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DER INFODIENST DER IG METALL | NR. 5 | 17. April 2015 | D 13470
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ANALYSEN, BERICHTE, GRAFIKEN ZU DEN THEMEN ARBEIT, WIRTSCHAFT UND SOZIALES
Inhalt
UMFRAGE
Ansprechen will
gelernt sein
Seite 2
MAIFEIERTAG
1. Mai feiert
125. Geburtstag
Seite 2
STICHWORT
Was sind eigentlich
Sozialwahlen?
Industrie 4.0
Der Mensch im Mittelpunkt
Roboter, die Hand in Hand mit den Menschen arbeiten, Rohlinge, die sich selbstständig durch die Produktion lenken: Auf der diesjährigen Hannover Messe stand
die Digitalisierung der industriellen Produktion im Mittelpunkt. Auch die IG Metall
war vor Ort. Sie setzt auf eine neue Humanisierungspolitik. | Mehr auf Seite 3 »
Rekordabsatz von Industrierobotern
Zahl der verkauften Roboter im Jahr
(Angaben je 1000 Stück)
Seite 4
169
VERTRAUENSLEUTE
Vorbereitungen zu
den Wahlen laufen
160
140
Seite 4
120
IM GESPRÄCH
100
Betriebsrenten
verbessern
80
Seite 5
60
GUT GEMACHT
40
Studierende und
IG Metall – das passt
20
Seite 6
Jahr:
2003
2005
Das Thema im Extranet
Seite 7
l
ZU GUTER LETZT
Geschichte des EMB
Seite 8
2009
2011
Frauen: worum es in den nächsten Jahren geht
l Angestellte: gemeinsam Wissensarbeit gestalten
l Beruf: Chancen dank anonymer Bewerbung
Das Extranet:
extranet.igmetall.de
2013 *
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* hochgerechnet | Quelle: Internationaler Verband für Robotik, Statistical Department
ARBEIT UND RECHT
Kündigungsfristen
für Ältere
2007
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Seite 6
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PRAXISTIPP
Gesundheitsdaten
schützen
+12%
Die Umfrage
1. Mai
Kommunikationstraining
hilft, Mitglieder zu werben
Tag der Arbeit feiert
125. Geburtstag
Systematik beim Ansprechen von Nichtmitgliedern:
Genau das vermittelt das Kommunikationstraining
der IG Metall. Buchbar ist es über die Verwaltungsstellen. Teilnehmende sind vom Training begeistert.
Der 1. Mai steht unter dem Motto: »Die Zukunft der Arbeit
gestalten«. Dabei geht es um faire Bezahlung und einen Arbeitstag, der einen Feierabend kennt. Um kürzere Arbeitszeiten ging es auch schon zu Beginn der Maidemonstrationen.
Shefki Sadiku, Betriebsrat, Marquardt Logistik, RietheimWeilheim: »Das Kommunikationstraining war super.
1890 gingen Menschen auf der ganzen Welt zum ersten Mal am
1. Mai auf die Straße. Ein Jahr zuvor hatte der Gründungskongress
der Zweiten Internationalen den 1. Mai zum Kampag der Arbeiterbewegung ausgerufen. Sie gedachten damit der Opfer der Ausschreitungen am Haymarket in Chicago. Die nordamerikanische Arbeiterbewegung hatte Am 1. Mai 1886 zu einem mehrtägigen
Generalstreik aufgerufen. Sie forderte den
Achtstundentag. Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei kamen mehrere Menschen ums Leben. Im ganzen
Land wurden Arbeiterführer verhaet und Gewerkschaszeitungen verboten.
Es hat mir Sicherheit gegeben. Ich habe gelernt, zuzuhören, nicht zuzutexten. Wir wollen, dass
unser Arbeitgeber einen Tarifvertrag
akzeptiert. Dafür brauchen wir jedes
Mitglied. Nach dem Training habe ich
mich deshalb hoch motiviert ins Zeug
gelegt. Plötzlich kamen die Leute wie
von selbst und ich freue mich über
viele neue Mitglieder.«
Silvia Heidenblut, Betriebsrätin, Volvo, Trier:
»Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, mehr
Mitglieder zu gewinnen. Deshalb hat unser komplettes
13-köpfiges Gremium in der IG Metall-Geschäftsstelle ein Kommunikationstraining absolviert. Das ist sehr
gut gewesen. Es hat für gedankliche
Klarheit gesorgt und geholfen, diese
Gedanken zu verbalisieren. Das
Training hat mich wirklich sehr
inspiriert.«
»Wir haben viel gelernt: Wann und wo, aus welchem An-
lass und wie rede ich mit jemandem, den ich als Mitglied
gewinnen möchte? Oberste Regel: Erst
einmal dem anderen zuhören. Dann
gemeinsam überlegen, was eine Unterstützung durch die IG Metall im konkreten Fall bewirken kann. Klar: Nicht
jedes Gespräch endet mit einem Beitritt. Wichtig ist, in Verbindung zu bleiben, sich wieder zu verabreden.«
Rogerio Dos Santos Lopes, Vertrauensmann, Constellium,
Singen: »Ich habe schon einige Mitgliederwerbesemina-
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Fotos: privat
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re besucht, trotzdem war für mich dieses Kommunikationstraining interessant. Zur Auffrischung, die braucht
man ab und zu. Ich habe gelernt, nicht
mit der Tür ins Haus zu fallen. Erst mal
die Probleme der Kollegen kennenlernen, den Kontakt herstellen und pflegen – darauf kommt es an.«
Foto: igor terekhov/Panthermedia.net
Jeanette Bruch, Vertrauensfrau, Miele, Gütersloh:
Zukunft der Arbeit. In diesem Jahr steht der
1. Mai unter dem Motto »Die Zukunft der Arbeit
gestalten«. Der DGB hat dazu elf Plakate gestaltet.
Mit Texten wie »Hallo, Feierabend!«, »Tschö, Familienfeindlichkeit!« oder »Moin, moin, Mindestlohn!«
sprechen sie die verschiedene Probleme an, mit denen Beschäftigte heute kämpfen.
Auch die IG Metall ist am 1. Mai an vielen Orten
vertreten. Detlef Wetzel spricht auf dem Marienplatz in
München. Jörg Hofmann ist in Lübeck am Rathausplatz
zu Gast. Christiane Benner spricht auf dem Römerberg
in Frankfurt am Main und Jürgen Kerner am Rathaus in
Singen. Hans-Jürgen Urban tritt am Volkshaus in Dresden
ans Rednerpult, Wolfgang Lemb in Minden, Johanniskirchhof am BÜZ, und Irene Schulz auf dem Marktplatz in
Aurich. Ein Symbol des 1. Mai ist die Nelke. Sie begleitete
schon die ersten Demonstranten 1890. Da noch das Versammlungsverbot galt, trafen sich die
Menschen zum Ausflug. Die rote Nelke war das gemeinsame Zeichen.
Mehr zum 1. Mai unter: igmetall.de/erster-Mai
Bilder zum 1. Mai findet Ihr: extranet.igmetall.de/
medienportal R Suche: »1.Mai«
Impressum
direkt Der Infodienst der IG Metall; Herausgeber: Detlef Wetzel, Jörg Hofmann,
Jürgen Kerner; Beauftragter der Herausgeber: Jan Engelhardt
IG Metall-Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main
Redaktionsleiterin: Susanne Rohmund (verantw. i. S. d. P.)
Chefredakteurin: Susanne Rohmund
Chefin vom Dienst: Fabienne Melzer
Redaktion: Jan Chaberny, Dirk Erb, Sylvia Koppelberg, Antonela Pelivan
Gestaltung: Gudrun Wichelhaus-Decher; Bildredaktion: Michael Schinke
Vertrieb: Thomas Köhler, Telefon: 069 66 93-22 24, Fax: 069 66 93-25 38,
[email protected]; Druck und Versand: apm AG, Darmstadt
Anzeigen: Zweiplus, Pallaswiesenstraße 109, 64293 Darmstadt
Telefon der Redaktion: 0800 446 38 25, Fax: 069 66 93-20 02, [email protected]
Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Digitalisierung
Kurz und bündig
Der Mensch muss
im Mittelpunkt stehen
l KFZ-HANDWERK
Kfz-Tarifrunde gestartet
Die Digitalisierung der industriellen Produktion war Schwerpunkt der diesjährigen Hannover Messe. Experten diskutierten Chancen und Risiken von Industrie
4.0. Die IG Metall war vor Ort. Sie drängt auf eine neue Humanisierungspolitik.
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Roboter, die Hand in Hand mit
Menschen arbeiten; vernetzte
Produktionsanlagen, in denen
die Rohlinge selbstständig ihren
Fertigungsprozess durchlaufen;
Tablets, die dem Menschen zur
richtigen Zeit alle nötigen Informationen liefern: All das ist keine Science-Fiction, all das war
jetzt geballt auf dem Messegelände Hannover zu sehen.
Mehr als 6400 Aussteller
aus 65 Ländern präsentierten
auf der diesjährigen Hannover
Messe ihre technischen Innovationen. Schwerpunkt der weltweit größten Industriemesse
war die Digitalisierung der
industriellen Produktion. Experten diskutierten Chancen
und Risiken von Industrie 4.0.
Mit vor Ort war die IG Metall.
Welche Auswirkungen Digitalisierung und Vernetzung
letztlich haben werden, wie die
Technik in die Organisation der
Betriebe eingebettet wird und
was das für die Beschäigten
und ihre Arbeit heißt – das alles
ist bislang offen. Denkbar ist,
dass mit Industrie 4.0 Gestaltungsspielräume entstehen, dass
Arbeit besser, interessanter, verantwortungsvoller wird. Auf der
anderen Seite besteht die Gefahr,
dass der Mensch zum Rädchen
in der digitalen Fabrik wird und
Maschinen den Takt vorgeben.
Die IG Metall mischt sich in
die Debatte über Industrie 4.0
und die Digitalisierung der Arbeitswelt ein und wirbt dafür,
den Menschen in den Mittelpunkt der Gestaltung des technologischen Fortschritts zu
stellen. Für Jörg Hofmann,
Neuer Beirat
Die IG Metall hat einen
Beirat »Zukunft der Arbeit« mit 27 Expertinnen und Experten aus
Unternehmen der
Metall- und Elektroindustrie, Wissenschaft
und Politik gegründet.
Ziel sei, Veränderungen
der Arbeitswelt frühzeitig zu erkennen und
Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigte
zu erschließen, sagte
Jörg Hofmann, Zweiter
Vorsitzender der IG Metall. Das Gremium tagt
zweimal jährlich. Informationen unter:
extranet.igmetall.de
RPraxis RRat + Tat
RIndustrie 4.0
Zweiter Vorsitzender der IG
Metall, steht deshalb das Ringen
um eine »neue Humanisierungspolitik« im Vordergrund.
»Wir dürfen nicht zulassen, dass
die Technik den Menschen und
seine Arbeit beherrscht.«
Um eine gute, lernförderliche Arbeitsorganisation in digitalisierten Arbeitsumgebungen
zu entwickeln, brauche es arbeitspolitische Forschung sowie
betriebliche Initiativen. Dringender denn je sei es, die Mitbestimmung in den Betrieben zu
stärken. Außerdem sei eine solide Technikfolgenabschätzung
vorzunehmen, um daraus abgeleitete Qualifikationsbedarfe für
Erstausbildung und Weiterbildung zu ermitteln. »Unser Herangehen in der beruflichen Bildung ist der Dynamik des
technologischen Wandels nicht
gewachsen«, so Jörg Hofmann.
Beschäigte düren nicht zwischen die Räder kommen. »Deshalb war die Umsetzung der Bildungsteilzeit so wichtig.«
Die Tarifverhandlungen für
die rund 450 000 Kfz-Handwerker sind gestartet. Alle regionalen Tarifkommissionen
haben sich dafür ausgesprochen, 5,5 Prozent zu fordern.
Weitere qualitative Forderungen sind regional unterschiedlich. Der IG MetallVorstand hat den Beschlüssen
der Tarifkommissionen zugestimmt. Erster Verhandlungstermin war am 14. April in
Baden-Württemberg.
l TEXTILBRANCHEN
Mehr Geld im Osten
Nach dem Tarifabschluss
Ende März steigen die Entgelte in der ostdeutschen
Textilindustrie ab Mai um
3 Prozent, ab August 2016
um weitere 2,3 Prozent. Azubis erhalten überproportional mehr. Das Urlaubsgeld
erhöht sich von 400 auf 450
Euro, 2016 auf 600 Euro. Der
Vertrag läuft bis 30. April
2017.
Ab 2. Juni verhandelt die
IG Metall bundesweit für die
Beschäftigten in den textilen
Diensten. Sie fordert 5 Prozent. Außerdem: den Altersteilzeitvertrag weiterzuführen
und weitere Schritte, um die
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten im Osten ans
Westniveau anzupassen.
extranet.igmetall.de
RTarifrunden
Industrie 4.0
Stromnetze
intelligente Fabrik
Mobilität
Produkte
Logistik
Gebäude
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l DOSENHERSTELLER
3,4 Prozent plus
Bundesweit rund 3500 Beschäftigte der Feinstblechpackungsindustrie erhalten
ab Juli 3,4 Prozent mehr Geld
und 150 Euro Einmalzahlung, Azubis: 75 Euro. Der
Vertrag läuft bis Ende Mai
2016. Was noch erreicht wurde, unter:
igmetall-nieder-sachsenanhalt.de
Kurz und bündig
Das Stichwort
l EUROPA
Aktivere Industriepolitik
Um die Deindustrialisierung Europas zu stoppen,
fordert die IG Metall eine
aktivere Industriepolitik.
Auf einer Konferenz in
Brüssel Ende März legte sie
ein Investitionskonzept für
ausgewogenes Wachstum
vor. »Ohne nachhaltige Investitionen in beträchtlicher
Höhe wird Europa die Krise
nicht überwinden können«,
sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Lemb.
extranet.igmetall.de
RPolitik
RIndustriepolitik
l FACILITY MANAGEMENT
Betriebsräte vernetzen
Die zweite Fachtagung für
Betriebsräte von FM-Unternehmen zeigte, wie groß das
Interesse an vernetzter Branchenarbeit ist. Die Betriebsräte wollen unter anderem
eine Position zur Aus- und
Weiterbildung entwickeln.
Zum besseren Informationsaustausch gibt es jetzt das
Portal Fokus industrienahe
Dienstleistungen mit der
Dokumentation der Tagung:
fokus-industrienahedienstleistungen.de
l TAGUNG
Aktive Selbstverwalter
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Um die Sozialwahlen 2017
geht es auch bei der Tagung
der Selbstverwalter am 8. und
9. Mai im Bildungszentrum
Bad Orb. Weitere Themen auf
dem Programm sind unter
anderem erfolgreiche Rehabilitation und gute betriebliche
Gesundheitsförderung. Eingeladen sind die Selbstverwalter und -verwalterinnen
der gesetzlichen Kranken-,
Renten- und Unfallversicherung. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bei:
Agnes.Stoffels@
igmetall.de
WAS SIND EIGENTLICH …
... Sozialwahlen?
Die nächsten Sozialwahlen
stehen 2017 an. Die Zeit kann
genutzt werden, denn zum einen werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht,
und zum anderen beschäftigte sich die Politik mit dem
Thema. Sozialwahlen entscheiden, wie sich die Selbstverwaltungen der Deutschen
Rentenversicherungen, der
gesetzlichen Kranken- und
Unfallversicherungen zusammensetzen. Sie sind die Interessenvertretungen der Versicherten und je zur Hälfte mit
Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Auf der Versichertenbank sitzen unter anderem Gewerkschafter von
DGB, IG Metall, Verdi, IG
BCE und IG Bau.
Keine Reform. Die Form
der Wahl ist strittig, da nicht
bei allen Sozialversicherungen die Mitglieder ihre Vertreter direkt wählen. Sogenannte Urwahlen gab es 2011
bei sechs Krankenkassen, einer Berufsgenossenschaft
und der Rentenversicherung
Bund. Bei den 196 anderen
Versicherungsträgern fanden
Friedenswahlen statt. Gewerkschaften und Arbeitge-
Mehr Infos
l Bitte melden
Wer die Interessen der
Versicherten in den Sozialkassen vertreten
will, kann sich zur Sozialwahl 2017 aufstellen
lassen. Interessenten
können sich bei ihrem
Betriebsrat oder ihrer
Verwaltungsstelle
melden.
Oder schickt eine
E-Mail an:
aktiv-in-derselbstverwaltung
@igmetall.de
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ber konnten sich vor den
Wahlen auf eine repräsentative Besetzung einigen. Trat dagegen keine weitere Liste an,
war keine Wahl erforderlich.
Bei den Sozialwahlen
2017 wird es wahrscheinlich
bei dieser Form bleiben.
DGB, IG Metall und BDA
hatten sich in der Diskussion
um Reformen gegen die Einführung verpflichtender Urwahlen und Online-Abstimmungen ausgesprochen. Die
IG Metall lehnt den Zwang zu
Urwahlen ab, weil sie die Versichertenbank zersplittern
und damit die Interessen der
Versicherten eher schwächen.
Sie bedauert, dass sinnvolle
Reformen zur Stärkung der
Selbstverwaltung, wie mehr
Rechte für das Ehrenamt,
nicht angepackt wurden.
Über die Selbstverwaltungen bekommen die Versicherten eine Stimme bei
wichtigen Entscheidungen.
Die Selbstverwalter stimmen über den Haushalt ab,
wählen den Vorstand und
kontrollieren ihn. Sie kümmern sich um Einsprüche
der Versicherten, sorgen für
Reha und neue Modelle der
Gesundheitsversorgung.
WAHLEN DER VERTRAUENSLEUTE IM FRÜHJAHR 2016
Vorbereitung der Vertrauensleutewahlen läuft
Im Frühjahr 2016 wählen die
IG Metall-Mitglieder in den Betrieben neue Vertrauensleute.
Ein Ziel der IG Metall ist es, Vertrauensleute oder Aktive in allen
Betrieben zu wählen – also auch
dort, wo es bisher noch nichts
davon gab. Die Vorbereitungen
zu den Wahlen laufen jetzt an.
l Portal zur Wahl
Arbeitshilfen und Material zur Wahl gibt es
bei Eurer Verwaltungsstelle und im Extranet:
extranet.
igmetall.de/
vl-wahlen
Ab Juni könnt Ihr über Eure
Verwaltungsstellen Material
bestellen, das dann im September bei Euch und zum Herunterladen im Extranet sein wird.
Einen Großteil der Materialien könnt Ihr individuell
nach Euren Bedürfnissen im
Web-to-Print-Portal gestalten.
Betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeber gesetzlich verpflichten
und Beiträge mitfinanzieren
Arbeitnehmer erhalten noch immer zu wenig Angebote von ihren Arbeitgebern, betrieblich
fürs Alter vorzusorgen. Die IG Metall fordert daher, Arbeitgeber gesetzlich zu verpflichten,
eine Betriebsrente anzubieten und sich an der Finanzierung der Beiträge angemessen zu
beteiligen und die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte deutlich zu stärken.
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Individuelle Lebensphasen.
Weitere Tarifverträge zur Betriebsrente sind für Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzenden
der IG Metall, vorstellbar –
wenn die Rahmenbedingungen
stimmen. So sind gesetzliche
Änderungen notwendig, die
zeitgemäße Erwerbsbiografien
berücksichtigen. Etwa wenn
Beschäftigte ihre Arbeitszeit für
Kinderbetreuung und Pflege
reduzieren. »Eine lebensphasenorientierte Reduzierung der
Arbeitszeit und deren finanzieller Ausgleich muss steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert werden,
um einen tarifvertraglich gesicherten Ausgleich von Beiträgen zu stützen.«
Mehr Mitbestimmung. Die
Finanzierung der bAV – besonders seit dem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung
– hat sich von einer ausschließlich arbeitgeberfinanzierten
Leistung hin zur Mischfinanzierung oder einem allein
durch die Arbeitnehmer finanzierten Beitrag entwickelt.
Vor dem Hintergrund
wirtschaftlicher und gesetzlicher Fortentwicklungen überprüfen immer mehr Unternehmen ihre Betriebsrenten und
gestalten ihre Zusagen neu –
nicht selten zum Nachteil ihrer
Beschäftigten und künftigen
Betriebsrentner. Tarifverträge
geben häufig nur einen bestimmten Rahmen vor, der auf
der betrieblichen Ebene für jedes Unternehmen und jede Belegschaft konkret ausgestaltet
werden kann beziehungsweise
soll. Umso wichtiger ist es, dass
Betriebsräte erzwingbare Mitbestimmungsrechte erhalten.
Diese sind im Betriebsverfassungsrecht unzureichend und
nicht mehr zeitgemäß.
Kerstin Schminke ist beim
Vorstand der IG Metall Expertin
für betriebliche Altersversorgung.
Foto: privat
In der heutigen Form ist die
betriebliche Altersversorgung
(bAV) nicht in der Lage, den individuellen Lebensstandard von
Ruheständlern zu sichern. Um
die bAV künig zu stärken und
als zweite tragende Säule weiter
auszubauen, fordert die IG Metall, Arbeitgeber gesetzlich zu
verpflichten, ihren Beschäftigten
eine Betriebsrente anzubieten.
Zurzeit müssen Arbeitgeber eine bAV lediglich auf
Verlangen eines Beschäftigten
anbieten. »Ohne gesetzliche
Regelungen bleiben große Teile
der Arbeitnehmerschaft auf der
Strecke«, sagt das geschäftsführende Vorstandsmitglied HansJürgen Urban. Deshalb müssen
Unternehmen zu einem obligatorischen Angebot verpflichtet
werden, welches allen Beschäftigten die Möglichkeit gibt, Anwartschaften zu erwerben.
Denn gerade in kleinen und
mittleren Unternehmen mit
weniger als zehn Beschäftigten
kommen nur etwa 30 Prozent
von ihnen in den Genuss einer
bAV. Zudem will die IG Metall,
dass mindestens die Hälfte der
bAV-Beiträge vom Arbeitgeber
getragen werden sollen. Wird
Entgeltumwandlung genutzt,
soll sich der Arbeitgeber mit einem ausreichenden Beitrag zumindest beteiligen.
»
Wegen der niedrigen
Zinserträge versuchen Arbeitgeber, Zusagen zum Nachteil der Belegschaft neu zu ordnen.«
Warum brauchen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Altersversorgung?
Kerstin Schminke: Die betriebliche Altersversorgung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Zwingende Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nur bei den Verteilungsgrundsätzen. Diese Rechte ergeben sich je nach
Durchführungsweg aus Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 8
oder 10 Betriebsverfassungsgesetz. Doch immer weniger
Versorgungsordnungen werden als eine freiwillige Sozialleistung, die ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, ausgestaltet. Deshalb brauchen Betriebsräte mehr erzwingbare Mitbestimmungsrechte.
Du berätst Betriebsräte bei Fragen rund um die
betriebliche Altersversorgung. Mit welchen Themen
müssen sich Betriebsräte aktuell auseinandersetzen?
Schminke: Lücken, die durch niedrige Zinserträge bei den
Versorgungsträgern entstehen, muss der Arbeitgeber
nachfinanzieren. Wegen der niedrigen Zinserträge versuchen einige Arbeitgeber, durch Änderung ihrer Zusagen
die Höhe der Betriebsrenten für die Zukunft zu reduzieren. Es gibt Tendenzen, die Geldanlagen für Betriebsrenten renditeorientierter – das heißt risikoreicher – anzulegen. Auch wird die Zusage häufig so gestaltet, dass die
künftigen Betriebsrentner das Anlagerisiko allein tragen
müssen, oder die Zuschüsse des Arbeitgebers werden auf
null reduziert, sodass die Finanzierung der Betriebsrente
allein durch Eigenbeiträge der Beschäftigten getragen
wird.
Was sollten Betriebsräte tun, wenn der Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zur bAV ändern will?
Schminke: Zwingende Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat nur bei den Verteilungsgrundsätzen. Bei Änderungen von Betriebsvereinbarungen sollten sich Betriebsräte von ihrer IG Metall vor Ort beraten lassen.
Gut gemacht
Studierende
erarbeiten
ihre Themen
Die dual Studierenden bei
Audi in Ingolstadt erarbeiten
ihre Themen und Lösungen
selbst, statt andere machen
zu lassen. Fast alle sind in
die IG Metall eingetreten.
Viele sind sogar Vertrauensleute geworden.
Die dual Studierenden bei
Audi Ingolstadt haben ein an
den Metalltarif angelehntes
Entgelt. Basis ist eine Betriebsvereinbarung, für die
die Studierenden selbst Eckpunkte ausgearbeitet haben.
Diesen Prozess hat die
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) organisiert. »Vor rund fünf Jahren
kamen die Studierenden mit
Fragen zur JAV. Das hat uns
gewundert. Bis dahin hatte
es nur wenige Kontakte gegeben«, erinnert sich JAVMitglied Julia Bronauer (24).
»Wir haben uns dann immer
wieder getroffen. Bald habe
ich gemerkt: Die erwarten
gar nicht, dass wir alles für
sie beantworten und lösen.«
Nach und nach ließ Bronauer
die Studierenden selbstständig Lösungen erarbeiten.
»Dass das Organizing war,
wurde mir erst später klar, auf
einer Organizing-Schulung
der IG Metall Ingolstadt.«
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Neue Aktive. Mit der Betriebsvereinbarung war keineswegs Schluss: Die dual
Studierenden arbeiten weiterhin ihre Themen selbst aus.
Der »Nebeneffekt«: Fast alle
sind in die IG Metall eingetreten. Viele sind Vertrauensleute geworden. Und einer
wurde gerade in die JAV gewählt, auch von den Azubis.
Interview mit Julia Bronauer
im Aktivenportal:
apo.igmetall.de
Praxistipp
Gesundheitsdaten schützen
Wenn es um Daten
zur Gesundheit geht,
ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ein
Überblick, was im
Datenschutz gilt, welche Rechte der
Betriebsrat hat und
was der Arbeitgeber
nicht wissen darf.
Die Gesundheit ist besonders
schützenswert. Das gilt auch für
Daten zur Gesundheit, vor allem wenn sie am Arbeitsplatz erhoben werden. Regelmäßige
Gesundheitschecks oder Besuche beim Betriebsarzt unterliegen zwar der ärztlichen Schweigepflicht, dennoch schwingt bei
Beschäftigten manchmal ein
mulmiges Gefühl mit. »Erfährt
der Arbeitgeber am Ende nicht
doch, was mir fehlt?«
Nach Paragraf 80 Absatz 1
Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz müssen
Betriebsräte über die
Einhaltung der Gesetze am Arbeitsplatz
wachen. Dazu gehört auch das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung. Grundsätzlich gilt:
Personenbezogene Daten zur
Gesundheit sind besonders sensibel (Paragraf 3 Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz). Sie können wie alle personenbezogenen
Daten nur auf Grundlage eines
Gesetzes oder mit Einwilligung
des Betroffenen erhoben und
genutzt werden. Da die Daten
besonders sensibel sind, reicht
eine pauschale Einwilligung
nach Belehrung nach Paragraf
4a Absatz 1 nicht aus. Sie muss
sich ausdrücklich auf diese Daten beziehen. Der Betroffene
muss Zweck der Erhebung und
Nutzung der Daten kennen. Gegebenenfalls muss er auch darüber aufgeklärt werden, welche
Folgen eine Weigerung für ihn
haben kann. Wichtig ist, dass
Betroffene freiwillig zustimmen,
wenn etwa Diagnosen an den
Arbeitgeber weitergegeben werden. Wie freiwillig das geschieht, wenn es um den eigenen oder zukünigen Arbeitsplatz geht, ist zumindest nicht
immer leicht zu entscheiden.
Muss für einen Arbeitsplatz
etwa geprü werden, ob ein Beschäigter sich gesundheitlich
dafür eignet, darf der Arzt dem
Arbeitgeber lediglich mitteilen:
ob er geeignet ist oder nicht. Die
Diagnose geht den Arbeitgeber
nichts an.
Wissen
l Rechte des Betriebsrats
Was beim Datenschutz im Betrieb zu beachten ist, erklärt die
Handlungshilfe Ȇberwachung
und Arbeitnehmerdatenschutz«.
extranet.igmetall.de
R Praxis
R Rat + Tat
R Handlungshilfen
PAPIER ZU SHARE ECONOMY UND CROWDWORKING
Gesetzgeber könnte Grenzen setzen
Share Economy, Waren und
Dienstleistung teilen – das klingt
erst mal gut, ökologisch und effizient. Doch es ist nur ein kleiner Schritt vom nachhaltigen
Tauschen hin zu kommerziellen
Angeboten im Internet.
Besonders das Crowdworking, bei dem Arbeitsaufträge
über das Internet vergeben wer-
l Das Papier
Arbeitsrechtsprofessor Peter Wedde und
Betriebswirtin Irene
Wedde haben »Schöne
neue ›share economy‹?« geschrieben.
library.fes.de
R Suche: »Share
Economy«
den, erleichtert Scheinselbstständigkeit, hebelt Mitbestimmung aus und führt oftmals zu
Konkurrenzdruck, der in Billigstrategien enden kann.
Das Papier der FriedrichEbert-Stiftung zeigt die Gefahren für Arbeitnehmerrechte und
was die Politik tun könnte, um
Grenzen zu setzen.
Arbeit und Recht
l KOALITIONSFREIHEIT
l ERHOLUNGSURLAUB
Frage nach Zugehörigkeit
in einer Gewerkschaft
Verlangt ein Arbeitgeber
während laufender Tarifverhandlungen von seinen Beschäftigten die Offenlegung
ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, so handelt es sich um
eine gegen die gewerkschaftliche Koalitionsbetätigungsfreiheit gerichtete unzulässige Maßnahme.
Nach Artikel 9 Absatz 3
Grundgesetz darf eine Gewerkschaft der Arbeitgeberseite in einer Tarifvertragsverhandlung Angaben über
ihren Organisationsgrad und
die Verteilung ihrer Mitglieder in bestimmten Betrieben
vorenthalten.
Die Unwissenheit über
die tatsächliche Durchsetzungskraft einer Gewerkschaft in einer konkreten
Verhandlungssituation ist
grundlegend dafür, die Verhandlungsbereitschaft der
Gegenseite zu fördern und zu
einem angemessenen Interessensausgleich zwischen den
Parteien zu gelangen.
l Mindestlohn-
Kündigungsfristen für ältere Beschäftigte
BAG vom 18. September 2014 –
6 AZR 636/13
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l KÜNDIGUNG I
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Mehr Wissen
Hotline des DGB
weiterhin aktiv
Die Mindestlohn-Hotline des Deutschen
Gewerkschaftsbunds
(DGB) bleibt bis auf
Weiteres verfügbar.
Ursprünglich sollte die
Hotline nur bis 31. März
geschaltet sein.
Die Hotline ist montags
bis freitags von 7 bis 20
Uhr sowie samstags
von 9 bis 16 Uhr zum
Festnetztarif unter der
Rufnummer 0391 408
8003 erreichbar. Fragen zum Mindestlohn
werden in den Sprachen Bulgarisch,
Deutsch, Englisch,
Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch,
Rumänisch, Serbisch,
Türkisch und Ungarisch
beantwortet.
Ausführliche Informationen und Tipps des
DGB gibt es auch unter:
mindestlohn.de
Bundesarbeitsgericht (BAG)
vom 18. November 2014 –
1 AZR 257/13
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Kürzung bei unbezahltem
Sonderurlaub unzulässig
Die Verlängerung der Kündigungsfristen durch Paragraf
622 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch verfolgt
das Ziel, länger beschäftigten
und damit betriebstreuen,
typischerweise älteren Arbeitnehmern, durch längere
Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz
zu gewähren. Dieses Ziel ist
rechtmäßig auch im Sinne
des Rechts der Europäischen
Union.
Für das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist
allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Nicht erforderlich ist,
dass der Beschäftigte im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat. Vereinbaren die Vertragsparteien
unbezahlten Sonderurlaub,
hindert sogar die dadurch eintretende Suspendierung der
wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis
grundsätzlich nicht das Entstehen gesetzlicher Urlaubsansprüche. Dabei ist unerheblich, auf wessen Initiative das
Ruhen vereinbart wurde.
BAG vom 6. Mai 2014 –
9 AZR 678/12
l LEIHARBEIT
Betriebsrat kann
Zustimmung verweigern
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme nach Paragraf
99 Absatz 2 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz verweigern, wenn die Maßnahme
selbst gegen ein Gesetz, einen
Tarifvertrag oder eine sonstige
Norm verstößt. Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbietet
die mehr als vorübergehende
Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher. Diese Vorschrift dient auch den kollektiven Interessen der betroffenen
Belegschaft im Entleihbetrieb.
Im Interesse auch der Stammbeschäftigten soll eine Spaltung der Belegschaft begrenzt
und die Gefahr eingeschränkt
werden, dass zumindest faktisch auf deren Arbeitsplatz, Sicherheit und die Qualität ihrer
Arbeitsbedingungen Druck
ausgeübt wird. Die ohne jegliche zeitliche Begrenzung vorgenommene Arbeitnehmer-
überlassung, bei der ein Leiharbeiter dauerhaft anstelle
eines Stammarbeitnehmers
eingesetzt werden soll, ist
nicht mehr vorübergehend.
BAG vom 30. September 2014 –
1 ABR 79/12
l KÜNDIGUNG II
Zu den Grenzen der
Meinungsfreiheit
Ein Arbeitnehmer verletzt
seine vertragliche Pflicht zur
Rücksichtnahme, wenn er
über seinen Arbeitgeber, seine Vorgesetzten oder Kollegen bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen
aufstellt, insbesondere wenn
sie den Tatbestand der üblen
Nachrede erfüllen. Ein solches Verhalten kann – je nach
Umständen – einen wichtigen
Grund zur außerordentlichen
Kündigung bilden. Gleiches
gilt für eine bewusste und gewollte Geschäftsschädigung,
die geeignet ist, bei Geschäftspartnern Misstrauen gegen
die Zuverlässigkeit des Arbeitgebers hervorzurufen.
BAG vom 31. Juli 2014 –
2 AZR 505/13
l SCHWERBEHINDERUNG
Mitteilung bei
der Bewerbung
Will ein Bewerber seine Eigenschaft als schwerbehinderter
Mensch bei seiner Bewerbung
berücksichtigt wissen, hat er
den Arbeitgeber über seine
Schwerbehinderung regelmäßig im Bewerbungsschreiben
selbst zu unterrichten. Möglich ist auch eine Information
im Lebenslauf an hervorgehobener Stelle. Es liegt aber in der
Entscheidung des Bewerbers,
ob er bei einer konkreten Bewerbung seine Behinderung
vom Arbeitgeber berücksichtigt wissen will.
BAG vom 18. September 2014 –
8 AZR 759/13
Zu guter Letzt
l Seminare
Zukunft der Industrie
»Wohlstandsbasis Industrie:
moderne Strukturen, gute
Arbeit, erweiterte Demokratie« ist ema des Gewerkschas- und gesellschaspolitischen Forums. Es richtet
sich an Haupt- und Ehrenamtliche. Sie diskutieren mit
Experten aus Praxis und
Wissenscha. Zeit und Ort:
16. Juli von 10.30 bis 19 Uhr,
IG Metall-Vorstandsverwaltung Frankfurt am Main. Anmelden in der Verwaltungsstelle, Seminar HF 152914.
l Material
Gewerkschaftsgeschichte
2012 fusionierte der Europäische Metallgewerkschasbund (EMB) mit anderen
Gewerkschaen zu Industriall Europe. Wie die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaen in Europa begann,
erzählen nun zwei Studien
über die Geschichte des EMB:
Yves Clairmont: »Vom Europäischen Verbindungsbüro
zur Transnationalen Gewerkschasorganisation«, Stuttgart 2014, Franz-Steiner-Verlag, 72 Euro, und Klaus
Henning: »Europäische Integration und Gewerkschaften«, Wiesbaden 2013,
Springer VS, 48,59 Euro.
Lesermeinung
l direkt 3/2015, Tarifergebnis
l direkt 3/2015,
Metall- und Elektroindustrie:
»Ich hoffe, dass bei der nächs-
Änderung der Arbeitsstättenverordnung »Auf den letzten
Metern gestoppt«:
»Da sieht man, welche Macht
ten Tarifverhandlung in der
Holz- und Kunststoranche
auch eine praktikable Altersteilzeitregelung in Verbindung
mit einer Beschäigungsbrücke
vereinbart wird. Nach dem
Motto ›einer raus – einer rein‹,
sodass Arbeitgeber mehr junge
Leute einstellen oder ausbilden
und die Belegscha so verjüngen. In der Vergangenheit sind
durch Altersteilzeit meistens
nur Stellen abgebaut worden.
Das belastet wiederum den
Rest der Belegscha. Bei der
schon heute teilweise dünnen
Personaldecke ist das für alle
Beteiligten nicht gut.«
Peter Engel, Vlotho
Sagt uns Eure
Meinung!
Ob Lob oder Kritik,
Themenwünsche oder
Anregungen: Die
Redaktion freut sich
über jede Zuschrift.
Schreibt uns eine
E-Mail an:
[email protected]
die Arbeitgeber haben. Die
brauchen nur laut genug schreien und schon knickt die Politik
vor denen ein. Plötzlich ist ein
notwendig besserer Schutz für
Arbeitnehmer nicht mehr so
wichtig, als dass man diesen an
heutige Verhältnisse anpassen
müsste. Traurig, traurig.«
Uwe Ramler, Weinstadt
»Unerhört wie das Kanzleramt
agiert. Aber wie geht das nun
weiter? Aufregen alleine reicht
nicht, da müssen andere ›Geschütze‹ her!«
Claus Drewes, Neu-Anspach
direkt
5 | 2015
8
[email protected].
Als PDF zum Herunterladen:
boeckler.de
R WSI-Tarifarchiv
Karikatur: Harm Bengen
Tarifstatistiken
Gerade ist das »Statistische
Taschenbuch Tarifpolitik
2015« des WSI-Archivs erschienen. Es informiert über
Tariferhöhungen 2014, Tariindung, tarifliche Regelungen in den einzelnen
Branchen, Entwicklungen
der Entgelte und Arbeitszeiten und über Tariewegungen und Arbeitskämpfe. Das
He ist kostenfrei erhältlich: