ZV Info / März 2015 Öffentliches Personal Schweiz AZB CH-5402 Baden P.P./Journal *100 Jahre Engagement UNTERNEHMENSSTEUERREFORM III Alarmstufe rot für die öffentlichen Finanzen Urs Stauffer Präsident Öffentliches Personal Schweiz Seit einigen Jahren stehen die meisten Kantone, Städte und Gemeinden grossen finanziellen Problemen gegenüber. Die Verpflichtungen und die Ansprüche auf der Ausgabenseite wachsen stetig. Die Einnahmen jedoch stagnieren oder nehmen sogar ab. Dies führt unweigerlich zu Sparmass- nahmen, unter denen sowohl die öffentlichen Dienstleistungen und somit auch die Bevölkerung, aber vor allem die öffentlich Bediensteten zu leiden haben. Analysiert man die stagnierende und zum Teil rückläufige Entwicklung der öffentlichen Einnahmen, stellt man rasch fest, dass der Hauptgrund bei den direkten Steuern, der wichtigsten Einnahmequelle von Kantonen, Städten und Gemeinden, zu suchen ist. In den Städten stellt man seit einigen Jahren einen anhaltenden Zuwachs von Einwohnerinnen und Einwohnern fest, im Gegenzug dazu aber kein Wachstum bei den Steuererträgen. Viele Städte sehen sich INHALT Seite 1 Unternehmenssteuerreform III: Alarmstufe rot für die öffentlichen Finanzen Seite 5 Führen in Teilzeit: Eine Sache des Vertrauens Seite 7 Menschen im Service Public: Interview mit Roman Brunschwiler, Sicherheitsbeauftragter bei den St. Galler Stadtwerken Seite 12 Gleichstellung: Lohngleichheit jetzt! Seite 14 Auswirkungen des SNB-Mindestkursentscheides auf die öffentlichen Dienstleistungen Seite 16 Impressum Seite 19 Personalpolitik: Bundespersonal in Zahlen Seite 20 Baselstädtischer Angestelltenverband (BAV) Seite 21 Stadtpersonalverband Luzern / Verband des Bündner Staatspersonals Seite 22 Personalverband Kanton Schwyz Seite 23 Personalverband der Stadt St. Gallen Seite 24 Ausschreibung Delegiertenversammlung 2 FINANZEN immer mehr mit der Situation konfrontiert, dass die mit dem Einwohnerzuwachs verbundenen Investitionen nicht mehr oder nur durch weitere Verschuldung finanziert werden können. Sind es sogenannte «Armutszuzüge», welche die Steuererträge in den Städten stagnieren und die Sozialkosten in die Höhe schiessen lassen? Analysiert man die schweizerische Steuerlandschaft etwas genauer, kann man rasch feststellen, dass der interkantonale Steuerwettbewerb in den letzten Jahren eine starke «Bremswirkung» auf die Entwicklung der Steuererträge ausgeübt hat. In den Kantonen jagte eine Steuergesetzrevision die andere. Kaum wurde in einem Kanton im Rahmen der Steuerhoheit eine Steuererleichterung beschlossen, wurde in den übrigen Kantonen nachgezogen, um ja nicht in einen Standortnachteil zu geraten. Dies, obschon man weiss, dass bei der Standort- oder Wohnortwahl die Steuern keines der Hauptentscheidungskriterien sind. Mitten in diese für Kantone, Städte und Gemeinden aus finanzieller Sicht äusserst schwierige Zeit platzt nun der Bund noch mit der Unternehmenssteuerreform III, welche gemäss Berechnungen, die sich auf die Vernehmlassungsvorlage abstützen, und angenommenen Gewinnsteuersätzen von 15 % bei den Kantonen Steuerausfälle von ca. 2-3 Mia. und bei den Städten und Gemeinden nochmals rund 1,5 Mia. Ausfälle auslösen werden! Was will die Unternehmenssteuerreform III? Die schweizerische Unternehmensbesteuerung (juristische Personen) erfährt durch die Unternehmenssteuerreform III eine tiefgreifende Veränderung. Obschon die Vorlage in erster Linie auf sogenannte Statusgesellschaften, multinationale Unternehmen, Gesellschaften mit internationalen Verhältnissen abzielt, werden die Auswirkungen schlussend- lich alle juristischen Personen betreffen. Aufgrund der Komplexität und der Vielschichtigkeit der Materie kann die Reform lediglich grob umschrieben werden. Auslöser der Unternehmenssteuerreform III war der internationale Druck (EU, OECD), die sogenannten schädlichen Steuerpraktiken abzuschaffen. Als schädliche Steuerpraxis werden von der OECD und EU vor allem die privilegierte und somit sehr tiefe Besteuerung vom Statusgesellschaften wie Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften bezeichnet. Diese Gesellschaften üben selbst keine oder nur eine sehr unbedeutende Geschäftstätigkeit aus. Sie beschränken sich vorwiegend auf das Verwalten von Beteiligungen an anderen Firmen. Die Besteuerung dieser Unternehmen fällt sehr bescheiden aus oder entfällt für im Ausland erwirtschaftete Gewinne weitgehend oder vollständig. Dies stellt eine Privilegierung gegenüber den in der Schweiz erwirtschafteten Gewinnen dar, welche vollumfänglich besteuert werden. Die privilegierte Besteuerung der im Ausland erwirtschafteten Gewinne wird aus internationaler Sicht als schädliche Steuerpraxis betrachtet. Mit der Unternehmenssteuerreform III verändert der Bund die Rahmengesetzgebung und schränkt im Bereich der Unternehmensbesteuerung die gesetzliche Hoheit der Kantone massiv ein und reduziert diese praktisch auf die Festlegung der Steuertarife. Was ist das Ziel der Vorlage? Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist die von der OECD und EU geforderte Abschaffung der schädlichen Steuerpraktiken, ohne im hart umkämpften internationalen Umfeld an Wettbewerbsfähigkeit einzubüssen. Man erhofft sich dadurch, die in den letzten Jahren verloren gegangene internationale Akzeptanz wiederherstellen zu können. Die vorgeschlagenen Veränderungen werden sich finanziell in erster Linie auf kantonaler und kommunaler Ebene auswirken. Als Ausgleichsmassnahme sieht der Bund für die Kantone die obligatorische Einführung von Lizenzboxen vor. Mittels dieser Lizenzboxen sollen Erträge aus Immaterialgüterrechten von den übrigen Erträgen eines Unternehmens getrennt und reduziert besteuert werden. Zu diesem Zweck werden sie in eine Lizenzbox überführt. Es wird in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten Outputförderung im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gesprochen. Bei der AusgeZV-INFO MÄRZ 2015 staltung der Lizenzboxen besteht hingegen erheblicher technischer Spielraum. Das vorgeschlagene Modell orientiert sich an einem zurzeit in einem EU-Mitgliedstaat erfolgreich angewendeten Modell. Dieses ist jedoch in der EU umstritten, so dass noch Anpassungen zu erwarten sind. Zusätzlich zu den Lizenzboxen sind auf Bemessungsebene weitere steuerliche Massnahmen vorgesehen: Eine Massnahme betrifft die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Man spricht vom sogenannten Sicherheitseigenkapital. Diese würde bedeuten, dass auf dem Sicherheitseigenkapital über das Fremdkapital Städte hinaus zusätzlich kalkulatorische Zinsen abgezogen werden können. Auch bei den kantonalen Kapitalsteuern sind Anpassungen vorgesehen. Die Kantone sollen neu das Eigenkapital, welches im Zusammenhang mit Beteiligungen, Immaterialgüterrechten und Darlehen an Konzerngesellschaften steht, auch bei der Kapitalsteuer reduziert besteuern können. Eine weitere Stossrichtung der Reform ist die Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts, die Vereinheitlichung und Vervollständigung bestehender Regeln sowie die Erhöhung der Ausgewogenheit der Steuerbelastung im Bereich der Kapitaleinkünfte. Zu Steuerausfälle im Steuerausfälle Verhältnis zum geschätzt in Mio. CHF Gesamtsteuerertrag der (Gewinnsteuersatz 15 % juristischen Personen Steuerausfälle im Verhältnis Gesamtsteuerertrag natürliche und juristische Personen Biel 15 Mio. 57 % 12 % St. Gallen 15 Mio. 50 % 6 % Bern 35 Mio. 40 % 8 % Zürich 300 Mio. 47,5 % 13,3 % Lausanne 50 Mio. 46,3 % 10,4 % Köniz 4,5 Mio. 57 % 5 % Basel 400 Mio. 48,7 % 15,8 % Winterthur 29,6 Mio. 59,8 % 11,3 % Langenthal 2,1 Mio. 58 % 6 % Burgdorf 1,7 Mio. 47 % 4,6 % Thun 5,2 Mio. 44 % 4,6 % Ittigen 5,2 Mio. 53 % 18 % ZV-INFO MÄRZ 2015 diesem Zweck werden steuerbelastende als auch entlastende Massnahmen vorgeschlagen: • Einführung einer einheitlichen Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven • Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital • Anpassungen bei der Verlustverrechnung • Anpassung beim Beteiligungsabzug •Einführung der Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften • Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren Finanzielle Auswirkungen In der Reformvorlage wird den Kantonen eine Absenkung der Gewinnsteuersätze empfohlen. Der Entscheid über die Höhe der Gewinnsteuersätze liegt jedoch in der Kompetenz der Kantone und ist somit formell nicht Teil der vorliegenden Reform. Eine Absenkung der Gewinnsteuersätze bewirkt eine sofortige Abnahme der Gewinnsteuererträge. In der nebenstehenden Grafik wurden die Steuerausfälle in einigen Städten auf der Grundlage eines Gewinnsteuersatzes von 15 % berechnet. Nicht jeder Kanton ist von der Unternehmenssteuerreform III im gleichen Ausmass betroffen. Die grosse Mehrheit der Statusgesellschaften ist in einigen wenigen Kantonen (z.B. Basel, Genf, Zug) angesiedelt. Aufgrund von Branchenkonzentrationen (z.B. chemische Industrie in Basel) gibt es unter diesen Kantonen grosse Unterschiede bei den Interessen. Für die Ausgestaltung der allfällig eingesetzten Lizenzboxen wird dies von grosser Bedeutung sein. Die Unternehmenssteuerreform III wird den unterschiedlichen Anforderungen nicht im sel- FINANZEN 3 ben Ausmass gerecht werden können. Dies wird dazu führen, dass einige Kantone die Gewinnsteuersätze für juristische Personen deutlich senken werden. Dies hat zur Folge, dass weniger betroffene Kantone unter grossen Druck geraten werden, ihre Gewinnsteuersätze ebenfalls deutlich zu senken, um die Abwanderung von juristischen Personen in Tiefsteuerkantone möglichst verhindern zu können. Die sogenannten privilegierten Statusgesellschaften sind in erster Linie beim Bund und nur in ganz wenigen Kantonen von wirtschaftlicher Bedeutung. Die gemeinhin geltende Auffassung der Statusgesellschaft als massgeblicher Arbeitgeber und die mit einer allfälligen Abwanderung verbundene Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze müssen zumindest kritisch hinterfragt werden. Die Städtische Steuerkonferenz Schweiz schätzt das Risiko potentieller Arbeitsplatzverluste als relativ gering ein und geht im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage von relativ wenigen Arbeitsplätzen aus, welche direkt mit den privilegiert besteuerten Gesellschaften zusammenhängen. So hat eine Erhebung in der Stadt Zürich ergeben, dass bei 650 privilegiert besteuerten Gesellschaften insgesamt 2076 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestellt waren. Von diesen 650 Gesellschaften hatten 565 (87 %) nur einen oder gar keinen Beschäftigten, wohingegen lediglich vier Gesellschaften mehr als 100 Angestellte beschäftigten. Hieraus resultiert eine durchschnittliche Beschäftigtenquote von nur drei Angestellten pro privilegiert besteuerte Gesellschaft in der Stadt Zürich. Auch wenn zugestanden werden kann, dass es in der Schweiz Standorte mit verhältnismässig vielen Arbeitsplätzen bei privilegiert besteuerten Gesellschaften – wie Basel-Stadt und Genf gibt – so erscheint die in der Vernehmlassungsvorlage geschätzte Zahl von 180 000 Beschäftigten dennoch als zu hoch angesetzt. Zudem dürfte eine Abwanderung der grossen, standortgebundenen ordentlich besteuerten Gesellschaften mit zahlreichen Mitarbeitern relativ unrealistisch sein. 4 FINANZEN Eine solche könnte, wenn überhaupt, vielmehr allenfalls in Bezug auf kleine hochmobile Holdings mit wenig Beschäftigten erwartet werden. Kompensationszahlungen Gemäss Aussagen des Bundes werden die Kantone hauptsächlich durch eine Erhöhung der Bundessteueranteile abgegolten. Der Kompensationsbetrag dürfte ca. CHF 1 Mia. betragen. Dem stehen Steuerausfälle bei den Kantonen von ca. max. CHF 3 Mia. und bei den Städten und Gemeinden von ca. max. CHF 1,5 Mia. gegenüber. Gemäss Berechnungen des Kantons Bern kann dieser einen Kompensationsbetrag von ca. CHF 73 Mio. erwarten. Die Steuerausfälle des Kantons Bern dürften ca. max. CHF 200 Mio. betragen. An die Städte und Gemeinden des Kantons Bern werden als Kompensation ca. CHF 24 Mio. weitergegeben, wobei alleine für die Stadt Biel die Steuerausfälle auf ca. CHF 15 Mio. und für die Stadt Bern auf ca. CHF 35 Mio. geschätzt werden. Dieser Kompensationsansatz ist völlig ungenügend! Schlussfolgerung Bei der Unternehmenssteuerreform III handelt es sich um ein steuerpolitisches Grossprojekt. Die Auswirkungen dieser Reform werden grosse wirtschafts- und finanzpolitische Verschiebungen nach sich ziehen. Die zu erwartenden Steuerausfälle werden dramatisch ausfallen. Die Kompensationszahlungen des Bundes sind in der vorgeschlagenen Form völlig unzureichend. Die grossen Verlierer werden einmal mehr die Kantone und in erster Linie die Städte und Gemeinden sein. Der finanzielle Spielraum der Kantone, Städte und Gemeinden wird immer kleiner. Hingegen wird die Abhängigkeit von den Finanzausgleichssystemen immer grösser. Es ist davon auszugehen, dass unter den Kantonen nach einer Annahme der Reform bei den Gewinnsteuersätzen ein sogenanntes «race to the bottom» einsetzen wird. Als Beispiel sei hier der Kanton Waadt erwähnt: Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III werden dort die Gewinnsteuersätze der juristischen Personen von heute 21,5 auf 13,8 Prozent gesenkt, gleichzeitig die Beiträge für Familien, Kinderbetreuung und Verbilligung der Krankenkassenprämien erhöht. Mit solchen Massnahmen versucht man die Unternehmenssteuerreform III mehrheitsfähig zu machen. Ein hoch riskanter Ansatz! Diese Rechnung kann nur aufgehen, wenn aus anderen Kantonen mit höheren Gewinnsteuersätzen Unternehmen abgeworben werden können. Damit geht der interkantonale Steuerwettbewerb in eine neue Dimension, nämlich in den Steuerwettbewerb um den günstigsten Unternehmenssteuerstandort. Die Vorlage ist überladen und schiesst weit über das Ziel, die Forschungsstandorte und die Standorte mit vielen Statusgesellschaften zu schützen, hinaus. Eine Unternehmenssteuerreform mit solch negativen finanziellen Auswirkungen und Risiken zu einem Zeitpunkt, wo die öffentlichen Finanzen bereits äusserst angespannt sind, muss ernsthaft in Frage gestellt werden. Der Finanzchef eines grossen Bieler Konzerns sagte mir kürzlich: «Ein Werkstandort ist auf einen qualitativ guten Service Public angewiesen. Wir brauchen gute öffentliche Dienstleistungen. Durch gute Strassen, Parkplätze und öffentliche Verkehrsmittel erschlossene Werke werten unseren Standort auf. Dies hat natürlich seinen Preis und deshalb zahlen wir auch gerne die direkten Steuern. Dadurch werden unsere Ansprüche auch erst legitimiert. Gewinnsteuersätze unter 20 % erachten wir als entschieden zu tief und unvernünftig, ja für den Werkstandort Schweiz als schädlich!» Meine Meinung zu dieser Reform ist auf jeden Fall gemacht! Urs Stauffer ZV-INFO MÄRZ 2015 EINE SACHE DES VERTRAUENS Führen in Teilzeit Ein Blick über die Grenze zur Vereinbarkeit von beruflicher Karriere und Familie: Marc Raschid Karabek ist einer, der seinesgleichen sucht. Er leitet das Strategieteam «Geschäftskunden» bei der Telekom Deutschland GmbH am Standort Bonn – in Teilzeit. Das Portrait eines Familienmenschen mit beruflichen Ambitionen. Seit fast vier Jahren arbeitet Marc Raschid Karabek nun schon in Teilzeit. «Eigentlich war das gar nicht so geplant. Das hat sich so ergeben», sagt der promovierte Informatiker mit einem breiten Lächeln auf den Lippen. Am Anfang war es eine fixe Idee, die er, wie er zugibt, nicht zu Ende gedacht hatte. Seine Tochter war gerade vier, als seine Frau ein verlockendes Jobangebot erhielt. Eines, das man nicht ausschlagen kann, aber in Vollzeit. Das stellte die Karabeks vor ein enormes organisatorisches Problem: Die kleine Familie war gerade aus der Stadt ins Bonner Umland gezogen. Ein längerer Arbeitsweg und eine Kita mit Öffnungszeiten, die nicht auf Eltern mit Vollzeitstellen ausgelegt waren, drohten die Karrierepläne zu durchkreuzen. Aber seiner Frau die berufliche Chance ausschlagen? Das kam für Karabek gar nicht in Frage. «Wir hatten die Befürchtung, dass sie das Projekt verlieren könnte, wenn sie zeitlich zurückstecken würde. ZV-INFO MÄRZ 2015 Also wagte ich das Experiment. Ich eröffnete meinem Chef, dass ich meine Arbeitszeit reduzieren werde. Von 40 auf 30 Stunden in der Woche.» Keine Angst vor Rückschritten Angst um die Karriere, die hatte Karabek nicht. Beruflich hatte er schon viele spannende Stationen hinter sich gebracht. In den vorhergehenden dreieinhalb Jahren war der Informatiker als Mitglied der Geschäftsleitung verantwortlich für den Bereich «Strategy & Business Development» des Deutschlandgeschäfts der British Telecom. Davor wirkte er als Leiter Strategie des Bereichs Network Services der T-Systems, als Investment M anager der T-Venture und als Senior Consultant einer Unternehmensberatung. Was sollte jetzt noch kommen? Mit einem mulmigen Gefühl ging er damals in das Gespräch mit seinem Vorgesetzten. Überraschend gestaltete sich der weitere Verlauf. «Mein Chef wurde ganz still und nachdenklich, als würde er denken, ‹Verdammt, der traut sich was. Das würde ich auch gern machen ›», erzählt der heute 49-Jährige mit einem Schmunzeln. Etwas mehr als ein Jahr später hat sich Karabeks damaliger Chef selbst getraut und sich eine fünfmonatige Auszeit verordnet. Aber auch Karabeks Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wussten seine Entscheidung zu schätzen. «Das gesamte Arbeitsumfeld stimmte. Viele haben Kinder im gleichen Alter. Sie konnten meine Beweggründe nachvollziehen: Wenn ich nicht jetzt Zeit mit meinem Kind v erbringe, wann dann?» Ganz ohne Karriereopfer ging es dann aber doch nicht. Mit seiner Entscheidung, zehn Stunden pro Woche weniger zu arbeiten, musste er einen Karriereschritt rückwärts in Kauf nehmen. Die Abteilungsleitung gab er nach einem Jahr freiwillig ab und übernahm dafür die Leitung eines vierköpfigen Strategieteams. Das Team ist überschaubar, die Aufgabe nicht minder verantwortungsvoll. Bereut hat er die Entscheidung bis heute nicht. Seinen Anspruch, das elektro- ARBEITSZEITMODELLE 5 nische Endgerät, wie er scherzhaft sein Smartphone nennt, auch einmal beiseitelegen zu können, habe sich mit der Erwartungshaltung an ihn als Führungskraft im mittleren Management nicht vereinbaren lassen. Dienstag ist Familientag Jene Zeiten, in denen er viele Stunden in Meetings und Hotels und nur wenige zu Hause mit seiner «Kleinen» verbrachte, gehören der Vergangenheit an. Seine Bürotage beginnt Karabek seit der Umstellung um 7.45 Uhr – eine gute Stunde bevor seine Mitarbeiter eintreffen. Damit gewinnt er morgens 60 Minuten, in denen er wichtige Dinge in Ruhe abarbeiten kann. Die Mittagspausen hält er kurz, in zeitraubende Sitzungen schickt er eine Vertretung. «Ich spare wichtige Zeit, wenn ich Kollegen gezielt anspreche, und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die Chance, in Sitzungen wichtige Erfahrungen zu sammeln.» Um halb vier muss er los, seine Tochter abholen. Die Dienstage, sagt er, habe er sich für seine Kleine frei genommen. «Da setzen wir uns einfach einen Nachmittag ins Kaffee und quasseln. Das sind Momente, die für sie und für mich ganz, ganz wichtig sind», schwärmt der Vater. Anfangs, berichtet Karabek, hätte sein Telefon an den freien Tagen noch häufig geklingelt. «Nach drei Wochen war das Thema durch. Meine Mitarbeiter hatten erkannt, dass es auch Vorteile bringt, wenn der Chef nicht ständig 6 ARBEITSZEITMODELLE hinter ihnen steht. Einen Tag die Woche ohne Chef arbeiten, ein Kollege im Team ist da regelrecht aufgeblüht», freut sich Karabek über die positive Entwicklung. Einfacher werde das mit der Vereinbarkeit aber nicht. Der Druck, der auf berufstätigen Eltern laste, bleibe schliesslich der gleiche – für Männer wie für Frauen. Selbst ein erfahrener Stratege wie Karabek musste erst lernen, Nein zu sagen, zu Kolleginnen und Kollegen, aber auch zu Vorgesetzten. Er musste Abschied nehmen von Dienstreisen, die Netzwerkarbeit auf ein Minimum beschränken. Ein Opfer, das sich gelohnt hat, wie er heute weiss: «Weil sonst jemand vor der Schule steht und weint.» Arbeitsmodell mit Zukunftspotenzial Dass es Männern wie ihm, die beruflich bereits viel erreicht haben, häufiger gelingt als so mancher Frau, ihren Wunsch nach einer Führungsposition in Teilzeit durchzusetzen, kann auch Karabek bestätigen. «Als Mann in einer Führungsposition geniesst man hier Vorschusslorbeeren, weil man etwas Neues wagt. Dennoch glaube ich, dass jeder Mann, der eine Führungsposition in Teilzeit wahrnimmt, weiblichen Teilzeitkräften hilft, ihrem Wunsch nach einer Führungsposition näher zu kommen.» Aber auch wenn das Konzept Führen in Teilzeit aus Karabeks Sicht unbedingt Schule machen sollte, weiss er um die Probleme. Zwar bestehe bei der Telekom ein automatisches Rückkehrrecht auf Vollzeit, das den Führungskräften das Wagnis «Teilzeit» erleichtere. Von seinem Unternehmen wünscht er sich dennoch mehr Engagement, beispielsweise Infoabende anzubieten, an denen Teilzeitführungskräfte über ihre Erfahrungen berichten. Bedarf sei da, weiss Karabek, der sich über das Thema in Mitarbeiterforen austauscht. «Der Strategiebereich ist prädestiniert für Teilzeitarbeit. Denn hier richtet sich der Fokus auf langfristige Ziele. Die Arbeit ist somit planbar und weniger reaktiv. Eine Projektleitung in Teilzeit hingegen ist viel problematischer. Mitarbeiter haben es da häufig schwer, weil sie ständig erreichbar sein müssen», räumt Karabek ein. Führen in Teilzeit, das sei eben vor allem eine Sache der Akzeptanz. Und erfordere Vertrauen. «Wir haben noch immer das Bild im Kopf, 18 Stunden am Tag für das Unternehmen da sein zu müssen. Jeder von uns muss sich ändern. Wir haben noch einen langen Weg vor uns.» bau / dbb beamtenbund und tarifunion ZV-INFO MÄRZ 2015 Menschen im Service Public *100 Jahre Engagement MITARBEITENDE VOR UNFÄLLEN SCHÜTZEN Interview mit Roman Brunschwiler, Sicherheitsbeauftragter bei den Sankt Galler Stadtwerken (sgsw) Was tut ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe)? Als Sicherheitsbeauftragter unterstütze und berate ich die Geschäftsleitung und die Linienvorgesetzten der Sankt Galler Stadtwerke (sgsw) in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ich bin dabei für die fachliche Richtigkeit der Empfehlungen verantwortlich. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit bleibt aber bei der Geschäftsleitung und den Linienvorgesetzten. Oberstes Ziel unserer Arbeit ist, dass unsere Mitarbeitenden von der täglichen Arbeit abends wieder gesund nach Hause gehen können. Zudem pflege ich den Kontakt mit allen Mitarbeitenden der sgsw und besuche regelmässig die Baustellen innerhalb der Stadt. Wie kamen Sie zu Ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragter? Ich kam vor knapp 17 Jahren als Elektrokontrolleur (heute Elektro-Sicherheitsberater mit Eidg. Fachausweis) zu den sgsw und war im Laufe der Jahre in diversen Abteilungen tätig. Ich bin heute Assistent des Bereichsleiters Netz Elektrizität und als Sicherheitsbeauftragter für die ganze sgsw bestimmt. Das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat mich sofort fasziniert und begleitet mich bis heute. Mittlerweile wurde das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in das Unternehmensrisikomanagement (URM) der sgsw integriert, in welchem auch Themen wie Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Notfall- und Krisenmanagement, Qualitätssicherung Wasser, ZV-INFO MÄRZ 2015 Chemikalien, Umwelt, Informationssicherheit und Gebäudesicherheit zu finden sind. Was ist besonders an Ihrer Aufgabe? Ich habe immer mit neuen Situationen zu tun und habe deshalb selten das Gleiche mehrmals gemacht. Man muss zudem die Sicherheit vorleben, das gilt sowohl im Arbeitsalltag wie auch im Privaten. Wird Ihre Arbeit geschätzt? Im Grundsatz wohl schon; alles braucht halt seine Zeit. Wir Sicherheitsbeauftragte werden aber auch als Behinderung angesehen; zum Beispiel, wenn die Geschäftsleitung in ihrer Verantwortung eine Sicherheitsmassnahme durchsetzt. Es gibt dann Äusserungen wie «nur wegen dem Sicherheitsfuzzi muss ich nun diese Massnahme umsetzen». Das ist die Kehrseite unserer Arbeit. Wie ist die Akzeptanz? Die Akzeptanz ist sehr unterschiedlich. Meines Erachtens ist die Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften bei jenen Mitarbeitenden einfacher, die bereits in der Ausbildung regelmässig mit Sicherheitsfragen konfrontiert wurden. Für einen SiBe ist es lebenswichtig, dass bei INTERVIEW 7 konzept für Niederspannungsanlagen sowie Gleichstromanlagen erarbeitet; nach der Schulung unterstütze und kontrolliere ich an der Front die Umsetzung. Auch müssen wir eine Drittfirma auf die Anforderungen der Arbeitssicherheit bei den sgsw ausdrücklich aufmerksam machen, wenn ihr der Auftrag erteilt wird. Unsere Arbeit geht also weit über eine einfache Helm- und Leuchtwestentragepflicht hinaus. Wer ist für die Sicherheit der Gräben verantwortlich, in denen zum Beispiel Rohre und Kabel verlegt werden? Wir vergeben solche Grabarbeiten an externe Baufirmen (Drittfirmen). Diese Bauarbeiten müssen so geplant und ausgeführt werden, dass das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. In einem Werkvertrag regeln wir neben dem Termin, dem Preis, dem Stand der Technik auch den Sicherheitsstandard und das Zusammenwirken mehrerer Betriebe. Die sgsw haben die Pflicht zur Koordination und machen die Drittfirma auf den Sicherheitsstandard der sgsw aufmerksam. Es leisten also auf einer Baustelle alle Beteiligten einen Beitrag zur Sicherheit. einer Massnahmenumsetzung der Vorgesetzte voll dahinter steht, diese vorlebt und im ganzen Unternehmen umsetzt. Die Unterstützung der Vorgesetzten ist für den Erfolg Ihrer Arbeit also essentiell? Das ist richtig. Wenn der Vorgesetzte (Linienverantwortung) das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht aktiv unterstützt und regelmässig thematisiert, nützt es auch nichts, wenn ich unsere Mitarbeitenden auf der Baustelle dazu anhalte, die Sicherheitsmassnahmen zu beachten. Was sind weitere Herausforderungen in Ihrer Arbeit? Herausfordernd in der täglichen Arbeit sind die unterschiedlichen Anspruchsgruppen. Ich muss einerseits meine Arbeit professionell vor der Geschäftsleitung präsentieren und andererseits an einer Schulung die Sprache der jeweiligen Berufsgruppe finden, um alle Mitarbeitenden abholen und meine Anliegen vorbringen zu können. 8 INTERVIEW Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus? Ich erstelle in Zusammenarbeit mit meinen Arbeitskollegen Weisungen, Sicherheitsvorschriften, technische Dokumente, Konzepte, verbessere Arbeitsabläufe, erarbeite Unterlagen für Schulungen und Kurse oder erarbeite, begleite und unterstütze die Umsetzung von neuen Projekten. Im Bereich Netz Elektrizität haben wir zum Beispiel erst kürzlich ein neues Sicherheits- Schutzhelm bei den sgsw • beiHoch-undBrückenbaubiszumAbschlussdesRohbaus, • beiArbeitenimBereichvonKranen(stationärundmobil),Aushubgerätenund Spezialtiefbaumaschinen, • beimGraben-undSchachtbausowiebeimErstellenvonBaugruben, • beiRückbau-oderAbbrucharbeiten, • beiHolz-undMetallbauarbeiten, • beiArbeitenanundinRohrleitungen(lautSUVAauchbeiGas-undWasserverteilleitungen). InderBauAVwerdenkeineAusnahmenerwähnt,dieArbeitnehmerinnenundArbeitnehmervondieserVerpflichtungentbinden. ZV-INFO MÄRZ 2015 Wie viele Sicherheitsbeauftragte gibt es bei den sgsw? Im Sicherheitsbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind wir 5 Personen. Ich bin der Vorgesetzte für diesen Sicherheitsbereich, leite diese Arbeitsgruppe und bin für die Bereiche Netz Elektrizität, Telecom und Innovation&Geothermie in der Funktion als SiBe zuständig. Wie gehen Sie vor, wenn doch ein Unfall passiert? Unfälle und Beinaheunfälle werden systematisch abgeklärt und erfasst. Ziel dieser Abklärungen ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden, unser Sicherheitssystem zu verbessern und den Mitarbeitenden zu zeigen, dass sie es mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz ernst nehmen. Bei der Ereignisabklärung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Sicherheitsvorschriften hält? Eigentlich sollte dies bei einer guten Sicherheitskultur nicht geschehen. Der Mitarbeitende muss die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit befolgen und die allgemeinen Sicherheitsregeln berücksichtigen. Er muss insbesondere die persönliche Schutzausrüstung (PSA) benützen und darf die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen. Stellt zudem ein Mitarbeitender Mängel fest, welche die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, so muss er sie sogleich beseitigen. Ist er dazu nicht befugt oder nicht in der Lage, so muss er den Mangel unverzüglich dem Vorgesetzten melden. Zudem darf der Mitarbeitende sich nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere Mitarbeitende gefährdet. Dies gilt insbesondere für den Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel. Füllen Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter ein 100 %-Pensum? Ich bin eigentlich als Assistent des Bereichsleiters Netz Elektrizität angestellt. Somit war Berufe im Bereich Arbeitssicherheit • Sicherheitsbeauftragte/r in KMU •Sicherheitsassistent/-in •Sicherheitsfachmann/-frau •Sicherheitsingenieur/-in •Arbeitshygieniker/-in Ausbildung durch Weiterbildungskurse bei der SUVA (www.suva.ch) oder EKAS (www.ekas.admin.ch). ZV-INFO MÄRZ 2015 und bin ich natürlich prädestiniert dafür, Aufgaben wie die Arbeitssicherheit zu übernehmen; sie umfassen aber kein 100 %-Pensum. Wie war Ihr beruflicher Werdegang? Meine berufliche Laufbahn habe ich als Elektrozeichner (heute Elektroplaner EFZ) begonnen und eine Weiterbildung zum Elektrokontrolleur (heute Elektro-Sicherheitberater mit Eidg. Fachausweis) absolviert. Als Elektrokontrolleur kam ich zu den sgsw, wechselte nach der Höheren Fachschule für Wirtschaft (HFW) als Abteilungsleiter Betrieb zum Bereich Netz Gas und Wasser. Mit dem Nachdiplom FH für Integriertes Qualitätsmanagement (NDS FH IQM) kam ich als Assistent wieder zum Bereich Netz Elektrizität und bin jetzt mit der Ausbildung als Sicherheitsfachmann SUVA sowie Lernveranstaltungen mit Erwachsenen (SVEB Zertifikat) unter anderem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig. Auf was müssen Sie bei Ihrer Arbeit besonders achten? Als Sicherheitsbeauftragter muss man vorleben, was man predigt; es nützt nichts, wenn ich über das fachliche Wissen verfüge, es aber nicht lebe. Wenn ich also eine Baustelle besichtige, trage ich auf jeden Fall Sicherheitsschuhe und Helm. Zudem brauche ich Durchsetzungsvermögen und ab und zu eine dicke Haut. Was gefällt Ihnen an Ihrer Arbeit besonders? Mir macht es Freude, mit meiner Arbeit mitzuhelfen, dass alle am Abend wieder gesund nach Hause gehen können und wir Arbeitsabläufe schneller, besser und geschützter gestalten können. Besonders gut gefällt mir auch die Vielseitigkeit; jeder Tag bringt vollkommen neue Herausforderungen. INTERVIEW 9 Gibt es etwas, das Ihnen nicht gefällt? Es gibt auch Mitarbeitende, die unsere Sicherheitsmassnahmen und neuen Abläufe zu Gunsten der Arbeitssicherheit nur als mühsame Behinderung empfinden. Sie verstehen leider das ganze System nicht. Schlimmster Teil meiner Arbeit sind die Abklärungen von Arbeitsunfällen. Es gibt bei uns zum Glück selten Unfälle, aber wenn welche geschehen, sind sie meistens schwer. Aber letztlich tue ich für die Mitarbeitenden etwas Gutes, das motiviert mich. Kann gemessen werden, wie sehr sich die Arbeitssicherheit verbessert hat, seit Ihre Stelle geschaffen wurde? Meines Erachtens haben verbesserte Abläufe und Strukturen dazu beigetragen, dass die sgsw professioneller auftreten. Die Tendenz der Anzahl Berufsunfälle sowie Nichtberufsunfälle im Verhältnis zu unseren Mitarbeitenden zeigt zudem in die richtige, positive Richtung. Was wünschen Sie sich für Ihre Arbeit? Mich würde es freuen, wenn das Sicherheitsdenken bei den sgsw mehr geschätzt würde; wir sind bemüht, unseren Mitarbeitenden einen möglichst sicheren Arbeitsplatz zu bieten. Wie ist Ihr Kontakt zu privatwirtschaftlich angestellten Berufskolleginnen und -kollegen? Ich habe gute Kontakte und ein grosses Netzwerk zu anderen Sicherheitsbeauftragten. Zudem arbeite ich in Fachgremien mit und besuche regelmässig sicherheitsbezogene Fachtagungen. Wie verbringen Sie Ihre Freizeit? Ich spiele bei der Melodia Goldach die Bassposaune. Und auch dort bin ich nebst dem regelmässigen Üben mit Sicherheitsfragen konfrontiert, da wir jeweils im März eine Unterhaltungsshow durchführen. Beim Bühnenaufbau sowie Gestaltung der Mehrzweckhalle sind wir mit jeglichen Gefahren der Sicherheit konfrontiert (Mechanische Gefahr, Sturzgefahren, elektrische Gefahren, Brandgefahren etc.). Auch in der Melodia Goldach bin ich der Sicherheitsengel. Ausserdem mache ich Sport – joggen und biken – und verbringe viele erholsame Stunden mit meiner Lebenspartnerin. Vielen Dank für das Gespräch. 10 INTERVIEW ZV-INFO MÄRZ 2015 WO MAN SICH EINFACH GUT AUFGEHOBEN FÜHLT Wer eine kundennahe, unkomplizierte Versicherung sucht, ist mit ÖKK gut beraten. Dies gilt speziell für Mitglieder des Verbands Öffentliches Personal Schweiz, die zusätzlich von Rabatten profitieren. Eigentlich ist es eine gute Frage. Mia Bolliger (Name geändert) hält inne. «Warum haben wir damals die Versicherung ÖKK gewählt, bei der wir nunmehr seit mehr als fünf Jahren sind?», fragt sie sich. Sie schliesst die Augen und denkt zurück an die Entscheidung, die sie und ihr Mann damals gemeinsam getroffen haben. Doch sie muss nicht lange sinnieren. «Eine gute Absicherung für uns und unsere Kinder ist wichtig, ebenso, dass der Schutz an die Bedürfnisse der Familienmitglieder angepasst ist», sagt sie nach kurzer Zeit. Zentral ist für sie allerdings etwas anderes, nämlich der persönliche Bezug zu einer Versicherung. Dieser sei bei ÖKK so eng, wie sie es noch nirgendwo anders erlebt habe. «Die faire, unkomplizierte Art von ÖKK spricht uns an. Wir fühlen uns hier sehr gut aufgehoben. Deshalb würden wir auch nicht wechseln, nur wenn ein anderer Versicherer für einmal günstiger ist.» Das sei zu kurz gedacht. Denn die Höhe der Prämie entscheide nicht ZV-INFO MÄRZ 2015 allein; ebenso zählten die Serviceleistungen einer Versicherung. Mia Bolliger und ihre Familie erfreuen sich glücklicherweise einer guten Gesundheit und hatten bisher nur wegen vereinzelter Rückzahlungen von Rech- nungen Kontakt mit ÖKK. Die wenigen Kontakte mit den motivierten, hilfsbereiten Mitarbeitenden sind Mia Bolliger aber in guter Erinnerung geblieben. «ÖKK überzeugt uns als Qualitätsversicherer.» Den Mitgliedern des Verbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV) bietet sich nun die Gelegenheit, sich ebenfalls von den zahlreichen Vorzügen von ÖKK zu überzeugen: Dazu zählen nicht nur Angebote wie die Gratiswindeln für neu versicherte Familien. Da der Verband mit ÖKK einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, profitieren alle Verbandsmitglieder zudem von 20 Prozent Rabatt auf Zusatzversicherungen, die sie bei ÖKK abschliessen. Übrigens ist nicht nur Mia Bolliger von ÖKK überzeugt. Gemäss einer Studie des renommierten Umfrage-Instituts amPuls Market Research aus dem Jahr 2014 sind die Kundinnen und Kunden von ÖKK am zufriedensten mit den Leistungen ihrer Versicherung. Fakten zu ÖKK ÖKK ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Landquart (Graubünden) und schweizweit 38 Agenturen. ÖKK bietet umfassende Versicherungslösungen für Krankheit, Unfall, Erwerbsausfall und berufliche Vorsorge. Zusammen mit Partnern deckt ÖKK auch die Bereiche Lebens-, Haftpflicht- und Sachversicherungen ab. Rund 172 000 Privatkunden sowie 15 300 Unternehmen und öffentliche Institutionen vertrauen auf die Produkte und Dienstleistungen von ÖKK. Das Unternehmen beschäftigt rund 380 Mitarbeitende und bildet 10 bis 15 Lernende aus. www.oekk.ch ZVERSICHERUNGEN 11 LOHNGLEICHHEIT JETZT ! Equal Pay Day 2015 Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist in den vergangenen drei Jahren nicht kleiner, sondern sogar um 0.5 % grösser geworden. Im öffentlichen Sektor beträgt er heute 13.6 %, in der Privatwirtschaft 18.9 %. Die Frauen bezahlen diese Differenz zwei Mal, denn geringere Beiträge in die 2. und 3. Säule sowie tiefe Renten sind die Folge. Aus diesem Grund demonstrierten unter dem Motto «Lohngleichheit jetzt!» am 8. März 2015 in Bern 12 000 Personen für die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Sandra Wittich Redaktorin ZV Info Engagement der Frauen nichts Neues Schweiz noch rund 20 Prozent weniger als Männer. Besonders frustrierend ist, dass sich die Situation nicht verbessert, sondern die Differenz in den letzten zwei Jahren sogar noch grösser wurde. Ist ein Teil der Lohnunterschiede strukturell bedingt erklärbar, verbleiben doch noch 40 Prozent, die auf eine reine Diskriminierung zurückzuführen sind. Dies muss sich ändern. Denn neben der Differenz auf der Lohnabrechnung Ende Monat hat die Lohndifferenz auch lebenslängliche Folgen: Wer während dem Erwerbsleben zu wenig verdient, ist auch im Rentenalter finanziell weniger abgesichert. Eine Umsetzung der Lohngleichheit ist deshalb dringend notwendig. Aktionstag Equal Pay Day und Kundgebung in Bern Den Frauen gehen mit dieser bestehenden Lohnungleichheit jährlich rund 7.7 Milliarden Franken verloren. Anlässlich des Equal Pay Days am 9. März 2015 und des internationalen Frauentages am 8. März 2015 trafen sich 12 000 Personen aus über 45 Vereinen und Gewerkschaften, um für gerechte Löhne für Frauen einzustehen und den Bundesrat zum Handeln aufzufordern. Die Präsidentin der SP-Frauen, Yvonne Feri, betonte an der Kundgebung, dass der Vollzug der längst überfälligen Lohngleichheit ein Gewinn für alle ist: Männer brauchen ihren Lohn Bereits 1874 formierten sich Schweizer Frauen erstmals zur Schweizer Frauenbewegung und setzten sich im Hinblick auf die Totalrevision der Bundesverfassung für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Ihr Engagement sowie alle Bemühungen um das Frauenstimmrecht in den nachfolgenden Jahren scheiterten jedoch an den Abstimmungen. 1928 fand in Bern die erste Kundgebung für die Einführung des Frauenstimmrechts statt. Als Symbol zogen die Frauenorganisationen eine riesige Papp-Schnecke mit sich, weil es mit ihren politischen Rechten nur im Schneckentempo vorwärtsging. Eine sehr langsame Schnecke: Eingeführt wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz erst 1971, bis zur Einführung in allen Kantonen dauerte es sogar nochmals weitere 20 Jahre. Die Umsetzung des Gleichstellungsartikels erfolgt ebenfalls nur schleppend, seit 34 Jahren ist er in der Bundesverfassung verankert und trotzdem verdienen Frauen in der 12 GLEICHSTELLUNG ZV-INFO MÄRZ 2015 nicht mehr zu verstecken, Frauen sind unabhängiger, Familie und Beruf lassen sich besser vereinbaren und auch Sozialwerke und die Finanzhaushalte (Steuereinnahmen) profitieren, sofern die Frauenlöhne nach oben angepasst werden. Babette Sigg, Präsidentin der CVP-Frauen, anerkennt, wie viel Frauen bereits erreicht haben, und ermahnt gleichzeitig, dass Wesentliches, nämlich die Lohngleichheit, noch nicht erreicht ist. Sigg betonte, dass Lohngleichheit nicht irgendeine abstruse Forderung ist, sondern ein Anrecht aller Frauen. Zeit der Freiwilligkeit vorbei Dass Freiwilligkeit bei der Einhaltung von Gesetzen nicht funktioniert, zeigen der gescheiterte Lohngleichheitsdialog des Bundes, ein Projekt der Sozialpartner und des Bundes zur Beseitigung von Lohndiskriminierungen mittels freiwilligen Massnahmen sowie der ganz offensichtlich noch immer existierende Lohnunterschied. Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmenden sind überzeugt, dass die Zeit für Anreize für gesetzeskonformes Verhalten vorüber ist und nun griffige, regelmässige und obligatorische Kontrollen in Verbindung mit Sanktionen notwendig sind, um die Lohngleichheit umzusetzen. Sie forderten an der Kundgebung in Bern deshalb griffige Massnahmen und Kontrollen. Der Bundesrat wird deshalb anfangs Sommer ein Papier vorlegen, welches Massnahmen vorsieht, um den noch bestehenden Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen zu schliessen. Sandra Wittich ZV-INFO MÄRZ 2015 GLEICHSTELLUNG 13 AUSWIRKUNGEN DES SNB-MINDESTKURSENTSCHEIDES Sitzung der Finanzkommission des Nationalrates vom 27. Februar 2015 / Sozialpartneraussprache zum Thema Überraschend stellte die Nationalbank anfangs Januar die Euro-Stützungskäufe ein mit dem Resultat, dass der Eurowechselkurs zwischenzeitlich auf unter CHF 1 fiel und sich nun knapp über der CHF 1-Grenze einpendelt. Auf einen Schlag wurden die Schweizer Produkte für ausländische Käufer über 20 % teurer. Für den schweizerischen Tourismus sowie für die Exportindustrie hat dies verheerende Auswirkungen. Aus diesem Grund fand zwischen den Sozialpartnern und der Finanzkommission des Nationalrates eine Aussprache unter der Thematik «Aufhebung des Mindestkurses CHF-Euro durch die SNB» statt. Urs Stauffer vertrat Öffentliches Personal Schweiz (ZV). Personal Schweiz (ZV). Ich hatte die Aufgabe die Auswirkungen des SNB-Entscheides auf den öffentlichen Dienst und im Speziellen auf einen Werkstandort darzustellen. Urs Stauffer Präsident Öffentliches Personal Schweiz In der Exportindustrie müssen den ausländischen Kunden auf bereits abgeschlossene Verträge zwischen 15–20 % Preisabschläge gewährt werden, damit die Aufträge noch ausgeführt werden können. Da die Gewinnmargen tiefer liegen, bedeutet dies, dass auf diesen Aufträgen mit Verlust abgeschlossen wird. Es besteht die klare Befürchtung, dass ein längeres Andauern der Frankenstärke unweigerlich in eine Rezession mit all ihren negativen Folgen führen wird. Sitzung der Finanzkommission des Nationalrates Auf Ersuchen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vertrat ich Öffentliches 14 FINANZEN Die Teilnehmenden auf Arbeitnehmerseite: • Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia • Daniel Kopp, wissenschaftlicher Mitarbeiter SGB • Urs Stauffer, Präsident Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Einschätzung der Finanzministerin Die Sitzung begann mit einem Einstiegsreferat von Frau BR Eveline Widmer-Schlumpf, welches dazu diente, allen Teilnehmenden die Situation aus Sicht der Finanzministerin darzustellen. Konkrete Massnahmen zur Entschärfung wurden keine vorgestellt. Frau BR Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass sämtliche in Betracht gezogenen Massnahmen schuldenbremsenkonform sein müssen. Wirtschaftspolitik Die Teilnehmenden auf Arbeitgeberseite: • Elisabeth Zölch Bührer, Vertreterin der Uhrenindustrie • Hans Hess, Vertreter Swissmem / MEM-Industrie • Dr. Toralf Haag, Vertreter der Branche Life Science / Chemie • Andreas Züllig, Vertreter der Branche Tourismus / Hotellerie Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann machte eine Einschätzung aus wirtschaftspolitischer Sicht. Er sicherte der Arbeitgeberseite zu, dass er sich dafür einsetzen werde, dass die administrativen Hürden zum Beispiel bei der Arbeitszeiterfassung oder bei den Ladenöffnungszeiten tief gehalten werden. Auch die Steuerbelastung dürfe nicht steigen und müsse auf einem tiefen Niveau bleiben. Bundesvertretung: • Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EFD • Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF • Mitglieder der Finanzkommission des Nationalrates Forderungen der Arbeitgebervertretung Die Arbeitgebervertretung stellte einen ganzen Forderungskatalog vor, welcher hauptsächlich folgende Punkte zum Inhalt hat: • Verzicht auf die geplanten Änderungen im Bundesgesetz zur Optimierung der flankieZV-INFO MÄRZ 2015 renden Massnahmen (FlaM), zum Beispiel keine neuen Voraussetzungen für die Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages. • Verzicht auf die Einführung von Quoten (Frauen, ältere Arbeitnehmende, Menschen mit Leistungsbeeinträchtigungen). • Verzicht auf gesetzliche Vorschriften im Bereich der Lohnregulierung («Lohnpolizei»). • Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung. Es muss eine unbürokratische Lösung gefunden werden, dass mehr Arbeitnehmende mit Arbeitszeitautonomie von der Erfassungspflicht befreit werden können. • Unbürokratische Erteilung der Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige. • Reform der Altersvorsorge. Sanierung darf nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen erfolgen. • Bezüglich der AVIG-Bezüge (Kurzarbeit) bedarf es eines ständigen Monitorings. Wichtig ist die rechtzeitige Einleitung von Massnahmen, um das Überleben der einzelnen Unternehmen zu sichern (Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate, Reduktion der Karenztage von 3 auf 1 Tag). • Massnahmen im Bereich der Exportförderung. • Massnahmen im Bereich des Tourismus. • Massnahmen im Bereich Technologie, Innovation und Forschung. Position Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) • Wechselkursprobleme können nur geldpolitisch gelöst werden. Der Franken muss der Schweizer Wirtschaft nützen, nicht schaden. Die Geldpolitik muss für einen realwirtschaftlich tragbaren Frankenkurs sorgen. Der faire Frankenkurs liegt bei über 1.30 CHF/Euro. • Keine Lohnsenkungen! Angesichts des geringen Anteils von 20 Prozent an den Gesamtkosten (Mittelwert in der Industrie), können über Lohnsenkungen kaum effektiv Kosten gespart werden. Zudem verstärken Lohnsenkungen die gesamtwirtschaftlichen Probleme. • Gesetzlichen Lohnschutz konsequent durchsetzen! In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das verlangen u.a. die flankierenden Massnahmen (FlaM). Eine Schlechterstellung von Grenzgängern ist illegal. Das gilt auch für die Überwälzung des Arbeitgeberrisikos auf die Angestellten (Eurolöhne etc.). • Kurzarbeit bei Auftragslücken. Zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit sollen die Fir- Jetzt Prämie berechnen und Offerte einholen! men mit Auftragslücken Kurzarbeit einführen. • Versicherung von Wechselkursrisiken über die Exportrisikoversicherung • Verzicht auf Sparpakete der öffentlichen Hand. Die geplanten Sparmassnahmen verstärken die Rezessionsgefahren. • Marktzugang zur EU über die Bilateralen Verträge erhalten und vereinfachen. Für die Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze sind die Bilateralen Verträge wichtiger denn je. Auswirkungen auf die öffentlichen Dienstleistungen Als Präsident von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) hatte ich Gelegenheit, die Konsequenzen des SNB-Entscheides auf die öffentlichen Dienstleistungen, speziell im Zusammenhang mit den Werkstandorten darzulegen. • Nebst den Tourismusorten befürchten die Werkstandorte, durch den SNB-Entscheid zu den Hauptverlierern zu gehören. • Zurzeit wird in der Exportindustrie (Uhren, Maschinen) die Erfahrung gemacht, dass auf bereits abgeschlossenen Kaufverträgen 15 bis 20 % Rabatt gewährt werden muss, damit diese noch ausgeführt werden können. Ausgezeichneter Service und günstige Prämien für Mitglieder von Öffentliches Personal Schweiz Ihre persönlichen Vorteile: • GünstigerePrämienMitgliedervonÖffentliches PersonalSchweiz • LebenspartnerimgleichenHaushaltprofitierenauch • Kundenfreundliche1-Jahresverträge • ImSchadenfall7×24Stunden-Service zurichconnect.ch/partnerfirmen ID:zv,Passwort:verband 0848 807 802 Mo–Frvon8.00–17.30Uhr ExklusiveTelefonnummerfürMitglieder vonÖffentlichesPersonalSchweiz Versicherungsträger:ZürichVersicherungs-GesellschaftAG ZV-INFO MÄRZ 2015 FM35451d-ZC-ZV-ins-a5q-gzd.indd 1 FINANZEN 15 16.02.15 12:31 • Da die Gewinnmargen in der Regel tiefer liegen, bedeutet dies, dass von Rabatten betroffene Aufträge aufgrund des SNB-Entscheides mit Verlust abgeschlossen werden. • Dies hat zur Folge, dass in den Werkstandorten die Steuererträge bei den juristischen Personen deutlich tiefer ausfallen werden als geplant. •Exportorientierte Werkstandorte wie Biel rechnen bereits für das Steuerjahr 2016 bei den juristischen Personen mit Steuerertragsausfällen von ca. 20 %. • Nicht auszudenken, was bei einer allfälligen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Jahr 2017 für negative Folgen für die Werkstandorte entstehen könnten. •Eine länger anhaltende Frankenstärke bedeutet bei den Werkstandorten ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit und damit verbunden ein Ansteigen der Sozialhilfequote. • Die Werkstandorte, welche bereits heute – bedingt durch die Einwohnerstrukturen – mit einer hohen Sozialhilfequote und einem sinkenden Steuersubstrat zu kämpfen haben, werden ihre Sparprogramme noch verstärken müssen. • Ein Abbau von öffentlichen Dienstleistungen, Stellenwiederbesetzungsmoratorien, scheides korrigiert werden können. Fazit Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat und die Finanzkommission des Nationalrates die von Arbeitnehmerseite gemachten Aussagen ernst nimmt. Besonders die Kantone, Städte und Gemeinden leiden schon seit längerer Zeit unter einer Art «Schadloshaltungsmentalität» des Bundes. Die negativen finanziellen Auswirkungen von Gesetzen, die auf Bundesebene beschlossen werden, machen sich vor allem auf kantonaler und kommunaler Ebene bemerkbar. Dies könnte auch bei einer allfälligen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III der Fall sein. Öffentliches Personal Schweiz (ZV) fordert deshalb den Bundesrat im Zusammenhang mit dem SNB-Entscheid auf, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Schweizer Wirtschaft in eine Rezession schlittert, welche die bereits arg strapazierten öffentlichen Finanzen vor unlösbare Probleme stellen würde. Urs Stauffer Steuererhöhungen und Investitionsstopps werden die Folge sein. Die bereits geplanten Sparprogramme werden die Rezessionsgefahr noch verstärken. • Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ersucht den Bundesrat, alles zu unternehmen, damit die negativen Auswirkungen des SNB-Ent- IMPRESSUM HERAUSGEBER REDAKTION / LAYOUT ABOSERVICE REDAKTIONSSCHLUSS Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) Postkonto Aarau 50-7075-3 Präsident: Urs Stauffer Pianostrasse 32, 2503 Biel Tel. G 032 326 23 25 Fax G 032 326 13 94 Sandra Wittich und Michael Merker Oberstadtstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 200 07 99, Fax 056 200 07 00 E-Mail: [email protected] www.oeffentlichespersonal.ch Öffentliches Personal Schweiz ZV Oberstadtstrasse 7 5400 Baden Tel.: 056 200 07 99 E-Mail: [email protected] Nummer Red. Schluss Erscheint ANZEIGENVERKAUF DRUCK UND VERSAND E-Mail: [email protected] St. Galler Tagblatt AG, ZV Info Daniel Egger Fürstenlandstrasse 122 9001 St. Gallen Tel. G: 071 272 75 00 Fax G: 071 272 75 34 [email protected] St. Galler Tagblatt AG Fürstenlandstrasse 122 9001 St. Gallen VERBANDSSEKRETARIAT Dr. Michael Merker Oberstadtstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 200 07 99, Fax 056 200 07 00 E-Mail: [email protected] 16 FINANZEN 4 • 15 5 • 15 6 • 15 8 • 15 9 • 15 10 • 15 11 • 15 12 • 15 13.04.1529.04.15 08.05.15 27.05.15 15.06.15 01.07.15 03.08.15 19.08.15 31.08.15 16.09.15 12.10.15 28.10.15 09.11.15 25.11.15 07.12.15 23.12.15 AUFLAGE 23'849 Exemplare (WEMF-beglaubigt 2012 / 2013) ZV-INFO MÄRZ 2015 MARDERSCHÄDEN LASSEN SICH VERHINDERN Egal, welche Automarke – der Marder hat sie alle zum Fressen gern. Auf den Kabelbiss folgt meist eine kostspielige Reparatur. Wer aber gut versichert ist, kann gelassen den Pannendienst rufen. kommt ihr ureigener Spieltrieb. Insbesondere während der Paarungszeit im Frühjahr reagieren Marder auf Duftspuren von Artgenossen aggressiv. Aber auch bei tiefen Temperaturen ist der Motorraum nicht vor den Zähnen der schlauen Tierchen gefeit – denn Marder kennen keinen Winterschlaf. Ein Blick unter die Haube bringts Um frühzeitig einzugreifen, lohnt sich ein Gespräch mit der Nachbarschaft. Denn sind in der Gegend Marderschäden aufgetreten, gilt es genauer hinzuschauen. Insbesondere Autos, die nachts an unterschiedlichen Standorten parkieren, sind überdurchschnittlich von Marderbiss betroffen. Schutz bietet einerseits das regelmässige Waschen des Motors, um die Duftmarken der Marder zu entfernen. Echten Schutz gegen Marderbiss bietet einzig eine Elektroschockanlage, die hungrige Marder in die Flucht schlägt. Die Wanderausrüstung ist gepackt, die Kinder unruhig und die Familie macht sich auf zum langersehnten Wochenendausflug. Dumm nur, dass das Auto keinen Wank tut – Marderschaden! Wenn der Marder zuschlägt und mit seinen spitzen Zähnen Kabel und Schläuche durchbeisst, geht oft gar nichts mehr. Zuoberst auf dem Speiseplan der pelzigen Zeitgenossen stehen Zündkabel, Kunststoffschläuche oder Lenkungsmanschetten. Doch wer zahlt die Zeche für die Reparatur und den Abschleppdienst? Teilkasko deckt selbst Ersatzwagen Die anfallenden Reparaturkosten für den Marderschaden übernimmt in aller Regel die Versicherung ohne Selbstbehalt, sofern man über eine Teilkasko verfügt. Meist sind auch die durch Marderbiss entstandenen Folgeschäden am Fahrzeug versichert sowie das Abschleppen des beschädigten Fahrzeugs bis in die nächstgelegene Werkstatt. In Regionen mit hohen ZV-INFO MÄRZ 2015 Marderpopulationen ist der Abschluss einer Teilkasko durchaus eine Überlegung wert. Zurich Connect – einfach online abschliessen! Im Frühjahr steigt der Appetit Marder sind wie Kleinkinder oder junge Hunde. Sie ertasten ihre Umwelt durch Beissen. Hinzu Mehr Informationen Im Internet finden Sie unter www. zurichconnect.ch/partnerfirmen alle Informationen zu den Angeboten von Zurich Connect. Hier können Sie Ihre individuelle Prämie berechnen und Ihre persönliche Offerte erstellen. Dafür benötigen Sie folgendes Login: ID: zv Passwort: verband Oder Sie verlangen über die für Mitglieder von Öffentliches Personal Schweiz exklusive Telefonnummer 0848 807 802 eine unverbindliche Offerte. Das Kundencenter von Zurich Connect ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.30 durchgehend geöffnet. ZVERSICHERUNGEN 17 UNSERE VERSICHERUNGSPARTNER Zurich Connect Mit über 15 Jahren Erfahrung und mehr als 200 000 zufriedenen Kunden erhalten Sie bei Zurich Connect eine kompetente Betreuung und allerhöchste Servicequalität. Zudem verbindet Öffentliches Personal Schweiz und Zurich Connect eine langjährige erfolgreiche Partnerschaft. Profitieren Sie deshalb als Mitglied von speziellen Konditionen bei allen Versicherungslösungen von Zurich Connect. 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Bank Coop Die Bank Coop bietet den Mitgliedern von Öffentliches Personal Schweiz dank eines neuen Vertrages attraktive Zinsvergünstigungen bei Hypotheken für selbstbewohntes Wohneigentum an. Neben professioneller Beratung erhalten Sie bei der Bank Coop maximal 0.30 % Vergünstigung auf den Richtsätzen für die variable Hypothek bzw. die Festhypotheken. Die aktuellen Richtsätze sind auf www.bankcoop.ch publiziert. Weitere Informationen sowie den Namen Ihrer Ansprechsperson auf der Bank Coop-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.zentral.ch oder unter Tel. 0800 88 99 66. AXA-ARAG Dank der Zusammenarbeit mit der AXA-ARAG haben Mitglieder von Öffentliches Personal Schweiz die Möglichkeit, eine Privat- und/oder Verkehrsrechtsschutzversicherung als Einzeloder Familienversichtung zu vergünstigten Konditionen abzuschliessen. Weitere Informationen 18 ZVERSICHERUNGEN erhalten Sie unter www.zentral.ch oder direkt im ZV-Sekretariat unter Tel. 056 204 02 90 oder per E-Mail an [email protected] ZV-INFO MÄRZ 2015 BUNDESPERSONAL IN ZAHLEN Bundesrat legt Bericht über die Entwicklungen 2014 vor Um die Entwicklung in wichtigen Bereichen seiner Personalpolitik zu steuern, legte der Bundesrat für die Jahre 2011–2015 Sollwerte und Indikatoren fest. Wie der Bericht zum Personalmanagement 2014 nun zeigt, konnte der Bundesrat die meisten seiner Ziele bereits ein Jahr vor deren Ablauf ganz oder teilweise erreichen. Der Bundesrat hat heute das Reporting Personalmanagement 2014 gutgeheissen und an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte weitergeleitet. Das Reporting enthält Informationen zur Zusammensetzung des Bundespersonals, zu Rekrutierungen und Fluktuation, zu Personalkosten, Gesundheit, zur Zufriedenheit mit der Führung sowie zur allgemeinen Arbeitssituation. Die Sollwerte für die Geschlechterverteilung wurden letztes Jahr zum ersten Mal seit ihrer Festlegung 2011 erreicht. In den meisten anderen Fällen haben sich die Kennzahlen innerhalb der Zielbänder stabilisiert oder haben sich weiter verbessert. Im Jahre 2014 waren mehr Frauen im Kader vertreten als im Vorjahr. Auch die Bindung der Mitarbeitenden an die Arbeitgeberin Bundesverwaltung hat sich nochmals verstärkt. Der Personalbestand hat sich zudem verjüngt: Mit 44,3 Jahren ist das Durchschnittsalter 2014 nach mehreren Jahren Anstieg auf den Stand von 2011 gesunken. Die wichtigsten Kennzahlen im Detail •Die Verteilung der Geschlechter hat mit 44,2 Prozent Frauen und 55,8 Prozent Männern erstmals die Sollwerte erreicht. In den Kaderlohnklassen lagen die Frauenanteile bereits im Vorjahr innerhalb der Sollwerte. Im Jahre 2014 hat sich die Entwicklung fortgesetzt. Die Frauen waren in den Lohnklassen 24 – 29 mit ZV-INFO MÄRZ 2015 31,3 Prozent vertreten. In den Lohnklassen 30 – 38 erreichten sie einen Anteil von 17,7 Prozent. Die entsprechenden Zielbänder geben Frauenanteile von 29 – 34 Prozent bzw. von 16 – 20 Prozent vor. • Die Sollwerte für die Anteile der Landessprachen leiten sich von der Verteilung in der Schweizer Bevölkerung gemäss Strukturerhebung der Schweizerischen Volkszählung ab. Der Anteil an französischsprachigen Mitarbeitenden lag mit 21,7 Prozent innerhalb des Zielbands von 21,5 – 23,5 Prozent. Die Vertretung italienischsprachiger Mitarbeitender (6,5 Prozent) lag ebenfalls im Zielband. •Die Anteile an Lernenden und Hochschulpraktika sind beide weiter gestiegen. Der Anteil an Hochschulpraktika lag mit 1,5 Prozent im Zielband, und der Lernendenanteil hat mit 5,4 Prozent die Vorgabe von 4 – 5 Prozent sogar übertroffen. Von den Absolventinnen und Absolventen von Hochschulpraktika konnten 39 Prozent in ein weiterführendes Anstellungsverhältnis beim Bund übertreten. Dies liegt innerhalb des Sollwerts für die sogenannte Verbleibquote von 30 – 40 Prozent. • Die Bundesverwaltung hat nochmals mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigt als in den Vorjahren. Ihr Anteil lag mit 1,5 Prozent in der Mitte des Zielbands von 1 – 2 Prozent. • Nicht erreicht wurden die Sollwerte für die Eigenrekrutierung von Kadern und für die Aus- und Weiterbildung. • Bei den Indikatoren sind die gewünschten Werte mehrheitlich erreicht worden. Das Commitment, also die Bereitschaft, sich längerfristig für den Arbeitgeber einzusetzen, ist sogar nochmals leicht angestiegen. Die Kennzahlen zum Gesundheitsempfinden, zur Führung, zur Arbeitszufriedenheit und zur Personalinformation liegen innerhalb der Zielbänder. Handlungsbedarf besteht jedoch bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. PERSONALPOLITIK 19 KANTON BASEL-STADT Baselstädtischer Angestelltenverband (BAV) Neue Sparmassnahmen der Regierung Dr. Georg Schürmann Sekretär BAV Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt plant weitere Sparmassnahmen, welche unter anderem auch die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals betreffen. Der BAV – ebenso wie die übrigen Staatspersonalverbände – wehren sich gegen diesen weiteren Abbau. I. Die geplanten Massnahmen Anfang Februar des laufenden Jahres hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund CHF 70 Millionen verabschiedet. Rund CHF 15 Millionen davon sollen die Staatsangestellten mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern. Die erste, das Kantonspersonal betreffende Massnahme, soll darin bestehen, dass ab dem Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung (NBU) vollumfänglich von den Angestellten selber getragen werden sollen. Bislang übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015 einem Anteil von 0.93 % des Bruttolohnes entsprach. Im weiteren plant die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollen die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem 30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Dies gegenüber der heutigen Regelung, bei welcher Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr in Fünfjahresschritten ausbezahlt werden. Die Umsetzung der neuen Regelungen betreffend 20 BASEL-STADT des Dienstaltersgeschenkes soll ab dem Jahr 2016 beginnen; der geplanten Übergangsregelung zufolge soll die volle Wirksamkeit der Massnahme im Jahr 2020 eintreten. Geändert werden soll sodann die heutige Höhe der sogenannten Anerkennungsprämien: Die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200 000 reduziert werden. Die Anerkennungsprämie ist auf Verordnungsebene geregelt und kann daher vom Regierungsrat ohne Überprüfung durch das Parlament beschlossen bzw. abgeändert werden. Demgegenüber müsste eine Änderung der NBUPrämie und des Dienstaltersgeschenks – da beide im Lohngesetz geregelt sind – auf dem Wege der Gesetzesänderung, d.h. unter Einbezug des Parlaments erfolgen. II. Grosser Unmut bei Personal Der Unmut über die neuerlich geplanten Sparmassnahmen beim Personal ist gross. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass sich die Anstellungsbedingungen beim Kantonspersonal die Staatsangestellten nahezu in allen Bereichen verschlechtert haben: • Lohn: Trotz der Systempflege zeigen Vergleiche mit den Nachbarkantonen und auch mit der Privatwirtschaft, dass das Lohngefüge beim Staatspersonal in verschiedensten Bereichen nach wie vor an der unteren Grenze ist. • Arbeitszeit: Sodann ist unstreitig, dass die Entwicklungen der letzten Jahre auch im öffentlich-rechtlichen Anstellungsbereich zu einer erheblichen Erhöhung des Zeit- und Arbeitsdrucks geführt haben, welcher in ers- ter Linie durch eine Erhöhung des Personalbestandes entschärft werden könnte. Daneben liegt der Kanton Basel-Stadt in Bezug auf die Wochenarbeitszeit mit einer 42-Stundenwoche nicht in der landesüblichen Norm grosser Arbeitgeber. • Lohnentwicklung: Insgesamt mussten die Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt auf 6,5 % Teuerung und zwei Stufenanstiege verzichten. • Berufliche Vorsorge: Erhöhung des Rentenalters von 63 auf neu 65 Jahre sowie der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Bereits vorgenannte Massnahmen und Einschränkungen haben dazu geführt, dass es in verschiedensten Bereichen zunehmend schwieriger wird, geeignetes Personal zu rekrutieren. Mit den nunmehr geplanten weiteren Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen würde die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber weiter verschlechtert, was sich letztlich auf die Qualität des Service Public auswirken wird. Daten 2015 Ordentliche Mitgliederversammlung BAV: Dienstag, 9. Juni 2015, 18.00 Uhr Pensionierten-Ausflug: Donnerstag, 28. Mai 2015 (ganztags) Pensionierten-Stamm: Dienstag, 31. März 2015 Kontaktmöglichkeit Adresse: St. Alban-Vorstadt 21, 4052 Basel Telefon: 061 272 45 11 Fax: 061 272 45 35 E-Mail:[email protected] Dienstag, 23. Juni 2015 Dienstag, 18. August 2015 Dienstag, 13. Oktober 2015 Dienstag, 1. Dezember 2015 jeweils im Restaurant Stadthof, Gerbergasse 84 (am Barfüsserplatz) im 1. Stock ab 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr ZV-INFO MÄRZ 2015 Protestaktion am 15. April 2015 in Basel Um sich gegen die weiteren Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen beim Staatspersonal zu wehren, planen die Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) sowie weitere Interessenverbände am 15. April 2015 die Durchführung einer Protestaktion auf dem Marktplatz in Basel. Ziel ist dabei, die Bevölkerung nicht nur über die Problematik der geplanten Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen, sondern auch über die übrigen Abbaupläne zu informieren. Der BAV ruft seine Mitglieder auf, möglichst zahlreich an der Veranstaltung teilzu-nehmen und wird zu gegebener Zeit über die Details informieren. KANTON LUZERN Stadtpersonalverband Luzern Vorankündigung Generalversammlung Montag 1. Juni 2015 Ort und Zeit werden mit der persönlichen Einladung bekannt gegeben. KANTON GRAUBÜNDEN Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) Generalversammlung Geschätzte Verbandsmitglieder Ich freue mich, Sie zu unserer diesjährigen Generalversammlung einzuladen. Freitag, 24. April 2015 Restaurant Marsöl in Chur Apéro ab 17.00 Uhr GV ab 18.00 Uhr Traktanden Generalversammlung Gion Cotti Präsident VBS ZV-INFO MÄRZ 2015 1.Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der Generalversammlung 2014 4. Jahresbericht 2014 5. Jahresrechnung 2014, Revisorenbericht 2014, Déchargeerteilung 6. Jahresbeiträge 2016 und Voranschlag 2016 7. Teilrevision der Statuten 8. Umfrage und Verschiedenes Nach der Generalversammlung hält Regierungspräsident Martin Jäger, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes, eine Ansprache zu einem aktuellen Thema. Das Nachtessen wird anschliessend vom VBS offeriert. Gion Cotti, Präsident VBS LUZERN / GRAUBÜNDEN 21 KANTON SCHWYZ Personalverband Kanton Schwyz Einladung zur 97. Generalversammlung «Gute Arbeit braucht gute Beziehungen» Dienstag, 21. April 2015, 18.00 Uhr MythenForum Schweiz Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein zur 97. Generalversammlung des Personalverbandes Kanton Schwyz. Im Anschluss an die traktandierten Geschäfte folgt ein Referat von Frau Susanne Mouret zum Thema «Gute Arbeit braucht gute Beziehungen». S. Mouret ist Erwachsenenbildnerin, Kommunikationsberaterin, Konfliktklärungshelferin und Mediatorin. Sie wird uns anhand kommunikationspsychologischer Modelle aufzeigen, dass gute Arbeitsbeziehungen und damit eine gute Arbeitsleistung auf bewusster Kommunikation basieren. Die Verbandsmitglieder sind danach zum Apéro und zum traditionellen Nachtessen eingeladen. Traktanden Anmeldung 1. Begrüssung durch die Vizepräsidentin 2. Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler 3.Protokoll der Generalversammlung vom 29. April 2014 4.Jahresbericht 5.Jahresrechnung/Revisionsbericht 6. Mitgliederbeitrag 2015 7. Budget 2015 8.Ersatzwahlen 9. Anträge der Mitglieder* Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um Anmeldung mit dem elektronisch zugestellten Anmeldetalon bis 6. April 2015 per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. * Anträge der Mitglieder zuhanden der Generalversammlung sind bis 6. April 2015 schriftlich einzureichen. E-Mail: [email protected] Fax: 041 819 25 69 Postweg: Personalverband Kanton Schwyz, Postfach 1236, 6431 Schwyz Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme. Astrid Steiner Styger, Vizepräsidentin Nachruf Wir trauern um unseren Präsidenten und Kollegen Beat Stierli 5. Juni 1960 – 14. Januar 2015 Während mehr als 22 Jahren arbeitete Beat Stierli im Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz als versierter Berater in juristischen Fragen. Auf seine rechtlichen Abklärungen, seine fundierten Gutachten und Beratungen war stets Verlass. Er gehörte seit 2006 dem Vorstand des Personalverbandes Kanton Schwyz an, war seit 2010 Vizepräsident und seit 2014 Präsident. Beat Stierli dachte schon immer mehr an andere als an sich selber. Menschen und ihre Geschichten haben ihn speziell interessiert. Er kämpfte für Gerechtigkeit, für menschliche 22 SCHWYZ Werte und die Interessen der breiten Allgemeinheit. Mit überdurchschnittlichem Engagement setzte er sich für die öffentliche Sache ein und scheute es nicht, den Arbeitgeber immer wieder an seine Fürsorgepflichten und das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu erinnern. Sein Wirken für den Personalverband wird für uns unvergessen bleiben. Vorstand und Mitglieder des Personalverbandes Kanton Schwyz ZV-INFO MÄRZ 2015 STADT ST. G ALLEN Personalverband der Stadt St. Gallen Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 Datum: Montag, 30. März 2015, 18.00 Uhr Ort: Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St. Gallen, Demutstrasse 115, St. Gallen (Bus-Endstation Riethüsli) Beginn: 17.45 Uhr Programm: 17.45 Uhr Nachtessen in der Mensa; danach Dislokation in die Aula 19.00 Uhr Begrüssung und Eröffnung der Mitgliederversammlung Interview mit Jeff Saibene, seit 2011 Trainer beim FC St. Gallen. Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler 2. Genehmigung des Protokolls 3.Genehmigung des Jahresberichts des Präsidenten 4. Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission 5. Festlegung der Mitgliederbeiträge 6. Genehmigung des Jahresbudgets 7.Wahlvorschläge für Versicherungskassen-Kommission 8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder* 9. Allgemeine Umfrage *Anträge von Mitgliedern zuhanden der Mitgliederversammlung sind dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. Den Abschluss bildet der traditionelle LOTTOMATCH in der Mensa. ZV-INFO MÄRZ 2015 ST. G ALLEN 23 DELEGIERTENVERSAMMLUNG 8. Mai 2015 in Basel Am 8. Mai 2015 findet die Delegiertenversammlung von Öffentliches Personal Schweiz in Basel statt. Anmeldungen sind bereits beim Sekretariat möglich. Programm ab 9.15 Uhr Empfang der Delegierten bei Kaffee und Gipfeli im 1. Stock des Restaurants Safran Zunft 10.00 Uhr Eröffnung der Delegiertenversammlung im Zunftsaal des Restaurants Safran Zunft durch Präsident Urs Stauffer Anmeldetalon Delegiertenversammlung Name / Vorname: Adresse: anschliessend Statuarische Geschäfte 11.15 Uhr Referat 12.00 Uhr Apéro im 1. Stock des Restaurants Safran Zunft 12.30 Uhr Mittagessen im Restaurant Safran Zunft Teilnahme für Delegierte gratis, Gebühr für weitere Teilnehmende Fr. 70.00 24 DELEGIERTENVERSAMMLUNG Verband: Teilnahme am Essen: Ja Nein Teilnahme an der Stadtführung: Ja Nein Einsendung an [email protected] oder Öffentliches Personal Schweiz, Oberstadtstr. 7, 5400 Baden ZV-INFO MÄRZ 2015
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