rundschreiben 2/15 b - Hausärzteverband Berlin und Brandenburg

Hausärzteverband Berlin und
Brandenburg e.V. (BDA)
RUNDSCHREIBEN 2/15 B
Bleibtreustraße 24  10707 Berlin
Telefon (030) 312 92 43
(030) 313 20 48
Telefax (030) 313 78 27
www.bda-hausaerzteverband.de
[email protected]
Berlin, 26.02.2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
KV Vertreterversammlung scheitert mit Abwahlverfahren
Mehr als 3 Jahre nach der Übergangsgeldaffäre des KV Vorstandes hatte die Vertreterversammlung die Chance,
sich der drei Vorstände zu entledigen. Lange gedauert hatte es ohnehin, bis einige ehemalige Unterstützer des
Vorstandes sich eines Besseren belehrt sahen und sich aufmachten, Abwahlverfahren einzuleiten. Indes, der
Plan scheiterte.
Auf der Vertreterversammlung am 19.2. fand sich keine 2/3 Mehrheit. Damit behalten die Vorständler ihr Amt
und die Vertreterversammlung behält ihr ungelöstes Problem. Wie dieses Gremium untereinander und mit
diesem Vorstand weiter arbeiten will (im Sinne der Berliner Kassenärzte) übersteigt meine Phantasie. Jedes
Mitglied dieser Vertreterversammlung sollte sich ernsthaft fragen, warum es noch an diesem Amt klebt und
warum man nicht durch Rücktritte den Weg für einen Neuanfang frei macht.
Der BDA appelliert daher wiederholt an das Verantwortungsgefühl eines jeden Mitgliedes dieser VV und fordert
erneut Rücktritt und Neuwahlen.
KV Berlin kürzt die Psychoziffern
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf eine neue Prüfungsvariante der KV hinweisen. Bei einer Kollegin wurde 4
Jahre zurückliegend die EBM Ziffer 35100 um ca. 50% gekürzt, weil die Diagnosen nicht ausreichten. Bitte
beachten Sie, dass die Abrechnung der Ziffern 35 100 und 35 110 nur bei den entsprechenden Diagnosen der
Psychotherapie-Richtlinie vom 19.2.2009 indiziert ist. Auch ist lt. Prüfungsbüro eine Abrechnung bei nur einem
Arztkontakt im Quartal nicht gegeben, da der Ansatz dieser Ziffern ein Therapieangebot erkennen lassen muss.
Dies sieht die Prüfungsstelle nur bei mehrfachem Kontakt gegeben.
NäPa/Verah Ausbildung startet noch im ersten Halbjahr 2015
BDA und Ärztekammer hatten bereits im Januar in getrennten Umfragen ermittelt, wie groß das Interesse in
Berlin an einer NäPa Ausbildung ist. Nun wird an einer Umsetzung gearbeitet, damit diese Kurse zeitnah
beginnen können. Damit haben Sie die Möglichkeit bereits im laufenden Quartal gegenüber der KV anzuzeigen,
dass Sie diese Leistungen abrechnen können. Auch wenn hier die Berliner KV die Genehmigungsanträge im
Gegensatz zu anderen KVen noch nicht auf ihrer Homepage hat, sollten Sie Anträge spätestens zu der
Quartalsabgabe stellen. Sie werden dazu noch rechtzeitig informiert.
Die Ausbildung selbst muss erst im 1. Halbjahr 2016 beendet sein.
BDA: Nachwuchs sichern und stärken durch gute Weiterbildung
Der Hausarztberuf ist ein sehr schöner Beruf, aber er muss auch attraktiv für nachkommende Mediziner sein.
Daher wurde im April 2014 von der Bundesdelegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes ein sog.
Kodex beschlossen. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Weiterbilder freiwillig, Qualitätsstandards
einzuhalten, welche die Weiterbildungspraxis besonders empfehlenswert für den Nachwuchs werden lässt. Denn
die Weiterzubildenden suchen vor allem Planungssicherheit. Diese Sicherheit soll durch den KODEX unterstütz
werden durch Regelung von Gehalt, Arbeits-, Urlaubs- & Fortbildungszeit sowie regelmäßigem Austausch über
medizinische und praxisführungsrelevante Themen.
Bitte unterstützen auch Sie diese zukunftsweisende Initiative durch Ihre Teilnahme!
Siehe https://www.hausaerzteverband.de/cms/Kodex.1263.0.html
Angebot des Berufsverbandes Deutscher Präventologen e.V.
Hausärzte stehen mitten im Leben. Sie bekommen täglich mit, wie das Leben wirklich spielt. Die Krankheitsbilder
der Menschen haben viel mit den gesellschaftlichen Verhältnissen zu tun und die Allgemeinmedizin wird immer
sozialer. Prävention und Gesundheitsförderung fordern die Praxis heraus und hier sind neue, auch finanzierte
Konzepte notwendig. Wie kann die ambulante Arztpraxis die Gesundheitskompetenz der Patienten stärken und
dazu beitragen, dass sie ihr Verhalten ändern und gesünder leben oder ihre Krankheiten selbst besser managen
können. Präventologinnen und Präventologen als Partner der hausärztlichen Praxis können helfen, die Probleme
besser zu bewältigen. Das präventologische Angebot eines wirksamen Gesundheitstrainings erweitert das
Leistungsspektrum der allgemeinmedizinischen Praxis. Das Präventionsgesetz begünstigt diese Entwicklung und
Arzthelferinnen erhalten dadurch eine Aufgabe, die sich lohnt. Wie das möglich wird, vermittelt Ihnen Dr. Ellis
Huber, der Vorsitzende des Berufsverbandes der Präventologen und Stv. Vorsitzende des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes Berlin.
Bei Interesse am Flyer zum Inhalt des Konzeptes und der Trainerausbildung, die von Arzthelferinnen und
Arzthelfern gemacht werden könnten, wenden Sie sich bitte an die BDA-Geschäftsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. med. Wolfgang Kreischer
Vorsitzender
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Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt als Mitglied in den Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. (BDA) zu
einem jährlichen Beitrag von 240,00 €, angestellte Ärzte 150,00 €, a. o. Mitglieder 120,00 €, arbeitslose Ärzte
60,00 €, Weiterbildungsassistenten sind beitragsfrei.
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Name
Vorname
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Geburtsdatum
E-Mail Adresse
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Telefon
Fax
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Anschrift: Straße / PLZ / Ort
(Arzt/Nummer)
Datum, Unterschrift
Bitte vormerken!
Am 11. und 12. September 2015 findet unsere jährliche
„Hausärztliche Sommerakademie am Urban“ statt.
Gerne können Sie sich schon jetzt telefonisch einen Platz reservieren.
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Fortbildungsangebote 2015
DMP-Schulungen:
Diabetes ohne Insulin:18.03., 25.03. und 27.03.2015
Diabetes mit Insulin:17.06., 24.06. und 26.06.2015
NASA/COBRA: 05.-07.06.2015
Hautkrebsscreening
Freitag, 06.03.2015, Freitag, 26.06.2015, Freitag, 25.09.2015, Freitag, 09.10.2015,
Mittwoch, 11.11.2015.
Vorankündigung
Update 2015 der hausärztlichen DMPs Potsdam: 25.04.2015
Drontheimer DMP-Dialoge am 24.04.2015
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.bda-hausaerzteverband.de oder fordern
Sie diese bitte in der Geschäftsstelle unter Tel.: 030/312 92 43 oder 030/313 20 48 an.
Die Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Leistungen der „Medizinischen Rehabilitation“ ist eine
Teilnahmevoraussetzung im Rahmen der HzV-Verträge. Gemäß unseren Informationen erfüllen einige an den
HzV-Verträgen teilnehmenden Ärzten diese Voraussetzung derzeit noch nicht.
Sollten Sie Schulungsbedarf an einer Fortbildung zur „Medizinischen Rehabilitation“ haben, so melden Sie sich
bitte in der Geschäftsstelle.