autonom Seniorenverband Nordwestschweiz Nr. 1 Frühling 2015 Liebe Leserinnen und Leser, Über die Aktivitäten unseres Verbandes berichten wir regelmässig auf diesen Seiten, und auf unserer WebSeite „www.svnw.ch“ finden sich viele zusätzliche Informationen. Vieles, was wir tun, findet in regionalen und kantonalen Arbeitsgruppen und Gremien der verschiedensten Art statt. Hier werden Resultate erzielt und Weichen gestellt, unspektakulär und ohne Getöse. Aus den Medien erfährt die Öffentlichkeit darüber kaum etwas. Der überaus originelle Einfall eines Politikers hingegen, den Senioren den Führerausweis einzutauschen gegen ein einjähriges U-Abo brachte es auf eine halbe Zeitungsseite mit grossformatigem Bild. Das aktuellste Beispiel für unser Wirken ist die Rückerstattung zu viel bezahlter Pflegekosten im Kanton Baselland. Hier haben wir erreicht, dass sich Landrat und Regierung sich dazu verpflichtet sahen, auch jenen Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich nicht auf einen Rechtsstreit vor Gericht einlassen konnten. Ein Gesetz in diesem Sinne wird demnächst dem Landrat vorgelegt werden. Unter der Voraussetzung, dass es angenommen wird, sollen die Rückzahlungen noch in diesem Jahr stattfinden. Seit Jahren haben wir uns auch für eine Ombudsstelle für das Alter eingesetzt. Nun ist sie Wirklichkeit geworden (Seite 5). An der Delegiertenversammlung vom 16. März haben wir unsere Vorstandskollegen Helga von Grävenitz und Reinhard Hänggi aus dem Vorstand verabschiedet. Als Anerkennung ihres Engagements für den Verband und seine Mitglieder wurde Ihnen die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Neu in den Vorstand gewählt wurden Gisela Konstantinidis und René Fasnacht. Gisela Konstatinidis ist Pflegefachfrau und war viele Jahre in verschiedenen Spitälern der Region in der Aus- und Weiterbildung tätig, die letzten sieben Jahre im Bürgerspital Basel im Bereich “Betreutes Wohnen für Betagte und behinderte Menschen“. Aber auch für die junge Generation engagiert sie sich, ist sie doch noch als Schulratspräsidentin in Basel aktiv. René Fasnacht wird einigen von Ihnen als ehemaliger Vorsteher des Amtes für Alterspflege sowie als Leiter der Spitex Basel-Stadt in Erinnerung sein. Neben seiner Tätigkeit in unserem Vorstand leitet er den „Seniorendienst Allschwil/Schönenbuch“ (autonom Nr. 3 2013), eine Organisation von unbezahlten Freiwilligen, die es sich zur Aufgabe macht, alte Mensch zuhause mit Dienstleistungen zu versorgen. Auf Seite 4 fasst er die Haltung des SVNW zur Massnahmenplanung „Wohnen im Alter“ des Kantons Baselland zusammen. Noch nicht gewählt, aber seit Anfang dieses Jahres im Vorstand tätig ist Lukas Bäumle. Manche von Ihnen kennen ihn als Geschäftsführer des Spitexverbandes Baselland, und jahrelang war er beruflich als Heimleiter tätig. Was haben diese drei Kollegen, überhaupt der ganze Vorstand, gemeinsam? Es ist der Wille, ihr in vielen Berufsjahren erworbenes Wissen und Können uneigennützig der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen – in der Überzeugung, dass es nur mit grösstmöglicher Eigenverantwortung und Eigenleistung möglich sein wird, den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Mit dem Fachwissen, über das wir jetzt im Vorstand verfügen, bilden wir unser eigenes „Kompetenzzentrum“ in Fragen des Lebens im Alter. Kurt Engelbrecht, Präsident Inhalt Editorial 1 Aktuell 2 Delegiertenversammlung, Muba 3 Wohnen im Alter 4 Ombudsstelle BL 5 Hopp-La 6 SVS SSR Witwenrente AHV Veranstaltungen Rätsel Mitglieder 1 7 8 9 10 11 12 Aktuell Interessengemeinschaft Senioren Baselland (IGSBL) An der letzten Sitzung vom 9. Februar ist unser Vorstands-Mitglied Erika Rüegg-Handschin zur Vizepräsidentin gewählt worden. Eingeladen war Frau Annaliese Rohrer, Geschäftsführerin des SVBL (Spitex-Verband BL), Nachfolgerin von Lukas Bäumlin. Nach Besprechung der folgenden Punkte wurde ein regelmässiger Kontakt angeregt: Die Spitex-Organisationen im Kanton Baselland sowie das Rote Kreuz Baselland sind dem Schweizerischen Administrativvertrag sowie dem Tarifvertrag Akut- und Übergangspflege (AÜP) beigetreten. Die Tarifverträge der Versicherer liegen noch beim Kanton zur Genehmigung durch den Regierungsrat. Der ab 201 5 gültige Anschlussvertrag betreffend Tages- und Nachtstrukturen (Tagesstätten) mit den „HSK“-Versicherern konnte mit einem deutlich besseren Tarif, als (bisher) mit „tarifsuisse“, abgeschlossen werden. Diese momentane Situation ist etwas unglücklich das Ziel bleibt ein von beiden Kran- Basel-Stadt Die Aktivitäten 2014 werden fortgesetzt. Zum Thema Abfallentsorgung besteht das eingereichte Referendum. Schwerpunkte zur Bearbeitung im Jahr 2015 des Vereins 55+ Basler Seniorenkonferenz sind: Unterstützung der Aktivitäten des Forums 55+ (Kompetenzzentrum für Altersfragen, Arbeitsgruppen zum Thema Wohnen im Alter), „Preisgünstige Wohnungen in Basel“ und „Pflegekräftemangel“, rasches Reagieren auf Entwicklungen in der Seniorenpolitik, Felix Platter-Spital: Beob- kenversicherern anerkannter gleicher Tarif. Bei der Krankenversicherung gilt der Grundsatz, dass die Pflege „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ erbracht werden muss. Die Krankenkassen müssen deshalb nur Beiträge an die Pflege bezahlen, soweit diese Grundsätze von ihnen als erfüllt erachtet werden. Die Spitex-Organisation nimmt (bei der ambulanten Betreuung) eine Bedarfsabklärung vor, in Absprache dazu verschreibt der Hausarzt die Grundpflege. Wird ein Bedarf von mehr als 60 Stunden pro Quartal ermittelt, was etwa 5 Stunden pro Woche entspricht, sind Überprüfungen durch die Krankenkassen üblich. Werden ambulante Pflegeleistungen in hohem Ausmass benötigt, kann eine Krankenkasse zum Schluss kommen, dass diese nicht wirtschaftlich sind und die Beiträge kürzen – was einem Heimeintritt gleichkommen kann. Die Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex ist nun „angelaufen“ – Rechtsanwältin Regula Diehl behält (weiterhin) das Gebiet BS und teilt die Aufgaben von Ba- selland mit Rechtsanwalt Martin Dumas. Es ist der Wunsch der IGSBL, eine der beiden Personen an eine Sitzung einzuladen (s.a. Beitrag in diesem Heft). Hinsichtlich des kantonalen . Runden Tisches bemerkt Kurt Engelbrecht, dass private Kreise im Alterswohnbau nicht zur Kenntnis genommen werden; man fixiert sich auf die Genossenschaften. Am 30.09.2015 findet (erneut) ein Workshop statt, Verbände und Personen können sich anmelden. Der Trend in BL betreffend Heimplätze hat abgenommen - die Auslastungen sind geringer. Die Vorlage zur Pflegefinanzierung (Nachzahlungen von 2011) erfüllt alle unsere Wünsche (wir kommen darauf hinsichtlich der konkreten Anforderungen der Anspruchsberechtigten zurück). Die IGSBL plant eine Infoveranstaltung aller Verbände zu den Gemeindeaufgaben im Seniorenbereich mit Referaten von Vereins- und Gemeindevertretern. achtung der Entwicklung. Möglichkeiten finden, sich öffentlich zu präsentieren. Differenzen zwischen den Mitgliedern abbauen: Seit der Vorstandssitzung vom 10. März beteiligen sich die Grauen Panther wieder an den Vereinsaktivitäten. Im neuen Vereinsjahr ist ausserdem der Präsident bis spätestens zur Delegiertenversammlung 2016 zu ersetzen. Um diese Ziele zu erreichen, werden die vielfältigen bestehenden Kontakte wieder aktiviert und ausgebaut, zum Beispiel zu der Leitung und der Verwaltung des Felix Platter Spitals, zu den Stadteilsekretariaten Basel West (St. Johann und 2 Bachletten), Klybeckquartier (Terrain BASF), zum Präsidialdepartement und der Freiwilligenarbeit Gundeldingen, der Alterssiedlung Senevita, GGG Voluntas und weiterer. Es besteht durchwegs Interesse an gegenseitiger Information und, wo sinnvoll, Zusammenarbeit. Am 28. März um 14.Uhr wird die 3. Delegiertenversammlung im Generationenhaus Neubad durchgeführt.Herr Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger wird sie eröffnen, Informationen immer auch auf www.älterbasel.ch Hans Plattner, Vizepräsident Heinz Gerster, Vorstand 15. Delegiertenversammlung vom 16. März im Hotel "Engel" Liestal Zu Beginn durfte die Versammlung aus berufenem Munde zum Thema „Hirnleistung im Alter – Risiken und Chancen“ einen packenden Vortrag hören. Prof. Dr. Pasquale Calabrese verstand es, die Anwesenden zu fesseln. „Wann ist man alt?“ hängt vom Blickpunkt ab – und der lebenslangen Lebensweise. Gesundheit, Ernährung, Bewegung und das soziale Umfeld sind da entscheidend. Man muss etwas tun! – Inaktivität und Passivität fördern die Alterung. Vor dem geschäftlichen Teil begrüsste uns Stadträtin Marion Schafroth: Liestal bietet die Vorteile von Stadt und Land – man wohnt im „Städtli“. Die Gemeinde hat am meisten Waldanteil im Kanton, die Erholung findet „vor der Haustüre“ statt. Mit 1, 5 Millionen für Altersund Pflegeheime, 1,1 für ambulan- te Dienste (Spitex) und 2,4 Millionen jährlichen EL-Leistungen fallen mehr als 1 0 % der Gesamtausgaben im Bereich Alter an. Daneben sind die vielen privaten Akteure in den Gemeinden wichtig. Liestal hat eine Alterskommission, sie erarbeitet derzeit, angelehnt an das kantonale, ein Altersleitbild. Finanziell steht unser Verband solide da. Dank unseren Mitgliedern und Sponsoren und auch dank dem unentgeltlichen Mitwirken der Organe des Verbandes können wir dieses Jahr wieder einen Ertragsüberschuss ausweisen. Der Gewinn soll dem Kapital zugeschlagen werden, damit wir eine Reserve für schwierigere Zeiten bilden können. Die letztes Jahr neu geordneten Mitgliederbeiträge werden für 2016 unverändert gutgeheissen. Mit der Ehrenmitgliedschaft und einem Präsent bedankt wurden die beiden zurückgetretenen Vorstandsmitglieder Helga von Graevenitz und Reinhard Hänggi. Für sie treten neu René Fasnacht und Gisela Konstandinidis ein. Ebenfalls bestätigt wurden die bisherigen Dr. Catherine Dessemontet, Elisabeth Eicher, Heinz Gerster, Fritz Kunzmann, Hans Plattner, Erika Rüegg-Handschin und Kurt Engelbrecht als Präsident. Auf den 1 . Januar 201 5 ist die Pensionierten-Vereinigung Roche mit über tausend Mitgliedern unserem Verband beigetreten. Das ist eine willkommene Verstärkung, und wir heissen sie herzlich willkommen. Hans Plattner, Vize-Präsident Muba 2015 – Bistro Chez Fritz Einmal mehr durften wir im Bereich „Platz der Generationen“ das Bistro Chez Fritz betreiben. Rund 40 freiwillige Helferinnen und Helfer verschiedener Altersvereine unseres Verbandes waren vor, während und nach der Messe mit viel Herzblut und noch viel mehr Willen im Einsatz! Allen gebührt ein ganz herzliches „danke schön“ für den geleisteten Einsatz. Als erfreuliches Resultat fliesst wiederum ein schöner Batzen in die Kassen der Altersvereine und des Verbandes! Im Bistro konnten wir wiederum viele Gäste fast aller Generationen begrüssen. Familien mit Kleinkindern, ebenso jung gebliebene Seniorinnen und Senioren. Wir sind auch stolz auf die stetig wachsende Anzahl von Stammgästen, die uns seit vielen Jahren und während der Messe mehrfach besuchen – eine Bestätigung dafür, dass unser kulinarisches Angebot, gepaart mit einem überaus freund- Fritz Kunzmann lichen Service unseres Teams, im- Leiter Bistro Chez Fritz mer noch grossen Zuspruch findet! Vorstand SVNW 3 Kanton Baselland: Massnahmenplanung „Wohnen im Alter“ Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Delegierten verschiedener kantonaler Dienststellen, des Gemeindeverbandes und der Interessengemeinschaft Senioren Baselland (IGSBL), in der auch der SVNW vertreten ist, hat kürzlich ihren Schlussbericht zu Handen des Regierungsrates veröffentlicht. Der Bericht postuliert u.a. • Überarbeitung der Förderbeiträge an den gemeinnützigen Wohnungsbau, indem neu auch altersgerechte Wohnungen gefördert werden sollen, • Schaffung einer Angebotsdatenbank zu den lokalen Wohnungsangeboten, •ambulant betreute Wohnformen zu fördern durch Entwicklung neuer Finanzierungsformen im Rahmen des Gesetzes „Betreuung und Pflege im Alter“, • Schaffung einer kantonalen Beratungsstelle für Gemeinden und Bauträger. Wie immer bei Arbeitsgruppen müssen im Schlussbericht verschiedene Interessen berücksichtigt werden. Der vorliegende Bericht gibt die Anliegen des SVNW nur teilweise wieder. Es dürfte deshalb die Leserinnen und Leser des «autonom» interessieren, welche Positionen der SVNW vertritt. Konzentration auf Betreutes Wohnen Wir postulieren die Konzentration der beschränkten kantonalen Fördermittel auf Projekte, in denen „Betreutes Wohnen“ angeboten wird. Ziel dieser gezielten Förderung ist, den Eintritt in ein Pflegeheim zu verhindern bzw. hinauszuzögern. Dienstund Serviceleistungen werden in der eigenen Wohnung im individuell erforderlichen Mass angeboten (nur so viel wie notwendig). Betreutes Wohnen gemäss diesem Konzept ist grundsätzlich in jeder barrierefreien Wohnung möglich. Deshalb sind auch Formen von temporärer subjektbezogener Förderung vorzusehen. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist oft missverständlich. Wir fordern deshalb eine klare Definition was unter Betreutem Wohnen verstanden wird, z.B. durch Vergabe eines Labels. Mit dem Label ausgezeichnete Objekte / Projekte müssten nachstehende Anforderungen erfüllen: •Eigene, barrierefreie Wohnung mit hindernisfreiem Zugang (SIA-Norm 500). •Der Grundservice wird durch eine Pauschale finanziert. Er wird durch die Trägerschaft garantiert und umfasst eine Nachtpräsenz oder ein 24-Std. Notfallsystem, die tägliche Anwesenheitskontrolle sowie einen Concièrgedienst, der einfache Handreichungen in beschränktem Rahmen erbringt. Die übrige Dienstleistungen (Pflege-, Haushalt- oder Mahlzeitendienste) werden nach Aufwand verrechnet und sind frei wählbar. Sie können sowohl von externen als auch internen Anbietern erbracht werden. Die Trägerschaft muss nur sicherstellen, dass diese Dienstleistungen erhältlich sind. 4 Ein substanzieller Teil der Wohnungen (z.B. ein Drittel des Wohnungsangebotes) muss im Rahmen der ELMietwerte finanzierbar sein. Die Fördermittel sind auf diese Wohnungen zu konzentrieren. Dies ist vertraglich (Grundbuch, Quartierplan) abzusichern. Die EL-Mietwerte sollen inskünftig regional abgestuft werden. Förderung nicht nur für Genossenschaften Die Fördermittel sollen nicht nur auf genossenschaftlichen bzw. kommunalen Wohnungsbau beschränkt werden. Sofern Wohnungsanbieter die Voraussetzungen für Betreutes Wohnen erfüllen, sollen alle Bauträger in den Genuss von Fördermitteln kommen. Nur so kann in absehbarer Zeit ein ausreichendes Wohnungsangebot realisiert und der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in den nächsten 15 - 20 Jahren umgesetzt werden. Ausdrücklich befürwortet hingegen der SVNW den postulierten Verzicht auf den ursprünglich geforderten Fonds zur Förderung alternativer Wohnformen (z.B. Alters-WG). Die Nachfrage für solche Wohnformen ist klein. Das soll der Kreativität des freien Marktes überlassen werden. René Fasnacht, Vorstand Die neue Baselbieter Ombudstelle für Altersfragen und Spitex Die neue Ombudsstelle hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2015 aufgenommen. Geschaffen wurde sie vom Spitex-Verband Baselland SVBL, dem Verband Baselbieter Alters-, Pflegeund Betreuungseinrichtungen BAP. Träger als Vertreter der für Spitex und Heime verantwortlichen Gemeinden ist der Verband Basellandschaftliche Gemeinde VBLG. An die Ombudsstelle wenden können sich Bewohnerinnen und Bewohner von Baselbieter Alters- und Pflegeheimen sowie Kunden einer gemeinnützigen Spitex- Organisation. Auch Angehörige, weitere Bezugspersonen oder Beistände haben die Möglichkeit, bei der Ombudsstelle vorstellig zu werden, wenn Differenzen mit einem der Leistungserbringer bestehen. Nicht zuständig ist die Ombudsstelle im Konfliktfall unter Privatpersonen, die zuhause Pflege erbringen oder erhalten sowie bei personellen Angelegenheiten der Mitarbeitenden der Heime oder Spitex-Organisationen. Die Hauptaufgabe der Ombudsstelle ist es zu klären, vermitteln und schlichten. Die Haltung der Ombudsstelle ist eine strikt neutrale. Die Ombudsstelle wird erst aktiv, wenn die Konfliktparteien bereits betriebsintern einen Schlichtungsversuch unternommen haben. Es werden beide am Konflikt beteiligten Seiten unvoreingenommen angehört. Die beiden Ombudspersonen unterliegen der Schweigepflicht und haben in den ihnen zur Vermittlung unterbreiteten Fällen ein Akteneinsichtsrecht, jedoch keine Entscheidkompetenz. Wenn notwendig werden den Beteiligten auch die rechtlichen Grundlagen erläutert. Das Verfahren ist für die Beteiligten in jedem Fall kostenlos. Die Themen, mit welchen sich die neue Baselbieter Ombudsstelle zu befassen hat, dürften ähnlich sein wie in Basel-Stadt, wo es seit 1 5 Jahren eine von Regula Diehl geleitete Ombudsstelle gibt. Meistens geht es im stationären Bereich um Kosten, beispielsweise um die Höhe der Pflegetaxen, die Kostenbeteiligung der Selbstzahler oder nicht nachvollziehbare Abrechnungen. Aber auch Kritik an den pflegerischen Leistungen, die als eingeschränkt erlebte Selbstbestimmung oder der Verlust von Hilfsmitteln bergen Konfliktpotential. Bei Spitex-Kunden sorgen häufiger Personalwechsel für Unmut. Im Fokus stehen auch Fragen rund um die Dauer der Betreuungseinsätze oder die Abgrenzung zwischen Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen sowie die zeitliche Erfassung der Einsätze. Es geht aber auch um Zwischenmenschliches. Da können zahlreiche Konflikte entstehen, sei es aus Missverständnissen oder Fehlern. Eine generelle Unzufriedenheit mit einer Institution oder dem Gesundheitswesen insgesamt ist jedoch nicht Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens. Die Ombudsstelle behandelt nur konkrete Beschwerden, in denen es darum geht, im Einzelfall einen gerechten Ausgleich zu schaffen, nicht jedoch ei5 ne vorteilhafte Ausnahme. Im Kanton Basel-Stadt hat die Ombudsstelle ca. 30-40 grössere Beschwerden und rund 80 Anfragen pro Jahr erledigt. In den meisten Fällen konnte eine vermittelnde Lösung gefunden werden. Aufgrund der Grösse des Kantons Basel-Landschaft ist bei der Baselbieter Ombudsstelle von etwas höheren Beschwerdezahlen auszugehen. Die Stärke der Ombudsstelle ist ihre Unabhängigkeit. Sich im Konfliktfall an eine ausserhalb der betroffenen Einrichtung bestehende neutrale Stelle wenden zu können, welche die Vorbringen offen anhört und danach das weitere Vorgehen in Absprache mit den Konfliktparteien festlegt, kann das strapazierte Vertrauen in die Institutionen oftmals wiederherstellen. Regula Diehl Advokatin und Mediatorin Baselbieter Ombudsfrau für Altersfragen und Spitex Rümelinsplatz 1 4 4001 Basel Telefon: 061 269 80 96 Fax: 061 269 80 50 E-mail: [email protected] www.ombudsstelle-alter.ch Begegnung durch Bewegung Gemeinsam fit mit Spiel und Spass im Schützenmattpark Im Basler Schützenmattpark wird ein Bewegungs- und Gesundheitsförderungsprojekt für alle Generationen der Stiftung Hopp-la in Kooperation mit diversen Partnern als Pilot umgesetzt und fortlaufend evaluiert. Stiftung Hopp-la Die neu gegründete Stiftung Hopp-la setzt sich für öffentliche Bewegungs- und Begegnungsräume ein und fördert die gemeinsame Aktivität von Jung und Alt. Spielerische körperliche Aktivität fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Altersgruppen und steigert somit die Lebensqualität. Zudem trägt eine verbesserte körperliche Leistungsfähigkeit dazu bei, die Mobilität und Selbständigkeit im Alter zu erhalten. Begegnungen zwischen den Generationen helfen, Ängste und Unsicherheiten auf beiden Seiten abzubauen, fördern das Verständnis für die andere Generation und ermöglichen intergenerationelles Lernen. Pilotprojekt im Schützenmattpark Das Pilotprojekt „Begegnung durch Bewegung“, wurde in Kooperation mit dem Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit der Uni Basel, dem Sportamt Basel-Stadt sowie der Stadtgärtnerei konzipiert. Für die neuen, generationenübergreifenden Spiel- und Bewegungsinseln im Schützenmattpark wurden auf wissenschaftlicher Basis neue Geräte entwickelt und bestehende angepasst, damit diese gemeinsam von Jung und Alt auf spielerische Art und Weise genutzt werden können. Beim Gesundheitsförderungsprojekt für alle Generationen stehen Bewegung, Spiel und Spass im Vordergrund. Um gezielt das Sturzrisiko bei Jung und Alt positiv zu beeinflussen, werden schwerpunktmässig Kraft und Gleichgewicht in Kombination trainiert. Neben den bereits installierten Geräten und einer neuen Schaukelinsel findet man im Schützenmattpark zukünftig einen Abenteuerweg, der Jung und Alt zum Bewegen und Begegnen einlädt sowie ein interaktives Wasserspiel. Neues Kursangebot im Schützenmattpark: Spiel und Spass für alle Generationen In Kooperation mit Pro Senectute beider Basel bietet die Stiftung Hopp-la ab Mai erstmals generationenübergreifende Bewegungsaktivitäten an. Das kostenlose Kursangebot findet 6x am Montag (4. Mai – 15. Juni, ohne 25. Mai) bei jeder Witterung statt. Es wird gemeinsam Kraft und Gleichgewicht trainiert, geturnt, gerannt, gelacht, balanciert und vieles mehr. Anmelden können sich Personen der Generation Grosseltern, mit oder ohne Enkel, telefonisch unter 061/ 206 44 66 oder per E-Mail an [email protected] (Anmeldeschluss: 20. April). Eröffnungsfeier im Schützenmattpark Die neuen Spiel- und Bewegungsinseln werden am 6. Juni 2015 ab 10.00 Uhr festlich eröffnet. Nach offiziellen Ansprachen der Projektbeteiligten und dem Grusswort von Regierungsrat Christoph Eymann erwartet Sie am Nachmittag ein vielseitiges Rahmenprogramm: Vorführungen und Spielparcours für alle Generationen, musikalische Unterhaltung, Expertenvorträge und vieles mehr. Das detaillierte Festprogramm finden Sie zu gegebener Zeit auf www.hopp-la.ch. Debora Wick, Geschäftsführerin Stiftung Hopp-la ([email protected] / +41 (0) 76 545 81 27 / www.hopp-la.ch) 6 Anmeldung bis 15. Mai an: Schweizerischer Verband für Seniorenfragen, Ueli Brügger, Geschäftsführer, Grossmorgen 5, 8840 Einsiedeln oder www.seniorenfragen.ch. Die Kongresskosten betragen Fr. 60 pro Person inkl. Apero und Mittagessen. Briefe an autonom tionsabend in der jeweiligen Gemeinde zu bewegen. Die Pläne der Parteien für die Senioren könnten präsentiert werden, und wir hätten die Möglichkeit, unsere Anliegen zur Diskussion zu stellen. Es scheint mir auch kein Fehler zu sein, solch eine Veranstaltung mit den „Jungparteien“ anzuregen, damit die jungen Leute ihren Grossvätern bzw. Grossmüttern ihre Pläne mit den Senioren zur Diskussion stellen können. Ein zweite Anregung wäre, mit der lokalen und kantonalen Presse eine gemeinsame Veranstaltung – wieder je Gemeinde – zu organisieren mit dem Thema „Wie gelange ich in die Zeitung?“ Leserbriefe bringen wenig, um Probleme sorgfältig zu diskutieren. Nr. 4 Winter 2014/15 Für die vielen Aktivitäten kann man nur ein grosses Dankeschön den Vorstandsmitgliedern sagen. Die folgenden beiden Anregungen können für den weiteren Einsatz für die Senioren hilfreich sein. Wir befinden uns in der Zeit des beginnenden Wahlkampfes für unser Parlament. Die verschiedenen Parteien kämpfen schon jetzt um die Stimmen von uns, weil wir Senioren über eine beachtliche Anzahl von Wählerstimmen verfügen. Vielleicht ergibt sich die Gelegenheit, in den Gemeinden der Nordwestschweiz, die lokalen Parteien zu einem gemeinsamen Informa- 7 Dr. Walter Rehm, Riehen Senioren werden von der Verwaltung nicht ernst genommen Angst vor den Senioren ist im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stark verbreitet! Mit vielen, nicht gerade netten Mitteln wird versucht zu verhindern, dass die Freiwilligen-Arbeit der Senioren anerkannt wird. Im letzten Jahr haben die 34 Delegierten des Schweizerischen Seniorenrates (SSR) etwa 8000 Stunden freiwillige, unbezahlte Arbeit geleistet, um die Interessen der rund zwei Millionen Seniorinnen und Senioren in der Schweiz gegenüber den Bundesbehörden zu vertreten. Das Bundesamt für Statistik rechnet allerdings diese Freiwilligenarbeit mit einem künstlich festgesetzten Stundenlohn von Fr. 68 auf. Das wären also für den SSR im Jahre 2014 in etwa Fr. 550‚000. Der SSR verlangt aber dieses Geld nicht; die Delegierten machen ihre Arbeit aus Überzeugung und sind schon zufrieden, dass man ihnen die Reisespesen entschädigt. Dafür, und für den Betrieb eines Sekretariates, erhält der SSR jährlich Fr. 300‚000 an Subventionen. Jetzt verlangt das BSV, dass der SSR Fr. 30‚000 selber erarbeitet. Angerechnet werden die Arbeitsstunden nicht, was im Widerspruch steht zur Hauspolitik in andern Departementen. Mit den Totschlagargumenten „Sparen“ und „da könnte ja jeder kommen“ wird die Subvention an die Bedingung geknüpft, dass die beiden Dachverbände des SSR, der Schweizerische Verband für Seniorenfragen(SVS) und die Vereinigung aktiver Senioren und Selbsthilfeorganisationen (VASOS) je Fr. 1 5‚000 einzahlen. Da dies kaum möglich ist, setzt das BSV so die Existenz des SSR bewusst aufs Spiel, als ob die Senioren diesen Rat verlangt hätten. Es war aber der damalige Bundesrat, der die Gründung des SSR von SVS und VASOS forderte. Offenbar ist man im BSV, welches die AHV-Gelder verwaltet und über die Zweite Säule wacht, der Meinung, Seniorenanliegen seien lästig und die Mitsprache der Senioren sei nicht erwünscht. So ganz nach dem väterlichen Motto: „Wir schauen schon für Euch, Ihr könnt uns vertrauen“. Rentenbezüger werden offenbar nicht mehr als selbständige und mit Verstand ausgerüstete Menschen betrachtet. Der Betrag an sich ist lächerlich neben den Milliarden-Subventionen, die jährlich z.B. in die Land- Wir danken unserem Partner: 8 wirtschaft fliessen. Dass man da überhaupt von Sparen zu sprechen wagt, zeigt schon die Geringschätzung gegenüber der Interessenvertretung der Rentnergeneration. Wir müssen uns aber auch selber Fragen stellen. Im Parlament ist die Rentnergeneration krass untervertreten, und die wenigen Pensionierten im Parlament werden jetzt von den Jungtürken in den Parteien vertrieben. Damit wird unsere Stimme unter der Bundeshauskuppel noch kleiner. Vielleicht können die AHV-Bezüger von den Frauen lernen: fordern wir doch auch eine Seniorenquote entsprechend den Frauen. Das müsste dann heissen, dass 25 % der Parlamentarier Rentnerinnen und Rentner sein müssten ... Sorgen wir im Herbst bei den Wahlen dafür, dass es mindestens einige wenige Prozente sein werden. Vielleicht lernt dann auch die Bundesverwaltung, mit uns zu sprechen und nicht nur über uns. Karl Vögeli SSR-Copräsident Keine Witwenrente von der AHV? Mein Mann ist im Alter von 75 Jahren verstorben. Ich, nun Witwe und 73-jährig, erhalte jedoch keine Witwenrente von der AHV. Ist dies möglich? S. G. Sehr geehrte Frau G. Zu Ihrem Thema gibt es immer wieder zahlreiche Unklarheiten und Fragen. Einleitend ist zu erwähnen, dass zwischen der erwerbstätigen Zeit im Alter von 20 bis 64/65 und dem Rentenalter ab 64/65 zu unterscheiden ist. Aber schön der Reihe nach: Erwerbstätige Zeit (Alter 20-64/65) Die Witwen-/Witwerrente beträgt während der erwerbstätigen Zeit 80% des durchschnittlichen Jahreseinkommens basierend auf der voraussichtlichen Altersrente (AHVSkala 44) der verstorbenen Person. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Witwen-/Witwerrente im erwerbstätigen Alter sind folgende: - mit Kindern oder - älter als 45 Jahre und mindestens 5 Jahre verheiratet Wenn ein Mann im Alter von 60 Jahren stirbt und einen durchschnittlichen AHV-Jahreslohn von CHF 60‘630.- bezogen hat, ergibt dies eine monatliche Witwenrente von CHF 1‘624.- aus der AHV (80% der voraussichtlichen Altersrente der verstorbenen Person, d.h. mindestens CHF 940.- bzw. maximal CHF 1‘880.-). Diese Rente wird der Witwe bis zum 64. Altersjahr ausbezahlt. Festzuhalten ist, dass bei- de das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben. AHV-Rentenzeit (ab Alter 64/65) Wenn bei einem Ehepaar beide Rentner eine AHV-Rente erhalten, ergibt sich eine andere Situation. Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass bei einem Ehepaar zuerst beide Renten pro Person (Mann/Frau) einzeln berechnet und schlussendlich auf maximal CHF 3‘525.- plafoniert werden. 2‘256 erhalten. Die gleiche Modalität gilt auch für Witwer – basierend auf oben erwähntem Beispiel ergibt die Berechnung mit Zuschlag eine AHV-Einzelrente von CHF 2‘436, wobei diese wiederum auf maximal CHF 2‘350 gekürzt würde. AHV-Rente Von der AHV wird somit immer nur eine Rente ausbezahlt: Entweder eine Altersrente oder Witwen-/Witwerrente. Der Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente erlischt auf jeden Fall bei Eintritt ins ordentliBeispiel „Plafonierung“: che AHV-Rentenalter. • AHV-Einzelrente Anzumerken ist, dass ein AnFrau CHF 1‘880 spruch auf Ergänzungsleistungen • AHV-Einzelrente besteht, falls die Ausgaben die EinMann CHF 2‘030 nahmen im AHV-Rentenalter über• Total CHF 3‘910 steigen sollten. Dabei werden jeBetrag wird auf maximal CHF 3‘525 doch nur die anerkannten Kosten gekürzt bzw. plafoniert. berücksichtigt. ErgänzungsleistunStirbt nun – um Ihr Beispiel auf- gen sind Bedarfsleistungen und zunehmen – Ihr Mann, so erhalten werden bei jeder persönlichen oder sie als Frau keine Witwenrente, son- finanziellen Änderung den Verhältdern lediglich einen Zuschlag von nissen angepasst. Ein Todesfall hat 20% auf ihre persönliche AHV-Ein- deshalb immer eine Neuberechzelrente, jedoch nur bis zu einem nung der Leistungen zur Folge. ErMaximalbetrag von CHF 2‘350.-. In gänzungsleistungen müssen immer ihrem Beispiel sieht die Berechnung bei AHV beantragt werden, da diewie folgt aus: se nicht automatisch ausbezahlt AHV-Einzelrente CHF 1 ‘880 + werden. 20% Zuschlag CHF 376 = CHF 2'256. Hans Zeltner Demzufolge würden Sie fix CHF eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann 9 Veranstaltungen 2015 Einzelmitglieder 19. Mai 24. Juni Führung bei Roche, Basel Was kosten Pflege, Aufenthalt und Betreuung im Alterspflegeheim?, Alterszentrum zum Lamm, Basel (s. Anzeige Seite 12) Altersverein Arlesheim 19. Mai 28. Mai Vortrag, Obesunne Frühlingsausflug Altersverein Gelterkinden und Umgebung 3. Juni Grillplausch Altersverein Münchenstein 11. Juni Ausflug ganzer Tag jeden 1. Dienstag im Monat: Spielnachmittag im APH Hofmatt Altersverein Oberwil und Umgebung 5. Mai 10. Juni jeden Montag jeden 3. Freitag Halbtagesausflug Ganztagesausflug Jassen APG Drei Linden Wandergruppe Altersverein Reinach und Umgebung 10. April 21. Mai 14. Juni Jass-Cup Frühlings-Ausflug Brunch im WBZ Verein 3. Alter Pratteln-Augst 21. April Chropfleerete, APH Madle 12. Mai Mini-Golf 23. Juni Sommerreise jeden Mittwochmorgen Bewegung im Park (nur bei trockenem Wetter) Verschiedene Veranstaltungen Kontakte: www.bethesda.ch, Tel. 061 315 21 21, e-mail: [email protected] Kulinarium (bestens zu empfehlen): Tel. 061 315 21 21, e-mail: [email protected] Impressum Herausgeber: Seniorenverband Nordwestschweiz 4127 Birsfelden e-mail: [email protected] Redaktion und Gestaltung Kurt Engelbrecht Tel. 061 911 92 08 10 Druck und Versand Schaub Medien AG, 4410 Liestal Auflage 7'000 Exemplare erscheint vierteljährlich Rätselecke Hans Peter Meier, Rebbergweg 3 , 4450 Sissach gewinnt das 38. von den Raiffeisenbanken Nordwestschweiz gestiftete Goldvreneli. Wir gratulieren herzlich. Lösungswort einsenden an: [email protected] oder an Seniorenverband Nordwestschweiz, CH 4127 Birsfelden. Einsendeschluss: 30. April 2015 11 Wie werden Aufenthalt, Pflege und Betreuung in den baselstädtischen Alters und Pflegeheimen finanziert? Öffentliche InformationsVeranstaltung Mittwoch, 24. Juni 2015, 15 – 17 Uhr Alterszentrum zum Lamm, Silberbergsaal Rebgasse 16, Basel Tram und Bushaltestelle Claraplatz Der Eintritt ist gratis Programm 15.00 Uhr Begrüssung durch Kurt Engelbrecht, Präsident SVNW Historisches zum "Lamm": Leitung Alterszentrum Referenten Claudia Roche Geschäftsführerin des Verbandes der Alters und Pflegeheime BaselStadt (VAP) Zusammensetzung der Pflegefinanzierung Amt für Sozialbeiträge Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung Claudia Portner Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartementes BaselStadt Qualität und Qualitätssicherung in den Pflegeheimen BaselStadt Diskussion, Schlusswort 17.00 Uhr 17.30 Uhr Apero offeriert durch den SVNW Ende der Veranstaltung 12
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