SO ISSES Ausgabe 26 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im

FR AKTION IM DRESDNER STADTR AT
GRÜNES ECHO AUS DEM STADDRAT
26. AUSGABE I MAI 2015
Stadtratssitzung vom 7. Mai 2015
EIN LEHRSTÜCK AN DER ELBE
Zum Konflikt zwischen Regine Töberich und dem Rechtsstaat
Am 7. Mai ab 17.30 ließ die „Investorin“ Regine Töberich –
wie angedroht – 50 m des Elberadwegs abbaggern. Bürgermeister Marx eilte aus der Stadtratssitzung an den Tatort,
wo er vollendete Tatsachen vorfand. Im Internet kursieren
Bilder, wie die in ein Army-Jäckchen gewandete „schöne
Architektin“ (Bild-Zeitung) in Begleitung zweier Bodyguards
mit hochgefahrenem Adrenalinspiegel die Zerstörungsaktion
dirigiert: eine Aktion, die Dresden wieder mal deutschlandweit zum Gespött gemacht hat. Die GRÜNE Fraktion hat
daher schon vor der Baggeraktion einen Antrag eingereicht, mit dem die Stadtverwaltung gebeten wird, den
Rechtsstatus des Elberadwegs zu überprüfen und die Strecke
vollständig der öffentlichen Nutzung zu widmen.
Was wollte Frau Töberich mit der Aktion eigentlich erreichen? Glaubte sie allen
Ernstes, die Stadtverwaltung zur gewünschten Baugenehmigung nötigen
zu können? Wohl kaum. So bleibt nur der Eindruck einer irrationalen Frau,
die ohne jede Rücksicht auf Allgemeinwohlbelange ihre privaten Interessen
durchsetzen will. Sie wird auch nicht „enteignet“. Die Stadtverwaltung hat
nach dem Juni-Hochwasser 2013 das Genehmigungsverfahren zurückgestellt,
weil sich die Modellierung für den gesamten Hochwasserschutz in Dresden als
falsch erwiesen hat – gerade auch am Puschkinplatz. Die Stadt würde sich
schadensersatzpflichtig machen, wenn sie jetzt sehenden Auges eine nicht
hochwassersichere Bebauung zuließe!
Strafrechtlich ist das Sachbeschädigung an einem öffentlichen Verkehrsweg
und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Zudem hat die „Dame“
zwei namentlich genannte Stadträte als „rot-grünes kriminelles Gesocks“
beleidigt. Frau Töberich hätte auch dann kein Recht auf Zerstörung gehabt,
wenn sie ihr eigenes Grundstück gefunden hätte. Denn auch dort ist der
Radweg öffentlich-rechtlich gewidmet, und diese Widmung geht allen privaten
Rechten vor. Selbst wenn ihr ein Anspruch auf Entwidmung zustehen sollte,
müsste sie den allenfalls vor Gericht und nicht eigenmächtig mit dem Bagger
durchsetzen. Der Stadtverwaltung ist zu danken, dass sie Strafanzeige erstattet,
Dennoch hat der OB-Kandidat der CDU, Markus Ulbig, der als Innenminister
eigentlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz zuständig wäre, die Auseinandersetzung der Stadt mit der „Wut-Architektin“ zum Wahlkampfthema
gemacht. Wie der FDP-Kandidat Dirk Hilbert, der seine Pflichten als amtierender
OB vergisst, schürt er die Legende, die rot-grün-rote Stadtratsmehrheit habe der
„Investorin“ irgendwie Unrecht getan. Die konservativen Kandidaten übernehmen also Stichworte einer offensichtlichen Rechtsbrecherin, die jetzt auch
noch vom Pegida-Anhang gefeiert wird. Alles Zufall? Wohl kaum!
Johannes Lichdi
den Elbradweg repariert, das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 5000 € festgesetzt hat und die Kosten der Reparatur in Höhe von etwa 15.000 € eintreibt.
GELD IM SCHLAF VERDIENEN
Wie gut ist die beschlossene
Beherbergungssteuer?
Die vom Stadtrat am 7. Mai beschlossene Beherbergungssteuer ist ein
Musterbeispiel für die Handlungsfähigkeit der neuen Dresdner Gestaltungsmehrheit. Denn wäre es nach dem Willen des Finanzbürgermeisters Hartmut
Vorjohann gegangen, so wäre das Finanzloch im Doppelhaushalt 2015/2016
durch eine Erhöhung der Grundsteuer gestopft worden oder es wären einige
Schulsanierungen auf die noch längere Bank geschoben worden.
Nachdem die von CDU, GRÜNEN und SPD 2013 eingeführte Kurtaxe vom Oberverwaltungsgericht in Bautzen im Herbst 2014 kassiert worden war, hatte die
Verwaltung keine Anstalten unternommen, das dadurch zu erwartende Finanzloch durch eine rechtssichere Beherbergungssteuer (Bettensteuer) zu stopfen.
Das hat dann die GRÜNE Stadtratsfraktion in die Hand genommen, nachdem
im Haushalt jährliche Einnahmen in Höhe von 6 Millionen € vorgesehen wurden. Ein vom Stadtrat Johannes Lichdi erarbeiteter Satzungsentwurf lag im
Januar auf dem Tisch. Dann erst ging Vorjohann in die Spur und legte einen
eigenen Entwurf vor. Nach nur zwei Monaten Beratungszeit wurde dieser jetzt
mit einigen wichtigen Änderungen mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.
Die CDU hat sich bei der Abstimmung vor der Verantwortung gedrückt und
mit nein gestimmt.
In die Vorlage der Verwaltung sind einige Anregungen, die durch die Tourismusbranche während einer Anhörung geäußert wurden, aufgenommen
worden. Statt des schwer praktizierbaren prozentualen Modells werden jetzt
Pauschalen zwischen einem und 7 €, gestaffelt nach den Übernachtungspreisgruppen, erhoben. Auch wird eine Vorteilskarte auf den Weg gebracht, die
Touristen mit attraktiven Preisnachlässen auf kulturelle Angebote hinlenken
soll. Da die jetzt eingeführte Beherbergungssteuer nicht für Gäste gilt, die
aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in Hotels übernachten,
galt es, eine möglichst unbürokratische Lösung zu finden, diese „Steuerstreu“
vom „Einnahmeweizen“ zu trennen. Auch das dürfte rechtssicher gelungen
sein. Kleinstpensionen sind im übrigen von der Erhebung ausgenommen. Die
Behauptung, die Hotels würden durch die neue Steuer wettbewerbsbedrohlich
belastet, und die Kassandrarufe des einstigen FDP-Chefs Johannes Lohmeyer,
der jetzt Vorsitzender des Tourismusverbandes ist, 24.000 Arbeitsplätze seien
in Gefahr, ist, leicht erkennbar, blanker Unsinn. Steuerpflichtig sind die Gäste,
und auch die gescheiterte Kurtaxe hat gezeigt, dass eine solche Abgabe die
Attraktivität Dresdens für Touristen nicht schmälert.
Die Stadt Dresden wird also künftig ca. 6 Millionen € im Schlaf, genauer
gesagt durch den Schlaf der Touristen, in den einheimischen Hotels verdienen.
Damit leisten unsere Gäste auch einen kleinen Beitrag zu den vielen Investitionen, z. B. im kulturellen Bereich, die wiederum die Attraktivität unserer
Stadt steigern.
Michael Schmelich
Neue Beigeordnete braucht die Stadt – Wie die Auswahl der Bürgermeister geschehen soll
2. GRÜNE Fraktion besetzt Findungskommission
Die Grüne-Fraktion hat sich einstimmig für eine bundesweite Ausschreibung der
beiden Beigeordnetenstellen für Stadtentwicklung und Umwelt ausgesprochen.
Hierzu wurde eine Findungskommission eingesetzt, die der Fraktion nach einem
strukturierten Auswahlverfahren bis zum 31.7.2015 Personalvorschläge unterbreitet. Gesucht werden Personen, die mit grünen Politikinhalten vertraut
sein sollten und über langjährige Erfahrungen in der Kommunalpolitik und in
leitender Funktion einer Behörde verfügen. Die Findungskommission besteht
aus fünf Personen der Fraktion und des Stadtvorstandes von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN. Personen, die sich auf die genannten Stellen bewerben wollen,
können nicht Mitglieder der Findungskommission sein.
Was darüber hinaus anders ist als bisher:
1. Während bei den letzten Beigeordnetenwahlen die konservativen Mehrheiten Für die Fraktion wurden die Fraktionsvorsitzende Christiane Filius-Jehne,
Geschäftsbereiche (GB) [alt]: GB Allgemeine Verwaltung (BM: Win- ihre Kandidaten durchgedrückt haben und damit in keiner Weise die Be- Michael Schmelich (sozialpol. Sprecher) und Kerstin Harzendorf (Sprecherin
fried Lehmann), GB Finanzen und Liegenschaften bis 31.12.2016 (BM: Hart- stimmung der Sächsischen Gemeindeordnung, dass nämlich die Mehrheits- für Transparenz und Bürgerbeteiligung) bereits als Mitglieder der Findungsmut Vorjohann), GB Ordnung und Sicherheit (BM: Detlef Sittel), GB Kultur verhältnisse im Rat sich auch bei den Bürgermeistern widerspiegeln sollen, kommission gewählt. Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am 12.5.2015
(BM: Dr. Ralf Lunau), GB Soziales (BM: Martin Seidel), GB Stadtentwicklung erfüllt wurde, hat die rot-grün-rote Kooperation die CDU als stärkste Fraktion gewählt. Für diesen werden Valentin Lippmann und Dr. Wolfgang Deppe die
(BM: Jörn Marx), GB Wirtschaft (BM: Dirk Hilbert)
im Rathaus mit berücksichtigt. Wir begrüßen es, dass diese auch dezidiert ihre Aufgabe wahrnehmen.
Bereitschaft erklärt hat, Verantwortung mit zu übernehmen.
Die Landeshauptstadt Dresden hat aktuell sieben Beigeordnete, die die Oberbürgermeisterin in ihnen zugewiesenen Geschäftsbereichen vertreten. Die
siebenjährige Amtszeit endet für sechs Beigeordnete noch im Jahr 2015. Eine
Ausnahme ist die Amtszeit von Hartmut Vorjohann (Finanzen und Liegenschaften), die erst zum 31. Dezember 2016 ausläuft. Die Beigeordneten werden
vom Stadtrat gewählt. Nach einer eiligst im Sächsischen Landtag durch die
Mehrheit von CDU und SPD beschlossenen Gesetzesänderung bedarf es zukünftig des Einvernehmens des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin.
Die Kooperation aus LINKEN, GRÜNEN und SPD im Stadtrat hat mit den Stimmen
der CDU folgende (Neu-)zuschnitte der Geschäftsbereiche beschlossen und in
der Hauptsatzung verankert:
Geschäftsbereiche (GB) [neu]: GB für Finanzen, Personal, Recht (bis
31.12.2016 GB Personal und Recht; Vorschlagsrecht: SPD), GB Kultur und Tourismus (Vorschlagsrecht: DIE LINKE), GB Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen
(Vorschlagsrecht: LINKE), GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften (bis 31.12.2016 ohne Liegenschaften; Vorschlagsrecht: GRÜNE), GB
Ordnung und Sicherheit (Vorschlagsrecht: CDU), GB Umwelt und Kommunalwirtschaft
(Vorschlagsrecht: GRÜNE), GB Bildung (ab 1.1.2017; Vorschlagsrecht: CDU)
Die Beteiligungsverwaltung wird zukünftig dem Bereich Umwelt und Kommunalwirtschaft angehören, das Liegenschaftsamt dem Bereich Stadtentwicklung.
KOMMENTAR
VERKOMMT EIN BÜRGERRECHT ZUM WAHLKAMPFINSTRUMENT?
Bürgerbegehren Sonntagsöffnung
KERSTIN HARZENDORF,
Sprecherin für Bürgerbeteiligung und
Transparenz
Gesetzmäßiges Handeln ist kein Rückgriff auf „juristische Tricks“, sondern
ein Grundsatz für Verwaltungshandeln in einem Rechtsstaat. Um ein „gut“
oder „schlecht“ geht es dabei nicht.
„Verständnis von Bürgerbeteiligung wie zu SED-Zeiten“
zetert Holger Zastrow in Richtung OB-Kandidatin Eva-Maria
Stange in einer Pressemitteilung vom 22. April 2015. Er
bemüht gebetsmühlenartig seinen Vorwurf, Rot-Grün-Rot
habe das Bürgerbegehren zu den Sonntagsöffnungszeiten
nicht zugelassen, wohl wissend, dass er als Mitinitiator bei
Einreichung des Bürgerbegehrens einfach zu wenig Unterschriften vorlegen konnte. Das ärgert Zastrow besonders,
wollte er doch zusammen mit dem CDU-Kreisvorsitzenden
Christian Hartmann partout am Tag der Oberbürgermeisterwahl am 7. Juni auch über das Referendum zu den Sonntagsöffnungszeiten abstimmen lassen. Doch in seinem grenzenlosen Populismus lässt er es an Wertschätzung für Demokratie und Rechtsstaat mangeln.
Sonntagsöffnungen als Entscheidungsmaßstab für
Dresdens OB
CDU und FDP schien es nur darum zu gehen, eine Abstimmung über die
Sonntagsöffnung mit der Oberbürgermeisterwahl zu verbinden. Dafür wird
sogar der Vertrauensverlust der Bürger in dieses Instrument in Kauf genommen.
Anders ist kaum erklärbar, dass die beiden Initiatoren beim Bekanntwerden
des Scheiterns versuchten, das Thema des Bürgerbegehren einfach umzuwidmen: Es ginge gar nicht um die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses,
der für 2015 die Sonntagsöffnungen für Dresden veränderte, sondern das
Begehren beziehe sich auf die Folgejahre, wurde flugs behauptet. War das
den Bürgerinnen und Bürgern klar, die das Begehren unterzeichneten? Über
Sonntagsöffnungen ab 2016 ist bisher nicht entschieden. Die Verbindung
der Abstimmung mit der Oberbürgermeisterwahl war daher zeitlich nicht
geboten. Klar: Zur Kostenersparnis ist das Zusammenlegen von Abstimmungen sinnvoll, aber Gelegenheiten wird es in den kommenden Jahren
sicherlich auch andere geben. Das Kostenargument führte übrigens auch
nicht dazu, dass die ersten Ortschaftsratswahlen in der Innenstadt mit der
Oberbürgermeisterwahl verbunden wurden, wie von Rot-Grün-Rot beabsichtigt.
Was war passiert?
Das Bürgerbegehren unterstützten zum Stichtag 4,8 Prozent der Wahlberechtigten. Damit wurde das in der Sächsischen Gemeindeordnung für alle
Bürgerbegehren festgelegte Mindestquorum von 5 Prozent zwar knapp,
aber eindeutig verfehlt. Der Stadtrat hätte sehenden Auges Rechtsbruch
begangen, hätte er das gesetzlich vorgeschriebene Mindestquorum willkürlich und für diesen Einzelfall abgesenkt. Dies hat die Stadtverwaltung
so gesehen und auch die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsichtsbehörde, die den Widerspruch der Antragsteller schließlich auch zurückwies.
Es blieb also nur noch die Variante, einen Bürgerentscheid mit 2/3 Mehrheit
des Stadtrates zum 7.6.2015 zu initiieren. Ein Ratsbegehren wird aber entwertet,
wenn es nur als Vehikel dient, nicht erreichte Mindestunterschriftenzahlen
zu kaschieren. Darüber kann man reden, aber eine Verständigung über ein
Ratsbegehren und deren Inhalt wurde von den Fraktionen der CDU und FDP
nicht ernsthaft angestrebt. Ob das Thema Sonntagsöffnungen und Bürgerbegehren Zastrow und Hartmann noch interessiert, wenn die OB-Wahlen
vorbei sind, darf abgewartet werden.
STADTRAT BESCHLIESST PROJEKTSTART FÜR „PAPIERÄRMERE“ STADTRATSARBEIT
Grüne: Freiwilligkeit digitaler Kommunikation, hohe IT-Sicherheitsstandards und DE-Mail-Alternative müssen gewahrt werden!
Mit großer Einmütigkeit hat der Stadtrat am 7. Mai 2015 den Startschuss
für eine papierärmere Stadtratsarbeit gegeben. Die AfD-Fraktion hatte unter
der Überschrift „Moderner Stadtrat im 21. Jahrhundert“ die Einführung
umweltgerechter und effizienter Verwaltungsarbeit ohne Papier angeregt. In
der Debatte im Stadtrat führte Kerstin Harzendorf, Sprecherin für Bürgerbeteiligung und Transparenz aus: „Ein moderner Stadtrat ist nicht blind
technikgläubig, sondern erkennt und begegnet vorausschauend Grenzen und
Folgen des Technikeinsatzes.“
Grundlage der Abstimmung war daher ein von LINKEN, GRÜNEN, SPD und
PIRATEN getragener Ersetzungsantrag, der betont, dass Stadträte nicht zur
ausschließlichen Nutzung digitaler Kommunikation gezwungen werden dürfen
TTIPP in der Diskussion
Nachdem der Stadtrat in seiner letzten Sitzung einen interfraktionellen
Antrag von LINKEN, GRÜNEN und SPD mehrheitlich (gegen die Stimmen
des konservativen Lagers) angenommen hat, diskutierten Prof. Dr. Felix
Ekardt (Nachhaltigkeitsforscher und Landesvorsitzender des BUND
Sachsen e.V.) und Michael Schmelich (sozialpolitischer Sprecher der
Fraktion) zum Thema „TTIP und die Auswirkungen auf die Kommunen“.
Moderiert von der bündnisgrünen Ortsbeirätin aus Plauen Christin
Bahnert, ging es um die drohenden Einschränkungen kommunaler
Selbstverwaltung durch die gegenwärtig mit den USA und Kanada verhandelten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA.
Auf die Kommunen könnte durch die marktwirtschaftliche Überbetonung
der Abkommen viel Ungemach zukommen: aufwendige Ausschreibungen,
Impressum
Herausgeber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Dresden
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
tt E-MAIL: [email protected]
tt WWW.GRUENE-FRAKTION-DRESDEN.DE
Fotos: David Brandt, Michael Braun
Redaktion: Michael Schmelich (verantw.), Christiane Filius-Jehne
Gestaltung und Satz: Agentur Grafikladen, Dresden
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Bunte Republik Neustadt
auf dem „Russensportplatz“
wird ausgebremst.
In diesem Jahr feiert die Bunte Republik Neustadt zum 25.
Mal den buntesten und kreativsten Stadtteil Dresdens. In
diesen langen Jahren ist aus dem Stadtteilfest eine Veranstaltung entstanden, die mit Musik, Tanz, Zirkus, Theatervorstellungen, Anwohnerfrühstück, Kinderflohmarkt, Wohnungsgalerien, Straßenmalerei, Kinderumzug und vielem mehr
weit über den Stadtteil, weit über die Stadtgrenzen hinaus zu
einem international beachteten Ereignis geworden ist. Auch
die Besucherzahlen steigen stetig.
Wesentliche Veranstaltungsorte für diesen internationalen Austausch sind
dabei u. a. Bühnen, auf denen Künstler und Musiker aus den verschiedensten
Ländern auftreten. Leider haben einige dieser Bühnen ihre angestammten Orte
im Festgebiet der BRN verloren, da sie entweder nicht mehr genehmigt oder diese Flächen bebaut werden. Ein Ausweichen in die Straßenbereiche führt zu einer
noch größeren Verengung – mit der Folge, dass Sicherheits- und Rettungswege
fehlen würden –, eine Situation die noch mehr Gedränge als bisher bewirkt.
Aus diesem Grund haben die Organisatoren und Veranstalter des „Lustgarten“, der bisher auf der großen Freifläche hinter der Galerie Raskolnikow stattfand, und der Alunabühne, die auf dem Parkplatz neben der Scheune stand,
nach Ausgleichsflächen im Festgebiet gesucht. Insbesondere Künstler und
Musiker aus Mittel- und Osteuropa traten auf den Bühnen des „Lustgarten“
auf. Sie trugen zur kulturellen Vielfalt der Bunten Republik bei und leisteten
damit einen Beitrag für internationalen Austausch unserer Stadt. Mit einem
Antrag wurde auf diese Situation reagiert, und der „Russensportplatz“ am
Alaunplatz sollte für den „Lustgarten“ bereitgestellt werden. Dieser Antrag,
dem in allen Gremien z. T. einstimmig zugestimmt wurde und der in der
Stadtratssitzung am 16.4. mit 36 Ja bei 30 Nein-Stimmen ein deutliches
Votum erhielt, wurde mit einem Widerspruch des amtierenden Bürgermeisters
Dirk Hilbert (FDP) ausgebremst, der die gesamte Realitätsferne und gleichzeitig Arroganz der gegenwärtigen Rathausspitze zum Ausdruck bringt.
Es wird behauptet, dass die Sicherheit der Besucher/innen der BRN in verantwortungsloser Weise in Gefahr gebracht würde und der Stadtrat mit diesem
Beschluss seine Befugnisse und Kompetenzen überschreite.
Auch wenn durch die Verweigerung der Verwaltung diese Veranstaltung in
diesem Jahr ausfällt, steht die Frage nach dem „wie weiter?“. Die zukünftige
Bürgermeisterin sollte sich dazu positionieren.
Torsten Schulze
(Recht auf „analoge Alternative“) und ferner hohe IT-Sicherheitsstandards
und eine Alternative zur DE-Mail Nutzung vorzuhalten ist.
„‚Modern‘ bedeutet für uns auch ‚technikoffen‘ und keinen Zwang zur DEMail-Nutzung. Es gibt gute Gründe, diese durch die Deutsche Telekom in
Dresden unter dem Slogan ‚DE-Mail-City‘ gepuschte Infrastruktur nicht zu
nutzen, etwa die fehlende Kompatibilität mit ‚normalen‘ E-Mails oder die
(noch) lückenhafte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die aufwendig durch die
Nutzer und Nutzerinnen selbst erfolgen muss. Es gibt gute Alternativen, wie
das Beispiel Magdeburg zeigt“, so Kerstin Harzendorf.
Der „papierarme Stadtrat“ soll noch in diesem Jahr über ein Projekt auf den
Weg gebracht werden.
das Infragestellen vieler Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, ein
Verbot, einmal vorgenommene Privatisierungen wieder rückgängig zu
machen, intransparente Investorenschutzvorschriften, das sind nur
einige Befürchtungen, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden
geäußert werden.
So könnten die Kommunen künftig gezwungen werden, öffentliche
Dienstleistungen privatwirtschaftlich auszuschreiben (Volkshochschule,
Krankenhäuser etc.). Nur durch eine breite Debatte auch in den Kommunen,
durch Erzeugen öffentlichen Drucks kann Einfluss auf die Ergebnisse der
Verhandlungen genommen werden, zumal die Kommunen nicht direkt am
Verhandlungstisch vertreten sind.
DR. WOLFGANG DEPPE:
Der Neue im Stadtrat
Aufgrund ihres Wechsels in die Stadtverwaltung hat Margit Haase ihr Stadtratsmandat im April niedergelegt. Für
sie rückt für den Wahlkreis 6 (Striesen/
Blasewitz) Dr. Wolfgang Deppe in den
Stadtrat nach. Der 59-jährige Mediziner,
der sich seit Jahren bei den Dresdner
Grünen für eine bessere Klima- und
Energiepolitik stark macht, wird sowohl
in der Umwelt- als auch in der Gesundheitspolitik der Fraktion neue Impulse verleihen. Er wird künftig Mitglied in
den Ausschüssen Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie Gesundheit und
Krankenhäuser sein. Bisher gehörte er auch dem Ortsbeirat in Loschwitz an.
Beruflich leitet Dr. Deppe eine Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche. Als Facharzt für Neurologie und ausgebildeter Diplom-Biologe verknüpft
er seine beruflichen Qualifikationen mit der Ausübung seines politischen
Ehrenamtes.