1. Fragebeantwortung vom 21.01.2016 Subunternehmer Die

1.
Fragebeantwortung vom 21.01.2016
Subunternehmer
Die Nennung von Subunternehmern ist im Rahmen der Bewerbung nur in jenem Ausmaß erforderlich,
in dem sich dies aus den Teilnahmeunterlagen für einen Bewerber ergibt. Betreffend Leistungen, die
erst im Rahmen der detaillierteren Beschreibungen erkennbar werden bzw. im Zusammenhang mit
etwaigen Modulen, die noch nicht bekannt sind, wird im Rahmen des Angebotsverfahrens die
Möglichkeit geboten werden, diesbezüglich weitere Subunternehmer zu nennen.