Technische Regel Nr. 07 Netz Elektrizität Geht an sgsw/NE 05.06.2015 thett/robru Zur Kenntnis - Version 1.0 SIGNALE AUS WERKAPPARATEN FÜR PRIVATE LASTSTEUERUNGEN 1 GELTUNGSBEREICH Diese vorliegende Technische Regel hat Gültigkeit für das ganze Versorgungsgebiet der Sankt Galler Stadtwerke, Netz Elektrizität (sgsw/NE) sowie für Dritte, für welche die sgsw/NE die Betriebsverantwortung übernehmen. 2 VERANLASSUNG Moderne Gebäudeleitsysteme enthalten oft eine Visualisierung der technischen Anlagen oder ein Lastmanagement für die Beobachtung, Überwachung oder Optimierung von Elektrizität bezüglich Bezug und Abgabe. Die erforderlichen Daten werden entsprechend aus den Messeinrichtungen der sgsw zur Verfügung gestellt. Somit entfallen separate und zusätzliche private Messungen. 3 BEDINGUNGEN UND TECHNISCHE GRUNDLAGEN Die Weiterleitung der Daten von Messeinrichtungen der sgsw zu privaten Systemen erfolgt nicht direkt, sondern über die Schnittstelle LP 302 (potentialfreies Relais) mit optischen Kontakten. Folgende Impulse können aus den Messeinrichtungen der sgsw über diese Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden: - Impulssignale für eine bestimmte Energiemenge (kWh-Impuls) - Zeitimpulse der 15 Minuten Messperiode zur Ermittlung der Bezugsleistung während der Hochtarifzeit (Leistung) - Signale der Umschaltzeiten Hochtarif/Niedertarif (HT/NT) Die Impuls-Wertigkeiten der Ausgänge sind vorgängig mit den sgsw abzuklären. Für die Schnittstelle ist je Messeinrichtung ein separater Zählerplatz vorzusehen. Die Verdrahtung ist gemäss Schema auszuführen (siehe Beilage). Die sgsw übernehmen keinerlei Haftung für Folgen aus Unregelmässigkeiten oder Ausfall der Impulssignale bei Spannungsunterbruch, Gerätestörungen usw. 4.011.0\Technische Regel\TR 07 Seite 2 von 2 4 PREISE UND TERMINE Die Kosten für die betriebsbereite Schnittstelle betragen pauschal CHF 650.- exkl. MWST pro Schnittstelle. Die Mehrwertsteuer von 8% wird offen ausgewiesen. Die Lieferfrist beträgt ca. 4 Wochen. In den Kosten sind folgende Leistungen sind enthalten: - Lieferung und Montage der Schnittstelle LP 302 - Angabe Impulswertigkeit und Inbetriebnahme 5 INKRAFTTRETEN Die vorliegende Technische Regel tritt per 01. Juni 2015 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Bestimmungen. Markus Schwendimann, Bereichsleiter Beilagen: - Zeichnung-Nr. 4.332.0-156 „Schnittstelle für Signalweitergabe im RE-Gehäuse mit L+G ZxD-Zähler“ Kombinierter Wirk-und Blindenergiezähler ZxD ~ K1 K3 K2 G G E1 E2 SY 2 1 2 2 5 3 4 8 5 6 7 11 11 8 9 40 41 42 45 KA KB G P1 P2 40 40 43 44 40 46 47 Verdrahtung sgsw 1.5 mm² violett Enden numeriert 3 115V 230V 4 ~ 6 5 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Eingänge sgsw + 24V DC - (+) (Lieferung sgsw) Verdrahtung durch Installateur gemäss EWN 5.34 3 4 5 15 min Messperiode Schnittstelle LP302 2 Tarifumsch. NT -> HT 1 6 + (+) + (+) + (+) + 26 27 28 29 30 31 32 33 7 9 11 12 13 14 8 10 Bezug Wirkenergie 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Ausgänge Kunde Bezug Blindenergie 2 30 31 32 20 21 22 11 Varianten 100V oder 230V 1 K4 DT/ mB Ph 0 Legende Zählerklemmen: (ZMD310 / ZMD410 / ZFD410) Aenderungen : A 19.01.07 GT B ............................ C ............................ Erstellt : Aufge. ............................... Bearb. 23.05.05 GT Gepr. ............................... sg Eingänge: Ausgänge: 40 41 42 43 44 45 46 47 20 21 22 30 31 32 s G E1 E2 KA KB SY P1 P2 Gemeinsammer Anschluss Energietarif 1 Energietarif 2 Rückstellsteuerung Rückstellsteuerung Synchronisation Uhrzeit Leistungstarif 1 Leistungstarif 2 w Sankt Galler Stadtwerke Elektrizität Gemeinsammer Anschluss K1 / K2 K1 S0 Wirkenergie K2 S0 Blindenergie Gemeinsammer Anschluss K3 / K4 K3 S0 Messperiode K4 Nicht belegt Schnittstelle für Signalweitergabe im RE-Gehäuse mit L+G ZxD-Zähler . ............................... . ............................... 4.332.0-156 ............ Blatt 11 Bl.
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