Bürgerblatt Stadt Großschirma Großschirma Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen Ausgabe 04 Erscheinungstag: 15. April 2015 April 2015 Redaktionsschluss für Ausgabe Mai 2015 am 12.05.2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie ich in unserem Bürgerblatt bereits mehrfach informiert habe, werden wir im Rahmen unserer kommunalen Mitgliedschaft im „Klosterbezirk“ Altzella mit Beginn der neuen Förderperiode ab diesem Jahr beginnend wieder Anträge zur finanziellen Unterstützung von Projekten und verschiedenen Baumaßnahmen einreichen können. Im Gegensatz zur Verfahrensweise der vergangenen Jahre liegt diesmal der Schwerpunkt der Förderung auf der Zuwendung für private Bauvorhaben, der finanziellen Bezuschussung der Vereinsarbeit sowie in der Unterstützung von ausgewählten Bauprojekten in kirchlicher Trägerschaft. Für kommunale Investitionen werden sowohl vom absoluten Umfang als auch vom relativen Anteil her gesehen wesentlich weniger Gelder zur Verfügung stehen. Dessen ungeachtet haben wir als eine Hauptinvestition der kommenden Jahre und in diesem Rahmen die grundhafte Sanierung unserer Kindereinrichtungen in Großschirma, Siebenlehn und Reichenbach nach dem bereits im Kindergarten Kleinvoigtsberg erfolgten Umbau weiterhin ins Auge gefasst und wollen diese gezielt vorantreiben. Allerdings zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass wir dabei wesentlich mehr Eigenmittel einsetzen müssen, als dies ursprünglich geplant und vorgesehen war. Dennoch erachte ich die Verwendung hierfür als sinnvoll, notwendig und perspektivisch absolut wesentlich. Die zum Umbau der Turnhalle in Großschirma benötigten Gelder wollen und werden wir, neben dem erforderlichen Eigenmittelanteil, über die Möglichkeit der Sportstätten-Förderung beantragen. Vorgesehen ist es, die Halle komplett zu modernisieren und dabei natürlich energetisch zu sanieren. Im Ergebnis soll dann eine Einfeld-Halle entstehen, die in ihren Abmessungen des Spielfeldes denen der Turnhalle in Siebenlehn vergleichbar ist. Der Stadtrat hat in einer Vorstellung des Projekts dem hierzu erarbeiteten Entwurf seine Zustimmung erteilt. Demensprechend wird der Antrag bis zum 30.September dieses Jahres bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Mit einer hoffentlich positiven Bescheidung ist dann im Frühjahr des kommenden Jahres zu rechnen. Turnhalle in Großschirma im Jahr 1983 ... Zwei Veranstaltungen, die in unserem Stadtgebiet in den nächsten Tagen stattfinden, möchte ich an dieser Stelle noch erwähnen. Zum einen sind dies ein Wettbewerb der DRK-Jugendgruppen unseres Landkreises Mittelsachsen am Sonnabend, dem 25. April in der Turnhalle der Grundschule Großschirma sowie das 75-jährige Jubiläum des Rassegeflügel-Zuchtvereins Reichenbach am Abend desselben Tages im vereinseigenen Gebäude des Ortes. Für beide Treffen wünsche ich den Veranstaltern und Teilnehmern gutes Gelingen sowie zufriedene Teilnehmer bzw. Gäste. Dieser Wunsch gilt in gleichem Maße für die Brauchtumsfeuer, die uns am Abend des 30. April in Rothenfurth, Seifersdorf und Siebenlehn seit vielen Jahren und bereits traditionell und seit diesem Jahr erstmals auch in Kleinvoigtsberg in den Beginn des Monats Mai begleiten. Bis zur Ausgabe desselben verbleibe ich wie gewohnt mit einem herzlichen „Glück Auf“ Ihr Volkmar Schreiter, Bürgermeister und heute Seite 2 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Amtlicher Teil Bürgerblatt Stadt Großschirma Erscheinungstag 15. April 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Stadtratssitzung Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am Montag, dem 18. Mai 2015, um 19:00 Uhr im Bürgersaal, Hauptstraße 83 a, 09603 Großschirma statt. Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Montag, dem 27. April 2015, um 19:00 Uhr in der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156 statt. Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntmachungstafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma. Gleiche Bekanntmachungen zur Tagesordnung erfolgen auch in den Schaukästen der Stadtteile. Die angegebenen Termine verstehen sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen, die sich aus aktuellen Anlässen ergeben können. Bürgermeistersprechstunden Bei Bedarf können nach vorheriger Absprache Direkttermine in allen Stadtteilen und vor Ort vereinbart werden. Sprechstunden im Monat Mai Dienstag, 05.05.2015 geschlossen Dienstag, 12.05.2015 geschlossen Dienstag, 19.05.2015 14:00 bis 18:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma Dienstag, 26.05.2015 14:00 bis 16:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma 16:30 bis 17:30 Uhr historisches Rathaus Siebenlehn Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung Nr. 09/2015 vom 13.04.2015 BESCHLUSS 85/2015 Haushalt 2015 Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und den dazugehörigen Haushaltsplan sowie den Finanz- und Investitionsplan. BESCHLUSS 86/2015 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Großschirma Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Großschirma. BESCHLUSS 87/2015 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Großschirma Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Großschirma. BESCHLUSS 88/2015 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil I: Friedhofsordnung Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil I: Friedhofsordnung. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Großschirma. BESCHLUSS 89/2015 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil II: Friedhofsgebührensatzung Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg – Teil II: Friedhofsgebührensatzung. BESCHLUSS 90/2015 Bestätigung der neugewählten Wehrleitung FFW Reichenbach Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt die am 13.02.2015 gewählte Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach. Wehrleiter - Kam. Thomas Juterzenka Stellv. Wehrleiter - Kam. Andreas Juterzenka Kassierer - Kam. Kay Richter Schriftführer - Kam. Mario Höppner Gerätewart - Kam. Udo Gießner BESCHLUSS 91/2015 Bestätigung der neugewählten Wehrleitung FFW Hohentanne Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt die am 06.02.2015 gewählte Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Hohentanne. Wehrleiter - Kam. Torsten Ranft Stellv. Wehrleiter - Kam. Lars Schulze Schriftführerin - Kamd. Kathrin Ranft Beisitzer - Kam. Klaus Beckert Beisitzer - Kam. Roland Ulbrich BESCHLUSS 92/2015 Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 160/6 der Gemarkung Großvoigtsberg 1.Der Stadtrat der Stadt Großschirma verkauft eine Teilfläche des Flurstücks 160/6 der Gemarkung Großvoigtsberg in einer Größe von ca. 550 m². 2.Das auf dieser Fläche befindliche Durchlassbauwerk (Dorfbach) geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erwerber über. 3.Die Erwerber bestellen eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für das Flurstück 42/1 der Gemarkung Großvoigtsberg. Die Kosten dieser Grundbucheintragung tragen die Erwerber. 4.Die Kosten der erforderlichen Vermessung des Kaufgegenstandes tragen die Erwerber. BESCHLUSS 93/2015 Ausschreibung Fl. 64 a der Gemarkung Kleinvoigtsberg Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf des Fl. 64 a der Gemarkung Kleinvoigtsberg in einer Größe von 3.950 m². Das Flurstück ist öffentlich auszuschreiben. Das Mindestgebot beträgt 1.990,00 €. Der Zugang zum Stollen „Alte Hoffnung Gottes“ ist durch eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) zu sichern. BESCHLUSS 94/2015 Ausschreibung Fl. 138/65 (alt 138/48) der Gemarkung Großschirma Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf des Fl. 138/65 der Gemarkung Großschirma in einer Größe von 1.607 m². Das Flurstück ist öffentlich auszuschreiben. Das Mindestgebot beträgt 19.450,00 €. BESCHLUSS 95/2015 Verkauf einer Teilfläche des Fl. 306/3 der Gemarkung Hohentanne Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Fl. 306/3 der Gemarkung Hohentanne in einer Größe von ca. 420,00 m². BESCHLUSS 96/2015 Verkauf des Flurstücks 1084/ 61 der Gemarkung Siebenlehn Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf des Flurstücks 1084/61 der Gemarkung Siebenlehn in einer Größe von 451 m². BESCHLUSS 97/2015 Vergabe der Bauleistung „Hochwasserschadensbeseitigung Juni 2013, Straßenböschungssanierung der Otto-Altenkirch-Straße in Siebenlehn“ – Ident-Nr. 1163 Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zum BV: HWS 06/2013 Straßenböschungssanierung an der Otto-Altenkirch-Straße in Siebenlehn an die Fa. Arndt Brühl GmbH, Tief- und Straßenbau aus 01705 Freital, Dresdner Straße 09, zur Bruttoangebotssumme von 28.131,64 € zu vergeben. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung ermächtigt, vor In-Kraft-Treten des Haushaltes 2015 über die vorgesehenen finanziellen Mittel zu verfügen. Die Vergabe steht unter Vorbehalt des § 8 SächsVergabeG vom 14.02.2014. April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma BESCHLUSS 98/2015 Vergabe der Bauleistung „Hochwasserschadensbeseitigung Juni 2013, Sanierung Rad- und Wanderweg Sächs. Städteroute Gemarkung Großvoigtsberg“ – Ident-Nr. 1198 Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zum BV: HWS 06/2013 Sanierung Rad- und Wanderweg Sächs. Städteroute Gem. Großvoigtsberg an die Fa. Arndt Brühl GmbH, Tief- und Straßenbau aus 01705 Freital, Dresdner Straße 09, zur Bruttoangebotssumme von 137.480,16 € zu vergeben. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung ermächtigt, vor In-Kraft-Treten des Haushaltes 2015 über die vorgesehenen finanziellen Mittel zu verfügen. Die Vergabe steht unter Vorbehalt des § 8 SächsVergabeG vom 14.02.2014. Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 in der Stadt Großschirma 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Großschirma wird in der Zeit vom (20. Tag vor der Wahl) 18.05.2015 bis (16. Tag vor der Wahl) 22.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag geschlossen Dienstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr in der Stadt Großschirma, Einwohnermeldeamt Haus II, Erdgeschoss, Zimmer EG.02, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens am (16. Tag vor der Wahl) 22.05.2015 bis 11:30 Uhr, bei der Stadt Großschirma, Einwohnermeldeamt Haus II, Erdgeschoss, Zimmer EG.02, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei) einen Antrag auf Berichtigung stellen. Seite 3 Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) 17.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) 05.06.2015 16:00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum (2. Tag vor der Wahl)19.06.2015 16:00 Uhr, bei der Stadt Großschirma Postanschrift: Stadt Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma oder persönlich: bei der Stadt Großschirma, Einwohnermeldeamt Haus II, Erdgeschoss, Zimmer EG.02, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Seite 4 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - (je) einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Großschirma, 26.03.2015 § 5 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen Volkmar Schreiter, Bürgermeister Hauptsatzung der Stadt Großschirma, Landkreis Mittelsachsen Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) erlässt der Stadtrat der Stadt Großschirma mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder am 13.04.2015 mit Beschluss Nr. 87/2015 die folgende Hauptsatzung: ERSTER TEIL Organe der Gemeinde § 1 Organe der Gemeinde (1) § 4 Beschließende Ausschüsse (1) Es werden folgende beschließenden Ausschüsse gebildet: 1. der Verwaltungsausschuss, 2. der Technische Ausschuss. (2) Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates; der Technische Ausschuss besteht ebenfalls aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6 und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden die beschließenden Ausschüsse an Stelle des Stadtrates. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für: 1.die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen von mehr als 5.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 5.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist. 3.Die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, von mehr als 5000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. (4) Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. Organe der Gemeinde sind der Stadtrat und der Bürgermeister. Erster Abschnitt Stadtrat § 2 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. § 3 Zusammensetzung des Stadtrates (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. (2) Die Zahl der Stadträte bemisst sich nach § 29 Abs. 2 SächsGemO. (1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. (2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Der Stadtrat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten sind, sollen den zuständigen beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden. (4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen. § 6 Verwaltungsausschuss (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten 2.Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten 3.Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz 4.soziale und kulturelle Angelegenheiten 5.Gesundheitsangelegenheiten (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Verwaltungsausschuss über, 1. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung Entlassung von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 und von Beschäftigten der Entgeltgruppen 6 – 8 TVöD, soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt. April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma 2. die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten Zuschüssen von mehr als 5.000 EUR bis 10.000 EUR im Einzelfall. 3.Die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 10.000 EUR bis 50.000 EUR 4.Die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 10.000 EUR bis zu 50.000 EUR 5. die Stundung von Forderungen von mehr als 6 Monaten bis zu 18 Monaten und einem Betrag über 5.000 EUR bis zu unbeschränkter Höhe; die Stundung von Forderungen mehr als 18 Monate für Beträge über 5.000 EUR bis höchstens 50.000 EUR. 6.den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 1.000 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR beträgt. 7.alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 7 Abs. 1 der Technische Ausschuss zuständig ist. § 7 Technischer Ausschuss (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), 2.Versorgung und Entsorgung, 3.Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, 4.Verkehrswesen, 5.Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz. 6.Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 7.technische Verwaltung kommunaler Gebäude, 8.Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen, 9.Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung. 10.Marktangelegenheiten 11.Verwaltung der kommunalen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide. (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über, 1.die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre, b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes, d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Stadtteile, e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist, 2. die Stellungnahme der Stadt zu Bauanträgen, 3. die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von über 10.000 EUR bis höchstens 50.000 EUR im Einzelfall. 4.Die Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 10.000 EUR bis zu 50.000 EUR einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) von mehr als 10.000 EUR bis zu 50.000 .EUR, 5.Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen, 6.Die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung). 7.die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Buchwert mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 2.500 EUR im Einzelfall beträgt. 8.Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 5.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall. 9.die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens im Buchwert von mehr als 1.000 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR im Einzelfall. Seite 5 § 8 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben (1) Es wird folgender beratender Ausschuss gebildet: „Kultur-Jugend-Sport“ Dieser beratende Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern. (2) Aufgabe des Kultur-Jugend-Sport-Ausschusses ist es, Maßnahmen der Stadt auf den Gebieten der Kultur, der Jugend und des Sportwesens anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die Tätigkeit der das Kultur-, Jugend- und Sportwesen gestaltenden Kräfte zu fördern. Zweiter Abschnitt Bürgermeister § 9 Rechtsstellung des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt. (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt 7 Jahre. § 10 Aufgaben des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 1.Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt innerhalb der durch den Haushaltsplan festgesetzten Budgets mit Ausnahme der a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 10.000 EUR. b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 10.000 EUR. c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 10.000 EUR einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen. 2.die Beauftragung von Nachträgen zu Bauleistungen oder Aufträgen von Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen), deren Hauptauftrag durch den Stadtrat oder die beschließenden Ausschüsse beschlossen wurde, bis zur Wertgrenze von 5.000 EUR für die Gesamtsumme aller Nachträge zu einer Maßnahme. 3.die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 5.000 EUR im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. 4.die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu 5.000 EUR im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist. 5.Die Bestätigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, bis zu 5.000 EUR im Einzelfall, und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist. 6.die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 – 5 TVöD, von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen. 7.die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom Stadtrat erlassenen Richtlinien. 8.die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten Zuschüssen bis 5.000 EUR im Einzelfall. 9.die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 6 Monaten in unbeschränkter Höhe; die Stundung von Forderungen über 6 Monate bis 18 Monate bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR. 10.den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Seite 6 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma 11.die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Buchwert bis zu 500 EUR im Einzelfall. 12.Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 5.000 EUR im Einzelfall, bei der Vermietung kommunaler Wohnungen in unbeschränkter Höhe. 13.die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens im Buchwert bis zu 1.000 EUR im Einzelfall. 14.die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigen. (3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Stadtrates widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Stadt nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Stadträten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen. (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließende Ausschüsse gefasst werden. In diesen Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu entscheiden. § 11 Stellvertretung des Bürgermeisters Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. § 12 Gleichstellungsbeauftragte (1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann. (2) Der Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Zuständigkeitsbereich der Stadt hin. (3) Der/die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des Stadtrates sowie der für seinen/ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Ein Antrags- oder Stimmrecht steht dem Gleichstellungsbeauftragten dabei nicht zu. Die Stadtverwaltung unterstützt den Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben. (2) Für die vorgenannte Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher vom Ortschaftsrat gewählt. Die Zahl der Mitglieder im Ortschaftsrat wird wie folgt festgelegt: Ortschaftsrat Siebenlehn 4 Personen VIERTER TEIL SONSTIGE VORSCHRIFT Schlussbestimmungen § 17 In-Kraft-Treten Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom 26.11.2013 außer Kraft. Großschirma, 14.04.2015 Volkmar Schreiter, Bürgermeister Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4.vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Großschirma, 14.04.2015 § 13 Einwohnerversammlung Eine Einwohnerversammlung nach § 22 SächsGemO ist anzuberaumen, wenn die von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens zehn von Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. § 14 Einwohnerantrag Der Stadtrat muss Gemeindeangelegenheiten, für die er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens zehn von Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. § 15 Bürgerbegehren Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24 SächsGemO kann schriftlich von den Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn von Hundert der Bürger der Stadt unterzeichnet sein. Dritter Teil Ortschaftsverfassung § 16 Ortschaftsverfassung (1) In folgendem Stadtteil wird die Ortschaftsverfassung eingeführt: Siebenlehn Ortschaftsgrenze ist die jeweilige Gemarkungsgrenze. Volkmar Schreiter, Bürgermeister 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg Teil I – Friedhofsordnung Auf Grund von § 4 in Verbindung mit § 14 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. Nr. 5/2014, S. 146) erlässt der Stadtrat der Stadt Großschirma am 13.04.2015 mit Beschluss Nr. 88 / 2015 die folgende Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg Teil I Friedhofsordnung § 1 Änderungsbestimmungen § 11 „Ruhezeit“ erhält folgende Fassung: Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Kindern, die vor der Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind, beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Seite 7 § 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Großschirma, 14.04.2015 2. Verlängerung von bestehenden Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 2.1. Einzelgrabstelle (Verstorbene bis 2 Jahre) 33,00 €/Jahr 2.2. Einzelgrabstelle (Verstorbene über 2 Jahre) 44,00 €/Jahr 2.3. Doppelgrabstelle 78,00 €/Jahr 2.4. Urnengrabstelle 33,00 €/Jahr 3. Reihengrabstätten Volkmar Schreiter, Bürgermeister 3.1. Sargbestattung Verstorbene bis 2 Jahre 420,00 € 3.2. Sargbestattung Verstorbene über 2 Jahre 780,00 € 3.3. Urnenstelle für eine Urne 330,00 € Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, 3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. II. Friedhofsunterhaltungsgebühren Für neue Nutzungsberechtigte entfallen die Friedhofsunterhaltungsgebühren. Diese sind bereits in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Für Nutzungsberechtigte bestehender Grabstätten, welche nach der bisherigen Satzung veranlagt wurden, ist bis zum Ende der Nutzungszeit eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von Großschirma, 14.04.2015 2. 12 € pro Grablager und Jahr zu zahlen, für Doppelgräber 24 €. Diese Gebühr ist bis zum 1. Juli des laufenden Jahres zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit, die Gebühr für die Restlaufzeit im Voraus als Gesamtsumme zu zahlen. III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren 1. Grundgebühren 1.1. Sargbestattungen Verstorbene bis 2 Jahre 180,00 € 1.2. Sargbestattungen Verstorbene über 2 Jahre 210,00 € 1.3. Urnenbeisetzung 110,00 € Besondere Gebühren 2.1. Benutzung der Trauerhalle Volkmar Schreiter, Bürgermeister 150,00 €/Nutzung 2.2. Träger (bei 4 Trägern) 93,00 € 2.3. Träger (bei 6 Trägern) 135,00 € 2.4. Urnenbeisetzung in aller Stille 80,00 € 2.5. Samstagszuschlag 21,00 € IV. Gebühren für Umbettungen 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg Teil II – Friedhofsgebührensatzung Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. Nr. 5/2014, S. 146) in Verbindung mit §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 26 August 2004, zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S822, 840) und § 25 Sächsisches Verwaltungskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Sept. 2003, zuletzt geändert durch Art. 31 des Gesetzes vom 27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) erlässt der Stadtrat der Stadt Großschirma am 13.04.2015 mit Beschluss Nr. 89/2015 die folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof im Stadtteil Großvoigtsberg 1. Urnen-und Sargbestattungen 1.1. Umbettung auf demselben Friedhof 1.2. Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof 1.3. Einbettung bei Überführung von einem fremden Friedhof Die diesbezüglich fälligen Gebühren werden nach den im Einzelfall entstandenen Kosten berechnet. V. Sonstige Gebühren Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmals 20,00 € 2. Erteilung einer Berechtigungskarte für einen Gewerbetreibenden 30,00 € 3. Überlassung eines Exemplars der Friedhofsatzung/Gebührenordnung 5,00 € 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 8,00 € 5. Umschreibung von Nutzungsrechten 8,00 € § 1 Änderungsbestimmungen § 2 In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg Teil II: Friedhofsgebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. § 4 „Gebührentarife“ erhält folgende Fassung: I. Grabnutzungsgebühren 1. Wahlgrabstätten 1.1.Einzelgrabstelle (Verstorbene bis 2 Jahre, Nutzungszeit 15 Jahre ) 490,00 € 1.2.Einzelgrabstelle (Verstorbene über 2 Jahre, Nutzungszeit 20 Jahre) 870,00 € 1.3. Doppelgrabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre) 1570,00 € 1.4. Urnenstelle (für bis zu zwei Urnen, Nutzungszeit 20 Jahre) 650,00 € Großschirma, 14.04.2015 Volkmar Schreiter, Bürgermeister Seite 8 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ob die Männer etwas mit der Straftat zu tun haben, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei bittet um Mithilfe. Wer hat Beobachtungen gemacht und kann Hinweise zu den unbekannten Männern geben? Wer hat zur beschriebenen Zeit im Eschenweg verdächtige Personen- und Fahrzeugbewegungen wahrgenommen? Hinweise erbittet die Polizei in Freiberg unter Telefon 03731 70-0 und warnt davor, Haustüren offen stehen zu lassen. Egal, ob man sich im Haus befindet oder nur kurzzeitig im Garten zu tun hat –Türen sollten stets verschlossen und Schlüssel abgezogen werden. Offen stehende Türen sind eine Einladung für Diebe. Großschirma, 14.04.2015 6. Großschirma, Gewerbegebiet „Am Steinberg“ Diesel aus sieben Lkw gestohlen – 28.03.2015, 10.00 Uhr bis 29.03.2015, 12.30 Uhr. Am Steinberg haben Unbekannte an sieben Lkw die Tankdeckel aufgebrochen und insgesamt ca. 800 Liter Diesel gestohlen. Die Täter zerschnitten von Samstag, 10 Uhr, bis Sonntag, 12.30 Uhr, den Maschendrahtzaun des Firmengeländes einer Spedition und gelangten so zu den LKW. Volkmar Schreiter, Bürgermeister 5. Großschirma ST Siebenlehn, Parkplatz Einkaufsmarkt Weststraße – Diebstahl aus PKW Unbekannte Täter drangen am 28.03.2015 in der Zeit von ca. 17.45 Uhr bis 18.25 Uhr vermutlich durch Nachschließen, in einen ordnungsgemäß abgestellten und verschlossenen PKW Seat ein u. entwenden aus dem Kofferraum eine hellblaue Stofftasche mit Ausweisen, einem Handy „Samsung“ u. einem Fotoapparat „Emage T 3030“. Erber, Polizeioberkommissar Polizeirapport Der Bürgerpolizist informiert und bittet um Mithilfe und Hinweise! Dienstbereich Großschirma 1. Großschirma ST Großvoigtsberg, Schwerer Diebstahl in/aus Firma In der Nacht vom 11.03.2015, 19.00 Uhr, zum 12.03.2015, 06.45 Uhr, hebelten unbekannte Täter ein Fenster eines Gebäudes der DHG Großvoigtsberg, Zellwaldring auf und entwendeten aus dem Inneren eine Motorsense der Fa. „Stiehl“ und einen Hochdruckreiniger der Marke „WAB“ nebst Zubehör. Zum Verlassen des Gebäudes hebelten die Täter die Hintertür auf und entfernten sich unter Zuhilfenahme einer Sackkarre mit den Arbeitsgeräten. Die Sackkarre wurde auf dem angrenzenden Feld aufgefunden. 2. Großschirma, Langhennersdorfer Str., Schwerer Diebstahl in Firma Unbekannte Täter drangen im Tatzeitraum vom 11.03.2015, 23.35 Uhr bis 12.03.2015, 07.00 Uhr in das umfriedete Gelände des Trockenwerkes in Großschirma ein. Hier brachen sie eine rückwärtige Eingangstür einer Halle auf, indem der Schließzylinder herausgebrochen und die Schloßgarnitur abgehebelt wurde. Aus dem Inneren wurde von einer Werkbank der gegenüberliegenden Seite eine Bohrmaschine Typ Metabo SBE SP, 710 Watt entwendet. Andere Werkzeuge wie Trennschleifer, Ständerbohrmaschinen blieben unbeachtet. 3. Großschirma ST Großvoigtsberg, Landmaschinenhandel Zellwaldring – Diebstahl Durch unbekannten Täter wurde im Tatzeitraum 13.03.2015,18:00 Uhr bis 16.03.2015, 10:00 Uhr, von einem Traktor Deutz 5090 der Oberlenker abgebaut und entwendet. In diesem Zusammenhang sei nochmals an den Eintrag im Bürgerblatt März erinnert: „In der Zeit vom 28.02.2015, 18.00 Uhr bis 02.03.2015, 06.00 Uhr entwendeten unbekannte Täter von einem auf der Stellfläche des Reparaturstützpunktes abgestellten Traktor Deutz die Starterbatterie, 12 V, 150 Ah, 600 A.“ 4. Großschirma Wohnungseinbruch am 17.03.2015 Zwischen 11 und 12 Uhr machten sich unbekannte Täter in einem Wohnhaus im Eschenweg zu schaffen. Vermutlich gelangten die Unbekannten durch eine offen stehende Nebeneingangstür in das Haus und stahlen Bargeld, während eine Bewohnerin im Garten beschäftigt war. Zeugen hatten zu dieser Zeit auf dem Grundstück zwei Männer beobachtet und diese auch ins Haus gehen sehen. Allerdings hielt man sie für Bauarbeiter. Einer der Männer war ca. 1,80 bis 1,90 Meter groß und sehr schlank. Er trug eine Schiebermütze. Möglicherweise war er zudem mit einer blauen Jacke beziehungsweise einem blauem Overall bekleidet. Sein Begleiter war klein und kräftig/untersetzt. Der Mann trug eine braune Jacke, die am Bauch spannte. Er hatte dunkle Haare. Sprechstunden Bürgerpolizist in Großschirma – Rathaus Di. 28.04.2015, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Bürgerbüro Siebenlehn Do. 23.04.2015, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Gemeinde Reinsberg – Rathaus Do. 23.04.2015, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Do. 30.04.2015, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bauamt Wir möchten Sie heute wieder in gewohnter Weise über das aktuelle Baugeschehen im Stadtgebiet Großschirma informieren: Nach dem kurzzeitigen Wintereinbruch mussten leider die laufenden Tiefbauarbeiten vor Ostern unterbrochen werden. Nach den Feiertagen meldete sich aber der Lenz zurück und es konnten die Unternehmen ihre Arbeit wieder aufnehmen. Somit steht dann auch der Ersatzneubau der Brücke über den Dorfbach Am Teich in Reichenbach vor der Vollendung. Vollendet wird in Kürze auch die Sanierung des Teiches am Mühlweg in Großvoigtsberg. Diese Maßnahme lief über die Hochwasserschadensanierung vom Junihochwasser 2013 und wird mit 100 % gefördert. Hier wurden die Stützmauern und Böschungen instandgesetzt und der Ablass erneuert. Nach erfolgter Flutung stehen dann wieder mindestens 150 m³ Löschwasser zur Verfügung. Zur Verfügung stehen ebenfalls wieder im Jahr 2015 Fördermittel des Landes zur Sanierung der Winterschäden an kommunalen Straßen und Wegen. April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Wir haben nach gemeinsamer Beratung mit dem technischen Ausschuss vorerst Instandsetzungsarbeiten an folgende Gemeindestraßen geplant: Abschnittsweise Instandsetzungen erfolgen an der Oberflächenbefestigung der Straßen Waldweg in Großschirma, Bauernseite/Muldenweg in Hohentanne und Am Rand in Reichenbach. Großflächige Erneuerungen der unbefestigten Oberfläche werden an den Gemeindestraßen Am Wasserturm Siebenlehn und Reichenbacher Weg in Großvoigtsberg durchgeführt. Derzeit laufen dazu die Vergabeverfahren. Nach erfolgter Auftragsvergabe noch im April sollen die Arbeiten bis Ende Juni abgeschlossen werden. Damit gehören dann solche Straßenverhältnisse, wie auf dem Foto ersichtlich, für die Anlieger der o.g. Straßen der Vergangenheit an. Seite 9 Bitte versäumen Sie nicht die Zahlung/Überweisung, um eine Mahnung und damit Mahngebühren zu vermeiden. Die Überweisung der Steuer sollte auf unser Konto bei der Deutschen Kreditbank AG, BIC: BYLADEM 1001 IBAN: DE57 1203 0000 0001 4089 05 erfolgen. Selbstverständlich können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen, um den Aufwand für Sie zu minimieren. Andrea Rösner Sachbearbeiterin Steuern Ende des amtlichen Teils Ehejubiläen Liebe ist die stärkste Macht der Welt, und doch ist sie die demütigste, die man sich vorstellen kann. Mahatma Gandhi Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 15. Mai 2015 Frau Inge und Herr Winfried Stein in Hohentanne Weitere Neuigkeiten aus dem Baugeschehen der Stadt Großschirma erfahren Sie in der nächsten Ausgabe. Hauptversammlung der Stadtfeuerwehr Großschirma Zur Wahl eines neuen Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreters lade ich hiermit die aktiven Kameraden aller Stadtteilwehren unserer Kommune für FREITAG, den 05. Juni 2015 um 19.00 Uhr in das Bürgerhaus nach Reichenbach herzlich ein und bitte um zahlreiches Erscheinen. Tagesordnung der Veranstaltung 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 3. Benennung des Wahlleiters durch den Bürgermeister und Übergabe der Versammlungsleitung 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit 5. Wahl von zwei Beisitzern 6. Bericht des Stadtwehrleiters 7. Diskussion 8. Entlastung der Stadtwehrleitung 9. Vorstellung der Bewerber 10. Wahl des Stadtwehrleiters 11. Wahl der stellvertretenden Stadtwehrleiter 12. Schlusswort der neuen Stadtwehrleitung sowie des Bürgermeisters Kameraden, die sich für das Amt des Stadtwehrleiters sowie dessen Stellvertreters zur Verfügung stellen möchten, reichen ihre Bewerbung bitte bis zum 22.05.2015, 11.30 Uhr, schriftlich in der Stadtverwaltung ein. Die gastronomische Versorgung der Veranstaltung wird durch die Kameraden der ortsansässigen FFW Reichenbach in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung gewährleistet. Schreiter Bürgermeister Mitteilung der Abteilung Steuern Für unsere grundsteuerpflichtigen Bürger wird am 15.05.2015 die 3. Rate der Grundsteuer des Jahres 2015 fällig. Auch die Zahlungspflichtigen, die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu entrichten haben, erinnern wir hiermit an diesen Fälligkeitstermin. Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern am 28. Mai 2015 Frau Gertraude und Herr Heinz Kaiser in Rothenfurth am 28. Mai 2015 Frau Margarete und Herr Gerhard Müller in Siebenlehn Die Stadtverwaltung gratuliert ganz herzlich, wünscht alles Gute, Gesundheit und noch viele gemeinsame Jahre! Geburtstage im Mai 2015 Die Stadtverwaltung Großschirma gratuliert allen genannten und ungenannten Jubi larinnen und Jubilaren und wünscht ihnen recht viel Gesundheit und Wohlergehen. in Großschirma am 02.05. Frau Brigitte Ring am 02.05. Frau Helga Benedix am 03.05. Frau Gerda Kaden am 05.05. Frau Ilse Gehrke am 05.05. Herr Otto Dimmer am 07.05. Frau Renate Fabian am 07.05. Frau Christa Kulawinski am 07.05. Herrn Dr. Dr. Ulrich Beckert am 11.05. Herrn Hans-Jürgen Trillitzsch am 15.05. Frau Anita Kilian am 15.05. Frau Doris Mühl am 17.05. Frau Christine Schulze am 17.05. Frau Christine Bretschneider am 17.05. Herrn Heinz Köhler am 17.05. Herrn Wolfgang Lohse am 21.05. Frau Gertraute Giersberg am 26.05. Frau Karin Richter am 29.05. Herrn Werner Lehnhardt am 29.05. Frau Wally Oehme am 31.05. Frau Ursula Heidemann zum 79. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag Seite 10 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma in Großvoigtsberg am 05.05. Frau Monika Storch am 09.05. Herrn Jürgen Storch am 13.05. Herr Reinhard Andrä am 19.05. Frau Erna Löschner zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag in Hohentanne am 08.05. Frau Gudrun Schreiber am 14.05. Herrn Klaus Sageweh am 14.05. Herrn Karl Leutert zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag in Kleinvoigtsberg am 16.05. Herrn Werner Horn zum 89. Geburtstag in Obergruna am 04.05. Herrn Lothar Dietze am 06.05. Herrn Frank Birkner am 16.05. Frau Isolde Münch am 17.05. Frau Margarete Seifert am 18.05. Frau Hildegard Humpisch am 23.05. Frau Ilse Helm am 27.05. Frau Yordanka Stoyanova am 30.05. Frau Annelies Vetter zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag Badefahrt nach Schlema Einstiegmöglichkeiten in Anfragen an FG, Großschirma, Seifers- Renate Felgner dorf, Reichenbach, Groß- Tel. 037328 7300 voigtsberg, Siebenlehn jeden 1. und 3. Mittwoch 14:30 –16.00 Uhr in Reichenbach, Am Feld für alle Tanzfreudigen Seniorentanz bei Schuberts Heimatstube Obergruna am 3.5.2015, 14:00 Uhr Vortrag Gerhard Haubold ab 3. Mai jeden Sonntag 14:00–16:00 Uhr Buswendeplatz in Rothenfurth Feuer zur Walpurgisnacht u. Tanz in den Mai 30.04. FFW Siebenlehn Hexenfeuer 30.04. ab 19:30 Uhr an der Alten Schule Seifersdorf 19. Hexenfeuer mit den Hexen Rennfix und Brennfix 30.04 ab 18:00 Uhr Ortsverein Kleinvoigtsberg Hexenfeuer auf dem Haldengelände 07.05. Volkssolidarität Reichenbach lädt zur Ausfahrt nach Bärenfels ein 09.05. SV Obergruna Fußballturnier 16.05. ab 17:00 Uhr „Schwarzes Roß“ Siebenlehn Biergarteneröffnung zum 80. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 75. Geburtstag 30.05. 90-jähriges Bestehen der FFW Hohentanne mit Löschangriff zur Verteidigung des Wanderpokals des Bürgermeisters 30.05. FFW Reichenbach Tag der offenen Tür zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75.Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 72. Geburtstag 06.06 Ortsverein Kleinvoigtsberg Familienwanderung mit Besichtigung des neuen Stallgebäudes in Bieberstein 04.07. Sommerfest Kleinvoigtsberg mit Kinderfest und Musik der 80/90er Jahre mit DJ Winston und der AC73-Band 05.09. Hohentanne Schützenfest 10.10. 14:00 Uhr DC Rothenfurth Herbstwanderung in die Umgebung – Abschluss auf der Kegelbahn 24.10. und 25.10 RGZV – Vereinsgebäude Reichenbach Hauptsonderschau der weißen Zwerg-Wyandotten 07.11. und 08.11. Vereinsgebäude des RGZV Reichenbach 18. Gebietsschau 26.11. Bürgerhaus Reichenbach Volkssolidarität Reichenbach gestaltet Adventsnachmittag 28.11. ab 17:00 Uhr DC Rothenfurth Buswendeplatz Pyramide Anschieben in Rothenfurth 29.11. ab 14:30 Uhr Siebenlehn Pyramide anschieben 29.11. ab 18:00 Uhr RGZV Reichenbach Adventswanderung zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag in Siebenlehn am 02.05. Frau Roswitha Günther am 02.05. Frau Brigitte Hickisch am 03.05. Frau Marita Cirotzki am 04.05. Herrn Gerhard Müller am 05.05. Frau Ursula Heimrich am 08.05. Frau Helga Rudolph am 08.05. Frau Annerose Rohde am 09.05. Herrn Heinz Berszick am 09.05. Frau Hannelore von Alberti am 11.05. Herrn Arno Lindemann am 12.05. Frau Ursula Andreas am 14.05. Herrn Georg Wolf am 15.05. Frau Monika Pärsch am 17.05. Herrn Siegfried Haubold am 17.05. Frau Christa Beuchler am 19.05. Frau Christa Koch am 20.05. Herrn Günther Klose am 23.05. Frau Ruth Grießbach am 23.05. Herrn Ewald Viola am 23.05. Herrn Eberhard Braun am 24.05. Frau Sonnlinde Wild am 26.05. Frau Ingeborg Petzold am 26.05. Herrn Egon Pietzsch am 27.05. Frau Hildegard Gehrisch am 27.05. Herrn Horst Rudolph am 29.05. Frau Dora Voigt am 29.05. Herrn Dr. Peter Hellwing jeden 2. Dienstag im Montag Abfahrt gegen 12:00 Uhr historisches Rathaus Siebenlehn 30.04. ab 18:00 Uhr in Seifersdorf am 02.05. Frau Hannelore Hanicke am 12.05. Frau Josephine Dehne am 12.05. Herrn Karl-Heinz Göhler Amalie-DietrichGedenkstätte Frühjahrsputz Ortsverein Kleinvoigtsberg in Rothenfurth am 12.05. Herrn Horst Hellig am 27.05. Frau Christel Franz jeden Sonntag 14:00–17:00 Uhr 25.04. ab 10:00 Uhr in Reichenbach am 06.05. Frau Brigitte Hellmich am 08.05. Herrn Manfred Schlieder am 12.05. Frau Ingeborg Werner am 12.05. Frau Lieselotte Schenk am 15.05. Frau Leolore Vogel am 24.05. Frau Erika Richter am 28.05. Frau Helga Müller am 29.05. Frau Elly Wickleder Veranstaltungstipps April – Dezember April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma 28.11 ab 17:00 Uhr Buswendeplatz in Rothenfurth 01.12. und 02.12. Bürgerhaus Hohentanne Seniorenweihnachtsfeier 10.12. Volkssolidarität 12.12. Rothenfurth 15:00 – 19:00 Uhr DC Rothenfurth lädt zum Pyramide-Anschieben ein lädt zur Weihnachtsausfahrt ein Weihnachtsmarkt 20.12 ab 16:00 Uhr Bürgerhaus Hohentanne Weihnachtsmärchen 20.12. ab 17:00 Uhr Hohentanne Bratwurstessen am Gerätehaus BayWa AG München spendet 2.000 Baumsetzlinge für die Waldmehrung in Sachsen Seite 11 Mit einer gemeinsamen Pflanzung am 31. März 2015 auf der Aufforstungsfläche in Großschirma wurden durch die BayWa AG München, die SDW und die Stiftung Wald für Sachsen die ersten 250 Bäume des Projektes gepflanzt. Neben den offiziellen Vertretern und Mitarbeitern der genannten Organisationen, unterstützten der Bürgermeister der Stadt Großschirma und weitere Ehrengäste vor Ort die gemeinsame Pflanzung tatkräftig. Oliver Fritzsche MdL, Landesvorsitzender der SDW in Sachsen, zu der Aktion: „Der Waldbestand in Sachsen befindet sich unter dem Bundesdurchschnitt. Es ist ein Teil unserer Aufgabe als Naturschutzverband, dies nachhaltig zu ändern. Vor diesem Hintergrund bedanken wir uns ganz herzlich für die Spende und freuen uns sehr, mit der BayAG München einen Partner gefunden zu haben, dessen Engagement langfristig angelegt ist und für den Verantwortungsbewusstsein nicht nur eine bloße Worthülse ist.“ Kontaktdaten Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen e.V. – Herrn Sebastian Kuntzsch Städtelner Straße 54 04416 Markkleeberg Telefon (+49) 341 3090814 Fax (+49) 341 3090888 Internet www.sdw-sachsen.de E-mail [email protected] BayWa AG München unterstützt Aufforstungsprojekt der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e.V. Die BayWa AG München spendet der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Landesverband Sachsen e.V., 2.000 Bäume für ein Waldmehrungsprojekt in Sachsen. Die Aktion ist Bestandteil der Initiative „Bäume für meine Heimat. Gute Energie für mich“ der BayWa AG München. Die 2.000 gespendeten Bäume wurden auf einer 0,4 ha großen Fläche im sächsischen Großschirma gepflanzt. Der neu entstehende Laubwald wird dem Hochwasser- und Klimaschutz dienen und das Landschaftsbild positiv beeinflussen. Darüber hinaus wird er einen Beitrag zur Waldmehrung in Sachsen leisten, die der Freistaat mit seiner „Waldstrategie 2050“ unter anderem anstrebt. Noch stehen im Zusammenhang mit der UNESCO-Bewerbung bei interessierten Bürgern, Eigentümern und Betreibern von künftigen Welterbe-Objekten, Bergbau- und Kulturvereinen sowie Leistungsträgern aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft und Kultur viele Fragen im Raum: Was ist eigentlich das UNESCO-Welterbe? Warum wird gerade die Montanregion Erzgebirge Welterbe? Welche Bedeutung hat der Titel für das Erzgebirge? Welche Chancen hat er für die Tourismusbranche? Wie kann man das Welterbe künftig vermarkten? Und die wichtigste Frage: Was kann jeder Einzelne tun, damit eine ganze Region profitiert? Gemeinsam wollen die Gesprächspartner Prof. Dr. Helmuth Albrecht / TU Bergakademie Freiberg, Matthias Lißke / Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH und Projektsteuerer UNESCO-Welterbe-Projekt „Montan region Erzgebirge“ und Veronika Hiebl / Geschäftsführerin Tourismusverband Erzgebirge e.V. an diesem Abend Antworten geben. Alle Interessierten sind dazu sehr herzlich eingeladen! Seite 12 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Abfallentsorgung Stadtteil Restmüll Gelbe Tonne Papier Großschirma Rothenfurth Isaak Großvoigtsberg Kleinvoigtsberg Hohentanne Teichhäuser Obergruna Reichenbach Seifersdorf Siebenlehn 12./27.05. 12./27.05. 02./16./30.05. 12./27.05. 12./27.05. 12./27.05. 02./16./30.05. 12./27.05. 06./20.05. 06./20.05. 05./19.05. 13./28.05. 13./28.05. 13./28.05. 12./27.05. 12./27.05. 13./28.05. 13./28.05. 12./27.05. 15./29.05. 15./29.05. 12./27.05. 05.05. 05.05. 18.05. 16.05. 16.05. 05.05. 18.05. 18.05. 16.05. 05.05. 18.05. Diakoniestation Dittmannsdorf e.V. Mitgliederversammlung am Samstag, 09. Mai 2015 um 14 Uhr in der Kirche Dittmannsdorf Die Diakoniestation Dittmannsdorf e.V. möchte alle Mitglieder und interessierten Bürger dazu ganz herzlich einladen. Wir möchten an diesem Nachmittag über die geleistete Arbeit im letzten Jahr berichten und Ausblick geben auf das kommende Jahr. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung sind alle eingeladen zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen Auf Ihr Kommen freuen sich der Vorstand und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihrer Diakoniestation Hauptstr. 25 · 09629 Reinsberg OT Dittmannsdorf Tel. 037324 / 7586 oder 6360 GROSSSCHIRMA Evang.–Luth. Kirchgemeinde Großschirma mit Rothenfurth, Groß- und Kleinvoigtsberg Gottesdienste im April Monatsspruch Mai Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Philipper 4,13 Sonntag, 3. Mai 10.00 Uhr Sonntag Kantate Musikalischer Gottesdienst in Großschirma Sonntag, 10. Mai 8.30 Uhr 10.00 Uhr Sonntag Rogate Gottesdienst in Großschirma Gottesdienst in Großvoigtsberg Donnerst., 14. Mai Himmelfahrt 10.00 Uhr regionaler Gottesdienst in Rothenfurth Sonntag, 17. Mai 10.00 Uhr Sonntag Exaudi Gottesdienst in Großvoigtsberg Sonntag, 24. Mai 10.00 Uhr Pfingstfest Gottesdienst in Großschirma Montag, 25. Mai 10.00 Uhr Pfingstmontag Gottesdienst in Rothenfurth Sonntag, 31. Mai 10.00 Uhr Sonntag Trinitatis Gottesdienst zur Jubelkonfirmation in Großschirma mit Kindergottesdienst – anschließend laden wir zum Kirchencafé ein Nehmet hin und esst • Musikalischer Gottesdienst am 3. Mai, um 10.00 Uhr in Großschirma Das Abendmahl ist das Thema des diesjährigen musikalischen Gottesdienstes am Sonntag Kantate. Musik und Sakrament gehören eng zusammen. Seit Jahrhunderten wird das Abendmahl in einer klingenden Liturgie eingesetzt und begleitet. Damit ist die Musik mehr als nur eine „Unterma- lung“. Sie ist Teil des Geschehens. Unter anderem durch sie wird die Wandlung von Brot und Wein zu einem alle Sinne ansprechenden Ereignis. Weiter gedacht liegen Musik und Sakrament noch in einer anderen Bedeutung ganz nah beieinander. Sie stiften beide Gemeinschaft. Im Gottesdienst soll darum auch beides möglich werden. Der Bedeutung des Abendmahls nachgehen und Musik und Abendmahl miteinander genießen. Es sind mancherlei Gaben, aber es ist ein Geist • am 14. Mai gemeinsamer Gottesdienst der „Schwestern“ in Rothenfurth Am 1. März wurde in Großschirma mit einem feierlichen Gottesdienst die Gründung eines Schwesterkirchverhältnisses mit der Domgemeinde in Freiberg und Kleinwaltersdorf vollzogen. Nun gilt es diese Verbindung mit Leben zu füllen. Dazu wird es einen gemeinsamen Ausschuss der Kirchenvorstände aller drei Gemeinden geben. Dieser soll Impulse aufnehmen, Ideen entwickeln und ihre Machbarkeit ausloten. Am Himmelfahrtstag um 10.00 Uhr gibt es erst einmal einen gemeinsamen Gottesdienst, zu dem alle drei Gemeinden einladen. Für die Kirche in Rothenfurth ein besonderes Ereignis, hoffen wir, dass sich dadurch Gemeindeglieder näher kennen lernen und somit die Verbindung enger wird. Gleichermaßen natürlich auch, dass auf diesem Gottesdienst wie unserer Zusammenarbeit Segen liegt. Wichtige Informationen zu den Friedhöfen in Großschirma und Rothenfurth Das Frühjahr ist heran und viele bunte Blumen sind schon gepflanzt worden. Die wunderbar gepflegten Friedhöfe erzählen davon, dass Ihnen Ihre Angehörigen wichtig sind. Die liebevolle Bepflanzung ist auch eine Augenweide für alle Gäste, die diesen stillen Ort besuchen. Um die schöne Atmosphäre und den harmonischen Gesamteindruck zu erhalten, erlauben Sie einige Anmerkungen. Achten Sie bitte darauf, dass der Bewuchs auf den Gräbern nicht über die Einfassung wächst, denn sonst wird das Mähen schwierig. Schüttungen mit Steinen oder Splitt sind um des einheitlichen Bildes willen untersagt. Die Bewuchshöhe auf den Gräbern darf maximal 1,50 m betragen. Der Friedhofsträger setzt diese Maßgaben durch. Wenn Sie Gläser mitbringen, nehmen Sie diese bitte wieder mit. Wiederholt fanden sich welche im Grünschnittcontainer oder in der „Gelben Tonne“, was zur Folge hat, dass sich die Mitarbeiter durch den Abfall wühlen müssen. Zu Ihrer Information teilen wir zudem mit, dass das Bestattungshaus Auerswald aus Bieberstein die Gewerbegenehmigung als Grabmacher hat. Bei Bestattungen muss dieser Betrieb also hinzugezogen werden, gleich welches Bestattungshaus Sie darüber hinaus beauftragen. Wenn jeder seinen Teil zur Verschönerung der Anlage beiträgt ist allen gedient. Wir verbleiben in der Hoffnung, dass Sie auch Freude an der Gestaltung der beiden Friedhöfe haben. Kirchenreinigung in Rothenfurth Am 9. Mai um 9.00 Uhr wird in der Kirche Rothenfurth groß reinegemacht. Das ist auch nötig, nach den vielen Bauarbeiten im vergangenen Jahr. Machen Sie mit! Die Junge Gemeinde trifft sich außerhalb der Ferien jeden Montagabend ab 19.00 Uhr in ihrem Raum in Großschirma. Ansprechpartner ist Udo Lange Tel. 037328/5415). Ehepaarkreis trifft sich einmal monatlich montags um 20.00 Uhr. Auskunft über Fam. Andreas Reinsch oder Fam. Ulrich Obendorf (Tel. 037328/7321). Frauendienst – jeweils an einem Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr. in Großvoigtsberg am 20. Mai im Kirchgemeindehaus, in Großschirma am 27. Mai im Christenlehreraum Chor trifft sich jeweils mittwochs ab 19:30 Uhr in Großschirma. Nähere Auskunft erteilt gern Frau Brause (Telefon 037328/230). Posaunenchor – freitags ab 17.30 Uhr ist Probe in Großschirma. Informationen über Herrn Lehnhardt (Tel. 037328/7103) Wollen Sie oder eines Ihrer Kinder oder Enkel mitspielen (ab ca. 8 bis 9 Jahre), aber beherrschen noch kein Blasinstrument, dann rufen Sie gern an. Der Posaunenchor bildet auch Nachwuchs aus Pfarramtsleitung Pfarrer Lüder Laskowski Telefon (037328) 7537 Email: [email protected] Kirchenvorstandsvorsitzende Frau Barbara Stein Telefon (037328) 7553 Diakoniebeauftragte/soziale Beratung: Frau Monika Hageni Telefon (037342) 82407 Email: [email protected] Öffnungszeiten Pfarramt Telefon (037328) 7537 mittwochs 9:00 – 17:00 Uhr Telefax (037328) 16786 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Seite 13 Grundschule „Friedrich Kaden“ Landfrauenverband Unsere Schule nahm am 28.02.2015 am sportlichen Vorausscheid „Risiko raus“ der Grundschulen teil. Liebe Seniorinnen und Senioren von Großschirma und Großvoigtsberg! Im hoffentlich schönen Wonnemonat Mai beschäftigen wir uns in beiden Gruppen mit der Geschichte des Siebenlehner Wasserturms. Der Referent ist der Vereinsvorsitzende Herr Achim Walcha . An diesem Tag bewältigten wir die vorgegebenen Staffelläufe und erzielten den 2. Platz. Somit hatten wir es geschafft und erreichten die Endrunde. Die 15 Kinder, welche aus den Klassenstufen 2 bis 4 unsere Schule vertreten durften, konnten den neuen Termin kaum erwarten. Großschirma: Mittwoch, den 6. Mai 2015 treffen wir uns 14:30 Uhr im Landhotel „Zur grünen Linde“. Großvoigtsberg: Mittwoch, den 13. Mai 2015 um 14 Uhr ist unser Treffpunkt in der Gaststätte“ Tannenhof‘ des Zellwald Center. Über Ihr Interesse freuen sich Ihre E. Grosche, R. Fabian, U. Kahl, S. Straube und E. Schenk Jugendfeuerwehr Großschirma Am 13.03.2015 begannen wir mit der Jugendfeuerwehr Großschirma den ersten Dienst für das Jahr 2015. Wir starteten mit insgesamt 10 Kindern, darunter 7 Jungen und 3 Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren. In unserem ersten Dienst befassten wir uns, so wie jedes Jahr, erst einmal mit der Belehrung und den Unfallverhütungsvorschriften. Ebenso führten wir die Kinder in unsere Dienstvorhaben für 2015 ein. Es steht viel Spannendes auf dem Programm. Mit einer kleinen Gerätekunde rundeten wir unseren Dienst für diesen Tag ab. Am 17.03.2015 war es dann endlich so weit. Mit dem Bus ging es auf in die „Heubnerhalle“ nach Freiberg. Dort erwarteten uns noch weitere 6 Mannschaften. Mit viel Geschick absolvierten immer 12 Kinder die zwölf einzelnen Staffelläufe. Vor der letzten Staffel schworen wir uns, nochmal alles zu geben und konnten somit erfolgreich den 4. Platz mit 49 Punkten belegen. Wir ließen damit die Grundschulen „Carl Böhme“, Freiberg, Oberbobritzsch und „Pestalozzi“, Freiberg hinter uns. Die Grundschule „Theodor Körner“ aus Freiberg, welche den 1. Platz belegte, darf nun zum Landesausscheid fahren. Viel Erfolg. Am 27.03.2015 führten wir unseren zweiten Dienst für dieses Jahr durch. Es stand „Erste Hilfe“ auf dem Dienstplan. Zu unseren 8 Teilnehmern durften wir hierzu auch Gastlektorin Roswitha Pilz vom Deutschen Jugend-Rotkreuz begrüßen. Sie zeigte den Kindern an diversen Unfallbildern, welche Erste-HilfeMethode angewandt werden kann. Zusätzlich haben wir an diesem Tag alle Kinder mit einem Jugendfeuerwehr-T-Shirt ausgestattet sowie mit einer Dienstuniform. Monique Schweika, Jugendwartin der JFW Großschirma Seite 14 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma TuS 1875 Großschirma e.V. — Abteilung Kegeln — 1. Mannschaft – Verbandsliga 200 18. Spiel in Radebeul SSV Planeta Radebeul I – TuS Großschirma I 5334 : 5157 Radebeul A. Prüger (937) R. Breuer (918) St. Teuber (887) A. George (862) Th. Hilbich (858) J. Teuber (872) Großschirma R. Nitzsche (805) U. Flößner (789) Abschlusstabelle 1. Radeberger SV 2. Döbelner SC 02 3. SSV Turbine Dresden 4. SSV Planeta Radebeul 5. SV Blau Weiß Deutzen 6. Nerchauer SV 90 7. VfB Eintracht Fraureuth 8. SG Medizin Großschweidnitz 9. TuS 1875 Großschirma D. Heidemann (874) A. Neubert (888) T. Pawellek (859) M. Totzke (942) 20 : 12 19 : 13 16 : 16 16 : 16 16 : 16 15 : 17 14 : 18 14 : 18 14 : 18 84.267 K. 84.702 K. 84.276 K. 83.421 K. 84.245 K. 85.683 K. 83.270 K. 83.892 K. 84.588 K. Da der 10. Platz in der Staffel nicht belegt ist, was der eigentliche Abstiegsplatz wäre und es nicht so aussieht, als würde von der Bundesliga 200 eine Mannschaft in diese Staffel absteigen, bleibt dem TuS der Abstieg in die 2. Verbandsliga 200 erspart. 2. Mannschaft – 1. Kreisliga — 12. Turnier in Flöha: 1. TSV 1848 Flöha III 2487 K. 4. Saxonia Freiberg 2437 K. 2. SV Rot. Weißenborn 2486 K. 5. Großschirma II 2387 K. 3. SV Krummenhennersdorf 2444 K. 6. Weigmannsdorf I 2364 K. Großschirma J. Seipt (417) D. Schwandtke (419) P. Schüler (414) M. Pawellek (377) G. Mühlberg (367) M. Götze (393) Abschlusstabelle 1. SV Rot. Weißenborn 46 P. 28.409 K. 2. SV Weigmannsdorf I 44 P. 28.189 K. 3. Saxonia Freiberg 43 P. 8.250 K. 4. TSV 1848 Flöha III 42 P. 28.333 K. 5. SV Krummenhennersdorf 39 P. 27.985 K. 6. TuS 1875 Großschirma II 38 P. 28.066 K. TuS-Zweite wäre nach der Tabelle sicherer Absteiger in die 2. Kreisliga. Da aber die 2. Mannschaft von Flöha aus der Kreisverbandsliga in die 1. Kreisliga absteigt und damit die Dritte von Flöha aus der 1. Kreisliga absteigen müsste, kann es sein, dass das TuS-Team in der 1. Kreisliga verbleiben kann. 3. Mannschaft – 2. Kreisliga — 12. Turnier in Hirschfeld 1. BKC II 2447 K. 4. KSV G-W Leubsdorf II 2299 K. 2. Hirschfelder SV II 2413 K. 5. SG Seifersdorf 2292 K. 3. SV Helbigsdorf 2328 K. 6. Großschirma III 2141 K. Großschirma Th. Schlegel (325) H-J. Uhlig (388) J. Schumann (340) G. Hamann (344) M. Grunewald (323) M. Pawellek (421) Abschlusstabelle 1. Hirschfelder SV II 62 P. 29.280 K. 2. SV 1897 Helbigsdorf 52 P. 28:429 K. 3. KSV G-W Leubsdorf II 45 P. 27.873 K. 4. SG Seifersdorf 35 P. 27.929 K. 5. BKC II 31 P. 27.747 K. 6. TuS 1875 Großschirma III 27 P. 25.552 K. Mit Rang 6 in der Tabelle steigt die TuS-Dritte in die 1. Kreisklasse ab. Frauenmannschaft — Kreisliga – Frauen 12. Turnier in Krummenhennersdorf 1. Hirschfelder SV I 1262 K. 4. Hirschfelder SV II 1143 K. 2. SG Hohentanne 1220 K. 5. SSV Brand-Erbisdorf II 1099 K. 3. SV Eppendorf 1216 K. 6. Großschirma 1064 K. Großschirma S. Lange (386) Chr. Benedix (352) S. Schmieder (307) Chr. Hosni (326) Abschlusstabelle 1. Hirschfelder SV I 66 P. 15.063 K. 2. SG Hohentanne 59 P. 14.974 K. 3. SV Eppendorf 52 P. 14.595 K. 4. TuS 1875 Großschirma 27 P. 13.035 K. 5. SSV 91 Brand-Erbisdorf II 26 P. 13.378 K. 6. Hirschfelder SV II 24 P. 13.813 K. Im Schumann-Cup eine Runde weiter (Bezirkspokal) Das TuS-Team erspielte in Rossau / OT Schönborn-Dreiwerden mit 1692 Kegeln den 1. Platz und qualifizierte sich für die 2. Runde. Zweiter wurde mit 1669 Kegeln der SV G-W Niederwiesa I, vor dem SV Schönborn-Dreiwerden I, der mit 1584 Holz Rang 3 belegte. – Großschirma und Niederwiesa sind in der nächsten Runde. Der ATSV Freiberg war nicht angetreten. TuS Paul Schüler (400) Joachim Seipt (425) Niederwiesa Steffen Bogatzki (403) Dirk Lohse (399) Schönborn-Dreiwerden Tom Heyder (377) Andreas Herold (362) J. Seipt Guntram Mühlberg (438) Michael Pawellek (429) Ralf Klietsch (435) Oliver Schmiedel (432) Heiko Wallborn (414) Steffen Göthel (431) — Abt. Fußball — Die Kinder der G-Jugend-Mannschaft (Jahrgang 2008/09) der SpG Großschirma/Halsbrücke erreichten als ungeschlagener Gruppenerster der Vorrunde am Ende in der Hallenkreismeisterschaft den 2. Platz. Besonderer Dank gilt den Eltern und Trainern beider Vereine für die hervorragende Unterstützung. Unser nächstes Ziel sind die Kreis-Kinder- und Jugendspiele. Die Endrunde findet am 14.06.2015 im Sportpark Großschirma statt, wo wir viele Zuschauer erwarten. Das nächste anstehende Turnier ist am 25.04.2015 im Sportpark Großschirma. Zu diesem laden wir alle Fußballinteressierten ein. Die Kinder der F-Jugend-Mannschaft (Jahrgang 2006/07) der SpG Großschirma/Langhennersdorf belegten in ihrem letzten Hallenturnier in Oederan einen erfolgreichen, verdienten 1. Platz. Damit belohnten sich die Spieler für die stets ansteigenden Leistungen von Turnier zu Turnier in der Halle. Nun gilt es, dies auch auf dem Rasenplatz umzusetzen. April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Interessierte Kinder mit Jahrgang 2008/2009 können gern dienstags ab 16.30 Uhr und Kinder mit Jahrgang 2006/2007 mittwochs ab 16.45 Uhr im Sportpark Großschirma mit trainieren. G-Jugend-Trainer (2008/2009) Jörg Schmidt Tel. 0172/3486178 F-Jugend-Trainer (2006/2007) Remo Schubert Tel. 0172/7882882 KLEINVOIGTSBERG Hexenfeuer 30. April 2015 – ab 18:00 Uhr auf dem Haldengelände am Vereinsgebäude Für das leibliche Wohl wird gesorgt Jagdgenossenschaft Groß- und Kleinvoigtsberg Bekanntmachung der Satzung Die Jagdgenossenschaft Groß-und Kleinvoigtsberg hat am 06.03.2015 anlässlich der Jahreshauptversammlung eine neue Satzung beraten und beschlossen. Diese neue Satzung wurde am 24.03.2015 durch die untere Jagdbehörde des Landkreises Mittelsachsen ohne Auflagen genehmigt und wird hiermit durch Auslegung ortsüblich bekannt gemacht. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Großschirma ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Amtsblattes für 4 Wochen. Gleichzeitig kann die Satzung beim Jagdvorsteher, Hr. Reiner Eckardt in Großvoigtsberg, Glückaufstraße Nr. 9 eingesehen werden. OBERGRUNA Heimatstube Obergruna öffnet ab Mai wieder ihre Türen! Ab dem 3. Mai macht unsere Heimatstube in Obergruna wieder sonntags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr ihre Türen auf und lässt das bäuerliche Leben vergangener Zeiten lebendig werden. Am 3. Mai 2015 wird Gerhard Haubold die Geschichte des Bergbaus in unserer Region lebendig werden lassen. REICHENBACH Kirchgemeinde Langhennersdorf / Reichenbach Gottesdienste Mai 2015 Kantate, 3.5. 8.30 Uhr Langhennersdorf 10.00 Uhr Bräunsdorf Predigtgottesdienst Rogate, 10.5. 10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst Himmelfahrt, 14.5. 9.30 Uhr Freiberg St. Johannis Abendmahlsgottesdienst. mit großem Kindergottesdienst Exaudi, 17.5. 10.00 Uhr Bräunsdorf Predigtgottesdienst Pfingsten, 24.5. 10.00 Uhr Langhennersdorf Abendmahlsgottesdienst (Wein) Pfingstmontag, 25.5. 10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst Seite 15 Trinitatis, 31.5. 10.00 Uhr Langhennersdorf Jubelkonfirmation Gemeindegruppen Bibelstunde Donnerstag, 7.5. 13.30 Uhr Reichenbach Dienstag, 12.5. 14.30 Uhr Langhennersdorf Kirchenchor dienstags alle 14 Tage 19.30 Uhr Langhennersdorf Junge Gemeinde Mittwoch 17 Uhr in Langhennersdorf 60 Jahre Kindergarten Reichenbach 1. Mai 2015 Freitag, ab 15:30 Uhr Bürgerhaus Reichenbach Sportmobil + Hüpfburg + Präsentation DRK und FFW Reichenbach Clown Franky + Heliumluftballon-Station + Spielecke für die Kleinsten Festtags-Programm 15:30 Eröffnung mit Kinderprogramm 17:00 Fußballspiel der Kita-Kinder und Eltern 18:30 Auftritt der Tanzflöhe, anschließend Mini-Playbackshow 20:30 Showtanzgruppe des Freiberger Tivoli 21:30 Abschlussfeuerwerk Gäste und ehemalige Kinder, die unsere Kita besucht haben, sind herzlichst willkommen. Kaffee und Kuchen + frische Waffeln + Eiswagen + Bratwurst & Steak + Fischbrötchen + Fettbemmchen + Saftbar + Getränke aller Art (für unsere Großen auch mit Alkohol) Für unsere Kinder finden weitere Veranstaltungen statt: 4. Mai Bastelangebote ab 9 Uhr 5. Mai „Schnitzeljagd“ durch Reichenbach ab 9 Uhr 6. Mai „Spielen wie damals“ im Erntekindergarten ab 9 Uhr Polizei-Diensthundestaffel ab 16 Uhr am Bürgerhaus mit Frau Mauermann 7. Mai Abschlussfahrt in den Sonnenlandpark nach Oberlichtenau Dorfclub Rothenfurth lädt herzlich ein zum 13. Buswendeschleifenfest mit Feuer zur Walpurgisnacht & Tanz in den Mai am Donnerstag, den 30.04.2014 – ab 18.00 Uhr Diddi‘s Platzkonzert auf dem „Untermarkt“ und für die Jüngeren währenddessen in der Scheune Kinderdisco und Kinderschminken mit dem Sonnenuntergang Fackelzug und Entzünden des Feuers anschließend in der Scheune Überraschungs-Showtanz & Tanz auf der Tenne mit DJ Diddi Seite 16 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Kinder- und Jugendarbeit Kirchenkino Wendischbora Freitag, 24. April, 19.30 Uhr Anmeldung über Pfn. Reglitz Kinderkirchentag in Meißen Samstag, 9. Mai Anmeldung über Frau Heidrich Fahrt zum Spielmarkt Potsdam Samstag, 9. Mai Anmeldung über Chr. Birkner Fahrradtour nach Rüsseina Donnerstag, 14.5., 8.45 Uhr Anmeldung über Pfn. Reglitz bis 13.5. SEIFERSDORF Musik liegt in der Luft Samstag, 18.4. 17.00 Uhr Embrassment Stadtkirche Nossen: Konzert mit dem Leipziger Blechbläserensemble Sonntag, 3.5. Kantatengottesdienst 10.00 Uhr Stadtkirche Nossen Samstag, 9.5. 18.00 Uhr Paulus-Oratorium (S. Fietz) Kirche Siebenlehn, mit den Kirchenchören Siebenlehn und Krögis Donnerstag, 14.5. Himmelfahrtskonzert Rüsseina 10.00 Uhr Kirche Rüsseina Heimatstube öffnet im Mai wieder ihre Türen! Ab dem 3. Mai macht unsere Heimatstube in Obergruna wieder sonntags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr ihre Türen auf und lässt das bäuerliche Leben vergangener Zeiten lebendig werden. Am 3. Mai 2015 wird Gerhard Haubold die Geschichte des Bergbaus in unserer Region lebendig werden lassen. Die Frühjahrsstraßensammlung der Diakonie 8.–17.5.2015 Jugendarbeit im ländlichen Raum Weil die Jugendzeit für das Erwachsenenleben prägend ist, setzt sich die Diakonie Sachsen dafür ein, dass gerade auch in ländlichen Räumen offene Jugendarbeit wieder als wichtige Zukunftsaufgabe verstanden wird. Mit Ihrer Spende unterstützen sie ausgewählte Projekte der Diakonie Leipziger Land, Diakonie Erzgebirge und der Stadtmission Zwickau. In Obergruna wird es in dem angegebenen Zeitraum wieder eine Straßensammlung geben. In Siebenlehn können Sie Ihre Spende in der Gärtnerei Albani oder im Pfarramt abgeben. SIEBENLEHN Kirchgemeinde Siebenlehn – Obergruna mit Schwesterkirche Hirschfeld Gottesdienste 19. April 2015 (Misericordias Domini) Siebenlehn 10.00 Uhr Konfirmation, mit Kindergottesdienst Hirschfeld 14.00 Uhr Konfirmation, mit Kindergottesdienst 26. April 2015 (Jubilate) Hirschfeld 8.30 Uhr Predigtgottesdienst Obergruna 10.00 Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst 3. Mai 2015 (Kantate) Nossen 10.00 Uhr Kantatengottesdienst, mit Kindergottesdienst; gemeinsamer Gottesdienst der Schwesterkirchen, 10. Mai 2015 (Rogate) Siebenlehn 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst, im Anschluss Predigtplausch 17. Mai 2015 Obergruna Hirschfeld (Exaudi) 8.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst, im Anschluss Predigtplausch Termine und Kreise Seniorenkreis Obergruna: Dienstag, 14. April, 13.30 Uhr Seniorenkreis Siebenlehn Donnerstag, 16. April, 14.00 Uhr – jeweils unter dem Thema: Lebensgeschichte(n) Mann trifft sich 7.5., 19.00 Uhr Nossen: Gehörlosenarbeit Tankstelle 12.5., 19.30 Uhr Siebenlehn: Holunderangelegenheiten Familiennachmittag Mittwoch, 4. März, 16.00 Uhr, Pfarrhaus Hirschfeld Kirchenchor montags, 19.30 Uhr Besuchsdienst 18.5., 10.00 Uhr im Pfarrhaus Jubelkonfirmation am 31. Mai (Trinitatis) in Siebenlehn Wir laden wieder herzlich zur Feier der Jubelkonfirmation am 31. Mai ein. Im Anschluss an den Gottesdienst ist Gelegenheit zu einem gemeinsamen Mittagessen im Schützenhaus Siebenlehn. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 30. April. Die Einladungen wurden vor Ostern verschickt. Einige Briefe kamen bereits zurück, weil die Personen mittlerweile umgezogen sind und ihre neue Adresse uns nicht mehr bekannt ist. Bitte sagen Sie den Termin deswegen trotzdem noch einmal weiter. Herzlichen Dank! Diakoniesprechstunde im Pfarrhaus Siebenlehn Donnerstag, 7. Mai 2015 Pfarramtsleitung Pfarrerin Dr. Astrid Reglitz Tel. dienstlich 035242/669937 • Email [email protected] Sprechzeit dienstags 17.30–18.30 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeit Pfarramt und Friedhofsverwaltung montags, 9.00–10.00 Uhr Telefon 035242/64313 Fax 035242/62902 E-Mail [email protected] Telefon Gemeindepädagogin Heidrich 035242/65479 Telefonseelsorge 0800/1110111 und 0800/1110222 Kita »Amalie Dietrich« Der Winter ist nun endlich vorbei, obwohl er dieses Jahr ja gar nicht wirklich zu Besuch war – nur ein paar Mal konnten die Kinder ihre Schlitten spuren und einen großen Schneemann bauen. Leider taute dieser auch ganz schnell wieder weg. Auch unser Winterfest feierten wir in unseren Zimmer-Iglus, wo wir es uns auf Schlitten gemütlich machten. Am Faschingsdienstag gab es wieder viele tolle Kostüme zu bewundern – von der Prinzessin bis hin zu Feuerwehrmännern, Polizisten und vielen kleinen und großen Tieren. April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Seite 17 Schutzengellauf bereits am 28. Mai 2015 Achtung – Terminänderung! Nun kehrt ein wenig Ruhe in unserem Haus ein, bevor es dann anfängt zu piepsen, denn in einigen Wochen schlüpft wieder flauschiger Nachwuchs aus unserer Brutmaschine. Alle Kinder sind schon ganz aufgeregt und können die „Ankunft“ der Küken kaum erwarten … In diesem Jahr erwartet uns nun ein ganz besonderer Höhepunkt – unser Kindergarten wird 60 Jahre alt. So ein Jubiläum muss natürlich groß gefeiert werden und aus diesem Grund gibt es eine vom 26.5. – 1.6.2015 ganze Festwoche, mit vielen Höhepunkten. Die Woche beginnt mit einer Geburtstagszaubershow, am nächsten Tag werden die Kinder bei einem Sportfest mit Christina Schwanitz, Europameisterin im Kugelstoßen als Ehrengast wetteifern. Besonders spannend wird sicherlich unsere Ausfahrt auf den Waldspielplatz in Grillenburg werden. Während die Größeren der Einrichtung dort den Wald erkunden, wird für die Kleinsten die Pferdekutsche für einen Ausflug bereit stehen. Am Freitagnachmittag startet dann unsere große Geburtstagsfeier mit vielen Überraschungen und Höhepunkten. Die Woche beschließen wir am 01.06. mit einem Märchenfest zum Kindertag. Auch ein Treffen der ehemaligen Mitarbeiter(innen) und einen Nachmittag der offenen Tür wird es im Rahmen der Festwoche geben. Alle kleinen und großen Bewohner der Kita „Amalie Dietrich“ freuen sich über Hilfe und Unterstützung, gern können Sie sich in unserer Einrichtung melden. Ulrike Wappler, Kita-Leiterin „Spaß an der Bewegung haben und dabei etwas Gutes tun!“ ist auch wieder dieses Jahr das Motto des Schutzengellaufes, der bereits am 28. Mai 2015 auf dem Siebenlehner Sportplatz stattfindet. Die erlaufenen Spendengelder, mit denen die Finanzierung von Projekten am Christiane-Herzog-Zentrum Dresden gewährleistet wird, gehen direkt an den Mukoviszidose Selbsthilfe e.V. Dresden. Der Lauf beginnt 17 Uhr. Anmeldungen sind über Facebook „Schutzengellauf in Siebenlehn“ oder über Schutzengellauf-siebenlehn@ gmx.de bzw. an dem Tag noch bis 16 Uhr vor Ort möglich. Suchen Sie sich einen Sponsor, der Ihren Lauf mit einem Betrag pro Runde oder auch als Einmalbetrag unterstützt und laufen Sie mit Freude und mit musikalischer Umrahmung für den guten Zweck. Wir würden uns über Ihr Engagement und über Ihre Unterstützung freuen! Das Organisationsteam Freiwillige Feuerwehr Unser Hexenfeuer findet wieder statt – auf demselben Platz, wie im letzten Jahr Wir wollen auf das am 30. April stattfindende Hexenfeuer in Siebenlehn aufmerksam machen. Viele Einwohner von Siebenlehn und weitere Interessenten haben sich bereits erkundigt. Deshalb werden wir in diesem Jahr unser Hexenfeuer wie gewohnt feiern. Alle anstehenden organisatorischen Probleme sind gemeinsam mit der Stadtverwaltung in Bearbeitung oder bereits gelöst. Unser Hexenfeuer wird also wie im letzten Jahr an der Neuen Straße unweit der alten Straße nach Reinsberg – siehe Markierung auf der Karte stattfinden. Einladung zum Frühjahrsputz Unsere lieben Badegäste, Bürger und Vereinsmitglieder, die herrlichen Sonnentage so kurz nach Ostern lassen Gedanken an die kommende Badesaison zu. Um für diese die Voraussetzungen zu schaffen, lädt der Vorstand des Fördervereins „Romanusbad Siebenlehn e.V.“ zum Frühjahrsputz ein. Die Arbeitseinsätze finden an folgenden Tagen statt: Freitag, den 24.04.15 ab 12.00 Uhr Samstag, den 25.04.15 ab 09.00 Uhr Da zur Winterfestmachung unseres Bades 2014 und seit Januar 2015 fleißig gearbeitet wurde, können wir, wie in den zurückliegenden Jahren auch, den Frühjahrsputz auf Freitag und Samstag beschränken. Da wir aber nur über begrenzte Arbeitsmittel verfügen, würden wir uns freuen, wenn wieder eigenes Werkzeug mitgebracht wird und erneut zahlreiche Helfer das Romanusbad aus seinem Winterschlaf locken. Da schon in der 19. Kalenderwoche das Chlorgas geliefert und sofort mit der Befüllung des Beckens begonnen werden muss, wird der Arbeitseinsatz auch bei schlechtem Wetter stattfinden. Noch ein Hinweis zum Saisonverlauf: die Saisoneröffnung findet am Freitagtag, den 15.05.15 statt. Der Eintritt ist die ersten beiden Tage frei. Kassiert wir ab Sonntag dem 17. Mai. Ihnen allen im Namen des Vorstandes alles erdenklich Gute wünschend, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen, Ihr Herbert Grahl In Absprache mit den Grundstückseigentümern dürfen wir denselben Platz, wie im letzten Jahr, zur Durchführung des Feuers wieder nutzen. Das bedeutet auch, dass eine Annahme des Brennmaterials wirklich erst in der Woche davor durchgeführt werden darf, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen und Müllverbrennung zu vermeiden. Die Kameraden der Wehr Siebenlehn werden Sonnabend, den 25. und Sonntag, den 26. April von 10 bis 18 Uhr, vom 27. bis 29. April von 16 bis 18 Uhr und am 30. April von 9 bis 12 Uhr das Holz für das Hexenfeuer entgegennehmen. Wieder unser Appell an alle: Bitte versuchen Sie nicht, ihren Sperrmüll zu entsorgen. Wir bekommen sonst in Zukunft Probleme diesen Platz jemals wieder nutzen zu dürfen! Außerdem müssten wir dann den Sondermüll entsorgen. Das belastet unsere Kameradschaftskasse. Sollen wir also noch für unser Engagement bezahlen? Seite 18 Bitte haben Sie deshalb auch dafür Verständnis, dass die Mitglieder der Feuerwehr die Holzablieferung begutachtet, um zu verhindern, dass wenige Unvernünftige es trotzdem versuchen. Im ungünstigsten Fall müssen sie ihren „Beitrag“ wieder mitnehmen. Trotzdem bauen wir wieder auf die Unterstützung möglichst vieler „Holzsponsoren“. Wir nehmen den Holzschnitt, der bei Gartenarbeiten anfällt und zu stark zum Schreddern ist. Also bitte nur unbehandeltes Laub-, Nadel- oder Obstgehölz zu den in den Aushängen bekannt gegebenen Zeiten abliefern. Allerding müssen wir die Annahme von zu großen Holzstämmen ablehnen, da sie mehrere Tage benötigen, um vollständig zu verbrennen. Der Bitte nach Abholung von Holz können wir leider nicht nachkommen, da uns dafür einfach die Möglichkeiten fehlen. Das bereits gesammelte Holz, das wir schon hier und da gesichtet haben, lässt uns hoffen, dass in diesem Jahr wieder ein großer Holzhaufen zustande kommen wird und viele Bürger der Stadt Siebenlehn und ihre Gästen kommen werden. Noch eine dringende Bitte in eigener Sache: In den vergangenen Jahren haben wir die Kosten der Entsorgung der angefallenen Asche aus unserer Kameradschaftskasse beglichen. Durch die steigenden Ausgaben können wir dies nicht mehr in vollem Umfang leisten. Wir würden uns daher nicht nur über Holzsponsoring, sondern auch über eine finanzielle Beteiligung an den Entsorgungskosten freuen. Wer also ganze LKW-Ladungen an Holz anliefert, sollte fairerweise auch zu einer Spende zur Ascheentsorgung bereit sein. Im letzten Jahr haben wir an dieser Stelle schon einmal darum gebeten. Das Spendenaufkommen hat uns sehr entlastet. So konnten wir den recht ansehnlichen Aschehaufen ohne Zusatzkosten für unsere Kameradschaftskasse entsorgen. Vielen Dank dafür an alle, die sich beteiligten. Da wir das Feuer wie immer am Abend des 30. April (zur Walpurgisnacht) gegen 21.00 Uhr anzünden wollen, veranstalten wir vorher noch mit den Kindern (und natürlich den Eltern) einen Lampionumzug zum Feuerplatz. Dazu treffen wir uns, wie im letzten Jahr, gegen 20.30 Uhr an der Siebenlehner Kirche auf dem Markt. Wenn das Wetter mitspielt (und das wird es sicher, bei unseren guten Beziehungen), wird es bestimmt wieder toll. Wir von der Feuerwehr Siebenlehn organisieren Grillwürstchen und Getränke. April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Amphibienwanderung Es geht wieder los … Sicher sind Ihnen in den letzten Tagen die grünen Planen aufgefallen, welche an manchen Stellen entlang der Straßen aufgebaut wurden; z.B. im Gewerbegebiet Siebenlehn. Es ist Zeit für die jährliche Amphibienwanderung und die im Volksmund genannten „Krötenzäune“ leisten einen wertvollen Schutz während der Wanderung unserer einheimischen Amphibien. Je nach Witterung machen sich hunderte Amphibien Mitte bis Ende März auf zu ihrer Wanderung in die Laichgewässer. Sobald der Frost verschwunden ist; Tage und Nächte im Plusbereich liegen, folgen sie ihrem Instinkt und ziehen in diejenigen Gewässer zurück, wo sie das Licht der Welt erblickt haben. Dafür nehmen sie weite Wege in Kauf, überqueren gefährliche Straßen und sind vielen weiteren Gefahren ausgesetzt. Besonders an den Straßen erleiden jährlich tausende Amphibien einen vorzeitigen Tod. Daher helfen wir den „Reisenden“ in Form von Schutz vor der Straße. An besonders gefährdeten Stellen helfen Amphibienzäune. Die Amphibien können nicht ungehindert die Straße überqueren, sondern springen an der Innenseite der Planen entlang. Nach ein paar Metern fallen sie dann in einen vorbereiteten Eimer (keine Angst, dabei tun sie sich nicht weh). Dort beginnt dann der Einsatz der helfenden Hände. In den Morgen- und Abendstunden werden die Eimer geleert und die Amphibien sicher über die Straße transportiert und dort abgesetzt. Den Rest des Weges schaffen sie dann wieder allein. Wir greifen nur so wenig in ihre Wanderung ein wie unbedingt nötig. Daher auch eine Bitte: Schaffen Sie keine Amphibie selbstständig über die Straße, von der sie vermuten, wo sie hinwill. Alle Amphibien müssen wieder zu ihrem Geburtsort zurück. Sie können nicht einfach in ein anderes Gewässer umgesetzt werden. Eventuell wird der Weg durch den gut gemeinten Einsatz noch verlängert! Prächtiges Erdkrötenweibchen In unseren Breiten ist die Erdkröte im Garten die am meisten verbreitete Art und mit ihren bis zu 11 cm auch eine unserer größten Arten. Dabei sind die Weibchen wesentlich größer & kompakter als die Männchen. Die Oberseite ist bräunlich gefärbt mit einer Vielzahl von Warzen. Entgegen vieler Vorstellungen sind sie weder feucht noch glitschig. Die Männchen krallen sich blitzartig an allem fest, auch den helfenden Händen und lassen sich nicht so einfach abschütteln. Ein erfahrener behutsamer Umgang ist da gefragt. Bitte nehmen Sie Rücksicht, auch in den Gärten und lassen Sie den Wanderern mal den Vortritt. Sie haben es schon schwer genug. DANKE. Anke Bünger, Amphibienschutz Siebenlehn Siebenlehner SV 90 e.V. Einladung zur Jahresmitgliederversammlung 2015 Hiermit möchten wir alle ordentlichen Mitglieder des Siebenlehner Sportvereins 90 e.V. zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am 27.04.2015 um 19.30 Uhr in das Sportlerheim (Gaststätte) recht herzlich einladen. Haufen von 2014 mit Kameraden der FF Siebenlehn Wir hoffen, dass das diesjährige Hexenfeuer für alle Beteiligten ein unvergessliches Erlebnis wird und freuen uns auf möglichst viele Siebenlehner und Gäste. Arndt, i.A. der Feuerwehr Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Diskussion zu den vorgetragenen Berichten 5. Entlastung des amtierenden Vorstandes 6. Neuerungen in der Gebührenordnung und Auswertung der „Entgeltordnung für Sportstätten“ der Stadt Großschirma 7. Bericht: Investive Maßnahmen Sportplatzumbau Endbericht und Abrechnung April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Seite 19 8. Bericht zur Vorbereitung zum Jubiläum 25 Jahre Siebenlehner Sportverein 90 e.V. 9. Vorstellung unserer Homepage im www 10. Diskussion und Anregungen unserer Mitglieder zur weiteren Arbeit des Sportvereins 3 Felix Zichner ½ 7 Pascal Högel 1 4 Dr. Rainer Kirchhübel ½ 8 Vincent Kampik 0 Auch gegen den Tabellenzweiten geschah das Wunder nicht. Wiederum musste die knappste aller Niederlagen eingesteckt werden und die Mannschaft verbleibt auf dem vorletzten Platz, der Abstieg bedeutet. Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde, der Vorstand bittet um eine zahlreiche Teilnahme unserer Mitglieder. Kreisunion Mittl. Erzgebirge Die 3. Mannschaft trat ersatzgeschwächt zum Hin- und Rückspiel in der Kreisunion MEK in Lengefeld an und musste dort zwei empfindliche Niederlagen einstecken. Auf Grund von Terminschwierigkeiten wurde an diesem Tag das ausgefallene Spiel vom Dezember nachgeholt und außerdem das geplante Rückspiel durchgeführt. Siebenlehn III – Lengefeld II 1 : 3 Lengefeld II – Siebenlehn III 3 : 1 1 Pascal Koerbs 0 1 Pascal Koerbs 0 2 Siegfried Schöne ½ 2 Siegfried Schöne ½ 3 Lothar Kühner 0 3 Lothar Kühner ½ 4 Martin Beyer ½ 4 Martin Beyer 0 Vereinsvorstand SSV 90 e.V. i.A. Grießbach Siebenlehner Bambinis bei der Hallenkreismeisterschaft Am 15.03.2015 hatten unsere Jüngsten die Gelegenheit zur Hallenkreismeisterschaft in Brand-Erbisdorf ihr Können gegen 4 Mannschaften unter Beweis zu stellen. Alle Jungs starteten hoch motiviert in das erste Spiel gegen den SV Mulda. Unser Stürmer Luis legte einen sensationellen Auftakt hin und schoss innerhalb weniger Minuten gleich 3 Tore. Die mitgereisten Zuschauer konnten es kaum glauben als sich kurz vor Ende Benjamin den Ball noch einmal erkämpfte und seine Chance zum 4:0 nutzte. Verbandsliga ChemnitzSiebenlehner SV III – IFA Chemnitz IV 1 : 3 1 Vincent Kampik 0 3 Lothar Kühner ½ 2 Siegfried Schöne ½ 4 Dieter Vogel ½ Auch im letzten Vorrundenspiel gegen einen wiederum starken Gegner konnte kein Sieg errungen werden, so dass Siebenlehn Staffelletzter wurde. So kann die Mannschaft in der Finalrunde nur um die Plätze 9 – 12 spielen. Vincent Kampik, Kreismeister von Mittelsachsen in der Altersklasse U16 Im 2. Spiel gegen die SpG Leubsdorf zeigten beide Mannschaften Herzblut und schenkten sich nichts – was sich schließlich auch im Ergebnis wiederspiegelte. Das 3. Spiel bestritten wir gegen die Heimmannschaft Brand-Erbisdorf. Bereits in den ersten Minuten erspielte man sich Chancen, es dauerte jedoch bis zur 7. Minute, in der Luis den Ball erhielt und mit einem zielsicheren Schuss in die Maschen setzte. Im letzten Spiel schwörten unsere Trainer die Mannschaft noch einmal richtig ein, denn nun mussten wir gegen den „heimlichen Favoriten“, die SpG Großschirma auf das Spielfeld. Mit kämpferischer Stimmung starteten die Bambinis in dieses Spiel. Es war eine ausgeglichene Partie, in dem sich beide Seiten gute Chancen erspielten. In aller Regel hatte unsere Abwehr die Gegner jedoch gut im Griff, was zu einem Endergebniss von 0:0 führte. Allen Bambinis bereitete dieser Tag sehr viel Spaß und sie bestritten tolle Spiele ohne ein einziges Gegentor. Zahlreiche Zuschauer feuerten alle Mannschaften fair an und erlebten ein gelungenes Hallenturnier. Spielergebnisse: SV Mulda – Siebenlehner SV 0 : 4 (3 x Luis, Benjamin) SpG Leubsdorf – Siebenlehner SV 0:0 SpG Brand-Erbisdorf – Siebenlehner SV 0 : 1 (Luis) SpG Großschirma – Siebenlehner SV 0:0 auf dem Gelände des Großvoigtsberger Bahnhofs 1. Landesklasse Siebenlehner SV I – Wilkau-Haßlau II 1 : 7 1 Peter Kahn 0 5 Jens Weber 0 2 Rolf Kempe ½ 6 Ronald Arlt ½ 3 Bernd Windisch 0 7 unbesetzt - kampflos 4 Jürgen Schauer 0 8 Maximilian Freitag 0 In der vorletzten Runde kam es gegen den Tabellendritten zur höchsten Niederlage in dieser Saison. Bleibt nur zu hoffen, dass es in der letzten Runde gegen den souveränen Spitzenreiter Engelsdorf nicht gar so deftig wird. Der Abstieg steht fest und macht klar, dass Siebenlehn in dieser hohen Spielklasse diesmal überfordert war. Gelenau – Siebenlehner SV II ½ 5 Peter Stief ½ 6 Ronald Lutze Aus der Nachbarregion am 3. Mai 2015 — Abteilung Schach — Punktspiele 8. Runde 1. Bezirksklasse 1 Jörg Koch 2 Bernd Schulze P. Kahn 4,5 : 3,5 0 ½ Das Team „Großvoigtsberger Cowboys“, die Gewinner des vergangenen Jahres, fordern alle, die Spaß an diesem Wettkampf mit Gaudie und Teamgeist haben, zum Mitmachen auf! • ab 10.00 Uhr freies Training und Qualifikationslauf Draisinenrennen • ab 13.00 Uhr Finalläufe Draisinenrennen – mit Geschicklichkeits- wettbewerb und anschließender Siegerehrung Im Bahnhof Ausstellung zur Eisenbahngeschichte – sowie Videound DVD- Programm Imbissversorgung / für Kinder – Hüpfburg und Mitfahrten auf der Draisine Informationen und Anmeldeformulare zum Draisinenrennen im Internet unter www.fv-zellwaldbahn.de Anmeldung der Teams bis zum 19. April 2015. Seite 20 April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen Schnuppertag im GAW-Institut Rochlitz White Horse in town BOYS‘DAY Am vergangenen Dienstag, dem 10. März 2015, war es nach zwei Jahren wieder soweit: das White Horse Theatre gastierte mit drei verschiedenen Stücken für die unterschiedlichen Jahrgangsstufen an unserer Schule. Nach Ankunft der Truppe bauten Schüler die Turnhalle zu einem Theaterraum um. Die je 2 Frauen und Männer des Theaters spielten das Stück „Honesty“, ein Stück, in die beiden Geschwister Annie und Tim den Dieb der Handtasche ihrer Nachbarin Mrs Mouldwarp suchten. In der Handtasche befand sich der berühmte Diamant der alten Frau. Die Geschwister folgten dem Dieb bis nach London, wo sie letztendlich mit Hilfe einer Polizistin den Dieb fassen konnten. Die lustige Inszenierung, die originellen Kostüme und auch die mitreißende Spielweise, unterstützt durch das gut verständliche Englisch, machten das Stück zu einem echten Theatererlebnis für die Schüler und Lehrer. Das zweite Stück „Dreaming in English“ für die Klassenstufen 8 -10 handelte von der Liebe eines armen englischen Jungen im Teenageralter zum gleichaltrigen reichen deutschen Mädchen Lena, das von ihren Eltern zum Sprachkurs nach Brighton/England geschickt wurde. Nach und nach lernten sich die beiden kennen und lieben. Auf ihrer gemeinsamen Wanderung in London wurden nicht nur die bekannten Sehenswürdigkeiten der Stadt erwähnt, sondern unsere Gymnasiasten konnten sich auch als Statisten bewähren. Nachdem Lena wieder nach Deutschland zurück gekehrt war, konnte das Publikum über das Ende des Stückes und dem damit verbundenen Ausgang der Liebe zwischen den beiden entscheiden. Wie erwartet wählten die Schüler das Happy-End. Die lebhafte Darstellung, die häufigen Verständnisschwierigkeiten zwischen dem Englischen und dem Deutschen, die Bebilderung (Sehenswürdigkeiten Londons als Kopfschmuck), die weiteren Figuren (Sherrie, der Barkeeper) und die Handlung überhaupt ließen unsere Schüler die Geschichte nah und realistisch miterleben. Lebendig und einfühlsam gespielt von den 4 Akteuren war ihr Englisch für diese Klassenstufen ebenfalls recht gut zu verstehen. Das letzte Stück, „Hamlet“ von William Shakespeare, kam in einer verkürzten Fassung auf die Bühne und verlangte den Schauspielern noch einmal alles ab. Den meisten bekannt durch den Deutschunterricht ging es im weitesten Sinn um die Frage, inwieweit Morde als Mittel zur Machtergreifung gesühnt werden sollten und die davon betroffenen Menschen verändern. Mit wenigen Ausstattungsgegenständen gelang es den Akteuren, uns in die Zeit Shakespeares zu versetzen – unterstützt auch durch die Verwendung der Sprache zu Zeiten des großen englischen Dichters. Immer wieder konnte man ein Aufhellen und Schmunzeln in den Gesichtern der Schüler erkennen, wenn eines der bekannten Zitate („To be or not to be …“) vorkam. Der Fokus des Stückes lag also auf der Sprache, die doch recht große Unterschiede zum heutigen Englisch aufweist und daher vielleicht von dem einen oder Anderen nicht komplett verstanden wurde. Darstellerisch war das Stück auf alle Fälle ein Gewinn. Ein großes Dankeschön geht an die Schauspieler, die fleißigen Helfer der Klasse 5/2, die beaufsichtigenden Lehrer und an die gesamte Schülerschaft, die in allen drei Stücken neugierig und diszipliniert zugeschaut und zugehört hatte. Ihr alle habt auch unsere Schule in den Augen anderer – der Schauspieler, deren Lob an euch ich hiermit weitergebe – in gutem Licht erscheinen lassen! Wir freuen uns auf das White Horse Theatre im übernächsten Schuljahr, wenn es wieder heißt: White Horse in town! Das GAW-Institut für berufliche Bildung in Rochlitz bietet anlässlich des bundesweiten Boys‘Days am 23.04.2015 einen Schnuppertag in seiner staatlich anerkannten Berufsfachschule für Gesundheitsberufe an. Interessierte Jungen der Klassenstufen 5 bis 10 sind zwischen 10:00 und 14:00 Uhr eingeladen, den Beruf des Altenpflegers kennenzulernen. Die Teilnahme am offenen Unterricht und an diversen Praxisübungen ermöglicht es den Teilnehmern, die Ausbildungsinhalte und den Pflegeberuf unmittelbar zu erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 037 37 - 44 91 50 wird gebeten. Alexander Rosetz, im Namen der FK Englisch Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe Dr.-Bernstein-Straße 1 • 09306 Rochlitz Tel. 037 37 - 4 49 15-0 Mail [email protected] Web www.gaw.de www.facebook.com/GAWRochlitz April 2015 - Bürgerblatt Stadt Großschirma Stadtverwaltung Großschirma Bürgermeistersprechstunde siehe Seite 2! Öffnungszeiten der Stadtverwaltung/Einwohnermeldeamt Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr Freitag 9:00 – 11:30 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr Bankverbindung Stadt Großschirma Deutsche Kreditbank AG • BLZ 120 300 00 • Kto. 1 408 905 IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001 Büchereien Großschirma dienstags 15:00 – 18:00 Uhr Tel. 037328 - 146779 Obergruna montags 17:00 – 19:00 Uhr Stellplätze Schrottcontainer Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos in folgenden Containern in den Stadtteilen entsorgt werden: Standort Reichenbach Standort Siebenlehn • Bauhof Siebenlehn, • Zur Aue (Platz an der Kindertagesstätte) Heinrich-Ludwig-Weg 2 • Nossener Straße (Firma Lutze) Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen! Wichtige Rufnummern Stadtverwaltung Großschirma Bürgerbüro Siebenlehn Abwasserzweckverband „Muldental“ Gas-Havarien und -Störungen Wasserzweckverband Freiberg (03 73 28) 89 90 (03 52 42) 66 99 88 (0 37 31) 203 00 90 0180 27 87 901 (0 37 31) 78 40 Kindergärten: Schulen: (03 73 28) 2 11 (03 73 24) 73 29 (03 73 28) 74 55 (03 52 42) 6 43 39 (03 73 28) 4 68 (03 52 42) 6 26 24 Großschirma Kleinvoigtsberg Reichenbach Siebenlehn GS Großschirma GS Siebenlehn Notruf Polizei Feuerwehr und Rettungsdienst Krankentransport Landkreis Notfallambulanz Kreiskrankenhaus Mo – Fr 18:00 – 7:00 Uhr Sa/So ganztätig bis Mo 7:00 Uhr 110 112 (03731) 192 22 (03731) 77 23 12 Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92 Giftnotruf (03 61) 73 07 30 Frauenschutzhaus (03731) 225 61 Mädchenhaus (03731) 399 29 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst ab 1. April 2015 bundesweite Rufnummer 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 – 07:00 Uhr Mittwoch, Freitag 14:00 – 07:00 Uhr Feiertag 24 Stunden, Sitzdienst 10:00 – 12:00 Uhr Redaktionsschluss f. Ausgabe Mai 2015 12. Mai 2015 Seite 21 Apotheken-Bereitschaftsdienst Bergstadt-Apotheke · Siebenlehn Löwenzahn-Apotheke · Großschirma Markt 23 · Tel. (03 52 42) 6 40 11 Hauptstr. 152 · Tel. (03 73 28) 14 67 49 23. April • 6. / 19. Mai 22. / 28. April • 4. Mai Dienstzeiten an diesen Tagen jeweils: 18:00–08:00 Uhr Mo – Fr 18:00–21:00 Uhr 08:00–08:00 Uhr (d.nä.Tages) Feiert./Sa./So. 08:00–21:00 Uhr In dringenden Fällen auch außerhalb der angegebenen Bereitschaft. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Bereich Lommatzsch/Nossen an folg. Terminen von 09:00 – 11:00 Uhr 18./19.04. 25./26.04. 01.05. 02./03.05. 09./10.05. 14.05. 16./17.05. 23./24.05. ZA Lehmann ZÄ Otto Dr. Schwitzky Dr. Schwanitz Dr. Schwitzky Dipl.-Stom. M. Vetters Dr. Zölfel Dr. Schwanitz siehe auch www.zahnaerzte-in-sachsen.de Impressum Herausgeber Stadtverwaltung Großschirma Hauptstraße 156 09603 Großschirma Tel. (037328) 89 90 e-Mail: [email protected] im Internet: www.grossschirma.de Redaktion des amtlichen und nichtamtlichen Teils Stadtverwaltung Großschirma Redaktion: Frau Totzke Tel. (037328) 8 99 30 Redaktion Anzeigen Heinrich Ludwig GmbH Freiberger Str. 30 Stadtteil Siebenlehn 09603 Großschirma Tel. (03 52 42) 43 70 Fax (03 52 42) 437 45 e-Mail: [email protected] Druck Riedel Verlag & Druck KG 09247 Röhrsdorf Abo-Preis: 6,00 Euro / Jahr Fälligkeitsdatum: 01.07.
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