Jahrgang 2015 Freitag, den 12. Juni 2015 Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2015 1. Bauvoranfrage: a) Einbau eines Verkaufsraumes, WC-Anlagen mit Wickelraum in das bestehende Gebäude anstelle des mobilen Verkaufswagens auf Flst. Nr. 2696 Der Bauvoranfrage wurde mehrheitlich mit mehreren Auflagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Baugesuch a) Umbau und Sanierung eines best. Werkstatt- und Lagergebäudes; Abbruch best. Pultdach und Auf-bau eines begrünten Flachdaches auf Flst. Nr. 17/4, Am Vogelherd 12 Dem Baugesuch wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3. Sanierung Treppenanlage zum Dorfgemeinschaftshaus Wildpoltsweiler - Beschluss Am 15.09.2014 besichtigte der Gemeinderat zusammen mit Herrn Kohler die sanierungsbedürftige Treppenanlage beim Dorfgemeinschaftshaus Wildpoltsweiler. Auf Grund der geringen Frequentierung der Treppe wurde vereinbart, dass sich die Sanierung nur auf dringend erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherungspflicht erstrecken soll. Lt. der damaligen Schätzung von Herrn Kohler würden diese Arbeiten Kosten in Höhe von rd. 5.000 € verursachen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Nummer 24 Auf Grund der Krankheit und des Todes von Herrn Kohler hat sich die Durchführung der Maßnahme verzögert. Vor einigen Wochen nun hat unser Hausmeister Herr Bentele die Treppenanlage zusammen mit einem Landschaftsbauer besichtigt und einen aus seiner Sicht sinnvollen Sanierungsumfang festgelegt. Das daraufhin von der Landschaftsbaufirma erstellte Angebot ergab Kosten nun Kosten in Höhe von rd. 10.000 €. Der Gemeinderat beschloss die Sanierung der Treppenanlage. 4. Feststellung der Jahresrechnung 2014 - Beschluss In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Sie ist das formelle und inhaltliche Gegenstück zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan. Mit der Jahresrechnung wird Rechenschaft darüber abgelegt, inwieweit die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans eingehalten worden ist. Der Gemeinderat wurde am 19.01.2015 von der Verwaltung über den vorläufigen Abschluss des Jahres 2014 unterrichtet. In diesem Zusammenhang sind vom Gemeinderat die Haushaltsreste auf Schluss der Haushaltsjahre als Teil der Jahresrechnungen vorweg genehmigt worden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Jahresrechnung wie folgt festzustellen: 1. Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Neukirch mit den Anlagen Rechnungsquerschnitt und Rechnungsgruppierungsübersicht wird gem. § 95 b Abs. 1 GemO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 1.1 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014: Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 - in EUR Soll-Einnahmen + neue Haushaltseinnahmereste - Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr* bereinigte Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben + neue Haushaltsausgabereste - Haushaltsausgabereste vom Vorjahr* bereinigte Soll-Ausgaben Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) Soll-Ausgaben VwH - enthaltene Zuführung an VmH Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO Soll-Ausgaben VmH enthaltene Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO) Verwalt. Vermög. haushalt haushalt (VwH) (VmH) 4.983.012,76 3.247.813,13 369.621,00 68.768,00 4.983.012,76 3.548.666,13 4.983.012,76 3.716.582,48 0,00 362.854,18 0,00 530.770,53 4.983.012,76 3.548.666,13 0,00 1.078.079,31 0,00 58.452,00 1.109.424,23 Gesamthaushalt 8.230.825,89 369.621,00 68.768,00 8.531.678,89 8.699.595,24 362.854,18 530.770,53 8.531.678,89 0,00 Seite 2 Freitag, 12. Juni 2015 Notrufe Feuerwehr + Rettungsdienst Polizei 112 110 Diensthabende Ärzte 1 Telefonnummer für alle!! Der Kassenärztliche Notdienst im Notfalldienstbezirk „Vorallgäu“ ist an Werktagen ab 18.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 (NEU!) zu erreichen. Neukircher Nachrichten Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund (für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777, Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de AWO Frauen- und Kinderschutzhaus, Beschützendes Haus Bodenseekreis Festnetz 07541/4893626 [email protected], www.frauenhaus-bodenseekreis.de Stromstörung EnBW: 0800- 3629477 Gasstörung Apotheken Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001 Samstag, 13. Juni Apotheke am Gesundheitszentrum, Wangen (18.30 - 19.30 Uhr), Hirsch A., Lindau, Altdorf-Apotheke, Weingarten, Kloster-Apotheke, Friedrichshafen, Bären Apotheke, Markdorf Sonntag, 14. Juni St.-Martins-Apotheke, Wangen am Saumarkt, Marien-Apotheke, Eriskirch, Montfort-Apotheke, Langenargen Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit Volldienst!!! Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist von 11.00 – 12.00 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr Zweckverband Haslach-Wasserversorgung Zahnärztlicher Notfalldienst: Zu erfragen unter der Telefon-Nr. (01805) 911620 (Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute; Bandansage) Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst: 8.00 - 13.00 Uhr - über das DRK, Tel. 19222 Suchtberatung der Diakonie: Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung Telefon (07528) 920960 Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.: 07542 9379 299. Sie werden automatisch mit dem Leitstand verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr 24 Stunden für Sie da sind. Kirchliche Sozialstation Tettnang - ambulanter Pflegedienst * Kranken-Altenpflege * Hauswirtschaftliche Versorgung * Familienpflege * Nachbarschaftshilfe * Mobiler sozialer Dienst rund um die Uhr erreichbar: Telefon (07542) 94400 Familienpflegedienst und Nachbarschaftshilfe Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen, Tel.-Nr. (07541) 950180 Ansprechpartnerin: Magda Joos, Telefon (07542) 94400 TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung) Häusliche Alten- und Krankenpflege Rund um die Uhr erreichbar, Telefon (07520) 5353 Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang. Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143 Weißer Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V., Tel. (0180) 3343434, Ansprechpartner: Karl-Heinz Jumpertz, Tel. (07556) 966362, Fax (07556) 966349, E-Mail: [email protected]. Frauen helfen Frauen Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad, Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr. Allgemeiner Sozialer Dienst/Jugendamt Bodenseekreis Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497 Pflegedienst MEDIAS Pflegedienst Zeitpunkt - Roswitha Köhl Pflege nach Maß Häusliche Kranken- und Altenpflege Rund um die Uhr erreichbar, Telefon (07542) 406000 Gymnastikgruppe der Rheuma-Liga Tettnang jeden Donnerstag um 17.00 Uhr im Kaplaneihaus, Pestalozzistr. 5, Tettnang. Beratungsbüro in Friedrichshafen, Franziskuszentrum, Raum 33 EG, Tel. (07541) 398403, Frau Bronner, Tel. (07541) 56310. Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs Gruppe Tettnang Jeden 1. Dienstag im Monat, um 14.00 Uhr, im Kaplaneihaus, Pestalozzistraße 5, EG (St. Johann) Kontakt: Frau Hill, Telefon (07542) 22100 Weitere Pflegedienste und Informationen auf www.pflegeinfos.de Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Seite 3 Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 - in EUR 14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 15. Soll-Einnahme VwH - enthaltene Zuführung vom VmH zum allgemeinen Ausgleich 16. Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GemO und § 23 Abs. 1 Satz 2 GemHVO * Auflösung und Abgänge * Auflösung und Abgänge Verwalt. haushalt (VwH) Vermög. haushalt (VmH) 0,00 Gesamthaushalt 0,00 0,00 1.2 Die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge werden in Einnahmen mit 4.369.823,03 EUR und Ausgaben mit 4.369.823,03 EUR festgestellt. 1.3 Die Vermögensrechnung der Gemeinde Neukirch für 2014, geführt als reine Geldvermögensrechnung, wird mit nachstehenden Beständen festgestellt: Stand 01.01.2014 EUR 1.3.1 Allgemeine Rücklage 1.3.2 Kredite Zugang 2014 EUR 1.365.888,81 1.109.424,23 513.133,31 Abgang 2014 EUR Stand 31.12.2014 EUR 0,00 2.475.313,04 0,00 58.451,68 454.681,63 1.3.3 Anlagevermögen Kostenrechnende Einrichtungen Anschaffungskosten (Restwert) 4.840.985,00 275.930,04132.527,06 4.984.387,98 Beiträge und Zuschüsse 3.066.380,00 51.446,41 95.307,00 3.022.519,41 5. Mehrzweckspielfeld Sportanlage Hüttensteige - Beschluss Sanierung Am 15.09.2014 besichtigte der Gemeinderat das Mehrzweckspielfeld und die Laufbahn auf dem Sportgelände Hüttensteige. Der Umbau des Mehrzweckspielfelds in einen Kunstrasenplatz, sowie die Sanierung der 100 Meter Laufbahn wurden dabei grundsätzlich befürwortet. Es wurde vereinbart, dass für den Ausbau der Anlagen ein Antrag auf Zuschuss nach der Sportstättenförderung gestellt wird. Weitere Entscheidungen werden nach Vorlage des entsprechenden Bescheids getroffen. Um entsprechend agieren zu können, wurden in den Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel aufgenommen. Als Sanierungskosten wurden dabei 50.000 €, sowie 15.000 € Einnahmen aus Mitteln der Sportstättenförderung veranschlagt. Mit Datum von 07.05.2015 erhielt die Verwaltung eine Ablehnung zu gestellten Zuschussantrag. Die im Haushalt eingeplanten Zuschusseinnahmen in Höhe von 15.000 € stehen damit im Jahr 2015 definitiv nicht zur Verfügung. Für das Jahr 2015 wurden insgesamt von 197 Anträge mit einem Volumen von rd. 40 Mio. € beim Land Baden-Württemberg gestellt. Hiervon wurden 84 Sportstättenbauprojekte mit einem Volumen von 12,5 Mio. € gefördert. Der Gemeinderat beschloss, dass für das Jahr 2016 erneut ein Antrag auf Sportstättenförderung beim Land Baden-Württemberg gestellt wird. So lange wird die Sanierung des Mehrzweckspielfeldes und der Laufbahn zurückgestellt. Spruch der Woche Jedes Samenkorn schließt in sich eine Sehnsucht ein. Khalil Gibran 116 117 ist die neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Ab dem 27. Mai 2015 wird in Baden-Württemberg die bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 eingeführt. Diese kostenlose Rufnummer ersetzt die bisherige Nummer für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Rufnummern für fachärztliche Dienste (Kinder, HNO, Augen) bleiben weiter bestehen. Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. In Baden-Württemberg gibt es ein flächendeckendes Netz von Notfallpraxen, die Sie während der Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung direkt aufsuchen können. Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Wenn Sie die Rufnummer 116 117 wählen, hören Sie in der Regel zunächst eine Bandansage, die Ihnen die Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten nennt. Falls Sie aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in der Leitung. Sie werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet, welche die Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Seite 4 Freitag, 12. Juni 2015 Neukircher Nachrichten Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2014 Der Gemeinderat Neukirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2015 die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Neukirch gem. § 95 b Abs. 1 der GemO für Baden-Württemberg mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 1. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014: 1.1Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 - in EUR 1. Soll-Einnahmen 2. + neue Haushaltseinnahmereste 3. - Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 4. bereinigte Soll-Einnahmen 5. Soll-Ausgaben 6. + neue Haushaltsausgabereste 7. - Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 8. bereinigte Soll-Ausgaben 9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) 10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene Zuführung an VmH 11. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH 12. Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO 13. Soll-Ausgaben VmH enthaltene Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO) 14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 15. Soll-Einnahme VwH - enthaltene Zuführung vom VmH zum allgemeinen Ausgleich 16. Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GemO und § 23 Abs. 1 Satz 2 GemHVO Verwalt. Vermög. haushalt haushalt (VwH) (VmH) 4.983.012,76 3.247.813,13 369.621,00 68.768,00 4.983.012,76 3.548.666,13 4.983.012,76 3.716.582,48 0,00 362.854,18 0,00 530.770,53 4.983.012,76 3.548.666,13 0,00 1.078.079,31 0,00 58.452,00 1.109.424,23 Gesamthaushalt 8.230.825,89 369.621,00 68.768,00 8.531.678,89 8.699.595,24 362.854,18 530.770,53 8.531.678,89 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge werden in Einnahmen mit 4.369.823,03 EUR und Ausgaben mit 4.369.823,03 EUR festgestellt. 1.3. Die Vermögensrechnung der Gemeinde Neukirch für 2014, geführt als reine Geldvermögensrechnung, wird mit nachstehenden Beständen festgestellt: Stand 01.01.2014 EUR 1.3.1 Allgemeine Rücklage 1.3.2 Kredite Zugang 2014 EUR Abgang 2014 EUR 1.365.888,81 1.109.424,23 513.133,31 0,00 Stand 31.12.2014 EUR 0,00 2.475.313,04 58.451,68 454.681,63 1.3.3 Anlagevermögen Kostenrechnende Einrichtungen Anschaffungskosten (Restwert) 4.840.985,00 Beiträge und Zuschüsse 3.066.380,00 275.930,04 132.527,06 4.984.387,98 51.446,41 95.307,00 3.022.519,41 Sachbeschädigung an den Außenanlagen/Pflanzungen auf unserem neu angelegten Spielplatzteil in der Hüttenseestraße Vermutlich letzten Donnerstagabend/Nacht wurden mutwillig die neugesetzten Thujapflanzen auf unserem Kinderspielplatz herausgerissen und beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 200 €. Sachdienliche Hinweise bitte an die Gemeindeverwaltung Neukirch Herr Frank (Tel. 07528/92092-16) oder den Polizeiposten Tettnang (07542/93710) Ihre Gemeindeverwaltung Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Seite 5 Standesamtliche Nachrichten Mai 2015 Gemeinde Neukirch Landkreis Bodenseekreis Polizeiverordnung Eheschließungen (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) 13.05.2015 Marianne Lang und Daniel Oskar Schmid, Alpenblickstraße 2, Neukirch der Ortspolizeibehörde Neukirch gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern vom 08.10.2004 15.05.2015 Valerie Marie Egger und Markus Anton Arnegger, Oberlangensee 9, Neukirch 22.05.2015 Yvonne Scheller und Tobias Schoepe, Gunzenweiler 10, Neukirch Inhalt Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen § 1 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 - Schutz gegen Lärmbelästigung Geburten 13.05.2015 Malte Johann Reihs Eltern: Sandra und Norbert Reihs, Unteresch 1, Neukirch 19.05.2015 Malte Noah Sauseng Eltern: Sabrina u. Manuel Sauseng, Eichenstraße 14, Neukirch Sterbefall 29.05.2015 Maier, geb. Bernardi, Jutta Maria, Wittenberg 12, Neukirch Abschlagszahlung auf die Abwassergebühren 2015 Die mit Abwassergebühren-Abrechnungsbescheid 2014 bzw. durch gesonderten Bescheid festgesetzte erste Abschlagszahlung auf die Abwassergebühren für den Abrechnungszeitraum 2015 wird zum 30.06.2015 zur Zahlung fällig. Wir bitten um Beachtung, dass zu diesem Fälligkeitstermin keine besondere Bescheidzustellung erfolgt. Zahlungen sind unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Neukirch zu leisten, und zwar möglichst durch Überweisung auf eines der im Bescheid angegebenen Konten. Bei Steuer- und Abgabepflichtigen, die sich am LastschriftEinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge im Wege des beleglosen Datenträgeraustausches vom angegebenen Giro- oder Postbankkonto. -Gemeindekasse- Freiwillige Feuerwehr Am Montag, den 15. Juni um 20.00 Uhr ist Feuerwehrprobe für die ganze Wehr. Bitte um pünktliches Erscheinen Kommandant Josef Nuber § 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. § 3 Lärm aus Gaststätten § 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen § 5 Haus- und Gartenarbeiten § 6 Lärm durch Tiere § 7 Wertstoffsammelbehälter / Altglassammelbehälter Abschnitt 3 - Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit § § § § § § § § 8 9 10 11 12 13 14 15 Abspritzen von Fahrzeugen Benutzung öffentlicher Brunnen Verkauf von Lebensmitteln im Freien Gefahren durch Tiere Verunreinigung durch Hunde Belästigung durch Ausdünstungen u.ä. Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen Belästigung der Allgemeinheit Abschnitt 4 - Schutz der Grün- und Erholungsanlagen § 16 Ordnungsvorschriften Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern § 17 Hausnummern Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen § 18 Zulassung von Ausnahmen § 19 Ordnungswidrigkeiten § 20 Inkrafttreten Gemeinde Neukirch Landkreis Bodenseekreis Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1) wird mit Zustimmung des Gemeinderats vom 04.10.2004 folgende Änderung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung vom 20.07.2000 zuletzt geändert am 01.01.2002 verordnet: Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen §1 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Seite 6 Freitag, 12. Juni 2015 (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,0 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Abs. 4a StVO und Treppen (Staffeln). (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. §7 Wertstoffsammelbehälter / Altglassammelbehälter Wertstoff-(Altglas-)sammelbehälter dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden. Abschnitt 2 Schutz gegen Lärmbelästigung §2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, für amtliche Durchsagen. §3 Lärm aus Gaststätten Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. §4 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) Die öffentlichen Sportplätze im Sportzentrum „Hüttensteige“ dürfen in der Zeit zwischen 21:30 Uhr und 08:00 Uhr nicht benutzt werden. (2) Allgemein zugängliche Spiel- u. Bolzplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr und zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr nicht benutzt werden. (3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt. §5 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden. (2) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV), bleiben unberührt. §6 Lärm durch Tiere Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Neukircher Nachrichten Abschnitt 3 Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit §8 Abspritzen von Fahrzeugen Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist untersagt. §9 Benutzung öffentlicher Brunnen Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. § 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen. § 11 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. § 12 Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. § 13 Belästigung durch Ausdünstungen u. ä. Übel riechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. § 14 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt • außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; • andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. (3) Wer entgegen den Verboten des § 14 Abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseiti- Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Seite 7 Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern gungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. § 15 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen, 5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln. (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. § 17 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, so weit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Abschnitt 4 Schutz der Grün- und Erholungsanlagen Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 16 Ordnungsvorschriften (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, 1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedigungen oder Sperren zu überklettern; 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können; 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden; 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen; 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden und Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 12 Jahren benützt werden. § 18 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. § 19 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden, 2. entgegen § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, 3. entgegen § 4 Abs. 1 die öffentlichen Sportplätze im Sportzentrum „Hüttensteige“ benutzt, 4. entgegen § 4 Abs. 2 die allgemein zugänglichen Spielund Bolzplätze benutzt, 5. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 6. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, 7. entgegen § 7 Wertstoffsammelbehälter / Altglassammelbehälter benutzt, 8. entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen abspritzt, 9. entgegen § 9 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, 10. entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereit hält, 11. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, 12. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 13. entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt, 14. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, Seite 8 Freitag, 12. Juni 2015 15. entgegen § 13 übel riechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 16. entgegen § 14 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichteter der in § 14 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt, 17. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt, 18. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 19. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, 20. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 4 außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses lagert oder dauerhaft verweilt, 21. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert, 22. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen betritt, 23. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert, 24. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt, 25. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 26. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt, 27. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt, 28. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, 29. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt, 30. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, 31. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt, 32. entgegen § 16 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt, 33. entgegen § 17 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 34. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 17 Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend §17 Abs. 2 anbringt. (2) Abs. 1 gilt nicht, so weit eine Ausnahme nach § 18 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. § 20 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 08.10.2004 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft. Hinweis: Heilungsvorschriften bei Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften (§ 4 Abs. 4 GemO). Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Polizeiverordnung wird nach §4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Polizeiverordnung gegenüber der Gemeinde Neukirch geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Polizeiverordnung verletzt worden sind. Neukirch, den 08.10.2004 Bürgermeisteramt gez. Reinhold Schnell Bürgermeister Neukirch, den 08.10.2004 Ortspolizeibehörde Reinhold Schnell, Bürgermeister Neukircher Nachrichten Neukircher verschenken … Um einen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten, möchten wir allen Neukirchern die Möglichkeit geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu veröffentlichen, welche nicht mehr benötigt werden und verschenkt werden sollen. Und wie mache ich das? • Wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie sich bitte bis jeweils montags, 10.00 Uhr bei Frau Wäscher telefonisch unter (07528) 920920 oder per E-Mail: [email protected] • Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an. • Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter der Rubrik „Neukircher verschenken“ veröffentlicht • Achtung: Die zu verschenkenden Gegenstände werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch einer nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich dann telefonisch nochmals bei Frau Wäscher melden. Bücherei Neukirch Öffnungszeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 11:00 Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00 Freitag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Uhr Uhr Uhr Aktuelle Buchtipps: Grisham John: Anklage / Grisham John - 2015 Samantha Kofer, ambitionierte Anwältin bei einer der größten Kanzleien in New York, wird kurz nach dem Untergang der US-Investmentbank Lehman Brothers von ihrem Job freigestellt. Im Gegensatz zu vielen ihrer Kollegen, die von einem auf den anderen Tag auf der Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Seite 9 Straße stehen, bietet man ihr einen Deal an: Wenn sie für ein Jahr ohne Gehalt bei einer Non-Profit-Organisation arbeitet, behält sie ihren Job. So verschlägt es Samantha nach Brady, einem kleinen Ort in den Bergen Virginias, wo sie bei einer Beratungsstelle für kostenlosen Rechtsbeistand anheuert. Der tragische Fall eines Arbeiters lässt Samantha schließlich über sich hinauswachsen. (Verlagstext) Standort 3560: Bewährte Unterhaltung lich freitags stattfindenden offenen Baby-Treff in Kontakt zu kommen. Treffpunkt ist ab 03. Juli 15 Freitagvormittags von 9.30 bis 11.00 Uhr im Familientreff, 1. OG in der Wilhelmstr. 6. Wenn Ihr Kind in der Zeit vom 01.04. – 31.06.2015 geboren ist, sind Sie mit Ihrem Baby richtig in diesem wöchentlichen Treff. Wir freuen uns aber auch über werdende Mütter. Der Babytreff ist kostenlos und in keiner Weise verpflichtend. Wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt mit ihrem Kind einsteigen möchten, ist dies jederzeit unter dem Jahr möglich. In gemütlicher Atmosphäre können Sie mit anderen Eltern (gerne auch Väter in der Elternzeit) ins Gespräch kommen, Erfahrungen austauschen und Kontakte knüpfen. Themen, die im ersten Lebensjahr eines Kindes wichtig sind, werden miteinander besprochen und Sie erhalten lebenspraktische Tipps, wie Sie die Entwicklung Ihres Kindes positiv beeinflussen können. In den wöchentlichen Treffen werden Fragen zu Themen wie Familie, Ernährung, Erziehung der Kinder, aber auch Partnerschaft, berufliche Zukunft, Kinderbetreuung usw. aufgegriffen und es besteht Zeit und Raum für regen gegenseitigen Austausch. Im gemeinsamen Spiel kann Ihr Baby Kontakt zu anderen gleichaltrigen Kindern aufbauen. Neben ersten Liedern und Spielen für die Kleinsten erhalten Sie im Baby-Treff viele Anregungen, wie Sie die Zeit mit Ihrem Kind gemeinsam gestalten und genießen können. Ansprechperson ist Katarina Abt, Kinderkrankenschwester Sollte Ihr Kind schon etwas älter sein und Sie haben ebenso Interesse an einem Babytreff, fragen Sie im Familientreff nach, welche Gruppe für Sie und Ihr Kind die richtige ist. Für Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren bietet der Elternverein „Spatzennest e.V.“ verschiedene Eltern-Kind-Gruppen an. Weitere Infos erhalten Sie im Familientreff Tettnang, Wilhelmstr. 6, Tel.: 07542-980630-20 bei Sabine Pfeifer und Marion Litter oder unter www.familientreff-tettnang.de French Nicci: Dunkler Donnerstag / French Nicci – 2015 Der 4. Band der erfolgreichen Thriller-Serie Als Frieda Klein unerwarteten Besuch von einer alten Schulfreundin erhält, die sie um psychotherapeutische Hilfe für ihre Tochter bittet, ahnt sie nicht, worauf sie sich da einlässt ... Die Fünfzehnjährige ist verstockt und magersüchtig. Und bald stößt Frieda auf den Grund: Becky wurde eines Nachts in ihrem Zimmer von einem Unbekannten vergewaltigt. In Frieda reißt die Geschichte alte Wunden auf. Sie beschließt, sich ihrer Vergangenheit zu stellen … Ein packender Thriller, bei dem man Frieda durch London begleitet und auf falschen Spuren in ihre Heimatstadt Braxton, wo alle ihr bald mit wachsendem Misstrauen begegnen ... Enten schwimmen für einen guten Zweck um die Wette Auf dem Seehasenfest im vergangenen Sommer schwammen Tausende Quietscheentchen auf dem Bodensee um die Wette. Den Erlös des Entenrennens, stolze 20 000 Euro, hat der Häfler Lions Club nun am Montag, 1. Juni an Landrat Lothar Wölfle überreicht. Das Geld wurde bereits sinnvoll eingesetzt. Das Jugendamt konnte damit im Rahmen der Soforthilfen mit rund 11 000 Euro insgesamt 29 Familien im Landkreis unterstützen. „Hierzu gehören Arbeiten wie die Renovierung eines Kinderzimmers, die Anschaffung von Winterkleidung, einer Spülmaschine oder Zuschüsse zu Schullandheimaufenthalten“, so Lions-Präsident Christoph Dickmanns. „Mit diesem Geld kann unbürokratisch und schnell in Not geratenen Menschen geholfen werden“, so der Präsident. Außerdem wird dieses Mal auch die frühkindliche Sprachförderung in Häfler Kindergärten gefördert. „Ich bin dankbar, dass damit noch tiefer und früher in die Sprachförderung eingestiegen werden kann“, so Landrat Lothar Wölfle. „Unser Ziel ist es, eine flächendeckend kreisweite Sprachförderung für Kinder anzubieten“, so der Landrat weiter. Bald ist es wieder so weit und die Enten dürfen an den Start. „Die Vorbereitungen für das diesjährige Entenrennen laufen bereits auf Hochtouren“, berichtet Udo Burk vom Lions-Club. Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützen dabei wieder den Friedrichshafener Club. Landrat Lothar Wölfle würdigte das persönliche Engagement eines jeden Einzelnen und verriet augenzwinkernd: „Im vergangenen Jahr habe ich erstmals auch etwas gewonnen. Es lohnt sich auf jeden Fall mitzumachen - es wird tolle Preise geben und man weiß, dass das Geld gut angelegt ist.“ FAMILIENTREFF im Haus Josefine Kramer, Wilhelmstr.6, TETTNANG Baby- und Schwangerentreff startet für die Allerkleinsten wieder neu Regelmäßig bietet der Familientreff Tettnang in der Wilhelmstr. 6 die Möglichkeit, mit anderen Eltern in einem wöchent- Nachhaltigkeitstage 2015: Offene Gärtnerei am Freitag und Samstag in Langenargen Im Rahmen einer GarteN!-Aktion macht die Gärtnerei Lemp in Langenargen-Oberdorf bei den baden-württembergischen Nachhaltigkeitstagen mit. Stefanie und Andreas Lemp öffnen am kommenden Freitag und Samstag (12. und 13. Juni 2015) ihre Gärtnerei in der Tettnanger Straße 8 und bieten jeweils um 10:00 Uhr und 14:00 Uhr eine Führung durch die Gewächshäuser an. In der „Fragestunde an den Gärtnermeister“ am Samstag um 16:00 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, sich mit einem Experten auszutauschen. Die Nachhaltigkeitstage Baden-Württemberg sind in diesem Jahr Teil der ersten Europäischen Nachhaltigkeitswoche, an der 28 Staaten mit insgesamt rund 3.600 Aktionen teilnehmen. Dabei finden in Baden-Württemberg rund 20 Prozent aller Aktionen statt. Diese verbindet ein gemeinsames Ziel: Nachhaltigkeit soll für Bürgerinnen und Bürger erlebbar und verständlich gemacht werden. Alle Informationen rund um die Nachhaltigkeitstage in Baden-Württemberg sowie einen Überblick über die zahlreichen Aktionen gibt es unter www.nachhaltigkeitstage-bw.de. Die diesjährigen Aktionsschwerpunkte liegen auf den Themen Garten, Ernährung, Bauen, Sport und Lesen. Je nach Aktion und Veranstaltung erhalten Besucherinnen und Besucher unter anderem Samentütchen oder das GenussN!Kochbüchle. Dieses enthält besonders klimafreundliche Rezepte mit Tipps für die sogenannte Resteküche. Die Nachhaltigkeitstage sind eine Veranstaltung im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg. Weitere Informationen dazu unter www.nachhaltigkeitsstrategie.de. Seite 10 Freitag, 12. Juni 2015 Mehrere Bundeswehrübungen Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat: 17.30 Uhr Jugendtreff (ab 10 Jahre). Donnerstag, 18. Juni: 20.00 Uhr Probe Kirchenchor. Freitag, 19. Juni: 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Treffen der neuen Konfirmanden/innen im Gemeindehaus. 18.00 Uhr Jugendtreff. Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4). Samstag, 20. Juni: 14.00 Uhr Trauung in der Schlosskirche Sonntag, 21. Juni, 3.n.Trinit.: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Taufen in der Schlosskirche. Predigt: Pfr. Thomas Wagner. 11.00 Uhr Gottesdienst in Neukirch. Gaben für die Aufgaben in unserer eigenen Gemeinde. Das Kommando Spezialkräfte Einsatz- und Ausbildungszentrum Calw übt vom 16. Juni bis zum 1. Juli 2015 mit 70 Soldaten und fünf Fahrzeugen in den Landkreisen Konstanz, Sigmaringen und Bodenseekreis. Das Übungsgebiet im Bodenseekreis umfasst die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg, Owingen und Überlingen. Vom 16. bis zum 18. Juni 2015 übt das Ausbildungszentrum Spezielle Operationen Pfullendorf in den Landkreisen Bodenseekreis, Konstanz und Sigmaringen mit 30 Soldaten mit fünf Fahrzeugen. Im Bodenseekreis umfasst das Übungsgebiet die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg und Owingen. Außerdem übt das Ausbildungszentrum Spezielle Operationen Pfullendorf vom 22. bis zum 25. Juni 2015 in den Landkreisen Bodenseekreis, Konstanz, Sigmaringen und Tuttlingen. An der Übung nehmen 30 Soldaten mit fünf Fahrzeugen teil. Im Bodenseekreis erstreckt sich das Übungsgebiet auf die Gemeinden Owingen, Sipplingen und Überlingen. Öffnungszeiten Pfarrbüro, Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Tel. (07542) 7455, Fax (07542) 9396102 [email protected] Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, Tel. (07542) 9396105 Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr Gottesdienste in Neukirch: Sonntag, 21. Juni 2015: 11.00 Uhr, Gottesdienst, kath. Kirche Neukirch Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus, Martin-Luther-Str. 7, Tettnang: Freitag, 12. Juni: 18.00 Uhr Jugendtreff. Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4). Samstag, 13. Juni: 18.30 Uhr Abend-Gottesdienst in der Kapelle der Klinik Tettnang. Sonntag, 14. Juni, 2.n.Trinit.: 10.00 Uhr Herzliche Einladung zum ökum. Gottesdienst für Erwachsene und Kinder in der Kapelle der Diakonie Pfingstweid anlässlich des Jahresfestes. Kein Gottesdienst in der Schlosskirche. Montag, 15. Juni: 19.00 Uhr Bibelkreis im kath. Gemeindehaus Goppertsweiler (Fam. Mayer, Tel. 0 75 28/12 18). 20.00 Uhr Treffen der Gruppe Hope ‘n Joy. Dienstag, 16. Juni: 9.50 Uhr ökum. Marktgebet „zehn vor zehn“ in der St. Georgs-Kapelle. 14.30 Uhr Herzliche Einladung zum Frauenkreis „Steine in meinem Leben“. Mittwoch, 17. Juni: 7.35 Uhr Schüler-Gottesdienst für die Schüler der Schillerschule in der Schlosskirche. 19.00 Uhr Flötenkreis. Neukircher Nachrichten Was sonst noch interessiert: Die Ausgabe des Schlossboten verzögert sich um eine Woche. Wir bitten alle Austräger/innen, die neue Ausgabe ab 16.06.15 im Pfarrbüro zur Verteilung abzuholen. Gemeindefest am 28. Juni 2015. Unter dem diesjährigen Motto der Evangelischen Kirche Deutschlands zum Reformationsjubiläum „Bild und Bibel“. Beginn um 10.30 Uhr mit einem Fest-Gottesdienst in der Schlosskirche, musikalisch begleitet von unserem Kirchenchor unter der Leitung von Elisabeth Ammann. Die neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden stellen sich in diesem Gottesdienst vor. Im Anschluss sind alle Generationen herzlich eingeladen, im Martin-Luther-Gemeindehaus bei gutem Essen, Getränken, Kaffee und Kuchen zu familiengerechten Preisen miteinander zu feiern. Um 13.00 Uhr eröffnet der Martin-Luther-Kindergarten die Ausstellung „Bibel und Bild“. Darüber hinaus gibt es Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Alle, die Kuchen spenden oder mitarbeiten möchten, bittet das Vorbereitungsteam freundlich, sich im Pfarrbüro oder bei Familie Kehr zu melden. Chorprojekt mit Joachim Hillebrand. Herzliche Einladung zur Chorprobe am 16.07.15 und 17.07.15, jeweils 19.30 Uhr in der Schlosskirche. Am 19.07.15 um 9.30 Uhr musikalische Mitgestaltung des Gottesdienstes in der Schlosskirche. Bitte melden Sie sich bei Interesse im Pfarramt: Tel. 07542/7455. Wer hat Zeit und Interesse, bei unserem Team des Krankenhaus-Abholdienstes mitzumachen? Wir laden die Patienten auf den Stationen zu den Gottesdienste in der Klinik Tettnang ein. Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung. Melden Sie sich bei Interesse bitte bei Pfarrerin Martina Kleinknecht-Wagner, Tel. 0 75 42/74 55. Taizé-Gottesdienst „Zur Quelle der Kraft finden“ am 05.07.2015 um 19.00 Uhr in der Kapelle der Klinik Tettnang. Der Haushaltsplan unserer Kirchengemeinde liegt vom 11.06.15 bis 23.06.15 im Pfarrbüro zur Einsicht aus; bitte beachten Sie die üblichen Öffnungszeiten. Seelsorgeeinheit Argental Dekan Reinhard Hangst, Laimnau Tel. (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo, bis Fr, 9 - 11 Uhr Do. 15 - 16.30 Uhr Pfarrbüro Neukirch Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Di, Do, Fr, 9 bis 11 Uhr Pfarrer Sebastian Powath Laimnau Tel. (0 75 43) 9344918 Diakon Martin Bernhard, Laimnau Tel. (0 75 43) 50 04 32 Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Tel.: (0 75 43) 91 32 57 Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected] Website: www.se-argental.de Gottesdienste und Veranstaltungen Vom 13. bis einschl. 21. Juni 2015 Samstag, 13. Juni 11.00 Uhr Neukirch Tauffeier von Johann Nepomuk Fischer 18.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe Sonntag, 14. Juni - 11. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier 8.30 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier 8.30 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier 10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier zeitgleich ist Kindergottesdienst im Gemeindehaus 10.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier 10.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier vor dem Dorfgemeinschaftshaus mitgestaltet von der Musikkapelle Tannau 11.30 Uhr Goppertsweiler Tauffeier von Niklas Küchenmeister 14.00 Uhr Laimnau Andacht am Antoniusbildstock in Rappertsweiler Dienstag, 16. Juni 8.00 Uhr Hiltensweiler Schülergottesdienst 19.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 19.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier Mittwoch, 17. Juni 8.00 Uhr Obereisenbach Schülergottesdienst 19.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier in der Kapelle in Siggenweiler Donnerstag, 18. Juni 7.50 Uhr Neukirch Schülergottesdienst 19.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 19.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier in der Georgskapelle Freitag, 19. Juni 8.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 19.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier Samstag, 20. Juni 11.00 Uhr Krumbach Tauffeier von Luisa Wölfle 18.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 18.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe 19.00 Uhr Goppertsweiler Kirchenkonzert mit Orgel und Violine Sonntag, 21. Juni - 12. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier 8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier 10.00 Uhr Neukirch Familiengottesdienst mitgestaltet von der Jugendkapelle 10.00 Uhr Hiltensweiler Familiengottesdienst am Waldspielplatz mit „Bloß mir“ 10.00 Uhr Obereisenbach Familiengottesdienst mitgestaltet von „Veritas“ 10.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier Sonntag, 14. Juni, um 14 Uhr, sind Sie eingeladen zu einer Andacht am Bildstock des Hl. Antonius mitten in Rappertsweiler Anschließend gibt es Kaffee und leckeren Kuchen. (Bei jeder Witterung) Samstag, 20. Juni, 19 Uhr, findet ein Konzert in der Kirche in Goppertsweiler statt. Es spielt Stephan Debeur an der Orgel und Dagmar Widmann mit der Violine. Der Eintritt ist frei Seite 11 Goppertsweiler Kirchenmusik Konzert mit Violine und Orgel Samstag, 20.06.2015 um 19 Uhr in der Kirche in Goppertsweiler Violine Dagmar Widmann, Weingarten Orgel Stephan Debeur, Weingarten Eintritt frei Hey Minis, ihr habt in der ersten Sommerferienwoche noch keine Termine und wollt so richtig in die Ferien starten? Dann haben wir einen Plan für euch! Meldet euch zum traditionellen Ministrantenzeltlager der Seelsorgeeinheit Argental an. Dieses findet unter neuer Leitung vom 30.07. - 02.08.2015 bei Familie Weber in Neukirch statt. Euch erwartet ein abwechslungsreiches und aufregendes Programm für jede Altersklasse. Genauere Infos zum Ablauf sowie der Anmeldebogen folgen noch. Wir freuen uns auf 4 tolle Tage mit euch! Euer Betreuerteam Gottesdienst-Ordnung Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus von Haslach vom 12. - 21. Juni Freitag, 12. Juni - Heiligstes Herz Jesu 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Josef Moosmann und Gebetsgedenken für Baptist Bischof) Samstag, 13. Juni 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 14. Juni - 11. Sonntag im Jahreskreis 8:30 Uhr Rosenkranzgebet 9:00 Uhr Eucharistiefeier 19:00 Uhr Lichterprozession zur Lourdesgrotte des Heims St. Konrad; Treffpunkt vor der Rosenkranzkapelle Montag, 15. Juni 19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad Dienstag, 16. Juni 7:45 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Seite 12 Freitag, 12. Juni 2015 Donnerstag, 18. Juni 7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad Freitag, 19. Juni 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Abendmesse Samstag, 20. Juni 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 21. Juni - 12. Sonntag im Jahreskreis 9:45 Uhr Rosenkranzgebet 10:15 Uhr Eucharistiefeier; es singt der Kirchenchor Abteilung Fußball Ergebnisse: letzter Spieltag 06.06.2015 TSV Neukirch I – SV Achberg I 1:1 Tor: Schupp D. TSV Neukirch II – SV Achberg II 3:2 Tore: Gauggel A. (2), Mrowetz L. Somit ist am Ende unsere Elf um Trainer Bruno Müller auf dem zweiten Tabellenplatz und muss die Relegation antreten um den Aufstieg in die Bezirksliga. Seniorennachmittag am Dienstag, 16. Juni 2015 Am kommenden Dienstag, 16. Juni, laden wir alle Seniorinnen und Senioren um 14 Uhr zu einem geselligen Nachmittag „Wo man singt, da lass dich nieder ... „ mit Herrn Bichelmeier ganz herzlich ins Gemeindehaus ein. Es gibt wie immer Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf euch! Neukircher Nachrichten Relegationsspiele um den Aufstieg in die Bezirksliga Relegationsspiel 1/3 - Einmalig in der Vereinsgeschichte Unser TSV Neukirch muss am Freitag, den 12. Juni, um 18:00 Uhr, in Amtzell gegen den SV Neuravensburg antreten! Hierzu bittet der TSV um bestmögliche Unterstützung unserer Fans .... Trommeln - Trompeten – Hupen - Sirenen Info: Sollte unser TSV dieses Spiel gewinnen, geht es am Mittwoch, den 17. Juni, in Waldburg um 18:00 Uhr gegen den SV Bergatreute im zweiten von drei Aufstiegsspielen! Turn- und Sportverein 1925 Neukirch e.V. Abteilung Fußball !!! ALTPAPIERSAMMLUNG !!! Am Samstag, 13. Juni 2015, führt die Fußballabteilung wieder ihre Altpapiersammlung durch. Bitte stellen Sie das Papier gebündelt bis 8:00 Uhr bereit. Für Ihre Bemühungen schon im Voraus recht herzlichen Dank. Im Namen der Abteilung Fußball: Peter Reihs: 0151/14129521 ABNAHME -SPORTABZEICHEN 2015 Termine: Bei trockener Witterung jeweils montags von 18:00 – 20:00 Uhr Training + Abnahme auf dem Sportplatz Neukirch an nachfolgenden Terminen: 15. Juni, 22. Juni, 29. Juni, 06. Juli, 13. Juli, 20. Juli, 27. Juli, 03. August (in den Sommerferien) Schwimmen Diese Disziplin wird in allen Frei- / Hallenbädern vom jeweiligen Bademeister abgenommen. Radfahren / Walking Abnahme nach Terminabsprache mit Fritz Stohr möglich. Auch im Jahr 2015 gibt es wieder ein paar wenige Änderungen in einzelnen Disziplinen. Wie immer, werden euch die Prüfer und Helfer dann entsprechend vor Ort über alles informieren. Zur Erlangung des Sportabzeichens ist jedermann ab Jahrgang 2009 herzlich willkommen, also selbstverständlich auch Personen, die nicht Mitglied im TSV Neukirch sind. Also bis bald auf dem Sportplatz, Eure Sportabzeichenprüfer & Helfer Auf geht’s TSV… kämpfen und siegen…. Hurra, Hurra, das ganze Dorf ist da Abteilungsleiter Andreas Schmid Musikverein Neukirch e.V. „SONNWENDFEIER“ in Neukirch Von 19. bis 21. Juni 2015 veranstaltet der Musikverein Neukirch die bereits zur Tradition gewordene SONNWENDFEIER auf dem Turnhallenvorplatz in Neukirch. Los geht es am Freitag, 19. Juni ab 18.30 Uhr mit Musik und Spielen für die Kleinen mit der Neukircher MiniMusik. Ab 20.15 Uhr unterhält Sie der Musikverein Hergensweiler und im Anschluss der Musikverein Neukirch und als absolutes Highlight tritt um 22.00 Uhr die Wettkapelle mit ehemaligen Musikern des Musikvereins Neukirch auf. Hierbei geht es um eine Art „Saalwette“, die der Musikverein beim Osterkonzert an alle bisher ausgeschiedenen Musiker aller Altersklassen angeboten hat: Wetten, dass Ihr es nicht schafft, 55 ehemalige Musikanten (davon mindestens 15 in der alten Uniform) auf die Bühne zu bringen, die zudem ein Wertungsstück vom Blasmusikwettbewerb 1988 in Prag aufführen können? Recht sportliche Aufgabe, wird wohl sehr spannend … Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Am Samstagabend, 20. Juni ab 21.00 Uhr machen „AllgäuPower“ Stimmung pur bei der Dirndl- & Lederhosenparty für Jung und Alt ab 16 Jahre mit Partypass. Einlass ab 19.00 Uhr. Auch der Lake-Line Party-Bus wird zwischen Eriskirch - Langenargen - Kressbronn und Neukirch je 2x hin- und herpendeln. Einfache Fahrt 3,- €. Hin- und Rückfahrt 4,- € mit Eintrittsgarantie. Am Familiensonntag ab 10.00 Uhr Festgottesdienst umrahmt von der JuKa Gemeinde Neukirch und ab 11.00 Uhr spielt die Musikkapelle Obereisenbach zum Frühschoppen auf. Ab 14.00 Uhr spielt am Sonntagnachmittag die Kleine Besetzung des Musikverein Neukirch. Als besonderes Schmankerl gibt es am Sonntag wieder eine große Autoschau mit den Autohäusern BMW (Unterberger, Lindau), Citröen (Knoblauch, Ravensburg), Mazda (Dämpfle, Meckenbeuren), Nissan (Großer, Wangen) und Renault (Prinz, Wangen). Zu gewinnen gibt es wieder einige attraktive Preise rund ums Auto, lassen Sie sich überraschen. Auch für die kleinen Gäste haben wir ein abwechslungsreiches Programm aufgestellt. Das Ganze findet im wetterfesten Zelt statt. Barbetrieb an beiden Abenden. Freier Eintritt am Freitag und Sonntag. Für’s leibliche Wohl ist rundum bestens gesorgt. Von Gegrilltem und Kartoffelsalat bis zu Schlemmereien am reichhaltigen Kaffee- und Kuchenbüffet. Und aufgepasst! Beim City-Markt Knill in Neukirch sowie bei den aktiven Musikern können Verzehrgutscheine erworben werden, ein perfektes Geschenk für ein nettes Wochenende mit Freunden bei der Sonnwendfeier. Möchten Sie am Freitagabend unser Fest besuchen, aber Ihr Babysitter hat keine Zeit? Dann bringen Sie Ihr Kind doch einfach mit!! Ab 18.30 Uhr bis 24.00 Uhr wird Ihr Kind im Alter von 3 - 15 Jahren von uns in der Turn- und Festhalle betreut. Hier kann es sich mit anderen Kindern austoben und Sie können in Ruhe unser Fest genießen. Ihr Kind braucht dafür nur Hallenschuhe und bequeme Kleidung. Wenn Sie auch am Sonntag Ihr Kind in guten Händen wissen wollen, dann können wir Ihnen unsere Instrumentenrallye empfehlen! Start ist um 11.30 Uhr in 2er-Teams vor dem Zelt. Zusammen werden an neun Stationen unterschiedliche Instrumente ausprobiert, bei lustigen Spielen mitgemacht und Fragen zum Musikverein beantwortet. An jeder Station können Punkte ergattert werden, um später einen tollen Preis abzusahnen (Preisverleihung ist am Sonntag um ca. 14.30 Uhr). Nähere Informationen erhalten Sie von unserer Jugendleitung. Wir freuen uns auf gemütliche Stunden in froher Laune mit unseren Gästen aus nah und fern. Ihr Musikverein Neukirch Nähere Infos auch unter der neu gestalteten Homepage www.musikverein-neukirch.eu Altkolping Wanderung „Café Nuber“ Die auf den 12.06.2015 angesagte Wanderung zum Café Nuber wird um eine Woche auf 19.06.2015 verschoben. Wir wandern um 17 Uhr ab Holzweiher zum gemütlichen Hock ins Café Nuber. G. Klas Seite 13 Kolpingsfamilie Neukirch Jahresausflug Es sind noch Plätze frei Zu unserem Jahresausflug am 13.06.2015 laden wir wie immer sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder der Kolpingsfamilie recht herzlich ein. - 9.00 Uhr Abfahrt an der Turn- und Festhalle Neukirch - dazwischen Sektfrühstück - 12.15 Uhr Besuch des Mercedes-Benz-Museums - anschließend Zeit zur freien Verfügung - 15.30 Uhr Abfahrt zur Kronenkomede nach Bonlanden - Gemeinsames Abendessen, im Anschluss Kabarettprogramm, mitgestaltet von unserem Kolpingmitglied Marianne Hirschle (geb. Broger vom Matzenweilerhof) - 19.45 Uhr Heimfahrt - 22.30 Uhr Ankunft in Neukirch Betrag für Bustransfer, Sektfrühstück, Museum, Abendessen und Kabarett: Erwachsene: 50 EUR Schüler und Studenten: 30 EUR Anmeldung durch Überweisung Konto-Nr: 70 330 018 Bankleitzahl: 651 915 00 IBAN: DE77651915000070330018 Institut: Volksbank Tettnang Oder Barzahlung bei der Abfahrt. Auf eure Teilnahme freuen sich die Organisatoren S O Z I A LV E R B A N D Ortsverband Neukirch Der Ortsverband informiert: Pflegefall - was nun? Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, werden schnell Beratung und Hilfe benötigt. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei vielen Menschen Informationsdefizite bestehen, wie erst kürzlich wieder eine repräsentative Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigte. Danach weiß nur jeder Fünfte, wie er bei einem Pflegefall in der Familie vorgehen sollte. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 48 Pflegestützpunkte, wo sich Betroffene kostenlos und unabhängig über die gesetzliche Pflegeversicherung und die vor Ort bestehenden Anbieter von Pflegeleistungen informieren können. Darüber hinaus informieren auch die Krankenkassen (online oder in ihren Geschäftsstellen). Es gibt Informationen im Internet wie beispielsweise unter www.zqp.de oder www.bgm.bund.de und zudem informieren auch Sozialverbände wie der VdK (www.vdk-bawue.de oder www.vdk.de). Auch kann man die VdK-Servicestellen kontaktieren oder beim Landesverband den aktualisierten VdK-Ratgeber „Pflege geht jeden an“ telefonisch (0711) 61956-0 / oder -34 oder per Mail [email protected] anfordern. 30 Zone Fahre mit Herz – Höchstens 30 im Wohngebiet Seite 14 Freitag, 12. Juni 2015 Neukircher Nachrichten Am 19.06.2015 Wochenmarkt auf unserem Schulhof! Aufgrund der Aufbauarbeiten zur Sonnenwendfeier findet am 19.06.2015 unser Wochenmarkt auf dem Schulhof statt. Wir wünschen allen Marktbeschickern und Marktbesuchern einen schönen Markttag! Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Einkäufen auch unseren Landladen „Hereinspaziert“ in der Schulstraße. Dieser hat wie folgt geöffnet: Mo. – Do.: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr Fr.: 07:00 Uhr – 12:30 Uhr & 14:30 Uhr – 18:00 Uhr Sa.: 07:00 Uhr – 12:00 Uhr Wochenmarkt jeden Freitagmorgen von 8.00 - 12.00 Uhr auf dem Turnhallenvorplatz. Wir alle wünschen Ihnen einen schönen Markttag! Schäferhof Broger, 07520/6822 Bauernhofprodukte Max Hagg, 07528/2294 Schnaidter Milchprodukte, 07566/1292 Bäckerei Straub, 07543/6411 Wolfgang Heilig 07542/3054 Klostermetzgerei „Reute“, 07524/708249 "Mittelmeerspezialitäten" N. Hassani 0751/551965 Suppeninsel Herr Butscher aus Ostrach, Tel.: 07585/934057 Stiftung Liebenau „Liebenauer Landleben“ Liesl Butscher (07520) 9238335 Bäckerei Klaus Denzel, Vogt, 07529/7797 Himbeerhof, in der Spargelund Beerensaison Tel. 07528/2723 Die Schnaidter Hofkäseküche ist ab sofort jeden Freitag auf dem Neukircher Wochenmarkt. Jetzt gibt´s wieder frischen Spargel vom Himbeerhof! Ihr Geiger-Vogel BODO Ruftaxi für Sonntag kann in Anspruch genommen werden! Das Ruftaxi auf der Linie 7545 zwischen Neukirch und Tettnang kann am Sonntag zum normalen Bodo-Tarif bestellt werden. Die Anmeldung des Fahrtwunsches muss spätestens 2 Stunden vor Beginn der Fahrt unter der Telefonnummer 07542/7552 erfolgen. Die Fahrzeiten können systembedingt um einige Minuten abweichen. Reisegruppen können aufgrund der Fahrzeuggröße (max. 6 Plätze) leider nicht befördert werden. Schüler, die eine normale Monatskarte besitzen, können das Taxi bestellen ohne einen Aufpreis bezahlen zu müssen (Schülermonatskarte reicht aus). Da es sich um ein Taxiunternehmen handelt, sollte kein Taxi sondern das „Anruf-Sammel-Taxi“ bestellt werden. Ansonsten könnte angenommen werden, dass es sich um ein reguläres Taxi handelt Den Fahrplan der Linie 7545 für Sonntag oder weitere Fahrplanauskünfte finden Sie unter folgendem Link: www.bodo.de, oder www.neukirch-gemeinde.de, Wirtschaft und Immobilien, Mobilität und Verkehr Nehmen Sie das Angebot in Anspruch, damit dies weiter bestehen kann! Neuer Vorsitzender bei bodo Messer-Schleifservice Mohr, FN-Berg, Tel. 07541/6880 Bin am 23. Oktober 2015 wieder für Sie da ! Geschliffen wird alles rund ums Haus: Messer aller Art (auch mit Wellenschliff), Kreis- und Brotmaschinenmesser, Scheren aller Art, Heckenscheren, Astscheren, Rasenscheren, Rosenscheren, Beile, Äxte, Sägeketten, Rasenmähmesser… Heute auf unserem Wochenmarkt: Mühlensenf – Hausmachersenf aus dem Schwabenland … beste Senfspezialitäten für Sie hergestellt ! „Der letzte Außenposten vor den Alpen“ Mit dem 01.06.2015 wechselt der Vorsitz im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (bodo), die ihren Sitz in Ravensburg hat. Der neue Landrat des Landkreises Ravensburg Harald Sievers löst Kurt Widmaier, dessen Amtszeit am 31.05.2015 endete, als Vorsitzender in beiden bodo-Gremien ab. Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Seite 15 Biergarten und so manches Bein auf die Tanzfläche. Eintritt 12 € Euro; ermäßigt 9 € (Mitglieder, Schüler, Studenten); Einlass und Abendkasse ab 19 Uhr; nur bei ganz schlechtem Wetter im Dorfgemeinschaftshaus. Reservierung: Tel. (zeitweise AB) 07520-914270 oder www.boku-bodnegg.de VHS Bodenseekreis Weiterbildungsangebote finden Sie im Internet unter www.vhs-bodenseekreis.de oder lassen Sie sich bei uns beraten unter Tel. 07541 204-5431, -5473. PC-Kurs der VHS Bodenseekreis „PC-Aufbaukurs für Frauen“ Sie haben den PC-Einstiegskurs besucht und möchten die vorhandenen Grundkenntnisse erweitern? Kursinhalte: Tipps und Tricks zum Umgang mit dem Explorer (sinnvolle Dateiablage und Ordnerstrukturen), Briefe schreiben mit Word, surfen, Informationen suchen und finden im Internet. In Meckenbeuren-Buch ab Dienstag, 14.07.15, 4 Termine dienstags u. donnerstags, 18:30 - 21:30 Uhr, Kurs-Nr: HA501129MB*, Entgelt: 104 EUR (inkl. Lehrbuch) rechtzeitige Anmeldung 1 Woche vor Kursbeginn verhindert Kursausfälle. Musikkapelle Bodnegg e. V. Sommerfest in Bodnegg 1 Fest – 4 Tage feiern Donnerstag, 11. Juni ab 17:00 Uhr Feierabendhock mit der MK Bodnegg Freitag, 12. Juni ab 20:00 Uhr OhrBrassmus Vol. 1: Party-Brass-Fun mit BlechBuben, Brass-Kabinett, Little Joe And The Facking Horns und s’blôsprojekt. Eintritt 5,- € davon spenden wir 1,- € an die Radio7 Drachenkinder Samstag, 13. Juni ab 14:00 Uhr Musikalischer Kaffeetreff für Jung und Alt ab 19:00 Uhr Einmarsch der Kapellen Obereschach, Krumbach und Deuchelried, anschließend Großer Blasmusikwettbewerb Eintritt 4,- € Sonntag, 14. Juni ab 09:00 Uhr Zeltgottesdienst anschließend Frühschoppen mit dem MV Ebersbach e .V. ab 14:00 Uhr Familiennachmittag mit der Jugendkapelle Bodnegg-Grünkraut und Waldburg-Hannober Wir Musikerinnen und Musiker der Musikkapelle Bodnegg freuen uns auf Ihren Besuch! boku bodnegg kulturell e.v. Bodnegg, Freitag, 19. Juni 2015 um 20 Uhr Open Air im Biergarten, Gasthaus Nussbaumer Zydeco Annie & Swamp Cats – Deep South eine musikalische Reise durch Louisiana Seit Jahren wird die deutsche Musikerin Anja Baldauf zur leibhaftigen ZYDECO ANNIE und taucht mit ihren SWAMP CATS ein in die Cajun- und Zydecomusik Louisianas. Mit jedem Lied erzählt sie vom DEEP SOUTH Louisianas und trägt diese Magie weiter: die Weite der Baumwollplantagen, heiße Nächte in den Bars von New Orleans, kreolische Lebensfreude, mystische Voodoo-Klänge aus den Sümpfen – längst gilt die Band als eine der besten Cajun- und Zydecobands in Europa. Neben nicht wenigen Auszeichnungen zeugt ein immer voller Terminplan und stets begeistertes Publikum von Popularität und künstlerischer Qualität dieser Formation. Sie spielen die Musikvielfalt Louisianas, stampfenden Zydeco, traditionellen Cajun, gefühlvollen Blues und Grooves aus dem Mardi Gras und bereichern diese Musik mit ihren Wurzeln und tollkühnen Arrangements. Schon im Juli 2012 brachten sie Südstaatentemperaturen zu [boku] in den Spendenwanderung der Stiftung Liebenau Wandern gehen mit Ursula Cantieni Am Samstag, 20. Juni um 13 Uhr heißt es wieder: Wandern für den guten Zweck. Die Liebenauer Spendenwanderung geht in das vierte Jahr und Stiftungsbotschafterin Ursula Cantieni lädt dazu alle Wanderlustigen mit und ohne Behinderung ein. Start und Ziel der Rundwanderung ist Liebenau. Nach dem Motto „Dem Sommer entgegen“ wird die blühende Landschaft rund um Liebenau erkundet und ganz nebenbei ein weiterer Standort der Stiftung Liebenau besichtigt. Wohin genau es geht, wird beim Start verraten. Zum Abschluss sind alle Wanderfreunde zum Vesper mit geselligem Beisammensein in die Liebenauer Landwirtschaft eingeladen. Treffpunkt ist um 13 Uhr in Liebenau. Die gesamte Wegstrecke beträgt etwa 13 Kilometer. Feste Schuhe und wetterfeste Kleidung sind anzuraten. Jedoch: Die Wege sind nicht rollstuhlgeeignet. Zur Deckung der Kosten wird ein Teilnehmerbeitrag von fünf Euro erhoben (Ermäßigung auf Anfrage). Freiwillige Spenden kommen der sozialen Arbeit der Stiftung Liebenau zugute. Als Wanderpate stellt die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben je einen Euro „Kilometergeld“ für die ersten 250 Kilometer. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher am besten frühzeitig Plätze sichern: Anmeldung bis Freitag, 12. Juni 2015 unter: Stiftung Liebenau, Helfen und Spenden Telefon: 07542 10-1131 E-Mail: [email protected] Informationsveranstaltung zur Fortbildung zum/zur „Staatlich geprüften Betriebswirt/in“ an der Hugo-Eckener-Schule, Kaufmännische Schule, am Donnerstag, 18. Juni 2015, 19:00 Uhr, in der Eingangshalle der Hugo-Eckener-Schule, Steinbeisstr. 20, 88046 Friedrichshafen An der Staatlichen Fachschule für Betriebswirtschaft, die der Hugo-Eckener-Schule Friedrichshafen angeschlossen ist, werden ab 14. September 2015 wieder Lehrgänge zum/zur „Staatlich geprüften Betriebswirt/in“ angeboten. Die Vollzeitausbildung dauert zwei Schuljahre, der berufsbegleitende Teilzeitlehrgang (Unterricht Dienstag-, Donnerstagund Freitagabend) drei Schuljahre. Aufnahmevoraussetzungen sind der mittlere Bildungsabschluss, eine kaufmännische Ausbildung und kaufmännische Berufspraxis. Während der Fortbildung zum/zur „Staatlich geprüften Betriebswirt/in“ erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kenntnisse, um als gehobene Fachkräfte kaufmännische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung selbstständig und verantwortlich wahrzunehmen. Aufbauend auf einer branchenspezifischen Grundausbildung werden das kaufmännische Wissen und die Allgemeinbildung erweitert und ein an betrieblichen Funktionen und Wirtschaftszweigen orientiertes qualifiziertes Fachwissen vermittelt. Das Abschlusszeugnis schließt die Fachhochschulreife ein. Nachfragebezogen werden an der Fachschule für Betriebswirtschaft in Friedrichshafen die Profilfächer „Marketing und Medien“ und „Controlling und Finanzierung“ unterrichtet. Die Hugo-Eckener-Schule ist zu erreichen unter der Telefonnummer 075 41 7003770, FAX 7003769, E-Mail: [email protected]; die Homepage ist unter www.hugo-eckener-schule.de zu finden. Seite 16 AMNESTY INTERNATIONAL – Bücherflohmarkt am 20.6.2015 Rechtzeitig vor Ihrem Urlaub bietet AMNESTY INTERNATIONAL (AI) Ihnen die passende Lektüre. Am Samstag, den 20. Juni, von 9.00 – 16.00 Uhr, werden in der alten Turn- und Festhalle in Friedrichshafen, Scheffelstraße, mehr als 20.000 Bücher aus 30 Sachgebieten, Kinderspiele, Puzzle, DVDs und Schallplatten angeboten. Für Kenner gibt es wieder besondere Angebote im Antiquariat. Der Arbeitskreis ASYL wird in bewährter Weise mit selbstgebackenem Kuchen, Butterbrezeln, Kaffee und Tee für Ihr Wohl sorgen. Der Verein EINE WELT bietet Produkte aus fairem Handel an. Während des Bücherflohmarktes können Sie die diesjährige Kampagne von AI STOP FOLTER mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Die Friedrichshafener-AI-Gruppe möchte an den „Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer“ am 26.6. erinnern. Weltweit nehmen Folter und Misshandlungen in Gefängnissen zu, um vermeintliche Geständnisse zu erpressen und Menschen zu demütigen. Die menschliche Brutalität kennt keine Grenzen. Folter, das sind Elektroschocks, Schläge, Aufhängen an Armund Fußgelenken, Waterboarding, Schlafentzug bis zu 180 Stunden durch wachrüttelnde Würgegriffe, Vergewaltigungen , Scheinhinrichtungen und Todesdrohungen. Die USA rechtfertigt Folter als Maßnahme zur Verhinderung von Terror und Anschlägen. Die Täter genießen weitgehend Straffreiheit. AMNESTY deckt Fälle von Folter auf, hilft Folteropfern und setzt sich für die Menschen ein, die von Folter bedroht sind. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen und können Sie sich vorstellen, ein Kind oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Bodenseekreis engagierte Familien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für: - behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene - Senioren, die nicht mehr alleine leben können. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! St. Gallus-Hilfe gGmbH, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0 www.st.gallus-hilfe.de Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt Jede Woche „am Ball“ beim Kunden Freitag, 12. Juni 2015 Neukircher Nachrichten Tarinformationen und technische Daten Satzspiegel Spaltenanzahl Spaltenbreite Formate Rasterweite Druckverfahren Preise Platzierung Malstaffel: (mehrmalige Veröffentlichung von Anzeigen innerhalb eines Jahres) Mengenstaffel: (ganzseitige Anzeigenaufträge innerhalb eines Jahres) 187 x 270 mm 4 45 mm Anzeigen sind drucktechnisch bedingt nur 2- bzw. 4-spaltig möglich 34er Offset- bzw. Schnelldruckverfahren Laut Anzeigentarif wird, wenn technisch möglich, berücksichtigt 6 - 9 mal =5% 10 - 19 mal = 10 % 20 - 39 mal = 15 % ab 40 mal = 20 % 4 - 6 ganze Seiten = 10 % 7 - 9 ganze Seiten = 15 % ab 10 ganzen Seiten = 20 % Anzeigen-Info: 07154 8222 -70 [email protected] 70799 Kornwestheim Postfach 19 22 Herausgeber: Bürgermeisteramt Neukirch, 88099 Neukirch (Bodenseekreis), Schulstraße 3 Telefon: (0 75 28) 9 20 92 - 0, Fax (0 75 28) 9 20 92 - 44 Homepage: www.neukirch-gemeinde.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 16.30 - 18.30 Uhr und Freitag 7.30 - 12.30 Uhr Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Bürgermeister Reinhold Schnell oder sein Vertreter im Amt. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Sven Morell, E-Mail: [email protected] Anzeigenberatung: Tel. (07154) 82 22-70, -71, -72 Erscheint wöchentlich freitags. Bezugsgebühr jährlich 19,00 p. Neukircher Nachrichten Anzeigen-Info: 07154 8222-70 [email protected] Ursula Müller und Andrea Starz beraten Sie gerne bezüglich Gestaltung, Formate, Preise. Sie erreichen sie in der Anzeigenabteilung unter der Telefon-Durchwahlnummer 07154 8222-70. WAGNER Druck + Verlag 70799 Kornwestheim Postfach 19 22 Freitag, 12. Juni 2015 Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015 Neukircher Nachrichten Freitag, 12. Juni 2015
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