Bürgerbl_Großschirma April 2015 werbefrei

Bürgerblatt
Stadt Großschirma
Großschirma
Großvoigtsberg
Hohentanne
Kleinvoigtsberg
Obergruna
Reichenbach
Rothenfurth
Seifersdorf
Siebenlehn
Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen
Ausgabe 04
Erscheinungstag: 15. April 2015
April 2015
Redaktionsschluss für Ausgabe Mai 2015 am 12.05.2015
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie ich in unserem Bürgerblatt bereits mehrfach informiert habe, werden wir im Rahmen unserer kommunalen Mitgliedschaft im „Klosterbezirk“ Altzella mit Beginn der neuen Förderperiode ab diesem Jahr beginnend wieder Anträge zur finanziellen Unterstützung von Projekten und
verschiedenen Baumaßnahmen einreichen können. Im Gegensatz zur Verfahrensweise der vergangenen Jahre liegt diesmal der Schwerpunkt der
Förderung auf der Zuwendung für private Bauvorhaben, der finanziellen
Bezuschussung der Vereinsarbeit sowie in der Unterstützung von ausgewählten Bauprojekten in kirchlicher Trägerschaft. Für kommunale Investitionen werden sowohl vom absoluten Umfang als auch vom relativen Anteil
her gesehen wesentlich weniger Gelder zur Verfügung stehen. Dessen ungeachtet haben wir als eine Hauptinvestition der kommenden Jahre und
in diesem Rahmen die grundhafte Sanierung unserer Kindereinrichtungen
in Großschirma, Siebenlehn und Reichenbach nach dem bereits im Kindergarten Kleinvoigtsberg erfolgten Umbau weiterhin ins Auge gefasst und
wollen diese gezielt vorantreiben. Allerdings zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass wir dabei wesentlich mehr Eigenmittel einsetzen
müssen, als dies ursprünglich geplant und vorgesehen war. Dennoch erachte ich die Verwendung hierfür als sinnvoll, notwendig und perspektivisch absolut wesentlich.
Die zum Umbau der Turnhalle in Großschirma benötigten Gelder wollen
und werden wir, neben dem erforderlichen Eigenmittelanteil, über die
Möglichkeit der Sportstätten-Förderung beantragen. Vorgesehen ist es, die
Halle komplett zu modernisieren und dabei natürlich energetisch zu sanieren. Im Ergebnis soll dann eine Einfeld-Halle entstehen, die in ihren Abmessungen des Spielfeldes denen der Turnhalle in Siebenlehn vergleichbar
ist. Der Stadtrat hat in einer Vorstellung des Projekts dem hierzu erarbeiteten Entwurf seine Zustimmung erteilt. Demensprechend wird der Antrag
bis zum 30.September dieses Jahres bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Mit einer hoffentlich positiven Bescheidung ist dann im
Frühjahr des kommenden Jahres zu rechnen.
Turnhalle in Großschirma im Jahr 1983 ...
Zwei Veranstaltungen, die in unserem Stadtgebiet in den nächsten Tagen
stattfinden, möchte ich an dieser Stelle noch erwähnen. Zum einen sind
dies ein Wettbewerb der DRK-Jugendgruppen unseres Landkreises Mittelsachsen am Sonnabend, dem 25. April in der Turnhalle der Grundschule
Großschirma sowie das 75-jährige Jubiläum des Rassegeflügel-Zuchtvereins Reichenbach am Abend desselben Tages im vereinseigenen Gebäude des Ortes. Für beide Treffen wünsche ich den Veranstaltern und Teilnehmern gutes Gelingen sowie zufriedene Teilnehmer bzw. Gäste.
Dieser Wunsch gilt in gleichem Maße für die Brauchtumsfeuer, die uns am
Abend des 30. April in Rothenfurth, Seifersdorf und Siebenlehn seit vielen
Jahren und bereits traditionell und seit diesem Jahr erstmals auch in Kleinvoigtsberg in den Beginn des Monats Mai begleiten. Bis zur Ausgabe desselben verbleibe ich wie gewohnt mit einem herzlichen
„Glück Auf“
Ihr
Volkmar Schreiter,
Bürgermeister
und heute
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April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Amtlicher Teil
Bürgerblatt Stadt
Großschirma
Erscheinungstag
15. April 2015
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Stadtratssitzung
Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am
Montag, dem 18. Mai 2015, um 19:00 Uhr
im Bürgersaal, Hauptstraße 83 a, 09603 Großschirma
statt.
Die nächste öffentliche Sitzung
des Technischen Ausschusses findet am
Montag, dem 27. April 2015, um 19:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156 statt.
Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntmachungstafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603
Großschirma.
Gleiche Bekanntmachungen zur Tagesordnung erfolgen auch in den
Schaukästen der Stadtteile.
Die angegebenen Termine verstehen sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen, die sich aus aktuellen Anlässen ergeben können.
Bürgermeistersprechstunden
Bei Bedarf können nach vorheriger Absprache Direkttermine in allen Stadtteilen und vor Ort vereinbart werden.
Sprechstunden im Monat Mai
Dienstag, 05.05.2015 geschlossen
Dienstag, 12.05.2015 geschlossen
Dienstag, 19.05.2015 14:00 bis 18:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma
Dienstag, 26.05.2015 14:00 bis 16:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma
16:30 bis 17:30 Uhr historisches Rathaus Siebenlehn
Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung
Nr. 09/2015 vom 13.04.2015
BESCHLUSS 85/2015
Haushalt 2015
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und den dazugehörigen Haushaltsplan sowie
den Finanz- und Investitionsplan.
BESCHLUSS 86/2015
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Großschirma
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des
Stadtrates der Stadt Großschirma.
BESCHLUSS 87/2015
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Großschirma
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt
Großschirma.
BESCHLUSS 88/2015
1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit
Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil I: Friedhofsordnung
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur
Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil I: Friedhofsordnung.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt
Großschirma.
BESCHLUSS 89/2015
1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit
Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil II: Friedhofsgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur
Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil II: Friedhofsgebührensatzung.
BESCHLUSS 90/2015
Bestätigung der neugewählten Wehrleitung FFW Reichenbach
Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt die am 13.02.2015 gewählte
Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach.
Wehrleiter
- Kam. Thomas Juterzenka
Stellv. Wehrleiter - Kam. Andreas Juterzenka
Kassierer
- Kam. Kay Richter
Schriftführer
- Kam. Mario Höppner
Gerätewart
- Kam. Udo Gießner
BESCHLUSS 91/2015
Bestätigung der neugewählten Wehrleitung FFW Hohentanne
Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt die am 06.02.2015 gewählte
Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Hohentanne.
Wehrleiter
- Kam. Torsten Ranft
Stellv. Wehrleiter - Kam. Lars Schulze
Schriftführerin
- Kamd. Kathrin Ranft
Beisitzer
- Kam. Klaus Beckert
Beisitzer
- Kam. Roland Ulbrich
BESCHLUSS 92/2015
Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 160/6 der Gemarkung Großvoigtsberg
1.Der Stadtrat der Stadt Großschirma verkauft eine Teilfläche des Flurstücks 160/6 der Gemarkung Großvoigtsberg in einer Größe von ca.
550 m².
2.Das auf dieser Fläche befindliche Durchlassbauwerk (Dorfbach) geht mit
allen Rechten und Pflichten auf die Erwerber über.
3.Die Erwerber bestellen eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für das
Flurstück 42/1 der Gemarkung Großvoigtsberg. Die Kosten dieser Grundbucheintragung tragen die Erwerber.
4.Die Kosten der erforderlichen Vermessung des Kaufgegenstandes tragen die Erwerber.
BESCHLUSS 93/2015
Ausschreibung Fl. 64 a der Gemarkung Kleinvoigtsberg
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf des Fl. 64 a der
Gemarkung Kleinvoigtsberg in einer Größe von 3.950 m². Das Flurstück ist
öffentlich auszuschreiben. Das Mindestgebot beträgt 1.990,00 €.
Der Zugang zum Stollen „Alte Hoffnung Gottes“ ist durch eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) zu sichern.
BESCHLUSS 94/2015
Ausschreibung Fl. 138/65 (alt 138/48) der Gemarkung Großschirma
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf des Fl. 138/65
der Gemarkung Großschirma in einer Größe von 1.607 m². Das Flurstück ist
öffentlich auszuschreiben. Das Mindestgebot beträgt 19.450,00 €.
BESCHLUSS 95/2015
Verkauf einer Teilfläche des Fl. 306/3 der Gemarkung Hohentanne
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer Teilfläche
des Fl. 306/3 der Gemarkung Hohentanne in einer Größe von ca. 420,00 m².
BESCHLUSS 96/2015
Verkauf des Flurstücks 1084/ 61 der Gemarkung Siebenlehn
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf des Flurstücks
1084/61 der Gemarkung Siebenlehn in einer Größe von 451 m².
BESCHLUSS 97/2015
Vergabe der Bauleistung „Hochwasserschadensbeseitigung Juni
2013, Straßenböschungssanierung der Otto-Altenkirch-Straße in Siebenlehn“ – Ident-Nr. 1163
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zum BV: HWS 06/2013 Straßenböschungssanierung
an der Otto-Altenkirch-Straße in Siebenlehn an die Fa. Arndt Brühl GmbH,
Tief- und Straßenbau aus 01705 Freital, Dresdner Straße 09, zur Bruttoangebotssumme von 28.131,64 € zu vergeben. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung ermächtigt, vor In-Kraft-Treten des Haushaltes 2015 über die vorgesehenen finanziellen Mittel zu verfügen.
Die Vergabe steht unter Vorbehalt des § 8 SächsVergabeG vom 14.02.2014.
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
BESCHLUSS 98/2015
Vergabe der Bauleistung „Hochwasserschadensbeseitigung Juni
2013, Sanierung Rad- und Wanderweg Sächs. Städteroute Gemarkung
Großvoigtsberg“ – Ident-Nr. 1198
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zum BV: HWS 06/2013 Sanierung Rad- und Wanderweg Sächs. Städteroute Gem. Großvoigtsberg an die Fa. Arndt Brühl GmbH,
Tief- und Straßenbau aus 01705 Freital, Dresdner Straße 09, zur Bruttoangebotssumme von 137.480,16 € zu vergeben. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung ermächtigt, vor In-Kraft-Treten des Haushaltes 2015 über die vorgesehenen finanziellen Mittel zu verfügen.
Die Vergabe steht unter Vorbehalt des § 8 SächsVergabeG vom 14.02.2014.
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat
am Sonntag, dem 07. Juni 2015
in der Stadt Großschirma
1.
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Großschirma
wird in der Zeit vom (20. Tag vor der Wahl) 18.05.2015
bis (16. Tag vor der Wahl) 22.05.2015
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
von 9:00 bis 12:00
und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag von 9:00 bis 12:00
und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag
von 9:00 bis 11:30 Uhr
in der Stadt Großschirma, Einwohnermeldeamt Haus II, Erdgeschoss, Zimmer EG.02, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu
nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit
oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,
aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen
ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb
der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des
Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des
Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von
einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird
dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet
nicht statt.
2.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme,
spätestens am (16. Tag vor der Wahl) 22.05.2015 bis 11:30 Uhr, bei der
Stadt Großschirma, Einwohnermeldeamt Haus II, Erdgeschoss, Zimmer EG.02,
Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei)
einen Antrag auf Berichtigung stellen.
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Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) 17.05.2015
eine Wahlbenachrichtigung.
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten
Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen
werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben,
erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um
nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist.
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
wenn
a)
er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist
zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c)
sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) 05.06.2015 16:00 Uhr,
und für einen etwaigen zweiten Wahlgang
bis zum (2. Tag vor der Wahl)19.06.2015 16:00 Uhr, bei der Stadt Großschirma
Postanschrift: Stadt Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma
oder
persönlich: bei der Stadt Großschirma, Einwohnermeldeamt Haus II,
Erdgeschoss, Zimmer EG.02, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei)
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform
gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer,
unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,
kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt unter vorstehender Anschrift
gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können
aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen
zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw.
vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
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April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- (je) einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird
und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die
Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten
Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der
auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl,
das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.
Großschirma, 26.03.2015
§ 5 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und
den beschließenden Ausschüssen
Volkmar Schreiter, Bürgermeister
Hauptsatzung der Stadt Großschirma,
Landkreis Mittelsachsen
Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) erlässt der Stadtrat der
Stadt Großschirma mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder am
13.04.2015 mit Beschluss Nr. 87/2015 die folgende Hauptsatzung:
ERSTER TEIL
Organe der Gemeinde
§ 1 Organe der Gemeinde
(1)
§ 4 Beschließende Ausschüsse
(1) Es werden folgende beschließenden Ausschüsse gebildet:
1. der Verwaltungsausschuss,
2. der Technische Ausschuss.
(2) Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates; der Technische Ausschuss besteht ebenfalls aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9
weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder
und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte.
(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6 und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden die beschließenden Ausschüsse an Stelle des Stadtrates. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind
die beschließenden Ausschüsse zuständig für:
1.die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen von mehr als 5.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR
im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden
können.
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 5.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im
Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist.
3.Die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, von mehr als 5000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR
im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden
können.
(4) Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs
in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht
zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich
die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.
Organe der Gemeinde sind der Stadtrat und der Bürgermeister.
Erster Abschnitt
Stadtrat
§ 2 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt.
Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die
Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der
Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm
der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von
Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
§ 3 Zusammensetzung des Stadtrates
(1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister als
Vorsitzenden.
(2) Die Zahl der Stadträte bemisst sich nach § 29 Abs. 2 SächsGemO.
(1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung ist,
können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet
der zuständige beschließende Ausschuss.
(2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse
der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind,
ändern oder aufheben. Der Stadtrat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen.
(3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten sind,
sollen den zuständigen beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres
Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Anträge, die
nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden
oder von 1/5 aller Mitglieder des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden.
(4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen.
§ 6 Verwaltungsausschuss
(1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1.Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
2.Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten
3.Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz
4.soziale und kulturelle Angelegenheiten
5.Gesundheitsangelegenheiten
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Verwaltungsausschuss über,
1. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung Entlassung von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 und von Beschäftigten der
Entgeltgruppen 6 – 8 TVöD, soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt.
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
2. die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten Zuschüssen
von mehr als 5.000 EUR bis 10.000 EUR im Einzelfall.
3.Die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als
10.000 EUR bis 50.000 EUR
4.Die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und
Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 10.000 EUR bis
zu 50.000 EUR
5. die Stundung von Forderungen von mehr als 6 Monaten bis zu 18
Monaten und einem Betrag über 5.000 EUR bis zu unbeschränkter
Höhe; die Stundung von Forderungen mehr als 18 Monate für Beträge über 5.000 EUR bis höchstens 50.000 EUR.
6.den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung,
der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde
im Einzelfall mehr als 1.000 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR beträgt.
7.alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 7 Abs. 1 der Technische Ausschuss zuständig ist.
§ 7 Technischer Ausschuss
(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1.Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
2.Versorgung und Entsorgung,
3.Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof,
Fuhrpark,
4.Verkehrswesen,
5.Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz.
6.Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,
7.technische Verwaltung kommunaler Gebäude,
8.Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,
9.Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.
10.Marktangelegenheiten
11.Verwaltung der kommunalen Liegenschaften einschließlich der
Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über,
1.die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung
über
a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,
b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,
c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Stadtteile,
e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung nicht von
grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist,
2. die Stellungnahme der Stadt zu Bauanträgen,
3. die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss)
und die Genehmigung der Bauunterlagen, bei voraussichtlichen
bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von über 10.000 EUR bis
höchstens 50.000 EUR im Einzelfall.
4.Die Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 10.000
EUR bis zu 50.000 EUR einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen
und Dienstleistungen) von mehr als 10.000 EUR bis zu 50.000 .EUR,
5.Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen,
6.Die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für
Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung).
7.die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch
von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der
Buchwert mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 2.500 EUR im Einzelfall beträgt.
8.Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem
Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als
5.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall.
9.die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens im Buchwert von mehr als 1.000 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR im Einzelfall.
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§ 8 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben
(1) Es wird folgender beratender Ausschuss gebildet:
„Kultur-Jugend-Sport“
Dieser beratende Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern.
(2) Aufgabe des Kultur-Jugend-Sport-Ausschusses ist es, Maßnahmen der
Stadt auf den Gebieten der Kultur, der Jugend und des Sportwesens
anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die Tätigkeit der
das Kultur-, Jugend- und Sportwesen gestaltenden Kräfte zu fördern.
Zweiter Abschnitt
Bürgermeister
§ 9 Rechtsstellung des Bürgermeisters
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt.
(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit
beträgt 7 Jahre.
§ 10 Aufgaben des Bürgermeisters
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben
und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich
und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in
eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die
ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben.
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
1.Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt innerhalb der durch den Haushaltsplan festgesetzten Budgets mit
Ausnahme der
a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 10.000 EUR.
b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und
Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 10.000 EUR.
c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 10.000
EUR einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen.
2.die Beauftragung von Nachträgen zu Bauleistungen oder Aufträgen
von Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen), deren Hauptauftrag durch den Stadtrat oder die beschließenden Ausschüsse beschlossen wurde, bis zur Wertgrenze von 5.000 EUR für die Gesamtsumme aller Nachträge zu einer Maßnahme.
3.die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 5.000 EUR im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb
des Budgets gedeckt werden können.
4.die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu 5.000 EUR im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche
Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist.
5.Die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, bis zu 5.000 EUR im Einzelfall, und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist.
6.die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und
sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten der
Entgeltgruppen 1 – 5 TVöD, von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden
Personen.
7.die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen
sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen
der vom Stadtrat erlassenen Richtlinien.
8.die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten Zuschüssen
bis 5.000 EUR im Einzelfall.
9.die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 6 Monaten in unbeschränkter Höhe; die Stundung von Forderungen über 6 Monate
bis 18 Monate bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR.
10.den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der
Stadt im Einzelfall nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.
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April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
11.die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch
von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Buchwert bis zu 500 EUR im Einzelfall.
12.Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 5.000
EUR im Einzelfall, bei der Vermietung kommunaler Wohnungen in
unbeschränkter Höhe.
13.die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens im
Buchwert bis zu 1.000 EUR im Einzelfall.
14.die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften
und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss
der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit
sie im Einzelfall den Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigen.
(3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Stadtrates widersprechen,
wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Stadt nachteilig
sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Stadträten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig
ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in
der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat
spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach
Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss
er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der
Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.
(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließende
Ausschüsse gefasst werden. In diesen Fällen hat der Stadtrat über den
Widerspruch zu entscheiden.
§ 11 Stellvertretung des Bürgermeisters
Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.
§ 12 Gleichstellungsbeauftragte
(1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum Beauftragten für die
Gleichstellung von Frau und Mann.
(2) Der Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Verwirklichung des
Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Zuständigkeitsbereich der Stadt hin.
(3) Der/die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des Stadtrates sowie der
für seinen/ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Ein Antrags- oder Stimmrecht steht dem Gleichstellungsbeauftragten dabei nicht zu. Die Stadtverwaltung unterstützt
den Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
(2) Für die vorgenannte Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gebildet und ein
ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher vom Ortschaftsrat gewählt. Die
Zahl der Mitglieder im Ortschaftsrat wird wie folgt festgelegt:
Ortschaftsrat Siebenlehn
4 Personen
VIERTER TEIL
SONSTIGE VORSCHRIFT
Schlussbestimmungen
§ 17 In-Kraft-Treten
Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum
selben Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom 26.11.2013 außer
Kraft.
Großschirma, 14.04.2015
Volkmar Schreiter, Bürgermeister
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4.vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann
auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Großschirma, 14.04.2015
§ 13 Einwohnerversammlung
Eine Einwohnerversammlung nach § 22 SächsGemO ist anzuberaumen,
wenn die von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter
Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht
werden. Der Antrag muss von mindestens zehn von Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.
§ 14 Einwohnerantrag
Der Stadtrat muss Gemeindeangelegenheiten, für die er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden
Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens zehn von Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben, unterzeichnet sein.
§ 15 Bürgerbegehren
Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24 SächsGemO kann
schriftlich von den Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren).
Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn von Hundert der Bürger
der Stadt unterzeichnet sein.
Dritter Teil
Ortschaftsverfassung
§ 16 Ortschaftsverfassung
(1) In folgendem Stadtteil wird die Ortschaftsverfassung eingeführt:
Siebenlehn
Ortschaftsgrenze ist die jeweilige Gemarkungsgrenze.
Volkmar Schreiter,
Bürgermeister
1. Änderungssatzung zur Satzung
für den kommunalen Friedhof mit
Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg
Teil I – Friedhofsordnung
Auf Grund von § 4 in Verbindung mit § 14 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.03.2014 (SächsGVBl. Nr. 5/2014, S. 146) erlässt der Stadtrat der Stadt
Großschirma am 13.04.2015 mit Beschluss Nr. 88 / 2015 die folgende Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im
Stadtteil Großvoigtsberg Teil I Friedhofsordnung
§ 1 Änderungsbestimmungen
§ 11 „Ruhezeit“ erhält folgende Fassung:
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre.
Bei Kindern, die vor der Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind, beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
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§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Großschirma, 14.04.2015
2. Verlängerung von bestehenden Nutzungsrechten
an Wahlgrabstätten
2.1. Einzelgrabstelle (Verstorbene bis 2 Jahre)
33,00 €/Jahr
2.2. Einzelgrabstelle (Verstorbene über 2 Jahre)
44,00 €/Jahr
2.3. Doppelgrabstelle
78,00 €/Jahr
2.4. Urnengrabstelle
33,00 €/Jahr
3. Reihengrabstätten
Volkmar Schreiter,
Bürgermeister
3.1. Sargbestattung Verstorbene bis 2 Jahre
420,00 €
3.2. Sargbestattung Verstorbene über 2 Jahre
780,00 €
3.3. Urnenstelle für eine Urne
330,00 €
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind,
3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
II. Friedhofsunterhaltungsgebühren
Für neue Nutzungsberechtigte entfallen die Friedhofsunterhaltungsgebühren. Diese sind bereits in den Grabnutzungsgebühren enthalten.
Für Nutzungsberechtigte bestehender Grabstätten, welche nach der
bisherigen Satzung veranlagt wurden, ist bis zum Ende der Nutzungszeit
eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von
Großschirma, 14.04.2015
2.
12 € pro Grablager und Jahr
zu zahlen, für Doppelgräber 24 €. Diese Gebühr ist bis zum 1. Juli des laufenden Jahres zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit, die Gebühr für die
Restlaufzeit im Voraus als Gesamtsumme zu zahlen.
III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren
1.
Grundgebühren
1.1. Sargbestattungen Verstorbene bis 2 Jahre
180,00 €
1.2. Sargbestattungen Verstorbene über 2 Jahre
210,00 €
1.3. Urnenbeisetzung
110,00 €
Besondere Gebühren
2.1. Benutzung der Trauerhalle
Volkmar Schreiter,
Bürgermeister
150,00 €/Nutzung
2.2. Träger (bei 4 Trägern)
93,00 €
2.3. Träger (bei 6 Trägern)
135,00 €
2.4. Urnenbeisetzung in aller Stille
80,00 €
2.5. Samstagszuschlag
21,00 €
IV. Gebühren für Umbettungen
1. Änderungssatzung zur Satzung
für den kommunalen Friedhof mit
Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg
Teil II – Friedhofsgebührensatzung
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. Nr. 5/2014, S. 146) in Verbindung mit §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 26 August 2004, zuletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S822, 840) und §
25 Sächsisches Verwaltungskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Sept. 2003, zuletzt geändert durch Art. 31 des Gesetzes vom
27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) erlässt der Stadtrat der Stadt Großschirma am 13.04.2015 mit Beschluss Nr. 89/2015 die folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof im Stadtteil
Großvoigtsberg
1.
Urnen-und Sargbestattungen
1.1. Umbettung auf demselben Friedhof
1.2. Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof
1.3. Einbettung bei Überführung von einem fremden Friedhof
Die diesbezüglich fälligen Gebühren werden nach den im Einzelfall entstandenen Kosten berechnet.
V. Sonstige Gebühren
Verwaltungsgebühren
1.
Genehmigung für die Errichtung oder
Veränderung eines Grabmals
20,00 €
2.
Erteilung einer Berechtigungskarte
für einen Gewerbetreibenden
30,00 €
3.
Überlassung eines Exemplars der
Friedhofsatzung/Gebührenordnung
5,00 €
4.
Zweitausfertigung von Bescheinigungen der
Friedhofsverwaltung
8,00 €
5.
Umschreibung von Nutzungsrechten
8,00 €
§ 1 Änderungsbestimmungen
§ 2 In-Kraft-Treten
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg Teil II: Friedhofsgebührensatzung tritt am
Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
§ 4 „Gebührentarife“ erhält folgende Fassung:
I. Grabnutzungsgebühren
1. Wahlgrabstätten
1.1.Einzelgrabstelle
(Verstorbene bis 2 Jahre, Nutzungszeit 15 Jahre )
490,00 €
1.2.Einzelgrabstelle
(Verstorbene über 2 Jahre, Nutzungszeit 20 Jahre)
870,00 €
1.3. Doppelgrabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre)
1570,00 €
1.4. Urnenstelle (für bis zu zwei Urnen, Nutzungszeit 20 Jahre) 650,00 €
Großschirma, 14.04.2015
Volkmar Schreiter,
Bürgermeister
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April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ob die Männer etwas mit der Straftat zu tun haben, müssen die Ermittlungen zeigen.
Die Polizei bittet um Mithilfe. Wer hat Beobachtungen gemacht und kann
Hinweise zu den unbekannten Männern geben? Wer hat zur beschriebenen Zeit im Eschenweg verdächtige Personen- und Fahrzeugbewegungen
wahrgenommen? Hinweise erbittet die Polizei in Freiberg unter Telefon
03731 70-0 und warnt davor, Haustüren offen stehen zu lassen. Egal, ob
man sich im Haus befindet oder nur kurzzeitig im Garten zu tun hat –Türen
sollten stets verschlossen und Schlüssel abgezogen werden. Offen stehende Türen sind eine Einladung für Diebe.
Großschirma, 14.04.2015
6. Großschirma, Gewerbegebiet „Am Steinberg“ Diesel aus sieben Lkw
gestohlen – 28.03.2015, 10.00 Uhr bis 29.03.2015, 12.30 Uhr.
Am Steinberg haben Unbekannte an sieben Lkw die Tankdeckel aufgebrochen und insgesamt ca. 800 Liter Diesel gestohlen. Die Täter zerschnitten
von Samstag, 10 Uhr, bis Sonntag, 12.30 Uhr, den Maschendrahtzaun des
Firmengeländes einer Spedition und gelangten so zu den LKW.
Volkmar Schreiter,
Bürgermeister
5. Großschirma ST Siebenlehn, Parkplatz Einkaufsmarkt Weststraße –
Diebstahl aus PKW
Unbekannte Täter drangen am 28.03.2015 in der Zeit von ca. 17.45 Uhr bis
18.25 Uhr vermutlich durch Nachschließen, in einen ordnungsgemäß abgestellten und verschlossenen PKW Seat ein u. entwenden aus dem Kofferraum eine hellblaue Stofftasche mit Ausweisen, einem Handy „Samsung“ u.
einem Fotoapparat „Emage T 3030“.
Erber,
Polizeioberkommissar
Polizeirapport
Der Bürgerpolizist informiert
und bittet um Mithilfe und Hinweise!
Dienstbereich Großschirma
1. Großschirma ST Großvoigtsberg, Schwerer Diebstahl in/aus Firma
In der Nacht vom 11.03.2015, 19.00 Uhr, zum 12.03.2015, 06.45 Uhr, hebelten unbekannte Täter ein Fenster eines Gebäudes der DHG Großvoigtsberg, Zellwaldring auf und entwendeten aus dem Inneren eine Motorsense
der Fa. „Stiehl“ und einen Hochdruckreiniger der Marke „WAB“ nebst Zubehör. Zum Verlassen des Gebäudes hebelten die Täter die Hintertür auf und
entfernten sich unter Zuhilfenahme einer Sackkarre mit den Arbeitsgeräten. Die Sackkarre wurde auf dem angrenzenden Feld aufgefunden.
2. Großschirma, Langhennersdorfer Str., Schwerer Diebstahl in Firma
Unbekannte Täter drangen im Tatzeitraum vom 11.03.2015, 23.35 Uhr bis
12.03.2015, 07.00 Uhr in das umfriedete Gelände des Trockenwerkes in
Großschirma ein. Hier brachen sie eine rückwärtige Eingangstür einer Halle auf, indem der Schließzylinder herausgebrochen und die Schloßgarnitur
abgehebelt wurde. Aus dem Inneren wurde von einer Werkbank der gegenüberliegenden Seite eine Bohrmaschine Typ Metabo SBE SP, 710 Watt
entwendet. Andere Werkzeuge wie Trennschleifer, Ständerbohrmaschinen
blieben unbeachtet.
3. Großschirma ST Großvoigtsberg, Landmaschinenhandel Zellwaldring – Diebstahl
Durch unbekannten Täter wurde im Tatzeitraum 13.03.2015,18:00 Uhr bis
16.03.2015, 10:00 Uhr, von einem Traktor Deutz 5090 der Oberlenker abgebaut und entwendet. In diesem Zusammenhang sei nochmals an den Eintrag im Bürgerblatt März erinnert: „In der Zeit vom 28.02.2015, 18.00 Uhr bis
02.03.2015, 06.00 Uhr entwendeten unbekannte Täter von einem auf der
Stellfläche des Reparaturstützpunktes abgestellten Traktor Deutz die Starterbatterie, 12 V, 150 Ah, 600 A.“
4. Großschirma Wohnungseinbruch am 17.03.2015
Zwischen 11 und 12 Uhr machten sich unbekannte Täter in einem Wohnhaus
im Eschenweg zu schaffen. Vermutlich gelangten die Unbekannten durch eine offen stehende Nebeneingangstür in das Haus und stahlen Bargeld, während eine Bewohnerin im Garten beschäftigt war. Zeugen hatten zu dieser
Zeit auf dem Grundstück zwei Männer beobachtet und diese auch ins Haus
gehen sehen. Allerdings hielt man sie für Bauarbeiter.
Einer der Männer war ca. 1,80 bis 1,90 Meter groß und sehr schlank. Er trug
eine Schiebermütze. Möglicherweise war er zudem mit einer blauen Jacke
beziehungsweise einem blauem Overall bekleidet.
Sein Begleiter war klein und kräftig/untersetzt. Der Mann trug eine braune
Jacke, die am Bauch spannte. Er hatte dunkle Haare.
Sprechstunden Bürgerpolizist
in Großschirma – Rathaus
Di. 28.04.2015, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro Siebenlehn
Do. 23.04.2015, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Gemeinde Reinsberg – Rathaus
Do. 23.04.2015, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Do. 30.04.2015, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bauamt
Wir möchten Sie heute wieder in gewohnter Weise über das aktuelle Baugeschehen im Stadtgebiet Großschirma informieren:
Nach dem kurzzeitigen Wintereinbruch mussten leider die laufenden Tiefbauarbeiten vor Ostern unterbrochen werden. Nach den Feiertagen meldete sich aber der Lenz zurück und es konnten die Unternehmen ihre Arbeit wieder aufnehmen. Somit steht dann auch der Ersatzneubau der
Brücke über den Dorfbach Am Teich in Reichenbach vor der Vollendung.
Vollendet wird in Kürze auch die Sanierung des Teiches am Mühlweg in
Großvoigtsberg. Diese Maßnahme lief über die Hochwasserschadensanierung vom Junihochwasser 2013 und wird mit 100 % gefördert. Hier wurden
die Stützmauern und Böschungen instandgesetzt und der Ablass erneuert.
Nach erfolgter Flutung stehen dann wieder mindestens 150 m³ Löschwasser zur Verfügung.
Zur Verfügung stehen ebenfalls wieder im Jahr 2015 Fördermittel des Landes zur Sanierung der Winterschäden an kommunalen Straßen und Wegen.
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Wir haben nach gemeinsamer Beratung mit dem technischen Ausschuss
vorerst Instandsetzungsarbeiten an folgende Gemeindestraßen geplant:
Abschnittsweise Instandsetzungen erfolgen an der Oberflächenbefestigung der Straßen Waldweg in Großschirma, Bauernseite/Muldenweg in
Hohentanne und Am Rand in Reichenbach. Großflächige Erneuerungen
der unbefestigten Oberfläche werden an den Gemeindestraßen Am Wasserturm Siebenlehn und Reichenbacher Weg in Großvoigtsberg durchgeführt. Derzeit laufen dazu die Vergabeverfahren. Nach erfolgter Auftragsvergabe noch im April sollen die Arbeiten bis Ende Juni abgeschlossen
werden. Damit gehören dann solche Straßenverhältnisse, wie auf dem Foto ersichtlich, für die Anlieger der o.g. Straßen der Vergangenheit an.
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Bitte versäumen Sie nicht die Zahlung/Überweisung, um eine Mahnung
und damit Mahngebühren zu vermeiden.
Die Überweisung der Steuer sollte auf unser Konto bei der
Deutschen Kreditbank AG, BIC: BYLADEM 1001
IBAN: DE57 1203 0000 0001 4089 05 erfolgen.
Selbstverständlich können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen, um den Aufwand für Sie zu minimieren.
Andrea Rösner
Sachbearbeiterin Steuern
Ende des amtlichen Teils
Ehejubiläen
Liebe ist die stärkste Macht der Welt, und doch ist sie die
demütigste, die man sich vorstellen kann.
Mahatma Gandhi
Das Fest der Goldenen Hochzeit
feiern
am 15. Mai 2015
Frau Inge und Herr Winfried Stein
in Hohentanne
Weitere Neuigkeiten aus dem Baugeschehen der Stadt Großschirma erfahren Sie in der nächsten Ausgabe.
Hauptversammlung der
Stadtfeuerwehr Großschirma
Zur Wahl eines neuen Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreters lade ich hiermit die aktiven Kameraden aller Stadtteilwehren unserer Kommune für
FREITAG, den 05. Juni 2015 um 19.00 Uhr
in das Bürgerhaus nach Reichenbach
herzlich ein und bitte um zahlreiches Erscheinen.
Tagesordnung der Veranstaltung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Benennung des Wahlleiters durch den Bürgermeister und Übergabe
der Versammlungsleitung
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Wahl von zwei Beisitzern
6. Bericht des Stadtwehrleiters
7. Diskussion
8. Entlastung der Stadtwehrleitung
9. Vorstellung der Bewerber
10. Wahl des Stadtwehrleiters
11. Wahl der stellvertretenden Stadtwehrleiter
12. Schlusswort der neuen Stadtwehrleitung sowie des Bürgermeisters
Kameraden, die sich für das Amt des Stadtwehrleiters sowie dessen Stellvertreters zur Verfügung stellen möchten, reichen ihre Bewerbung bitte bis
zum 22.05.2015, 11.30 Uhr, schriftlich in der Stadtverwaltung ein.
Die gastronomische Versorgung der Veranstaltung wird durch die Kameraden der ortsansässigen FFW Reichenbach in Zusammenarbeit mit der
Stadtverwaltung gewährleistet.
Schreiter
Bürgermeister
Mitteilung der Abteilung Steuern
Für unsere grundsteuerpflichtigen Bürger wird am 15.05.2015 die 3. Rate
der Grundsteuer des Jahres 2015 fällig.
Auch die Zahlungspflichtigen, die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu
entrichten haben, erinnern wir hiermit an diesen Fälligkeitstermin.
Das Fest der Diamantenen Hochzeit
feiern
am 28. Mai 2015
Frau Gertraude und Herr Heinz Kaiser
in Rothenfurth
am 28. Mai 2015
Frau Margarete und Herr Gerhard Müller
in Siebenlehn
Die Stadtverwaltung gratuliert ganz herzlich, wünscht alles
Gute, Gesundheit und noch viele gemeinsame Jahre!
Geburtstage im Mai 2015
Die Stadtverwaltung Großschirma gratuliert
allen genannten und ungenannten Jubi­
larinnen und Jubi­laren und wünscht ihnen
recht viel Gesundheit und Wohlergehen.
in Großschirma
am 02.05. Frau Brigitte Ring
am 02.05. Frau Helga Benedix
am 03.05. Frau Gerda Kaden
am 05.05. Frau Ilse Gehrke
am 05.05. Herr Otto Dimmer
am 07.05. Frau Renate Fabian
am 07.05. Frau Christa Kulawinski
am 07.05. Herrn Dr. Dr. Ulrich Beckert
am 11.05. Herrn Hans-Jürgen Trillitzsch
am 15.05. Frau Anita Kilian
am 15.05. Frau Doris Mühl
am 17.05. Frau Christine Schulze
am 17.05. Frau Christine Bretschneider
am 17.05. Herrn Heinz Köhler
am 17.05. Herrn Wolfgang Lohse
am 21.05. Frau Gertraute Giersberg
am 26.05. Frau Karin Richter
am 29.05. Herrn Werner Lehnhardt
am 29.05. Frau Wally Oehme
am 31.05. Frau Ursula Heidemann
zum 79. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
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April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
in Großvoigtsberg
am 05.05. Frau Monika Storch
am 09.05. Herrn Jürgen Storch
am 13.05. Herr Reinhard Andrä
am 19.05. Frau Erna Löschner
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
in Hohentanne
am 08.05. Frau Gudrun Schreiber
am 14.05. Herrn Klaus Sageweh
am 14.05. Herrn Karl Leutert
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
in Kleinvoigtsberg
am 16.05. Herrn Werner Horn
zum 89. Geburtstag
in Obergruna
am 04.05. Herrn Lothar Dietze
am 06.05. Herrn Frank Birkner
am 16.05. Frau Isolde Münch
am 17.05. Frau Margarete Seifert
am 18.05. Frau Hildegard Humpisch
am 23.05. Frau Ilse Helm
am 27.05. Frau Yordanka Stoyanova
am 30.05. Frau Annelies Vetter
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Badefahrt nach Schlema
Einstiegmöglichkeiten in Anfragen an
FG, Großschirma, Seifers- Renate Felgner
dorf, Reichenbach, Groß- Tel. 037328 7300
voigtsberg, Siebenlehn
jeden 1. und 3.
Mittwoch
14:30 –16.00 Uhr
in Reichenbach,
Am Feld
für alle Tanzfreudigen
Seniorentanz
bei Schuberts
Heimatstube
Obergruna
am 3.5.2015, 14:00 Uhr
Vortrag Gerhard Haubold
ab 3. Mai
jeden Sonntag
14:00–16:00 Uhr
Buswendeplatz in
Rothenfurth
Feuer zur Walpurgisnacht u. Tanz in den Mai
30.04.
FFW Siebenlehn
Hexenfeuer
30.04.
ab 19:30 Uhr
an der Alten Schule
Seifersdorf
19. Hexenfeuer mit
den Hexen Rennfix und
Brennfix
30.04
ab 18:00 Uhr
Ortsverein
Kleinvoigtsberg
Hexenfeuer
auf dem Haldengelände
07.05.
Volkssolidarität Reichenbach lädt zur
Ausfahrt nach Bärenfels ein
09.05.
SV Obergruna
Fußballturnier
16.05.
ab 17:00 Uhr
„Schwarzes Roß“
Siebenlehn
Biergarteneröffnung
zum 80. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
30.05.
90-jähriges Bestehen der FFW Hohentanne mit
Löschangriff zur Verteidigung des Wanderpokals
des Bürgermeisters
30.05.
FFW Reichenbach
Tag der offenen Tür
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75.Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
06.06
Ortsverein
Kleinvoigtsberg
Familienwanderung mit
Besichtigung des neuen
Stallgebäudes in Bieberstein
04.07.
Sommerfest Kleinvoigtsberg
mit Kinderfest und Musik der 80/90er Jahre
mit DJ Winston und der AC73-Band
05.09.
Hohentanne
Schützenfest
10.10.
14:00 Uhr
DC Rothenfurth
Herbstwanderung in die
Umgebung – Abschluss
auf der Kegelbahn
24.10. und
25.10
RGZV – Vereinsgebäude
Reichenbach
Hauptsonderschau der
weißen Zwerg-Wyandotten
07.11. und
08.11.
Vereinsgebäude des
RGZV Reichenbach
18. Gebietsschau
26.11.
Bürgerhaus Reichenbach Volkssolidarität Reichenbach gestaltet Adventsnachmittag
28.11.
ab 17:00 Uhr
DC Rothenfurth
Buswendeplatz
Pyramide Anschieben in
Rothenfurth
29.11.
ab 14:30 Uhr
Siebenlehn
Pyramide anschieben
29.11.
ab 18:00 Uhr
RGZV Reichenbach
Adventswanderung
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
in Siebenlehn
am 02.05. Frau Roswitha Günther
am 02.05. Frau Brigitte Hickisch
am 03.05. Frau Marita Cirotzki
am 04.05. Herrn Gerhard Müller
am 05.05. Frau Ursula Heimrich
am 08.05. Frau Helga Rudolph
am 08.05. Frau Annerose Rohde
am 09.05. Herrn Heinz Berszick
am 09.05. Frau Hannelore von Alberti
am 11.05. Herrn Arno Lindemann
am 12.05. Frau Ursula Andreas
am 14.05. Herrn Georg Wolf
am 15.05. Frau Monika Pärsch
am 17.05. Herrn Siegfried Haubold
am 17.05. Frau Christa Beuchler
am 19.05. Frau Christa Koch
am 20.05. Herrn Günther Klose
am 23.05. Frau Ruth Grießbach
am 23.05. Herrn Ewald Viola
am 23.05. Herrn Eberhard Braun
am 24.05. Frau Sonnlinde Wild
am 26.05. Frau Ingeborg Petzold
am 26.05. Herrn Egon Pietzsch
am 27.05. Frau Hildegard Gehrisch
am 27.05. Herrn Horst Rudolph
am 29.05. Frau Dora Voigt
am 29.05. Herrn Dr. Peter Hellwing
jeden
2. Dienstag im
Montag
Abfahrt gegen
12:00 Uhr
historisches Rathaus
Siebenlehn
30.04.
ab 18:00 Uhr
in Seifersdorf
am 02.05. Frau Hannelore Hanicke am 12.05. Frau Josephine Dehne
am 12.05. Herrn Karl-Heinz Göhler
Amalie-DietrichGedenkstätte
Frühjahrsputz Ortsverein Kleinvoigtsberg
in Rothenfurth
am 12.05. Herrn Horst Hellig
am 27.05. Frau Christel Franz
jeden Sonntag
14:00–17:00 Uhr
25.04.
ab 10:00 Uhr
in Reichenbach
am 06.05. Frau Brigitte Hellmich
am 08.05. Herrn Manfred Schlieder
am 12.05. Frau Ingeborg Werner
am 12.05. Frau Lieselotte Schenk
am 15.05. Frau Leolore Vogel
am 24.05. Frau Erika Richter
am 28.05. Frau Helga Müller
am 29.05. Frau Elly Wickleder
Veranstaltungstipps April – Dezember
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
28.11
ab 17:00 Uhr
Buswendeplatz
in Rothenfurth
01.12. und
02.12.
Bürgerhaus Hohentanne Seniorenweihnachtsfeier
10.12.
Volkssolidarität
12.12.
Rothenfurth
15:00 – 19:00 Uhr
DC Rothenfurth lädt zum
Pyramide-Anschieben
ein
lädt zur Weihnachtsausfahrt ein
Weihnachtsmarkt
20.12
ab 16:00 Uhr
Bürgerhaus Hohentanne Weihnachtsmärchen
20.12.
ab 17:00 Uhr
Hohentanne
Bratwurstessen
am Gerätehaus
BayWa AG München spendet
2.000 Baumsetzlinge
für die Waldmehrung in Sachsen
Seite 11
Mit einer gemeinsamen Pflanzung am 31. März 2015 auf der Aufforstungsfläche in Großschirma wurden durch die BayWa AG München, die SDW
und die Stiftung Wald für Sachsen die ersten 250 Bäume des Projektes gepflanzt. Neben den offiziellen Vertretern und Mitarbeitern der genannten
Organisationen, unterstützten der Bürgermeister der Stadt Großschirma
und weitere Ehrengäste vor Ort die gemeinsame Pflanzung tatkräftig.
Oliver Fritzsche MdL, Landesvorsitzender der SDW in Sachsen, zu der Aktion: „Der Waldbestand in Sachsen befindet sich unter dem Bundesdurchschnitt. Es ist ein Teil unserer Aufgabe als Naturschutzverband, dies nachhaltig zu ändern. Vor diesem Hintergrund bedanken wir uns ganz herzlich
für die Spende und freuen uns sehr, mit der BayAG München einen Partner
gefunden zu haben, dessen Engagement langfristig angelegt ist und für
den Verantwortungsbewusstsein nicht nur eine bloße Worthülse ist.“
Kontaktdaten Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Sachsen e.V. – Herrn Sebastian Kuntzsch
Städtelner Straße 54
04416 Markkleeberg
Telefon (+49) 341 3090814
Fax (+49) 341 3090888
Internet www.sdw-sachsen.de
E-mail [email protected]
BayWa AG München unterstützt Aufforstungsprojekt der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e.V.
Die BayWa AG München spendet der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
(SDW), Landesverband Sachsen e.V., 2.000 Bäume für ein Waldmehrungsprojekt in Sachsen. Die Aktion ist Bestandteil der Initiative „Bäume für meine Heimat. Gute Energie für mich“ der BayWa AG München.
Die 2.000 gespendeten Bäume wurden auf einer 0,4 ha großen Fläche
im sächsischen Großschirma gepflanzt. Der neu entstehende Laubwald
wird dem Hochwasser- und Klimaschutz dienen und das Landschaftsbild
positiv beeinflussen. Darüber hinaus wird er einen Beitrag zur Waldmehrung in Sachsen leisten, die der Freistaat mit seiner „Waldstrategie 2050“
unter anderem anstrebt.
Noch stehen im Zusammenhang mit der UNESCO-Bewerbung bei interessierten Bürgern, Eigentümern und Betreibern von künftigen Welterbe-Objekten, Bergbau- und Kulturvereinen sowie Leistungsträgern aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft und Kultur viele Fragen im Raum:
Was ist eigentlich das UNESCO-Welterbe? Warum wird gerade die Montanregion Erzgebirge Welterbe? Welche Bedeutung hat der Titel für das Erzgebirge? Welche Chancen hat er für die Tourismusbranche? Wie kann man
das Welterbe künftig vermarkten? Und die wichtigste Frage: Was kann jeder Einzelne tun, damit eine ganze Region profitiert?
Gemeinsam wollen die Gesprächspartner
Prof. Dr. Helmuth Albrecht / TU Bergakademie Freiberg,
Matthias Lißke / Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Erzgebirge
GmbH und Projektsteuerer UNESCO-Welterbe-Projekt „Montan­
region Erzgebirge“ und
Veronika Hiebl / Geschäftsführerin Tourismusverband Erzgebirge e.V.
an diesem Abend Antworten geben.
Alle Interessierten sind dazu sehr herzlich eingeladen!
Seite 12
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Abfallentsorgung
Stadtteil
Restmüll
Gelbe Tonne
Papier
Großschirma
Rothenfurth
Isaak
Großvoigtsberg
Kleinvoigtsberg
Hohentanne
Teichhäuser
Obergruna
Reichenbach
Seifersdorf
Siebenlehn
12./27.05.
12./27.05.
02./16./30.05.
12./27.05.
12./27.05.
12./27.05.
02./16./30.05.
12./27.05.
06./20.05.
06./20.05.
05./19.05.
13./28.05.
13./28.05.
13./28.05.
12./27.05.
12./27.05. 13./28.05.
13./28.05. 12./27.05.
15./29.05. 15./29.05.
12./27.05.
05.05.
05.05.
18.05.
16.05.
16.05.
05.05.
18.05.
18.05.
16.05.
05.05.
18.05.
Diakoniestation Dittmannsdorf e.V.
Mitgliederversammlung
am Samstag, 09. Mai 2015
um 14 Uhr in der Kirche Dittmannsdorf
Die Diakoniestation Dittmannsdorf e.V. möchte alle Mitglieder und interessierten Bürger dazu ganz herzlich einladen.
Wir möchten an diesem Nachmittag über die geleistete Arbeit im letzten
Jahr berichten und Ausblick geben auf das kommende Jahr.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung sind alle eingeladen zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen
Auf Ihr Kommen freuen sich der Vorstand und die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihrer Diakoniestation
Hauptstr. 25 · 09629 Reinsberg OT Dittmannsdorf
Tel. 037324 / 7586 oder 6360
GROSSSCHIRMA
Evang.–Luth. Kirchgemeinde
Großschirma mit Rothenfurth,
Groß- und Kleinvoigtsberg
Gottesdienste im April
Monatsspruch Mai
Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Philipper 4,13
Sonntag, 3. Mai
10.00 Uhr
Sonntag Kantate
Musikalischer Gottesdienst in Großschirma
Sonntag, 10. Mai
8.30 Uhr
10.00 Uhr
Sonntag Rogate
Gottesdienst in Großschirma
Gottesdienst in Großvoigtsberg
Donnerst., 14. Mai Himmelfahrt
10.00 Uhr
regionaler Gottesdienst in Rothenfurth
Sonntag, 17. Mai
10.00 Uhr Sonntag Exaudi
Gottesdienst in Großvoigtsberg
Sonntag, 24. Mai
10.00 Uhr Pfingstfest
Gottesdienst in Großschirma
Montag, 25. Mai
10.00 Uhr
Pfingstmontag
Gottesdienst in Rothenfurth
Sonntag, 31. Mai
10.00 Uhr
Sonntag Trinitatis
Gottesdienst zur Jubelkonfirmation in Großschirma
mit Kindergottesdienst – anschließend laden wir
zum Kirchencafé ein
Nehmet hin und esst
• Musikalischer Gottesdienst am 3. Mai, um 10.00 Uhr in Großschirma
Das Abendmahl ist das Thema des diesjährigen musikalischen Gottesdienstes am Sonntag Kantate. Musik und Sakrament gehören eng zusammen. Seit Jahrhunderten wird das Abendmahl in einer klingenden Liturgie
eingesetzt und begleitet. Damit ist die Musik mehr als nur eine „Unterma-
lung“. Sie ist Teil des Geschehens. Unter anderem durch sie wird die Wandlung von Brot und Wein zu einem alle Sinne ansprechenden Ereignis. Weiter gedacht liegen Musik und Sakrament noch in einer anderen Bedeutung
ganz nah beieinander. Sie stiften beide Gemeinschaft. Im Gottesdienst
soll darum auch beides möglich werden. Der Bedeutung des Abendmahls
nachgehen und Musik und Abendmahl miteinander genießen.
Es sind mancherlei Gaben, aber es ist ein Geist
• am 14. Mai gemeinsamer Gottesdienst der „Schwestern“ in Rothenfurth
Am 1. März wurde in Großschirma mit einem feierlichen Gottesdienst die
Gründung eines Schwesterkirchverhältnisses mit der Domgemeinde in
Freiberg und Kleinwaltersdorf vollzogen. Nun gilt es diese Verbindung mit
Leben zu füllen. Dazu wird es einen gemeinsamen Ausschuss der Kirchenvorstände aller drei Gemeinden geben. Dieser soll Impulse aufnehmen,
Ideen entwickeln und ihre Machbarkeit ausloten. Am Himmelfahrtstag um
10.00 Uhr gibt es erst einmal einen gemeinsamen Gottesdienst, zu dem alle
drei Gemeinden einladen. Für die Kirche in Rothenfurth ein besonderes Ereignis, hoffen wir, dass sich dadurch Gemeindeglieder näher kennen lernen
und somit die Verbindung enger wird. Gleichermaßen natürlich auch, dass
auf diesem Gottesdienst wie unserer Zusammenarbeit Segen liegt.
Wichtige Informationen zu den Friedhöfen
in Großschirma und Rothenfurth
Das Frühjahr ist heran und viele bunte Blumen sind schon gepflanzt worden.
Die wunderbar gepflegten Friedhöfe erzählen davon, dass Ihnen Ihre Angehörigen wichtig sind. Die liebevolle Bepflanzung ist auch eine Augenweide
für alle Gäste, die diesen stillen Ort besuchen. Um die schöne Atmosphäre und den harmonischen Gesamteindruck zu erhalten, erlauben Sie einige
Anmerkungen. Achten Sie bitte darauf, dass der Bewuchs auf den Gräbern
nicht über die Einfassung wächst, denn sonst wird das Mähen schwierig.
Schüttungen mit Steinen oder Splitt sind um des einheitlichen Bildes willen
untersagt. Die Bewuchshöhe auf den Gräbern darf maximal 1,50 m betragen. Der Friedhofsträger setzt diese Maßgaben durch. Wenn Sie Gläser mitbringen, nehmen Sie diese bitte wieder mit. Wiederholt fanden sich welche
im Grünschnittcontainer oder in der „Gelben Tonne“, was zur Folge hat, dass
sich die Mitarbeiter durch den Abfall wühlen müssen. Zu Ihrer Information
teilen wir zudem mit, dass das Bestattungshaus Auerswald aus Bieberstein
die Gewerbegenehmigung als Grabmacher hat. Bei Bestattungen muss dieser Betrieb also hinzugezogen werden, gleich welches Bestattungshaus Sie
darüber hinaus beauftragen. Wenn jeder seinen Teil zur Verschönerung der
Anlage beiträgt ist allen gedient. Wir verbleiben in der Hoffnung, dass Sie
auch Freude an der Gestaltung der beiden Friedhöfe haben.
Kirchenreinigung in Rothenfurth
Am 9. Mai um 9.00 Uhr wird in der Kirche Rothenfurth groß reinegemacht.
Das ist auch nötig, nach den vielen Bauarbeiten im vergangenen Jahr. Machen Sie mit!
Die Junge Gemeinde trifft sich außerhalb der Ferien jeden Montagabend
ab 19.00 Uhr in ihrem Raum in Großschirma. Ansprechpartner ist Udo Lange Tel. 037328/5415).
Ehepaarkreis trifft sich einmal monatlich montags um 20.00 Uhr. Auskunft
über Fam. Andreas Reinsch oder Fam. Ulrich Obendorf (Tel. 037328/7321).
Frauendienst – jeweils an einem Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr.
in Großvoigtsberg am 20. Mai im Kirchgemeindehaus,
in Großschirma am 27. Mai im Christenlehreraum
Chor trifft sich jeweils mittwochs ab 19:30 Uhr in Großschirma.
Nähere Auskunft erteilt gern Frau Brause (Telefon 037328/230).
Posaunenchor – freitags ab 17.30 Uhr ist Probe in Großschirma.
Informationen über Herrn Lehnhardt (Tel. 037328/7103)
Wollen Sie oder eines Ihrer Kinder oder Enkel mitspielen (ab ca. 8 bis 9 Jahre), aber beherrschen noch kein Blasinstrument, dann rufen Sie gern an.
Der Posaunenchor bildet auch Nachwuchs aus
Pfarramtsleitung Pfarrer Lüder Laskowski
Telefon (037328) 7537 Email: [email protected]
Kirchenvorstandsvorsitzende Frau Barbara Stein
Telefon (037328) 7553
Diakoniebeauftragte/soziale Beratung: Frau Monika Hageni
Telefon (037342) 82407
Email: [email protected]
Öffnungszeiten Pfarramt
Telefon (037328) 7537
mittwochs 9:00 – 17:00 Uhr
Telefax (037328) 16786
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Seite 13
Grundschule „Friedrich Kaden“
Landfrauenverband
Unsere Schule nahm am 28.02.2015 am sportlichen Vorausscheid „Risiko raus“ der Grundschulen teil.
Liebe Seniorinnen und Senioren von Großschirma und Großvoigtsberg!
Im hoffentlich schönen Wonnemonat Mai beschäftigen wir uns in beiden
Gruppen mit der Geschichte des Siebenlehner Wasserturms. Der Referent
ist der Vereinsvorsitzende Herr Achim Walcha .
An diesem Tag bewältigten wir die vorgegebenen Staffelläufe und erzielten den 2. Platz. Somit hatten wir es geschafft und erreichten die Endrunde. Die 15 Kinder, welche aus den Klassenstufen 2 bis 4 unsere Schule
vertreten durften, konnten den neuen Termin kaum erwarten.
Großschirma: Mittwoch, den 6. Mai 2015 treffen wir uns 14:30 Uhr
im Landhotel „Zur grünen Linde“.
Großvoigtsberg: Mittwoch, den 13. Mai 2015 um 14 Uhr ist unser
Treffpunkt in der Gaststätte“ Tannenhof‘ des Zellwald Center.
Über Ihr Interesse freuen sich
Ihre E. Grosche, R. Fabian, U. Kahl, S. Straube und E. Schenk
Jugendfeuerwehr Großschirma
Am 13.03.2015 begannen wir mit der Jugendfeuerwehr Großschirma den
ersten Dienst für das Jahr 2015. Wir starteten mit insgesamt 10 Kindern, darunter 7 Jungen und 3 Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren.
In unserem ersten Dienst befassten wir uns, so wie jedes Jahr, erst einmal
mit der Belehrung und den Unfallverhütungsvorschriften. Ebenso führten
wir die Kinder in unsere Dienstvorhaben für 2015 ein. Es steht viel Spannendes auf dem Programm. Mit einer kleinen Gerätekunde rundeten wir
unseren Dienst für diesen Tag ab.
Am 17.03.2015 war es dann endlich so weit. Mit dem Bus ging es auf in die
„Heubnerhalle“ nach Freiberg. Dort erwarteten uns noch weitere 6 Mannschaften. Mit viel Geschick absolvierten immer 12 Kinder die zwölf einzelnen Staffelläufe.
Vor der letzten Staffel schworen wir uns, nochmal alles zu geben und konnten somit erfolgreich den 4. Platz mit 49 Punkten belegen. Wir ließen damit
die Grundschulen „Carl Böhme“, Freiberg, Oberbobritzsch und „Pestalozzi“,
Freiberg hinter uns.
Die Grundschule „Theodor Körner“ aus Freiberg, welche den 1. Platz belegte, darf nun zum Landesausscheid fahren. Viel Erfolg.
Am 27.03.2015 führten wir unseren zweiten Dienst für dieses Jahr
durch. Es stand „Erste Hilfe“ auf dem
Dienstplan. Zu unseren 8 Teilnehmern durften wir hierzu auch Gastlektorin Roswitha Pilz vom Deutschen Jugend-Rotkreuz begrüßen.
Sie zeigte den Kindern an diversen
Unfallbildern, welche Erste-HilfeMethode angewandt werden kann.
Zusätzlich haben wir an diesem Tag
alle Kinder mit einem Jugendfeuerwehr-T-Shirt ausgestattet sowie mit
einer Dienstuniform.
Monique Schweika, Jugendwartin der JFW Großschirma
Seite 14
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
TuS 1875 Großschirma e.V.
— Abteilung Kegeln —
1. Mannschaft – Verbandsliga 200
18. Spiel in Radebeul
SSV Planeta Radebeul I – TuS Großschirma I 5334 : 5157
Radebeul
A. Prüger (937) R. Breuer (918)
St. Teuber (887)
A. George (862) Th. Hilbich (858)
J. Teuber (872)
Großschirma R. Nitzsche (805)
U. Flößner (789)
Abschlusstabelle
1. Radeberger SV
2. Döbelner SC 02
3. SSV Turbine Dresden
4. SSV Planeta Radebeul
5. SV Blau Weiß Deutzen
6. Nerchauer SV 90
7. VfB Eintracht Fraureuth
8. SG Medizin Großschweidnitz
9. TuS 1875 Großschirma
D. Heidemann (874) A. Neubert (888)
T. Pawellek (859)
M. Totzke (942)
20 : 12
19 : 13
16 : 16 16 : 16
16 : 16
15 : 17
14 : 18
14 : 18
14 : 18
84.267 K.
84.702 K.
84.276 K.
83.421 K.
84.245 K.
85.683 K.
83.270 K.
83.892 K.
84.588 K.
Da der 10. Platz in der Staffel nicht belegt ist, was der eigentliche Abstiegsplatz wäre und es nicht so aussieht, als würde von der Bundesliga 200 eine
Mannschaft in diese Staffel absteigen, bleibt dem TuS der Abstieg in die 2.
Verbandsliga 200 erspart.
2. Mannschaft – 1. Kreisliga — 12. Turnier in Flöha:
1. TSV 1848 Flöha III
2487 K. 4. Saxonia Freiberg 2437 K.
2. SV Rot. Weißenborn
2486 K.
5. Großschirma II
2387 K.
3. SV Krummenhennersdorf 2444 K.
6. Weigmannsdorf I 2364 K.
Großschirma J. Seipt (417) D. Schwandtke (419) P. Schüler (414)
M. Pawellek (377) G. Mühlberg (367) M. Götze (393)
Abschlusstabelle
1. SV Rot. Weißenborn
46 P. 28.409 K.
2. SV Weigmannsdorf I
44 P.
28.189 K.
3. Saxonia Freiberg 43 P. 8.250 K.
4. TSV 1848 Flöha III
42 P. 28.333 K.
5. SV Krummenhennersdorf 39 P.
27.985 K.
6. TuS 1875 Großschirma II 38 P.
28.066 K.
TuS-Zweite wäre nach der Tabelle sicherer Absteiger in die 2. Kreisliga. Da
aber die 2. Mannschaft von Flöha aus der Kreisverbandsliga in die 1. Kreisliga absteigt und damit die Dritte von Flöha aus der 1. Kreisliga absteigen
müsste, kann es sein, dass das TuS-Team in der 1. Kreisliga verbleiben kann.
3. Mannschaft – 2. Kreisliga — 12. Turnier in Hirschfeld
1. BKC II
2447 K. 4. KSV G-W Leubsdorf II 2299 K.
2. Hirschfelder SV II 2413 K. 5. SG Seifersdorf
2292 K.
3. SV Helbigsdorf
2328 K.
6. Großschirma III
2141 K.
Großschirma Th. Schlegel (325) H-J. Uhlig (388)
J. Schumann (340)
G. Hamann (344) M. Grunewald (323) M. Pawellek (421)
Abschlusstabelle
1. Hirschfelder SV II
62 P.
29.280 K.
2. SV 1897 Helbigsdorf
52 P.
28:429 K.
3. KSV G-W Leubsdorf II
45 P.
27.873 K.
4. SG Seifersdorf
35 P.
27.929 K.
5. BKC II
31 P.
27.747 K.
6. TuS 1875 Großschirma III 27 P.
25.552 K.
Mit Rang 6 in der Tabelle steigt die TuS-Dritte in die 1. Kreisklasse ab.
Frauenmannschaft — Kreisliga – Frauen
12. Turnier in Krummenhennersdorf
1. Hirschfelder SV I 1262 K. 4. Hirschfelder SV II
1143 K.
2. SG Hohentanne
1220 K. 5. SSV Brand-Erbisdorf II 1099 K.
3. SV Eppendorf
1216 K.
6. Großschirma
1064 K.
Großschirma S. Lange (386)
Chr. Benedix (352)
S. Schmieder (307) Chr. Hosni (326)
Abschlusstabelle
1. Hirschfelder SV I
66 P.
15.063 K.
2. SG Hohentanne
59 P.
14.974 K.
3. SV Eppendorf
52 P.
14.595 K.
4. TuS 1875 Großschirma
27 P.
13.035 K.
5. SSV 91 Brand-Erbisdorf II
26 P.
13.378 K.
6. Hirschfelder SV II
24 P.
13.813 K.
Im Schumann-Cup eine Runde weiter (Bezirkspokal)
Das TuS-Team erspielte in Rossau / OT Schönborn-Dreiwerden mit 1692 Kegeln den 1. Platz und qualifizierte sich für die 2. Runde. Zweiter wurde mit
1669 Kegeln der SV G-W Niederwiesa I, vor dem SV Schönborn-Dreiwerden I, der mit 1584 Holz Rang 3 belegte. – Großschirma und Niederwiesa
sind in der nächsten Runde. Der ATSV Freiberg war nicht angetreten.
TuS
Paul Schüler (400)
Joachim Seipt (425)
Niederwiesa
Steffen Bogatzki (403)
Dirk Lohse (399)
Schönborn-Dreiwerden Tom Heyder (377)
Andreas Herold (362)
J. Seipt
Guntram Mühlberg (438)
Michael Pawellek (429)
Ralf Klietsch (435)
Oliver Schmiedel (432)
Heiko Wallborn (414)
Steffen Göthel (431)
— Abt. Fußball —
Die Kinder der G-Jugend-Mannschaft (Jahrgang 2008/09) der SpG Großschirma/Halsbrücke erreichten als ungeschlagener Gruppenerster der Vorrunde am Ende in der Hallenkreismeisterschaft den 2. Platz.
Besonderer Dank gilt den Eltern und Trainern beider Vereine für die hervorragende Unterstützung.
Unser nächstes Ziel sind die Kreis-Kinder- und Jugendspiele. Die Endrunde findet am 14.06.2015 im Sportpark Großschirma statt, wo wir viele Zuschauer erwarten.
Das nächste anstehende Turnier ist am 25.04.2015 im Sportpark Großschirma. Zu diesem laden wir alle Fußballinteressierten ein.
Die Kinder der F-Jugend-Mannschaft (Jahrgang 2006/07) der SpG Großschirma/Langhennersdorf belegten in ihrem letzten Hallenturnier in Oederan einen erfolgreichen, verdienten 1. Platz.
Damit belohnten sich die Spieler für die stets ansteigenden Leistungen von
Turnier zu Turnier in der Halle.
Nun gilt es, dies auch auf dem Rasenplatz umzusetzen.
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Interessierte Kinder mit Jahrgang 2008/2009 können gern dienstags ab
16.30 Uhr und Kinder mit Jahrgang 2006/2007 mittwochs ab 16.45 Uhr im
Sportpark Großschirma mit trainieren.
G-Jugend-Trainer (2008/2009)
Jörg Schmidt
Tel. 0172/3486178
F-Jugend-Trainer (2006/2007)
Remo Schubert
Tel. 0172/7882882
KLEINVOIGTSBERG
Hexenfeuer
30. April 2015 – ab 18:00 Uhr
auf dem Haldengelände
am Vereinsgebäude
Für das leibliche Wohl wird gesorgt
Jagdgenossenschaft
Groß- und Kleinvoigtsberg
Bekanntmachung der Satzung
Die Jagdgenossenschaft Groß-und Kleinvoigtsberg hat am 06.03.2015
anlässlich der Jahreshauptversammlung eine neue Satzung beraten und
beschlossen. Diese neue Satzung wurde am 24.03.2015 durch die untere
Jagdbehörde des Landkreises Mittelsachsen ohne Auflagen genehmigt
und wird hiermit durch Auslegung ortsüblich bekannt gemacht.
Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Großschirma ab dem Tag der
Veröffentlichung dieses Amtsblattes für 4 Wochen.
Gleichzeitig kann die Satzung beim Jagdvorsteher, Hr. Reiner Eckardt in
Großvoigtsberg, Glückaufstraße Nr. 9 eingesehen werden.
OBERGRUNA
Heimatstube Obergruna
öffnet ab Mai wieder ihre Türen!
Ab dem 3. Mai macht unsere Heimatstube in Obergruna wieder sonntags
zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr ihre Türen auf und lässt das bäuerliche
Leben vergangener Zeiten lebendig werden.
Am 3. Mai 2015 wird Gerhard Haubold die Geschichte des Bergbaus in
unserer Region lebendig werden lassen.
REICHENBACH
Kirchgemeinde
Langhennersdorf / Reichenbach
Gottesdienste Mai 2015
Kantate, 3.5.
8.30 Uhr Langhennersdorf
10.00 Uhr Bräunsdorf
Predigtgottesdienst
Rogate, 10.5.
10.00 Uhr Reichenbach
Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst
Himmelfahrt, 14.5.
9.30 Uhr Freiberg St. Johannis
Abendmahlsgottesdienst.
mit großem Kindergottesdienst
Exaudi, 17.5.
10.00 Uhr Bräunsdorf
Predigtgottesdienst
Pfingsten, 24.5.
10.00 Uhr Langhennersdorf Abendmahlsgottesdienst (Wein)
Pfingstmontag, 25.5.
10.00 Uhr Reichenbach
Predigtgottesdienst
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Trinitatis, 31.5.
10.00 Uhr Langhennersdorf Jubelkonfirmation
Gemeindegruppen
Bibelstunde
Donnerstag, 7.5. 13.30 Uhr Reichenbach
Dienstag, 12.5. 14.30 Uhr Langhennersdorf
Kirchenchor
dienstags alle 14 Tage 19.30 Uhr Langhennersdorf
Junge Gemeinde Mittwoch 17 Uhr in Langhennersdorf
60 Jahre Kindergarten
Reichenbach
1. Mai 2015 Freitag, ab 15:30 Uhr
Bürgerhaus Reichenbach
Sportmobil + Hüpfburg + Präsentation DRK und
FFW Reichenbach
Clown Franky + Heliumluftballon-Station + Spielecke
für die Kleinsten
Festtags-Programm
15:30 Eröffnung mit Kinderprogramm
17:00 Fußballspiel der Kita-Kinder und Eltern
18:30 Auftritt der Tanzflöhe, anschließend Mini-Playbackshow
20:30 Showtanzgruppe des Freiberger Tivoli
21:30 Abschlussfeuerwerk
Gäste und ehemalige Kinder, die unsere Kita besucht haben,
sind herzlichst willkommen.
Kaffee und Kuchen + frische Waffeln + Eiswagen + Bratwurst
& Steak + Fischbrötchen + Fettbemmchen + Saftbar + Getränke
aller Art (für unsere Großen auch mit Alkohol)
Für unsere Kinder finden weitere Veranstaltungen statt:
4. Mai Bastelangebote ab 9 Uhr
5. Mai „Schnitzeljagd“ durch Reichenbach ab 9 Uhr
6. Mai „Spielen wie damals“ im Erntekindergarten ab 9 Uhr
Polizei-Diensthundestaffel ab 16 Uhr
am Bürgerhaus mit Frau Mauermann
7. Mai Abschlussfahrt in den Sonnenlandpark
nach Oberlichtenau
Dorfclub Rothenfurth
lädt herzlich ein zum
13. Buswendeschleifenfest
mit Feuer zur Walpurgisnacht
&
Tanz in den Mai
am Donnerstag, den 30.04.2014 – ab 18.00 Uhr
Diddi‘s Platzkonzert auf dem „Untermarkt“
und für die Jüngeren währenddessen in der Scheune
Kinderdisco und Kinderschminken
mit dem Sonnenuntergang
Fackelzug und Entzünden des Feuers
anschließend in der Scheune
Überraschungs-Showtanz &
Tanz auf der Tenne mit DJ Diddi
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April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Kinder- und Jugendarbeit
Kirchenkino Wendischbora
Freitag, 24. April, 19.30 Uhr
Anmeldung über Pfn. Reglitz
Kinderkirchentag in Meißen Samstag, 9. Mai
Anmeldung über Frau Heidrich
Fahrt zum Spielmarkt Potsdam Samstag, 9. Mai
Anmeldung über Chr. Birkner
Fahrradtour nach Rüsseina
Donnerstag, 14.5., 8.45 Uhr
Anmeldung über Pfn. Reglitz bis 13.5.
SEIFERSDORF
Musik liegt in der Luft
Samstag, 18.4.
17.00 Uhr Embrassment
Stadtkirche Nossen:
Konzert mit dem Leipziger Blechbläserensemble
Sonntag, 3.5.
Kantatengottesdienst 10.00 Uhr Stadtkirche Nossen
Samstag, 9.5.
18.00 Uhr Paulus-Oratorium (S. Fietz)
Kirche Siebenlehn,
mit den Kirchenchören Siebenlehn und Krögis
Donnerstag, 14.5. Himmelfahrtskonzert Rüsseina
10.00 Uhr Kirche Rüsseina
Heimatstube öffnet im Mai wieder ihre Türen!
Ab dem 3. Mai macht unsere Heimatstube in Obergruna wieder sonntags
zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr ihre Türen auf und lässt das bäuerliche
Leben vergangener Zeiten lebendig werden.
Am 3. Mai 2015 wird Gerhard Haubold die Geschichte des Bergbaus in unserer Region lebendig werden lassen.
Die Frühjahrsstraßensammlung der Diakonie 8.–17.5.2015
Jugendarbeit im ländlichen Raum
Weil die Jugendzeit für das Erwachsenenleben prägend ist, setzt sich die
Diakonie Sachsen dafür ein, dass gerade auch in ländlichen Räumen offene Jugendarbeit wieder als wichtige Zukunftsaufgabe verstanden wird. Mit
Ihrer Spende unterstützen sie ausgewählte Projekte der Diakonie Leipziger
Land, Diakonie Erzgebirge und der Stadtmission Zwickau.
In Obergruna wird es in dem angegebenen Zeitraum wieder eine Straßensammlung geben. In Siebenlehn können Sie Ihre Spende in der Gärtnerei Albani oder im Pfarramt abgeben.
SIEBENLEHN
Kirchgemeinde Siebenlehn – Obergruna
mit Schwesterkirche Hirschfeld
Gottesdienste 19. April 2015 (Misericordias Domini)
Siebenlehn 10.00 Uhr Konfirmation, mit Kindergottesdienst
Hirschfeld
14.00 Uhr Konfirmation, mit Kindergottesdienst
26. April 2015 (Jubilate)
Hirschfeld
8.30 Uhr Predigtgottesdienst
Obergruna
10.00 Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst
3. Mai 2015 (Kantate)
Nossen
10.00 Uhr Kantatengottesdienst, mit Kindergottesdienst;
gemeinsamer Gottesdienst der Schwesterkirchen,
10. Mai 2015 (Rogate)
Siebenlehn 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst,
im Anschluss Predigtplausch
17. Mai 2015
Obergruna
Hirschfeld
(Exaudi)
8.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst,
im Anschluss Predigtplausch
Termine und Kreise
Seniorenkreis Obergruna: Dienstag, 14. April, 13.30 Uhr
Seniorenkreis Siebenlehn Donnerstag, 16. April, 14.00 Uhr
– jeweils unter dem Thema: Lebensgeschichte(n)
Mann trifft sich
7.5., 19.00 Uhr Nossen: Gehörlosenarbeit
Tankstelle
12.5., 19.30 Uhr Siebenlehn:
Holunderangelegenheiten
Familiennachmittag
Mittwoch, 4. März, 16.00 Uhr, Pfarrhaus Hirschfeld
Kirchenchor
montags, 19.30 Uhr
Besuchsdienst
18.5., 10.00 Uhr im Pfarrhaus
Jubelkonfirmation am 31. Mai (Trinitatis) in Siebenlehn
Wir laden wieder herzlich zur Feier der Jubelkonfirmation am 31. Mai ein.
Im Anschluss an den Gottesdienst ist Gelegenheit zu einem gemeinsamen
Mittagessen im Schützenhaus Siebenlehn. Wir bitten um Rückmeldung bis
zum 30. April.
Die Einladungen wurden vor Ostern verschickt. Einige Briefe kamen bereits zurück, weil die Personen mittlerweile umgezogen sind und ihre neue
Adresse uns nicht mehr bekannt ist. Bitte sagen Sie den Termin deswegen
trotzdem noch einmal weiter. Herzlichen Dank!
Diakoniesprechstunde im Pfarrhaus Siebenlehn
Donnerstag, 7. Mai 2015
Pfarramtsleitung Pfarrerin Dr. Astrid Reglitz
Tel. dienstlich 035242/669937 • Email [email protected]
Sprechzeit dienstags 17.30–18.30 Uhr und nach Vereinbarung
Sprechzeit Pfarramt und Friedhofsverwaltung
montags, 9.00–10.00 Uhr
Telefon 035242/64313 Fax 035242/62902
E-Mail [email protected]
Telefon Gemeindepädagogin Heidrich 035242/65479
Telefonseelsorge 0800/1110111 und 0800/1110222
Kita »Amalie Dietrich«
Der Winter ist nun endlich vorbei, obwohl er dieses Jahr ja gar nicht wirklich
zu Besuch war – nur ein paar Mal konnten die Kinder ihre Schlitten spuren
und einen großen Schneemann bauen.
Leider taute dieser auch ganz schnell wieder weg. Auch unser Winterfest
feierten wir in unseren Zimmer-Iglus, wo wir es uns auf Schlitten gemütlich machten.
Am Faschingsdienstag gab es wieder viele tolle Kostüme zu bewundern –
von der Prinzessin bis hin zu Feuerwehrmännern, Polizisten und vielen kleinen und großen Tieren.
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
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Schutzengellauf bereits am 28. Mai 2015
Achtung – Terminänderung!
Nun kehrt ein wenig Ruhe in unserem Haus ein, bevor es dann
anfängt zu piepsen, denn in einigen Wochen schlüpft wieder flauschiger Nachwuchs aus unserer
Brutmaschine. Alle Kinder sind
schon ganz aufgeregt und können die „Ankunft“ der Küken
kaum erwarten …
In diesem Jahr erwartet uns nun
ein ganz besonderer Höhepunkt – unser Kindergarten wird 60 Jahre alt. So
ein Jubiläum muss natürlich groß gefeiert werden und aus diesem Grund
gibt es eine vom 26.5. – 1.6.2015 ganze Festwoche, mit vielen Höhepunkten.
Die Woche beginnt mit einer Geburtstagszaubershow, am nächsten Tag
werden die Kinder bei einem Sportfest mit Christina Schwanitz, Europameisterin im Kugelstoßen als Ehrengast wetteifern.
Besonders spannend wird sicherlich unsere Ausfahrt auf den Waldspielplatz in Grillenburg werden. Während die Größeren der Einrichtung dort
den Wald erkunden, wird für die Kleinsten die Pferdekutsche für einen Ausflug bereit stehen.
Am Freitagnachmittag startet dann unsere große Geburtstagsfeier mit vielen Überraschungen und Höhepunkten. Die Woche beschließen wir am
01.06. mit einem Märchenfest zum Kindertag.
Auch ein Treffen der ehemaligen Mitarbeiter(innen) und einen Nachmittag
der offenen Tür wird es im Rahmen der Festwoche geben.
Alle kleinen und großen Bewohner der Kita „Amalie Dietrich“ freuen sich
über Hilfe und Unterstützung, gern können Sie sich in unserer Einrichtung
melden.
Ulrike Wappler, Kita-Leiterin
„Spaß an der Bewegung haben und dabei etwas Gutes tun!“ ist auch wieder dieses Jahr das Motto des Schutzengellaufes, der bereits am 28. Mai
2015 auf dem Siebenlehner Sportplatz stattfindet. Die erlaufenen Spendengelder, mit denen die Finanzierung von Projekten am Christiane-Herzog-Zentrum Dresden gewährleistet wird, gehen direkt an den Mukoviszidose Selbsthilfe e.V. Dresden. Der Lauf beginnt 17 Uhr.
Anmeldungen sind über Facebook „Schutzengellauf in
Siebenlehn“ oder über Schutzengellauf-siebenlehn@
gmx.de bzw. an dem Tag noch bis 16 Uhr vor Ort möglich.
Suchen Sie sich einen Sponsor, der Ihren Lauf mit einem Betrag pro Runde oder auch als Einmalbetrag unterstützt und laufen Sie mit Freude und mit musikalischer Umrahmung für den guten Zweck.
Wir würden uns über Ihr Engagement und über Ihre Unterstützung freuen!
Das Organisationsteam
Freiwillige Feuerwehr
Unser Hexenfeuer findet wieder statt –
auf demselben Platz, wie im letzten Jahr
Wir wollen auf das am 30. April stattfindende Hexenfeuer in Siebenlehn
aufmerksam machen. Viele Einwohner von Siebenlehn und weitere Interessenten haben sich bereits erkundigt.
Deshalb werden wir in diesem Jahr unser Hexenfeuer wie gewohnt feiern.
Alle anstehenden organisatorischen Probleme sind gemeinsam mit der
Stadtverwaltung in Bearbeitung oder bereits gelöst.
Unser Hexenfeuer wird also wie im letzten Jahr an der Neuen Straße unweit der alten Straße nach Reinsberg – siehe Markierung auf der Karte stattfinden.
Einladung zum Frühjahrsputz
Unsere lieben Badegäste, Bürger und Vereinsmitglieder,
die herrlichen Sonnentage so kurz nach Ostern lassen Gedanken an die
kommende Badesaison zu. Um für diese die Voraussetzungen zu schaffen,
lädt der Vorstand des Fördervereins „Romanusbad Siebenlehn e.V.“ zum
Frühjahrsputz ein.
Die Arbeitseinsätze finden an folgenden Tagen statt:
Freitag, den 24.04.15 ab 12.00 Uhr
Samstag, den 25.04.15 ab 09.00 Uhr
Da zur Winterfestmachung unseres Bades 2014 und seit Januar 2015 fleißig gearbeitet wurde, können wir, wie in den zurückliegenden Jahren auch,
den Frühjahrsputz auf Freitag und Samstag beschränken. Da wir aber nur
über begrenzte Arbeitsmittel verfügen, würden wir uns freuen, wenn wieder eigenes Werkzeug mitgebracht wird und erneut zahlreiche Helfer das
Romanusbad aus seinem Winterschlaf locken. Da schon in der 19. Kalenderwoche das Chlorgas geliefert und sofort mit der Befüllung des Beckens
begonnen werden muss, wird der Arbeitseinsatz auch bei schlechtem Wetter stattfinden.
Noch ein Hinweis zum Saisonverlauf: die Saisoneröffnung findet am Freitagtag, den 15.05.15 statt. Der Eintritt ist die ersten beiden Tage frei. Kassiert wir ab Sonntag dem 17. Mai.
Ihnen allen im Namen des Vorstandes alles erdenklich Gute wünschend,
verbleibe ich mit herzlichen Grüßen, Ihr
Herbert Grahl
In Absprache mit den Grundstückseigentümern dürfen wir denselben
Platz, wie im letzten Jahr, zur Durchführung des Feuers wieder nutzen.
Das bedeutet auch, dass eine Annahme des Brennmaterials wirklich erst in
der Woche davor durchgeführt werden darf, um eine effektive Kontrolle zu
ermöglichen und Müllverbrennung zu vermeiden.
Die Kameraden der Wehr Siebenlehn werden Sonnabend, den 25. und
Sonntag, den 26. April von 10 bis 18 Uhr, vom 27. bis 29. April von 16 bis
18 Uhr und am 30. April von 9 bis 12 Uhr das Holz für das Hexenfeuer entgegennehmen.
Wieder unser Appell an alle: Bitte versuchen Sie nicht, ihren Sperrmüll zu
entsorgen. Wir bekommen sonst in Zukunft Probleme diesen Platz jemals
wieder nutzen zu dürfen! Außerdem müssten wir dann den Sondermüll
entsorgen. Das belastet unsere Kameradschaftskasse. Sollen wir also noch
für unser Engagement bezahlen?
Seite 18
Bitte haben Sie deshalb auch dafür Verständnis, dass die Mitglieder der
Feuerwehr die Holzablieferung begutachtet, um zu verhindern, dass wenige Unvernünftige es trotzdem versuchen.
Im ungünstigsten Fall müssen sie ihren „Beitrag“ wieder mitnehmen.
Trotzdem bauen wir wieder auf die Unterstützung möglichst vieler „Holzsponsoren“.
Wir nehmen den Holzschnitt, der bei Gartenarbeiten anfällt und zu stark
zum Schreddern ist. Also bitte nur unbehandeltes Laub-, Nadel- oder Obstgehölz zu den in den Aushängen bekannt gegebenen Zeiten abliefern. Allerding müssen wir die Annahme von zu großen Holzstämmen ablehnen,
da sie mehrere Tage benötigen, um vollständig zu verbrennen. Der Bitte
nach Abholung von Holz können wir leider nicht nachkommen, da uns dafür einfach die Möglichkeiten fehlen.
Das bereits gesammelte Holz, das wir schon hier und da gesichtet haben,
lässt uns hoffen, dass in diesem Jahr wieder ein großer Holzhaufen zustande kommen wird und viele Bürger der Stadt Siebenlehn und ihre Gästen
kommen werden.
Noch eine dringende Bitte in eigener Sache: In den vergangenen Jahren
haben wir die Kosten der Entsorgung der angefallenen Asche aus unserer
Kameradschaftskasse beglichen. Durch die steigenden Ausgaben können
wir dies nicht mehr in vollem Umfang leisten. Wir würden uns daher nicht
nur über Holzsponsoring, sondern auch über eine finanzielle Beteiligung
an den Entsorgungskosten freuen. Wer also ganze LKW-Ladungen an Holz
anliefert, sollte fairerweise auch zu einer Spende zur Ascheentsorgung bereit sein. Im letzten Jahr haben wir an dieser Stelle schon einmal darum
gebeten. Das Spendenaufkommen hat uns sehr entlastet. So konnten wir
den recht ansehnlichen Aschehaufen ohne Zusatzkosten für unsere Kameradschaftskasse entsorgen. Vielen Dank dafür an alle, die sich beteiligten.
Da wir das Feuer wie immer am Abend des 30. April (zur Walpurgisnacht)
gegen 21.00 Uhr anzünden wollen, veranstalten wir vorher noch mit den
Kindern (und natürlich den Eltern) einen Lampionumzug zum Feuerplatz.
Dazu treffen wir uns, wie im letzten Jahr, gegen 20.30 Uhr an der Siebenlehner Kirche auf dem Markt.
Wenn das Wetter mitspielt (und das wird es sicher, bei unseren guten Beziehungen), wird es bestimmt wieder toll. Wir von der Feuerwehr Siebenlehn
organisieren Grillwürstchen und Getränke.
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Amphibienwanderung
Es geht wieder los … Sicher sind Ihnen in den letzten Tagen die grünen
Planen aufgefallen, welche an manchen Stellen entlang der Straßen aufgebaut wurden; z.B. im Gewerbegebiet Siebenlehn.
Es ist Zeit für die jährliche Amphibienwanderung und die im Volksmund
genannten „Krötenzäune“ leisten einen wertvollen Schutz während der
Wanderung unserer einheimischen Amphibien. Je nach Witterung machen
sich hunderte Amphibien Mitte bis Ende März auf zu ihrer Wanderung in
die Laichgewässer. Sobald der Frost verschwunden ist; Tage und Nächte im
Plusbereich liegen, folgen sie ihrem Instinkt und ziehen in diejenigen Gewässer zurück, wo sie das Licht der Welt erblickt haben. Dafür nehmen sie
weite Wege in Kauf, überqueren gefährliche Straßen und sind vielen weiteren Gefahren ausgesetzt. Besonders an den Straßen erleiden jährlich tausende Amphibien einen vorzeitigen Tod. Daher helfen wir den „Reisenden“
in Form von Schutz vor der Straße.
An besonders gefährdeten Stellen helfen Amphibienzäune. Die Amphibien können nicht ungehindert die Straße überqueren, sondern springen an
der Innenseite der Planen entlang. Nach ein paar Metern fallen sie dann in
einen vorbereiteten Eimer (keine Angst, dabei tun sie sich nicht weh). Dort
beginnt dann der Einsatz der helfenden Hände.
In den Morgen- und Abendstunden werden die Eimer geleert und die Amphibien sicher über die Straße transportiert und dort abgesetzt. Den Rest
des Weges schaffen sie dann wieder allein. Wir greifen nur so wenig in ihre
Wanderung ein wie unbedingt nötig.
Daher auch eine Bitte: Schaffen Sie
keine Amphibie selbstständig über
die Straße, von der sie vermuten, wo
sie hinwill. Alle Amphibien müssen
wieder zu ihrem Geburtsort zurück.
Sie können nicht einfach in ein anderes Gewässer umgesetzt werden.
Eventuell wird der Weg durch den
gut gemeinten Einsatz noch verlängert!
Prächtiges Erdkrötenweibchen
In unseren Breiten ist die Erdkröte
im Garten
die am meisten verbreitete Art und
mit ihren bis zu 11 cm auch eine unserer größten Arten. Dabei sind die Weibchen wesentlich größer & kompakter als die Männchen. Die Oberseite ist bräunlich gefärbt mit einer Vielzahl
von Warzen. Entgegen vieler Vorstellungen sind sie weder feucht noch glitschig. Die Männchen krallen sich blitzartig an allem fest, auch den helfenden Händen und lassen sich nicht so einfach abschütteln. Ein erfahrener
behutsamer Umgang ist da gefragt.
Bitte nehmen Sie Rücksicht, auch in den Gärten und lassen Sie den Wanderern mal den Vortritt.
Sie haben es schon schwer genug. DANKE.
Anke Bünger, Amphibienschutz Siebenlehn
Siebenlehner SV 90 e.V.
Einladung zur
Jahresmitgliederversammlung 2015
Hiermit möchten wir alle ordentlichen Mitglieder des
Siebenlehner Sportvereins 90 e.V. zu unserer diesjährigen
Jahreshauptversammlung
am 27.04.2015 um 19.30 Uhr
in das Sportlerheim (Gaststätte) recht herzlich einladen.
Haufen von 2014 mit Kameraden der FF Siebenlehn
Wir hoffen, dass das diesjährige Hexenfeuer für alle Beteiligten ein unvergessliches Erlebnis wird und freuen uns auf möglichst viele Siebenlehner
und Gäste.
Arndt, i.A. der Feuerwehr
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Schatzmeisters
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Diskussion zu den vorgetragenen Berichten
5. Entlastung des amtierenden Vorstandes
6. Neuerungen in der Gebührenordnung und Auswertung der
„Entgeltordnung für Sportstätten“ der Stadt Großschirma
7. Bericht: Investive Maßnahmen Sportplatzumbau Endbericht und
Abrechnung
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
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8. Bericht zur Vorbereitung zum Jubiläum 25 Jahre Siebenlehner
Sportverein 90 e.V.
9. Vorstellung unserer Homepage im www
10. Diskussion und Anregungen unserer Mitglieder zur weiteren
Arbeit des Sportvereins
3 Felix Zichner
½
7 Pascal Högel
1
4 Dr. Rainer Kirchhübel ½ 8 Vincent Kampik 0
Auch gegen den Tabellenzweiten geschah das Wunder nicht. Wiederum
musste die knappste aller Niederlagen eingesteckt werden und die Mannschaft verbleibt auf dem vorletzten Platz, der Abstieg bedeutet.
Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde, der Vorstand bittet um eine
zahlreiche Teilnahme unserer Mitglieder.
Kreisunion Mittl. Erzgebirge
Die 3. Mannschaft trat ersatzgeschwächt zum Hin- und Rückspiel in der
Kreisunion MEK in Lengefeld an und musste dort zwei empfindliche Niederlagen einstecken. Auf Grund von Terminschwierigkeiten wurde an diesem Tag das ausgefallene Spiel vom Dezember nachgeholt und außerdem
das geplante Rückspiel durchgeführt.
Siebenlehn III – Lengefeld II 1 : 3
Lengefeld II – Siebenlehn III 3 : 1
1 Pascal Koerbs 0
1 Pascal Koerbs 0
2 Siegfried Schöne ½
2 Siegfried Schöne ½
3 Lothar Kühner 0
3 Lothar Kühner ½
4 Martin Beyer
½
4 Martin Beyer
0
Vereinsvorstand SSV 90 e.V.
i.A. Grießbach
Siebenlehner Bambinis bei der Hallenkreismeisterschaft
Am 15.03.2015 hatten unsere Jüngsten die Gelegenheit zur Hallenkreismeisterschaft in Brand-Erbisdorf ihr Können gegen 4 Mannschaften unter
Beweis zu stellen.
Alle Jungs starteten hoch motiviert in das erste Spiel gegen den SV Mulda.
Unser Stürmer Luis legte einen sensationellen Auftakt hin und schoss innerhalb weniger Minuten gleich 3 Tore. Die mitgereisten Zuschauer konnten es kaum glauben als sich kurz vor Ende Benjamin den Ball noch einmal
erkämpfte und seine Chance zum 4:0 nutzte.
Verbandsliga ChemnitzSiebenlehner SV III – IFA Chemnitz IV 1 : 3
1 Vincent Kampik 0
3 Lothar Kühner ½
2 Siegfried Schöne ½ 4 Dieter Vogel
½
Auch im letzten Vorrundenspiel gegen einen wiederum starken Gegner
konnte kein Sieg errungen werden, so dass Siebenlehn Staffelletzter wurde.
So kann die Mannschaft in der Finalrunde nur um die Plätze 9 – 12 spielen.
Vincent Kampik, Kreismeister von
Mittel­sachsen in der Alters­klasse U16
Im 2. Spiel gegen die SpG Leubsdorf zeigten beide Mannschaften Herzblut
und schenkten sich nichts – was sich schließlich auch im Ergebnis wiederspiegelte.
Das 3. Spiel bestritten wir gegen die Heimmannschaft Brand-Erbisdorf. Bereits in den ersten Minuten erspielte man sich Chancen, es dauerte jedoch
bis zur 7. Minute, in der Luis den Ball erhielt und mit einem zielsicheren
Schuss in die Maschen setzte.
Im letzten Spiel schwörten unsere Trainer die Mannschaft noch einmal richtig ein, denn nun mussten wir gegen den „heimlichen Favoriten“, die SpG
Großschirma auf das Spielfeld. Mit kämpferischer Stimmung starteten die
Bambinis in dieses Spiel. Es war eine ausgeglichene Partie, in dem sich beide Seiten gute Chancen erspielten. In aller Regel hatte unsere Abwehr die
Gegner jedoch gut im Griff, was zu einem Endergebniss von 0:0 führte.
Allen Bambinis bereitete dieser Tag sehr viel Spaß und sie bestritten tolle Spiele ohne ein einziges Gegentor. Zahlreiche Zuschauer feuerten alle
Mannschaften fair an und erlebten ein gelungenes Hallenturnier.
Spielergebnisse:
SV Mulda – Siebenlehner SV 0 : 4 (3 x Luis, Benjamin)
SpG Leubsdorf – Siebenlehner SV
0:0
SpG Brand-Erbisdorf – Siebenlehner SV 0 : 1 (Luis)
SpG Großschirma – Siebenlehner SV
0:0
auf dem Gelände des Großvoigtsberger Bahnhofs
1. Landesklasse Siebenlehner SV I – Wilkau-Haßlau II 1 : 7
1 Peter Kahn
0
5 Jens Weber
0
2 Rolf Kempe
½
6 Ronald Arlt ½
3 Bernd Windisch 0
7 unbesetzt
- kampflos
4 Jürgen Schauer 0
8 Maximilian Freitag 0
In der vorletzten Runde kam es gegen den Tabellendritten zur höchsten
Niederlage in dieser Saison. Bleibt nur zu hoffen, dass es in der letzten Runde gegen den souveränen Spitzenreiter Engelsdorf nicht gar so deftig wird.
Der Abstieg steht fest und macht klar, dass Siebenlehn in dieser hohen
Spielklasse diesmal überfordert war.
Gelenau – Siebenlehner SV II
½
5 Peter Stief
½
6 Ronald Lutze
Aus der Nachbarregion
am 3. Mai 2015
— Abteilung Schach —
Punktspiele 8. Runde
1. Bezirksklasse 1 Jörg Koch
2 Bernd Schulze
P. Kahn
4,5 : 3,5
0
½
Das Team „Großvoigtsberger Cowboys“, die Gewinner des vergangenen
Jahres, fordern alle, die Spaß an diesem Wettkampf mit Gaudie und Teamgeist haben, zum Mitmachen auf!
• ab 10.00 Uhr freies Training und Qualifikationslauf Draisinenrennen
• ab 13.00 Uhr Finalläufe Draisinenrennen – mit Geschicklichkeits-
wettbewerb und anschließender Siegerehrung
Im Bahnhof Ausstellung zur Eisenbahngeschichte – sowie Videound DVD- Programm
Imbissversorgung / für Kinder – Hüpfburg und Mitfahrten auf der Draisine
Informationen und Anmeldeformulare zum Draisinenrennen im Internet unter www.fv-zellwaldbahn.de
Anmeldung der Teams bis zum 19. April 2015.
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April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen
Schnuppertag im GAW-Institut Rochlitz
White Horse in town
BOYS‘DAY
Am vergangenen Dienstag, dem 10. März 2015, war es nach zwei Jahren
wieder soweit: das White Horse Theatre gastierte mit drei verschiedenen
Stücken für die unterschiedlichen Jahrgangsstufen an unserer Schule.
Nach Ankunft der Truppe bauten Schüler die Turnhalle zu einem Theaterraum um. Die je 2 Frauen und Männer des Theaters spielten das Stück „Honesty“, ein Stück, in die beiden Geschwister Annie und Tim den Dieb der
Handtasche ihrer Nachbarin Mrs Mouldwarp suchten. In der Handtasche
befand sich der berühmte Diamant der alten Frau. Die Geschwister folgten dem Dieb bis nach London, wo sie letztendlich mit Hilfe einer Polizistin
den Dieb fassen konnten. Die lustige Inszenierung, die originellen Kostüme
und auch die mitreißende Spielweise, unterstützt durch das gut verständliche Englisch, machten das Stück zu einem echten Theatererlebnis für die
Schüler und Lehrer.
Das zweite Stück „Dreaming in English“ für die Klassenstufen 8 -10 handelte von der Liebe eines armen englischen Jungen im Teenageralter zum
gleichaltrigen reichen deutschen Mädchen Lena, das von ihren Eltern zum
Sprachkurs nach Brighton/England geschickt wurde. Nach und nach lernten sich die beiden kennen und lieben. Auf ihrer gemeinsamen Wanderung
in London wurden nicht nur die bekannten Sehenswürdigkeiten der Stadt
erwähnt, sondern unsere Gymnasiasten konnten sich auch als Statisten
bewähren. Nachdem Lena wieder nach Deutschland zurück gekehrt war,
konnte das Publikum über das Ende des Stückes und dem damit verbundenen Ausgang der Liebe zwischen den beiden entscheiden. Wie erwartet
wählten die Schüler das Happy-End. Die lebhafte Darstellung, die häufigen
Verständnisschwierigkeiten zwischen dem Englischen und dem Deutschen, die Bebilderung (Sehenswürdigkeiten Londons als Kopfschmuck),
die weiteren Figuren (Sherrie, der Barkeeper) und die Handlung überhaupt
ließen unsere Schüler die Geschichte nah und realistisch miterleben. Lebendig und einfühlsam gespielt von den 4 Akteuren war ihr Englisch für
diese Klassenstufen ebenfalls recht gut zu verstehen.
Das letzte Stück, „Hamlet“ von William Shakespeare, kam in einer verkürzten Fassung auf die Bühne und verlangte den Schauspielern noch einmal
alles ab. Den meisten bekannt durch den Deutschunterricht ging es im weitesten Sinn um die Frage, inwieweit Morde als Mittel zur Machtergreifung
gesühnt werden sollten und die davon betroffenen Menschen verändern.
Mit wenigen Ausstattungsgegenständen gelang es den Akteuren, uns in
die Zeit Shakespeares zu versetzen – unterstützt auch durch die Verwendung der Sprache zu Zeiten des großen englischen Dichters. Immer wieder
konnte man ein Aufhellen und Schmunzeln in den Gesichtern der Schüler
erkennen, wenn eines der bekannten Zitate („To be or not to be …“) vorkam. Der Fokus des Stückes lag also auf der Sprache, die doch recht große Unterschiede zum heutigen Englisch aufweist und daher vielleicht von
dem einen oder Anderen nicht komplett verstanden wurde. Darstellerisch
war das Stück auf alle Fälle ein Gewinn.
Ein großes Dankeschön geht an die Schauspieler, die fleißigen Helfer der
Klasse 5/2, die beaufsichtigenden Lehrer und an die gesamte Schülerschaft, die in allen drei Stücken neugierig und diszipliniert zugeschaut und
zugehört hatte. Ihr alle habt auch unsere Schule in den Augen anderer –
der Schauspieler, deren Lob an euch ich hiermit weitergebe – in gutem
Licht erscheinen lassen!
Wir freuen uns auf das White Horse Theatre im übernächsten Schuljahr,
wenn es wieder heißt: White Horse in town!
Das GAW-Institut für berufliche Bildung in Rochlitz bietet anlässlich des
bundesweiten Boys‘Days am 23.04.2015 einen Schnuppertag in seiner
staatlich anerkannten Berufsfachschule für Gesundheitsberufe an. Interessierte Jungen der Klassenstufen 5 bis 10 sind zwischen 10:00 und 14:00 Uhr
eingeladen, den Beruf des Altenpflegers kennenzulernen.
Die Teilnahme am offenen Unterricht und an diversen Praxisübungen ermöglicht es den Teilnehmern, die Ausbildungsinhalte und den Pflegeberuf
unmittelbar zu erleben.
Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung unter der Telefonnummer
037 37 - 44 91 50 wird gebeten.
Alexander Rosetz, im Namen der FK Englisch
Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe
Dr.-Bernstein-Straße 1 •
09306 Rochlitz
Tel. 037 37 - 4 49 15-0
Mail [email protected]
Web www.gaw.de
www.facebook.com/GAWRochlitz
April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma
Stadtverwaltung Großschirma
Bürgermeistersprechstunde siehe Seite 2!
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung/Einwohnermeldeamt
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 11:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr
Bankverbindung Stadt Großschirma
Deutsche Kreditbank AG • BLZ 120 300 00 • Kto. 1 408 905
IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001
Büchereien
Großschirma
dienstags 15:00 – 18:00 Uhr
Tel. 037328 - 146779
Obergruna
montags
17:00 – 19:00 Uhr
Stellplätze Schrottcontainer
Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos in folgenden
Containern in den Stadtteilen entsorgt werden:
Standort Reichenbach Standort Siebenlehn
• Bauhof Siebenlehn,
• Zur Aue
(Platz an der Kindertagesstätte)
Heinrich-Ludwig-Weg 2
• Nossener Straße (Firma Lutze)
Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!
Wichtige Rufnummern
Stadtverwaltung Großschirma Bürgerbüro Siebenlehn Abwasserzweckverband „Muldental“ Gas-Havarien und -Störungen Wasserzweckverband Freiberg (03 73 28) 89 90
(03 52 42) 66 99 88
(0 37 31) 203 00 90
0180 27 87 901
(0 37 31) 78 40
Kindergärten: Schulen: (03 73 28) 2 11
(03 73 24) 73 29
(03 73 28) 74 55
(03 52 42) 6 43 39
(03 73 28) 4 68
(03 52 42) 6 26 24
Großschirma Kleinvoigtsberg Reichenbach Siebenlehn GS Großschirma GS Siebenlehn Notruf
Polizei
Feuerwehr und Rettungsdienst
Krankentransport Landkreis
Notfallambulanz Kreiskrankenhaus
Mo – Fr 18:00 – 7:00 Uhr
Sa/So ganztätig bis Mo 7:00 Uhr
110
112
(03731) 192 22
(03731) 77 23 12
Augenärztliche Rufbereitschaft
(037 27) 192 92
Giftnotruf
(03 61) 73 07 30
Frauenschutzhaus
(03731) 225 61
Mädchenhaus
(03731) 399 29
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
ab 1. April 2015 bundesweite Rufnummer 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 – 07:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 14:00 – 07:00 Uhr
Feiertag 24 Stunden, Sitzdienst 10:00 – 12:00 Uhr
Redaktionsschluss f. Ausgabe Mai 2015
12. Mai 2015
Seite 21
Apotheken-Bereitschaftsdienst
Bergstadt-Apotheke · Siebenlehn Löwenzahn-Apotheke · Großschirma
Markt 23 · Tel. (03 52 42) 6 40 11 Hauptstr. 152 · Tel. (03 73 28) 14 67 49
23. April • 6. / 19. Mai
22. / 28. April • 4. Mai
Dienstzeiten an diesen Tagen jeweils:
18:00–08:00 Uhr Mo – Fr 18:00–21:00 Uhr
08:00–08:00 Uhr (d.nä.Tages) Feiert./Sa./So.
08:00–21:00 Uhr
In dringenden Fällen auch außerhalb der angegebenen Bereitschaft.
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
Bereich Lommatzsch/Nossen an folg. Terminen von 09:00 – 11:00 Uhr
18./19.04. 25./26.04.
01.05. 02./03.05. 09./10.05.
14.05. 16./17.05.
23./24.05. ZA Lehmann
ZÄ Otto
Dr. Schwitzky
Dr. Schwanitz
Dr. Schwitzky
Dipl.-Stom. M. Vetters
Dr. Zölfel
Dr. Schwanitz
siehe auch www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Impressum
Herausgeber
Stadtverwaltung Großschirma
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Tel. (037328) 89 90
e-Mail:
[email protected]
im Internet:
www.grossschirma.de
Redaktion des amtlichen und
nichtamtlichen Teils
Stadtverwaltung Großschirma
Redaktion: Frau Totzke
Tel. (037328) 8 99 30
Redaktion Anzeigen
Heinrich Ludwig GmbH
Freiberger Str. 30
Stadtteil Siebenlehn
09603 Großschirma
Tel. (03 52 42) 43 70
Fax (03 52 42) 437 45
e-Mail:
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09247 Röhrsdorf
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