Ausgabe 2 | 15 Magazin für ein gesundes Berufsleben BGW mitteilungen Verkehrssicherheit Risiken rund ums Radfahren minimieren Gewalt Kollegiale Erstbetreuung nach kritischen Vorfällen Wie eine bewährte Rolle neu genutzt werden kann Demografie Arbeit nach Lebensphasen gestalten Editorial Editorial Von der Pflicht zur Kür Wie halten Sie es mit der Pflicht? Sie bietet Sicherheit, so viel ist klar. Doch nicht von ungefähr begeistert uns eher die Kür; sie erweitert das Blickfeld und erschließt neue Möglichkeiten. So ähnlich ist das auch, wenn wir uns die neuen Überlegungen für die Rolle der Sicherheitsbeauftragten anschauen. Sie haben sich schon lange als wichtige Unterstützung für den betrieblichen Arbeitsschutz bewährt. Wenn sie aber darüber hinaus verstärkt in die Gesundheitsförderung eingebunden werden, eröffnen sich neue Perspektiven für das Unternehmen und die Beschäftigten. Die Ansätze für solche „Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte“ stecken noch in den Kinderschuhen. Aber es gibt wegweisende Projekte: Eines stellen wir Ihnen in unserem Titelthema auf den Seiten 6 und 7 vor – das der Helios Kliniken GmbH. Vorn dabei ist auch das Agaplesion Elisabethenstift Darmstadt – dabei geht es jedoch um etwas ganz anderes: die unmittelbare kollegiale Betreuung von Beschäftigten nach Krisensituationen. Es passt nicht so richtig, bei so einem ernsten Thema von „Kür“ zu sprechen. Dennoch zeigt auch dieses Praxisbeispiel, dass es sich lohnt, den Blick über die Regelung verpflichtender Fragestellungen hinaus zu erweitern. Beschäftigte brauchen Hilfe, psychische Langzeitfolgen sollen minimiert werden – aus diesen Fixpunkten heraus wird jetzt getestet, was als „Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer“ geschulte Mitarbeitende für ihre Kolleginnen und Kollegen leisten können (siehe Seite 14–15). Auch wenn die Beispiele grundverschieden sind: Sie überzeugen mit innovativen Konzepten, die Beschäftigten wie Unternehmen zugutekommen. Vielleicht können wir auch Sie mit dieser Ausgabe unseres Magazins dazu anregen, die „Kür“ zu wagen und Neues zu entdecken. Ihr Prof. Dr. Stephan Brandenburg Hauptgeschäftsführer der BGW 2 BGW mitteilungen 02 | 2015 Inhalt Sicherheitsbeauftragte Verkehrssicherheit Gewalt Wo die Rolle der Sicherheitsbeauftragten erweitert wird, lassen sich neue Potenziale für den Gesundheitsschutz erschließen. Auf einem guten Weg ist die Helios Kliniken GmbH. Seite 6–7 Mit dem Rad zur Arbeit oder auf Dienstwegen unterwegs zu sein bringt Freude, birgt jedoch Unfallrisiken. Infos und Ansatzpunkte für die betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit. Seite 12–13 Nach Gewalterlebnissen oder anderen psychisch belastenden Situationen benötigen betroffene Beschäftigte Unterstützung. Kollegiale Erstbetreuung kann helfen. Seite 14–15 4–5 Übergangsfrist zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen endet 4–5 BGW-Fachkongresse für die Altenpflege und für ambulante Einrichtungen AKTUELL Notiert TITELTHEMA 6–7 Neue Rolle für Sicherheitsbeauftragte Gesund im Betrieb 8–9 9 10–11 Lastenhandhabung: Verordnung gilt auch für die Pflege von Menschen Das Coaching-Angebot der BGW Demografie und Betrieb: Arbeit nach Lebensphasen gestalten 11 12–13 Verkehrssicherheit: Radfahren sicherer machen 14–15 Erstbetreuung nach Gewalterlebnissen – ein Praxisbeispiel 15 Unterweisung in Werkstätten: Lehr- und Lernhilfen der BGW 16 Praktikum in der Altenpflege: Hilfen zur Unterweisung 17 Unterweisung: Neue E-Learning-Angebote der BGW IHRE BGW 18–19 20 Tipp: Wettbewerb für Projekte zur betrieblichen Verkehrssicherheit Jahresrückblick der BGW: Zahlen und Themen 2014 Beitragsbescheide für das Jahr 2014: Beitrag sinkt Service 21–22 Medien, Veranstaltungen, Internet rätsel 23 Preisrätsel Impressum Herausgegeben von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 Verantwortlich: Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW Redaktionsleitung: Torsten Beckel Redaktion: Anja Hanssen Assistenz: Sabine Kühn Kontakt zur Redaktion: Tel.: (040) 202 07 - 27 27 E-Mail: [email protected] Grafisches Konzept und Umsetzung: in.signo GmbH, Hamburg Produktionsservice: schulz + co Titelbild: in.signo GmbH, Hamburg Druck: NEEF+STUMME, Wittingen Versand: interabo, Hamburg Erscheinungsweise: 4x jährlich/quartalsweise Nachdruck: nach Absprache mit der Redaktion und mit Quellennachweis möglich Adressänderungen: Per Fax: Adressaufkleber und Änderungswunsch an (040) 202 07 - 27 96 Im Internet: www.bgw-online.de/mitteilungen → Abo und Service Per E-Mail: [email protected] Bitte geben Sie Ihre Bezugsnummer an: Siehe Adressaufkleber Ihrer Zeitschrift, Zeile *10874# IhreNummer #...* Die „BGW mitteilungen“ sind das offizielle Mitteilungsblatt der BGW. Die Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1869-7844 BGW mitteilungen 02 | 2015 3 Aktuell notiert Aktuelles zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Auf vielen Produkten im Betrieb, aber auch auf Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln finden sich neue Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Was Betriebe jetzt beachten sollten. Für den globalen Handel und Transport sind einheitliche Einstufungen und Kennzeichnungen von Gefahrstoffen wichtig. Daher wurde das GHS geschaffen – das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“; umgesetzt wurde es mit der CLP-Verordnung (CLP-VO). Mit dem neuen System ändern sich nicht nur die Piktogramme, sondern es gelten auch strengere Einstufungskriterien. Die Gefahrstoffverordnung von 2010 basierte zur Überbrü- ckung von Übergangsfristen der CLP-VO noch auf den alten Gefährlichkeitsmerkmalen. Mit Ablauf dieser Übergangsfristen zum 1. Juni 2015 wird sie nun vollständig auf die CLP-VO umgestellt und anschließend in einer Neufassung veröffentlicht. Die Umstellung für Stoffe wie Ethanol oder Essigsäure ist praktisch abgeschlossen. Auf sogenannten Gemischen wie Farben oder Desinfektionsmitteln fanden sich bislang noch alte Kennzeichnungen. Diese müssen die Hersteller jetzt bis zum 1. Juni ebenfalls an das neue System anpassen. Lagerbestände mit alten Kennzeichnungen dürfen danach noch zwei Jahre verkauft werden. Gerade bei Gemischen können die geänderten Einstufungskriterien dazu führen, dass zum Beispiel auf bisher nicht gekennzeichneten Chemikalien künftig das Piktogramm „ätzend“ zu finden sein wird und mehr Pro- + + + + BGW forum + + + + + 2015: Altenpflege + + + + + Altenpflege Fotos: BGW/Kröger+Gross, Werner Bartsch Jetzt anmelden zum BGW forum 2015 „Gesundheitsschutz und Altenpflege“! Der Termin: 7. bis 9. September 2015 in Hamburg. 4 Einen umfassenden Überblick über den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in ambulanten wie stationären Altenpflegeeinrichtungen gibt das BGW forum 2015. Der große Fachkongress greift Fragestellungen vom Infektionsschutz bis zur Rückengesundheit, von Hautbelastungen bis zum Gefahrstoffmanagement auf: Wie lassen sich gesundheitliche Belastungen und Risiken ermitteln? Wie sehen praxisnahe Lösungen aus? Welche Rolle spielen Führung, Kommunikation und Personalentwicklung? Wie reagieren Betriebe auf die aktuellen demografischen Veränderungen und was kann beispielsweise eine lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung bewirken? Die Veranstaltung richtet sich an alle Beteiligten in den Einrichtungen – von den Mitarbeitenden bis zur Leitungsebene. Eine Reihe von Workshops und Vorträgen spricht einzelne Zielgruppen wie beispielsweise Führungskräfte auch konkret an. Zudem erhalten Fachleute für den betrieblichen 2015 BGW mitteilungen 02 | 2015 Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebliche Interessenvertretungen vielfältige Anregungen für ihre Arbeit. Die Anmeldung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist ab sofort über die Plattform www.bgwforum.de möglich. Dort finden sich alle Informationen zum Programm sowie aktuelle Hinweise. Die Teilnahmegebühr beträgt bei frühzeitiger Anmeldung bis zum 31. Mai ermäßigt 90 Euro, danach regulär 120 Euro. Das Programmheft kann mit der Bestellkarte in diesem Heft außerdem als Druckversion angefordert werden. Aktuell notiert dukte als „entzündbare Flüssigkeit“ ausgewiesen werden. Unternehmen sollten daher prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Während der Umstellung: zz Betroffene Beschäftigte mit dem neuen System vertraut machen. zz Restbestände mit alter Kennzeichnung systematisch aufbrauchen. Sobald Gefahrstoffe mit neuer Kennzeichnung im Betrieb verwendet werden: zz Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der Hersteller beschaffen. zz Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen aktualisieren. zz Gefährdungsbeurteilungen überprüfen. Wichtige Informationsquellen Übersicht auf der BGW-Website: www.bgw-online.de/goto/ghs Plakat zu alter und neuer Kennzeichnung zum Download oder Bestellen: www.bgw-online.de, Suche: PL3007 Allgemeine Hinweise und Regelungen in der DGUV Information 213-034: www.bgw-online. de, Suche: 213-034 Animationsfilm aus der Reihe „Napo“ zu Chemikalien und deren Kennzeichnung: www.napofilm.net/de Branchenübergreifende Arbeitshilfen für die Gefährdungsbeurteilung nach dem neuen Kennzeichnungssystem: • GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen im Rahmen der Substitutionsprüfung: www.dguv.de, Webcode: d124774 • Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung – Arbeitshilfe zur Beurteilung der Hautgefährdung: www.dguv.de, Webcode: d160116 Informationsquellen für chemische Stoffe wie Ethanol oder Essigsäure mit aktueller Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-VO: • Gefahrstoffliste 2014 GHS – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz (IFA-Report 1/2014): www.dguv.de, Webcode: d939080 • GESTIS-Stoffdatenbank: www.dguv.de, Webcode: d11892 Dr. Gabriele Halsen + 2016: weitere Kongresse zum Gesundheitsschutz + + Tipps und Tricks für einen sicheren und gesunden Arbeitsalltag von Selbstständigen und Beschäftigten vermitteln vier Fachkongresse der Reihe BGW forum im Jahr 2016. Sie sichern die medizinische Versorgung vor Ort und bieten Service in allen Gesundheitsbelangen: Praxen, Apotheken, Hebammen und Entbindungspfleger sowie viele weitere Einrichtungen, die Patientinnen und Patienten ambulant betreuen oder Hilfsleistungen erbringen. Doch wer hier beschäftigt ist, wird auch mit eigenen gesundheitlichen Herausforderungen konfrontiert. Wer einen Vortrag oder Workshop anmelden möchte, kann jetzt seinen Vorschlag einreichen. Bedingung: Die Beiträge sollen bei allen vier Veranstaltungen platziert werden, da diese das gleiche Programm haben. Die Anmeldung von Beiträgen erfolgt ausschließlich über das unter www.bgwforum.de zur Verfügung gestellte Formular. Meldeschluss ist der 31. Mai 2015. Die Termine der Fachkongresse: zz BGW forum Nord: 04./05.03.2016 in Bremen zz BGW forum West: 22./23.04.2016 in Wuppertal zz BGW forum Süd: 10./11.06.2016 in München zz BGW forum Ost: 04./05.11.2016 in Dresden Ansprechpartner für Fragen: Nico Mohnke, Telefon: (040) 202 07 - 32 13, E-Mail: [email protected]. 2016 BGW mitteilungen 02 | 2015 Foto: istockphoto/skynesher Fachbeiträge gesucht! Auf vier regionalen Veranstaltungen stehen 2016 Fragen des Gesundheitsschutzes in ambulanten medizinischen Einrichtungen im Fokus. 5 Titelthema Nicht nur Sicherheits-, sondern auch Gesundheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte sind eine feste Größe im betrieblichen Arbeitsschutz. Ihre Rolle zu erweitern und für die Gesundheitsförderung zu nutzen, ist ein Gewinn für Unternehmen und Beschäftigte. Sicherheitsbeauftragte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind fest in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden. Wie viele Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen erforderlich sind, hängt von der Zahl der Beschäftigten und der betrieblichen Gefährdungssituation ab. 6 BGW mitteilungen 02 | 2015 Ein guter Ausgangspunkt, diese Position für noch mehr zu nutzen als hauptsächlich dafür, typische Gefährdungen zu beseitigen, oder?! Dieser Gedanke überzeugte die Verantwortlichen bei der Helios Kliniken GmbH. In Kooperation mit der BGW werden jetzt Mitarbeitende zu „Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten“ geschult: Sie sollen den Blick nicht nur auf gesundheitsgefährdende, sondern auch auf gesundheitsförderliche Aspekte richten. Dahinter steht ein ganzheitlicher Ansatz für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Dr. Oliver Schad, Leiter des Zentralen Dienstes Mitarbeitergesundheit und Sicherheit bei Helios, freut sich, seine Themen mithilfe der Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten näher an die Beschäftigten in die mehr als 100 Kliniken der Gruppe zu bringen: „Unser Ziel ist, dass jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin vor Ort eine Anlaufstelle zum Thema Sicherheit und Gesundheit hat und weiß, welche Angebote wir machen.“ Maßgeschneidertes Seminar Um ihre erweiterte Rolle mit Leben erfüllen zu können, müssen die zukünftigen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten zunächst über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Für Sicherheitsbeauftragte bietet die BGW schon seit vielen Jahren Grund- und Aufbauseminare an, die deren Aufgaben und rechtliche Stellung thematisieren sowie Praxisbeispiele und Lösungen erörtern. Auf dieser Basis erarbeitete Helios eine maßgeschneiderte Ergänzung für ein gemeinsames Seminarkonzept mit der BGW, das zusätzlich Wissen über das betriebliche Gesundheitsmanagement bei Helios vermittelt. Inhouse bei Helios oder in den Räumlichkeiten der BGW werden an jeweils zwei Tagen 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Seminar geschult. Der geschlossene Kreis, Fotos: fotolia/Raman Khilchyshyn; Helios Kliniken GmbH; privat Sie achten darauf, dass ihre Kolleginnen und Kollegen „vor Ort“ sicher und gesund arbeiten: Stehen Hygiene- und Hautschutzpläne zur Verfügung und wird danach gearbeitet? Ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung vorhanden und wird sie richtig genutzt? Sind Fluchtwege gekennzeichnet und bekannt? Typische Fragestellungen aus dem Alltag von Sicherheitsbeauftragten. Wenn es im Arbeitsbereich irgendwo hakt, sind sie das Bindeglied zwischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Fachleuten für den betrieblichen Arbeitsschutz sowie der Unternehmensleitung: Sie beraten, vermitteln, schlagen Lösungen vor. Titelthema Bild links: Dr. Oliver Schad, Leiter des Zentralen Dienstes Mitarbeitergesundheit und Sicherheit, Helios Kliniken GmbH Bild rechts: Silvester Siegmann, Leiter des Arbeitskreises Betriebssicherheitsmanagement, VDSI der sich nur aus Helios-Beschäftigten zusammensetzt, fördert auch den unternehmensweiten Erfahrungsaustausch. Die Dozentinnen und Dozenten kommen von der BGW und von Helios. Im Helios-Teil des Seminars steht – neben „Wer, was, wo“ im Unternehmen – insbesondere die neue Rolle der „Helios-Gesundheitsbeauftragten“ im Fokus: Was können sie für die Beschäftigten vor Ort tun? Wie ist die regionale Gesundheitsförderung gestaltet? Welche Kennzahlen und Instrumente stehen zur Verfügung – und wie kann das für die eigene Tätigkeit genutzt werden? Darüber hinaus bietet das Seminar grundlegende Informationen zur Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten im Krankenhaus, ergänzt um einen Einblick in die vielen Unterstützungsangebote der BGW für die betrieblichen Handlungsfelder Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Für die BGW ist dieser modulare Zuschnitt ein Testlauf: Das BGW-Know-how zum Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in gemeinsamen Projekten mit Betrieben so aufbereitet, dass es unmittelbar vor Ort angewandt werden kann. Dabei wird intensiv geprüft, wie nachhaltig die neu geschaffenen Strukturen wirken. Die Kooperation zur Qualifizierung von Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten ist jedenfalls gut gestartet: Die Seminare sind regelmäßig ausgebucht und werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr positiv bewertet. Der schöne Nebeneffekt: Mit der neu gestalteten Rolle wächst auch der Zulauf für das Ehrenamt der Sicherheitsbeauftragten. Partizipation der Beschäftigten fördern Ein ganzheitlicher Ansatz für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen weckt also messbar das Interesse der Beschäftigten. Aus Sicht von Silvester Siegmann, Leiter des Arbeitskreises Betriebssicherheitsmanagement im VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit, ist das nur folgerichtig, denn die Beteiligung der Mitarbeitenden schafft optimale Voraussetzungen für eine ganzheitliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen und somit auch für qualitativ hochwertige Arbeitsergebnisse. Siegmann, der am Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität Düsseldorf lehrt und forscht, setzt sich seit 2010 für eine Aufwertung der Rolle der Sicherheitsbeauftragten ein. „Sie kennen die Stärken und Schwächen ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie die Arbeitsverhältnisse vor Ort am besten. Sie sprechen die ‚Sprache‘ der Beschäftigten. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Managementsystem und den Beschäftigten und füllen die Forderung nach Partizipation mit Leben“, fasst er zusammen. Wo auch andere Rollen im Hinblick auf das betriebliche Gesundheitsmanagement erweitert werden, müssten sich die Sicherheitsbeauftragten zu „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“ weiterentwickeln. „Sonst entsteht eine Lücke, der Kontakt bricht ab und eine erfolgreiche Partizipation ist nicht mehr möglich“, argumentiert Siegmann unter anderem auch mit Blick auf die erweiterten Aufgabenkataloge von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Auch die Sicherheitsbeauftragten selbst finden sich in diesen Überlegungen wieder: Bei einer Umfrage Seit 2014 wurden bereits 100 Helios-Beschäftigte zu Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten geschult. Im Bild: Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars in Berlin. begrüßten rund 80 Prozent der Befragten eine fachliche Weiterentwicklung ihres Aufgabenfelds. Bei Helios wird dieser Ansatz jetzt in die Praxis umgesetzt: Die offiziell berufenen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten stehen den Klinikgeschäftsführungen beratend zur Seite. Sie verstehen sich als Gesundheitslotsen und -lotsinnen, die ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, sich selbst zu helfen. Anja Hanssen, Thorsten Pries Weitere Informationen Wie die Zahl der Sicherheitsbeauftragten zu berechnen ist, bestimmt die DGUV Vorschrift 1. Die BGW informiert unter www.bgw-online.de/goto/sib-zahl über die aktuellen Regelungen. BGW mitteilungen 02 | 2015 7 Gesund im Betrieb Fotos: Kaj Kandler/kombinatrotweiss.de Deckenlifter und elektrisch verstellbare Betten entlasten die Pflegekräfte. Pflege: Auch Menschen gelten als Lasten Physikalisch gesehen ist der menschliche Körper ebenso eine Last wie jeder Gegenstand. Das gerät in der Pflege beim Bewegen von Menschen leicht aus dem Blick, muss aber auch dort beachtet werden. „Stellen Sie sich vor, Sie sollen einen Baumstamm bewegen, der 100 Kilogramm wiegt“, erklärt Stefan Kuhn, Präventionsexperte der BGW. „Das würde wohl kaum jemand ohne Hilfsmittel versuchen.“ Ganz anders sieht es aus, wenn es um einen – vielleicht ebenso schweren – Menschen geht: „Tagtäglich setzen viele Beschäftigte in der Pflege hohe Muskelkräfte ein, um Betreute zu bewegen oder bei ihren Bewegungen zu unterstützen“, so Kuhn. Bewegen und die Bewegungsunterstützung von Menschen – etwa das Verlagern im oder aus dem Bett, das Haltgeben im Stand oder das Unterstützen beim Gehen. Den Körper als Last zu betrachten, fällt im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege schwer. Schließlich steht dort der Mensch mit seinem Bedarf an Hilfe und seiner Würde im Mittelpunkt. Trotzdem liegt die Belastung des Bewegungsapparats, insbesondere der Lendenwirbelsäule, beim manuellen Bewegen der zu pflegenden Personen oft über den Grenzen des Vertretbaren. „An erster Stelle steht in der Verordnung ganz klar das Vermeiden gefährdender manueller Handhabungen von Lasten“, betont Kuhn. Wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten beim manuellen Umgang mit physikalischen Lasten zu schützen haben, regelt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Sie gilt auch für das Technische und kleine Hilfsmittel erleichtern das Bewegen der Pflegebedürftigen (im Bild: Vorbereitung für den Transfer mit einem Deckenlifter). 8 BGW mitteilungen 02 | 2015 Vorrangiges Schutzziel: Gefährdungen vermeiden Neue Handlungshilfe Wie sich die LasthandhabV konkret im Zusammenhang mit dem Bewegen oder der Bewegungsunterstützung von Menschen anwenden lässt, erläutert die neue DGUV Information 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung“. Die Broschüre steht unter www.bgw-online.de, Suche: 207-022, zum Download und zum Bestellen zur Verfügung. Gesund im Betrieb Wenn sich das manuelle Bewegen nicht vermeiden lässt, sind die damit verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu minimieren. Aufgrund der unterschiedlichen Wirksamkeit haben dabei technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen – und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen. Wichtige technische Hilfsmittel sind beispielsweise vollständig elektrisch verstellbare Pflegebetten und Lifter. Auch kleine Hilfsmittel wie Gleitmatten oder Rutschbretter entlasten die Pflegekräfte und unterstützen die Pflegebedürftigen. Organisatorisch spielt etwa ein adäquater Personalschlüssel eine große Rolle. Personenbezogen ergänzen unter anderem Informationen, Unterweisungen und Trainings die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Grenze der Belastbarkeit einhalten Die Mobilität der anvertrauten Menschen zu erhalten und zu fördern ist ein wichtiges Ziel in der Pflege. 2014 wurde ein Entwurf für einen entsprechenden Expertenstandard vorgestellt. „Die angestrebte Gesundheitsförderung und Prävention hat aber auch die Beschäftigten mit einzuschließen“, betont Kuhn. Oft ergeben sich hier Synergien: Je mobiler die zu pflegenden Personen sind, desto geringer sind auch die potenziellen Gefährdungen im Sinne der LasthandhabV. Allerdings darf die Ressourcenförderung nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen. Sandra Bieler Coaching für die Gesundheit Foto: fotolia/contrastwerkstatt So ist in der Pflege und Betreuung stets zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt beim Bewegen unterstützt werden muss. „Wenn ja, ist als Nächstes zu klären, ob sich das manuelle Handhaben des Körpergewichts durch organisatorische Maßnahmen oder Arbeitsmittel vermeiden lässt.“ Mancher Patient, manche Bewohnerin kann zum Beispiel bestimmte Hilfsmittel selbstständig einsetzen. Jemand anderes benötigt vielleicht einen zusätzlichen Haltegriff oder nur etwas mehr Zeit, um allein mobil zu sein. Eine individuelle Begleitung im Rahmen eines Coachings kann auch dann sinnvoll sein, wenn Fragestellungen der betrieblichen Gesundheit bearbeitet werden sollen. Die BGW bietet hierzu Einzel- und Teamcoachings an. Ein Coaching hilft, schwierige Situationen zu meistern, und wirkt so psychischen Fehlbelastungen entgegen. Auch die Wahrnehmung von Führungs- und Fachaufgaben kann belastend sein. Das BGW-Angebot richtet sich an Führungs- und Fachkräfte, die mit Fragen der betrieblichen Gesundheit zu tun haben. Es eignet sich besonders für die kompakte Bearbeitung von Gesundheitsthemen. Dies kann zum Beispiel die Arbeit am eigenen Werteverständnis und Verhalten von Führungskräften sein, die ihre Kompetenzen zum gesundheitsfördernden Führen ausbauen wollen – gegebenenfalls im Anschluss an ein BGW-Seminar zum Thema. prozessen anzugehen und herauszuarbeiten, wie sich Gesundheit, Qualität und Sicherheit dauerhaft in Abläufen und Strukturen verankern lassen. Im Dialog mit dem Coach werden individuelle oder teambezogene Strategien entwickelt. Beschäftigte und Führungsverantwortliche gewinnen dank kreativer Methoden neue Perspektiven und können ihre Handlungsspielräume erweitern. Führungskräfte lernen im Coaching auch, besser für ihre eigene Gesundheit zu sorgen. Denn nur so können sie Mitarbeitende überzeugend bei der Gesunderhaltung unterstützen. Lars Welk In Teamcoachings übt die Gruppe beispielsweise den konstruktiven Umgang mit Konflikten oder die wertschätzende Kommunikation untereinander. Der Vorteil: Alle Beteiligten werden eingebunden und motiviert, selbst an der konkreten Lösung des jeweiligen Problems mitzuwirken. Coachings lassen sich insbesondere gut dazu nutzen, Rollenkonflikte in Veränderungs- Mehr wissen Die Einzel- und Teamcoachings werden von externen Beraterinnen und Beratern der BGW durchgeführt. Dabei gelten die günstigen Konditionen der BGW-Organisationsberatung. Weitere Informationen und Kontakt: www.bgw-online.de/goto/coaching. BGW mitteilungen 02 | 2015 9 Foto: fotolia/scusi Gesund im Betrieb Wenn die Arbeit zur Lebensphase passt Pflegeeinrichtungen stehen im Brennpunkt der demografischen Veränderungen: Immer ältere Beschäftigte müssen immer mehr Pflegebedürftige versorgen, Nachwuchs fehlt. Unter Bedingungen wie diesen zahlt es sich besonders aus, auf die Lebensphasen der Beschäftigten einzugehen. Das Ziel: eine Arbeitsgestaltung, die allen gerecht wird. Bei Dienstplanwünschen, Fortbildungsteilnahmen oder beim Umgang mit Konflikten wird es offensichtlich: Jüngere denken anders als Ältere, Singles haben andere Prioritäten als Familiengebundene, Karriereund Wertvorstellungen verändern sich von Generation zu Generation. Wo nur darauf geachtet wird, dass ältere Beschäftigte altersgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden, werden letztlich wichtige Gestaltungsmöglichkeiten vernachlässigt. Aber wie kann die Personalpolitik hier ansetzen? Und was lässt sich mit einer Ausrichtung an Lebensphasen bewirken? Wer Lebensphasen definiert, denkt meist an Partnerschaft, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflegezeiten oder Krankheit. Doch 10 BGW mitteilungen 02 | 2015 auch Faktoren wie ehrenamtliches Engagement, private Weiterbildungen, Hobbys oder soziale Netzwerke spielen je nach Lebensphase eine unterschiedliche Rolle. Hinzu kommen Phasen der Neuorientierung oder persönliche Krisen. Alles in allem: Dinge, die im Privaten liegen, die jedoch die Verfügbarkeit, die Interessen und die Erwartungen der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz beeinflussen. Auch Berufsphasen spielen eine Rolle Eine konsequente Lebensphasenorientierung nimmt zusätzlich Berufsphasen in den Blick: Sind die Beschäftigten gerade eingestiegen und orientieren sich noch? Haben sie eine Phase der beruflichen Reife erreicht, nehmen sie Führungspositionen wahr? Pla- nen sie eine Auszeit, einen Auslandsaufenthalt oder haben sie bereits ihren Ausstieg vor Augen? Zudem kann sich die Zugehörigkeit zu verschiedenen Generationen bemerkbar machen: Die Babyboomer (1960er-Geburtsjahre) gelten beispielsweise oftmals als durchsetzungsfähig, teamfähig, aber auch konkurrenz- und konflikterprobt. Die Generation Golf (Ende der 60er bis 1980) wird als karriereorientiert, pragmatisch, auf materielle Werte ausgerichtet und eher kurzfristig loyal beschrieben. Die nachfolgende Internetgeneration setzt auf neue Medien, ist lernbereit, flexibel und mobil. Trotz individueller Unterschiede ist klar: Mit den Angeboten, die frühere Generationen überzeug- Gesund im Betrieb ten, kann man jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute nicht mehr so leicht begeistern. Aufgabe für Führungskräfte Aus diesen Faktoren ergibt sich der Gestaltungsrahmen für eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Dabei kommt es besonders auf die Führungskräfte an. Sie sind gefordert, die jeweilige Situation der Beschäftigten zu berücksichtigen: Wo liegen persönliche Herausforderungen? Welche Möglichkeiten kann das Unternehmen bieten? Was bindet Beschäftigte an den Betrieb? Auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet das Vorgehen Chancen: Im Spannungsfeld zwischen Alter, Lebens- und Berufsphase kommt es zu typischen Belastungen, insbesondere der Psyche. Wo solche Faktoren in den Gesundheitsschutz einbezogen werden, eröffnen sich Wege, Belastungen systematisch zu reduzieren und Mitarbeitende langfristig gesund zu halten. Nur ein Beispiel: Wo Sonderregelungen bei der Arbeitszeit möglich sind, werden Mitarbeitende mit pflegebedürftigen Angehörigen entlastet oder ergeben sich individuelle Freiräume, beispielsweise durch Sabbaticals. Dazu müssen jedoch im Unternehmen die entsprechenden Weichen gestellt werden: flexible Arbeitszeiten, Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonten, Teilzeitlösungen auch in Führungspositionen, lebenslanges Lernen, Wiedereinstiegsprogramme, alternative berufliche Werdegänge und vieles mehr. Anreiz- und Motivierungssysteme, Gesundheitsförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen sollten genauso in das Gesamtkonzept einbezogen werden wie die übergreifende Unternehmenskultur. Nicht nur Pflegeeinrichtungen profitieren davon, einen Leitsatz wie den folgenden in die Praxis umzusetzen: „Wir legen Wert darauf, unseren Beschäftigten in jedem Alter und jeder Lebensphase genau das richtige Angebot zu machen.“ Anja Hanssen, Stephan Köhler Mehr wissen Die BGW-Beratung unterstützt Betriebe neben anderen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch in Sachen Demografie und Lebensphasenorientierung – von der Analyse des Handlungsbedarfs bis zur Maßnahmenplanung und -umsetzung: www.bgw-online.de/bgm, Telefon: (040) 202 07 - 48 62, E-Mail: gesundheitsmana [email protected]. Auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit vom 10. bis 12. Juni 2015 in Berlin veranstaltet die BGW im Rahmen des Deutschen Pflegekongresses ein Plenum: „Unternehmensführung zwischen BabyBoomern und Generation Internet – Lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung in der Pflege“, 11. Juni, 14.30 bis 16.00 Uhr. Auf dem Fachkongress BGW forum 2015 „Gesundheitsschutz und Altenpflege“ geht eine Reihe von Beiträgen auf die Themen Demografie und Personalpolitik ein. Der Termin: 7. bis 9. September in Hamburg. Weitere Informationen: Siehe Seite 4 und unter www.bgwforum.de. Unterwegs – aber sicher! Wie lassen sich Verkehrsunfälle auf Arbeits- und Dienstwegen reduzieren? Ein Wettbewerb zeichnet innovative Projekte zur betrieblichen Verkehrssicherheit aus. Foto: BGW/Werner Bartsch Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Mobilitätsunfälle im Straßenverkehr; viele von ihnen enden tödlich. Auch der innerbetriebliche Transport und Verkehr ist ein Unfallschwerpunkt. Die Verkehrssicherheit ist aus diesen Gründen auch für Unternehmen ein wichtiges Thema. Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) suchen deshalb Projekte, die im betrieblichen Umfeld nachhaltig Unfälle vermeiden helfen. Eine Fachjury bewertet die Projekte. Diese müssen in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Mai 2015 realisiert worden sein. Die drei Erstplatzierten können Preisgelder in einer Gesamthöhe von 6.000 Euro gewinnen. Außerdem werden unter allen Beiträgen zehn Fahrsicherheitstrainings verlost. Mitmachen Beiträge für den Wettbewerb „Unterwegs – aber sicher!“ können ausschließlich in digitaler Form unter www.vdsi.de/unterwegsaber-sicher eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2015. BGW mitteilungen 02 | 2015 11 Gesund im Betrieb Sicher radeln und radeln lassen Jetzt im Frühsommer nutzen wieder mehr Beschäftigte das Fahrrad für den Weg zur Arbeit und für Dienstwege. Jeder Betrieb kann dazu beitragen, dass sie sicher ankommen. Wer mit dem Fahrrad fährt, tut etwas für seine Gesundheit, schont die Umwelt und spart Spritkosten – also alles prima? Leider nein, denn gleichzeitig tragen Radfahrerinnen und Radfahrer ein relativ hohes Unfallund Verletzungsrisiko. Sie werden im Verkehrsgeschehen leicht übersehen und ihre Fahrzeuge haben keine Knautschzone. Umso wichtiger ist es, für Sicherheit zu sorgen. „Betriebe sollten ihre Beschäftigten immer wieder für die Gefährdungen von Radfahrerinnen und Radfahrern sensibilisieren“, rät Welk. „Dazu bieten sich je nach Situation Einzel- oder Gruppengespräche an, gegebenenfalls auch die Zeitschrift für Mitarbeitende oder das Intranet.“ Gefährliche Hindernisse entstehen auch durch Fahrzeuge, die auf dem Radweg halten oder parken. Ebenso durch Fußgängerinnen und Fußgänger, die unvermittelt auftauchen oder die Richtung ändern. Wo fahren? Weit verbreitet ist die Annahme, dass Radfahrerinnen und Radfahrer am sichersten auf dem Radweg unterwegs seien. Studien haben aber ergeben, dass dies oft nicht der Fotos: fotolia/blas „Gefordert sind hier neben den Radlerinnen und Radlern auch diejenigen, die mit dem Auto fahren oder zu Fuß gehen“, betont Lars Welk, Verkehrsexperte der BGW. Autofahrerinnen und -fahrer gefährden Personen auf dem Rad beispielsweise, wenn sie mit zu wenig Abstand überholen, beim Rechtsabbiegen den Schulterblick vergessen oder auf einem Parkstreifen die Tür öffnen, ohne zu schauen. 12 BGW mitteilungen 02 | 2015 Gesund im Betrieb Fall ist. Auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen werden sie an Ausfahrten und Kreuzungen leichter übersehen und stoßen öfter mit Fußgängerinnen oder Fußgängern zusammen. Viele Radwege sind ungünstig gestaltet. Oft verlaufen sie hinter Grün- oder Parkstreifen, sodass die Radlerinnen und Radler an Einmündungen oder Kreuzungen recht unvermittelt ins Straßenverkehrsgeschehen geraten. Häufig führt der Radweg an Kreuzungen noch rechts an der Rechtsabbiegerspur vorbei – mitten durch den toten Winkel der abbiegenden Fahrzeuge. Auch sind die Wege manchmal zu schmal oder zu nah am Parkstreifen angelegt. Als besonders gefährlich haben sich Radwege auf der linken Straßenseite erwiesen. Dort darf man ohnehin nur fahren, wenn es entsprechend ausgeschildert ist. Denn wer links radelt, wird an Ausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen besonders leicht übersehen. Wie fahren? Ganz allgemein ist für die Sicherheit im Straßenverkehr vorausschauendes und rücksichtsvolles Verhalten aller Beteiligten wichtig. Alle, die per Rad unterwegs sind, sollten darauf achten, dass sie wahrgenommen werden und berechenbar fahren. „Dazu gehört, im Zweifelsfall Blickkontakt zu den anderen Personen aufzunehmen und eigenes Abbiegen durch Handzeichen anzukündigen“, erläutert Welk. „Wichtig ist zudem genügend Sicherheitsabstand“, fügt der Verkehrsexperte hinzu. „Als Anhaltspunkte kann man sich als Radfahrerin oder Radfahrer 80 Zentimeter zum Gehweg, bis zu einem Meter zum rechten Fahrbahnrand und 1,50 Meter zu parkenden Fahrzeugen merken.“ Wer das Auto nutzt, hat beim Überholen von Fahrrädern grundsätzlich mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten. Womit fahren? Besser wahrgenommen werden Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn, auf einem nur optisch davon getrennten Radstreifen oder auf einem durch eine gestrichelte Linie abgeteilten Schutzstreifen. Allerdings radeln sie dort durchgängig im oder am Kfz-Verkehr mit. Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen übrigens die durchgezogene Linie zum Radstreifen nicht überfahren und die gestrichelte zum Schutzstreifen nur bei Bedarf – aber ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Parken ist auf Rad- und Schutzstreifen tabu. Oft können Radfahrerinnen und Radfahrer wählen, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Die Benutzungspflicht für Radwege wurde bereits 1997 auf blau beschilderte Strecken (siehe Kasten) beschränkt. Tabu für Erwachsene ist jedoch der Gehweg. Es sei denn, dort steht das Zusatzschild „Radfahrer frei“: Solche Gehwege dürfen in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Vorrang hat allerdings, wer zu Fuß geht. Die Grundvoraussetzung für sicheres Radfahren ist und bleibt ein entsprechend ausgestattetes und voll funktionstüchtiges Fahrzeug. „Hier können auch die Betriebe etwas tun – selbst wenn sie keinen Fahrradfuhrpark für Dienstwege haben“, erklärt Welk, „denn wer sichere und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten schafft, trägt dazu bei, dass die Beschäftigten für den Weg zur Arbeit eher ein gutes, sicheres Rad nutzen – und nicht ein altes, klappriges Zweitrad.“ Ergänzend empfiehlt sich für Radlerinnen und Radler das Tragen möglichst großflächiger Reflektoren, etwa in Form einer Warnweste oder eines Rucksacküberzugs, sowie eines passenden und richtig eingestellten Helms. Damit dieser auch die Stirn schützt, muss er ungefähr waagerecht sitzen. Außerdem sollten die Riemen oder Stellschrauben regelmäßig nachjustiert werden. Sandra Bieler Benutzungspflichtige Radwege Vorgeschrieben ist das Nutzen des Radwegs grundsätzlich dort, wo runde blaue Verkehrsschilder mit weißem Fahrradsymbol stehen: zz Der reine Radweg trägt nur das Fahrradsymbol. Er kann auf Bordsteinhöhe oder als Radstreifen auf Fahrbahnhöhe angelegt sein. zz Der getrennte Rad- und Gehweg wird durch zwei Symbole nebeneinander angezeigt: Fahrrad und gehende Personen. Jede Gruppe hat den für sie bestimmten Teil des Weges zu nutzen. zz Der gemeinsame Geh- und Radweg ist an übereinander angeordneten Symbolen zu erkennen. Dort teilen sich beide Gruppen den Weg. Nach Gerichtsurteilen haben dabei allerdings die Radfahrerinnen und Radfahrer größere Sorgfaltspflichten. Von ihnen wird erwartet, dass sie im Notfall jederzeit anhalten können. Auf die Fahrbahn ausweichen dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer von diesen Wegen, wenn sie nicht benutzbar sind – etwa wegen Beschädigungen, parkender Fahrzeuge oder anderer Hindernisse. BGW mitteilungen 02 | 2015 13 Gesund im Betrieb Erstbetreuung: Vermeiden, dass die Psyche leidet Kollegiale Unterstützung hilft Menschen, die gerade eine kritische Situation erleben mussten. Aus dieser Erfahrung ist die Idee der Erstbetreuung nach Gewalterlebnissen oder anderen psychisch belastenden Vorfällen entstanden, die von der BGW derzeit getestet wird. für einige Zeit aus der Bahn warf. „Danach habe ich alle Toten wiedergesehen.“ Psychologische Hilfe hat er sich dann auf eigene Initiative beschafft. Persönliche Momentaufnahmen, die sein Engagement für die Gewaltprävention und für die Betreuung von Betroffenen erklären. Heute ist Heiko Reeg stolz darauf, dass bei ihm in der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Agaplesion »Was unsere Patientinnen und Patienten täglich an Fürsorge von uns erwarten, das müssen wir uns selbstverständlich auch gegenseitig geben.« (Prof. Dr. Dr. Martin Hambrecht, Chefarzt am Agaplesion Elisabethenstift Darmstadt ) Aufarbeitung des Vorfalls statt. Ähnlich war es, als ihn eine dramatische Auffindesituation nach einem Suizid auf seiner Station 14 BGW mitteilungen 02 | 2015 Elisabethenstifts Darmstadt die Idee der „Erstbetreuung“ getestet wird. Es geht darum, Beschäftigten unmittelbar nach Vorfäl- len, die ein Psychotrauma auslösen können, zur Seite zu stehen. Je eher dabei der Weg auch zu professioneller Hilfe geebnet werden kann, desto besser lässt sich Traumatisierungen vorbeugen. Was kollegiale Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer im Elisabethenstift leisten, wird auch in anderen Branchen schon umgesetzt. Doch bislang ist unklar, wie ein solches Angebot unter den Bedingungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege aussehen könnte. Aus diesem Grund testet die BGW derzeit in Pilotprojekten die Wirkungsweise und die Akzeptanz durch die Beschäftigten. Den Weg weisen Die Erstbetreuenden sollen keine psychologische Beratung durchführen, sondern ganz praktisch durch die Situation lotsen: einschätzen und stabilisieren, Ruhe und Ansprache bieten, klären, ob jemand besser nach Hause gehen sollte und wie das umsetzbar ist, gegebenenfalls den Weg zum Fotos: fotolia/Photographee.eu; Alexander Heimann Wenn Heiko Reeg lakonisch von seinem „Ritterschlag“ berichtet, geht es nicht um einen schönen Berufseinstieg. Noch viele Jahre später ist der Vorfall, bei dem ein Psychiatrie-Patient dem Krankenpfleger völlig unerwartet auf den Kopf schlug, für ihn so erschütternd wie damals – auch angesichts seiner Erfahrung danach: Es gab zwar individuelle Bemühungen, ihn später nicht wieder mit dem Täter zu konfrontieren, doch darüber hinaus fand keinerlei systematische Gesund im Betrieb Durchgangsarzt oder zur Durchgangsärztin begleiten, die Meldung des Vorfalls im Betrieb und bei der BGW anstoßen. Bewusst geht es nicht um die emotionale Seite des Erlebten. Die Helferinnen und Helfer müssen über Wissen zur Krisenintervention verfügen; wichtig ist auch, dass sie von Mitarbeitenden wie von Führungskräften akzeptiert werden. Im ersten Schritt erfolgt eine Schulung der künftigen Erstbetreuer und Erstbetreuerinnen – unter anderem werden Gesprächstechniken in Krisensituationen vermittelt. Im Elisabethenstift konnte man dabei auf die umfassende Vorarbeit des Koordinationsausschusses Gewaltprävention zurückgreifen. Denn seit Heiko Reegs Erlebnissen hat sich einiges getan: Es gibt Handlungsleitfäden, Deeskalationstrainings für Mitarbeitende, definierte Melde- und Dokumentationswege und vieles mehr. Zurückzuführen ist das in besonderer Weise auch auf Chefarzt Prof. Dr. Dr. Martin Ham- brecht, der sich schon kurz nach seinem Eintritt in das Unternehmen vor rund zehn Jahren des Themas annahm. Auch die kollegialen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer unterstützt er persönlich und macht damit deutlich, dass alle Vorfälle ernst genommen werden: „Was unsere Patientinnen und Patienten täglich an Fürsorge von uns erwarten, das müssen wir uns selbstverständlich auch gegenseitig geben, wenn wir bei der Arbeit in psychische Notlagen geraten. Der Chef ist da Vorbild.“ Im Elisabethenstift folgt die Erstbetreuung einer Verfahrensanweisung, die einen Schrittfür-Schritt-Überblick über die Hilfsleistungen bietet. Eine Namensliste und ein spezielles „Erstbetreuungs-Handy“ liegen an der Pforte bereit. Nicht ohne präventive Maßnahmen Gute Voraussetzungen wie in diesem Beispiel tragen wesentlich dazu bei, dass das Vorhaben Erstbetreuung erfolgreich ist und von den Beschäftigten angenommen wird. Erst einmal muss dazu der professionelle Umgang mit Gewalt und Aggression in der Organisationskultur verankert werden – mit Unterstützung der Führung. Und es geht nicht ohne einen „Unterbau“ an konkreten Maßnahmen zur Gewaltprävention, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung. Denn die Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer kommen schließlich erst zum Einsatz, wenn schon etwas passiert ist. Und das sollte möglichst die Ausnahme bleiben. Anja Hanssen Mehr zum Thema Gewalt und Aggression Die Website der BGW bietet umfassende Informationen zum Umgang mit Gewalt und Aggression sowie zu Unterstützungsangeboten der BGW: www.bgw-online.de/gewalt. Unterweisungsmaterialien für Werkstätten Menschen mit Behinderungen lernen meist eher praktisch, haptisch und visuell. Daher ist ihre Unterweisung eine besondere Herausforderung. sichtlich bis Ende des Jahres komplett überarbeitet. Zum Anfassen und Spielen Große Unterschiede in Konzentrationsfähigkeit und Auffassungsgabe der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stellen hohe Ansprüche an Unterweisende und ihre Methodik. Mit umfangreichen Lern- und Lehrhilfen, die online im BGWLernportal zur Verfügung stehen, unterstützt die BGW Einrichtungen bei dieser Aufgabe. Die bekannte Identifikationsfigur „Nils“ weist dabei den Weg. Mit dem „Unterweisungsbaukasten“ liegt ergänzend ein haptisches Modul vor: ein Aktionsspiel, das in einer runderneuerten Ausgabe wieder bestellbar ist. Enthalten sind über 150 Aktionskarten für den Berufsbildungsbereich – jetzt in Leichter Sprache. Weitere stehen online zur Verfügung. Zum Herunterladen und Bearbeiten Linda Tappe Baukasten bestellen Der „Unterweisungsbaukasten“ für Werkstätten (das Aktionsspiel) kann gegen eine Schutzgebühr von 29 Euro online bestellt werden: www.bgw-online.de, Suche: CP-Um14. BGW mitteilungen 02 | 2015 Foto: BGW/Kröger+Gross In den „Offenen Angeboten“ unter www.bgw-lernportal.de finden sich Materialien für die Bereiche Berufsbildung, Holzwerkstatt, Lager und Transport, Garten- und Landschaftsbau sowie für weitere Bereiche. Arbeitsblätter, Handlungshilfen und Präsentationen erleichtern die Unterweisung. Hinzu kommen Filmsequenzen, Online-Lernspiele sowie Grafiken zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Hilfestellungen gibt es auch für die Erstunterweisung und zu verschiedenen Einzelthemen. Die Materialien werden voraus- 15 Gesund im Betrieb Foto: BGW/Kröger+Gross www → w ww.bgw-online.de/ unterweisung-pflegepraktikum Altenpflege: Hilfen zur Unterweisung im Praktikum Junge Menschen für das Berufsfeld Altenpflege zu interessieren, tut angesichts des Fachkräftemangels not. Wer als Praktikantin oder Praktikant „schnuppern“ darf, benötigt jedoch ein Grundgerüst für den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz. Für die Altenpflege bedeuten Praktikumsangebote sowie Freiwilligendienste eine gute Möglichkeit, ein erstes Interesse für dieses Berufsfeld zu konkretisieren. Doch sobald die Neulinge vor Ort sind, gelten auch für sie Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit. Gesetzliche Vorgaben, Beschäftigungseinschränkungen, arbeitsmedizinische Vorsorge: Was müssen die Einrichtungen wissen? Wie können sie die Kurzzeitkräfte in den Arbeits- und Gesundheitsschutz einbinden und unterweisen? Die BGW bietet hierzu Info- und Lernmaterialien. Praktikantinnen und Praktikanten verfügen naturgemäß nicht über den gleichen Erfahrungsschatz wie qualifizierte Pflegekräfte, wenn es darum geht, Risiken für die eigene Gesundheit zu erkennen. Daher ist es umso wichtiger, ihre Tätigkeit von vornherein sicher zu gestalten. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz gilt die jeweilige Einrichtung dabei als verantwortliche Arbeitgeberin, selbst wenn die Verträge der Beschäftigten mit Ausbildungsinstitutionen oder anderen Trägern geschlossen wurden. Für Praktikumstätigkeiten muss ebenso wie für andere Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Zu unterscheiden sind drei Fälle: 16 BGW mitteilungen 02 | 2015 zz Praktikum von Schülerinnen und Schülern – Jugendliche unter 18 Jahren zz Praktikum in der Berufsbildung – Jugendliche unter 18 Jahren zz volljährige Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Freiwilligendienstleistende Die Einsatzmöglichkeiten variieren je nach Alter, Zweck des Praktikums, Ausbildungsstand und persönlichen Voraussetzungen. So dürfen Schülerinnen und Schüler beispielsweise keine Tätigkeiten mit Gesundheitsgefahren übernehmen – dementsprechend sind wiederum keine arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. In der Berufsbildung dürfen Jugendliche unter fachkundiger Aufsicht dagegen auch manche potenziell gefährdende Tätigkeit ausüben. Für Erwachsene, die ein Praktikum machen, gibt es keine allgemeinen Beschäftigungseinschränkungen. Angebot der BGW: Infomappe und Online-Unterweisungshilfen Eine Übersicht über die Anforderungen bietet eine Infomappe, die bei der BGW bestellt werden kann. Ergänzend stehen Unterweisungshilfen zur Verfügung: Die Kurzzeitkräfte eignen sich mithilfe der Online-Lernmaterialien der BGW selbst Arbeitsschutz- wissen an und überprüfen dies in einem Test. Der Vorteil für die Pflegeeinrichtungen: Der ausgefüllte und mit den Praktikanten und Praktikantinnen besprochene Wissenstest dokumentiert, dass sie ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben. Das Angebot ist ein Beitrag zum „Ausbildungspakt“ der Bundesregierung und weiterer Partnerinnen und Partner, mit dem die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege gefördert werden soll. Federführend ist hierbei das Bundesfamilienministerium; auch die BGW beteiligt sich an der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive. Angesichts fehlenden Nachwuchses bei gleichzeitig steigender Zahl von Pflegebedürftigen geht es vor allem darum, die Attraktivität des Berufsfelds zu steigern. Maria Aigner, Hermann Bach Mehr wissen Mit der Bestellkarte kann die Infomappe für Altenpflegeeinrichtungen (TP-PrakE-11) angefordert werden. Die Online-Hilfen sind unter www.bgw-online.de/unterweisungpflegepraktikum zu finden. Gesund im Betrieb Unterweisung? Gewusst wie! Die Unterweisung der Beschäftigten ist ein wichtiger Baustein im Arbeitsschutz. Infos, Tipps und Tricks zum Thema stehen jetzt auch auf dem BGW-Lernportal zur Verfügung. Fotos: BGW; fotolia/frogarts; guteksk7 Mit der Unterweisung geben Unternehmerinnen und Unternehmer konkrete Erläuterungen zur sicheren und gesunden Tätigkeit am jeweiligen Arbeitsplatz. Doch was ist eine Unterweisung? Wann muss unterwiesen werden? Wer trägt die Verantwortung? Welche Themen sollten aufgegriffen werden und welche Methoden bieten sich an? Kompakte Antworten auf diese Fragen finden sich in einem neuen Lernmodul auf dem BGW-Lernportal: zum Durchklicken, Erleben und Anwenden. Das Lernmodul „Unterweisung“ ist für alle Branchen und Bereiche geeignet und bietet eine anschauliche Einführung. Schritt für Schritt werden die Aspekte einer Unterweisung vorgestellt und anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht. Während der Bearbeitung machen sich die Nutzerinnen und Nutzer Notizen für eine eigene Umsetzung und halten so am Ende eine fertig ausgefüllte Planungshilfe für ihre Unterweisung in der Hand. Eine vollständige Bearbeitung dauert etwa 60 Minuten. Online-Fortbildung für alternativ betreute Unternehmen Zusätzlich zum allgemeinen Modul „Unterweisung“, das für alle Nutzerinnen und Nutzer öffentlich zugänglich ist, stehen im anmeldepflichtigen Bereich des Lernportals die Kurse „Unterweisung in der Arztpraxis“ und „Unterweisung im Friseursalon“ zur Verfügung. Sie richten sich speziell an Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung entschieden haben. Bei dieser Variante der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung steht die eigene Qualifikation für Arbeitsschutzthemen im Mittelpunkt; die Betreuung durch externe Fachleute findet ergänzend bedarfsbezogen statt. Der Online-Kurs besteht aus dem allgemeinen Unterweisungsmodul und vertiefenden Inhalten. Dabei wird anhand eines Praxisbeispiels gezeigt, wie Unterweisungen aussehen können. Die Themen sind: zz Unterweisung in der Arztpraxis am Beispiel Infektionsschutz zz Unterweisung im Friseursalon am Beispiel Hautschutz Zusätzlich profitieren die Unternehmerinnen und Unternehmer von der Begleitung durch „E-Tutoren und -Tutorinnen“, sodass sich persönliche Fragen schnell klären lassen. Der Online-Kurs schließt mit einem Wissenstest ab, mit dem ein Fortbildungsnachweis im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells erbracht wird. Der Zeitaufwand für diesen Online-Kurs beträgt etwa 90 Minuten. Nicole Kay Im Internet Unter www.bgw-lernportal.de steht das allgemeine Modul „Unterweisung“ in den „Offenen Angeboten“ zur Verfügung. Für die Teilnahme an den Online-Kursen ist eine Anmeldung erforderlich. BGW mitteilungen 02 | 2015 17 Ihre BGW Geschäftsjahr 2014 BGW in Zahlen und Themen 622.563 Versichert waren im Einzelnen: 711.847 711.847 Betriebsstätten (+1,47 Prozent) Unternehmen waren Ende 2014 bei der BGW versichert – das macht 9.732 Unternehmen mehr als 2013 (+1,59 Prozent). 7.729.770 7.729.770 Personen (gerechnet als Versicherungsverhältnisse) (+2,38 Prozent) Diese meldepflichtigen Versicherungsfälle wurden 2014 erfasst: 72.047 29.209 12.590 72.047 Arbeitsunfälle (+5,49 Prozent) 29.209 Wegeunfälle (–4,58 Prozent) 12.590 Verdachtsfälle auf eine meldepflichtige Berufskrankheit (+3,43 Prozent) Insgesamt ergibt das 113.846 Versicherungsfälle, 2,49 Prozent mehr als im Vorjahr. Zu beachten ist dabei, dass auch mehr Personen versichert sind. Was verbirgt sich hinter den Meldungen auf eine Berufskrankheit? 24,3 % bezogen sich auf die Wirbelsäule (+22,45 %) 57,4 % 8,1 % bei handelte es sich um Infektionskrankheiten (–0,49 %) der Verdachtsfälle betrafen die Haut (–0,67 %) Sonstige 3,5 % waren Atemwegserkrankungen (–13,12 %) Warum wurden 562 Wirbelsäulenerkrankungen mehr als im Vorjahr gemeldet? 562 Ein wesentlicher Grund dafür ist paradox: Die BGW engagiert sich stark für die Rückengesundheit im Beruf. Das kommt bei den Versicherten an – bei gesundheitlichen Beschwerden wenden sie sich frühzeitig an die BGW. So können sie die Unterstützungsangebote nutzen. 18 BGW mitteilungen 02 | 2015 Mehr wissen Vormerken: Ab Ende Juni kann der ausführliche Jahresbericht 2014 der BGW unter www.bgw-online.de/jahresbericht heruntergeladen oder als Druckversion bestellt werden. Ihre BGW Themen 2014 Freigeschaltet: BGW-Lernportal Nach den Auftaktveranstaltungen im Jahr 2013 führte die BGW ihre regionalen Fachkongresse der Reihe „BGW forum“ fort. 2014 fanden in Bremen das BGW forum Nord und in Ulm das BGW forum Süd statt. Beleuchtet wurden die verschiedenen Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der pädagogischen Arbeit – mit jeweils rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Mit der Realisierung eines eigenen Lernportals hat die BGW klassische Arbeitsschutzthemen E-Learning-fähig gemacht. Unternehmen, die sich für die alternative bedarfsorientierte Arbeitsschutzbetreuung entschieden haben, können so ganz einfach ihrer laufenden Fortbildungsverpflichtung nachkommen. Zudem gibt es eine Reihe offener Angebote für verschiedene Zielgruppen, zum Beispiel Online-Unterweisungsmaterialien für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Einloggen unter: www.bgw-lernportal.de. Foto: BGW/Dag von Boor Foto: BGW/Werner Bartsch Fortgeführt: BGW forum Nord und Süd Um Erzieherinnen und Erzieher direkt vor Ort über berufsbedingte Gefährdungen und Prävention aufzuklären, tourt seit Mai 2014 das „BGW mobil“ durch Deutschland und bringt das Thema Gesundheit in die Kitas des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) und in weitere Einrichtungen. Der mit einem Aktions- und Besprechungsraum ausgestattete LKW hat eine Gesundheitspädagogin an Bord und bleibt jeweils einen Tag. Bis März 2016 ist das „BGW mobil“ unterwegs und fährt in dieser Zeit bei mehr als 220 Kindertagesstätten vor. In Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk Bad Wildbad, dem Deutschen Rollstuhl-Sportverband, dem Josefsheim Bigge und dem Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport entwickelte die BGW „Kompetent mobil“. Das Angebot richtet sich an mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen und an diejenigen, die sie beraten, begleiten und unterstützen. Das Ziel lautet, Menschen mit Behinderungen zu einer möglichst autarken Mobilität zu verhelfen. Mehr Infos unter: www.kompetent-mobil.de. Foto: BGW/Michael Zapf Gut unterwegs: Kompetent mobil Foto: BGW/Joy Eva Kröger Durchgestartet: BGW mobil Mit den „Young Magazines“ informiert die BGW Auszubildende in verschiedenen Gesundheits- und Pflegeberufen praxisnah und unterhaltsam über einen gesunden Berufsalltag. 2014 wurde die Gestaltung der Magazine überarbeitet. „Young Look“ – für Friseur-Azubis – erhielt zudem virtuelle Verstärkung: Unter www.bgw-young.de/look kann das Magazin mit vielen Extras auch online gelesen werden. Darüber hinaus ist „Young Look“ mit eigenen Aktionen in den „Traum-Raum“ der BGW eingezogen, die Facebook-Community für das Friseurhandwerk: www.facebook.com/traumraum. Foto: BGW Neuer Look: „Young Magazines“ der BGW BGW mitteilungen 02 | 2015 19 Ihre BGW BGW-Beitrag sinkt Foto: fotolia/Trueffelpix Die Beitragsbescheide für 2014 liegen vor: Der BGW-Beitrag fällt niedriger aus als im Vorjahr. Gute Nachrichten für alle Mitgliedsbetriebe: Die BGW hat für das Umlagejahr 2014 einen wichtigen Beitragsfaktor gesenkt. So fällt der Beitragsfuß zz für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Unternehmen auf 2,06 (Vorjahr: 2,10) zz für alle anderen Unternehmen auf 2,19 (Vorjahr: 2,22) Möglich wurde die Senkung durch das günstige Zusammentreffen mehrerer Faktoren. „Die BGW hat durch gutes Wirtschaften die gesetzlich vorgegebene Steigerung ihrer Fremdlasten in den vergangenen Jahren abgefedert“, erklärt Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Stephan Brandenburg. „Hinzu kommen das kontinuierliche Wachsen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege und die gute Wirtschaftslage in Deutschland allgemein. Auch die engagierte Präventionsarbeit in vielen Mitgliedsbetrieben der BGW wirkt sich positiv aus.“ Formel zur Berechnung der Beiträge Beitrag = Umstellung abgeschlossen Mit dem Umlagejahr 2014 ist der stufenweise Wechsel vom bisherigen Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften zum neuen System der Lastenverteilung abgeschlossen. Damit endet nun die umstellungsbedingte jährliche Mehrbelastung der BGW im Bereich der Fremdumlagen. Rechtzeitig zahlen Fälligkeitstermin für den Zahlungseingang bei der BGW ist der 15. Mai. Wer einen gesetzlich vorgesehenen Säumniszuschlag vermeiden will, sollte Beiträge und Beitragsvorschüsse rechtzeitig begleichen. Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß 1.000 Für die Berechnung der Unternehmerversicherungen wird anstelle der Entgelte die jeweilige Versicherungssumme herangezogen. Bei den persönlichen freiwilligen oder Höherversicherungen von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Partnerinnen und Partnern entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gezahlt wurde. Zum Beitragsfuß Der Beitragsfuß geht als Faktor in die Beitragsberechnung ein (siehe Formel). Die BGW ermittelt ihn abhängig vom jährlichen Finanzbedarf jeweils rückwirkend für das vergangene Jahr. Dass es hier zwei verschiedene Sätze gibt, hängt mit der gesetzlich geregelten Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften zusammen. Gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Unternehmen sind von einem Großteil dieser Fremdlasten befreit. Für diesen versicherten Personenkreis ist außerdem eine weitere Änderung wichtig: Ab 1.1.2015 gelten neue Pflicht- und Mindestversicherungssummen (jeweils 21.000 Euro statt bisher 20.000 Euro). Hintergrund ist die Anhebung der „Bezugsgröße“ in der Sozialversicherung. Kontakt Berechnung der Beiträge Die individuelle Beitragshöhe eines Unternehmens hängt neben dem Beitragsfuß auch von der Höhe der Entgelte der Versicherten (Löhne und Gehälter) ab. Weiter spielt das Unfallrisiko eine Rolle – es wird durch die für das Unternehmen gültige Gefahrklasse in die Berechnung einbezogen (siehe Formel). 20 BGW mitteilungen 02 | 2015 zz Servicenummer für Versicherungs- und Beitragsfragen: Telefon (040) 202 07 - 11 90, E-Mail: [email protected] zz Weitere Informationen auf der BGW-Website unter www.bgwonline.de/beitraege sowie www.bgw-online.de/versicherungen Service Die BGW hält ein breites Medienangebot für die versicherten Unternehmen und Beschäf tigten bereit: Schriften, CDs, Plakate, Aushänge und mehr. Neue Medien stellen wir an dieser Stelle vor – sie können in der Regel über die Bestellkarte in der Heftmitte kostenlos angefordert werden. Außerdem finden Sie hier Tipps zu Veranstaltungen sowie Angeboten im Internet. Stets auf dem Laufenden sind Sie mit der Website der BGW: www.bgw-online.de. Aktuelle Veranstaltungen werden dort zeitnah angekündigt. Die meisten Medien stehen als PDFDokumente zum Download zur Verfügung: www.bgw-online.de/medien. Medien Veranstaltungen SERVICE Service für dermatologische und arbeitsmedizinische Praxen Schnell zum Ziel auf bgw-online.de Rund 65.000 Kundinnen und Kunden haben sich für die Serviceangebote der BGW-Website registriert. Doch wo findet sich was auf bgw-online.de? Eine komfortable Suchfunktion und eine übersichtliche Navigation erschließen die Seiten. Noch schneller geht es mit unseren Tipps und Kurzlinks. Sie wollen ... zz ... Informationen und Nachrichten speziell für Ihre Branche auf unserem Branchenportal finden: www.bgw-online.de/branchen zz ... einen Unfall melden: www.bgw-online.de/unfallanzeige (Mitgliedsnummer bereithalten!) Foto: fotolia/vasabii, Alex White Die BGW setzt auf enge Zusammenarbeit mit engagierten Ärztinnen und Ärzten aus den Bereichen Dermatologie und Arbeitsmedizin, die Versicherte mit Hauterkrankungen betreuen. Informationen und praktische Hilfen für die tägliche Arbeit bot bislang eine umfangreiche CD-ROM. Diese Inhalte sind ab sofort direkt auf der BGW-Website zu finden: zum Beispiel wichtige Formulare, Richtlinien, Ratgeber oder berufsdermatologische Adressen. Mehr erfahren: www.bgw-online.de/ praxisservice-haut. Internet zz ... Broschüren und andere Medien online bestellen: www.bgw-online.de/medien zz ... weitere Formulare nutzen und später als Vorlage verwenden: www.bgw-online.de/formularliste (Hier auch Unternehmen anmelden!) zz ... die Kontaktdaten unserer regionalen Anlaufstellen finden – für die Beratung zur Prävention im Betrieb und die Bearbeitung von Rehabilitationsfällen: www.bgw-online.de/kundenzentren zz ... Informationen zu Beiträgen oder zum Versicherungsschutz erhalten: www.bgw-online.de/beitraege www.bgw-online.de/versicherung zz ... sich über BGW-Angebote zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements informieren: www.bgw-online.de/bgm zz ... regelmäßig unseren Newsletter erhalten: Link auf der Startseite nutzen oder per Login auf jeder Seite von www.bgw-online.de zu erreichen Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann nutzen Sie unsere komfortable Suchfunktion, die Sie oben auf jeder Seite finden! Für diese Funktionen ist eine einmalige Registrierung notwendig – danach sind sie jederzeit per Login zu erreichen! BGW mitteilungen 02 | 2015 21 Foto: fotolia/Africa Studio Service Umgang mit Desinfektionsmitteln Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Wie lassen sich chemische Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen minimieren? Für dieses Thema stehen jetzt acht umfassende Arbeitshilfen in jeweils drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) zur Verfügung. Die PDF-Dokumente beschreiben insbesondere die Gefährdungsbeurteilung und notwendige Schutzmaßnahmen. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Arbeitsintensität, Handlungsspielräume oder Arbeitszeiten – viele Faktoren beeinflussen, wie Arbeitsbedingungen sich auf die Psyche der Beschäftigten auswirken. Dabei bestimmt das Maß der Belastungen, ob es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Aber wie können Unternehmen die tatsächlichen Belastungen beurteilen und geeignete Maßnahmen zu deren Reduzierung ergreifen? Die acht „Factsheets“ gehen auf folgende Themenbereiche ein: 1 Prinzipien der Desinfektion 2 Prinzipien der Prävention 3 Gefahren chemischer Desinfektionsmittel 4 Auswahl sicherer Desinfektionsmittel 5Flächendesinfektion 6Instrumentendesinfektion 7 Hände- und Hautdesinfektion 8 Besondere Verfahren (Räume, Geräte, Wäsche) Die Broschüre „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ hilft weiter. Sie ist im Rahmen des Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entstanden. Es handelt sich somit um ein Gemeinschaftsprojekt von Unfallversicherungsträgern, Ländern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Das PDF-Dokument steht auf dem Internetportal www.gda-psyche.de unter „Downloads“ zur Verfügung. Die Arbeitshilfen werden von der Arbeitsgruppe „Chemische Risiken“ der Sektion Gesundheitswesen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) herausgegeben. Sie wurden von der BGW, dem französischen Institut national de Recherche et de Sécurité (INRS) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) als grenzübergreifender Standard erarbeitet. Die PDF-Dokumente stehen unter anderem auf der BGWWebsite zur Verfügung: www.bgw-online. de/goto/factsheets. Termine . Die anstaltungen -online.de/ver gw .b w w t an w rä r tuell unte reten und be den Sie stets ak ng ressen vert fin Ko ps d ip un st n ng se n Mes z: Veranstaltu f den folgende am Arbeitsplat r anderem au r Gesundheit zu d un z BGW ist unte ut ch rungss w ie einem zum Versiche Messestand so ihrem Stand oist mit einem lebensphasen p zu m Thema ress ho ng ks Ko or – ge W n le te Pf re zz Junge fü r de n altung vert – Tref fpun kt e A rbeitsgest rt d tie un t en tm ri ef or H D , 13.05. ng de s 11 in diesem m it Ve rlei hu zu auch Seite hs da e uc eh w si ch na Pf lege Preises Junge Pf lege um r Kita-Symposi zz 7. Dresdne mpo sium fü r Sy – s ngskongres 6., D re sden itu .0 le 13 ta .– Ki 12 be er ch zz Deuts ax isfo de rb et reuu ng – Vort räge, Pr e sich m it K in in di rl , le Be , al ns 5. io .0 at 19.–20 „K ita s ist Ko op er en; die BGW te r de m Mot to ig un ft r hä eh sc m d re n un Veranstaltung nf t“ partnerin der gestalten Zuku enzen zz Tag ohne Gr oßer A ktionsHamburg – gr , 6. .0 05.– 06 er te nsport s - und Be hi nd tag de s Re ha smarkt; im burger Rathau auf dem Ham Inklusion – ort, Spaß und Programm: Sp d stellt ihre ist vor Ort un auch die BGW erung von Mobilitätsförd A ngebote zur n vor Behinderunge Menschen mit ongress zz Hauptstadtk re re Fach konBe rl in – meh 10.–12 .0 6., ge; die BGW izin und Pf le gresse zu Med 22 BGW mitteilungen 02 | 2015 Fürsorgetag azz Deutscher ter deutschspr Leipzig – größ m de 16.–18.06., it m alen gress des Sozi il chiger Leitkon Te d un en Motto „Teilhab diesjährigen ten u s ne der BGW ist da sein“; Thema iliob M r zu ramm wickelte Prog „Komtätsförder ung – petent mobil“ d un p ho ks or mit W ow Sh großer PreisrÄtsel Hartziegel altrömi- Hautsches straffung Obergewand (engl.) Abk.: Abk.: Compact zaubern Satellit Disc ohne Würze Ausruf des Ekels 6 Aufbrühhilfe 1 Zeichen für Tellur hasten Volksrepublik in Ostasien Schriftsteller aufhören begabt, geeignet 8 Zahlung unnachfür einen giebig Verstoß 5 österr. Dichter (Nikolaus) † 1850 10 Futterpflanze 4 unverdünnt Farbton unwohl 9 Schienentriebwagen Frühlingsmonat ® 7 4 2. Preis: orientalischer Männername Schutzdamm am Meer 3 3 Segelschiffstyp Staat der USA 2 Die Stativwaage 7830 von SOEHNLE PROFESSIONAL ist eine hochmoderne Säulenwaage der neuesten Generation und verfügt über ein edles und formschönes Design. Das hell leuchtende LED-Display mit großen Ziffern besitzt keine störenden Tasten und besteht aus einem starken und sehr sicheren Glas. Glockenblumengewächs ungezählt, unzählig Windstoß 1. Preis: Düngesalz Verkehrsstockung Bezirk, Bereich kristalliner Schiefer Hirnstrombild (Abk.) Krümmung, Kurve 1 Abtei in Oberbayern Baltin griech. Joghurtspeise Foto: Soehnle Industrial Solutions GmbH 2 Kniegeige span. 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Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und sonstige Dienstleistungsunternehmen ist nicht zulässig. Unter mehreren richtigen Lösungen entscheidet das Los. Es werden nur Einsendungen berücksichtigt, in denen die Anschrift des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und das richtige Lösungswort (keine Mehrfachnennungen) angegeben sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung von Sachpreisen erfolgt nicht. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Alle Preise sind gestiftet und nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Der kabellose Bluetooth-Lautsprecher von MAXELL bringt eine hohe, nahezu verlustfreie Qualität beim Audio Streaming in die moderne, kabellos vernetzte Welt. Durch die eingebaute Bluetooth-4.0-Technologie und die Kopplungsmöglichkeit über NFC-Pairing können Sie Ihr Gerät jederzeit und überall verwenden, ohne dass es irgendwo angeschlossen sein muss. BGW mitteilungen 02 | 2015 23 www.bgw-online.de Postvertriebsstück C 10874 . Gebühr bezahlt Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) . 22079 Hamburg Kommen Sie zu unserem großen Fachkongress für die Altenpflege! Vom 7. bis 9. September 2015 dreht sich auf dem BGW forum 2015 in Hamburg alles um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in ambulanten wie stationären Altenpflegeeinrichtungen. Melden Sie sich jetzt an! Foto: BGW/Kröger+Gross 07.–09.09.2015 www.bgwforum.de
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