autonom - Seniorenverband Nordwestschweiz

autonom
Seniorenverband Nordwestschweiz
Nr. 1 Frühling 2015
Liebe Leserinnen und Leser,
Über die Aktivitäten unseres Verbandes berichten wir regelmässig auf
diesen Seiten, und auf unserer WebSeite „www.svnw.ch“ finden sich viele zusätzliche Informationen.
Vieles, was wir tun, findet in regionalen und kantonalen Arbeitsgruppen und Gremien der verschiedensten Art statt. Hier werden
Resultate erzielt und Weichen gestellt, unspektakulär und ohne Getöse. Aus den Medien erfährt die Öffentlichkeit darüber kaum etwas. Der
überaus originelle Einfall eines Politikers hingegen, den Senioren den
Führerausweis einzutauschen gegen
ein einjähriges U-Abo brachte es auf
eine halbe Zeitungsseite mit grossformatigem Bild.
Das aktuellste Beispiel für unser
Wirken ist die Rückerstattung zu viel
bezahlter Pflegekosten im Kanton
Baselland. Hier haben wir erreicht,
dass sich Landrat und Regierung
sich dazu verpflichtet sahen, auch
jenen Geschädigten zu ihrem Recht
zu verhelfen, die sich nicht auf einen
Rechtsstreit vor Gericht einlassen
konnten. Ein Gesetz in diesem Sinne wird demnächst dem Landrat vorgelegt werden. Unter der Voraussetzung, dass es angenommen wird,
sollen die Rückzahlungen noch in
diesem Jahr stattfinden.
Seit Jahren haben wir uns auch
für eine Ombudsstelle für das Alter
eingesetzt. Nun ist sie Wirklichkeit
geworden (Seite 5).
An der Delegiertenversammlung
vom 16. März haben wir unsere Vorstandskollegen Helga von Grävenitz
und Reinhard Hänggi aus dem Vorstand verabschiedet. Als Anerkennung ihres Engagements für den Verband und seine Mitglieder wurde
Ihnen die Ehrenmitgliedschaft verliehen.
Neu in den Vorstand gewählt wurden Gisela Konstantinidis und René
Fasnacht.
Gisela Konstatinidis ist Pflegefachfrau und war viele Jahre in
verschiedenen Spitälern der Region
in der Aus- und Weiterbildung tätig,
die letzten sieben Jahre im Bürgerspital Basel im Bereich “Betreutes
Wohnen für Betagte und behinderte
Menschen“. Aber auch für die junge Generation engagiert sie sich, ist
sie doch noch als Schulratspräsidentin in Basel aktiv.
René Fasnacht wird einigen von
Ihnen als ehemaliger Vorsteher des
Amtes für Alterspflege sowie als Leiter der Spitex Basel-Stadt in Erinnerung sein. Neben seiner Tätigkeit in
unserem Vorstand leitet er den „Seniorendienst Allschwil/Schönenbuch“ (autonom Nr. 3 2013), eine
Organisation von unbezahlten Freiwilligen, die es sich zur Aufgabe
macht, alte Mensch zuhause mit
Dienstleistungen zu versorgen. Auf
Seite 4 fasst er die Haltung des
SVNW zur Massnahmenplanung
„Wohnen im Alter“ des Kantons Baselland zusammen.
Noch nicht gewählt, aber seit Anfang dieses Jahres im Vorstand tätig
ist Lukas Bäumle. Manche von Ihnen kennen ihn als Geschäftsführer
des Spitexverbandes Baselland, und
jahrelang war er beruflich als Heimleiter tätig.
Was haben diese drei Kollegen,
überhaupt der ganze Vorstand, gemeinsam? Es ist der Wille, ihr in vielen Berufsjahren erworbenes Wissen
und Können uneigennützig der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen
– in der Überzeugung, dass es nur
mit grösstmöglicher Eigenverantwortung und Eigenleistung möglich
sein wird, den Lebensstandard im
Alter zu erhalten. Mit dem Fachwissen, über das wir jetzt im Vorstand
verfügen, bilden wir unser eigenes
„Kompetenzzentrum“ in Fragen des
Lebens im Alter.
Kurt Engelbrecht, Präsident
Inhalt
Editorial
1
Aktuell
2
Delegiertenversammlung, Muba 3
Wohnen im Alter
4
Ombudsstelle BL
5
Hopp-La
6
SVS
SSR
Witwenrente AHV
Veranstaltungen
Rätsel
Mitglieder
1
7
8
9
10
11
12
Aktuell
Interessengemeinschaft
Senioren Baselland (IGSBL)
An der letzten Sitzung vom 9. Februar ist unser Vorstands-Mitglied
Erika Rüegg-Handschin zur Vizepräsidentin gewählt worden.
Eingeladen war Frau Annaliese
Rohrer, Geschäftsführerin des SVBL (Spitex-Verband BL), Nachfolgerin von Lukas Bäumlin. Nach Besprechung der folgenden Punkte
wurde ein regelmässiger Kontakt
angeregt:
Die Spitex-Organisationen im
Kanton Baselland sowie das Rote
Kreuz Baselland sind dem Schweizerischen Administrativvertrag sowie dem Tarifvertrag Akut- und
Übergangspflege (AÜP) beigetreten. Die Tarifverträge der Versicherer liegen noch beim Kanton zur
Genehmigung durch den Regierungsrat.
Der ab 201 5 gültige Anschlussvertrag betreffend Tages- und
Nachtstrukturen (Tagesstätten) mit
den „HSK“-Versicherern konnte mit
einem deutlich besseren Tarif, als
(bisher) mit „tarifsuisse“, abgeschlossen werden. Diese momentane Situation ist etwas unglücklich das Ziel bleibt ein von beiden Kran-
Basel-Stadt
Die Aktivitäten 2014
werden fortgesetzt.
Zum Thema Abfallentsorgung besteht das
eingereichte Referendum.
Schwerpunkte zur Bearbeitung im
Jahr 2015 des Vereins 55+ Basler
Seniorenkonferenz sind: Unterstützung der Aktivitäten des Forums 55+
(Kompetenzzentrum für Altersfragen, Arbeitsgruppen zum Thema
Wohnen im Alter), „Preisgünstige
Wohnungen in Basel“ und „Pflegekräftemangel“, rasches Reagieren
auf Entwicklungen in der Seniorenpolitik, Felix Platter-Spital: Beob-
kenversicherern anerkannter gleicher Tarif.
Bei der Krankenversicherung gilt
der Grundsatz, dass die Pflege
„wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ erbracht werden
muss. Die Krankenkassen müssen
deshalb nur Beiträge an die Pflege
bezahlen, soweit diese Grundsätze
von ihnen als erfüllt erachtet werden. Die Spitex-Organisation nimmt
(bei der ambulanten Betreuung) eine Bedarfsabklärung vor, in Absprache dazu verschreibt der Hausarzt
die Grundpflege. Wird ein Bedarf
von mehr als 60 Stunden pro Quartal ermittelt, was etwa 5 Stunden
pro Woche entspricht, sind Überprüfungen durch die Krankenkassen üblich.
Werden ambulante Pflegeleistungen in hohem Ausmass benötigt,
kann eine Krankenkasse zum
Schluss kommen, dass diese nicht
wirtschaftlich sind und die Beiträge kürzen – was einem Heimeintritt
gleichkommen kann.
Die Baselbieter Ombudsstelle für
Altersfragen und Spitex ist nun „angelaufen“ – Rechtsanwältin Regula
Diehl behält (weiterhin) das Gebiet
BS und teilt die Aufgaben von Ba-
selland mit Rechtsanwalt Martin Dumas. Es ist der
Wunsch der IGSBL,
eine der beiden Personen an eine Sitzung einzuladen (s.a.
Beitrag in diesem Heft).
Hinsichtlich des kantonalen .
Runden Tisches bemerkt Kurt Engelbrecht, dass private Kreise im
Alterswohnbau nicht zur Kenntnis
genommen werden; man fixiert sich
auf die Genossenschaften.
Am 30.09.2015 findet (erneut) ein
Workshop statt, Verbände und Personen können sich anmelden. Der
Trend in BL betreffend Heimplätze
hat abgenommen - die Auslastungen sind geringer. Die Vorlage zur
Pflegefinanzierung (Nachzahlungen
von 2011) erfüllt alle unsere Wünsche (wir kommen darauf hinsichtlich der konkreten Anforderungen
der Anspruchsberechtigten zurück).
Die IGSBL plant eine Infoveranstaltung aller Verbände zu den Gemeindeaufgaben im Seniorenbereich mit Referaten von Vereins- und
Gemeindevertretern.
achtung der Entwicklung. Möglichkeiten finden, sich öffentlich zu
präsentieren. Differenzen zwischen
den Mitgliedern abbauen: Seit der
Vorstandssitzung vom 10. März beteiligen sich die Grauen Panther wieder an den Vereinsaktivitäten.
Im neuen Vereinsjahr ist ausserdem der Präsident bis spätestens zur
Delegiertenversammlung 2016 zu
ersetzen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden die vielfältigen bestehenden
Kontakte wieder aktiviert und ausgebaut, zum Beispiel zu der Leitung
und der Verwaltung des Felix Platter Spitals, zu den Stadteilsekretariaten Basel West (St. Johann und
2
Bachletten), Klybeckquartier (Terrain BASF), zum Präsidialdepartement und der Freiwilligenarbeit
Gundeldingen, der Alterssiedlung
Senevita, GGG Voluntas und weiterer.
Es besteht durchwegs Interesse
an gegenseitiger Information und,
wo sinnvoll, Zusammenarbeit.
Am 28. März um 14.Uhr wird die
3. Delegiertenversammlung im Generationenhaus Neubad durchgeführt.Herr Regierungsrat Dr. Lukas
Engelberger wird sie eröffnen,
Informationen immer auch auf
www.älterbasel.ch
Hans Plattner, Vizepräsident
Heinz Gerster, Vorstand
15. Delegiertenversammlung vom 16. März
im Hotel "Engel" Liestal
Zu Beginn durfte die Versammlung
aus berufenem Munde zum Thema
„Hirnleistung im Alter – Risiken und
Chancen“ einen packenden Vortrag
hören. Prof. Dr. Pasquale Calabrese verstand es, die Anwesenden zu
fesseln. „Wann ist man alt?“ hängt
vom Blickpunkt ab – und der lebenslangen Lebensweise. Gesundheit,
Ernährung, Bewegung und das soziale Umfeld sind da entscheidend.
Man muss etwas tun! – Inaktivität
und Passivität fördern die Alterung.
Vor dem geschäftlichen Teil begrüsste uns Stadträtin Marion
Schafroth: Liestal bietet die Vorteile von Stadt und Land – man wohnt
im „Städtli“. Die Gemeinde hat am
meisten Waldanteil im Kanton, die
Erholung findet „vor der Haustüre“
statt. Mit 1, 5 Millionen für Altersund Pflegeheime, 1,1 für ambulan-
te Dienste (Spitex) und 2,4 Millionen jährlichen EL-Leistungen fallen
mehr als 1 0 % der Gesamtausgaben im Bereich Alter an. Daneben
sind die vielen privaten Akteure in
den Gemeinden wichtig. Liestal hat
eine Alterskommission, sie erarbeitet derzeit, angelehnt an das kantonale, ein Altersleitbild.
Finanziell steht unser Verband
solide da. Dank unseren Mitgliedern
und Sponsoren und auch dank dem
unentgeltlichen Mitwirken der Organe des Verbandes können wir dieses Jahr wieder einen Ertragsüberschuss ausweisen. Der Gewinn soll
dem Kapital zugeschlagen werden,
damit wir eine Reserve für schwierigere Zeiten bilden können.
Die letztes Jahr neu geordneten
Mitgliederbeiträge werden für 2016
unverändert gutgeheissen.
Mit der Ehrenmitgliedschaft und einem Präsent bedankt wurden die
beiden zurückgetretenen Vorstandsmitglieder Helga von Graevenitz und
Reinhard Hänggi. Für sie treten neu
René Fasnacht und Gisela Konstandinidis ein. Ebenfalls bestätigt wurden die bisherigen Dr. Catherine
Dessemontet, Elisabeth Eicher,
Heinz Gerster, Fritz Kunzmann,
Hans Plattner, Erika Rüegg-Handschin und Kurt Engelbrecht als Präsident.
Auf den 1 . Januar 201 5 ist die
Pensionierten-Vereinigung Roche
mit über tausend Mitgliedern unserem Verband beigetreten. Das ist
eine willkommene Verstärkung, und
wir heissen sie herzlich willkommen.
Hans Plattner, Vize-Präsident
Muba 2015 – Bistro Chez Fritz
Einmal mehr durften wir im Bereich
„Platz der Generationen“ das Bistro
Chez Fritz betreiben.
Rund 40 freiwillige Helferinnen
und Helfer verschiedener Altersvereine unseres Verbandes waren
vor, während und nach der Messe
mit viel Herzblut und noch viel mehr
Willen im Einsatz!
Allen gebührt ein ganz herzliches
„danke schön“ für den geleisteten
Einsatz. Als erfreuliches Resultat
fliesst wiederum ein schöner Batzen
in die Kassen der Altersvereine und
des Verbandes!
Im Bistro konnten wir wiederum
viele Gäste fast aller Generationen
begrüssen. Familien mit Kleinkindern, ebenso jung gebliebene Seniorinnen und Senioren.
Wir sind auch stolz auf die stetig
wachsende Anzahl von Stammgästen, die uns seit vielen Jahren
und während der Messe mehrfach
besuchen – eine Bestätigung dafür,
dass unser kulinarisches Angebot,
gepaart mit einem überaus freund- Fritz Kunzmann
lichen Service unseres Teams, im- Leiter Bistro Chez Fritz
mer noch grossen Zuspruch findet! Vorstand SVNW
3
Kanton Baselland:
Massnahmenplanung „Wohnen im Alter“
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Delegierten verschiedener
kantonaler Dienststellen, des Gemeindeverbandes und der Interessengemeinschaft Senioren Baselland (IGSBL), in der auch
der SVNW vertreten ist, hat kürzlich ihren Schlussbericht zu
Handen des Regierungsrates veröffentlicht.
Der Bericht postuliert u.a.
• Überarbeitung der Förderbeiträge an den gemeinnützigen Wohnungsbau, indem neu auch altersgerechte Wohnungen gefördert
werden sollen,
• Schaffung einer Angebotsdatenbank zu den lokalen Wohnungsangeboten,
•ambulant betreute Wohnformen zu
fördern durch Entwicklung neuer
Finanzierungsformen im Rahmen
des Gesetzes „Betreuung und Pflege im Alter“,
• Schaffung einer kantonalen Beratungsstelle für Gemeinden und Bauträger.
Wie immer bei Arbeitsgruppen
müssen im Schlussbericht verschiedene Interessen berücksichtigt werden. Der vorliegende Bericht gibt die
Anliegen des SVNW nur teilweise
wieder. Es dürfte deshalb die Leserinnen und Leser des «autonom» interessieren, welche Positionen der
SVNW vertritt.
Konzentration auf Betreutes
Wohnen
Wir postulieren die Konzentration
der beschränkten kantonalen Fördermittel auf Projekte, in denen „Betreutes Wohnen“ angeboten wird. Ziel
dieser gezielten Förderung ist, den
Eintritt in ein Pflegeheim zu verhindern bzw. hinauszuzögern. Dienstund Serviceleistungen werden in der
eigenen Wohnung im individuell erforderlichen Mass angeboten (nur so
viel wie notwendig). Betreutes Wohnen gemäss diesem Konzept ist
grundsätzlich in jeder barrierefreien
Wohnung möglich. Deshalb sind auch
Formen von temporärer subjektbezogener Förderung vorzusehen.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“
ist oft missverständlich. Wir fordern
deshalb eine klare Definition was unter Betreutem Wohnen verstanden
wird, z.B. durch Vergabe eines Labels. Mit dem Label ausgezeichnete
Objekte / Projekte müssten nachstehende Anforderungen erfüllen:
•Eigene, barrierefreie Wohnung mit
hindernisfreiem Zugang (SIA-Norm
500).
•Der Grundservice wird durch eine
Pauschale finanziert. Er wird durch
die Trägerschaft garantiert und umfasst eine Nachtpräsenz oder ein
24-Std. Notfallsystem, die tägliche
Anwesenheitskontrolle sowie einen
Concièrgedienst, der einfache
Handreichungen in beschränktem
Rahmen erbringt.
Die übrige Dienstleistungen (Pflege-, Haushalt- oder Mahlzeitendienste) werden nach Aufwand verrechnet und sind frei wählbar. Sie
können sowohl von externen als auch
internen Anbietern erbracht werden.
Die Trägerschaft muss nur sicherstellen, dass diese Dienstleistungen
erhältlich sind.
4
Ein substanzieller Teil der Wohnungen (z.B. ein Drittel des Wohnungsangebotes) muss im Rahmen der ELMietwerte finanzierbar sein. Die
Fördermittel sind auf diese Wohnungen zu konzentrieren. Dies ist vertraglich (Grundbuch, Quartierplan)
abzusichern. Die EL-Mietwerte sollen inskünftig regional abgestuft
werden.
Förderung nicht nur für
Genossenschaften
Die Fördermittel sollen nicht nur
auf genossenschaftlichen bzw. kommunalen Wohnungsbau beschränkt
werden. Sofern Wohnungsanbieter
die Voraussetzungen für Betreutes
Wohnen erfüllen, sollen alle Bauträger in den Genuss von Fördermitteln kommen. Nur so kann in absehbarer Zeit ein ausreichendes
Wohnungsangebot realisiert und
der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in den nächsten 15 - 20 Jahren umgesetzt werden.
Ausdrücklich befürwortet hingegen der SVNW den postulierten Verzicht auf den ursprünglich geforderten Fonds zur Förderung
alternativer Wohnformen (z.B. Alters-WG). Die Nachfrage für solche
Wohnformen ist klein. Das soll der
Kreativität des freien Marktes überlassen werden.
René Fasnacht, Vorstand
Die neue Baselbieter Ombudstelle
für Altersfragen und Spitex
Die neue Ombudsstelle hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2015 aufgenommen. Geschaffen wurde sie vom Spitex-Verband Baselland SVBL, dem
Verband Baselbieter Alters-, Pflegeund Betreuungseinrichtungen BAP.
Träger als Vertreter der für Spitex
und Heime verantwortlichen Gemeinden ist der Verband Basellandschaftliche Gemeinde VBLG.
An die Ombudsstelle wenden können sich Bewohnerinnen und Bewohner von Baselbieter Alters- und
Pflegeheimen sowie Kunden einer
gemeinnützigen Spitex- Organisation. Auch Angehörige, weitere Bezugspersonen oder Beistände haben
die Möglichkeit, bei der Ombudsstelle vorstellig zu werden, wenn
Differenzen mit einem der Leistungserbringer bestehen. Nicht zuständig ist die Ombudsstelle im Konfliktfall unter Privatpersonen, die
zuhause Pflege erbringen oder erhalten sowie bei personellen Angelegenheiten der Mitarbeitenden der
Heime oder Spitex-Organisationen.
Die Hauptaufgabe der Ombudsstelle ist es zu klären, vermitteln
und schlichten. Die Haltung der Ombudsstelle ist eine strikt neutrale.
Die Ombudsstelle wird erst aktiv,
wenn die Konfliktparteien bereits
betriebsintern einen Schlichtungsversuch unternommen haben.
Es werden beide am Konflikt beteiligten Seiten unvoreingenommen
angehört. Die beiden Ombudspersonen unterliegen der Schweigepflicht und haben in den ihnen zur
Vermittlung unterbreiteten Fällen
ein Akteneinsichtsrecht, jedoch
keine Entscheidkompetenz. Wenn
notwendig werden den Beteiligten
auch die rechtlichen Grundlagen erläutert. Das Verfahren ist für die
Beteiligten in jedem Fall kostenlos.
Die Themen, mit welchen sich die
neue Baselbieter Ombudsstelle zu
befassen hat, dürften ähnlich sein
wie in Basel-Stadt, wo es seit 1 5
Jahren eine von Regula Diehl geleitete Ombudsstelle gibt. Meistens
geht es im stationären Bereich um
Kosten, beispielsweise um die Höhe der Pflegetaxen, die Kostenbeteiligung der Selbstzahler oder nicht
nachvollziehbare Abrechnungen.
Aber auch Kritik an den pflegerischen Leistungen, die als eingeschränkt erlebte Selbstbestimmung
oder der Verlust von Hilfsmitteln
bergen Konfliktpotential.
Bei Spitex-Kunden sorgen häufiger Personalwechsel für Unmut. Im
Fokus stehen auch Fragen rund um
die Dauer der Betreuungseinsätze
oder die Abgrenzung zwischen Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen
sowie die zeitliche Erfassung der
Einsätze.
Es geht aber auch um Zwischenmenschliches. Da können zahlreiche Konflikte entstehen, sei es aus
Missverständnissen oder Fehlern.
Eine generelle Unzufriedenheit mit
einer Institution oder dem Gesundheitswesen insgesamt ist jedoch
nicht Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens. Die Ombudsstelle behandelt nur konkrete Beschwerden, in denen es darum geht,
im Einzelfall einen gerechten Ausgleich zu schaffen, nicht jedoch ei5
ne vorteilhafte Ausnahme.
Im Kanton Basel-Stadt hat die
Ombudsstelle ca. 30-40 grössere
Beschwerden und rund 80 Anfragen pro Jahr erledigt. In den meisten Fällen konnte eine vermittelnde Lösung gefunden werden. Aufgrund der Grösse des Kantons
Basel-Landschaft ist bei der Baselbieter Ombudsstelle von etwas höheren Beschwerdezahlen auszugehen.
Die Stärke der Ombudsstelle ist
ihre Unabhängigkeit. Sich im Konfliktfall an eine ausserhalb der betroffenen Einrichtung bestehende
neutrale Stelle wenden zu können,
welche die Vorbringen offen anhört
und danach das weitere Vorgehen
in Absprache mit den Konfliktparteien festlegt, kann das strapazierte Vertrauen in die Institutionen
oftmals wiederherstellen.
Regula Diehl
Advokatin und Mediatorin
Baselbieter Ombudsfrau für Altersfragen und Spitex
Rümelinsplatz 1 4
4001 Basel
Telefon: 061 269 80 96
Fax:
061 269 80 50
E-mail: [email protected]
www.ombudsstelle-alter.ch
Begegnung durch Bewegung
Gemeinsam fit mit Spiel und Spass im Schützenmattpark
Im Basler Schützenmattpark wird ein Bewegungs- und Gesundheitsförderungsprojekt für alle Generationen der Stiftung Hopp-la in Kooperation mit diversen Partnern
als Pilot umgesetzt und fortlaufend evaluiert.
Stiftung Hopp-la
Die neu gegründete Stiftung Hopp-la setzt sich für öffentliche
Bewegungs- und Begegnungsräume ein und fördert die gemeinsame Aktivität von Jung und Alt. Spielerische körperliche
Aktivität fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Altersgruppen und steigert somit die Lebensqualität. Zudem
trägt eine verbesserte körperliche Leistungsfähigkeit dazu bei,
die Mobilität und Selbständigkeit im Alter zu erhalten. Begegnungen zwischen den Generationen helfen, Ängste und Unsicherheiten auf beiden Seiten abzubauen, fördern das Verständnis für die andere Generation und ermöglichen
intergenerationelles Lernen.
Pilotprojekt im Schützenmattpark
Das Pilotprojekt „Begegnung durch Bewegung“, wurde in
Kooperation mit dem Departement für Sport, Bewegung
und Gesundheit der Uni Basel, dem Sportamt Basel-Stadt
sowie der Stadtgärtnerei konzipiert. Für die neuen, generationenübergreifenden Spiel- und Bewegungsinseln im
Schützenmattpark wurden auf wissenschaftlicher Basis
neue Geräte entwickelt und bestehende angepasst, damit
diese gemeinsam von Jung und Alt auf spielerische Art
und Weise genutzt werden können. Beim Gesundheitsförderungsprojekt für alle Generationen stehen Bewegung,
Spiel und Spass im Vordergrund. Um gezielt das Sturzrisiko bei Jung und Alt positiv zu beeinflussen, werden
schwerpunktmässig Kraft und Gleichgewicht in Kombination trainiert. Neben den bereits installierten Geräten
und einer neuen Schaukelinsel findet man im Schützenmattpark zukünftig einen Abenteuerweg, der Jung und
Alt zum Bewegen und Begegnen einlädt sowie ein interaktives Wasserspiel.
Neues Kursangebot im Schützenmattpark: Spiel und Spass für alle Generationen
In Kooperation mit Pro Senectute beider Basel bietet die Stiftung Hopp-la ab Mai erstmals generationenübergreifende Bewegungsaktivitäten an. Das kostenlose Kursangebot findet 6x am Montag (4. Mai – 15. Juni, ohne
25. Mai) bei jeder Witterung statt. Es wird gemeinsam Kraft und Gleichgewicht trainiert, geturnt, gerannt, gelacht, balanciert und vieles mehr. Anmelden können sich Personen der Generation Grosseltern, mit oder ohne
Enkel, telefonisch unter 061/ 206 44 66 oder per E-Mail an [email protected] (Anmeldeschluss: 20. April).
Eröffnungsfeier im Schützenmattpark
Die neuen Spiel- und Bewegungsinseln werden am 6. Juni 2015 ab 10.00 Uhr festlich eröffnet. Nach offiziellen Ansprachen der Projektbeteiligten und dem Grusswort von Regierungsrat Christoph Eymann erwartet Sie am Nachmittag ein vielseitiges Rahmenprogramm: Vorführungen und Spielparcours für alle Generationen, musikalische
Unterhaltung, Expertenvorträge und vieles mehr. Das detaillierte Festprogramm finden Sie zu gegebener Zeit auf
www.hopp-la.ch.
Debora Wick, Geschäftsführerin Stiftung Hopp-la ([email protected] / +41 (0) 76 545 81 27 / www.hopp-la.ch)
6
Anmeldung bis 15. Mai an:
Schweizerischer Verband für Seniorenfragen, Ueli Brügger, Geschäftsführer, Grossmorgen 5, 8840 Einsiedeln
oder www.seniorenfragen.ch. Die Kongresskosten betragen Fr. 60 pro Person inkl. Apero und Mittagessen.
Briefe an autonom
tionsabend in der jeweiligen Gemeinde zu bewegen.
Die Pläne der Parteien für die Senioren könnten präsentiert werden, und wir hätten die Möglichkeit, unsere Anliegen zur Diskussion zu stellen. Es scheint
mir auch kein Fehler zu sein, solch eine Veranstaltung
mit den „Jungparteien“ anzuregen, damit die jungen
Leute ihren Grossvätern bzw. Grossmüttern ihre Pläne mit den Senioren zur Diskussion stellen können.
Ein zweite Anregung wäre, mit der lokalen und kantonalen Presse eine gemeinsame Veranstaltung – wieder
je Gemeinde – zu organisieren mit dem Thema „Wie gelange ich in die Zeitung?“ Leserbriefe bringen wenig,
um Probleme sorgfältig zu diskutieren.
Nr. 4 Winter 2014/15
Für die vielen Aktivitäten kann man nur ein grosses
Dankeschön den Vorstandsmitgliedern sagen. Die folgenden beiden Anregungen können für den weiteren
Einsatz für die Senioren hilfreich sein.
Wir befinden uns in der Zeit des beginnenden Wahlkampfes für unser Parlament. Die verschiedenen Parteien kämpfen schon jetzt um die Stimmen von uns,
weil wir Senioren über eine beachtliche Anzahl von
Wählerstimmen verfügen. Vielleicht ergibt sich die
Gelegenheit, in den Gemeinden der Nordwestschweiz,
die lokalen Parteien zu einem gemeinsamen Informa-
7
Dr. Walter Rehm, Riehen
Senioren werden von der Verwaltung
nicht ernst genommen
Angst vor den Senioren ist im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stark verbreitet! Mit vielen, nicht gerade netten Mitteln wird versucht zu verhindern, dass die
Freiwilligen-Arbeit der Senioren anerkannt wird.
Im letzten Jahr haben die 34 Delegierten des Schweizerischen Seniorenrates (SSR) etwa 8000 Stunden
freiwillige, unbezahlte Arbeit geleistet, um die Interessen der rund
zwei Millionen Seniorinnen und Senioren in der Schweiz gegenüber
den Bundesbehörden zu vertreten.
Das Bundesamt für Statistik rechnet allerdings diese Freiwilligenarbeit mit einem künstlich festgesetzten Stundenlohn von Fr. 68 auf. Das
wären also für den SSR im Jahre
2014 in etwa Fr. 550‚000.
Der SSR verlangt aber dieses
Geld nicht; die Delegierten machen
ihre Arbeit aus Überzeugung und
sind schon zufrieden, dass man ihnen die Reisespesen entschädigt.
Dafür, und für den Betrieb eines
Sekretariates, erhält der SSR jährlich Fr. 300‚000 an Subventionen.
Jetzt verlangt das BSV, dass der
SSR Fr. 30‚000 selber erarbeitet.
Angerechnet werden die Arbeitsstunden nicht, was im Widerspruch
steht zur Hauspolitik in andern Departementen.
Mit den Totschlagargumenten
„Sparen“ und „da könnte ja jeder
kommen“ wird die Subvention an
die Bedingung geknüpft, dass die
beiden Dachverbände des SSR, der
Schweizerische Verband für Seniorenfragen(SVS) und die Vereinigung aktiver Senioren und Selbsthilfeorganisationen (VASOS) je Fr.
1 5‚000 einzahlen. Da dies kaum
möglich ist, setzt das BSV so die
Existenz des SSR bewusst aufs
Spiel, als ob die Senioren diesen
Rat verlangt hätten. Es war aber
der damalige Bundesrat, der die
Gründung des SSR von SVS und
VASOS forderte.
Offenbar ist man im BSV, welches die AHV-Gelder verwaltet und
über die Zweite Säule wacht, der
Meinung, Seniorenanliegen seien
lästig und die Mitsprache der Senioren sei nicht erwünscht. So ganz
nach dem väterlichen Motto: „Wir
schauen schon für Euch, Ihr könnt
uns vertrauen“. Rentenbezüger
werden offenbar nicht mehr als
selbständige und mit Verstand ausgerüstete Menschen betrachtet.
Der Betrag an sich ist lächerlich
neben den Milliarden-Subventionen, die jährlich z.B. in die Land-
Wir danken unserem Partner:
8
wirtschaft fliessen. Dass man da
überhaupt von Sparen zu sprechen
wagt, zeigt schon die Geringschätzung gegenüber der Interessenvertretung der Rentnergeneration.
Wir müssen uns aber auch selber Fragen stellen. Im Parlament
ist die Rentnergeneration krass untervertreten, und die wenigen Pensionierten im Parlament werden
jetzt von den Jungtürken in den
Parteien vertrieben. Damit wird
unsere Stimme unter der Bundeshauskuppel noch kleiner.
Vielleicht können die AHV-Bezüger von den Frauen lernen: fordern
wir doch auch eine Seniorenquote
entsprechend den Frauen. Das
müsste dann heissen, dass 25 %
der Parlamentarier Rentnerinnen
und Rentner sein müssten ...
Sorgen wir im Herbst bei den
Wahlen dafür, dass es mindestens
einige wenige Prozente sein werden. Vielleicht lernt dann auch die
Bundesverwaltung, mit uns zu
sprechen und nicht nur über uns.
Karl Vögeli
SSR-Copräsident
Keine Witwenrente von der AHV?
Mein Mann ist im Alter von 75 Jahren verstorben. Ich, nun Witwe und 73-jährig, erhalte jedoch keine Witwenrente von der AHV. Ist dies
möglich? S. G.
Sehr geehrte Frau G.
Zu Ihrem Thema gibt es immer
wieder zahlreiche Unklarheiten und
Fragen. Einleitend ist zu erwähnen,
dass zwischen der erwerbstätigen
Zeit im Alter von 20 bis 64/65 und
dem Rentenalter ab 64/65 zu unterscheiden ist. Aber schön der Reihe nach:
Erwerbstätige Zeit
(Alter 20-64/65)
Die Witwen-/Witwerrente beträgt
während der erwerbstätigen Zeit
80% des durchschnittlichen Jahreseinkommens basierend auf der voraussichtlichen Altersrente (AHVSkala 44) der verstorbenen Person.
Die Voraussetzungen für den Erhalt
einer Witwen-/Witwerrente im erwerbstätigen Alter sind folgende:
- mit Kindern oder
- älter als 45 Jahre und mindestens 5 Jahre verheiratet
Wenn ein Mann im Alter von 60
Jahren stirbt und einen durchschnittlichen AHV-Jahreslohn von
CHF 60‘630.- bezogen hat, ergibt
dies eine monatliche Witwenrente
von CHF 1‘624.- aus der AHV (80%
der voraussichtlichen Altersrente
der verstorbenen Person, d.h. mindestens CHF 940.- bzw. maximal
CHF 1‘880.-). Diese Rente wird der
Witwe bis zum 64. Altersjahr ausbezahlt. Festzuhalten ist, dass bei-
de das AHV-Rentenalter noch nicht
erreicht haben.
AHV-Rentenzeit
(ab Alter 64/65)
Wenn bei einem Ehepaar beide
Rentner eine AHV-Rente erhalten,
ergibt sich eine andere Situation.
Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass
bei einem Ehepaar zuerst beide
Renten pro Person (Mann/Frau) einzeln berechnet und schlussendlich
auf maximal CHF 3‘525.- plafoniert
werden.
2‘256 erhalten. Die gleiche Modalität gilt auch für Witwer – basierend auf oben erwähntem Beispiel
ergibt die Berechnung mit Zuschlag
eine AHV-Einzelrente von CHF
2‘436, wobei diese wiederum auf
maximal CHF 2‘350 gekürzt würde.
AHV-Rente
Von der AHV wird somit immer nur
eine Rente ausbezahlt: Entweder eine Altersrente oder Witwen-/Witwerrente. Der Anspruch auf eine
Witwen-/Witwerrente erlischt auf
jeden Fall bei Eintritt ins ordentliBeispiel „Plafonierung“:
che AHV-Rentenalter.
• AHV-Einzelrente
Anzumerken ist, dass ein AnFrau CHF 1‘880
spruch auf Ergänzungsleistungen
• AHV-Einzelrente
besteht, falls die Ausgaben die EinMann CHF 2‘030
nahmen im AHV-Rentenalter über• Total CHF 3‘910
steigen sollten. Dabei werden jeBetrag wird auf maximal CHF 3‘525 doch nur die anerkannten Kosten
gekürzt bzw. plafoniert.
berücksichtigt. ErgänzungsleistunStirbt nun – um Ihr Beispiel auf- gen sind Bedarfsleistungen und
zunehmen – Ihr Mann, so erhalten werden bei jeder persönlichen oder
sie als Frau keine Witwenrente, son- finanziellen Änderung den Verhältdern lediglich einen Zuschlag von nissen angepasst. Ein Todesfall hat
20% auf ihre persönliche AHV-Ein- deshalb immer eine Neuberechzelrente, jedoch nur bis zu einem nung der Leistungen zur Folge. ErMaximalbetrag von CHF 2‘350.-. In gänzungsleistungen müssen immer
ihrem Beispiel sieht die Berechnung bei AHV beantragt werden, da diewie folgt aus:
se nicht automatisch ausbezahlt
AHV-Einzelrente CHF 1 ‘880 + werden.
20% Zuschlag CHF 376 = CHF
2'256.
Hans Zeltner
Demzufolge würden Sie fix CHF eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann
9
Veranstaltungen 2015
Einzelmitglieder
19. Mai
24. Juni
Führung bei Roche, Basel
Was kosten Pflege, Aufenthalt und Betreuung im Alterspflegeheim?, Alterszentrum zum Lamm, Basel
(s. Anzeige Seite 12)
Altersverein Arlesheim
19. Mai
28. Mai
Vortrag, Obesunne
Frühlingsausflug
Altersverein Gelterkinden und Umgebung
3. Juni
Grillplausch
Altersverein Münchenstein
11. Juni
Ausflug ganzer Tag
jeden 1. Dienstag im Monat: Spielnachmittag im APH Hofmatt
Altersverein Oberwil und Umgebung
5. Mai
10. Juni
jeden Montag
jeden 3. Freitag
Halbtagesausflug
Ganztagesausflug
Jassen APG Drei Linden
Wandergruppe
Altersverein Reinach und Umgebung
10. April
21. Mai
14. Juni
Jass-Cup
Frühlings-Ausflug
Brunch im WBZ
Verein 3. Alter Pratteln-Augst
21. April
Chropfleerete, APH Madle
12. Mai
Mini-Golf
23. Juni
Sommerreise
jeden Mittwochmorgen Bewegung im Park (nur bei trockenem Wetter)
Verschiedene Veranstaltungen
Kontakte: www.bethesda.ch, Tel. 061 315 21 21,
e-mail: [email protected]
Kulinarium (bestens zu empfehlen): Tel. 061 315 21 21, e-mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber:
Seniorenverband Nordwestschweiz
4127 Birsfelden
e-mail: [email protected]
Redaktion und Gestaltung
Kurt Engelbrecht
Tel. 061 911 92 08
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Druck und Versand
Schaub Medien AG, 4410 Liestal
Auflage
7'000 Exemplare
erscheint vierteljährlich
Rätselecke
Hans Peter Meier, Rebbergweg 3 , 4450 Sissach
gewinnt das 38. von den Raiffeisenbanken
Nordwestschweiz gestiftete Goldvreneli.
Wir gratulieren herzlich.
Lösungswort einsenden an: [email protected] oder an
Seniorenverband Nordwestschweiz, CH 4127 Birsfelden.
Einsendeschluss: 30. April 2015
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Wie werden Aufenthalt, Pflege und Betreuung
in den baselstädtischen Alters­ und Pflegeheimen finanziert?
Öffentliche Informations­Veranstaltung
Mittwoch, 24. Juni 2015, 15 – 17 Uhr
Alterszentrum zum Lamm, Silberbergsaal
Rebgasse 16, Basel
Tram­ und Bushaltestelle Claraplatz
Der Eintritt ist gratis
Programm
15.00 Uhr
Begrüssung durch Kurt Engelbrecht, Präsident SVNW
Historisches zum "Lamm": Leitung Alterszentrum
Referenten
Claudia Roche Geschäftsführerin des Verbandes der Alters­ und Pflegeheime Basel­Stadt (VAP)
Zusammensetzung der Pflegefinanzierung
Amt für Sozialbeiträge
Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung
Claudia Portner Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartementes Basel­Stadt
Qualität und Qualitätssicherung in den Pflegeheimen
Basel­Stadt
Diskussion, Schlusswort
17.00 Uhr
17.30 Uhr
Apero offeriert durch den SVNW
Ende der Veranstaltung
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