Ausgabe 1 | 15 Magazin für ein gesundes Berufsleben BGW mitteilungen Hygiene Herausforderung im betrieblichen Alltag Rehabilitation Passgenaue Leistungen für den Fall der Fälle Mobilität Menschen mit Behinderungen: „Kompetent mobil“ Gewalt hat viele Gesichter: Umgang mit Gewalt und Aggression BGW mitteilungen 01 | 2015 1 Editorial Editorial Liebe Leserinnen und Leser, sie kann uns Angst machen und verstören, auch noch lange nachdem sie geschah. Sie kann körperliche Folgen haben, aber die psychischen sind oft mindestens genauso tiefgreifend für die Betroffenen. Die Rede ist von Gewalt. Ein Thema, das Betriebe nicht ignorieren dürfen, denn auch im Beruf erleben Menschen Gewalt und Aggression. Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege sind Bereiche mit häufigem, engem Kontakt zwischen Menschen. Zudem gehen einige Krankheitsbilder, wie Demenz, gegebenenfalls mit herausforderndem Verhalten einher, das von den Betreuungspersonen als aggressiv erlebt wird. So verwundert es wenig, dass in einer Umfrage jede dritte Fachkraft aus Pflege- und Betreuungsberufen angab, dass sie sich durch Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz belastet fühlt. Doch auch wenn solche Situationen Teil des Berufsalltags sind, dürfen sie keinesfalls einfach hingenommen werden. Im Gegenteil: Mit allen Mitteln müssen Betriebe darauf hinwirken, Gefährdungen zu minimieren und ihre Beschäftigten beim professionellen Umgang damit zu unterstützen. Das Thema „Umgang mit Gewalt und Aggression“ hat so viele Facetten, dass es kaum möglich ist, sie alle gleichermaßen zu beleuchten. Dennoch haben wir in diesem Heft versucht, uns aus verschiedenen Perspektiven dem Themenkomplex zu nähern. Wer sich vor Augen führt, welche Personen in welcher Rolle betroffen oder beteiligt sind, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und welche Unterstützungsangebote es gibt, hat einen – ersten – roten Faden in der Hand. Lesen Sie mehr auf den Seiten 6 bis 9. Ihr Prof. Dr. Stephan Brandenburg Hauptgeschäftsführer der BGW 2 BGW mitteilungen 01 | 2015 Inhalt Gewalt Hygiene Rehabilitation Herausforderndes Verhalten, Aggression, tätlicher Übergriff: Beschäftigte werden immer wieder mit Gewalt konfrontiert. Ein Thema, das Betriebe nicht ignorieren dürfen. Seite 6–9 Hygienefragen stellen sich in jedem Betrieb. Was vor allem bei der Händehygiene zu beachten ist, wird im Interview mit einem Hygieneexperten deutlich. Seite 10–12 Im Fall des Falles hilft die BGW. Aber was genau wird für die Menschen getan, die im Arbeitsleben einen Unfall oder eine Berufskrankheit erleiden? Seite 14–16 4 Treffpunkt für die Altenpflege 5 Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe neu geregelt AKTUELL Notiert TITELTHEMA 6–9 Gewalt hat viele Gesichter Gesund im Betrieb 10–12 Herausforderung Hygiene 12–13 Gesundheit gut gesteuert 14–16 Rehabilitation: Passgenaue Leistungen für den Fall der Fälle 16–17 Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen fördern IHRE BGW 18–19 19 Freiwillige Versicherung 20 Aktuelles für Unternehmen Vertreterversammlung der BGW in Bremen Service 20–22 Medien, Veranstaltungen, Internet rätsel 23 Preisrätsel Impressum Herausgeber: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 Verantwortlich: Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW Redaktionsleitung: Torsten Beckel Redaktion: Anja Hanssen Assistenz: Sabine Kühn Kontakt zur Redaktion: Tel.: (040) 202 07 - 27 27 E-Mail: [email protected] Grafisches Konzept und Umsetzung: in.signo GmbH, Hamburg Produktionsservice: schulz + co Titelbild: fotolia/Artem Furman Druck: NEEF+STUMME, Wittingen Versand: interabo, Hamburg Erscheinungsweise: 4x jährlich/quartalsweise Nachdruck: nach Absprache mit der Redaktion und mit Quellennachweis möglich Teilbeilage: Flyer „BGW forum 2015“ Adressänderungen: Per Fax: Adressaufkleber und Änderungswunsch an (040) 202 07 - 27 96 Im Internet: www.bgw-online.de/mitteilungen → Abo und Leserservice Per E-Mail: [email protected] Bitte geben Sie Ihre Bezugsnummer an: Siehe Adressaufkleber Ihrer Zeitschrift, Zeile *10874# IhreNummer #...* Die „BGW mitteilungen“ sind das offizielle Mitteilungsblatt der BGW. Die Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1869-7844 BGW mitteilungen 01 | 2015 3 Aktuell notiert Treffpunkt für die Altenpflege Was bewegt die Altenpflege? Der Fachkongress BGW forum 2015 beleuchtet vom 7. bis 9. September aktuelle Brennpunkte genauso wie praktische Lösungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Beschäftigte gesund und sicher arbeiten können. Lösungen setzen bei Beschäftigten an Doch es gibt Wege, wie sich scheinbare Widersprüche auflösen oder zumindest entzerren lassen. Dass viele aussichtsreiche Lösungsansätze dabei besonders die Arbeitssituation und Gesundheit der Beschäftigten in den Blick nehmen, kommt nicht von ungefähr: Sie sind es, die mit ihrem Ein- 4 BGW mitteilungen 01 | 2015 satz eine gute Qualität der Pflege ermöglichen und damit die Basis für den Erfolg ihrer Einrichtung sichern. Was sich im Einzelnen machen und erreichen lässt, soll das BGW forum 2015 „Gesundheitsschutz und Altenpflege“ skizzieren. Fachkongress bündelt Wissen und Erfahrungen In voraussichtlich weit über hundert Beiträgen sind Beteiligte von der Leitungs- und Verbandsebene über Fachleute für den betrieblichen Arbeitsschutz bis hin zu Beschäftigten angesprochen. Sie können sich in Workshops über Einzelfragen und Praxisbeispiele austauschen und dabei vieles selbst ausprobieren. toren – körperlich wie psychisch – in den Blick genommen als auch übergreifende Ansätze, beispielsweise für gesundheitsfördernde Führung oder lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeit, vorgestellt. Das genaue Programm der dreitägigen Veranstaltung in Hamburg soll ab Ende April zur Verfügung stehen. Bei den letzten großen Kongressen der Veranstaltungsreihe „BGW forum“ waren jeweils über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet zu verzeichnen. Anja Hanssen Programmheft vorbestellen In Vorträgen wiederum werden Erkenntnisse aus Wissenschaft und Einrichtungsalltag anschaulich zusammengeführt und zur Diskussion gestellt. Dabei werden sowohl einzelne Gefährdungen und Belastungsfak- Informationen zum BGW forum 2015 bietet die Plattform www.bgwforum.de – mit Möglichkeit zur Vorbestellung des Programmhefts (erscheint Ende April). Fotos: BGW/Kröger+Gross, Werner Bartsch, Joy Kröger; fotolia/Miriam Dörr Pflegende engagieren sich für das Wohl der von ihnen betreuten Menschen, aber reiben sich an organisatorischen Zwängen auf. Leitungskräfte werden von Fragen der Wirtschaftlichkeit und vielerlei Ansprüchen bedrängt. Auch wenn solche Schlaglichter die Situation in der Pflege verkürzt darstellen, ist eines klar: Wie kaum ein anderer Bereich wird die professionelle Betreuung von alten Menschen durch sehr unterschiedliche Erwartungshaltungen geprägt – von Politik und Gesellschaft genauso wie von den Betreuten, den Pflegenden und den Einrichtungen. Aktuell notiert Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe neu geregelt Ab 1. April 2015 werden die Grundausbildung und die Fortbildung für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer umgestellt. Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung der Grundausbildung durch eine Fortbildung nötig, das „Erste-Hilfe-Training“. Dieses wird mit der Neuregelung aufgewertet: Statt bislang acht sind nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Neben der Wissensauffrischung ist Raum für optionale Themen wie beispielsweise besondere Verletzungssituationen oder andere zielgruppenspezifische Fragen. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe können unter bestimmten Voraussetzungen von der BGW übernommen werden. Dies gilt jedoch weiterhin nur für die Grundschulung und das Erste-Hilfe-Training durch zugelassene Anbieter – die sogenannten ermächtigten Stellen –, nicht jedoch für andere Kurse. Personen mit medizinischer Qualifikation Seit Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 ist nun auch in dieser Grundlagenvorschrift für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt, dass Personen mit medizinischen Qualifikationen als Ersthelferinnen und Ersthelfer eingesetzt werden können. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen, wie zum Beispiel Altenpflegekräfte oder medizinische Fachangestellte. Die BGW übernimmt in diesem Fall keine Kosten für die Grundausbildung. Sofern solche Ersthelferinnen und Ersthelfer mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Trainings besuchen. Ein Nachweis über die entsprechende Fortbildung hat vorzuliegen. Fehlt die erforderliche praktische Erfahrung, trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch Erste-HilfeTrainings. Zu beachten ist auch: Sollen die Grundausbildung oder das Erste-Hilfe-Training im Rahmen einer Berufsausbildung oder sonstigen beruflichen Qualifikationsmaßnahme absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht möglich. Sigrid Neumann Weitere Informationen Unter www.bgw-online.de/erste-hilfe sind weitere Infos zur Ausbildung in Erster Hilfe, Materialien sowie Links zu finden. Fotos: istockphoto/vm, apsimo1; fotolia/Zerbor Die Grundausbildung für neue Ersthelferinnen und Ersthelfer wird kompakter: Während bislang 16 Unterrichtseinheiten anfielen, sind ab April nur noch neun nötig. Der Zeitaufwand verringert sich damit auf einen Tag. Möglich wird dies unter anderem durch den Verzicht auf zu viele medizinische Informationen und Details. Gleichzeitig wird der Lehrstoff aktiver vermittelt. Im Mittelpunkt stehen die praktische Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Vorgehen in Notfällen, einschließlich der psychischen Betreuung der Betroffenen. BGW mitteilungen 01 | 2015 5 Foto: istockphoto/AngiePhotos Titelthema Betriebe benötigen Gewalt hat viele Gesichter ein Handlungskonzept zum Umgang mit Gewalt und Aggression. Nur ein Wort, nur eine Geste? Herausforderndes Verhalten, Aggression, tätlicher Übergriff: Es gibt viele Ausprägungen von Gewalt. Immer wieder werden Beschäftigte in ihrem Arbeitsumfeld mit solchen Situationen konfrontiert. Wie können sich Betriebe dem Thema stellen? Anzügliche Bemerkungen, vielleicht ein Klaps auf den Po – im Gesundheitswesen wie anderswo kennen viele weibliche Beschäftigte das. Auch Männer erleben unangenehme oder bedrohliche Situationen: Beleidigungen, ein Rempler „in der Hitze des Gefechts“. Geht es aber um das Thema Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz, fühlen sich gerade Betroffene aus den helfenden Berufen trotz solcher Erlebnisse nicht 6 BGW mitteilungen 01 | 2015 unbedingt angesprochen. Weil aggressive Verhaltensweisen der Klientinnen und Klienten oft Teil des Krankheitsbildes sind, werden Übergriffe als unveränderbare und hinzunehmende Belastung in Pflege- und Betreuungsberufen wahrgenommen. Dass dagegen der nächtliche Überfall auf die Apotheke eine Gewalttat ist, bezweifelt niemand. Zwischen diesen Beispielen existiert eine breite Spanne von individuellen Gewalterlebnissen. Doch unabhängig davon, ob es sich um vorwiegend verbale Belästigungen, herausforderndes Verhalten oder schwerwiegende tätliche Übergriffe handelt: Derartige Erlebnisse können psychische wie physische Folgen für die Betroffenen haben. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, Gefährdungen zu ermitteln und ihnen Titelthema systematisch vorzubeugen. Zu bedenken und zu regeln ist aber viel mehr als nur ein Bündel von Schutzmaßnahmen; beispielsweise auch: Wie und von wem werden Betroffene nach dem Erlebnis unterstützt? Wie können alle Beschäftigten informiert und einbezogen werden? Und speziell wenn es um Übergriffe durch Pflegebedürftige oder Betreute geht: Wie lassen sich pflegefachliche Aspekte und der Fürsorgeauftrag be- rücksichtigen? Welche Interventionsmethoden sind geeignet? Es lohnt sich für Betriebe, nicht isoliert Einzelaspekte anzugehen, sondern sich die verschiedenen Perspektiven und Zugänge zum Themenkomplex Gewalt zu vergegenwärtigen. Denn tragfähige Lösungen entstehen erst im Zusammenspiel aller Beteiligten: Beschäftigte und ihre betrieblichen Interes- senvertretungen, Führungskräfte, Unternehmensleitung, Präventions- und Rehabilitationsfachleute. Sie alle bringen unterschiedliche Bedarfe, aber auch Kompetenzen und Unterstützungsmöglichkeiten ein, auf deren Basis sich ein betriebliches Handlungskonzept erstellen lässt. zz Abgesehen von körperlichen Verletzungen kann es zu vielfältigen psychischen Reaktionen auf das Erlebte kommen, die sich auch wieder körperlich auswirken können: Wut, Angst, Hilflosigkeit, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Erkrankungen der Haut oder des Muskel-Skelett-Systems, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen, um nur einige zu nennen. zz Viele Betroffene machen sich selbst Vorwürfe. In besonderer Weise gilt das für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich, die es als persönliches Versagen wahrnehmen, dass sie die Entstehung von Gewalt bei von ihnen betreuten Personen nicht verhindern konnten. zz Vorfälle werden häufig nicht gemeldet – aus Scham, Schuldgefühl oder weil es „ja gar nicht so schlimm war“. zz Eine zusätzliche Belastung entsteht oft auch im Nachgang zum Gewalterlebnis durch das Gefühl des Alleingelassenwerdens. zz Sofern es zu Untersuchungen oder gar strafrechtlicher Verfolgung des Geschehens kommt, verstärkt oder erneuert das womöglich das Belastungsempfinden. zz Verdrängungsmechanismen oder zeitverzögerte Reaktionen führen dazu, dass sich nicht jede gesundheitliche Folge des Geschehens sofort bemerkbar macht. zz Umso wichtiger ist es, auf alle Erlebnisse gezielt einzugehen, sie systematisch zu erfassen und in jedem Fall sowohl schnelle als auch langfristig verfügbare Unterstützung sicherzustellen. Fotos: fotolia/Artem Furman, WavebreakmediaMicro, Minerva Studio Die Perspektive der Betroffenen Die Perspektive der Beschäftigten zz Auch die Beschäftigten, die nicht unmittelbar betroffen sind, müssen in betriebliche Konzepte einbezogen werden: als potenziell Betroffene, aber auch weil sie Vorfälle miterleben und gegebenenfalls helfen können. zz Sicherheit für Beschäftigte zu schaffen, hat dabei viele Bausteine: ein offener Umgang mit dem Thema Gewalt im Unternehmen, eine Enttabuisierung und Nachbearbeitung von Vorfällen, eine Sensibilisierung für kritische Situationen, klare Handlungsempfehlungen sowohl zur Prävention als auch zum Verhalten in Krisensituationen und vieles mehr. Die Perspektive der Unternehmensleitung zz Neben dem gesetzlichen Schutzauftrag für die Beschäftigten geht es für Unternehmen auch um die eigene Planungssicherheit: Sie sind auf ihr Personal angewiesen. zz Die Folgen von Gewalt beeinträchtigen betriebliche Abläufe und letztlich auch die Leistungsqualität. zz Wo Betriebe effektive Strukturen zur Gewaltprävention schaffen und eine betriebliche Präventionskultur aufbauen, minimieren sie nicht nur Ausfallzeiten, sondern stärken auch ihr Personal – ein wichtiger Faktor, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. BGW mitteilungen 01 | 2015 7 Titelthema Deeskalation und geeignete Interventionstechniken lassen sich trainieren. Gleichzeitig muss dafür gesorgt sein, dass Betroffene sofort Hilfe erhalten. Die Perspektive der Führungskräfte zz Ihr Anliegen ist, dass es in ihrem Bereich rundläuft. Dazu gehört auch, dass der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz sichergestellt ist – inklusive des Handlungsfelds Aggression und Gewalt. zz Führungskräfte sind nach Gewaltvorfällen häufig erste Ansprechpartner für Betroffene. Umso wichtiger ist es, dass sie wissen, wie sie vorgehen sollten: Gesprächsführung, konkrete Unterstützungsangebote, bei Bedarf Koordination nötiger So- fortmaßnahmen. Zum anderen müssen sie ihre Rolle und Verantwortung bewusst annehmen und konsequent deutlich machen, dass jeder Vorfall ernst genommen wird. zz Angesichts der hohen Dunkelziffer – also der Vorfälle, die nicht gemeldet werden – sollten Führungskräfte grundsätzlich aktiv nachhaken, zum Beispiel in Teambesprechungen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu gesundheitsfördernder Führung. zz Zu bedenken ist auch, dass Führungskräfte selbst durch das Miterlebte beeinträchtigt werden können. Auch sie benötigen daher Unterstützung beim Aufbau persönlicher Kompetenzen sowie Rückhalt und Entlastung durch die Verankerung ihres Handelns in übergreifenden betrieblichen Strategien. Die Perspektive des betrieblichen Arbeitsschutzes zz Der Umgang mit Gewalt und Aggression ist Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Vorteil: Methoden und Ansprechpartner stehen in der Regel bereits zur Verfügung. zz Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt und zugleich Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Prävention. zz Maßnahmen werden auf der Basis der Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz ergriffen: Zunächst wird versucht, Gefahrenquellen erst gar nicht entstehen zu lassen oder sie zu beseitigen (z.B. gut 8 BGW mitteilungen 01 | 2015 beleuchtete, übersichtliche Räumlichkeiten). Im zweiten Schritt folgen sicherheitstechnische Maßnahmen, bei denen die Gefahrenquelle von den Beschäftigten getrennt wird (z.B. Nachtschalter an Apotheken). Anschließend werden organisatorische Maßnahmen umgesetzt (z.B. nachts möglichst keine Einzelarbeitsplätze). Ist das nicht möglich, kann je nach Arbeitsbereich eine technische Lösung wie ein am Körper getragenes Personen-NotsignalGerät zum Einsatz kommen. Erst im letzten Schritt, wenn alle vorherigen Maß- nahmen nicht ausreichen, folgen ergänzende verhaltensbezogene Maßnahmen. zz Grundsätzlich lohnt es sich immer, Beschäftigte im Einsatz deeskalierender Gesprächstechniken oder nonverbaler Kommunikation zu schulen. zz Die Gefährdung durch Gewalt und Aggression ist Bestandteil der Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Titelthema Brennpunkt Pflege und Betreuung? Erste Hilfe und Rehabilitation zz Wenn trotz der vorbeugenden Maßnahmen etwas passiert, sind für die Betroffenen eine schnelle Erste Hilfe und gegebenenfalls geeignete Rehabilitationsmaßnahmen wichtig. zz Der Versicherungsschutz der BGW umfasst auch Gewaltereignisse in Zusammenhang mit der Arbeit, das heißt am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin beziehungsweise zurück. Ob der Übergriff „von außen“ (z.B. bei einem Raub- überfall), durch Kundinnen und Kunden, betreute Personen oder Beschäftigte erfolgt, ist unerheblich. zz BGW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter aus den für Rehabilitation zuständigen Bezirksverwaltungen werden nach Übergriffen in Absprache mit den verantwortlichen betrieblichen Akteuren tätig. zz Besteht ein Bedarf der Betroffenen, werden beispielsweise eine Frühintervention und probatorische psychotherapeu- tische Sitzungen angeboten – unbürokratisch und schnell. zz Für die Rehabilitation ist entscheidend, dass die BGW frühzeitig informiert wird. zz In jedem Fall ist es ratsam, auch scheinbare „Bagatellunfälle“, die weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, zu dokumentieren. Unterstützung für Betriebe zz Die BGW unterstützt unter anderem mit Beratungsangeboten, Materialien und Seminaren bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und beim Aufbau betrieblicher Handlungskonzepte. zz In speziellen Seminaren werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in besonders betroffenen Bereichen geschult, wie sie in ihren Unternehmen geeignete Strategien entwickeln und Strukturen aufbauen können. Angesprochen werden insbesondere die Bereiche Altenpflege, Kliniken sowie Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. zz Die BGW fördert darüber hinaus die Schulung von betrieblichen Deeskalationstrainerinnen und -trainern. Sie schulen dann die Beschäftigten im deeskalierenden Umgang in gewaltgefährdeten Situationen. zz Speziell für Pflegeeinrichtungen bietet sich auf dem Fachkongress BGW forum 2015 vom 7. bis 9. September in Hamburg die Möglichkeit, mehr zu erfahren (siehe Seite 4). In Workshops und Vorträgen werden die BGW-Angebote, patienten- schonende Interventionsmethoden sowie Konzepte und Praxisbeispiele zum Thema Gewaltprävention vorgestellt. zz Informationen und Angebote im Überblick: www.bgw-online.de/gewalt. Anja Hanssen, Dr. Heike Schambortski BGW mitteilungen 01 | 2015 Fotos: BGW/Werner Bartsch, Stefan Floss; istockphoto/Yuri_Arcurs; fotolia/Artem Furman, Monkey Business, Alexander Raths, WavebreakmediaMicro Für viele Beschäftigte in Pflege- und Betreuungsberufen gehören Aggression und Gewalt zu ihrem beruflichen Alltag. So ergab eine Studie der BGW und des Universitätsklinikums Eppendorf, dass sich jede dritte befragte Fachkraft in Kliniken, stationärer Altenpflege, ambulanter Pflege sowie Werkstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen durch erlebte Gewalt stark belastet fühlt. 56 Prozent hatten im betrachteten Untersuchungszeitraum von einem Jahr körperliche Gewalt erlebt, 78 Prozent verbale Gewalt. Am stärksten von körperlicher Gewalt betroffen war die stationäre Altenpflege. Deutlich wurde aber auch: Werden die Beschäftigten gut auf kritische Situationen und den Umgang mit Gewalt vorbereitet, haben sie ein geringeres Risiko, Gewalt zu erleben, und fühlen sich weniger belastet. Allerdings sah sich insgesamt nur ein Drittel der Befragten entsprechend gut vorbereitet. 9 Gesund im Betrieb Herausforderung Hygiene Foto: privat Grippe, Ebola, Krankenhauskeime: Immer wieder bewegen Hygienefragen die Öffentlichkeit. Von der Betriebstoilette bis zum täglichen Kontakt mit anderen Menschen gibt es auch im Berufsalltag viele Berührungspunkte mit dem Thema Hygiene, egal wo man arbeitet. Im Gesundheitswesen kommen spezielle Anforderungen zum Infektionsschutz hinzu. Dr. Marcus Reska ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Beratungszentrum für Hygiene, das Einrichtungen des Gesundheitswesens berät. Herr Dr. Reska, bleibt in der Beratungstätigkeit im Moment neben Ebola überhaupt noch Platz für andere Themen? Natürlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen besorgt. Diese aktuelle Debatte nimmt viel Raum ein, zeigt jedoch gleichzeitig, wie wichtig bei einer komplexen Behandlung, wie der von an Ebola Erkrankten, die Einhaltung fundamentaler Hygienemaßnahmen ist. Selbst der beste Schutzanzug nützt mir nichts, wenn ich beispielsweise während des komplizierten Ausziehens unachtsam bin und kontaminiertes Material auf die Haut oder in die Augen gelangt. Woran liegt das Ihrer Meinung nach? Einerseits herrscht nicht nur in der Patientenversorgung ein enormer zeitlicher Druck. 10 BGW mitteilungen 01 | 2015 ist nicht da.“ Besonders unter unseren Fingernägeln ist die Keimdichte sehr hoch. Ein „Tokio aus Keimen“ sozusagen. Bei manchen Krankheiten reichen bereits 10 bis 100 Erreger aus, um uns selbst und unsere Mitmenschen anzustecken, beispielsweise bei der Übertragung von Noroviren, die zu starkem Erbrechen und Durchfällen führen. Für das behandelnde Personal im Gesundheitswesen ist dies natürlich von besonderer Relevanz, denn geschätzte 80 Prozent der Infektionskrankheiten verdanken wir der Weitergabe von Keimen durch die Hände. Wie sollte man denn in Sachen Händehygiene vorgehen? Da muss man nach den jeweiligen Rahmenbedingungen unterscheiden: Im Privaten sowie in Arbeitsbereichen, die nicht mit Foto: fotolia/Gerhard Seybert Sie meinen also, der Teufel steckt im Detail? Genau. Die Aufmerksamkeit verschiebt sich und Fehler entstehen. Das kann leider im Klinikalltag wie in anderen Arbeitsumgebungen und im privaten Bereich beobachtet werden. Gerade die elementarste Hygienemaßnahme – die Händehygiene – wird oft vernachlässigt oder schlicht vergessen. Andererseits wiegen wir uns bei optisch sauberen Händen zu häufig in falscher Sicherheit, frei nach dem Motto: „Was wir nicht sehen, Eine Frage der Hygiene: Optisch saubere Hände genügen nicht. Fotos: BGW/Florian Arvanitopoulos; fotolia/Volker Witt Gesund im Betrieb Mit einfachen Maßnahmen zur Händehygiene lässt sich viel bewegen: Händewaschen mit Waschlotion ist eine Grundmaßnahme – aber gerade im Gesundheitswesen ist die Händedesinfektion das Mittel der Wahl, bei weniger Belastung für die Haut. Spender für Handtücher oder Waschlotion sollten selbstverständlich sein. der Patientenpflege einhergehen, genügt das regelmäßige Waschen der Hände mit Wasser und Seife nach der Benutzung der Toilette, vor dem Essen und nach Kontakt zu Erkrankten oder auch wenn Sie Flächen berührt haben, die hochfrequent mit anderen Menschen in Kontakt stehen. Das sind zum Beispiel Türklinken oder Tastaturen und Computermäuse bei Gemeinschaftsarbeitsplätzen. Ebenso wichtig wie die Häufigkeit des Händewaschens ist jedoch dessen Dauer. Wie eine Studie der Universität Regensburg zeigte, konnten beim Waschen der Hände für 20 bis 30 Sekunden 99,9 Prozent der Keime entfernt werden, hingegen verblieben sie bei nur 15 Sekunden Waschzeit unverändert auf der Haut. Dies ist leicht nachzuvollziehen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es einer Mindesteinwirkzeit bedarf, um die Keime aus ihrer Verankerung in der Haut mechanisch zu lösen und durch das Wasser fortzuspülen. Übrigens, Wasser allein bewirkt nicht viel – die Seife macht den Unterschied! Waschen Sie sich also mit Seife die Hände und singen Sie dabei zweimal „Happy Birthday“ – das entspricht etwa 20 bis 30 Sekunden. Das macht nicht nur sauber, es hebt auch die Stimmung. Ein Stück Seife und Wasser sollte sich jeder Betrieb leisten können. Wäre damit das Problem nicht gelöst? Anders als im privaten Bereich ist im Betrieb, auch entsprechend der Arbeitsstätten- Richtlinie (ASR A4.1), die Nutzung von Seifenspendern das Mittel der Wahl. Da gewöhnliche Seife Keime nicht abtötet, sondern Verschmutzungen und damit Keime nur von der Haut löst, werden sich auf einem Stück Seife in der Betriebstoilette auch immer Keime meines Vor- und Vorvorgängers finden. Bei Spendern – möglichst für eine pH-hautneutrale Waschlotion – passiert dies nicht. Ein ähnliches Prinzip verfolgen die Papierhandtuchspender, die aus hygienischen Gesichtspunkten generell zu bevorzugen sind, übrigens auch gegenüber Heißlufttrocknern. Das noch feuchte klassische Stoffhandtuch, das nur alle zwei Wochen gewechselt wird, habe ich für ausgestorben gehalten. Bei einem Getränkelieferanten wurde ich auf der Betriebstoilette eines Besseren belehrt. Dann bringt auch der moderne Seifenspender herzlich wenig. Sie sprechen gerade ausführlich vom Händewaschen – im Gesundheitswesen ist aber die Händedesinfektion das Mittel der Wahl, richtig? Das stimmt – in der Patientenpflege kommt dem Schutz des Personals vor Infektionen natürlich eine noch größere Rolle zu als in anderen Arbeitsbereichen. Die hygienische Händedesinfektion ist zum einen wirksam gegen Krankheitserreger und zum anderen wesentlich hautschonender als das Händewaschen. Die entscheidende Maßnahme zur Prävention nosokomialer Infektionen – also Krankenhausinfektionen – ist damit die hygienische Händedesinfektion mit alkoholischen Präparaten 1) VOR Patientenkontakt, 2) VOR aseptischen Tätigkeiten, 3) NACH Kontakt mit potenziell infektiösem Material, 4) NACH Patientenkontakt, 5) NACH Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass man bei der hochfrequenten Händehygiene, wie sie im Gesundheitswesen nötig ist, genauso wie in allen Arbeitsbereichen mit häufigem Wasserkontakt die begleitende Hautpflege auf keinen Fall vergessen darf. Gibt es noch weitere Besonderheiten, die im Gesundheitswesen zu beachten sind? Ja, zum Beispiel dürfen bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, keine künstlichen Fingernägel getragen werden. Erst kürzlich wurde darüber hinaus in der überarbeiteten Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 noch explizit ergänzt, dass bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, die Fingernägel grundsätzlich kurz und rund geschnitten zu tragen sind und die Fingerkuppen nicht überragen sollen. Über diesen Zusatz haben wir uns sehr gefreut. Denn lange Fingernägel wirken wie ein Regenschirm für Keime, die sich darunter befinden. Wasser, Seife und Desinfektionsmittel können diese Hautareale schlecht erreichen und das Sicherheitsgefühl wird zum Trugschluss. BGW mitteilungen 01 | 2015 11 Gesund im Betrieb Bei der hochfrequenten Händehygiene darf die begleitende Hautpflege auf keinen Fall vergessen werden. Dies ist eine gute Frage! So zeigt gerade die Wahl des Desinfektionsmittels sehr deutlich die Überschneidung der Bereiche Hygiene und Arbeitsschutz. Aus hygienischer Sicht soll das Desinfektionsmittel natürlich so ausgewählt sein, dass es effizient den Keim eliminieren und die Patientinnen und Patienten vor einer Infektion schützen kann. Gleichzeitig ist dieses häufig zu benutzende Desinfektionsmittel aber so zu wählen, dass es auch den Vorgaben des Arbeitsschutzes entspricht, das Personal schützt und insbesondere möglichst hautschonend, mit rückfettenden Substanzen ausgestattet und duftstofffrei ist. So ein Auswahlverfahren bedarf der Kommunikation zwischen den verantwortlichen Fachbereichen. Eine Sterben Keime nicht sowieso schnell ab, wenn sie sich auf unbelebten Oberflächen befinden? Nein, leider ist das nicht generell so. Noroviren können zum Beispiel bis zu sieben Tage auf unbelebten Oberflächen überleben. Manche für nosokomiale Infektionen bedeutende Bakterien können auf Oberflächen sogar bis zu 16 Monate überleben und speziell für Personengruppen mit geschwächter Immunabwehr ein hohes Risiko darstellen. Mit Blick auf den Arbeitsschutz sollten daher insbesondere potenzielle Gefährdungen beispielsweise für Schwangere oder ältere Beschäftigte in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Weitere Informationen Die BGW hält unter anderem Hautschutzund Händehygienepläne für 25 Berufsgruppen bereit – zum Download oder zum Bestellen als laminierter Aushang am Arbeitsplatz: www.bgw-online.de/ hautschutzplaene. Über spezielle Anforderungen in verschiedenen Branchen informieren auch die „Sicheren Seiten“, die sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer in kleinen und mittleren Betrieben richten: www.bgw-online.de/sichere-seiten → Branche wählen → Infektionsschutz. Die Aktion „Saubere Hände“ hat den sogenannten Krankenhauskeimen den Kampf angesagt und wendet sich dabei neben Krankenhäusern auch an Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Einrichtungen und Arztpraxen. Geboten werden fundierte Informationen rund um die Händehygiene, Kurse und die Möglichkeit zur Zertifizierung der jeweiligen Einrichtung: www.aktion-sauberehaende.de. Foto: BGW Wie entscheide ich, welches Händedesinfektionsmittel Verwendung findet? Sitzung des Arbeitsschutzausschusses und eine Sitzung der Hygienekommission zur Wahl eines Desinfektionsmittels als isolierte Parallelveranstaltungen sind wenig sinnvoll. Ein Gemeinschaftstreffen wäre effektiver, lässt sich aber leider oft nicht realisieren. Der gegenseitige Austausch macht nicht nur inhaltlich Sinn, er fördert auch das Verständnis füreinander, schafft Synergien und kann Kosten sparen. Interview: BGW Foto: Sozialstation Osthofen Gesundheit gut gesteuert Die Evangelische Sozialstation Osthofen nutzt das Steuerungsinstrument Balanced Scorecard erfolgreich für die Gesundheitsförderung. Seit rund acht Jahren gehört die Balanced Scorecard (BSC) zum Alltag in der Sozialstation, die mit 71 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich rund 300 Menschen in Rheinhessen betreut. Die BSC ist ein Kennzahlensystem, mit dem neben „harten“ finanziellen Faktoren gleichberechtigt auch andere nichtmonetäre Interessen eines Betriebs erfasst und gesteuert werden können. 12 BGW mitteilungen 01 | 2015 Der ambulante Dienst stellt unter Beweis, dass sich das Instrument gut eignet, um Maßnahmen für die Mitarbeitergesundheit zusammenhängend zu planen und auszuwerten. Ausgangspunkt sind vier Perspektiven, für die jeweils jährliche Ziele definiert werden: „Mitarbeiter“, „Kunden und Qualität“, „Fi- nanzen“, „Prozess“. Für jedes Ziel werden einzelne Maßnahmen festgelegt, die anhand einer Kennzahl gemessen werden können. Ein Beispiel aus den Jahresplanungen in Osthofen: Die Ausfallzeiten sollen weiter reduziert werden. Dazu werden die regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen zur psychischen Belastung und Beanspruchung ausgewertet: Ist diese gering, durchschnittlich oder hoch? Gesund im Betrieb Eine andere Maßnahme zum gleichen Ziel: Die Pflegevisiten werden erfasst. Dabei werden auch die Mitarbeiterbeurteilungen zum rückenschonenden Arbeiten bei den Visiten herangezogen: Konnte dies teilweise, ganz oder gar nicht erfolgen? Die jeweilige Zielgröße (beispielsweise eine bestimmte Zahl der Visiten oder ein Prozentsatz zum rückenschonenden Arbeiten) steht fest; die Zielerreichung lässt sich somit schnell erkennen. Vorhandene Daten übersichtlich erfasst Nach einer Einarbeitungsphase im ersten Jahr sei diese Art der Datenerhebung mittlerweile ein Selbstläufer, berichtet die Qualitätsbeauftragte und stellvertretende Pflegedienstleitung Gisela Lindenau. „Die Daten waren eigentlich immer schon vorhanden, aber nicht schriftlich zusammengefasst.“ Von Teilnahmen an Fortbildungen über die Zahl der Zielvereinbarungen und die Ergebnisse von Kundenbefragungen bis hin zu wirtschaftlichen Kennzahlen werden die Da- ten jetzt übersichtlich in einer Tabelle zusammengetragen. Manches wird monatlich beobachtet; darüber hinaus wird halbjährlich ein Zwischenfazit gezogen, um eventuell gegensteuern zu können. Am Jahresende folgt ein Abschlussbericht, auf dessen Basis die Zielplanung und die Anpassung der BSC für das Folgejahr vorgenommen wird. Da passt es gut ins Bild, dass auch für ältere Beschäftigte mit Tätigkeiten der Praxisanleitung oder Pflegeberatung nachhaltige Konzepte gefunden wurden. So wird ein Ziel erreicht, das eigentlich gar nicht explizit in der Balanced Scorecard festgehalten ist: Dieser ambulante Dienst arbeitet erfolgreich daran, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Evangelische Sozialstation Osthofen hat bei der Auswertung herausgefunden, dass sie in vielerlei Hinsicht schon sehr gut aufgestellt ist: Die Belastungen werden von den Beschäftigten als gering angesehen, die Fluktuation ist niedrig, die Kundennachfrage und die Mitarbeiterzahl steigen stetig. Viel Wert wird auf die – verpflichtende – Nutzung von Pflegehilfen gelegt. Der Fuhrpark wurde erneuert, sodass angenehme Sitzhöhen für das häufige Ein- und Aussteigen im ambulanten Dienst gewährleistet sind. Besonders stolz ist man außerdem auf die hohe Fachkraftquote in der Pflege und die konstant hohe Ausbildungszahl. Anja Hanssen Mehr wissen Ein Muster einer Balanced Scorecard und eine ausführlichere Version des Artikels finden Sie unter www.bgw-online.de/goto/ mitteilungen-osthofen. Unterstützung bei der Strategieentwicklung in Sachen Mitarbeitergesundheit, Projektbegleitung, Analyseinstrumente und mehr bietet die Organisationsberatung der BGW: www.bgw-online.de/bgm. Kontakt: [email protected], Telefon (040) 202 07 - 48 62. Mitarbeiterperspektive Kundenund Qualitätsperspektive Balanced Scorecard Prozessperspektive Finanzielle Perspektive Für jede der vier Perspektiven der Balanced Scorecard werden einzelne Ziele, Maßnahmen und dazugehörige Messgrößen bestimmt (Bild: Auszug einer Muster-BSC). BGW mitteilungen 01 | 2015 13 Gesund im Betrieb Der Auftrag der BGW: Hilfe mit allen geeigneten Rehabilitation: Passgenaue Leistungen für den Fall der Fälle Mitteln. Im besten Fall ist Rehabilitation etwas, womit sich Beschäftigte gar nicht erst auseinandersetzen müssen – weil die Arbeitsplätze bereits sicher und gesund gestaltet sind. Im Fall der Fälle können sie sich jedoch auf die Hilfe der BGW verlassen. Aber was genau wird für die Menschen getan, die im Arbeitsleben gesundheitliche Beeinträchtigungen durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit erleiden? Claudia Drechsel-Schlund weiß, worauf es ankommt, wenn doch einmal etwas passiert. Die Geschäftsführerin der BGW-Bezirksverwaltung Würzburg sorgt seit 14 Jahren mit ihrem Team dafür, dass Menschen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sowie bei berufsbedingten Erkrankungen geholfen wird. Im Interview erläutert sie, was „Rehabilitation“ (abgeleitet vom lateinischen Begriff für „wiederherstellen“) heute im Zusammenhang der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutet. Frau Drechsel-Schlund, das Thema Prävention steht allerorten auf der Tagesordnung – die Politik diskutiert über ein Präventionsgesetz, Kranken- und Unfallversicherung beraten Betriebe und Versicherte, Gesundheitsförderung ist zu 14 BGW mitteilungen 01 | 2015 einem Wachstumsmarkt geworden. Dagegen führt die Rehabilitation scheinbar ein Schattendasein. Ist sie nur ein Notanker? Ganz im Gegenteil: Rehabilitation und Prävention sind in der gesetzlichen Unfallversicherung eng miteinander verknüpfte und gleichberechtigte Handlungsfelder. Es ist leider so, dass sich wohl nie alle denkbaren Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz mit letzter Sicherheit im Zuge der Prävention vorab erkennen und vermeiden lassen. Dann greift jedoch der Schutz, den unser gesetzlicher Auftrag verspricht: Hilfe für die Betroffenen – mit allen geeigneten Mitteln. Diese Formulierung aus dem Sozialgesetzbuch VII ist übrigens schon ein Hinweis auf die Bedeutung, die Rehabilitationsleistungen zugemessen wird. Rehabilitation und Prävention sind dabei in ständiger Wechselwirkung miteinander verbunden: Erkenntnisse aus Unfällen und Berufskrankheiten fließen direkt wieder in die Präventionsarbeit ein. Ein Beispiel: Wenn sich erste Symptome einer Erkrankung zeigen, die sich zu einer Berufskrankheit entwickeln kann, arbeiten Rehabilitation und Prävention zusammen, um ohne viel Bürokratie mit effizienten Maßnahmen für die Gesundung und die Erhaltung des Arbeitsplatzes zu sorgen. Die große Stärke der Unfallversicherung ist dabei, dass alle Leistungen aus einer Hand kommen. Rehabilitation – das bedeutet, dass Kranke Hilfe zur Genesung erhalten, oder? Es geht weit über die gesundheitliche Genesung hinaus. Selbstverständlich erhalten Gesund im Betrieb Betroffene die bestmögliche medizinische Hilfe. So tragen speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte – die sogenannten Durchgangsärzte – und speziell zugeschnittene Verfahren, zum Beispiel für Hauterkrankungen oder für besonders schwere Verletzungen, sowie die eigenen Unfallkliniken der Berufsgenossenschaften dazu bei, die medizinischen Hilfsleistungen optimal zu gestalten. Zum anderen ist unser Anspruch aber auch, dass die Betroffenen so gut wie möglich wieder in alle Bereiche ihres bisherigen Lebens zurückfinden können. Das Stichwort hier lautet „Teilhabe“ – am Arbeitsleben wie am gesellschaftlichen Leben. Diese hat bei den Rehabilitationsleistungen den gleichen Stellenwert wie die gesundheitliche Genesung. Wie muss man sich das konkret vorstellen? Es geht zum Beispiel darum, dass jemand für die Rückkehr ins Arbeitsleben Unterstützung benötigt – berufsvorbereitende Maßnahmen, eine Fortbildung oder eine Umschulung. Auch Leistungen an Arbeitgeber können erforderlich sein, damit dieser Mensch wieder einen geeigneten Arbeitsplatz findet. Vielleicht ist aber auch ein Umbau der Wohnung nötig, eine Haushaltshilfe oder ein behindertengerechtes Fahrzeug. Die BGW übernimmt die Finanzierung solcher Hilfen und die Absicherung der Betroffenen, genauso wie sie im Falle einer andauernden Erwerbsminderung eine Rente zahlt. Die Liste unserer Leistungen ist damit allerdings noch lange nicht vollständig. Ein weiteres Beispiel, das mich persön- lich beeindruckt hat: In unserer Bezirksverwaltung haben wir auch einmal die Behandlung und Nachschulung eines Blindenführhunds organisiert, der bei einem Unfall seiner Halterin auf dem Weg zur Arbeit verletzt persönlich unterstützt und die Maßnahmen koordiniert haben. Dies hat sich inzwischen zu einem umfassenden Reha-Management ausgeweitet – also zu einer professionellen Steuerung des gesamten Rehabilitations- »Die große Stärke der Unfallversicherung ist, dass alle Leistungen aus einer Hand kommen.« (Claudia Drechsel-Schlund, Geschäftsführerin der BGW-Bezirksverwaltung Würzburg) worden war. Sie ist auf ihn angewiesen – wir haben dafür gesorgt, dass sie sich weiterhin auf ihn verlassen kann. Und wie sieht es mit der Qualität der Leistungen aus? Die Unfallversicherung hat aus ihrer genauen Kenntnis vieler Fälle heraus ein Verfahren eingerichtet, das schon bei der ersten Meldung eines Unfalls oder eines Verdachts auf eine Berufskrankheit greift – je schneller, desto besser. Die kompetente Begleitung der Betroffenen ist dabei ein ganz wichtiger Punkt. Ein Stichwort, das in der Praxis mittlerweile sehr große Bedeutung erlangt hat, ist das „Reha-Management“. Auch bisher hat die Unfallversicherung Verletzten oder Erkrankten schon Berufshelferinnen und Berufshelfer an die Seite gestellt, die diese Fotos: privat; DGUV/Scheurlen, Jan Pauls; fotolia/goodluz Die gesundheitliche Genesung ist das erste Ziel. Genauso wichtig ist bei der Rehabilitation allerdings, dass Menschen nach einem Arbeitsunfall oder mit einer Berufskrankheit wieder an allen Bereichen des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. verfahrens mit allen beteiligten Personen, Einrichtungen und Trägern. Übrigens haben wir gerade erst wieder bei zwei Befragungen von Betroffenen, die Hilfen zur beruflichen Rehabilitation erhalten haben, bestätigt bekommen, dass unsere Leistungen eine hohe Qualität haben. Nicht nur die Betreuung durch die BGW schnitt dabei gut bis sehr gut ab, auch der Erfolg der Maßnahmen war erfreulich. Frau Drechsel-Schlund, Sie selbst leiten eine Bezirksverwaltung der BGW. Was können Versicherte von Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten? Die Bezirksverwaltung in der jeweiligen Region ist der Ansprechpartner für Versicherte, wenn es um gesundheitliche Beein- BGW mitteilungen 01 | 2015 15 Gesund im Betrieb trächtigungen geht. In Würzburg sind wir zum Beispiel für eine Region von Weimar bis Heilbronn zuständig. Bei uns reichen Versicherte beziehungsweise deren Betriebe die Unfallmeldung ein oder melden den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Wir bearbeiten diese Fälle und steuern das Verfahren. Wir unterstützen aber auch, wenn vielleicht noch gar nicht klar ist, ob wirklich eine beruflich bedingte Erkrankung vorliegt, oder wenn bei ersten Rücken-, Haut- oder Atemwegsbeschwerden schnelle Hilfen und Tipps für den Berufsalltag gefragt sind. Deshalb ist unserer Bezirksverwaltung ein Schulungs- und Beratungszentrum angegliedert. In diesem „schu.ber.z“ stehen Expertinnen und Experten für die individuelle Beratung zur Verfügung und es finden Seminare und Schulungen statt. Bei uns im Haus sehen Sie auch wieder, wie eng vernetzt Prävention und Rehabilitation bei der BGW sind: Unser Kundenzentrum ist für beides zuständig – die Bezirksverwaltung und der Präventionsdienst, wir sprechen hier von unserer Bezirksstelle, sind unter einem Dach vereint. Interview: Anja Hanssen Weitere Informationen Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen fördern Mobil zu sein, ist heute in allen Lebenslagen wichtig. Für Menschen mit Behinderungen ist Mobilität daher ein bedeutender Faktor für die gleichberechtigte Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben. Doch wie können sie dabei unterstützt werden, kompetent und selbstbestimmt unterwegs zu sein? zzÜbersichtskarte und Adressen der Bezirksverwaltungen und Präventionsdienste der BGW: www.bgw-online.de/ kundenzentren zz Informationen zu Rehabilitationsleistungen: www.bgw-online.de/rehabilitation zz Filme zu den Leistungen der BGW, zur Berufshilfe und zu den Schulungs- und Beratungszentren: www.bgw-online.de/ filme zz Formulare, unter anderem zur Unfallanzeige: www.bgw-online.de/formularliste 16 BGW mitteilungen 01 | 2015 Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt klar: Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft steht jedem Menschen zu. „Inklusion“ ist das Stichwort – aber wie kann sie gelingen? Das fängt bei der persönlichen Mobilität an: Selbst barrierefreie Gebäude und Transportmittel stellen Menschen mit Behinderungen oftmals vor Hürden, die sie kaum überwinden können. Umso wichtiger ist es, die persönliche, ganz individuelle Mobilitätskompetenz zu fördern. Jetzt stehen dafür eigens zugeschnittene Trainingseinheiten zur Verfügung – als Handbuch zum Download mit Online-Tool zur gezielten Bedarfsermittlung. Projektpartner und Zielgruppen Das Angebot ist im Rahmen des Projekts „Kompetent mobil“ entstanden, das vom www.kompetent- Fotos: Pedro Citoler Gesund im Betrieb Dass Menschen mit Behinderungen auf allen Wegen möglichst eigenständig und sicher unterwegs sein können, ist das Ziel des Programms „Kompetent mobil“. Die umfangreichen Materialien stehen online zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe lassen sich individuelle Lerneinheiten gestalten, die ganz auf den jeweiligen persönlichen Bedarf zugeschnitten sind. Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt wurde. Die Projektpartner sind das Berufsförderungswerk Bad Wildbad (BFW), das Josefsheim Bigge, das Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS), die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Deutsche Rollstuhl-Sportverband (DRS). Das gemeinsam entwickelte Programm richtet sich vor allem an Berufsgruppen, die Menschen mit Behinderungen beraten, begleiten und unterstützen, beispielsweise Fachkräfte, pädagogisches und therapeutisches Personal sowie weitere Berufsgruppen in Werkstätten, Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken. Aber auch in anderen Einrichtungen können die Materialien eingesetzt werden: in der Rehabilitation, in der Behindertenhilfe, in der Altenhilfe, in Schulen und in Unternehmen für den Personentransport. Das Angebot Zur Verfügung stehen ein mobilitätsbezogenes Assessment sowie Lerneinheiten zu -mobil.de verschiedenen Aspekten der sicheren Mobilität. Die Themen: zz unterwegs zu Fuß – mit und ohne Hilfsmittel zz unterwegs mit dem Rollstuhl zz unterwegs mit dem Fahrrad zz unterwegs mit dem Handbike zz unterwegs mit Bus und Bahn zz unterwegs mit Auto, Motorrad und Fahrzeug mit Hilfsmotor Potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Trainings, also mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen, nehmen zunächst eine Selbsteinschätzung vor und werden parallel von ihren Fachkräften eingeschätzt. Auf dieser Basis kann der indivi- duelle Förderbedarf festgelegt und gezielt ein Mobilitätstraining zusammengestellt werden. Sämtliche Lerneinheiten sind im über 900 Seiten starken Handbuch dargestellt. Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Module bietet das Assessment-Tool. Beides ist kostenfrei online zugänglich. Darüber hinaus werden Seminare für Fachkräfte, Lehrkräfte sowie Therapeutinnen und Therapeuten angeboten, die zeigen, wie sich die Materialien passgenau einsetzen lassen. Bei Bedarf können zudem Mobilitätstrainings für Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden. Sebastian Grimm Mehr wissen zz Materialien und Infos online: www.kompetent-mobil.de zz Kontakt: Martin Künemund, Projektkoordinator, Josefsheim Bigge, E-Mail: m.kuenemund@ josefsheim-bigge.de; Martina Magdalinski, BGW-Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion, E-Mail: [email protected] zz Am 29. Juni findet in Dresden eine Fachtagung zu „Kompetent mobil“ statt. Dabei geht es vor allem um den Transfer der Projektergebnisse. Weitere Infos unter www.kompetent-mobil.de. BGW mitteilungen 01 | 2015 17 Ihre BGW Durch die Sitzung führte Dr. Margret Steffen, die Vorsitzende der Vertreterversammlung. Die Vertreterinnen und Vertreter befassten sich unter anderem mit den Berichten der Hauptgeschäftsführung und des Vorstands. Vertreterversammlung der BGW in Bremen Auf ihrer Sitzung im Dezember 2014 beschäftigten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und der Versichertenseite mit den aktuellen Entwicklungen der BGW. Die Vertreterversammlung nimmt in der sozialen Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung die Rolle des Parlaments wahr. In zwei großen Sitzungen pro Jahr kommen die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und der Versichertenseite zusammen, um die Berichte des Vorstands und der Hauptgeschäftsführung entgegenzunehmen sowie wesentliche Entscheidungen zu treffen. Die Sitzung im Dezember 2014 wurde von der Vorsitzenden Dr. Margret Steffen geleitet. Im Bericht des Vorstands ging die BGWVorstandsvorsitzende Birgit Adamek auf aktuelle Entwicklungslinien der Präven- 18 BGW mitteilungen 01 | 2015 Jahreszahlen um etwa 1,6 Prozent an. Bei den Versicherungsfällen wurden mehr Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) gemeldet als durch den Anstieg der Beschäftigtenzahl zu begründen ist. Brandenburg führte dies unter anderem darauf zurück, dass die BGW für ihre kompetente Unterstützung Betroffener bekannt ist. Daher würden Beschwerden frühzeitig gemeldet. Darüber hinaus trügen die vielfältigen Aktivitäten unter anderem im Rahmen der Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“, in der die BGW mitwirkt, dazu bei, dass Betriebe heute sensibler mit dem Thema MSE umgingen. tion und der Rehabilitation ein. Sie hob unter anderem den Start der BGW-Lernplattform und den geplanten Ausbau der E-Learning-Angebote hervor. Adamek betonte darüber hinaus, dass die BGW auch den arbeitsmedizinischen Nachwuchs fördert. So gehört die BGW – neben weiteren Unfallversicherungsträgern – zu den Initiatoren einer Stiftungsprofessur für Arbeitsmedizin und Prävention an der Universität zu Lübeck. Die Verwaltung berichtete in diesem Zusammenhang auch über die BGW-Beteiligung an den drei aktuellen Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), in der Bund, Länder und Unfallversicherungsträger kooperieren. Das Arbeitsprogramm MSE wird von der BGW maßgeblich mitgestaltet. Im Zentrum steht die Plattform www. gdabewegt.de, die seit Sommer 2014 umfangreiche Hilfestellungen zur Prävention von Rückenerkrankungen bietet. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Stephan Brandenburg berichtete, dass die BGW nach wie vor wächst: Die Zahl der Mitgliedsunternehmen stieg 2014 nach den vorläufigen Über alle Arbeitsprogramme der GDA hinweg gestalte sich die Zusammenarbeit der Träger erfolgreich, erläuterte die Leiterin der BGW-Präventionsdienste, Jutta Lamers. Ge- Fotos: BGW/Caspar Sessler Ihre BGW meinsame Leitlinien und ein abgestimmtes Vorschriften- und Regelwerk sorgten dafür, dass Betriebe an vielen Stellen von Vereinfachungen und der Beseitigung von „Doppelregelungen“ auf staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Seite profitieren. Im Rückblick des Vorstands und der Hauptgeschäftsführung auf die Präventionsarbeit der BGW fanden auch die vier Veranstaltungen zum Gesundheitsschutz in der pädagogischen Arbeit Beachtung: In den Jahren 2013 und 2014 erreichten die Kongresse der Reihe „BGW forum“ in den Regionen Nord, Süd, Ost und West insgesamt über 1.900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. Für 2016 sind weitere regionale Veranstaltungen geplant, die sich an verschiedene Berufszweige des „medizinischen Profils“ richten, unter anderem an Selbstständige und Beschäftigte in den Bereichen Arztpraxen, Apotheken, Psychotherapie, Geburtshilfe, Heilpraktik, Labore sowie arbeitsmedizinische Dienste. Die enge Kooperation mit Partnern im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung spielte bei vielen Berichtspunkten eine wichtige Rolle: So erläuterten Adamek und Brandenburg den Vertreterinnen und Vertretern die Entwicklung bei den berufsgenossenschaftlichen Kliniken. Diese arbeiten bereits unter einem gemeinsamen Dach und sollen ab Januar 2016 in einer gemeinnützigen GmbH als Holding zusammengeführt werden. Die BGW hält Anteile an diesen Kliniken, die Unfallverletzten Akutversorgung und Rehabilitation auf höchstem Niveau bieten. Ergänzend zum Bericht von Birgit Adamek ging der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BGW, Jörg Schudmann, auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit ein: Auch in Sachen Softwareentwicklung und Rechenzentren kooperiert die BGW mit anderen Unfallversicherungsträgern, um so eine zukunftsfähige, effiziente und sichere Datenverwaltung zu gewährleisten. Anja Hanssen, Sabine Kühn Mehr zur BGW-Selbstverwaltung Informationen zur Vertreterversammlung, zum Vorstand und zu den Ausschüssen der Selbstverwaltung bietet die Website der BGW: www.bgw-online.de/selbstverwaltung. Freiwillige Versicherung Als „Haftpflichtversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer“ konzipiert, schützt die gesetzliche Unfallversicherung in erster Linie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind über die BGW abgesichert. Dagegen unterliegen insbesondere Selbstständige aus den Bereichen Human-, Tier- und Zahnmedizin, Apotheken, Heilkunde, psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Kosmetik und Schönheitspflege nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Wer die eigene Absicherung gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten vernachlässigt, muss im Ernstfall daher mit Verdienstausfällen bei Erwerbsunfähigkeit rechnen. Womöglich droht gar die Geschäftsaufgabe. Sicherheit schafft eine freiwillige Unternehmerversicherung: Sie bietet zu günstigen Konditionen umfassende Leistungen und eine ganzheitliche Betreuung. Die BGW zz trägt die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, zz zahlt Verletztengeld als Ersatz für den Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation, zz zahlt eine Versichertenrente im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit und zz sichert im Todesfall die Hinterbliebenen ab. Eingebettet sind die Versicherungsleistungen zudem in eine umfassende Präventionsarbeit. Mehr wissen Weitere Informationen zu den Konditionen der freiwilligen Versicherung bietet die Website der BGW unter www.bgwonline.de/versicherung. BGW mitteilungen 01 | 2015 19 Ihre BGW Aktuelles für Unternehmen SERVICE Entgeltnachweis: Stichtag 11. Februar Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bis spätestens 11. Februar den jährlichen „Entgeltnachweis“ einreichen. Die erhobenen Daten bilden die Basis für die Beitragsberechnung – fehlt der Nachweis, muss die BGW die Entgelte der Versicherten schätzen. Dies kann sich gegebenenfalls zum Nachteil der Unternehmen auswirken. Die Daten können der BGW auch online gemeldet werden: http://entgeltnachweis.bgwonline.de. Die dafür nötige Identifikationsnummer (PIN) haben die Unternehmen mit dem Schreiben der BGW Anfang Dezember erhalten. Nach wie vor sind zwei Entgeltmeldungen erforderlich. Eine an die BGW, eine zweite muss mit der Meldung an die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag erfolgen (DEÜV-Meldung). Neue Versicherungssummen Wichtig für versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer: Durch die Anpassung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung erhöhen sich zum 1. Januar 2015 die Pflichtund Mindestversicherungssummen von bisher 20.000 Euro auf 21.000 Euro. Die Änderungen in den Versicherungssummen wurden automatisch vorgenommen. Mehr wissen zz Mehr zur Versicherung und zur Bezugsgröße: www.bgw-online.de/versicherung zz Mehr zu den Beiträgen und zum Entgeltnachweis: www.bgw-online.de/beitraege zz Kontakt: BGW, Bereich Unternehmerbetreuung, Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg, E-Mail: beitraege-versicherungen@ bgw-online.de, Telefon (040) 202 07 - 11 90 20 BGW mitteilungen 01 | 2015 Älter werden im Pflegeberuf In einer Neuauflage liegt die Broschüre „Älter werden im Pflegeberuf“ vor. Die Handlungshilfe wendet sich an Unternehmen und vermittelt, wie sich auch angesichts älter werdender Belegschaften die Zukunft der Pflege sichern lässt. Zum einen werden Analyseinstrumente vorgestellt, die beispielsweise helfen, die betriebliche Altersstruktur oder mögliche Belastungen und Ressourcen der Beschäftigten zu erfassen. Zum anderen wird ausführlich beschrieben, wie Betriebe auf dieser Basis Handlungsfelder identifizieren, Ziele definieren und konkret vorgehen. Checklisten und Praxisbeispiele machen deutlich, dass sich dabei einiges bewegen lässt. Mit der Bestellkarte anfordern oder online herunterladen: www.bgw-online.de, Suche: TP-AAg-11U. Buch-Tipp: „Psychische Erkrankung am Arbeitsplatz“ Die insgesamt zunehmende Zahl psychischer Erkrankungen macht sich auch in der Arbeitswelt bemerkbar. Eine Handlungshilfe des Dachverbands Gemeindepsychiatrie und der Barmer GEK wendet sich speziell an Führungskräfte: Was müssen sie über Krankheitsbilder wissen, welche Anzeichen gibt es, wie können Mitarbeitergespräche geführt werden, wie lassen sich erkrankte Beschäftigte integrieren? Die Broschüre beleuchtet sehr differenziert Führungsaufgaben und Handlungsmöglichkeiten, mit vielen Übersichten und Checklisten. Führungskräfte werden ermutigt, ein Thema anzugehen, das bislang viele Berührungsängste auslöst oder zu Stigmatisierungen führt. Die Materialien helfen sowohl dabei, mögliche Auffälligkeiten festzustellen, als auch das weitere Vorgehen zu strukturieren. Nur am Rande geht die Broschüre allerdings auf weitere Aufgaben gesundheitsfördernder Führung ein, insbesondere die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen als vorbeugende Maßnahme. Daher empfiehlt es sich, die Materialien und Handlungsempfehlungen der Broschüre als Baustein in ein übergreifendes betriebliches Konzept einzubeziehen. Im Internet: www.barmer.de, Webcode: 505281. Service Außerdem finden Sie hier Tipps zu Veranstaltungen sowie Angeboten im Internet. Stets auf dem Laufenden sind Sie mit der Website der BGW: www.bgw-online.de. Aktuelle Veranstaltungen werden dort zeitnah angekündigt. Die meisten Medien stehen als PDFDokumente zum Download zur Verfügung: www.bgw-online.de/medien. Buch-Tipp: „Aufbruch Pflege“ Was bewegt die Altenpflege? Welche Empfehlungen geben Fachleute zu aktuellen Themen wie integrierte Versorgung, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation oder Refokussierung auf den Kernprozess Pflege? Wie lässt sich die Ausbildung in der Altenpflege attraktiv gestalten? Das Buch „Aufbruch Pflege: Hintergründe – Analysen – Entwicklungsperspektiven“ fasst die Empfehlungen der Expertenkommission Pflege der BGW zusammen, die im Zuge der 2006 gestarteten Kampagne „Aufbruch Pflege“ eingerichtet wurde. Angereichert mit umfassenden Recherchen, Interviews und wissenschaftlichen Ergebnissen bietet die Neuerscheinung vielfältige Impulse für Verantwortliche und Verbände sowie für alle Interessentinnen und Interessenten, die sich mit dem Thema Pflege auseinandersetzen möchten. Besonders angesprochen sind zudem Lernende und Lehrende in sozial- und pflegewissenschaftlichen Fachrichtungen, die sich mit dem Werk in aktuelle Fachdiskussionen einarbeiten können. Betriebe und Einrichtungen können das Buch zudem als Arbeitsmittel nutzen, das sie bei der Organisation und Implementierung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten in der Pflege auch langfristig kompetent begleitet. Im Buchhandel erhältlich. Herausgeber: Thomas Behr, Springer Gabler, 2014, ISBN 978-3-658-06720-5, circa 39,99 Euro. Taschenbuch Gefahrstoffe – Ausgabe 2015 Das Taschenbuch ist ein wertvoller Begleiter für alle, die im Betrieb mit Gefahrstoffen umgehen. Es informiert über Themen wie Technische Regeln für Gefahrstoffe, sichere Lagerung, richtige Kennzeichnung und aktuelle Grenzwerte. Mit der Bestellkarte oder online anfordern: www.bgw-online.de, Suche: U748. Medien Veranstaltungen Internet Gefahrstoffinformationen im Netz GESTIS heißt das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dahinter verbergen sich unter anderem umfangreiche Datenbanken zu Gefahrstoffen und Biostoffen. Die GESTIS-Stoffdatenbank enthält Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und anderen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz. Neben Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen für den Notfall finden sich hier wesentliche Daten und Regelungen zu den einzelnen Stoffen, insbesondere auch zu ihrer Einstufung und Kennzeichnung. Seit letztem Jahr gibt es außerdem die GESTIS-Biostoffdatenbank, die Informationen zu Biostoffen wie Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten bündelt. Für über 10.000 Biostoffe finden sich darin Angaben zu wichtigen Eigenschaften und Schutzmaßnahmen, insbesondere bei gezielten Tätigkeiten, wie in Laboratorien. Foto: fotolia/michels Die BGW hält ein breites Medienangebot für die versicherten Unternehmen und Beschäf tigten bereit: Schriften, CDs, Plakate, Aushänge und mehr. Neue Medien stellen wir an dieser Stelle vor – sie können in der Regel mit der Bestellkarte in der Heftmitte kostenlos angefordert werden. Diese beiden Datenbanken und weitere Gefahrstoffinformationen – zum Beispiel eine Zusammenstellung internationaler Grenzwerte für chemische Substanzen – sind über die Website der DGUV zu erreichen: www.dguv.de, Webcode: d3380. BGW mitteilungen 01 | 2015 21 Service Napo-Kurzfilm zum Thema Stress Der kurze Animationsfilm „Stress lass nach“ der Napo-Reihe geht humorvoll den häufigsten Auslösern von arbeitsbedingtem Stress nach. Auch für die betriebliche Präventionsarbeit bietet der Videoclip Anreize, das Thema Stress aufzugreifen. Online ansehen oder DVD bestellen auf der Website der DGUV: www.dguv.de, Webcode: d989380. Weitere Filme der Reihe und zusätzliche Infos: www.napofilm.net/de. Bewegung für alle – mit „Herbert“ Neue Wege zu mehr Sport im Leben: Mithilfe des Facebook-Auftritts von „Herbert bewegt Deutschland“ zeigt die Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ spielerisch, dass Bewegung Spaß machen kann. In kurzen Filmsequenzen und Posts berichtet der titelgebende Herbert, wie er verschiedene Sportarten erlebt und was er anderen Bewegungsmuffeln empfehlen kann: www. facebook.de/deutschlandbewegtherbert. 3. Sifa-Fachtagung in Dresden „Von Sifas für Sifas“ – unter diesem Motto steht eine Tagung der BGW am 24. und 25. April in Dresden, die sich speziell an Fachkräfte für Arbeitssicherheit wendet. Bereits zum dritten Mal sind die Sifas eingeladen, sich über aktuelle Themen auszutauschen, eigene Erfahrungen einzubringen und neue fachliche Entwicklungen zu diskutieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, darüber hinaus geht es unter anderem um die bedarfsorientierte Betreuung von Betrieben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vielfältige Umsetzungshilfen für technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten erwarten. Die Teilnahmegebühr beträgt 149 Euro und umfasst eine Übernachtung im Akademiehotel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (oder gleichwertig) sowie eine gemeinsame Abendveranstaltung. Anmeldeschluss ist der 27. März 2015. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung: www.bgw-online.de/veranstaltungen. Kontakt: [email protected]. Termine Veranstaltungstipps finden Sie stets aktuell unter www.bgw-online.de/veranstaltungen. Die BGW ist unter anderem auf den folgenden Messen und Kongressen vertreten und berät an ihrem Stand zum Versicherungsschutz und zur Gesundheit am Arbeitsplatz: 22 BGW mitteilungen 01 | 2015 zz Grünauer Tagung 19.–21.3., Dresden – Tagung des Schädlingsbekämpfer-Verbands Sachsen zz Altenpflege 2015 24.–26.3., Nürnberg – Leitmesse der Pflegewirtschaft. Die BGW bietet an ihrem Messestand Shows, Aktionen und Informationen zum Thema Rücken unter dem Motto www.gdabewegt.de. zz DDG-Tagung 29.4.–2.5., Berlin – Tagung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Foto: fotolia/karandaev zz Werkstätten:Messe 12.–15.3., Nürnberg – Sozial- und Bildungsmesse zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die BGW stellt unter anderem das Thema sichere Mobilität in den Blickpunkt und präsentiert das Trainingsprogramm „Kompetent mobil“, das in einem Kooperationsprojekt entstanden ist (mehr dazu auf Seite 16–17). PreisrÄtsel 2 NachFreilassemp- zeitbefänger hausung enges, steilwandiges Tal Ausruf des Schmerzes Pflanzenkeimzelle Musik: leise 6 ruckartig ausreißen 8 Antrieb, Reiz, Lockung unbeKosten, stimmAuslagen ter Artikel Zeichen franz. für männl. Tantal Vorname 10 Kurzwort für ein Werkzeug weibl. Nachkomme Inseleuropäer Teil des Schuhs Verlangen 11 Teil von Vogelhälsen Nebenbestimmung (Vertrag) 5 ital. Anrede: Herr einen Motor „frisieren“ ugs.: amerik. Soldat (Abk.) ugs.: schreien, lärmen wider 3 unaufdringlich, gedämpft 7 2. Preis: fächerförmige Flussmündung Halbton unter d Himmelsbote Marktbude 1 Das 30-teilige Besteck Lingo Cromargan protect ® von WMF vereint Ästhetik, Design und Innovation. Das besonders widerstandsfähige Material Cromargan protect® ist extrem resistent gegen jede Art von Gebrauchsspuren, sodass es weder anläuft noch rostet. 9 dt. Vorsilbe der Verneinung Abk.: Papierwährung Planetenname ® Mauer; Raumteiler 1 1. Preis: Bei der Premium-Linie Weimar von PICARD stehen Design und hochwertiges Material im Vordergrund. Ihre Trapezform und die Krokoprägung verleihen der Henkeltasche „Made in Germany“ eine besondere Optik und machen sie zu einem stilvollen Begleiter für den Alltag. Behälter für Paste Bindewort ital. Artikel 12 eine Baustelle begutachten 4 komprimiertes Grafikformat Abk.: Zoologischer Garten japan. Brettspiel Foto: PICARD Lederwaren GmbH Knochenfisch junger Hund Foto: WMF · Württembergische Metallfabriken AG Spaßrückmacher an sichtsBurgen im lose AusMittelalter nutzung Foto: SEVERIN Elektrogeräte GmbH Datum der Hinfahrt, Ankunft Rätsel s1017.8-18 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 3.–5. Preis: Lösen Sie das Rätsel und schicken Sie uns das Lösungswort mit der beigefügten Postkarte (Heftm itte). Mit ein wenig Glück gewinnen Sie einen unserer Preise. Sollte die Postkarte herausgetrennt sein, schicken Sie das Lösungswort bitte an: BGW · Kommunikation · Redaktion BGW mitteilungen · 22079 Hamburg Einsend eschlus 27.03.2 s: 015 Mit dem FIT FOR FUN Smoothie Mix & Go von SEVERIN lassen sich die selbstgemachten Getränke direkt zu Hause verzehren oder bequem unterwegs genießen. Mit einem Fassungsvermögen von circa 600 ml bietet der Smoothie Mix & Go reichlich Platz für Vitamine und passt in jeden Rucksack, Schulranzen, Aktenkoffer sowie in Sporttaschen. Teilnahmebedingungen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGW und ihre Angehörigen dürfen nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Preise sind gestiftet und nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. BGW mitteilungen 01 | 2015 23 www.bgw-online.de Postvertriebsstück C 10874 . Gebühr bezahlt Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) . 22079 Hamburg Und wer sorgt für Sie? Sie sind unternehmerisch tätig und engagieren sich für Ihre Arbeit und Ihre Beschäftigten. Doch was ist, wenn Ihnen selbst etwas passiert? Viele Selbstständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung – zum Beispiel in den Bereichen medizinische Praxen, Apotheken, Psychotherapie oder Kosmetik. Sie können sich aber freiwillig zu besten Konditionen gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichern. Die BGW trägt im Versicherungsfall die Kosten für eine Vielzahl von Leistungen. Foto: istockphoto/GlobalStock www.bgw-online.de Suche: FreiVers
© Copyright 2024 ExpyDoc