Rochlitzer Anzeiger Internetadresse: www.rochlitz.de E-Mail: [email protected] www.facebook.com/StadtRochlitz Amtsblatt für Rochlitz, Königsfeld, Seelitz und Zettlitz 24. Jahrgang Donnerstag, 21. Mai 2015 Nummer Sonder 02 Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge entsprechend § 7 Abs. 3 KomWG und § 21 KomWO Der Gemeindewahlausschuss der Großen Kreisstadt Rochlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Rochlitz am 07.06.2015 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden. Folgende Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel wurde vom Gemeindewahlausschuss festgelegt: Es wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Lfd. Nr. Bezeichnung des Wahlvorschlages Bewerber (Familienname, Vorname) Beruf oder Stand Geburts- Anschrift jahr (Hauptwohnung) 1 Freie Demokratische Partei (FDP) Arndt, Kerstin Oberbürgermeisterin 1961 Rathausstraße 5 09306 Rochlitz 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Dr. Grzelkowski, Martin Arzt 1964 Rathausstraße 24 09306 Rochlitz 3 DIE LINKE DIE LINKE Merbeth, Sven DiplomSozialpädagoge (FH) 1974 Barbarossastraße 51 09112 Chemnitz 4 Dehne Dehne, Frank Diplom-Ingenieur Bauwesen (FH) 1973 Kolkauer Straße 17 09306 Seelitz 5 Krause Krause, Sven Bäcker 1976 Hauptstraße 9 09306 Rochlitz Rochlitz, den 12.05.2015 Kerstin Arndt Oberbürgermeisterin Mario Rosemann Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Impressum: C M Y K Herausgeber: verantwortlich für Bekanntmachungen und Informationen der Stadt und Stadtverwaltung: Oberbürgermeis-terin Kerstin Arndt verantwortlich für den übrigen Inhalt: Leiter der publizierenden Einrichtung, Verbände, Vereine Redaktion: Jörg Richter, Tel.: 03737/78 30 Verantwortlich für Anzeigen/Herstellung/ Verteilung: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz Tel.: 03722 505090, Fax: 03722-5050922, e-mail: [email protected] Die Stadt Rochlitz mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle laut Stadtverwaltung über 4981 Haushalte. Für die Verteilung der bewerbbaren Haushalte benötigt das beauftrage Verteilunternehmen Freie Presse/Blick 4916 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme an den bekannten Auslagestellen bzw im Rathaus aus. Es wird demnach für jeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie den Rochlitzer Anzeiger nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (0371) 656 22100. Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet Rochlitzer Anzeiger Seite 2 21. Mai 2015 Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 finden - die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Rochlitz - die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen gleichzeitig und in demselben Wahlräumen statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 21. Juni 2015. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wahlbezirk Nr. 592 Lage des Wahlraumes: DRK-Hort, Mathesiusstraße 1 Der Wahlraum ist barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: Am Friedenseck Friedrich-August-Straße Am Bahnhof Körnerstraße Bahnhofstraße Teilstück Nr. 20 bis 80 Lindenallee Bahnhofstraße Teilstück Nr. 11 bis 61 Mathesiusstraße Bismarckstraße Teilstück Nr. 17 bis 39 Schillingstraße Bismarckstraße Teilstück Nr. 16 bis 24 Seminarstraße Casparistraße Straße der Jugend Hochuferstraße Am Mönchswinkel 2. Die Stadt Rochlitz ist in folgende vier Wahlbezirke aufgeteilt. Wahlbezirk Nr. 590 Lage des Wahlraumes: Bürgerhaus Rochlitz, Leipziger Straße 15 Der Wahlraum ist barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: Am Anfang Mühlgasse Am Regenbogen Mühlplatz Am Weinberg Noßwitzer Weg Burgstraße Teilstück Nr. 26 bis 36 Poststraße Burgstraße Teilstück Nr. 25 bis 53 Sörnziger Weg Feldstraße Wallgasse Gärtnerstraße Teilstück Nr. 33 bis 43 Wyschitzer Straße Gärtnerstraße Teilstück Nr. 30 bis 46 Ziegeleiweg Hohe Gasse Zwickauer Straße Lehmweg Zwingergasse Leipziger Straße OT Noßwitz Am Hellertal Feldweg Hohle Gasse Lindenstraße Noßwitzer Hauptstraße Rochlitzer Straße Schloßstraße Wahlbezirk Nr. 591 Lage des Wahlraumes: Rathaus Rochlitz, Markt 1 Der Wahlraum ist barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: Bahnhofstraße Teilstück Nr. 1 bis 9 Hauptstraße Bahnhofstraße Teilstück Nr. 2 bis 18 Kirchgasse Bismarckstraße Teilstück Nr. 1 bis 15 Kunigundenplatz Bismarckstraße Teilstück Nr. 2 bis 14 Kunigundenstraße Brückenplatz Markt Brückenstraße Mittweidaer Straße Burgstraße Teilstück Nr. 1 bis 23 Mühlgraben Burgstraße Teilstück Nr. 2 bis 24 Muldengasse Chemnitzer Straße Rathausstraße Clemens-Pfau-Platz Schützenstraße Dresdner Straße Schulgasse Fleischerstraße Sofienplatz Fischergasse Topfmarkt Gärtnerstraße Teilstück Nr. 1 bis 31 Uferstraße Gärtnerstraße Teilstück Nr. 2 bis 28 Waldheimer Straße Gröblitzer Weg OT Zaßnitz An der Lache Am Junkersberg Am Rosenkranz Am Vorderacker Am Vorwerk Wechselburger Weg Zaßnitzer Straße OT Penna/Stöbnig Am Ring Stöbniger Straße Wahlbezirk Nr. 593 Lage des Wahlraumes: Berufliches Schulzentrum, Dr.-Bernstein-Straße 1 Der Wahlraum ist barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: Am Eichberg Mühlenstraße Colditzer Straße Poppitzer Straße Dr.-Bernstein-Straße Talweg Geithainer Straße Am Waldrand Güterstraße Gewerbegebiet Eichberg Obere Lindenbergstraße Rudolf-Zimmermann-Straße Lindenbergstraße Stockhausenstraße OT Breitenborn/Wittgendorf Breitenborner Straße Pappelhöhe Mühlweg Stollsdorfer Straße Peniger Straße Wiesengrund Schulstraße Nr. 29 A In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe für die Oberbürgermeisterwahl und Landratswahl am 7. Juni 2015, um 15:00 Uhr im Speiseraum, 2. Obergeschoss, der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, in 09306 Rochlitz zusammen. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des - Oberbürgermeisters von hellgrüner Farbe; beim zweiten Wahlgang: hellblau. - Landrats von hellgelber Farbe; beim zweiten Wahlgang: weiß. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. 4.1 Der Stimmzettel enthält für die Oberbürgermeisterwahl (hellgrüne Farbe) - die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 4.2 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe) - die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 C M Y K 21. Mai 2015 Seite 3 Rochlitzer Anzeiger Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer für die Oberbürgermeisterwahl und die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Stadt Rochlitz oder durch Briefwahl wählen. Wer nur für die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen. 7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlosse- nen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB). 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Rochlitz, den 11.05.2015 Kerstin Arndt Oberbürgermeisterin Hinweis Falls eine Nachwahl erforderlich ist, erfolgen die Bekanntmachungen der Wahlvorschläge ab dem 13.06.2015 auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Rochlitz unter www.rochlitz.de und in der Freien Presse. Bekanntmachungen der Gemeinde Königsfeld Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 21. Juni 2015. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 1. Die Gemeinde ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. 350 Lage des Wahlraumes: Rat- und Bürgerhaus Königsfeld, Hauptstraße 13 Der Wahlraum ist nicht barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: OT Doberenz Königsfeld Geithainer Straße Dorfstraße Hauptstraße Köttwitzscher Straße OT Köttwitzsch Neugasse Dorfstraße Obere Dorfstraße Schulstraße OT Weißbach Untere Dorfstraße Dorfstraße OT Waldeshöh Waldeshöh C M Y K OT Haide Haide OT Stollsdorf Hauptstraße Wahlbezirk Nr. 351 Lage des Wahlraumes: Bürgerhaus OT Schwarzbach, Hauptstraße 37 Der Wahlraum ist nicht barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: OT Leutenhain OT Schwarzbach Hauptstraße Dorfstraße Querstraße Försterhaus Schulstraße Nauenhainer Straße Waldhaus Obere Dorfstraße Wiesenweg OT Leupahn Colditzer Straße Dorfplatz Hauptstraße Neugasse Siedlung Thierbaumer Straße OT Seupahn Seupahner Straße OT Klein-Seupahn Klein-Seupahn OT Weiditz Dorfstraße Muldenweg In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe für die Landratswahl am 7. Juni 2015, um 15:00 Uhr im Speiseraum, 2. Obergeschoss, der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, in 09306 Rochlitz zusammen. Rochlitzer Anzeiger Seite 4 21. Mai 2015 Bekanntmachungen der Gemeinde Königsfeld 2. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des Landrats von hellgelber Farbe; beim zweiten Wahlgang: weiß. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 3. Jeder Wähler hat eine Stimme. 3.1 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe) - die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 4. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Wer einen Wahlschein für die Landratswahl hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde Königsfeld, einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen. 6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Anschrift, übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB). 8. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Rochlitz, den 11.05.2015 Kerstin Arndt Oberbürgermeisterin Bekanntmachungen der Gemeinde Seelitz Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge entsprechend § 7 Abs. 3 KomWG und § 21 KomWO Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Seelitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Seelitz am 07.06.2015 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird. Es wurde folgender Wahlvorschlag zugelassen: Bezeichnung des Wahlvorschlages Bürgerbewegung Ev.-Luth. Kirchgemeinde Seelitz (Bürgerbewegung Kirche) Bewerber (Familienname, Vorname) Beruf oder Stand Geburts- Anschrift jahr (Hauptwohnung) Oertel, Thomas Motoren- und Baumaschinenschlosser 1961 OT Steudten Hauptstraße 6 A 09306 Seelitz Rochlitz, den 12.05.2015 Kerstin Arndt Oberbürgermeisterin Sabine Findeisen Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses C M Y K 21. Mai 2015 Seite 5 Rochlitzer Anzeiger Bekanntmachungen der Gemeinde Seelitz Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 finden - die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Seelitz - die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen gleichzeitig und in demselben Wahlraum statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 21. Juni 2015. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des - Bürgermeisters von hellgrüner Farbe; beim zweiten Wahlgang: hellblau. - Landrats von hellgelber Farbe; beim zweiten Wahlgang: weiß. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. 2. Die Gemeinde Seelitz ist in folgenden Wahlbezirk aufgeteilt. Wahlbezirk Nr. 630 Der Wahlraum wird im Gemeindeamt Seelitz, Mittweidaer Straße 5, eingerichtet. Der Wahlraum ist barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: OT Döhlen OT Neuwerder Auenstraße Obere Dorfstraße Bergstraße Zschaagwitzer Straße Gartenstraße Haltestelle OT Neuzschaagwitz Markt Aitzendorfer Straße Rochlitzer Weg Schulstraße OT Spernsdorf Siedlerweg Zettlitzer Straße Talstraße OT Zschaagwitz OT Köttern Geringswalder Straße Kötterner Weg OT Seelitz OT Neudörfchen Kolkauer Straße Siedlung OT Städten OT Gröblitz Großstädtener Weg Dorfstraße Kleinstädtener Weg Mittweidaer Straße Zur Mühle OT Gröbschütz Milkauer Straße OT Winkeln Mühle Zschoppelshainer Straße OT Kolkau Am Berg Am Hain Mittlere Dorfstraße OT Zetteritz Hohlweg Naundorfer Straße Teichstraße OT Pürsten Alte Hauptstraße OT Seebitzschen Seebitzschener Straße OT Zschauitz Gröbschützer Straße OT Sörnzig Am Ring Sörnziger Straße OT Beedeln Chemnitzer Straße Untere Dorfstraße C M Y K 4.1 Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl (hellgrüne Farbe) - den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs.2 KomWO bekannte Anschrift des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlages sowie - eine freie Zeile. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den aufgeführten Bewerber oder eine andere wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 Sächs GemO) durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet. 4.2 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe) - die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs.2 KomWO bekanntgemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer für die Bürgermeisterwahl und die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum der Gemeinde Seelitz oder durch Briefwahl wählen. Wer nur für die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen.. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. 7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Der Wahlvorstand stellt das Briefwahlergebnis zusammen mit dem Wahlergebnis im Wahlbezirk für die Bürgermeisterwahl und Landratswahl fest. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, OT Steudten Bahnhofstraße Hauptstraße OT Bernsdorf Bernsdorfer Straße OT Fischheim Fischheimer Straße OT Biesern Bieserner Straße OT Zöllnitz Zöllnitzer Straße Rochlitzer Anzeiger Seite 6 21. Mai 2015 Bekanntmachungen der Gemeinde Seelitz seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB). 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Rochlitz, den 11.05.2015 Kerstin Arndt Oberbürgermeisterin Bekanntmachungen der Gemeinde Zettlitz Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 21. Juni 2015. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 1. Die Gemeinde Zettlitz ist in folgenden Wahlbezirk aufgeteilt: Wahlbezirk Nr. 710 Der Wahlraum wird in der ehem. Grundschule Zettlitz, Speiseraum, An der Kirche 6, eingerichtet. Der Wahlraum ist nicht barrierefrei. Abgrenzung des Wahlbezirkes: Zettlitz Am Neubau An der Kirche Arnsdorfer Straße Ceesewitzer Straße Zettlitzer Dorfstraße Zettlitzer Hauptstraße OT Kralapp Talstraße OT Methau Straße der Jugend OT Rüx Am Teich OT Ceesewitz Stöbniger Straße OT Hermsdorf Colditzer Straße Geringswalder Straße Ladegaststraße In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe für die Landratswahl am 7. Juni 2015, um 15:00 Uhr im Speiseraum, 2. Obergeschoss, der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, in 09306 Rochlitz zusammen. 2. Gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel. Der Stimmzettel ist für die Wahl des Landrats von hellgelber Farbe; beim zweiten Wahlgang: weiß. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 3. Jeder Wähler hat eine Stimme. 3.1 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe) - die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 4. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Wer einen Wahlschein für die Landratswahl hat, kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum der Gemeinde Zettlitz, einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen. 6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Anschrift, übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB). 8. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Rochlitz, den 11.05.2015 Kerstin Arndt Oberbürgermeisterin C M Y K 21. Mai 2015 Seite 7 Bürgerhaus Rochlitz Performance zum Stein auf dem Rochlitzer Berg Am letzten Wochenende im Juni ist es wieder einmal soweit – der Rochlitzer Berg lockt mit zwei fantastischen Veranstaltungen in seine eindrucksvolle Kulisse. Am Freitag, dem 26.06., wird er zu einem magischen Ort der Elfen und Trolle, wenn das Eduard-von-Winterstein-Theater ihre Erfolgsproduktion von den Greifensteinen zeigt. „Elfenfeuer – Im Reich des Porphyrs“ spielt zu einer Zeit, in der die Elfenkönigin über ihr friedliches Volk der Elfen und Irrlichter herrscht, gespeist von der Kraft des leuchtenden Feuersteins. Doch dem König der Trolle gelingt es, das Zentrum ihrer Macht zu rauben und die Elfenkönigin mit ihrem Gefolge aus der Mitte des Landes zu verjagen. Von nun an beherrschen die Trolle das Land. In einer lauen Sommernacht geraten vier junge Leute während eines Unwetters in den märchenhaften Bannkreis und somit zwischen die Fronten der Naturgeister. Mit einem Großaufgebot an Darstellern und jeder Menge zauberhafter Effekte entführen die Erzgebirgische Philharmonie und eine Live-Band in eine fantastische Welt. Eingebettet in ein tolles Schauspiel versprechen Kulttitel aus Musical, Rock und Pop eine spektakuläre Nacht, eingefangen in der magischen Atmosphäre des mystischen Porphyrbruches. Der Samstagabend bietet wiederum ein ganz anders Programm. Mit weltweit 50 Millionen verkaufter Alben, 7 Grammies, 8 Brit Awards und vielen weiteren Auszeichnungen als „Beste Band“ oder „Bestes Album“ zählt eine Band zu den größten und herausragendsten dieses Jahrhunderts: Die Gruppe Coldplay ist seit nahezu 20 Jahren im Musikgeschäft und eroberte mit Songs wie „Magic“, „Paradise“ und „Viva La Vida“ die Herzen ihrer Fans im Sturm. Bei der Tribute-Show „Goldplay LIVE“ wird diese außergewöhnliche Darbietung auf die Bühne gebracht. Emotionen und Musikalität gefüllt mit Leidenschaft kreieren ein erstklassiges Livekonzert, welches in seiner Authentizität unvergesslich bleiben wird. Beide Konzerte werden mit speziell auf die Programme zugeschnittenen Lichtkonzepten und einer bewegenden Lasershow in Szene gesetzt, die die Atmosphäre der Felskulisse wundervoll aufzugreifen wissen. Eine gemeinsame Veranstaltung des Mittelsächsischen Kultursommers, der Stadt Rochlitz und der Vereinigte Porphyrbrüche auf dem Rochlitzer Berge GmbH 26.06.2015 Elfenfeuer – Im Reich des Porphyrs 27.06.2015 Goldplay LIVE – A Tribute to Coldplay Beginn jeweils: 20.30 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr Eintritt pro Veranstaltung: Vorverkauf 24 Euro, Abendkasse 27 Euro, Ermäßigt 20 Euro Am Veranstaltungstag gibt es keine Parkmöglichkeiten, ein großer Parkplatz in Rochlitz ist aber ausgeschildert. Bustransfer ab 18.30 Uhr inklusive. Sitzgelegenheiten können gerne mitgebracht werden. Rochlitzer Anzeiger im Internet: C M Y K www.rochlitz.de Rochlitzer Anzeiger Rochlitzer Anzeiger Seite 8 21. Mai 2015 C M Y K
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