Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Gymnasiallehrer ist rechtswidrig Philologenverband: Sieg der Gerechtigkeit über Willkür der Landesregierung Grundsatzurteil mit bundesweiter Signalwirkung Die 2014 von der rot-grünen Landesregierung verordnete Arbeitszeiterhöhung für Gymnasiallehrkräfte und Schulleiter an Gymnasien um eine Unterrichtsstunde ist rechtswidrig und damit unwirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg heute entschieden. Gegen die Arbeitszeiterhöhung hatten sieben Gymnasiallehrkräfte, darunter zwei Schulleiter, im Rechtsschutz des Philologenverbandes Niedersachsen Anfang September 2014 eine Normenkontrollklage eingereicht. Die GEW hatte sich nach anfänglichem Zögern drei Monate später der Klage angeschlossen, ohne allerdings die Schulleiter dabei zu berücksichtigen. In diesem Grundsatzurteil bestätigte das OVG Lüneburg vollständig die Argumentation des Prozessvertreters des Philologenverbandes, Prof. Dr. Battis. Danach war die Erhöhung der Pflichtstundenzahl von Anfang an nicht begründet, d.h. es fehlte jegliche nachvollziehbare Begründung dafür, warum gerade Gymnasiallehrkräfte und Schulleiter an Gymnasien einseitig belastet wurden. Damit seien der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 und die Fürsorgepflicht nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verletzt worden. In diesem Zusammenhang sah es das Gericht kritisch, dass Landesregierung und Kultusministerin sich stur geweigert hatten, die vom Philologenverband immer wieder geforderte unabhängige Arbeitszeituntersuchung für Lehrkräfte durchzuführen. Mit dem Urteil ist das OVG nach Einschätzung von Prof. Dr. Battis der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, die bereits im Besoldungsrecht wirksam geworden ist. Der bisher weite Entscheidungsspielraum des Dienstherrn in die Beamten betreffenden wesentlichen Rechtsbereichen werde nunmehr durch die stärkere Betonung verfassungsrechtlicher Prinzipien erheblich eingeschränkt. Dies bedeute eine Stärkung des Rechtsstaatsprinzips. Der Vorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts in einer ersten Stellungnahme als „einen Sieg der Gerechtigkeit über die willkürliche Arbeitszeiterhöhung der rot-grünen Landesregierung“. Die gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung von Kultusministerin Heiligenstadt, die Arbeitszeiterhöhung sei „angemessen und vertretbar“, habe sich in Luft aufgelöst. Wie auch beim neuen Schulgesetz habe sich Rot-Grün als argumentationsresistent gezeigt und dafür jetzt die Quittung bekommen. Dass das Gericht der Klage gegen die von Rot-Grün gestrichene Altersermäßigung nicht gefolgt sei, bezeichnete Audritz als „Wermutstropfen“. Die Landesregierung sei gut beraten, im Zuge einer Generalbereinigung ihres zutiefst gestörten Verhältnisses zur Lehrerschaft diese bereits fest versprochene und dann wortbrüchig aufgekündigte Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung um eine Unterrichtsstunde für Lehrer ab dem 55. Lebensjahr wieder in Kraft zu setzen. Hannover, 09.06.2015
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