KW 24 vom 12.06.2015

Jahrgang 2015
Freitag, den 12. Juni 2015
Bericht zur Gemeinderatssitzung
vom 08. Juni 2015
1. Bauvoranfrage:
a) Einbau eines Verkaufsraumes, WC-Anlagen mit Wickelraum in das bestehende Gebäude anstelle des mobilen
Verkaufswagens auf Flst. Nr. 2696
Der Bauvoranfrage wurde mehrheitlich mit mehreren Auflagen
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Baugesuch
a) Umbau und Sanierung eines best. Werkstatt- und Lagergebäudes; Abbruch best. Pultdach und Auf-bau eines begrünten Flachdaches auf Flst. Nr. 17/4, Am Vogelherd 12
Dem Baugesuch wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3. Sanierung Treppenanlage zum Dorfgemeinschaftshaus
Wildpoltsweiler
- Beschluss
Am 15.09.2014 besichtigte der Gemeinderat zusammen mit
Herrn Kohler die sanierungsbedürftige Treppenanlage beim
Dorfgemeinschaftshaus Wildpoltsweiler. Auf Grund der geringen Frequentierung der Treppe wurde vereinbart, dass sich
die Sanierung nur auf dringend erforderliche Maßnahmen
zum Erhalt der Verkehrssicherungspflicht erstrecken soll. Lt.
der damaligen Schätzung von Herrn Kohler würden diese
Arbeiten Kosten in Höhe von rd. 5.000 € verursachen.
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13.
Nummer 24
Auf Grund der Krankheit und des Todes von Herrn Kohler hat
sich die Durchführung der Maßnahme verzögert. Vor einigen
Wochen nun hat unser Hausmeister Herr Bentele die Treppenanlage zusammen mit einem Landschaftsbauer besichtigt
und einen aus seiner Sicht sinnvollen Sanierungsumfang festgelegt. Das daraufhin von der Landschaftsbaufirma erstellte
Angebot ergab Kosten nun Kosten in Höhe von rd. 10.000 €.
Der Gemeinderat beschloss die Sanierung der Treppenanlage.
4. Feststellung der Jahresrechnung 2014
- Beschluss
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der
Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres
nachzuweisen. Sie ist das formelle und inhaltliche Gegenstück zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan. Mit der
Jahresrechnung wird Rechenschaft darüber abgelegt, inwieweit die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans
eingehalten worden ist.
Der Gemeinderat wurde am 19.01.2015 von der Verwaltung
über den vorläufigen Abschluss des Jahres 2014 unterrichtet.
In diesem Zusammenhang sind vom Gemeinderat die Haushaltsreste auf Schluss der Haushaltsjahre als Teil der Jahresrechnungen vorweg genehmigt worden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Jahresrechnung
wie folgt festzustellen:
1. Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Neukirch mit
den Anlagen Rechnungsquerschnitt und Rechnungsgruppierungsübersicht wird gem. § 95 b Abs. 1 GemO
mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
1.1 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014:
Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014
- in EUR Soll-Einnahmen
+ neue Haushaltseinnahmereste
- Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr*
bereinigte Soll-Einnahmen
Soll-Ausgaben
+ neue Haushaltsausgabereste
- Haushaltsausgabereste vom Vorjahr*
bereinigte Soll-Ausgaben
Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4)
Soll-Ausgaben VwH - enthaltene Zuführung an VmH
Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH
Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
Soll-Ausgaben VmH enthaltene Zuführung zur
allgemeinen Rücklage (Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz
2 GemHVO)
Verwalt.
Vermög.
haushalt
haushalt
(VwH)
(VmH)
4.983.012,76 3.247.813,13
369.621,00
68.768,00
4.983.012,76 3.548.666,13
4.983.012,76 3.716.582,48
0,00
362.854,18
0,00
530.770,53
4.983.012,76 3.548.666,13
0,00
1.078.079,31
0,00
58.452,00
1.109.424,23
Gesamthaushalt
8.230.825,89
369.621,00
68.768,00
8.531.678,89
8.699.595,24
362.854,18
530.770,53
8.531.678,89
0,00
Seite 2
Freitag, 12. Juni 2015
Notrufe
Feuerwehr + Rettungsdienst
Polizei
112
110
Diensthabende Ärzte
1 Telefonnummer für alle!!
Der Kassenärztliche Notdienst im Notfalldienstbezirk „Vorallgäu“ ist an Werktagen ab 18.00 Uhr und an Wochenenden
und Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer
116 117 (NEU!)
zu erreichen.
Neukircher Nachrichten
Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund
(für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777,
Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de
AWO Frauen- und Kinderschutzhaus,
Beschützendes Haus Bodenseekreis
Festnetz 07541/4893626
[email protected],
www.frauenhaus-bodenseekreis.de
Stromstörung
EnBW: 0800- 3629477
Gasstörung
Apotheken
Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001
Samstag, 13. Juni
Apotheke am Gesundheitszentrum, Wangen (18.30 - 19.30
Uhr), Hirsch A., Lindau, Altdorf-Apotheke, Weingarten, Kloster-Apotheke, Friedrichshafen, Bären Apotheke, Markdorf
Sonntag, 14. Juni
St.-Martins-Apotheke, Wangen am Saumarkt, Marien-Apotheke, Eriskirch, Montfort-Apotheke, Langenargen
Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit
Volldienst!!!
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist von 11.00 – 12.00 Uhr
und 17.00 – 18.00 Uhr
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung
Zahnärztlicher Notfalldienst:
Zu erfragen unter der Telefon-Nr. (01805) 911620
(Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute;
Bandansage)
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst:
8.00 - 13.00 Uhr - über das DRK, Tel. 19222
Suchtberatung der Diakonie:
Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung
Telefon (07528) 920960
Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch
Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.: 07542 9379 299. Sie werden automatisch mit
dem Leitstand verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr 24 Stunden für Sie da sind.
Kirchliche Sozialstation Tettnang
- ambulanter Pflegedienst
* Kranken-Altenpflege
* Hauswirtschaftliche Versorgung
* Familienpflege
* Nachbarschaftshilfe
* Mobiler sozialer Dienst
rund um die Uhr erreichbar: Telefon (07542) 94400
Familienpflegedienst
und Nachbarschaftshilfe
Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen,
Tel.-Nr. (07541) 950180
Ansprechpartnerin: Magda Joos, Telefon (07542) 94400
TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung)
Häusliche Alten- und Krankenpflege
Rund um die Uhr erreichbar, Telefon (07520) 5353
Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang.
Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143
Weißer Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.,
Tel. (0180) 3343434, Ansprechpartner: Karl-Heinz Jumpertz,
Tel. (07556) 966362, Fax (07556) 966349, E-Mail: [email protected].
Frauen helfen Frauen
Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad,
Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und
Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr.
Allgemeiner Sozialer Dienst/Jugendamt
Bodenseekreis
Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien
Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497
Pflegedienst MEDIAS
Pflegedienst Zeitpunkt - Roswitha Köhl
Pflege nach Maß
Häusliche Kranken- und Altenpflege
Rund um die Uhr erreichbar, Telefon (07542) 406000
Gymnastikgruppe
der Rheuma-Liga Tettnang
jeden Donnerstag um 17.00 Uhr
im Kaplaneihaus, Pestalozzistr. 5, Tettnang.
Beratungsbüro in Friedrichshafen,
Franziskuszentrum, Raum 33 EG, Tel. (07541) 398403,
Frau Bronner, Tel. (07541) 56310.
Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs
Gruppe Tettnang
Jeden 1. Dienstag im Monat, um 14.00 Uhr, im Kaplaneihaus,
Pestalozzistraße 5, EG (St. Johann)
Kontakt: Frau Hill, Telefon (07542) 22100
Weitere Pflegedienste und Informationen auf
www.pflegeinfos.de
Neukircher Nachrichten
Freitag, 12. Juni 2015
Seite 3
Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014
- in EUR 14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage
15. Soll-Einnahme VwH - enthaltene Zuführung vom VmH zum
allgemeinen Ausgleich
16. Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GemO und § 23 Abs. 1 Satz 2
GemHVO
*
Auflösung
und Abgänge
* Auflösung
und Abgänge
Verwalt.
haushalt
(VwH)
Vermög.
haushalt
(VmH)
0,00
Gesamthaushalt
0,00
0,00
1.2 Die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge werden in Einnahmen mit
4.369.823,03 EUR und Ausgaben mit 4.369.823,03 EUR festgestellt.
1.3 Die Vermögensrechnung der Gemeinde Neukirch für 2014, geführt als reine Geldvermögensrechnung, wird mit nachstehenden Beständen festgestellt:
Stand
01.01.2014
EUR
1.3.1 Allgemeine Rücklage
1.3.2 Kredite
Zugang
2014
EUR
1.365.888,81 1.109.424,23
513.133,31
Abgang
2014
EUR
Stand
31.12.2014
EUR
0,00 2.475.313,04
0,00 58.451,68
454.681,63
1.3.3 Anlagevermögen
Kostenrechnende Einrichtungen
Anschaffungskosten (Restwert)
4.840.985,00
275.930,04132.527,06 4.984.387,98
Beiträge und Zuschüsse
3.066.380,00
51.446,41 95.307,00 3.022.519,41
5. Mehrzweckspielfeld Sportanlage Hüttensteige
- Beschluss Sanierung
Am 15.09.2014 besichtigte der Gemeinderat das Mehrzweckspielfeld und die Laufbahn auf dem Sportgelände Hüttensteige. Der Umbau des Mehrzweckspielfelds in einen
Kunstrasenplatz, sowie die Sanierung der 100 Meter Laufbahn wurden dabei grundsätzlich befürwortet. Es wurde vereinbart, dass für den Ausbau der Anlagen ein Antrag auf
Zuschuss nach der Sportstättenförderung gestellt wird. Weitere Entscheidungen werden nach Vorlage des entsprechenden Bescheids getroffen.
Um entsprechend agieren zu können, wurden in den Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel aufgenommen. Als Sanierungskosten wurden dabei 50.000 €, sowie 15.000 € Einnahmen aus Mitteln der Sportstättenförderung veranschlagt.
Mit Datum von 07.05.2015 erhielt die Verwaltung eine Ablehnung zu gestellten Zuschussantrag. Die im Haushalt eingeplanten Zuschusseinnahmen in Höhe von 15.000 € stehen
damit im Jahr 2015 definitiv nicht zur Verfügung. Für das Jahr
2015 wurden insgesamt von 197 Anträge mit einem Volumen
von rd. 40 Mio. € beim Land Baden-Württemberg gestellt.
Hiervon wurden 84 Sportstättenbauprojekte mit einem Volumen von 12,5 Mio. € gefördert.
Der Gemeinderat beschloss, dass für das Jahr 2016 erneut
ein Antrag auf Sportstättenförderung beim Land Baden-Württemberg gestellt wird. So lange wird die Sanierung des Mehrzweckspielfeldes und der Laufbahn zurückgestellt.
Spruch der Woche
Jedes Samenkorn schließt in sich
eine Sehnsucht ein.
Khalil Gibran
116 117 ist die neue Rufnummer
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ab dem 27. Mai 2015 wird in Baden-Württemberg die bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 eingeführt. Diese kostenlose Rufnummer ersetzt die bisherige Nummer für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Rufnummern für
fachärztliche Dienste (Kinder, HNO, Augen) bleiben weiter
bestehen.
Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen
einen Arzt brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. In Baden-Württemberg gibt es ein
flächendeckendes Netz von Notfallpraxen, die Sie
während der Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung
direkt aufsuchen können.
Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der
Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg:
http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
Wenn Sie die Rufnummer 116 117 wählen, hören Sie in
der Regel zunächst eine Bandansage, die Ihnen die
Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten nennt. Falls Sie aus medizinischen Gründen
einen Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in der Leitung.
Sie werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle
weitergeleitet, welche die Hausbesuche koordiniert.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln
mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen
Hilfe leistet. Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren
Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Seite 4
Freitag, 12. Juni 2015
Neukircher Nachrichten
Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2014
Der Gemeinderat Neukirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2015 die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Neukirch
gem. § 95 b Abs. 1 der GemO für Baden-Württemberg mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
1. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014:
1.1Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014
- in EUR 1. Soll-Einnahmen
2. + neue Haushaltseinnahmereste
3. - Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr
4. bereinigte Soll-Einnahmen
5. Soll-Ausgaben
6. + neue Haushaltsausgabereste
7. - Haushaltsausgabereste vom Vorjahr
8. bereinigte Soll-Ausgaben
9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4)
10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene Zuführung an VmH
11. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH
12. Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
13. Soll-Ausgaben VmH enthaltene Zuführung zur
allgemeinen Rücklage (Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz
2 GemHVO)
14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage
15. Soll-Einnahme VwH - enthaltene Zuführung vom VmH zum
allgemeinen Ausgleich
16. Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GemO und § 23 Abs. 1 Satz 2
GemHVO
Verwalt.
Vermög.
haushalt
haushalt
(VwH)
(VmH)
4.983.012,76 3.247.813,13
369.621,00
68.768,00
4.983.012,76 3.548.666,13
4.983.012,76 3.716.582,48
0,00
362.854,18
0,00
530.770,53
4.983.012,76 3.548.666,13
0,00
1.078.079,31
0,00
58.452,00
1.109.424,23
Gesamthaushalt
8.230.825,89
369.621,00
68.768,00
8.531.678,89
8.699.595,24
362.854,18
530.770,53
8.531.678,89
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2 Die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge werden in Einnahmen mit
4.369.823,03 EUR und Ausgaben mit 4.369.823,03 EUR festgestellt.
1.3. Die Vermögensrechnung der Gemeinde Neukirch für 2014, geführt als reine Geldvermögensrechnung, wird mit nachstehenden Beständen festgestellt:
Stand
01.01.2014
EUR
1.3.1 Allgemeine Rücklage
1.3.2 Kredite
Zugang
2014
EUR
Abgang
2014
EUR
1.365.888,81
1.109.424,23
513.133,31
0,00
Stand
31.12.2014
EUR
0,00 2.475.313,04
58.451,68
454.681,63
1.3.3 Anlagevermögen
Kostenrechnende Einrichtungen
Anschaffungskosten (Restwert)
4.840.985,00
Beiträge und Zuschüsse
3.066.380,00
275.930,04 132.527,06 4.984.387,98
51.446,41
95.307,00 3.022.519,41
Sachbeschädigung an den Außenanlagen/Pflanzungen auf unserem
neu angelegten Spielplatzteil in der Hüttenseestraße
Vermutlich letzten Donnerstagabend/Nacht wurden mutwillig die neugesetzten
Thujapflanzen auf unserem Kinderspielplatz herausgerissen und beschädigt.
Der Schaden beläuft sich auf ca. 200 €.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Gemeindeverwaltung Neukirch Herr Frank
(Tel. 07528/92092-16) oder den Polizeiposten Tettnang (07542/93710)
Ihre Gemeindeverwaltung
Neukircher Nachrichten
Freitag, 12. Juni 2015
Seite 5
Standesamtliche Nachrichten Mai 2015
Gemeinde Neukirch
Landkreis Bodenseekreis
Polizeiverordnung
Eheschließungen
(Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
13.05.2015
Marianne Lang und Daniel Oskar Schmid, Alpenblickstraße 2,
Neukirch
der Ortspolizeibehörde Neukirch
gegen umweltschädliches Verhalten,
Belästigung der Allgemeinheit,
zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
und über das Anbringen von Hausnummern
vom 08.10.2004
15.05.2015
Valerie Marie Egger und Markus Anton Arnegger, Oberlangensee 9, Neukirch
22.05.2015
Yvonne Scheller und Tobias Schoepe, Gunzenweiler 10,
Neukirch
Inhalt
Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Schutz gegen Lärmbelästigung
Geburten
13.05.2015
Malte Johann Reihs
Eltern: Sandra und Norbert Reihs, Unteresch 1, Neukirch
19.05.2015
Malte Noah Sauseng
Eltern: Sabrina u. Manuel Sauseng, Eichenstraße 14, Neukirch
Sterbefall
29.05.2015
Maier, geb. Bernardi, Jutta Maria, Wittenberg 12, Neukirch
Abschlagszahlung
auf die Abwassergebühren 2015
Die mit Abwassergebühren-Abrechnungsbescheid 2014 bzw.
durch gesonderten Bescheid festgesetzte erste Abschlagszahlung auf die Abwassergebühren für den Abrechnungszeitraum 2015 wird zum 30.06.2015 zur Zahlung fällig. Wir bitten um Beachtung, dass zu diesem Fälligkeitstermin keine besondere Bescheidzustellung erfolgt.
Zahlungen sind unter Angabe des Buchungszeichens an die
Gemeindekasse Neukirch zu leisten, und zwar möglichst durch
Überweisung auf eines der im Bescheid angegebenen Konten.
Bei Steuer- und Abgabepflichtigen, die sich am LastschriftEinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse
die Abbuchung der fälligen Beträge im Wege des beleglosen
Datenträgeraustausches vom angegebenen Giro- oder Postbankkonto.
-Gemeindekasse-
Freiwillige Feuerwehr
Am Montag, den 15. Juni um 20.00 Uhr ist Feuerwehrprobe
für die ganze Wehr.
Bitte um pünktliches Erscheinen
Kommandant Josef Nuber
§ 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.
§ 3 Lärm aus Gaststätten
§ 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
§ 6 Lärm durch Tiere
§ 7 Wertstoffsammelbehälter / Altglassammelbehälter
Abschnitt 3 - Umweltschädliches Verhalten
und Belästigung der Allgemeinheit
§
§
§
§
§
§
§
§
8
9
10
11
12
13
14
15
Abspritzen von Fahrzeugen
Benutzung öffentlicher Brunnen
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Gefahren durch Tiere
Verunreinigung durch Hunde
Belästigung durch Ausdünstungen u.ä.
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
Belästigung der Allgemeinheit
Abschnitt 4 - Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
§ 16 Ordnungsvorschriften
Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern
§ 17 Hausnummern
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
§ 18 Zulassung von Ausnahmen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Inkrafttreten
Gemeinde Neukirch
Landkreis Bodenseekreis
Polizeiverordnung
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und
über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und §
18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13.
Januar 1992 (GBl. S. 1) wird mit Zustimmung des Gemeinderats vom 04.10.2004 folgende Änderung der Polizeilichen
Umweltschutz-Verordnung vom 20.07.2000 zuletzt geändert
am 01.01.2002 verordnet:
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§1
Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze,
die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1
StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr
stattfindet.
Seite 6
Freitag, 12. Juni 2015
(2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr
gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.
Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in
einer Breite von 1,0 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im
Sinne von § 42 Abs. 4a StVO und Treppen (Staffeln).
(3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der
Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.
§7
Wertstoffsammelbehälter / Altglassammelbehälter
Wertstoff-(Altglas-)sammelbehälter dürfen in der Zeit von
20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht
benutzt werden.
Abschnitt 2
Schutz gegen Lärmbelästigung
§2
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung
dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die
Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder
Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht:
bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im
Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
für amtliche Durchsagen.
§3
Lärm aus Gaststätten
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von
Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch
den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen
sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§4
Lärm von Sport- und Spielplätzen
(1) Die öffentlichen Sportplätze im Sportzentrum „Hüttensteige“
dürfen in der Zeit zwischen 21:30 Uhr und 08:00 Uhr
nicht benutzt werden.
(2) Allgemein zugängliche Spiel- u. Bolzplätze, die weniger
als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in
der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr und zwischen
12:00 Uhr und 14:00 Uhr nicht benutzt werden.
(3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt.
§5
Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von
20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
nicht ausgeführt werden.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV), bleiben unberührt.
§6
Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand
durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Neukircher Nachrichten
Abschnitt 3
Umweltschädliches Verhalten und Belästigung
der Allgemeinheit
§8
Abspritzen von Fahrzeugen
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist
untersagt.
§9
Benutzung öffentlicher Brunnen
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen.
§ 10
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete
Behälter bereitzustellen.
§ 11
Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen
und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte
oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der
Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf
öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine
zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung
einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken
kann, nicht frei umherlaufen.
§ 12
Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen,
dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und
Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
§ 13
Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.
Übel riechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe
von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert
werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt
oder erheblich belästigt werden.
§ 14
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden
Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde
untersagt
• außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren;
• andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften
oder zu bemalen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von
öffentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und
Erholungsanlagen einsehbar sind.
(2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.
(3) Wer entgegen den Verboten des § 14 Abs. 1 außerhalb
von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere
als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist
zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseiti-
Neukircher Nachrichten
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Abschnitt 5
Anbringen von Hausnummern
gungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6
Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder
die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird.
§ 15
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen ist untersagt:
1. das Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns,
3. das Verrichten der Notdurft,
4. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von
Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke
des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen
geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen,
5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln.
(2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt.
§ 17
Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an
dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der
Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die
das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche
Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern.
Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als
3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes
unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder,
wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite
des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang
nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo,
wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, so weit dies im Interesse der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
Abschnitt 4
Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 16
Ordnungsvorschriften
(1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet
der vorstehenden Vorschriften untersagt,
1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der
besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;
2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten,
Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedigungen oder Sperren zu überklettern;
3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend
gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter
gestört oder Besucher belästigt werden können;
4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb
zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu
entfernen;
6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen
zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen
Hunde nicht mitgenommen werden;
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen
oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben,
zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen;
8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder
darin zu fischen;
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie
außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln,
Skilaufen, Snowboarden und Schlittschuhlaufen) oder
Inline-Skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden
oder Boot zu fahren;
10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies
gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle
sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden.
(2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 12 Jahren benützt
werden.
§ 18
Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so
kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 19
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere
mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden,
2. entgegen § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den
andere erheblich belästigt werden,
3. entgegen § 4 Abs. 1 die öffentlichen Sportplätze im
Sportzentrum „Hüttensteige“ benutzt,
4. entgegen § 4 Abs. 2 die allgemein zugänglichen Spielund Bolzplätze benutzt,
5. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
6. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden,
7. entgegen § 7 Wertstoffsammelbehälter / Altglassammelbehälter benutzt,
8. entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
abspritzt,
9. entgegen § 9 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser
verunreinigt,
10. entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und
Abfälle nicht bereit hält,
11. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt,
dass andere gefährdet werden,
12. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der
Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
13. entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,
14. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt,
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15. entgegen § 13 übel riechende Gegenstände und Stoffe
lagert, verarbeitet oder befördert,
16. entgegen § 14 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichteter der in § 14 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt,
17. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt,
18. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu
solchem Betteln anstiftet,
19. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
20. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 4 außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä.,
ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses lagert oder dauerhaft verweilt,
21. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öffentlich
konsumiert,
22. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen betritt,
23. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen
Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder
Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert,
24. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt,
25. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen,
Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert
oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen
Feuer macht,
26. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kompost,
Erde, Sand oder Steine entfernt,
27. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt,
28. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise,
Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen
beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt,
29. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt,
30. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür bestimmten
oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating betreibt, reitet, zeltet,
badet oder Boot fährt,
31. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt,
32. entgegen § 16 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt,
33. entgegen § 17 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude
nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
34. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 17 Abs.
2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht
entsprechend §17 Abs. 2 anbringt.
(2) Abs. 1 gilt nicht, so weit eine Ausnahme nach § 18 zugelassen worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 20
Inkrafttreten
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am 08.10.2004 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die
dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft.
Hinweis:
Heilungsvorschriften bei Verstößen gegen Verfahrens- und
Formvorschriften (§ 4 Abs. 4 GemO).
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
dieser Polizeiverordnung wird nach §4 Abs. 4 und 5 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Polizeiverordnung
gegenüber der Gemeinde Neukirch geltend gemacht worden
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Polizeiverordnung verletzt worden sind.
Neukirch, den 08.10.2004
Bürgermeisteramt
gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Neukirch, den 08.10.2004
Ortspolizeibehörde
Reinhold Schnell, Bürgermeister
Neukircher Nachrichten
Neukircher verschenken …
Um einen Beitrag zur Müllvermeidung zu
leisten, möchten wir allen Neukirchern
die Möglichkeit geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu veröffentlichen, welche nicht
mehr benötigt werden und verschenkt werden sollen.
Und wie mache ich das?
• Wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie
sich bitte bis jeweils montags, 10.00 Uhr bei Frau
Wäscher telefonisch unter (07528) 920920 oder per
E-Mail: [email protected]
• Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an.
• Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter
der Rubrik „Neukircher verschenken“ veröffentlicht
• Achtung: Die zu verschenkenden Gegenstände
werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch
einer nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich
dann telefonisch nochmals bei Frau Wäscher melden.
Bücherei Neukirch
Öffnungszeiten:
Montag:
9:00 Uhr bis 11:00
Dienstag:
15:00 Uhr bis 17:00
Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00
Freitag:
9:00 Uhr bis 11:00
Uhr
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Aktuelle Buchtipps:
Grisham John:
Anklage / Grisham John - 2015
Samantha Kofer, ambitionierte Anwältin bei
einer der größten Kanzleien in New York, wird
kurz nach dem Untergang der US-Investmentbank Lehman Brothers von ihrem Job freigestellt. Im Gegensatz zu vielen ihrer Kollegen,
die von einem auf den anderen Tag auf der
Neukircher Nachrichten
Freitag, 12. Juni 2015
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Straße stehen, bietet man ihr einen Deal an: Wenn sie für ein
Jahr ohne Gehalt bei einer Non-Profit-Organisation arbeitet,
behält sie ihren Job. So verschlägt es Samantha nach Brady,
einem kleinen Ort in den Bergen Virginias, wo sie bei einer
Beratungsstelle für kostenlosen Rechtsbeistand anheuert.
Der tragische Fall eines Arbeiters lässt Samantha schließlich
über sich hinauswachsen. (Verlagstext)
Standort 3560: Bewährte Unterhaltung
lich freitags stattfindenden offenen Baby-Treff in Kontakt zu
kommen. Treffpunkt ist ab 03. Juli 15 Freitagvormittags von
9.30 bis 11.00 Uhr im Familientreff, 1. OG in der Wilhelmstr. 6.
Wenn Ihr Kind in der Zeit vom 01.04. – 31.06.2015 geboren
ist, sind Sie mit Ihrem Baby richtig in diesem wöchentlichen
Treff. Wir freuen uns aber auch über werdende Mütter. Der
Babytreff ist kostenlos und in keiner Weise verpflichtend.
Wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt mit ihrem Kind
einsteigen möchten, ist dies jederzeit unter dem Jahr möglich.
In gemütlicher Atmosphäre können Sie mit anderen Eltern
(gerne auch Väter in der Elternzeit) ins Gespräch kommen,
Erfahrungen austauschen und Kontakte knüpfen.
Themen, die im ersten Lebensjahr eines Kindes wichtig sind,
werden miteinander besprochen und Sie erhalten lebenspraktische Tipps, wie Sie die Entwicklung Ihres Kindes positiv beeinflussen können. In den wöchentlichen Treffen werden Fragen zu Themen wie Familie, Ernährung, Erziehung
der Kinder, aber auch Partnerschaft, berufliche Zukunft, Kinderbetreuung usw. aufgegriffen und es besteht Zeit und
Raum für regen gegenseitigen Austausch.
Im gemeinsamen Spiel kann Ihr Baby Kontakt zu anderen
gleichaltrigen Kindern aufbauen.
Neben ersten Liedern und Spielen für die Kleinsten erhalten
Sie im Baby-Treff viele Anregungen, wie Sie die Zeit mit
Ihrem Kind gemeinsam gestalten und genießen können.
Ansprechperson ist Katarina Abt, Kinderkrankenschwester
Sollte Ihr Kind schon etwas älter sein und Sie haben ebenso
Interesse an einem Babytreff, fragen Sie im Familientreff
nach, welche Gruppe für Sie und Ihr Kind die richtige ist.
Für Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren bietet der Elternverein „Spatzennest e.V.“ verschiedene Eltern-Kind-Gruppen
an.
Weitere Infos erhalten Sie im Familientreff Tettnang, Wilhelmstr. 6, Tel.: 07542-980630-20 bei Sabine Pfeifer und
Marion Litter oder unter www.familientreff-tettnang.de
French Nicci:
Dunkler Donnerstag / French Nicci – 2015
Der 4. Band der erfolgreichen Thriller-Serie
Als Frieda Klein unerwarteten Besuch von
einer alten Schulfreundin erhält, die sie um
psychotherapeutische Hilfe für ihre Tochter bittet, ahnt sie nicht, worauf sie sich da einlässt
... Die Fünfzehnjährige ist verstockt und
magersüchtig. Und bald stößt Frieda auf den Grund: Becky
wurde eines Nachts in ihrem Zimmer von einem Unbekannten vergewaltigt. In Frieda reißt die Geschichte alte Wunden
auf. Sie beschließt, sich ihrer Vergangenheit zu stellen … Ein
packender Thriller, bei dem man Frieda durch London begleitet und auf falschen Spuren in ihre Heimatstadt Braxton, wo
alle ihr bald mit wachsendem Misstrauen begegnen ...
Enten schwimmen für einen guten Zweck
um die Wette
Auf dem Seehasenfest im vergangenen Sommer schwammen Tausende Quietscheentchen auf dem Bodensee um die
Wette. Den Erlös des Entenrennens, stolze 20 000 Euro, hat
der Häfler Lions Club nun am Montag, 1. Juni an Landrat
Lothar Wölfle überreicht. Das Geld wurde bereits sinnvoll eingesetzt. Das Jugendamt konnte damit im Rahmen der Soforthilfen mit rund 11 000 Euro insgesamt 29 Familien im Landkreis unterstützen. „Hierzu gehören Arbeiten wie die Renovierung eines Kinderzimmers, die Anschaffung von Winterkleidung, einer Spülmaschine oder Zuschüsse zu Schullandheimaufenthalten“, so Lions-Präsident Christoph Dickmanns.
„Mit diesem Geld kann unbürokratisch und schnell in Not
geratenen Menschen geholfen werden“, so der Präsident.
Außerdem wird dieses Mal auch die frühkindliche Sprachförderung in Häfler Kindergärten gefördert. „Ich bin dankbar,
dass damit noch tiefer und früher in die Sprachförderung eingestiegen werden kann“, so Landrat Lothar Wölfle. „Unser
Ziel ist es, eine flächendeckend kreisweite Sprachförderung
für Kinder anzubieten“, so der Landrat weiter.
Bald ist es wieder so weit und die Enten dürfen an den Start.
„Die Vorbereitungen für das diesjährige Entenrennen laufen
bereits auf Hochtouren“, berichtet Udo Burk vom Lions-Club.
Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützen
dabei wieder den Friedrichshafener Club. Landrat Lothar
Wölfle würdigte das persönliche Engagement eines jeden
Einzelnen und verriet augenzwinkernd: „Im vergangenen
Jahr habe ich erstmals auch etwas gewonnen. Es lohnt sich
auf jeden Fall mitzumachen - es wird tolle Preise geben und
man weiß, dass das Geld gut angelegt ist.“
FAMILIENTREFF im Haus Josefine Kramer,
Wilhelmstr.6, TETTNANG
Baby- und Schwangerentreff startet für die Allerkleinsten
wieder neu
Regelmäßig bietet der Familientreff Tettnang in der Wilhelmstr. 6 die Möglichkeit, mit anderen Eltern in einem wöchent-
Nachhaltigkeitstage 2015: Offene Gärtnerei
am Freitag und Samstag in Langenargen
Im Rahmen einer GarteN!-Aktion macht die Gärtnerei Lemp
in Langenargen-Oberdorf bei den baden-württembergischen
Nachhaltigkeitstagen mit. Stefanie und Andreas Lemp öffnen
am kommenden Freitag und Samstag (12. und 13. Juni
2015) ihre Gärtnerei in der Tettnanger Straße 8 und bieten
jeweils um 10:00 Uhr und 14:00 Uhr eine Führung durch die
Gewächshäuser an. In der „Fragestunde an den Gärtnermeister“ am Samstag um 16:00 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, sich mit einem Experten auszutauschen.
Die Nachhaltigkeitstage Baden-Württemberg sind in diesem
Jahr Teil der ersten Europäischen Nachhaltigkeitswoche, an
der 28 Staaten mit insgesamt rund 3.600 Aktionen teilnehmen. Dabei finden in Baden-Württemberg rund 20 Prozent
aller Aktionen statt. Diese verbindet ein gemeinsames Ziel:
Nachhaltigkeit soll für Bürgerinnen und Bürger erlebbar und
verständlich gemacht werden. Alle Informationen rund um die
Nachhaltigkeitstage in Baden-Württemberg sowie einen
Überblick über die zahlreichen Aktionen gibt es unter
www.nachhaltigkeitstage-bw.de.
Die diesjährigen Aktionsschwerpunkte liegen auf den Themen Garten, Ernährung, Bauen, Sport und Lesen. Je nach
Aktion und Veranstaltung erhalten Besucherinnen und Besucher unter anderem Samentütchen oder das GenussN!Kochbüchle. Dieses enthält besonders klimafreundliche
Rezepte mit Tipps für die sogenannte Resteküche.
Die Nachhaltigkeitstage sind eine Veranstaltung im Rahmen
der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg. Weitere
Informationen dazu unter www.nachhaltigkeitsstrategie.de.
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Freitag, 12. Juni 2015
Mehrere Bundeswehrübungen
Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat: 17.30 Uhr Jugendtreff
(ab 10 Jahre).
Donnerstag, 18. Juni: 20.00 Uhr Probe Kirchenchor.
Freitag, 19. Juni: 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Treffen der neuen
Konfirmanden/innen im Gemeindehaus. 18.00 Uhr Jugendtreff.
Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Jungschar (Klasse 1-4).
Samstag, 20. Juni: 14.00 Uhr Trauung in der Schlosskirche
Sonntag, 21. Juni, 3.n.Trinit.: 9.30 Uhr Gottesdienst mit
Taufen in der Schlosskirche. Predigt: Pfr. Thomas Wagner.
11.00 Uhr Gottesdienst in Neukirch. Gaben für die Aufgaben
in unserer eigenen Gemeinde.
Das Kommando Spezialkräfte Einsatz- und Ausbildungszentrum Calw übt vom 16. Juni bis zum 1. Juli 2015 mit 70 Soldaten und fünf Fahrzeugen in den Landkreisen Konstanz,
Sigmaringen und Bodenseekreis. Das Übungsgebiet im
Bodenseekreis umfasst die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg, Owingen und Überlingen.
Vom 16. bis zum 18. Juni 2015 übt das Ausbildungszentrum
Spezielle Operationen Pfullendorf in den Landkreisen Bodenseekreis, Konstanz und Sigmaringen mit 30 Soldaten mit fünf
Fahrzeugen. Im Bodenseekreis umfasst das Übungsgebiet
die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg und Owingen.
Außerdem übt das Ausbildungszentrum Spezielle Operationen Pfullendorf vom 22. bis zum 25. Juni 2015 in den Landkreisen Bodenseekreis, Konstanz, Sigmaringen und Tuttlingen. An der Übung nehmen 30 Soldaten mit fünf Fahrzeugen
teil. Im Bodenseekreis erstreckt sich das Übungsgebiet auf
die Gemeinden Owingen, Sipplingen und Überlingen.
Öffnungszeiten Pfarrbüro,
Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Tel. (07542) 7455, Fax (07542) 9396102
[email protected]
Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr,
Tel. (07542) 9396105
Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr
Gottesdienste in Neukirch:
Sonntag, 21. Juni 2015: 11.00 Uhr, Gottesdienst, kath.
Kirche Neukirch
Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und
Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht
anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus,
Martin-Luther-Str. 7, Tettnang:
Freitag, 12. Juni: 18.00 Uhr Jugendtreff.
Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Jungschar (Klasse 1-4).
Samstag, 13. Juni: 18.30 Uhr Abend-Gottesdienst in der
Kapelle der Klinik Tettnang.
Sonntag, 14. Juni, 2.n.Trinit.: 10.00 Uhr Herzliche Einladung zum ökum. Gottesdienst für Erwachsene und Kinder in
der Kapelle der Diakonie Pfingstweid anlässlich des Jahresfestes. Kein Gottesdienst in der Schlosskirche.
Montag, 15. Juni: 19.00 Uhr Bibelkreis im kath. Gemeindehaus Goppertsweiler (Fam. Mayer, Tel. 0 75 28/12 18). 20.00
Uhr Treffen der Gruppe Hope ‘n Joy.
Dienstag, 16. Juni: 9.50 Uhr ökum. Marktgebet „zehn vor
zehn“ in der St. Georgs-Kapelle. 14.30 Uhr Herzliche Einladung zum Frauenkreis „Steine in meinem Leben“.
Mittwoch, 17. Juni: 7.35 Uhr Schüler-Gottesdienst für die
Schüler der Schillerschule in der Schlosskirche. 19.00 Uhr
Flötenkreis.
Neukircher Nachrichten
Was sonst noch interessiert:
Die Ausgabe des Schlossboten verzögert sich um eine
Woche. Wir bitten alle Austräger/innen, die neue Ausgabe ab
16.06.15 im Pfarrbüro zur Verteilung abzuholen.
Gemeindefest am 28. Juni 2015. Unter dem diesjährigen
Motto der Evangelischen Kirche Deutschlands zum Reformationsjubiläum „Bild und Bibel“. Beginn um 10.30 Uhr
mit einem Fest-Gottesdienst in der Schlosskirche, musikalisch begleitet von unserem Kirchenchor unter der Leitung von Elisabeth Ammann. Die neuen Konfirmandinnen
und Konfirmanden stellen sich in diesem Gottesdienst vor.
Im Anschluss sind alle Generationen herzlich eingeladen,
im Martin-Luther-Gemeindehaus bei gutem Essen,
Getränken, Kaffee und Kuchen zu familiengerechten Preisen miteinander zu feiern. Um 13.00 Uhr eröffnet der Martin-Luther-Kindergarten die Ausstellung „Bibel und Bild“.
Darüber hinaus gibt es Spielmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche. Alle, die Kuchen spenden oder mitarbeiten
möchten, bittet das Vorbereitungsteam freundlich, sich im
Pfarrbüro oder bei Familie Kehr zu melden.
Chorprojekt mit Joachim Hillebrand. Herzliche Einladung
zur Chorprobe am 16.07.15 und 17.07.15, jeweils 19.30 Uhr
in der Schlosskirche. Am 19.07.15 um 9.30 Uhr musikalische
Mitgestaltung des Gottesdienstes in der Schlosskirche. Bitte
melden Sie sich bei Interesse im Pfarramt: Tel. 07542/7455.
Wer hat Zeit und Interesse, bei unserem Team des Krankenhaus-Abholdienstes mitzumachen? Wir laden die Patienten auf den Stationen zu den Gottesdienste in der Klinik
Tettnang ein. Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung.
Melden Sie sich bei Interesse bitte bei Pfarrerin Martina
Kleinknecht-Wagner, Tel. 0 75 42/74 55.
Taizé-Gottesdienst „Zur Quelle der Kraft finden“ am
05.07.2015 um 19.00 Uhr in der Kapelle der Klinik Tettnang.
Der Haushaltsplan unserer Kirchengemeinde liegt vom
11.06.15 bis 23.06.15 im Pfarrbüro zur Einsicht aus; bitte
beachten Sie die üblichen Öffnungszeiten.
Seelsorgeeinheit Argental
Dekan Reinhard Hangst, Laimnau
Tel. (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Mo, bis Fr,
9 - 11 Uhr
Do.
15 - 16.30 Uhr
Pfarrbüro Neukirch
Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Di, Do, Fr, 9 bis 11 Uhr
Pfarrer Sebastian Powath
Laimnau Tel. (0 75 43) 9344918
Diakon Martin Bernhard, Laimnau
Tel. (0 75 43) 50 04 32
Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau
Neukircher Nachrichten
Freitag, 12. Juni 2015
Tel.: (0 75 43) 91 32 57
Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit
Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected]
Website: www.se-argental.de
Gottesdienste und Veranstaltungen
Vom 13. bis einschl. 21. Juni 2015
Samstag, 13. Juni
11.00 Uhr Neukirch Tauffeier von Johann Nepomuk Fischer
18.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
Sonntag, 14. Juni - 11. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
8.30 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier
8.30 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier
10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
zeitgleich ist Kindergottesdienst im Gemeindehaus
10.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier
10.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier vor dem Dorfgemeinschaftshaus
mitgestaltet von der Musikkapelle Tannau
11.30 Uhr Goppertsweiler Tauffeier von Niklas Küchenmeister
14.00 Uhr Laimnau Andacht am Antoniusbildstock in Rappertsweiler
Dienstag, 16. Juni
8.00 Uhr Hiltensweiler Schülergottesdienst
19.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
19.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier
Mittwoch, 17. Juni
8.00 Uhr Obereisenbach Schülergottesdienst
19.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier in der Kapelle in
Siggenweiler
Donnerstag, 18. Juni
7.50 Uhr Neukirch Schülergottesdienst
19.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
19.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier in der Georgskapelle
Freitag, 19. Juni
8.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
19.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
Samstag, 20. Juni
11.00 Uhr Krumbach Tauffeier von Luisa Wölfle
18.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
18.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
19.00 Uhr Goppertsweiler Kirchenkonzert mit Orgel und Violine
Sonntag, 21. Juni - 12. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier
8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier
10.00 Uhr Neukirch Familiengottesdienst mitgestaltet von
der Jugendkapelle
10.00 Uhr Hiltensweiler Familiengottesdienst am Waldspielplatz mit „Bloß mir“
10.00 Uhr Obereisenbach Familiengottesdienst mitgestaltet
von „Veritas“
10.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier
Sonntag, 14. Juni, um 14 Uhr, sind Sie eingeladen zu
einer Andacht am Bildstock des Hl. Antonius mitten in
Rappertsweiler
Anschließend gibt es Kaffee und leckeren Kuchen. (Bei jeder
Witterung)
Samstag, 20. Juni, 19 Uhr, findet ein Konzert in der Kirche in Goppertsweiler statt.
Es spielt Stephan Debeur an der Orgel und Dagmar Widmann mit der Violine.
Der Eintritt ist frei
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Goppertsweiler Kirchenmusik
Konzert
mit Violine und Orgel
Samstag, 20.06.2015 um 19 Uhr
in der Kirche in Goppertsweiler
Violine Dagmar Widmann, Weingarten
Orgel Stephan Debeur, Weingarten
Eintritt frei
Hey Minis,
ihr habt in der ersten Sommerferienwoche
noch keine Termine und wollt so richtig in die
Ferien starten? Dann haben wir einen Plan für euch! Meldet
euch zum traditionellen Ministrantenzeltlager der Seelsorgeeinheit Argental an. Dieses findet unter neuer Leitung vom
30.07. - 02.08.2015 bei Familie Weber in Neukirch statt.
Euch erwartet ein abwechslungsreiches und aufregendes
Programm für jede Altersklasse.
Genauere Infos zum Ablauf sowie der
Anmeldebogen folgen noch.
Wir freuen uns auf 4 tolle Tage mit euch!
Euer Betreuerteam
Gottesdienst-Ordnung
Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus
von Haslach
vom 12. - 21. Juni
Freitag, 12. Juni - Heiligstes Herz Jesu
18:30 Uhr Rosenkranzgebet
19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Josef Moosmann und Gebetsgedenken für Baptist Bischof)
Samstag, 13. Juni
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 14. Juni - 11. Sonntag im Jahreskreis
8:30 Uhr Rosenkranzgebet
9:00 Uhr Eucharistiefeier
19:00 Uhr Lichterprozession zur Lourdesgrotte des Heims
St. Konrad; Treffpunkt vor der Rosenkranzkapelle
Montag, 15. Juni
19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
Dienstag, 16. Juni
7:45 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche
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Freitag, 12. Juni 2015
Donnerstag, 18. Juni
7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
Freitag, 19. Juni
18:30 Uhr Rosenkranzgebet
19:00 Uhr Abendmesse
Samstag, 20. Juni
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 21. Juni - 12. Sonntag im Jahreskreis
9:45 Uhr Rosenkranzgebet
10:15 Uhr Eucharistiefeier; es singt der Kirchenchor
Abteilung Fußball
Ergebnisse: letzter Spieltag 06.06.2015
TSV Neukirch I – SV Achberg I 1:1
Tor: Schupp D.
TSV Neukirch II – SV Achberg II 3:2
Tore: Gauggel A. (2), Mrowetz L.
Somit ist am Ende unsere Elf um Trainer Bruno Müller auf
dem zweiten Tabellenplatz und muss die Relegation antreten
um den Aufstieg in die Bezirksliga.
Seniorennachmittag am Dienstag, 16. Juni 2015
Am kommenden Dienstag, 16. Juni, laden wir alle Seniorinnen und Senioren um 14 Uhr zu einem geselligen Nachmittag „Wo man singt, da lass dich nieder ... „ mit Herrn Bichelmeier ganz herzlich ins Gemeindehaus ein. Es gibt wie
immer Kaffee und Kuchen.
Wir freuen uns auf euch!
Neukircher Nachrichten
Relegationsspiele um den Aufstieg in die Bezirksliga
Relegationsspiel 1/3 - Einmalig in der Vereinsgeschichte
Unser TSV Neukirch muss am Freitag, den 12. Juni, um
18:00 Uhr, in Amtzell gegen den SV Neuravensburg antreten!
Hierzu bittet der TSV um bestmögliche Unterstützung unserer Fans ....
Trommeln - Trompeten – Hupen - Sirenen
Info: Sollte unser TSV dieses Spiel gewinnen,
geht es am Mittwoch, den 17. Juni, in Waldburg um 18:00 Uhr gegen den SV Bergatreute im zweiten von drei Aufstiegsspielen!
Turn- und Sportverein 1925
Neukirch e.V.
Abteilung Fußball
!!! ALTPAPIERSAMMLUNG !!!
Am Samstag, 13. Juni 2015, führt die Fußballabteilung
wieder ihre Altpapiersammlung durch.
Bitte stellen Sie das Papier gebündelt bis 8:00 Uhr bereit.
Für Ihre Bemühungen schon im Voraus recht herzlichen
Dank.
Im Namen der Abteilung Fußball:
Peter Reihs: 0151/14129521
ABNAHME -SPORTABZEICHEN 2015
Termine:
Bei trockener Witterung jeweils montags von 18:00 – 20:00
Uhr
Training + Abnahme auf dem Sportplatz Neukirch an nachfolgenden Terminen:
15. Juni, 22. Juni, 29. Juni, 06. Juli, 13. Juli, 20. Juli, 27.
Juli, 03. August (in den Sommerferien)
Schwimmen
Diese Disziplin wird in allen Frei- / Hallenbädern vom jeweiligen Bademeister abgenommen.
Radfahren / Walking
Abnahme nach Terminabsprache mit Fritz Stohr möglich.
Auch im Jahr 2015 gibt es wieder ein paar wenige Änderungen in einzelnen Disziplinen.
Wie immer, werden euch die Prüfer und Helfer dann entsprechend vor Ort über alles informieren.
Zur Erlangung des Sportabzeichens ist jedermann ab Jahrgang 2009 herzlich willkommen, also selbstverständlich auch
Personen, die nicht Mitglied im TSV Neukirch sind.
Also bis bald auf dem Sportplatz,
Eure Sportabzeichenprüfer & Helfer
Auf geht’s TSV… kämpfen und siegen….
Hurra, Hurra, das ganze Dorf ist da
Abteilungsleiter
Andreas Schmid
Musikverein Neukirch e.V.
„SONNWENDFEIER“ in Neukirch
Von 19. bis 21. Juni 2015 veranstaltet
der Musikverein Neukirch die bereits zur
Tradition gewordene SONNWENDFEIER
auf dem Turnhallenvorplatz in Neukirch.
Los geht es am Freitag, 19. Juni ab 18.30 Uhr mit Musik
und Spielen für die Kleinen mit der Neukircher MiniMusik. Ab
20.15 Uhr unterhält Sie der Musikverein Hergensweiler und
im Anschluss der Musikverein Neukirch und als absolutes
Highlight tritt um 22.00 Uhr die Wettkapelle mit ehemaligen
Musikern des Musikvereins Neukirch auf. Hierbei geht es um
eine Art „Saalwette“, die der Musikverein beim Osterkonzert
an alle bisher ausgeschiedenen Musiker aller Altersklassen
angeboten hat: Wetten, dass Ihr es nicht schafft, 55 ehemalige Musikanten (davon mindestens 15 in der alten Uniform)
auf die Bühne zu bringen, die zudem ein Wertungsstück vom
Blasmusikwettbewerb 1988 in Prag aufführen können? Recht
sportliche Aufgabe, wird wohl sehr spannend …
Neukircher Nachrichten
Freitag, 12. Juni 2015
Am Samstagabend, 20. Juni ab 21.00 Uhr machen „AllgäuPower“ Stimmung pur bei der Dirndl- & Lederhosenparty für
Jung und Alt ab 16 Jahre mit Partypass. Einlass ab 19.00 Uhr.
Auch der Lake-Line Party-Bus wird zwischen Eriskirch - Langenargen - Kressbronn und Neukirch je 2x hin- und herpendeln. Einfache Fahrt 3,- €. Hin- und Rückfahrt 4,- € mit Eintrittsgarantie.
Am Familiensonntag ab 10.00 Uhr Festgottesdienst umrahmt von der JuKa Gemeinde Neukirch und ab 11.00 Uhr
spielt die Musikkapelle Obereisenbach zum Frühschoppen
auf.
Ab 14.00 Uhr spielt am Sonntagnachmittag die Kleine Besetzung des Musikverein Neukirch.
Als besonderes Schmankerl gibt es am Sonntag wieder eine
große Autoschau mit den Autohäusern BMW (Unterberger,
Lindau), Citröen (Knoblauch, Ravensburg), Mazda (Dämpfle,
Meckenbeuren), Nissan (Großer, Wangen) und Renault
(Prinz, Wangen). Zu gewinnen gibt es wieder einige attraktive Preise rund ums Auto, lassen Sie sich überraschen.
Auch für die kleinen Gäste haben wir ein abwechslungsreiches Programm aufgestellt.
Das Ganze findet im wetterfesten Zelt statt. Barbetrieb an
beiden Abenden. Freier Eintritt am Freitag und Sonntag.
Für’s leibliche Wohl ist rundum bestens gesorgt. Von Gegrilltem und Kartoffelsalat bis zu Schlemmereien am reichhaltigen Kaffee- und Kuchenbüffet.
Und aufgepasst! Beim City-Markt Knill in Neukirch sowie bei
den aktiven Musikern können Verzehrgutscheine erworben
werden, ein perfektes Geschenk für ein nettes Wochenende
mit Freunden bei der Sonnwendfeier.
Möchten Sie am Freitagabend unser Fest besuchen, aber
Ihr Babysitter hat keine Zeit?
Dann bringen Sie Ihr Kind doch einfach mit!!
Ab 18.30 Uhr bis 24.00 Uhr wird Ihr Kind im Alter von 3 - 15
Jahren von uns in der Turn- und Festhalle betreut. Hier kann
es sich mit anderen Kindern austoben und Sie können in
Ruhe unser Fest genießen.
Ihr Kind braucht dafür nur Hallenschuhe und bequeme Kleidung.
Wenn Sie auch am Sonntag Ihr Kind in guten Händen
wissen wollen, dann können wir Ihnen unsere Instrumentenrallye empfehlen!
Start ist um 11.30 Uhr in 2er-Teams vor dem Zelt. Zusammen
werden an neun Stationen unterschiedliche Instrumente ausprobiert, bei lustigen Spielen mitgemacht und Fragen zum
Musikverein beantwortet.
An jeder Station können Punkte ergattert werden, um später
einen tollen Preis abzusahnen (Preisverleihung ist am Sonntag um ca. 14.30 Uhr).
Nähere Informationen erhalten Sie von unserer Jugendleitung.
Wir freuen uns auf gemütliche Stunden in froher Laune mit
unseren Gästen aus nah und fern.
Ihr Musikverein Neukirch
Nähere Infos auch unter der neu gestalteten Homepage
www.musikverein-neukirch.eu
Altkolping
Wanderung „Café Nuber“
Die auf den 12.06.2015 angesagte Wanderung zum Café
Nuber wird um eine Woche auf
19.06.2015
verschoben. Wir wandern um 17 Uhr ab Holzweiher zum
gemütlichen Hock ins Café Nuber.
G. Klas
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Kolpingsfamilie Neukirch
Jahresausflug
Es sind noch Plätze frei
Zu unserem Jahresausflug am 13.06.2015 laden wir wie
immer sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder der Kolpingsfamilie recht herzlich ein.
- 9.00 Uhr Abfahrt an der Turn- und Festhalle Neukirch
- dazwischen Sektfrühstück
- 12.15 Uhr Besuch des Mercedes-Benz-Museums
- anschließend Zeit zur freien Verfügung
- 15.30 Uhr Abfahrt zur Kronenkomede nach Bonlanden
- Gemeinsames Abendessen, im Anschluss Kabarettprogramm, mitgestaltet von unserem Kolpingmitglied Marianne Hirschle (geb. Broger vom Matzenweilerhof)
- 19.45 Uhr Heimfahrt
- 22.30 Uhr Ankunft in Neukirch
Betrag für Bustransfer, Sektfrühstück, Museum, Abendessen und Kabarett:
Erwachsene: 50 EUR
Schüler und Studenten: 30 EUR
Anmeldung durch Überweisung
Konto-Nr: 70 330 018
Bankleitzahl: 651 915 00
IBAN: DE77651915000070330018
Institut: Volksbank Tettnang
Oder Barzahlung bei der Abfahrt.
Auf eure Teilnahme freuen sich die Organisatoren
S O Z I A LV E R B A N D
Ortsverband Neukirch
Der Ortsverband informiert:
Pflegefall - was nun?
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, werden
schnell Beratung und Hilfe benötigt. Die Praxis zeigt jedoch,
dass bei vielen Menschen Informationsdefizite bestehen, wie
erst kürzlich wieder eine repräsentative Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigte. Danach weiß
nur jeder Fünfte, wie er bei einem Pflegefall in der Familie
vorgehen sollte. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 48
Pflegestützpunkte, wo sich Betroffene kostenlos und unabhängig über die gesetzliche Pflegeversicherung und die vor
Ort bestehenden Anbieter von Pflegeleistungen informieren
können. Darüber hinaus informieren auch die Krankenkassen (online oder in ihren Geschäftsstellen). Es gibt Informationen im Internet wie beispielsweise unter www.zqp.de oder
www.bgm.bund.de und zudem informieren auch Sozialverbände wie der VdK (www.vdk-bawue.de oder www.vdk.de).
Auch kann man die VdK-Servicestellen kontaktieren oder
beim Landesverband den aktualisierten VdK-Ratgeber „Pflege geht jeden an“ telefonisch (0711) 61956-0 / oder -34 oder
per Mail [email protected] anfordern.
30
Zone
Fahre mit Herz –
Höchstens 30
im Wohngebiet
Seite 14
Freitag, 12. Juni 2015
Neukircher Nachrichten
Am 19.06.2015 Wochenmarkt auf unserem Schulhof!
Aufgrund der Aufbauarbeiten zur Sonnenwendfeier findet
am 19.06.2015 unser Wochenmarkt auf dem Schulhof
statt. Wir wünschen allen Marktbeschickern und Marktbesuchern einen schönen Markttag!
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Einkäufen auch
unseren Landladen „Hereinspaziert“ in der Schulstraße.
Dieser hat wie folgt geöffnet:
Mo. – Do.: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr
Fr.:
07:00 Uhr – 12:30 Uhr &
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Sa.:
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
Wochenmarkt jeden Freitagmorgen
von 8.00 - 12.00 Uhr
auf dem Turnhallenvorplatz.
Wir alle wünschen Ihnen einen schönen Markttag!
Schäferhof Broger,
07520/6822
Bauernhofprodukte
Max Hagg, 07528/2294
Schnaidter Milchprodukte,
07566/1292
Bäckerei Straub,
07543/6411
Wolfgang Heilig
07542/3054
Klostermetzgerei „Reute“,
07524/708249
"Mittelmeerspezialitäten"
N. Hassani
0751/551965
Suppeninsel
Herr Butscher aus Ostrach,
Tel.: 07585/934057
Stiftung Liebenau
„Liebenauer Landleben“
Liesl Butscher
(07520) 9238335
Bäckerei
Klaus Denzel, Vogt,
07529/7797
Himbeerhof, in der Spargelund Beerensaison
Tel. 07528/2723
Die Schnaidter Hofkäseküche ist ab sofort
jeden Freitag auf dem Neukircher Wochenmarkt.
Jetzt gibt´s wieder frischen
Spargel vom Himbeerhof!
Ihr Geiger-Vogel
BODO
Ruftaxi für Sonntag kann in Anspruch genommen
werden!
Das Ruftaxi auf der Linie 7545 zwischen Neukirch und
Tettnang kann am Sonntag zum normalen Bodo-Tarif
bestellt werden. Die Anmeldung des Fahrtwunsches muss
spätestens 2 Stunden vor Beginn der Fahrt unter der Telefonnummer 07542/7552 erfolgen.
Die Fahrzeiten können systembedingt um einige Minuten
abweichen. Reisegruppen können aufgrund der Fahrzeuggröße (max. 6 Plätze) leider nicht befördert werden.
Schüler, die eine normale Monatskarte besitzen, können
das Taxi bestellen ohne einen Aufpreis bezahlen zu müssen (Schülermonatskarte reicht aus).
Da es sich um ein Taxiunternehmen handelt, sollte kein
Taxi sondern das „Anruf-Sammel-Taxi“ bestellt werden.
Ansonsten könnte angenommen werden, dass es sich um
ein reguläres Taxi handelt
Den Fahrplan der Linie 7545 für Sonntag oder weitere
Fahrplanauskünfte finden Sie unter folgendem Link:
www.bodo.de, oder www.neukirch-gemeinde.de, Wirtschaft und Immobilien, Mobilität und Verkehr
Nehmen Sie das Angebot in Anspruch, damit dies weiter
bestehen kann!
Neuer Vorsitzender bei bodo
Messer-Schleifservice Mohr, FN-Berg, Tel. 07541/6880
Bin am 23. Oktober 2015 wieder für Sie da !
Geschliffen wird alles rund ums Haus:
Messer aller Art (auch mit Wellenschliff), Kreis- und
Brotmaschinenmesser, Scheren aller Art, Heckenscheren,
Astscheren, Rasenscheren, Rosenscheren, Beile, Äxte,
Sägeketten, Rasenmähmesser…
Heute auf unserem Wochenmarkt:
Mühlensenf – Hausmachersenf aus dem Schwabenland
… beste Senfspezialitäten für Sie hergestellt !
„Der letzte Außenposten vor den Alpen“
Mit dem 01.06.2015 wechselt der Vorsitz im Aufsichtsrat und
in der Gesellschafterversammlung der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (bodo), die
ihren Sitz in Ravensburg hat. Der neue Landrat des Landkreises Ravensburg Harald Sievers löst Kurt Widmaier, dessen Amtszeit am 31.05.2015 endete, als Vorsitzender in beiden bodo-Gremien ab.
Neukircher Nachrichten
Freitag, 12. Juni 2015
Seite 15
Biergarten und so manches Bein auf die Tanzfläche.
Eintritt 12 € Euro; ermäßigt 9 € (Mitglieder, Schüler, Studenten); Einlass und Abendkasse ab 19 Uhr; nur bei ganz schlechtem Wetter im Dorfgemeinschaftshaus. Reservierung: Tel.
(zeitweise AB) 07520-914270 oder www.boku-bodnegg.de
VHS Bodenseekreis
Weiterbildungsangebote finden Sie im Internet unter
www.vhs-bodenseekreis.de
oder lassen Sie sich bei uns beraten unter
Tel. 07541 204-5431, -5473.
PC-Kurs der VHS Bodenseekreis
„PC-Aufbaukurs für Frauen“ Sie haben den PC-Einstiegskurs besucht und möchten die vorhandenen Grundkenntnisse erweitern? Kursinhalte: Tipps und Tricks zum Umgang mit
dem Explorer (sinnvolle Dateiablage und Ordnerstrukturen),
Briefe schreiben mit Word, surfen, Informationen suchen und
finden im Internet. In Meckenbeuren-Buch ab Dienstag,
14.07.15, 4 Termine dienstags u. donnerstags, 18:30 - 21:30
Uhr, Kurs-Nr: HA501129MB*, Entgelt: 104 EUR (inkl. Lehrbuch)
rechtzeitige Anmeldung 1 Woche vor Kursbeginn verhindert Kursausfälle.
Musikkapelle Bodnegg e. V.
Sommerfest in Bodnegg
1 Fest – 4 Tage feiern
Donnerstag, 11. Juni
ab 17:00 Uhr Feierabendhock mit der MK Bodnegg
Freitag, 12. Juni
ab 20:00 Uhr OhrBrassmus Vol. 1:
Party-Brass-Fun mit BlechBuben, Brass-Kabinett, Little Joe
And The Facking Horns und s’blôsprojekt.
Eintritt 5,- € davon spenden wir 1,- € an die Radio7 Drachenkinder
Samstag, 13. Juni
ab 14:00 Uhr Musikalischer Kaffeetreff für Jung und Alt
ab 19:00 Uhr Einmarsch der Kapellen Obereschach, Krumbach und Deuchelried, anschließend Großer Blasmusikwettbewerb
Eintritt 4,- €
Sonntag, 14. Juni
ab 09:00 Uhr Zeltgottesdienst
anschließend Frühschoppen mit dem MV Ebersbach e .V.
ab 14:00 Uhr Familiennachmittag mit der Jugendkapelle
Bodnegg-Grünkraut und Waldburg-Hannober
Wir Musikerinnen und Musiker der Musikkapelle Bodnegg
freuen uns auf Ihren Besuch!
boku bodnegg kulturell e.v.
Bodnegg, Freitag, 19. Juni 2015 um 20 Uhr
Open Air im Biergarten, Gasthaus Nussbaumer
Zydeco Annie & Swamp Cats – Deep South
eine musikalische Reise durch Louisiana
Seit Jahren wird die deutsche Musikerin Anja Baldauf zur
leibhaftigen ZYDECO ANNIE und taucht mit ihren SWAMP
CATS ein in die Cajun- und Zydecomusik Louisianas. Mit
jedem Lied erzählt sie vom DEEP SOUTH Louisianas und
trägt diese Magie weiter: die Weite der Baumwollplantagen,
heiße Nächte in den Bars von New Orleans, kreolische
Lebensfreude, mystische Voodoo-Klänge aus den Sümpfen
– längst gilt die Band als eine der besten Cajun- und Zydecobands in Europa. Neben nicht wenigen Auszeichnungen
zeugt ein immer voller Terminplan und stets begeistertes
Publikum von Popularität und künstlerischer Qualität dieser
Formation. Sie spielen die Musikvielfalt Louisianas, stampfenden Zydeco, traditionellen Cajun, gefühlvollen Blues und
Grooves aus dem Mardi Gras und bereichern diese Musik mit
ihren Wurzeln und tollkühnen Arrangements. Schon im Juli
2012 brachten sie Südstaatentemperaturen zu [boku] in den
Spendenwanderung der Stiftung Liebenau
Wandern gehen mit Ursula Cantieni
Am Samstag, 20. Juni um 13 Uhr heißt es wieder: Wandern für
den guten Zweck. Die Liebenauer Spendenwanderung geht in
das vierte Jahr und Stiftungsbotschafterin Ursula Cantieni lädt
dazu alle Wanderlustigen mit und ohne Behinderung ein.
Start und Ziel der Rundwanderung ist Liebenau. Nach dem
Motto „Dem Sommer entgegen“ wird die blühende Landschaft rund um Liebenau erkundet und ganz nebenbei ein
weiterer Standort der Stiftung Liebenau besichtigt. Wohin
genau es geht, wird beim Start verraten. Zum Abschluss sind
alle Wanderfreunde zum Vesper mit geselligem Beisammensein in die Liebenauer Landwirtschaft eingeladen.
Treffpunkt ist um 13 Uhr in Liebenau. Die gesamte Wegstrecke beträgt etwa 13 Kilometer. Feste Schuhe und wetterfeste Kleidung sind anzuraten. Jedoch: Die Wege sind nicht
rollstuhlgeeignet.
Zur Deckung der Kosten wird ein Teilnehmerbeitrag von fünf
Euro erhoben (Ermäßigung auf Anfrage). Freiwillige Spenden kommen der sozialen Arbeit der Stiftung Liebenau
zugute. Als Wanderpate stellt die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben je einen Euro „Kilometergeld“ für die ersten 250 Kilometer.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher am besten frühzeitig
Plätze sichern: Anmeldung bis Freitag, 12. Juni 2015 unter:
Stiftung Liebenau, Helfen und Spenden
Telefon: 07542 10-1131
E-Mail: [email protected]
Informationsveranstaltung zur Fortbildung
zum/zur „Staatlich geprüften Betriebswirt/in“
an der Hugo-Eckener-Schule,
Kaufmännische Schule,
am Donnerstag, 18. Juni 2015, 19:00 Uhr, in der Eingangshalle der Hugo-Eckener-Schule, Steinbeisstr. 20,
88046 Friedrichshafen
An der Staatlichen Fachschule für Betriebswirtschaft, die der
Hugo-Eckener-Schule Friedrichshafen angeschlossen ist,
werden ab 14. September 2015 wieder Lehrgänge zum/zur
„Staatlich geprüften Betriebswirt/in“ angeboten.
Die Vollzeitausbildung dauert zwei Schuljahre, der berufsbegleitende Teilzeitlehrgang (Unterricht Dienstag-, Donnerstagund Freitagabend) drei Schuljahre.
Aufnahmevoraussetzungen sind der mittlere Bildungsabschluss, eine kaufmännische Ausbildung und kaufmännische
Berufspraxis.
Während der Fortbildung zum/zur „Staatlich geprüften
Betriebswirt/in“ erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kenntnisse, um als gehobene Fachkräfte kaufmännische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung selbstständig
und verantwortlich wahrzunehmen.
Aufbauend auf einer branchenspezifischen Grundausbildung
werden das kaufmännische Wissen und die Allgemeinbildung
erweitert und ein an betrieblichen Funktionen und Wirtschaftszweigen orientiertes qualifiziertes Fachwissen vermittelt. Das
Abschlusszeugnis schließt die Fachhochschulreife ein.
Nachfragebezogen werden an der Fachschule für Betriebswirtschaft in Friedrichshafen die Profilfächer „Marketing und
Medien“ und „Controlling und Finanzierung“ unterrichtet.
Die Hugo-Eckener-Schule ist zu erreichen unter der Telefonnummer 075 41 7003770, FAX 7003769, E-Mail: [email protected]; die Homepage ist unter
www.hugo-eckener-schule.de zu finden.
Seite 16
AMNESTY INTERNATIONAL –
Bücherflohmarkt am 20.6.2015
Rechtzeitig vor Ihrem Urlaub bietet AMNESTY INTERNATIONAL (AI) Ihnen die passende Lektüre. Am Samstag, den 20.
Juni, von 9.00 – 16.00 Uhr, werden in der alten Turn- und
Festhalle in Friedrichshafen, Scheffelstraße, mehr als
20.000 Bücher aus 30 Sachgebieten, Kinderspiele, Puzzle,
DVDs und Schallplatten angeboten. Für Kenner gibt es wieder besondere Angebote im Antiquariat.
Der Arbeitskreis ASYL wird in bewährter Weise mit selbstgebackenem Kuchen, Butterbrezeln, Kaffee und Tee für Ihr
Wohl sorgen. Der Verein EINE WELT bietet Produkte aus fairem Handel an.
Während des Bücherflohmarktes können Sie die diesjährige
Kampagne von AI STOP FOLTER mit Ihrer Unterschrift
unterstützen.
Die Friedrichshafener-AI-Gruppe möchte an den „Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer“ am 26.6. erinnern.
Weltweit nehmen Folter und Misshandlungen in Gefängnissen zu, um vermeintliche Geständnisse zu erpressen und
Menschen zu demütigen. Die menschliche Brutalität kennt
keine Grenzen.
Folter, das sind Elektroschocks, Schläge, Aufhängen an Armund Fußgelenken, Waterboarding, Schlafentzug bis zu 180
Stunden durch wachrüttelnde Würgegriffe, Vergewaltigungen
, Scheinhinrichtungen und Todesdrohungen.
Die USA rechtfertigt Folter als Maßnahme zur Verhinderung
von Terror und Anschlägen.
Die Täter genießen weitgehend Straffreiheit.
AMNESTY deckt Fälle von Folter auf, hilft Folteropfern und
setzt sich für die Menschen ein, die von Folter bedroht sind.
Gastfamilien gesucht!
Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei?
Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen und können
Sie sich vorstellen, ein Kind oder eine erwachsene Person
bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten?
Wir suchen im Bodenseekreis engagierte Familien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für:
- behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Senioren, die nicht mehr alleine leben können.
Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch
unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
St. Gallus-Hilfe gGmbH, Betreutes Wohnen in Familien (BWF),
Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0
www.st.gallus-hilfe.de
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Mitteilungsblatt
Jede Woche
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Freitag, 12. Juni 2015
Neukircher Nachrichten
Tarinformationen und
technische Daten
Satzspiegel
Spaltenanzahl
Spaltenbreite
Formate
Rasterweite
Druckverfahren
Preise
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Malstaffel:
(mehrmalige Veröffentlichung von Anzeigen
innerhalb eines Jahres)
Mengenstaffel:
(ganzseitige Anzeigenaufträge innerhalb
eines Jahres)
187 x 270 mm
4
45 mm
Anzeigen sind drucktechnisch bedingt
nur 2- bzw. 4-spaltig möglich
34er
Offset- bzw. Schnelldruckverfahren
Laut Anzeigentarif
wird, wenn technisch möglich, berücksichtigt
6 - 9 mal
=5%
10 - 19 mal
= 10 %
20 - 39 mal
= 15 %
ab 40 mal
= 20 %
4 - 6 ganze Seiten = 10 %
7 - 9 ganze Seiten = 15 %
ab 10 ganzen Seiten = 20 %
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07154 8222 -70
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70799 Kornwestheim
Postfach 19 22
Herausgeber:
Bürgermeisteramt Neukirch,
88099 Neukirch (Bodenseekreis), Schulstraße 3
Telefon: (0 75 28) 9 20 92 - 0, Fax (0 75 28) 9 20 92 - 44
Homepage: www.neukirch-gemeinde.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag
16.30 - 18.30 Uhr und Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
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für den amtlichen und redaktionellen Inhalt:
Bürgermeister Reinhold Schnell
oder sein Vertreter im Amt.
Herstellung und Vertrieb:
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10
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Sven Morell, E-Mail: [email protected]
Anzeigenberatung: Tel. (07154) 82 22-70, -71, -72
Erscheint wöchentlich freitags.
Bezugsgebühr jährlich 19,00 p.
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