Mit der Energiewende Schritt halten – eine Windstromleitung für die Region Planung der 110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang VORWORT 03 Sehr geehrte Damen und Herren, die Energiewende ist in den letzten Jahren immer sichtbarer geworden, besonders in Rheinland-Pfalz. Vielerorts entstehen im gesamten Bundesland wie auch im Hunsrück zahlreiche neue Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, welche die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern wie Kohle, Gas oder Kernkraft nach und nach ersetzen. Der zunehmende Ausbau erneuerbarer Energien stellt die Stromversorgung vor neue Herausforderungen. Der Transport des regenerativ erzeugten Stroms zu den Verbrauchern erfordert Netze, die diese Aufgabe sicher bewältigen. Dabei handelt es sich nicht nur um „Stromautobahnen“ vom windreichen Norden in den Süden Deutschlands. Auch leistungsfähige „Stromlandstraßen“ sind erforderlich. Diese bringen den Strom, der im ländlichen und vergleichsweise dünn besiedelten Raum aus immer mehr kleineren regenerativen Energiequellen gewonnen wird, bis in die verbrauchsstarken Zentren. Im Rahmen der Energiewende hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz das Ziel, mindestens zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Dieser zusätzliche Strom muss mit Hilfe der „Stromlandstraßen“ zu den Verbrauchern transportiert werden. Die Kapazität des bestehenden Verteilnetzes reicht jedoch bei dem gegenwärtigen Windkraftzuwachs in der Region Hunsrück voraussichtlich ab 2017 nicht mehr aus. Als zuständige Netzbetreiberin plant Westnetz daher den Bau einer 110-kV-Verbindung zwischen den Umspannwerken Osburg und Thalfang. Diese wird, je nach späterer Ausführungsvariante, rund 20 Kilometer lang werden. Die Inbetriebnahme der neuen Verbindung ist je nach Verlauf des Planungsverfahrens ab Ende 2019 bzw. Anfang 2020 zu erwarten. Westnetz ist es als zuständiger Netzbetreiberin ein wichtiges Anliegen, alle Bürgerinnen und Bürger der Region Osburg-Thalfang frühzeitig in die Planungsphasen dieses Projektes einzubeziehen. Unser Ziel ist es, die erforderliche Verbindung von Osburg nach Thalfang im Dialog transparent mit allen Beteiligten umzusetzen, zu denen unter anderem Behörden, Gutachter und Grundstückseigentümer gehören. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie bereits vor dem Beginn des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens über den aktuellen Planungsstand des Projektes informieren. Im Internet haben wir unter der Adresse www.leitungosburg-thalfang.de Informationen zum Vorhaben bereitgestellt. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen als Ansprechpartner für den Bürgerdialog gerne persönlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Karl Stephan Steinbach Ihr Ansprechpartner aus dem Planungsteam der Abteilung Genehmigungen der Westnetz GmbH Ansprechpartner bei Bürgeranfragen Karl Stephan Steinbach Abteilung Genehmigungen der Westnetz GmbH Bürgertelefon T +49 231 438-3321 Projekt-E-Mail leitung-osburg-thalfang@ westnetz.de Projektwebseite www.leitung-osburgthalfang.de Postanschrift Westnetz GmbH Karl Stephan Steinbach Florianstraße 15–21 44139 Dortmund 04 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 110-kV-Neubauprojekt Osburg –Thalfang Hintergrund und Bedarf des geplanten Leitungsbaus Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Pfeiler der Energiewende. Auch in den Regionen Hunsrück und Mosel-Saar hat diese die Stromerzeugung maßgeblich beeinflusst. Besonders in den vergangenen Jahren wurden hier zahlreiche Solar-, Biomasse- und vor allem neue Windkraftanlagen installiert. Im Rahmen der Energiewende hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz das Ziel, bereits 2030 hundert Prozent seines Strombedarfs bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Mindestens zwei Prozent der Landesfläche sollen dabei für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Die dadurch zu erwartende zusätzliche Windenergieleistung, die häufig in ländlichen Gegenden und Gebieten mit wenig Verbrauch produziert wird, muss über das 110-kV-Hochspannungsnetz abtransportiert werden. Da jedoch die Kapazität des bestehenden Verteilnetzes bei dem gegenwärtigen Windkraftzuwachs in der Region Hunsrück voraussichtlich ab 2017 nicht mehr ausreicht, wird eine neue 110-kV- Verbindung zwischen den bereits bestehenden Umspannwerken in Osburg (Kreis Trier-Saarburg) und Thalfang (Kreis Bernkastel-Wittlich) erforderlich. Als zuständige Netzbetreiberin plant Westnetz diese Windstromleitung. Die Verbindung Osburg–Thalfang wird sicherstellen, dass die überschüssige Leistung aus dem erwarteten Windkraftzuwachs in das regionale Verbundnetz eingespeist werden kann. Dies wird am Umspannwerk Osburg über die 380-kV-Netzkuppelstelle des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers erfolgen. Bei den Planungen zur 110-kV-Verbindung Osburg– Thalfang steht Westnetz derzeit vor dem offiziellen Verfahrensbeginn. Auf Basis des festgestellten Bedarfs hat das Unternehmen seit Anfang 2013 verschiedene Trassenvarianten erarbeitet. Deren Eignung wird im ersten Schritt des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozesses, dem Raumordnungsverfahren, geprüft. Den Antrag hierfür beabsichtigt Westnetz in der zweiten Jahreshälfte 2015 einzureichen. EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 05 Im Überblick: Der zeitliche Ablauf des Genehmigungsprozesses Die Inbetriebnahme könnte ab Ende 2019 bzw. Anfang 2020 erfolgen. Von den ersten Planungsansätzen bis zum Bau einer neuen Hochspannungsleitung bzw. Erdkabelverbindung vergehen in der Regel mehrere Jahre. Auf diesem Weg ist ein öffentlich-rechtlicher Genehmigungsprozess vorgesehen. Nachdem der Bedarf für den Bau der 110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang festgestellt wurde, hat Westnetz Anfang 2013 mit den Planungen begonnen. Nach Ortsbegehungen, Datenrecherchen und Abstimmungsgesprächen wurden gemeinsam mit Vertretern von Gemeinden, Landkreisen und Behörden verschiedene Trassenvarianten diskutiert und entsprechende Untersuchungskorridore festgelegt. Diese sind auf der Übersichtskarte auf Seite 10 und 11 dargestellt. Im nun folgenden Raumordnungsverfahren werden diese Varianten auf ihre Raumverträglichkeit hin überprüft. Den Antrag für diesen ersten Schritt des Genehmigungsprozesses beabsichtigt Westnetz in Bedarfsermittlung Welche Maßnahmen? 2012 der zweiten Jahreshälfte 2015 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Wenn dies erfolgt ist, kann das Raumordnungsverfahren 2016 zum Abschluss kommen. Erst danach kann das Planfeststellungsverfahren auf dieser Grundlage vorbereitet werden. Im Planfeststellungsverfahren wird der genaue Verlauf der Trasse festgelegt und entschieden, ob die Verbindung als Freileitung oder Erdkabel gebaut wird. Die Vorbereitungen für diesen zweiten Schritt des Genehmigungsprozesses sind erfahrungsgemäß abstimmungs- und zeitintensiv. Daher ist nicht vor Ende 2017 mit dessen Eröffnung zu rechnen. Der Planfeststellungsbeschluss bildet den Abschluss eines erfolgreichen Planfeststellungsverfahrens. Damit liegt die Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer Leitung vor. Die Verbindung Osburg–Thalfang könnte nach Einschätzung der Westnetz gegen Ende des Jahres 2019 oder Anfang 2020 fertiggestellt sein. Planung und Genehmigung In welchen Korridoren? Welcher Verlauf? Raumordnungsverfahren Planfeststellungsverfahren 2013–2016 2017–2018 Umsetzung Bau 2018–2019 Inbetriebnahme 2019–2020 06 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION Technologie und Umsetzung: Unsere Freileitungsmasten Stahlgittermasten passen sich durch transparente Bauweise in die Umgebung ein. Bei Freileitungen werden die stromführenden Leiterseile über Maste geführt. Im Gegensatz zu Erdkabeln ist keine aufwendige Isolation erforderlich. Luft ist hier das Isolationsmedium. Beim Bau neuer Hochspannungsleitungen werden in der Regel Stahlgittermasten eingesetzt. Eine transparente Bauweise und der landschaftsangepasste Schutzanstrich dieser Masten tragen dazu bei, dass sich die Freileitung weitgehend in die Umgebung einpasst. Grundsätzlich gibt es verschiedene Masttypen, die beim Bau der 110-kV-Verbindung Osburg–Thalfang in Frage kommen: „Donau“, die sich ähnelnde „Tanne“ bzw. „Tonne“ und „Einebene“. Die Grundtypen dieser Masten haben eine Regelhöhe zwischen 30 und 33 Metern. Die seitlich angebrachten Querträger (Traversen) haben eine Länge von 4,5 bis 12,5 Metern. Die Höhe der einzelnen Masten ist allerdings auch von deren Abständen untereinander abhängig. Örtliche Gegebenheiten, wie z. B. die Topographie oder abstandsrelevante Objekte (z. B. Straßen, Wege, Schienen, Gebäude), haben ebenfalls Einfluss. Die verschiedenen Masttypen können flexibel eingesetzt werden: So können zum Beispiel dort, wo die Trassenbreite möglichst gering gehalten werden soll, höhere Tannen- oder Tonnen-Masttypen mit einem schmaleren Schutzstreifen genutzt werden. Die niedrigeren, aber dafür breiteren EinebenenMast typen kommen bei hervorgehobenen Stellen, wie z. B. auf Hügeln, zum Einsatz. Welche Mastdesigns für den Fall einer Freileitung an welcher Stelle zum Einsatz kommen, steht derzeit noch nicht fest und ist Gegenstand weiterer Planungen. Masttyp „Donau“ Masttyp „Tanne“ Masttyp „Tonne“ Masttyp „Einebene“ Dieser Standardmasttyp kommt im Netzgebiet der Westnetz am häufigsten zum Einsatz. Aufgrund der geringen Breite seiner Querträger benötigt dieser Masttyp nur einen schmalen Schutzstreifen. Die „Tonne“ nimmt bei etwa gleicher Höhe wie der Mast typ „Tanne“ einen noch geringeren Waldschutzstreifen in Anspruch. Dieser niedrige, aber dafür breitere Masttyp findet an exponierten Stellen Ein satz, um die Freileitung besser ins Landschaftsbild einzupassen. EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 07 Technologie und Umsetzung: Unsere Erdkabel Die Trassenführung folgt in der Regel öffentlichen Wegen. Erdkabel werden im Boden verlegt und müssen daher aufwendiger isoliert werden. Darüber hinaus werden Erdkabel üblicherweise in PVC-Kabelschutzrohre eingezogen. Bei der Erdverkabelung einer 110-kV-Verbindung folgt die Trassenführung in der Regel dem Verlauf öffentlicher Wege. Die Gräben für die dafür notwendigen Kabelschutzrohre werden größtenteils in offener Bauweise ausgeführt. Anschließend werden sie wieder verschlossen und die Oberflächen wiederhergestellt. Bei schwierigen Geländeverhältnissen werden die Rohre durch eine Spülbohrung eingebracht. Die beauftragte Tiefbaufirma verlegt die Kabelschutzrohre in der Regel mittels einer Wanderbaustelle. Diese hat eine Länge von bis zu 50 Metern und eine Breite von etwa 13 Metern. Hochspannungskabel eingezogen werden. Es folgt die Muffenmontage, bei der die einzelnen Kabelstränge miteinander verbunden werden. Anschließend werden die Gruben verfüllt und die Erdoberfläche in den Ausgangszustand gebracht. Bei 110-kV-Verbindungen werden die Kabel in rund 1,2 Metern Tiefe verlegt. Nachdem die Leerrohranlage fertiggestellt ist, werden im Abstand von etwa 1.000 Metern sogenannte Muffengruben ausgehoben, von denen aus die 110-kV- Wie die Ausführungsdetails für den Fall einer Erdverkabelung aussehen, steht derzeit noch nicht fest und ist Gegenstand weiterer Planungen. Regelprofil: 110-kV-Kabelgraben Oberboden Grabenaushub 2,00 m 3,00 m Kabelgraben 1,00 m 2,50 m Baustraße 1,00 m 3,50 m 08 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION Der erste Schritt im Genehmigungsprozess Das Raumordnungsverfahren: Ein Korridor für die Leitung wird festgelegt. Das Raumordnungsverfahren ist der erste Schritt des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozesses. Es stellt sicher, dass das Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Das Raumordnungsverfahren legt im Wesentlichen fest, in welchem der untersuchten Korridore die Trassenführung weiter zu planen ist. Hierzu prüft die zuständige Raumordnungsbehörde die eingereichten Antragsunterlagen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Referat 41 der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Das Raumordnungsverfahren bereitet Westnetz seit 2013 vor. Bislang sind die vorgesehenen Vorabstimmungen (das sogenannte Scoping) erfolgt, bei denen Umfang und Inhalt der Antragsunterlagen festgelegt wurden. Auf den Seiten 10 und 11 sind die möglichen Trassenkorridore abgebildet, die Westnetz in Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren untersucht hat. Sobald der Raumordnungsbehörde die Antragsunterlagen vorliegen, leitet sie das formelle Raumordnungsverfahren ein. Dazu versendet sie die Antragsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme an die zuständigen Fachbehörden, Verbände und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie z. B. Unternehmen oder die Bundeswehr. Zusätzlich veranlasst sie, dass die Antragsunterlagen für einen Monat für jeden Interessierten zugänglich ausgelegt werden. Sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch alle Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu den Trassen- und Ausführungsalternativen zu äußern. Nach Erörterung der Stellungnahmen entscheidet die Raumordnungsbehörde darüber, ob das Vorhaben raumverträglich ist. Dabei wägt sie die Belange aller Beteiligten mit- und untereinander ab. Wesentliches Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens ist der grobe Trassenkorridor, der für die weitere Detailplanung der Leitung von Osburg nach Thalfang maßgeblich ist. EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 09 Der Ablauf des Raumordnungsverfahrens Antragsberatungen: Vorabstimmung mit Behörden Antragskonferenz/Scopingtermin 1 Vorbereitung Gutachterliche Variantenbewertung Antragserstellung Einleitung Raumordnungsverfahren Durchführung Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung Träger öffentlicher Belange Erörterungstermin Abwägung durch Raumordnungsbehörde Abschluss Raumordnerischer Entscheid 1 Im Scopingtermin werden der Umfang und die Tiefe der durchzuführenden Umweltuntersuchungen geklärt. 110-kV-Verbindung Ostburg–Thalfang Planungsstand Westnetz (Stand: Mai 2015, vor Genehmigungsprozess) Untersuchte Trassenkorridore Freileitung Untersuchter Erdkabelkorridor 12 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION Der zweite Schritt im Genehmigungsprozess Das Planfeststellungsverfahren: Der genaue Trassenverlauf wird bestimmt. Das Planfeststellungsverfahren stellt den zweiten Schritt des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozesses dar. Hier wird der genaue Trassenverlauf festgelegt (unter Berücksichtigung des vorab ermittelten Trassenkorridors). Auch die konkrete Bauausführung des Vorhabens wird bestimmt (z. B. Leitungsführung, Schutzstreifen, exakte Lage der Masten oder Kabelgräben). Für das Planfeststellungsverfahren wird der mögliche Trassenbereich exakt vermessen. Zudem bewerten Gutachter die in Anspruch genommenen Flächen umweltfachlich. Auf dieser Basis stimmt Westnetz die detaillierte Planung mit den Grundstückseigentümern und den Trägern öffentlicher Belange, wie z. B. Behörden, ab. Sobald dies erfolgt ist, wird Westnetz den Antrag für das Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Referat 21a der Strukturund Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Wie im Raumordnungsverfahren erfolgt auch im Planfeststellungsverfahren eine direkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine einmonatige öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen. Dort können sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken zu der konkreten Detailplanung abgeben. Anschließend werden die Stellungnahmen in einem gemeinsamen Termin mit allen Verfahrensbeteiligten erörtert. Die Planfeststellungsbehörde wägt danach die Belange aller Beteiligten mit- und untereinander ab. Sie entscheidet im Planfeststellungsbeschluss über die konkrete Vorhabenausführung und die einzuhaltenden Auflagen. Der Planfeststellungsbeschluss ist die öffentlich-rechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Leitung. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens wird auch entschieden, ob die 110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang als Erdkabel oder Freileitung durchgeführt wird. Wie eine Hochspannungsleitung mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt auf neuen Trassen ausgeführt wird, regelt § 43 h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Demnach ist eine Verbindung wie Osburg–Thalfang nur unter bestimmten Voraussetzungen als Freileitung möglich: Diese ist grundsätzlich nur dann genehmigungsfähig, wenn die Gesamtkosten der Erdkabelvariante die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitungsvariante um das 2,75-fache überschreiten. Nach ersten Schätzungen liegen die Investitionskosten für eine Erdverkabelung bei der Verbindung von Osburg nach Thalfang aktuell über dem 2,75-fachen der Kosten für eine Freileitung. Daher geht Westnetz derzeit davon aus, dass die 110-kV-Verbindung als Freileitung genehmigungsfähig ist. Der für die Ausführung maßgebliche Kostenfaktor wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens nochmals genauer berechnet werden. Dabei werden die Investitionskosten für die genau festgelegte Trasse zu den dann gültigen Marktpreisen zugrunde gelegt. EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 13 Der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens Vorabstimmung mit Behörden Scopingtermin 1 Vorbereitung Trassierung und Gutachten Antragserstellung Einleitung Planfestellungsverfahren Durchführung Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung Träger öffentlicher Belange Erörterungstermin Abwägung durch Planfeststellungsbehörde Abschluss Planfeststellungsbeschluss 1 Im Scopingtermin werden der Umfang und die Tiefe der durchzuführenden Umweltuntersuchungen geklärt. 14 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION Inanspruchnahme von Grundstücken Das Recht zur Nutzung wird im Rahmen des Neubauprojektes entschädigt. Bau, Bestand und Betrieb von Hochspannungsleitungen sind nicht möglich, ohne private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Muffenbauwerken sowie Ernteausfälle während der Bauzeit. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Westnetz GmbH erfolgt nicht. Bei jedem Grundstück, das durch den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Trassenverlauf in Anspruch genommen werden muss, wird der Eigentümer für die Sicherung der Inanspruchnahme entschädigt. Die Höhe der Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit Leiterseilen oder einer Erdverkabelung innerhalb eines Schutzstreifens richtet sich nach dem Verkehrswert der Fläche. Die Entschädigung für Maststandorte erfolgt nach einer Entschädigungstabelle, die gutachterlich festgelegt wird. Im Rahmen der privatrechtlichen Verhandlungen bindet Westnetz die Eigentümer auf der Suche nach einvernehmlichen Lösungen ein. Entschädigt werden alle durch das Vorhaben entstehenden Rechts- und Nutzungseinschränkungen. Dabei handelt es sich um wirtschaftliche Nachteile, die durch die Baumaßnahmen entstehen. Beispiele hierfür sind die grundbuchliche Sicherung von Schutzstreifen, die Errichtung von Leitungsmasten oder 16 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION Elektrische und magnetische Felder Grenzwerte bei Freileitungen und Erdkabeln klar unterschritten Hochspannungsleitungen werden grundsätzlich so geplant, dass die bestehenden Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten werden. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder wie jenen der 110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gewährleistet, da die bestehenden Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Um diesen Schutz fortwährend sicherzustellen, beobachtet und analysiert das Bundesamt für Strahlenschutz laufend den aktuellen Forschungsstand. Das elektrische Feld, das durch die Spannung entsteht, wird in Kilovolt pro Meter (kV/m) gemessen. Die Ursache des magnetischen Feldes ist hingegen der Strom. Die magnetische Flussdichte wird in Mikrotesla (µT) angegeben und beschreibt die Stärke des Magnetfeldes. Die beiden Grafiken veranschaulichen, dass die Feldstärken der elektrischen und magnetischen Felder den gesetzlichen Grenzwert im Falle eines Freileitungsbaus von Osburg nach Thalfang fast um die Hälfte unterschreiten und mit zunehmendem Abstand von den Leiterseilen schnell abnehmen. Bei einer Erdverkabelung treten nach außen keine elektrischen Felder auf. Sie werden nahezu vollständig abgeschirmt. Das magnetische Feld unterschreitet den Grenzwert auch bei einer Erdverkabelung deutlich. Voraussichtliche Stärke der magnetischen und elektrischen Felder der 110-kV-Verbindung Osburg–Thalfang Magnetische Flussdichte in µT 100 Elektrische Feldstärke im Verhältnis zur Trassenentfernung Freileitung (1 m Höhe) Kabel (0,2 m Höhe) Grenzwert 26. BImSchV 80 60 40 20 0 –200 –150 –100 –50 0 50 100 150 Entfernung von der Trassenmitte in m 200 Elektrische Feldstärke in kV/m Magnetische Flussdichte im Verhältnis zur Trassenentfernung 5 4 Freileitung (1 m Höhe) Grenzwert 26. BImSchV 3 2 1 0 –200 –150 –100 – 50 0 50 100 150 Entfernung von der Trassenmitte in m 200 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION 17 Elektrische und magnetische Felder im Alltag Diese treten auch bei Haushaltsgeräten auf. Wenn wir elektrische Haushaltsgeräte benutzen, entstehen elektrische und magnetische Felder. Diese sind daher Bestandteil unserer täglichen Umgebung. Die elektrischen Feldstärken sind im Haushalt aufgrund der niedrigen Spannung in der Regel sehr niedrig. Allerdings können die magnetischen Feldstärken im unmittelbaren Nahbereich von Haushaltsgeräten relativ hohe Werte annehmen. Grundsätzlich können zum Beispiel durch den Einsatz eines Rasierapparats magnetische Felder im Nahbereich des Körpers entstehen, die das 30-fache von denjenigen unterhalb einer 110-kV-Freileitung betragen können. Magnetische Flussdichte von alltäglichen Haushaltsgeräten Magnetische Flussdichte in µT Abstand: 3 cm 6,00–2.000,00 15,00–1.500,00 200,00–800,00 1,00–50,00 8,00–30,00 Magnetische Flussdichte in µT Abstand: 30 cm 0,01–7,00 0,08–9,00 2,00–20,00 0,15–0,50 0,12–0,30 µT: Mikrotesla, physikalische Größe und Maßeinheit für die magnetische Flussdichte 18 EINE WINDSTROMLEITUNG FÜR DIE REGION Umweltverträglichkeit: Möglichst geringer Eingriff in Natur und Landschaft Schutzgüter wie Mensch, Landschaft, Tiere und biologische Vielfalt im Fokus Beim Bau der 110-kV-Verbindung von Osburg nach Thalfang stellt die vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung sicher, dass der Eingriff in Natur und Landschaft geringstmöglich ist. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden insbesondere die sogenannten „raumbedeutsamen Umweltauswirkungen“ des Vorhabens untersucht. Dabei wird begutachtet, inwiefern sich die Verbindung auf die verschiedenen Schutzgüter auswirken könnte. Zu diesen Schutzgütern zählt neben dem Menschen auch die Landschaft sowie Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt (v. a. Biotope und Vogelarten). Zudem werden mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter geprüft. Die Ergebnisse der zu diesem Zweck durchgeführten Datenrecherchen und Freilandkartierungen dienen als wichtige Grundlage für die Trassenfindung. Zudem können daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Zu den möglichen Schutzmaßnahmen zählt zum Beispiel der Einsatz von Vogelseilmarkierungen. Einige Vogelarten, darunter Störche und Kraniche, können unter bestimmten Umständen mit Stromleitungen kollidieren, da sie die relativ dünnen Erdseile an der Spitze der Masten im Flug häufig schlecht wahrnehmen. Um die Vögel besser vor einer Kollision mit der Leitung zu schützen, setzt Westnetz die seit Jahren erfolgreich erprobten Vogelmarkierungen ein. Dabei handelt es sich um gut sichtbare Plastikmarkierungen, die am Erdseil angebracht werden. So können die Vögel die Leitung frühzeitig erkennen und überfliegen. Eine weitere Schutzmaßnahme, um zu vermeiden, dass bestimmte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden, ist die sogenannte Umweltbaubegleitung. Dabei handelt es sich um einen Gutachter, der Westnetz als fachkundiger Partner während der Bauphase beratend zur Seite steht, wenn es um natur- und umweltschutzfachliche Belange geht. Ansprechpartner bei Bürgeranfragen Karl Stephan Steinbach Abteilung Genehmigungen der Westnetz GmbH Bürgeranfragen T +49 231 438-3321 E [email protected] Postanschrift Westnetz GmbH Karl Stephan Steinbach Florianstraße 15–21 44139 Dortmund Unsere Projektwebseite www.leitung-osburg-thalfang.de Presseanfragen Westnetz GmbH David Kryszons Eurener Straße 33 54294 Trier T +49 651 812-2299 E [email protected] Impressum Westnetz GmbH Florianstraße 15–21 44139 Dortmund www.westnetz.de
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