Capital Floors und der neue Standardansatz für Kreditrisiken

Capital Floors und der
neue Standardansatz für Kreditrisiken
Dr. Ute Vellbinger
Im Dezember 2014 hat das Baseler Komitee für Bankenaufsicht ein erstes Konsultationspapier zur Überarbeitung des
Standardansatzes für die Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken (BCBS d307) sowie ein Diskussionspapier zur Ableitung
von Kapitaluntergrenzen aus den Standardansätzen (BCBS
d306) veröffentlicht. Die PPI AG fasst die wichtigsten Punkte
aus den Dokumenten zusammen, um die Vorbereitungen zu
der für 2015 angekündigten Quantitative Impact Study (QIS)
zum neuen KSA zu unterstützen.
Capital Floors und der neue Standardansatz für Kreditrisiken
BCBS d306 – Ableitung von Untergrenzen für die Eigenkapitalunterlegung aus den Standardansätzen
Aufsicht schränkt die bestehende Flexibilität
bei IRB-Ansätzen ein.
Das Baseler Komitee für Bankenaufsicht
(BCBS) hat 32 international tätige Banken aufgefordert, im Rahmen des RCAP (Regulatory
Consistency Assessment Programme) ein
Testportfolio - bestehend aus Forderungen an
Zentralstaaten, Banken und großen Corporates - mit ihren IRB-Systemen zu bewerten
und die Eigenkapitalanforderung zu berechnen.
Die Ergebnisse zeigen eine große Varianz bei
den RWAs und der Eigenkapitalunterlegung
(BCBS 256, Analysis of risk-weighted assets for
credit risk in the banking book):
Abbildung 1: Breite RWA-Streuung bei IRBAnsätzen der 32 Banken bezogen auf das Corporates-Testportfolio (Quelle: BCBS 256, Chart 11)
Das BCBS bewertet die Spanne als zu groß
und wird Gegenmaßnahmen einleiten, die zu
geringeren Abweichungen bei den IRBAnsätzen führen sollen (BCBS 298, Reducing
excessive variability in banks’ regulatory capital
ratios).
Folgende Maßnahmen bilden die Eckpunkte
der Reformagenda:
 verstärkte Prüfung der modellbasierten Ansätze
 Verringerung von Interpretationsspielräumen
im Rahmenwerk
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 Review der Kalibrierung der leverage ratio
 verstärkte Offenlegungspflichten bzgl. der
Risikogewichte
 Weiterentwicklung der nicht-modellbasierten
Standardansätze, um u. a. Kapitaluntergrenzen (floors) für die Eigenkapitalunterlegung abzuleiten
Die genaue Ausgestaltung der Kapitaluntergrenzen ist noch offen.
Wie die Ableitung von Kapitaluntergrenzen aus
den Standardansätzen erfolgen könnte, diskutiert die Aufsicht in BCBS d306 (Capital floors:
the design of a framework based on standardised approaches). Das im Dezember 2014
veröffentlichte Diskussionspapier ist bis Ende
März 2015 in der Konsultation. Es adressiert
insbesondere die Frage, ob es sinnvoller ist,
einen Floor pro Risikoart einzuführen oder einen Gesamtfloor. Die finale Version inklusive
genauer Umsetzungsvorschriften und Kalibrierung ist für Ende 2015 geplant.
Der bisherige Floor, der auf dem Grundsatz I
(Basel I) basiert und nicht überall einheitlich
gültig ist, wird damit abgelöst. In Europa gilt
gemäß CRR, Artikel 500, eine Mindestanforderung von 80% des mit dem Grundsatz I bestimmten Eigenkapitals noch bis 31.12.2017.
Es ist zu erwarten, dass die Aufsicht anstrebt,
neue Untergrenzen ab 1.1.2018 einzuführen.
Grundlage für diese Untergrenzen ist die Weiterentwicklung der Standardansätze für alle
Risikoarten. Der aktuelle Stand zum Jahresbeginn 2015 zeigt, dass noch viel konzeptionelle
Arbeit zu leisten ist:
 Kreditrisiko: Revisions to the Standardised
Approach for credit risk
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Konsultationspapier Dez. 2014
Konsultation bis 27. März 2015
QIS auf Basis 31.12.2014 in 2015
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 Marktrisiko: Fundamental Review of the
trading book
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1. Konsultationspapier Mai 2012
3. Konsultationspapier Dez. 2014
Konsultation bis 20. Feb. 2015
QIS in 2014 mit follow-up in 2015
 Operationelles Risiko: Revisions to the
simpler approaches
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Der Standardansatz kann für IRB-Banken deutlich relevanter werden, da geplant ist, ihn für
Kapitaluntergrenzen zu verwenden.
Die Überarbeitung des KSA soll das jetzige
Rahmenwerk zwar konzeptionell erhalten, es
jedoch verbessern und aktualisieren sowie
identifizierte Schwächen beseitigen. Einer der
wichtigsten Punkte ist, dass für Banken und
Corporates keine externen Ratings mehr verwendet werden.
1. Konsultationspapier Okt. 2014
Konsultation bis 6. Jan. 2015
QIS 2014/2015
Eigenkapitalanforderung im KSA wird steigen.
 Kontrahentenrisiko: The standardised approach for measuring counterparty credit
risk exposures
Die geplanten Maßnahmen und Änderungen
erhöhen in fast allen Teilportfolios die Kapitalanforderungen:
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Finales Papier April 2014
Umsetzung erforderlich bis 1.1.2017
Neue Vorgaben zur Add-on-Bestimmung
für das EAD von Derivaten
Der neue Standardansatz für Kreditrisiken im Überblick
IRB-Banken nutzen den Standardansatz (KSA)
bisher für die maximal 8% des Gesamtportfolios, die im Partial Use gehalten werden dürfen.
 Durch die Rekalibrierung steigen die Risikogewichte tendenziell an, z. B. steigt das
Mindestrisikogewicht bei Banken von 20 auf
30% und bei Corporates von 20 auf 60%.
 Durch die Schärfung der Definitionen der
Exposureklassen, können sich Verschiebungen in Exposureklassen mit höheren Risikogewichten ergeben. Z. B. werden kleine
Unternehmen, für die die neue Retaildefinition nicht mehr zutrifft, künftig als Corporates behandelt.
Abbildung 2: Überblick über die wichtigsten Änderungen beim neuen KSA
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 Nachranggeschäft erhält künftig deutlich
höhere Risikogewichte, mindestens 250%.
 Für Forderungen, die mit Gewerbeimmobilien besichert sind, diskutiert die Aufsicht,
diese künftig als unbesichert anzusehen. Alternativ soll abhängig vom Loan to Value
(LTV) ein Mindestrisikogewicht von 75% gelten. Für Wohnimmobilien ist das Risikogewicht künftig vom LTV und dem DSCR des
Kunden abhängig.
Im Ergebnis zeigt sich, dass die RWAs und
somit auch die Eigenkapitalanforderungen aus
den IRB-Ansätzen der 32 untersuchten Banken
zum Teil deutlich niedriger liegen als der Standardansatz:
 Außerbilanzielle Forderungen, wie Zusagen,
werden mit erhöhten CCF-Werten belegt,
die zwischen 20 und 75% liegen.
 Im Credit Risk Mitigation Framework werden
für den umfassenden Ansatz die Haircuts
rekalibriert. Modelle, die auf eigenen Schätzungen beruhen, sind zukünftig nicht mehr
zugelassen. Es ist davon auszugehen, dass
finanzielle Sicherheiten in geringerem Maße
eigenkapitalmindernd wirken.
 Garantiegeber werden künftig nicht mehr
über ihre externen Ratings, sondern über
qualitative Faktoren bewertet. Corporates
sind nicht mehr als Garanten für Verbriefungen zulässig und bei den Kreditderivaten
werden n-th-to-default CDS nicht mehr als
Sicherheit anerkannt.
Die Effekte werden stark portfolioabhängig sein,
jedoch alle Banken sollten mit einer Erhöhung
der Eigenkapitalanforderungen im KSA rechnen.
Relevanz eines Capital Floors wird steigen.
Falls der Standardansatz zur Ableitung eines
Floors für die Eigenkapitalanforderung verwendet wird, kann sich die Erhöhung gegenüber
dem jetzigen KSA relevant auswirken. Die Aufsicht hat im Rahmen des RCAP die IRBAnsätze und den Standardansatz auch auf
RWA-Ebene verglichen.
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Abbildung 3: RWA der IRB-Ansätze liegt überwiegend deutlich niedriger als der heutige KSA
für das Corporates-Testportfolio (Darstellung
basiert auf: BCBS 256, Chart 14)
Erhöhen sich die RWAs mit dem neuen Standardansatz, wird die Schere zwischen KSA und
IRB-Ansätzen noch größer, und ein Floor wirkt
sich potenziell stärker aus.
Grundsätzliche Veränderungen bei
Forderungen an Unternehmen
Die geplanten Änderungen lassen sich am Beispiel „Forderungen an Unternehmen“ gut aufzeigen. Dieses Portfolio ist in vielen Banken
eines der relevantesten im Sinne der RWAUnterlegung. Auch wenn wahrscheinlich die
wenigsten IRB-Banken dieses Geschäftsfeld im
Partial Use führen, ist das Portfolio dennoch
besonders interessant bezüglich des Capital
Floors.
Spezialfinanzierungen und Nachrang werden künftig gesondert behandelt.
Neben der Einführung der Finanzkennzahlen
anstelle externer Ratings gibt es zwei wesentliche Änderungen bei den Forderungen an Corporates:
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 Spezialfinanzierungen werden im Rahmen
dieser Exposurekategorie gesondert behandelt und erhalten ein Mindestrisikogewicht
von 120%.
 Nachrangfinanzierungen fallen in die Klasse
„Nachrang, Eigenkapital und andere Kapitalinstrumente“ und erhalten deutlich höhere
Risikogewichte von mindestens 250%.
Risikogewichte sind künftig explizit von der
Unternehmensgröße abhängig.
Bisher spielt die Unternehmensgröße nur implizit eine Rolle, da man davon ausgehen kann,
dass nur größere Corporates ein externes Rating haben und somit ein von 100% abweichendes Risikogewicht erhalten können.
Künftig wird die Unternehmensgröße, die sich
durch den Umsatz (Revenue) ausdrückt, eine
explizite Rolle spielen. Als zweite relevante
Finanzkennzahl schlägt das BCBS den Verschuldungsgrad (Leverage) vor.
Beide Kennzahlen können den Bilanzen entnommen werden und werden üblicherweise bei
der bankinternen Bonitätsanalyse betrachtet.
Erhöhungen der Eigenkapitalanforderung
für KMU sind zu erwarten.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird das neue Vorgehen zu einer
Erhöhung der Risikogewichte führen.
Da solche Unternehmen typischerweise nicht
extern geratet sind, bekommen sie bisher ein
Risikogewicht von 100% und werden in der EU
zusätzlich gemäß Textziffer (44) der CRR mit
einem Unterstützungsfaktor von 0,7619 entlastet.
Die neuen Risikogewichte sind aus den IRBRisikogewichten großer internationaler Banken
für Unternehmen abgeleitet, die bei KMU deutlich höher sind, als bei großen Unternehmen.
Abhängig vom Leverage können sich die Risikogewichte bis auf 130% erhöhen.
Ob der Unterstützungsfaktor in Zukunft in der
EU weitergelten wird, hängt u. a. von den Verhandlungen im Rahmen der angekündigten
Reduktion nationaler Besonderheiten ab.
Abbildung 4: Schematische Darstellung der Zuordnung von Risikogewichten für „Exposures to Corporates“
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Bei großen Unternehmen ist die Wirkung
sehr unterschiedlich.
 Forderungen in Risikogewichtsklassen nach
dem jetzigen Standardansatz einteilen
Für Unternehmen mit einem Rating zwischen A
und AAA erhöhen sich die Risikogewichte von
20-50% auf 60-90%, es ist also mit einem Faktor 2-3 bei der Eigenkapitalunterlegung zu
rechnen. Bei schlechter gerateten oder ungerateten großen Unternehmen, die bisher Risikogewichte von 100% oder 150% bekamen, ist
hingegen mit einer Reduktion der Risikogewichte in den Bereich zwischen 60 und 110% zu
rechnen.
 Forderungen in die neuen Risikogewichtsklassen einteilen
Bei Spezialfinanzierungen wird sich das
Risikogewicht erhöhen
Da Spezialfinanzierungen in der Regel nicht
extern geratet sind, wurden sie bisher meist mit
dem Risikogewicht 100% versehen. Künftig
erhalten sie ein Mindestrisikogewicht von
120%.
Fazit für „Forderungen an Unternehmen“
Für die bisherige Klasse „Forderungen an Unternehmen“ sind die genauen Auswirkungen
letztendlich von der Portfoliozusammensetzung
eines Instituts abhängig. Die meisten Änderungen erhöhen allerdings die Risikogewichte, so
dass tendenziell von erhöhten Eigenkapitalanforderungen gegenüber dem heutigen KSA
auszugehen ist. Insbesondere kleinere Banken,
die derzeit dem Standardansatz unterliegen
und zumeist ihren Schwerpunkt im Segment
KMU haben, müssen mit erhöhten Eigenkapitalanforderungen im Segment Corporates rechnen.
 Für IRB-Banken: PDs, LGDs und Ausfalldaten bereitstellen
Fazit - Basel IV hat schon begonnen
Die geplanten Änderungen beim KreditrisikoStandardansatz sind methodisch und in den
Auswirkungen tiefgreifend. Statt externe Ratings zu verwenden, wird ein eigenes „standardisiertes Ratingverfahren“ eingeführt, das sich
an den wichtigsten Finanzkennzahlen orientiert.
Fast alle geplanten Effekte erhöhen die Eigenkapitalanforderungen im KSA.
Da die Änderungen weit über eine reine Rekalibrierung hinausgehen, ist der Umsetzungsaufwand hoch. Nicht zuletzt müssen diverse
neue Kennzahlen an die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung angeliefert und im fortlaufenden Prozess aktuell gehalten werden.
Basel IV hat schon begonnen. Mit der Überarbeitung der Standardansätze für alle Risikoarten kommt in den nächsten Jahren weiterhin
viel Arbeit auf die Banken zu.
Spannend wird die Frage, wie das BCBS die
Ableitung von Floors aus den Standardansätzen präzisieren wird und wie stark die Auswirkungen auf Eigenkapitalbedarf und Prozesse
der Banken sein werden. Wird der Floor schlagend, kann sich dies bis hin zum Kreditvergabeprozess auswirken.
Quantitative Impact Study in 2015
Die Aufsicht kündigt eine QIS auf Basis der
Jahresenddaten 2014 an, die folgende Aufgaben für die Banken umfasst:
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Unser Angebot – Ihr Nutzen
Gerne unterstützen wir Sie bei kommenden
Herausforderungen wie der anstehenden QIS:
 Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein
Fachkonzept zur Überleitung aller Forderungen Ihres Portfolios in die neuen Exposureklassen.
 Wir unterstützen Sie bei der initialen Ermittlung der neuen Kennzahlen und Kriterien.
 Wir entwickeln einen Prototypen zur RWABerechnung, der sich optimal in Ihre DVUmgebung einpasst.
 Wir unterstützen Sie bei der Auswirkungsanalyse für Ihr Haus und identifizieren relevante Risikotreiber und Unterschiede zum
IRB-Ansatz.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung in fachlicher und technischer Hinsicht:
 Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die
Anforderungsanalyse, die Aufwandsschätzung und die Projektplanung.
 Unsere Spezialisten aus dem Bereich Software-Entwicklung unterstützen Sie bei der
technischen Umsetzung in Ihren ITSystemen.
 Wir untersuchen mit Ihnen, wie sich der
Capital Floor auswirkt, insbesondere hinsichtlich der Prozesse in Ihrem Haus.
Wir beraten Sie gerne auch zu anderen Risikoarten.
 Wir beobachten die Diskussionen zu den
Capital Floors und lassen neue Erkenntnisse zeitnah in die Auswirkungsanalyse einfließen.
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Links zu den zitierten Papieren:
 BCBS 256, Analysis of risk-weighted assets
for credit risk in the banking book, Juli 2013:
 BCBS d306, Capital floors: the design of a
framework based on standardised approaches, Dezember 2014:
http://www.bis.org/publ/bcbs256.htm
http://www.bis.org/bcbs/publ/d306.htm
 BCBS d298, Reducing excessive variability
in banks’ regulatory capital ratios, November
2014:
http://www.bis.org/bcbs/publ/d298.htm
 BCBS d307, Revisions to the Standardised
Approach for credit risk, Dezember 2014:
http://www.bis.org/bcbs/publ/d307.htm
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Dr. Ute Vellbinger
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