Sonderausgabe Mai 2015

Rochlitzer
Anzeiger
Internetadresse: www.rochlitz.de
E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt für Rochlitz, Königsfeld, Seelitz und Zettlitz
24. Jahrgang
Donnerstag, 21. Mai 2015
Nummer Sonder 02
Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
entsprechend § 7 Abs. 3 KomWG und § 21 KomWO
Der Gemeindewahlausschuss der Großen Kreisstadt Rochlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgende Wahlvorschläge für die
Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Rochlitz am 07.06.2015 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Folgende Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel wurde vom Gemeindewahlausschuss festgelegt:
Es wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Lfd. Nr.
Bezeichnung des
Wahlvorschlages
Bewerber
(Familienname, Vorname)
Beruf oder Stand
Geburts- Anschrift
jahr
(Hauptwohnung)
1
Freie Demokratische Partei
(FDP)
Arndt, Kerstin
Oberbürgermeisterin
1961
Rathausstraße 5
09306 Rochlitz
2
Christlich Demokratische
Union Deutschlands (CDU)
Dr. Grzelkowski, Martin
Arzt
1964
Rathausstraße 24
09306 Rochlitz
3
DIE LINKE
DIE LINKE
Merbeth, Sven
DiplomSozialpädagoge (FH)
1974
Barbarossastraße 51
09112 Chemnitz
4
Dehne
Dehne, Frank
Diplom-Ingenieur
Bauwesen (FH)
1973
Kolkauer Straße 17
09306 Seelitz
5
Krause
Krause, Sven
Bäcker
1976
Hauptstraße 9
09306 Rochlitz
Rochlitz, den 12.05.2015
Kerstin Arndt
Oberbürgermeisterin
Mario Rosemann
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Impressum:
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M
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Herausgeber: verantwortlich für Bekanntmachungen und Informationen der Stadt und Stadtverwaltung: Oberbürgermeis-terin Kerstin Arndt
verantwortlich für den übrigen Inhalt: Leiter der publizierenden Einrichtung, Verbände, Vereine
Redaktion: Jörg Richter, Tel.: 03737/78 30
Verantwortlich für Anzeigen/Herstellung/ Verteilung: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz
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Die Stadt Rochlitz mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle laut Stadtverwaltung über 4981 Haushalte. Für die Verteilung der bewerbbaren Haushalte benötigt das beauftrage Verteilunternehmen
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für jeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie den Rochlitzer Anzeiger nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (0371) 656
22100.
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet
Rochlitzer Anzeiger
Seite 2
21. Mai 2015
Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 finden
- die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt
Rochlitz
- die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen
gleichzeitig und in demselben Wahlräumen statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 21.
Juni 2015.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wahlbezirk Nr. 592
Lage des Wahlraumes: DRK-Hort, Mathesiusstraße 1
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
Am Friedenseck
Friedrich-August-Straße
Am Bahnhof
Körnerstraße
Bahnhofstraße Teilstück Nr. 20 bis 80 Lindenallee
Bahnhofstraße Teilstück Nr. 11 bis 61 Mathesiusstraße
Bismarckstraße Teilstück Nr. 17 bis 39 Schillingstraße
Bismarckstraße Teilstück Nr. 16 bis 24 Seminarstraße
Casparistraße
Straße der Jugend
Hochuferstraße
Am Mönchswinkel
2. Die Stadt Rochlitz ist in folgende vier Wahlbezirke aufgeteilt.
Wahlbezirk Nr. 590
Lage des Wahlraumes: Bürgerhaus Rochlitz,
Leipziger Straße 15
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
Am Anfang
Mühlgasse
Am Regenbogen
Mühlplatz
Am Weinberg
Noßwitzer Weg
Burgstraße Teilstück Nr. 26 bis 36
Poststraße
Burgstraße Teilstück Nr. 25 bis 53
Sörnziger Weg
Feldstraße
Wallgasse
Gärtnerstraße Teilstück Nr. 33 bis 43 Wyschitzer Straße
Gärtnerstraße Teilstück Nr. 30 bis 46 Ziegeleiweg
Hohe Gasse
Zwickauer Straße
Lehmweg
Zwingergasse
Leipziger Straße
OT Noßwitz
Am Hellertal
Feldweg
Hohle Gasse
Lindenstraße
Noßwitzer Hauptstraße
Rochlitzer Straße
Schloßstraße
Wahlbezirk Nr. 591
Lage des Wahlraumes: Rathaus Rochlitz, Markt 1
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
Bahnhofstraße Teilstück Nr. 1 bis 9 Hauptstraße
Bahnhofstraße Teilstück Nr. 2 bis 18 Kirchgasse
Bismarckstraße Teilstück Nr. 1 bis 15 Kunigundenplatz
Bismarckstraße Teilstück Nr. 2 bis 14 Kunigundenstraße
Brückenplatz
Markt
Brückenstraße
Mittweidaer Straße
Burgstraße Teilstück Nr. 1 bis 23
Mühlgraben
Burgstraße Teilstück Nr. 2 bis 24
Muldengasse
Chemnitzer Straße
Rathausstraße
Clemens-Pfau-Platz
Schützenstraße
Dresdner Straße
Schulgasse
Fleischerstraße
Sofienplatz
Fischergasse
Topfmarkt
Gärtnerstraße Teilstück Nr. 1 bis 31 Uferstraße
Gärtnerstraße Teilstück Nr. 2 bis 28 Waldheimer Straße
Gröblitzer Weg
OT Zaßnitz
An der Lache
Am Junkersberg
Am Rosenkranz
Am Vorderacker
Am Vorwerk
Wechselburger Weg
Zaßnitzer Straße
OT Penna/Stöbnig
Am Ring
Stöbniger Straße
Wahlbezirk Nr. 593
Lage des Wahlraumes: Berufliches Schulzentrum,
Dr.-Bernstein-Straße 1
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
Am Eichberg
Mühlenstraße
Colditzer Straße
Poppitzer Straße
Dr.-Bernstein-Straße
Talweg
Geithainer Straße
Am Waldrand
Güterstraße
Gewerbegebiet Eichberg
Obere Lindenbergstraße
Rudolf-Zimmermann-Straße
Lindenbergstraße
Stockhausenstraße
OT Breitenborn/Wittgendorf
Breitenborner Straße
Pappelhöhe
Mühlweg
Stollsdorfer Straße
Peniger Straße
Wiesengrund
Schulstraße
Nr. 29 A
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis
zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe für die
Oberbürgermeisterwahl und Landratswahl am 7. Juni 2015, um
15:00 Uhr im Speiseraum, 2. Obergeschoss, der Stadtverwaltung
Rochlitz, Markt 1, in 09306 Rochlitz zusammen.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für
die Wahl des
- Oberbürgermeisters
von hellgrüner Farbe;
beim zweiten Wahlgang:
hellblau.
- Landrats
von hellgelber Farbe;
beim zweiten Wahlgang:
weiß.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem
Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
4.1 Der Stimmzettel enthält für die Oberbürgermeisterwahl (hellgrüne Farbe)
- die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
§ 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber
der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6
KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine
Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der
im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder
auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
4.2 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe)
- die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
§ 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber
der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6
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Rochlitzer Anzeiger
Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Rochlitz
KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine
Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der
im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder
auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem
Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein
amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei
einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
6. Wer für die Oberbürgermeisterwahl und die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Stadt Rochlitz
oder durch Briefwahl wählen.
Wer nur für die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen.
7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlosse-
nen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben
oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist,
seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen
Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Rochlitz, den 11.05.2015
Kerstin Arndt
Oberbürgermeisterin
Hinweis
Falls eine Nachwahl erforderlich ist, erfolgen die Bekanntmachungen der Wahlvorschläge ab dem 13.06.2015 auf der Internetseite der
Großen Kreisstadt Rochlitz unter www.rochlitz.de und in der Freien Presse.
Bekanntmachungen der Gemeinde Königsfeld
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 findet
die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen
statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der
21. Juni 2015.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
1. Die Gemeinde ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr. 350
Lage des Wahlraumes: Rat- und Bürgerhaus Königsfeld,
Hauptstraße 13
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
OT Doberenz
Königsfeld
Geithainer Straße
Dorfstraße
Hauptstraße
Köttwitzscher Straße
OT Köttwitzsch
Neugasse
Dorfstraße
Obere Dorfstraße
Schulstraße
OT Weißbach
Untere Dorfstraße
Dorfstraße
OT Waldeshöh
Waldeshöh
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OT Haide
Haide
OT Stollsdorf
Hauptstraße
Wahlbezirk Nr. 351
Lage des Wahlraumes: Bürgerhaus OT Schwarzbach,
Hauptstraße 37
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
OT Leutenhain
OT Schwarzbach
Hauptstraße
Dorfstraße
Querstraße
Försterhaus
Schulstraße
Nauenhainer Straße
Waldhaus
Obere Dorfstraße
Wiesenweg
OT Leupahn
Colditzer Straße
Dorfplatz
Hauptstraße
Neugasse
Siedlung
Thierbaumer Straße
OT Seupahn
Seupahner Straße
OT Klein-Seupahn
Klein-Seupahn
OT Weiditz
Dorfstraße
Muldenweg
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis
zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe für die
Landratswahl am 7. Juni 2015, um 15:00 Uhr im Speiseraum, 2.
Obergeschoss, der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, in 09306
Rochlitz zusammen.
Rochlitzer Anzeiger
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21. Mai 2015
Bekanntmachungen der Gemeinde Königsfeld
2. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für
die Wahl des
Landrats von
hellgelber Farbe;
beim zweiten Wahlgang: weiß.
Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler
bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
3. Jeder Wähler hat eine Stimme.
3.1 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe)
- die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
§ 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber
der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6
KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine
Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der
im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder
auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
4. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem
Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie
ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen
Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass,
mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei
einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
5. Wer einen Wahlschein für die Landratswahl hat, kann durch
persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der
Gemeinde Königsfeld, einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen.
6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig an die, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene
Anschrift, übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis
18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben
oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist,
seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen
Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB).
8. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
Rochlitz, den 11.05.2015
Kerstin Arndt
Oberbürgermeisterin
Bekanntmachungen der Gemeinde Seelitz
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
entsprechend § 7 Abs. 3 KomWG und § 21 KomWO
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Seelitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des
Bürgermeisters der Gemeinde Seelitz am 07.06.2015 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.
Es wurde folgender Wahlvorschlag zugelassen:
Bezeichnung des
Wahlvorschlages
Bürgerbewegung Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Seelitz
(Bürgerbewegung Kirche)
Bewerber
(Familienname, Vorname)
Beruf oder Stand
Geburts- Anschrift
jahr
(Hauptwohnung)
Oertel, Thomas
Motoren- und
Baumaschinenschlosser
1961
OT Steudten
Hauptstraße 6 A
09306 Seelitz
Rochlitz, den 12.05.2015
Kerstin Arndt
Oberbürgermeisterin
Sabine Findeisen
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
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21. Mai 2015
Seite 5
Rochlitzer Anzeiger
Bekanntmachungen der Gemeinde Seelitz
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 finden
- die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Seelitz
- die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen
gleichzeitig und in demselben Wahlraum statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 21.
Juni 2015.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für
die Wahl des
- Bürgermeisters
von hellgrüner Farbe;
beim zweiten Wahlgang: hellblau.
- Landrats
von hellgelber Farbe;
beim zweiten Wahlgang: weiß.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem
Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
2. Die Gemeinde Seelitz ist in folgenden Wahlbezirk aufgeteilt.
Wahlbezirk Nr. 630
Der Wahlraum wird im Gemeindeamt Seelitz, Mittweidaer
Straße 5, eingerichtet. Der Wahlraum ist barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
OT Döhlen
OT Neuwerder
Auenstraße
Obere Dorfstraße
Bergstraße
Zschaagwitzer Straße
Gartenstraße
Haltestelle
OT Neuzschaagwitz
Markt
Aitzendorfer Straße
Rochlitzer Weg
Schulstraße
OT Spernsdorf
Siedlerweg
Zettlitzer Straße
Talstraße
OT Zschaagwitz
OT Köttern
Geringswalder Straße
Kötterner Weg
OT Seelitz
OT Neudörfchen
Kolkauer Straße
Siedlung
OT Städten
OT Gröblitz
Großstädtener Weg
Dorfstraße
Kleinstädtener Weg
Mittweidaer Straße
Zur Mühle
OT Gröbschütz
Milkauer Straße
OT Winkeln
Mühle
Zschoppelshainer Straße
OT Kolkau
Am Berg
Am Hain
Mittlere Dorfstraße
OT Zetteritz
Hohlweg
Naundorfer Straße
Teichstraße
OT Pürsten
Alte Hauptstraße
OT Seebitzschen
Seebitzschener Straße
OT Zschauitz
Gröbschützer Straße
OT Sörnzig
Am Ring
Sörnziger Straße
OT Beedeln
Chemnitzer Straße
Untere Dorfstraße
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4.1 Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl (hellgrüne
Farbe)
- den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
§ 21 Abs.2 KomWO bekannte Anschrift des Bewerbers des
zugelassenen Wahlvorschlages sowie
- eine freie Zeile.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
Stimmzettel den aufgeführten Bewerber oder eine andere wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 Sächs
GemO) durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet.
4.2 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe)
- die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
§ 21 Abs.2 KomWO bekanntgemachte Anschrift der Bewerber
der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6
KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine
Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der
im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder
auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem
Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie
ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen
Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass,
mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei
einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
6. Wer für die Bürgermeisterwahl und die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum der Gemeinde Seelitz oder durch Briefwahl
wählen.
Wer nur für die Landratswahl wahlberechtigt ist und einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder durch Briefwahl wählen..
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis
zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
Der Wahlvorstand stellt das Briefwahlergebnis zusammen mit dem
Wahlergebnis im Wahlbezirk für die Bürgermeisterwahl und Landratswahl fest.
8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben
oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist,
OT Steudten
Bahnhofstraße
Hauptstraße
OT Bernsdorf
Bernsdorfer Straße
OT Fischheim
Fischheimer Straße
OT Biesern
Bieserner Straße
OT Zöllnitz
Zöllnitzer Straße
Rochlitzer Anzeiger
Seite 6
21. Mai 2015
Bekanntmachungen der Gemeinde Seelitz
seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen
Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
Rochlitz, den 11.05.2015
Kerstin Arndt
Oberbürgermeisterin
Bekanntmachungen der Gemeinde Zettlitz
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015 findet
die Wahl des Landrats für den Landkreis Mittelsachsen statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der
21. Juni 2015.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
1. Die Gemeinde Zettlitz ist in folgenden Wahlbezirk aufgeteilt:
Wahlbezirk Nr. 710
Der Wahlraum wird in der ehem. Grundschule Zettlitz, Speiseraum, An der Kirche 6, eingerichtet.
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Abgrenzung des Wahlbezirkes:
Zettlitz
Am Neubau
An der Kirche
Arnsdorfer Straße
Ceesewitzer Straße
Zettlitzer Dorfstraße
Zettlitzer Hauptstraße
OT Kralapp
Talstraße
OT Methau
Straße der Jugend
OT Rüx
Am Teich
OT Ceesewitz
Stöbniger Straße
OT Hermsdorf
Colditzer Straße
Geringswalder Straße
Ladegaststraße
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis
zum 17.05.2015 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe für die
Landratswahl am 7. Juni 2015, um 15:00 Uhr im Speiseraum, 2.
Obergeschoss, der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, in 09306
Rochlitz zusammen.
2. Gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel. Der Stimmzettel ist für
die Wahl des
Landrats von
hellgelber Farbe;
beim zweiten Wahlgang: weiß.
Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler
bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
3. Jeder Wähler hat eine Stimme.
3.1 Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl (hellgelbe Farbe)
- die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
§ 21 Abs.2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der
zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO
festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der
Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel
aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere
eindeutige Weise kennzeichnet.
4. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem
Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie
ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen
Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass,
mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei
einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
5. Wer einen Wahlschein für die Landratswahl hat, kann durch
persönliche Stimmabgabe im Wahlraum der Gemeinde Zettlitz,
einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen oder
durch Briefwahl wählen.
6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig an die, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene
Anschrift, übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis
18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben
oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist,
seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen
Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB).
8. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
Rochlitz, den 11.05.2015
Kerstin Arndt
Oberbürgermeisterin
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21. Mai 2015
Seite 7
Bürgerhaus Rochlitz
Performance zum Stein
auf dem Rochlitzer Berg
Am letzten Wochenende im Juni ist es wieder einmal soweit – der
Rochlitzer Berg lockt mit zwei fantastischen Veranstaltungen in seine
eindrucksvolle Kulisse.
Am Freitag, dem 26.06., wird er zu einem magischen Ort der Elfen und
Trolle, wenn das Eduard-von-Winterstein-Theater ihre Erfolgsproduktion von den Greifensteinen zeigt.
„Elfenfeuer – Im Reich des Porphyrs“ spielt zu einer Zeit, in der die
Elfenkönigin über ihr friedliches Volk der Elfen und Irrlichter herrscht,
gespeist von der Kraft des leuchtenden Feuersteins. Doch dem König
der Trolle gelingt es, das Zentrum ihrer Macht zu rauben und die
Elfenkönigin mit ihrem Gefolge aus der Mitte des Landes zu verjagen.
Von nun an beherrschen die Trolle das Land. In einer lauen Sommernacht geraten vier junge Leute während eines Unwetters in den
märchenhaften Bannkreis und somit zwischen die Fronten der Naturgeister. Mit einem Großaufgebot an Darstellern und jeder Menge
zauberhafter Effekte entführen die Erzgebirgische Philharmonie und
eine Live-Band in eine fantastische Welt. Eingebettet in ein tolles
Schauspiel versprechen Kulttitel aus Musical, Rock und Pop eine
spektakuläre Nacht, eingefangen in der magischen Atmosphäre des
mystischen Porphyrbruches.
Der Samstagabend bietet wiederum ein ganz anders Programm. Mit
weltweit 50 Millionen verkaufter Alben, 7 Grammies, 8 Brit Awards und
vielen weiteren Auszeichnungen als „Beste Band“ oder „Bestes
Album“ zählt eine Band zu den größten und herausragendsten dieses
Jahrhunderts: Die Gruppe Coldplay ist seit nahezu 20 Jahren im Musikgeschäft und eroberte mit Songs wie „Magic“, „Paradise“ und „Viva La
Vida“ die Herzen ihrer Fans im Sturm. Bei der Tribute-Show „Goldplay
LIVE“ wird diese außergewöhnliche Darbietung auf die Bühne
gebracht. Emotionen und Musikalität gefüllt mit Leidenschaft kreieren
ein erstklassiges Livekonzert, welches in seiner Authentizität unvergesslich bleiben wird.
Beide Konzerte werden mit speziell auf die Programme zugeschnittenen Lichtkonzepten und einer bewegenden Lasershow in Szene
gesetzt, die die Atmosphäre der Felskulisse wundervoll aufzugreifen
wissen.
Eine gemeinsame Veranstaltung des Mittelsächsischen Kultursommers, der Stadt Rochlitz
und der Vereinigte Porphyrbrüche auf dem Rochlitzer Berge GmbH
26.06.2015 Elfenfeuer – Im Reich des Porphyrs
27.06.2015 Goldplay LIVE – A Tribute to Coldplay
Beginn jeweils: 20.30 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr
Eintritt pro Veranstaltung:
Vorverkauf 24 Euro, Abendkasse 27 Euro, Ermäßigt 20 Euro
Am Veranstaltungstag gibt es keine Parkmöglichkeiten, ein großer
Parkplatz in Rochlitz ist aber ausgeschildert. Bustransfer ab 18.30 Uhr
inklusive. Sitzgelegenheiten können gerne mitgebracht werden.
Rochlitzer Anzeiger im Internet:
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www.rochlitz.de
Rochlitzer Anzeiger
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Seite 8
21. Mai 2015
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