Arbeitgeber aktuell - Bundesvereinigung der Deutschen

BDA verhindert deutliche Verschärfung
­der Arbeitsstättenverordnung
Anfang Februar 2015 sollte das Bundeskabinett eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschließen. Darin waren u. a. neue Vorgaben für das Einrichten
und Betreiben von Telearbeitsplätzen, bürokratische Dokumentationspflichten
für Unterweisungen, das Erfordernis abschließbarer Kleiderablagen an jedem
Arbeitsplatz und umfassende Regelungen zu Tageslicht und „Sichtverbindungen nach außen“ in Arbeits- und Sozialräumen. Dieser Beschluss wurde jedoch
nach massiver Intervention seitens der BDA verschoben.
Die BDA hat sowohl im Laufe des Verordnungsverfahrens als auch im Vorgriff auf die
Beschlussfassung im Bundeskabinett die
geplanten Änderungen mehrfach und nachdrücklich kritisiert, da diese in großen Teilen
APR
2015
überzogen, bürokratisch und nicht praxis­
tauglich sind. Insbesondere hat die BDA die
vorgesehenen Regelungen zu Telearbeitsplätzen kritisiert. > Fortsetzung auf S. 8
Mindestlohngesetz überarbeiten
und entbürokratisieren
I N H A LT
Das Mindestlohngesetz ist ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie und gefährdet gerade die Einstiegschancen der Schwächsten am Arbeitsmarkt. Es steht darüber hinaus im augenfälligen Widerspruch zu der im Kabinettsbeschluss vom
11. Dezember 2014 erneut bestätigten Selbstverpflichtung der Bundesregierung,
Bürokratie nachhaltig zu begrenzen. Immer deutlicher wird, was die BDA bereits
während der Koalitionsverhandlungen und des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich bemängelt hat: Dieses Gesetz schädigt nicht nur die Tarifautonomie und hemmt den Einstieg in Arbeit, es schafft eine Vielzahl neuer
bürokratischer Belastungen für die Unternehmen. Die BDA hat daher in einem
Positionspapier die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die kurzfristig angegangen werden müssen.
Arbeits- und
Tarifrecht
2
Lohn- und
Tarifpolitik
4
Beschäftigung
6
Soziale
Sicherung
8
Die vom Mindestlohngesetz eingeführten
bürokratischen Aufzeichnungspflichten für
die dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterfallenden Branchen wie für
sämtliche geringfügig Beschäftigte belas-
ten die Unternehmen unverhältnismäßig mit
neuer Bürokratie. So müssen Arbeitgeber
für betroffene Arbeitnehmer Beginn, Ende
und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen.
> Fortsetzung auf S. 2
Bildung 10
Europa 12
Wirtschaft und
Finanzen
14
BDA intern 16
2
  Arbeitgeber aktuell | April 2015
Tarifeinheit gesetzlich wieder in Kraft setzen
Der Bundestag hat am 5. März 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz
erstmalig beraten und an seine Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und
Soziales. Die Debatte hat deutlich gemacht, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf unterstützen. Die Bundesarbeitsministerin hat den Gesetzentwurf selbst im Plenum vorgestellt und
die Bedeutung der Tarifeinheit für die Friedens- und Ordnungsfunktion des Arbeitsrechts und der Tarifautonomie unterstrichen. In der Anhörung durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags
am 4. Mai 2015 wird die BDA nochmals ein klares Bekenntnis zur Unterstützung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung abgeben.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z >­
Tarifeinheit
Die BDA hat aus Anlass der ersten Lesung
nachdrücklich an den Bundestag appelliert,
das Gesetz schnell zu verabschieden. Der
Gesetzentwurf ist eine verfassungsgemäße
Ausgestaltung der Tarifautonomie. Er ist ein
wichtiger Beitrag dazu, der Zerfaserung der
Tarifautonomie entgegenzuwirken. Mit dem
Gesetzentwurf wird keine Gewerkschaft aus
der Tarifautonomie gedrängt. Es wird ausschließlich klargestellt, dass im Fall kollidierender Tarifvertragsnormen der Tarifvertrag
den Vorrang hat, der für die meisten Arbeitsverhältnisse im Betrieb angewendet wird.
Dieses Mehrheitsprinzip findet sich auch in
anderen Vorschriften des Tarifvertragsrechts,
so gilt es bei der Allgemeinverbindlichkeit
und dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Die
Kollisionsregel soll nur eingreifen, wenn es
tatsächlich zu widersprüchlichen Regelungen kommt. Einigen sich die Gewerkschaften
auf widerspruchsfreie Tarifregelungen oder
schließen sie sich zu einer Tarifgemeinschaft
zusammen, muss die Kollisionsregel ihre befriedende Wirkung nicht entfalten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
sieht keine Änderung des Arbeitskampf- oder
Streikrechts vor. Selbstverständlich gilt für
Arbeitskämpfe auch künftig der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit. Es bleibt also dabei,
dass ein Arbeitskampf, der die Arbeitsbeziehung nicht ordnen und befrieden kann, nicht
von der Koalitionsfreiheit gedeckt ist. Ein solcher Arbeitskampf dient nicht der Regelung
der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen
und fällt damit aus dem Schutzbereich von
Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz hinaus. Das bestätigt auch ein Gutachten des ehemaligen Bundesministers und Justizsenators Professor
Rupert Scholz. Das Gutachten unterstreicht
vor dem Hintergrund einer detaillierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen durch
die Rechtsprechungsänderung im Jahr 2010
aufgeworfenen Fragen nochmals eindeutig,
dass die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht nur verfassungsgemäß ist, sondern
die Tarifautonomie einer klaren und rechtssicheren Ausgestaltungsregelung bedarf, um
ihre Funktionsfähigkeit zu sichern.
Mindestlohngesetz überarbeiten
und entbürokratisieren
Nähere Informationen:
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Mindestlohn
Fortsetzung der Titelseite > Die Aufzeichnungspflichten von Beginn, Ende und Dauer
der Arbeitszeit für geringfügig Beschäftigte,
die in fast allen Bereichen und Branchen der
deutschen Wirtschaft anzutreffen sind, stellen reine Bürokratie dar. Die Aufzeichnung der
Dauer der Beschäftigung ist ausreichend, um
zu ermitteln, ob die Vorgaben des Gesetzes
eingehalten sind. Eine besondere Belastung
trifft die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen. Hier kann von den
Aufzeichnungspflichten nur abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als 2.958 €
monatlich erhält und der Arbeitgeber spezifische Aufzeichnungspflichten des Arbeitszeitgesetzes beachtet. Diese Verknüpfung des
Mindestlohngesetzes mit dem Arbeitszeitgesetz ist von der Verordnungsermächtigung des
Bundesarbeitsministeriums nicht gedeckt.
Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes stehen
in keinem Zusammenhang zu den Vorgaben
des Mindestlohngesetzes. Die willkürliche
und mutwillige Verbindung muss aufgehoben
werden. Die völlig irreale Gehaltsgrenze von
2.958 € sollte auf ein Stundenentgelt von 10 €
(fast 20 % über dem Mindestlohn) abgesenkt
werden. Sie darf zumindest nicht über 2.400 €
liegen. Ebenso ist es unverzichtbar, die Arbeitgeberhaftung zu modifizieren. Es muss zumindest eine Exkulpationsmöglichkeit in das Gesetz aufgenommen werden, die die Haftung bei
der Auswahl von Vertragspartnern auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber
hinaus ist zu erwägen, die Haftung dahingehend sinnvoll zu beschränken, dass immer nur
für den unmittelbaren Vertragspartner gehaf-
3
Arbeits- und Tarifrecht  
tet wird. Ebenso wenig dürfen sinnvolle Praktikumsverhältnisse durch den Mindestlohn
torpediert werden; auch freiwillige Praktika
sollten vom Gesetz ausgenommen werden. Die
BDA wird weiter auf Korrekturen im Mindestlohngesetz und die Anpassung der Verordnung
hinwirken. Selbst wenn der Gesetzgeber an
dem mit dem Mindestlohn einhergehenden
Eingriff in die Tarifautonomie und den Arbeitsmarkt festhält, bedarf es der Korrektur in einer großen Zahl von Punkten, um überflüssige
Regulierungen zurückzuführen.
Geschlechterquote in
Führungspositionen falscher Weg
Bundestag und Bundesrat haben trotz vehementer Kritik der deutschen Wirtschaft die Einführung einer
Geschlechterquote in Führungspositionen von Unternehmen beschlossen. In letzter Minute sind zumindest einige Korrekturen und Klarstellungen in das Gesetz aufgenommen worden, die Forderungen der
BDA berücksichtigen.
Nach dem Gesetz gilt ab 1. Januar 2016
eine Geschlechterquote von mindestens
30 % bei neu zu besetzenden Posten in
Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen, für deren Aufsichtsrat das Mitbestimmungsgesetz 1976 bzw. die Gesetze der
Montanbestimmung gelten. Als Rechtsfolge
bei Nichteinhaltung der Quote gilt für die
Anteilseignerbank, dass die Plätze, die für
das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehen sind, unbesetzt bleiben (sog. leerer
Stuhl). Unternehmen, die börsennotiert oder
mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich
für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden
Führungsebenen unterhalb des Vorstands
bis zum 30. September 2015 verbindliche
Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils
geben und über die Erreichung der Ziele berichten. Werden die selbstgesteckten Ziele
im Berichtszeitraum noch nicht erreicht,
drohen den Unternehmen keine Sanktionen.
Die BDA hatte sich auch in den parlamentarischen Beratungen in einer gemeinsamen
Stellungnahme mit dem BDI noch einmal
klar gegen eine gesetzliche Pflichtquote
ausgesprochen und zumindest branchenspezifische Differenzierungsmöglichkeiten
sowie Ausnahmen von den Zielgrößen für
Kleinstgremien gefordert. Diese Forderungen sind nicht aufgegriffen worden.
Allerdings hat der Gesetzgeber einige
Klarstellungen, z. B. zur Definition der „beiden Führungsebenen“ unterhalb des Vorstands, zu den Berichtspflichten sowie zum
Widerspruch gegen die Gesamterfüllung von
Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank, vorgenommen, die mehr Rechtssicherheit gewährleisten. Daneben ist mit der Verschiebung der Frist zur Festlegung der Zielgrößen
um drei Monate eine weitere Forderung der
BDA aufgenommen worden. Andernfalls
wäre nicht sichergestellt gewesen, dass Aufsichtsräte bzw. Vorstände, die die Zielgrößen
festlegen müssen, bis zu der ursprünglich
vorgesehenen Frist im Juni 2015 überhaupt
getagt hätten.
KURZ NOTIERT
Spürbarer Bürokratieabbau braucht Taten
Die BDA wirbt nachdrücklich für ein Belastungsmoratorium. Das Bundeskabinett hat
am 25. März 2015 den „one in, one out“-Beschluss des Staatssekretärausschusses für
Bürokratieabbau zur Kenntnis genommen.
Danach darf durch den Erlass von neuen
Vorschriften keine zusätzliche Bürokratie
verursacht werden. Demgegenüber vermittelt die Gesetzgebung den Eindruck des „all
in, nothing out“. Der nun vom Bundeskabinett
gleichzeitig beschlossene Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes setzt die von ihm
selbst vorgelegten Eckpunkte zum Bürokratieabbau leider nicht ausreichend um.
Auslegung des Befristungsrechts darf nicht
in Frage gestellt werden
Das Bundesverfassungsgericht hat über die
Auslegung von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch
das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. Danach darf eine sachgrundlose Befristung mit demselben Arbeitgeber erneut
vereinbart werden, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis länger als drei Jahre zurückliegt. Die BDA hat die angegriffene Auslegung
des BAG verteidigt, die Verfassungsmäßigkeit
der Vorschrift begründet und auf die besondere Bedeutung sachgrundloser Befristungen für die Praxis hingewiesen.
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Themen A–Z > Frauen
in Führungspositionen
4
  Arbeitgeber aktuell | April 2015
Branchenspezifische Tarifabschlüsse in
der Metall- und Elektroindustrie sowie der
Chemischen Industrie
Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie war ein branchenspezifischer Kompromiss
und ist keinesfalls auf Tarifverhandlungen in anderen Wirtschaftsbereichen übertragbar. Auch die Tarifeinigung in der Chemischen Industrie ist vor allem angesichts der äußerst unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Branche ein nachvollziehbares Ergebnis.
Nähere Informationen:
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Themen A–Z >
Tariflohnverhandlungen
Der Pilotabschluss für die M+E-Industrie
vom 24. Februar 2015 in Baden-Württemberg
sieht bei einer 15-monatigen Laufzeit in den
ersten drei Monaten Einmalzahlungen von insgesamt 150 € und eine Tariflohnanhebung von
3,4 % zum April 2015 vor. Arbeitgeberpräsident
Kramer stellte fest, dass die Lohnerhöhung für
viele Betriebe der Branche in unsicherer werdenden Zeiten an die Belastungsgrenze gehen
werde. Die Modernisierung der Altersteilzeit
sowie der Verzicht auf tarifvertragliche Ansprüche auf Weiterbildung seien jedoch wichtige Elemente. Im Rahmen der Modifizierung der
Altersteilzeit stehen besonders belastete Beschäftigte im Fokus, ohne die Betriebe mit einer
Ausweitung der Altersteilzeit zu überfordern.
Beim Thema „Weiterbildung“ kam aufgrund
der in der Branche regional unterschiedlich
ausgestalteten Tarifverträge zur Qualifizierung
eine bundeseinheitliche Lösung nicht in Frage.
Arbeitgeberpräsident Kramer betonte, dass die
Weiterbildung auch künftig allein in betrieblicher Hand bleiben und sich am tatsächlichen
Bedarf der Betriebe orientieren müsse.
Nach schwierigen Verhandlungen einigte sich der Bundesarbeitgeberverband
Chemie (BAVC) mit der IG BCE am 27. März
2015 in der dritten bundesweiten Verhandlungsrunde auf ein Tarifergebnis, das die
Heterogenität der Geschäftsverläufe innerhalb der Branche und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Blick behält. Für die
insgesamt 17-monatige Laufzeit ist nach
einem Nullmonat eine Tariflohnsteigerung
um 2,8 % vorgesehen, die bei besonderen
wirtschaftlichen Schwierigkeiten um bis zu
zwei Monate verschoben werden kann. Der
bestehende Demografiefonds wurde auf
550 € im Jahr 2016 und 750 € im Jahr 2017
pro Tarifbeschäftigten erhöht. Die Forderungen nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit auf eine 4- bzw. 3-Tage-Woche für
Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr konnte
erfolgreich abgewehrt werden. Arbeitgeberpräsident Kramer unterstrich, dass die Tarifpartner mit diesem Abschluss erneut bewiesen hätten, dass eine partnerschaftliche
Tarifpolitik auch bei einer schwierigen Ausgangslage möglich sei. Dies gehe nur, wenn
es einen Grundkonsens über die Funktion
der Tarifautonomie gebe, so Kramer. Dazu
gehöre der Grundsatz der Tarifeinheit, wie er
in der Chemischen Industrie gelebt werde.
Gesetzliche Mindestlöhne im ­EU-Vergleich –
Deutschland in G
­ ruppe der Spitzenreiter
Seit dem 1. Januar 2015 ist in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn i. H. v. 8,50 € pro Stunde vorgeschrieben. Mit dieser Mindestlohnhöhe gehört Deutschland EU-weit zur Gruppe der Spitzenreiter.
Dies ergab ein im Februar 2015 veröffentlichter Vergleich der EU-Statistikbehörde Eurostat.
Zurzeit haben 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten gesetzlich festgelegte Mindestlöhne. Da diese überwiegend als monatliche
Bruttolöhne ausgewiesen werden, wird
auch der deutsche Mindestlohn pro Monat
angegeben. Unter Zugrundelegung einer
40-Stunden-Woche ergibt sich für Deutschland dabei zurzeit ein gesetzlicher Mindest-
lohn i. H. v. 1.473 € pro Monat. Auf einem
vergleichbaren Mindestlohnniveau liegen
die Niederlande und Belgien mit 1.502 € pro
Monat – Luxemburg bildet die Ausnahmestellung mit 1.923 € pro Monat. Der überwiegende Teil der anderen betroffenen EUMitgliedsländer – nämlich 70 % – hat einen
gesetzlichen Mindestlohn von unter 1.000 €
5
Lohn- und Tarifpolitik  
pro Monat. In der Hälfte dieser Länder liegt
er sogar unter 500 € monatlich. In Deutschlands Nachbarländern Polen und der Tschechischen Republik beträgt er mit 410 € bzw.
332 € pro Monat sogar fast nur ein Viertel
bzw. ein Fünftel des in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohns. Diese
großen Unterschiede der gesetzlichen Mindestlohnniveaus verdeutlichen die Heraus-
forderungen, vor denen viele Betriebe hierzulande stehen. Zusätzliche Bürden wie die
unverhältnismäßigen bürokratischen Lasten, die z. B. durch die Aufzeichnungs- und
Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz verursacht werden, müssen
daher dringend eingeschränkt werden, um
die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit
der Betriebe nicht weiter einzuschränken.
KURZ NOTIERT
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
der Länder
Lohnstückkosten in Deutschland
bleiben hoch
Mit der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
der Länder (ohne Hessen) vom 28. März
2015 konnten weitere Streikmaßnahmen abgewehrt werden. Der Tarifabschluss sieht
für die zweijährige Laufzeit eine Entgelt­
anhebung von 2,1 % zum März 2015 sowie
2,3 % bzw. mindestens 75 € zum März 2016
vor sowie weitere Regelungen wie z. B. Beitragsanpassungen für die Zusatzversorgung,
eine Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags
in Krankenhäusern und steigende Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet (Ost). Eine
zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder
(TdL) und dbb tarifunion gefundene Vereinbarung über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte wird von der Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft (GEW) nicht mitgetragen.
Zurzeit finden Gespräche zur Übernahme
des Tarif­ergebnisses auf die Landesbeamten
in den einzelnen Ländern statt.
Seit dem Vorkrisenjahr 2007 sind in Deutschland die Lohnstückkosten um 12 % gestiegen.
Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der
deutschen Wirtschaft Köln in einer aktuellen
Veröffentlichung (vgl. iwd 3/2015) zur Entwicklung der Produktivität und Lohnstückkosten
im internationalen Vergleich. Zuletzt war die
ausländische Industrie zwar im Durchschnitt
15 % weniger produktiv als deutsche Unternehmen. Da dort aber die Arbeitskosten im
Durchschnitt um 24 % niedriger sind, fällt
das Lohnstückkostenniveau hierzulande immer noch überdurchschnittlich hoch aus. Im
Schnitt haben Unternehmen im Ausland einen
Lohnstückkostenvorteil von 10 %. Nähere Informationen: www.arbeit­
geber.de > Themen
A–Z > Arbeitskosten
Tarifabschluss im Wach- und
Sicherheitsgewerbe
Nach folgenschweren Warnstreikmaßnahmen des Sicherheitspersonals, u. a. an den
Verkehrsflughäfen Hamburg und Stuttgart,
einigten sich der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und ver.di Anfang Februar
2015 in Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Hamburg auf neue Lohn- bzw.
Gehaltstarifverträge. Bei einer 24-monatigen Laufzeit sehen die Tarifvereinbarungen
nach zwei bzw. drei Nullmonaten nach Lohngruppen differenzierte Tarifanhebungen von
2,92 % bis 8,37 % vor. Die Forderungen lagen
teilweise je nach Lohngruppe bei bis zu 37 %.
Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Tarifverhandlungen
Nähere Informationen:
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Themen A–Z >
­Gesetzlicher Mindestlohn
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  Arbeitgeber aktuell | April 2015
Entgelttransparenzgesetz
würde nur neue Bürokratie schaffen
Das Bundesfamilienministerium plant ein Entgelttransparenzgesetz. Schwerpunkte sollen eine Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit im Lagebericht für Unternehmen ab 500 Beschäftigten, individuelle
Auskunftsansprüche für Beschäftigte zu ihrer entgeltlichen Eingruppierung sowie die Aufforderung an
Unternehmen, mithilfe verbindlicher Verfahren erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen, sein.
Der Referentenentwurf ist für Frühsommer 2015 geplant.
Nähere Informationen:
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Themen A–Z >
Entgeltgleichheit/
Equal Pay
Entgeltdiskriminierung ist bereits nach
geltendem Recht verboten. Tarifverträge gewährleisten eine diskriminierungsfreie Entlohnung nach Qualifikation und Leistung. Das
Gesetzesvorhaben droht, immense Bürokratie und neue Berichtspflichten für Unternehmen zu schaffen, ohne etwas an Entgeltunterschieden zu ändern. Dies hat die BDA in
Gesprächen mit Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig und den Regierungsfraktionen verdeutlicht. Der gesamtwirtschaftliche
Entgeltunterschied zwischen Männern und
Frauen liegt vor allem an unterschiedlichem
Berufswahlverhalten und Erwerbsbiografien:
Frauen entscheiden sich seltener für Branchen und Berufe mit besseren Verdienst- und
Karrierechancen, sie arbeiten öfter in Teilzeit, haben mehr Erwerbsunterbrechungen
und erreichen damit auch seltener Führungspositionen. Um ihre Erwerbs- und Karrierechancen zu verbessern, sind vor allem mehr
hochwertige und bezahlbare Ganztagskinderbetreuung und -schulen sowie eine bessere Berufsorientierung nötig.
Zuwanderungsrecht gezielt weiterentwickeln
Dank der richtigen Reformen der Bundesregierung in den letzten Jahren hat Deutschland eines der liberalsten Zuwanderungssysteme weltweit. Die teils hitzige politische Debatte über die zukünftige Ausgestaltung des Zuwanderungsrechts konzentriert sich vor allem auf die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz mit Punktesystem. Dabei drohen die richtigen Weichenstellungen der Vergangenheit und die
notwendigen weiteren Verbesserungen in parteipolitisch motivierten Streitereien ausgeblendet zu werden.
In der Diskussion über ein Einwanderungsgesetz sollte dringend „abgerüstet“
werden. Es besteht ein parteiübergreifender
Konsens, dass Deutschland aufgrund der
demografischen Entwicklung qualifizierte
Fachkräfte aus dem Ausland braucht. Gleichzeitig sind die verschiedenen Zuwanderungsund Aufenthaltsregelungen nach wie vor sehr
komplex und oft kaum zu durchschauen. Die
BDA setzt sich deshalb in Gesprächen mit
Bundesregierung und Bundestagsfraktionen
dafür ein, die verschiedenen Regelungen für
Fachkräftezuwanderung sinnvoll zusammenzufassen, das Zuwanderungsrecht transparenter zu gestalten und Verfahren insgesamt
zu vereinfachen. Zudem muss das Recht
gezielt weiterentwickelt werden, um klare
Regelungen auch für ausländische Talente –
auch Fachkräfte in nichtakademischen Mangelberufen – zu schaffen, die nach Deutschland kommen wollen, um hier eine Stelle zu
suchen.
Asylsuchende und Geduldete ­
in den Arbeitsmarkt integrieren
Die Arbeitsmarktpotenziale von Asylsuchenden und Geduldeten rücken verstärkt in den Fokus der
politischen Diskussion. Der Gesetzgeber hat erste Änderungen zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs auf den Weg gebracht: Unter anderem können Asylsuchende und Geduldete nun eine Beschäftigung nach drei Monaten Aufenthalt mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufnehmen.
Diese Rechtsänderungen sind zu begrüßen. Die BDA setzt sich für darüber hinausgehende Maßnahmen zur besseren
Ausschöpfung der Potenziale von Asylsu-
chenden und Geduldeten und für bessere
Integrationsperspektiven ein. Dazu zählen
Sprachförderung für alle Asylsuchenden mit
hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie für
7
Beschäftigung  
alle Geduldeten und ein rechtssicherer Aufenthalt für Asylsuchende und Geduldete, die
sich in einer Ausbildung befinden. Es muss
künftig das unzeitgemäße und ungerechtfertigte Verbot, Asylsuchende und Geduldete auch in der Zeitarbeit zu beschäftigen,
entfallen. Es macht auch keinen Sinn, dass
Asylsuchende nach Ablehnung des Asylantrags, die sich bereits in Deutschland befinden, nicht die gleichen Möglichkeiten haben,
einen Aufenthaltstitel der Fachkräftezuwanderung zu erhalten wie Drittstaatsangehöri-
ge, die sich noch im Ausland befinden, wenn
die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die BDA hat ihre Vorschläge z. T. gemeinsam mit dem DGB und den christlichen
Kirchen an die Politik herangetragen. Sie arbeitet in der BA zusammen mit den Gewerkschaften an Initiativen zur Verbesserung des
Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden
und Geduldeten. Der Bundesrat hat u. a. den
Vorschlag der BDA zu einem rechtssicheren
Aufenthalt für Asylsuchende in Ausbildung
aufgegriffen.
KURZ NOTIERT
BDA-Micro-Website ­
„Betriebliche Personalpolitik“ online
Forschungsprogramm „Zukunft der Arbeit“
gestartet
Die BDA hat im Februar 2015 eine Microsite
zum Thema „Betriebliche Personalpolitik als
betrieblicher Erfolgsfaktor“ online gestellt.
Zu finden sind dort Links zu Praxisleitfäden
für ein modernes betriebliches Personalmanagement. Wesentliche Themen sind u. a.
Personalführung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Diversity sowie die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben. Nähere
Informationen: www.arbeitgeber.de > Initiativen > Betriebliche Personalpolitik als Erfolgsfaktor
Mit der ersten Förderbekanntmachung „Arbeit in der digitalisierten Welt“ ist das Forschungsprogramm des Bundesbildungsministeriums mit einem Fördervolumen von
insgesamt 270 Mio. € gestartet. Die BDA ist
im Programmbeirat vertreten und wirkt hier
darauf hin, dass die Forschungsschwerpunkte sachgerecht gesetzt werden. Nach
der mittlerweile veröffentlichten Förderbekanntmachung sollen Forschungsvorhaben
gefördert werden, die sich z. B. der Optimierung mobiler Arbeitsinstrumente und -plätze unter ergonomischen Aspekten widmen.
Antragsberechtigt sind auch Unternehmen.
Diese können bis zum 15. Juli 2015 Projektanträge einreichen.
Zusätzliche Belastungen durch
­Bundesteilhabegesetz vermeiden
Nach dem Koalitionsvertrag soll die Eingliederungshilfe, eine über 14 Mrd. € teure Sozialleistung für Menschen mit Behinderung,
durch ein Bundesteilhabegesetz neu geregelt
werden. Im April 2015 beendet die zur Vorbereitung dieser Neuregelung vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe
ihre Arbeit. Die BDA hat sich in der Arbeitsgruppe – anders als viele andere Mitglieder –
wiederholt gegen Mehrausgaben und zusätzliche Belastungen der Sozialversicherungen
und damit der Beitragszahler ausgesprochen. Auch der Koalitionsvertrag schließt
eine neue Ausgabendynamik aus. Die BDA
hat hierzu ein Positionspapier veröffentlicht.
Kernforderungen sind: bessere Zusammenarbeit der Rehaträger, mehr Übergänge aus
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
in den Arbeitsmarkt und Kostenneutralität
der Reform.
ESF-Programm für Langzeitarbeitslose
praktikabel umsetzen
Das neue ESF-Programm zur Integration von
arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen soll
in diesem Jahr starten. Mit dem Programm
sollen Arbeitgeber mit Beschäftigungszuschüssen gewonnen werden, Langzeitarbeitslose einzustellen, die mit einem Coaching
begleitet werden. Betriebsakquisiteure der
Jobcenter sollen die Arbeitgeber beraten. Die
BDA setzt sich dafür ein, dass die Teilnahme
nicht zu einem für die Arbeitgeber unverhältnismäßigen Aufwand führt. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte
Nähere Informationen: ­
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z >
Asyl­suchende und
­Geduldete
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  Arbeitgeber aktuell | April 2015
„Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“:
­Bestehender betrieblicher Altersvorsorge ­
droht Schwächung
Am 26. Januar 2015 hat das Bundesarbeitsministerium einen Vorschlag für ein „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vorgelegt. Danach soll es künftig möglich sein, dass ein Arbeitgeber auch
ohne Zusage einer bestimmten Betriebsrentenleistung betriebliche Altersvorsorge anbietet, sofern
die betriebliche Altersvorsorge auf tarifvertraglicher Grundlage erfolgt und über eine gemeinsame
Einrichtung der Tarifvertragsparteien organisiert wird.
Zwar berücksichtigt der Vorschlag des
Bundesarbeitsministeriums wichtige Kritikpunkte der BDA an bisherigen Überlegungen.
Dennoch bestehen gegen diesen Vorschlag
wesentliche Bedenken: Zum einen wäre eine
Beschränkung der Enthaftungsmöglichkeit
allein auf gemeinsame Einrichtungen unter
Risikogesichtspunkten nicht zu rechtfertigen,
zum anderen würde die bestehende betriebliche Altersvorsorge geschwächt. Denn soweit in Tarifverträgen von der neuen Option
Gebrauch gemacht würde und Arbeitgeber
Beiträge an die neuen Einrichtungen zahlen
würden, stünden diese Mittel nicht mehr zur
Finanzierung der bestehenden betrieblichen
Einrichtungen zur Verfügung.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Betriebliche Altersvorsorge
Die BDA hat in ihrer Stellungnahme zum
Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums
und in der Sitzung des Arbeitskreises „Betriebliche Altersvorsorge“ im Bundesarbeits­
ministerium am 9. März 2015 deutlich gemacht,
dass eine Umsetzung dieses Vorschlags nur in
Betracht kommt, wenn erhebliche Modifikationen erfolgen und die bislang noch offenen Fragen geklärt werden. Insbesondere müsste die
geplante Enthaftung des Arbeitgebers immer
möglich sein, wenn die betriebliche Altersvorsorge über einen beaufsichtigten Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds
oder Direktversicherung) erfolgt und der Versorgungsträger die Vorgaben für Lebensversicherungsunternehmen erfüllt oder die Zusage
künftig über den Pensions-Sicherungs-Verein
abgesichert ist. Zudem ist der Vorschlag des
Bundesarbeitsministeriums kein Ersatz für
die notwendigen Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen
Altersvorsorge. Das Bundesarbeitsministerium hat sich offen gezeigt, die Kritik und Änderungsvorschläge der BDA bei der nochmaligen Überarbeitung des Vorschlags zu prüfen.
BDA verhindert deutliche Verschärfung ­
der Arbeitsstättenverordnung
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A –Z >
Unfallversicherung und
Arbeitsschutz
Fortsetzung der Titelseite > Arbeitgeber hätten die Vorgaben des Verordnungsentwurfs nicht ohne Weiteres einhalten
können, weil sie den häuslichen Telearbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht betreten dürfen.
Auch wäre dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, da Tele­
arbeitsplätze oft hunderte Kilometer von
der Firmenzentrale entfernt sind. Weiterer
wesentlicher Kritikpunkt der BDA sind die
geplanten höheren Anforderungen an die
Notwendigkeit von Tageslicht in Arbeitsstätten und Sichtverbindungen nach außen.
Diese Vorgaben würden die Betriebe zur
Schließung bzw. zum aufwändigen Umbau
einer Vielzahl von z. B. Produktionsstätten,
Kantinen und Pausenräumen zwingen. Die
BDA hat sich ferner gegen die umfassenden
Dokumentationspflichten in Bezug auf eine
jährlich durchzuführende Unterweisung sowie das geplante Auslaufen bislang bestehender Bestandsschutzregelungen ausgesprochen.
Derzeit laufen zwischen Bundeskanzleramt und Bundesarbeitsministerium Gespräche darüber, welche inhaltlichen Änderungen an den bisherigen Verordnungsplänen
erfolgen sollen. Die BDA drängt dabei auf
deutliche Korrekturen und hat dafür auch
konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt.
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Soziale Sicherung  
KURZ NOTIERT
Gesetzliche Neuregelung für
­Syndikusanwälte zügig umsetzen
Beratungen der Koalitionsarbeitsgruppe
„Flexible Übergänge“ stocken
Die BDA hatte sich im vergangenen Jahr bei
der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass
Syndikusanwälte wieder die Möglichkeit erhalten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Das Bundesjustizministerium hat daraufhin am 13. Januar 2015
Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der
Syndikusanwälte vorgelegt. Diese Eckpunkte
waren zwar im Grundsatz zu begrüßen, wiesen aber in mehrfacher Hinsicht Nachbesserungsbedarf auf, den die BDA dann auch
gegenüber dem Bundesjustiz- und Bundesarbeitsministerium vorgebracht hat. Inzwischen konnte die BDA mehrere Korrekturen
erreichen, insbesondere die Zusicherung,
dass im Referentenentwurf – anders als nach
den Eckpunkten – auch Verbandsjuristen als
Syndikusanwälte anerkannt werden sollen.
Die Mitte 2014 eingesetzte Koalitionsarbeitsgruppe zur weiteren Flexibilisierung des
Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist in den letzten Monaten nicht mehr
zusammengekommen. Bereits angesetzte
Sitzungstermine wurden wiederholt abgesagt, zuletzt Ende März 2015. Hintergrund
ist, dass sowohl CDU/CSU als auch SPD mit
einem vorzeigbaren Erfolg aus den Verhandlungen herausgehen wollen, aber noch keine
ausreichende Schnittmenge ihrer Positionen
erreicht haben. Die BDA steht im Kontakt
mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Derzeit wird ein Paket diskutiert, das aus einer
Flexi­
bilisierung der Hinzuverdienstgrenzen
bei vorzeitigem Rentenbeginn, einer Neuregelung der Sozialversicherungsbeiträge für
beschäftigte Rentner und Maßnahmen zur
Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge
für ältere Beschäftigte besteht. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale Sicherung > Rentenversicherung >
Weiterführende Informationen
Elektronisches Wahlverfahren für die
­Sozialwahlen verschoben
Entgegen den ursprünglichen Plänen aus
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD strebt die Bundesregierung in der
laufenden Legislaturperiode keine Einführung eines elektronischen Wahlverfahrens
für die Sozialwahlen 2017 an. Die BDA hat
sich zwar grundsätzlich für die Einführung
von Online-Wahlen ausgesprochen. Eine Umsetzung schon 2017 wäre jedoch verfrüht gewesen, weil bislang noch kein Wahlverfahren
entwickelt wurde, das die Anforderungen des
Datenschutzes und der Manipulationssicherheit hinreichend gewährleistet.
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  Arbeitgeber aktuell | April 2015
Erste Maßnahmen der Allianz für ­
Aus- und Weiterbildung umgesetzt
Die Wirtschaft hat gemeinsam mit Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung erste Maßnahmen
umgesetzt, um die duale Berufsausbildung in Deutschland zu stärken. Dazu gehört u. a. die auf eine
Initiative des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückgehende Ausweitung des Per­
sonenkreises für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und die Einführung des rechtskreisübergreifenden Instruments der Assistierten Ausbildung (AsA).
Beide Maßnahmen wurden am 27. Februar 2015 vom Bundestag beschlossen. Für
das Ausbildungsjahr 2015/16 werden bis
zu 10.000 Plätze für die AsA bereitgestellt,
der Förderstart ist für August 2015 geplant.
Die abH werden ab Beginn des neuen Ausbildungsjahrs allen jungen Menschen zur
Verfügung stehen, die diese zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer
Ausbildung benötigen. Mit der AsA können
sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche in Betrieben begleitet und
Ausbildungsbetriebe unterstützt werden.
Beide Maßnahmen leisten einen wertvollen Beitrag, um die qualifikatorischen Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt
zu bekämpfen und die Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher
zu unterstützen.
Die BDA hat gemeinsam mit den weiteren
arbeitgeberseitigen Allianz-Partnern und
der BA einen Flyer erarbeitet, in dem auf die
individuellen Vermittlungsleistungen der BA
aufmerksam gemacht und für die Meldung
freier Ausbildungsplätze in der Jobbörse
der BA geworben wird – mit oder ohne Vermittlungsauftrag. Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, die Vermittlung von
Auszubildenden durch die BA passgenau zu
gestalten. Es ist z. B. möglich, Anzahl oder
Zeitpunkt von Vermittlungsvorschlägen zu
definieren. Im Jahr 2015 will die Wirtschaft
20.000 betriebliche Ausbildungsplätze mehr
als 2014 bei der BA melden. Damit soll das
Ausbildungsangebot der Wirtschaft auch für
die BA noch transparenter und das Matching
von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt verbessert werden.
Berufsbefähigung durch Qualitätssicherung ­
in der Hochschule stärken – BDA veranstaltet
ersten „Akkreditierungsdialog der Wirtschaft“
Für die Wirtschaft hat die Qualitätssicherung im Hochschulbereich mit Blick auf die Fachkräftesicherung eine besondere Relevanz. Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter engagieren sich daher auf
allen Ebenen des Akkreditierungssystems: im Akkreditierungsrat, in den strategischen Gremien der
Akkreditierungsagenturen, aber auch als Gutachterinnen und Gutachter in den einzelnen Verfahren
zur Akkreditierung von Studiengängen („Programmakkreditierung“) oder von Qualitätssicherungsstrukturen von Hochschulen („Systemakkreditierung“).
Vor diesem Hintergrund hat die BDA einen „Akkreditierungsdialog der Wirtschaft“
ins Leben gerufen: eine Plattform für die
wirtschaftsseitigen Akteure zum Austausch,
zur Vernetzung und zur Diskussion aktueller
Herausforderungen. Das erste Treffen fand
im Februar 2015 in Berlin statt. Kernthema war die Förderung der Berufsbefähigung im Studium. Dies ist ein erklärtes Ziel
der Bologna-Reform und als eine zentra-
le Aufgabe der Hochschulen in sämtlichen
Landeshochschulgesetzen verankert. Doch
gerade einmal 31 % der Studierenden an Universitäten fühlen sich gut auf ihre spätere Berufstätigkeit vorbereitet (Deutsches Zentrum
für Hochschul- und Wirtschaftsforschung,
2014), an Fachhochschulen ist es die Hälfte.
Hier besteht Handlungsbedarf – und auch
die Qualitätssicherung kann wichtige Impulse zur Verbesserung setzen. So war sich der
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Bildung  
Kreis der Teilnehmenden einig, dass zukünftig in jedem Akkreditierungsverfahren dezidiert in den Blick genommen werden muss,
wie und mit welchen Instrumenten ein Studiengang dieses Ziel erreichen will. Jedem
Fachbereich steht dabei eine breite Palette an
Möglichkeiten zur Verfügung, wie z. B. praxisorientierte Lehre und Abschlussarbeiten,
Pflichtpraktika und Kooperationen mit Unternehmen. Die BDA wird die Empfehlung in den
Akkreditierungsrat hineintragen.
KURZ NOTIERT
ESF-Sozialpartnerprogramm „Fachkräfte
sichern: weiter bilden und Gleichstellung
fördern“ startet
Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht
in Kürze die gemeinsam mit DGB und BDA
gesteuerte neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie
„Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“. Damit werden einerseits
Projekte zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und andererseits zur Verbesserung
der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert. Es können sich Sozialpartner
sowie juristische Personen des privaten und
öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Betriebsstätte in
Deutschland unterhalten, mit ihren Projekten
bewerben. Weitere Informationen: www.esf.de
Wechsel an der Spitze des Nationalen ­
MINT Forums
Ab dem 1. Juli 2015 ist Dr. Nathalie von Siemens gemeinsam mit Thomas Sattelberger
Sprecherin des Nationalen MINT Forums. Sie
übernimmt das Amt von Henning Kagermann.
Auf der Mitgliedersitzung am 5. Februar 2015
wurde Sattelberger in diesem Amt bestätigt.
Nathalie von Siemens ist seit Januar 2013 geschäftsführender Vorstand und Sprecherin
des Vorstands der Siemens Stiftung und seit
Februar 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der
Siemens AG. Das Nationale MINT Forum ist
der Zusammenschluss von über 30 bedeutenden Institutionen und Verbänden, die sich für
die Stärkung der MINT-Bildung engagieren.
Die BDA zählt zu den Gründungsmitgliedern.
Leitfaden von BDA und DGB für
Schülerbetriebspraktika
BDA und DGB wollen einen gemeinsamen
Leitfaden zur Qualität von Schülerbetriebspraktika erarbeiten. Zur Qualität der Praktika
von Schülern und Schülerinnen im Betrieb
gehört die Einordnung in die übergreifende Berufsorientierung der Schule. Praktika müssen gut vorbereitet und ausgewertet
werden. Im Betrieb sollen die Jugendlichen
betriebliche Abläufe kennen lernen, ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen erfahren,
Fertigkeiten erproben und motiviert werden.
Für Unternehmen ist die frühzeitige Bindung
des Nachwuchses von Relevanz. Bis Ende Mai
2015 soll der Leitfaden fertig formuliert sein.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z >
­A kademische Qualitätssicherung
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  Arbeitgeber aktuell | April 2015
EU-Arbeitszeitrichtlinie –
nur begrenzte Überarbeitung sinnvoll
Die EU-Kommission hat bis Mitte März 2015 eine öffentliche Online-Konsultation zur Überarbeitung
der EU-Arbeitszeitrichtlinie durchgeführt. Die BDA hat sich beteiligt und für eine gezielte und streng
begrenzte Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie ausgesprochen. Sie kritisiert nachdrücklich, dass
Online-Konsultationen nicht mit einer angemessenen Gewichtung der Teilnehmer (von individuellen
Einzelmeinungen bis zu repräsentativen Großorganisationen) verbunden werden.
Vor dem Hintergrund des Scheiterns einer
umfassenden Richtlinienüberarbeitung von
2004 bis 2009 ist nur eine streng begrenzte
Überarbeitung zielführend. Sie ist aber auch
erforderlich, um die durch die EuGH-Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst und Urlaub entstandene Rechtsunsicherheit und
Praxisprobleme zu beseitigen. Auch sollte die
Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bei der Arbeitszeitgestaltung erhöht werden,
vor allem in Bezug auf die von der Richtlinie
vorgegebenen Bezugszeiträume, Ausgleichsund Ruhezeiten. Einschränkungen der vorhandenen Flexibilität sind abzulehnen. Damit
die Mitgliedstaaten die Flexibilitätsspielräume nach Verabschiedung der überarbeiteten
Richtlinie auf nationaler Ebene tatsächlich
auch nutzen können, muss die sog. Non-Regression-Clause gestrichen werden.
Wie bereits in vergangenen Konsultationen bot der Online-Konsultationsfragebogen
der EU-Kommission leider keine Möglichkeit
zur detaillierten Stellungnahme. Die BDA hat
dieses Format erneut gegenüber der EUKommission kritisiert und wird die Entwicklungen zur etwaigen Überarbeitung der EUArbeitszeitrichtlinie intensiv weiterverfolgen.
Sozialpolitische Schwerpunktthemen ­
der deutschen G7-Präsidentschaft
Deutschland hat im Juni 2014 die Präsidentschaft der G7 (Gruppe der sieben weltwirtschaftlich bedeutendsten Industriestaaten) übernommen und richtet am 7./8. Juni 2015 in Schloss Elmau (Bayern) das
nächste Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aus. Neben den klassischen wirtschafts- und
handelspolitischen Schwerpunkten hat die deutsche Präsidentschaft erstmals auch sozialpolitische
Themen auf die Agenda gesetzt. Hierzu gehören vor allem die Themen „Standards in Handels- und
Lieferketten“ sowie „Stärkung von Frauen bei Selbstständigkeit und beruflicher Bildung“.
Die Bundesregierung will im Rahmen der
deutschen G7-Präsidentschaft einen umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft führen. Im Rahmen dieses Outreach-Prozesses
ist auch ein Austausch mit hochrangigen
Vertretern der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände aus den G7-Staaten geplant.
Die Wirtschaft wird ihre Empfehlungen an die
Staats- und Regierungschefs im Rahmen des
sog. B7- (Business 7) Prozesses erarbeiten.
Die BDA beteiligt sich aktiv an diesem Prozess.
Ebenfalls im Rahmen der deutschen G7Präsidentschaft haben das Bundesarbeitsministerium und das Bundesentwicklungshilfeministerium die Initiative „Gute Arbeit weltweit
durch nachhaltige Lieferketten fördern“ gestartet. Zum Auftakt fand am 10./11. März 2015
in Berlin eine internationale Stakeholderkonferenz statt, bei der erste Vorschläge für konkrete Aktionen der G7-Regierungen diskutiert
wurden. Hierzu schlagen die beteiligten Bundesministerien die Einrichtung eines globalen
Fonds zur Prävention von Arbeitsunfällen in
den Produktionsländern („Vision Zero Fund“)
vor, der ausschließlich von Unternehmen finanziert werden soll. Den Fonds hält die BDA
nicht für sinnvoll, seine Finanzierung lehnt sie
strikt ab. Zusätzliche Hilfen der Regierungen
sollten an die zahlreichen erfolgreich bestehenden Programme bei der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) andocken.
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Europa  
KURZ NOTIERT
EU-Kommission legt Haushaltsregeln
­zukünftig großzügiger aus
Am 13. Januar 2015 hat die EU-Kommission
eine Mitteilung zur Auslegung der Flexibilität
in den vorhandenen Regeln des Stabilitätsund Wachstumspakts (SWP) vorgelegt. Strukturreformen und öffentliche Investitionen
sollen bei der Bewertung der Staatsfinanzen
im SWP stärker berücksichtigt werden. Die
BDA begrüßt den Ansatz der EU-Kommission,
Strukturreformen, Investitionen und haushaltspolitischer Verantwortung Priorität einzuräumen. Dass die bloße Ankündigung von
Strukturreformen zukünftig für einen Aufschub im Defizitverfahren des SWP ausreichen soll, kommt jedoch einer Aufweichung
der Stabilitätskriterien gleich und ist abzulehnen.
Rat erzielt Fortschritte bei
­Datenschutzgrundverordnung
Der Rat für Justiz und Inneres hat Mitte März
2015 partielle Einigungen zur Datenschutzgrundverordnung zu den Kapiteln II (Grundsätze), VI und VII (vor allem One-Stop-ShopMechanismus) erzielt. Erfreulich ist, dass der
Rat dem Kommissionsvorschlag, wonach im
Beschäftigungsverhältnis keine Einwilligung
zur Datenverarbeitung erteilt werden dürfe,
eine Absage erteilt hat. Hierfür hatte sich die
BDA ebenso intensiv eingesetzt wie für eine
Vereinfachung der Datenübermittlung zwischen Unternehmensgruppen, die der Rat
ebenfalls vorsieht. Eine Einigung im Rat wird
im Juni 2015 angestrebt.
Plattform Schwarzarbeit
Die Mitgliedstaaten haben im vergangenen
Oktober eine Einigung zur geplanten europäischen „Plattform Schwarzarbeit“ erzielt, die
den Forderungen der BDA entspricht, Instrumente zu nutzen, die nationale Gegebenheiten
berücksichtigen, anstatt einer europaweiten
„one-size-fits-all“-Lösung. Nun ist das Europäische Parlament am Zug: Allerdings stocken die Beratungen derzeit, nachdem zum
Berichtsentwurf des Abgeordneten Georgi
Pirinski (Bulgarien, S&D-Fraktion) über 400
Änderungsanträge eingereicht wurden. Die
Abstimmung im Ausschuss für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten wurde auf den
7. Mai 2015 verschoben, das Plenum soll am
8. September 2015 abschließend abstimmen.
EU-Pensionsfondsrichtlinie: keine Übertragung von Solvency II auf Einrichtungen der
betrieblichen Altersvorsorge
Die Beratungen zur Pensionsfondsrichtlinie
im Europäischen Parlament gewinnen seit
Februar 2015 an Fahrt. Europaabgeordnete,
u. a. Thomas Mann (CDU) und Joachim Schuster (SPD), bekräftigten in diesem Zusammenhang ihren Widerstand gegen die Übertragung der quantitativen Eigenmittelvorgaben
nach den Grundsätzen von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Die fortlaufenden regulatorischen Arbeiten
an einem Bilanzierungsmodell müssten mit
sofortiger Wirkung eingestellt werden. Hierfür setzen sich auch BDA und DGB ein. Die
von der EU-Kommission angestrebte Vollharmonisierung der aufsichtsrechtlichen
Regelungen würde die Pensionskassen und
Pensionsfonds mit erheblichen Mehrkosten
belasten, ohne zusätzliche Sicherheit für die
Begünstigten.
ILO und Streikrecht: S
­ ozialpartner erzielen
wichtige Fortschritte
Im Konflikt um die Frage, ob im ILO-Übereinkommen 87 zur Vereinigungsfreiheit auch
das Streikrecht geregelt ist, konnten sich die
Sozialpartner in der ILO auf eine umfassende Reform des Systems der Normenüberwachung einigen. Grundlage dieses Gesamtpakets bildet das gemeinsame Bekenntnis,
dass sowohl für Arbeitgeber als auch für
Arbeitnehmer ein grundsätzliches Recht auf
Arbeitskampf existiert, dessen konkrete Ausgestaltung und Reichweite aufgrund der Diversität der industriellen Beziehungen jedoch
der nationalen Ebene vorbehalten bleiben
müssen. Die BDA wird sich im ILO-Verwaltungsrat für eine zügige Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen einsetzen.
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  Arbeitgeber aktuell | April 2015
Nationales Reformprogramm und
Nationaler Sozialbericht – Arbeitsmarkterfolge
nicht durch weitere Regulierung gefährden
Das Nationale Reformprogramm (NRP) und der Nationale Sozialbericht wurden am 1. April bzw.
25. März 2015 im Kabinett verabschiedet. In den NRPs stellen die EU-Mitgliedstaaten jährlich u. a. ihre
wirtschaftspolitische Strategie für Wachstum und Beschäftigung vor. Zeitlich synchron wird jährlich
auch der Nationale Sozialbericht vorgelegt.
Gerade aufgrund der jüngsten Regierungsbeschlüsse fordert die BDA in ihren
Stellungnahmen an die Bundesregierung,
die Beschäftigungserfolge der letzten Jahre
nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Es ist
gravierend genug, dass durch die Einführung
des gesetzlichen Mindestlohns seit Jahresbeginn der Einstieg in Arbeit für viele erschwert
ist. Umso mehr gilt es, jetzt nicht noch weitere Hürden für neue Beschäftigung durch gesetzliche Einschränkungen bei Zeitarbeit oder
Werkverträgen zu errichten. Genauso wichtig
ist, dass vermeidbare, überflüssige und erst
recht jede schädliche Regulierung unterbleibt
und die Betriebe von weiteren Bürokratiebe­
lastungen verschont bleiben. Diese Zielsetzung fehlt jedoch in den Regierungsberichten.
Die Übersendung des NRP an die EUKommission soll Mitte April 2015 erfolgen.
Darauf aufbauend formuliert die EU-Kommission im Mai 2015 ihre länderspezifischen
Empfehlungen. Die BDA setzt sich unverändert gegenüber der EU-Kommission für auf
Wachstum und Beschäftigung ausgerichtete
Empfehlungen ein.
Europäisches Investitionspaket:
Entpolitisierung der Mittelvergabe
richtiger Schritt
Die EU-Finanzminister haben am 10. März 2015 eine gemeinsame Position zum Vorschlag der EUKommission über die Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) beschlossen. Hintergrund für diese Investitionsoffensive ist die andauernde Investitionsschwäche in der
EU, die die Wettbewerbsfähigkeit Europas gravierend beeinträchtigt. Bis Juli 2015 müssen sich Rat
und Europäisches Parlament darüber abschließend einigen. Damit könnte der Fonds bereits 2015 einsatzbereit sein. Er soll u. a. in Infrastrukturprojekte investieren.
Mit dem Beschluss der Finanzminister
wurde ein Hauptkritikpunkt von BDA und BDI
bei der Verwaltungsstruktur des EFSI entschärft: Anders als ursprünglich geplant,
sollen nur Mitglieder der EU-Kommission und
der Europäischen Investitionsbank im Lenkungsrat sitzen – die Mitgliedstaaten bleiben
außen vor, um eine Politisierung der Entscheidungen des Lenkungsrats zu vermeiden. Eine
Projektauswahl, die sich an der Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit ausrichtet, ist entscheidend für den Erfolg des Programms.
Hierfür setzt sich die BDA nachdrücklich ein.
Die BDA begrüßt zudem prinzipiell die
vorgesehene Umlenkung von vorhandenen
Mitteln aus dem EU-Haushalt, da damit dem
dringenden Konsolidierungsbedarf in vielen
Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.
Wenig zielführend ist aber, dass ausgerechnet die strategisch wichtigen Programme
„Horizon 2020“ und „Connecting Europe“,
die innovative Projekte in Forschung und
Entwicklung sowie Transportinfrastruktur
unterstützen und damit einen Beitrag für die
Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten, finanziell geschwächt werden.
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Wirtschaft und Finanzen  
KURZ NOTIERT
Erbschaftsteuerverschonung für
­familiengeführte Unternehmen erhalten
Finanztransaktionssteuer (FTT) darf
­betriebliche Altersvorsorge nicht belasten
Die BDA setzt sich gemeinsam mit anderen
Spitzenverbänden der Wirtschaft für deutliche Korrekturen der Erbschaftsteuerpläne
des Bundesfinanzministeriums (BMF) ein.
Familiengeführte und mittelständische Unternehmen sowie deren Arbeitsplätze dürfen
nicht gefährdet werden. Die BDA hatte bereits
vor der Vorlage der BMF-Vorschläge zusammen mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft ein Konzept vorgelegt, wie eine verfassungsfeste und praxisgerechte Neufassung
der Verschonungsregeln erreicht werden
kann. In jedem Fall muss gewährleistet werden, dass durch die Erbschaftsteuer Generationenübergange in Unternehmen nicht aufs
Spiel gesetzt werden.
Die Finanzminister der Eurostaaten, welche
die FTT-Einführung planen, haben am 27. Januar 2015 weitere Schritte zur Umsetzung
angekündigt. Aus Sicht der BDA ist die FTT
ein steuerpolitischer Irrweg, da auch notwendige und nicht-spekulative Transaktionen von
Unternehmen und Altersvorsorge belastet
würden. Gegenüber dem BMF hat die BDA die
FTT mehrfach abgelehnt und zudem konkrete
Vorschläge vorgelegt, um die betriebliche Altersvorsorge von der FTT auszunehmen. Die
BDA wird sich dafür weiter einsetzen.
Lohnsteuer: Rechtssicherheit bei
­Betriebsveranstaltungen schaffen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt für Arbeitgeberaufwendungen für Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag von 110 €. Bis zu diesem
Betrag zählen die Aufwendungen nicht zum
lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Die BDA
hat gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft gegenüber dem BMF
Klarstellungen zur Anwendung der neuen
Rechtslage eingefordert (u. a. einzubeziehende Arbeitnehmer, Behandlung von Reisekosten), um für die Unternehmen die Rechtssicherheit zu stärken. Das BMF wird dazu ein
Anwendungsschreiben vorlegen, zu dem die
BDA erneut Stellung nehmen wird.
Elektronische Lohnsteuerkarte:
­Entgeltabrechnung weiter vereinfachen
Die BDA hat das BMF aufgefordert, das Bürokratieabbaupotenzial im Verfahren der
elek­tronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
(ELStAM) auszuschöpfen, und konkrete Vorschläge für praxisgerechte Optimierungen
(u. a. Stornofunktion, Abschaffung von Papierbescheinigungen) unterbreitet. Die BDA
wird sich weiter dafür einsetzen, dass diese
Weiterentwicklungen den Arbeitgebern möglichst schnell zur Verfügung gestellt werden.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der
EU – beidseitige Freiwilligkeit erhalten
und keine Konkurrenz zur betrieblichen
­Altersvorsorge zulassen
In der Plenartagung am 10. Februar 2015 hat
das EU-Parlament die EU-Kommission gefragt, wie sie die Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MKB) in der EU unterstützen will. Zuvor
war eine von der EU-Kommission in Auftrag
gegebene Studie veröffentlicht worden, die
u. a. Politikoptionen zur Überwindung von
Hindernissen grenzüberschreitender Mitarbeiterbeteiligung aufzeigt. Bei der Anfrage
wurde auf Wirken der BDA auf die Bedeutung der beidseitigen Freiwilligkeit bei MKBModellen sowie die Konkurrenzsituation zur
betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen.
Die Kommission plant aktuell keine konkreten Initiativen.
Europäische Zentralbank startet ­
Ankauf von Staatsanleihen
Die Europäische Zentralbank hat am 9. März
2015 begonnen, Staatsanleihen der Eurostaaten i. H. v. 60 Mrd. € monatlich zu kaufen. Das
Anleiheankaufprogramm soll mindestens bis
September 2016 laufen. Angesichts der bereits reichlich vorhandenen Liquidität in den
Märkten erwartet die BDA lediglich geringe
Impulse für die Investitionstätigkeit. Die BDA
spricht sich daher dafür aus, das Programm
durch Maßnahmen zur Stärkung der Investitionstätigkeit und der Beschäftigung in der
Eurozone zu flankieren.
www.arbeitgeber.de
BDA | Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Mitglied von BUSINESSEUROPE
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F +49 30 2033-1075
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Stand: 10. April 2015
ISSN: 2199-1316