts davon gab. Die Vorbereitungen zu den Wahlen laufen jetzt an. l Portal zur Wahl Arbeitshilfen und Material zur Wahl gibt es bei Eurer Verwaltungsstelle und im Extranet: extranet. igmetall.de/ vl-wahlen Ab Juni könnt Ihr über Eure Verwaltungsstellen Material bestellen, das dann im September bei Euch und zum Herunterladen im Extranet sein wird. Einen Großteil der Materialien könnt Ihr individuell nach Euren Bedürfnissen im Web-to-Print-Portal gestalten. Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber gesetzlich verpflichten und Beiträge mitfinanzieren Arbeitnehmer erhalten noch immer zu wenig Angebote von ihren Arbeitgebern, betrieblich fürs Alter vorzusorgen. Die IG Metall fordert daher, Arbeitgeber gesetzlich zu verpflichten, eine Betriebsrente anzubieten und sich an der Finanzierung der Beiträge angemessen zu beteiligen und die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte deutlich zu stärken. direkt 5 | 2015 5 Individuelle Lebensphasen. Weitere Tarifverträge zur Betriebsrente sind für Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzenden der IG Metall, vorstellbar – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. So sind gesetzliche Änderungen notwendig, die zeitgemäße Erwerbsbiografien berücksichtigen. Etwa wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit für Kinderbetreuung und Pflege reduzieren. »Eine lebensphasenorientierte Reduzierung der Arbeitszeit und deren finanzieller Ausgleich muss steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert werden, um einen tarifvertraglich gesicherten Ausgleich von Beiträgen zu stützen.« Mehr Mitbestimmung. Die Finanzierung der bAV – besonders seit dem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – hat sich von einer ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Leistung hin zur Mischfinanzierung oder einem allein durch die Arbeitnehmer finanzierten Beitrag entwickelt. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und gesetzlicher Fortentwicklungen überprüfen immer mehr Unternehmen ihre Betriebsrenten und gestalten ihre Zusagen neu – nicht selten zum Nachteil ihrer Beschäftigten und künftigen Betriebsrentner. Tarifverträge geben häufig nur einen bestimmten Rahmen vor, der auf der betrieblichen Ebene für jedes Unternehmen und jede Belegschaft konkret ausgestaltet werden kann beziehungsweise soll. Umso wichtiger ist es, dass Betriebsräte erzwingbare Mitbestimmungsrechte erhalten. Diese sind im Betriebsverfassungsrecht unzureichend und nicht mehr zeitgemäß. Kerstin Schminke ist beim Vorstand der IG Metall Expertin für betriebliche Altersversorgung. Foto: privat In der heutigen Form ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht in der Lage, den individuellen Lebensstandard von Ruheständlern zu sichern. Um die bAV künig zu stärken und als zweite tragende Säule weiter auszubauen, fordert die IG Metall, Arbeitgeber gesetzlich zu verpflichten, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten. Zurzeit müssen Arbeitgeber eine bAV lediglich auf Verlangen eines Beschäftigten anbieten. »Ohne gesetzliche Regelungen bleiben große Teile der Arbeitnehmerschaft auf der Strecke«, sagt das geschäftsführende Vorstandsmitglied HansJürgen Urban. Deshalb müssen Unternehmen zu einem obligatorischen Angebot verpflichtet werden, welches allen Beschäftigten die Möglichkeit gibt, Anwartschaften zu erwerben. Denn gerade in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten kommen nur etwa 30 Prozent von ihnen in den Genuss einer bAV. Zudem will die IG Metall, dass mindestens die Hälfte der bAV-Beiträge vom Arbeitgeber getragen werden sollen. Wird Entgeltumwandlung genutzt, soll sich der Arbeitgeber mit einem ausreichenden Beitrag zumindest beteiligen. » Wegen der niedrigen Zinserträge versuchen Arbeitgeber, Zusagen zum Nachteil der Belegschaft neu zu ordnen.« Warum brauchen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Altersversorgung? Kerstin Schminke: Die betriebliche Altersversorgung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Zwingende Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nur bei den Verteilungsgrundsätzen. Diese Rechte ergeben sich je nach Durchführungsweg aus Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 8 oder 10 Betriebsverfassungsgesetz. Doch immer weniger Versorgungsordnungen werden als eine freiwillige Sozialleistung, die ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, ausgestaltet. Deshalb brauchen Betriebsräte mehr erzwingbare Mitbestimmungsrechte. Du berätst Betriebsräte bei Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung. Mit welchen Themen müssen sich Betriebsräte aktuell auseinandersetzen? Schminke: Lücken, die durch niedrige Zinserträge bei den Versorgungsträgern entstehen, muss der Arbeitgeber nachfinanzieren. Wegen der niedrigen Zinserträge versuchen einige Arbeitgeber, durch Änderung ihrer Zusagen die Höhe der Betriebsrenten für die Zukunft zu reduzieren. Es gibt Tendenzen, die Geldanlagen für Betriebsrenten renditeorientierter – das heißt risikoreicher – anzulegen. Auch wird die Zusage häufig so gestaltet, dass die künftigen Betriebsrentner das Anlagerisiko allein tragen müssen, oder die Zuschüsse des Arbeitgebers werden auf null reduziert, sodass die Finanzierung der Betriebsrente allein durch Eigenbeiträge der Beschäftigten getragen wird. Was sollten Betriebsräte tun, wenn der Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zur bAV ändern will? Schminke: Zwingende Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nur bei den Verteilungsgrundsätzen. Bei Änderungen von Betriebsvereinbarungen sollten sich Betriebsräte von ihrer IG Metall vor Ort beraten lassen. Gut gemacht Studierende erarbeiten ihre Themen Die dual Studierenden bei Audi in Ingolstadt erarbeiten ihre Themen und Lösungen selbst, statt andere machen zu lassen. Fast alle sind in die IG Metall eingetreten. Viele sind sogar Vertrauensleute geworden. Die dual Studierenden bei Audi Ingolstadt haben ein an den Metalltarif angelehntes Entgelt. Basis ist eine Betriebsvereinbarung, für die die Studierenden selbst Eckpunkte ausgearbeitet haben. Diesen Prozess hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) organisiert. »Vor rund fünf Jahren kamen die Studierenden mit Fragen zur JAV. Das hat uns gewundert. Bis dahin hatte es nur wenige Kontakte gegeben«, erinnert sich JAVMitglied Julia Bronauer (24). »Wir haben uns dann immer wieder getroffen. Bald habe ich gemerkt: Die erwarten gar nicht, dass wir alles für sie beantworten und lösen.« Nach und nach ließ Bronauer die Studierenden selbstständig Lösungen erarbeiten. »Dass das Organizing war, wurde mir erst später klar, auf einer Organizing-Schulung der IG Metall Ingolstadt.« direkt 5 | 2015 6 Neue Aktive. Mit der Betriebsvereinbarung war keineswegs Schluss: Die dual Studierenden arbeiten weiterhin ihre Themen selbst aus. Der »Nebeneffekt«: Fast alle sind in die IG Metall eingetreten. Viele sind Vertrauensleute geworden. Und einer wurde gerade in die JAV gewählt, auch von den Azubis. Interview mit Julia Bronauer im Aktivenportal: apo.igmetall.de Praxistipp Gesundheitsdaten schützen Wenn es um Daten zur Gesundheit geht, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ein Überblick, was im Datenschutz gilt, welche Rechte der Betriebsrat hat und was der Arbeitgeber nicht wissen darf. Die Gesundheit ist besonders schützenswert. Das gilt auch für Daten zur Gesundheit, vor allem wenn sie am Arbeitsplatz erhoben werden. Regelmäßige Gesundheitschecks oder Besuche beim Betriebsarzt unterliegen zwar der ärztlichen Schweigepflicht, dennoch schwingt bei Beschäftigten manchmal ein mulmiges Gefühl mit. »Erfährt der Arbeitgeber am Ende nicht doch, was mir fehlt?« Nach Paragraf 80 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz müssen Betriebsräte über die Einhaltung der Gesetze am Arbeitsplatz wachen. Dazu gehört auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grundsätzlich gilt: Personenbezogene Daten zur Gesundheit sind besonders sensibel (Paragraf 3 Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz). Sie können wie alle personenbezogenen Daten nur auf Grundlage eines Gesetzes oder mit Einwilligung des Betroffenen erhoben und genutzt werden. Da die Daten besonders sensibel sind, reicht eine pauschale Einwilligung nach Belehrung nach Paragraf 4a Absatz 1 nicht aus. Sie muss sich ausdrücklich auf diese Daten beziehen. Der Betroffene muss Zweck der Erhebung und Nutzung der Daten kennen. Gegebenenfalls muss er auch darüber aufgeklärt werden, welche Folgen eine Weigerung für ihn haben kann. Wichtig ist, dass Betroffene freiwillig zustimmen, wenn etwa Diagnosen an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Wie freiwillig das geschieht, wenn es um den eigenen oder zukünigen Arbeitsplatz geht, ist zumindest nicht immer leicht zu entscheiden. Muss für einen Arbeitsplatz etwa geprü werden, ob ein Beschäigter sich gesundheitlich dafür eignet, darf der Arzt dem Arbeitgeber lediglich mitteilen: ob er geeignet ist oder nicht. Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Wissen l Rechte des Betriebsrats Was beim Datenschutz im Betrieb zu beachten ist, erklärt die Handlungshilfe »Überwachung und Arbeitnehmerdatenschutz«. extranet.igmetall.de R Praxis R Rat + Tat R Handlungshilfen PAPIER ZU SHARE ECONOMY UND CROWDWORKING Gesetzgeber könnte Grenzen setzen Share Economy, Waren und Dienstleistung teilen – das klingt erst mal gut, ökologisch und effizient. Doch es ist nur ein kleiner Schritt vom nachhaltigen Tauschen hin zu kommerziellen Angeboten im Internet. Besonders das Crowdworking, bei dem Arbeitsaufträge über das Internet vergeben wer- l Das Papier Arbeitsrechtsprofessor Peter Wedde und Betriebswirtin Irene Wedde haben »Schöne neue ›share economy‹?« geschrieben. library.fes.de R Suche: »Share Economy« den, erleichtert Scheinselbstständigkeit, hebelt Mitbestimmung aus und führt oftmals zu Konkurrenzdruck, der in Billigstrategien enden kann. Das Papier der FriedrichEbert-Stiftung zeigt die Gefahren für Arbeitnehmerrechte und was die Politik tun könnte, um Grenzen zu setzen. Arbeit und Recht l KOALITIONSFREIHEIT l ERHOLUNGSURLAUB Frage nach Zugehörigkeit in einer Gewerkschaft Verlangt ein Arbeitgeber während laufender Tarifverhandlungen von seinen Beschäftigten die Offenlegung ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, so handelt es sich um eine gegen die gewerkschaftliche Koalitionsbetätigungsfreiheit gerichtete unzulässige Maßnahme. Nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darf eine Gewerkschaft der Arbeitgeberseite in einer Tarifvertragsverhandlung Angaben über ihren Organisationsgrad und die Verteilung ihrer Mitglieder in bestimmten Betrieben vorenthalten. Die Unwissenheit über die tatsächliche Durchsetzungskraft einer Gewerkschaft in einer konkreten Verhandlungssituation ist grundlegend dafür, die Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite zu fördern und zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen den Parteien zu gelangen. l Mindestlohn- Kündigungsfristen für ältere Beschäftigte BAG vom 18. September 2014 – 6 AZR 636/13 © | direkt 5 | 2015 l KÜNDIGUNG I 7 Mehr Wissen Hotline des DGB weiterhin aktiv Die Mindestlohn-Hotline des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) bleibt bis auf Weiteres verfügbar. Ursprünglich sollte die Hotline nur bis 31. März geschaltet sein. Die Hotline ist montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr zum Festnetztarif unter der Rufnummer 0391 408 8003 erreichbar. Fragen zum Mindestlohn werden in den Sprachen Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch, Rumänisch, Serbisch, Türkisch und Ungarisch beantwortet. Ausführliche Informationen und Tipps des DGB gibt es auch unter: mindestlohn.de Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 18. November 2014 – 1 AZR 257/13 direkt 5 | 2015 Kürzung bei unbezahltem Sonderurlaub unzulässig Die Verlängerung der Kündigungsfristen durch Paragraf 622 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch verfolgt das Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen, typischerweise älteren Arbeitnehmern, durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. Dieses Ziel ist rechtmäßig auch im Sinne des Rechts der Europäischen Union. Für das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Nicht erforderlich ist, dass der Beschäftigte im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat. Vereinbaren die Vertragsparteien unbezahlten Sonderurlaub, hindert sogar die dadurch eintretende Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Entstehen gesetzlicher Urlaubsansprüche. Dabei ist unerheblich, auf wessen Initiative das Ruhen vereinbart wurde. BAG vom 6. Mai 2014 – 9 AZR 678/12 l LEIHARBEIT Betriebsrat kann Zustimmung verweigern Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme nach Paragraf 99 Absatz 2 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt. Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbietet die mehr als vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher. Diese Vorschrift dient auch den kollektiven Interessen der betroffenen Belegschaft im Entleihbetrieb. Im Interesse auch der Stammbeschäftigten soll eine Spaltung der Belegschaft begrenzt und die Gefahr eingeschränkt werden, dass zumindest faktisch auf deren Arbeitsplatz, Sicherheit und die Qualität ihrer Arbeitsbedingungen Druck ausgeübt wird. Die ohne jegliche zeitliche Begrenzung vorgenommene Arbeitnehmer- überlassung, bei der ein Leiharbeiter dauerhaft anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt werden soll, ist nicht mehr vorübergehend. BAG vom 30. September 2014 – 1 ABR 79/12 l KÜNDIGUNG II Zu den Grenzen der Meinungsfreiheit Ein Arbeitnehmer verletzt seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme, wenn er über seinen Arbeitgeber, seine Vorgesetzten oder Kollegen bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen aufstellt, insbesondere wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Ein solches Verhalten kann – je nach Umständen – einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden. Gleiches gilt für eine bewusste und gewollte Geschäftsschädigung, die geeignet ist, bei Geschäftspartnern Misstrauen gegen die Zuverlässigkeit des Arbeitgebers hervorzurufen. BAG vom 31. Juli 2014 – 2 AZR 505/13 l SCHWERBEHINDERUNG Mitteilung bei der Bewerbung Will ein Bewerber seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei seiner Bewerbung berücksichtigt wissen, hat er den Arbeitgeber über seine Schwerbehinderung regelmäßig im Bewerbungsschreiben selbst zu unterrichten. Möglich ist auch eine Information im Lebenslauf an hervorgehobener Stelle. Es liegt aber in der Entscheidung des Bewerbers, ob er bei einer konkreten Bewerbung seine Behinderung vom Arbeitgeber berücksichtigt wissen will. BAG vom 18. September 2014 – 8 AZR 759/13 Zu guter Letzt l Seminare Zukunft der Industrie »Wohlstandsbasis Industrie: moderne Strukturen, gute Arbeit, erweiterte Demokratie« ist ema des Gewerkschas- und gesellschaspolitischen Forums. Es richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche. Sie diskutieren mit Experten aus Praxis und Wissenscha. Zeit und Ort: 16. Juli von 10.30 bis 19 Uhr, IG Metall-Vorstandsverwaltung Frankfurt am Main. Anmelden in der Verwaltungsstelle, Seminar HF 152914. l Material Gewerkschaftsgeschichte 2012 fusionierte der Europäische Metallgewerkschasbund (EMB) mit anderen Gewerkschaen zu Industriall Europe. Wie die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaen in Europa begann, erzählen nun zwei Studien über die Geschichte des EMB: Yves Clairmont: »Vom Europäischen Verbindungsbüro zur Transnationalen Gewerkschasorganisation«, Stuttgart 2014, Franz-Steiner-Verlag, 72 Euro, und Klaus Henning: »Europäische Integration und Gewerkschaften«, Wiesbaden 2013, Springer VS, 48,59 Euro. Lesermeinung l direkt 3/2015, Tarifergebnis l direkt 3/2015, Metall- und Elektroindustrie: »Ich hoffe, dass bei der nächs- Änderung der Arbeitsstättenverordnung »Auf den letzten Metern gestoppt«: »Da sieht man, welche Macht ten Tarifverhandlung in der Holz- und Kunststoranche auch eine praktikable Altersteilzeitregelung in Verbindung mit einer Beschäigungsbrücke vereinbart wird. Nach dem Motto ›einer raus – einer rein‹, sodass Arbeitgeber mehr junge Leute einstellen oder ausbilden und die Belegscha so verjüngen. In der Vergangenheit sind durch Altersteilzeit meistens nur Stellen abgebaut worden. Das belastet wiederum den Rest der Belegscha. Bei der schon heute teilweise dünnen Personaldecke ist das für alle Beteiligten nicht gut.« Peter Engel, Vlotho Sagt uns Eure Meinung! Ob Lob oder Kritik, Themenwünsche oder Anregungen: Die Redaktion freut sich über jede Zuschrift. Schreibt uns eine E-Mail an: [email protected] die Arbeitgeber haben. Die brauchen nur laut genug schreien und schon knickt die Politik vor denen ein. Plötzlich ist ein notwendig besserer Schutz für Arbeitnehmer nicht mehr so wichtig, als dass man diesen an heutige Verhältnisse anpassen müsste. Traurig, traurig.« Uwe Ramler, Weinstadt »Unerhört wie das Kanzleramt agiert. Aber wie geht das nun weiter? Aufregen alleine reicht nicht, da müssen andere ›Geschütze‹ her!« Claus Drewes, Neu-Anspach direkt 5 | 2015 8 [email protected]. Als PDF zum Herunterladen: boeckler.de R WSI-Tarifarchiv Karikatur: Harm Bengen Tarifstatistiken Gerade ist das »Statistische Taschenbuch Tarifpolitik 2015« des WSI-Archivs erschienen. Es informiert über Tariferhöhungen 2014, Tariindung, tarifliche Regelungen in den einzelnen Branchen, Entwicklungen der Entgelte und Arbeitszeiten und über Tariewegungen und Arbeitskämpfe. Das He ist kostenfrei erhältlich:
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