Umweltprüfung (SUP) für die Überführung des Gebiets Altenwerder-West aus dem Hafenerweiterungsin das Hafennutzungsgebiet im Zuge der Erarbeitung einer Hafenplanungsverordnung Umweltbericht Entwurf Bearbeitung: Hermannröder Str. 17a 37249 Neu-Eichenberg Dipl.-Ing. (FH) Gordon MacKay Dipl.-Biol. Gerswin Wellner Dipl.-Ing. (FH) Jane Winter 16. April 2015 Auftraggeber: Hamburg Port Authority (HPA) Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg Altenwerder-West Seite - I SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Inhaltsverzeichnis 1. Einführung .................................................................................................................... 1 1.1 Rechtliche Grundlagen und Methodik der SUP ...................................................... 1 1.1.1 Feststellung der SUP-Pflicht .............................................................................. 1 1.1.2 Ziele und Aufgaben der SUP.............................................................................. 1 1.1.3 Alternativenvergleich.......................................................................................... 2 1.1.4 Verfahrensschritte der SUP................................................................................ 3 1.2 Kurzdarstellung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West ........................ 4 1.2.1 Ziele und Anlass ................................................................................................ 4 1.2.2 Wesentliche Inhalte............................................................................................ 6 1.2.3 Beziehungen zu anderen Plänen und Verordnungen ......................................... 8 1.2.3.1 Bauleitplanung .......................................................................................................... 8 1.2.3.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (1997, 2013) .......... 8 1.2.3.3 Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004) und Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) ........................................................ 11 1.3 1.2.3.4 Landschaftsschutzgebiet Moorburg ........................................................................ 13 1.2.3.5 Weitere Schutzgebiete ............................................................................................ 13 Untersuchungsgebiet der SUP..............................................................................14 2. Ziele des Umweltschutzes ..........................................................................................14 2.1 Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes ...........................................15 2.1.1 Baugesetzbuch (BauGB)...................................................................................15 2.1.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) .............................................................15 2.1.3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)....................................................15 2.1.4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).....................................................................16 2.1.5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hamburgisches Wassergesetz (HWaG), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ......................................................................16 2.1.6 Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG HH).......................................................16 2.1.7 Denkmalschutzgesetz Hamburg (DSchG HH)...................................................17 2.1.8 Flächennutzungsplan Hamburg (FNP HH) ........................................................17 2.1.9 Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) ........................................................................................17 2.1.10 Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum..23 2.2 Dokumentation der Berücksichtigung der Umweltziele..........................................24 2.3 Voraussichtliche Entwicklung des Untersuchungsgebiets bei Nichtaufstellung der Hafenplanungsverordnung (Prognose-Nullfall)......................................................26 3. Schutzgutbezogene Bestandsdarstellung und -beurteilung, erhebliche Umweltauswirkungen .................................................................................................28 3.1 Methodik ...............................................................................................................28 3.1.1 Vorgehensweise ...............................................................................................28 3.1.2 Ursache-Wirkungs-Matrix mit Bezug zu relevanten Umweltzielen .....................29 3.1.3 Einstufung des Konfliktpotenzials......................................................................37 3.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.................................................................38 Altenwerder-West Seite - II SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.2.1 3.2.2 Datengrundlagen und Methodik ........................................................................38 Gefährdete Pflanzenarten und Biotoptypen.......................................................39 3.2.2.1 Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 39 3.2.2.2 Beurteilung .............................................................................................................. 40 3.2.3 Vögel.................................................................................................................40 3.2.3.1 Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 40 3.2.3.2 Beurteilung .............................................................................................................. 41 3.2.4 Fledermäuse .....................................................................................................41 3.2.4.1 Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 41 3.2.4.2 Beurteilung .............................................................................................................. 42 3.2.5 Libellen .............................................................................................................43 3.2.5.1 Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 43 3.2.5.2 Beurteilung .............................................................................................................. 43 3.2.6 Heuschrecken ...................................................................................................43 3.2.6.1 Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 43 3.2.6.2 Beurteilung .............................................................................................................. 44 3.2.7 Tagfalter............................................................................................................44 3.2.7.1 Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 44 3.2.7.2 Beurteilung .............................................................................................................. 44 3.2.8 Biologische Vielfalt ............................................................................................45 3.2.8.1 Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 45 3.2.8.2 Beurteilung .............................................................................................................. 46 3.2.9 Umweltauswirkungen auf Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt....48 3.3 Boden ...................................................................................................................50 3.3.1 Datengrundlagen...............................................................................................50 3.3.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................50 3.3.3 Beurteilung........................................................................................................51 3.3.4 Umweltauswirkungen auf Schutzgut Boden ......................................................52 3.4 Wasser .................................................................................................................53 3.4.1 Datengrundlagen...............................................................................................53 3.4.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................53 3.4.2.1 Oberflächengewässer ............................................................................................. 53 3.4.2.2 Grundwasser ........................................................................................................... 54 3.4.3 Beurteilung........................................................................................................56 3.4.4 Umweltauswirkungen auf Schutzgut Wasser.....................................................57 3.5 Klima und Luft.......................................................................................................58 3.5.1 Datengrundlagen...............................................................................................58 3.5.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................58 3.5.3 Beurteilung........................................................................................................58 3.5.4 Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft ...................................59 3.6 Landschaft ............................................................................................................60 3.6.1 Datengrundlagen...............................................................................................60 3.6.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................60 3.6.3 Beurteilung........................................................................................................61 3.6.4 Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.........................................62 3.7 Mensch/ menschliche Gesundheit ........................................................................63 Altenwerder-West Seite - III SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.7.1 Datengrundlagen...............................................................................................63 3.7.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................63 3.7.3 Beurteilung........................................................................................................64 3.7.4 Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit .....65 3.8 Kultur- und sonstige Sachgüter .............................................................................67 3.8.1 Datengrundlagen...............................................................................................67 3.8.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................67 3.8.3 Beurteilung........................................................................................................67 3.8.4 Umweltauswirkungen des Schutzguts Kultur- und sonstige Sachgüter..............68 3.9 Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern................................................69 3.10 Zusammenfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen ..................................70 4. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................71 5. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ..............72 6. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ...............................73 Literatur ..............................................................................................................................77 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit Umweltzielen .................................................30 Tabelle 2: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen (Ursache-WirkungsMatrix) ..........................................................................................................................36 Tabelle 3: Ermittlung der Wertstufen des Konfliktpotenzials .................................................37 Tabelle 4: Gefährdete Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet .............................................39 Tabelle 5: Geschützte und potenziell geschützte Biotoptypen innerhalb des PG ..................40 Tabelle 6: Brutvögel im Plangebiet .......................................................................................41 Tabelle 7: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten .................................42 Tabelle 8: Nachgewiesene Libellenarten im Untersuchungsgebiet mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad..........................................................................................................43 Tabelle 9: Nachgewiesene Heuschreckenarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad ..........44 Tabelle 10: Nachgewiesene Tagfalterarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad.................44 Tabelle 11: Anzahl und Lage der im Plangebiet und z. T. nahen Umfeld nachgewiesenen (potenziell) geschützten Biotoptypen sowie der in Hamburg gefährdeten Blütenpflanzenund Tierarten ................................................................................................................45 Tabelle 12: Schutzgebietsbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen.................69 Tabelle 13: Gesamtbeurteilung des Konfliktpotenzials der Alternativen................................70 Altenwerder-West Seite - IV SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage und Ausdehnung der „Löffelfläche“ .......................................................... 3 Abbildung 2: Ablauf SUP-Verfahren (aus: BALLA et al. 2009) ................................................ 4 Abbildung 3: Darstellung der Hafenerweiterungsgebiete, des Untersuchungsraums der SUP (schwarz), und des Plangebiets des Entwurfs der Hafenplanungsverordnung (rot), verändert nach Anlage 1 a zu § 2 Abs. 2 HafenEG........................................................ 5 Abbildung 4: Auszüge aus dem Verordnungsplan-Entwurf (Stand 28.10.2014)..................... 8 Abbildung 5: Lage des Plangebiets (rot gestrichelt umrandete Fläche) mit den in § 5 HPlVO festgelegten Flächen für Nutzungseinschränkungen (gelbe Umrandung, s. Kap. 1.2.2) im Untersuchungsgebiet (schwarz gestrichelt umrandete Fläche) und Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Moorburg“ (grün umrandete Fläche)............................13 Abbildung 6: Untersuchungsgebiet SUP (schwarze Umrandung), Plangebiet (rote Umrandung) und Untersuchungsgebiet für Biotoptypen, Flora und Fauna (gelbe Umrandung) .................................................................................................................38 Abbildung 7: Veränderter Auszug aus der Versickerungspotenzialkarte (LGV 2014) mit Untersuchungsgebiets- (schwarze Umrandung) und Plangebietsabgrenzung (rote Umrandung) sowie Wasserschutzgebiet „Süderelbemarsch/ Harburger Berge“ (südlich der blauen Linie)...........................................................................................................55 Altenwerder-West Seite - 1 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 1. 1.1 Einführung Rechtliche Grundlagen und Methodik der SUP Die rechtliche Grundlage für die strategische Umweltprüfung (SUP) ist die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie). Diese EURichtlinie wurde von der Bundesrepublik Deutschland im derzeit gültigen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung1 (UVPG) in nationales Recht umgesetzt. Die Stadt Hamburg hat diesbezüglich ein eigenes Gesetz verabschiedet – das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg2 (HmbUVPG). 1.1.1 Feststellung der SUP-Pflicht Die Pflicht bei der Aufstellung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West eine SUP durchzuführen, ergibt sich nicht obligatorisch oder konditional aus § 2 HmbUVPG und § 14b Abs. 1 UVPG. Die SUP-Pflicht wurde im vorliegenden Fall durch eine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne von § 14 b Abs. 4 UVPG festgestellt. Bei dieser Prüfung wurde durch eine überschlägige Einschätzung ermittelt, dass im Zuge der Überführung des ca. 44,4 ha großen Plangebiets (künftig nur noch „PG“) im Hafenerweiterungsgebiet Zone II in das Hafennutzungsgebiet erhebliche Umweltauswirkungen eintreten können, denn die Hafenplanungsverordnung (künftig nur noch „HPlVO“) setzt nach § 14b Abs. 2 UVPG einen Rahmen für Vorhaben, die nach Bundes- oder Landesrecht UVP-vorprüfungs- bzw. UVPpflichtig sind. 1.1.2 Ziele und Aufgaben der SUP Mit der SUP soll erreicht werden, dass erhebliche Auswirkungen einer Planung auf die Umwelt bereits frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet werden und diese so im planerischen Abwägungsprozess im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge berücksichtigt werden können. Die umfassende Auseinandersetzung mit den erkannten Umweltauswirkungen sowie mit Möglichkeiten zur Verhinderung oder Minimierung dieser Auswirkungen soll insgesamt eine verbesserte Transparenz im Abwägungsprozess sowie eine Stärkung der Umweltbelange bewirken. Die SUP ergänzt als Instrument der Umweltvorsorge die Umweltverträglichkeitsprüfung, die in Zulassungsverfahren für bestimmte Projekte durchzuführen ist. Besonders hinzuweisen ist auf die Maßstabsebene der Umweltprüfung der HPlVO und den damit verbundenen hohen Abstraktions- bzw. geringen Detaillierungsgrad sowohl der zu prüfenden Planinhalte wie auch der möglichen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht. 1 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1996, das zuletzt durch Anlage 3 Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 484) geändert worden ist. Altenwerder-West Seite - 2 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 1.1.3 Alternativenvergleich Nach Artikel 5 Absatz 1 der SUP-Richtlinie sind „vernünftige Alternativen, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans oder Programms berücksichtigen“ zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. „Vernünftig“ sind Alternativen, die die grundlegenden Ziele der beabsichtigten Planung, nämlich die Verfügbarmachung von in jeglicher Hinsicht geeigneten Flächen für die Hafenplanung, im behördlichen Planungsraum rechtlich und praktisch erreichen können, wobei in geringem Umfang Zielabweichungen hinnehmbar sind. Eine regelrechte Alternativenprüfung findet im Rahmen des Umweltberichts nicht statt, da die Eignung und Verfügbarkeit alternativer Flächen bereits im Vorfeld geprüft wurde. Die politische und wirtschaftliche Prüfung der HPA innerhalb der Begründung zur HPlVO im Kap. 4.2 „Flächenalternativen“ dokumentiert, dass aufgrund des spezifischen Bedarfs denkbare Standortalternativen und Kapazitäts- (Größen-)Alternativen nicht vernünftig sind. Mit einer Nutzungsverdichtung im bestehenden Hafennutzungsgebiet lassen sich die angefragten Flächengrößen nicht erreichen. Die überprüften, denkbaren Standortalternativen mussten aufgrund anderer vordringlicherer Planungen (Erweiterung des Containerterminals im Bereich der Westerweiterung des Petroleumhafens, „Central Terminals“ im mittleren Freihafen mit Wasseranbindung), bereits stark belasteter Verkehrsanbindung und lärmempfindlicher angrenzender Nutzungen (Fläche am Reiherstieg in der Nähe zu Wohngebiet und Krankenhaus) sowie zu geringer Größe bis ca. 10 ha (Fläche am Reiherstieg, Fläche am Moorburger Bogen südlich der Raffinerieanlagen von Holborn und östlich der Entwässerungsfelder, Fläche westlich des Grüngürtels an der Altenwerder Hauptstraße) ausscheiden. Da für die zu schaffenden hafenbezogenen Gewerbe- und Logistikflächen in möglichst kurzer Entfernung zu bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals mit einer Mindestgröße von mehr als 3,5 ha im Hafennutzungsgebiet keine ausreichende Flächenkapazität zur Verfügung steht, ist das Hafennutzungsgebiet entsprechend zu erweitern. Die Anforderungen, die dabei an die Flächen gestellt werden (Nähe zu bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals, gute verkehrliche Anbindung an das vorhandene Hafengebiet und relativ schnelle Bereitstellung), können nur zwei Flächen im Hafenerweiterungsgebiet erfüllen. Neben der Fläche Altenwerder-West ist hier nur die ca. 1 km südöstlich gelegene (östlich der BAB 7) sogenannte „Löffelfläche“ als Alternative zu betrachten (s. Abbildung 1). Die „Löffelfläche“ erfüllt ebenso wie die Fläche Altenwerder-West alle rechtlichen Grundlagen, grenzt dabei direkt an das Hafennutzungsgebiet und könnte auch in einem relativ kurzen Zeitrahmen zur Verfügung stehen. Die Fläche grenzt direkt an das Containerterminal Altenwerder an und ist auch wasserseitig angebunden. Derzeit ist sie durch den „Erdwall“ Altenwerder, der als Naherholungsraum der Moorburger Bevölkerung dient und zugleich eine abschirmende Funktion zum Containerterminal besitzt (Planfeststellungsbeschluss für die vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke in Altenwerder) sowie durch die Entwässerungsfelder „Ellerholz““ gekennzeichnet. Durch hervorragende Infrastrukturanschlüsse an die Seeschifffahrtsstraße, das Bahnnetz sowie die Autobahnen stellt sie damit aber die einzige Option für einen weiteren neuen wasserangebundenen Hafenteil dar. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Umschlagmengen ist die Aufrechterhaltung dieser Altenwerder-West Seite - 3 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Flächenreserve die einzige Chance, auch langfristig die Entwicklungsfähigkeit des Hamburger Hafens in diese Richtung zu garantieren. Die „Löffelfläche“ unterscheidet sich im Hinblick auf das Nutzungspotenzial für unmittelbar wasserseitigen Umschlag wesentlich von der Fläche Altenwerder-West. Sie wäre für eine nicht wasserumschlagsbezogene Nutzung vergeudet. Für die aktuell nachgefragten hafenbezogenen Gewerbe- und Logistikflächen kann die „Löffelfläche“ daher aus Gründen der Flächenvorsorge nicht als Alternative zu der Fläche Altenwerder-West betrachtet werden. Daher wird auf eine detaillierte Alternativenprüfung verzichtet. Abbildung 1: Lage und Ausdehnung der „Löffelfläche“ 1.1.4 Verfahrensschritte der SUP Die SUP ist ein unselbständiger Teil des Verfahrens zur Aufstellung der HPlVO; sie wird also in die einzelnen Schritte der Planungsverfahren integriert. Wie Abbildung 2 zeigt, sind zentrale formelle Anforderungen der SUP die Erörterung und Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) unter Beteiligung der für Umwelt- und Gesundheitsbelange zuständigen Behörden, die Erstellung eines Umweltberichts zum Entwurf der HPlVO und die Einstellung dieses Umweltberichts in das Verfahren zur Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit bei der Aufstellung der HPlVO. Die eingegangenen Einwendungen aus den Stellungnahmen der SUP-Behördenbeteiligung (9. Februar bis 9. März 2015) wurden bereits in den vorliegenden Umweltbericht eingearbeitet. Altenwerder-West Seite - 4 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Abbildung 2: Ablauf SUP-Verfahren (aus: BALLA et al. 2009) 1.2 1.2.1 Kurzdarstellung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West Ziele und Anlass Das Hafengebiet des Hamburger Hafens gliedert sich in das Hafennutzungsgebiet und das Hafenerweiterungsgebiet. Zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Hafens aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen verfolgt die Hamburg Port Authority (HPA) das Ziel, einen Teil des Hafenerweiterungsgebiets Zone II (Altenwerder-West), das bereits 1982 im Hafenentwick- Altenwerder-West Seite - 5 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) lungsgesetz (HafenEG) für eine zukünftig geplante Hafennutzung dargestellt wurde, in ein Hafennutzungsgebiet umzuwandeln (s. Abbildung 3). Abbildung 3: Darstellung der Hafenerweiterungsgebiete, des Untersuchungsraums der SUP (schwarz), und des Plangebiets des Entwurfs der Hafenplanungsverordnung (rot), verändert nach Anlage 1 a zu § 2 Abs. 2 HafenEG Der Bedarf für die zukünftige Nutzung des Hafenerweiterungsgebiets begründet sich durch die weiterhin hohe Nachfrage nach hafenbezogenen Gewerbe- und Logistikflächen in möglichst kurzer Entfernung zu bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals. Insbesondere größere Flächen von jeweils über 5 ha ohne den Anspruch einer direkten Wasseranbindung werden immer häufiger nachgefragt. Gerade solche Flächen können aber im Hafenzusammenhang nur noch in geringem Umfang angeboten werden. Um sicherzustellen, dass lukrative Ansiedlungsvorhaben zugunsten des Hafenstandorts entschieden werden können und um somit die Wettbewerbsposition des Hamburger Hafens zu erhalten und weiter zu stärken, ist die Entwicklung zusätzlicher Flächen erforderlich. Die Vorbereitungsmaßnahmen (Aufhöhung und Bodengewinnung) wurden bereits Mitte der 70er Jahre mit der Aufspülung des Geländes abgeschlossen. Das Altenwerder Spülfeld wurde damals mit Sanden und Schluffen (Sande dominierend) aufgespült. Nun wird eine HPlVO erarbeitet, die das Hafenerweiterungsgebiet rechtlich in das Hafennutzungsgebiet überführt. Altenwerder-West Seite - 6 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 1.2.2 Wesentliche Inhalte Die Mindestinhalte der notwendigen HPlVO ergeben sich grundsätzlich aus den Vorgaben der §§ 4, 6 und 7 des HafenEG. So legt eine HPlVO die zulässigen Nutzungen sowie die Nutzungsbeschränkungen, die auch der Umweltvorsorge Rechnung tragen, fest. Grundsätzlich sind nur Nutzungen durch Hafenverkehr, den hafengebundenen Handel und durch Hafenindustrie zulässig. Die HPlVO dient dazu, die Flächen, die für Hafenzwecke nutzbar sind, auch für diese Zwecke zur Anwendung zu bringen und somit effizient mit der knappen Flächenressource umzugehen. Das gesamte ca. 44,4 ha große PG wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1. HafenEG, mit dem Ziel bedarfsgerecht nutzbare Hafenflächen bereitzustellen, als Nutzungszone „Hafenzwecke“ ausgewiesen. Mit dieser Nutzungszone werden grundsätzlich Nutzungen zu sämtlichen Hafenzwecken im Sinne von § 1 Abs. 4 HafenEG ermöglicht. Die HPlVO legt im § 5 außerdem folgende Nutzungseinschränkungen fest (s. auch Abbildung 4): „(1) Die mit „A“ bezeichneten Flächen sind Übergangszonen, die zur Landschaftsgestaltung als Freiräume nicht genutzt oder bebaut werden dürfen und die als Kulturlandschaft der heimischen Natur erhalten werden sollen.“ Innerhalb dieser ca. 6 ha großen Fläche entlang der Süd- und Westgrenze des PG soll die Kulturlandschaft der heimischen Natur erhalten bleiben. Dieser Randstreifen soll als natürliche Übergangszone zwischen dem zukünftig baulich zu nutzenden Areal und dem Grünzug entlang der Alten Süderelbe fungieren. Die Übergangszone umfasst zum großen Teil baumbestandene Flächen, die den unmittelbaren Blick auf den neuen Hafenteil teilweise verdecken. Mit der zu erhaltenden Gehölzkulisse wird die Gliederungs- und Verbindungsfunktion der Grünachse für den Raum Süderelbe fortgeführt. „(2) 10 vom Hundert der Fläche sind mit heimischen standortgerechten Laubbäumen und Sträuchern zu begrünen und naturnah zu belassen. Dieses gilt nicht für die mit „A“ bezeichneten Flächen.“ Um das Orts- und Straßenbild innerhalb des zukünftigen Hafenteils zu begrünen und Trittsteinbiotope zur Überbrückung der hafengewerblich geprägten Umgebung zu schaffen, ist vorgesehen, 10 % der Flächen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen und Sträuchern zu bepflanzen, der Sukzession zu überlassen oder als Offenland extensiv zu pflegen. Der Grünzug (A) ist nicht in den 10 %-Flächenanteil einzubeziehen. „(3) Auf den mit „B“ bezeichneten Flächen dürfen bauliche Anlagen aus Lärmschutzgründen keine nach Süden oder Südwesten weisenden Öffnungen (wie Ladetore, Lüftergitter o. ä.) haben.“ Für diese ca. 3,1 ha große Fläche wird eine Anordnung baulicher Anlagen auf dem südlichen und südwestlichen Teil des Planungsgebiets vorgeschrieben, so dass zum einen die hafenbetriebliche Geräuschentwicklung in Richtung der angrenzenden Wohnnutzungen vermieden Altenwerder-West Seite - 7 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) wird und zum anderen die baulichen Anlagen abschirmend gegenüber Geräuschen aus dem nördlichen Bereich wirken. „(4) Auf den mit „C“ bezeichneten Flächen dürfen keine bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen liegen und keine Gebäude errichtet werden.“ Am westlichen Rand wird der mit „C“ bezeichnete Streifen von 15 m Breite (ca. 0,4 ha) frei von Baukörpern und deren Abstandsflächen gehalten. Damit wird die Bahnanbindung als Option, insbesondere für den Fall einer weiteren südlichen Hafenerweiterung, gewährleistet. Eine bahnseitige Erschließung des PG selbst ist zunächst nicht vorgesehen. „(5) Für das Plangebiet wird zur Begrenzung der Lärmemissionen in der Nachtzeit ein immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel von maximal 60 dB(A)/m² (Ermittlungsmethode DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999) festgesetzt.“ Ohne diese Einschränkung entsprechen die Flächen, die uneingeschränkten Hafenzwecken dienen sollen, aus lärmtechnischen Gesichtspunkten einem Gebiet, das in Anlehnung an die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) tags und nachts einen Immissionsrichtwert von 70 dB(A) analog Industriegebieten einhalten soll. Das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN & DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015) machte deutlich, dass für die maximal vorstellbare Ausnutzung des Flächenangebots eine Lösung der Lärmproblematik gegenüber der am Moorburger Elbdeich und insbesondere an der Hohenwischer Straße vorhandenen sensiblen Nutzungen (Wohnbebauung in einem Dorf-/ Mischgebiet) zu schaffen ist. Die künftig hafenbezogen geprägte Nutzungsstruktur des Planungsraums würde bei einem Immissionsrichtwert von 70 dB(A) dazu führen, dass die dadurch erzeugten Geräusche, zumindest während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) zu einer Erhöhung des Mittelungspegels für die Gesamtlärmbelastung in der unmittelbaren Umgebung des Planungsraums beitragen. Durch den geringen Abstand der neuen Hafenflächen des PG zu den westlich und südlich außerhalb liegenden sensiblen Nutzungen entlang des Moorburger Elbdeichs und der Hohenwischer Straße (250 m bis 600 m) wäre davon auszugehen, dass in diesen Bereichen die orientierend herangezogenen Richtwerte nach TA Lärm zur Nachtzeit nicht eingehalten werden. Um zu gewährleisten, dass diese Richtwerte eingehalten werden, sieht die HPlVO unter § 5 Abs. 3 und 4 die Regelungen vor, in dem im Verordnungsplan mit „B“ gekennzeichneten Bereich (s. Abbildung 4) die Lärmöffnungen in die Richtung der sensiblen Nutzungen zu untersagen sowie den maximalen Schallrichtwert in der Nachtzeit auf 60 dB(A)/m² zu beschränken. Altenwerder-West Seite - 8 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Abbildung 4: Auszüge aus dem Verordnungsplan-Entwurf (Stand 28.10.2014) 1.2.3 1.2.3.1 Beziehungen zu anderen Plänen und Verordnungen Bauleitplanung Das Gebiet des Hamburger Hafens entsprechend der Grenzziehung durch das HafenEG unterliegt nicht den Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB). Es ist Gegenstand einer Sonderplanung im Sinne des § 5 Abs. 4 BauGB. Dementsprechend wurden im Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH 1997a) die Darstellungen des Hafengebiets nach den Grenzen des HafenEG (Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet) nachrichtlich übernommen. Die HPlVO widerspricht somit nicht den Aussagen des Flächennutzungsplans. Neben dem Flächennutzungsplan gibt es zwei fortgeltende Baustufenpläne von 1961 (Baustufenplan Altenwerder-Moorburg und Baustufenplan Francop), die Aussagen zum Hafenerweiterungsgebiet treffen. Beide stellen das PG baurechtlich gesehen als Außengebiet dar. Diese bauplanerische Festsetzung steht nicht im Widerspruch zum HafenEG. 1.2.3.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (1997, 2013) Im Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz werden die landschaftsplanerischen Vorgaben für das Untersuchungsgebiet (künftig nur noch „UG“) der SUP (s. Abbildung 5, S. 13) definiert. Es liegt in der Form eines gemeinsamen Erläuterungsberichts von 1997 sowie als Karten mit dem Stand vom April 2013 vor. Altenwerder-West Seite - 9 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Derzeit wird das Landschaftsprogramm aktualisiert und an die neuen Anforderungen durch die Novellierungen der Bundes- und Landesnaturschutzgesetze angepasst. Grundsätzlich gilt: „Das Landschaftsprogramm mit seinen Entwicklungszielen gilt auch im Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes. Die dargestellten Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege treten dort zurück, wo die Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen dies erforderlich machen.“ (FHH 2013a). Folgende Darstellungen nimmt die Karte des Landschaftsprogramms für das UG der SUP vor. Hierbei differenziert das Landschaftsprogramm unterschiedliche „Milieus“. Milieus sind die zentralen flächenbezogenen Planungskategorien des Landschaftsprogramms. Die Darstellungen des LaPro und der Karte Arten- und Biotopschutz werden hier für das eigentliche, nur 44,4 ha große PG und die für das gesamte ca. 263 ha große UG (s. Abbildung 5) jeweils getrennt aufgeführt, wobei es folglich zu Doppelungen kommt. Plangebiet Milieus • Vordeichsflächen (ggf. minimale Überlappung mit PG am Nord- bzw. Ostufer der Alten Süderelbe) • Naturnahe Landschaft (gesamtes PG) • Altablagerung (gesamtes PG) Milieuübergreifende Funktionen • Freiraumverbund: Landschaftsachse (quert das PG von Nordwesten nach Südosten) • Freiraumverbund: 2. Grüner Ring (quert das PG in Parallellage zur Landschaftsachse • Naturhaushalt: Entwicklungsbereich Naturhaushalt Schutzgebiete • Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (äußerster Südrand des PG) Die Karte Arten- und Biotopschutz3 (AuBS) von 2013 mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms und weist folgende Biotopentwicklungsräume im PG aus: • Dünen, Heiden und andere Trockenbiotope (gesamtes PG) • Auenbereiche tidebeeinflusster Gewässer (ggf. minimale Überlappung mit PG am Nordbzw. Ostufer der Alten Süderelbe) • Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (äußerster Südrand des PG) Gesamtes Untersuchungsgebiet (UG) Milieus • Gewässerlandschaft (Flutbrack bei Hohenwisch) 3 ursprünglich Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 Altenwerder-West Seite - 10 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) • Tidegewässer (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet) • Vordeichsflächen (Niederungsbereiche um Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet) • Naturnahe Landschaft (PG) • Wald (Gehölzbestände zwischen Eisenbahntrasse, Waltershofer Straße und BAB 7) • Landwirtschaftliche Kulturlandschaft (Grünland- und Obstbauflächen im Süden und Westen des UG) • Dorf (Siedlungsflächen an Deichlinie am Süd- und Westrand des UG) • Gewerbe/ Industrie und Hafen (nördlich an PG angrenzendes Gewerbegebiet) • Altablagerung (PG) • Autobahn und autobahnähnliche Straße (BAB 7 am Ostrand des UG) • Sonstige Hauptverkehrsstraße (Waltershofer Straße, Hohenwischer Straße, Moorburger Elbdeich) • Gleisanlagen, oberirdisch (im Osten des UG parallel zur BAB 7) Milieuübergreifende Funktionen • Freiraumverbund: Landschaftsachse (quert das UG von Nordwesten nach Südosten etwa der Grenze der Hafennutzung folgend) • Freiraumverbund: 2. Grüner Ring (quert das PG in Parallellage zur Landschaftsachse, etwa im Zentrum nach Süden ausfallend, weitere Signatur entlang Deichlinie) • Freiraumverbund: Grüne Wegeverbindung (entlang Deichlinie) • Naturhaushalt: Entwicklungsbereich Naturhaushalt (PG, nördlich angrenzendes Hafennutzungsgebiet) • Landschaftsbild: Schutz des Landschaftsbildes (Bereich um Mahlbusen, Hohenwisch) Schutzgebiete • Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (äußerster Südrand des PG) • Wasserschutzgebiet (Zone III des WSG „Süderelbe/ Harburger Berge“ südlich an PG grenzend) Die Karte Arten- und Biotopschutz4 (AuBS) weist folgende Biotopentwicklungsräume im UG aus: • Tidebeeinflusste Gewässer (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet) • Auenbereiche tidebeeinflusster Gewässer (Niederungsbereiche von Alter Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet) • Stillgewässer (Flutbrack im Südwesten des UG) • Grünland (UG zwischen Alter Süderelbe, Hohenwischer Schleusenfleet und Deichlinie) 4 ursprünglich Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 Altenwerder-West Seite - 11 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) • Dünen, Heiden und andere Trockenbiotope (entspricht in etwa den Abgrenzungen des PG) • Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder (zwischen Waltershofer Straße und BAB 7) • Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen (Obstbau im Südwesten des UG) • Dörfliche Lebensräume mit artenreichen Biotopelementen, wie Hecken, Knicks, Tümpeln, Ruderalflächen, Gehölzbeständen, Bäumen und Wiesen bei hohem Anteil von Grünflächen (Straßendörfer entlang Deichlinie im Süden des UG) • Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen (nördlich an PG grenzendes Hafennutzungsgebiet) • Autobahnen (BAB 7 am Ostrand des UG) • Gleisanlagen (im Osten des UG) • Biotopentwicklungsräume mit Altablagerungen (entspricht in etwa den Abgrenzungen des PG) • Verbindung der Biotoptypen der Elbenebenflüsse, Elbarme und ehemalige Vordeichflächen mit der Tideelbe (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet) • Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (etwa entlang des Südrands des PG) Die Entwicklungsziele des Landschaftsprogramms sowie des Arten- und Biotopschutzes werden im Kap. 2 erfasst und deren Berücksichtigung dokumentiert. 1.2.3.3 Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004) und Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) In dem LEK für den Süderelberaum, dessen Untersuchungsgebiet das UG der vorliegenden SUP einschließt, finden eine Bestandsaufnahme und Bewertung, eine Darstellung von Vorhaben sowie eine gesamträumliche Konfliktanalyse statt. In einem zweiten Teil wurde ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept ausgearbeitet, dessen Entwicklungsziele in Kap. 2.1.10 eingearbeitet wurden. Die Daten der Bestandsaufnahme und -bewertung wurden innerhalb der SUP weitgehend ausgewertet und flossen in die Bestandsdarstellungen ein. Parallel zum LEK wurde von der Landschaftskammer in Zusammenarbeit mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) erarbeitet. Als Grundlage für die Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge der beiden Entwicklungskonzepte wurde ein gemeinsames Leitbild formuliert, das im Jahr 2005 vom Hamburger Senat beschlossen wurde (HAMBURGER SENAT 2005). Das gemeinsame Leitbild von LEK und AEP wird im Folgenden zitiert: • Der Kulturlandschaftsraum Süderelbe wird für den Obstbau, die Erholungsnutzung und den Erhalt natürlicher Ressourcen gesichert und entwickelt • Dies beinhaltet insbesondere den Erhalt und die Entwicklung 1. vorrangig der agrarwirtschaftlich nutzbaren Flächen zur dauerhaften Sicherung der obstbaulichen und landwirtschaftlichen Produktion Altenwerder-West Seite - 12 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 2. der dörflichen Milieus 3. der Erholungsfunktionen und deren Attraktivität für Erholungssuchende 4. einer übergeordneten naturräumlichen Vernetzung (u. a. durch eine weitere Entwicklung des Raumes der Alten Süderelbe als Nebenelbelinie und Vernetzung der Alten Süderelbe mit der Elbe) und eines kleinräumigen Biotopverbundes durch naturschutzfachliche und produktionsverträgliche Kompensationsmaßnahmen Die Ziele des gemeinsamen Leitbilds von LEK und AEP wurden im Kap. 2 erfasst und deren Berücksichtigung dokumentiert. Im Folgenden werden die Darstellungen der Karte 9 „Landschaftsplanerisches Leitbild“ zum LEK für das eigentliche PG und die für das gesamte UG jeweils getrennt aufgeführt, wobei es folglich zu Doppelungen kommt: Plangebiet • Hafenerweiterungsgebiet Zone I und Zone II (gesamtes PG) • Schwerpunkträume des gesamträumlichen, übergeordneten Leitbildes (kleinflächig am äußersten Süd- und Südwestrand sowie im Südosten des PG) • Landschaftsplanerische Ziele im Bereich des Hafenerweiterungsgebietes; die Ziele treten dort zurück, wo die Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen nach Maßgabe des HafenEG dies erforderlich macht Gesamtes Untersuchungsgebiet Vorschläge für den Erhalt und die Entwicklung von Bereichen im gesamträumlichen Zusammenhang • Erhalt der Landschaftsfenster im besiedelten Bereich (an mehreren Stellen der Deichlinie) • Entwicklung der Bereiche des 2. Grünen Ringes (Verbesserung der Wegeverbindungen, landschaftliche Aufwertung) (s. Kap. 1.2.3.2) Vorschläge für den Erhalt, die Entwicklung von Bereichen bezogen auf den gesamten, einzelnen Teilraum • Freihaltung insbesondere dieser gekennzeichneten Räume von Bebauung (im äußersten Westen des UG westlich der Hohenwischer Straße) • Erhalt der typischen Siedlungsstruktur einschließlich des charakteristischen Siedlungsgrüns, Schwerpunkte des Kulturlandschaftsschutzes (Bereich „Gutsbrack“ im äußersten Westen und im Bereich des Pferdehofs am Moorburger Elbdeich 371 im Süden des UG) Geplante Eingriffsvorhaben • Verkehrsknotenpunkt (Waltershofer Straße/ Vollhöfner Weiden) • Hafenerweiterungsgebiet Zone I und Zone II (nahezu gesamtes UG mit Ausnahme der Verkehrsachsen) • Landschaftsplanerische Ziele im Bereich des Hafenerweiterungsgebietes; die Ziele treten dort zurück, wo die Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen nach Maßgabe des HafenEG dies erforderlich machen Altenwerder-West Seite - 13 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Vorhandene Gewässer • Alte Süderelbe, Hohenwischer Schleusenfleet 1.2.3.4 Landschaftsschutzgebiet Moorburg Im Südosten des PG findet eine Überlagerung von PG und Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Moorburg“ (HH-2043) statt (s. Abbildung 5). Die Schutzgebietsverordnung (LSG-VO) soll im laufenden Verfahren der HPlVO dahingehend geändert werden, dass der im PG liegende Bereich des LSG aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird. C B A A A Abbildung 5: Lage des Plangebiets (rot gestrichelt umrandete Fläche) mit den in § 5 HPlVO festgelegten Flächen für Nutzungseinschränkungen (gelbe Umrandung, s. Kap. 1.2.2) im Untersuchungsgebiet (schwarz gestrichelt umrandete Fläche) und Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Moorburg“ (grün umrandete Fläche) 1.2.3.5 Weitere Schutzgebiete Eine Überlagerung des PG mit weiteren Schutzgebieten liegt nicht vor, jedoch stellt die Alte Süderelbe im UG die Grenze zur Schutzzone III des Wasserschutzgebiets (WSG) „Süderelbemarsch/ Harburger Berge“ dar, so dass nur wenige Meter Uferzone das Hafenerweiterungsgebiet vom WSG trennen (s. dazu Abbildung 7 und Bestandsdarstellung und bewertung des Schutzguts Wasser in Kap. 3.4). Altenwerder-West Seite - 14 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Es liegen keine weiteren Schutzgebiete innerhalb des UG. Aufgrund der Entfernung des PG von mindestens einem Kilometer zu anderen Schutzgebieten und fehlender Wirkungspfade mit derartiger Reichweite können Beeinträchtigungen der Schutzziele durch die Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet ausgeschlossen werden. Die nächstgelegenen Schutzgebiete und ihre jeweilige Mindestentfernung zum PG werden im Folgenden nachrichtlich aufgeführt. • LSG „Neugraben“ ca. 0,9 km südlich • Vogelschutzgebiet (VSG) „Moorgürtel“ ca. 1 km südlich • Naturschutzgebiet (NSG) „Moorgürtel“ namigem VSG) ca. 1 km südlich (deckungsgleich mit gleich- • NSG „Finkenwerder Süderelbe“ ca. 2,4 km nordwestlich • NSG „Westerweiden“ ca. 2,9 km nordwestlich • FFH-Gebiet „Fischbeker Heide“ ca. 3,9 km südlich 1.3 Untersuchungsgebiet der SUP Da die Umweltauswirkungen in ihrer gesamten räumlichen Reichweite zu ermitteln und zu beschreiben sind, reicht das UG über die Abgrenzungen des PG des Entwurfs der HPlVO hinaus (s. Abbildung 5). Somit liegt das lediglich 44,4 ha große PG in dem ca. 263 ha großen UG eingebettet und schließt die Dörfer an der westlich und südlich des PG verlaufenden Deichlinie entlang der Hohenwischer Straße und des Moorburger Elbdeichs mit ein. Folglich waren die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/ menschliche Gesundheit (einschließlich Erholung) und Landschaft aufgrund der Fernwirkung von Lärmemissionen und optischen Beeinträchtigungen ausschlaggebend für die Abgrenzung des UG. 2. Ziele des Umweltschutzes Nach § 14g Abs. 2 Nr. 2 UVPG muss der Umweltbericht zur SUP eine „Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des Umweltschutzes sowie der Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms berücksichtigt wurden“ enthalten. Es gibt zahlreiche Umweltziele, die im europäischen (z. B. Wasserrahmen-Richtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), nationalen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch) oder raumplanerischen Kontext (Landschaftsprogramm) Bestand haben. Altenwerder-West Seite - 15 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 2.1 Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes Im Folgenden werden diejenigen Umweltziele aufgeführt, die für die Auswirkungen der HPlVO in irgendeiner Weise relevant sein könnten und ausreichend konkret formuliert sind. Auf die Aufführung der Inhalte von Bundesgesetzen wurde verzichtet, sobald Landesgesetze konkretere Umweltziele formulieren. Verschiedene „Quellen“ geben zum Teil ähnliche Umweltziele vor, eine Zusammenfassung ist jedoch aufgrund teilweise unterschiedlicher Geltungsbereiche bzw. Flächenbezüge nicht sinnvoll, weshalb es zu scheinbaren Wiederholungen kommen kann. 2.1.1 Baugesetzbuch (BauGB) • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden • Nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und des Klimas • Verringerung einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung • Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß (Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung: Reduzierung des Flächenverbrauches von heute ca. 113 ha/ Tag auf 30 ha/ Tag im Jahr 2020) • Berücksichtigung der biologischen Vielfalt • Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) • baukultureller Erhalt und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes 2.1.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten • Schutz von bestimmten Biotopen • Schutz von Arten und Lebensräumen der FFH-Richtlinie • Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft • Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas • Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) • Entwicklung der Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbund) 2.1.3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) • Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen) • Einhaltung der Grenz- und Richtwerte bei Luft- und Lärmimmissionen • Einhaltung der Abstandswerte zu sensiblen Nutzungen Altenwerder-West Seite - 16 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 2.1.4 • • • • • • • • • • • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen Erhalt der Funktionen des Bodens insbesondere: - als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, - als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, - als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), - als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, - als Standorte für Rohstofflagerstätten, - für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen Pflicht zur Sanierung von Altlasten Einhalten der Werte der BBodSchV zur Sicherstellung von Nutzungsverträglichkeiten 2.1.5 • • • • • • • Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hamburgisches Wassergesetz (HWaG), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses Unterlassen von vermeidbaren Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen der Gewässer und der direkt von ihnen abhängigen Landökosystemen und Feuchtgebieten im Hinblick auf deren Wasserhaushalt Sicherung (ggf. Wiederherstellung und Verbesserung) des Wasserrückhaltevermögens und der Selbstreinigungskraft der Gewässer Verhütung von Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden Verhütung von Verunreinigungen des Wassers oder sonstiger nachteiliger Veränderungen seiner Eigenschaften Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Gewässer und Verbesserung seines Zustandes Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere sowie ihre Bedeutung für das Bild und den Erholungswert der Landschaft sowie für Erholung, Freizeit und Sport 2.1.6 Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG HH) • Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) • zeitweilige oder dauernde Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nur mit Genehmigung der unteren Forstbehörde • Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes • nachhaltige Sicherung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Altenwerder-West Seite - 17 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 2.1.7 Denkmalschutzgesetz Hamburg (DSchG HH) • Erhaltung, Pflege und Erforschung von Denkmalen als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft • Unterrichtung und Anhörung der für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können • Einbeziehen und sinnvolle Nutzung von Denkmalen in die Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung 2.1.8 Flächennutzungsplan Hamburg (FNP HH) • Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen 2.1.9 Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) Im Folgenden werden sämtliche im UG dargestellte „Milieus“ und „Milieuübergreifende Funktionen“ des LaPro (FHH 1997b/ 2013a/ b) sowie „Biotopentwicklungsräume“ der Karte Arten- und Biotopschutz unter Angabe der Lage im UG aufgelistet (s. auch Kap. 1.2.3.2) und die entsprechenden Entwicklungsziele dargestellt. Doppelte Aufführungen von Entwicklungszielen ließen sich stellenweise deshalb nicht vermeiden, weil für unterschiedliche Milieus gleiche Entwicklungsziele formuliert sind, sich die Raumbezüge aber unterscheiden. Darüberhinaus sind teilweise auch die Entwicklungsziele der LaPro-Milieus und der Biotopentwicklungsräume der Arten- und Biotopschutzkarte sehr ähnlich, weisen aber teilweise ebenfalls unterschiedliche Bezugsräume auf, was eine sinnvolle Zusammenfassung ausschloss. Darstellungen des LaPro einschließlich der Karte Arten- und Biotopschutz, die das PG betreffen, unmittelbar angrenzen oder sich an die vermeintlich künftige Hafennutzung richten, werden vorangestellt und in Fettdruck hervorgehoben. • Milieu „Tidegewässer“ (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet) - Erhalt und Wiederherstellung elbetypischer tidebeeinflusster Lebensräume - Naturnahe Ufergestaltung mit Röhrichten, Auwäldern, Flachwasserzonen, Süßwasserwatten, und Strandflächen - Rückbau von Deckwerken - Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung des Selbstreinigungsvermögens - Verbesserung der Zugänglichkeit von Ufern und Lenkung der Freizeitnutzung unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes - Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes • Milieu „Vordeichsflächen“ (Niederungsbereiche um Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet) - Extensive Grünlandwirtschaft - Entwicklung von tidebeeinflussten Lebensräumen Altenwerder-West Seite - 18 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) • Milieu „Naturnahe Landschaft“ (PG) - Schutz und Entwicklung naturnaher, vielfältiger Flächen als Lebensraum für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere - Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse - Aufstellen von Pflege- und Schutzkonzepten aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes - Steuerung der Erholungsnutzung entsprechend der Belange des Arten- und Biotopschutzes - Schutz und Pflege des jeweiligen Landschaftsbildes • Milieu „Gewerbe/ Industrie und Hafen“ (nördlich an PG angrenzendes Gewerbegebiet) - Ausreichende Durchgrünung der Gebiete, Entsiegelungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes - Reduzierung von Umweltbelastungen - Förderung von Flächenrecycling - Aufwertung der Qualität des Arbeitsumfeldes durch Begrünungen und Freiraumgestaltungen - Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung von einheimischen Gehölzen - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung - Förderung der spontanen Vegetationsentwicklung/ Ruderalflächen • Milieu „Altablagerung“ (PG) - Verhinderung der von Altablagerungen ausgehenden Umweltbelastungen - Einbindung in das Freiraumverbundsystem durch entsprechende Gestaltung und Fußund Fahrradwegeverbindungen - Förderung von Gehölzaufwuchs, gehölzfreien Trockenbiotopen und Spontanvegetation • Milieu „Gewässerlandschaft“ (Flutbrack Hohenwisch) - Schutz und Entwicklung naturnaher Gewässer und Gewässerränder - Naturnahe Unterhaltung der Gewässer - Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung des Selbstreinigungsvermögens - Verbesserung der Zugänglichkeit von Ufern und Lenkung der Freizeitnutzung unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes - Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes • Milieu „Wald“ (Gehölzbestände zwischen Eisenbahntrasse, Waltershofer Straße und BAB 7) - Schutz und Entwicklung naturnaher, standortgerechter Waldbestände - Sicherung der Waldfunktionen (Erholung, Naturhaushalt, Biotope) durch forstliche Maßnahmen - Besonderer Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten - Verbesserung der Erschließung und Ausstattung von Waldflächen für die Erholungsnutzung unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes - Schutz und Pflege eines vielfältigen, standortbezogenen Landschaftsbildes Altenwerder-West Seite - 19 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) • Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ (Grünland- und Obstbauflächen im Süden und Westen des UG) - Sicherung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächen als Grundlage für eine dem Ressourcenschutz und den ökologischen Bedingungen Rechnung tragende leistungsfähige Landwirtschaft - Flächendeckende umweltverträgliche Landwirtschaft mit standortgerechtem Anbau landwirtschaftlicher Produkte und artgerechter Tierhaltung - Fördern extensiv genutzter Grünlandflächen auf geeigneten Standorten - Naturnahe Graben- und Gewässerunterhaltung, Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in Uferbereichen - Fördern und Vernetzen natürlicher Lebensräume für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere (Knicks, Kleingewässer, Feldgehölze, Gräben, Bäume) - Verbesserung der Erschließung von landwirtschaftlichen Gebieten unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes - Schutz und Entwicklung typischer Kulturlandschaftsbilder und wertvoller Einzelelemente • Milieu „Dorf“ (Siedlungsflächen an Deichlinie am Süd- und Westrand des UG) - Erhalt und Entwicklung der dörflich geprägten Siedlungs- und Freiraumstrukturen (Gärten, Obstwiesen, Grünland, Hecken, Zäune, Dorfteiche, Bäume) - Schonende bauliche Entwicklung, dem Siedlungscharakter entsprechende Einbindung von Bebauung in das dörfliche Erscheinungsbild - Gestaltung von Siedlungsrändern als Begrenzung zum offenen Landschaftsraum • Autobahn und autobahnähnliche Straße (BAB 7 am Ostrand des UG) - Minimierung der Barrierewirkung der Verkehrstrassen - Entwicklung ausreichender Querungsmöglichkeiten der Trassen für Fußgänger - Zonen für Schutzgrün in ausreichender Breite - Begrünung von Lärmschutzwänden - Anlage eines Vegetationsverbundes entlang der Verkehrswege • Milieu „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ (Waltershofer Straße, Hohenwischer Straße, Moorburger Elbdeich) - Reduzierung der Umweltbelastung (Luft, Lärm) und Barrierewirkung - Sicherung und Wiederherstellung der städtischen Nutzungsvielfalt des Straßenraums als öffentlicher Freiraum - Anlage eines Vegetationsverbundes entlang der Verkehrswege - Entsiegelung unter Beachtung des Grundwasserschutzes • Milieu „Gleisanlagen, oberirdisch“ (im Osten des UG parallel zur BAB 7) - Umweltfreundliche Pflege und Unterhaltung von Gleisanlagen und deren Randbereiche - Anlage eines Vegetationsverbundes entlang der Verkehrswege - Erhalt begrünter Flächenanteile Altenwerder-West Seite - 20 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) • Milieuübergreifende Funktion „Landschaftsachse“ (quert das UG von Nordwesten nach Südosten etwa der Grenze der Hafennutzung folgend) - Erhalt und Entwicklung der Landschaftsräume als Freiflächen für Freizeit und Erholung, als ökologische Ausgleichsräume, als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie als stadtgliedernde Elemente - Ausbau durchgängiger Grünzonen von der inneren Stadt bis in die großflächigen Landschaftsräume - Erhalt und Entwicklung vielfältiger Freiraumarten und -qualitäten • Milieuübergreifende Funktion „Grüne Ringe“ (quert das PG in Parallellage zur Landschaftsachse, etwa im Zentrum nach Süden ausfallend, weitere Signatur entlang Deichlinie) - Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des Thematischen Entwicklungsplans - Schließung der Lücken im Grünen Ring - Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten • Milieuübergreifende Funktion „Entwicklung Naturhaushalt“ (PG, nördlich angrenzendes Hafennutzungsgebiet) - Vorrangige Wiederherstellung von Mindestqualitäten für Boden, Wasser, Klima/ Luft - Vordringliche Unterstützung und Entwicklung noch erhaltener Bodenfunktionen, Vornahme von Regenerations- und Verbesserungsmaßnahmen zum aktiven Bodenschutz bei Einzelvorhaben - Vorrangige Überprüfung und ggf. Sanierung der Bodenbelastungen bei empfindlichen Nutzungen im Rahmen der Prioritäten des Flächensanierungsprogramms, soweit erforderlich Auflagen oder Empfehlungen für die Bewirtschaftung - Sicherung und Entwicklung des Wasserhaushaltes u. a. durch naturnahe Umgestaltung vorhandener und Neuanlage kleinflächiger Gewässer, durch dezentrale Vorklärung und Ableitung von Niederschlagswasser - Entsiegelungsmaßnahmen zur Verminderung der Abflussmenge von Niederschlagswasser und zur Verbesserung der allgemeinen klimatischen Bedingungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes - Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen - Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand - Vorrangige Verbesserung der lufthygienischen Situation • Milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung“ (entlang Deichlinie im Süden des UG) - Erhalt und Herstellung störungsarmer Verbindungswege zwischen Freiräumen, Wohnund Arbeitsstätten sowie Erholungsflächen als Teile des Freiraumverbundsystems - Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend zugänglicher Landschaftsräume unter Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes Altenwerder-West Seite - 21 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) • Milieuübergreifende Funktion „Schutz des Landschaftsbildes“ (Bereich um Mahlbusen, Hohenwisch) - Schützen und Pflegen dieser Landschaftsbildräume und -strukturen mit ihren jeweils typischen Elementen • Biotopentwicklungsraum „Gewässer und ihre Auenbereiche“ (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet, Flutbrack im Südwesten des UG) - Erhaltung und Wiederherstellung der charakteristischen Biotoptypen der Gewässer und ihrer Auenbereiche - Naturnahe Gestaltung und Pflege der Gewässer, ihrer Ufer und Auenbereiche - Gewässerreinhaltung und Verbesserung der Wasserqualität - Sicherung der natürlichen Selbstreinigungskraft - Sicherung des ökologisch notwendigen Wasserstandes in allen nicht tidebeeinflussten Gewässern - Im Auenbereich umweltverträgliche landwirtschaftliche Bodennutzung als Grünland, Förderung extensiver Nutzung in Teilbereichen und der Umstellung auf ökologischen Landbau, keine Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln - Beschränkung oder Lenkung der Erholungsnutzung • Für die Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet sowie deren Auenbereiche als potenziell tidebeeinflusste Bereiche gilt zusätzlich: - Erhaltung von alten Kaimauer-Biotoptypen - Zurücknahme der Deichlinie und Wiederherstellung des Tideeinflusses in Teilbereichen - Langfristig Herausnahme von Campingplätzen, Wochenendhäusern und Behelfsheimen aus Vordeichsflächen • Biotopentwicklungsraum „Dünen, Heiden und andere Trockenbiotope“ (PG) - Erhaltung und Wiederherstellung von Dünen, Heiden, Trockenrasen und trockenen Grasfluren mit Geestquellen, kleinflächig trockenem Mischwald und Gebüschen sowie Flächen mit historischer Nutzung - Keine Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln - Erhaltung von Quellmooren, Quellen und ihrer Wasserschüttung - Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Heiden und Trockenrasen, z. B. durch Freihalten von störendem Gehölzaufwuchs, Beweidung oder Mahd sowie Verbindung/ Vernetzung von Teilflächen - Beschränkung oder Lenkung der Erholungsnutzung • Biotopentwicklungsraum „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“ (nördlich an PG grenzendes Hafennutzungsgebiet) - Verbesserung des geringen Grünflächenanteils und der Biotopausstattung sowie Entwicklung von Biotopen zur Verbindung/ Vernetzung - Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente - Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete Maßnahmen, wie arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie Verringerung der Intensität der Mahd - Umbau oder Rückbau von verdichteten oder versiegelten Flächen zur Schaffung von Flächen für die Biotopentwicklung Altenwerder-West Seite - 22 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) - Rückhaltung des Regenwassers von Dächern sowie von anderen geeigneten Flächen und seine Versickerung zur Grundwasserneubildung - Sanierung belasteter Flächen - Dach- und Fassadenbegrünung - Förderung ruderaler Vegetation - Förderung einheimischer Pflanzenarten • Biotopentwicklungsraum „Spülfelder und sonstige Ablagerungen“/ „Biotopentwicklungsräume mit Altablagerungen“ (PG) - Natürliche Eigenentwicklung - Neugestaltung der Oberfläche alter, planierter Spülfelder und Aufschüttungsflächen zur Schaffung vielfältiger Biotopstrukturen - Untersuchung der Beeinflussung von Biotopen und Arten infolge von Schadstoffeinträgen sowie ggf. Sanierung • Biotopentwicklungsraum „Grünland“ (UG zwischen Alter Süderelbe, Hohenwischer Schleusenfleet und Deichlinie) - Erhaltung hoher oberflächennaher Grundwasserstände im Feuchtgrünland - Teilweise Wiedervernässung durch Anstau oder Rückbau vorhandener Entwässerungseinrichtungen im Feuchtgrünland - Naturnahe Graben- und Gewässerunterhaltung - Förderung der Extensivierung der Grünlandnutzung, z. B. durch späte Mahd, geringe Beweidungsintensität, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verringerung der Düngung - Erhaltung und Wiederherstellung von Röhrichten, Seggenrieden, Kleingewässern oder sonstigen naturnahen Biotopen - Erhaltung und Pflege und ggf. Ergänzung von Knicks außerhalb großflächiger Wiesenvogelbiotope - Anlage naturnaher Kleingewässer - Vermehrung des Extensivgrünlandes durch Umwandlung von Ackerflächen - Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger Sichtfreiheit für Wiesenvögel im Marsch- und Marschrandmoorbereich durch Zurücknahme störender Anpflanzungen • Biotopentwicklungsraum „Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder“ (zwischen Waltershofer Straße und BAB 7) - Pflege und Entwicklung naturnaher Laubwälder durch geeignete Maßnahmen naturnaher Waldbewirtschaftung, wie Förderung der Naturverjüngung, Erhaltung von Altund Totholz sowie Regulierung des Wildbestandes auf eine ökologisch tragbare Dichte - Entwicklung arten- und strukturreicher Waldrand- und Binnensäume - Erhaltung von Lichtungen, Tümpeln und Feuchtstellen - Beschränkung oder Lenkung der Erholungsnutzung - Pflanzung standortgerechter Baumarten - Natürliche Eigenentwicklung unter Beachtung der Funktionsgerechtigkeit • Biotopentwicklungsraum „Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen“ (Obstbauflächen im Südwesten des UG) - Umweltverträgliche landwirtschaftliche Bodennutzung durch Förderung extensiver Nutzung in Teilbereichen sowie Umstellung auf ökologischen Landbau Altenwerder-West Seite - 23 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) - Naturnahe Gestaltung und Unterhaltung von Gräben, Wettern oder anderen Gewässern - Erhaltung und Neuschaffung naturnaher Wegränder und Ackerraine - Erhaltung eines Brachflächenanteils - Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Biotoptypen, wie Kleingewässer, Röhrichte oder Seggenrieder - Erhaltung, Pflege und ggf. Ergänzung von Knicks, Feldhecken und Feldgehölzen sowie landschaftsprägender Baumbestände • Biotopentwicklungsraum „Dörfliche Lebensräume mit artenreichen Biotopelementen, wie Hecken, Knicks, Tümpeln, Ruderalflächen, Gehölzbeständen, Bäumen und Wiesen bei hohem Anteil von Grünflächen“ (Straßendörfer entlang Deichlinie im Süden des UG) - Erhaltung des hohen Biotop- und Grünflächenanteils - Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente sowie Entwicklung entsprechender Biotope zur Verbindung/ Vernetzung - Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Obstgärten, Hecken, Bäumen, Baumreihen und weiteren Gehölzbeständen - Erhaltung, Pflege und ggf. Ergänzung von Knicks als kulturhistorisch bedeutsame Biotopelemente - naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete Maßnahmen, wie arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie Verringerung der Intensität der Mahd - Rückhaltung des Regenwassers von Dächern sowie von anderen geeigneten Flächen und seine Versickerung zur Grundwasserneubildung - Förderung einheimischer Pflanzenarten • Biotopentwicklungsraum „Autobahnen“ (BAB 7 am Ostrand des UG) - Erhaltung und Entwicklung breiter Randstreifen zur Biotopverbindung/ -vernetzung mit hohem Blüten- und Strukturreichtum einschließlich Straßenbäumen - Extensive Pflege der Böschungen und Randflächen sowie weiterer Betriebsflächen - Weitere Reduzierung des Streusalzgebrauchs - Bau von wirkungsvollen Querungsmöglichkeiten entlang von Tierwanderwegen, wie Amphibientunnel • Biotopentwicklungsraum „Gleisanlagen“ (im Osten des UG) - Erhaltung und Entwicklung breiter Randstreifen zur Biotopverbindung/ -vernetzung, wie Böschungen und Bahndämme - Extensive Pflege von Böschungen und Bahndämmen sowie weiterer Betriebsflächen - Verringerung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - Umwandlung von verdichteten oder versiegelten Flächen in Biotopflächen 2.1.10 Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum In Teil B des LEK wird ein „Handlungs- und Maßnahmenkonzept“ vorgestellt, das Maßnahmen in die Handlungsfelder „Kulturlandschaft“, „Naherholung“ sowie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen“ einteilt. Die daraus resultierenden Umweltziele, auf die die Überführung des Hafenerweiterungsgebiets Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet Altenwerder-West Seite - 24 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Einfluss haben könnte, werden im Folgenden aufgezeigt, wobei solche Maßnahmen fettgedruckt werden, die das PG direkt betreffen. • Handlungsfeld Kulturlandschaft - Einbringen landschaftsplanerischer Anforderungen an den Kulturlandschaftsraum in das Siedlungsentwicklungskonzept - Entwicklung und Erhalt ortsbildprägender, ortstypischer Grünstrukturen • Handlungsfeld Naherholung - Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings - Schaffung weiterer Angebote und Attraktionspunkte für Erholungssuchende - Ergänzung des Wegenetzes für die Erholungsnutzung • Handlungsfeld Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen - Detaillierung der räumlich übergeordneten Vernetzungsstrukturen und des kleinräumigen Biotopverbundes - Darstellung von Ausgleichspotenzialen im Süderelberaum - Entwicklung landschaftsplanerischer Rahmenbedingungen für die Neuregelung von Gewässern und Erarbeitung eines Konzeptes für den Erhalt und die Entwicklung der Gräben für Teilgebiete mit raumprägenden Grabenstrukturen - Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die weitere Entwicklung des Talraums der Alten Süderelbe als Nebenelbelinie - Förderung der extensiven Grünlandnutzung im östlichen Randbereich des Moorgürtels - Aktualisierung der Planung zur zweiseitigen Wiederöffnung der Alten Süderelbe zur Stromelbe, mit Modifizierung der Anbindung an das Mühlenberger Loch 2.2 Dokumentation der Berücksichtigung der Umweltziele Eine umfassende Umsetzung sämtlicher bestehender Umweltziele ist mit der Überführung des bis dato ungenutzten PG in das Hafennutzungsgebiet naturgemäß nicht möglich, da dieser Vorgang Eingriffe in Naturhaushalt, Landschaft und Umwelt nach sich zieht. Insbesondere können manche Umweltziele nicht erreicht werden, die - gemessen am Statusquo - auf eine Entwicklung bzw. Verbesserung von Umweltzuständen abzielen (z. B. Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des Thematischen Entwicklungsplans nach dem LaPro (FHH 1997b/ 2013a/ b)). Eine Berücksichtigung von Umweltzielen findet mit den in § 5 der HPlVO formulierten Nutzungsbeschränkungen dennoch statt (s. auch Kap. 1.2.2): 1. Die im Verordnungsplan (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5) mit „A“ gekennzeichnete Fläche, ein bis zu ca. 80 m breiter Streifen entlang der Südgrenze des PG, der überwiegend Baumbestand aufweist, ist demnach Teil des Hafennutzungsgebiets, verbleibt jedoch völlig ungenutzt (§ 5 Abs. 1 HPlVO). 2. Auf der im Verordnungsplan (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5) mit „B“ gekennzeichneten Fläche dürfen aus Gründen des Lärmschutzes Lärmöffnungen (Ladetore, Lüftergitter o. ä.) nur in die schallunempfindliche Richtung Nord/ Nordost (Gewerbegebiet) ausgerichtet werden (§ 5 Abs. 3 HPlVO). Altenwerder-West Seite - 25 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3. Außerhalb der von Bebauung und Nutzung ausgeschlossenen, im Verordnungsplan mit „A“ gekennzeichneten Fläche, sind 10 % Flächenanteil der heimischen, standortgerechten Vegetation (z. B. durch Pflanzung heimischer Laubgehölze) vorbehalten (§ 5 Abs. 2 HPlVO). 4. Die mit „C“ gekennzeichnete Fläche (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5) ist von Gebäuden und deren bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen freizuhalten (§ 5 Abs. 4 HPlVO). 5. Für das Plangebiet wird aus Gründen des Lärmschutzes für die Nachtzeit ein flächenbezogener Schallleistungspegel von maximal 60 dB(A)/m² festgesetzt (§ 5 Abs. 5 HPlVO). Das Belassen des „Grünzugs“ entlang der südlichen Hafennutzungsgrenze, der vor allem Baumbestand, Gebüsch sowie Hochstauden- und Uferfluren enthält, hat vielfältige positive Auswirkungen, insbesondere auf Flora, Fauna und die biologische Vielfalt. Damit werden zahlreiche Umweltziele der meisten in Kap. 2.1 aufgeführten Quellen (ausgenommen DSchG HH) berücksichtigt. Innerhalb des nutzungsfrei verbleibenden Bereichs bleiben sämtliche Schutzgüter des Naturhaushalts (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft) erhalten. Eine Ausnahme bilden Tierarten, deren Mindestareal durch die Reduzierung des Waldbestands unterschritten wird und die hier folglich keinen ausreichend großen Lebensraum mehr vorfinden. Daneben bewirkt der Nutzungsverzicht im bis zu 80 m breiten „Grünzug“ auch eine Verminderung zusätzlicher Beeinträchtigungen der unmittelbar mit dem Menschen verknüpften Schutzgüter, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der überwiegend mit Bäumen bestockte Grünzug stellt nicht nur einen Immissionsschutz für die empfindlicheren, südlich und westlich angrenzenden Bereiche dar, sondern bildet auch einen effektiven Sichtschutz aus diesen Richtungen, wodurch eine landschaftliche Einbindung des wachsenden Hafennutzungsgebiets angestrebt wird. Mit dem von Gebäuden einschließlich ihrer bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen freizuhaltenden Streifen von 15 m Breite, der sich im Westen des PG an den Grünzug anschließt (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5), rückt der bebaute Teil des PG vom Grünzug ab, was den Abstand zwischen dem permanent schallemittierenden Hafengewerbe auf der einen und der Wohnbebauung (insbesondere zum nahen Einzelgehöft „Zur Graft“) sowie ökologisch sensiblen Bereichen auf der anderen Seite vergrößert. Mit der eingeschränkten Schallimmission der südlich angrenzenden, naturnahen Grünlandflächen und der nächstgelegenen Wohnbebauung entlang der Hohenwischer Straße und des Moorburger Elbdeichs (Einstufung als Dorf-/ Mischgebiet) wird vor allem der Einhaltung immissionsrechtlicher Richtwerte Folge geleistet und die Beschallung der vorgelagerten offenen Landschaft reduziert. Damit finden in erster Linie die Umweltziele des BundesImmissionsschutzgesetzes Berücksichtigung, die vor allem mit dem Schutzgut Mensch in Verbindung stehen. Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaft, das über die sinnliche Wahrnehmung des Landschaftsbilds und der Erholungsnutzung eng mit dem Schutzgut Mensch verzahnt ist, werden auf diesem Wege ebenfalls minimiert. Mit der durch die HPlVO reduzierten Beschallung der Alten Süderelbe, der angrenzenden gewässerbeeinflussten Biotope sowie der Grünland- und anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen findet zudem eine Reduzierung der Beeinträchtigung lärmempfindlicher Altenwerder-West Seite - 26 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Artengruppen statt (z. B. lärmempfindliche Vogelarten und akustisch kommunizierende Tiergruppen wie Amphibien). 2.3 Voraussichtliche Entwicklung des Untersuchungsgebiets bei Nichtaufstellung der Hafenplanungsverordnung (Prognose-Nullfall) Bei der Betrachtung des Prognose-Nullfalls wird abgeschätzt, wie sich der Zustand der Schutzgüter ohne die geplante Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet weiterentwickeln würde. Dieser prognostizierte Umweltzustand dient als Referenzzustand für die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet. Der Betrachtungsradius ist dabei streng auf das UG des Umweltberichts begrenzt. Bei einer großräumigen Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass wirtschaftspolitische Zwänge eine regelrechte Null-Variante (d. h. Verzicht auf die Erschließung geeigneter Flächen für hafenbezogenes Gewerbe und Logistik) für den Hamburger Raum ausschließen (s. Begründung zur HPlVO, Kap. 4 „Bedarfsbegründung, Flächenalternativen“). Weil sich mit einer Nutzungsverdichtung im Hafennutzungsgebiet nicht die notwendigen Flächengrößen erreichen lassen und im Zuge einer Variantendiskussion andere Hafenflächen ausgeschlossen wurden (s. Kap. 1.1.3 sowie Begründung zur HPlVO, Kap. 4.2 „Flächenalternative“), wäre der Verzicht auf die Erschließung des PG im Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder-West sehr wahrscheinlich mit einer Inanspruchnahme von - aus Umweltsicht - wertvolleren Flächen außerhalb ehemaliger Spülfelder verbunden. Vor diesem Hintergrund wäre die Null-Variante für das PG bei einer realistischen und umfassenden Betrachtungsweise mit einer Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Hafenerweiterungsgebiets und somit sehr wahrscheinlich mit geringerer Vorbelastung gleichzusetzen. Ohne Überführung des PG in ein Hafennutzungsgebiet würde die seit den 1970er Jahren in den meisten Bereichen ungelenkt fortschreitende Sukzession weiter fortschreiten. Eine Ausnahme von der ungelenkten Sukzession bilden die wertvollen und gesetzlich geschützten Sandmagerrasen (TMS, TMZ) im Nordwesten des PG. Sie stellen temporäre, schnell vergängliche Sukzessionsstadien dar und existieren lediglich in der Phase zwischen vegetationsfreier Sandfläche (OAS) und den sich daraus entwickelnden trockenen Ruderalfluren (AKT). Ihre Entstehung bzw. ihr Erhalt ist auf (nicht legitimiertes) Motocross-Fahren zurückzuführen, wodurch der Sandboden offen gehalten und eine zunehmende Verbuschung und anschließende Bewaldung (WPB) verhindert wird. Ohne menschliche Eingriffe würden die Sandmagerrasen einschließlich ihrer licht- und wärmebedürftigen Arten, die zum Teil in Hamburg als gefährdet gelten, mittelfristig von „Allerweltsarten“ verdrängt werden. Es ist somit ungewiss, ob sich die wertvollen Pflanzenarten und Biotoptypen auch ohne eine Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet halten würden, da eine Fortführung der unerlaubten Motocross-Nutzung fragwürdig ist. Ohne jegliche Nutzung würde sich entlang der etwas bodentrockeneren Nordgrenze des PG zunächst ein BirkenZitterpappel-Pionierwald, später ein Hängebirken-Eichenwald einstellen. In den etwas tiefer liegenden Bereichen mit frisch-feuchtem Boden hat sich bislang kaum eine Gehölzart unter die Pionier-Baumart Silber-Weide (Salix alba) gemischt. Die natürlicherweise schnell alternden Silber-Weiden-Bestände würden relativ früh ein Verfallsstadium erreichen. Waldbestände mit hohem Anteil abgängiger Bäume bieten Fledermäusen vielfältige Altenwerder-West Seite - 27 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Quartiermöglichkeiten unter abstehender Rinde und in Baumhöhlen; Höhlen-, Halbhöhlenund Nischenbrüter unter den Vögeln finden reichliche Nistplatzangebote. Langfristig wäre jedoch die Entwicklung eines von Eschen (Fraxinus excelsior) dominierten Laubwaldes auf dem feinkörnigeren Substrat denkbar. Während die überwiegend waldgebundenen Tierarten (die im PG nachgewiesenen Vogelund Fledermausarten) von einer weiteren Ausbreitung der Waldfläche profitieren würden, ginge der sukzessionsbedingte Verlust der Offenlandbereiche im Norden des PG folglich mit einem Lebensraumverlust der an Offenland gebundenen Arten(-gruppen) einher. Die Habitatflächen von Heuschrecken und Tagfaltern in den derzeitigen Offenlandbereichen des PG, darunter auch gefährdete Arten wie die Blauflüglige Ödlandschrecke und der Schachbrettfalter, wären mit dem Gehölzaufkommen verloren. Ohne die Überführung des z. Z. nahezu ungenutzten PG in das Hafennutzungsgebiet würde die mit der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie verbundene Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung nicht stattfinden. Stattdessen würde auf dem Spülkörper eine sehr langwierige Bodenentwicklung stattfinden. Die Verlagerung mobiler Schadstoffe in das Grund- und Schichtwasser würde in bislang unbekanntem Maße fortgeführt werden, eine Neutralisierung/ Fixierung der Schadstoffe, die mit der geplanten Hafennutzung zumindest teilweise einherginge, fände nicht statt. Hinsichtlich der Oberflächengewässer im UG sind keine relevanten Änderungen zu erwarten. Die Alte Süderelbe verläuft außerhalb des PG und bleibt unberührt. Innerhalb des PG verläuft lediglich ein intensiv gepflegter Graben, dessen Funktion, das Abführen von Wasser aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet, mit oder ohne Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet aufrecht zu erhalten wäre. Hinsichtlich des Schutzguts Klima und Luft sind bei Nichtaufstellung der HPlVO keine signifikanten Änderungen zu erwarten. Über den kleinflächigen Bereichen, die aktuell als offener Sand daliegen, könnte mit aufkommender Vegetation etwas mehr Kalt- bzw. Frischluftentstehung stattfinden. Der Effekt wäre jedoch minimal, da aufgrund der Lage und Exposition keine effektiven Kaltluftbahnen zu Siedlungs- oder anderen Belastungsgebieten vorliegen. Da das PG bereits weitgehend bewaldet ist, wäre die voraussichtliche Entwicklung des Landschaftsbilds auf eine Änderung des Waldtyps von einem Pionierwald hin zu einem „reiferen“ Waldstadium beschränkt. Die größten Veränderungen wären für die große, aktuell überwiegend mit Strauchweiden bestockte Fläche im Osten des PG zu erwarten, die im Laufe der Sukzession vermutlich von Baumarten eingenommen würde. Das PG wurde im Rahmen des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutz (FHH 1997b/ 2013a/ b) und des Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzepts (GFL 2004) in landschafts-, raum- und stadtplanerische Konzeptionen einbezogen (s. Kap. 1.2.3.2 sowie 1.2.3.3), wobei die „dargestellten Anforderungen des Naturschutzes und der Landespflege [dort zurücktreten], wo die Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen dies erforderlich machen“ (FHH 2013a). Das heißt andersherum, dass ohne eine Überführung des Hafenerweiterungsgebiets Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet bzw. ohne die dort stattfindende Hafennutzung - unter Voraussetzung zur Verfügung stehender Mittel - einer Umsetzung der landschaftsplanerischen Konzeptionen nichts entgegenstände. Der größte Altenwerder-West Seite - 28 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Teil der im LaPro und im LEK formulierten, das gesamte UG betreffenden Umweltziele ist auch mit Umsetzung der HPlVO durchführbar, da sie Bereiche außerhalb des PG betreffen. Dazu gehören beispielsweise sämtliche Gewässermaßnahmen (Herstellung eines regulierten Tideeinflusses der Alten Süderelbe, Auenentwicklung usw.) oder der Erhalt des dörflichen Milieus mit angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auch lassen sich durch Einhalten moderner Umweltstandards viele Umweltziele erreichen, die das PG direkt betreffen (z. B. Gewässerreinhaltung durch dezentrale Vorklärung und Rückhaltung/ Versickerung von Niederschlagswasser). Andere Umweltziele aus der Landschaftsplanung sind im Bereich des PG jedoch nicht mit der Hafennutzung vereinbar. Dazu gehören insbesondere die im PG liegenden Abschnitte der im LaPro dargestellten milieuübergreifenden Funktionen der „Landschaftsachse“ und des „2. Grünen Rings“, die eine Entwicklung des Raums als Freiflächen für die Freizeit- und Erholungsnutzung vorsehen. Auch sind Umweltziele, die den Erhalt und die Entwicklung des Landschaftsbildes beinhalten, im Nahbereich des PG nicht einzuhalten, da mit der Umsetzung der HPlVO der landschaftliche Technisierungsgrad spürbar zunehmen wird. Ohne die Umsetzung der HPlVO könnte das PG als naturnah entwickelte und ungenutzte, folglich weitgehend ungestörte Fläche weiterhin effektiv als Trittstein und Teil eines Biotopverbundes (s. auch damit in Verbindung stehende Umweltziele in Kap. 2.1) fungieren. Trotz der in der HPlVO vorgesehenen Nutzungseinschränkungen (vor allem der „Grünzug“ und der Nutzungsverzicht auf mindestens 10 % der Nutzfläche) sind mit der Umsetzung der HPlVO im Vergleich zur Null-Variante massive Einschränkungen der oben erwähnten ökologischen Funktionen verbunden. Für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben sich - gemessen am derzeitigen Bestand - keine Änderungen. 3. 3.1 3.1.1 Schutzgutbezogene Bestandsdarstellung und -beurteilung, erhebliche Umweltauswirkungen Methodik Vorgehensweise Im folgenden Kapitel findet eine Bestandsaufnahme und -beurteilung des derzeitigen Zustands sämtlicher für den Planungsgegenstand relevanter Schutzgüter statt. Ziel ist dabei die Darstellung und Beurteilung lediglich bedeutender Bestandteile der einzelnen Schutzgüter, während eine detaillierte, flächendeckende Darstellung und Bewertung von Natur, Landschaft und Umwelt in den vorhabensbezogenen Unterlagen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), ergo in der Genehmigungsplanung, erfolgt. In einem an die Bestandsdarstellung und -bewertung anschließenden Unterkapitel werden die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Überführung des Gebiets AltenwerderWest in das Hafennutzungsgebiet auf das jeweilige Schutzgut tabellarisch beschrieben und beurteilt. Die Darstellung der Umweltauswirkungen erfolgt stets auf der Basis einer Prognose Altenwerder-West Seite - 29 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) und in Abhängigkeit der Erheblichkeit. Die Beurteilung wurde im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze (s. Kap. 2) vorgenommen. Zunächst werden im Kap. 3.1.2 über eine Ursache-Wirkungs-Matrix (s. Tabelle 2) allgemein formulierte Auswirkungen dargelegt, wobei im Vorfeld eine Beziehung zu den relevanten Umweltzielen hergestellt wurde (s. Tabelle 1). Die Darstellung der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfolgt durch die Beurteilung ihrer Empfindlichkeit auf die Wirkfaktoren in tabellarischer Form. Dabei wird der aktuelle, für die Beurteilung relevante Umweltzustand kurz beschrieben, das Konfliktpotenzial in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit sowie der Vorbelastungen eingestuft und eine Gesamtbeurteilung durchgeführt. Die Einstufung des Konfliktpotenzials innerhalb der einzelnen Schutzgüter erfolgt anhand eines Wertstufenmodells, in der das Konfliktpotenzial ordinal skaliert wird (s. Kap. 3.1.3). In der letzten Spalte werden Hinweise zu geeigneten Maßnahmen der Vermeidung, Minderung und der Kompensation benannt, die sich aus der Art des Konfliktpotenzials ergeben. Diese Hinweise haben für die Planfeststellungen und einfachrechtlichen Genehmigungen für den Endausbau der Infrastruktur des Hafens sowie der konkreten Suprastrukturen der Hafennutzer ausschließlich empfehlenden Charakter. Nach der Darstellung und Beurteilung des Bestands und der Umweltauswirkungen werden anhand einer Matrix die Wechselwirkungen der oft eng verzahnten Schutzgüter dargestellt, um die gegenseitigen Einflüsse zu verdeutlichen (s. Kap. 3.9). Abschließend findet eine zusammenfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen statt, wobei die ermittelten Konfliktpotenziale der einzelnen Schutzgüter übersichtlich untereinander gestellt und verifiziert werden (s. Kap. 3.10). 3.1.2 Ursache-Wirkungs-Matrix mit Bezug zu relevanten Umweltzielen Die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt nach Maßgabe der geltenden Gesetze (Ziele des Umweltschutzes s. Kap. 2). Die Schwelle der Erheblichkeit wird u. a. anhand der gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe definiert, die auf eine weitgehende Schonung und den langfristigen Erhalt von Umweltgütern abzielen. Aus diesem Grund werden im Folgenden zunächst die aus dem Vorhaben resultierenden Wirkfaktoren auf die Umwelt mit für das Vorhaben relevanten Umweltzielen aus Bundes- und Landesgesetzen sowie landschaftsplanerischen Vorgaben und Programmen in Beziehung gesetzt (s. Tabelle 1). Anschließend erfolgt die Verknüpfung der Wirkfaktoren mit den einzelnen Schutzgütern, wodurch allgemein formulierte Auswirkungen der Überführung des PG auf die einzelnen Schutzgüter nachvollziehbar abgeleitet werden (s. Tabelle 2). Eine mögliche quantitative und qualitative Konkretisierung der Umweltauswirkungen bzw. des Konfliktpotenzials wird innerhalb der Umweltauswirkungskapitel unter jedem Schutzgut vorgenommen. Altenwerder-West Seite - 30 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Tabelle 1: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit Umweltzielen Quelle Umweltziele Wirkfaktor: Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Baugesetzbuch (BauGB) • • • • • • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • • • • • • • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Schutz von bestimmten Biotopen Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) Entwicklung der Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbund) • • Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen Erhalt der Funktionen des Bodens insbesondere: - als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, - als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, - als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), - als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, - als Standorte für Rohstofflagerstätten, - für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen • • Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses Unterlassen von vermeidbaren Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen der Gewässer und der direkt von ihnen abhängigen Landökosystemen und Feuchtgebieten im Hinblick auf deren Wasserhaushalt Sicherung (ggf. Wiederherstellung und Verbesserung) des Wasserrückhaltevermögens und der Selbstreinigungskraft der Gewässer Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und des Klimas Verringerung einer zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß (Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung: Reduzierung des Flächenverbrauches von heute ca. 113 ha/ Tag auf 30 ha/ Tag im Jahr 2020) Berücksichtigung der biologischen Vielfalt Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) • Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG, HH) • Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie aufgrund seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) Denkmalschutzgesetz Hamburg (DSchG, HH) • Erhaltung, Pflege und Erforschung von Denkmalen als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägenden Bestandteilen der Kulturlandschaft Unterrichtung und Anhörung der für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können Einbeziehen und deren sinnvolle Nutzung von Denkmalen in die Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung • • Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Arten- • • • Erhalt und Wiederherstellung elbetypischer tidebeeinflusster Lebensräume Naturnahe Ufergestaltung mit Röhrichten, Auewäldern, Flachwasserzonen, Süßwasserwatten, und Strandflächen Entwicklung von tidebeeinflussten Lebensräumen Altenwerder-West Seite - 31 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Quelle und Biotopschutz Umweltziele • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Schutz und Entwicklung naturnaher, vielfältiger Flächen als Lebensraum für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse Aufstellen von Pflege- und Schutzkonzepten aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes Ausreichende Durchgrünung der [Hafennutzung-]Gebiete, Entsiegelungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes Aufwertung der Qualität des Arbeitsumfeldes [im Hafennutzungsgebiet] durch Begrünungen und Freiraumgestaltungen Förderung der der spontanen Vegetationsentwicklung/ Ruderalflächen [im Hafennutzungsgebiet] Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes Schutz und Entwicklung naturnaher, standortgerechter Waldbestände Förderung von Flächenrecycling Erhalt und Entwicklung der Landschaftsräume [Landschaftsachse] als Freiflächen für Freizeit und Erholung, als ökologische Ausgleichsräume, als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie als stadtgliedernde Elemente Ausbau durchgängiger Grünzonen [Landschaftsachse] von der inneren Stadt bis in die großflächigen Landschaftsräume Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des Thematischen Entwicklungsplans Schließung der Lücken im Grünen Ring Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten [im Grünen Ring] Vordringliche Unterstützung und Entwicklung noch erhaltener Bodenfunktionen, Vornahme von Regenerations- und Verbesserungsmaßnahmen zum aktiven Bodenschutz bei Einzelvorhaben Entsiegelungsmaßnahmen zur Verminderung der Abflussmenge von Niederschlagswasser und zur Verbesserung der allgemeinen klimatischen Bedingungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand Erhaltung und Wiederherstellung von Dünen, Heiden, Trockenrasen und trockenen Grasfluren mit Geestquellen, kleinflächig trockenem Mischwald und Gebüschen sowie Flächen mit historischer Nutzung Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente Rückhaltung des Regenwassers von Dächern sowie von anderen geeigneten Flächen und seine Versickerung zur Grundwasserneubildung Natürliche Eigenentwicklung [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen] Neugestaltung der Oberfläche alter, planierter Spülfelder und Aufschüttungsflächen zur Schaffung vielfältiger Biotopstrukturen [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen] Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum • Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings Flächennutzungsplan Hamburg (FNP HH) • Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen Wirkfaktor: Nutzungsumwandlung Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG, HH) • • • • Zeitweilige oder dauernde Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nur mit Genehmigung der unteren Forstbehörde Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes Nachhaltige Sicherung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Altenwerder-West Seite - 32 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Quelle Umweltziele und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • • • • • • Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Schutz von bestimmten Biotopen Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) • Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen Baugesetzbuch (BauGB) • • Berücksichtigung der biologischen Vielfalt Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) Baukultureller Erhalt und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) • Verhütung von Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Artenund Biotopschutz • Schutz und Entwicklung naturnaher, vielfältiger Flächen als Lebensraum für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse Aufstellen von Pflege- und Schutzkonzepten aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes Förderung der der spontanen Vegetationsentwicklung/ Ruderalflächen [im Hafennutzungsgebiet] Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes Schutz und Entwicklung naturnaher, standortgerechter Waldbestände Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des Thematischen Entwicklungsplans Schließung der Lücken im Grünen Ring Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten [im Grünen Ring] Vordringliche Unterstützung und Entwicklung noch erhaltener Bodenfunktionen, Vornahme von Regenerations- und Verbesserungsmaßnahmen zum aktiven Bodenschutz bei Einzelvorhaben Entsiegelungsmaßnahmen zur Verminderung der Abflussmenge von Niederschlagswasser und zur Verbesserung der allgemeinen klimatischen Bedingungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand Erhaltung und Wiederherstellung von Dünen, Heiden, Trockenrasen und trockenen Grasfluren mit Geestquellen, kleinflächig trockenem Mischwald und Gebüschen sowie Flächen mit historischer Nutzung Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente Natürliche Eigenentwicklung [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen] • • • • • • • • • • • • • • • Altenwerder-West Seite - 33 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Quelle Umweltziele • Neugestaltung der Oberfläche alter, planierter Spülfelder und Aufschüttungsflächen zur Schaffung vielfältiger Biotopstrukturen [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen] Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum • Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings Flächennutzungsplan Hamburg (FNP HH) • Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen Wirkfaktor: Schadstoff- und Lärmemissionen Bundes- Immissionsschutz- • gesetz (BImSchG) • • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) • • • Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen) Einhaltung der Grenz- und Richtwerte bei Luft- und Lärmimmissionen Einhaltung der Abstandswerte zu sensiblen Nutzungen Verhütung von Verunreinigungen des Wassers oder sonstiger nachteiliger Veränderungen seiner Eigenschaften Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Gewässer und Verbesserung seines Zustandes Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere sowie ihre Bedeutung für das Bild und den Erholungswert der Landschaft sowie für Erholung, Freizeit und Sport Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG, HH) • Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie aufgrund seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) • • • • Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen Pflicht zur Sanierung von Altlasten Einhaltung von Prüfwerten zur Beurteilung von Bodenbelastungen und Nutzungsverträglichkeiten Erhalt der Funktionen des Bodens insbesondere: - als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, - als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, - als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), - als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, - als Standorte für Rohstofflagerstätten, - für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • • • Schutz von bestimmten Biotopen Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie Baugesetzbuch (BauGB) • Berücksichtigung der biologischen Vielfalt Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Artenund Biotopschutz • Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung des Selbstreinigungsvermögens [in der Alten Süderelbe, Hohenwischer Schleusenfleet] Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung einheimischer Gehölze auf Gewerbe-, Industrie und Hafenflächen Verhinderung der von Altablagerungen ausgehenden Umweltbelastungen Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse Extensive Bewirtschaftung von Gewässerrändern als Erosionsschutz und zum • • • • • Altenwerder-West Seite - 34 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Quelle Umweltziele • • • • • • • Schutz vor Dünger und Schadstoffeinträgen Vorrangige Wiederherstellung von Mindestqualitäten für Boden, Wasser, Klima/ Luft Vorrangige Überprüfung und ggf. Sanierung der Bodenbelastungen bei empfindlichen Nutzungen im Rahmen der Prioritäten des Flächensanierungsprogramms, soweit erforderlich Auflagen oder Empfehlungen für die Bewirtschaftung Sicherung und Entwicklung des Wasserhaushaltes u. a. durch naturnahe Umgestaltung vorhandener und Neuanlage kleinflächiger Gewässer, durch dezentrale Vorklärung und Ableitung von Niederschlagswasser Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete Maßnahmen, wie arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie Verringerung der Intensität der Mahd Untersuchung der Beeinflussung von Biotopen und Arten infolge von Schadstoffeinträgen sowie ggf. Sanierung Wirkfaktor: Visuelle Wirkungen Baugesetzbuch (BauGB) • Baukultureller Erhalt und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie • • • Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Artenund Biotopschutz • • • • • • • • • • • • • • • • Schutz und Entwicklung des Landschaftsbildes Aufwertung der Qualität des Arbeitsumfeldes durch Begrünungen und Freiraumgestaltungen [im Hafennutzungsgebiet] Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung von einheimischen Gehölzen Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch landschaftsgerechte Einbindung der Sonderstandorte Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung einheimischer Gehölze auf Gewerbe-, Industrie und Hafenflächen Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in Gewerbe-, Industrie und Hafengebieten Einbindung [von Altablagerungen] in das Freiraumverbundsystem durch entsprechende Gestaltung und Fuß- und Fahrradwegeverbindungen Förderung von Gehölzaufwuchs, gehölzfreien Trockenbiotopen und Spontanvegetation [im Bereich von Altablagerungen] Erhalt und Entwicklung der Landschaftsräume [im Bereich der Landschaftsachse] als Freiflächen für Freizeit und Erholung, als ökologische Ausgleichsräume, als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie als stadtgliedernde Elemente Ausbau durchgängiger Grünzonen [im Bereich der Landschaftsachse] von der inneren Stadt bis in die großflächigen Landschaftsräume Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des Thematischen Entwicklungsplans Schließung der Lücken im Grünen Ring Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten [im Bereich des Grünen Rings] Erhalt und Herstellung störungsarmer Verbindungswege zwischen Freiräumen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsflächen als Teile des Freiraumverbundsystems Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend zugänglicher Landschaftsräume unter Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete Altenwerder-West Seite - 35 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Quelle Umweltziele Maßnahmen, wie arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie Verringerung der Intensität der Mahd [im Bereich der Hafennutzungsfläche] Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum • • • Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings Schaffung weiterer Angebote und Attraktionspunkte für Erholungssuchende Ergänzung des Wegenetzes für die Erholungsnutzung Flächennutzungsplan Hamburg (FNP HH) • Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Seite - 36 - Tabelle 2: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen (Ursache-Wirkungs-Matrix) 5 Voraussichtliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Wirkfaktor Schutzgut T/ P Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Nutzungsumwandlung • Verlust von (Teil-) Habitaten der Fauna/ • Verlust von Tierarten mit Bindung an betroffene Individuen gefährdeter o. geschützter Tier- (Nicht-) Nutzungstypen arten • Verlust/ Veränderung von Biotoptypen • Unterschreitung von Minimumarealen von Tierarten • Verlust von Biotoptypen/ Bestände gefährdeter o. geschützter Pflanzenarten Schadstoff- und Lärmemissionen Visuelle Wirkungen • Beeinträchtigung von (Teil-) Habitaten der Fauna • Scheuchwirkung auf urbanophobe Tierarten und daraus • Verdrängung störungsempfindlicher folgende Reduzierung des Lebensraums Arten • Veränderung der Standortbedingungen für Biotoptypen/ Pflanzen Bo • Dauerhafter Verlust/ Beeinträchtigung von • Beendung/ Beeinträchtigung der BodenBodenfunktionen entwicklung • Schadstoffeinträge und -akkumula- tion W • Verlust von Oberflächengewässern und deren Uferzonen • Änderung der Einträge in Oberflächen- und Grundwasser • Beeinträchtigung der Gewässergüte von Oberflächengewässern • Reduzierung der Grundwasserneubildung • Änderung des Rückhaltevermögens • Beeinträchtigung der Grundwasserqualität Kl/ L • Verlust/ Beeinträchtigung von Kaltluftent- • Reduzierung der Kaltluftentstehung stehungsflächen, schadstofffilternder Vege- • Reduzierung des Luftreinhaltevermögens tation sowie Waldfläche als CO²-Akkumu• Reduzierung der CO²-Akkumulation lator • Beeinträchtigung der Luftqualität La • Verlust belebender/ gliedernder Landschaftselemente • Änderung der Oberflächengestalt • Beeinträchtigung des Landschafts- • Beeinträchtigung von Vielfalt, bildes/ der Erholungsnutzung Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und der angrenzenden Erholungsnutzung - - M • Beeinträchtigung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft - • Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Schadstoffeinträgen in natürliche Lebensgrundlagen • Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens durch Lärmimmissionen Ku 5 • Verlust/ Überbauung von Zeugnissen menschlicher Geschichte • Vermeidung/ Erschwerung der Erreichbarkeit von Zeugnissen menschlicher Geschichte - - T/ P: Tiere, Pflanzen, Biodiversität; Bo: Boden; W: Wasser; Kl/ L: Klima/ Luft; La: Landschaft (Landschaftsbild, landschaftsbezogene Erholungseignung); M: Mensch/ menschliche Gesundheit; Ku: Kultur- und sonstige Sachgüter Altenwerder-West Seite - 37 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.1.3 Einstufung des Konfliktpotenzials Unter der Bestandsbeschreibung und -beurteilung eines jeden Schutzguts erfolgt die gutachterliche Einstufung des Konfliktpotenzials des jeweiligen Schutzguts in eine ordinale Skala. Maßgebend ist dabei die Empfindlichkeit des Schutzguts gegenüber den Wirkfaktoren. Die Beurteilung des Konfliktpotenzials muss nicht immer mit den Beurteilungen der Schutzgüter in der Bestandsbeschreibung und -beurteilung übereinstimmen, was mit den unterschiedlichen Bezugsräumen zusammenhängt. Während die Bestandsbeurteilungen sich auf den gesamten Untersuchungsraum des Umweltberichts beziehen (sofern keine kleinräumigere Unterteilung vorgenommen wurde), beziehen sich die Einschätzungen des Konfliktpotenzials ausschließlich auf das PG. Die folgende Tabelle 3 veranschaulicht die Einstufung des Konfliktpotenzials in die vierstufige Skala. Tabelle 3: Ermittlung der Wertstufen des Konfliktpotenzials Einstufung des Konfliktpotenzials vorgegriffene Beispiele für die Einstufung des Konfliktpotenzials I - weitgehend konfliktfrei keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten II - gering Überbauung/ Versiegelung/ Vegetationsbeseitigung (konkretes Ausmaß unbekannt) von Flächen mit geringer stadtklimatischer Bedeutung und Empfindlichkeit (Kaltluftentstehung ohne Bezug zu Belastungsräumen), außerhalb von Luftleitbahnen, Minderungsmaßnahmen möglich III - mittel Dauerhafter Verlust sämtlicher Bodenfunktionen von stark vorbelasteten Böden (Spülkörper) durch Versiegelung (konkretes Ausmaß unbekannt) Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung, Minderungsmaßnahmen möglich potenzielle Gefahr von Schadstoffeintrag in nahes Wasserschutzgebiet, Vermeidungsmaßnahmen möglich Technisierung des Landschaftsbildes, Minderungsmaßnahmen möglich geringe Steigerung der Lärmimmission im Bereich von Wohnbebauung (Dorf-/ Mischgebiet) mit mittlerer Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion durch geringe Steigerung der Lärmimmission im Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion im Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ durch Technisierung des angrenzenden Landschaftsbildes, Verminderungsmaßnahmen möglich IV - hoch/ sehr hoch Verlust des Lebensraums gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, größtenteils ohne Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich Waldverlust > 10 ha (entspricht UVP-Pflicht nach Nr. 17.2.1 Anlage 1 UVPG), keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich Verlust (potenziell) gesetzlich geschützter Biotoptypen, zum Teil ohne Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt, keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich Beeinträchtigung der Funktion als Trittstein und der ökologischen Verbundsfunktion, keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich Altenwerder-West Seite - 38 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung des Schutzguts Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt dienen die Nachweise gefährdeter Arten sowie die Vorkommen wertvoller Biotoptypen bzw. Tierlebensräume im UG unter Berücksichtigung von Vorbelastungen. Das Vorkommen von Arten und Biotoptypen mit enger Lebensraumamplitude, die infolge der Homogenisierung und Melioration6 der Kulturlandschaft oftmals einen Gefährdungs- oder Schutzstatus erlangt haben, kann auch als Indikator weiterer Schutzgüter dienen (z. B. Pflanzen/ Biotoptypen als Indikatoren für Bodeneigenschaften oder Gewässerstruktur, Libellen als Indikatoren für Gewässerqualität). 3.2.1 Datengrundlagen und Methodik In der Bestandsdarstellung und Beurteilung der Flora und Fauna wird ausschließlich auf bedeutende Vorkommen innerhalb des PG und dessen unmittelbare Umgebung Bezug genommen. In den Jahren 2013 und 2014 fanden in einem ca. 65,7 ha großen UG, das das ca. 44,4 ha große PG einschließt (s. Abbildung 6), Erfassungen von Rote-Liste-Pflanzenarten und Biotoptypen sowie der Tiergruppen Brutvögel, Fledermäuse, Libellen, Heuschrecken und Tagfalter statt (PLANB 2014). Abbildung 6: Untersuchungsgebiet SUP (schwarze Umrandung), Plangebiet (rote Umrandung) und Untersuchungsgebiet für Biotoptypen, Flora und Fauna (gelbe Umrandung) 6 Bedeutung Melioration: Verbesserung der Bodeneigenschaften für landwirtschaftliche Nutzungen, z. B. durch Be- oder Entwässerung (Drainage), Eindeichung, Planierung von Unebenheiten, Urbarmachung Altenwerder-West Seite - 39 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.2.2 3.2.2.1 Gefährdete Pflanzenarten und Biotoptypen Methodik und Bestandsbeschreibung Gefährdete Pflanzenarten Insgesamt wurden acht Pflanzenarten nachgewiesen, die in der Roten Liste Hamburgs (POPPENDIECK et al. 2010) als gefährdet oder stark gefährdet eingestuft werden, davon vier innerhalb des PG. Tabelle 4: Gefährdete Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet RL HH (POPPENDIECK et al. 2010): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; RL D (LUDWIG & SCHNITTLER 1996): 3 = gefährdet; H: Häufigkeit in Hamburg nach POPPENDIECK et al. (2010): mh = mäßig häufig, s = selten, ss = sehr selten; PG (Plangebiet): Vorkommen innerhalb Plangebiet Art Nelken-Haferschmiele Sumpfdotterblume Sand-Segge Hain-Segge Silbergras Berg-Sandglöckchen Fluss-Greiskraut Bauernsenf wissenschaftl. Name Aira caryophyllea Caltha palustris Carex arenaria Carex otrubae Corynephorus canescens Jasione montana Senecio sarracenicus Teesdalia nudicaulis RL HH 2 3 3 3 3 3 3 2 RL D 3 H s mh s s mh s s ss PG ja ja ja ja Drei der vier innerhalb des PG nachgewiesenen RL-Arten, die Sand-Segge (Carex arenaria), das Silbergras (Corynephorus canescens) und der Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), sind Arten sonnig-trockener Sandmagerrasen und waren deshalb auf die offenen-sandigen Bereiche im Nordwesten des PG beschränkt. Bestände des Fluss-Greiskrauts (Senecio sarracenicus), eigentlich eine Stromtalart regelmäßig überfluteter Auenbereiche, wurden in feuchten Staudenfluren am Südwestrand des PG sowie auf zwei Lichtungen der großflächigen Weiden-Wälder kartiert. Weitere Vorkommen befinden sich südlich der Alten Süderelbe. Die Vorkommen von Nelken-Haferschmiele (Aira caryophyllea) und Berg-Sandglöckchen (Jasione montana) lagen in den sich nordwestlich an das PG anschließenden Sandmagerrasen. Die Vorkommen von Sumpfdotterblume (Caltha palustris) und Hain-Segge (Carex otrubae) beschränken sich auf Flächen südlich der Alten Süderelbe. Biotoptypen Insgesamt wurden 37 verschiedene Biotoptypen nach Hamburgischem Biotoptypenschlüssel (BRANDT & ENGELSCHALL 2011) kartiert, davon 16 innerhalb des PG (PLANB 2014). In der folgenden Tabelle 5 werden ausschließlich Biotoptypen dargestellt, die innerhalb des PG liegen und bei denen es sich zum Teil generell, zum Teil potenziell (bei besonderer Ausprägung) um nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG „besonders geschützte Biotope“ handelt. Altenwerder-West Seite - 40 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Tabelle 5: Geschützte und potenziell geschützte Biotoptypen innerhalb des PG §: generell geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG; (§): bei typischer bzw. besonderer Ausprägung geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG Code Biotoptypen-Bezeichnung § NUG Hochstaudensäume besonnter Fließgewässer (§) TMS Silbergrasflur § TMZ Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen § Die beiden generell unter gesetzlichem Schutz stehenden Sandmagerrasen (TMS, TMZ) waren auf sehr kleine Flächen im Nordwesten des PG beschränkt und enthielten den überwiegenden Teil der oben aufgeführten, gefährdeten Magerrasenarten Sand-Segge (Carex arenaria), Silbergras (Corynephorus canescens) und Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis). Die „Hochstaudensäume besonnter Fließgewässer“ (NUG) kommen überwiegend südlich der Alten Süderelbe, auf einem schmalen Streifen jedoch auch nördlich des Fließgewässers vor, wo sie stellenweise sehr kleinflächig in das PG ragen. Gerade der nördliche Uferstreifen ist stark mit Störungszeigern durchsetzt, vor allem mit Großer Brennnessel (Urtica dioica), und erfüllt daher nicht die Voraussetzungen für einen besonderen gesetzlichen Schutz. 3.2.2.2 Beurteilung Wertvolle Lebensräume für Pflanzen befinden sich kleinflächig im Bereich von Extremstandorten, die innerhalb des UG entweder trocken-nährstoffarm (Offenlandflächen im Nordwesten) oder feucht bis nass (nicht verfüllte Alte Süderelbe im Westen des UG und stellenweise Uferbereiche) sind. Innerhalb des PG weisen ausschließlich die offenen Sandflächen im Nordwesten eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen auf, da die trockenen und nährstoffarmen Standorte gefährdeten Arten als Lebensraum dienen. Die großflächigen Weidenwälder und -gebüsche, die mit Abstand den größten Flächenanteil des PG ausmachen, sind stark gestört. Die Krautschicht ist nahezu flächendeckend von einer dichten Brennnesselflur geprägt, die anderen anspruchsvolleren Arten keinen Raum lässt. Diesen Biotoptypen kommt auch als Lebensraum für Pflanzen nur eine mittlere Bedeutung zu. 3.2.3 Vögel 3.2.3.1 Methodik und Bestandsbeschreibung Im Rahmen der Untersuchungen wurde im Jahr 2013 eine Revierkartierung nach den Methodenstandards von SÜDBECK et al. (2005) durchgeführt. Es wurden im definierten Untersuchungsraum (s. Abbildung 6) insgesamt 76 Vogelarten festgestellt, von denen 50 Arten als Brutvogel- und 26 Arten als Gastvogelarten eingestuft wurden. In der folgenden Tabelle 6 werden ausschließlich Brutvogelarten dargestellt, die auf der Roten Liste Deutschlands (SÜDBECK et al. 2009) und/ oder Hamburgs (MITSCHKE 2007) mindestens als gefährdet gelten (RL-Status 3) und/ oder in der Anhang 1 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) aufgeführt werden. Eine punktgenaue Verortung des Brutplatzes ist selten möglich, dennoch werden im Folgenden keine Arten aufgeführt, deren Brutrevier bzw. Lebensraum eindeutig außerhalb des PG liegt. Das gilt für die ausgesprochenen Offenlandarten Altenwerder-West Seite - 41 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Blaukehlchen und Wachtelkönig, die mit jeweils einem Revier in feuchten Hochstaudenfluren bzw. im Schilfbestand außerhalb des PG erfasst wurden und innerhalb aufgrund der Lebensraumausstattung kein geeignetes Brut- und Nahrungshabitat vorfinden. Tabelle 6: Brutvögel im Plangebiet VS-RL: + = Brutvogelart der Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG (EU-Vogelschutzrichtlinie); RL D/ RL HH: Rote Liste Deutschland/ Rote Liste Hamburg: 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; Rote ListeStatus nach MITSCHKE (2007) und SÜDBECK et al. (2009). Art wissenschaftlicher Name VS-RL/ RL D/ RL HH Gelbspötter Hippolais icterina -/-/3 Kleinspecht Dendrocopos minor -/V/3 Neuntöter Lanius collurio +/-/3 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca -/-/3 3.2.3.2 Beurteilung Das UG in seiner Gesamtheit unterliegt relativ geringen Vorbelastungen durch Bebauung und anthropogenen Störungen, die sich auf das Gewerbegebiet am Nordrand und die großen Verkehrsachsen im äußersten Osten beschränken. Neben den kleinflächigen Siedlungsbiotopen sind vielfältige Vogellebensräume mit Wald- und Gebüschflächen, Gewässern sowie Offenland in Form von Grünland, Röhrichten unterschiedlicher Ausprägung, feuchten Hochstaudenfluren, Ruderalfluren und trockenen, nährstoffarmen Sandflächen mit spärlicher Vegetation vorhanden. Durch die Lebensraumvielfalt und die weitgehende Ungestörtheit weist das gesamte UG eine hohe Bedeutung als Vogellebensraum auf. Das PG bietet vor allem wald- und waldrandgebundenen Brutvogelarten einen Lebensraum, während die kleinen Offenlandflächen von geringerer Bedeutung sind. 3.2.4 Fledermäuse 3.2.4.1 Methodik und Bestandsbeschreibung Die Erfassung fand im Jahr 2013 an vier Terminen zwischen Ende Mai und Ende August statt. Dabei wurden an geeigneten Stellen des definierten Untersuchungsraums (s. Abbildung 6) Detektorbegehungen durchgeführt, sechs Horchkisten an insgesamt 18 verschiedenen Standorten angebracht sowie Netzfänge durchgeführt. Insgesamt wurden sechs Fledermausarten sicher nachgewiesen; das Vorkommen des Kleinabendseglers konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden (s. Tabelle 7). Von den erfassten Arten gelten in Hamburg vier als gefährdet, der Gefährdungsstatus der erst vor kurzem als eigene Art identifizierten Mückenfledermaus ist bislang nicht bekannt (DEMBINSKI et al. 2003). Altenwerder-West Seite - 42 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Tabelle 7: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten Nr. wissenschaftl. Name deutscher Name Kontakte RL HH RL D Detektor/ Horchkiste 1 Nyctalus cf. leisleri Kleinabendsegler 3 D 4/1 2 Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 V 9/16 Nyctalus spec. 6/57 3 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 4 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 5 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 3 39/303 6 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus n 3/38 Wasserfledermaus 3 3 Myotis daubentonii 51/554 19/778 Pipistrellus spec. 7 G 4/-/8 Myotis spec. -/4 Summe der Kontakte 135/ 1.759 Gefährdung: RL HH: Gefährdungsgrad nach DEMBINSKI et al. (2003) RL D: Gefährdungsgrad nach MEINIG et al. (2009) Gefährdungskategorien: 3 : gefährdet V : Arten der Vorwarnliste n : Art ist erst vor kurzem als Art bekannt G : Gefährdung unbekannten Ausmaßes D : Daten unzureichend Artnamen: Nyctalus: nicht näher zu bestimmende Ortungslaute der Gattung Nyctalus (Abendsegler) Pipistrellus: nicht näher zu bestimmende Ortungslaute der Gattung Pipistrellus Myotis: nicht näher zu bestimmende Ortungslaute der Gattung Myotis cf. Bestimmung nicht abgesichert 3.2.4.2 Beurteilung Hinweise auf individuenreiche Wochenstuben, also Fortpflanzungsquartiere, ergaben sich auch durch Netzfänge nicht. Lediglich die Mückenfledermaus besitzt im Gebiet sommerliche Paarungsquartiere. In erster Linie dient das UG als Jagdgebiet. Insbesondere für die in den angrenzenden Siedlungs- und Industriegebieten siedelnden Gebäudefledermausarten Zwerg- und Breitflügelfledermaus stellt das Gebiet ein bedeutendes Jagdgebiet und einen wichtigen Trittstein im Jagdgebietsverbund dar. Abgesehen von einzelnen Individuen der Wasserfledermaus konnten keine weitere MyotisArt nachgewiesen werden. Von der Wasserfledermaus siedelten im UG einzelne Männchen und besitzen vermutlich auch Quartiere. Trotz fehlenden Nachweises von Wochenstuben baumbewohnender Arten und laktierender Weibchen durch Netzfänge wird dem Gebiet vor allem aufgrund seiner Funktion als Jagdgebiet eine hohe Bedeutung beigemessen. Altenwerder-West Seite - 43 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.2.5 Libellen 3.2.5.1 Methodik und Bestandsbeschreibung Die Erfassung der Libellen erfolgte an sechs Begehungen im Jahr 2013 zwischen Ende Mai und Ende August. Aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im PG beschränkte sich die Erfassung auf die Alte Süderelbe, wobei die Tiere entlang des Uferstreifens vor allem optisch erfasst wurden. Zum Teil wurden Streifnetzfänge durchgeführt, um eine sichere Artbestimmung zu gewährleisten. Es wurden im UG insgesamt 16 Libellenarten nachgewiesen, von denen vier Arten in Hamburg als gefährdet gelten (RÖBBELEN 2007a), eine weitere Art wird auf der Roten Liste Deutschlands als gefährdet geführt (OTT & PIPER 1998). Die nachgewiesenen Libellenarten mit Gefährdungsstatus sind der folgenden Tabelle 8 zu entnehmen. Tabelle 8: Nachgewiesene Libellenarten im Untersuchungsgebiet mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad RL HH: Rote Liste Hamburg nach RÖBBELEN (2007a) (- = ungefährdet; 3 = gefährdet); RL D: Rote Liste Deutschland nach OTT & PIPER (1998) (- = ungefährdet; V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet) Art wissenschaftlicher Name RL HH/ RL D Torf-Mosaikjungfer Aeshna juncea -/3 Kleine Mosaikjungfer Brachytron pratense 3/3 Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens 3/V Gemeine Smaragdlibelle Cordulia aenea 3/V Große Heidelibelle Sympetrum striolatum 3/- 3.2.5.2 Beurteilung Insgesamt sind 16 Arten auf einem Gewässerabschnitt dieser Länge nicht sehr viel. Auch das Vorkommen von nur vier in Hamburg und einer in Deutschland gefährdeten Arten ist wenig. Die Bedeutung des im UG liegenden Abschnitts der Alten Süderelbe als Libellenlebensraum wird daher als mittel beurteilt. 3.2.6 Heuschrecken 3.2.6.1 Methodik und Bestandsbeschreibung Die Erfassung der Heuschrecken erfolgte akustisch sowie per Streifnetzfang im Jahr 2013 an vier Terminen zwischen Ende Juni und Ende August. Die Erfassungen fanden vorwiegend auf den Offenlandflächen im Norden und Nordwesten des definierten UG (s. Abbildung 6) statt. Es wurden im UG 14 Heuschreckenarten registriert, von denen in Hamburg eine als vom Aussterben bedroht und zwei weitere als gefährdet eingestuft werden (RÖBBELEN 2007b). Der folgenden Tabelle 9 sind die Heuschreckenarten mit Gefährdungsstatus zu entnehmen. Altenwerder-West Seite - 44 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Tabelle 9: Nachgewiesene Heuschreckenarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad RL HH: Rote Liste Hamburg nach RÖBBELEN (2007b) (- = ungefährdet; 3 = gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht); RL D: Rote Liste Deutschland nach MAAS et al. (2011) (- = ungefährdet; V = Vorwarnliste) Art wissenschaftlicher Artname RL HH/ RL D Gefleckte Keulenschrecke Myrmeleotettix maculatus 3/- Blauflüglige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens 1/V Säbeldornschrecke Tetrix subulata 3/- 3.2.6.2 Beurteilung Mit 14 Arten auf der Gesamtfläche weist das UG eine mittlere Bedeutung als Lebensraum für Heuschrecken auf. Während es sich bei den meisten Arten um Allerweltsarten handelt, die auf Grünland und Ruderalfluren der heutigen Kulturlandschaft allgemein häufig vertreten sind, handelt es sich bei den drei nachgewiesenen Rote-Liste-Arten um ausgesprochen wärmeliebende Heuschreckenarten. Ihr Vorkommen ist daher auf die schütter bewachsenen Sandflächen und Sandmagerrasen im Nordwesten des PG beschränkt. Die offenen bzw. schütter bewachsenen Sandflächen haben einen hohen Wert für die gefährdeten Heuschreckenarten. 3.2.7 Tagfalter 3.2.7.1 Methodik und Bestandsbeschreibung Die Erfassung der Tagfalter erfolgte optisch sowie per Streifnetzfang (Bläulingsarten) im Jahr 2013 an sechs Terminen zwischen Ende Mai und Ende August. Es wurden im UG insgesamt 14 tagaktive Schmetterlingsarten nachgewiesen, von denen eine auf der Roten Liste Hamburgs als gefährdet (Kleines Wiesenvögelein) und eine weitere als stark gefährdet (Schachbrettfalter) eingestuft sind (s. Tabelle 10). Tabelle 10: Nachgewiesene Tagfalterarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad RL HH: Rote Liste Hamburg nach RÖBBELEN (2007c) (- = ungefährdet; 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet); RL D: Rote Liste Deutschland nach REINHARDT & BOLZ (2011) Art wissenschaftlicher Artname RL HH/ RL D Kleines Wiesenvögelein Coenonympha pamphilus 3/- Schachbrettfalter Melanargia galathea 2/- 3.2.7.2 Beurteilung Das in Hamburg gefährdete Kleine Wiesenvögelein bevorzugt lückige, niedrigwüchsige Vegetation, während für den stark gefährdeten Schachbrettfalter auch Altgrasbestände relevant sind. Beide Arten sind auf Grasarten als Wirtspflanzen angewiesen (SETTELE et al. 2009). Die Artenzahl ist in Relation zur Größe des UG eher im niedrigen Bereich angesiedelt, was sich wahrscheinlich auf die Armut an Nektarpflanzen zurückführen lässt. Das Untersuchungsgebiet hat eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Tagfalter. Altenwerder-West Seite - 45 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.2.8 Biologische Vielfalt 3.2.8.1 Methodik und Bestandsbeschreibung Biologische Vielfalt oder Biodiversität beschreibt die Vielfalt alles Lebenden und die Variabilität aller lebenden Organismen und ökologischer Komplexe, zu denen sie gehören. Dabei werden die folgenden drei Ebenen unterschieden: die Vielfalt der Ökosysteme bzw. Lebensräume, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt innerhalb der Artebene. Über die genetische Vielfalt innerhalb untersuchter Arten (Ebene 3) liegen keine Daten vor. Die Darstellung der biologischen Vielfalt erfolgt im vorliegenden Fall anhand der im PG erfassten Biotoptypen (Ebene 1) sowie der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten (Ebene 2) und stellt somit eine Zusammenfassung der Erfassungen von PLANB (2014) dar (s. Kap. 3.2.2 bis 3.2.7). Die Beurteilung der biologischen Vielfalt erfolgt in Form einer gutachterlichen Einschätzung. Die folgende Tabelle zeigt die innerhalb des ca. 44 ha großen PG (und z. T. dessen unmittelbaren Umfelds) erfasste Anzahl von (potenziell geschützten) Biotoptypen sowie (gefährdeten) Blütenpflanzen- und Tierarten (s. auch Kap. 3.2.2 bis 3.2.7). Tabelle 11: Anzahl und Lage der im Plangebiet und z. T. nahen Umfeld nachgewiesenen (potenziell) geschützten Biotoptypen sowie der in Hamburg gefährdeten Blütenpflanzen- und Tierarten §: generell geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG; (§): bei typischer bzw. besonderer Ausprägung geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG; RL: Rote Liste Hamburg für die entsprechende Artengruppe (s. Kap. 3.2.2 - 3.2.7); Gefährdungsstatus: RL 1 = vom Aussterben bedroht, RL 2 = stark gefährdet, RL 3 = gefährdet; PG: Plangebiet; NW, SW, N: Nordwesten, Südwesten, Norden Parameter (Arten-) davon geschützte/ gef. Biotoptypen/ Lage/ Fundort, ggf. Größe/ Anzahl §/ RL Arten - Status Häufigkeit Biotoptypen 37, 16 3 Hochstaudensäume besonnter vorw. außerhalb PG/ südl. der im PG Fließgewässer (NUG) - (§) Alten Süderelbe, sehr kleinflächig auch nördl. Alter Süderelbe Silbergrasflur (TMS) - § sehr kleinflächig in sandig-offenem NW des PG Sonstiger Trocken- oder sehr kleinflächig in sandig-offeHalbtrockenrasen (TMZ) - § nem NW des PG RL-Pflanzen7 4 Bauernsenf - RL 2 vereinzelt in sandig-offenem NW des PG Fluss-Greiskraut - RL 3 nahe Süderelbe im SW des PG, auf 2 Lichtungen in Weiden-Wäldern, stets gesellig in individuenstarken Herden Sand-Segge - RL 3 flächenhaft-gesellig in sandig-offenem NW des PG Silbergras - RL 3 gesellig in sandig-offenem NW des PG 7 Vier weitere gefährdete Blütenpflanzenarten wurden -z. T. knapp- außerhalb des PG nachgewiesen und deshalb hier nicht mit aufgenommen (s. Tabelle 4 in Kap. 3.2.2.1). Altenwerder-West Seite - 46 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Parameter Brutvögel (Arten-) davon geschützte/ gef. Biotoptypen/ Anzahl §/ RL Arten - Status 50 48 Gelbspötter - RL 3 Kleinspecht - RL 3 Neuntöter - RL 3 Trauerschnäpper - RL 3 Fledermäuse 69 4 Libellen11 16 4 Heuschrecken 14 3 Breitflügelfledermaus - RL 3 Großer Abendsegler - RL 3 Rauhautfledermaus - RL 3 Wasserfledermaus - RL 3 Gebänderte Prachtlibelle - RL 3 Gemeine Smaragdlibelle - RL 3 Große Heidelibelle - RL 3 Kleine Mosaikjungfer - RL 3 Torf-Mosaikjungfer - RL 312 Blauflüglige Ödlandschrecke RL 1 Gefleckte Keulenschrecke RL 3 Säbeldornschrecke - RL 3 Tagfalter 14 2 Kleines Wiesenvögelein - RL 3 Schachbrettfalter - RL 2 Lage/ Fundort, ggf. Größe/ Häufigkeit 2 Rev. in Weiden-Wäldern des PG, 1 weiteres Rev. > 650 m nördl. des PG 1 Rev. in Weiden-Wald des PG 1 Rev. an N-Rand des PG 2 Rev., eins an Waldrand im N des PG, eins an Ufer der Alten Süderelbe im äußersten W des PG Kontakte: 51/ 55410 Kontakte: 9/ 16 Kontakte: 39/ 303 Kontakte: -/ 8 6 - 25 Individuen 2 - 5 Individuen 26 - 50 Individuen Einzelindividuum 2 - 5 Individuen Offenland im NW des PG, Böschung an O-Rand des PG; 11 - 50 Individuen Offenland im NW des PG, 51 100 Individuen Offenland im NW des PG, 11 50 Individuen Offenland im NW des PG und in dem sich nordwestl. außerhalb des PG fortsetzenden Magerrasenbereich, insgesamt > 100 Individuen Offenland im NW des PG und in dem sich nordwestl. außerhalb des PG fortsetzenden Magerrasenbereich, insgesamt 6 - 25 Individuen 3.2.8.2 Beurteilung Angesichts der Anzahl vorgefundener Biotoptypen und der Artenzahl (Flora und Fauna), insbesondere der Anzahl gefährdeter Arten, kann dem untersuchten Gebiet aus naturschutzfachlicher Sicht, in Abhängigkeit der jeweils betrachteten Artengruppe, eine hohe bis sehr 8 Zwei weitere gefährdete Brutvogelarten (Blaukehlchen, Wachtelkönig) wurden außerhalb des PG nachgewiesen und finden aufgrund ihrer Habitatansprüche innerhalb des Plangebiets weder Brutnoch Nahrungshabitat (s. Kap. 3.2.3.1). 9 Das Vorkommen des Kleinabendseglers (Nyctalus cf. leisleri) konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden (s. Kap. 3.2.4.1). Mit ihm wären es sieben nachgewiesene Arten und fünf gefährdete Arten. 10 Kontakte: Kontakte per Detektor/ Kontakte per Horchkiste; „Kontakte“ schließen Mehrfachzählungen fliegender Individuen ein. Eine Horchkiste mit 21 Kontakten von insgesamt vier Arten stand > 300 m nördlich des PG, alle anderen Daten stammen aus dem PG oder direkt angrenzenden Nahbereich. 11 Libellenerfassung fand ausschließlich in der Alten Süderelbe, also außerhalb des PG, statt (s. Kap. 3.2.5.1) 12 Rote Liste Deutschland nach OTT & PIPER (1998) Altenwerder-West Seite - 47 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) hohe Bedeutung beigemessen werden. Das ist vermutlich auch dem Umstand geschuldet, dass das Gebiet für seine relativ geringe Größe über eine recht hohe Standortamplitude verfügt (Feuchtegrad: trocken - nass, Trophie: mager - eutroph, Sukzessionsstadien: Rohboden - Wald, Lichteinstrahlung/ Wärme: vollsonnig/ warm - vollschattig/ kühl). Auch wenn die Biodiversität sich nicht signifikant von Gebieten mit vergleichbarer Habitatausstattung abhebt, ist bei der Beurteilung die isolierte bzw. inselhafte Lage zu berücksichtigen, die dazu führt, dass das Gebiet vielen Arten als Trittstein dienen könnte (vgl. SCHAEFER 2003). Trittsteine spielen bei der Vernetzung von (relativ mobilen) (Sub-)Populationen eine herausragende Rolle und ermöglichen den genetischen Austausch bzw. die Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt innerhalb der Artebene. Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.2.9 Seite - 48 - Umweltauswirkungen auf Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bewertung der Umweltauswirkungen Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen Erheblichkeit der Wirkfaktoren Visuelle Wirkungen Schadstoff- und Lärmemissionen Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände • ggf. ökologische Waldumwandlung in der gleichen naturräumlichen Haupteinheit • ggf. Entwicklung von Sandmagerrasen ungenutzten Flächen Beeinträchtigungen: • Verlust der Vorkommen von drei in Hamburg gefährdeten Pflanzenarten (FlussGreiskraut, Sand-Segge, Silbergras) und einer stark gefährdeten Pflanzenart (Bauernsenf) • Verlust/ Beeinträchtigung von ca. 750 m² Hochstaudensäume besonnter Fließgewässer (NUG (§)), keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich • Verlust/ Beeinträchtigung von ca. 1.885 m² gesetzlich geschützten Sandmagerrasen (TMS §, TMZ §) • Verlust von ca. 24,5 ha Wald (gesamte Kernfläche des PG bis auf den zu erhaltenden Grünzug am Südrand), keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich • (Teil-) Lebensraumverlust von vier gefährdeten Brutvogelarten (Gelbspötter, Kleinspecht, Neuntöter, Trauerschnäpper), keine Möglichkeit für Ausgleich im Nahbereich • (Teil-) Lebensraumverlust (vorwiegend Jagdgebiet, ggf. einzelne Paarungsquartiere von Mücken- und Sommerquartiere von Männchen der Wasserfledermäuse) von mindestens sechs Fledermausarten, davon sind fünf Arten in Hamburg gefährdet, keine Möglichkeit für Ausgleich im Nahbereich • ggf. Verlust oder Einschränkung des Lebensraums von drei gefährdete Heuschreckenarten (Blauflüglige Ödlandschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Säbeldornschrecke) im nordwestlich gelegenen Offenlandbereich des PG Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) X X IV Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Bewertung der Umweltauswirkungen Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen Erheblichkeit der Wirkfaktoren konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen: • Erhalt eines Grünzugs als Übergangszone mit Biotopverbundfunktion • Anschluss an Grünzug eines zusätzlichen gebäudefreien Streifens von > 15 m Breite im Westen des PG vergrößert Abstand zwischen permanent schallemittierender Hafennutzung und ökologisch sensiblen Bereichen • zusätzlich zum Grünzug verbleiben mindestens weitere 10 % der geplanten Hafennutzungsfläche nutzungsfrei, die als Trittstein- bzw. Verbundbiotope fungieren können • lärmtechnische Einschränkungen (nächtliche Obergrenze der Schallemissionen, Ausrichtung lärmemittierender Gebäudeöffnungen Richtung unsensibler Hafennutzung) Visuelle Wirkungen • Beeinträchtigung der ökologischen Verbundsfunktion Schadstoff- und Lärmemissionen • Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt und ökologischen Verbundsfunktion im PG, ggf. Verlust des Gebiets in der Funktion eines Trittsteins für einige Arten, keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung • ggf. Verlust oder Einschränkung des Lebensraums von zwei Tagfalterarten (Kleines Wiesenvögelein, Schachbrettfalter) im nordwestlich gelegenen Offenlandbereich des PG Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände Seite - 49 - Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) Altenwerder-West Seite - 50 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.3 Boden Boden ist Lebensraum und -grundlage für Lebewesen und maßgeblicher Bestandteil von Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Daher gibt es vielfältige Überlagerungen mit dem Schutzgut Wasser (s. Kap. 3.4). Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung des Schutzguts Boden dienen die Natürlichkeit, die Standorteigenschaften, die Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen und Verdichtung sowie die (Vor-)Belastungen (Altlasten). 3.3.1 Datengrundlagen Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Boden dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen: • Bodenübersichtskarte (BÜK 200) Hamburg-West (BGR 2014) • Auskunft zum PG aus dem Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (HPA 2014) • Landschaftsschutzprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg (FHH 1997b) • aktualisierte Karte zum LaPro (FHH 2013a) • Karte Arten- und Biotopschutz des LaPro (FHH 2013b) • Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004) • Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014) 3.3.2 Bestandsbeschreibung Das UG ist natürlicherweise Teil des ursprünglichen Hamburger Stromspaltungsgebiets, in dem seit der letzten Eiszeit die zuvor abgelagerten grobkörnigen Kiese von feinkörnigen Sedimenten überlagert wurden. Im südlichen Teil des UG liegen noch die gewachsenen, durch Elbesedimente aufgebauten Böden vor. Die sogenannten Kleimarschen sind von feinkörnigen Bodenarten, vor allem von tonigen, schluffigen bis hin zu feinsandigen Lehmen, kleinräumig auch von Tonen geprägt. Feinkörnige Böden haben ein größeres Puffervermögen als sandige Substrate und weisen daher eine geringere Empfindlichkeit gegenüber Säure-, Schadstoff- und Nährstoffeinträgen auf. Ihr hohes Kompensationsvermögen und die geringe Wasserdurchlässigkeit schützen zudem das Grundwasser vor Schadstoffeinträgen. Insbesondere in feuchtem/ nassem Zustand sind sie dagegen empfindlicher gegenüber Verdichtung als sandige Böden. Das gesamte PG sowie weitere südlich angrenzende Bereiche sind Teil von Spülfeldern, mit denen in mehreren Etappen Geländeaufhöhungen um 1,9 bis 6,9 m (stellenweise bis 15,6 m) durchgeführt wurden. Nachdem im Bereich Vollhöfner Weiden Klei für den Deichbau abgebaut wurde, erfolgte zwischen 1962 und 1971 die erste Aufhöhung, u. a. mit Baggergut und anderen Materialien (Sandanteil < 80 %), deren Südgrenze noch heute als gut sichtbare Geländekante in Parallellage zum heutigen Verlauf der Alten Süderelbe (Westarm) wahrzunehmen ist. Sie entspricht etwa der Südgrenze des PG. Im Zuge weiterer Aufspülungen bis 1977, bei denen Schluffe und vor allem Sande verwendet wurden, erfolgte die Verfüllung des Flussbetts der Alten Süderelbe. Die Bereiche der beiden Aufspülungs- Altenwerder-West Seite - 51 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) etappen überlagern sich im Süden des geplanten Hafennutzungsgebiets und reichen südlich und westlich um bis zu ca. 180 m über dessen Grenzen hinaus. Das gesamte PG gilt als Altlastenfläche (5830-012/01), die südlich angrenzenden Auffüllungen im Bereich des ehemaligen Flussbetts der Alten Süderelbe als Verdachtsflächen. Im gesamten Spülkörper, insbesondere bei Schlickvorkommen, der in Ober- wie in Unterboden anzutreffen ist, kann mit charakteristischen Verunreinigungen wie Schwermetallen, Arsen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gerechnet werden. 3.3.3 Beurteilung Schutzwürdige Böden mit besonderer bzw. hoher Bedeutung, z. B. Böden der Extremstandorte (Nässe, Trockenheit, Nährstoffarmut), seltene Böden oder Böden mit Archivfunktion für Natur- oder Kulturgeschichte, liegen im UG nicht vor. Die Böden im UG können dennoch hinsichtlich ihrer Funktion als Lebensraum und -grundlage des Menschen und anderer Lebewesen, Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Schutzmedium des Grundwassers sowie ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften unterschieden werden. Während die naturnahen Böden im Süden des UG (abzüglich der anthropogen überprägten Böden in den Dorf-/ Mischgebieten entlang der Straßen) weitgehend die oben genannten Funktionen erfüllen, besitzen die schadstoffbelasteten, anthropogenen Aufschüttungen und spülungen innerhalb des PG nicht nur eine sehr geringe Bedeutung für Natur und Umwelt, sondern stellen aufgrund des Wirkungspfads Boden - Grundwasser sogar eine (potenzielle) Beeinträchtigung dar (s. Kap. 3.4). Zudem handelt es sich bei den Marschböden südlich und südwestlich des PG um klimarelevante Böden mit hohem Anteil organischer Substanz und - durch das dichte Grabennetz - hohem Verdunstungspotenzial. Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.3.4 Seite - 52 - Umweltauswirkungen auf Schutzgut Boden Bewertung der Umweltauswirkungen Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen Erheblichkeit der Wirkfaktoren X Visuelle Wirkungen X Schadstoff- und Lärmemissionen konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen: • Vorbelastung mit schadstoffbelastetem Substrat • Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen innerhalb des Grünzugs und mindestens 10 % der Restfläche des Hafennutzungsgebiets X Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Beeinträchtigungen: • Dauerhafter Verlust sämtlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung in unbekanntem Ausmaß (abhängig von tatsächlichem Versiegelungsgrad in der Genehmigungsplanung) von stark vorbelasteten Böden (Spülkörper) auf Hafennutzungsfläche • je nach konkreter Nutzung ggf. Schadstoffeinträge und -akkumulation Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände III Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) • Einsatz von Schadstofffiltern und Einrichtungen, die ein Eindringen weiterer Schadstoffe in den Boden verhindern • sparsamer Umgang mit Bodenversiegelung Altenwerder-West Seite - 53 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.4 Wasser Bei der Beschreibung und Beurteilung des Schutzguts Wasser wird zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden. Während zur Beschreibung und Beurteilung der Oberflächengewässer vor allem der Natürlichkeits-, bzw. Ausbau- und Regulationsgrad (Gewässermorphologie, Indikatorarten) wie auch die Wasserqualität als Parameter dienen, spielen beim Grundwasser der gesetzliche Schutz (WHG), die Grundwasserneubildung, die Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen sowie die Vorbelastungen (u. a. Wirkungspfad Altlasten - Grundwasser) vorrangige Rollen. Aufgrund vielfältiger Wechselwirkungen gibt es Überschneidungen mit dem Schutzgut Boden (s. Kap. 3.3). 3.4.1 Datengrundlagen Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Wasser dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen: • Auskunft zum PG aus dem Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (HPA 2014) • Grundwasserempfindlichkeitskarte Erläuterungen (FHH 1996) • Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg (FHH 1997b) • aktualisierte Karte zum LaPro (FHH 2013a) • Karte Arten- und Biotopschutz des LaPro (FHH 2013b) • Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004) • Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014) • Verordnung über das Wasserschutzgebiet Süderelbemarsch/ Harburger Berge (WSGVO) 3.4.2 der Stadt Hamburg (1:20.000) einschließlich Bestandsbeschreibung 3.4.2.1 Oberflächengewässer Die Alte Süderelbe liegt im Zentrum des UG und grenzt südlich an das PG. Sie wurde nach der Sturmflut 1962 im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen bei Finkenwerder von der Stromelbe getrennt. Wie bereits unter Kap. 3.3.2 beschrieben, wurden durch Verfüllung des Flussbetts der Alten Süderelbe bis 1977 erhebliche Eingriffe in die Gewässermorphologie vorgenommen. Der einst durchflossene Strom, der eine Verbindung zwischen der Süderelbe bei Moorburg im Südosten und der Stromelbe bei Finkenwerder im Nordwesten herstellte, ist heute ein etwa 5 m breites, künstlich profiliertes Fließgewässer. Nördlich des Abzweigs zum Hohenwischer Schleusenfleet, also im Nordwesten des UG, entspricht die Alte Süderelbe etwa noch ihren ursprünglichen Ausmaßen, wurde durch die Trennung von der Elbe jedoch dem Tideeinfluss entzogen und weist heute eher den Charakter eines Stillgewässers auf. Ein arten- und strukturarmer Graben, der etwa durch die Mitte des PG führt, leitet Wasser aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet in die Alte Süderelbe. Ein weiterer Graben an der Ostgrenze des PG leitet Wasser aus dem nordöstlich gelegenen Güterbahnhofs- Altenwerder-West Seite - 54 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) bereich in die Alte Süderelbe. Das Artenspektrum und die Individuendichte der Libellen als Indikatorengruppe in der Alten Süderelbe des südlich an das PG grenzenden Gewässerabschnitts lassen auf eine mäßige Wasserqualität schließen (s. Kap. 3.2.5). 3.4.2.2 Grundwasser Das hydrogeologische System des unteren Elbtals besteht aus drei übereinanderliegenden Grundwasserleitern, die durch undurchlässige Schichten hydraulisch voneinander getrennt sind. Im Hamburger Stromspaltungsgebiet ist der obere Grundwasserleiter durch Deckschichten aus undurchlässigen Klei-, Mudde und Torfböden abgedeckt. Die Grundwasserneubildung ist hier entsprechend gering, während sie in der Geest hoch ist, von wo das Grundwasser - geschützt durch die schwach durchlässigen Deckschichten - in das UG strömt. In Bereichen mit künstlichen Bodenaufhöhungen für die Industrie-, Gewerbe- und Hafenansiedlung, wie im Planungsraum, hat sich durch die Auffüllung mit lehmigem Material in der Regel ein Stauwasserkörper ausgebildet, der nicht in Kontakt zum oberflächennahen Grundwasser steht. Die Grundwasserneubildungsrate durch die Versickerung von Niederschlägen in der Hamburger Marsch ist mit 0 – 25 mm/ a sehr gering, was auf den hohen Versiegelungsgrad und die undurchlässigen Marschböden zurückzuführen ist. Der minimale Grundwasserflurabstand korreliert mit der Geländemorphologie und nimmt von den höher liegenden bebauten Flächen im Norden des UG nach Südwesten zur Niederung der Alten Süderelbe hin ab. Nach LGV (2014) schwankt der minimale Grundwasserflurabstand zwischen 10 bis 15 m unter Geländeoberkante (GOK) an der Nordgrenze und 2,5 bis 5 m unter GOK an der Südgrenze des PG. Die mit 0 bis 2,5 m unter GOK geringsten minimalen Grundwasserflurabstände liegen südlich des PG randlich und außerhalb der Geländeaufhöhungen, die im Zuge der Verfüllung des Flussbetts der Alten Süderelbe stattfanden. Die Grundwasserempfindlichkeitskarte (M 1:20.000, FHH 1996) stellt für das PG die Stufe 4 (schützende, gering durchlässige Deckschicht (hier: Marschenklei) für den obersten Grundwasserleiter) fest. Der Versickerungspotenzialkarte (LGV 2014) ist zu entnehmen, dass der mit Abstand größte Teil des PG sowie der gesamte südlich anschließende Raum des UG eine versickerungsfähige Tiefe von 0 bis 1 m aufweist und die Versickerung „unwahrscheinlich“ ist (s. Abbildung 7). Im mittleren Bereich des PG wurde das Versickerungspotenzial bei 1 bis 2 m Versickerungstiefe als „eingeschränkt“ beurteilt. Für den äußersten Nordrand des PG gilt eine Versickerungstiefe von > 5 m bei „möglicher Versickerungswahrscheinlichkeit“. Beide Erhebungen gehen auf die Parameter des geologischen Schichtenaufbaus bzw. deren Wasserdurchlässigkeit und den Grundwasserflurabstand zurück. Altenwerder-West Seite - 55 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Abbildung 7: Veränderter Auszug aus der Versickerungspotenzialkarte (LGV 2014) mit Untersuchungsgebiets- (schwarze Umrandung) und Plangebietsabgrenzung (rote Umrandung) sowie Wasserschutzgebiet „Süderelbemarsch/ Harburger Berge“ (südlich der blauen Linie) Die Alte Süderelbe stellt ab dem Abzweig des Hohenwischer Schleusenfleets im Westen des UG die Nordgrenze zum größten Wasserschutzgebiet (WSG) Hamburgs „Süderelbemarsch/ Harburger Berge“ dar. Damit trennt das PG nur ein schmaler Uferstreifen von der Schutzzone III des WSG, in der u. a. „das Einleiten, Verregnen und Versickern von Schmutzwasser und sonstigen wassergefährdenden Stoffen“ verboten ist (§ 5 Abs. 1 WSG-VO). Aufgrund der hohen Bedeutung für den Menschen als Trinkwassergewinnungsgebiet und die damit verbundene Rechtslage wird dem WSG eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen eingeräumt. Die Altlasten-Verdachtsflächen, die auf die Verfüllung des Gewässerbetts der Alten Süderelbe bis 1977 zurückgehen, reichen deutlich in die Schutzzone III des WSG hinein. Die Ablagerungen in den 1970er Jahren fanden rechtlich einwandfrei vor der Ausweisung des WSG statt. Über den Wirkungspfad Boden - Grundwasser finden Einträge statt, so dass im Jahr 2004 „ein Eintrag an spülfeldtypischen Schadstoffen in das Grundwasser in geringem Maß“ (HPA 2014) festgestellt wurde. Darüber hinaus wurden bei Grund- und Stauwasseruntersuchungen durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und einem seit 2012 kontinuierlich durchgeführten Grundwassermonitoring auffällige Konzentrationen, insbesondere von Fluorid, nachgewiesen. Altenwerder-West Seite - 56 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.4.3 Beurteilung Die unverbaute Alte Süderelbe unterhalb des Abzweigs Hohenwischer Schleusenfleet im Westen des UG stellt trotz des Verlustes des Tideeinflusses in den 1960er Jahren ein naturnahes (Still-)Gewässer mit sehr hohem Wert für Natur und Landschaft dar. Die Alte Süderelbe ist hier noch von Weiden-Auwaldrelikten gesäumt und beinhaltet eine zum Teil bemerkenswerte, standorttypische Vegetation. Die Alte Süderelbe ist innerhalb des UG Vorranggewässer gemäß WRRL und Teil der Gewässervernetzung von Moorburger Landscheide im Südosten über das Hohenwischer Schleusenfleet und die Alte Süderelbe sowie Aue bis zur Elbe im Bereich Finkenwerder Vorhafen/ Köhlfleet mit besonderer Bedeutung für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie die Verbesserung der Gewässerqualität. Die beiden knapp außerhalb des UG liegenden Flutbracks „Gutsbrack“ im Nordwesten und „Brack Hohenwisch“ im Südwesten sind zudem Geotope von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung. Alle restlichen Oberflächengewässer, insbesondere der als Trapez-Profil angelegte und intensiv gepflegte Graben im Plangebiet, der aus dem Eisenbahngelände in den Osten des UG mündende Graben sowie die begradigte Alte Süderelbe südlich des PG, weisen eine stark beeinträchtigte Struktur und kaum typische Gewässer(-rand-)vegetation auf. Stoffeinträge aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet und Stau- sowie Oberflächenwasserzuflüsse aus dem schadstoffbelasteten Spülfeld Altenwerder-West lassen zudem eine relativ schlechte chemische sowie biologische Wasserqualität vermuten. Aufgrund der in das WSG hineinragenden Altlastenverdachtsflächen sind die räumlichen Abgrenzungen von den Bereichen hoher Grundwasserqualität und hoher Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit nicht deckungsgleich. Während die hohe Verschmutzungsempfindlichkeit für das gesamte WSG gilt, ist in den Bereichen der Altlastenverdachtsflächen innerhalb des WSG mit durch Schadstoffeinträge beeinträchtigter Grundwasserqualität zu rechnen. Da die Versickerungspotenzialkarte für einen weitaus größeren Maßstab konzipiert ist (M 1:5.000) und auf ein aktuelleres und dichteres Datennetz zurückgreift (Stand der Grundlagendaten: 2012), kann im Bereich des PG von einer geringen, oberflächlichen Eintragsgefährdung in den Grundwasserkörper, also einer geringen bis mittleren Grundwasserempfindlichkeit ausgegangen werden. Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.4.4 Seite - 57 - Umweltauswirkungen auf Schutzgut Wasser Bewertung der Umweltauswirkungen Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen Erheblichkeit der Wirkfaktoren X X Visuelle Wirkungen X Schadstoff- und Lärmemissionen konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen: • Erhalt der Grundwasserneubildung innerhalb des Grünzugs und 10 % der Restfläche • Vergrößerung des Abstands zwischen Emissionsfläche und Wasserschutzgebiet um Breite des Grünzugs • Vorbelastung durch Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch vorhandene Altlasten Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Beeinträchtigungen: • Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Überbauung und Versiegelung in unbekanntem Ausmaß von Flächen mit mittlerem Versickerungspotenzial und entsprechender Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf Hafennutzungsfläche • potenzielle Gefahr von Schadstoffeinträgen in ein nahes Wasserschutzgebiets, Havariegefahr • ggf. Verrohrung des naturfernen Grabens und Verlust seiner Uferzonen Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände III Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) • Einsatz von Schadstofffiltern und Einrichtungen, die ein Eindringen belasteter Abwässer in Oberflächengewässer und Grundwasserkörper verhindern • Rückhaltung des Niederschlagwassers in Versickerungsmulden mit Filterfunktion • sparsamer Umgang mit Bodenversiegelung Altenwerder-West Seite - 58 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.5 Klima und Luft Für das Lokalklima und die Lufthygiene ist zum einen die Geländemorphologie, zum anderen die Beschaffenheit der Geländeoberfläche (Versiegelung/ offener Boden/ Vegetation und Vegetationstyp) entscheidend. Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung des Schutzguts Klima und Luft dienen die lufthygienische Ausgleichsfunktion (Kalt- und Frischluftentstehung und -abfluss, der Bezug über Luftaustauschbahnen zu Siedlungsflächen bzw. Belastungsräumen) sowie die Luftqualität (Vorbelastungen). 3.5.1 Datengrundlagen Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Klima/ Luft dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen: • eigene Biotoptypen- und Nutzungskartierung • Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung für das LaPro HH (GEO-NET UMWELTCONSULTING GMBH 2012) • Landschaftsschutzprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg (FHH 1997b/ 2013a/ b) 3.5.2 Bestandsbeschreibung Der Versieglungsgrad des gesamten UG ist sehr gering. Versiegelte Flächen beschränken sich auf die Industrie- bzw. Gewerbeflächen am Nordrand des UG, die Straßendörfer entlang der Hohenwischer Straße und des Moorburger Elbdeichs im Westen und Süden des UG sowie auf die linienhaften Verkehrsachsen am Ostrand (Bahntrasse, Waltershofer Straße, BAB 7). Das PG selbst ist gänzlich unversiegelt und bis auf die offenen Sandflächen im Nordwesten mit Vegetation – größtenteils Gehölze - bedeckt. Generell ist somit Kaltluft- und Frischluftentstehung möglich. Das Gelände fällt sanft in südliche Richtungen ab. Aufgrund der Lage am Südwestrand des Ballungsraums der Stadt Hamburg ist das UG der Hauptwindrichtung ausgesetzt und entsprechend gut durchlüftet. Während austauscharmer Wetterlagen kann es am gewerbegeprägten Nordrand des UG zu leichtem Wärmestau und im Bereich der Straße Vollhöfner Weiden, aber vor allem an der BAB 7, zu überhöhten NO2Konzentrationen kommen. 3.5.3 Beurteilung Nach der aktuellen stadtklimatischen Bestandsaufnahme und Bewertung (GEO-NET UMWELTCONSULTING GMBH 2012) weisen die Grün- und Vegetationsflächen des gesamten UG eine „geringe bis mittlere klimaökologische Bedeutung“ sowie eine „geringe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung“ auf. Die nachrangige Bedeutung des Untersuchungsraums, insbesondere des PG, resultiert aus dem sehr geringen Kaltluftvolumenstrom und dem mit der abseitigen Lage verbundenen geringen Einfluss auf Siedlungsgebiete. Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.5.4 Seite - 59 - Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft Bewertung der Umweltauswirkungen Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen Erheblichkeit der Wirkfaktoren Visuelle Wirkungen Schadstoff- und Lärmemissionen Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände Beeinträchtigungen: • Überbauung und Versiegelung in unbekanntem Ausmaß von Flächen mit geringer stadtklimatischer Bedeutung und Empfindlichkeit (Kaltluftentstehung ohne Bezug zu Belastungsraum), außerhalb von Luftleitbahnen konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen: • Reduzierung der Versiegelung um den Flächenanteil des Grünzugs plus 10 % der Restfläche und damit verbundener zusätzlicher Erwärmung bestehender Belastungsbereiche • Vorbelastung durch zeitweise überhöhte NO2-Konzentrationen entlang der ans PG grenzenden Straße Vollhöfner Weiden X X X II Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) • Einsatz von Schadstofffiltern und Einrichtungen, die ein Eindringen belasteter Abwässer in Oberflächengewässer und Grundwasserkörper verhindern • Rückhaltung des Niederschlagwassers in Versickerungsmulden mit Filterfunktion • sparsamer Umgang mit Bodenversiegelung Altenwerder-West Seite - 60 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.6 Landschaft Neben der optisch wahrnehmbaren Erscheinung von Natur und Landschaft, für die vor allem die Nutzungsformen, Relief, die Vegetation und Gewässer ausschlaggebend sind, werden auch mit dem Gehör und dem Geruchsinn erfassbare Faktoren in die Betrachtung des Schutzguts Landschaft eingeschlossen. Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung dienen die landschaftliche Erlebniswirksamkeit (Vielfalt, Eigenart, Schönheit), die Voraussetzungen zur landschaftsgebundenen Erholung sowie die sinnlich wahrnehmbaren Vorbelastungen (optische Störelemente, Lärm, Gerüche). Da das Empfinden von „Schönheit“ sehr subjektiv ist, wurde der Begriff hier als „Naturnähe“ aufgefasst. Der Aspekt der landschaftsbezogenen Erholungsnutzung hat sehr große Schnittmengen mit dem Schutzgut Mensch. Um Wiederholungen und Vermischungen zu vermeiden, wurde im vorliegenden Fall der gesamte Erholungsaspekt in das Schutzgut Mensch verschoben. 3.6.1 Datengrundlagen Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Landschaft dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen: • eigene Vor-Ort-Begehungen, Biotoptypen- und Nutzungskartierung • Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg (FHH 1997b/ 2013a/ b) • Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004) 3.6.2 Bestandsbeschreibung Das UG liegt im Übergangsbereich zwischen dem riesigen Gewerbe-, Industrie- und Hafengebiet im Nordosten und der sich südlich und westlich anschließenden, überwiegend grünlandgeprägten, Süderelbmarsch. Das an den Hafen grenzende Gewerbe- und Industriegebiet Altenwerders weist einen sehr geringen Grad an Naturnähe auf. Die Landschaft ist stark technisch überformt und von gewerblicher und verkehrstechnischer Bebauung geprägt. Aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrads ist positiv landschaftsbildprägende, auflockernde Vegetation nur spärlich vorhanden und auf Randbereiche und Zwickelflächen sowie auf kleinflächige Straßenbegleitpflanzungen und Grünflächen beschränkt. Dagegen haben die hohen Industriegebäude eine große Fernwirkung und beeinträchtigen das Landschaftsbild auch noch weit außerhalb des Industrie- und Gewerbegebiets. Südlich schließt sich an das PG die vorwiegend durch Grünland und Obstbau genutzte Kulturlandschaft - das städtische Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ - an, die durch Entwässerungsgräben und stellenweise linienhafte Gehölzbestände gegliedert ist. Wichtige Bestandteile des Naherholungsgebiets sind die Landschaftsbildelemente Altdeich (Hohenwischer Straße, Moorburger Elbdeich) einschließlich Dörfer, Außendeichflächen mit Sommerdeichrelikten und die knapp außerhalb des UG liegenden Bracks. Die menschliche Besiedlung ist hier recht dünn und beschränkt sich auf kleine Straßendörfer. Gewerbe- und Industriegebäude sind in geringem Maße vorhanden; der Technisierungsgrad der Landschaft ist noch recht gering. Altenwerder-West Seite - 61 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Das PG selbst ist vorwiegend von ungenutzten Weiden- sowie Birken-Zitterpappel-Wäldern, großflächigem Weidengebüsch und im Norden, vor allem Nordwesten, von trockenen Ruderalfluren sowie offenen Sandflächen mit eingestreuten Sandmagerrasen geprägt. Im Südosten liegen kleinflächig feuchte Hochstaudenfluren. Bis auf den intensiv gepflegten Entwässerungsgraben, die durch Motocross-Nutzung offen gehaltene Offenlandfläche im Nordwesten und einem gepflanzten, linienförmigen Hybridpappelbestand am Südwestrand der Planfläche ist die Vegetation aus ungelenkter Sukzession hervorgegangen. Beeinträchtigungen des Gebiets gehen vor allem vom nördlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet aus, das weit in das UG hinein sichtbar und akustisch wahrnehmbar ist. Der Osten des UG ist durch die intensiv genutzten Verkehrsachsen der BAB 7, der Waltershofer Straße und der Bahntrasse optisch sowie akustisch stark beeinträchtigt. Das gesamte UG ist von einer recht hohen Lärmbelastung betroffen, die im PG nach TA Lärm sogar flächendeckend den nächtlichen Immissionsrichtwert für ein Dorf- und Mischgebiet (45 dB(A)) übertrifft (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN & DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015). 3.6.3 Beurteilung Aufgrund der Naturnähe des PG und der noch relativ authentischen Kulturlandschaft zwischen dem PG und den Straßendörfern entlang der Hohenwischer Straße und dem Moorburger Elbdeich wird die Landschaftsbildqualität dieses Landschaftsausschnitts hoch bewertet. Stark beeinträchtigt und somit von sehr geringem Wert für das Landschaftsbild sind das Hafennutzungsgebiet im Norden sowie der von Verkehrs-Infrastruktur geprägte Bereich östlich der Bahntrasse. Die akustischen und optischen Beeinträchtigungen der Randbereiche haben in der sehr flachen Landschaft eine große Fernwirkung, was die natürlichen Voraussetzungen zur landschaftsgebundenen Erholungsnutzung einschränkt. Im Mittel kommt dem UG eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Landschaft zu. Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.6.4 Seite - 62 - Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Bewertung der Umweltauswirkungen Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen Erheblichkeit der Wirkfaktoren Visuelle Wirkungen Schadstoff- und Lärmemissionen Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände • Sichtverschattung technischer Anlagen/ Gebäude aus sensibler südlicher/ westlicher Blickrichtung durch landschaftlich eingliedernde Gestaltungspflanzungen Beeinträchtigungen: • Umgestaltung des Landschaftsbildes von Flächen mit mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit zu stark technisch geprägten Hafennutzungsflächen • Reduzierung des „Wildnis“-Puffers zwischen Hafennutzung und südlich sowie westlich angrenzender grünlandgeprägter, historischer Kulturlandschaft und Wohnnutzung konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen: • Erhalt eines Grünzugs als landschaftsbildprägende Vegetation und natürliche Übergangszone zur harmonischen Eingliederung des neuen Hafenteils in das Landschaftsbild • Einbringen belebender/ gliedernder und verschattender Landschaftselemente innerhalb des neuen Hafenteils auf 10 % der Fläche (ausgenommen des Grünzugs) Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) X X X X III Altenwerder-West Seite - 63 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.7 Mensch/ menschliche Gesundheit Das Schutzgut Mensch beinhaltet die Aspekte der physischen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens des Menschen. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch fanden bereits Anklang durch die Abhandlung der Schutzgüter Boden, Tiere/ Pflanzen (als Lebensgrundlage), Wasser (z. B. besondere Berücksichtigung der Trinkwasserschutzgebiete), umso konkreter bei den Schutzgütern Klima/ Luft (Lufthygiene, Kalt- und Frischluftzufuhr) und Landschaft (Erholung). So sind unter dem Schutzgut Mensch vor allem zusätzliche direkte, nicht über Beeinflussungen der übrigen Schutzgüter erfasste Aspekte menschlicher Gesundheit und menschlichen Wohlbefindens zu behandeln. Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung dienen die Wohn- und Wohnumfeldfunktion, die Erholungsund Freizeitfunktion im UG sowie Vorbelastungen durch Lärm- und Schadstoffbelastung aus den angrenzenden Gewerbe- und Verkehrsflächen. 3.7.1 Datengrundlagen Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Mensch/ menschliche Gesundheit dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen: • Schallgutachten für das PG Altenwerder-West (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN & DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015) • Landschaftsschutzprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg (FHH 1997b/ 2013a) • Karte Arten- und Biotopschutz des LaPro (FHH 2013b) • Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014) 3.7.2 Bestandsbeschreibung Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch/ menschliche Gesundheit ist maßgeblich von den ans PG grenzenden Nutzungsformen und den zu erwartenden Immissionen bestimmt. Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch/ menschliche Gesundheit, die von einem Hafennutzungsgebiet ausgehen, sind vor allem Schallimmissionen und optische Beeinträchtigungen. Im PG selbst findet keine Nutzung statt, nach Norden und Osten schließen sich Gewerbe- bzw. Hafennutzungsflächen sowie stark frequentierte Verkehrsadern (Eisenbahntrasse, Waltershofer Straße/ Vollhöfner Weiden, BAB 7) an, die aufgrund ihrer Nutzungsweise und Vorbelastungen unempfindlich gegenüber den zu erwartenden Immissionen sind. Empfindliche Nutzungsformen befinden sich südlich bis westlich des PG. Entlang der Deichlinie Hohenwischer Straße und Moorburger Elbdeich sowie des noch davor liegenden Einzelgehöfts „Zur Graft“ befindet sich die nächstgelegene Wohnbebauung. Nach der tatsächlichen Nutzungsart entspricht die Wohnbebauung einem Dorfgebiet, so dass die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten. Nach TA Lärm Ziffer 6.1 c gelten für entsprechende Bereiche zwischen 6.00 und 22.00 Uhr 60 dB(A) und zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 45 dB(A) als einzuhaltende Immissionsrichtwerte. Zwischen dem PG und der Wohnbebauung liegen baumarme Grünland- und andere landwirtschaftliche Nutzflächen. Das Gelände zwischen dem künftigen Emissionsort und der Wohnbebauung weist aufgrund der durchgeführten Geländeaufhöhung im PG und der aufragenden Deichlinie eine sehr flache Senke auf. Eine Verschattung der Emissionsfläche durch Relief ist somit auch in Teilen nicht gegeben. Altenwerder-West Seite - 64 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Im Rahmen einer vorhabensbezogenen Schalluntersuchung (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN & DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015) wurden Schallprognosen für verschieden intensive Nutzungen, also Varianten, berechnet, wobei die sieben Immissionsmesspunkte im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung festgesetzt wurden. Für die Variante der intensivsten Nutzung im PG ergaben sich zum Teil Überschreitungen des nächtlichen Richtwerts, während die Tages-Richtwerte an allem Punkten unterschritten wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vorbelastungen mit 48 dB(A) während der Nachtzeit den Richtwert bereits überschreiten. Im Szenario der intensivsten Nutzung wird die Vorbelastung an den räumlich nächsten Wohnbebauungen um bis zu 7 dB(A) (Einzelgehöft „Zur Graft“) überschritten. Bei der extensivsten Variante findet nur am Einzelgehöft „Zur Graft“ eine geringe Überschreitung der Vorbelastung um bis zu 2 dB(A) statt. Erholungsnutzung findet aktuell nur extensiv auf Trampelpfaden und Wirtschaftswegen sowie entlang der Altdeichlinie statt. Es sind kaum ausgebaute Wege und Leiteinrichtungen (Beschilderung und Informationstafeln, ausgewiesene Pfade, Stege usw.) vorhanden. Im Nordwesten des PG selbst fand zeitweise offenbar eine inoffizielle Nutzung als MotocrossParcour statt. Der gesamte Rest des PG, insbesondere die extrem unzugänglichen Waldund Gebüschflächen, sind von der Erholungsnutzung ausgeschlossen. Im LaPro (FHH 1997b/ 2013a/ b) wird das PG von der „Landschaftsachse“ des westlichen Elbtals und des „2. Grünen Rings“ gequert, womit aus städte- bzw. landschaftsplanerischer Sicht der Ausbau der Naherholung in Form einer Verbindung zwischen den Wohnquartieren Finkenwerders bzw. des nördlichen Hamburgs und des südlich gelegenen Harburgs durch das Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ vorgesehen ist (s. auch Kap. 1.2.3.2). Zurzeit findet das Erleben der historischen Kulturlandschaft aus Altdeich, historischen Dörfern, Außendeichflächen mit Sommerdeichrelikten und den knapp außerhalb des UG gelegenen Bracks vorwiegend von der Hohenwischer Straße und dem Moorburger Elbdeich aus statt. 3.7.3 Beurteilung Das UG unterliegt erheblichen Vorbelastungen durch das Gewerbe- und Hafengebiet im Norden (vor allem Schallimmissionen) und die Verkehrs-Infrastruktur im Osten (Schall- und Abgasimmissionen). Der Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsnutzungsfunktion des gesamten Untersuchungsraums kommt im Durchschnitt eine mittlere Bedeutung zu, wobei zu bedenken ist, dass sie im Bereich starker Vorbelastungen stark bis sehr stark eingeschränkt ist und nach Südwesten hin - insbesondere aufgrund des hier hohen Potenzials für die Erholungsnutzung - zunimmt. Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.7.4 Seite - 65 - Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit Bewertung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit der Wirkfaktoren Visuelle Wirkungen Schadstoff- und Lärmemissionen Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen • Sichtverschattung technischer Anlagen/ Gebäude aus sensibler südlicher/ westlicher Blickrichtung (Erholungsnutzung) durch gezielte landschaftlich eingliedernde Gestaltungspflanzungen Beeinträchtigungen: • Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens durch die Lärmemission der neuen Hafennutzung in Bereichen mit mittlerer Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion • Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion durch Lärmimmission der neuen Hafennutzung in das südlich angrenzende Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ • Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion im Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ durch Beeinträchtigung des nördlich angrenzenden Landschaftsbilds im Zuge der Technisierung der Landschaft konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen: • Vergrößerung des Abstands zwischen Lärmemittenten und Wohnbebauung durch verbleibenden Grünzug sowie seine abschirmende Wirkung • Anschluss an Grünzug eines zusätzlichen gebäudefreien Streifens von > 15 m Breite im Westen des PG vergrößert Abstand zwischen permanent schallemittierender Hafennutzung und sensiblen Nutzung im Umland • lärmtechnische Nutzungseinschränkung (nächtliche Obergrenze der Schallemissionen, Ausrichtung lärmemittierender Gebäudeöffnungen in Richtung unsensibler Hafennutzung) als Lärmschutz für angrenzende Wohnbebauung, insbesondere des Einzelgehöfts „Zur Graft“ • visuelle Abschirmung der Hafennutzung durch den verbleibenden Grünzug zum südlich und westlich angrenzenden Naherholungsraum Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) X X III Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Bewertung der Umweltauswirkungen Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen Erheblichkeit der Wirkfaktoren Visuelle Wirkungen Schadstoff- und Lärmemissionen Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung • akustische und optische Vorbelastungen durch nördlich angrenzende Hafennutzungen Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände Seite - 66 - Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) Altenwerder-West Seite - 67 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.8 Kultur- und sonstige Sachgüter Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter dienen der Bestand und die Erlebbarkeit denkmalgeschützter baulicher Anlagen, Naturdenkmäler sowie Bodendenkmäler (Böden mit historischer Archivfunktion). 3.8.1 Datengrundlagen Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen: • Kartendienst des Hamburger Metadatenkatalogs (HMDK 2014) • Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014) 3.8.2 Bestandsbeschreibung Innerhalb des UG liegen Kulturdenkmale bzw. Böden mit kulturhistorischer Archivfunktion lediglich im Bereich der Deichlinie (Hohenwischer Straße, Moorburger Elbdeich) sowie im unmittelbaren Innendeichbereich am westlichen und südlichen Rand des UG. So stellen beispielsweise große Teile des Deichs selbst ein Kulturdenkmal dar. Zudem sind zahlreiche Gehöftgebäude entlang des Deichs mit einem Baudenkmalschutz belegt. Östlich des „Gutsbracks“ im äußersten Westen des UG, das einschließlich seines Gehölzsaumes als Naturdenkmal deklariert ist, befindet sich ein Kriegerdenkmal (1914-1918 und 1939-1945). Als Vorbelastung der historischen Baudenkmäler entlang der Deichlinie sind vor allem moderne, zweckmäßig-technische Bauwerke in der Nachbarschaft zu nennen. Im PG sind keine Böden mit kulturhistorischer Archivfunktion, Kulturdenkmäler oder sonstige Sachgüter vorhanden. Auch sonstige Gebäude oder Sachgüter Dritter befinden sich nicht auf dem Alt-Spülfeld. 3.8.3 Beurteilung Während der Deich selbst, insbesondere der Abschnitt westlich und nordwestlich des Kreuzungspunktes mit dem Hohenwischer Schleusenfleet sowie einige mit Denkmalschutz belegte Gebäude am Deich schützenswerte Kulturgüter mit hoher Bedeutung darstellen, kommt dem Rest des UG ein sehr geringer Wert zu. Das PG enthält keine schützenswerte Kultur- oder sonstigen Sachgüter. Altenwerder-West SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.8.4 Seite - 68 - Umweltauswirkungen des Schutzguts Kultur- und sonstige Sachgüter Bewertung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit der Wirkfaktoren Visuelle Wirkungen Schadstoff- und Lärmemissionen Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung • keine Kultur- und sonstigen Sachgüter im Wirkraum der Planung vorhanden Konfliktpotenzial Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände Vermeidungs- / Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen I Hinweise (für spätere Genehmigungsphase) Altenwerder-West Seite - 69 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 3.9 Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern Bei der einzelnen Betrachtung der Schutzgüter darf man die Beziehungen untereinander nicht aus dem Blick verlieren, denn die Veränderung eines Schutzgutes kann durch Wechselwirkungen ein anderes mit beeinflussen. So hat die Versiegelung von Böden in der Regel Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Andererseits beeinträchtigt eine Verschlechterung des Landschaftsbilds durch die Verwirklichung von dominanten, ortsbildfremden Bauwerken den Erholungswert des Gebiets und damit ggf. das Wohlbefinden des Menschen. In der folgenden Tabelle 12 werden für jedes Schutzgut die Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern genannt, wobei allgemeine Funktionen und Wirkungen dargelegt werden. Tabelle 12: Schutzgebietsbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen Pflanzen / Tiere Boden Boden als Lebensraum Pflanzen/ Tiere Wasser Oberflächengewässer als Lebensraum Klima/Luft Luftqualität sowie Mikro- und Makroklima als Einflussfaktor auf den Lebensraum Landschaft 13 Mensch Landschaft als Störung und vernetzendes Verdrängung Element von von Arten Lebensräumen Trittbelastung Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter als Lebensraum Eutrophierung Artenverschiebung Boden Vegetation als Erosionsschutz Einfluss auf die Bodenentstehung und -zusammensetzung Wasser Einfluss auf die Bodenentstehung und -zusammensetzung bewirkt Boden- bewirkt Bodenerosion erosion Vegetation als GrundwasWasserspeiserfilter cher und -filter Wasserspeicher Klima/ Luft Einfluss der Einfluss auf Vegetation auf Mikroklima Kalt- und Frischluftentstehung Einfluss auf die Bodenerosion Bodenentstehung und -zusammensetzung Einfluss auf Grundwasserneubildung Trittbelastung Bodenabbau Verdichtung Veränderung durch Intensivnutzungen/ Ausbeutung Veränderung der Bodeneigenschaften und -struktur Stoffeinträge und Eutrophierung wirtschaftliche Nutzung als Störfaktor Gefährdung durch Verschmutzung Einfluss über Verdunstungsrate Einfluss auf Mikroklima Stoffeinträge durch Emissionen Steuerung des Mikroklimas z. B. durch Beschattung 13 In Anlehnung an: SCHRÖDTER, W., K. HABERMANN-NEIßE & F. LEHMBERG (2004): Umweltbericht in der Bauleitplanung. Arbeitshilfe zu den Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen, hrsg. von Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e. V. Niedersächsischer Städtetag. Hannover. S. 47. Altenwerder-West Seite - 70 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Pflanzen / Tiere Landschaft Bewuchs und Artenreichtum als Charakteristikum der Natürlichkeit und Vielfalt Mensch Nahrungsgrundlage Teil der Struktur und Ausprägung des Wohnumfeldes und des Erholungsraums Kultur- und Substanzschädigung sonstige Sachgüter Boden Bodenrelief als charakteristisches Element Wasser Klima/Luft Landschaft Oberflächengewässer als Charakteristikum der Natürlichkeit und Vielfalt Mensch Veränderungen der Eigenart durch Neubaustrukturen oder Nutzungsänderungen Trinkwassersicherung Luftqualität Erholungsraum sowie Mikround MakrokliOberflächen- ma als Eingewässer als flussfaktor auf Erholungsraum den Lebensraum Luftqualität als Einflussfaktor auf Substanz Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter als Charakteristikum der Eigenart Schönheit und Erholungswert des Lebensumfeldes Substanzschädigung und Zerstörungsgefahr 3.10 Zusammenfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen In der folgenden Tabelle 13 wird im Ergebnis aus den Beurteilungen des Konfliktpotenzials der einzelnen Schutzgüter (s. Kap. 3.2 bis 3.8) eine zusammenfassende Beurteilung des Konfliktpotenzials in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit der Schutzgüter gegeben. Das Ergebnis entstand dabei nicht nur durch reines Zusammenrechnen, sondern auch durch fachliche Abwägung der Bedeutung der Schutzgüter im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Überführung der Fläche Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet. Tabelle 13: Gesamtbeurteilung des Konfliktpotenzials der Alternativen Schutzgut Konfliktpotenzial Tiere und Pflanzen IV - hoch/ sehr hoch Boden III - mittel Wasser III - mittel Klima/Luft II - gering Landschaft III - mittel Mensch/ menschliche Gesundheit III - mittel Kultur- und sonstige Sachgüter I - weitgehend konfliktfrei Gesamteinstufung des Konfliktpotenzials III - mittel Altenwerder-West Seite - 71 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Das Konfliktpotenzial der HPlVO mit den sieben Schutzgütern wurde bei vier Schutzgütern als „III - mittel“ und jeweils einmal mit „IV - hoch/ sehr hoch“, „II - gering“ und „I - weitgehend konfliktfrei“ beurteilt. Bei den Schutzgütern, bei denen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Überführung der Hafenerweiterungsfläche Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet zu mittlerem Konfliktpotenzial führen, wurden zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen attestiert. Diese können jedoch - neben den eingehaltenen Nutzungseinschränkungen der HPlVO - im Rahmen von Genehmigungsauflagen durch erprobte Minderungsmaßnahmen (Immissionsschutz- und Gestaltungspflanzungen, Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung, -filterung und -versickerung etc.) auf ein umweltverträgliches Maß reduziert werden. Problematischer ist das Konfliktpotenzial der HPlVO mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Aufgrund der intensiven Hafennutzung im Norden/ Nordosten und der bereits wertvollen Feuchtgebiete und Grünlandflächen im Süden und Westen des PG sind Ausgleichsmaßnahmen im funktionalen (das hieße aufgrund der notwendigen umfangreichen Rodung vor allem Gehölzpflanzungen) und räumlichen Zusammenhang schlichtweg nicht möglich. Die umliegenden Flächen sind entweder für Ausgleichsmaßnahmen nicht verfügbar oder besitzen kein Aufwertungspotenzial durch Gehölzpflanzung. Die Funktion des PG als Lebensraum für zum Teil in Hamburg gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für (potenziell) geschützte Biotoptypen geht somit größtenteils verloren. Die isolierte Lage der naturnahen, gehölzdominierten Fläche verleiht ihr zudem den Stellenwert eines Trittsteins (z. B. als Jagdgebiet für Fledermäuse), der ersatzlos verloren geht. Daher wurde das Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt als „hoch/ sehr hoch“ eingestuft. Neben Kompensationsmaßnahmen für die Überführung des Gebiets in das Hafennutzungsgebiet sind daher im Rahmen der Genehmigungsplanung künftiger Flächennutzer ausreichend Ersatzmaßnahmen für die unmittelbare Umgebung vorzusehen. Zwar erfährt der Bereich dann einen radikalen Charakterwandel, landschaftspflegerische Maßnahmen können jedoch das Umfeld ausgleichend aufwerten. Da das Gebiet aufgrund fehlenden Bezugs über Kaltluftbahnen zu Wohngebieten über eine geringe stadtklimatische Bedeutung verfügt und Beeinträchtigungen zudem über Minderungsmaßnahmen wie Dachbegrünung u. ä. reduziert werden können, wurde das Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Klima/ Luft als „gering“ eingestuft. Schützenswerte Kulturgüter liegen im PG nicht vor und Auswirkungen auf die nächstgelegenen sind nicht zu erwarten, weshalb ein Konflikt mit dem Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ nicht besteht. 4. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Zur Erarbeitung des Umweltberichts standen Datengrundlagen zu einigen Umweltaspekten zur Verfügung, die teilweise durch inhomogene Informationsgehalte gekennzeichnet waren (unterschiedliche Stände zu Analysen der Kriterien der Schutzgüter). Aus diesem Grund war Altenwerder-West Seite - 72 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) es nicht möglich, übliche Bewertungsverfahren anzuwenden. Im vorliegenden Fall wurde daher ausschließlich gutachterlich beurteilt. Aufgrund des Aktualisierungsstatus des Landschaftsprogramms sind geringfügig notwendige Anpassungen des Umweltberichtes nicht auszuschließen. Aus dem Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist zu entnehmen, dass die konkrete Situation der Belastung des Bodens und des Grundwassers im Bereich des PG nicht genau eingeschätzt werden kann. Aus diesem Grund gibt es weiteren Prüfbedarf für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser, insbesondere aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Wasserschutzgebiet. Das Auftreten von belastetem Schlick im Ober- und Unterboden ist im weiteren Verfahren zu prüfen. 5. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Der Planungsträger, die HPA, ist nach § 14 Abs. 1 und 2 UVPG verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die bei der Durchführung des Plans oder Programms entstehen, zu überwachen. Bereits im Umweltbericht sind die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen möglichst konkret zu benennen, um zum einen quantitative Abweichungen gegenüber den Prognosen des Umweltberichts und zum anderen unvorhergesehene Umweltauswirkungen feststellen zu können. Unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen können so frühzeitig ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe rechtzeitig ergriffen werden. Eine Pflicht, solche Maßnahmen zu ergreifen, besteht allerdings nicht (BALLA et al. 2009, S. 46). Die Überführung des Gebiets Altenwerder-West aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet erlaubt zunächst einmal die zukünftige Nutzung der Fläche zu Hafenzwecken gemäß § 6 HafenEG. In letzter Konsequenz resultiert aus dieser Änderung des Planrechts im Rahmen einer nachfolgend zu genehmigenden Flächenvorbereitung die Rodung der Gehölze, die den vollständigen Verlust des Lebensraums für die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten bedeutet. Eine Überwachung dieser Prognose erscheint entbehrlich, weil ihre Unsicherheit als sehr gering eingestuft werden kann. Im Umkehrschluss kann prognostiziert werden, dass Arten des Offenlands einwandern werden. Welche dies sein werden, wäre zu überwachen, weil diese Daten als Grundlage für die weiteren Planungen erforderlich sind. Alle zukünftigen konkreten Nutzungen der Fläche - im Gegensatz zu den pauschalen „Hafenzwecken“ - ergeben sich aus Planfeststellungen oder einfachrechtlichen Genehmigungen für den Endausbau der Infrastruktur des Hafens. Auf dieser Planungsebene können erst fundierte Prognosen über mögliche Umweltauswirkungen gemacht werden. Hier wird im Einzelfall überwacht, ob die prognostizierten Umweltauswirkungen in der erwarteten Form eintreffen und ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich ihre beabsichtigten Wirkungen entfalten. Altenwerder-West Seite - 73 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) 6. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung Anlass Aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen verfolgt die Hamburg Port Authority (HPA) das Ziel, einen Teil des Hafenerweiterungsgebiets Zone II (Altenwerder-West), das bereits 1982 im HafenEG für eine zukünftig geplante Hafennutzung dargestellt wurde, in das Hafennutzungsgebiet umzuwandeln. Dafür wird eine Hafenplanungsverordnung (HPlVO) erarbeitet, die das Plangebiet (PG) rechtlich in das Hafennutzungsgebiet überführt. Der Entwurf der HPlVO wird aufgrund absehbarer erheblicher Umweltauswirkungen nach § 2 HmbUVPG und § 14 b Abs. 1 UVPG in Form des vorliegenden Umweltberichts einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Ziele und Methodik der SUP Die SUP verfolgt das Ziel, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung zu ermitteln, zu beschreiben, zu bewerten und Möglichkeiten der Verminderung oder Vermeidung aufzuzeigen. Eine regelrechte Alternativenprüfung wird dabei nicht vorgenommen, da die Eignung und Verfügbarkeit alternativer Flächen bereits im Vorfeld geprüft und dokumentiert wurde (s. u.). Besonders hinzuweisen ist auf die Maßstabsebene der Umweltprüfung der HPlVO und den damit verbundenen hohen Abstraktions- bzw. geringen Detaillierungsgrad sowohl der zu prüfenden Planinhalte wie auch der möglichen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht. Zudem werden für die Planung relevante Umweltziele geltender Gesetze, Richtlinien und der Landschaftsplanung/ Raumordnung sowie deren Berücksichtigung im Rahmen des Umweltberichts ermittelt. Die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt nach Maßgabe der geltenden Gesetze (Ziele des Umweltschutzes, s. Kap. 2). Die Schwelle der Erheblichkeit wird u. a. anhand der gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe festgelegt, die auf eine weitgehende Schonung und den langfristigen Erhalt von Umweltgütern abzielen. Das Untersuchungsgebiet (UG) der SUP reicht mit einer Größe von ca. 263 ha weit über das eigentliche, lediglich 44,4 ha große, PG hinaus (s. Abbildung 5), um auch fern wirkende Umweltauswirkungen, insbesondere Lärm und optische Beeinträchtigungen, in ihrer gesamten Reichweite zu ermitteln, zu beschreiben und zu beurteilen. Nach der Darstellung der relevanten Umweltziele aus Gesetzen, der Raumordnung sowie der Stadt- und Landschaftsplanung (s. Kap. 2.1) und der Dokumentation, wie weit diese mit der HPlVO berücksichtigt werden können, wird im Prognose-Nullfall abgeschätzt, wie sich das UG ohne die Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet entwickeln würde (s. Kap. 2.3). Die Bestandsdarstellung und -beurteilung sowie die Auswirkungsprognose erfolgen für jedes einzelne Schutzgut separat (s. Kap. 3.2 bis 3.9), bevor die in Abhängigkeit der Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber den Projektwirkungen beurteilten Umweltauswirkungen in Kap. 3.10 zusammengeführt und abgewogen werden. Alternativenvergleich Die HPA hat bereits im Vorfeld eine politische und wirtschaftliche Standortalternativenprüfung durchgeführt und innerhalb der Begründung zur HPlVO im Kap. 4.2 „Flächenalternativen“ dokumentiert, dass mit einer Nutzungsverdichtung innerhalb des bestehenden Altenwerder-West Seite - 74 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Hafennutzungsgebiets die angefragten Flächengrößen nicht erreichbar und aufgrund des spezifischen Bedarfs denkbare Standort- und Kapazitäts- (Größen-)Alternativen nicht „vernünftig“ sind. Während die geprüften Alternativen aufgrund anderweitiger Planungen höherer Priorität, bereits stark belasteter Verkehrsanbindung, lärmempfindlicher angrenzender Nutzungen und vor allem zu geringer Größe ausschieden, konnten nur zwei Flächen die Anforderungen der Nähe zu den bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals, der guten verkehrlichen Anbindung und schnellen Bereitstellung erfüllen. Neben der Hafenerweiterungsfläche der HPlVO Altenwerder-West handelt es sich dabei um die nördlich von Moorburg gelegene, sogenannte „Löffelfläche“, die alle rechtlichen Grundlagen erfüllt, direkt ans Hafenerweiterungsgebiet bzw. das Containerterminal Altenwerder grenzt und relativ schnell verfügbar wäre. Die „Löffelfläche“ hat lediglich das „Problem“, dass sie neben ihren hervorragenden Infrastrukturanschlüssen an Bahnnetz und Autobahn zudem über eine direkte wasserseitige Anbindung verfügt und vor dem Hintergrund der zu erwartenden Umschlagmengen die einzige Option für die Erweiterung eines wasserangebundenen Hafenteils darstellt. Ihre Inanspruchnahme für die vorgesehene, nicht wasserumschlagsbezogene Nutzung wäre somit eine Vergeudung alternativloser Kapazitäten. Aus diesen, die Flächenvorsorge betreffenden Gründen, kann die „Löffelfläche“ trotz vieler Vorzüge nicht als vernünftige Alternative zu der Hafenerweiterungsfläche Altenwerder-West betrachtet werden, weshalb auf eine detaillierte Alternativenprüfung verzichtet wird. Inhalte der HPlVO Die HPA verfolgt das Ziel, anhand der HPlVO den Teil „Altenwerder-West“ der bereits 1982 im Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) dargestellten Zone II des Hafenerweiterungsgebiets in das Hafennutzungsgebiet einzugliedern. Die HPlVO legt im Zuge der Ausweisung des Plangebiets (PG) als „Nutzungszone“ neben allen zulässigen Nutzungen (grundsätzlich alle Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 4 HafenEG, in erster Linie Hafenverkehr, hafengebundener Handel, Hafenindustrie) auch Nutzungsbeschränkungen fest, um vor allem der Umweltvorsorge nachzukommen. Die in Abs. 1-5 § 5 HPlVO festgelegten, umweltrelevanten Nutzungsbeschränkungen werden folgend kurz inhaltlich zusammengefasst: Abs 1 § 5 HPlVO Eine insgesamt ca. 6 ha große Fläche entlang der Süd- und Westgrenze des PG (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5, Fläche „A“) wird nicht bebaut oder anderweitig genutzt, sondern verbleibt als bis zu ca. 80 m breiter, überwiegend baumbestandener „Grünzug“. Abs. 2 § 5 HPlVO Zusätzlich zum „Grünzug“ sind 10 % der Nutzungszone zu bepflanzen oder naturnah zu belassen. Abs. 3 § 5 HPlVO Auf einer ca. 3,1 ha großen Fläche im Südwesten des PG (Abbildung 4 oder Abbildung 5, Fläche „B“) sind aus Lärmschutzgründen Schallöffnungen (Ladetore, Belüftungsschächte u.s.w.) in die sensiblen südlichen und südwestlichen Richtungen (Wohnbebauung, Erholungsnutzung) untersagt. Altenwerder-West Seite - 75 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Abs. 4 § 5 HPlVO Ein schmaler Streifen von ca. 15 m Breite im Westen des PG, der sich an den „Grünzug“ anschließt (Abbildung 4 oder Abbildung 5, Fläche „C“), ist von Bebauung und bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen freizuhalten, um eine ggf. in Zukunft notwendig werdende Bahnanbindung zu gewährleisten. Abs. 5 § 5 HPlVO Der nächtliche flächenbezogene Schallleistungspegel wird für das PG auf maximal 60 dB(A)/m² festgesetzt und bleibt damit unter dem nach TA Lärm für Industriegebiete tags und nachts einzuhaltenden Richtwert von 70 dB(A)/m². Auswirkungsprognose Die Darstellung und Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt tabellarisch, wobei die voraussichtlichen Projektwirkungen auf jedes Schutzgut den konfliktmindernden Nutzungseinschränkungen der HPlVO und Vorbelastungen gegenübergestellt werden und das daraus resultierende Konfliktpotenzial für die einzelnen Schutzgüter anhand eines ordinal skalierten, vierstufigen Wertstufenmodells eingeschätzt wird. Zum Teil können bereits schutzgutbezogene Vorschläge für Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen (mit empfehlendem Charakter) gemacht werden. Das Konfliktpotenzial der HPlVO mit den sieben Schutzgütern wird bei vier Schutzgütern als „III - mittel“ und jeweils einmal mit „IV - hoch/ sehr hoch“, „II - gering“ und „I - weitgehend konfliktfrei“ beurteilt. Bei den Schutzgütern, bei denen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Überführung der Hafenerweiterungsfläche Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet zu mittlerem Konfliktpotenzial führen, werden zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen attestiert. Diese können jedoch - neben den eingehaltenen Nutzungseinschränkungen der HPlVO - im Rahmen von Genehmigungsauflagen durch erprobte Minderungsmaßnahmen (z. B. Immissionsschutz- und Gestaltungspflanzungen, Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung, -filterung und -versickerung etc.) auf ein umweltverträgliches Maß reduziert werden. Problematischer ist das Konfliktpotenzial der HPlVO mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Aufgrund der intensiven Hafennutzung nördlich/ nordöstlich und der bereits wertvollen Feuchtgebiete und Grünlandflächen südlich und südwestlich des PG sind Ausgleichsmaßnahmen im funktionalen (das hieße aufgrund der notwendigen umfangreichen Rodung vor allem Gehölzpflanzungen) und räumlichen Zusammenhang schlichtweg nicht möglich. Die umliegenden Flächen sind entweder für Ausgleichsmaßnahmen nicht verfügbar, oder sie besitzen kein Aufwertungspotenzial durch Gehölzpflanzung. Die Funktion des PG als Lebensraum für zum Teil in Hamburg gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für (potenziell) geschützte Biotoptypen geht somit größtenteils verloren. Die isolierte Lage der naturnahen, gehölzdominierten Fläche verleiht ihr zudem den Stellenwert eines Trittsteins (z. B. als Jagdgebiet für Fledermäuse), der ersatzlos verloren geht. Daher wird das Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt als „hoch/ sehr hoch“ eingestuft. Neben Kompensationsmaßnahmen für die Überführung des Gebiets in das Hafennutzungsgebiet sind daher im Rahmen der Genehmigungsplanung künftiger Flächennutzer ausreichend Ersatzmaßnahmen für die unmittelbare Umgebung vorzusehen. Zwar erfährt der Bereich dann einen unvermeidbaren radikalen Charakterwandel, landschaftspflegerische Maßnahmen können jedoch das Umfeld ausgleichend aufwerten. Altenwerder-West Seite - 76 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Da das Gebiet aufgrund fehlenden Bezugs über Kaltluftbahnen zu Wohngebieten über eine geringe stadtklimatische Bedeutung verfügt und Beeinträchtigungen zudem über Minderungsmaßnahmen wie Dachbegrünung u. ä. reduziert werden können, wird das Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Klima/ Luft als „gering“ eingestuft. Schützenswerte Kulturgüter liegen im PG nicht vor und Auswirkungen auf die nächstgelegenen sind nicht zu erwarten, weshalb ein Konflikt mit dem Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ nicht besteht. Fazit Die Überführung des Plangebiets „Altenwerder-West“ in das Hafennutzungsgebiet ist unter dem Vorbehalt des Einhaltens aller Nutzungseinschränkungen der Hafenplanungsverordnung, der Durchführung entsprechender Kompensationsmaßnahmen und der Aussicht auf weitere, insbesondere das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt betreffende Auflagen (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, (Artenschutz-)Kompensationsmaßnahmen) in der Genehmigungsplanung umweltverträglich. Altenwerder-West Seite - 77 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) Literatur BALLA, S., K. W ULFERT & H.-J. PETERS (2009): Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung (SUP), Hrsg.: Umweltbundesamt, Stand: April 2009, Dessau-Roßlau. 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HAMBURGER SENAT (2005): Senatsbeschluss vom 29.03.2005 über ein „Gemeinsames Leitbild LEK / AEP für den Süderelberaum“, Drucksache Nr. 2005/343. HBauO – Hamburgische Bauordnung, vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525), zuletzt geändert am 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 33). Altenwerder-West Seite - 80 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF) HmbBNatSchAG – Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes, vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. 2010, S. 350), letzte berücksichtigte Änderung: § 25 geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167). HmbUVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg, erlassen als Artikel 1 des Gesetzes vom 10.12.1996 (HmbGVBl. S 310), letzte berücksichtigte Änderung: Anlage 3 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 484). HPlVO – Entwurf zur Verordnung über den Erlass der Siebenten Hafenplanungsverordnung zur Änderung der Grenzen und der Grenzbeschreibung des Hafengebiets und der Hafenplanungsverordnung Altenwerder West (Hafenplanungsverordnung), Entwurfsstand: 01.10.2014. HWaG – Hamburgisches Wassergesetz, in der Fassung vom 29. März 2005, letzte berücksichtigte Änderung: § 63a geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 510. 519). LSG-VO – Landschaftsschutzgebietsverordnung: Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Moorburg vom 7. September 1956, letzte berücksichtigte Änderung: § 7 geändert durch Artikel 2 § 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S 365). LWaldG HH – Landeswaldgesetz Hamburg, vom 13. März 1978 (HmbGVBl. S. 74, zuletzt geändert am 2. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 484). SUP-Richtlinie – Richtlinie 2001/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, vom 27 Juni 2001. TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S 503). UVPG (2010): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2749) geändert worden ist. VS-RL – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, vom 30. November 2009 (ABl. L 020, S. 7 vom 26.01.2010), zuletzt geändert durch: M1 – Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158, S. 193 vom 10.06.2013). WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz), vom 31. Juli 2009 (BGBl. 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August 1992 (Bundesgesetzblatt I Seiten 1564, 1571), und von § 27 des Hamburgischen Wassergesetzes vom 20. Juni 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335), zuletzt geändert am 21. Januar 1991 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 16).
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