Schulung für Datenschutzbeauftragte Grundlagenkurs & Auffrischung für neue und bestehende Datenschutzbeauftragte 26./27. März 2014 in Hannover Bei Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen werden täglich Daten mit hohem Schutzbedarf verarbeitet. Daten über Beschäftigte, Gesundheitsdaten usw. Aufgrund des hohen Schutzbedarfs besteht regelmäßig die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Und natürlich birgt die Verarbeitung solcher Daten ein gewisses Haftungsrisiko in sich. Unternehmen haben jedoch gute Möglichkeiten, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. Dreh- und Angelpunkt hierfür ist eine „Datenschutzmanagement“ mit Augenmaß, das dem Unternehmen dabei hilft, das Thema Datenschutz in den Griff zu bekommen, ohne dabei betriebswirtschaftliche Anforderungen oder die Unternehmenskultur zu torpedieren. Diese 2-tägige Schulung richtet sich an Personen, die zur/zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden sollen oder bereits bestellt worden sind und auch als Auffrischungskurs für Personen, die schon länger als Datenschutzbeauftragte/r tätig sind. Sie erwerben in der 2-tägigen Schulung die Grundlagen für die gesetzlich erforderliche „Fachkunde“ und auch die Möglichkeit, weiterführende Online-Schulungen (Videos) des Referenten kostenfrei zu nutzen, um so die Fachkunde weiter zu vertiefen. 26. März 2015 – 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr 11.00 Uhr Begrüßung und Vorstellungsrunde 11.15 Uhr Datenschutzrecht – Crashkurs in 60 Minuten Wie Sie die Unmengen an Rechtsvorschriften im Datenschutzrecht auf ein handhabbares Maß herunterbrechen und dieses beherrschen lernen 12.15 Uhr Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen/ Haftung des Datenschutzbeauftragten 13.00 Uhr Mittagspause 14.00 Uhr Datenverarbeitung in BeschäftigungsBeschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen Datenverarbeitung für „eigene Zwecke“ – Rechtliche Zulässigkeit (§§ 28 ff. BDSG) 15.00 Uhr Kaffeepause 15.30 Uhr Datenverarbeitung für „fremde“ Zwecke (Agentur für Arbeit, Jobcenter etc.) Auftragsdatenverarbeitung & Co. Was gibt es zu beachten? Auftragsdatenverarbeitung als Auftraggeber und Auftragnehmer. Risikominimierung, Umgang mit Verträgen und typische Fallstricke. ca. 17.00 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages Tag 2 – 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr 09.00 Uhr Zusammenfassung des Vortages Die Schulungsinhalte basieren auf dem aktuellen Stand der für das Datenschutzrecht maßgeblichen Rechtsvorschriften und sind in einer leicht verständlichen Weise aufbereitet. Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung in Deutschland und der EU sind berücksichtig und ermöglichen so auch bereits „Fachkundigen“ eine Auffrischung ihrer Kenntnisse. 09.15 Uhr Betroffenenrechte (§§ 33 ff. BDSG) 09.45 Uhr Datengeheimnis und Meldepflicht 10.00 Uhr Workshop: Wie erstelle ich ein „Verfahrensverzeichnis für jedermann“ und die „Verfahrensübersicht“ und welche Dokumente brauche ich sonst noch? Auch das Thema Datensicherheit und Informationssicherheit wird in der Schulung behandelt. Der Referent zeigt hier einen konkreten Ansatz für ein Informationssicherheitsmanagement in Unternehmen, das insbesondere auch in mittelständischen Unternehmen mit geringem Aufwand umsetzbar ist. Es werden konkrete Hilfestellungen gegeben. Alle Teilnehmer erhalten über die Internetseite des Referenten Musterdokumente, die bei der konkreten Umsetzung Hilfestellung geben. 13.00 Uhr Datensicherheit im Unternehmen – Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zur Datensicherheit und Informationssicherheit in Unternehmen? 13.20 Uhr Wir erstellen ein Informationsicherheitsmanagement mit ITIT- SicherheitsSicherheitskonzept für BeschäftigungsBeschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen 15.00 Uhr Zertifikatsausgabe 12.00 Uhr Mittagspause Programmänderung vorbehalten Referent: Stephan Hansen-Oest, Fachanwalt für IT-Recht, beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, anerkannter Sachverständiger für IT- Produkte (rechtlich) und EuroPriSe LEGAL Expert, langjähriger Berater im Bereich Beschäftigung und Qualifizierung zu Fragen des Datenschutzes und der IT- Sicherheit. Organisatorisches Veranstaltungsort Termin City Hotel Limburgstraße 3 30159 Hannover 26./27. März 2015 Teilnehmerzahl Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 20 Personen begrenzt. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Tagungsplätze zur Verfügung stehen, müssen wir uns Absagen vorbehalten. Tagungsgebühr Die Teilnahmegebühr beträgt 450,- € für direkte Mitglieder der bag arbeit 530,- € für Mitglieder der Landesverbände 610,- € für Nichtmitglieder der bag arbeit Im Betrag enthalten sind die Kosten für die Tagung und Verpflegung. Anmeldung Bitte melden Sie sich bis zum 5. Februar 2015 verbindlich mit dem beiliegenden Rückfax oder per E-Mail bei uns an. Sie erhalten nach Anmeldeschluss eine Bestätigung und die Rechnung. Stornierung Bis zum 5. Februar 2015 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zu stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen. Rückfragen Bitte richten Sie Rückfragen an die bag arbeit e.V. Brunnenstraße 181 10119 Berlin Cornelia Schach Tel.: (030) 28 30 58-11 Fax: (030) 28 30 58-20 E-Mail: [email protected] oder Peggy Gruber Tel.: (030) 28 30 58-25 E-Mail: [email protected] Internet: www.bagarbeit.de [email protected] Tel. 0511 / 360 70 Anfahrt Anreise mit der Bahn Bitte benutzen Sie den Hauptausgang des Hauptbahnhofs, gehen rechts am Kaufhof vorbei in die Schillerstraße, dann die Georgstraße überqueren, rechts an Horstmann & Sander vorbei in die Limburgstraße einbiegen (ca. 7 Minuten Fußweg). Das Hotel befindet sich auf der linken Seite. Vom Flughafen Vom Flughafen können Sie über die S-Bahn-Linie 5 in die Stadt bis zum Hauptbahnhof fahren, von dort 400 m zu Fuß.
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