Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen

Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen
Die Verhinderung einer Krankheit ist ein Zugewinn an Lebensqualität. In dieser Broschüre wollen wir Sie
über die Möglichkeiten von Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen informieren.
Früherkennungsmaßnahmen
Aktuell werden folgende Untersuchungen erstattet:
Anspruchsalter
Vorsorgeuntersuchung
Rhythmus
0-5 Jahre
Früherkennung von Krankheiten (gelbes Kinderuntersuchungs­
heft)
10 Untersuchungen
0-5 Jahre
Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
3 zahnärztliche
Untersuchungen
6-17 Jahre
Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
halbjährlich
7-10 Jahre
Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen (U10 und U11)
2 Untersuchungen
12-14 Jahre
Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)
einmalig
16-17 Jahre
Ergänzende Jugendgesundheitsuntersuchung (J2)
einmalig
ab 20 Jahre
Krebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese,
Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren
und äußeren Geschlechtsorgane
jährlich
ab 30 Jahre
Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach
Veränderungen von Haut oder Brust; zusätzliches Abtasten
von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen
Selbstuntersuchung der Brust
jährlich
ab 35 Jahre
Gesundheitsuntersuchung für Männer und Frauen mit Schwer­
punkt Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkran­
kungen sowie Diabetes: Anamnese, körperliche Untersuchung,
Überprüfung von Blut- und Urinwerten, Beratungsgespräch
alle zwei Jahre
ab 35 Jahre
Untersuchung der Haut auf Hautkrebs für Frauen und Männer
alle zwei Jahre
ab 45 Jahre
Krebsfrüherkennung für Männer: Tastuntersuchung der Pros­
tata und der äußeren Genitale
jährlich
ab 50 Jahre
Brustkrebsfrüherkennung durch das Mammographie-Scree­
ning; Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizini­
schen Einrichtung: Röntgen der Brüste durch Mammographie
alle zwei Jahre bis
einschließlich 69
Jahre
ab 50 Jahre
Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen:
Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl
PBeaKK │ März 2015
jährlich
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Anspruchsalter
Vorsorgeuntersuchung
ab 55 Jahre
Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen:
zwei Darmspiegelungen
Rhythmus
Im Abstand von 10
Jahren
oder (nur wenn das Angebot zur Darmspiegelung nicht in
Anspruch genommen wird)
Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl
alle zwei Jahre
Schutzimpfungen
Bei einer Impfung werden abgeschwächte Erreger oder ihre Giftstoffe (sog. Toxine) gespritzt oder ge­
schluckt. Diese sind soweit abgeschwächt, dass sie keine Krankheit mehr auslösen können, den Körper
jedoch zur Bildung von Abwehrstoffen anregen. Wie bei einer natürlichen Erkrankung bildet der Organis­
mus die sogenannten Antikörper, die ihn auch bei einer späteren Ansteckung mit dem Krankheitserreger
schützen können. Leider hält dieser Schutz meist nur einige Jahre an und die Impfung muss deshalb re­
gelmäßig aufgefrischt werden.
Empfohlene Schutzimpfungen
Zur Krankheitsüberwachung und -prävention hat die Bundesregierung das Robert-Koch-Institut (RKI)
eingerichtet. Kernaufgabe des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
Beim RKI ist die Ständige Impfkommission (STIKO) eingerichtet. Die STIKO erstellt Empfehlungen zur
Durchführung von Schutzimpfungen. Diese Empfehlungen sind die Grundlage für die Leistungen der
Krankenkassen. Die PBeaKK erstattet die Kosten für folgende Impfungen:
Personengruppe
Impfung
für Säuglinge, Kinder und
Jugendliche
Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Masern, Menin­
gokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pneumokokken, Poliomyelitis
(Kinderlähmung), Rotaviren, Röteln, Tetanus, Varizellen (Windpocken)
für Mädchen und weibliche Ju­
gendliche zwischen 9 und 14
Jahren
Humane Papillomaviren (HPV) – Gebärmutterhalskrebs
für Personen über 60 Jahre
Pneumokokken
für alle Altersgruppen
Influenza (Grippeschutzimpfung), Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
– Zeckenbiss-
Die Überprüfung des Impfstatus ist in jedem Alter sinnvoll. Aufwendungen für die Nachholung von Imp­
fungen und die Vervollständigung des Impfschutzes für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
werden von uns erstattet. Ebenfalls erstatten wir alle notwendigen Auffrischimpfungen wie z.B. Tetanus
und Diphtherie alle 10 Jahre in jedem Lebensalter.
Ein Leistungsanspruch für Reiseschutzimpfungen besteht nicht.
PBeaKK │ März 2015
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Da es in der Bundesrepublik keine Impfpflicht gibt, bleibt es Ihnen überlassen, wieweit Sie sich und Ihre
Kinder durch Impfungen schützen. Wir empfehlen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
Leistungen
Grundsätzlich werden die Kosten für die in dieser Broschüre genannten ärztlichen Untersuchungen und
Schutzimpfungen von uns erstattet.
Der genaue Umfang der Aufwendungen, der für unsere Erstattung maßgebend ist, richtet sich nach den
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
1. über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
(„Kinder-Richtlinien“),
2. zur Jugendgesundheitsuntersuchung,
3. über die Früherkennung von Krebserkrankungen („Krebsfrüherkennungs-Richtlinien“),
4. über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten („Gesundheitsuntersu­
chungs-Richtlinien“),
5. über Schutzimpfungen („Schutzimpfungs-Richtlinien/SI-RL“),
6. über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe),
7. über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Bei Mitgliedern mit Leistungen nach der Leistungsordnung A werden die Kosten über die Krankenversi­
chertenkarte abgerechnet. Mitgliedern mit Leistungen nach der Leistungsordnung B erstatten wir das
Honorar des Arztes bzw. Zahnarztes wie bei ambulanter Behandlung.
Zuzahlung
Werden bei den Impfungen die Impfstoffe über eine Apotheke bezogen, entfällt die Zuzahlung.
Weitere Infos
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserer Kundenberatung und auf unserer Internetseite
unter www.pbeakk.de.
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