Allgemeine Schulungsbedingungen PERI GmbH 1. Gegenstand Gegenstand dieser Allgemeinen Schulungsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für die Anmeldung von Teilnehmern zu Seminaren, Workshops oder Trainings der Firma PERI und deren Durchführung - nachfolgend zusammenfassend als „Schulung“ bezeichnet. 2. Belegung Die Mindestbelegung für die Durchführung einer Schulung beträgt (wenn nicht anders angegeben) 4 Teilnehmer. Bei Krankheit des Dozenten bzw. bei zu geringer Teilnehmerzahl, behält sich PERI vor, die Schulung abzusagen. Die maximale Teilnehmerzahl bei Softwareschulungen beträgt 8 Personen. Bei Überschreiten dieser Zahl wird ein Zusatztermin festgelegt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldung. 3. Hardware Jedem Teilnehmer wird ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. 4. Unterkunft Sollte eine Übernachtung benötigt werden, übernehmen wir gerne die Buchung des Hotelzimmers in einem Hotel/Gasthof in unserer Nähe. Die Kosten für die Unterkunft stellen wir pro Übernachtung gesondert in Rechnung. 5. 6. Leistungsumfang Soweit in der Schulungsbeschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind in den Schulungsgebühren Pausenerfrischungen, bei ganztägigen Schulungen auch ein Mittagessen sowie die Kosten für die Schulungsunterlagen enthalten. 7. Zertifikat Nach Abschluss der Schulung erhält jeder Schulungsteilnehmer eine Bescheinigung über die erworbene Qualifikation durch den Besuch der Veranstaltung. 8. Haftung Schadenersatzansprüche gegenüber PERI sind unabhängig vom Rechtsgrund - insbesondere zum Beispiel bei Verlust von Kleidungsstücken oder Wertgegenständen ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. 9. Sonstiges Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Memmingen. An- und Abreise Die Kosten für An- und Abreise sind vom Schulungsteilnehmer selbst zu tragen. Seite 1 | 1
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