IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO 1/2015 Sommersemester 2015 Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende 2013/14 erschienen M itte Dezember 2014 legte die Ombudsstelle für Studierende (OS) im BMWFW gemäß § 31 Abs. 7 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 ihren zweiten Tätigkeitsbericht an den Herrn Bundesminister und an den Nationalrat vor. Berichtszeitraum ist der 1. September 2013 bis 30. September 2014. • Berichtsgegenstand und generelle Statistiken Berichtsgegenstand sind die Wahrnehmungen der OS zu vorgebrachten Anliegen aus dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Serviceund Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum. Diese Institutionen umfassen öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Die vorgebrachten Anliegen stammen von Studieninteressentinnen und –interessenten, Studienwerberinnen und –werbern, Studierenden sowie ehemaligen Studierenden. Die Gesamtstudierendenzahl an den oben genannten Institutionen beträgt (mit Stichtagsabweichungen) 365.599 Studierende. Die Zahl der Studienwerberinnen und –werber, soweit erhebbar, betrug an öffentlichen Universitäten in den zugangsgeregelten Erstabschlußstudien (gem. § 124b UG 2002) 21.568 Personen (Mehrfachbewerbungen möglich!) und an Fachhochschulen 53.721 Personen (Mehrfachbewerbungen möglich!) An Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen gibt es keine verfügbaren Bewerberinnen- und Bewerberzahlen. • Anliegen in Zahlen Wie bereits früher gab es auch 2013/14 zu Fallfristen ein erhöhtes Aufkommen von Anliegen (so im November, Ende der Nachfrist an öffentlichen Universitäten bzw. im September, Ende der Erstzulassungen an öffentlichen Universitäten und Feststehen der Auswahlergebnisse an Fachhochschulen). • Anliegen nach Geschlecht 47% der Anliegen kamen von Männern, 53% von Frauen 77% der Anliegen wurden von der OS gegenüber den Anliegen-Vorbringerinnen und – vorbringern direkt erledigt; bei 17% wurden die Anliegen aufgrund von aktuellen Entwicklungen hinfällig; bei 4% der Anliegen ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit der OS; bei 1% der Anliegen erfolgte keine Zustimmungserklärung zur Weiterbearbeitung an die OS; 1% der Anliegen waren zum Stichtag zur Erstellung des Berichtes noch in Bearbeitung. In Korrelation zu den jeweiligen Gesamtstudierendenzahlen kamen Anliegen von betroffenen Personen zu Fortsetzung Seite 3 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Inhaltsverzeichnis • Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende 2013/2014 erschienen Seite 1 • Leitartikel Seite 3 • OS-Tätigkeitsbericht 2012/2013: Nachtrag Seite 4 • Ihre Meinung direkt an die Ombudsstelle Seite 9 •Parlamentskorrespondenz Seite 10 • Plagiate nicht bagatellisieren Seite 12 • Stellungnahme der OS zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002 Seite 13 • Mediation an Hochschulen: Für Bedienstete UND Studierende Seite 15 • Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an österreichischen Universitäten und Hochschulen Seite 16 • Antrag Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz Seite 20 • Herausforderungen für Hochschulombudsstellen im aktuellen universitären Kontext Seite 22 • Anwaltschaften und Ombudsstellen als Partner der Verwaltung Seite 23 • ENOHE Annual Conference 2015 in Innsbruck Seite 25 • ENOHE 2015 Conference Programm Seite 26 • ACCUO/FCO Conference 2015 in Vancouver Seite 28 • Studienzeitverzögerungen an Universitäten: Möglichkeit der Verlängerung von Beihilfen Seite 29 • Gastbeitrag von Dr. Herbert Loicht – Ombudsmann an der WU Seite 30 • Stichwort? Stipendium! Seite 32 • ERASMUS + Projekt Seite 32 • Zur Situation internationaler Studierender in Österreich: Tagung in Linz Seite 33 •Studieninformationen Seite 35 • Veranstaltungen der Ombudsstelle für Studierende 2015 Seite 36 Abbildungen Ombudsstelle für Studierende: 1, 9 rechts unten, 9 links unten, 22, 31; ©Thomas Wolf, www. foto-tw.de: 6; Herbert Loicht: 31; ©BOANET.AT: 31; Lisa Schmid: 12; Peter Gugerell: 21; Gregor Wenda: 24; Ralf Roletschek: S. 27 2 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Leitartikel Fortsetzung von Seite 1 85% von öffentlichen Universitäten, 9% von Fachhochschulen, 4 % von Pädagogischen Hochschulen, 1% von Privatuniversitäten 30 Jahre…. …ist es mittlerweile her, dass in Spanien (als erstem europäischen Land) und ziemlich zeitgleich in Mexiko (als erstem zentralamerikanischen Land) hochschulische Ombudsstellen eingerichtet worden sind, mittlerweile sind es dort insgesamt mehr als 100! Neu und einzigartig damals, traditionell und etabliert heute – der Zeitspanne seither und der Innovation in den Hochschulsystem vieler anderer Länder durch Ombudsstellen, die gefolgt sind, widmet sich die heurige ENOHEJahreskonferenz in Innsbruck, Generalthema “30 Years of Solitude? European University Ombudsmen‘s Pioneering Past, Confident Present, Challenging Future”. Sie wird vom 28. bis 30. Mai 2015 in Innsbruck stattfinden, ko-organisiert vom European Ombudsman Institute und der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. • Anliegen nach Themen Themenschwerpunkte im Berichtszeitraum waren gesamtstatistisch gesehen: 91 69 46 41 39 Anliegen Zulassung zum Studium zu Curricula-Umstellungen zu Studienbeitrag/gebühr zu Studienbeihilfe zu Administratives Die Themenhäufigkeit variiert nach Hochschultypen. • Beschreibung anonymisierter Anliegen Wie 2012/13 werden auch 2013/14 EchtAnliegen anonymisiert dargestellt, gegliedert in „Sachverhalt“, „Maßnahmen seitens der Ombudsstelle“, „Lösung / Keine Lösung möglich“. Zu berücksichtigende Gesetzesmaterien werden jeweils zu Beginn der Fälle zitiert. Viel Neues, auch Innovatives im eigenen Land: Dem zweiten Tätigkeitsbericht 2013/14 der Ombudsstelle an den zuständigen Ressortchef und an den Nationalrat ist der erste Teil dieser IHO-Ausgabe gewidmet, ergänzt durch einen Nachtrag 2012/13 mit den Themen Berichtslegung, Feedback-Möglichkeit zum und Medienberichterstattung über den Bericht, Behandlung im Wissenschaftsausschuss sowie Realisierte Vorschläge. • Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber Auch der neue Bericht enthält etliche Vorschläge: Neun an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen zu - Reihungskriterien an FHs - Veröffentlichung von Satzungen / Studienund Prüfungsordnungen an FHs - Zuweisung von Betreuungspersonen bei Dissertationen - Ausnahmen bei der Erbringung von Zulassungsnachweisen bei Konflikten oder Kriegen im Heimatstaat - Ermöglichung von Mediation für Studierende durch die Hochschulinstitutionen - Implementierung der „Europäischen Charta für Forscher“ - Erhöhung der Transparenz bei der Anerkennung von Studienleistungen - administrative Maßnahmen bei Studienzeitverlängerungen - Kriterien für Ausbildungsverträge an FHs und PUs In der Mittelauflage dieses Heftes findet sich eine Österreich-Karte mit den wichtigsten Ombudsstellen und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Kommissionen für die Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis). Unter www. hochschulombudsmann.at/ombudsstellenin-osterreich/ ist diese Karte auf unserer Homepage veröffentlicht. Dort sind auch Hyperlinks zu den einzelnen Einrichtungen gelegt, soweit diese schon Netzpräsenz haben. Ende Juni findet an der Universität Klagenfurt, gemeinsam veranstaltet mit der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, eine Vernetzungstagung und die Gründung eines nationalen Hochschulombudsstellen-Netzwerkes statt. In der Überzeugung, dass es auch für Sie interessante, neue Informationen in diesem IHO-Heft gibt bin ich Ein Vorschlag ergeht an den Gesetzgeber: - Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen auch im Rahmen von Aufnahme-, Eignungs- und Zulassungsverfahren Ihr Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation) Leiter der Ombudsstelle für Studierende 3 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste OS-Tätigkeitsbericht 2012/2013: Nachtrag Berichtslegung *** Feedback-Möglichkeit zum und Medienberichterstattung über den Bericht *** Behandlung im Wissenschaftsausschuss *** Realisierte Vorschläge • Berichtslegung gerichtet worden. Diese Adresse war bis 30. November 2014 aktiv, es langten insgesamt 15 Mails an dieser Adresse ein. Zeitlich vom Hochschulqualitäts-Sicherungsgesetzes (HS-QSG) 2011 in § 31 Abs. 7 her für den 15. Dezember (hier 2013) vorgesehen sowie inhaltlich ausschließlich in der Gestion der berichtslegenden Stelle (hier Ombudsstelle für Studierende) liegend ist der Erste Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende am Freitag, dem 13. Dezember 2013 den beiden für Hochschulbildung zuständigen Ressortleitungen Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle (Wissenschaft und Forschung) sowie Dr. Claudia Schmied (Unterricht, Kunst und Kultur) zugeleitet worden. Am Montag, dem 16. Dezember 2013 wurde der Bericht dann mittels GZ BMWF20.800/0052-OS/2013 an die Präsidentin des Nationalrates, Mag. Barbara Prammer, zur parlamentarischen Behandlung übermittelt. Er ist sowohl als Scan als auch als PDF auf der Homepage des österreichischen Parlaments und danach auch auf der Homepage des BMWF elektronisch veröffentlicht: Zur Veröffentlichung des Berichtes ist zeitnah eine APA-Meldung erschienen, in Österreich 1 wurde von der Wissenschaftsredaktion ein Beitrag für „Wissen aktuell“ gestaltet, eine Berichterstattung im „Journal“ von Ö1 kam nicht zustande. Am 9. Jänner 2014 berichtete die Parlamentskorrespondenz über den Bericht (http://www.parlament.gv.at/PAKT/ PR/JAHR_2014/PK0008/index.shtml) In der Sommersemester-Nummer der „Informationen für hochschulische Ombudsdienste (IHO)“ ist ein Artikel mit dem Titel „Ombudsstelle für Studierende legt dem Parlament ersten Tätigkeitsbericht 2012/13 vor, Wissenschaftsausschuss diskutiert darüber“ erschienen (siehe http:// www.hochschulombudsmann.at/wp-content/uploads/2014/06/IHO-1-SS-2014.pdf). • Behandlung im Wissenschaftsausschuss • http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/ XXV/III/III_00035/imfname_335816.pdf Aufgrund der datumsmäßig gesetzlich festgelegten Übermittlung des Tätigkeitsberichtes an die Frau Parlamentspräsidentin wurde der Bericht am 16. Dezember 2013 (dem ersten Arbeitstag nach der gesetzlichen Frist) gemäß § 28b Nationalrat-Geschäftsordnung (GOGNR 1975) der nächstmöglichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses zur Enderledigung zugewiesen. • http://www.hochschulombudsmann.at/ wp-content/uploads/2013/12/Tätigkeitsbericht-2012-ffinal-A4-Neu-2.pdf Der Bericht ist auch in gedruckter Form erschienen (Auflagenzahl 500 Stück) und den wichtigsten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des gesamten Tertiärbereiches (öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädago-gische Hochschulen, hochschulischen Interessensvertretungen sowie Behörden) mittels persönlichem Schreiben zur Verfügung gestellt worden. Diese Sitzung fand am 19. Februar 2014 statt und umfasste insgesamt neun Tagesordnungspunkte (siehe TOPs auf der Parlamentshomepage unter http://www. parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-WI/AWI_00001_00382/index.shtml#tab-Sitzungsueberblick). Nach der Berichterstattung durch den Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Auftrag des Herrn Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gab es (in alphabetischer Reihenfolge) Wortmeldungen der folgenden Fraktionen: Die Grünen, NEOS, Österreichische Volkspartei und Sozialdemokratische Partei Österreichs. Der Bericht wurde ein- • Feedback-Möglichkeit zum und Medienberichterstattung über den Bericht Unter der E-Mail-Adresse ostb1213@bmwf. gv.at war zeitnah zum Erscheinen des Berichtes die Möglichkeit zu einem direkten Feedback zum Tätigkeitsbericht ein- 4 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste cherungsgesetz im Studienjahr 2012/13 ihre Arbeit aufgenommen hat (III-35 d.B.). Neben einer großen Anzahl telefonischer Beratungen und Auskünfte hat die Ombudsstelle in ihrem ersten Arbeitsjahr 505 schriftliche Verfahren durchgeführt. 71 % konnten positiv erledigt werden. Am meisten Beschwerden gab es in Bezug auf Leistungsbeurteilungen, Studienbeiträge, Studienzulassungen und die Studienbeihilfe, erläuterte der Leiter der Ombudsstelle für Studierende Josef Leidenfrost. Der Start der neuen Einrichtung wurde von den Abgeordneten positiv gewertet. SPÖAbgeordnete Andrea Kuntzl erkundigte sich, inwieweit man künftig noch genauere Darstellungen konkreter Problemfälle in den Bericht aufnehmen könne, ohne dabei Verschwiegenheitspflichten zu verletzen. Der Leiter der Ombudsstelle sagte, er nehme die Anregung einer genaueren Kategorisierung der Fälle gerne auf. Der Bericht der Ombudsstelle für Studierende wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. stimmig zur Kenntnis genommen und dazu nachfolgendes Kommuniqué verabschiedet: Kommuniqué des Wissenschaftsausschusses über den Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-35 der Beilagen) Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat dem Nationalrat am 16. Dezember 2013 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende (III-35 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt. Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. Februar 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, die Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Sigrid Maurer, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung betraute Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner. • Realisierte Vorschläge aus dem Tätigkeitsbericht 2012/13 Die Ombudsstelle für Studierende hatte angesichts der im Studienjahr 2012/2013 gemachten Erfahrungen mit der Anwendung und Umsetzung des § 31 HS-QSG 2011 zu von ihr behandelten Anliegen in ihrem Tätigkeitsbericht 2012/13 Vorschläge an die Gesetzgeberinnen bzw. den Gesetzgeber bzw. an die Organe von Hochschulen abgegeben. Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-35 der Beilagen), einstimmig zur Kenntnis genommen. Das wurde schuss Aus dem Tätigkeitsbericht 2012/13 sind folgende Vorschläge in unterschiedlichem Umfang angenommen und umgesetzt bzw. nicht realisiert worden: vorliegende Kommuniqué vom Wissenschaftsauseinstimmig beschlossen. • der Vorschlag, dass behinderten Studienwerberinnen und Studienwerbern auch bei Aufnahme- und Zulassungsverfahren eine abweichende Feststellungsmethode ermöglicht werden soll, wenn sie oder er eine längere andauernde Behinderung nachweist, die ihr bzw. ihm die Ablegung des Aufnahme- und Zulassungsverfahrens in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderung des Aufnahme- und Zulassungsverfahrens durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Schriftführerin Dr. Andreas F. Karlsböck, Obmann In der Parlamentskorrespondenz erschien am 20. Februar 2014 folgender Bericht zur Behandlung des Tätigkeitsberichtes im Wissenschaftsausschuss: Ombudsstelle für Studierende: 505 Verfahren im ersten Arbeitsjahr (Meldung der Parlamentskorrespondenz vom 20. Februar 2014) Thema des Wissenschafts-Ausschusses am 19. Februar 2014 war ...der erste Tätigkeitsbericht der neuen Ombudsstelle für Studierende, die gemäß dem 2012 in Kraft getretenen Hochschul-Qualitätssi- Dieser Vorschlag ist an mehreren öffentlichen Universitäten bei den Aufnahme- und Zulassungsverfahren 2014 realisiert worden. • der Vorschlag, die in § 54 Abs. 8 UG 2002 idgF normierte Regelung, in Curricula für 5 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für Studierende wird im Zuge der nächsten Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen Vorschlag an den Gesetzgeber machen. Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Anzahl sowie das Verfahren zur Vergabe der Plätze festzulegen und zu beachten, dass den bei einer Anmeldung zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit erwächst, weiters die Regelung im Bedarfsfall überdies Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, anzubieten mit dem § 59 Abs. 7 UG 2002 idgF zu harmonisieren • der Vorschlag, im selben § die Antragsfrist auf bescheidmäßige Aufhebung einer Prüfung von zwei auf vier Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung zu verlängern Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für Studierende wird im Zuge der nächsten Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen Vorschlag an den Gesetzgeber machen. Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für Studierende wird im Zuge der nächsten Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen Vorschlag an den Gesetzgeber machen. • der Vorschlag, im Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) die Regelungen bezüglich Zulassungsverfahren für behinderte Studienwerberinnen und Studienwerber auch mit abweichenden Prüfungsmethoden in deren Aufnahmeverfahren zu verankern. Die Regelung zu abweichenden Prüfungsmethoden sollte auch in die Studien- und Prüfungsordnungen sowie explizit in die Ausbildungsverträgen von Fachhochschulen aufgenommen werden, um so eine spezielle Regelung für die Bedürfnisse jeder einzelnen behinderten Studienwerberin oder jedes einzelnen behinderten Studienwerbers zu finden. • der Vorschlag, bei dem im 59 Abs. 1 Z12 UG 2002 idgF festgelegte Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden, die Begriffe „länger andauernde Behinderung“ und deren Nachweis genauer zu determinieren Dieser Vorschlag ist im UG 2002 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für Studierende wird im Zuge der nächsten Novelle zum UG 2002 einen neuerlichen Vorschlag an den Gesetzgeber machen. Dieser Vorschlag ist im FHStG 1993 nicht realisiert worden. Die Ombudsstelle für Studierende wird im Zuge der nächsten Novelle zum FHStG 1993 einen neuerlichen Vorschlag an den Gesetzgeber machen. • der Vorschlag, die in § 79 Abs. 1 UG 2002 idgF geregelte Möglichkeit, dass das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ bei Auftreten eines schweren Mangels bei der Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung nach Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufheben kann, von „schwerer Mangel“ auf „Mangel“ (in Analogie zum § 21 FHStG 1993 idgF geregelt) abzuändern • der Vorschlag, dass alle hochschulischen Bildungseinrichtungen gemäß § 31 Abs. 1 HS-QSG 2011 die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden, generell in geeigneter Form in ihren gedruckten wie elektronischen Publikationen veröffentlichen. Ort der Berichterstattung: Parlament in Wien 6 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Zu Redaktionsschluss für den Tätigkeitsbericht 2013/14 fanden sich derartige Hinweise auf den Homepages nachfolgender Hochschulinstitutionen bzw. von Betreuungsinstitutionen für den Hochschulbereich: Universität Wien: Universität Innsbruck: Student Point > Services/FAQS > Servicestellen > Wichtige Adressen und Links > Sonstiges> StuOmbudsstelle für Studierende dierendenanwaltschaft http://studentpoint.univie.ac.at/servicesfaqs/ servicestellen/ombudsstelle-fuer-studierende/ http://www.uibk.ac.at/studium/organisation/ wichtige-links/ Technische Universität Graz: Services > Services für Studierende > Ombudsstelle für Studierende Universität für Bodenkultur Wien: News > Newsarchiv > Ombudsstelle für Studierende statt Studierendenanwaltschaft http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_ Graz/Services/ombudsstelleStud Veterinärmedizinische Universität Wien: Broschüre: „Informationen für Erstsemestrige 2014“, Seite 31 http://www.boku.ac.at/news/detailansicht/?tx_ news_pi1%5Bnews%5D=13626&tx_news_ pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bacti on%5D=detail&cHash=0ff9f70d45a2025b056157 7d0cbbfe48 Wirtschaftsuniversität Wien: Studierende > Links, Downloads; Glossar > WuGlossar > N/O > Ombudsstelle für Studierende http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/leh- http://www.wu.ac.at/students/linksdownloads/ re/zulassung/2014_2015/Erstsemestrigenmapglossar/ pe_2014_Web.pdf WU Struktur > Serviceeinrichtungen > Studiensupport > Ombudsstelle für Studierende http://www.wu.ac.at/structure/servicecenters/ services/ombudsstelle-fuer-studierende Alpen-Adria-Universität Klagenfurt: Studium > Ombudsstelle für Studierende Akademie der bildenden Künste: Studium > Studieninfos > Studentische Vielfalt > Ombudsstelle für Studierende http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888. htm https://www.akbild.ac.at/Portal/studium/studieninfos/studentische-vielfalt/studentische-vielfa lt/?searchterm=ombudsstelle*&set_language=de Universität Mozarteum Salzburg: Universität für künstlerische und industrielle Broschüre „Kap. C: Während des Studiums“; Sei- Gestaltung Linz: te 25 / Punkt f) Ombudsstelle für Studierende Studium > International Relations > Wichtige Websites https://www.moz.ac.at/files/pdf/studium/quh/ quh_studium_kap_c.pdf http://www.ufg.ac.at/WichtigeWebsites.8950.0.html OeADGmbH: Study Programmes, A Brief Guide for International Students: Universität für Musik und darstellende Kunst Wien: siehe Studienführer 2014/2015, Seite 62 https://www.oead.at/fileadmin/oead_zentrale/ ueber_den_oead/publikationen/pdf/Study_in_ Austria/study_web.pdf Die Institutionen, die bis dato noch keine Informationen über die Möglichkeit für Studierende, Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende heranzutragen in geeigneter Form in ihren gedruckten oder elektronischen Publikationen veröffentlicht haben, werden mit Übermittlung des vorliegenden Berichtes nochmals dazu eingeladen, dies zu tun. 7 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste • der Vorschlag, dass Organe und Angehörige aller hochschulischen Bildungseinrichtungen gemäß § 31 Abs. 1 HS-QSG 2011 ihre Stellungnahmen gegenüber der Ombudsstelle für Studierende namentlich unterzeichnen und datieren •der Vorschlag an die zuständigen Organe an Hochschulinstitutionen, für alle Angehörigen von Hochschulinstitutionen (gemäß § 94 Abs. 1 UG 2002 idgF sind dies an öffentlichen Universitäten auch Studierende) die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Mediation in mittel- bis hocheskalierten Fällen zu geben Dies ist teilweise erfolgt. • der Vorschlag an die Organe der öffentlichen Universitäten, das in § 19 Abs. 2 Z 2 UG 2002 per Satzung einzurichtende für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständige monokratische Organ an der jeweiligen Institution mit der genauen Bezeichnung…, deren Aufgabenbereichen und den Instanzenzügen entsprechend bekanntzumachen Dies ist teilweise erfolgt. • der Vorschlag, dass Privatuniversitäten die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (nunmehr Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) zu wenden, in ihre Ausbildungsverträge aufnehmen Dies ist teilweise erfolgt. • der Vorschlag, dass öffentliche Universitäten im Zuge der gemäß § 66 Abs. 3 UG 2002 festgelegten Informationstätigkeit für Studierende bei der Zulassung zum Diplom- oder Bachelorstudium über die wesentlichen Bestimmungen des Universitätsrechts und des Studienförderungsrechts, die studentische Mitbestimmung in den Organen der Universität etc. auch über die Möglichkeit für Studierende informieren, dass diese sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wenden können Dies ist punktuell erfolgt. Die Institutionen, die bis dato noch keine Informationen über die Möglichkeit für Studierende, Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende heranzutragen in ihre Ausbildungsverträge aufgenommen haben, werden mit Übermittlung des vorliegenden Berichtes nochmals dazu eingeladen, dies zu tun. • der Vorschlag, dass (nach in der Privatuniversitäten-Jahresberichtsverordnung in § 5 Abs. 2 e, Studien, in der 14. Sitzung des Board der AQ Austria am 14. 06. 2013 beschlossenen Regelung, dass Ausbildungsverträge ein berichtspflichtiges Element in den Jahresberichten zu sein haben), Privatuniversitäten auch mit jeder Studentin bzw. jedem Studenten nach erfolgter Aufnahme tatsächlich einen solchen Ausbildungsvertrag abschließen; Dies ist teilweise erfolgt. Die Ombudsstelle für Studierende wird im Zuge der nächsten Novelle zum UG 2002 einen diesbezüglichen Vorschlag an den Gesetzgeber machen. • der Vorschlag, Studierenden in Analogie zu § 92 Abs. 4 UG 2002 idgF (Studienbeitragsbefreiung eines Elternteils, der sich überwiegend um die Betreuung von Kindern bis zum siebenten Geburtstag kümmert) den Erlass des Studienbeitrages auch bei Pflege einer oder eines Angehörigen zu ermöglichen Dies ist nicht erfolgt. Zum Thema Ausbildungsverträge für und an Fachhochschulen und Privatuniversitäten ist eine Arbeitstagung der Ombudsstelle gemeinsam mit der Fachhochschul-Konferenz, der Österreichischen Privatuniversitäten-Konferenz sowie mit der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) geplant. Dies ist durch die Ermöglichung der Beurlaubung wegen Betreuungspflichten für pflegebedürftige Angehörigen in § 67 Abs.1 in der Novelle 2014 zum Universitätsgesetz (UG) 2002 für Studierende an öffentlichen Universitäten zumindest indirekt geregelt worden. Es entspricht allerdings nicht einem vorgeschlagenen Erlassgrund in Analogie für die oberwähnte Betreuung von Kindern gemäß § 92 Abs. 1 Ziff. UG 2002. • der Vorschlag, dass Fachhochschulen die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (nunmehr Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) zu wenden, in ihre Ausbildungsverträge aufnehmen 8 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Dies ist teilweise erfolgt. Ihre Meinung direkt an die Ombudsstelle • der Vorschlag, dass die Fachhochschulen mit bereits eingerichteten Ombudsstellen, so z.B. die Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien, an der es seit 2007 eine vor Ort installierte Ombudsstelle für Studierende gibt (http://www. fh-wien.ac.at/campus-leben/ombudsstelle/), diese in die Ausbildungsverträge mit ihren Studierenden aufnehmen so wie auch einen Hinweis auf die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (nunmehr Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) So wie bereits für den Tätigkeitsbericht 2012/13 ist auch für den aktuellen Bericht eine direkte e-mail-Adresse eingerichtet worden, [email protected], an die Reaktionen, Meinungen, Anregungen und Kritik über die Inhalte sowie die Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen biezungsweise an den Gesetzgeber im Bericht 13/14 direkt geschickt werden können. Für die Berichtslaufzeit des Tätigkeitsberichtes 2014/15 ist unter [email protected] eine weitere e-mail-adresse eingerichtet worden, an die Vorschläge für Änderungen zu allen wichtigen Gesetzen des Tertiärbereiches geschickt werden können, also zum Universitätsgesetz (UG) 2002, zum Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) 1993, Privatuniversitätengesetz (PUG) 2001, Hochschulqualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) 2011, zum Hochschulgesetz (HG) 2005, zum Studienförderungsgesetz (StudFG) 1991 sowie zum Hochschülerinnenund Hochschülerschaftsgesetz (HSG) 1998. Dies ist teilweise erfolgt. • der Vorschlag, dass Pädagogische Hochschulen die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (nunmehr Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) zu wenden, entsprechend publizieren Dies ist nicht erfolgt. Im Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Frauen ist die explizite Behandlung von Anliegen auch aus dem Bereich der Pädagogischen Hochschulen durch die Ombudsstelle für Studierende redaktionell berücksichtigt. Herrengasse 16, Wien I: Sitz der Ombudsstelle für Studierende 9 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Meldung der Parlamentskorrespondenz vom 29.01.2015 Wien (PK) – Die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW wird zunehmend in Anspruch genommen. Die Stelle, die auf Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes 2011 eingerichtet wurde, verzeichnete im zweiten Jahr einen deutlichen Anstieg der Anliegen, die an sie herangetragen wurden. Das geht aus dem Bericht ( III-135 d.B.) hervor, den die Ombudsstelle dem Wissenschaftsminister und dem Nationalrat über ihr zweites Tätigkeitsjahr vorgelegt hat. An die Stelle im Wissenschaftsministerium können Anliegen aus dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an tertiären Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum herangetragen werden. Der Berichtszeitraum orientiert sich am Studienbetrieb und umfasst daher die Zeit vom 1. September 2013 bis 30. September 2014. Ombudsstellen streben nach stärkerer Vernetzung Neben der zentralen Ombudsstelle bestehen außerdem lokale Einrichtungen. Mehrere davon wurde im Berichtszeitraum von Hochschulinstitutionen neu eingerichtet. Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen sind damit neben den öffentlichen Universitäten auch an einer Privatuniversität und mehreren Fachhochschulen zu finden. Wie der Bericht festhält, gibt es für die Struktur, den Arbeitsauftrag und die Arbeitsweise von lokalen Ombudsstellen keine genormten Vorgaben. 2015 wird zu diesem Thema eine Arbeits- und Vernetzungstagung der hochschulischen Ombudsstellen, gemeinsam mit der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität stattfinden, um sich mit Kriterien der Einrichtung von Ombudsstellen auseinandersetzen. Vorschläge an Hochschulinstitutionen und an den Gesetzgeber Die Ombudsstelle erarbeitet auf Grundlage ihrer Wahrnehmungen Vorschläge an die Hochschulen und den Gesetzgeber. Der Tätigkeitsbericht führt neun Vorschläge an, die im Berichtszeitraum an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen ergingen. Sie betrafen etwa Reihungskriterien an Fachhochschulen und die Veröffentlichung von Satzungen bzw. Studien- und Prüfungsordnungen an FHs. Weiters wurden Empfehlungen über die Zuweisung von Betreuungspersonen bei Dissertationen, Ausnahmen bei der Erbringung von Zulassungsnachweisen bei Konflikten oder Kriegen im Heimatstaat sowie über die Ermöglichung von Mediation für Studierende durch die Hochschulinstitutionen abgegeben. Die Ombudsstelle sprach sich auch für die Implementierung der „Europäischen Charta für Forscher“, die Erhöhung der Transparenz bei der Anerkennung von Studienleistungen, administrative Maßnahmen bei Studienzeitverlängerungen aus und be- 10 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste fasste sich mit den Kriterien für Ausbildungsverträge an FHs und Privatuniversitäten. Ein Vorschlag, der sich an den Gesetzgeber richtet, betrifft das Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen auch im Rahmen von Aufnahme-, Eignungs- und Zulassungsverfahren. Ombudsstelle plant zahlreiche Veranstaltungen für 2015 Wie aus dem Bericht hervorgeht, plant die Ombudsstelle für 2015 eine Reihe von Veranstaltungen. Unter dem Arbeitstitel „Universitäten vor dem Kadi“ sollen erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neue Rechtsmittelinstanz behandelt werden. Weiters werden in einer Veranstaltung die Themen Ausbildungsverträge und Studienund Prüfungsordnungen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten behandelt. Ein weiterer Arbeitstitel für 2015 lautet „Diskriminierung im Hochschulalltag“. Dabei wird man sich mit dem Schutz vor diskriminierender Behandlung unter verschiedenen Aspekten wie Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, Ethnie und sexuelle Orientierung befassen. Eine weitere Veranstaltung ist zur Situation internationaler Studierender in Österreich geplant, in der ein umfangreicher Themenkatalog angesprochen werden soll. Er reicht von Fragen von Visum, Einreise und Zulassung über Probleme wie Sprache und Kultur bis hin zu den Themen Studium, Arbeiten und Niederlassung in Österreich. Statistischer Überblick der an die Ombudsstelle gerichteten Anliegen Die Gesamtstudierendenzahl an den oben genannten Institutionen belief sich 2013/14 auf 365.599 Studierende. Die Zahl der StudienwerberInnen, soweit sie sich erheben ließen, betrug an öffentlichen Universitäten in den zugangsgeregelten Erstabschlussstudien 21.568 Personen, an Fachhochschulen 53.721 Personen (wobei zu berücksichtigen ist, dass jeweils Mehrfachbewerbungen möglich waren). Zu Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen gibt es keine verfügbaren BewerberInnenzahlen. Die vorgebrachten Anliegen stammen von StudieninteressentInnen, StudienwerberInnen, Studierenden sowie ehemaligen Studierenden. Zu Fallfristen ist dabei ein erhöhtes Aufkommen von Anliegen zu beobachten (etwa im September, mit Ende der Erstzulassungen an öffentlichen Universitäten und dem Feststehen der Auswahlergebnisse an Fachhochschulen sowie im November, zum Ende der Nachfrist an öffentlichen Universitäten). Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtstudierendenzahlen kamen Anliegen von betroffenen Personen zu 85% von öffentlichen Universitäten, 9% von Fachhochschulen, 4 % von Pädagogischen Hochschulen und 1% von Privatuniversitäten. 77% der Anliegen wurden dabei von der Ombudsstelle gegenüber den VorbringerInnen direkt erledigt; bei 17% wurden die Anliegen aufgrund von aktuellen Entwicklungen hinfällig; bei 4% der Anliegen ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit der Ombudsstelle. An erster Stelle standen im Berichtszeitraum gesamtstatistisch gesehen Fragen der Zulassung zum Studium (91 Fälle). Zu den häufigen Anliegen gehörten auch Fragen zu Curricula-Umstellungen (69 Fälle), Anliegen zu Studienbeiträgen bzw. Studiengebühren (46 Fälle) sowie zur Studienbeihilfe (41 Fälle.) Mit signifikanter Häufigkeit wurden auch Anliegen, die Administratives betrafen (39 Fälle) sowie Probleme, die im Zusammenhang mit der Studienbetreuung (37 Fälle), mit der Anerkennung von Prüfungen (35 Fälle) und mit Leistungsbeurteilungen (34 Fälle) auftraten, an die Ombudsstelle herangetragen. Der Bericht der Ombudsstelle stellt auch diesmal wieder eine Auswahl der Anliegen in anonymisierter Form dar, aufgeschlüsselt nach Sachverhalt, nennt die Maßnahmen seitens der Ombudsstelle und gibt an, ob eine Lösung möglich war. (Schluss) 11 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Plagiate nicht bagatellisieren Hochschulorgane, Studierendenvertreter/innen und Hochschulombudsmann für rechtlichen Rahmen, aber gegen undurchführbare Regelungen Plagiate im Hochschulwesen sind Realität, die rendenvertretung an einer öffentlichen UniZahl der bekannten Fälle zwar im einstelligen versität, die für Studierende neben Aufklärung Prozent-Bereich, prominente Fälle aber sorauch einen kostenlosen unverbindlichen Plagen immer wieder für mediale Spitzenmelgiatscheck studentischer Arbeiten anbietet. dungen. Der tatsächlichen Situation sowie Beim derzeitigen Plagiatscheck durch die ÖH allenfalls kommenden studienrechtlichen der Universität Innsbruck würden StudierenRegelwerken und Implikationen allfälliger de von bestimmten Fakultäten bedeutend Sanktionen wamehr Selbstren Mitte OktoPrüfungen ber 2014 österdurchführen reich-weit drei lassen, so Nina hochschulische Egger von der VeranstaltunÖH Innsbruck. gen gewidmet: Die Plagcheckje eine FachtaStelle überprüft gung in Innskostenlos bebruck (veranreits Prosemistaltet von der nar- und SemiÖH der Univernararbeiten, sität Innsbruck also auch sogeund der Hochnannte nichtschulombudswissenschaftstelle) und in liche Arbeiten, Wien (veranstalbis hin zu Distet von der Unisertationen versitätenkonim Fertigstelferenz) sowie Von links nach rechts: Nina Egger, Marco Dworschak, Korlungsstadium. eine öffentliche binian Kasinger (alle drei ÖH Universität Innsbruck), Dr. Jo- Die ReaktioDiskussionsver- sef Leidenfrost, Vizerektor o.Univ.-Prof. Dr. Roland Psenner nen auf die der anstaltung an individuelder Universität len Beratung Innsbruck. Gemeinsame Kernaussagen bei folgenden Empfehlungen liegt in der Eiallen drei Terminen: Plagiate dürfen nicht genverantwortung der Studierenden. bagatellisiert werden, ein möglichst klarer gesetzlicher Rahmen für Plagiate erscheint Plagiate kein Massenphänomen, wünschenswert, allfällige Sanktionsmöglichaber auch keine Kavaliersdelikte keiten sollen exekutierbar und ohne negative Langzeit-Folgen sein. Kontroversiell diskuRoland Psenner, Vizerektor für Lehre und tiert wurden Plagiate und Vorsatz, bewusste Studierende an der Leopold-Franzens-UniverErschleichung von Leistungen, Ghostwriting sität Innsbruck, bestätigte aus seiner Sicht und Coachwriting sowie die Fälschung wisals studienrechtliches Organ die wiederholsenschaftlicher Daten und Messergebnisse. te Konfrontation mit Plagiatsanzeigen und den darauf folgenden Verfahren, die sich rein numerisch bisher in Grenzen hielten. Eine kommende gesetzliche Regelung zum Thema Plagiat sei jedenfalls aus seiner Sicht zu begrüßen, müsse aber für die Verantwortlichen im Alltag auch zeitnah exekutierbar bleiben. „Plagiate sind keine Kavaliersdelikte, fehlende absolute Gesamt-Zahlen sind kein Argument für eine Bagatellisierung des Phänomens“, so Josef Leidenfrost, der Leiter der Ombudsstelle für Studierende zur Plagiats-Check als ÖH-Serviceleistung Korbinian Kasinger aus dem Vorsitz-Team der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck sieht die Aufklärungsarbeit über Plagiate und mögliche kommende Sanktionen als wichtige Aufgaben innerhalb der eigenen Service-Arbeit. Die ÖH der Universität Innsbruck ist derzeit die einzige Studie- 12 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002 Tatsache weniger bekannter Plagiatsfälle und Titelaberkennungen nach bisherigem Universitätsstudienrecht. Auch er sieht die Ermöglichung von Anti-Plagiatsmaßnahmen im universitären Satzungsrecht als positiv. Damit werde ein bestimmter rechtlicher Rahmen gesetzt. Als Konsequenz werde mehr Rechtssicherheit für beide Seiten, die Studierenden und die Universitätsorgane, geschaffen. Manche der Tagungsteilnehmer in ihren Funktionen als studienrechtliche Organe sehen unklaren Verwaltungsaufwand, überbordenden Koordinierungsbedarf sowie lange Rechtsfeststellungs-Verfahren als Probleme bei zukünftigen gesetzlichen AntiPlagiats-Regelungen auf sich zukommen. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/ XXV/SNME/SNME_01904/fname_370808.pdf Wien, 28. Oktober 2014 Die Ombudsstelle für Studierende (nachfolgend: OS) im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft www. hochschulombudsmann.at bzw. www.hochschulombudsfrau.at) gibt zu oberwähntem Entwurf basierend auf den Erkenntnissen aus drei einschlägigen öffentlich zugänglichen Veranstaltungen zum Thema „Plagiat“, am 13. Oktober 2014 an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (siehe http://www.hochschulombudsmann.at/nachlese/), am 16. Oktober 2014 an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien (siehe http://www. uniko.ac.at/wissenswertes/termine/uniko_ veranstaltungen/index.php ?cal_sel=201410) und am 20. Oktober an der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck (http://www. oehweb.at/) sowie aus eigenen Erfahrungen aus den Kontakten mit Studierenden zu ihren Anliegen (gem. § 31, Abs 1 HS-QSG 2011), mit ÖH-Vertreterinnen und –vertretern, mit autonomen Studierendenvertreterinnen und -vertretern sowie mit Universitätsorganen fristgerecht folgende Stellungnahme ab: UG-Novelle zum „Plagiat“: Wichtig, aber keine undurchführbaren Regelungen Zur seinerzeit gerade in Begutachtung befindlichen Novelle zum Universitätsgesetz (UG) 2002 waren sich bei allen drei Anti-Plagiats-Veranstaltungen Hochschulrechts-Experten und Verwaltungspraktiker darüber einig, dass man mit Aufklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis, darunter eben auch die Plagiatsvermeidung, schon früh einsetzen müsse. Eine verpflichtende Befassung aller Studierenden mit diesem Thema soll bereits zu Studienbeginn erfolgen. Anti-Plagiats-Regelungen und darauf folgende Maßnahmen sollen in Relation zum Grad des Vergehens, verständlich und verwaltbar sein. Da Plagiate z. B. auch aufgrund von Betreuungsrelationen nach akademischen Disziplinen unterschiedlich häufig auftreten ist eine Differenzierung des Regelwerkes nach Fachgebieten denkbar. Auf mögliche „Nebenwirkungen“ von AntiPlagiats-Maßnahmen für Studierende bei vorübergehendem Ausschluss vom Studium haben vor allem Studierendenvertreter hingewiesen: möglicher Verlust von Studienförderungen und Familienbeihilfen, Aberkennung oder Rückzahlung von Stipendien, Wegfall des Versicherungsschutzes und vorübergehender Wegfall der ÖH-Mitgliedschaft. Das Vorhaben die Vereinbarkeit von Studium und Beruf für alle Universitätsangehörigen mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige in § 2, 13 explizit zu verankern wird begrüßt. Aufgrund einschlägiger ho. bekanntgewordener Anliegen sind derartige Betreuungspflichten für Studierende wiederholt als Studienzeitverzögerungsgründe aufgetreten und bedürfen in der Tat einer besseren Wahrnehmung in den einschlägigen Reglements der öffentlichen Universitäten. Nachdem die Ombudsstelle für Studierende für Studienwerber, Studierende und ehemalige Studierende aller Hochschulinstitutionen zuständig ist, wies Hochschulombudsmann Leidenfrost auch auf die Bedachtnahme zu vergleichbaren institutionellen Anti-PlagiatsRegelungen an allen öffentlichen Universitäten in ganz Österreich, auf die datenschutzrechtlichen Herausforderungen zum GesetzesBegriff „wiederholtes Plagiieren“ sowie auf die Notwendigkeit mittelfristiger Folgeregelungen auch in anderen Tertiärbereichen hin. Die in § 14 h (8) vorgesehene Präzisierung mittels näherer Bestimmungen zur STEOP erscheint sinnvoll und ist ebenfalls zu begrüßen. Die in § 19 (2a) vorgesehenen (Straf)Bestimmungen bei Plagiaten und anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen wird aus mehreren Gründen kritisch zu sehen: 13 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Von den in Satzungen festlegbaren „Vorgangsweisen bei Plagiaten“ sollten auch Proseminar- und Seminararbeiten erfassbar sein, da allfälliges Plagiieren auch VOR Diplom- und Masterarbeiten oder Dissertationen auftreten kann. Der „allfällige Ausschluss vom Studium“ relativiert diese Maßnahme. Um eine Einführung von Studierenden in gute wissenschaftliche Praxis zu gewährleisten sollte im § 66 (4) zusätzlich zu den dort angeführten Themen, über die Studienanfängerinnen und -anfänger seitens der Universitäten zu informieren sind (i.e. über die wesentlichen Bestimmungen des Universitätsrechts und des Studienförderungsrechts, die studentische Mitbestimmung in den Organen der Universität, die Rechtsgrundlagen der Frauenförderung und den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, das Curriculum, das Qualifikationsprofil der Absolventinnen und der Absolventen, die Studieneingangsphase, das empfohlene Lehrangebot in den ersten beiden Semestern sowie insbesondere über die Zahl der Studierenden im Studium, die durchschnittliche Studiendauer, die Studienerfolgsstatistik und die Beschäftigungsstatistik) auch explizit das Informieren über das korrekte Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten zur Verhinderung von Plagiaten sowie die Maßnahmen bei Vergehen enthalten sein. Der Ausschluss „von höchstens zwei Semestern“ relativiert diese Maßnahme. Das „wiederholte Plagiieren“ relativiert den Tatbestand des Plagiierens und lässt Unklarheit über das Ausmaß der Wiederholungen (und deren „amtliche“ Erfassung pro Universität respektive im Verbund aller in einer bestimmten Studienrichtung in Frage kommenden anderen Universitäten). Zu § 51 (2) 31 ist anzumerken, dass der hier normierte Plagiatsbegriff Unschärfen gegenüber der Betreuungsarbeit von studentischen Arbeiten durch Betreuende enthält, da z.B. Theorien und Hypothesen von Betreuenden der Ausgangspunkt für solche Arbeiten sein können. Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen durch „Ghostwriting“ wird in § 51 (2) 32 zwar aufgegriffen, jedoch nicht näher definiert, welche Arten von Hilfestellungen dabei unzulässig sind. Der in den „Maßnahmen“ ausdrücklich hervorgehobene Rechtsschutz bei vorübergehendem Ausschluss vom Studium und die Möglichkeit von rechtsförmlichen Verfahren sind aus ho. Sicht aufgrund des Fristenlaufes bei derartigen Verfahren kritisch zu sehen. Aufgrund möglicher Begleiterscheinungen wie (vorübergehender) Wegfall der Studien- bzw. Familienbeihilfe, von (Auslands)Stipendien, des studentischen Versicherungsschutzes, der ÖH-Mitgliedschaft sowie der Gesamtstudiendauer bei Unterbrechung sollten andere Maßnahmen (Abmahnung, zeitlich begrenzter Ausschluss von Prüfungsantritten…) als der vorübergehende Ausschluss überlegt werden. Generell ist darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich guter wissenschaftlicher Praxis (und damit der Vermeidung von Plagiaten) Präventivmaßnahmen gegenüber Sanktionsmaßnahmen der Vorrang einzuräumen ist und auf die Besonderheiten des Einzelfalles Rücksicht genommen werden muss. Über die bereits bestehenden Anti-PlagiatsRegelungen und deren (tw. extreme) Unterschiede geben mehrere parlamentarische Anfragen und deren Beantwortungen aus der XXIV. Gesetzgebungsperiode Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation) Leiter der Ombudsstelle für Studierende Um Ansprechpersonen bzw. Stellen vor Ort, die sich mit Plagiatsthemen befassen, flächendeckend zur Verfügung stellen zu können (es gibt dzt. bereits einige Kommissionen / Ombudsstellen zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis an öffentlichen Universitäten sowie an vier öffentlichen Universitäten auch eigene Ombudsstellen für Studierende), sollte im § 14, Qualitätsmanagement zur Qualitätsund Leistungssicherung, wie bereits beim URÄG 2008 angedacht, die Möglichkeit zur Einrichtung (bzw. „Offizialisierung“) solcher Stellen gesetzlich erfasst werden (und auch als Thema in die nächsten Leistungsvereinbarungen aufgenommen werden). Die endgültige Fassung der Novelle 2014 zum Universitätsgesetz 2002, beschlossen am 10.12.2014, ist veröffentlicht unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_21/ BGBLA_2015_I_21.pdf 14 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Mediation an Hochschulen: Für Bedienstete UND Studierende Das Innsbrucker Modell Mediation an Hochschulen als Konfliktvermittlungs-Instrument auch für Studierende und Jungforscherinnen und Jungforscher war eine der Veranstaltungen, welche die Ombudsstelle für Studierende 2013 im Rahmen ihrer Service- und Informationstätigkeit abgehalten hat (Tagungsdokumentation siehe http://www.hochschulombudsmann.at/veranstaltungen-2013/). Als eine der Empfehlungen im Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle 2013/14 an den zuständigen Bundesminister und an den Nationalrat wurde die Ermöglichung von Mediation für alle Hochschulangehörige vorgeschlagen. Mediationen leistbarer zu machen, wurde von der ÖH Innsbruck ein Sondertopf in der Höhe von EUR 5.000,- eingerichtet. Die Hälfte der Kosten, die für eine Mediationssitzung anfallen, werden aus diesem Topf geleistet, die übrigen Kosten frei Vereinbart. Konzipiert ist dieses Modell für klassische Mediationsfälle, da auch Studierende in klassische Streitfälle involviert sein können: Bei Studierenden mit Kind können etwa Obsorge-, Besuchs- und Kontaktrechtsstreitigkeiten oder aber auch Unterhaltsstreitigkeiten ein Thema sein. Der facettenreiche Studierendenalltag birgt Konfliktsituationen auch im Bereich des studentischen Wohnens. Auch beim Studium selbst können Konfliktsituationen auftreten. Der Sondertopf ermöglicht Studierenden einen leichteren und finanziell tragbaren Zugang zur externen Streitschlichtung nach den Grundsätzen der Mediation, indem eigenverantwortliche Lösungen erarbeitet werden. Bisher schon: Mediation für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter An der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck gab es bereits bisher die Möglichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einer universitätsinternen Konfliktsituation befinden und sich eine professionelle Begleitung bei der Konfliktbearbeitung wünschen, Mediation in Anspruch zu nehmen (siehe http://www.uibk. ac.at/personalentwicklung/mediation/). Nun auch: Mediation für Und: Schulungen für Mandatarinnen und Mandatare Das von der ÖH Innsbruck bewilligte Konzept umfasst auch Schulungen für die Mandatare und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖH Innsbruck sowie deren Fakultätsstudienvertretungen und Studienvertretungen. Dies mit der Intention, um Konfliktlösungspotentiale und - kompetenzen nach dem Modell der Schulmediation direkt an die Studierenden zu delegieren, um in Konfliktfällen mit Universitätsbezug (etwa mit Dozenten, Professoren bzw. der Universitätsorganisation) über das entsprechende „Handwerskzeug“ zu verfügen. Studierende Nunmehr gibt es Mediation auch für Studierende, deren Kosten teilweise von der Österreichischen Hochschülerinnenund Hochschülerschaft übernommen werden. Ein diesbezüglicher Beschluss ist in der Sitzung der Universitätsvertretung Mitte Dezember 2014 einstimmig gefasst worden. Mediationen werden nunmehr für jene Fälle angeboten, in denen zumindest ein/e Studierende/r der LFUI involviert ist. Um 15 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an österreichischen Universitäten und Hochschulen (geographisch von West nach Ost geordnet) Stand: 10. Februar 2015 Seit 2013 haben einige Hochschulinstitutionen lokale Ombudsstellen eingerichtet, die Österreich-Karte in der Mittelauflage dieser Ausgabe von IHO gibt einen Überblick über sämtliche Ombudsstellen u nd vergleichbare Einrichtungen (geographisch geordnet von West nach Ost). Am 22. Juni 2015 wird ein gemeinsam von der Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität und der Ombudsstelle für Studierende organisiertes Vernetzungstreffen aller Ombudsstellen stattfinden. • Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Ombudsbeauftragte an der Fakultät für Bildungswissenschaften: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/bildungswissenschaften/studium-und-lehre/ombudsstelle. html • Medizinische Universität Innsbruck, Kommission zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis: https://www.i-med.ac.at/qm/gsp/ • Paris-Lodron Universität Salzburg, Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: http://www.uni-salzburg.at/index.php?id=31043 • Johannes Kepler Universität Linz, Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis: (noch nicht netzpräsent) • Anton-Bruckner-Privatuniversität OÖ, Linz an der Donau, Ombudsstelle für Studierende: http://www.bruckneruni.at/Universitaet/Vertretungen/Ombudsstelle • Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Ombudsstelle für Studierende: http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888.htm Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Ombudsstelle zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis: http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/843.htm • Medizinische Universität Graz, Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung: http://www.medunigraz.at/de/themen-forschen/qualitaetsmanagement-in-der-forschung/goodscientific-practice/ Medizinische Universität Graz, Studienbeirat: http://www.medunigraz.at/themen-studieren/zustaendige-stellen/studienbeirat/ Medizinische Universität Graz, Ombudsperson Doktoratsstudien: (noch nicht netzpräsent) • Technische Universität Graz, Ombudsstelle für Studierende: http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Services/ombudsstelleStud Technische Universität Graz, Ombudsstelle für Scientific Fraud: (noch nicht netzpräsent) • Karl-Franzens-Universität Graz, Büro des Studiendirektors: http://studiendirektor.uni-graz.at/ Karl-Franzens-Universität Graz, Beschwerdekommission für Fälle vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens (noch nicht netzpräsent) 16 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste • Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Vertrauensperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: http://www.kug.ac.at/studium-weiterbildung/studium/vertrauensperson-fuer-die-sicherungguter-wissenschaftlicher-praxis-plagiatsbekaempfung.html • Fachhochschule St. Pölten, Beschwerdekommission beim FH-Kollegium: http://www.fhstp.ac.at/ueberuns/organisationerhalter/fh-kollegium/fh-kollegium/beschwerde kommission-des-fh-kollegiums • Universität Wien, Ombudsstelle für internationale Programmstudierende: https://international.univie.ac.at/home/ombuds-office-for-international-exchange-students/ Universität Wien, Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: http://forschung.univie.ac.at/ombudsstelle/ Universität Wien, Beschwerdemanagement bei der DLE Studienservice und Lehrwesen: http://studienservice-lehrwesen.univie.ac.at/ • Medizinische Universität Wien, Plagiatsüberprüfung http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/studium-lehre/studierendenberatung/plagiatpruefung-an-der-meduni-wien/anlaufstellen/ Medizinische Universität Wien, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/organisation/gremien/arbeitskreis-fuer-gleichbehandlungsfragen/ • Wirtschaftsuniversität Wien, Ombudsstelle für Studierende: http://www.wu.ac.at/structure/servicecenters/services/ombudsstelle-fuer-studierende/ • Technische Universität Wien, Plagiatsprüfung an den Fakultäten: (noch nicht netzpräsent) • Universität für Bodenkultur Wien, Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: http://www.boku.ac.at/fos/themen/ombudsstelle/ • FHWien der WKW, Ombudsstelle für Studierende: http://www.fh-wien.ac.at/campus-leben/ombudsstelle/ • Veterinärmedizinische Universität Wien, Ombudsstelle für die Einhaltung der guten wissen schaftlichen Praxis: http://www.vetmeduni.ac.at/de/forschung/forschungsstrategie/gute-wissenschaftliche-praxis/ • Fachhochschule des bfi Wien GmbH, Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: (noch nicht netzpräsent) • Nationalagentur Lebenslanges Lernen, Erasmus+ Ombudsstelle: http://www.bildung.erasmusplus.at/thematische_initiativen/ombudsstelle/ombudsstelle/ • Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Ombudsstelle für Studierende: http://www.hochschulombudsmann.at/ http://www.hochschulombudsfrau.at/ • FH Burgenland, Arbeitsausschuss für Qualitätssicherung, akademische Grade, Ehrungen; für Studienprogramm und Lehrangelegenheiten; für Gleichbehandlung und Beschwerde; für Personal; für Budget und Infrastruktur: (noch nicht netzpräsent) • Europäisches Netzwerk der Hochschulombudsdienste ENOHE (European Network of Ombuds men in Higher Education): www.enohe.net 17 Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an österreichischen Universitäten und Hochschulen Stand: 10. Jänner 2015 SALZbuRG Paris-Lodron Universität Salzburg Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis INNSbRuCK Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Ombudsbeauftrage an der Fakultät für Bildungswissenschaften Medizinische Universität Innsbruck Kommission zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis Seekirchen Allgemeine Informationen: www.bmwfw.gv.at www.bmbf.gv.at www.hochschulombudsmann.at www.hochschulombudsfrau.at Universitäten, Medizinische Universitäten, Universitäten der Künste: www.bmwfw.gv.at Privatuniversitäten www.privatuniversitaeten.at KL Alp Fachhochschulen: www.fhk.ac.at Pädagogische Hochschulen: www.paedagogischehochschulen.at LINZ Johannes Kepler Universität Linz Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis WIEN ST.PÖLTEN Anton Bruckner Privatuniversität Ombudsstelle für Studierende LAGENfuRT pen-Adria-Universität Klagenfurt Ombudsstelle für Studierende Ombudsstelle zur Sicherung der guten wissenschaftlicher Praxis FH St. Pölten Beschwerdekommission beim FH-Kollegium Universität Wien Ombudsstelle für internationale Programm-Studierende Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Beschwerdemanagement bei der DLE Studienservice und Lehrwesen Wirtschaftsuniversität Wien Ombudsstelle für Studierende Medizinische Universität Wien Behindertenreferat Plagiatsüberprüfung Vizerektorin für Lehre, Gender & Diversity Krems Technische Universität Wien Plagiatsprüfung an den Fakultäten Universität für Bodenkultur Wien Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Veterinärmedizinische Universität Wien Ombudsstelle für die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis FH Wien-Studiengänge der WKW Ombudsstelle für Studierende FH des bfi Wien Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Ombudsstelle für Studierende Nationalagentur Lebenslanges Lernen Erasmus + Ombudsstelle Oberschützen GRAZ Medizinische Universität Graz Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung Ombudsperson Doktoratsstudium Technische Universität Graz Ombudsstelle für Studierende Ombudsstelle für Scientific Fraud Karl-Franzens Universität Graz Büro des Studiendirektors Beschwerdekommission für Fälle vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Vertrauensperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 923/A vom 25.02.2015 (XXV.GP) www.parlament.gv.at 20 1 von 2 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Fünfparteienantrag zur Änderung des 8. Abschnitts, Ombudsstelle für Studierende des § 31 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes HS-QSG Nach der Präsentation des ersten Tätigkeitsberichtes der Ombudsstelle für Studierende 2012/13 im Wissenschaftsausschuss am 19. Februar 2014 und der dortigen Diskussion brachten Frau Abgeordnete Petra Steger, Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ) und weitere Abgeordnete im Sommer 2014 einen Antrag auf Änderung der Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes ein. Darin schlugen sie die Ermöglichung von amtswegigen Untersuchungen von Anliegen aus dem Hochschulbereich vor, weiters die Aufhebung der derzeitigen Verschwiegenheitspflicht (siehe den Antrag im Wortlaut unter www. parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00598fname_362768.pdf). Daraus ist mittlerweile ein Fünfparteien-Antrag geworden, der von der ÖVP, der SPÖ, der FPÖ, den NEOS und vom Team Stronach mitgetragen wird (siehe faksimilierten Wortlaut und entsprechende Begründung für den Antrag hier auf den Seiten 20 und 21, ursprünglicher Ort der Veröffentlichung: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00923/imfname_385570.pdf). Dieser Antrag wird in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 17. März 2015 behandelt werden. In der nächsten Ausgabe von „Informationen für Hochschul-Ombudsdienste“ im Herbst 2015 wird darüber berichtet werden. Bei einer Klausur mit den Berichtsadressatinnen und Berichtsadressaten Anfang März 2015 wurden erstmals die prinzipiellen Fragen andiskutiert, welche Themen nach erfolgter Beschlussfassung aus der Sicht der Institutionen (Hierarchie/n, autorisierte Stellungnahmen nach außen, Medienkontakte…) und der Ombudsstelle zu beachten sein werden. 21 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Herausforderungen für Hochschulombudsstellen im aktuellen universitären Kontext Curso de Verano 2014 in San Lorenzo de El Escorial Das Euroforum, der Campus Infantes Conference Centre in San Lorenzo de El Escorial, war von 16. bis 18. Juli 2014 der Tagungsort des Sommerkurses der Universität Complutense in Madrid mit dem Thema „Herausforderungen für Hochschulombudsmänner/ frauen im aktuellen universitären Kontext“. Des weiteren wurden Arbeitsmethoden und spezielle Aspekte der täglichen Arbeit besprochen. Themen bei der Tagung Weitere Themen der Tagung waren, wie man die Rechte und Möglichkeiten der Ombudsbeauftragten bekannt macht und wie man diese Aspekte auch Universitätsangehörigen entsprechend vermittelt. Der Kurs, initiiert, perfekt vorbereitet und organisiert von María Isabel Aránguez Alonso, der neuen Hochschulombudsfrau der Universität Complutense in Madrid, und professiDie Sommerschule half die Zusammenaronell geleitet beit zwischen von Vicente OmbudsbeaufMazimpaka tragten von Nibarere, dem verschiedeneuen Hochnen Universischulombudstätssystemen, mann der sowohl von Universität Austaatlichen als tónoma in Maauch privaten drid, gab einen Universitäten hervorrageninnerhalb Spaden Überblick niens und im über die WichAusland zu tigkeit von verstärken. Grundrechten und Freiheiten Josef Leian Hochschudenfrost prälen in der gesentierte auf genwärtigen Einladung wirtschaftlider UniversiIm Curso de Verano: Engagierte Diskussionen chen und soziadad Complulen Situation und trug dazu bei zu klären, warum tense das österreichische System. und wie diese Rechte gesichert werden sollen. Unter den Hauptrednern waren Soledad BeOmbudsstellen im Europäischen cerril Bustamante, die Ombudsfrau des Königreichs Spanien, Federico Moran Abad, Hochschulraum der Generalsekretär für Universitäten im spanischen Ministerium für Bildung, KulReferenten/Referentinnen und Diskustur und Sport, und Joana Maria Petrus sionsteilnehmer/DiskussionsteilnehBey, die neue Präsidentin der spanischen merinnen aus Spanien, Mexiko und ÖsHochschulombudsleutekonferenz (CEDU). terreich analysierten die Wichtigkeit der Verteidigung von grundlegenden Rechten Netzwerktreffen und Freiheiten in der universitären Sphäre durch Hochschulombudsmänner/frauWährend der Konferenz haben informelle en in Zeiten der Herausbildung des EuroTreffen zwischen Kolleginnen und Kollegen päischen Hochschulraumes („European aus verschiedenen Ländern stattgefunden, Higher Education Area, EHEA“). Vergleiche unter ihnen Jorge Ulises Carmono Tinoder Potentiale von Veränderungen, die von co, der Generalsekretär des mexikanischen Ombudsbeauftragten innerhalb der VerantHochschulombudsnetzwerks (REDDU) und wortlichkeiten auf internationaler, staatlicher, Josef Leidenfrost, der Präsident des Europäregionaler und universitärer Ebene durchischen Hochschul-Ombudsnetzwerks (ENOgesetzt werden können, wurden gemacht. HE). 22 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Anwaltschaften und Ombudsstellen als Partner der Verwaltung ÖVWG-Herbsttagung Eisenstadt, September 2014 Von Mag. Marie-Isabelle Hofmann Nachdruck aus den Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Blättern, Ausgabe 4/2014 als „Beratungsorgan mit Kontrollfunktion“ des Innenministers fungiert habe. Die Aufgaben des Beirates wurden im Juli 2012 von der Volksanwaltschaft als „Nationalem Präventionsmechanismus“ übernommen. Damit wurden die Vorgaben von OPCAT (= Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) in Österreich umgesetzt. Am Nachmittag des 18. und Vormittag des 19. September 2014 fand in Eisenstadt, mit Unterstützung des Landes Burgenland, die Herbsttagung der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft statt. In zeitgemäßem Rahmen in dem durch die Architekten „Pichler & Traupmann“ neugestalteten Kultur- und Kongresszentrum Eisenstadt beschäftigte sich die Tagung mit dem Thema „Anwaltschaften und Ombudsstellen als Partner der Verwaltung“. Nach der Begrüßung durch Landesamtsdirektor WHR Dr. Robert Tauber sowie Landtagspräsident Gerhard Steier wurde die Tagung durch Sektionschef Dr. Manfred Matzka, Präsident der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft (ÖVG), eröffnet. Ausgehend von der Frage, wie sich die heute in Österreich durchaus zahlreichen Anwaltschaften und Ombudsstellen in die bestehende Verwaltungsstruktur einfügen und auch in einem eventuellen Spannungsverhältnis zur rechtsstaatlichen Verwaltung stehen, wurde eine rege verwaltungswissenschaftliche Diskussion erwartet. Im dritten Referat des ersten Moduls berichtete az.Prof. Dr. Reinhard Klaushofer von der Universität Salzburg über die Kommissarischen Rechtsschutzeinrichtungen als Schutzmechanismen neben klassischen Rechtsschutzeinrichtungen. Hier wurden die Rolle, die strukturelle Einbettung und die Ausgestaltung der Arbeitsweise der Rechtsschutzbeauftragten, die in Österreich im Militärbefugnisgesetz, im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung für die jeweiligen Bereiche verankert sind, näher beleuchtet. Gerade bei der Funktion der Rechtsschutzbeauftragten gäbe es für Klaushofer noch Schwachstellen und Spannungsfelder, wie beispielsweise die Nähe zur kontrollierten Einrichtung gegenüber deren Unabhängigkeit. Generell müssten sich für den Vortragenden „Kontrolle und Partnerschaft sowie Konfrontation und Kooperation nicht ausschließen“, sondern könnten bei Vorhandensein einer hohen Fehlerkultur und Diskussionsbereitschaft auch zu einem gestalterischen und präventiven gemeinsamen Wirken führen. Im ersten Modul wurden grundsätzliche Fragen erörtert. So erinnerte Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger, Universität Wien, in seinem Referat „Anwaltschaften und Ombudsstellen: Wie es begann, was es brachte“ an die lange Entstehungsgeschichte der Volksanwaltschaft in Österreich (1970–1981), die nach seiner Bewertung schlussendlich „eine Erfolgsgeschichte“ geworden ist. Die Institution sei heute als wichtige und wirkungsvolle Einrichtung des Rechtsstaates nicht mehr wegzudenken. In Hinblick auf die Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 stelle sich für ihn jedoch die aktuelle Frage, inwieweit die Volksanwaltschaft ihre bisherige Rolle beibehalten werde – dies insbesondere durch den Wegfall mannigfaltiger zweitinstanzlicher Behörden und die grundlegenden Veränderungen bei der „Erschöpfung“ des Instanzenzuges in der Verwaltung. Im zweiten Modul konnte durch Referate von Mag. Cornelia Amon-Konrath, Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, Dr. Josef Leidenfrost, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, und Mag. Karl Schneemann, Leiter des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission, ein Einblick in die Erfahrungen aus der Praxis unterschiedlicher Anwaltschaften und Ombudsstellen gewonnen werden. Die drei Referenten stellten ihre jeweiligen Institutionen vor, die in ihrer Funktion als unabhängige „Anlaufstellen“ zwar außerhalb der Ministerialhierarchie liegen, aber doch in die Verwaltungsstruktur eingebettet und auch in internationalen Verbänden vernetzt sind. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger, Universität Graz, referierte über den Menschenrechtsbeirat im BMI, der von 1999 bis 2012 23 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Von links nach rechts: Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende; Sektionschef Dr. Manfred Matzka, Bundeskanzleramt; Mag. Cornelia Amon-Konrath, Anwältin für Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt; Mag. Karl Schneemann, Leiter des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission der Medien bei der Behandlung von menschlichen Schicksalen. Im Anschluss referierte Dr. Peter Kostelka, der als Volksanwalt a.D. auch öfters Gast in der Sendung von Dr. Resetarits war, über das „International Ombudsman Institute in Wien“ (IOI), das 1978 als unpolitische internationale Organisation für unabhängige Verwaltungskontrollorgane auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gegründet wurde, und aus sechs Regionalgruppen in Afrika, Asien, Australien und im Pazifischen Ozean, in der Karibik und Lateinamerika sowie in Nordamerika und Europa besteht. Das IOI hat seinen Sitz seit 2009 in Wien. Nach einer den Nachmittag beschließenden Diskussion fand auf Einladung des Landeshauptmanns des Burgenlandes in der Orangerie des Schlossparks Eisenstadt ein Abendempfang statt. Der Freitag startete mit der Fortsetzung des zweiten Moduls und weiteren Berichten aus der Praxis: Es referierten MMag. Ute Pöllinger, Umweltanwältin des Landes Steiermark, Dr. Erwin Buchinger, Behindertenanwalt des Bundes, Dr. Gerald Bachinger, niederösterreichischer Patientenanwalt und Sprecher der PatientenanwältInnen, sowie Mag. Christian Reumann, Burgenländischer Kinder- und Jugendanwalt. Die vielfältigen Berichte aus der täglichen Praxis ließen erkennen, dass Form und Verankerung, Struktur und Arbeitsweise von Anwaltschaften und Ombudsstellen durchaus unterschiedlich sein können, jedoch grundsätzlich auf dem Grundgedanken einer weisungsfreien und unabhängigen Stelle basieren. Eigenschaften, die auch wesentlich mit einer entsprechenden Ressourcenausstattung zusammenhängen. Zuletzt stellte Dr. Bernhard Hofstötter, LL.M. die Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten („European Ombudsman“) vor, eine seit 1995 bestehende Institution, die Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union untersucht. Die ÖVG-Tagung in Eisenstadt zeichnete ein vielseitiges Bild nationaler und internationaler Anwaltschaften und Ombudsstellen und war in dieser Form die erste wissenschaftliche Veranstaltung, in der diesen Einrichtungen nicht nur thematisch breiter Raum geboten wurde, sondern die auch eine Vernetzung der Institutionen ermöglichte. SC Dr. Manfred Matzka plädierte in seinen Schlussworten dafür, diesen Weg fortzusetzen, um die Zusammenarbeit von Anwaltschaften und der Verwaltung weiter zu stärken. Das dritte und letzte Modul der Tagung lautete „Internationales und Außensicht“. Dr. Peter Resetarits, Redaktionsleiter der ORFSendung „Bürgeranwalt“, berichtete über seine Arbeit als so genannter „public watchdog“ im Fernsehen und die Zusammenarbeit mit staatlichen Ombudsstellen in dieser einzigartigen Konstellation. Diese biete die Möglichkeit, sehr breitenwirksam aufzutreten, lösungsorientiert zu vermitteln und sei oft auch die „letzte Anlaufstelle für Bürger“. Dies führe zu einer besonders hohen Verantwortung 24 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste ENOHE Annual Conference 2015, May 28 - May 30 2015, Innsbruck, Tyrol, Austria “30 Years of Solitude? European University Ombudsmen‘s Pioneering Past, Confident Present, Challenging Future” Co-organizers: European Network of Ombudsmen in Higher Education (ENOHE), European Ombudsman Institute (EOI) Innsbruck, Austrian Student Ombudsman, Vienna When the first university in Spain got an ombudsman in 1985 as the very first higher education institution in Europe, he really was a lonely person. The same was true for the first ombudsman in Mexico, also inaugurated in 1985. They are all pioneers to us, and little is known about the conditions of their working environment in those days. During the last 30 years, many more variants of this kind followed at higher education institutions in several other countries on both sides of the Atlantic. They emerged in a more or less self-organized way, were installed under the respective higher education institutions’ charters or even by higher education legislation. Over the decades, networks were established, first ACCUO in Canada, next UCOA/TOA/IOA in the United States, REDDU in Mexico, and most recently ENOHE in Europe. They support the professionalization of the job and the exchange of ideas and comparison of working concepts. Looking ahead, ombuds offices around the world are debated in some cases or even closed - home alone again! Many chartered institutions are faced with budget cuts and/or hiring freezes. At the same time international student mobility becomes a business, the “harmonization” and steady massification of higher education are facts, and students see themselves as self-empowered “consumers”. The ENOHE 2015 Conference will have three separate strands: •Under the Pioneering Past strand, presenters will give an insight into the history of ombudsing in HE and reflect on the main ideas of the founding generation. Speakers will draw up a balance-sheet setting out the main values still present among us today. •The Confident Present strand will give speakers and panel members the opportunity to tell “the stories of their (working) lives”, with all of the good and probably also the not so good aspects. •The Challenging Future strand encourages views into the positioning of ombuds offices these days. Speakers comment on emerging and redirecting their services in other jurisdictions and newly emerging (cyber space) working conditions. Simultaneously, scenarios on the European-wide initiative to strengthen the importance of the ombudsman as an dispensable internal and external player within HE will be discussed. Nähere Informationen unter: http://www.enohe.net/innsbruck2015/ 25 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste ENOHE 2015 Conference, Innsbruck 28-30 May 2015 30 Years of Solitude? University Ombudsmen‘s Pioneering Past, Confident Present, Challenging Future Conference Venue for all three conference days: Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Innsbruck Thursday 28 May 13.00 Registration opens, Welcome Drinks and Snacks 13.30 – 14.30 Consecutive Plenary Presentations • Dr. Josef Hauser, ombudsman of the province of Tyrol: The Ombudsman of the Province of Tyrol as a Regional Ombudsman Institution • Dr. Josef Siegele, Secretary General of the European Ombudsman Institute: The European Ombudsman Institute as a Coordinating Institution for European Ombudsmen 14.30 – 17.00 Parallel Workshops • Workshop A: Josef Leidenfrost, Doris Kiendl-Wendner: The Deadly Sins in Dispute Resolution in Higher Education • Workshop B: Jenna Brown, Wolf Hertlein: Professional Development through Case Consultation Friday 29 May 09:30 Official Opening: Welcome Addresses by: Günther Platter, Governor of the Province of Tyrol Herwig Van Staa, President of the Regional Parliament Christine Oppitz-Plörer, Mayor of the City of Innsbruck Roland Psenner, Vice Rector of the University of Innsbruck, representing the Tyrolian Hochschulkonferenz Keynote Address Elisabeth Freismuth Autonomous University Authorities and Independent Student Ombudsmen – Cui bono? Plenary 1 Looking back: Glorious Past Revisited • Josef Leidenfrost (on Europe), Marta Elena Alonso de la Varga (on Spain), Jenna Brown (on the US), Martine Conway (on Canada), Patricia Begne (on Mexico) 12.15 – 13.30 Parallel Sessions 1 – Bright Present • Jenna Brown, Jim Wohl: The Organizational Ombudsman in Higher Education: An Approach to assist Individuals AND Institutions from within the University • Nathalie Podda: Annual Reporting with CRM ® Database Software: Change Management from Theory To Practice • Anna Cybulko: The Status of Ombudsmen in Polish Higher Education Legislation • Marianne Høva Rustberggard: The Ombudsmen Concept in Northern European Higher Education - A Scandinavian Tale 26 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 14.00 – 15.30 Parallel Sessions 2 – Bright Present • Josef Leidenfrost, Marta Elena Alonso de la Varga: We don’t need no Codification! How do Standards for Ombudsman Offices influence our Futures? • Alexander Biewald (tbc): Step One: Negative Press; Step Two: Faculty Ombudsman; Step Three: Peaceful Coexistence – A Real Story • Nathalie Depoorter: Best practice: A Case Study • Jean Grier: Fit to study? Policy Interventions to Handle Problem Cases 16.15 – 18.00 Parallel Sessions 3: Confident Present • Mathieu Heemelaar: Solitude in Staff-Ombudsman’s Land • Ram Gidoomal: Effective Governance of Ombudsman Schemes: Nose in – Fingers out • Fernando Galan (tbc): From Bologna 1999 to Erewan 2015 to Paris 2018 – Milestones on the way to the European Higher Education Area 20.00Gala Dinner Saturday 30 May 9.00 – 11.00 Parallel Sessions 4 – Future Challenges One • Deborah Peach: Expanding the Activity of the Student Ombudsman: An Emerging Model of Service Delivery • Natalie Sharpe: Transition to Student Internships • Marco Dworschak (tbc): Mediation from Students for Students • Linda Watson: The (Mis)Use of Social Media: The UWS Experience 11.15 – 12.45 Parallel Sessions 5 – Future Challenges Two • Elisabeth Rieder, Maria De Pellegrin: Can Diversity Really be Managed? Students with Special Needs as Ombudsmen’s Clients • Patty Kamvounias: Assessing the impact of parliamentary ombudsmen on administrative decisions in Australian universities • Rob Behrens: My Correct Predictions about Everything - a Modest Rejoinder 12.45 – 13.15 Concluding Session: What we have learned 13.15 Closing Lunch The Conference Venue: Neues Landhaus Innsbruck 27 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste ACCUO/FCO Conference 2015, Vancouver, May 10-May 13, 2015 Years of Fairness: People, Purpose, Passion Das kanadische Netzwerk der Hochschulombudsstellen an Universitäten und Colleges hält gemeinsam mit dem Forum of Canadian Ombudsmen ihre Jahrestagung 2015 in Vancouver, British Columbia, ab. importance of the Ombuds‘ authenticity, trustworthiness and demonstrated commitment to the purpose of our work as the foundation for fulfilling the mandate whatever circumstances arise. Neben zahlreichen Sessions stehen auch folgende Plenarvorträge zur Auswahl: • Tuesday, May 12 09:00 – 09:45 Lorne Sossin, Dean and Professor, Osgoode Hall Law School The Quest for Effectiveness in the Ombuds‘ Role This presentation will explore five key criteria for effectiveness in the ombuds role in public, private, academic and not-for-profit sectors: (1) communication, (2) creativity, (3) credibility, (4) constructive collaboration and (5) courage. I will explore the relationships between these criteria and the ways in which one may reinforce the others, and how they may be applied to various ombuds‘ settings and contexts. Taken together, these criteria can explain why some ombuds roles lead to positive impact while others create division, indifference or cynicism. • Monday, May 11 09:00 – 09:45 Kim Carter, Ombudsperson for the Province of BC Principle, Persistence, Persuasion and Prevention: The Role of an Ombuds in Ensuring Effective Governance The Ombuds model was adopted in Canada in the 1960’s and 1970’s during an era when governments and other public institutions were expanding. Over the past 40 years there have been significant changes in expectations of what government and public agencies will do as well as changes in how they deliver services. The Ombuds model has continued to evolve, adapt and even expand into the notfor-profit and private sector. This presentation will take a strategic approach to identifying why the Ombuds model continues to have value to both those who benefit from and those who deliver services. • Wednesday, May 13 09:00 – 09:45 Raymond Saint-Germain, Ombudsman, Office of the Ombudsman Ombuds Performance Appraisal: How do we respond to the need while avoiding the pitfalls? Increasingly called to account for their performance and added value, ombuds are looking for criteria and indicators to create an objective assessment. In terms of cost effectiveness, the value of respecting rights and equitable intervention is a very sensitive issue, a universal issue. How can the quality of ombuds’ work and its impact be judiciously evaluated? How can we bypass the major pitfalls found in this increasingly important exercise? The speaker will offer her thoughts, based on national and international experience, that reflect the missions and realities of different types of ombuds. 13:00 – 13:45 Kevin Page, Chairholder, JeanLuc Pepin Research Chair, University of Ottawa Purpose and Commitment: The Duty to Be True to Your Mandate and Yourself It is inevitable that there will be defining moments where both the role and the individual responsibility of an ombudsperson to ‚speak truth to power‘ will test the values of the leader and the organization. In these moments it will be essential that the leader puts the higher purpose of the mandate before other considerations. This session will explore the 28 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Studienzeitverzögerungen an Universitäten: Möglichkeit der Verlängerung von Beihilfen Bei nicht selbst verschuldeter Studienzeitverzögerungen an öffentlichen Universitäten können betroffene Studierende Anträge auf eine Verlängerung der Familien- und der Studienbeihilfe stellen. Gemäß § 59 Abs. 7 Universitätsgesetz (UG) 2002 sind an öffentlichen Universitäten ausreichend zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im nächstfolgenden Semester anzubieten, wenn den Studierenden eine Verlängerung der Studienzeit droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der Universität zuzurechnen ist. Der Gesetzestext lautet: „Den Studierenden sollen nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im nächstfolgenden Semester angeboten werden, wenn der oder dem Studierenden eine Verlängerung der Studienzeit zu erwachsen droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der Universität zuzurechnen ist, insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen Lehrveranstaltungsangeboten der Universität. Der Universität zurechenbar ist eine Verlängerung der Studienzeit insbesondere dann, wenn diese durch Rückstellung bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt.“ Gemäß § 2 Abs. 1 lit b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 idgF wird als Grund für die Verlängerung der Studienzeit neben anderen Gründen explizit auch Studienbehinderungen im Lehrund Prüfungsbetrieb anerkannt. Diese Gründe sind mit entsprechenden Formularen, „Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb“ (Formular Beih 14 FLD f. Wien, NÖ u Bgld – 09/97 [Neuaufl.] – ÖSD 720880 dfp/r), „Bestätigung für eine fehlende Lehrveranstaltungsbeurteilung“ (Formular 14a…), „Bestätigung für eine fehlende Fach- oder Lehrveranstaltungsprüfung“ (Formular 14b…) sowie „Bestätigung über eine fehlende Diplomarbeit/Dissertation“ (Formular 14c…) zu dokumentieren. Die Formulare sind auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen beim Suchbegriff Formulare unter „Beih14“ einzugeben, siehe: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&STyp=HaFo Auch im Rahmen der Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz 1991 (StudFG) idgF §19 Abs. 3 besteht bei nicht selbstverschuldeten Studienzeitverlängerungen die Möglichkeit zu Verlängerungsansuchen bei den jeweils zuständigen Stipendienstellen. Dafür steht das Formblatt SB2 /2014/15 Verlängerung der Anspruchsdauer Zusatzsemester zur Verfügung, das auf Anfrage ausgehändigt wird. 29 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Der Ombudsmann an der Wirtschaftsuniversität Wien – Theorie und Praxis nach einem halben Jahr Gastbeitrag von Dr. Herbert Loicht Die Wirtschaftsuniversität Wien hat mit 1.Oktober 2014 eine eigene Ombudsstelle für Studierende institutionalisiert. „Als Ombudsmann fungiere ich als erste Anlaufstelle für Studierende bei studienbezogenen Beschwerden, Konflikten, Anliegen und Verbesserungsvorschlägen. Als Beispiele seien hier folgende genannt: - Konflikte in Lehrveranstaltungen, bei Prüfungen, im Rahmen der Zulassung etc. - Konflikte oder drohender Betreuungsabbruch bei der Abfassung einer Abschlussarbeit - Klärung des Sachverhaltes bei unterschiedlichen Auskünften durch verschiedene Organisati onseinheiten - Entgegennahme und Bearbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Studienbedingungen bzw. der Services für Studierende - Vermittlungsstelle zwischen Studierenden und WU-Lehrenden oder WU-Serviceeinrichtunge bei Problemsituationen Aber natürlich bin auch ich an bestehende Regelungen (Gesetze, Verordnungen, etc.) gebunden.Trotzdem soll dies einer vermittelnden Tätigkeit keinen Abbruch tun.“ Originäres Ziel ist damit die Schaffung einer lösungsorientierten Atmosphäre sowie die Kommunikation und Initiierung von Maßnahmen, die die Studienbedingungen für alle Studierende verbessern. Soweit der Anspruch, der am Beginn meiner Tätigkeit als Ombudsmann postuliert wurde. Nun zur Praxis. Bis dato gab und gibt es viele Ansprechpartner für Beschwerden und Anregungen. Diverse Abteilungen, wie Studieninformation, die Abteilung Prüfungsorganisation, die Abteilung Studienzulassung, die ÖH, etc. Als Ombudsstelle sah man mich anfangs wohl „bloß“ als zusätzliche Möglichkeit, sich zu beschweren, was sich jedoch bald änderte, da nicht wenige Beschwerden recht einfach einer Lösung zugeführt werden konnten. Folgende Gründe für Problemsituationen ließen sich häufiger identifizieren: • Studierende haben oft recht geringe Kenntnisse von organisatorischen Vorgängen und gesetzlichen Regelungen, womit es oft zu Missverständnissen zwischen unter starkem Zeitdruck stehenden Abteilungsmitarbeiter/inne/n und Studierenden kommt: o So nahm z.B. ein Mitbeleger irrtümlich ein außerordentliches Studium auf o oder ein Fall von Beurlaubung konnte nach intensiver Befragung des tatsächlichen Anliegens der/des Studierenden in einen Fall von Rückerstattung des Studienbeitrages korrigiert werden. Oft den war es auch für mich recht zeitaufwendig, das Problem der Studierenzu identifizieren, um dieses oftmals einer recht einfachen Lösung zuzuführen. • Die emotionale Ebene führte bei Konflikten oft zum Kommunikationsabbruch zwischen Lehrveranstaltungsleiter/Prüfer und Studierenden. Nach erneuter Kommunikationsaufnahme konnte die sachliche Ebene oft wieder in den Vordergrund rücken. • Aber auch organisatorische Abläufe, die häufiger zu ein und demselben „bürokratischen“ Problem führten, konnten identifiziert und durch Änderung des Ablaufes gelöst werden, was nicht nur den Studierenden einen Vorteil brachte sondern auch der betroffenen Abteilung. • Engpässe bei Lehrveranstaltungen wurden urgiert und von den betroffenen Organen nach Möglichkeit gelöst. 30 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen an der Wirtschaftsuniversität Wien bedanken. Begonnen beim wissenschaftlichen Personal bis zu den Mitarbeiter/inne/n im Vizerektorat Lehre, auf deren Unterstützung ich bei der Ausübung des „unmöglichen“ Berufes eines Ombudsmannes natürlich angewiesen bin. Nur dadurch können Theorie und Praxis meiner Funktion in Einklang gebracht werden. Ebenso hat mir die Unterstützung der „Ombudsstelle für Studierende“ unter der Leitung von Herrn Dr. Josef Leidenfrost stets neue Kraft und Freude an meiner Funktion gegeben. Ich freue mich, meine 20-jährige Erfahrung an der WU (zuletzt als Leiter der Prüfungsorganisation) auch in meiner neuen Funktion an der WU in die Dienste der Studierenden stellen zu dürfen. Dr. Herbert Loicht Ombudsmann für Studierende WU - Wirtschaftsuniversität Wien Vienna University of Economics and Business Welthandelsplatz 1, Gebäude LC, 2.Stock A-1020 Vienna, Austria Tel: + 43 1 313 36 / 5041 Mobil: + 43 676 8213 5041 Email: [email protected] Wirtschaftsuniversität Wien: Dynamische Neubauten http://www.hochschulombudsmann.at/, http://www.hochschulombudsfrau.at/ 31 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Stichwort? Stipendium! Die jüngste Broschüre der Ombudsstelle für Studierende heißt „Stichwort? Stipendium!“. Sie gibt eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten von Stipendien und Förderungen. Die Broschüre geht über die „üblichen“ Studienförderungen wie Studienbeihilfe, Förderungen bei Mobilitätsprogrammen, Selbsterhalterstipendien etc. hinaus und gibt einen Einblick in Förderungen und Auszeichnungen auch für besondere (Studien) Leistungen, für akademische bzw. wissenschaftliche Leistungen, die während des Studiums oder auch danach (z.B. im Rahmen von Abschlussarbeiten) erbracht wurden. Förderungen werden von unterschiedlichsten Stellen, Organisationen und Institutionen gegeben, unter anderem direkt von Universitäten und Fachhochschulen, aber auch indirekt von Stiftungen, Bund oder Gemeinden sowie der Republik Österreich. Gedruckte Exemplare können kostenlos bei der Ombudsstelle für Studierende bestellt werden: per E-Mail: [email protected] / [email protected] per Telefon: 01/531 20 – 5544 Aus dem Inhalt: I. Allgemeiner Teil II. Spezieller Teil A. Förderungen für alle Bildungseinrichtungen B. Förderungen von Hochschulen für ihre Studierenden 1. Universitäten 2. Privatuniversitäten 3. Fachhochschulen C. Besondere Förderungen der Bundesländer 1. Allgemeine Förderungen 2. Semesterticket in den Bundesländern 3. Wohnbeihilfe der Bundesländer D. Sonstige Förderungen 1. Aus Mitteln des BMWFW (Vergabe durch die OeAD GmbH) 2. Forschungsförderungen durch Österreichische Akademie der Wissenschaften 3. Allgemeine Förderungen (Preise, Stiftungen, Stipendien) ERASMUS + Projekt fokussiert Weiterentwicklung von Hochschulombudsstellen AESOP, Advocacy Establishment for Students through Ombudsman Position, lautet der Name eines Projektes, das im Rahmen des Erasmus+-Programmes derzeit unter der Programmlinie „Cooperation for Innovation and the Exchange of Good Practices“ beatragt worden ist. Daran teilnehmen sollen insgesamt 17 Institutionen aus neun verschiedenen Ländern aus dem Europäischen Hochschulraum, nämlich Aserbeidschan, Finnland, Georgien, Großbritannien, Italien, Österreich, Portugal, Polen und der Ukraine. Ziele des Projektes sind die Analyse bestehender Ombudsmann-Stellen und der Ausbau dieser Institution an europäischen Hochschulen. 32 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Zur Situation internationaler Studierender in Österreich: Studieninformation, Zulassung, Einreise, Sprache, Kultur, Studium, Arbeiten, Niederlassung Eine gemeinsame Arbeitstagung der Johannes-Kepler-Universität Linz, der Österreichischen Austauschdienst GmbH, der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Ombudsstelle für Studierende und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Montag, 27. April 2015 9:30 bis 16:30 Uhr Universität Linz, Uni-Center, Altenbergerstr. 69 Zielgruppen: • Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rektoraten, Vizerektoraten und Stabsstellen von öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, • von deren Auslandsbüros, • von deren Studien- und Prüfungsabteilungen • von Studierendensekretariaten, • von Studierendenvertretungen, • von internationalen Studierendenvereinigungen in Österreich, • von studentischen Selbsthilfegruppen, • von Betreuungseinrichtungen für internationale Studierende Programmablauf 9:30h Registrierung, Begrüßungsgetränke 10:00h Begrüßungen und Eröffnung • Univ. Prof. DDr. Herbert Kalb, Vizerektor für Lehre der Johannes-Kepler-Universität Linz • Mag. Elmar Pichl, Sektionschef im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft • Dr. Stefan Zotti, stellvertretender Geschäftsführer der OeAD GmbH • Soma Assad, Referentin für das Referat für ausländische Studierende, Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft Bundesvertretung • Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation), Leiter der Ombudsstelle für Studierende 33 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 10:15h Hauptreferate Teil 1: Grundsätzliches • Univ. Prof. Mag. Dr. Erich Thöni, Vorsitzender des „Runden Tisches Hochschulbildung Global“ und der „Kommission für Entwicklungsforschung“, Wien: Ausländerstudium in der österreichischen Hochschulpolitik - zwischen internationaler Verantwortung und nationaler Finanzenge • Univ.-Prof. Dr. Heinz Fassmann, Vizerektor für Internationales und Forschung, Universität Wien: Studentische Zuwanderung als Teil einer gesamthaften Migrationskonzeption • Prof. (FH) Mag. Eva Werner, Rektorin und Leiterin des Kollegiums des IMC FH Krems: Willkommenskultur – ein Projekt mit vielen Facetten • Michal Fedak, stv. Direktor der Slovak Academic Information Agency, Bratislava: Studienmobilität und ihre Attraktivität vs. Gesetzeshindernisse und ihr Bewältigung - Nachbarlandserfahrungen aus der Slowakei 12:15h Hauptreferate Teil 2: Alltagspraktisches • Sandra Mahmoud, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Reise- und Grenzverkehr; Aufenthaltswesen), Wien: Internationale Studierende in Österreich aus Sicht des BMEIA • Mag. Dietmar Hudsky, Bundesministerium für Inneres (Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen), Wien: Inernationale Studierende in Österreich aus aufenthaltsrechtlicher Sicht • MR Dr. Heinz Kasparovsky, ENIC NARIC Austria / Mag. Markus Bayer, Universität Salzburg: Alltagserfahrungen in der Zentralstelle und „an der Peripherie“ Nachmittags: Parallele Arbeitskreise (14:00 – 16:00 Uhr) Arbeitskreis A: Der (lange) Weg zum Studium in Österreich: Informationen zum Studium in Österreich, Zulassung zum Studium, Einreise und Aufenthalt, Arbeiten in Österreich Vorsitz und Moderation: Dr. Peter Gaunerstorfer, OeADGmbH, Wien Impulsreferate: • Mag. Roland Steinacher, Leiter der Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen, Universität Wien • Mag. Heidi Esca-Scheuringer, MBL, Fachhochschulkonferenz, Wien Arbeitskreis B: Studentischer Alltag - wie meistern: Hochschulumgebung, Sprache, Kultur, gesamtgesellschaftlicher Kontext Vorsitz und Moderation: MR Dr. Heinz Kasparovsky, BMWFW, Wien Impulsreferate: • Direktorin Prof.in Mag. Margarete Kernegger, Vorstudienlehrgänge der Wiener Universitäten • Dr. Barbara Tasser, Leiterin der Stabsstelle Internationale Dienste - International Services an der Universität Innsbruck Abschließend: Berichte aus den Arbeitskreisen, Zukunftsempfehlungen (16:00 – 16:30 Uhr) Anmeldung unter: http://www.hochschulombudsmann.at/?p=632 Weitere Informationen unter: http://www.hochschulombudsmann.at/vorschau/ 34 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung Um sich einen umfassenden Überblick darüber zu verschaffen, welche Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung es heute in Österreich gibt, bieten die Best-Messen ein großes Angebot an Ausstellern mit persönlicher Beratung sowie mit Informationsveranstaltungen während der Messetage. Die Messen finden heuer zu folgenden Zeiten statt:. 5. bis 8. März 2015 in der Wiener Stadthalle 15. bis 17. Oktober 2015 in Graz 19. bis 22. November 2015 in Salzburg Mehr dazu unter: http://bestinfo.at/ VISIO 2015 in der Messe Innsbruck Bereits zu wiederholtem Mal findet in Innsbruck die VISIO-Tirol statt, die ein umfassendes speziell auf Westösterreich abgestelltes Informationsangebot bietet. Heier findet sie vom 21.10. bis 23.10.2015 in der Messe Innsbruck statt. http://www.visio-tirol.at/index.php?id=357 Deine Entscheidungshilfe für die Studienwahl! Studieninteressentinnen und Studieninteressenten haben die Möglichkeit, an Schnupperveranstaltungen in ihren Wunschstudien teilzunehmen und in Begleitung einer oder eines Studierenden eine Lehrveranstaltung zu besuchen. Anschließend findet ein individuelles Beratungsgespräch statt. Anmeldung ab dem 20. März möglich, über die Homepage www.studierenprobieren.at/ Eine Initiative der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft Bundesvertretung Hilfreiche Homepages Weitreichende Informationsangebote rund ums Thema Studieren geben u.a. folgende Webseiten: http://www.18plus.at/ Hier findet man Informationen über aktuelle Events und Projekte zum Thema Berufs- und Studienwahl nach der Matura. http://studienwahl.at/ Auf dieser Seite gibt es Informationen über alle Disziplinen, die man an tertiären Bildungseinrichtungen in Österreich studieren kann. Die einzelnen Studiengebiete sind thematisch geordnet und nach Institutionen abrufbar. Psychologische Studentenberatung Die Psychologische Studentenberatung bieten spezielle Hilfestellung bei der Studienwahl- oder Berufswahlentscheidung. Zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung wurde der Internetkurs „Fünf Schritte zu Deiner Zukunft“ erstellt, der auf der folgenden Seite zu finden ist: http://www.studierendenberatung.at/studienwahl.html Auch persönliche Gespräche und Stärken-Schwächen-Analysen können an einer der sechs Psychologischen Beratungsstellen für Studierende vor Ort kostenfrei in Anspruch genommen werden. 35 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Ombudsstelle für Studierende im BMWFW Veranstaltungen 2015 Die Ombudsstelle für Studierende wird auch im Jahr 2015 gemäß HS-QSG 2011 in Kooperation mit ihren stakeholders ihrem Arbeitsauftrag nach entsprechender Service- und Informationsarbeit sowie Betreuungsarbeit bei der Behandlung von Anliegen nachkommen. Zu Beispielen guter Durchführungspraxis genauso wie zu Generalthemen sind unter anderem folgende Veranstaltungen geplant: •„Zur Situation internationaler Studierender in Österreich: Zulassung, Einreise, Sprache, Kultur, Studium, Arbeiten, Niederlassung“, gemeinsam mit der Universität Linz, der OeAD GmbH, dem BMWFW und der ÖH am 27. April 2015 in Linz, Oberösterreich •„Diskriminierung an Hochschulen: Alter, Behinderung, Bekenntnis, Geburt, Geschlecht, Herkunft, Klasse, Rasse, sexuelle Orientierung, Stand“, gemeinsam mit der Kunstuniversität Graz, der ARGE GLUNA, dem BMWFW und der ÖH am 1. Juni 2015 in Graz, Steiermark •“Konfliktmanagement und Ombudsstellen an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsbericht und Zukunftsperpektiven“, gemeinsam mit der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliceh Integrität, der Ombudsstelle für Studierende und dem BMWFW am 22. Juni 2015 in Klagenfurt, Kärnten •“Über bestehende und zukünftige Rechtsverhältnisse Studierende – Hochschulinstitutionen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten“, gemeinsam mit der Fachhochschule Vorarlberg, der FHK, der ÖPUK, dem BMWFW, der ÖH und der AQ Austria am 16. November 2015 in Dornbirn, Vorarlberg sowie am 24. November 2015 in Wien •Universitäten vor verwaltungsgericht dem als Kadi: neue Erste Erfahrungen Rechtsmittelinstanz mit dem (Details Bundesfolgen) Impressum IMPRESSUM und OFFENLEGUNG Medieninhaber und Herausgeber: Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Postadresse: Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Tel. 01-53120-5544 (Sekretariat) [email protected] / [email protected] www.hochschulombudsmann.at / www.hochschulombudsfrau.at Die „Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO“ erscheinen zweimal pro Jahr. Unternehmensgegenstand: Information über den Bestand und die Entwicklung sowie Diskussion von Themen aus dem Bereich des hochschulischen Ombudswesens im In- und Ausland Grafik und Bildrecherche: Lisa Mayerhofer Lektorat: Mag. Maria De Pellegrin Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA Die nächste Ausgabe erscheint zu Beginn des Wintersemesters 2015/16. 36
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