Pax, Factsheet, Kinderversicherung

Kinderversicherung
Kurzbeschrieb
Bei den Kinderversicherungen der PAX handelt es sich um kapitalbildende Versicherungen mit
Risikoschutz bei Tod und Invalidität. Kinderversicherungen können entweder fondsgebunden
(Tarif FondsPlanFR) oder klassich-gemischt (Tarif ComfortFR) abgeschlossen werden.
Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages zwischen dem
Kindersparplan oder der Lebenswegversicherung wählen. Beim Kindersparplan PAX First Step
steht das Sparen bis zum maximalen Schlussalter von 30 Jahren im Vordergrund. Bei der
Lebenswegversicherung wird das langfristige Sparen mit Risikoschutz priorisiert.
Profil
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Langfristiges Sparen für das Kind
Bei Tod und Invalidität des Prämienzahlers übernimmt die PAX die Bezahlung der
Prämien
Periodische Prämienzahlung
Vorteile
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Planmässiges Sparen kombiniert mit Risikoschutz
Professionelles Management Ihrer Kapitalanlage
Garantierte Prämien während der ganzen Versicherungsdauer
Leistungen
Während der sogenannten Periode A ist neben dem Kind (Hauptversicherter) auch eine
erwachsene Person mitversichert. Während der Periode B ist das Kind alleiniger Versicherter.
Kindersparplan PAX First Step (FondsPlanFR, LifeStarFR)
Im Erlebensfall des Kindes bei Ablauf: Wert des Anteilguthabens ermittelt aus dem internen
Rücknahmepreis der jeweiligen Fonds multipliziert mit deren Anzahl.
Bei vorzeitigem Tod des Kindes (unter Beachtung der besonderen AVB-Bestimmungen):
Garantierte Mindestleistung bei Tod oder - falls höher - der Wert des Anteilguthabens, resp. des
Anteilguthabens zuzüglich der 5% der garantierten Mindestleistung.
Lebenswegversicherung (Tarif ComfortFR)
Im Erlebensfall bei Ablauf: Angesammeltes Sparguthaben.
Bei vorzeitigem Tod: Garantierte Mindestleistung bei Tod oder - falls höher - der Wert des
Sparguthabens zuzüglich 5% der garantierten Mindestleistung
Im Falle der Erwerbsunfähigkeit des Kindes infolge Krankheit oder Unfalls schützt die
Erwerbsunfähigkeitsrente gegen die finanziellen Folgen der Invalidität.
Bei Tod der mitversicherten erwachsenen Person: Prämienfreie Weiterführung der Police bis
zur Übernahme der Versicherung durch das Kind oder bis zu dessen Tod.
05.2010
PAX, Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG
Aeschenplatz 13, Postfach, 4002 Basel
Telefon +41 61 277 66 66, Telefax +41 61 277 64 56
[email protected], www.pax.ch
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Spezielles
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Todesfallleistung: Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, wird den Begünstigten der
Wert der Fondsanteile vergütet, mindestens jedoch das garantierte, vereinbarte
Todesfallkapital. Die Höhe der Leistung im Todesfall entspricht mindestens der
Jahresprämie des Haupttarifes (Summe aus Risiko- und Sparprämie).
Rückkaufsfähig
Technische Produktbestimmungen
Min./max. Eintrittsalter Kind
Eintrittsalter mitversicherte Person
Min. Vertragsdauer
Max. Endalter Kind
Max. Endalter mitversicherte Person
Mutation Invalidenrente-Kind (IRK) zu
Erwerbsausfallsrente am Ende der Anwartschaft:
Alter des Kindes
Mögliche IRK-Varianten am Ende der
Anwartschaft
Min. Versicherungssumme
Überschuss
Private Vorsorge
0 / 25
20 – 65
5
30 (First Step) resp. 65
Lebenswegversicherung
75
15 – 20
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Invaliditäts-Rente bei Krankheit mit/ohne
Unfall
• Die Laufzeit kann bis zum AHVRentenalter verlängert werden.
Jahresprämie des Haupttarifs (Summe aus
Risiko- und Sparprämie)
Fondsgutschrift: Überschüsse werden für
den Kauf weiterer Fondsanteile verwendet.
Spargutschrift: Bei der
Lebenswegversicherung möglich
Freie Vorsorge in der Säule 3b
Steuerliche Behandlung
Fondsgebundene Kinderversicherung:
Vermögenssteuer: Während der Versicherungsdauer ist der Steuerwert der fondsgebundenen
Lebensversicherung als Vermögen zu versteuern.
Klassische Kinderversicherung:
Vermögenssteuer: Zur Bestimmung der Vermögenssteuer wird während der Vertragsdauer der
Rückkaufswert verwendet.
Einkommenssteuer: In der Säule 3b ist das bei Vertragsablauf ausbezahlte Kapital
einkommenssteuerfrei.
Die vorliegenden Ausführungen dienen der Illustration. Rechte und Pflichten ergeben sich ausschliesslich
aus der Versicherungspolice und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
05.2010
PAX, Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG
Aeschenplatz 13, Postfach, 4002 Basel
Telefon +41 61 277 66 66, Telefax +41 61 277 64 56
[email protected], www.pax.ch
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