BGW mitteilungen Ausgabe 2/2015 herunterladen

Ausgabe 2 | 15
Magazin für ein gesundes Berufsleben
BGW mitteilungen
Verkehrssicherheit
Risiken rund ums Radfahren
minimieren
Gewalt
Kollegiale Erstbetreuung
nach kritischen Vorfällen
Wie eine bewährte Rolle
neu genutzt werden kann
Demografie
Arbeit nach Lebensphasen
gestalten
Editorial
Editorial
Von der Pflicht zur Kür
Wie halten Sie es mit der Pflicht? Sie bietet Sicherheit, so viel ist klar. Doch nicht von ungefähr
begeistert uns eher die Kür; sie erweitert das Blickfeld und erschließt neue Möglichkeiten.
So ähnlich ist das auch, wenn wir uns die neuen Überlegungen für die Rolle der Sicherheitsbeauftragten anschauen. Sie haben sich schon lange als wichtige Unterstützung für den betrieblichen Arbeitsschutz bewährt. Wenn sie aber darüber hinaus verstärkt in die Gesundheitsförderung eingebunden werden, eröffnen sich neue Perspektiven für das Unternehmen und die
Beschäftigten. Die Ansätze für solche „Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte“ stecken noch
in den Kinderschuhen. Aber es gibt wegweisende Projekte: Eines stellen wir Ihnen in unserem
Titelthema auf den Seiten 6 und 7 vor – das der Helios Kliniken GmbH.
Vorn dabei ist auch das Agaplesion Elisabethenstift Darmstadt – dabei geht es jedoch um etwas
ganz anderes: die unmittelbare kollegiale Betreuung von Beschäftigten nach Krisensituationen.
Es passt nicht so richtig, bei so einem ernsten Thema von „Kür“ zu sprechen. Dennoch zeigt auch
dieses Praxisbeispiel, dass es sich lohnt, den Blick über die Regelung verpflichtender Fragestellungen hinaus zu erweitern. Beschäftigte brauchen Hilfe, psychische Langzeitfolgen sollen
minimiert werden – aus diesen Fixpunkten heraus wird jetzt getestet, was als „Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer“ geschulte Mitarbeitende für ihre Kolleginnen und Kollegen leisten können
(siehe Seite 14–15).
Auch wenn die Beispiele grundverschieden sind: Sie überzeugen mit innovativen Konzepten, die
Beschäftigten wie Unternehmen zugutekommen. Vielleicht können wir auch Sie mit dieser Ausgabe unseres Magazins dazu anregen, die „Kür“ zu wagen und Neues zu entdecken.
Ihr
Prof. Dr. Stephan Brandenburg
Hauptgeschäftsführer der BGW
2
BGW mitteilungen 02 | 2015
Inhalt
Sicherheitsbeauftragte
Verkehrssicherheit
Gewalt
Wo die Rolle der Sicherheitsbeauftragten erweitert
wird, lassen sich neue Potenziale für den Gesundheitsschutz erschließen. Auf einem guten Weg
ist die Helios Kliniken GmbH. Seite 6–7
Mit dem Rad zur Arbeit oder auf Dienstwegen unterwegs zu sein bringt Freude, birgt jedoch Unfallrisiken. Infos und Ansatzpunkte für die betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit. Seite 12–13
Nach Gewalterlebnissen oder anderen psychisch
belastenden Situationen benötigen betroffene Beschäftigte Unterstützung. Kollegiale Erstbetreuung
kann helfen. Seite 14–15
4–5
Übergangsfrist zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen endet
4–5
BGW-Fachkongresse für die Altenpflege und für ambulante Einrichtungen
AKTUELL Notiert
TITELTHEMA
6–7
Neue Rolle für Sicherheitsbeauftragte
Gesund im Betrieb
8–9
9
10–11
Lastenhandhabung: Verordnung gilt auch für die Pflege von Menschen
Das Coaching-Angebot der BGW
Demografie und Betrieb: Arbeit nach Lebensphasen gestalten
11
12–13
Verkehrssicherheit: Radfahren sicherer machen
14–15
Erstbetreuung nach Gewalterlebnissen – ein Praxisbeispiel
15
Unterweisung in Werkstätten: Lehr- und Lernhilfen der BGW
16
Praktikum in der Altenpflege: Hilfen zur Unterweisung
17
Unterweisung: Neue E-Learning-Angebote der BGW
IHRE BGW
18–19
20
Tipp: Wettbewerb für Projekte zur betrieblichen Verkehrssicherheit
Jahresrückblick der BGW: Zahlen und Themen 2014
Beitragsbescheide für das Jahr 2014: Beitrag sinkt
Service
21–22
Medien, Veranstaltungen, Internet
rätsel
23
Preisrätsel
Impressum
Herausgegeben von:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
Verantwortlich: Prof. Dr. Stephan Brandenburg,
Hauptgeschäftsführer der BGW
Redaktionsleitung: Torsten Beckel
Redaktion: Anja Hanssen
Assistenz: Sabine Kühn
Kontakt zur Redaktion:
Tel.: (040) 202 07 - 27 27
E-Mail: [email protected]
Grafisches Konzept und Umsetzung:
in.signo GmbH, Hamburg
Produktionsservice: schulz + co
Titelbild: in.signo GmbH, Hamburg
Druck: NEEF+STUMME, Wittingen
Versand: interabo, Hamburg
Erscheinungsweise: 4x jährlich/quartalsweise
Nachdruck: nach Absprache mit der Redaktion
und mit Quellennachweis möglich
Adressänderungen:
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an (040) 202 07 - 27 96
Im Internet: www.bgw-online.de/mitteilungen
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Die „BGW mitteilungen“ sind das offizielle
Mitteilungsblatt der BGW. Die Be­zugskosten sind
im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1869-7844
BGW mitteilungen 02 | 2015
3
Aktuell notiert
Aktuelles zur Kennzeichnung
von Gefahrstoffen
Auf vielen Produkten im Betrieb, aber auch auf Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln finden
sich neue Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Was Betriebe jetzt beachten sollten.
Für den globalen Handel und Transport sind
einheitliche Einstufungen und Kennzeichnungen von Gefahrstoffen wichtig. Daher
wurde das GHS geschaffen – das „Globally
Harmonized System of Classification and
Labelling of Chemicals“; umgesetzt wurde
es mit der CLP-Verordnung (CLP-VO). Mit
dem neuen System ändern sich nicht nur die
Piktogramme, sondern es gelten auch strengere Einstufungskriterien. Die Gefahrstoffverordnung von 2010 basierte zur Überbrü-
ckung von Übergangsfristen der CLP-VO noch
auf den alten Gefährlichkeitsmerkmalen.
Mit Ablauf dieser Übergangsfristen zum
1. Juni 2015 wird sie nun vollständig auf
die CLP-VO umgestellt und anschließend
in einer Neufassung veröffentlicht.
Die Umstellung für Stoffe wie Ethanol oder
Essigsäure ist praktisch abgeschlossen. Auf
sogenannten Gemischen wie Farben oder
Desinfektionsmitteln fanden sich bislang
noch alte Kennzeichnungen. Diese müssen
die Hersteller jetzt bis zum 1. Juni ebenfalls
an das neue System anpassen. Lagerbestände mit alten Kennzeichnungen dürfen
danach noch zwei Jahre verkauft werden.
Gerade bei Gemischen können die geänderten Einstufungskriterien dazu führen, dass
zum Beispiel auf bisher nicht gekennzeichneten Chemikalien künftig das Piktogramm
„ätzend“ zu finden sein wird und mehr Pro-
+ + + + BGW forum + + + + + 2015: Altenpflege + + + + +
Altenpflege
Fotos: BGW/Kröger+Gross, Werner Bartsch
Jetzt anmelden zum BGW forum 2015 „Gesundheitsschutz und Altenpflege“! Der Termin: 7. bis 9. September 2015 in Hamburg.
4
Einen umfassenden Überblick über den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in ambulanten wie stationären Altenpflegeeinrichtungen gibt das BGW forum 2015. Der
große Fachkongress greift Fragestellungen
vom Infektionsschutz bis zur Rückengesundheit, von Hautbelastungen bis zum Gefahrstoffmanagement auf: Wie lassen sich gesundheitliche Belastungen und Risiken ermitteln? Wie sehen praxisnahe Lösungen
aus? Welche Rolle spielen Führung, Kommunikation und Personalentwicklung? Wie
reagieren Betriebe auf die aktuellen demografischen Veränderungen und was kann
beispielsweise eine lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung bewirken?
Die Veranstaltung richtet sich an alle Beteiligten in den Einrichtungen – von den Mitarbeitenden bis zur Leitungsebene. Eine Reihe von Workshops und Vorträgen spricht
einzelne Zielgruppen wie beispielsweise
Führungskräfte auch konkret an. Zudem
erhalten Fachleute für den betrieblichen
2015
BGW mitteilungen 02 | 2015
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebliche Interessenvertretungen vielfältige
Anregungen für ihre Arbeit.
Die Anmeldung für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ist ab sofort über die Plattform
www.bgwforum.de möglich. Dort finden
sich alle Informationen zum Programm sowie aktuelle Hinweise. Die Teilnahmegebühr beträgt bei frühzeitiger Anmeldung
bis zum 31. Mai ermäßigt 90 Euro, danach
regulär 120 Euro. Das Programmheft kann
mit der Bestellkarte in diesem Heft außerdem als Druckversion angefordert werden.
Aktuell notiert
dukte als „entzündbare
Flüssigkeit“ ausgewiesen
werden.
Unternehmen sollten daher prüfen,
ob Handlungsbedarf besteht.
Während der Umstellung:
zz Betroffene Beschäftigte mit dem neuen
System vertraut machen.
zz Restbestände mit alter Kennzeichnung
systematisch aufbrauchen.
Sobald Gefahrstoffe mit neuer Kennzeichnung im Betrieb verwendet werden:
zz Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der Hersteller beschaffen.
zz Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen aktualisieren.
zz Gefährdungsbeurteilungen überprüfen.
Wichtige Informationsquellen
Übersicht auf der BGW-Website:
www.bgw-online.de/goto/ghs
Plakat zu alter und neuer Kennzeichnung
zum Download oder Bestellen:
www.bgw-online.de, Suche: PL3007
Allgemeine Hinweise und Regelungen in der
DGUV Information 213-034: www.bgw-online.
de, Suche: 213-034
Animationsfilm aus der Reihe „Napo“ zu
Chemikalien und deren Kennzeichnung:
www.napofilm.net/de
Branchenübergreifende Arbeitshilfen für
die Gefährdungsbeurteilung nach dem neuen Kennzeichnungssystem:
• GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen im Rahmen der Substitutionsprüfung: www.dguv.de, Webcode: d124774
• Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung – Arbeitshilfe zur Beurteilung der
Hautgefährdung: www.dguv.de, Webcode:
d160116
Informationsquellen für chemische Stoffe wie
Ethanol oder Essigsäure mit aktueller Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-VO:
• Gefahrstoffliste 2014 GHS – Gefahrstoffe
am Arbeitsplatz (IFA-Report 1/2014):
www.dguv.de, Webcode: d939080
• GESTIS-Stoffdatenbank:
www.dguv.de, Webcode: d11892
Dr. Gabriele Halsen
+ 2016: weitere Kongresse zum Gesundheitsschutz + +
Tipps und Tricks für einen sicheren und gesunden Arbeitsalltag von Selbstständigen
und Beschäftigten vermitteln vier Fachkongresse der Reihe BGW forum im Jahr 2016.
Sie sichern die medizinische Versorgung vor
Ort und bieten Service in allen Gesundheitsbelangen: Praxen, Apotheken, Hebammen
und Entbindungspfleger sowie viele weitere
Einrichtungen, die Patientinnen und Patienten ambulant betreuen oder Hilfsleistungen erbringen. Doch wer hier beschäftigt ist,
wird auch mit eigenen gesundheitlichen Herausforderungen konfrontiert.
Wer einen Vortrag oder Workshop anmelden
möchte, kann jetzt seinen Vorschlag einreichen. Bedingung: Die Beiträge sollen bei
allen vier Veranstaltungen platziert werden,
da diese das gleiche Programm haben. Die
Anmeldung von Beiträgen erfolgt ausschließlich über das unter www.bgwforum.de zur
Verfügung gestellte Formular. Meldeschluss
ist der 31. Mai 2015.
Die Termine der Fachkongresse:
zz BGW forum Nord:
04./05.03.2016 in Bremen
zz BGW forum West: 22./23.04.2016 in Wuppertal
zz BGW forum Süd: 10./11.06.2016 in München
zz BGW forum Ost: 04./05.11.2016 in Dresden
Ansprechpartner für Fragen:
Nico Mohnke, Telefon: (040) 202 07 - 32 13,
E-Mail: [email protected].
2016
BGW mitteilungen 02 | 2015
Foto: istockphoto/skynesher
Fachbeiträge gesucht! Auf vier regionalen
Veranstaltungen stehen 2016 Fragen des
Gesundheitsschutzes in ambulanten medizinischen Einrichtungen im Fokus.
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Titelthema
Nicht nur Sicherheits-,
sondern auch Gesundheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind eine feste Größe im betrieblichen Arbeitsschutz.
Ihre Rolle zu erweitern und für die Gesundheitsförderung zu nutzen, ist ein Gewinn
für Unternehmen und Beschäftigte.
Sicherheitsbeauftragte üben ihre Tätigkeit
ehrenamtlich aus und sind fest in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden. Wie viele Sicherheitsbeauftragte im
Unternehmen erforderlich sind, hängt von
der Zahl der Beschäftigten und der betrieblichen Gefährdungssituation ab.
6
BGW mitteilungen 02 | 2015
Ein guter Ausgangspunkt, diese Position
für noch mehr zu nutzen als hauptsächlich dafür, typische Gefährdungen zu beseitigen, oder?! Dieser Gedanke überzeugte
die Verantwortlichen bei der Helios Kliniken GmbH. In Kooperation mit der BGW
werden jetzt Mitarbeitende zu „Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten“ geschult: Sie sollen den Blick nicht nur auf
gesundheitsgefährdende, sondern auch auf
gesundheitsförderliche Aspekte richten.
Dahinter steht ein ganzheitlicher Ansatz
für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen.
Dr. Oliver Schad, Leiter des Zentralen Dienstes Mitarbeitergesundheit und Sicherheit bei
Helios, freut sich, seine Themen mithilfe der
Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten
näher an die Beschäftigten in die mehr als
100 Kliniken der Gruppe zu bringen: „Unser Ziel ist, dass jeder Mitarbeiter und jede
Mitarbeiterin vor Ort eine Anlaufstelle zum
Thema Sicherheit und Gesundheit hat und
weiß, welche Angebote wir machen.“
Maßgeschneidertes Seminar
Um ihre erweiterte Rolle mit Leben erfüllen
zu können, müssen die zukünftigen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten zunächst
über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Für Sicherheitsbeauftragte bietet die
BGW schon seit vielen Jahren Grund- und
Aufbauseminare an, die deren Aufgaben
und rechtliche Stellung thematisieren sowie
Praxisbeispiele und Lösungen erörtern. Auf
dieser Basis erarbeitete Helios eine maßgeschneiderte Ergänzung für ein gemeinsames
Seminarkonzept mit der BGW, das zusätzlich Wissen über das betriebliche Gesundheitsmanagement bei Helios vermittelt.
Inhouse bei Helios oder in den Räumlichkeiten der BGW werden an jeweils zwei Tagen 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro
Seminar geschult. Der geschlossene Kreis,
Fotos: fotolia/Raman Khilchyshyn; Helios Kliniken GmbH; privat
Sie achten darauf, dass ihre Kolleginnen
und Kollegen „vor Ort“ sicher und gesund
arbeiten: Stehen Hygiene- und Hautschutzpläne zur Verfügung und wird danach gearbeitet? Ist eine geeignete persönliche
Schutzausrüstung vorhanden und wird sie
richtig genutzt? Sind Fluchtwege gekennzeichnet und bekannt? Typische Fragestellungen aus dem Alltag von Sicherheitsbeauftragten. Wenn es im Arbeitsbereich irgendwo hakt, sind sie das Bindeglied zwischen
Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Fachleuten für
den betrieblichen Arbeitsschutz sowie der
Unternehmensleitung: Sie beraten, vermitteln, schlagen Lösungen vor.
Titelthema
Bild links: Dr. Oliver Schad,
Leiter des Zentralen Dienstes
Mitarbeitergesundheit und
Sicherheit, Helios Kliniken GmbH
Bild rechts: Silvester Siegmann,
Leiter des Arbeitskreises Betriebssicherheitsmanagement, VDSI
der sich nur aus Helios-Beschäftigten zusammensetzt, fördert auch den unternehmensweiten Erfahrungsaustausch. Die Dozentinnen und Dozenten kommen von der
BGW und von Helios.
Im Helios-Teil des Seminars steht – neben
„Wer, was, wo“ im Unternehmen – insbesondere die neue Rolle der „Helios-Gesundheitsbeauftragten“ im Fokus: Was können
sie für die Beschäftigten vor Ort tun? Wie
ist die regionale Gesundheitsförderung gestaltet? Welche Kennzahlen und Instrumente
stehen zur Verfügung – und wie kann das
für die eigene Tätigkeit genutzt werden?
Darüber hinaus bietet das Seminar grundlegende Informationen zur Tätigkeit von
Sicherheitsbeauftragten im Krankenhaus,
ergänzt um einen Einblick in die vielen Unterstützungsangebote der BGW für die betrieblichen Handlungsfelder Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Für die BGW
ist dieser modulare Zuschnitt ein Testlauf:
Das BGW-Know-how zum Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in gemeinsamen
Projekten mit Betrieben so aufbereitet,
dass es unmittelbar vor Ort angewandt
werden kann. Dabei wird intensiv geprüft,
wie nachhaltig die neu geschaffenen Strukturen wirken.
Die Kooperation zur Qualifizierung von Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten ist
jedenfalls gut gestartet: Die Seminare sind
regelmäßig ausgebucht und werden von den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr positiv bewertet. Der schöne Nebeneffekt: Mit
der neu gestalteten Rolle wächst auch der
Zulauf für das Ehrenamt der Sicherheitsbeauftragten.
Partizipation der Beschäftigten fördern
Ein ganzheitlicher Ansatz für Sicherheit
und Gesundheit im Unternehmen weckt also messbar das Interesse der Beschäftigten.
Aus Sicht von Silvester Siegmann, Leiter des
Arbeitskreises Betriebssicherheitsmanagement im VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit,
ist das nur folgerichtig, denn die Beteiligung
der Mitarbeitenden schafft optimale Voraussetzungen für eine ganzheitliche Gestaltung
der Arbeitsbedingungen und somit auch für
qualitativ hochwertige Arbeitsergebnisse.
Siegmann, der am Institut für Arbeits- und
Sozialmedizin der Universität Düsseldorf
lehrt und forscht, setzt sich seit 2010 für
eine Aufwertung der Rolle der Sicherheitsbeauftragten ein. „Sie kennen die Stärken
und Schwächen ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie die Arbeitsverhältnisse vor Ort am
besten. Sie sprechen die ‚Sprache‘ der Beschäftigten. Sie sind das Bindeglied zwischen
dem Managementsystem und den Beschäftigten und füllen die Forderung nach Partizipation mit Leben“, fasst er zusammen.
Wo auch andere Rollen im Hinblick auf das
betriebliche Gesundheitsmanagement erweitert werden, müssten sich die Sicherheitsbeauftragten zu „Beauftragten für Sicherheit
und Gesundheit“ weiterentwickeln. „Sonst
entsteht eine Lücke, der Kontakt bricht ab
und eine erfolgreiche Partizipation ist nicht
mehr möglich“, argumentiert Siegmann unter anderem auch mit Blick auf die erweiterten Aufgabenkataloge von Fachkräften
für Arbeitssicherheit sowie von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Auch die Sicherheitsbeauftragten selbst finden sich in diesen
Überlegungen wieder: Bei einer Umfrage
Seit 2014 wurden bereits 100 Helios-Beschäftigte zu
Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten geschult.
Im Bild: Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines
Seminars in Berlin.
begrüßten rund 80 Prozent der Befragten
eine fachliche Weiterentwicklung ihres Aufgabenfelds.
Bei Helios wird dieser Ansatz jetzt in die
Praxis umgesetzt: Die offiziell berufenen
Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten
stehen den Klinikgeschäftsführungen beratend zur Seite. Sie verstehen sich als Gesundheitslotsen und -lotsinnen, die ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, sich selbst zu
helfen.
Anja Hanssen, Thorsten Pries
Weitere Informationen
Wie die Zahl der Sicherheitsbeauftragten zu berechnen ist, bestimmt die DGUV
Vorschrift 1. Die BGW informiert unter
www.bgw-online.de/goto/sib-zahl über
die aktuellen Regelungen.
BGW mitteilungen 02 | 2015
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Gesund im Betrieb
Fotos: Kaj Kandler/kombinatrotweiss.de
Deckenlifter und elektrisch verstellbare Betten
entlasten die Pflegekräfte.
Pflege: Auch Menschen gelten als Lasten
Physikalisch gesehen ist der menschliche Körper ebenso eine Last
wie jeder Gegenstand. Das gerät in der Pflege beim Bewegen von
Menschen leicht aus dem Blick, muss aber auch dort beachtet werden.
„Stellen Sie sich vor, Sie sollen einen Baumstamm bewegen, der 100 Kilogramm wiegt“,
erklärt Stefan Kuhn, Präventionsexperte der
BGW. „Das würde wohl kaum jemand ohne
Hilfsmittel versuchen.“ Ganz anders sieht
es aus, wenn es um einen – vielleicht ebenso schweren – Menschen geht: „Tagtäglich
setzen viele Beschäftigte in der Pflege hohe
Muskelkräfte ein, um Betreute zu bewegen
oder bei ihren Bewegungen zu unterstützen“, so Kuhn.
Bewegen und die Bewegungsunterstützung
von Menschen – etwa das Verlagern im oder
aus dem Bett, das Haltgeben im Stand oder
das Unterstützen beim Gehen.
Den Körper als Last zu betrachten, fällt im
Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege schwer. Schließlich steht dort der
Mensch mit seinem Bedarf an Hilfe und seiner Würde im Mittelpunkt. Trotzdem liegt
die Belastung des Bewegungsapparats, insbesondere der Lendenwirbelsäule, beim manuellen Bewegen der zu pflegenden Personen oft über den Grenzen des Vertretbaren.
„An erster Stelle steht in der Verordnung ganz
klar das Vermeiden gefährdender manueller
Handhabungen von Lasten“, betont Kuhn.
Wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit
ihrer Beschäftigten beim manuellen Umgang
mit physikalischen Lasten zu schützen haben, regelt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Sie gilt auch für das
Technische und kleine Hilfsmittel erleichtern das Bewegen der Pflegebedürftigen
(im Bild: Vorbereitung für den Transfer mit
einem Deckenlifter).
8
BGW mitteilungen 02 | 2015
Vorrangiges Schutzziel: Gefährdungen
vermeiden
Neue Handlungshilfe
Wie sich die LasthandhabV konkret im Zusammenhang mit dem Bewegen oder der
Bewegungsunterstützung von Menschen
anwenden lässt, erläutert die neue DGUV
Information 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege – Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung“. Die Broschüre
steht unter www.bgw-online.de, Suche:
207-022, zum Download und zum Bestellen zur Verfügung.
Gesund im Betrieb
Wenn sich das manuelle Bewegen nicht vermeiden lässt, sind die damit verbundenen
Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die
Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu minimieren. Aufgrund der unterschiedlichen Wirksamkeit
haben dabei technische Schutzmaßnahmen
Vorrang vor organisatorischen – und diese
wiederum Vorrang vor personenbezogenen.
Wichtige technische Hilfsmittel sind beispielsweise vollständig elektrisch verstellbare Pflegebetten und Lifter. Auch kleine
Hilfsmittel wie Gleitmatten oder Rutschbretter entlasten die Pflegekräfte und unterstützen die Pflegebedürftigen. Organisatorisch
spielt etwa ein adäquater Personalschlüssel
eine große Rolle. Personenbezogen ergänzen unter anderem Informationen, Unterweisungen und Trainings die technischen
und organisatorischen Maßnahmen.
Grenze der Belastbarkeit einhalten
Die Mobilität der anvertrauten Menschen
zu erhalten und zu fördern ist ein wichtiges
Ziel in der Pflege. 2014 wurde ein Entwurf
für einen entsprechenden Expertenstandard
vorgestellt. „Die angestrebte Gesundheitsförderung und Prävention hat aber auch die
Beschäftigten mit einzuschließen“, betont
Kuhn. Oft ergeben sich hier Synergien: Je
mobiler die zu pflegenden Personen sind,
desto geringer sind auch die potenziellen
Gefährdungen im Sinne der LasthandhabV.
Allerdings darf die Ressourcenförderung
nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen.
Sandra Bieler
Coaching für die Gesundheit
Foto: fotolia/contrastwerkstatt
So ist in der Pflege und Betreuung stets zu
prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt
beim Bewegen unterstützt werden muss.
„Wenn ja, ist als Nächstes zu klären, ob sich
das manuelle Handhaben des Körpergewichts durch organisatorische Maßnahmen
oder Arbeitsmittel vermeiden lässt.“ Mancher Patient, manche Bewohnerin kann zum
Beispiel bestimmte Hilfsmittel selbstständig einsetzen. Jemand anderes benötigt vielleicht einen zusätzlichen Haltegriff oder nur
etwas mehr Zeit, um allein mobil zu sein.
Eine individuelle Begleitung im Rahmen eines Coachings
kann auch dann sinnvoll sein, wenn Fragestellungen
der betrieblichen Gesundheit bearbeitet werden sollen.
Die BGW bietet hierzu Einzel- und Teamcoachings an.
Ein Coaching hilft, schwierige Situationen
zu meistern, und wirkt so psychischen Fehlbelastungen entgegen. Auch die Wahrnehmung von Führungs- und Fachaufgaben
kann belastend sein. Das BGW-Angebot richtet sich an Führungs- und Fachkräfte, die mit
Fragen der betrieblichen Gesundheit zu tun
haben. Es eignet sich besonders für die kompakte Bearbeitung von Gesundheitsthemen.
Dies kann zum Beispiel die Arbeit am eigenen Werteverständnis und Verhalten von
Führungskräften sein, die ihre Kompetenzen zum gesundheitsfördernden Führen
ausbauen wollen – gegebenenfalls im Anschluss an ein BGW-Seminar zum Thema.
prozessen anzugehen und herauszuarbeiten, wie sich Gesundheit, Qualität und Sicherheit dauerhaft in Abläufen und Strukturen
verankern lassen. Im Dialog mit dem Coach
werden individuelle oder teambezogene
Strategien entwickelt. Beschäftigte und Führungsverantwortliche gewinnen dank kreativer Methoden neue Perspektiven und können ihre Handlungsspielräume erweitern.
Führungskräfte lernen im Coaching auch,
besser für ihre eigene Gesundheit zu sorgen.
Denn nur so können sie Mitarbeitende überzeugend bei der Gesunderhaltung unterstützen.
Lars Welk
In Teamcoachings übt die Gruppe beispielsweise den konstruktiven Umgang mit
Konflikten oder die wertschätzende Kommunikation untereinander. Der Vorteil:
Alle Beteiligten werden eingebunden und
motiviert, selbst an der konkreten Lösung
des jeweiligen Problems mitzuwirken.
Coachings lassen sich insbesondere gut dazu nutzen, Rollenkonflikte in Veränderungs-
Mehr wissen
Die Einzel- und Teamcoachings werden von
externen Beraterinnen und Beratern der
BGW durchgeführt. Dabei gelten die günstigen Konditionen der BGW-Organisationsberatung. Weitere Informationen und Kontakt: www.bgw-online.de/goto/coaching.
BGW mitteilungen 02 | 2015
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Foto: fotolia/scusi
Gesund im Betrieb
Wenn die Arbeit zur Lebensphase passt
Pflegeeinrichtungen stehen im Brennpunkt der demografischen Veränderungen: Immer
ältere Beschäftigte müssen immer mehr Pflegebedürftige versorgen, Nachwuchs fehlt.
Unter Bedingungen wie diesen zahlt es sich besonders aus, auf die Lebensphasen der
Beschäftigten einzugehen. Das Ziel: eine Arbeitsgestaltung, die allen gerecht wird.
Bei Dienstplanwünschen, Fortbildungsteilnahmen oder beim Umgang mit Konflikten
wird es offensichtlich: Jüngere denken anders als Ältere, Singles haben andere Prioritäten als Familiengebundene, Karriereund Wertvorstellungen verändern sich von
Generation zu Generation. Wo nur darauf
geachtet wird, dass ältere Beschäftigte altersgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden, werden letztlich wichtige Gestaltungsmöglichkeiten vernachlässigt. Aber wie
kann die Personalpolitik hier ansetzen? Und
was lässt sich mit einer Ausrichtung an
Lebensphasen bewirken?
Wer Lebensphasen definiert, denkt meist an
Partnerschaft, Vereinbarkeit von Beruf und
Familie, Pflegezeiten oder Krankheit. Doch
10
BGW mitteilungen 02 | 2015
auch Faktoren wie ehrenamtliches Engagement, private Weiterbildungen, Hobbys oder
soziale Netzwerke spielen je nach Lebensphase eine unterschiedliche Rolle. Hinzu
kommen Phasen der Neuorientierung oder
persönliche Krisen. Alles in allem: Dinge,
die im Privaten liegen, die jedoch die Verfügbarkeit, die Interessen und die Erwartungen der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz
beeinflussen.
Auch Berufsphasen spielen eine Rolle
Eine konsequente Lebensphasenorientierung nimmt zusätzlich Berufsphasen in den
Blick: Sind die Beschäftigten gerade eingestiegen und orientieren sich noch? Haben
sie eine Phase der beruflichen Reife erreicht,
nehmen sie Führungspositionen wahr? Pla-
nen sie eine Auszeit, einen Auslandsaufenthalt oder haben sie bereits ihren Ausstieg
vor Augen?
Zudem kann sich die Zugehörigkeit zu verschiedenen Generationen bemerkbar machen: Die Babyboomer (1960er-Geburtsjahre) gelten beispielsweise oftmals als durchsetzungsfähig, teamfähig, aber auch konkurrenz- und konflikterprobt. Die Generation Golf (Ende der 60er bis 1980) wird als
karriereorientiert, pragmatisch, auf materielle Werte ausgerichtet und eher kurzfristig
loyal beschrieben. Die nachfolgende Internetgeneration setzt auf neue Medien, ist lernbereit, flexibel und mobil. Trotz individueller Unterschiede ist klar: Mit den Angeboten, die frühere Generationen überzeug-
Gesund im Betrieb
ten, kann man jüngere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter heute nicht mehr so leicht begeistern.
Aufgabe für Führungskräfte
Aus diesen Faktoren ergibt sich der Gestaltungsrahmen für eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Dabei kommt es besonders auf die Führungskräfte an. Sie sind
gefordert, die jeweilige Situation der Beschäftigten zu berücksichtigen: Wo liegen persönliche Herausforderungen? Welche Möglichkeiten kann das Unternehmen bieten?
Was bindet Beschäftigte an den Betrieb?
Auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet das Vorgehen Chancen: Im
Spannungsfeld zwischen Alter, Lebens- und
Berufsphase kommt es zu typischen Belastungen, insbesondere der Psyche. Wo solche
Faktoren in den Gesundheitsschutz einbezogen werden, eröffnen sich Wege, Belastungen systematisch zu reduzieren und Mitarbeitende langfristig gesund zu halten. Nur
ein Beispiel: Wo Sonderregelungen bei der
Arbeitszeit möglich sind, werden Mitarbeitende mit pflegebedürftigen Angehörigen
entlastet oder ergeben sich individuelle Freiräume, beispielsweise durch Sabbaticals.
Dazu müssen jedoch im Unternehmen die
entsprechenden Weichen gestellt werden:
flexible Arbeitszeiten, Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonten, Teilzeitlösungen auch in
Führungspositionen, lebenslanges Lernen,
Wiedereinstiegsprogramme, alternative berufliche Werdegänge und vieles mehr.
Anreiz- und Motivierungssysteme, Gesundheitsförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen sollten genauso in das Gesamtkonzept einbezogen werden wie die übergreifende Unternehmenskultur. Nicht nur
Pflegeeinrichtungen profitieren davon, einen Leitsatz wie den folgenden in die Praxis
umzusetzen: „Wir legen Wert darauf, unseren Beschäftigten in jedem Alter und jeder
Lebensphase genau das richtige Angebot zu
machen.“
Anja Hanssen, Stephan Köhler
Mehr wissen
Die BGW-Beratung unterstützt Betriebe
neben anderen Themen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes auch in Sachen Demografie und Lebensphasenorientierung –
von der Analyse des Handlungsbedarfs bis
zur Maßnahmenplanung und -umsetzung:
www.bgw-online.de/bgm, Telefon: (040)
202 07 - 48 62, E-Mail: gesundheitsmana
[email protected].
Auf dem Hauptstadtkongress Medizin und
Gesundheit vom 10. bis 12. Juni 2015 in
Berlin veranstaltet die BGW im Rahmen des
Deutschen Pflegekongresses ein Plenum:
„Unternehmensführung zwischen BabyBoomern und Generation Internet – Lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung in der
Pflege“, 11. Juni, 14.30 bis 16.00 Uhr.
Auf dem Fachkongress BGW forum 2015
„Gesundheitsschutz und Altenpflege“ geht
eine Reihe von Beiträgen auf die Themen
Demografie und Personalpolitik ein. Der
Termin: 7. bis 9. September in Hamburg.
Weitere Informationen: Siehe Seite 4 und
unter www.bgwforum.de.
Unterwegs – aber sicher!
Wie lassen sich Verkehrsunfälle auf Arbeits- und Dienstwegen reduzieren?
Ein Wettbewerb zeichnet innovative Projekte zur betrieblichen Verkehrssicherheit aus.
Foto: BGW/Werner Bartsch
Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Mobilitätsunfälle im Straßenverkehr; viele von
ihnen enden tödlich. Auch der innerbetriebliche Transport und Verkehr ist ein Unfallschwerpunkt. Die Verkehrssicherheit ist aus
diesen Gründen auch für Unternehmen ein
wichtiges Thema. Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der
Arbeit (VDSI) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) suchen deshalb Projekte, die im betrieblichen Umfeld nachhaltig
Unfälle vermeiden helfen.
Eine Fachjury bewertet die Projekte. Diese
müssen in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis
31. Mai 2015 realisiert worden sein. Die
drei Erstplatzierten können Preisgelder in
einer Gesamthöhe von 6.000 Euro gewinnen. Außerdem werden unter allen Beiträgen zehn Fahrsicherheitstrainings verlost.
Mitmachen
Beiträge für den Wettbewerb „Unterwegs –
aber sicher!“ können ausschließlich in digitaler Form unter www.vdsi.de/unterwegsaber-sicher eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2015.
BGW mitteilungen 02 | 2015
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Gesund im Betrieb
Sicher radeln und radeln lassen
Jetzt im Frühsommer nutzen wieder mehr Beschäftigte das Fahrrad für den Weg zur Arbeit
und für Dienstwege. Jeder Betrieb kann dazu beitragen, dass sie sicher ankommen.
Wer mit dem Fahrrad fährt, tut etwas für
seine Gesundheit, schont die Umwelt und
spart Spritkosten – also alles prima? Leider
nein, denn gleichzeitig tragen Radfahrerinnen und Radfahrer ein relativ hohes Unfallund Verletzungsrisiko. Sie werden im Verkehrsgeschehen leicht übersehen und ihre
Fahrzeuge haben keine Knautschzone. Umso wichtiger ist es, für Sicherheit zu sorgen.
„Betriebe sollten ihre Beschäftigten immer
wieder für die Gefährdungen von Radfahrerinnen und Radfahrern sensibilisieren“,
rät Welk. „Dazu bieten sich je nach Situation
Einzel- oder Gruppengespräche an, gegebenenfalls auch die Zeitschrift für Mitarbeitende oder das Intranet.“
Gefährliche Hindernisse entstehen auch
durch Fahrzeuge, die auf dem Radweg halten oder parken. Ebenso durch Fußgängerinnen und Fußgänger, die unvermittelt
auftauchen oder die Richtung ändern.
Wo fahren?
Weit verbreitet ist die Annahme, dass Radfahrerinnen und Radfahrer am sichersten
auf dem Radweg unterwegs seien. Studien
haben aber ergeben, dass dies oft nicht der
Fotos: fotolia/blas
„Gefordert sind hier neben den Radlerinnen
und Radlern auch diejenigen, die mit dem
Auto fahren oder zu Fuß gehen“, betont Lars
Welk, Verkehrsexperte der BGW. Autofahrerinnen und -fahrer gefährden Personen
auf dem Rad beispielsweise, wenn sie mit
zu wenig Abstand überholen, beim Rechtsabbiegen den Schulterblick vergessen oder
auf einem Parkstreifen die Tür öffnen, ohne
zu schauen.
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BGW mitteilungen 02 | 2015
Gesund im Betrieb
Fall ist. Auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen werden sie an Ausfahrten und Kreuzungen leichter übersehen und
stoßen öfter mit Fußgängerinnen oder Fußgängern zusammen.
Viele Radwege sind ungünstig gestaltet. Oft
verlaufen sie hinter Grün- oder Parkstreifen,
sodass die Radlerinnen und Radler an Einmündungen oder Kreuzungen recht unvermittelt ins Straßenverkehrsgeschehen geraten. Häufig führt der Radweg an Kreuzungen noch rechts an der Rechtsabbiegerspur
vorbei – mitten durch den toten Winkel der
abbiegenden Fahrzeuge. Auch sind die Wege
manchmal zu schmal oder zu nah am Parkstreifen angelegt. Als besonders gefährlich
haben sich Radwege auf der linken Straßenseite erwiesen. Dort darf man ohnehin nur
fahren, wenn es entsprechend ausgeschildert
ist. Denn wer links radelt, wird an Ausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen besonders leicht übersehen.
Wie fahren?
Ganz allgemein ist für die Sicherheit im
Straßenverkehr vorausschauendes und rücksichtsvolles Verhalten aller Beteiligten wichtig. Alle, die per Rad unterwegs sind, sollten darauf achten, dass sie wahrgenommen
werden und berechenbar fahren. „Dazu gehört, im Zweifelsfall Blickkontakt zu den
anderen Personen aufzunehmen und eigenes Abbiegen durch Handzeichen anzukündigen“, erläutert Welk.
„Wichtig ist zudem genügend Sicherheitsabstand“, fügt der Verkehrsexperte hinzu.
„Als Anhaltspunkte kann man sich als Radfahrerin oder Radfahrer 80 Zentimeter zum
Gehweg, bis zu einem Meter zum rechten
Fahrbahnrand und 1,50 Meter zu parkenden
Fahrzeugen merken.“ Wer das Auto nutzt,
hat beim Überholen von Fahrrädern grundsätzlich mindestens 1,50 Meter Abstand zu
halten.
Womit fahren?
Besser wahrgenommen werden Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn,
auf einem nur optisch davon getrennten
Radstreifen oder auf einem durch eine gestrichelte Linie abgeteilten Schutzstreifen.
Allerdings radeln sie dort durchgängig im
oder am Kfz-Verkehr mit.
Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen
übrigens die durchgezogene Linie zum Radstreifen nicht überfahren und die gestrichelte zum Schutzstreifen nur bei Bedarf – aber
ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Parken ist auf Rad- und Schutzstreifen tabu.
Oft können Radfahrerinnen und Radfahrer
wählen, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Die Benutzungspflicht für Radwege wurde bereits 1997 auf blau beschilderte Strecken (siehe Kasten) beschränkt.
Tabu für Erwachsene ist jedoch der Gehweg.
Es sei denn, dort steht das Zusatzschild „Radfahrer frei“: Solche Gehwege dürfen in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Vorrang
hat allerdings, wer zu Fuß geht.
Die Grundvoraussetzung für sicheres Radfahren ist und bleibt ein entsprechend ausgestattetes und voll funktionstüchtiges
Fahrzeug. „Hier können auch die Betriebe
etwas tun – selbst wenn sie keinen Fahrradfuhrpark für Dienstwege haben“, erklärt
Welk, „denn wer sichere und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten schafft, trägt dazu
bei, dass die Beschäftigten für den Weg zur
Arbeit eher ein gutes, sicheres Rad nutzen –
und nicht ein altes, klappriges Zweitrad.“
Ergänzend empfiehlt sich für Radlerinnen
und Radler das Tragen möglichst großflächiger Reflektoren, etwa in Form einer Warnweste oder eines Rucksacküberzugs, sowie
eines passenden und richtig eingestellten
Helms. Damit dieser auch die Stirn schützt,
muss er ungefähr waagerecht sitzen. Außerdem sollten die Riemen oder Stellschrauben
regelmäßig nachjustiert werden.
Sandra Bieler
Benutzungspflichtige Radwege
Vorgeschrieben ist das Nutzen des Radwegs grundsätzlich dort, wo runde blaue Verkehrsschilder mit weißem Fahrradsymbol stehen:
zz Der reine Radweg trägt nur das Fahrradsymbol. Er kann auf Bordsteinhöhe oder als Radstreifen auf Fahrbahnhöhe angelegt sein.
zz Der getrennte Rad- und Gehweg wird durch zwei Symbole nebeneinander angezeigt: Fahrrad
und gehende Personen. Jede Gruppe hat den für sie bestimmten Teil des Weges zu nutzen.
zz Der gemeinsame Geh- und Radweg ist an übereinander angeordneten Symbolen zu erkennen.
Dort teilen sich beide Gruppen den Weg. Nach Gerichtsurteilen haben dabei allerdings die
Radfahrerinnen und Radfahrer größere Sorgfaltspflichten. Von ihnen wird erwartet, dass
sie im Notfall jederzeit anhalten können.
Auf die Fahrbahn ausweichen dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer von diesen Wegen, wenn
sie nicht benutzbar sind – etwa wegen Beschädigungen, parkender Fahrzeuge oder anderer
Hindernisse.
BGW mitteilungen 02 | 2015
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Gesund im Betrieb
Erstbetreuung: Vermeiden, dass die Psyche leidet
Kollegiale Unterstützung hilft Menschen, die gerade eine kritische Situation erleben mussten.
Aus dieser Erfahrung ist die Idee der Erstbetreuung nach Gewalterlebnissen oder anderen
psychisch belastenden Vorfällen entstanden, die von der BGW derzeit getestet wird.
für einige Zeit aus der Bahn warf. „Danach
habe ich alle Toten wiedergesehen.“ Psychologische Hilfe hat er sich dann auf eigene
Initiative beschafft. Persönliche Momentaufnahmen, die sein Engagement für die
Gewaltprävention und für die Betreuung
von Betroffenen erklären.
Heute ist Heiko Reeg stolz darauf, dass bei
ihm in der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Agaplesion
»Was unsere Patientinnen und Patienten
täglich an Fürsorge von uns erwarten,
das müssen wir uns selbstverständlich
auch gegenseitig geben.«
(Prof. Dr. Dr. Martin Hambrecht, Chefarzt
am Agaplesion Elisabethenstift Darmstadt )
Aufarbeitung des Vorfalls statt. Ähnlich war
es, als ihn eine dramatische Auffindesituation nach einem Suizid auf seiner Station
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BGW mitteilungen 02 | 2015
Elisabethenstifts Darmstadt die Idee der
„Erstbetreuung“ getestet wird. Es geht darum, Beschäftigten unmittelbar nach Vorfäl-
len, die ein Psychotrauma auslösen können,
zur Seite zu stehen. Je eher dabei der Weg
auch zu professioneller Hilfe geebnet werden
kann, desto besser lässt sich Traumatisierungen vorbeugen.
Was kollegiale Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer im Elisabethenstift leisten, wird
auch in anderen Branchen schon umgesetzt.
Doch bislang ist unklar, wie ein solches Angebot unter den Bedingungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege
aussehen könnte. Aus diesem Grund testet
die BGW derzeit in Pilotprojekten die Wirkungsweise und die Akzeptanz durch die
Beschäftigten.
Den Weg weisen
Die Erstbetreuenden sollen keine psychologische Beratung durchführen, sondern ganz
praktisch durch die Situation lotsen: einschätzen und stabilisieren, Ruhe und Ansprache bieten, klären, ob jemand besser
nach Hause gehen sollte und wie das umsetzbar ist, gegebenenfalls den Weg zum
Fotos: fotolia/Photographee.eu; Alexander Heimann
Wenn Heiko Reeg lakonisch von seinem
„Ritterschlag“ berichtet, geht es nicht um
einen schönen Berufseinstieg. Noch viele
Jahre später ist der Vorfall, bei dem ein Psychiatrie-Patient dem Krankenpfleger völlig
unerwartet auf den Kopf schlug, für ihn so
erschütternd wie damals – auch angesichts
seiner Erfahrung danach: Es gab zwar individuelle Bemühungen, ihn später nicht wieder mit dem Täter zu konfrontieren, doch
darüber hinaus fand keinerlei systematische
Gesund im Betrieb
Durchgangsarzt oder zur Durchgangsärztin
begleiten, die Meldung des Vorfalls im Betrieb und bei der BGW anstoßen. Bewusst geht
es nicht um die emotionale Seite des Erlebten. Die Helferinnen und Helfer müssen über
Wissen zur Krisenintervention verfügen; wichtig ist auch, dass sie von Mitarbeitenden wie
von Führungskräften akzeptiert werden.
Im ersten Schritt erfolgt eine Schulung der
künftigen Erstbetreuer und Erstbetreuerinnen – unter anderem werden Gesprächstechniken in Krisensituationen vermittelt.
Im Elisabethenstift konnte man dabei auf die
umfassende Vorarbeit des Koordinationsausschusses Gewaltprävention zurückgreifen.
Denn seit Heiko Reegs Erlebnissen hat sich
einiges getan: Es gibt Handlungsleitfäden,
Deeskalationstrainings für Mitarbeitende,
definierte Melde- und Dokumentationswege
und vieles mehr.
Zurückzuführen ist das in besonderer Weise
auch auf Chefarzt Prof. Dr. Dr. Martin Ham-
brecht, der sich schon kurz nach seinem Eintritt in das Unternehmen vor rund zehn Jahren des Themas annahm. Auch die kollegialen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer unterstützt er persönlich und macht damit deutlich, dass alle Vorfälle ernst genommen werden: „Was unsere Patientinnen und Patienten
täglich an Fürsorge von uns erwarten, das müssen wir uns selbstverständlich auch gegenseitig geben, wenn wir bei der Arbeit in psychische Notlagen geraten. Der Chef ist da Vorbild.“
Im Elisabethenstift folgt die Erstbetreuung
einer Verfahrensanweisung, die einen Schrittfür-Schritt-Überblick über die Hilfsleistungen bietet. Eine Namensliste und ein spezielles „Erstbetreuungs-Handy“ liegen an der
Pforte bereit.
Nicht ohne präventive Maßnahmen
Gute Voraussetzungen wie in diesem Beispiel tragen wesentlich dazu bei, dass das
Vorhaben Erstbetreuung erfolgreich ist und
von den Beschäftigten angenommen wird.
Erst einmal muss dazu der professionelle
Umgang mit Gewalt und Aggression in der
Organisationskultur verankert werden – mit
Unterstützung der Führung. Und es geht
nicht ohne einen „Unterbau“ an konkreten
Maßnahmen zur Gewaltprävention, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung. Denn
die Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer kommen schließlich erst zum Einsatz, wenn
schon etwas passiert ist. Und das sollte
möglichst die Ausnahme bleiben.
Anja Hanssen
Mehr zum Thema Gewalt und Aggression
Die Website der BGW bietet umfassende Informationen zum Umgang mit Gewalt und Aggression
sowie zu Unterstützungsangeboten der BGW: www.bgw-online.de/gewalt.
Unterweisungsmaterialien für Werkstätten
Menschen mit Behinderungen lernen meist eher praktisch, haptisch und visuell. Daher ist ihre Unterweisung eine besondere Herausforderung.
sichtlich bis Ende des Jahres komplett überarbeitet.
Zum Anfassen und Spielen
Große Unterschiede in Konzentrationsfähigkeit und Auffassungsgabe der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stellen hohe Ansprüche an Unterweisende und ihre Methodik. Mit umfangreichen Lern- und Lehrhilfen, die online im BGWLernportal zur Verfügung stehen, unterstützt die BGW Einrichtungen
bei dieser Aufgabe. Die bekannte Identifikationsfigur „Nils“ weist
dabei den Weg.
Mit dem „Unterweisungsbaukasten“ liegt
ergänzend ein haptisches Modul vor:
ein Aktionsspiel, das in einer runderneuerten Ausgabe wieder bestellbar ist. Enthalten sind über 150 Aktionskarten für den Berufsbildungsbereich – jetzt in Leichter Sprache.
Weitere stehen online zur Verfügung.
Zum Herunterladen und Bearbeiten
Linda Tappe
Baukasten bestellen
Der „Unterweisungsbaukasten“ für Werkstätten (das Aktionsspiel)
kann gegen eine Schutzgebühr von 29 Euro online bestellt werden:
www.bgw-online.de, Suche: CP-Um14.
BGW mitteilungen 02 | 2015
Foto: BGW/Kröger+Gross
In den „Offenen Angeboten“ unter www.bgw-lernportal.de finden
sich Materialien für die Bereiche Berufsbildung, Holzwerkstatt,
Lager und Transport, Garten- und Landschaftsbau sowie für weitere Bereiche. Arbeitsblätter, Handlungshilfen und Präsentationen
erleichtern die Unterweisung. Hinzu kommen Filmsequenzen, Online-Lernspiele sowie Grafiken zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Hilfestellungen gibt es auch für die Erstunterweisung und
zu verschiedenen Einzelthemen. Die Materialien werden voraus-
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Gesund im Betrieb
Foto: BGW/Kröger+Gross
www
→ w ww.bgw-online.de/
unterweisung-pflegepraktikum
Altenpflege: Hilfen zur Unterweisung im Praktikum
Junge Menschen für das Berufsfeld Altenpflege zu interessieren, tut angesichts
des Fachkräftemangels not. Wer als Praktikantin oder Praktikant „schnuppern“ darf,
benötigt jedoch ein Grundgerüst für den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz.
Für die Altenpflege bedeuten Praktikumsangebote sowie Freiwilligendienste eine gute
Möglichkeit, ein erstes Interesse für dieses
Berufsfeld zu konkretisieren. Doch sobald
die Neulinge vor Ort sind, gelten auch für
sie Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit. Gesetzliche Vorgaben, Beschäftigungseinschränkungen, arbeitsmedizinische Vorsorge: Was müssen die Einrichtungen wissen? Wie können sie die Kurzzeitkräfte in
den Arbeits- und Gesundheitsschutz einbinden und unterweisen? Die BGW bietet
hierzu Info- und Lernmaterialien.
Praktikantinnen und Praktikanten verfügen
naturgemäß nicht über den gleichen Erfahrungsschatz wie qualifizierte Pflegekräfte,
wenn es darum geht, Risiken für die eigene
Gesundheit zu erkennen. Daher ist es umso
wichtiger, ihre Tätigkeit von vornherein sicher zu gestalten. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz gilt die jeweilige Einrichtung
dabei als verantwortliche Arbeitgeberin,
selbst wenn die Verträge der Beschäftigten
mit Ausbildungsinstitutionen oder anderen
Trägern geschlossen wurden.
Für Praktikumstätigkeiten muss ebenso wie
für andere Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Zu unterscheiden sind drei Fälle:
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BGW mitteilungen 02 | 2015
zz Praktikum von Schülerinnen und Schülern – Jugendliche unter 18 Jahren
zz Praktikum in der Berufsbildung – Jugendliche unter 18 Jahren
zz volljährige Berufseinsteigerinnen und
-einsteiger sowie Freiwilligendienstleistende
Die Einsatzmöglichkeiten variieren je nach
Alter, Zweck des Praktikums, Ausbildungsstand und persönlichen Voraussetzungen.
So dürfen Schülerinnen und Schüler beispielsweise keine Tätigkeiten mit Gesundheitsgefahren übernehmen – dementsprechend sind wiederum keine arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. In der Berufsbildung dürfen Jugendliche unter fachkundiger Aufsicht dagegen
auch manche potenziell gefährdende Tätigkeit ausüben. Für Erwachsene, die ein Praktikum machen, gibt es keine allgemeinen
Beschäftigungseinschränkungen.
Angebot der BGW: Infomappe und
Online-Unterweisungshilfen
Eine Übersicht über die Anforderungen bietet eine Infomappe, die bei der BGW bestellt werden kann. Ergänzend stehen Unterweisungshilfen zur Verfügung: Die Kurzzeitkräfte eignen sich mithilfe der Online-Lernmaterialien der BGW selbst Arbeitsschutz-
wissen an und überprüfen dies in einem
Test. Der Vorteil für die Pflegeeinrichtungen:
Der ausgefüllte und mit den Praktikanten
und Praktikantinnen besprochene Wissenstest dokumentiert, dass sie ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben.
Das Angebot ist ein Beitrag zum „Ausbildungspakt“ der Bundesregierung und weiterer Partnerinnen und Partner, mit dem die
Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege gefördert werden soll. Federführend
ist hierbei das Bundesfamilienministerium;
auch die BGW beteiligt sich an der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive. Angesichts fehlenden Nachwuchses bei gleichzeitig steigender Zahl von Pflegebedürftigen
geht es vor allem darum, die Attraktivität
des Berufsfelds zu steigern.
Maria Aigner, Hermann Bach
Mehr wissen
Mit der Bestellkarte kann die Infomappe
für Altenpflegeeinrichtungen (TP-PrakE-11)
angefordert werden. Die Online-Hilfen sind
unter www.bgw-online.de/unterweisungpflegepraktikum zu finden.
Gesund im Betrieb
Unterweisung?
Gewusst wie!
Die Unterweisung der Beschäftigten ist ein wichtiger Baustein im Arbeitsschutz. Infos,
Tipps und Tricks zum Thema stehen jetzt auch auf dem BGW-Lernportal zur Verfügung.
Fotos: BGW; fotolia/frogarts; guteksk7
Mit der Unterweisung geben Unternehmerinnen und Unternehmer konkrete Erläuterungen zur sicheren und gesunden Tätigkeit am jeweiligen Arbeitsplatz. Doch was
ist eine Unterweisung? Wann muss unterwiesen werden? Wer trägt die Verantwortung? Welche Themen sollten aufgegriffen
werden und welche Methoden bieten sich
an? Kompakte Antworten auf diese Fragen
finden sich in einem neuen Lernmodul auf
dem BGW-Lernportal: zum Durchklicken,
Erleben und Anwenden.
Das Lernmodul „Unterweisung“ ist für alle
Branchen und Bereiche geeignet und bietet eine anschauliche Einführung. Schritt
für Schritt werden die Aspekte einer Unterweisung vorgestellt und anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht. Während der Bearbeitung machen sich die Nutzerinnen und
Nutzer Notizen für eine eigene Umsetzung
und halten so am Ende eine fertig ausgefüllte Planungshilfe für ihre Unterweisung in
der Hand. Eine vollständige Bearbeitung dauert etwa 60 Minuten.
Online-Fortbildung für alternativ
betreute Unternehmen
Zusätzlich zum allgemeinen Modul „Unterweisung“, das für alle Nutzerinnen und Nutzer öffentlich zugänglich ist, stehen im anmeldepflichtigen Bereich des Lernportals
die Kurse „Unterweisung in der Arztpraxis“
und „Unterweisung im Friseursalon“ zur
Verfügung. Sie richten sich speziell an Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich
für die alternative bedarfsorientierte Betreuung entschieden haben. Bei dieser Variante der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung steht die eigene
Qualifikation für Arbeitsschutzthemen im
Mittelpunkt; die Betreuung durch externe
Fachleute findet ergänzend bedarfsbezogen
statt.
Der Online-Kurs besteht aus dem allgemeinen Unterweisungsmodul und vertiefenden
Inhalten. Dabei wird anhand eines Praxisbeispiels gezeigt, wie Unterweisungen aussehen können. Die Themen sind:
zz Unterweisung in der Arztpraxis am Beispiel Infektionsschutz
zz Unterweisung im Friseursalon am Beispiel Hautschutz
Zusätzlich profitieren die Unternehmerinnen
und Unternehmer von der Begleitung durch
„E-Tutoren und -Tutorinnen“, sodass sich
persönliche Fragen schnell klären lassen.
Der Online-Kurs schließt mit einem Wissenstest ab, mit dem ein Fortbildungsnachweis
im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells erbracht wird. Der Zeitaufwand für diesen Online-Kurs beträgt etwa 90 Minuten.
Nicole Kay
Im Internet
Unter www.bgw-lernportal.de steht das
allgemeine Modul „Unterweisung“ in den
„Offenen Angeboten“ zur Verfügung. Für
die Teilnahme an den Online-Kursen ist
eine Anmeldung erforderlich.
BGW mitteilungen 02 | 2015
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Ihre BGW
Geschäftsjahr 2014
BGW in Zahlen und Themen
622.563
Versichert waren
im Einzelnen:
711.847
711.847 Betriebsstätten (+1,47 Prozent)
Unternehmen
waren Ende 2014 bei der BGW versichert –
das macht 9.732 Unternehmen mehr als 2013
(+1,59 Prozent).
7.729.770
7.729.770 Personen (gerechnet als Versicherungsverhältnisse) (+2,38 Prozent)
Diese meldepflichtigen Versicherungsfälle wurden 2014 erfasst:
72.047 29.209 12.590
72.047 Arbeitsunfälle (+5,49 Prozent)
29.209 Wegeunfälle (–4,58 Prozent)
12.590 Verdachtsfälle auf eine meldepflichtige Berufskrankheit (+3,43 Prozent)
Insgesamt ergibt das 113.846 Versicherungsfälle, 2,49 Prozent mehr als
im Vorjahr. Zu beachten ist dabei, dass auch mehr Personen versichert sind.
Was verbirgt sich hinter
den Meldungen auf eine
Berufskrankheit?
24,3 %
bezogen sich auf die
Wirbelsäule (+22,45 %)
57,4 %
8,1 %
bei
handelte es sich um Infektionskrankheiten (–0,49 %)
der Verdachtsfälle
betrafen die Haut (–0,67 %)
Sonstige
3,5 %
waren Atemwegserkrankungen (–13,12 %)
Warum wurden 562 Wirbelsäulenerkrankungen mehr als im Vorjahr gemeldet?
562
Ein wesentlicher Grund dafür ist paradox: Die BGW engagiert sich stark für die Rückengesundheit im Beruf. Das kommt bei den Versicherten an – bei gesundheitlichen Beschwerden
wenden sie sich frühzeitig an die BGW. So können sie die Unterstützungsangebote nutzen.
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BGW mitteilungen 02 | 2015
Mehr wissen
Vormerken: Ab Ende Juni kann der ausführliche Jahresbericht 2014 der BGW
unter www.bgw-online.de/jahresbericht
heruntergeladen oder als Druckversion
bestellt werden.
Ihre BGW
Themen 2014
Freigeschaltet:
BGW-Lernportal
Nach den Auftaktveranstaltungen im Jahr 2013 führte die BGW ihre
regionalen Fachkongresse der Reihe „BGW forum“ fort. 2014 fanden
in Bremen das BGW forum Nord und in Ulm das BGW forum Süd statt.
Beleuchtet wurden die verschiedenen Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der pädagogischen Arbeit – mit jeweils rund
500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Mit der Realisierung eines eigenen Lernportals hat die BGW klassische Arbeitsschutzthemen E-Learning-fähig gemacht. Unternehmen, die sich für die alternative bedarfsorientierte Arbeitsschutzbetreuung entschieden haben, können so ganz einfach ihrer laufenden Fortbildungsverpflichtung nachkommen. Zudem gibt es eine
Reihe offener Angebote für verschiedene Zielgruppen, zum Beispiel
Online-Unterweisungsmaterialien für Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen. Einloggen unter: www.bgw-lernportal.de.
Foto: BGW/Dag von Boor
Foto: BGW/Werner Bartsch
Fortgeführt:
BGW forum Nord und Süd
Um Erzieherinnen und Erzieher direkt vor Ort über berufsbedingte
Gefährdungen und Prävention aufzuklären, tourt seit Mai 2014 das
„BGW mobil“ durch Deutschland und bringt das Thema Gesundheit
in die Kitas des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) und in weitere Einrichtungen. Der mit einem Aktions- und Besprechungsraum ausgestattete LKW hat eine Gesundheitspädagogin an Bord und bleibt
jeweils einen Tag. Bis März 2016 ist das „BGW mobil“ unterwegs
und fährt in dieser Zeit bei mehr als 220 Kindertagesstätten vor.
In Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk Bad Wildbad,
dem Deutschen Rollstuhl-Sportverband, dem Josefsheim Bigge und
dem Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport
entwickelte die BGW „Kompetent mobil“. Das Angebot richtet sich an
mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen und an diejenigen, die sie beraten, begleiten und unterstützen. Das Ziel lautet,
Menschen mit Behinderungen zu einer möglichst autarken Mobilität
zu verhelfen. Mehr Infos unter: www.kompetent-mobil.de.
Foto: BGW/Michael Zapf
Gut unterwegs:
Kompetent mobil
Foto: BGW/Joy Eva Kröger
Durchgestartet:
BGW mobil
Mit den „Young Magazines“ informiert die BGW Auszubildende in verschiedenen Gesundheits- und Pflegeberufen praxisnah und unterhaltsam über einen gesunden Berufsalltag. 2014 wurde die Gestaltung der
Magazine überarbeitet. „Young Look“ – für Friseur-Azubis – erhielt zudem virtuelle Verstärkung: Unter
www.bgw-young.de/look kann das Magazin mit vielen Extras auch online gelesen werden. Darüber hinaus
ist „Young Look“ mit eigenen Aktionen in den „Traum-Raum“ der BGW eingezogen, die Facebook-Community für das Friseurhandwerk: www.facebook.com/traumraum.
Foto: BGW
Neuer Look: „Young Magazines“ der BGW
BGW mitteilungen 02 | 2015
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Ihre BGW
BGW-Beitrag sinkt
Foto: fotolia/Trueffelpix
Die Beitragsbescheide für 2014 liegen vor: Der
BGW-Beitrag fällt niedriger aus als im Vorjahr.
Gute Nachrichten für alle Mitgliedsbetriebe: Die BGW hat für das
Umlagejahr 2014 einen wichtigen Beitragsfaktor gesenkt. So fällt
der Beitragsfuß
zz für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Unternehmen auf
2,06 (Vorjahr: 2,10)
zz für alle anderen Unternehmen auf 2,19 (Vorjahr: 2,22)
Möglich wurde die Senkung durch das günstige Zusammentreffen
mehrerer Faktoren. „Die BGW hat durch gutes Wirtschaften die gesetzlich vorgegebene Steigerung ihrer Fremdlasten in den vergangenen Jahren abgefedert“, erklärt Hauptgeschäftsführer Prof. Dr.
Stephan Brandenburg. „Hinzu kommen das kontinuierliche Wachsen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege und die gute
Wirtschaftslage in Deutschland allgemein. Auch die engagierte
Präventionsarbeit in vielen Mitgliedsbetrieben der BGW wirkt sich
positiv aus.“
Formel zur Berechnung der Beiträge
Beitrag =
Umstellung abgeschlossen
Mit dem Umlagejahr 2014 ist der stufenweise Wechsel vom bisherigen Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften zum
neuen System der Lastenverteilung abgeschlossen. Damit endet nun
die umstellungsbedingte jährliche Mehrbelastung der BGW im Bereich der Fremdumlagen.
Rechtzeitig zahlen
Fälligkeitstermin für den Zahlungseingang bei der BGW ist der
15. Mai. Wer einen gesetzlich vorgesehenen Säumniszuschlag vermeiden will, sollte Beiträge und Beitragsvorschüsse rechtzeitig
begleichen.
Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß
1.000
Für die Berechnung der Unternehmerversicherungen wird anstelle
der Entgelte die jeweilige Versicherungssumme herangezogen.
Bei den persönlichen freiwilligen oder Höherversicherungen von
Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Partnerinnen
und Partnern entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Beitrag
oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von zwei Monaten nach
Fälligkeit gezahlt wurde.
Zum Beitragsfuß
Der Beitragsfuß geht als Faktor in die Beitragsberechnung ein
(siehe Formel). Die BGW ermittelt ihn abhängig vom jährlichen Finanzbedarf jeweils rückwirkend für das vergangene Jahr. Dass es
hier zwei verschiedene Sätze gibt, hängt mit der gesetzlich geregelten Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften zusammen. Gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Unternehmen
sind von einem Großteil dieser Fremdlasten befreit.
Für diesen versicherten Personenkreis ist außerdem eine weitere
Änderung wichtig: Ab 1.1.2015 gelten neue Pflicht- und Mindestversicherungssummen (jeweils 21.000 Euro statt bisher 20.000 Euro).
Hintergrund ist die Anhebung der „Bezugsgröße“ in der Sozialversicherung.
Kontakt
Berechnung der Beiträge
Die individuelle Beitragshöhe eines Unternehmens hängt neben dem
Beitragsfuß auch von der Höhe der Entgelte der Versicherten (Löhne
und Gehälter) ab. Weiter spielt das Unfallrisiko eine Rolle – es wird
durch die für das Unternehmen gültige Gefahrklasse in die Berechnung einbezogen (siehe Formel).
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BGW mitteilungen 02 | 2015
zz Servicenummer für Versicherungs- und Beitragsfragen: Telefon
(040) 202 07 - 11 90, E-Mail: [email protected]
zz Weitere Informationen auf der BGW-Website unter www.bgwonline.de/beitraege sowie www.bgw-online.de/versicherungen
Service
Die BGW hält ein breites Medienangebot für die versicherten Unternehmen und Be­schäf­
tigten bereit: Schriften, CDs, Plakate, Aushänge und mehr. Neue Medien stellen wir an
dieser Stelle vor – sie können in der Regel über die Bestellkarte in der Heftmitte kostenlos
angefordert werden.
Außerdem finden Sie hier Tipps zu Veranstaltungen sowie Angeboten im Internet. Stets
auf dem Laufenden sind Sie mit der Website der BGW: www.bgw-online.de. Aktuelle
Veranstaltungen werden dort zeitnah angekündigt. Die meisten Medien stehen als PDFDokumente zum Download zur Verfügung: www.bgw-online.de/medien.
Medien
Veranstaltungen
SERVICE
Service für dermatologische und arbeitsmedizinische Praxen
Schnell zum Ziel auf bgw-online.de
Rund 65.000 Kundinnen und Kunden haben sich für die Serviceangebote der BGW-Website registriert. Doch wo findet sich was auf bgw-online.de? Eine komfortable Suchfunktion und eine übersichtliche Navigation erschließen die Seiten. Noch schneller geht es mit
unseren Tipps und Kurzlinks.
Sie wollen ...
zz ... Informationen und Nachrichten speziell für Ihre Branche auf unserem
Branchenportal finden:
www.bgw-online.de/branchen
zz ... einen Unfall melden:
www.bgw-online.de/unfallanzeige
(Mitgliedsnummer bereithalten!)
Foto: fotolia/vasabii, Alex White
Die BGW setzt auf enge Zusammenarbeit
mit engagierten Ärztinnen und Ärzten aus
den Bereichen Dermatologie und Arbeitsmedizin, die Versicherte mit Hauterkrankungen betreuen.
Informationen und praktische Hilfen für die
tägliche Arbeit bot bislang eine umfangreiche CD-ROM. Diese Inhalte sind ab sofort
direkt auf der BGW-Website zu finden: zum
Beispiel wichtige Formulare, Richtlinien, Ratgeber oder berufsdermatologische Adressen. Mehr erfahren: www.bgw-online.de/
praxisservice-haut.
Internet
zz ... Broschüren und andere Medien
online bestellen:
www.bgw-online.de/medien
zz ... weitere Formulare nutzen und
später als Vorlage verwenden:
www.bgw-online.de/formularliste
(Hier auch Unternehmen anmelden!)
zz ... die Kontaktdaten unserer regionalen
Anlaufstellen finden – für die Beratung
zur Prävention im Betrieb und die Bearbeitung von Rehabilitationsfällen:
www.bgw-online.de/kundenzentren
zz ... Informationen zu Beiträgen oder zum
Versicherungsschutz erhalten:
www.bgw-online.de/beitraege
www.bgw-online.de/versicherung
zz ... sich über BGW-Angebote zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements informieren:
www.bgw-online.de/bgm
zz ... regelmäßig unseren Newsletter
erhalten:
Link auf der Startseite nutzen
oder per Login auf jeder Seite von
www.bgw-online.de zu erreichen
Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann nutzen
Sie unsere komfortable Suchfunktion, die
Sie oben auf jeder Seite finden!
Für diese Funktionen ist eine
einmalige Registrierung notwendig – danach sind sie jederzeit per Login zu erreichen!
BGW mitteilungen 02 | 2015
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Foto: fotolia/Africa Studio
Service
Umgang mit
Desinfektionsmitteln
Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen
Wie lassen sich chemische Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen minimieren? Für dieses Thema
stehen jetzt acht umfassende Arbeitshilfen
in jeweils drei Sprachen (Deutsch, Englisch,
Französisch) zur Verfügung. Die PDF-Dokumente beschreiben insbesondere die Gefährdungsbeurteilung und notwendige Schutzmaßnahmen.
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Arbeitsintensität, Handlungsspielräume oder Arbeitszeiten – viele Faktoren beeinflussen, wie Arbeitsbedingungen sich
auf die Psyche der Beschäftigten auswirken. Dabei bestimmt das
Maß der Belastungen, ob es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Aber wie können Unternehmen die tatsächlichen Belastungen beurteilen und geeignete Maßnahmen zu deren Reduzierung ergreifen?
Die acht „Factsheets“ gehen auf folgende
Themenbereiche ein:
1 Prinzipien der Desinfektion
2 Prinzipien der Prävention
3 Gefahren chemischer Desinfektionsmittel
4 Auswahl sicherer Desinfektionsmittel
5Flächendesinfektion
6Instrumentendesinfektion
7 Hände- und Hautdesinfektion
8 Besondere Verfahren (Räume, Geräte,
Wäsche)
Die Broschüre „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ hilft weiter. Sie ist im Rahmen des Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung
der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA) entstanden. Es handelt sich somit um ein Gemeinschaftsprojekt von Unfallversicherungsträgern, Ländern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Das PDF-Dokument steht auf dem Internetportal www.gda-psyche.de unter „Downloads“
zur Verfügung.
Die Arbeitshilfen werden von der Arbeitsgruppe „Chemische Risiken“ der Sektion Gesundheitswesen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) herausgegeben. Sie wurden von der BGW, dem französischen Institut national de Recherche et de
Sécurité (INRS) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) als grenzübergreifender Standard erarbeitet. Die PDF-Dokumente stehen unter anderem auf der BGWWebsite zur Verfügung: www.bgw-online.
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BGW mitteilungen 02 | 2015
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Teilnahmebedingungen:
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Einsendeschluss an die BGW · Kommunikation · Redaktion
BGW mitteilungen · 22079 Hamburg. Dazu können Sie die
Karte „Leserpost“ in diesem Heft nutzen. Beschäftigte der BGW
und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und
sonstige Dienstleistungsunternehmen ist nicht zulässig. Unter mehreren
richtigen Lösungen entscheidet das Los. Es werden nur Einsendungen berücksichtigt, in denen
die Anschrift des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und das richtige Lösungswort (keine Mehrfachnennungen) angegeben sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung von
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BGW mitteilungen 02 | 2015
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