Bedingungen für die Abgabe von Signalen aus Werkapparaten zur

Technische Regel Nr. 07
Netz Elektrizität
Geht an
sgsw/NE
05.06.2015 thett/robru
Zur Kenntnis
-
Version 1.0
SIGNALE AUS WERKAPPARATEN FÜR PRIVATE LASTSTEUERUNGEN
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GELTUNGSBEREICH
Diese vorliegende Technische Regel hat Gültigkeit für das ganze Versorgungsgebiet der
Sankt Galler Stadtwerke, Netz Elektrizität (sgsw/NE) sowie für Dritte, für welche die
sgsw/NE die Betriebsverantwortung übernehmen.
2
VERANLASSUNG
Moderne Gebäudeleitsysteme enthalten oft eine Visualisierung der technischen Anlagen
oder ein Lastmanagement für die Beobachtung, Überwachung oder Optimierung von Elektrizität bezüglich Bezug und Abgabe. Die erforderlichen Daten werden entsprechend aus
den Messeinrichtungen der sgsw zur Verfügung gestellt. Somit entfallen separate und zusätzliche private Messungen.
3
BEDINGUNGEN UND TECHNISCHE GRUNDLAGEN
Die Weiterleitung der Daten von Messeinrichtungen der sgsw zu privaten Systemen erfolgt
nicht direkt, sondern über die Schnittstelle LP 302 (potentialfreies Relais) mit optischen
Kontakten.
Folgende Impulse können aus den Messeinrichtungen der sgsw über diese Schnittstelle zur
Verfügung gestellt werden:
- Impulssignale für eine bestimmte Energiemenge (kWh-Impuls)
- Zeitimpulse der 15 Minuten Messperiode zur Ermittlung der Bezugsleistung während der
Hochtarifzeit (Leistung)
- Signale der Umschaltzeiten Hochtarif/Niedertarif (HT/NT)
Die Impuls-Wertigkeiten der Ausgänge sind vorgängig mit den sgsw abzuklären.
Für die Schnittstelle ist je Messeinrichtung ein separater Zählerplatz vorzusehen. Die Verdrahtung ist gemäss Schema auszuführen (siehe Beilage).
Die sgsw übernehmen keinerlei Haftung für Folgen aus Unregelmässigkeiten oder Ausfall
der Impulssignale bei Spannungsunterbruch, Gerätestörungen usw.
4.011.0\Technische Regel\TR 07
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4
PREISE UND TERMINE
Die Kosten für die betriebsbereite Schnittstelle betragen pauschal CHF 650.- exkl. MWST
pro Schnittstelle. Die Mehrwertsteuer von 8% wird offen ausgewiesen. Die Lieferfrist beträgt ca. 4 Wochen.
In den Kosten sind folgende Leistungen sind enthalten:
- Lieferung und Montage der Schnittstelle LP 302
- Angabe Impulswertigkeit und Inbetriebnahme
5
INKRAFTTRETEN
Die vorliegende Technische Regel tritt per 01. Juni 2015 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.
Markus Schwendimann, Bereichsleiter
Beilagen:
- Zeichnung-Nr. 4.332.0-156 „Schnittstelle für Signalweitergabe im RE-Gehäuse mit L+G
ZxD-Zähler“
Kombinierter Wirk-und Blindenergiezähler ZxD
~
K1
K3
K2
G
G E1 E2 SY
2
1
2
2
5
3
4
8
5
6
7
11 11
8
9
40 41 42 45
KA KB
G P1 P2
40 40 43 44
40 46 47
Verdrahtung sgsw
1.5 mm² violett
Enden numeriert
3
115V
230V
4
~
6
5
7
8
9
10
11 12
13 14
15 16
Eingänge
sgsw
+
24V DC
-
(+)
(Lieferung sgsw)
Verdrahtung durch
Installateur gemäss EWN 5.34
3
4
5
15 min Messperiode
Schnittstelle
LP302
2
Tarifumsch. NT -> HT
1
6
+ (+)
+ (+)
+ (+)
+
26 27
28 29
30 31
32 33
7
9
11 12
13 14
8
10
Bezug Wirkenergie
17 18 19 20 21 22 23 24 25
Ausgänge
Kunde
Bezug Blindenergie
2
30 31 32
20 21 22
11
Varianten
100V oder 230V
1
K4
DT/ mB
Ph
0
Legende Zählerklemmen: (ZMD310 / ZMD410 / ZFD410)
Aenderungen :
A 19.01.07 GT
B ............................
C ............................
Erstellt :
Aufge. ...............................
Bearb. 23.05.05 GT
Gepr. ...............................
sg
Eingänge:
Ausgänge:
40
41
42
43
44
45
46
47
20
21
22
30
31
32
s
G
E1
E2
KA
KB
SY
P1
P2
Gemeinsammer Anschluss
Energietarif 1
Energietarif 2
Rückstellsteuerung
Rückstellsteuerung
Synchronisation Uhrzeit
Leistungstarif 1
Leistungstarif 2
w
Sankt Galler Stadtwerke
Elektrizität
Gemeinsammer Anschluss K1 / K2
K1 S0 Wirkenergie
K2 S0 Blindenergie
Gemeinsammer Anschluss K3 / K4
K3 S0 Messperiode
K4 Nicht belegt
Schnittstelle für Signalweitergabe im RE-Gehäuse
mit L+G ZxD-Zähler
. ...............................
. ...............................
4.332.0-156
............
Blatt 11 Bl.