Mit der Energiewende Schritt halten – eine

Mit der Energiewende Schritt halten –
eine Windstromleitung für die Region
Planung der 110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang
VORWORT 03
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Energiewende ist in den letzten Jahren immer sichtbarer geworden, besonders
in Rheinland-Pfalz. Vielerorts entstehen im gesamten Bundesland wie auch im
Hunsrück zahlreiche neue Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, welche die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern wie Kohle, Gas oder Kernkraft nach
und nach ersetzen.
Der zunehmende Ausbau erneuerbarer Energien stellt die Stromversorgung vor
neue Herausforderungen. Der Transport des regenerativ erzeugten Stroms zu den
Verbrauchern erfordert Netze, die diese Aufgabe sicher bewältigen. Dabei handelt
es sich nicht nur um „Stromautobahnen“ vom windreichen Norden in den Süden
Deutschlands. Auch leistungsfähige „Stromlandstraßen“ sind erforderlich. Diese
bringen den Strom, der im ländlichen und vergleichsweise dünn besiedelten Raum
aus immer mehr kleineren regenerativen Energiequellen gewonnen wird, bis in die
verbrauchsstarken Zentren.
Im Rahmen der Energiewende hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz das Ziel,
mindestens zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen.
Dieser zusätzliche Strom muss mit Hilfe der „Stromlandstraßen“ zu den Verbrauchern
transportiert werden. Die Kapazität des bestehenden Verteilnetzes reicht jedoch bei
dem gegenwärtigen Windkraftzuwachs in der Region Hunsrück voraussichtlich ab
2017 nicht mehr aus.
Als zuständige Netzbetreiberin plant Westnetz daher den Bau einer 110-kV-Verbindung
zwischen den Umspannwerken Osburg und Thalfang. Diese wird, je nach späterer
Ausführungsvariante, rund 20 Kilometer lang werden. Die Inbetriebnahme der neuen
Verbindung ist je nach Verlauf des Planungsverfahrens ab Ende 2019 bzw. Anfang
2020 zu erwarten.
Westnetz ist es als zuständiger Netzbetreiberin ein wichtiges Anliegen, alle Bürgerinnen und Bürger der Region Osburg-Thalfang frühzeitig in die Planungsphasen
dieses Projektes einzubeziehen. Unser Ziel ist es, die erforderliche Verbindung von
Osburg nach Thalfang im Dialog transparent mit allen Beteiligten umzusetzen, zu
denen unter anderem Behörden, Gutachter und Grundstückseigentümer gehören.
Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie bereits vor dem Beginn des
öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens über den aktuellen Planungsstand
des Projektes informieren. Im Internet haben wir unter der Adresse www.leitungosburg-thalfang.de Informationen zum Vorhaben bereitgestellt. Für weitere Fragen
stehe ich Ihnen als Ansprechpartner für den Bürgerdialog gerne persönlich telefonisch
oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Karl Stephan Steinbach
Ihr Ansprechpartner aus dem Planungsteam der Abteilung Genehmigungen der Westnetz GmbH
Ansprechpartner
bei Bürgeranfragen
Karl Stephan Steinbach
Abteilung Genehmigungen
der Westnetz GmbH
Bürgertelefon
T +49 231 438-3321
Projekt-E-Mail
leitung-osburg-thalfang@
westnetz.de
Projektwebseite
www.leitung-osburgthalfang.de
Postanschrift
Westnetz GmbH
Karl Stephan Steinbach
Florianstraße 15–21
44139 Dortmund
04 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION
110-kV-Neubauprojekt
Osburg –Thalfang
Hintergrund und Bedarf des geplanten Leitungsbaus
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger
Pfeiler der Energiewende. Auch in den Regionen
Hunsrück und Mosel-Saar hat diese die Stromerzeugung maßgeblich beeinflusst. Besonders in den
vergangenen Jahren wurden hier zahlreiche Solar-,
Biomasse- und vor allem neue Windkraftanlagen
installiert.
Im Rahmen der Energiewende hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz das Ziel, bereits 2030 hundert
Prozent seines Strombedarfs bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Mindestens zwei
Prozent der Landesfläche sollen dabei für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen.
Die dadurch zu erwartende zusätzliche Windenergieleistung, die häufig in ländlichen Gegenden und
Gebieten mit wenig Verbrauch produziert wird, muss
über das 110-kV-Hochspannungsnetz abtransportiert
werden. Da jedoch die Kapazität des bestehenden
Verteilnetzes bei dem gegenwärtigen Windkraftzuwachs in der Region Hunsrück voraussichtlich ab
2017 nicht mehr ausreicht, wird eine neue 110-kV-
Verbindung zwischen den bereits bestehenden Umspannwerken in Osburg (Kreis Trier-Saarburg) und
Thalfang (Kreis Bernkastel-Wittlich) erforderlich.
Als zuständige Netzbetreiberin plant Westnetz diese
Windstromleitung. Die Verbindung Osburg–Thalfang
wird sicherstellen, dass die überschüssige Leistung
aus dem erwarteten Windkraftzuwachs in das regionale Verbundnetz eingespeist werden kann. Dies wird
am Umspannwerk Osburg über die 380-kV-Netzkuppelstelle des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers erfolgen.
Bei den Planungen zur 110-kV-Verbindung Osburg–
Thalfang steht Westnetz derzeit vor dem offiziellen
Verfahrensbeginn. Auf Basis des festgestellten Bedarfs
hat das Unternehmen seit Anfang 2013 verschiedene
Trassenvarianten erarbeitet. Deren Eignung wird im
ersten Schritt des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozesses, dem Raumordnungsverfahren,
geprüft. Den Antrag hierfür beabsichtigt Westnetz
in der zweiten Jahreshälfte 2015 einzureichen.
EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 05
Im Überblick: Der zeitliche Ablauf
des Genehmigungsprozesses
Die Inbetriebnahme könnte ab Ende 2019 bzw. Anfang 2020 erfolgen.
Von den ersten Planungsansätzen bis zum Bau
einer neuen Hochspannungsleitung bzw. Erdkabelverbindung vergehen in der Regel mehrere Jahre.
Auf diesem Weg ist ein öffentlich-rechtlicher Genehmigungsprozess vorgesehen.
Nachdem der Bedarf für den Bau der 110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang festgestellt wurde,
hat Westnetz Anfang 2013 mit den Planungen begonnen. Nach Ortsbegehungen, Datenrecherchen
und Abstimmungsgesprächen wurden gemeinsam
mit Vertretern von Gemeinden, Landkreisen und
Behörden verschiedene Trassenvarianten diskutiert
und entsprechende Untersuchungskorridore festgelegt. Diese sind auf der Übersichtskarte auf Seite 10
und 11 dargestellt.
Im nun folgenden Raumordnungsverfahren werden
diese Varianten auf ihre Raumverträglichkeit hin
überprüft. Den Antrag für diesen ersten Schritt des
Genehmigungsprozesses beabsichtigt Westnetz in
Bedarfsermittlung
Welche
Maßnahmen?
2012
der zweiten Jahreshälfte 2015 bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde einzureichen. Wenn dies erfolgt ist, kann das Raumordnungsverfahren 2016 zum
Abschluss kommen. Erst danach kann das Planfeststellungsverfahren auf dieser Grundlage vorbereitet
werden.
Im Planfeststellungsverfahren wird der genaue Verlauf der Trasse festgelegt und entschieden, ob die
Verbindung als Freileitung oder Erdkabel gebaut
wird. Die Vorbereitungen für diesen zweiten Schritt
des Genehmigungsprozesses sind erfahrungsgemäß
abstimmungs- und zeitintensiv. Daher ist nicht vor
Ende 2017 mit dessen Eröffnung zu rechnen.
Der Planfeststellungsbeschluss bildet den Abschluss
eines erfolgreichen Planfeststellungsverfahrens. Damit
liegt die Genehmigung für den Bau und den Betrieb
einer Leitung vor. Die Verbindung Osburg–Thalfang
könnte nach Einschätzung der Westnetz gegen Ende
des Jahres 2019 oder Anfang 2020 fertiggestellt sein.
Planung und Genehmigung
In welchen
Korridoren?
Welcher
Verlauf?
Raumordnungsverfahren
Planfeststellungsverfahren
2013–2016
2017–2018
Umsetzung
Bau
2018–2019
Inbetriebnahme
2019–2020
06 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION
Technologie und Umsetzung:
Unsere Freileitungsmasten
Stahlgittermasten passen sich durch transparente Bauweise in die Umgebung ein.
Bei Freileitungen werden die stromführenden Leiterseile über Maste geführt. Im Gegensatz zu Erdkabeln
ist keine aufwendige Isolation erforderlich. Luft ist
hier das Isolationsmedium.
Beim Bau neuer Hochspannungsleitungen werden in
der Regel Stahlgittermasten eingesetzt. Eine transparente Bauweise und der landschaftsangepasste
Schutzanstrich dieser Masten tragen dazu bei, dass
sich die Freileitung weitgehend in die Umgebung
einpasst.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Masttypen, die
beim Bau der 110-kV-Verbindung Osburg–Thalfang
in Frage kommen: „Donau“, die sich ähnelnde „Tanne“
bzw. „Tonne“ und „Einebene“. Die Grundtypen
dieser Masten haben eine Regelhöhe zwischen 30
und 33 Metern. Die seitlich angebrachten Querträger
(Traversen) haben eine Länge von 4,5 bis 12,5 Metern.
Die Höhe der einzelnen Masten ist allerdings auch
von deren Abständen untereinander abhängig. Örtliche Gegebenheiten, wie z. B. die Topographie oder
abstandsrelevante Objekte (z. B. Straßen, Wege,
Schienen, Gebäude), haben ebenfalls Einfluss.
Die verschiedenen Masttypen können flexibel eingesetzt werden: So können zum Beispiel dort, wo
die Trassenbreite möglichst gering gehalten werden
soll, höhere Tannen- oder Tonnen-Masttypen mit
einem schmaleren Schutzstreifen genutzt werden.
Die niedrigeren, aber dafür breiteren EinebenenMast typen kommen bei hervorgehobenen Stellen,
wie z. B. auf Hügeln, zum Einsatz.
Welche Mastdesigns für den Fall einer Freileitung an
welcher Stelle zum Einsatz kommen, steht derzeit noch
nicht fest und ist Gegenstand weiterer Planungen.
Masttyp „Donau“
Masttyp „Tanne“
Masttyp „Tonne“
Masttyp „Einebene“
Dieser Standardmasttyp
kommt im Netzgebiet der
Westnetz am häufigsten
zum Einsatz.
Aufgrund der geringen
Breite seiner Querträger
benötigt dieser Masttyp
nur einen schmalen
Schutzstreifen.
Die „Tonne“ nimmt bei
etwa gleicher Höhe wie
der Mast typ „Tanne“
einen noch geringeren
Waldschutzstreifen in
Anspruch.
Dieser niedrige, aber dafür
breitere Masttyp findet an
exponierten Stellen Ein satz, um die Freileitung
besser ins Landschaftsbild
einzupassen.
EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 07
Technologie und Umsetzung:
Unsere Erdkabel
Die Trassenführung folgt in der Regel öffentlichen Wegen.
Erdkabel werden im Boden verlegt und müssen daher
aufwendiger isoliert werden. Darüber hinaus werden
Erdkabel üblicherweise in PVC-Kabelschutzrohre
eingezogen.
Bei der Erdverkabelung einer 110-kV-Verbindung folgt
die Trassenführung in der Regel dem Verlauf öffentlicher Wege. Die Gräben für die dafür notwendigen
Kabelschutzrohre werden größtenteils in offener
Bauweise ausgeführt. Anschließend werden sie wieder
verschlossen und die Oberflächen wiederhergestellt.
Bei schwierigen Geländeverhältnissen werden die
Rohre durch eine Spülbohrung eingebracht.
Die beauftragte Tiefbaufirma verlegt die Kabelschutzrohre in der Regel mittels einer Wanderbaustelle.
Diese hat eine Länge von bis zu 50 Metern und eine
Breite von etwa 13 Metern.
Hochspannungskabel eingezogen werden. Es folgt die
Muffenmontage, bei der die einzelnen Kabelstränge
miteinander verbunden werden. Anschließend werden
die Gruben verfüllt und die Erdoberfläche in den
Ausgangszustand gebracht. Bei 110-kV-Verbindungen
werden die Kabel in rund 1,2 Metern Tiefe verlegt.
Nachdem die Leerrohranlage fertiggestellt ist, werden
im Abstand von etwa 1.000 Metern sogenannte
Muffengruben ausgehoben, von denen aus die 110-kV-
Wie die Ausführungsdetails für den Fall einer Erdverkabelung aussehen, steht derzeit noch nicht fest und
ist Gegenstand weiterer Planungen.
Regelprofil: 110-kV-Kabelgraben
Oberboden
Grabenaushub
2,00 m
3,00 m
Kabelgraben
1,00 m
2,50 m
Baustraße
1,00 m
3,50 m
08 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION
Der erste Schritt im Genehmigungsprozess
Das Raumordnungsverfahren: Ein Korridor für die Leitung wird festgelegt.
Das Raumordnungsverfahren ist der erste Schritt
des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozesses.
Es stellt sicher, dass das Vorhaben mit den Zielen,
Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der
Raumordnung übereinstimmt.
Das Raumordnungsverfahren legt im Wesentlichen
fest, in welchem der untersuchten Korridore die
Trassenführung weiter zu planen ist. Hierzu prüft
die zuständige Raumordnungsbehörde die eingereichten Antragsunterlagen. In Rheinland-Pfalz ist
dies das Referat 41 der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz.
Das Raumordnungsverfahren bereitet Westnetz seit
2013 vor. Bislang sind die vorgesehenen Vorabstimmungen (das sogenannte Scoping) erfolgt, bei denen
Umfang und Inhalt der Antragsunterlagen festgelegt
wurden. Auf den Seiten 10 und 11 sind die möglichen
Trassenkorridore abgebildet, die Westnetz in Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren untersucht
hat.
Sobald der Raumordnungsbehörde die Antragsunterlagen vorliegen, leitet sie das formelle Raumordnungsverfahren ein. Dazu versendet sie die Antragsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme an die
zuständigen Fachbehörden, Verbände und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, wie z. B. Unternehmen
oder die Bundeswehr.
Zusätzlich veranlasst sie, dass die Antragsunterlagen
für einen Monat für jeden Interessierten zugänglich
ausgelegt werden. Sowohl die Träger öffentlicher
Belange als auch alle Bürgerinnen und Bürger haben
dann die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu
den Trassen- und Ausführungsalternativen zu äußern.
Nach Erörterung der Stellungnahmen entscheidet die
Raumordnungsbehörde darüber, ob das Vorhaben
raumverträglich ist. Dabei wägt sie die Belange aller
Beteiligten mit- und untereinander ab. Wesentliches
Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens ist der grobe
Trassenkorridor, der für die weitere Detailplanung
der Leitung von Osburg nach Thalfang maßgeblich ist.
EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 09
Der Ablauf des Raumordnungsverfahrens
Antragsberatungen: Vorabstimmung mit Behörden
Antragskonferenz/Scopingtermin 1
Vorbereitung
Gutachterliche Variantenbewertung
Antragserstellung
Einleitung Raumordnungsverfahren
Durchführung
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung Träger
öffentlicher Belange
Erörterungstermin
Abwägung durch Raumordnungsbehörde
Abschluss
Raumordnerischer Entscheid
1
Im Scopingtermin werden der Umfang und die Tiefe der durchzuführenden Umweltuntersuchungen geklärt.
110-kV-Verbindung Ostburg–Thalfang
Planungsstand Westnetz
(Stand: Mai 2015, vor Genehmigungsprozess)
Untersuchte Trassenkorridore
Freileitung
Untersuchter Erdkabelkorridor
12 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION
Der zweite Schritt im Genehmigungsprozess
Das Planfeststellungsverfahren: Der genaue Trassenverlauf wird bestimmt.
Das Planfeststellungsverfahren stellt den zweiten
Schritt des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozesses dar. Hier wird der genaue Trassenverlauf
festgelegt (unter Berücksichtigung des vorab ermittelten Trassenkorridors). Auch die konkrete
Bauausführung des Vorhabens wird bestimmt (z. B.
Leitungsführung, Schutzstreifen, exakte Lage der
Masten oder Kabelgräben).
Für das Planfeststellungsverfahren wird der mögliche
Trassenbereich exakt vermessen. Zudem bewerten
Gutachter die in Anspruch genommenen Flächen
umweltfachlich. Auf dieser Basis stimmt Westnetz
die detaillierte Planung mit den Grundstückseigentümern und den Trägern öffentlicher Belange, wie
z. B. Behörden, ab. Sobald dies erfolgt ist, wird Westnetz den Antrag für das Planfeststellungsverfahren
bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
In Rheinland-Pfalz ist dies das Referat 21a der Strukturund Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz.
Wie im Raumordnungsverfahren erfolgt auch im Planfeststellungsverfahren eine direkte Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und eine einmonatige
öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen. Dort
können sowohl die Träger öffentlicher Belange als
auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
Anregungen und Bedenken zu der konkreten Detailplanung abgeben.
Anschließend werden die Stellungnahmen in einem
gemeinsamen Termin mit allen Verfahrensbeteiligten
erörtert. Die Planfeststellungsbehörde wägt danach
die Belange aller Beteiligten mit- und untereinander
ab. Sie entscheidet im Planfeststellungsbeschluss über
die konkrete Vorhabenausführung und die einzuhaltenden Auflagen. Der Planfeststellungsbeschluss ist
die öffentlich-rechtliche Genehmigung für den Bau
und Betrieb einer Leitung. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens wird auch entschieden, ob die
110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang als
Erdkabel oder Freileitung durchgeführt wird.
Wie eine Hochspannungsleitung mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt auf neuen Trassen ausgeführt wird, regelt § 43 h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Demnach ist eine Verbindung wie
Osburg–Thalfang nur unter bestimmten Voraussetzungen als Freileitung möglich: Diese ist grundsätzlich nur dann genehmigungsfähig, wenn die Gesamtkosten der Erdkabelvariante die Gesamtkosten der
technisch vergleichbaren Freileitungsvariante um
das 2,75-fache überschreiten.
Nach ersten Schätzungen liegen die Investitionskosten
für eine Erdverkabelung bei der Verbindung von
Osburg nach Thalfang aktuell über dem 2,75-fachen
der Kosten für eine Freileitung. Daher geht Westnetz
derzeit davon aus, dass die 110-kV-Verbindung als
Freileitung genehmigungsfähig ist.
Der für die Ausführung maßgebliche Kostenfaktor
wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens nochmals genauer berechnet werden. Dabei werden die
Investitionskosten für die genau festgelegte Trasse
zu den dann gültigen Marktpreisen zugrunde gelegt.
EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 13
Der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
Vorabstimmung mit Behörden
Scopingtermin 1
Vorbereitung
Trassierung und Gutachten
Antragserstellung
Einleitung Planfestellungsverfahren
Durchführung
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung Träger
öffentlicher Belange
Erörterungstermin
Abwägung durch Planfeststellungsbehörde
Abschluss
Planfeststellungsbeschluss
1
Im Scopingtermin werden der Umfang und die Tiefe der durchzuführenden Umweltuntersuchungen geklärt.
14 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION
Inanspruchnahme von Grundstücken
Das Recht zur Nutzung wird im Rahmen des Neubauprojektes entschädigt.
Bau, Bestand und Betrieb von Hochspannungsleitungen sind nicht möglich, ohne private Grundstücke in Anspruch zu nehmen.
Muffenbauwerken sowie Ernteausfälle während der
Bauzeit. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Westnetz GmbH erfolgt nicht.
Bei jedem Grundstück, das durch den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Trassenverlauf in
Anspruch genommen werden muss, wird der Eigentümer für die Sicherung der Inanspruchnahme entschädigt.
Die Höhe der Entschädigung für die Überspannung
eines Grundstücks mit Leiterseilen oder einer Erdverkabelung innerhalb eines Schutzstreifens richtet
sich nach dem Verkehrswert der Fläche. Die Entschädigung für Maststandorte erfolgt nach einer
Entschädigungstabelle, die gutachterlich festgelegt
wird.
Im Rahmen der privatrechtlichen Verhandlungen
bindet Westnetz die Eigentümer auf der Suche nach
einvernehmlichen Lösungen ein.
Entschädigt werden alle durch das Vorhaben entstehenden Rechts- und Nutzungseinschränkungen.
Dabei handelt es sich um wirtschaftliche Nachteile,
die durch die Baumaßnahmen entstehen. Beispiele
hierfür sind die grundbuchliche Sicherung von Schutzstreifen, die Errichtung von Leitungsmasten oder
16 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION
Elektrische und magnetische Felder
Grenzwerte bei Freileitungen und Erdkabeln klar unterschritten
Hochspannungsleitungen werden grundsätzlich so
geplant, dass die bestehenden Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder nicht nur eingehalten,
sondern deutlich unterschritten werden.
Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist der
Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch
niederfrequente elektrische und magnetische Felder
wie jenen der 110-kV-Verbindung von Osburg nach
Thalfang nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gewährleistet, da die bestehenden Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Um diesen
Schutz fortwährend sicherzustellen, beobachtet und
analysiert das Bundesamt für Strahlenschutz laufend
den aktuellen Forschungsstand.
Das elektrische Feld, das durch die Spannung entsteht, wird in Kilovolt pro Meter (kV/m) gemessen.
Die Ursache des magnetischen Feldes ist hingegen
der Strom. Die magnetische Flussdichte wird in Mikrotesla (µT) angegeben und beschreibt die Stärke des
Magnetfeldes.
Die beiden Grafiken veranschaulichen, dass die Feldstärken der elektrischen und magnetischen Felder den
gesetzlichen Grenzwert im Falle eines Freileitungsbaus von Osburg nach Thalfang fast um die Hälfte
unterschreiten und mit zunehmendem Abstand von
den Leiterseilen schnell abnehmen. Bei einer Erdverkabelung treten nach außen keine elektrischen Felder
auf. Sie werden nahezu vollständig abgeschirmt. Das
magnetische Feld unterschreitet den Grenzwert auch
bei einer Erdverkabelung deutlich.
Voraussichtliche Stärke der magnetischen und elektrischen Felder der 110-kV-Verbindung Osburg–Thalfang
Magnetische Flussdichte in µT
100
Elektrische Feldstärke
im Verhältnis zur Trassenentfernung
Freileitung (1 m Höhe)
Kabel (0,2 m Höhe)
Grenzwert 26. BImSchV
80
60
40
20
0
–200
–150
–100 –50
0
50
100 150
Entfernung von der Trassenmitte in m
200
Elektrische Feldstärke in kV/m
Magnetische Flussdichte
im Verhältnis zur Trassenentfernung
5
4
Freileitung (1 m Höhe)
Grenzwert 26. BImSchV
3
2
1
0
–200 –150
–100 – 50
0
50
100 150
Entfernung von der Trassenmitte in m
200
EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 17
Elektrische und magnetische Felder im Alltag
Diese treten auch bei Haushaltsgeräten auf.
Wenn wir elektrische Haushaltsgeräte benutzen,
entstehen elektrische und magnetische Felder.
Diese sind daher Bestandteil unserer täglichen
Umgebung.
Die elektrischen Feldstärken sind im Haushalt aufgrund der niedrigen Spannung in der Regel sehr
niedrig. Allerdings können die magnetischen Feldstärken im unmittelbaren Nahbereich von Haushaltsgeräten relativ hohe Werte annehmen.
Grundsätzlich können zum Beispiel durch den Einsatz eines Rasierapparats magnetische Felder im
Nahbereich des Körpers entstehen, die das 30-fache
von denjenigen unterhalb einer 110-kV-Freileitung
betragen können.
Magnetische Flussdichte von alltäglichen Haushaltsgeräten
Magnetische
Flussdichte in µT
Abstand: 3 cm
6,00–2.000,00
15,00–1.500,00
200,00–800,00
1,00–50,00
8,00–30,00
Magnetische
Flussdichte in µT
Abstand: 30 cm
0,01–7,00
0,08–9,00
2,00–20,00
0,15–0,50
0,12–0,30
µT: Mikrotesla, physikalische Größe und Maßeinheit für die magnetische Flussdichte
18 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION
Umweltverträglichkeit:
Möglichst geringer Eingriff in Natur und Landschaft
Schutzgüter wie Mensch, Landschaft, Tiere und biologische Vielfalt im Fokus
Beim Bau der 110-kV-Verbindung von Osburg nach
Thalfang stellt die vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung sicher, dass der Eingriff in Natur und
Landschaft geringstmöglich ist.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden
insbesondere die sogenannten „raumbedeutsamen
Umweltauswirkungen“ des Vorhabens untersucht.
Dabei wird begutachtet, inwiefern sich die Verbindung
auf die verschiedenen Schutzgüter auswirken könnte.
Zu diesen Schutzgütern zählt neben dem Menschen
auch die Landschaft sowie Tiere, Pflanzen und die
biologische Vielfalt (v. a. Biotope und Vogelarten).
Zudem werden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter geprüft.
Die Ergebnisse der zu diesem Zweck durchgeführten
Datenrecherchen und Freilandkartierungen dienen als
wichtige Grundlage für die Trassenfindung. Zudem
können daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen
abgeleitet werden.
Zu den möglichen Schutzmaßnahmen zählt zum Beispiel der Einsatz von Vogelseilmarkierungen. Einige
Vogelarten, darunter Störche und Kraniche, können
unter bestimmten Umständen mit Stromleitungen
kollidieren, da sie die relativ dünnen Erdseile an der
Spitze der Masten im Flug häufig schlecht wahrnehmen. Um die Vögel besser vor einer Kollision mit der
Leitung zu schützen, setzt Westnetz die seit Jahren
erfolgreich erprobten Vogelmarkierungen ein. Dabei
handelt es sich um gut sichtbare Plastikmarkierungen,
die am Erdseil angebracht werden. So können die
Vögel die Leitung frühzeitig erkennen und überfliegen.
Eine weitere Schutzmaßnahme, um zu vermeiden, dass
bestimmte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt
werden, ist die sogenannte Umweltbaubegleitung.
Dabei handelt es sich um einen Gutachter, der Westnetz als fachkundiger Partner während der Bauphase
beratend zur Seite steht, wenn es um natur- und umweltschutzfachliche Belange geht.
Ansprechpartner
bei Bürgeranfragen
Karl Stephan Steinbach
Abteilung Genehmigungen
der Westnetz GmbH
Bürgeranfragen
T +49 231 438-3321
E [email protected]
Postanschrift
Westnetz GmbH
Karl Stephan Steinbach
Florianstraße 15–21
44139 Dortmund
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www.leitung-osburg-thalfang.de
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T +49 651 812-2299
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