Kinderversicherung Kurzbeschrieb Bei den Kinderversicherungen der PAX handelt es sich um kapitalbildende Versicherungen mit Risikoschutz bei Tod und Invalidität. Kinderversicherungen können entweder fondsgebunden (Tarif FondsPlanFR) oder klassich-gemischt (Tarif ComfortFR) abgeschlossen werden. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Kindersparplan oder der Lebenswegversicherung wählen. Beim Kindersparplan PAX First Step steht das Sparen bis zum maximalen Schlussalter von 30 Jahren im Vordergrund. Bei der Lebenswegversicherung wird das langfristige Sparen mit Risikoschutz priorisiert. Profil • • • Langfristiges Sparen für das Kind Bei Tod und Invalidität des Prämienzahlers übernimmt die PAX die Bezahlung der Prämien Periodische Prämienzahlung Vorteile • • • Planmässiges Sparen kombiniert mit Risikoschutz Professionelles Management Ihrer Kapitalanlage Garantierte Prämien während der ganzen Versicherungsdauer Leistungen Während der sogenannten Periode A ist neben dem Kind (Hauptversicherter) auch eine erwachsene Person mitversichert. Während der Periode B ist das Kind alleiniger Versicherter. Kindersparplan PAX First Step (FondsPlanFR, LifeStarFR) Im Erlebensfall des Kindes bei Ablauf: Wert des Anteilguthabens ermittelt aus dem internen Rücknahmepreis der jeweiligen Fonds multipliziert mit deren Anzahl. Bei vorzeitigem Tod des Kindes (unter Beachtung der besonderen AVB-Bestimmungen): Garantierte Mindestleistung bei Tod oder - falls höher - der Wert des Anteilguthabens, resp. des Anteilguthabens zuzüglich der 5% der garantierten Mindestleistung. Lebenswegversicherung (Tarif ComfortFR) Im Erlebensfall bei Ablauf: Angesammeltes Sparguthaben. Bei vorzeitigem Tod: Garantierte Mindestleistung bei Tod oder - falls höher - der Wert des Sparguthabens zuzüglich 5% der garantierten Mindestleistung Im Falle der Erwerbsunfähigkeit des Kindes infolge Krankheit oder Unfalls schützt die Erwerbsunfähigkeitsrente gegen die finanziellen Folgen der Invalidität. Bei Tod der mitversicherten erwachsenen Person: Prämienfreie Weiterführung der Police bis zur Übernahme der Versicherung durch das Kind oder bis zu dessen Tod. 05.2010 PAX, Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG Aeschenplatz 13, Postfach, 4002 Basel Telefon +41 61 277 66 66, Telefax +41 61 277 64 56 [email protected], www.pax.ch 1/2 Spezielles • • Todesfallleistung: Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, wird den Begünstigten der Wert der Fondsanteile vergütet, mindestens jedoch das garantierte, vereinbarte Todesfallkapital. Die Höhe der Leistung im Todesfall entspricht mindestens der Jahresprämie des Haupttarifes (Summe aus Risiko- und Sparprämie). Rückkaufsfähig Technische Produktbestimmungen Min./max. Eintrittsalter Kind Eintrittsalter mitversicherte Person Min. Vertragsdauer Max. Endalter Kind Max. Endalter mitversicherte Person Mutation Invalidenrente-Kind (IRK) zu Erwerbsausfallsrente am Ende der Anwartschaft: Alter des Kindes Mögliche IRK-Varianten am Ende der Anwartschaft Min. Versicherungssumme Überschuss Private Vorsorge 0 / 25 20 – 65 5 30 (First Step) resp. 65 Lebenswegversicherung 75 15 – 20 • Invaliditäts-Rente bei Krankheit mit/ohne Unfall • Die Laufzeit kann bis zum AHVRentenalter verlängert werden. Jahresprämie des Haupttarifs (Summe aus Risiko- und Sparprämie) Fondsgutschrift: Überschüsse werden für den Kauf weiterer Fondsanteile verwendet. Spargutschrift: Bei der Lebenswegversicherung möglich Freie Vorsorge in der Säule 3b Steuerliche Behandlung Fondsgebundene Kinderversicherung: Vermögenssteuer: Während der Versicherungsdauer ist der Steuerwert der fondsgebundenen Lebensversicherung als Vermögen zu versteuern. Klassische Kinderversicherung: Vermögenssteuer: Zur Bestimmung der Vermögenssteuer wird während der Vertragsdauer der Rückkaufswert verwendet. Einkommenssteuer: In der Säule 3b ist das bei Vertragsablauf ausbezahlte Kapital einkommenssteuerfrei. Die vorliegenden Ausführungen dienen der Illustration. Rechte und Pflichten ergeben sich ausschliesslich aus der Versicherungspolice und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). 05.2010 PAX, Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG Aeschenplatz 13, Postfach, 4002 Basel Telefon +41 61 277 66 66, Telefax +41 61 277 64 56 [email protected], www.pax.ch 2/2
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