# Bundesministerium für Arbeit und Soziales G7 GERMANY Mitglied des Deutschen Bundestages Frau Brigitte Pothmer Platz der Republik 1 11011Berlin Anette Kramme Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages HAUSANScHRTFT Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin PosrANscHRrFr 11017 Berlin rel +49 30 18 527-2660 rnx +49 30 18 527-2664 e-u¡rr- [email protected] Berlin, Schriftliche Frage im November 2015 Arbeitsnummer 133 Sehr geehrte Frau Kollegin, als Anlage übersende ich lhnen die Antwort auf lhre o. a. Frage. Mit freundlichen Grüßen 2f. ¡{ovem¡ er 201 S Anlage Schriftliche Frage im November 2015 Frage Nr. 133: Auf Grundlage welcher Annahmen wurde die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 04. November2}l5 (hier: Berichterstattung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema ,,Auswirkungen der Aufnahme und Versorgung von Fluchtlingen auf die aktuellen Planungen im Einzelplan 1 1") genannte Verbleibswahrscheinlichkeit von 65 Prozent nach Zugang von geflüchteten Leistungsberechtigten in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll) prognostiziert, und welche durchschnittliche Verbleibswahrscheinlichkeit nach Zugang von Leistungsberechtigten in des SGB ll gab es im Allgemeinen in den Jahren 2010 bis 2014? Antwort: Die Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, sind mit inländischen Leistungsberech- tigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur bedingt vergleichbar. Vielmehr müssen sie sich erst in Deutschland eingewöhnen, sich integrieren und die deutsche Sprache erlernen. Erst dann hat eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt Aussicht auf Erfolg. Das Bundesministerium fürArbeit und Soziales (BMAS) geht davon aus, dass das gut gelingen wird. Gleichwohl hat das BMAS im Rahmen der Planungen zur Berechnung der flüchtlingsindu- zierten Mehrbedarfe die Verbleibswahrscheinlichkeit von Flüchtlingen mit 65 Prozent ein Jahr nach dem Zugang ins SGB ll vorsorglich - aber auch nur moderat - höher als bei allen Leistungsberechtigten des SGB ll angesetzt. Statistische Sonderauswertungen zur Verbleibswahrscheinlichkeit von Zugangskohorten sind sehr aufwändig. Daher hat das BMAS für seine Annahme auf bestehende statistische Auswertungen im Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ,,Verweildauern von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende" aus dem Jahr 2012 zurückgegriffen ( cherunq-fuer-Arbeitssuchende pdf) Daraus ergibt sich, dass in allen betrachteten Jahren (2007 bis 2011) von den ins SGB ll zugegangenen Personen zwischen 43 und 51 Prozent nach Ablauf eines Jahres wieder abgegangen waren; bzrlt.49 bis 57 Prozent dieser Zugänge länger als ein Jahr im Leistungsbezug verblieben sind. Seite 2 von 2 Regelmäßig veröffentlicht werden dagegen Ergebnisse zur abgeschlossenen Dauer von Abgängen aus dem SGB ll-Leistungsbezug im Produkt ,,Verweildauern im SGB ll - Deutschland mit Ländern und Kreisen" (http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/StatistiUstatistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Ar- beitsuchende-SGBll/Dauern/Dauern-Nav.html). Danach liegt im Berichtsmonat Dezember 2014 der Anteil aller Leistungsberechtigten mit einer abgeschlossenen Dauer im Leistungsbezug von bis zu einem Jahr bei rd. 44 Prozent der Abgänge; im Umkehrschluss bezogen rd. 56 Prozent dieser Abgänge vorher länger als ein Jahr Leistungen. ln einem sog. stationären Modell, in dem sich also die Struktur der Zugänge und Abgänge nicht verändert, können abgeschlossene Dauer des Leistungsbezugs der Abgangskohorte und Verbleibswahrscheinlichkeit der Zugangskohorte gleichgesetzt werden; insoweit können die Angaben zur abgeschlossenen Dauer, in diesem Fallzumindest, als komplementäre lnformation zu den für die nachgefragten Jahre nicht verfügbaren Daten zur Verbleibswahrscheinlichkeit verstanden werden. Tabelle - Anteil der Abgänge von Leistungsberechtigten des SGB ll, die länger als ein Jahr im Leistungsbezug verbleiben (eweils Abgangskohorte im Berichtsmonat Dezember) Anteil 2010 2011 51 % 51 o/o 2012 56 o/o 2013 56 o/o 2014 56 o/o Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, ,,Venreildauern im SGB ll - Deutschland mit Ländern und Kreisen", eigene Darstellung
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