Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen Die Verhinderung einer Krankheit ist ein Zugewinn an Lebensqualität. In dieser Broschüre wollen wir Sie über die Möglichkeiten von Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen informieren. Früherkennungsmaßnahmen Aktuell werden folgende Untersuchungen erstattet: Anspruchsalter Vorsorgeuntersuchung Rhythmus 0-5 Jahre Früherkennung von Krankheiten (gelbes Kinderuntersuchungs heft) 10 Untersuchungen 0-5 Jahre Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten 3 zahnärztliche Untersuchungen 6-17 Jahre Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen halbjährlich 7-10 Jahre Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen (U10 und U11) 2 Untersuchungen 12-14 Jahre Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) einmalig 16-17 Jahre Ergänzende Jugendgesundheitsuntersuchung (J2) einmalig ab 20 Jahre Krebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane jährlich ab 30 Jahre Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach Veränderungen von Haut oder Brust; zusätzliches Abtasten von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust jährlich ab 35 Jahre Gesundheitsuntersuchung für Männer und Frauen mit Schwer punkt Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkran kungen sowie Diabetes: Anamnese, körperliche Untersuchung, Überprüfung von Blut- und Urinwerten, Beratungsgespräch alle zwei Jahre ab 35 Jahre Untersuchung der Haut auf Hautkrebs für Frauen und Männer alle zwei Jahre ab 45 Jahre Krebsfrüherkennung für Männer: Tastuntersuchung der Pros tata und der äußeren Genitale jährlich ab 50 Jahre Brustkrebsfrüherkennung durch das Mammographie-Scree ning; Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizini schen Einrichtung: Röntgen der Brüste durch Mammographie alle zwei Jahre bis einschließlich 69 Jahre ab 50 Jahre Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen: Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl PBeaKK │ März 2015 jährlich Seite 1 von 3 Anspruchsalter Vorsorgeuntersuchung ab 55 Jahre Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen: zwei Darmspiegelungen Rhythmus Im Abstand von 10 Jahren oder (nur wenn das Angebot zur Darmspiegelung nicht in Anspruch genommen wird) Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre Schutzimpfungen Bei einer Impfung werden abgeschwächte Erreger oder ihre Giftstoffe (sog. Toxine) gespritzt oder ge schluckt. Diese sind soweit abgeschwächt, dass sie keine Krankheit mehr auslösen können, den Körper jedoch zur Bildung von Abwehrstoffen anregen. Wie bei einer natürlichen Erkrankung bildet der Organis mus die sogenannten Antikörper, die ihn auch bei einer späteren Ansteckung mit dem Krankheitserreger schützen können. Leider hält dieser Schutz meist nur einige Jahre an und die Impfung muss deshalb re gelmäßig aufgefrischt werden. Empfohlene Schutzimpfungen Zur Krankheitsüberwachung und -prävention hat die Bundesregierung das Robert-Koch-Institut (RKI) eingerichtet. Kernaufgabe des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten. Beim RKI ist die Ständige Impfkommission (STIKO) eingerichtet. Die STIKO erstellt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen. Diese Empfehlungen sind die Grundlage für die Leistungen der Krankenkassen. Die PBeaKK erstattet die Kosten für folgende Impfungen: Personengruppe Impfung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Masern, Menin gokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pneumokokken, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Rotaviren, Röteln, Tetanus, Varizellen (Windpocken) für Mädchen und weibliche Ju gendliche zwischen 9 und 14 Jahren Humane Papillomaviren (HPV) – Gebärmutterhalskrebs für Personen über 60 Jahre Pneumokokken für alle Altersgruppen Influenza (Grippeschutzimpfung), Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – Zeckenbiss- Die Überprüfung des Impfstatus ist in jedem Alter sinnvoll. Aufwendungen für die Nachholung von Imp fungen und die Vervollständigung des Impfschutzes für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden von uns erstattet. Ebenfalls erstatten wir alle notwendigen Auffrischimpfungen wie z.B. Tetanus und Diphtherie alle 10 Jahre in jedem Lebensalter. Ein Leistungsanspruch für Reiseschutzimpfungen besteht nicht. PBeaKK │ März 2015 Seite 2 von 3 Da es in der Bundesrepublik keine Impfpflicht gibt, bleibt es Ihnen überlassen, wieweit Sie sich und Ihre Kinder durch Impfungen schützen. Wir empfehlen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Leistungen Grundsätzlich werden die Kosten für die in dieser Broschüre genannten ärztlichen Untersuchungen und Schutzimpfungen von uns erstattet. Der genaue Umfang der Aufwendungen, der für unsere Erstattung maßgebend ist, richtet sich nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 1. über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“), 2. zur Jugendgesundheitsuntersuchung, 3. über die Früherkennung von Krebserkrankungen („Krebsfrüherkennungs-Richtlinien“), 4. über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten („Gesundheitsuntersu chungs-Richtlinien“), 5. über Schutzimpfungen („Schutzimpfungs-Richtlinien/SI-RL“), 6. über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe), 7. über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Bei Mitgliedern mit Leistungen nach der Leistungsordnung A werden die Kosten über die Krankenversi chertenkarte abgerechnet. Mitgliedern mit Leistungen nach der Leistungsordnung B erstatten wir das Honorar des Arztes bzw. Zahnarztes wie bei ambulanter Behandlung. Zuzahlung Werden bei den Impfungen die Impfstoffe über eine Apotheke bezogen, entfällt die Zuzahlung. Weitere Infos Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserer Kundenberatung und auf unserer Internetseite unter www.pbeakk.de. PBeaKK │ März 2015 Seite 3 von 3
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