IHO-Newsletter Sommersemester 2015

IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Informationen für
Hochschul-Ombudsdienste
IHO 1/2015
Sommersemester 2015
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für
Studierende 2013/14 erschienen
M
itte Dezember 2014 legte die Ombudsstelle für Studierende (OS) im
BMWFW gemäß § 31 Abs. 7 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 ihren zweiten Tätigkeitsbericht an den Herrn
Bundesminister und an den Nationalrat vor.
Berichtszeitraum ist der 1. September 2013 bis 30. September 2014.
• Berichtsgegenstand und
generelle Statistiken
Berichtsgegenstand
sind
die Wahrnehmungen der
OS zu vorgebrachten Anliegen aus dem Studien-,
Lehr-, Prüfungs-, Serviceund Verwaltungsbetrieb an
hochschulischen
Bildungseinrichtungen im österreichischen
Hochschulraum.
Diese Institutionen umfassen öffentliche Universitäten,
Privatuniversitäten,
Fachhochschulen und Pädagogische
Hochschulen.
Die vorgebrachten Anliegen
stammen von Studieninteressentinnen und –interessenten, Studienwerberinnen und
–werbern, Studierenden sowie ehemaligen Studierenden.
Die Gesamtstudierendenzahl an den oben
genannten Institutionen beträgt (mit Stichtagsabweichungen) 365.599 Studierende.
Die
Zahl
der
Studienwerberinnen
und –werber, soweit erhebbar, betrug
an öffentlichen Universitäten in den zugangsgeregelten
Erstabschlußstudien
(gem. § 124b UG 2002) 21.568 Personen
(Mehrfachbewerbungen
möglich!)
und an Fachhochschulen 53.721 Personen
(Mehrfachbewerbungen
möglich!)
An
Privatuniversitäten
und
Pädagogischen Hochschulen gibt es keine verfügbaren Bewerberinnen- und Bewerberzahlen.
• Anliegen in Zahlen
Wie bereits früher gab es auch 2013/14 zu
Fallfristen ein erhöhtes Aufkommen von Anliegen (so im November, Ende der Nachfrist
an öffentlichen Universitäten
bzw. im September, Ende der
Erstzulassungen an öffentlichen Universitäten und Feststehen der Auswahlergebnisse an Fachhochschulen).
• Anliegen nach Geschlecht
47% der Anliegen kamen von
Männern, 53% von Frauen
77% der Anliegen wurden von
der OS gegenüber den Anliegen-Vorbringerinnen und –
vorbringern direkt erledigt;
bei 17% wurden die Anliegen
aufgrund von aktuellen Entwicklungen hinfällig; bei 4%
der Anliegen ergab sich nach
Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit
der OS; bei 1% der Anliegen
erfolgte keine Zustimmungserklärung zur Weiterbearbeitung an die OS;
1% der Anliegen waren zum Stichtag zur Erstellung des Berichtes noch in Bearbeitung.
In Korrelation zu den jeweiligen Gesamtstudierendenzahlen
kamen
Anliegen von betroffenen Personen zu
Fortsetzung Seite 3
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Inhaltsverzeichnis
•
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende 2013/2014 erschienen
Seite 1
•
Leitartikel
Seite 3
•
OS-Tätigkeitsbericht 2012/2013: Nachtrag
Seite 4
•
Ihre Meinung direkt an die Ombudsstelle
Seite 9
•Parlamentskorrespondenz
Seite 10
•
Plagiate nicht bagatellisieren
Seite 12
•
Stellungnahme der OS zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002
Seite 13
•
Mediation an Hochschulen: Für Bedienstete UND Studierende
Seite 15
•
Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an österreichischen Universitäten und
Hochschulen
Seite 16
•
Antrag Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
Seite 20
•
Herausforderungen für Hochschulombudsstellen im aktuellen universitären Kontext
Seite 22
•
Anwaltschaften und Ombudsstellen als Partner der Verwaltung
Seite 23
•
ENOHE Annual Conference 2015 in Innsbruck
Seite 25
•
ENOHE 2015 Conference Programm
Seite 26
•
ACCUO/FCO Conference 2015 in Vancouver
Seite 28
•
Studienzeitverzögerungen an Universitäten: Möglichkeit der Verlängerung von Beihilfen
Seite 29
•
Gastbeitrag von Dr. Herbert Loicht – Ombudsmann an der WU
Seite 30
•
Stichwort? Stipendium!
Seite 32
•
ERASMUS + Projekt
Seite 32
•
Zur Situation internationaler Studierender in Österreich: Tagung in Linz
Seite 33
•Studieninformationen
Seite 35
•
Veranstaltungen der Ombudsstelle für Studierende 2015
Seite 36
Abbildungen
Ombudsstelle für Studierende: 1, 9 rechts unten, 9 links unten, 22, 31; ©Thomas Wolf, www.
foto-tw.de: 6; Herbert Loicht: 31; ©BOANET.AT: 31; Lisa Schmid: 12; Peter Gugerell: 21; Gregor
Wenda: 24; Ralf Roletschek: S. 27
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Leitartikel
Fortsetzung von Seite 1
85% von öffentlichen Universitäten, 9% von
Fachhochschulen, 4 % von Pädagogischen
Hochschulen, 1% von Privatuniversitäten
30 Jahre….
…ist es mittlerweile her, dass in Spanien (als
erstem europäischen Land) und ziemlich
zeitgleich in Mexiko (als erstem zentralamerikanischen Land) hochschulische Ombudsstellen eingerichtet worden sind, mittlerweile
sind es dort insgesamt mehr als 100! Neu
und einzigartig damals, traditionell und etabliert heute – der Zeitspanne seither und der
Innovation in den Hochschulsystem vieler
anderer Länder durch Ombudsstellen, die gefolgt sind, widmet sich die heurige ENOHEJahreskonferenz in Innsbruck, Generalthema
“30 Years of Solitude? European University
Ombudsmen‘s Pioneering Past, Confident
Present, Challenging Future”. Sie wird vom
28. bis 30. Mai 2015 in Innsbruck stattfinden,
ko-organisiert vom European Ombudsman
Institute und der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
• Anliegen nach Themen
Themenschwerpunkte im Berichtszeitraum
waren gesamtstatistisch gesehen:
91
69
46
41
39
Anliegen Zulassung zum Studium
zu Curricula-Umstellungen
zu Studienbeitrag/gebühr
zu Studienbeihilfe
zu Administratives
Die Themenhäufigkeit variiert nach Hochschultypen.
• Beschreibung anonymisierter Anliegen
Wie 2012/13 werden auch 2013/14 EchtAnliegen anonymisiert dargestellt, gegliedert
in „Sachverhalt“, „Maßnahmen seitens der
Ombudsstelle“, „Lösung / Keine Lösung möglich“. Zu berücksichtigende Gesetzesmaterien werden jeweils zu Beginn der Fälle zitiert.
Viel Neues, auch Innovatives im eigenen Land:
Dem zweiten Tätigkeitsbericht 2013/14 der
Ombudsstelle an den zuständigen Ressortchef und an den Nationalrat ist der erste Teil
dieser IHO-Ausgabe gewidmet, ergänzt durch
einen Nachtrag 2012/13 mit den Themen Berichtslegung, Feedback-Möglichkeit zum und
Medienberichterstattung über den Bericht,
Behandlung im Wissenschaftsausschuss sowie Realisierte Vorschläge.
• Vorschläge an Organe und Angehörige
von Hochschulinstitutionen sowie an den
Gesetzgeber
Auch der neue Bericht enthält etliche Vorschläge: Neun an Organe und Angehörige
von Hochschulinstitutionen zu
- Reihungskriterien an FHs
- Veröffentlichung von Satzungen / Studienund Prüfungsordnungen an FHs
- Zuweisung von Betreuungspersonen bei
Dissertationen
- Ausnahmen bei der Erbringung von Zulassungsnachweisen bei Konflikten oder Kriegen im Heimatstaat
- Ermöglichung von Mediation für Studierende durch die Hochschulinstitutionen
- Implementierung der „Europäischen Charta
für Forscher“
- Erhöhung der Transparenz bei der Anerkennung von Studienleistungen
- administrative Maßnahmen bei Studienzeitverlängerungen
- Kriterien für Ausbildungsverträge an FHs
und PUs
In der Mittelauflage dieses Heftes findet sich
eine Österreich-Karte mit den wichtigsten
Ombudsstellen und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Kommissionen für die Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis). Unter www.
hochschulombudsmann.at/ombudsstellenin-osterreich/ ist diese Karte auf unserer
Homepage veröffentlicht. Dort sind auch
Hyperlinks zu den einzelnen Einrichtungen
gelegt, soweit diese schon Netzpräsenz haben. Ende Juni findet an der Universität Klagenfurt, gemeinsam veranstaltet mit der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche
Integrität, eine Vernetzungstagung und die
Gründung eines nationalen Hochschulombudsstellen-Netzwerkes statt.
In der Überzeugung, dass es auch für Sie
interessante, neue Informationen in diesem
IHO-Heft gibt bin ich
Ein Vorschlag ergeht an den Gesetzgeber:
- Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen auch im Rahmen von Aufnahme-, Eignungs- und Zulassungsverfahren
Ihr Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation)
Leiter der Ombudsstelle für Studierende
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OS-Tätigkeitsbericht 2012/2013: Nachtrag
Berichtslegung *** Feedback-Möglichkeit zum und Medienberichterstattung über den Bericht *** Behandlung im Wissenschaftsausschuss *** Realisierte Vorschläge
• Berichtslegung
gerichtet worden. Diese Adresse war bis
30. November 2014 aktiv, es langten insgesamt 15 Mails an dieser Adresse ein.
Zeitlich vom Hochschulqualitäts-Sicherungsgesetzes (HS-QSG) 2011 in § 31 Abs. 7 her
für den 15. Dezember (hier 2013) vorgesehen
sowie inhaltlich ausschließlich in der Gestion der berichtslegenden Stelle (hier Ombudsstelle für Studierende) liegend ist der
Erste Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle
für Studierende am Freitag, dem 13. Dezember 2013 den beiden für Hochschulbildung
zuständigen Ressortleitungen Univ.-Prof.
Dr. Karlheinz Töchterle (Wissenschaft und
Forschung) sowie Dr. Claudia Schmied (Unterricht, Kunst und Kultur) zugeleitet worden. Am Montag, dem 16. Dezember 2013
wurde der Bericht dann mittels GZ BMWF20.800/0052-OS/2013 an die Präsidentin
des Nationalrates, Mag. Barbara Prammer,
zur parlamentarischen Behandlung übermittelt. Er ist sowohl als Scan als auch als
PDF auf der Homepage des österreichischen
Parlaments und danach auch auf der Homepage des BMWF elektronisch veröffentlicht:
Zur Veröffentlichung des Berichtes ist
zeitnah eine APA-Meldung erschienen,
in Österreich 1 wurde von der Wissenschaftsredaktion ein Beitrag für „Wissen
aktuell“ gestaltet, eine Berichterstattung
im „Journal“ von Ö1 kam nicht zustande.
Am 9. Jänner 2014 berichtete die Parlamentskorrespondenz
über
den
Bericht
(http://www.parlament.gv.at/PAKT/
PR/JAHR_2014/PK0008/index.shtml)
In der Sommersemester-Nummer der
„Informationen für hochschulische Ombudsdienste (IHO)“ ist ein Artikel mit dem
Titel „Ombudsstelle für Studierende legt
dem Parlament ersten Tätigkeitsbericht
2012/13 vor, Wissenschaftsausschuss diskutiert darüber“ erschienen (siehe http://
www.hochschulombudsmann.at/wp-content/uploads/2014/06/IHO-1-SS-2014.pdf).
• Behandlung im Wissenschaftsausschuss
• http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/
XXV/III/III_00035/imfname_335816.pdf
Aufgrund der datumsmäßig gesetzlich
festgelegten Übermittlung des Tätigkeitsberichtes an die Frau Parlamentspräsidentin wurde der Bericht am 16. Dezember
2013 (dem ersten Arbeitstag nach der gesetzlichen Frist) gemäß § 28b Nationalrat-Geschäftsordnung (GOGNR 1975) der
nächstmöglichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses zur Enderledigung zugewiesen.
• http://www.hochschulombudsmann.at/
wp-content/uploads/2013/12/Tätigkeitsbericht-2012-ffinal-A4-Neu-2.pdf
Der Bericht ist auch in gedruckter Form
erschienen (Auflagenzahl 500 Stück) und
den wichtigsten Entscheidungsträgerinnen
und Entscheidungsträgern sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des
gesamten
Tertiärbereiches
(öffentliche
Universitäten,
Privatuniversitäten,
Fachhochschulen, Pädago-gische Hochschulen,
hochschulischen
Interessensvertretungen sowie Behörden) mittels persönlichem
Schreiben zur Verfügung gestellt worden.
Diese Sitzung fand am 19. Februar 2014
statt und umfasste insgesamt neun Tagesordnungspunkte (siehe TOPs auf der
Parlamentshomepage unter http://www.
parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-WI/AWI_00001_00382/index.shtml#tab-Sitzungsueberblick). Nach der Berichterstattung
durch den Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Auftrag des Herrn Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft gab es (in alphabetischer Reihenfolge) Wortmeldungen der folgenden
Fraktionen: Die Grünen, NEOS, Österreichische Volkspartei und Sozialdemokratische
Partei Österreichs. Der Bericht wurde ein-
• Feedback-Möglichkeit zum und Medienberichterstattung über den Bericht
Unter der E-Mail-Adresse ostb1213@bmwf.
gv.at war zeitnah zum Erscheinen des Berichtes die Möglichkeit zu einem direkten Feedback zum Tätigkeitsbericht ein-
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cherungsgesetz im Studienjahr 2012/13
ihre Arbeit aufgenommen hat (III-35 d.B.).
Neben einer großen Anzahl telefonischer
Beratungen und Auskünfte hat die Ombudsstelle in ihrem ersten Arbeitsjahr
505 schriftliche Verfahren durchgeführt.
71 % konnten positiv erledigt werden. Am
meisten Beschwerden gab es in Bezug auf
Leistungsbeurteilungen, Studienbeiträge,
Studienzulassungen und die Studienbeihilfe, erläuterte der Leiter der Ombudsstelle für Studierende Josef Leidenfrost.
Der Start der neuen Einrichtung wurde von
den Abgeordneten positiv gewertet. SPÖAbgeordnete Andrea Kuntzl erkundigte
sich, inwieweit man künftig noch genauere
Darstellungen konkreter Problemfälle in
den Bericht aufnehmen könne, ohne dabei
Verschwiegenheitspflichten zu verletzen.
Der Leiter der Ombudsstelle sagte, er nehme die Anregung einer genaueren Kategorisierung der Fälle gerne auf. Der Bericht
der Ombudsstelle für Studierende wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
stimmig zur Kenntnis genommen und dazu
nachfolgendes Kommuniqué verabschiedet:
Kommuniqué
des
Wissenschaftsausschusses über den Tätigkeitsbericht der
Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-35 der Beilagen)
Der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung hat dem Nationalrat am 16.
Dezember 2013 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende (III-35 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung
am 19. Februar 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr.
Sabine Oberhauser, MAS, die Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Sigrid Maurer, Mag. Andrea Kuntzl
und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der
mit der Leitung des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung betraute Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.
• Realisierte Vorschläge aus dem
Tätigkeitsbericht 2012/13
Die Ombudsstelle für Studierende hatte angesichts der im Studienjahr 2012/2013 gemachten Erfahrungen mit der Anwendung
und Umsetzung des § 31 HS-QSG 2011 zu
von ihr behandelten Anliegen in ihrem Tätigkeitsbericht 2012/13 Vorschläge an die Gesetzgeberinnen bzw. den Gesetzgeber bzw.
an die Organe von Hochschulen abgegeben.
Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende,
vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-35 der Beilagen), einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das
wurde
schuss
Aus dem Tätigkeitsbericht 2012/13 sind
folgende Vorschläge in unterschiedlichem Umfang angenommen und umgesetzt bzw. nicht realisiert worden:
vorliegende
Kommuniqué
vom
Wissenschaftsauseinstimmig
beschlossen.
• der Vorschlag, dass behinderten Studienwerberinnen und Studienwerbern auch
bei Aufnahme- und Zulassungsverfahren
eine abweichende Feststellungsmethode
ermöglicht werden soll, wenn sie oder
er eine längere andauernde Behinderung
nachweist, die ihr bzw. ihm die Ablegung
des Aufnahme- und Zulassungsverfahrens in der vorgeschriebenen Methode
unmöglich macht, und der Inhalt und die
Anforderung des Aufnahme- und Zulassungsverfahrens durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden
Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Schriftführerin
Dr. Andreas F. Karlsböck, Obmann
In
der
Parlamentskorrespondenz
erschien am 20. Februar 2014 folgender
Bericht zur Behandlung des Tätigkeitsberichtes
im
Wissenschaftsausschuss:
Ombudsstelle für Studierende: 505 Verfahren im ersten Arbeitsjahr
(Meldung
der
Parlamentskorrespondenz
vom
20.
Februar
2014)
Thema des Wissenschafts-Ausschusses
am 19. Februar 2014 war ...der erste Tätigkeitsbericht der neuen Ombudsstelle
für Studierende, die gemäß dem 2012 in
Kraft getretenen Hochschul-Qualitätssi-
Dieser Vorschlag ist an mehreren öffentlichen Universitäten bei den Aufnahme- und
Zulassungsverfahren 2014 realisiert worden.
• der Vorschlag, die in § 54 Abs. 8 UG 2002
idgF normierte Regelung, in Curricula für
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Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für
Studierende wird im Zuge der nächsten
Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen
Vorschlag an den Gesetzgeber machen.
Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Anzahl sowie das Verfahren
zur Vergabe der Plätze festzulegen und zu
beachten, dass den bei einer Anmeldung
zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit erwächst,
weiters die Regelung im Bedarfsfall überdies Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, anzubieten mit dem §
59 Abs. 7 UG 2002 idgF zu harmonisieren
• der Vorschlag, im selben § die Antragsfrist auf bescheidmäßige Aufhebung einer
Prüfung von zwei auf vier Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung zu verlängern
Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für
Studierende wird im Zuge der nächsten
Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen
Vorschlag an den Gesetzgeber machen.
Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für
Studierende wird im Zuge der nächsten
Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen
Vorschlag an den Gesetzgeber machen.
• der Vorschlag, im Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) die Regelungen bezüglich Zulassungsverfahren für behinderte
Studienwerberinnen und Studienwerber
auch mit abweichenden Prüfungsmethoden in deren Aufnahmeverfahren zu verankern. Die Regelung zu abweichenden
Prüfungsmethoden sollte auch in die
Studien- und Prüfungsordnungen sowie
explizit in die Ausbildungsverträgen von
Fachhochschulen aufgenommen werden,
um so eine spezielle Regelung für die Bedürfnisse jeder einzelnen behinderten
Studienwerberin oder jedes einzelnen
behinderten Studienwerbers zu finden.
• der Vorschlag, bei dem im 59 Abs. 1 Z12
UG 2002 idgF festgelegte Recht auf eine
abweichende Prüfungsmethode, wenn die
oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder
ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht,
und der Inhalt und die Anforderungen der
Prüfung durch eine abweichende Methode
nicht beeinträchtigt werden, die Begriffe
„länger andauernde Behinderung“ und deren Nachweis genauer zu determinieren
Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für
Studierende wird im Zuge der nächsten
Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen
Vorschlag an den Gesetzgeber machen.
Dieser Vorschlag ist im FHStG 1993 nicht
realisiert worden. Die Ombudsstelle für
Studierende wird im Zuge der nächsten Novelle zum FHStG 1993 einen neuerlichen
Vorschlag an den Gesetzgeber machen.
• der Vorschlag, die in § 79 Abs. 1 UG
2002 idgF geregelte Möglichkeit, dass das
für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ bei Auftreten eines
schweren Mangels bei der Durchführung
einer negativ beurteilten Prüfung nach
Antrag der oder des Studierenden mit
Bescheid aufheben kann, von „schwerer
Mangel“ auf „Mangel“ (in Analogie zum §
21 FHStG 1993 idgF geregelt) abzuändern
• der Vorschlag, dass alle hochschulischen Bildungseinrichtungen gemäß § 31
Abs. 1 HS-QSG 2011 die Information über
die Möglichkeit für Studierende, sich mit
Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden, generell in geeigneter
Form in ihren gedruckten wie elektronischen Publikationen veröffentlichen.
Ort der Berichterstattung: Parlament in Wien
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Zu
Redaktionsschluss
für
den
Tätigkeitsbericht
2013/14
fanden
sich
derartige
Hinweise
auf
den
Homepages
nachfolgender
Hochschulinstitutionen
bzw.
von
Betreuungsinstitutionen
für
den
Hochschulbereich:
Universität Wien:
Universität Innsbruck:
Student Point > Services/FAQS > Servicestellen > Wichtige Adressen und Links > Sonstiges> StuOmbudsstelle für Studierende
dierendenanwaltschaft
http://studentpoint.univie.ac.at/servicesfaqs/
servicestellen/ombudsstelle-fuer-studierende/
http://www.uibk.ac.at/studium/organisation/
wichtige-links/
Technische Universität Graz:
Services > Services für Studierende > Ombudsstelle für Studierende
Universität für Bodenkultur Wien:
News > Newsarchiv > Ombudsstelle für Studierende statt Studierendenanwaltschaft
http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_
Graz/Services/ombudsstelleStud
Veterinärmedizinische Universität Wien:
Broschüre: „Informationen für Erstsemestrige
2014“, Seite 31
http://www.boku.ac.at/news/detailansicht/?tx_
news_pi1%5Bnews%5D=13626&tx_news_
pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bacti
on%5D=detail&cHash=0ff9f70d45a2025b056157
7d0cbbfe48
Wirtschaftsuniversität Wien:
Studierende > Links, Downloads; Glossar > WuGlossar > N/O > Ombudsstelle für Studierende
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/leh- http://www.wu.ac.at/students/linksdownloads/
re/zulassung/2014_2015/Erstsemestrigenmapglossar/
pe_2014_Web.pdf
WU Struktur > Serviceeinrichtungen > Studiensupport > Ombudsstelle für Studierende
http://www.wu.ac.at/structure/servicecenters/
services/ombudsstelle-fuer-studierende
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt:
Studium > Ombudsstelle für Studierende
Akademie der bildenden Künste:
Studium > Studieninfos > Studentische Vielfalt >
Ombudsstelle für Studierende
http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888.
htm
https://www.akbild.ac.at/Portal/studium/studieninfos/studentische-vielfalt/studentische-vielfa
lt/?searchterm=ombudsstelle*&set_language=de
Universität Mozarteum Salzburg:
Universität für künstlerische und industrielle
Broschüre „Kap. C: Während des Studiums“; Sei- Gestaltung Linz:
te 25 / Punkt f) Ombudsstelle für Studierende
Studium > International Relations > Wichtige
Websites
https://www.moz.ac.at/files/pdf/studium/quh/
quh_studium_kap_c.pdf
http://www.ufg.ac.at/WichtigeWebsites.8950.0.html
OeADGmbH: Study Programmes, A Brief Guide
for International Students:
Universität für Musik und darstellende Kunst
Wien:
siehe Studienführer 2014/2015, Seite 62
https://www.oead.at/fileadmin/oead_zentrale/
ueber_den_oead/publikationen/pdf/Study_in_
Austria/study_web.pdf
Die Institutionen, die bis dato noch keine Informationen über die Möglichkeit für Studierende, Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende heranzutragen in geeigneter
Form in ihren gedruckten oder elektronischen Publikationen veröffentlicht haben, werden mit Übermittlung des vorliegenden Berichtes nochmals dazu eingeladen, dies zu tun.
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
• der Vorschlag, dass Organe und Angehörige aller hochschulischen Bildungseinrichtungen gemäß § 31 Abs. 1 HS-QSG
2011 ihre Stellungnahmen gegenüber
der Ombudsstelle für Studierende namentlich unterzeichnen und datieren
•der Vorschlag an die zuständigen Organe an Hochschulinstitutionen, für alle
Angehörigen von Hochschulinstitutionen (gemäß § 94 Abs. 1 UG 2002 idgF
sind dies an öffentlichen Universitäten
auch Studierende) die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Mediation in mittel- bis hocheskalierten Fällen zu geben
Dies ist teilweise erfolgt.
• der Vorschlag an die Organe der öffentlichen Universitäten, das in § 19 Abs. 2 Z
2 UG 2002 per Satzung einzurichtende für
die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständige
monokratische Organ an der jeweiligen Institution mit der genauen Bezeichnung…,
deren Aufgabenbereichen und den Instanzenzügen entsprechend bekanntzumachen
Dies ist teilweise erfolgt.
• der Vorschlag, dass Privatuniversitäten die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit
Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung (nunmehr
Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft) zu wenden,
in ihre Ausbildungsverträge aufnehmen
Dies ist teilweise erfolgt.
• der Vorschlag, dass öffentliche Universitäten im Zuge der gemäß § 66 Abs.
3 UG 2002 festgelegten Informationstätigkeit für Studierende bei der Zulassung zum Diplom- oder Bachelorstudium über die wesentlichen Bestimmungen
des Universitätsrechts und des Studienförderungsrechts, die studentische Mitbestimmung in den Organen der Universität etc. auch über die Möglichkeit für
Studierende informieren, dass diese sich
mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wenden können
Dies ist punktuell erfolgt. Die Institutionen, die bis dato noch keine Informationen über die Möglichkeit für Studierende,
Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende heranzutragen in ihre Ausbildungsverträge aufgenommen haben, werden mit
Übermittlung des vorliegenden Berichtes
nochmals dazu eingeladen, dies zu tun.
• der Vorschlag, dass (nach in der Privatuniversitäten-Jahresberichtsverordnung in
§ 5 Abs. 2 e, Studien, in der 14. Sitzung
des Board der AQ Austria am 14. 06.
2013 beschlossenen Regelung, dass Ausbildungsverträge ein berichtspflichtiges
Element in den Jahresberichten zu sein
haben), Privatuniversitäten auch mit jeder Studentin bzw. jedem Studenten nach
erfolgter Aufnahme tatsächlich einen solchen Ausbildungsvertrag abschließen;
Dies ist teilweise erfolgt. Die Ombudsstelle
für Studierende wird im Zuge der nächsten
Novelle zum UG 2002 einen diesbezüglichen Vorschlag an den Gesetzgeber machen.
• der Vorschlag, Studierenden in Analogie zu § 92 Abs. 4 UG 2002 idgF (Studienbeitragsbefreiung eines Elternteils,
der sich überwiegend um die Betreuung von Kindern bis zum siebenten Geburtstag kümmert) den Erlass des Studienbeitrages auch bei Pflege einer
oder eines Angehörigen zu ermöglichen
Dies ist nicht erfolgt. Zum Thema Ausbildungsverträge für und an Fachhochschulen
und Privatuniversitäten ist eine Arbeitstagung der Ombudsstelle gemeinsam mit der
Fachhochschul-Konferenz, der Österreichischen Privatuniversitäten-Konferenz sowie
mit der Agentur für Qualitätssicherung und
Akkreditierung Austria (AQ Austria) geplant.
Dies ist durch die Ermöglichung der Beurlaubung wegen Betreuungspflichten für
pflegebedürftige Angehörigen in § 67 Abs.1
in der Novelle 2014 zum Universitätsgesetz
(UG) 2002 für Studierende an öffentlichen
Universitäten zumindest indirekt geregelt
worden. Es entspricht allerdings nicht einem vorgeschlagenen Erlassgrund in Analogie für die oberwähnte Betreuung von
Kindern gemäß § 92 Abs. 1 Ziff. UG 2002.
• der Vorschlag, dass Fachhochschulen die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit
Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung (nunmehr
Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft) zu wenden,
in ihre Ausbildungsverträge aufnehmen
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Dies ist teilweise erfolgt.
Ihre Meinung direkt an die
Ombudsstelle
• der Vorschlag, dass die Fachhochschulen mit bereits eingerichteten Ombudsstellen, so z.B. die Fachhochschule der
Wirtschaftskammer Wien, an der es seit
2007 eine vor Ort installierte Ombudsstelle für Studierende gibt (http://www.
fh-wien.ac.at/campus-leben/ombudsstelle/), diese in die Ausbildungsverträge mit ihren Studierenden aufnehmen so
wie auch einen Hinweis auf die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
(nunmehr Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)
So wie bereits für den Tätigkeitsbericht
2012/13 ist auch für den aktuellen Bericht
eine direkte e-mail-Adresse eingerichtet worden, [email protected], an die Reaktionen, Meinungen, Anregungen und Kritik
über die Inhalte sowie die Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen biezungsweise an den Gesetzgeber im Bericht 13/14 direkt geschickt werden können.
Für die Berichtslaufzeit des Tätigkeitsberichtes 2014/15 ist unter [email protected] eine weitere
e-mail-adresse eingerichtet worden, an die
Vorschläge für Änderungen zu allen wichtigen Gesetzen des Tertiärbereiches geschickt
werden können, also zum Universitätsgesetz
(UG) 2002, zum Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) 1993, Privatuniversitätengesetz
(PUG) 2001, Hochschulqualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) 2011, zum Hochschulgesetz
(HG) 2005, zum Studienförderungsgesetz
(StudFG) 1991 sowie zum Hochschülerinnenund Hochschülerschaftsgesetz (HSG) 1998.
Dies ist teilweise erfolgt.
• der Vorschlag, dass Pädagogische Hochschulen die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an
die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (nunmehr Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)
zu wenden, entsprechend publizieren
Dies ist nicht erfolgt. Im Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung
und Wirtschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Frauen ist die explizite Behandlung von Anliegen auch aus
dem Bereich der Pädagogischen Hochschulen durch die Ombudsstelle für Studierende
redaktionell
berücksichtigt.
Herrengasse 16, Wien I:
Sitz der Ombudsstelle für Studierende
9
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Meldung der Parlamentskorrespondenz vom 29.01.2015
Wien (PK) – Die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW wird zunehmend in Anspruch genommen.
Die Stelle, die auf Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes 2011 eingerichtet wurde,
verzeichnete im zweiten Jahr einen deutlichen Anstieg der Anliegen, die an sie herangetragen wurden.
Das geht aus dem Bericht ( III-135 d.B.) hervor, den die Ombudsstelle dem Wissenschaftsminister und dem
Nationalrat über ihr zweites Tätigkeitsjahr vorgelegt hat. An die Stelle im Wissenschaftsministerium können Anliegen aus dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an tertiären Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum herangetragen werden. Der Berichtszeitraum orientiert sich am Studienbetrieb und umfasst daher die Zeit vom 1. September 2013 bis 30. September 2014.
Ombudsstellen streben nach stärkerer Vernetzung
Neben der zentralen Ombudsstelle bestehen außerdem lokale Einrichtungen. Mehrere davon wurde im Berichtszeitraum von Hochschulinstitutionen neu eingerichtet. Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen sind damit neben den öffentlichen Universitäten auch an einer Privatuniversität und mehreren Fachhochschulen zu finden. Wie der Bericht festhält, gibt es für die Struktur,
den Arbeitsauftrag und die Arbeitsweise von lokalen Ombudsstellen keine genormten Vorgaben.
2015 wird zu diesem Thema eine Arbeits- und Vernetzungstagung der hochschulischen Ombudsstellen, gemeinsam mit der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität stattfinden, um sich mit Kriterien der Einrichtung von Ombudsstellen auseinandersetzen.
Vorschläge an Hochschulinstitutionen und an den Gesetzgeber
Die Ombudsstelle erarbeitet auf Grundlage ihrer Wahrnehmungen Vorschläge an die Hochschulen und
den Gesetzgeber. Der Tätigkeitsbericht führt neun Vorschläge an, die im Berichtszeitraum an Organe
und Angehörige von Hochschulinstitutionen ergingen. Sie betrafen etwa Reihungskriterien an Fachhochschulen und die Veröffentlichung von Satzungen bzw. Studien- und Prüfungsordnungen an FHs.
Weiters wurden Empfehlungen über die Zuweisung von Betreuungspersonen bei Dissertationen, Ausnahmen bei der Erbringung von Zulassungsnachweisen bei Konflikten oder Kriegen im Heimatstaat sowie über die Ermöglichung von Mediation für Studierende durch die Hochschulinstitutionen abgegeben.
Die Ombudsstelle sprach sich auch für die Implementierung der „Europäischen Charta für Forscher“, die Erhöhung der Transparenz bei der Anerkennung von Studienleistungen, administrative Maßnahmen bei Studienzeitverlängerungen aus und be-
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
fasste sich mit den Kriterien für Ausbildungsverträge an FHs und Privatuniversitäten.
Ein Vorschlag, der sich an den Gesetzgeber richtet, betrifft das Recht auf Einsichtnahme in
Prüfungsunterlagen auch im Rahmen von Aufnahme-, Eignungs- und Zulassungsverfahren.
Ombudsstelle plant zahlreiche Veranstaltungen für 2015
Wie aus dem Bericht hervorgeht, plant die Ombudsstelle für 2015 eine Reihe von Veranstaltungen. Unter dem Arbeitstitel „Universitäten vor dem Kadi“ sollen erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neue Rechtsmittelinstanz behandelt werden.
Weiters werden in einer Veranstaltung die Themen Ausbildungsverträge und Studienund Prüfungsordnungen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten behandelt. Ein weiterer Arbeitstitel für 2015 lautet „Diskriminierung im Hochschulalltag“. Dabei wird man sich mit dem Schutz vor diskriminierender Behandlung unter verschiedenen
Aspekten wie Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, Ethnie und sexuelle Orientierung befassen.
Eine weitere Veranstaltung ist zur Situation internationaler Studierender in Österreich geplant, in der ein umfangreicher Themenkatalog angesprochen werden soll. Er
reicht von Fragen von Visum, Einreise und Zulassung über Probleme wie Sprache und
Kultur bis hin zu den Themen Studium, Arbeiten und Niederlassung in Österreich.
Statistischer Überblick der an die Ombudsstelle gerichteten Anliegen
Die Gesamtstudierendenzahl an den oben genannten Institutionen belief sich 2013/14 auf 365.599
Studierende. Die Zahl der StudienwerberInnen, soweit sie sich erheben ließen, betrug an öffentlichen
Universitäten in den zugangsgeregelten Erstabschlussstudien 21.568 Personen, an Fachhochschulen
53.721 Personen (wobei zu berücksichtigen ist, dass jeweils Mehrfachbewerbungen möglich waren). Zu
Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen gibt es keine verfügbaren BewerberInnenzahlen.
Die vorgebrachten Anliegen stammen von StudieninteressentInnen, StudienwerberInnen, Studierenden sowie ehemaligen Studierenden. Zu Fallfristen ist dabei ein erhöhtes Aufkommen von Anliegen zu beobachten (etwa im September, mit Ende der Erstzulassungen an öffentlichen Universitäten und dem Feststehen der Auswahlergebnisse an
Fachhochschulen sowie im November, zum Ende der Nachfrist an öffentlichen Universitäten).
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtstudierendenzahlen kamen Anliegen von betroffenen Personen zu 85% von öffentlichen Universitäten, 9% von Fachhochschulen, 4 %
von Pädagogischen Hochschulen und 1% von Privatuniversitäten. 77% der Anliegen wurden dabei von der Ombudsstelle gegenüber den VorbringerInnen direkt erledigt; bei 17%
wurden die Anliegen aufgrund von aktuellen Entwicklungen hinfällig; bei 4% der Anliegen ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit der Ombudsstelle.
An erster Stelle standen im Berichtszeitraum gesamtstatistisch gesehen Fragen der Zulassung zum
Studium (91 Fälle). Zu den häufigen Anliegen gehörten auch Fragen zu Curricula-Umstellungen (69 Fälle), Anliegen zu Studienbeiträgen bzw. Studiengebühren (46 Fälle) sowie zur Studienbeihilfe (41 Fälle.)
Mit signifikanter Häufigkeit wurden auch Anliegen, die Administratives betrafen (39 Fälle) sowie Probleme, die im Zusammenhang mit der Studienbetreuung (37 Fälle), mit der Anerkennung von Prüfungen (35 Fälle) und mit Leistungsbeurteilungen (34 Fälle) auftraten, an die Ombudsstelle herangetragen.
Der Bericht der Ombudsstelle stellt auch diesmal wieder eine Auswahl der Anliegen in anonymisierter Form dar, aufgeschlüsselt nach Sachverhalt, nennt die Maßnahmen seitens der Ombudsstelle und gibt an, ob eine Lösung möglich war. (Schluss)
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Plagiate nicht bagatellisieren
Hochschulorgane, Studierendenvertreter/innen und
Hochschulombudsmann für rechtlichen Rahmen, aber gegen
undurchführbare Regelungen
Plagiate im Hochschulwesen sind Realität, die
rendenvertretung an einer öffentlichen UniZahl der bekannten Fälle zwar im einstelligen
versität, die für Studierende neben Aufklärung
Prozent-Bereich, prominente Fälle aber sorauch einen kostenlosen unverbindlichen Plagen immer wieder für mediale Spitzenmelgiatscheck studentischer Arbeiten anbietet.
dungen. Der tatsächlichen Situation sowie
Beim derzeitigen Plagiatscheck durch die ÖH
allenfalls kommenden studienrechtlichen
der Universität Innsbruck würden StudierenRegelwerken und Implikationen allfälliger
de von bestimmten Fakultäten bedeutend
Sanktionen wamehr
Selbstren Mitte OktoPrüfungen
ber 2014 österdurchführen
reich-weit drei
lassen, so Nina
hochschulische
Egger von der
VeranstaltunÖH Innsbruck.
gen gewidmet:
Die Plagcheckje eine FachtaStelle überprüft
gung in Innskostenlos
bebruck
(veranreits Prosemistaltet von der
nar- und SemiÖH der Univernararbeiten,
sität Innsbruck
also auch sogeund der Hochnannte
nichtschulombudswissenschaftstelle) und in
liche Arbeiten,
Wien (veranstalbis hin zu Distet von der Unisertationen
versitätenkonim
Fertigstelferenz)
sowie Von links nach rechts: Nina Egger, Marco Dworschak, Korlungsstadium.
eine öffentliche binian Kasinger (alle drei ÖH Universität Innsbruck), Dr. Jo- Die
ReaktioDiskussionsver- sef Leidenfrost, Vizerektor o.Univ.-Prof. Dr. Roland Psenner nen auf die der
anstaltung
an
individuelder Universität
len
Beratung
Innsbruck. Gemeinsame Kernaussagen bei
folgenden Empfehlungen liegt in der Eiallen drei Terminen: Plagiate dürfen nicht
genverantwortung
der
Studierenden.
bagatellisiert werden, ein möglichst klarer
gesetzlicher Rahmen für Plagiate erscheint
Plagiate
kein
Massenphänomen,
wünschenswert, allfällige Sanktionsmöglichaber auch keine Kavaliersdelikte
keiten sollen exekutierbar und ohne negative
Langzeit-Folgen sein. Kontroversiell diskuRoland Psenner, Vizerektor für Lehre und
tiert wurden Plagiate und Vorsatz, bewusste
Studierende an der Leopold-Franzens-UniverErschleichung von Leistungen, Ghostwriting
sität Innsbruck, bestätigte aus seiner Sicht
und Coachwriting sowie die Fälschung wisals studienrechtliches Organ die wiederholsenschaftlicher Daten und Messergebnisse.
te Konfrontation mit Plagiatsanzeigen und
den darauf folgenden Verfahren, die sich
rein numerisch bisher in Grenzen hielten.
Eine kommende gesetzliche Regelung zum
Thema Plagiat sei jedenfalls aus seiner Sicht
zu begrüßen, müsse aber für die Verantwortlichen im Alltag auch zeitnah exekutierbar
bleiben. „Plagiate sind keine Kavaliersdelikte, fehlende absolute Gesamt-Zahlen sind
kein Argument für eine Bagatellisierung des
Phänomens“, so Josef Leidenfrost, der Leiter der Ombudsstelle für Studierende zur
Plagiats-Check als ÖH-Serviceleistung
Korbinian Kasinger aus dem Vorsitz-Team
der Österreichischen Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft an der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck sieht die Aufklärungsarbeit über Plagiate und mögliche kommende
Sanktionen als wichtige Aufgaben innerhalb
der eigenen Service-Arbeit. Die ÖH der Universität Innsbruck ist derzeit die einzige Studie-
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Stellungnahme der
Ombudsstelle für
Studierende zum Entwurf
einer Änderung des
Universitätsgesetzes 2002
Tatsache weniger bekannter Plagiatsfälle
und Titelaberkennungen nach bisherigem
Universitätsstudienrecht. Auch er sieht die
Ermöglichung von Anti-Plagiatsmaßnahmen
im universitären Satzungsrecht als positiv.
Damit werde ein bestimmter rechtlicher Rahmen gesetzt. Als Konsequenz werde mehr
Rechtssicherheit für beide Seiten, die Studierenden und die Universitätsorgane, geschaffen. Manche der Tagungsteilnehmer in
ihren Funktionen als studienrechtliche Organe sehen unklaren Verwaltungsaufwand,
überbordenden Koordinierungsbedarf sowie
lange Rechtsfeststellungs-Verfahren als Probleme bei zukünftigen gesetzlichen AntiPlagiats-Regelungen auf sich zukommen.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/
XXV/SNME/SNME_01904/fname_370808.pdf
Wien, 28. Oktober 2014
Die Ombudsstelle für Studierende (nachfolgend: OS) im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft www.
hochschulombudsmann.at bzw. www.hochschulombudsfrau.at) gibt zu oberwähntem
Entwurf basierend auf den Erkenntnissen aus
drei einschlägigen öffentlich zugänglichen
Veranstaltungen zum Thema „Plagiat“, am 13.
Oktober 2014 an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (siehe http://www.hochschulombudsmann.at/nachlese/), am 16. Oktober 2014 an der Universität für Musik und
Darstellende Kunst Wien (siehe http://www.
uniko.ac.at/wissenswertes/termine/uniko_
veranstaltungen/index.php
?cal_sel=201410) und am 20. Oktober an der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck (http://www.
oehweb.at/) sowie aus eigenen Erfahrungen
aus den Kontakten mit Studierenden zu ihren Anliegen (gem. § 31, Abs 1 HS-QSG 2011),
mit ÖH-Vertreterinnen und –vertretern, mit
autonomen Studierendenvertreterinnen und
-vertretern sowie mit Universitätsorganen
fristgerecht folgende Stellungnahme ab:
UG-Novelle zum „Plagiat“: Wichtig, aber
keine undurchführbaren Regelungen
Zur seinerzeit gerade in Begutachtung befindlichen Novelle zum Universitätsgesetz
(UG) 2002 waren sich bei allen drei Anti-Plagiats-Veranstaltungen Hochschulrechts-Experten und Verwaltungspraktiker darüber einig,
dass man mit Aufklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis, darunter eben auch die
Plagiatsvermeidung, schon früh einsetzen
müsse. Eine verpflichtende Befassung aller
Studierenden mit diesem Thema soll bereits
zu Studienbeginn erfolgen. Anti-Plagiats-Regelungen und darauf folgende Maßnahmen
sollen in Relation zum Grad des Vergehens,
verständlich und verwaltbar sein. Da Plagiate
z. B. auch aufgrund von Betreuungsrelationen
nach akademischen Disziplinen unterschiedlich häufig auftreten ist eine Differenzierung
des Regelwerkes nach Fachgebieten denkbar.
Auf mögliche „Nebenwirkungen“ von AntiPlagiats-Maßnahmen für Studierende bei
vorübergehendem Ausschluss vom Studium haben vor allem Studierendenvertreter
hingewiesen: möglicher Verlust von Studienförderungen und Familienbeihilfen, Aberkennung oder Rückzahlung von Stipendien,
Wegfall des Versicherungsschutzes und vorübergehender Wegfall der ÖH-Mitgliedschaft.
Das Vorhaben die Vereinbarkeit von Studium
und Beruf für alle Universitätsangehörigen
mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige in § 2, 13 explizit zu
verankern wird begrüßt. Aufgrund einschlägiger ho. bekanntgewordener Anliegen sind derartige Betreuungspflichten für Studierende
wiederholt als Studienzeitverzögerungsgründe aufgetreten und bedürfen in der Tat einer
besseren Wahrnehmung in den einschlägigen
Reglements der öffentlichen Universitäten.
Nachdem die Ombudsstelle für Studierende
für Studienwerber, Studierende und ehemalige Studierende aller Hochschulinstitutionen
zuständig ist, wies Hochschulombudsmann
Leidenfrost auch auf die Bedachtnahme zu
vergleichbaren institutionellen Anti-PlagiatsRegelungen an allen öffentlichen Universitäten
in ganz Österreich, auf die datenschutzrechtlichen Herausforderungen zum GesetzesBegriff „wiederholtes Plagiieren“ sowie auf
die Notwendigkeit mittelfristiger Folgeregelungen auch in anderen Tertiärbereichen hin.
Die in § 14 h (8) vorgesehene Präzisierung
mittels näherer Bestimmungen zur STEOP erscheint sinnvoll und ist ebenfalls zu begrüßen.
Die in § 19 (2a) vorgesehenen (Straf)Bestimmungen bei Plagiaten und anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen
wird aus mehreren Gründen kritisch zu sehen:
13
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Von den in Satzungen festlegbaren „Vorgangsweisen bei Plagiaten“ sollten auch
Proseminar- und Seminararbeiten erfassbar
sein, da allfälliges Plagiieren auch VOR Diplom- und Masterarbeiten oder Dissertationen
auftreten kann. Der „allfällige Ausschluss
vom Studium“ relativiert diese Maßnahme.
Um eine Einführung von Studierenden in
gute wissenschaftliche Praxis zu gewährleisten sollte im § 66 (4) zusätzlich zu den
dort angeführten Themen, über die Studienanfängerinnen und -anfänger seitens
der Universitäten zu informieren sind (i.e.
über die wesentlichen Bestimmungen des
Universitätsrechts und des Studienförderungsrechts, die studentische Mitbestimmung in den Organen der Universität, die
Rechtsgrundlagen der Frauenförderung und
den gesetzlichen Diskriminierungsschutz,
das Curriculum, das Qualifikationsprofil
der Absolventinnen und der Absolventen,
die Studieneingangsphase, das empfohlene
Lehrangebot in den ersten beiden Semestern sowie insbesondere über die Zahl der
Studierenden im Studium, die durchschnittliche Studiendauer, die Studienerfolgsstatistik und die Beschäftigungsstatistik) auch
explizit das Informieren über das korrekte Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten
zur Verhinderung von Plagiaten sowie die
Maßnahmen bei Vergehen enthalten sein.
Der Ausschluss „von höchstens zwei Semestern“ relativiert diese Maßnahme.
Das „wiederholte Plagiieren“ relativiert
den Tatbestand des Plagiierens und lässt
Unklarheit über das Ausmaß der Wiederholungen (und deren „amtliche“ Erfassung
pro Universität respektive im Verbund aller in einer bestimmten Studienrichtung in
Frage kommenden anderen Universitäten).
Zu § 51 (2) 31 ist anzumerken, dass der
hier normierte Plagiatsbegriff Unschärfen
gegenüber der Betreuungsarbeit von studentischen Arbeiten durch Betreuende
enthält, da z.B. Theorien und Hypothesen
von Betreuenden der Ausgangspunkt für
solche Arbeiten sein können. Vortäuschen
wissenschaftlicher Leistungen durch „Ghostwriting“ wird in § 51 (2) 32 zwar aufgegriffen,
jedoch nicht näher definiert, welche Arten
von Hilfestellungen dabei unzulässig sind.
Der in den „Maßnahmen“ ausdrücklich hervorgehobene Rechtsschutz bei vorübergehendem Ausschluss vom Studium und
die Möglichkeit von rechtsförmlichen
Verfahren sind aus ho. Sicht aufgrund des
Fristenlaufes bei derartigen Verfahren kritisch zu sehen. Aufgrund möglicher Begleiterscheinungen wie (vorübergehender)
Wegfall der Studien- bzw. Familienbeihilfe,
von (Auslands)Stipendien, des studentischen Versicherungsschutzes, der ÖH-Mitgliedschaft sowie der Gesamtstudiendauer
bei Unterbrechung sollten andere Maßnahmen (Abmahnung, zeitlich begrenzter Ausschluss von Prüfungsantritten…) als der vorübergehende Ausschluss überlegt werden.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich guter wissenschaftlicher Praxis
(und damit der Vermeidung von Plagiaten)
Präventivmaßnahmen gegenüber Sanktionsmaßnahmen der Vorrang einzuräumen
ist und auf die Besonderheiten des Einzelfalles Rücksicht genommen werden muss.
Über die bereits bestehenden Anti-PlagiatsRegelungen und deren (tw. extreme) Unterschiede geben mehrere parlamentarische
Anfragen und deren Beantwortungen aus
der XXIV. Gesetzgebungsperiode Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation)
Leiter der Ombudsstelle für Studierende
Um Ansprechpersonen bzw. Stellen vor
Ort, die sich mit Plagiatsthemen befassen, flächendeckend zur Verfügung stellen zu können (es gibt dzt. bereits einige
Kommissionen / Ombudsstellen zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis
an öffentlichen Universitäten sowie an vier
öffentlichen Universitäten auch eigene Ombudsstellen für Studierende), sollte im §
14, Qualitätsmanagement zur Qualitätsund Leistungssicherung, wie bereits beim
URÄG 2008 angedacht, die Möglichkeit zur
Einrichtung (bzw. „Offizialisierung“) solcher Stellen gesetzlich erfasst werden (und
auch als Thema in die nächsten Leistungsvereinbarungen
aufgenommen
werden).
Die endgültige Fassung der Novelle 2014
zum Universitätsgesetz 2002, beschlossen am 10.12.2014, ist veröffentlicht unter:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_21/
BGBLA_2015_I_21.pdf
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Mediation an Hochschulen: Für Bedienstete UND Studierende
Das Innsbrucker Modell
Mediation an Hochschulen als Konfliktvermittlungs-Instrument auch für Studierende und Jungforscherinnen und Jungforscher war eine der Veranstaltungen, welche
die Ombudsstelle für Studierende 2013 im
Rahmen ihrer Service- und Informationstätigkeit abgehalten hat (Tagungsdokumentation siehe http://www.hochschulombudsmann.at/veranstaltungen-2013/). Als eine
der Empfehlungen im Tätigkeitsbericht der
Ombudsstelle 2013/14 an den zuständigen Bundesminister und an den Nationalrat
wurde die Ermöglichung von Mediation für
alle Hochschulangehörige vorgeschlagen.
Mediationen leistbarer zu machen, wurde von der ÖH Innsbruck ein Sondertopf in
der Höhe von EUR 5.000,- eingerichtet. Die
Hälfte der Kosten, die für eine Mediationssitzung anfallen, werden aus diesem Topf
geleistet, die übrigen Kosten frei Vereinbart.
Konzipiert ist dieses Modell für klassische
Mediationsfälle, da auch Studierende in klassische Streitfälle involviert sein können: Bei
Studierenden mit Kind können etwa Obsorge-, Besuchs- und Kontaktrechtsstreitigkeiten oder aber auch Unterhaltsstreitigkeiten
ein Thema sein. Der facettenreiche Studierendenalltag birgt Konfliktsituationen auch
im Bereich des studentischen Wohnens.
Auch beim Studium selbst können Konfliktsituationen auftreten. Der Sondertopf
ermöglicht Studierenden einen leichteren
und finanziell tragbaren Zugang zur externen Streitschlichtung nach den Grundsätzen der Mediation, indem eigenverantwortliche Lösungen erarbeitet werden.
Bisher schon: Mediation für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
An der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck gab es bereits bisher die Möglichkeit
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einer universitätsinternen
Konfliktsituation befinden und sich eine
professionelle Begleitung bei der Konfliktbearbeitung wünschen, Mediation in Anspruch zu nehmen (siehe http://www.uibk.
ac.at/personalentwicklung/mediation/).
Nun
auch:
Mediation
für
Und: Schulungen für Mandatarinnen und
Mandatare
Das von der ÖH Innsbruck bewilligte Konzept umfasst auch Schulungen für die Mandatare und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der ÖH Innsbruck sowie deren Fakultätsstudienvertretungen und Studienvertretungen. Dies mit der Intention, um
Konfliktlösungspotentiale und - kompetenzen nach dem Modell der Schulmediation
direkt an die Studierenden zu delegieren,
um in Konfliktfällen mit Universitätsbezug (etwa mit Dozenten, Professoren bzw.
der Universitätsorganisation) über das entsprechende „Handwerskzeug“ zu verfügen.
Studierende
Nunmehr gibt es Mediation auch für Studierende, deren Kosten teilweise von der
Österreichischen Hochschülerinnenund
Hochschülerschaft übernommen werden.
Ein diesbezüglicher Beschluss ist in der Sitzung der Universitätsvertretung Mitte Dezember 2014 einstimmig gefasst worden.
Mediationen werden nunmehr für jene Fälle angeboten, in denen zumindest ein/e
Studierende/r der LFUI involviert ist. Um
15
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an
österreichischen Universitäten und Hochschulen
(geographisch von West nach Ost geordnet)
Stand: 10. Februar 2015
Seit 2013 haben einige Hochschulinstitutionen lokale Ombudsstellen eingerichtet, die Österreich-Karte
in der Mittelauflage dieser Ausgabe von IHO gibt einen Überblick über sämtliche Ombudsstellen u nd vergleichbare Einrichtungen (geographisch geordnet von West nach Ost). Am 22. Juni 2015 wird ein gemeinsam von der Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität und
der Ombudsstelle für Studierende organisiertes Vernetzungstreffen aller Ombudsstellen stattfinden.
• Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Ombudsbeauftragte an der Fakultät für Bildungswissenschaften:
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/bildungswissenschaften/studium-und-lehre/ombudsstelle.
html
• Medizinische Universität Innsbruck, Kommission zur Wahrung der guten wissenschaftlichen
Praxis:
https://www.i-med.ac.at/qm/gsp/
• Paris-Lodron Universität Salzburg, Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:
http://www.uni-salzburg.at/index.php?id=31043
• Johannes Kepler Universität Linz, Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis:
(noch nicht netzpräsent)
• Anton-Bruckner-Privatuniversität OÖ, Linz an der Donau, Ombudsstelle für Studierende:
http://www.bruckneruni.at/Universitaet/Vertretungen/Ombudsstelle
• Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Ombudsstelle für Studierende:
http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888.htm
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Ombudsstelle zur Sicherung der guten wissenschaftlichen
Praxis:
http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/843.htm
• Medizinische Universität Graz, Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung:
http://www.medunigraz.at/de/themen-forschen/qualitaetsmanagement-in-der-forschung/goodscientific-practice/
Medizinische Universität Graz, Studienbeirat:
http://www.medunigraz.at/themen-studieren/zustaendige-stellen/studienbeirat/
Medizinische Universität Graz, Ombudsperson Doktoratsstudien:
(noch nicht netzpräsent)
• Technische Universität Graz, Ombudsstelle für Studierende:
http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Services/ombudsstelleStud
Technische Universität Graz, Ombudsstelle für Scientific Fraud:
(noch nicht netzpräsent)
• Karl-Franzens-Universität Graz, Büro des Studiendirektors:
http://studiendirektor.uni-graz.at/
Karl-Franzens-Universität Graz, Beschwerdekommission für Fälle vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens
(noch nicht netzpräsent)
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
• Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Vertrauensperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:
http://www.kug.ac.at/studium-weiterbildung/studium/vertrauensperson-fuer-die-sicherungguter-wissenschaftlicher-praxis-plagiatsbekaempfung.html
• Fachhochschule St. Pölten, Beschwerdekommission beim FH-Kollegium:
http://www.fhstp.ac.at/ueberuns/organisationerhalter/fh-kollegium/fh-kollegium/beschwerde
kommission-des-fh-kollegiums
• Universität Wien, Ombudsstelle für internationale Programmstudierende:
https://international.univie.ac.at/home/ombuds-office-for-international-exchange-students/
Universität Wien, Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:
http://forschung.univie.ac.at/ombudsstelle/
Universität Wien, Beschwerdemanagement bei der DLE Studienservice und Lehrwesen:
http://studienservice-lehrwesen.univie.ac.at/
• Medizinische Universität Wien, Plagiatsüberprüfung
http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/studium-lehre/studierendenberatung/plagiatpruefung-an-der-meduni-wien/anlaufstellen/
Medizinische Universität Wien, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/organisation/gremien/arbeitskreis-fuer-gleichbehandlungsfragen/
• Wirtschaftsuniversität Wien, Ombudsstelle für Studierende:
http://www.wu.ac.at/structure/servicecenters/services/ombudsstelle-fuer-studierende/
• Technische Universität Wien, Plagiatsprüfung an den Fakultäten:
(noch nicht netzpräsent)
• Universität für Bodenkultur Wien, Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:
http://www.boku.ac.at/fos/themen/ombudsstelle/
• FHWien der WKW, Ombudsstelle für Studierende:
http://www.fh-wien.ac.at/campus-leben/ombudsstelle/
• Veterinärmedizinische Universität Wien, Ombudsstelle für die Einhaltung der guten wissen
schaftlichen Praxis:
http://www.vetmeduni.ac.at/de/forschung/forschungsstrategie/gute-wissenschaftliche-praxis/
• Fachhochschule des bfi Wien GmbH, Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:
(noch nicht netzpräsent)
• Nationalagentur Lebenslanges Lernen, Erasmus+ Ombudsstelle:
http://www.bildung.erasmusplus.at/thematische_initiativen/ombudsstelle/ombudsstelle/
• Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft,
Ombudsstelle für Studierende:
http://www.hochschulombudsmann.at/
http://www.hochschulombudsfrau.at/
• FH Burgenland, Arbeitsausschuss für Qualitätssicherung, akademische Grade, Ehrungen;
für Studienprogramm und Lehrangelegenheiten; für Gleichbehandlung und Beschwerde; für Personal; für Budget und Infrastruktur:
(noch nicht netzpräsent)
• Europäisches Netzwerk der Hochschulombudsdienste ENOHE (European Network of Ombuds
men in Higher Education):
www.enohe.net
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Ombudsstellen
und ähnliche Einrichtungen
an österreichischen Universitäten
und Hochschulen
Stand: 10. Jänner 2015
SALZbuRG
Paris-Lodron Universität Salzburg
Kommission zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
INNSbRuCK
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Ombudsbeauftrage an der Fakultät für
Bildungswissenschaften
Medizinische Universität Innsbruck
Kommission zur Wahrung der guten
wissenschaftlichen Praxis
Seekirchen
Allgemeine Informationen:
www.bmwfw.gv.at
www.bmbf.gv.at
www.hochschulombudsmann.at
www.hochschulombudsfrau.at
Universitäten, Medizinische Universitäten, Universitäten der Künste:
www.bmwfw.gv.at
Privatuniversitäten
www.privatuniversitaeten.at
KL
Alp
Fachhochschulen:
www.fhk.ac.at
Pädagogische Hochschulen:
www.paedagogischehochschulen.at
LINZ
Johannes Kepler Universität Linz
Ombudsstelle für gute
wissenschaftliche Praxis
WIEN
ST.PÖLTEN
Anton Bruckner Privatuniversität
Ombudsstelle für Studierende
LAGENfuRT
pen-Adria-Universität Klagenfurt
Ombudsstelle für Studierende
Ombudsstelle zur Sicherung der
guten wissenschaftlicher Praxis
FH St. Pölten
Beschwerdekommission
beim FH-Kollegium
Universität Wien
Ombudsstelle für internationale
Programm-Studierende
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
Beschwerdemanagement bei der
DLE Studienservice und Lehrwesen
Wirtschaftsuniversität Wien
Ombudsstelle für Studierende
Medizinische Universität Wien
Behindertenreferat
Plagiatsüberprüfung
Vizerektorin für Lehre, Gender & Diversity
Krems
Technische Universität Wien
Plagiatsprüfung an den Fakultäten
Universität für Bodenkultur Wien
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
Veterinärmedizinische Universität Wien
Ombudsstelle für die Einhaltung der
guten wissenschaftlichen Praxis
FH Wien-Studiengänge der WKW
Ombudsstelle für Studierende
FH des bfi Wien
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft
Ombudsstelle für Studierende
Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Erasmus + Ombudsstelle
Oberschützen
GRAZ
Medizinische Universität Graz
Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung
Ombudsperson Doktoratsstudium
Technische Universität Graz
Ombudsstelle für Studierende
Ombudsstelle für Scientific Fraud
Karl-Franzens Universität Graz
Büro des Studiendirektors
Beschwerdekommission für Fälle vermuteten
wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Vertrauensperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
923/A
vom 25.02.2015 (XXV.GP)
www.parlament.gv.at
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Fünfparteienantrag zur Änderung des 8. Abschnitts,
Ombudsstelle für Studierende des
§ 31 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes HS-QSG
Nach der Präsentation des ersten Tätigkeitsberichtes der Ombudsstelle für Studierende 2012/13 im
Wissenschaftsausschuss am 19. Februar 2014 und der dortigen Diskussion brachten Frau Abgeordnete Petra Steger, Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ) und weitere Abgeordnete im Sommer 2014 einen
Antrag auf Änderung der Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes ein. Darin schlugen sie die Ermöglichung von amtswegigen Untersuchungen von Anliegen aus dem Hochschulbereich vor, weiters
die Aufhebung der derzeitigen Verschwiegenheitspflicht (siehe den Antrag im Wortlaut unter www.
parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00598fname_362768.pdf).
Daraus ist mittlerweile ein Fünfparteien-Antrag geworden, der von der ÖVP, der SPÖ, der FPÖ, den
NEOS und vom Team Stronach mitgetragen wird (siehe faksimilierten Wortlaut und entsprechende
Begründung für den Antrag hier auf den Seiten 20 und 21, ursprünglicher Ort der Veröffentlichung:
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00923/imfname_385570.pdf). Dieser Antrag wird in
der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 17. März 2015 behandelt werden. In der nächsten
Ausgabe von „Informationen für Hochschul-Ombudsdienste“ im Herbst 2015 wird darüber berichtet
werden.
Bei einer Klausur mit den Berichtsadressatinnen und Berichtsadressaten Anfang März 2015 wurden
erstmals die prinzipiellen Fragen andiskutiert, welche Themen nach erfolgter Beschlussfassung aus
der Sicht der Institutionen (Hierarchie/n, autorisierte Stellungnahmen nach außen, Medienkontakte…) und der Ombudsstelle zu beachten sein werden.
21
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Herausforderungen für Hochschulombudsstellen im
aktuellen universitären Kontext
Curso de Verano 2014 in San Lorenzo de El Escorial
Das Euroforum, der Campus Infantes Conference Centre in San Lorenzo de El Escorial,
war von 16. bis 18. Juli 2014 der Tagungsort
des Sommerkurses der Universität Complutense in Madrid mit dem Thema „Herausforderungen für Hochschulombudsmänner/
frauen im aktuellen universitären Kontext“.
Des
weiteren
wurden
Arbeitsmethoden
und
spezielle
Aspekte der täglichen Arbeit besprochen.
Themen bei der Tagung
Weitere Themen der Tagung waren, wie
man die Rechte und Möglichkeiten der
Ombudsbeauftragten bekannt macht und
wie man diese Aspekte auch Universitätsangehörigen entsprechend vermittelt.
Der Kurs, initiiert, perfekt vorbereitet und organisiert von María Isabel Aránguez Alonso,
der neuen Hochschulombudsfrau der Universität Complutense in Madrid, und professiDie Sommerschule half die Zusammenaronell geleitet
beit zwischen
von
Vicente
OmbudsbeaufMazimpaka
tragten
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Nibarere, dem
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Hochnen
Universischulombudstätssystemen,
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Grundrechten
und Freiheiten
Josef
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Einladung
wirtschaftlider
UniversiIm Curso de Verano: Engagierte Diskussionen
chen und soziadad
Complulen Situation und trug dazu bei zu klären, warum
tense
das
österreichische
System.
und wie diese Rechte gesichert werden sollen.
Unter den Hauptrednern waren Soledad BeOmbudsstellen im Europäischen
cerril Bustamante, die Ombudsfrau des Königreichs Spanien, Federico Moran Abad,
Hochschulraum
der Generalsekretär für Universitäten im
spanischen Ministerium für Bildung, KulReferenten/Referentinnen und Diskustur und Sport, und Joana Maria Petrus
sionsteilnehmer/DiskussionsteilnehBey, die neue Präsidentin der spanischen
merinnen aus Spanien, Mexiko und ÖsHochschulombudsleutekonferenz
(CEDU).
terreich analysierten die Wichtigkeit der
Verteidigung von grundlegenden Rechten
Netzwerktreffen
und Freiheiten in der universitären Sphäre durch Hochschulombudsmänner/frauWährend der Konferenz haben informelle
en in Zeiten der Herausbildung des EuroTreffen zwischen Kolleginnen und Kollegen
päischen
Hochschulraumes
(„European
aus verschiedenen Ländern stattgefunden,
Higher Education Area, EHEA“). Vergleiche
unter ihnen Jorge Ulises Carmono Tinoder Potentiale von Veränderungen, die von
co, der Generalsekretär des mexikanischen
Ombudsbeauftragten innerhalb der VerantHochschulombudsnetzwerks (REDDU) und
wortlichkeiten auf internationaler, staatlicher,
Josef Leidenfrost, der Präsident des Europäregionaler und universitärer Ebene durchischen Hochschul-Ombudsnetzwerks (ENOgesetzt werden können, wurden gemacht.
HE).
22
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Anwaltschaften und Ombudsstellen als Partner der Verwaltung
ÖVWG-Herbsttagung Eisenstadt, September 2014
Von Mag. Marie-Isabelle Hofmann
Nachdruck aus den Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen
Blättern, Ausgabe 4/2014
als „Beratungsorgan mit Kontrollfunktion“
des Innenministers fungiert habe. Die Aufgaben des Beirates wurden im Juli 2012
von der Volksanwaltschaft als „Nationalem
Präventionsmechanismus“ übernommen. Damit wurden die Vorgaben von OPCAT (= Optional Protocol to the Convention against Torture
and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) in Österreich umgesetzt.
Am Nachmittag des 18. und Vormittag des
19. September 2014 fand in Eisenstadt, mit
Unterstützung des Landes Burgenland, die
Herbsttagung der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen
Gesellschaft
statt. In zeitgemäßem Rahmen in dem durch
die Architekten „Pichler & Traupmann“ neugestalteten Kultur- und Kongresszentrum
Eisenstadt beschäftigte sich die Tagung mit
dem Thema „Anwaltschaften und Ombudsstellen als Partner der Verwaltung“.
Nach der Begrüßung durch Landesamtsdirektor WHR Dr. Robert Tauber sowie Landtagspräsident Gerhard Steier wurde die
Tagung durch Sektionschef Dr. Manfred
Matzka, Präsident der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen
Gesellschaft
(ÖVG), eröffnet. Ausgehend von der Frage,
wie sich die heute in Österreich durchaus
zahlreichen Anwaltschaften und Ombudsstellen in die bestehende Verwaltungsstruktur einfügen und auch in einem eventuellen
Spannungsverhältnis zur rechtsstaatlichen
Verwaltung stehen, wurde eine rege verwaltungswissenschaftliche Diskussion erwartet.
Im dritten Referat des ersten Moduls berichtete az.Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
von der Universität Salzburg über die Kommissarischen
Rechtsschutzeinrichtungen
als Schutzmechanismen neben klassischen
Rechtsschutzeinrichtungen. Hier wurden die
Rolle, die strukturelle Einbettung und die
Ausgestaltung der Arbeitsweise der Rechtsschutzbeauftragten, die in Österreich im Militärbefugnisgesetz, im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung für die
jeweiligen Bereiche verankert sind, näher beleuchtet. Gerade bei der Funktion der Rechtsschutzbeauftragten gäbe es für Klaushofer
noch Schwachstellen und Spannungsfelder,
wie beispielsweise die Nähe zur kontrollierten
Einrichtung gegenüber deren Unabhängigkeit.
Generell müssten sich für den Vortragenden
„Kontrolle und Partnerschaft sowie Konfrontation und Kooperation nicht ausschließen“,
sondern könnten bei Vorhandensein einer
hohen Fehlerkultur und Diskussionsbereitschaft auch zu einem gestalterischen und
präventiven gemeinsamen Wirken führen.
Im ersten Modul wurden grundsätzliche
Fragen erörtert. So erinnerte Univ.-Prof. Dr.
Theo Öhlinger, Universität Wien, in seinem
Referat „Anwaltschaften und Ombudsstellen: Wie es begann, was es brachte“ an die
lange Entstehungsgeschichte der Volksanwaltschaft in Österreich (1970–1981), die
nach seiner Bewertung schlussendlich „eine
Erfolgsgeschichte“ geworden ist. Die Institution sei heute als wichtige und wirkungsvolle Einrichtung des Rechtsstaates nicht mehr
wegzudenken. In Hinblick auf die Einführung
der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit
1. Jänner 2014 stelle sich für ihn jedoch die
aktuelle Frage, inwieweit die Volksanwaltschaft ihre bisherige Rolle beibehalten werde – dies insbesondere durch den Wegfall
mannigfaltiger
zweitinstanzlicher
Behörden und die grundlegenden Veränderungen bei der „Erschöpfung“ des
Instanzenzuges
in
der
Verwaltung.
Im zweiten Modul konnte durch Referate von
Mag. Cornelia Amon-Konrath, Anwältin für
die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, Dr. Josef Leidenfrost,
Leiter der Ombudsstelle für Studierende, und
Mag. Karl Schneemann, Leiter des Büros der
Parlamentarischen Bundesheerkommission,
ein Einblick in die Erfahrungen aus der Praxis unterschiedlicher Anwaltschaften und
Ombudsstellen gewonnen werden. Die drei
Referenten stellten ihre jeweiligen Institutionen vor, die in ihrer Funktion als unabhängige „Anlaufstellen“ zwar außerhalb der
Ministerialhierarchie liegen, aber doch in die
Verwaltungsstruktur eingebettet und auch
in internationalen Verbänden vernetzt sind.
Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger, Universität Graz, referierte über den Menschenrechtsbeirat im BMI, der von 1999 bis 2012
23
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Von links nach rechts: Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende; Sektionschef Dr. Manfred Matzka, Bundeskanzleramt; Mag. Cornelia Amon-Konrath, Anwältin für
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt; Mag. Karl Schneemann, Leiter
des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission
der Medien bei der Behandlung von menschlichen Schicksalen. Im Anschluss referierte Dr.
Peter Kostelka, der als Volksanwalt a.D. auch
öfters Gast in der Sendung von Dr. Resetarits
war, über das „International Ombudsman Institute in Wien“ (IOI), das 1978 als unpolitische
internationale Organisation für unabhängige Verwaltungskontrollorgane auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gegründet
wurde, und aus sechs Regionalgruppen in
Afrika, Asien, Australien und im Pazifischen
Ozean, in der Karibik und Lateinamerika
sowie in Nordamerika und Europa besteht.
Das IOI hat seinen Sitz seit 2009 in Wien.
Nach einer den Nachmittag beschließenden Diskussion fand auf Einladung
des Landeshauptmanns des Burgenlandes in der Orangerie des Schlossparks
Eisenstadt
ein
Abendempfang
statt.
Der Freitag startete mit der Fortsetzung des
zweiten Moduls und weiteren Berichten aus
der Praxis: Es referierten MMag. Ute Pöllinger, Umweltanwältin des Landes Steiermark,
Dr. Erwin Buchinger, Behindertenanwalt des
Bundes, Dr. Gerald Bachinger, niederösterreichischer Patientenanwalt und Sprecher der
PatientenanwältInnen, sowie Mag. Christian
Reumann, Burgenländischer Kinder- und Jugendanwalt. Die vielfältigen Berichte aus der
täglichen Praxis ließen erkennen, dass Form
und Verankerung, Struktur und Arbeitsweise von Anwaltschaften und Ombudsstellen
durchaus unterschiedlich sein können, jedoch grundsätzlich auf dem Grundgedanken einer weisungsfreien und unabhängigen Stelle basieren. Eigenschaften, die
auch wesentlich mit einer entsprechenden
Ressourcenausstattung zusammenhängen.
Zuletzt stellte Dr. Bernhard Hofstötter, LL.M.
die Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten („European Ombudsman“) vor, eine
seit 1995 bestehende Institution, die Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen
und sonstigen Stellen der Union untersucht.
Die ÖVG-Tagung in Eisenstadt zeichnete ein
vielseitiges Bild nationaler und internationaler Anwaltschaften und Ombudsstellen und
war in dieser Form die erste wissenschaftliche Veranstaltung, in der diesen Einrichtungen nicht nur thematisch breiter Raum
geboten wurde, sondern die auch eine Vernetzung der Institutionen ermöglichte. SC Dr.
Manfred Matzka plädierte in seinen Schlussworten dafür, diesen Weg fortzusetzen,
um die Zusammenarbeit von Anwaltschaften und der Verwaltung weiter zu stärken.
Das dritte und letzte Modul der Tagung lautete „Internationales und Außensicht“. Dr.
Peter Resetarits, Redaktionsleiter der ORFSendung „Bürgeranwalt“, berichtete über seine Arbeit als so genannter „public watchdog“
im Fernsehen und die Zusammenarbeit mit
staatlichen Ombudsstellen in dieser einzigartigen Konstellation. Diese biete die Möglichkeit, sehr breitenwirksam aufzutreten, lösungsorientiert zu vermitteln und sei oft auch
die „letzte Anlaufstelle für Bürger“. Dies führe zu einer besonders hohen Verantwortung
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
ENOHE Annual Conference 2015, May 28 - May 30 2015,
Innsbruck, Tyrol, Austria
“30 Years of Solitude? European University Ombudsmen‘s
Pioneering Past, Confident Present, Challenging Future”
Co-organizers: European Network of Ombudsmen in Higher Education (ENOHE),
European Ombudsman Institute (EOI) Innsbruck, Austrian Student Ombudsman, Vienna
When the first university in Spain got an ombudsman in 1985 as the very first higher education institution in Europe, he really was a lonely person. The same was true for
the first ombudsman in Mexico, also inaugurated in 1985. They are all pioneers to us,
and little is known about the conditions of their working environment in those days.
During the last 30 years, many more variants of this kind followed at higher education institutions
in
several
other
countries
on
both
sides
of
the
Atlantic.
They
emerged in a more or less self-organized way, were installed under the respective higher education institutions’ charters or even by higher education legislation.
Over the decades, networks were established, first ACCUO in Canada, next UCOA/TOA/IOA in the
United States, REDDU in Mexico, and most recently ENOHE in Europe. They support the professionalization of the job and the exchange of ideas and comparison of working concepts. Looking
ahead, ombuds offices around the world are debated in some cases or even closed - home alone
again! Many chartered institutions are faced with budget cuts and/or hiring freezes. At the same
time international student mobility becomes a business, the “harmonization” and steady massification of higher education are facts, and students see themselves as self-empowered “consumers”.
The ENOHE 2015 Conference will have three separate strands:
•Under the Pioneering Past strand, presenters will give an insight into the history of ombudsing in HE and reflect on the main ideas of the founding generation. Speakers will draw up a balance-sheet setting out the main values still present among us today.
•The Confident Present strand will give speakers and panel members the opportunity to tell “the
stories of their (working) lives”, with all of the good and probably also the not so good aspects.
•The
Challenging
Future
strand
encourages
views
into
the
positioning
of
ombuds
offices
these
days.
Speakers
comment
on
emerging
and
redirecting their services in other jurisdictions and newly emerging (cyber space) working
conditions. Simultaneously, scenarios on the European-wide initiative to strengthen the importance of the ombudsman as an dispensable internal and external player within HE will be discussed.
Nähere Informationen unter: http://www.enohe.net/innsbruck2015/
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
ENOHE 2015 Conference, Innsbruck 28-30 May 2015
30 Years of Solitude? University Ombudsmen‘s Pioneering
Past, Confident Present, Challenging Future
Conference Venue for all three conference days: Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus,
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Innsbruck
Thursday 28 May
13.00
Registration opens, Welcome Drinks and Snacks
13.30 – 14.30 Consecutive Plenary Presentations
• Dr. Josef Hauser, ombudsman of the province of Tyrol: The Ombudsman of the Province of
Tyrol as a Regional Ombudsman Institution
• Dr. Josef Siegele, Secretary General of the European Ombudsman Institute: The European
Ombudsman Institute as a Coordinating Institution for European Ombudsmen
14.30 – 17.00 Parallel Workshops
• Workshop A: Josef Leidenfrost, Doris Kiendl-Wendner: The Deadly Sins in Dispute Resolution in
Higher Education
• Workshop B: Jenna Brown, Wolf Hertlein: Professional Development through Case Consultation
Friday 29 May
09:30
Official Opening: Welcome Addresses by:
Günther Platter, Governor of the Province of Tyrol
Herwig Van Staa, President of the Regional Parliament
Christine Oppitz-Plörer, Mayor of the City of Innsbruck
Roland Psenner, Vice Rector of the University of Innsbruck, representing the
Tyrolian Hochschulkonferenz
Keynote Address
Elisabeth Freismuth
Autonomous University Authorities and Independent Student Ombudsmen –
Cui bono?
Plenary 1
Looking back: Glorious Past Revisited
• Josef Leidenfrost (on Europe), Marta Elena Alonso de la Varga (on Spain), Jenna Brown (on the US),
Martine Conway (on Canada), Patricia Begne (on Mexico)
12.15 – 13.30 Parallel Sessions 1 – Bright Present
• Jenna Brown, Jim Wohl: The Organizational Ombudsman in Higher Education: An Approach to
assist Individuals AND Institutions from within the University
• Nathalie Podda: Annual Reporting with CRM ® Database Software: Change Management from
Theory To Practice
• Anna Cybulko: The Status of Ombudsmen in Polish Higher Education Legislation
• Marianne Høva Rustberggard: The Ombudsmen Concept in Northern European Higher Education
- A Scandinavian Tale
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
14.00 – 15.30 Parallel Sessions 2 – Bright Present
• Josef Leidenfrost, Marta Elena Alonso de la Varga: We don’t need no Codification! How do
Standards for Ombudsman Offices influence our Futures?
• Alexander Biewald (tbc): Step One: Negative Press; Step Two: Faculty Ombudsman; Step Three:
Peaceful Coexistence – A Real Story
• Nathalie Depoorter: Best practice: A Case Study
• Jean Grier: Fit to study? Policy Interventions to Handle Problem Cases
16.15 – 18.00 Parallel Sessions 3: Confident Present
• Mathieu Heemelaar: Solitude in Staff-Ombudsman’s Land
• Ram Gidoomal: Effective Governance of Ombudsman Schemes: Nose in – Fingers out
• Fernando Galan (tbc): From Bologna 1999 to Erewan 2015 to Paris 2018 – Milestones on the way
to the European Higher Education Area
20.00Gala Dinner
Saturday 30 May
9.00 – 11.00 Parallel Sessions 4 – Future Challenges One
• Deborah Peach: Expanding the Activity of the Student Ombudsman: An Emerging Model of
Service Delivery
• Natalie Sharpe: Transition to Student Internships
• Marco Dworschak (tbc): Mediation from Students for Students
• Linda Watson: The (Mis)Use of Social Media: The UWS Experience
11.15 – 12.45 Parallel Sessions 5 – Future Challenges Two
• Elisabeth Rieder, Maria De Pellegrin: Can Diversity Really be Managed? Students with Special
Needs as Ombudsmen’s Clients
• Patty Kamvounias: Assessing the impact of parliamentary ombudsmen on administrative
decisions in Australian universities
• Rob Behrens: My Correct Predictions about Everything - a Modest Rejoinder
12.45 – 13.15 Concluding Session: What we have learned
13.15 Closing Lunch
The Conference Venue: Neues Landhaus Innsbruck
27
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
ACCUO/FCO Conference 2015, Vancouver, May 10-May 13, 2015
Years of Fairness: People, Purpose, Passion
Das kanadische Netzwerk der Hochschulombudsstellen an Universitäten und Colleges
hält gemeinsam mit dem Forum of Canadian
Ombudsmen ihre Jahrestagung 2015 in Vancouver, British Columbia, ab.
importance of the Ombuds‘ authenticity,
trustworthiness and demonstrated commitment to the purpose of our work as the foundation for fulfilling the mandate whatever
circumstances arise.
Neben zahlreichen Sessions stehen auch
folgende Plenarvorträge zur Auswahl:
• Tuesday, May 12
09:00 – 09:45 Lorne Sossin, Dean and Professor, Osgoode Hall Law School
The Quest for Effectiveness in the Ombuds‘
Role This presentation will explore five key
criteria for effectiveness in the ombuds role
in public, private, academic and not-for-profit
sectors: (1) communication, (2) creativity, (3)
credibility, (4) constructive collaboration and
(5) courage. I will explore the relationships
between these criteria and the ways in which
one may reinforce the others, and how they
may be applied to various ombuds‘ settings
and contexts. Taken together, these criteria
can explain why some ombuds roles lead to
positive impact while others create division,
indifference or cynicism.
• Monday, May 11
09:00 – 09:45 Kim Carter, Ombudsperson for
the Province of BC
Principle, Persistence, Persuasion and Prevention: The Role of an Ombuds in Ensuring Effective Governance
The Ombuds model was adopted in Canada
in the 1960’s and 1970’s during an era when
governments and other public institutions
were expanding. Over the past 40 years there
have been significant changes in expectations
of what government and public agencies will
do as well as changes in how they deliver services. The Ombuds model has continued to
evolve, adapt and even expand into the notfor-profit and private sector. This presentation will take a strategic approach to identifying why the Ombuds model continues to
have value to both those who benefit from
and those who deliver services.
• Wednesday, May 13
09:00 – 09:45 Raymond Saint-Germain, Ombudsman, Office of the Ombudsman
Ombuds Performance Appraisal: How do
we respond to the need while avoiding the
pitfalls?
Increasingly called to account for their performance and added value, ombuds are looking for criteria and indicators to create an
objective assessment. In terms of cost effectiveness, the value of respecting rights and
equitable intervention is a very sensitive issue, a universal issue.
How can the quality of ombuds’ work and its
impact be judiciously evaluated? How can we
bypass the major pitfalls found in this increasingly important exercise?
The speaker will offer her thoughts, based on
national and international experience, that
reflect the missions and realities of different
types of ombuds.
13:00 – 13:45 Kevin Page, Chairholder, JeanLuc Pepin Research Chair, University of Ottawa
Purpose and Commitment: The Duty to Be
True to Your Mandate and Yourself
It is inevitable that there will be defining moments where both the role and the individual
responsibility of an ombudsperson to ‚speak
truth to power‘ will test the values of the leader and the organization. In these moments
it will be essential that the leader puts the
higher purpose of the mandate before other
considerations. This session will explore the
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Studienzeitverzögerungen an Universitäten:
Möglichkeit der Verlängerung von Beihilfen
Bei nicht selbst verschuldeter Studienzeitverzögerungen an öffentlichen Universitäten können betroffene Studierende Anträge auf eine Verlängerung der Familien- und der Studienbeihilfe stellen.
Gemäß § 59 Abs. 7 Universitätsgesetz (UG) 2002 sind an öffentlichen Universitäten ausreichend zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im
nächstfolgenden Semester anzubieten, wenn den Studierenden eine Verlängerung der Studienzeit droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der Universität zuzurechnen ist.
Der Gesetzestext lautet: „Den Studierenden sollen nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten
ausreichend zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im
nächstfolgenden Semester angeboten werden, wenn der oder dem Studierenden eine Verlängerung
der Studienzeit zu erwachsen droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der Universität zuzurechnen ist, insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen Lehrveranstaltungsangeboten
der Universität. Der Universität zurechenbar ist eine Verlängerung der Studienzeit insbesondere dann, wenn diese durch Rückstellung bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt.“
Gemäß § 2 Abs. 1 lit b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 idgF wird als Grund für die
Verlängerung der Studienzeit neben anderen Gründen explizit auch Studienbehinderungen im Lehrund Prüfungsbetrieb anerkannt.
Diese Gründe sind mit entsprechenden Formularen, „Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb“ (Formular Beih 14 FLD f. Wien, NÖ u Bgld – 09/97 [Neuaufl.] – ÖSD
720880 dfp/r), „Bestätigung für eine fehlende Lehrveranstaltungsbeurteilung“ (Formular 14a…),
„Bestätigung für eine fehlende Fach- oder Lehrveranstaltungsprüfung“ (Formular 14b…) sowie
„Bestätigung über eine fehlende Diplomarbeit/Dissertation“ (Formular 14c…) zu dokumentieren.
Die
Formulare
sind
auf
der
Website
des
Bundesministeriums
für
Finanzen beim Suchbegriff
Formulare unter „Beih14“ einzugeben, siehe: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&STyp=HaFo
Auch im Rahmen der Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz 1991 (StudFG) idgF §19 Abs.
3 besteht bei nicht selbstverschuldeten Studienzeitverlängerungen die Möglichkeit zu Verlängerungsansuchen bei den jeweils zuständigen Stipendienstellen. Dafür steht das Formblatt SB2 /2014/15 Verlängerung der Anspruchsdauer Zusatzsemester zur Verfügung, das auf Anfrage ausgehändigt wird.
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Der Ombudsmann an der Wirtschaftsuniversität Wien –
Theorie und Praxis nach einem halben Jahr
Gastbeitrag von Dr. Herbert Loicht
Die Wirtschaftsuniversität Wien hat mit 1.Oktober 2014 eine eigene Ombudsstelle für Studierende
institutionalisiert.
„Als Ombudsmann fungiere ich als erste Anlaufstelle für Studierende bei studienbezogenen Beschwerden, Konflikten, Anliegen und Verbesserungsvorschlägen. Als Beispiele seien hier folgende genannt:
- Konflikte in Lehrveranstaltungen, bei Prüfungen, im Rahmen der Zulassung etc.
- Konflikte oder drohender Betreuungsabbruch bei der Abfassung einer Abschlussarbeit
- Klärung des Sachverhaltes bei unterschiedlichen Auskünften durch verschiedene Organisati
onseinheiten
- Entgegennahme und Bearbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Studienbedingungen
bzw. der Services für Studierende
- Vermittlungsstelle zwischen Studierenden und WU-Lehrenden oder WU-Serviceeinrichtunge
bei Problemsituationen
Aber natürlich bin auch ich an bestehende Regelungen (Gesetze, Verordnungen, etc.)
gebunden.Trotzdem soll dies einer vermittelnden Tätigkeit keinen Abbruch tun.“
Originäres Ziel ist damit die Schaffung einer lösungsorientierten Atmosphäre sowie die Kommunikation und Initiierung von Maßnahmen, die die Studienbedingungen für alle Studierende verbessern.
Soweit der Anspruch, der am Beginn meiner Tätigkeit als Ombudsmann postuliert wurde.
Nun zur Praxis. Bis dato gab und gibt es viele Ansprechpartner für Beschwerden und Anregungen. Diverse Abteilungen, wie Studieninformation, die Abteilung Prüfungsorganisation, die Abteilung Studienzulassung, die ÖH, etc. Als Ombudsstelle sah man mich anfangs wohl „bloß“ als zusätzliche Möglichkeit, sich zu beschweren, was sich jedoch bald
änderte, da nicht wenige Beschwerden recht einfach einer Lösung zugeführt werden konnten.
Folgende Gründe für Problemsituationen ließen sich häufiger identifizieren:
• Studierende haben oft recht geringe Kenntnisse von organisatorischen Vorgängen und gesetzlichen Regelungen, womit es oft zu Missverständnissen zwischen unter starkem Zeitdruck stehenden Abteilungsmitarbeiter/inne/n und Studierenden kommt:
o So nahm z.B. ein Mitbeleger irrtümlich ein außerordentliches Studium auf
o oder ein Fall von Beurlaubung konnte nach intensiver Befragung des tatsächlichen Anliegens
der/des Studierenden in einen Fall von Rückerstattung des Studienbeitrages korrigiert werden.
Oft
den
war es auch für mich recht zeitaufwendig, das Problem der Studierenzu identifizieren, um dieses oftmals einer recht einfachen Lösung zuzuführen.
• Die emotionale Ebene führte bei
Konflikten oft zum Kommunikationsabbruch zwischen
Lehrveranstaltungsleiter/Prüfer
und
Studierenden.
Nach
erneuter
Kommunikationsaufnahme konnte die sachliche Ebene oft wieder in den Vordergrund rücken.
• Aber auch organisatorische Abläufe, die häufiger zu ein und demselben „bürokratischen“ Problem führten, konnten identifiziert und durch Änderung des Ablaufes gelöst werden, was
nicht nur den Studierenden einen Vorteil brachte sondern auch der betroffenen Abteilung.
• Engpässe bei Lehrveranstaltungen wurden urgiert und von den betroffenen Organen nach Möglichkeit gelöst.
30
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen an der Wirtschaftsuniversität Wien bedanken. Begonnen beim
wissenschaftlichen Personal bis zu den
Mitarbeiter/inne/n im Vizerektorat Lehre, auf deren Unterstützung ich bei der Ausübung des „unmöglichen“ Berufes eines Ombudsmannes natürlich angewiesen bin.
Nur dadurch können Theorie und Praxis meiner Funktion in Einklang gebracht werden.
Ebenso hat mir die Unterstützung der „Ombudsstelle für Studierende“ unter der Leitung
von Herrn Dr. Josef Leidenfrost stets neue Kraft und Freude an meiner Funktion gegeben.
Ich freue mich, meine 20-jährige Erfahrung an der WU (zuletzt als Leiter der Prüfungsorganisation) auch in meiner neuen Funktion an der WU in die Dienste der Studierenden stellen zu dürfen.
Dr. Herbert Loicht
Ombudsmann für Studierende
WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Vienna University of Economics and Business
Welthandelsplatz 1, Gebäude LC, 2.Stock
A-1020 Vienna, Austria
Tel: + 43 1 313 36 / 5041
Mobil: + 43 676 8213 5041
Email: [email protected]
Wirtschaftsuniversität Wien:
Dynamische Neubauten
http://www.hochschulombudsmann.at/, http://www.hochschulombudsfrau.at/
31
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Stichwort? Stipendium!
Die jüngste Broschüre der Ombudsstelle für Studierende heißt
„Stichwort? Stipendium!“. Sie gibt eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten von Stipendien und Förderungen.
Die Broschüre geht über die „üblichen“ Studienförderungen
wie Studienbeihilfe, Förderungen bei Mobilitätsprogrammen,
Selbsterhalterstipendien etc. hinaus und gibt einen Einblick in
Förderungen und Auszeichnungen auch für besondere (Studien) Leistungen, für akademische bzw. wissenschaftliche Leistungen, die während des Studiums oder auch danach (z.B. im
Rahmen von Abschlussarbeiten) erbracht wurden. Förderungen werden von unterschiedlichsten Stellen, Organisationen
und Institutionen gegeben, unter anderem direkt von Universitäten und Fachhochschulen, aber auch indirekt von Stiftungen, Bund oder Gemeinden sowie der Republik Österreich.
Gedruckte Exemplare können kostenlos bei der Ombudsstelle
für Studierende bestellt werden:
per E-Mail: [email protected] / [email protected]
per Telefon: 01/531 20 – 5544
Aus dem Inhalt:
I. Allgemeiner Teil
II. Spezieller Teil
A. Förderungen für alle Bildungseinrichtungen
B. Förderungen von Hochschulen für ihre Studierenden
1. Universitäten
2. Privatuniversitäten
3. Fachhochschulen
C. Besondere Förderungen der Bundesländer
1. Allgemeine Förderungen
2. Semesterticket in den Bundesländern
3. Wohnbeihilfe der Bundesländer
D. Sonstige Förderungen
1. Aus Mitteln des BMWFW (Vergabe durch die OeAD GmbH)
2. Forschungsförderungen durch Österreichische Akademie der Wissenschaften
3. Allgemeine Förderungen (Preise, Stiftungen, Stipendien)
ERASMUS + Projekt fokussiert
Weiterentwicklung von Hochschulombudsstellen
AESOP, Advocacy Establishment for Students through Ombudsman Position, lautet der Name
eines Projektes, das im Rahmen des Erasmus+-Programmes derzeit unter der Programmlinie „Cooperation for Innovation and the Exchange of Good Practices“ beatragt worden ist. Daran teilnehmen sollen insgesamt 17 Institutionen aus neun verschiedenen Ländern aus dem
Europäischen Hochschulraum, nämlich Aserbeidschan, Finnland, Georgien, Großbritannien, Italien, Österreich, Portugal, Polen und der Ukraine. Ziele des Projektes sind die Analyse bestehender Ombudsmann-Stellen und der Ausbau dieser Institution an europäischen Hochschulen.
32
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Zur Situation internationaler Studierender in Österreich:
Studieninformation, Zulassung, Einreise,
Sprache, Kultur, Studium, Arbeiten, Niederlassung
Eine gemeinsame Arbeitstagung der Johannes-Kepler-Universität Linz, der Österreichischen Austauschdienst GmbH, der Österreichischen Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft, der Ombudsstelle für Studierende und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Montag, 27. April 2015
9:30 bis 16:30 Uhr
Universität Linz, Uni-Center, Altenbergerstr. 69
Zielgruppen:
• Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rektoraten, Vizerektoraten und Stabsstellen von öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen,
• von deren Auslandsbüros,
• von deren Studien- und Prüfungsabteilungen
• von Studierendensekretariaten,
• von Studierendenvertretungen,
• von internationalen Studierendenvereinigungen in Österreich,
• von studentischen Selbsthilfegruppen,
• von Betreuungseinrichtungen für internationale Studierende
Programmablauf
9:30h Registrierung, Begrüßungsgetränke
10:00h Begrüßungen und Eröffnung
• Univ. Prof. DDr. Herbert Kalb, Vizerektor für Lehre der Johannes-Kepler-Universität Linz
• Mag. Elmar Pichl, Sektionschef im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
• Dr. Stefan Zotti, stellvertretender Geschäftsführer der OeAD GmbH
• Soma Assad, Referentin für das Referat für ausländische Studierende, Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft Bundesvertretung
• Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation), Leiter der Ombudsstelle für Studierende
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
10:15h Hauptreferate Teil 1: Grundsätzliches
• Univ. Prof. Mag. Dr. Erich Thöni, Vorsitzender des „Runden Tisches Hochschulbildung Global“
und der „Kommission für Entwicklungsforschung“, Wien: Ausländerstudium in der österreichischen Hochschulpolitik - zwischen internationaler Verantwortung und nationaler Finanzenge
• Univ.-Prof. Dr. Heinz Fassmann, Vizerektor für Internationales und Forschung, Universität
Wien: Studentische Zuwanderung als Teil einer gesamthaften Migrationskonzeption
• Prof. (FH) Mag. Eva Werner, Rektorin und Leiterin des Kollegiums des IMC FH Krems: Willkommenskultur – ein Projekt mit vielen Facetten
• Michal Fedak, stv. Direktor der Slovak Academic Information Agency, Bratislava: Studienmobilität und ihre Attraktivität vs. Gesetzeshindernisse und ihr Bewältigung - Nachbarlandserfahrungen aus der Slowakei
12:15h Hauptreferate Teil 2: Alltagspraktisches
• Sandra Mahmoud, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Reise- und
Grenzverkehr; Aufenthaltswesen), Wien: Internationale Studierende in Österreich aus Sicht des
BMEIA
• Mag. Dietmar Hudsky, Bundesministerium für Inneres (Aufenthalts-, Personenstands- und
Staatsbürgerschaftswesen), Wien: Inernationale Studierende in Österreich aus aufenthaltsrechtlicher Sicht
• MR Dr. Heinz Kasparovsky, ENIC NARIC Austria / Mag. Markus Bayer, Universität Salzburg:
Alltagserfahrungen in der Zentralstelle und „an der Peripherie“
Nachmittags: Parallele Arbeitskreise (14:00 – 16:00 Uhr)
Arbeitskreis A:
Der (lange) Weg zum Studium in Österreich: Informationen zum Studium in Österreich, Zulassung zum Studium, Einreise und Aufenthalt, Arbeiten in Österreich
Vorsitz und Moderation: Dr. Peter Gaunerstorfer, OeADGmbH, Wien
Impulsreferate:
• Mag. Roland Steinacher, Leiter der Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen,
Universität Wien
• Mag. Heidi Esca-Scheuringer, MBL, Fachhochschulkonferenz, Wien
Arbeitskreis B:
Studentischer Alltag - wie meistern: Hochschulumgebung, Sprache, Kultur, gesamtgesellschaftlicher Kontext
Vorsitz und Moderation: MR Dr. Heinz Kasparovsky, BMWFW, Wien
Impulsreferate:
• Direktorin Prof.in Mag. Margarete Kernegger, Vorstudienlehrgänge der Wiener Universitäten
• Dr. Barbara Tasser, Leiterin der Stabsstelle Internationale Dienste - International Services an
der Universität Innsbruck
Abschließend:
Berichte aus den Arbeitskreisen, Zukunftsempfehlungen (16:00 – 16:30 Uhr)
Anmeldung unter: http://www.hochschulombudsmann.at/?p=632
Weitere Informationen unter: http://www.hochschulombudsmann.at/vorschau/
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung
Um sich einen umfassenden Überblick darüber zu verschaffen, welche Möglichkeiten
der Aus- und Weiterbildung es heute in Österreich gibt, bieten die Best-Messen ein großes Angebot an Ausstellern mit persönlicher Beratung sowie mit Informationsveranstaltungen während der Messetage. Die Messen finden heuer zu folgenden Zeiten statt:.
5. bis 8. März 2015 in der Wiener Stadthalle
15. bis 17. Oktober 2015 in Graz
19. bis 22. November 2015 in Salzburg
Mehr dazu unter: http://bestinfo.at/
VISIO 2015 in der Messe Innsbruck
Bereits
zu
wiederholtem
Mal
findet
in
Innsbruck
die
VISIO-Tirol
statt,
die
ein
umfassendes
speziell
auf
Westösterreich
abgestelltes
Informationsangebot bietet. Heier findet sie vom 21.10. bis 23.10.2015 in der Messe Innsbruck statt.
http://www.visio-tirol.at/index.php?id=357
Deine Entscheidungshilfe für die Studienwahl!
Studieninteressentinnen und Studieninteressenten haben die Möglichkeit, an Schnupperveranstaltungen in ihren Wunschstudien teilzunehmen und in Begleitung einer oder eines Studierenden eine
Lehrveranstaltung zu besuchen. Anschließend findet ein individuelles Beratungsgespräch statt.
Anmeldung
ab
dem
20.
März
möglich,
über
die
Homepage
www.studierenprobieren.at/
Eine Initiative der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft Bundesvertretung
Hilfreiche Homepages
Weitreichende Informationsangebote rund ums Thema Studieren geben u.a. folgende Webseiten:
http://www.18plus.at/
Hier findet man Informationen über aktuelle Events und Projekte zum Thema Berufs- und Studienwahl nach der Matura.
http://studienwahl.at/
Auf dieser Seite gibt es Informationen über alle Disziplinen, die man an tertiären
Bildungseinrichtungen
in
Österreich
studieren
kann.
Die
einzelnen
Studiengebiete
sind
thematisch
geordnet
und
nach
Institutionen
abrufbar.
Psychologische Studentenberatung
Die Psychologische Studentenberatung bieten spezielle Hilfestellung bei der Studienwahl- oder
Berufswahlentscheidung.
Zur
Unterstützung
bei
der
Entscheidungsfindung
wurde
der
Internetkurs
„Fünf
Schritte zu Deiner Zukunft“ erstellt, der auf der folgenden Seite zu finden ist:
http://www.studierendenberatung.at/studienwahl.html
Auch persönliche Gespräche und Stärken-Schwächen-Analysen können an einer der sechs Psychologischen Beratungsstellen für Studierende vor Ort kostenfrei in Anspruch genommen werden.
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Ombudsstelle für Studierende im BMWFW
Veranstaltungen 2015
Die Ombudsstelle für Studierende wird auch im Jahr 2015 gemäß HS-QSG 2011 in Kooperation mit
ihren stakeholders ihrem Arbeitsauftrag nach entsprechender Service- und Informationsarbeit sowie
Betreuungsarbeit bei der Behandlung von Anliegen nachkommen. Zu Beispielen guter Durchführungspraxis genauso wie zu Generalthemen sind unter anderem folgende Veranstaltungen geplant:
•„Zur Situation internationaler Studierender in Österreich: Zulassung, Einreise, Sprache, Kultur, Studium, Arbeiten, Niederlassung“, gemeinsam mit der Universität Linz,
der OeAD GmbH, dem BMWFW und der ÖH am 27. April 2015 in Linz, Oberösterreich
•„Diskriminierung
an
Hochschulen:
Alter,
Behinderung,
Bekenntnis,
Geburt,
Geschlecht,
Herkunft,
Klasse,
Rasse,
sexuelle Orientierung, Stand“, gemeinsam mit der Kunstuniversität Graz, der
ARGE GLUNA, dem BMWFW und der ÖH am 1. Juni 2015 in Graz, Steiermark
•“Konfliktmanagement und Ombudsstellen an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsbericht und Zukunftsperpektiven“, gemeinsam mit der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliceh Integrität, der Ombudsstelle für Studierende und dem BMWFW am 22. Juni 2015 in Klagenfurt, Kärnten
•“Über bestehende und zukünftige Rechtsverhältnisse Studierende – Hochschulinstitutionen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten“, gemeinsam mit der Fachhochschule Vorarlberg, der FHK, der ÖPUK, dem BMWFW, der ÖH und der AQ Austria
am 16. November 2015 in Dornbirn, Vorarlberg sowie am 24. November 2015 in Wien
•Universitäten
vor
verwaltungsgericht
dem
als
Kadi:
neue
Erste
Erfahrungen
Rechtsmittelinstanz
mit
dem
(Details
Bundesfolgen)
Impressum
IMPRESSUM und OFFENLEGUNG
Medieninhaber und Herausgeber:
Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft
Postadresse: Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Tel. 01-53120-5544 (Sekretariat)
[email protected] / [email protected]
www.hochschulombudsmann.at / www.hochschulombudsfrau.at
Die „Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO“ erscheinen zweimal pro Jahr.
Unternehmensgegenstand: Information über den Bestand und die Entwicklung sowie
Diskussion von Themen aus dem Bereich des hochschulischen Ombudswesens im In- und
Ausland
Grafik und Bildrecherche: Lisa Mayerhofer
Lektorat: Mag. Maria De Pellegrin
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA
Die nächste Ausgabe erscheint zu Beginn des Wintersemesters 2015/16.
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