Strategischen Umweltprüfung

Umweltprüfung (SUP)
für die Überführung
des Gebiets Altenwerder-West
aus dem Hafenerweiterungsin das Hafennutzungsgebiet
im Zuge der Erarbeitung einer Hafenplanungsverordnung
Umweltbericht
Entwurf
Bearbeitung:
Hermannröder Str. 17a
37249 Neu-Eichenberg
Dipl.-Ing. (FH) Gordon MacKay
Dipl.-Biol. Gerswin Wellner
Dipl.-Ing. (FH) Jane Winter
16. April 2015
Auftraggeber:
Hamburg Port Authority (HPA)
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
Altenwerder-West
Seite - I SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Inhaltsverzeichnis
1.
Einführung .................................................................................................................... 1
1.1
Rechtliche Grundlagen und Methodik der SUP ...................................................... 1
1.1.1 Feststellung der SUP-Pflicht .............................................................................. 1
1.1.2 Ziele und Aufgaben der SUP.............................................................................. 1
1.1.3 Alternativenvergleich.......................................................................................... 2
1.1.4 Verfahrensschritte der SUP................................................................................ 3
1.2
Kurzdarstellung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West ........................ 4
1.2.1 Ziele und Anlass ................................................................................................ 4
1.2.2 Wesentliche Inhalte............................................................................................ 6
1.2.3 Beziehungen zu anderen Plänen und Verordnungen ......................................... 8
1.2.3.1
Bauleitplanung .......................................................................................................... 8
1.2.3.2
Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (1997, 2013) .......... 8
1.2.3.3
Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL
2004) und Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) ........................................................ 11
1.3
1.2.3.4
Landschaftsschutzgebiet Moorburg ........................................................................ 13
1.2.3.5
Weitere Schutzgebiete ............................................................................................ 13
Untersuchungsgebiet der SUP..............................................................................14
2.
Ziele des Umweltschutzes ..........................................................................................14
2.1
Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes ...........................................15
2.1.1 Baugesetzbuch (BauGB)...................................................................................15
2.1.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) .............................................................15
2.1.3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)....................................................15
2.1.4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV).....................................................................16
2.1.5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hamburgisches Wassergesetz (HWaG),
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ......................................................................16
2.1.6 Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG HH).......................................................16
2.1.7 Denkmalschutzgesetz Hamburg (DSchG HH)...................................................17
2.1.8 Flächennutzungsplan Hamburg (FNP HH) ........................................................17
2.1.9 Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Arten- und
Biotopschutz (AuBS) ........................................................................................17
2.1.10 Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum..23
2.2
Dokumentation der Berücksichtigung der Umweltziele..........................................24
2.3
Voraussichtliche Entwicklung des Untersuchungsgebiets bei Nichtaufstellung der
Hafenplanungsverordnung (Prognose-Nullfall)......................................................26
3.
Schutzgutbezogene
Bestandsdarstellung
und
-beurteilung,
erhebliche
Umweltauswirkungen .................................................................................................28
3.1
Methodik ...............................................................................................................28
3.1.1 Vorgehensweise ...............................................................................................28
3.1.2 Ursache-Wirkungs-Matrix mit Bezug zu relevanten Umweltzielen .....................29
3.1.3 Einstufung des Konfliktpotenzials......................................................................37
3.2
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.................................................................38
Altenwerder-West
Seite - II SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.2.1
3.2.2
Datengrundlagen und Methodik ........................................................................38
Gefährdete Pflanzenarten und Biotoptypen.......................................................39
3.2.2.1
Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 39
3.2.2.2
Beurteilung .............................................................................................................. 40
3.2.3
Vögel.................................................................................................................40
3.2.3.1
Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 40
3.2.3.2
Beurteilung .............................................................................................................. 41
3.2.4
Fledermäuse .....................................................................................................41
3.2.4.1
Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 41
3.2.4.2
Beurteilung .............................................................................................................. 42
3.2.5
Libellen .............................................................................................................43
3.2.5.1
Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 43
3.2.5.2
Beurteilung .............................................................................................................. 43
3.2.6
Heuschrecken ...................................................................................................43
3.2.6.1
Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 43
3.2.6.2
Beurteilung .............................................................................................................. 44
3.2.7
Tagfalter............................................................................................................44
3.2.7.1
Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 44
3.2.7.2
Beurteilung .............................................................................................................. 44
3.2.8
Biologische Vielfalt ............................................................................................45
3.2.8.1
Methodik und Bestandsbeschreibung..................................................................... 45
3.2.8.2
Beurteilung .............................................................................................................. 46
3.2.9 Umweltauswirkungen auf Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt....48
3.3
Boden ...................................................................................................................50
3.3.1 Datengrundlagen...............................................................................................50
3.3.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................50
3.3.3 Beurteilung........................................................................................................51
3.3.4 Umweltauswirkungen auf Schutzgut Boden ......................................................52
3.4
Wasser .................................................................................................................53
3.4.1 Datengrundlagen...............................................................................................53
3.4.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................53
3.4.2.1
Oberflächengewässer ............................................................................................. 53
3.4.2.2
Grundwasser ........................................................................................................... 54
3.4.3 Beurteilung........................................................................................................56
3.4.4 Umweltauswirkungen auf Schutzgut Wasser.....................................................57
3.5
Klima und Luft.......................................................................................................58
3.5.1 Datengrundlagen...............................................................................................58
3.5.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................58
3.5.3 Beurteilung........................................................................................................58
3.5.4 Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft ...................................59
3.6
Landschaft ............................................................................................................60
3.6.1 Datengrundlagen...............................................................................................60
3.6.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................60
3.6.3 Beurteilung........................................................................................................61
3.6.4 Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.........................................62
3.7
Mensch/ menschliche Gesundheit ........................................................................63
Altenwerder-West
Seite - III SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.7.1 Datengrundlagen...............................................................................................63
3.7.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................63
3.7.3 Beurteilung........................................................................................................64
3.7.4 Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit .....65
3.8
Kultur- und sonstige Sachgüter .............................................................................67
3.8.1 Datengrundlagen...............................................................................................67
3.8.2 Bestandsbeschreibung......................................................................................67
3.8.3 Beurteilung........................................................................................................67
3.8.4 Umweltauswirkungen des Schutzguts Kultur- und sonstige Sachgüter..............68
3.9
Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern................................................69
3.10 Zusammenfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen ..................................70
4.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................71
5.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ..............72
6.
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ...............................73
Literatur ..............................................................................................................................77
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit Umweltzielen .................................................30
Tabelle 2: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen (Ursache-WirkungsMatrix) ..........................................................................................................................36
Tabelle 3: Ermittlung der Wertstufen des Konfliktpotenzials .................................................37
Tabelle 4: Gefährdete Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet .............................................39
Tabelle 5: Geschützte und potenziell geschützte Biotoptypen innerhalb des PG ..................40
Tabelle 6: Brutvögel im Plangebiet .......................................................................................41
Tabelle 7: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten .................................42
Tabelle 8: Nachgewiesene Libellenarten im Untersuchungsgebiet mit Häufigkeit und
Gefährdungsgrad..........................................................................................................43
Tabelle 9: Nachgewiesene Heuschreckenarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad ..........44
Tabelle 10: Nachgewiesene Tagfalterarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad.................44
Tabelle 11: Anzahl und Lage der im Plangebiet und z. T. nahen Umfeld nachgewiesenen
(potenziell) geschützten Biotoptypen sowie der in Hamburg gefährdeten Blütenpflanzenund Tierarten ................................................................................................................45
Tabelle 12: Schutzgebietsbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen.................69
Tabelle 13: Gesamtbeurteilung des Konfliktpotenzials der Alternativen................................70
Altenwerder-West
Seite - IV SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage und Ausdehnung der „Löffelfläche“ .......................................................... 3
Abbildung 2: Ablauf SUP-Verfahren (aus: BALLA et al. 2009) ................................................ 4
Abbildung 3: Darstellung der Hafenerweiterungsgebiete, des Untersuchungsraums der SUP
(schwarz), und des Plangebiets des Entwurfs der Hafenplanungsverordnung (rot),
verändert nach Anlage 1 a zu § 2 Abs. 2 HafenEG........................................................ 5
Abbildung 4: Auszüge aus dem Verordnungsplan-Entwurf (Stand 28.10.2014)..................... 8
Abbildung 5: Lage des Plangebiets (rot gestrichelt umrandete Fläche) mit den in § 5 HPlVO
festgelegten Flächen für Nutzungseinschränkungen (gelbe Umrandung, s. Kap. 1.2.2)
im Untersuchungsgebiet (schwarz gestrichelt umrandete Fläche) und Abgrenzungen
des Landschaftsschutzgebiets „Moorburg“ (grün umrandete Fläche)............................13
Abbildung 6: Untersuchungsgebiet SUP (schwarze Umrandung), Plangebiet (rote
Umrandung) und Untersuchungsgebiet für Biotoptypen, Flora und Fauna (gelbe
Umrandung) .................................................................................................................38
Abbildung 7: Veränderter Auszug aus der Versickerungspotenzialkarte (LGV 2014) mit
Untersuchungsgebiets- (schwarze Umrandung) und Plangebietsabgrenzung (rote
Umrandung) sowie Wasserschutzgebiet „Süderelbemarsch/ Harburger Berge“ (südlich
der blauen Linie)...........................................................................................................55
Altenwerder-West
Seite - 1 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
1.
1.1
Einführung
Rechtliche Grundlagen und Methodik der SUP
Die rechtliche Grundlage für die strategische Umweltprüfung (SUP) ist die Richtlinie
2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung
der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie). Diese EURichtlinie wurde von der Bundesrepublik Deutschland im derzeit gültigen Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung1 (UVPG) in nationales Recht umgesetzt. Die Stadt Hamburg
hat diesbezüglich ein eigenes Gesetz verabschiedet – das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg2 (HmbUVPG).
1.1.1
Feststellung der SUP-Pflicht
Die Pflicht bei der Aufstellung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West eine SUP
durchzuführen, ergibt sich nicht obligatorisch oder konditional aus § 2 HmbUVPG und
§ 14b Abs. 1 UVPG. Die SUP-Pflicht wurde im vorliegenden Fall durch eine Vorprüfung des
Einzelfalls im Sinne von § 14 b Abs. 4 UVPG festgestellt. Bei dieser Prüfung wurde durch
eine überschlägige Einschätzung ermittelt, dass im Zuge der Überführung des ca. 44,4 ha
großen Plangebiets (künftig nur noch „PG“) im Hafenerweiterungsgebiet Zone II in das
Hafennutzungsgebiet erhebliche Umweltauswirkungen eintreten können, denn die Hafenplanungsverordnung (künftig nur noch „HPlVO“) setzt nach § 14b Abs. 2 UVPG einen
Rahmen für Vorhaben, die nach Bundes- oder Landesrecht UVP-vorprüfungs- bzw. UVPpflichtig sind.
1.1.2
Ziele und Aufgaben der SUP
Mit der SUP soll erreicht werden, dass erhebliche Auswirkungen einer Planung auf die
Umwelt bereits frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet werden und diese so im
planerischen Abwägungsprozess im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge berücksichtigt werden können. Die umfassende Auseinandersetzung mit den erkannten Umweltauswirkungen sowie mit Möglichkeiten zur Verhinderung oder Minimierung dieser Auswirkungen soll insgesamt eine verbesserte Transparenz im Abwägungsprozess sowie eine
Stärkung der Umweltbelange bewirken.
Die SUP ergänzt als Instrument der Umweltvorsorge die Umweltverträglichkeitsprüfung, die
in Zulassungsverfahren für bestimmte Projekte durchzuführen ist. Besonders hinzuweisen ist
auf die Maßstabsebene der Umweltprüfung der HPlVO und den damit verbundenen hohen
Abstraktions- bzw. geringen Detaillierungsgrad sowohl der zu prüfenden Planinhalte wie
auch der möglichen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht.
1
2
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013
(BGBl. I S. 2749) geändert worden ist.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. Dezember 1996, das zuletzt durch Anlage 3 Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember
2013 (HmbGVBl. S. 484) geändert worden ist.
Altenwerder-West
Seite - 2 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
1.1.3
Alternativenvergleich
Nach Artikel 5 Absatz 1 der SUP-Richtlinie sind „vernünftige Alternativen, die die Ziele und
den geographischen Anwendungsbereich des Plans oder Programms berücksichtigen“ zu
ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. „Vernünftig“ sind Alternativen, die die grundlegenden Ziele der beabsichtigten Planung, nämlich die Verfügbarmachung von in jeglicher
Hinsicht geeigneten Flächen für die Hafenplanung, im behördlichen Planungsraum rechtlich
und praktisch erreichen können, wobei in geringem Umfang Zielabweichungen hinnehmbar
sind.
Eine regelrechte Alternativenprüfung findet im Rahmen des Umweltberichts nicht statt, da die
Eignung und Verfügbarkeit alternativer Flächen bereits im Vorfeld geprüft wurde. Die
politische und wirtschaftliche Prüfung der HPA innerhalb der Begründung zur HPlVO im
Kap. 4.2 „Flächenalternativen“ dokumentiert, dass aufgrund des spezifischen Bedarfs
denkbare Standortalternativen und Kapazitäts- (Größen-)Alternativen nicht vernünftig sind.
Mit einer Nutzungsverdichtung im bestehenden Hafennutzungsgebiet lassen sich die
angefragten Flächengrößen nicht erreichen.
Die überprüften, denkbaren Standortalternativen mussten aufgrund anderer vordringlicherer
Planungen (Erweiterung des Containerterminals im Bereich der Westerweiterung des
Petroleumhafens, „Central Terminals“ im mittleren Freihafen mit Wasseranbindung), bereits
stark belasteter Verkehrsanbindung und lärmempfindlicher angrenzender Nutzungen (Fläche
am Reiherstieg in der Nähe zu Wohngebiet und Krankenhaus) sowie zu geringer Größe bis
ca. 10 ha (Fläche am Reiherstieg, Fläche am Moorburger Bogen südlich der Raffinerieanlagen von Holborn und östlich der Entwässerungsfelder, Fläche westlich des Grüngürtels
an der Altenwerder Hauptstraße) ausscheiden.
Da für die zu schaffenden hafenbezogenen Gewerbe- und Logistikflächen in möglichst
kurzer Entfernung zu bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals mit einer
Mindestgröße von mehr als 3,5 ha im Hafennutzungsgebiet keine ausreichende Flächenkapazität zur Verfügung steht, ist das Hafennutzungsgebiet entsprechend zu erweitern. Die
Anforderungen, die dabei an die Flächen gestellt werden (Nähe zu bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals, gute verkehrliche Anbindung an das vorhandene
Hafengebiet und relativ schnelle Bereitstellung), können nur zwei Flächen im Hafenerweiterungsgebiet erfüllen. Neben der Fläche Altenwerder-West ist hier nur die ca. 1 km
südöstlich gelegene (östlich der BAB 7) sogenannte „Löffelfläche“ als Alternative zu
betrachten (s. Abbildung 1).
Die „Löffelfläche“ erfüllt ebenso wie die Fläche Altenwerder-West alle rechtlichen Grundlagen, grenzt dabei direkt an das Hafennutzungsgebiet und könnte auch in einem relativ
kurzen Zeitrahmen zur Verfügung stehen. Die Fläche grenzt direkt an das Containerterminal
Altenwerder an und ist auch wasserseitig angebunden. Derzeit ist sie durch den „Erdwall“
Altenwerder, der als Naherholungsraum der Moorburger Bevölkerung dient und zugleich eine
abschirmende Funktion zum Containerterminal besitzt (Planfeststellungsbeschluss für die
vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke in Altenwerder) sowie durch die
Entwässerungsfelder „Ellerholz““ gekennzeichnet. Durch hervorragende Infrastrukturanschlüsse an die Seeschifffahrtsstraße, das Bahnnetz sowie die Autobahnen stellt sie damit
aber die einzige Option für einen weiteren neuen wasserangebundenen Hafenteil dar. Vor
dem Hintergrund der zu erwartenden Umschlagmengen ist die Aufrechterhaltung dieser
Altenwerder-West
Seite - 3 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Flächenreserve die einzige Chance, auch langfristig die Entwicklungsfähigkeit des
Hamburger Hafens in diese Richtung zu garantieren. Die „Löffelfläche“ unterscheidet sich im
Hinblick auf das Nutzungspotenzial für unmittelbar wasserseitigen Umschlag wesentlich von
der Fläche Altenwerder-West. Sie wäre für eine nicht wasserumschlagsbezogene Nutzung
vergeudet. Für die aktuell nachgefragten hafenbezogenen Gewerbe- und Logistikflächen
kann die „Löffelfläche“ daher aus Gründen der Flächenvorsorge nicht als Alternative zu der
Fläche Altenwerder-West betrachtet werden. Daher wird auf eine detaillierte Alternativenprüfung verzichtet.
Abbildung 1: Lage und Ausdehnung der „Löffelfläche“
1.1.4
Verfahrensschritte der SUP
Die SUP ist ein unselbständiger Teil des Verfahrens zur Aufstellung der HPlVO; sie wird also
in die einzelnen Schritte der Planungsverfahren integriert.
Wie Abbildung 2 zeigt, sind zentrale formelle Anforderungen der SUP die Erörterung und
Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) unter Beteiligung der für Umwelt- und
Gesundheitsbelange zuständigen Behörden, die Erstellung eines Umweltberichts zum
Entwurf der HPlVO und die Einstellung dieses Umweltberichts in das Verfahren zur
Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit bei der Aufstellung der HPlVO.
Die eingegangenen Einwendungen aus den Stellungnahmen der SUP-Behördenbeteiligung
(9. Februar bis 9. März 2015) wurden bereits in den vorliegenden Umweltbericht
eingearbeitet.
Altenwerder-West
Seite - 4 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Abbildung 2: Ablauf SUP-Verfahren (aus: BALLA et al. 2009)
1.2
1.2.1
Kurzdarstellung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West
Ziele und Anlass
Das Hafengebiet des Hamburger Hafens gliedert sich in das Hafennutzungsgebiet und das
Hafenerweiterungsgebiet.
Zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Hafens aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen verfolgt die Hamburg Port Authority (HPA) das Ziel, einen Teil des
Hafenerweiterungsgebiets Zone II (Altenwerder-West), das bereits 1982 im Hafenentwick-
Altenwerder-West
Seite - 5 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
lungsgesetz (HafenEG) für eine zukünftig geplante Hafennutzung dargestellt wurde, in ein
Hafennutzungsgebiet umzuwandeln (s. Abbildung 3).
Abbildung 3: Darstellung der Hafenerweiterungsgebiete, des Untersuchungsraums der SUP
(schwarz), und des Plangebiets des Entwurfs der Hafenplanungsverordnung (rot), verändert
nach Anlage 1 a zu § 2 Abs. 2 HafenEG
Der Bedarf für die zukünftige Nutzung des Hafenerweiterungsgebiets begründet sich durch
die weiterhin hohe Nachfrage nach hafenbezogenen Gewerbe- und Logistikflächen in möglichst kurzer Entfernung zu bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals. Insbesondere größere Flächen von jeweils über 5 ha ohne den Anspruch einer direkten
Wasseranbindung werden immer häufiger nachgefragt. Gerade solche Flächen können aber
im Hafenzusammenhang nur noch in geringem Umfang angeboten werden. Um sicherzustellen, dass lukrative Ansiedlungsvorhaben zugunsten des Hafenstandorts entschieden
werden können und um somit die Wettbewerbsposition des Hamburger Hafens zu erhalten
und weiter zu stärken, ist die Entwicklung zusätzlicher Flächen erforderlich.
Die Vorbereitungsmaßnahmen (Aufhöhung und Bodengewinnung) wurden bereits Mitte der
70er Jahre mit der Aufspülung des Geländes abgeschlossen. Das Altenwerder Spülfeld
wurde damals mit Sanden und Schluffen (Sande dominierend) aufgespült.
Nun wird eine HPlVO erarbeitet, die das Hafenerweiterungsgebiet rechtlich in das Hafennutzungsgebiet überführt.
Altenwerder-West
Seite - 6 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
1.2.2
Wesentliche Inhalte
Die Mindestinhalte der notwendigen HPlVO ergeben sich grundsätzlich aus den Vorgaben
der §§ 4, 6 und 7 des HafenEG.
So legt eine HPlVO die zulässigen Nutzungen sowie die Nutzungsbeschränkungen, die auch
der Umweltvorsorge Rechnung tragen, fest. Grundsätzlich sind nur Nutzungen durch
Hafenverkehr, den hafengebundenen Handel und durch Hafenindustrie zulässig. Die HPlVO
dient dazu, die Flächen, die für Hafenzwecke nutzbar sind, auch für diese Zwecke zur
Anwendung zu bringen und somit effizient mit der knappen Flächenressource umzugehen.
Das gesamte ca. 44,4 ha große PG wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1. HafenEG, mit dem Ziel
bedarfsgerecht nutzbare Hafenflächen bereitzustellen, als Nutzungszone „Hafenzwecke“
ausgewiesen. Mit dieser Nutzungszone werden grundsätzlich Nutzungen zu sämtlichen
Hafenzwecken im Sinne von § 1 Abs. 4 HafenEG ermöglicht.
Die HPlVO legt im § 5 außerdem folgende Nutzungseinschränkungen fest (s. auch
Abbildung 4):
„(1) Die mit „A“ bezeichneten Flächen sind Übergangszonen, die zur Landschaftsgestaltung
als Freiräume nicht genutzt oder bebaut werden dürfen und die als Kulturlandschaft der
heimischen Natur erhalten werden sollen.“
Innerhalb dieser ca. 6 ha großen Fläche entlang der Süd- und Westgrenze des PG soll die
Kulturlandschaft der heimischen Natur erhalten bleiben. Dieser Randstreifen soll als natürliche Übergangszone zwischen dem zukünftig baulich zu nutzenden Areal und dem Grünzug
entlang der Alten Süderelbe fungieren. Die Übergangszone umfasst zum großen Teil baumbestandene Flächen, die den unmittelbaren Blick auf den neuen Hafenteil teilweise
verdecken. Mit der zu erhaltenden Gehölzkulisse wird die Gliederungs- und Verbindungsfunktion der Grünachse für den Raum Süderelbe fortgeführt.
„(2) 10 vom Hundert der Fläche sind mit heimischen standortgerechten Laubbäumen und
Sträuchern zu begrünen und naturnah zu belassen. Dieses gilt nicht für die mit „A“
bezeichneten Flächen.“
Um das Orts- und Straßenbild innerhalb des zukünftigen Hafenteils zu begrünen und Trittsteinbiotope zur Überbrückung der hafengewerblich geprägten Umgebung zu schaffen, ist
vorgesehen, 10 % der Flächen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen und
Sträuchern zu bepflanzen, der Sukzession zu überlassen oder als Offenland extensiv zu
pflegen. Der Grünzug (A) ist nicht in den 10 %-Flächenanteil einzubeziehen.
„(3) Auf den mit „B“ bezeichneten Flächen dürfen bauliche Anlagen aus Lärmschutzgründen
keine nach Süden oder Südwesten weisenden Öffnungen (wie Ladetore, Lüftergitter o. ä.)
haben.“
Für diese ca. 3,1 ha große Fläche wird eine Anordnung baulicher Anlagen auf dem südlichen
und südwestlichen Teil des Planungsgebiets vorgeschrieben, so dass zum einen die hafenbetriebliche Geräuschentwicklung in Richtung der angrenzenden Wohnnutzungen vermieden
Altenwerder-West
Seite - 7 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
wird und zum anderen die baulichen Anlagen abschirmend gegenüber Geräuschen aus dem
nördlichen Bereich wirken.
„(4) Auf den mit „C“ bezeichneten Flächen dürfen keine bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen liegen und keine Gebäude errichtet werden.“
Am westlichen Rand wird der mit „C“ bezeichnete Streifen von 15 m Breite (ca. 0,4 ha) frei
von Baukörpern und deren Abstandsflächen gehalten. Damit wird die Bahnanbindung als
Option, insbesondere für den Fall einer weiteren südlichen Hafenerweiterung, gewährleistet.
Eine bahnseitige Erschließung des PG selbst ist zunächst nicht vorgesehen.
„(5) Für das Plangebiet wird zur Begrenzung der Lärmemissionen in der Nachtzeit ein
immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel von maximal 60 dB(A)/m²
(Ermittlungsmethode DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999) festgesetzt.“
Ohne diese Einschränkung entsprechen die Flächen, die uneingeschränkten Hafenzwecken
dienen sollen, aus lärmtechnischen Gesichtspunkten einem Gebiet, das in Anlehnung an die
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) tags und nachts einen Immissionsrichtwert von 70 dB(A) analog Industriegebieten einhalten soll. Das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN & DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015)
machte deutlich, dass für die maximal vorstellbare Ausnutzung des Flächenangebots eine
Lösung der Lärmproblematik gegenüber der am Moorburger Elbdeich und insbesondere an
der Hohenwischer Straße vorhandenen sensiblen Nutzungen (Wohnbebauung in einem
Dorf-/ Mischgebiet) zu schaffen ist.
Die künftig hafenbezogen geprägte Nutzungsstruktur des Planungsraums würde bei einem
Immissionsrichtwert von 70 dB(A) dazu führen, dass die dadurch erzeugten Geräusche,
zumindest während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) zu einer Erhöhung des Mittelungspegels für die Gesamtlärmbelastung in der unmittelbaren Umgebung des Planungsraums
beitragen. Durch den geringen Abstand der neuen Hafenflächen des PG zu den westlich und
südlich außerhalb liegenden sensiblen Nutzungen entlang des Moorburger Elbdeichs und
der Hohenwischer Straße (250 m bis 600 m) wäre davon auszugehen, dass in diesen
Bereichen die orientierend herangezogenen Richtwerte nach TA Lärm zur Nachtzeit nicht
eingehalten werden. Um zu gewährleisten, dass diese Richtwerte eingehalten werden, sieht
die HPlVO unter § 5 Abs. 3 und 4 die Regelungen vor, in dem im Verordnungsplan mit „B“
gekennzeichneten Bereich (s. Abbildung 4) die Lärmöffnungen in die Richtung der sensiblen
Nutzungen zu untersagen sowie den maximalen Schallrichtwert in der Nachtzeit auf
60 dB(A)/m² zu beschränken.
Altenwerder-West
Seite - 8 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Abbildung 4: Auszüge aus dem Verordnungsplan-Entwurf (Stand 28.10.2014)
1.2.3
1.2.3.1
Beziehungen zu anderen Plänen und Verordnungen
Bauleitplanung
Das Gebiet des Hamburger Hafens entsprechend der Grenzziehung durch das HafenEG
unterliegt nicht den Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB). Es ist Gegenstand einer
Sonderplanung im Sinne des § 5 Abs. 4 BauGB. Dementsprechend wurden im Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH 1997a) die Darstellungen des
Hafengebiets nach den Grenzen des HafenEG (Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet) nachrichtlich übernommen. Die HPlVO widerspricht somit nicht den Aussagen des
Flächennutzungsplans.
Neben dem Flächennutzungsplan gibt es zwei fortgeltende Baustufenpläne von 1961
(Baustufenplan Altenwerder-Moorburg und Baustufenplan Francop), die Aussagen zum
Hafenerweiterungsgebiet treffen. Beide stellen das PG baurechtlich gesehen als Außengebiet dar. Diese bauplanerische Festsetzung steht nicht im Widerspruch zum HafenEG.
1.2.3.2
Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (1997, 2013)
Im Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz werden die landschaftsplanerischen Vorgaben für das Untersuchungsgebiet (künftig nur noch „UG“) der SUP (s.
Abbildung 5, S. 13) definiert. Es liegt in der Form eines gemeinsamen Erläuterungsberichts
von 1997 sowie als Karten mit dem Stand vom April 2013 vor.
Altenwerder-West
Seite - 9 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Derzeit wird das Landschaftsprogramm aktualisiert und an die neuen Anforderungen durch
die Novellierungen der Bundes- und Landesnaturschutzgesetze angepasst.
Grundsätzlich gilt: „Das Landschaftsprogramm mit seinen Entwicklungszielen gilt auch im
Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes. Die dargestellten Anforderungen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege treten dort zurück, wo die Verwirklichung von
Hafenentwicklungszielen dies erforderlich machen.“ (FHH 2013a).
Folgende Darstellungen nimmt die Karte des Landschaftsprogramms für das UG der SUP
vor. Hierbei differenziert das Landschaftsprogramm unterschiedliche „Milieus“. Milieus sind
die zentralen flächenbezogenen Planungskategorien des Landschaftsprogramms. Die
Darstellungen des LaPro und der Karte Arten- und Biotopschutz werden hier für das
eigentliche, nur 44,4 ha große PG und die für das gesamte ca. 263 ha große UG (s.
Abbildung 5) jeweils getrennt aufgeführt, wobei es folglich zu Doppelungen kommt.
Plangebiet
Milieus
• Vordeichsflächen (ggf. minimale Überlappung mit PG am Nord- bzw. Ostufer der Alten
Süderelbe)
•
Naturnahe Landschaft (gesamtes PG)
•
Altablagerung (gesamtes PG)
Milieuübergreifende Funktionen
• Freiraumverbund: Landschaftsachse (quert das PG von Nordwesten nach Südosten)
•
Freiraumverbund: 2. Grüner Ring (quert das PG in Parallellage zur Landschaftsachse
•
Naturhaushalt: Entwicklungsbereich Naturhaushalt
Schutzgebiete
• Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (äußerster Südrand des PG)
Die Karte Arten- und Biotopschutz3 (AuBS) von 2013 mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms und weist
folgende Biotopentwicklungsräume im PG aus:
•
Dünen, Heiden und andere Trockenbiotope (gesamtes PG)
•
Auenbereiche tidebeeinflusster Gewässer (ggf. minimale Überlappung mit PG am Nordbzw. Ostufer der Alten Süderelbe)
•
Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (äußerster Südrand des PG)
Gesamtes Untersuchungsgebiet (UG)
Milieus
• Gewässerlandschaft (Flutbrack bei Hohenwisch)
3
ursprünglich Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997
Altenwerder-West
Seite - 10 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
•
Tidegewässer (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet)
•
Vordeichsflächen (Niederungsbereiche um Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet)
•
Naturnahe Landschaft (PG)
•
Wald (Gehölzbestände zwischen Eisenbahntrasse, Waltershofer Straße und BAB 7)
•
Landwirtschaftliche Kulturlandschaft (Grünland- und Obstbauflächen im Süden und
Westen des UG)
•
Dorf (Siedlungsflächen an Deichlinie am Süd- und Westrand des UG)
•
Gewerbe/ Industrie und Hafen (nördlich an PG angrenzendes Gewerbegebiet)
•
Altablagerung (PG)
•
Autobahn und autobahnähnliche Straße (BAB 7 am Ostrand des UG)
•
Sonstige Hauptverkehrsstraße (Waltershofer Straße, Hohenwischer Straße, Moorburger
Elbdeich)
•
Gleisanlagen, oberirdisch (im Osten des UG parallel zur BAB 7)
Milieuübergreifende Funktionen
• Freiraumverbund: Landschaftsachse (quert das UG von Nordwesten nach Südosten
etwa der Grenze der Hafennutzung folgend)
•
Freiraumverbund: 2. Grüner Ring (quert das PG in Parallellage zur Landschaftsachse,
etwa im Zentrum nach Süden ausfallend, weitere Signatur entlang Deichlinie)
•
Freiraumverbund: Grüne Wegeverbindung (entlang Deichlinie)
•
Naturhaushalt: Entwicklungsbereich Naturhaushalt (PG, nördlich angrenzendes Hafennutzungsgebiet)
•
Landschaftsbild: Schutz des Landschaftsbildes (Bereich um Mahlbusen, Hohenwisch)
Schutzgebiete
• Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (äußerster Südrand des PG)
•
Wasserschutzgebiet (Zone III des WSG „Süderelbe/ Harburger Berge“ südlich an PG
grenzend)
Die Karte Arten- und Biotopschutz4 (AuBS) weist folgende Biotopentwicklungsräume im UG
aus:
•
Tidebeeinflusste Gewässer (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet)
•
Auenbereiche tidebeeinflusster Gewässer (Niederungsbereiche von Alter Süderelbe und
Hohenwischer Schleusenfleet)
•
Stillgewässer (Flutbrack im Südwesten des UG)
•
Grünland (UG zwischen Alter Süderelbe, Hohenwischer Schleusenfleet und Deichlinie)
4
ursprünglich Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997
Altenwerder-West
Seite - 11 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
•
Dünen, Heiden und andere Trockenbiotope (entspricht in etwa den Abgrenzungen des
PG)
•
Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder (zwischen Waltershofer
Straße und BAB 7)
•
Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen (Obstbau im Südwesten des UG)
•
Dörfliche Lebensräume mit artenreichen Biotopelementen, wie Hecken, Knicks, Tümpeln,
Ruderalflächen, Gehölzbeständen, Bäumen und Wiesen bei hohem Anteil von Grünflächen (Straßendörfer entlang Deichlinie im Süden des UG)
•
Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen (nördlich an PG grenzendes Hafennutzungsgebiet)
•
Autobahnen (BAB 7 am Ostrand des UG)
•
Gleisanlagen (im Osten des UG)
•
Biotopentwicklungsräume mit Altablagerungen (entspricht in etwa den Abgrenzungen des
PG)
•
Verbindung der Biotoptypen der Elbenebenflüsse, Elbarme und ehemalige
Vordeichflächen mit der Tideelbe (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet)
•
Landschaftsschutzgebiet „Moorburg“ (etwa entlang des Südrands des PG)
Die Entwicklungsziele des Landschaftsprogramms sowie des Arten- und Biotopschutzes
werden im Kap. 2 erfasst und deren Berücksichtigung dokumentiert.
1.2.3.3
Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004) und Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP)
In dem LEK für den Süderelberaum, dessen Untersuchungsgebiet das UG der vorliegenden
SUP einschließt, finden eine Bestandsaufnahme und Bewertung, eine Darstellung von
Vorhaben sowie eine gesamträumliche Konfliktanalyse statt. In einem zweiten Teil wurde ein
Handlungs- und Maßnahmenkonzept ausgearbeitet, dessen Entwicklungsziele in Kap. 2.1.10
eingearbeitet wurden. Die Daten der Bestandsaufnahme und -bewertung wurden innerhalb
der SUP weitgehend ausgewertet und flossen in die Bestandsdarstellungen ein.
Parallel zum LEK wurde von der Landschaftskammer in Zusammenarbeit mit der Behörde
für Wirtschaft und Arbeit die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) erarbeitet. Als
Grundlage für die Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge der beiden Entwicklungskonzepte wurde ein gemeinsames Leitbild formuliert, das im Jahr 2005 vom Hamburger
Senat beschlossen wurde (HAMBURGER SENAT 2005). Das gemeinsame Leitbild von LEK und
AEP wird im Folgenden zitiert:
•
Der Kulturlandschaftsraum Süderelbe wird für den Obstbau, die Erholungsnutzung
und den Erhalt natürlicher Ressourcen gesichert und entwickelt
•
Dies beinhaltet insbesondere den Erhalt und die Entwicklung
1. vorrangig der agrarwirtschaftlich nutzbaren Flächen zur dauerhaften Sicherung der
obstbaulichen und landwirtschaftlichen Produktion
Altenwerder-West
Seite - 12 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
2. der dörflichen Milieus
3. der Erholungsfunktionen und deren Attraktivität für Erholungssuchende
4. einer übergeordneten naturräumlichen Vernetzung (u. a. durch eine weitere Entwicklung des Raumes der Alten Süderelbe als Nebenelbelinie und Vernetzung der
Alten Süderelbe mit der Elbe) und eines kleinräumigen Biotopverbundes durch
naturschutzfachliche und produktionsverträgliche Kompensationsmaßnahmen
Die Ziele des gemeinsamen Leitbilds von LEK und AEP wurden im Kap. 2 erfasst und deren
Berücksichtigung dokumentiert.
Im Folgenden werden die Darstellungen der Karte 9 „Landschaftsplanerisches Leitbild“ zum
LEK für das eigentliche PG und die für das gesamte UG jeweils getrennt aufgeführt, wobei
es folglich zu Doppelungen kommt:
Plangebiet
• Hafenerweiterungsgebiet Zone I und Zone II (gesamtes PG)
•
Schwerpunkträume des gesamträumlichen, übergeordneten Leitbildes (kleinflächig am
äußersten Süd- und Südwestrand sowie im Südosten des PG)
•
Landschaftsplanerische Ziele im Bereich des Hafenerweiterungsgebietes; die Ziele treten
dort zurück, wo die Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen nach Maßgabe des
HafenEG dies erforderlich macht
Gesamtes Untersuchungsgebiet
Vorschläge für den Erhalt und die Entwicklung von Bereichen im gesamträumlichen Zusammenhang
• Erhalt der Landschaftsfenster im besiedelten Bereich (an mehreren Stellen der Deichlinie)
•
Entwicklung der Bereiche des 2. Grünen Ringes (Verbesserung der Wegeverbindungen,
landschaftliche Aufwertung) (s. Kap. 1.2.3.2)
Vorschläge für den Erhalt, die Entwicklung von Bereichen bezogen auf den gesamten,
einzelnen Teilraum
• Freihaltung insbesondere dieser gekennzeichneten Räume von Bebauung (im äußersten
Westen des UG westlich der Hohenwischer Straße)
•
Erhalt der typischen Siedlungsstruktur einschließlich des charakteristischen Siedlungsgrüns, Schwerpunkte des Kulturlandschaftsschutzes (Bereich „Gutsbrack“ im äußersten
Westen und im Bereich des Pferdehofs am Moorburger Elbdeich 371 im Süden des UG)
Geplante Eingriffsvorhaben
• Verkehrsknotenpunkt (Waltershofer Straße/ Vollhöfner Weiden)
•
Hafenerweiterungsgebiet Zone I und Zone II (nahezu gesamtes UG mit Ausnahme der
Verkehrsachsen)
•
Landschaftsplanerische Ziele im Bereich des Hafenerweiterungsgebietes; die Ziele treten
dort zurück, wo die Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen nach Maßgabe des
HafenEG dies erforderlich machen
Altenwerder-West
Seite - 13 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Vorhandene Gewässer
• Alte Süderelbe, Hohenwischer Schleusenfleet
1.2.3.4
Landschaftsschutzgebiet Moorburg
Im Südosten des PG findet eine Überlagerung von PG und Landschaftsschutzgebiet (LSG)
„Moorburg“ (HH-2043) statt (s. Abbildung 5).
Die Schutzgebietsverordnung (LSG-VO) soll im laufenden Verfahren der HPlVO dahingehend geändert werden, dass der im PG liegende Bereich des LSG aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird.
C
B
A
A
A
Abbildung 5: Lage des Plangebiets (rot gestrichelt umrandete Fläche) mit den in § 5 HPlVO
festgelegten Flächen für Nutzungseinschränkungen (gelbe Umrandung, s. Kap. 1.2.2) im Untersuchungsgebiet (schwarz gestrichelt umrandete Fläche) und Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Moorburg“ (grün umrandete Fläche)
1.2.3.5
Weitere Schutzgebiete
Eine Überlagerung des PG mit weiteren Schutzgebieten liegt nicht vor, jedoch stellt die Alte
Süderelbe im UG die Grenze zur Schutzzone III des Wasserschutzgebiets (WSG) „Süderelbemarsch/ Harburger Berge“ dar, so dass nur wenige Meter Uferzone das Hafenerweiterungsgebiet vom WSG trennen (s. dazu Abbildung 7 und Bestandsdarstellung und bewertung des Schutzguts Wasser in Kap. 3.4).
Altenwerder-West
Seite - 14 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Es liegen keine weiteren Schutzgebiete innerhalb des UG. Aufgrund der Entfernung des PG
von mindestens einem Kilometer zu anderen Schutzgebieten und fehlender Wirkungspfade
mit derartiger Reichweite können Beeinträchtigungen der Schutzziele durch die Überführung
des PG in das Hafennutzungsgebiet ausgeschlossen werden. Die nächstgelegenen Schutzgebiete und ihre jeweilige Mindestentfernung zum PG werden im Folgenden nachrichtlich
aufgeführt.
•
LSG „Neugraben“
ca. 0,9 km südlich
•
Vogelschutzgebiet (VSG) „Moorgürtel“
ca. 1 km südlich
•
Naturschutzgebiet (NSG) „Moorgürtel“
namigem VSG)
ca. 1 km südlich (deckungsgleich mit gleich-
•
NSG „Finkenwerder Süderelbe“
ca. 2,4 km nordwestlich
•
NSG „Westerweiden“
ca. 2,9 km nordwestlich
•
FFH-Gebiet „Fischbeker Heide“
ca. 3,9 km südlich
1.3
Untersuchungsgebiet der SUP
Da die Umweltauswirkungen in ihrer gesamten räumlichen Reichweite zu ermitteln und zu
beschreiben sind, reicht das UG über die Abgrenzungen des PG des Entwurfs der HPlVO
hinaus (s. Abbildung 5). Somit liegt das lediglich 44,4 ha große PG in dem ca. 263 ha großen
UG eingebettet und schließt die Dörfer an der westlich und südlich des PG verlaufenden
Deichlinie entlang der Hohenwischer Straße und des Moorburger Elbdeichs mit ein. Folglich
waren die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/ menschliche Gesundheit
(einschließlich Erholung) und Landschaft aufgrund der Fernwirkung von Lärmemissionen
und optischen Beeinträchtigungen ausschlaggebend für die Abgrenzung des UG.
2.
Ziele des Umweltschutzes
Nach § 14g Abs. 2 Nr. 2 UVPG muss der Umweltbericht zur SUP eine „Darstellung der für
den Plan oder das Programm geltenden Ziele des Umweltschutzes sowie der Art, wie diese
Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms
berücksichtigt wurden“ enthalten. Es gibt zahlreiche Umweltziele, die im europäischen (z. B.
Wasserrahmen-Richtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), nationalen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch) oder raumplanerischen Kontext (Landschaftsprogramm)
Bestand haben.
Altenwerder-West
Seite - 15 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
2.1
Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes
Im Folgenden werden diejenigen Umweltziele aufgeführt, die für die Auswirkungen der
HPlVO in irgendeiner Weise relevant sein könnten und ausreichend konkret formuliert sind.
Auf die Aufführung der Inhalte von Bundesgesetzen wurde verzichtet, sobald Landesgesetze
konkretere Umweltziele formulieren. Verschiedene „Quellen“ geben zum Teil ähnliche
Umweltziele vor, eine Zusammenfassung ist jedoch aufgrund teilweise unterschiedlicher
Geltungsbereiche bzw. Flächenbezüge nicht sinnvoll, weshalb es zu scheinbaren
Wiederholungen kommen kann.
2.1.1 Baugesetzbuch (BauGB)
• Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
• Nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt
und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und des Klimas
• Verringerung einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch Wiedernutzbarmachung
von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung
• Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß (Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung: Reduzierung des Flächenverbrauches von
heute ca. 113 ha/ Tag auf 30 ha/ Tag im Jahr 2020)
• Berücksichtigung der biologischen Vielfalt
• Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)
• baukultureller Erhalt und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
2.1.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
• allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
• Schutz von bestimmten Biotopen
• Schutz von Arten und Lebensräumen der FFH-Richtlinie
• Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft
• Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas
• Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
(Eingriffsregelung)
• Entwicklung der Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbund)
2.1.3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren,
erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen)
• Einhaltung der Grenz- und Richtwerte bei Luft- und Lärmimmissionen
• Einhaltung der Abstandswerte zu sensiblen Nutzungen
Altenwerder-West
Seite - 16 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
2.1.4
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV)
Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen
Erhalt der Funktionen des Bodens insbesondere:
- als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,
- als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),
- als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
- als Standorte für Rohstofflagerstätten,
- für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen
Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen
Pflicht zur Sanierung von Altlasten
Einhalten der Werte der BBodSchV zur Sicherstellung von Nutzungsverträglichkeiten
2.1.5
•
•
•
•
•
•
•
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hamburgisches Wassergesetz (HWaG),
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses
Unterlassen von vermeidbaren Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen der
Gewässer und der direkt von ihnen abhängigen Landökosystemen und Feuchtgebieten
im Hinblick auf deren Wasserhaushalt
Sicherung (ggf. Wiederherstellung und Verbesserung) des Wasserrückhaltevermögens
und der Selbstreinigungskraft der Gewässer
Verhütung von Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden
Verhütung von Verunreinigungen des Wassers oder sonstiger nachteiliger Veränderungen seiner Eigenschaften
Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Gewässer und Verbesserung seines
Zustandes
Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte
für Pflanzen und Tiere sowie ihre Bedeutung für das Bild und den Erholungswert der
Landschaft sowie für Erholung, Freizeit und Sport
2.1.6 Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG HH)
• Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt,
insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Tier- und
Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen
Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum, das Landschaftsbild und die Erholung
der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie wegen seines wirtschaftlichen
Nutzens (Nutzfunktion)
• zeitweilige oder dauernde Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nur mit
Genehmigung der unteren Forstbehörde
• Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes
• nachhaltige Sicherung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Altenwerder-West
Seite - 17 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
2.1.7 Denkmalschutzgesetz Hamburg (DSchG HH)
• Erhaltung, Pflege und Erforschung von Denkmalen als Quellen und Zeugnisse
menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft
• Unterrichtung und Anhörung der für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen
Behörden bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die
Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können
• Einbeziehen und sinnvolle Nutzung von Denkmalen in die Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung
2.1.8 Flächennutzungsplan Hamburg (FNP HH)
• Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu
begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen
2.1.9
Landschaftsprogramm Hamburg (LaPro HH) einschließlich Karte Arten- und
Biotopschutz (AuBS)
Im Folgenden werden sämtliche im UG dargestellte „Milieus“ und „Milieuübergreifende
Funktionen“ des LaPro (FHH 1997b/ 2013a/ b) sowie „Biotopentwicklungsräume“ der Karte
Arten- und Biotopschutz unter Angabe der Lage im UG aufgelistet (s. auch Kap. 1.2.3.2) und
die entsprechenden Entwicklungsziele dargestellt. Doppelte Aufführungen von Entwicklungszielen ließen sich stellenweise deshalb nicht vermeiden, weil für unterschiedliche Milieus
gleiche Entwicklungsziele formuliert sind, sich die Raumbezüge aber unterscheiden.
Darüberhinaus sind teilweise auch die Entwicklungsziele der LaPro-Milieus und der Biotopentwicklungsräume der Arten- und Biotopschutzkarte sehr ähnlich, weisen aber teilweise
ebenfalls unterschiedliche Bezugsräume auf, was eine sinnvolle Zusammenfassung
ausschloss. Darstellungen des LaPro einschließlich der Karte Arten- und Biotopschutz, die
das PG betreffen, unmittelbar angrenzen oder sich an die vermeintlich künftige Hafennutzung richten, werden vorangestellt und in Fettdruck hervorgehoben.
•
Milieu „Tidegewässer“ (Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet)
- Erhalt und Wiederherstellung elbetypischer tidebeeinflusster Lebensräume
- Naturnahe Ufergestaltung mit Röhrichten, Auwäldern, Flachwasserzonen, Süßwasserwatten, und Strandflächen
- Rückbau von Deckwerken
- Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung des Selbstreinigungsvermögens
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Ufern und Lenkung der Freizeitnutzung unter
Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes
- Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes
•
Milieu „Vordeichsflächen“ (Niederungsbereiche um Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet)
- Extensive Grünlandwirtschaft
- Entwicklung von tidebeeinflussten Lebensräumen
Altenwerder-West
Seite - 18 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
•
Milieu „Naturnahe Landschaft“ (PG)
- Schutz und Entwicklung naturnaher, vielfältiger Flächen als Lebensraum für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere
- Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse
- Aufstellen von Pflege- und Schutzkonzepten aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes
- Steuerung der Erholungsnutzung entsprechend der Belange des Arten- und Biotopschutzes
- Schutz und Pflege des jeweiligen Landschaftsbildes
•
Milieu „Gewerbe/ Industrie und Hafen“ (nördlich an PG angrenzendes Gewerbegebiet)
- Ausreichende Durchgrünung der Gebiete, Entsiegelungen unter Beachtung des
Grundwasserschutzes
- Reduzierung von Umweltbelastungen
- Förderung von Flächenrecycling
- Aufwertung der Qualität des Arbeitsumfeldes durch Begrünungen und Freiraumgestaltungen
- Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung von einheimischen Gehölzen
- Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
- Förderung der spontanen Vegetationsentwicklung/ Ruderalflächen
•
Milieu „Altablagerung“ (PG)
- Verhinderung der von Altablagerungen ausgehenden Umweltbelastungen
- Einbindung in das Freiraumverbundsystem durch entsprechende Gestaltung und Fußund Fahrradwegeverbindungen
- Förderung von Gehölzaufwuchs, gehölzfreien Trockenbiotopen und Spontanvegetation
•
Milieu „Gewässerlandschaft“ (Flutbrack Hohenwisch)
- Schutz und Entwicklung naturnaher Gewässer und Gewässerränder
- Naturnahe Unterhaltung der Gewässer
- Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung des Selbstreinigungsvermögens
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Ufern und Lenkung der Freizeitnutzung unter
Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes
- Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes
•
Milieu „Wald“ (Gehölzbestände zwischen Eisenbahntrasse, Waltershofer Straße und
BAB 7)
- Schutz und Entwicklung naturnaher, standortgerechter Waldbestände
- Sicherung der Waldfunktionen (Erholung, Naturhaushalt, Biotope) durch forstliche
Maßnahmen
- Besonderer Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten
- Verbesserung der Erschließung und Ausstattung von Waldflächen für die Erholungsnutzung unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes
- Schutz und Pflege eines vielfältigen, standortbezogenen Landschaftsbildes
Altenwerder-West
Seite - 19 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
•
Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ (Grünland- und Obstbauflächen im Süden
und Westen des UG)
- Sicherung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächen als Grundlage für eine
dem Ressourcenschutz und den ökologischen Bedingungen Rechnung tragende
leistungsfähige Landwirtschaft
- Flächendeckende umweltverträgliche Landwirtschaft mit standortgerechtem Anbau
landwirtschaftlicher Produkte und artgerechter Tierhaltung
- Fördern extensiv genutzter Grünlandflächen auf geeigneten Standorten
- Naturnahe Graben- und Gewässerunterhaltung, Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in Uferbereichen
- Fördern und Vernetzen natürlicher Lebensräume für wildwachsende Pflanzen und
wildlebende Tiere (Knicks, Kleingewässer, Feldgehölze, Gräben, Bäume)
- Verbesserung der Erschließung von landwirtschaftlichen Gebieten unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes
- Schutz und Entwicklung typischer Kulturlandschaftsbilder und wertvoller Einzelelemente
•
Milieu „Dorf“ (Siedlungsflächen an Deichlinie am Süd- und Westrand des UG)
- Erhalt und Entwicklung der dörflich geprägten Siedlungs- und Freiraumstrukturen
(Gärten, Obstwiesen, Grünland, Hecken, Zäune, Dorfteiche, Bäume)
- Schonende bauliche Entwicklung, dem Siedlungscharakter entsprechende Einbindung
von Bebauung in das dörfliche Erscheinungsbild
- Gestaltung von Siedlungsrändern als Begrenzung zum offenen Landschaftsraum
•
Autobahn und autobahnähnliche Straße (BAB 7 am Ostrand des UG)
- Minimierung der Barrierewirkung der Verkehrstrassen
- Entwicklung ausreichender Querungsmöglichkeiten der Trassen für Fußgänger
- Zonen für Schutzgrün in ausreichender Breite
- Begrünung von Lärmschutzwänden
- Anlage eines Vegetationsverbundes entlang der Verkehrswege
•
Milieu „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ (Waltershofer Straße, Hohenwischer Straße,
Moorburger Elbdeich)
- Reduzierung der Umweltbelastung (Luft, Lärm) und Barrierewirkung
- Sicherung und Wiederherstellung der städtischen Nutzungsvielfalt des Straßenraums
als öffentlicher Freiraum
- Anlage eines Vegetationsverbundes entlang der Verkehrswege
- Entsiegelung unter Beachtung des Grundwasserschutzes
•
Milieu „Gleisanlagen, oberirdisch“ (im Osten des UG parallel zur BAB 7)
- Umweltfreundliche Pflege und Unterhaltung von Gleisanlagen und deren Randbereiche
- Anlage eines Vegetationsverbundes entlang der Verkehrswege
- Erhalt begrünter Flächenanteile
Altenwerder-West
Seite - 20 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
•
Milieuübergreifende Funktion „Landschaftsachse“ (quert das UG von Nordwesten
nach Südosten etwa der Grenze der Hafennutzung folgend)
- Erhalt und Entwicklung der Landschaftsräume als Freiflächen für Freizeit und Erholung, als ökologische Ausgleichsräume, als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
sowie als stadtgliedernde Elemente
- Ausbau durchgängiger Grünzonen von der inneren Stadt bis in die großflächigen
Landschaftsräume
- Erhalt und Entwicklung vielfältiger Freiraumarten und -qualitäten
•
Milieuübergreifende Funktion „Grüne Ringe“ (quert das PG in Parallellage zur
Landschaftsachse, etwa im Zentrum nach Süden ausfallend, weitere Signatur
entlang Deichlinie)
- Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des
Thematischen Entwicklungsplans
- Schließung der Lücken im Grünen Ring
- Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten
•
Milieuübergreifende Funktion „Entwicklung Naturhaushalt“ (PG, nördlich angrenzendes Hafennutzungsgebiet)
- Vorrangige Wiederherstellung von Mindestqualitäten für Boden, Wasser, Klima/ Luft
- Vordringliche Unterstützung und Entwicklung noch erhaltener Bodenfunktionen, Vornahme von Regenerations- und Verbesserungsmaßnahmen zum aktiven Bodenschutz
bei Einzelvorhaben
- Vorrangige Überprüfung und ggf. Sanierung der Bodenbelastungen bei empfindlichen
Nutzungen im Rahmen der Prioritäten des Flächensanierungsprogramms, soweit
erforderlich Auflagen oder Empfehlungen für die Bewirtschaftung
- Sicherung und Entwicklung des Wasserhaushaltes u. a. durch naturnahe Umgestaltung vorhandener und Neuanlage kleinflächiger Gewässer, durch dezentrale Vorklärung und Ableitung von Niederschlagswasser
- Entsiegelungsmaßnahmen zur Verminderung der Abflussmenge von Niederschlagswasser und zur Verbesserung der allgemeinen klimatischen Bedingungen unter
Beachtung des Grundwasserschutzes
- Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung
der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen
- Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand
- Vorrangige Verbesserung der lufthygienischen Situation
•
Milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung“ (entlang Deichlinie im Süden des
UG)
- Erhalt und Herstellung störungsarmer Verbindungswege zwischen Freiräumen, Wohnund Arbeitsstätten sowie Erholungsflächen als Teile des Freiraumverbundsystems
- Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend zugänglicher Landschaftsräume
unter Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes
Altenwerder-West
Seite - 21 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
•
Milieuübergreifende Funktion „Schutz des Landschaftsbildes“ (Bereich um Mahlbusen,
Hohenwisch)
- Schützen und Pflegen dieser Landschaftsbildräume und -strukturen mit ihren jeweils
typischen Elementen
•
Biotopentwicklungsraum „Gewässer und ihre Auenbereiche“ (Alte Süderelbe und
Hohenwischer Schleusenfleet, Flutbrack im Südwesten des UG)
- Erhaltung und Wiederherstellung der charakteristischen Biotoptypen der Gewässer
und ihrer Auenbereiche
- Naturnahe Gestaltung und Pflege der Gewässer, ihrer Ufer und Auenbereiche
- Gewässerreinhaltung und Verbesserung der Wasserqualität
- Sicherung der natürlichen Selbstreinigungskraft
- Sicherung des ökologisch notwendigen Wasserstandes in allen nicht tidebeeinflussten
Gewässern
- Im Auenbereich umweltverträgliche landwirtschaftliche Bodennutzung als Grünland,
Förderung extensiver Nutzung in Teilbereichen und der Umstellung auf ökologischen
Landbau, keine Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
- Beschränkung oder Lenkung der Erholungsnutzung
•
Für die Alte Süderelbe und Hohenwischer Schleusenfleet sowie deren Auenbereiche als potenziell tidebeeinflusste Bereiche gilt zusätzlich:
- Erhaltung von alten Kaimauer-Biotoptypen
- Zurücknahme der Deichlinie und Wiederherstellung des Tideeinflusses in Teilbereichen
- Langfristig Herausnahme von Campingplätzen, Wochenendhäusern und Behelfsheimen aus Vordeichsflächen
•
Biotopentwicklungsraum „Dünen, Heiden und andere Trockenbiotope“ (PG)
- Erhaltung und Wiederherstellung von Dünen, Heiden, Trockenrasen und trockenen
Grasfluren mit Geestquellen, kleinflächig trockenem Mischwald und Gebüschen sowie
Flächen mit historischer Nutzung
- Keine Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
- Erhaltung von Quellmooren, Quellen und ihrer Wasserschüttung
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Heiden und Trockenrasen, z. B. durch Freihalten von störendem Gehölzaufwuchs, Beweidung oder Mahd sowie Verbindung/
Vernetzung von Teilflächen
- Beschränkung oder Lenkung der Erholungsnutzung
•
Biotopentwicklungsraum „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“ (nördlich an PG
grenzendes Hafennutzungsgebiet)
- Verbesserung des geringen Grünflächenanteils und der Biotopausstattung sowie
Entwicklung von Biotopen zur Verbindung/ Vernetzung
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente
- Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete Maßnahmen, wie
arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie Verringerung der Intensität der
Mahd
- Umbau oder Rückbau von verdichteten oder versiegelten Flächen zur Schaffung von
Flächen für die Biotopentwicklung
Altenwerder-West
Seite - 22 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
- Rückhaltung des Regenwassers von Dächern sowie von anderen geeigneten Flächen
und seine Versickerung zur Grundwasserneubildung
- Sanierung belasteter Flächen
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Förderung ruderaler Vegetation
- Förderung einheimischer Pflanzenarten
•
Biotopentwicklungsraum „Spülfelder und sonstige Ablagerungen“/ „Biotopentwicklungsräume mit Altablagerungen“ (PG)
- Natürliche Eigenentwicklung
- Neugestaltung der Oberfläche alter, planierter Spülfelder und Aufschüttungsflächen
zur Schaffung vielfältiger Biotopstrukturen
- Untersuchung der Beeinflussung von Biotopen und Arten infolge von Schadstoffeinträgen sowie ggf. Sanierung
•
Biotopentwicklungsraum „Grünland“ (UG zwischen Alter Süderelbe, Hohenwischer
Schleusenfleet und Deichlinie)
- Erhaltung hoher oberflächennaher Grundwasserstände im Feuchtgrünland
- Teilweise Wiedervernässung durch Anstau oder Rückbau vorhandener Entwässerungseinrichtungen im Feuchtgrünland
- Naturnahe Graben- und Gewässerunterhaltung
- Förderung der Extensivierung der Grünlandnutzung, z. B. durch späte Mahd, geringe
Beweidungsintensität, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verringerung der
Düngung
- Erhaltung und Wiederherstellung von Röhrichten, Seggenrieden, Kleingewässern oder
sonstigen naturnahen Biotopen
- Erhaltung und Pflege und ggf. Ergänzung von Knicks außerhalb großflächiger Wiesenvogelbiotope
- Anlage naturnaher Kleingewässer
- Vermehrung des Extensivgrünlandes durch Umwandlung von Ackerflächen
- Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger Sichtfreiheit für Wiesenvögel im
Marsch- und Marschrandmoorbereich durch Zurücknahme störender Anpflanzungen
•
Biotopentwicklungsraum „Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder“
(zwischen Waltershofer Straße und BAB 7)
- Pflege und Entwicklung naturnaher Laubwälder durch geeignete Maßnahmen naturnaher Waldbewirtschaftung, wie Förderung der Naturverjüngung, Erhaltung von Altund Totholz sowie Regulierung des Wildbestandes auf eine ökologisch tragbare Dichte
- Entwicklung arten- und strukturreicher Waldrand- und Binnensäume
- Erhaltung von Lichtungen, Tümpeln und Feuchtstellen
- Beschränkung oder Lenkung der Erholungsnutzung
- Pflanzung standortgerechter Baumarten
- Natürliche Eigenentwicklung unter Beachtung der Funktionsgerechtigkeit
•
Biotopentwicklungsraum „Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen“ (Obstbauflächen
im Südwesten des UG)
- Umweltverträgliche landwirtschaftliche Bodennutzung durch Förderung extensiver
Nutzung in Teilbereichen sowie Umstellung auf ökologischen Landbau
Altenwerder-West
Seite - 23 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
- Naturnahe Gestaltung und Unterhaltung von Gräben, Wettern oder anderen Gewässern
- Erhaltung und Neuschaffung naturnaher Wegränder und Ackerraine
- Erhaltung eines Brachflächenanteils
- Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Biotoptypen, wie Kleingewässer, Röhrichte oder Seggenrieder
- Erhaltung, Pflege und ggf. Ergänzung von Knicks, Feldhecken und Feldgehölzen
sowie landschaftsprägender Baumbestände
•
Biotopentwicklungsraum „Dörfliche Lebensräume mit artenreichen Biotopelementen, wie
Hecken, Knicks, Tümpeln, Ruderalflächen, Gehölzbeständen, Bäumen und Wiesen bei
hohem Anteil von Grünflächen“ (Straßendörfer entlang Deichlinie im Süden des UG)
- Erhaltung des hohen Biotop- und Grünflächenanteils
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente
sowie Entwicklung entsprechender Biotope zur Verbindung/ Vernetzung
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Obstgärten, Hecken, Bäumen, Baumreihen und
weiteren Gehölzbeständen
- Erhaltung, Pflege und ggf. Ergänzung von Knicks als kulturhistorisch bedeutsame
Biotopelemente
- naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete Maßnahmen, wie
arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie Verringerung der Intensität der
Mahd
- Rückhaltung des Regenwassers von Dächern sowie von anderen geeigneten Flächen
und seine Versickerung zur Grundwasserneubildung
- Förderung einheimischer Pflanzenarten
•
Biotopentwicklungsraum „Autobahnen“ (BAB 7 am Ostrand des UG)
- Erhaltung und Entwicklung breiter Randstreifen zur Biotopverbindung/ -vernetzung mit
hohem Blüten- und Strukturreichtum einschließlich Straßenbäumen
- Extensive Pflege der Böschungen und Randflächen sowie weiterer Betriebsflächen
- Weitere Reduzierung des Streusalzgebrauchs
- Bau von wirkungsvollen Querungsmöglichkeiten entlang von Tierwanderwegen, wie
Amphibientunnel
•
Biotopentwicklungsraum „Gleisanlagen“ (im Osten des UG)
- Erhaltung und Entwicklung breiter Randstreifen zur Biotopverbindung/ -vernetzung,
wie Böschungen und Bahndämme
- Extensive Pflege von Böschungen und Bahndämmen sowie weiterer Betriebsflächen
- Verringerung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Umwandlung von verdichteten oder versiegelten Flächen in Biotopflächen
2.1.10 Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum
In Teil B des LEK wird ein „Handlungs- und Maßnahmenkonzept“ vorgestellt, das Maßnahmen in die Handlungsfelder „Kulturlandschaft“, „Naherholung“ sowie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen“ einteilt. Die daraus resultierenden Umweltziele, auf die die
Überführung des Hafenerweiterungsgebiets Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet
Altenwerder-West
Seite - 24 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Einfluss haben könnte, werden im Folgenden aufgezeigt, wobei solche Maßnahmen fettgedruckt werden, die das PG direkt betreffen.
•
Handlungsfeld Kulturlandschaft
- Einbringen landschaftsplanerischer Anforderungen an den Kulturlandschaftsraum in
das Siedlungsentwicklungskonzept
- Entwicklung und Erhalt ortsbildprägender, ortstypischer Grünstrukturen
•
Handlungsfeld Naherholung
- Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings
- Schaffung weiterer Angebote und Attraktionspunkte für Erholungssuchende
- Ergänzung des Wegenetzes für die Erholungsnutzung
•
Handlungsfeld Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen
- Detaillierung der räumlich übergeordneten Vernetzungsstrukturen und des kleinräumigen Biotopverbundes
- Darstellung von Ausgleichspotenzialen im Süderelberaum
- Entwicklung landschaftsplanerischer Rahmenbedingungen für die Neuregelung von
Gewässern und Erarbeitung eines Konzeptes für den Erhalt und die Entwicklung der
Gräben für Teilgebiete mit raumprägenden Grabenstrukturen
- Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die weitere Entwicklung des Talraums
der Alten Süderelbe als Nebenelbelinie
- Förderung der extensiven Grünlandnutzung im östlichen Randbereich des Moorgürtels
- Aktualisierung der Planung zur zweiseitigen Wiederöffnung der Alten Süderelbe zur
Stromelbe, mit Modifizierung der Anbindung an das Mühlenberger Loch
2.2
Dokumentation der Berücksichtigung der Umweltziele
Eine umfassende Umsetzung sämtlicher bestehender Umweltziele ist mit der Überführung
des bis dato ungenutzten PG in das Hafennutzungsgebiet naturgemäß nicht möglich, da
dieser Vorgang Eingriffe in Naturhaushalt, Landschaft und Umwelt nach sich zieht.
Insbesondere können manche Umweltziele nicht erreicht werden, die - gemessen am Statusquo - auf eine Entwicklung bzw. Verbesserung von Umweltzuständen abzielen (z. B. Erhalt
und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des Thematischen
Entwicklungsplans nach dem LaPro (FHH 1997b/ 2013a/ b)). Eine Berücksichtigung von
Umweltzielen findet mit den in § 5 der HPlVO formulierten Nutzungsbeschränkungen
dennoch statt (s. auch Kap. 1.2.2):
1. Die im Verordnungsplan (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5) mit „A“ gekennzeichnete
Fläche, ein bis zu ca. 80 m breiter Streifen entlang der Südgrenze des PG, der
überwiegend Baumbestand aufweist, ist demnach Teil des Hafennutzungsgebiets,
verbleibt jedoch völlig ungenutzt (§ 5 Abs. 1 HPlVO).
2. Auf der im Verordnungsplan (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5) mit „B“ gekennzeichneten
Fläche dürfen aus Gründen des Lärmschutzes Lärmöffnungen (Ladetore, Lüftergitter
o. ä.) nur in die schallunempfindliche Richtung Nord/ Nordost (Gewerbegebiet) ausgerichtet werden (§ 5 Abs. 3 HPlVO).
Altenwerder-West
Seite - 25 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3. Außerhalb der von Bebauung und Nutzung ausgeschlossenen, im Verordnungsplan mit
„A“ gekennzeichneten Fläche, sind 10 % Flächenanteil der heimischen, standortgerechten Vegetation (z. B. durch Pflanzung heimischer Laubgehölze) vorbehalten (§ 5 Abs. 2
HPlVO).
4. Die mit „C“ gekennzeichnete Fläche (s. Abbildung 4 oder Abbildung 5) ist von Gebäuden
und deren bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen freizuhalten (§ 5 Abs. 4 HPlVO).
5. Für das Plangebiet wird aus Gründen des Lärmschutzes für die Nachtzeit ein flächenbezogener Schallleistungspegel von maximal 60 dB(A)/m² festgesetzt (§ 5 Abs. 5
HPlVO).
Das Belassen des „Grünzugs“ entlang der südlichen Hafennutzungsgrenze, der vor allem
Baumbestand, Gebüsch sowie Hochstauden- und Uferfluren enthält, hat vielfältige positive
Auswirkungen, insbesondere auf Flora, Fauna und die biologische Vielfalt. Damit werden
zahlreiche Umweltziele der meisten in Kap. 2.1 aufgeführten Quellen (ausgenommen DSchG
HH) berücksichtigt.
Innerhalb des nutzungsfrei verbleibenden Bereichs bleiben sämtliche Schutzgüter des
Naturhaushalts (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft) erhalten.
Eine Ausnahme bilden Tierarten, deren Mindestareal durch die Reduzierung des Waldbestands unterschritten wird und die hier folglich keinen ausreichend großen Lebensraum
mehr vorfinden. Daneben bewirkt der Nutzungsverzicht im bis zu 80 m breiten „Grünzug“
auch eine Verminderung zusätzlicher Beeinträchtigungen der unmittelbar mit dem Menschen
verknüpften Schutzgüter, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der
überwiegend mit Bäumen bestockte Grünzug stellt nicht nur einen Immissionsschutz für die
empfindlicheren, südlich und westlich angrenzenden Bereiche dar, sondern bildet auch einen
effektiven Sichtschutz aus diesen Richtungen, wodurch eine landschaftliche Einbindung des
wachsenden Hafennutzungsgebiets angestrebt wird.
Mit dem von Gebäuden einschließlich ihrer bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen freizuhaltenden Streifen von 15 m Breite, der sich im Westen des PG an den Grünzug anschließt
(s. Abbildung 4 oder Abbildung 5), rückt der bebaute Teil des PG vom Grünzug ab, was den
Abstand zwischen dem permanent schallemittierenden Hafengewerbe auf der einen und der
Wohnbebauung (insbesondere zum nahen Einzelgehöft „Zur Graft“) sowie ökologisch
sensiblen Bereichen auf der anderen Seite vergrößert.
Mit der eingeschränkten Schallimmission der südlich angrenzenden, naturnahen Grünlandflächen und der nächstgelegenen Wohnbebauung entlang der Hohenwischer Straße und des
Moorburger Elbdeichs (Einstufung als Dorf-/ Mischgebiet) wird vor allem der Einhaltung
immissionsrechtlicher Richtwerte Folge geleistet und die Beschallung der vorgelagerten
offenen Landschaft reduziert. Damit finden in erster Linie die Umweltziele des BundesImmissionsschutzgesetzes Berücksichtigung, die vor allem mit dem Schutzgut Mensch in
Verbindung stehen. Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaft, das über die sinnliche
Wahrnehmung des Landschaftsbilds und der Erholungsnutzung eng mit dem Schutzgut
Mensch verzahnt ist, werden auf diesem Wege ebenfalls minimiert.
Mit der durch die HPlVO reduzierten Beschallung der Alten Süderelbe, der angrenzenden
gewässerbeeinflussten Biotope sowie der Grünland- und anderen landwirtschaftlich
genutzten Flächen findet zudem eine Reduzierung der Beeinträchtigung lärmempfindlicher
Altenwerder-West
Seite - 26 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Artengruppen statt (z. B. lärmempfindliche Vogelarten und akustisch kommunizierende Tiergruppen wie Amphibien).
2.3
Voraussichtliche Entwicklung des Untersuchungsgebiets bei Nichtaufstellung
der Hafenplanungsverordnung (Prognose-Nullfall)
Bei der Betrachtung des Prognose-Nullfalls wird abgeschätzt, wie sich der Zustand der
Schutzgüter ohne die geplante Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet weiterentwickeln würde. Dieser prognostizierte Umweltzustand dient als Referenzzustand für die
zu erwartenden Umweltauswirkungen der Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet.
Der Betrachtungsradius ist dabei streng auf das UG des Umweltberichts begrenzt. Bei einer
großräumigen Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass wirtschaftspolitische Zwänge eine
regelrechte Null-Variante (d. h. Verzicht auf die Erschließung geeigneter Flächen für hafenbezogenes Gewerbe und Logistik) für den Hamburger Raum ausschließen (s. Begründung
zur HPlVO, Kap. 4 „Bedarfsbegründung, Flächenalternativen“). Weil sich mit einer Nutzungsverdichtung im Hafennutzungsgebiet nicht die notwendigen Flächengrößen erreichen lassen
und im Zuge einer Variantendiskussion andere Hafenflächen ausgeschlossen wurden (s.
Kap. 1.1.3 sowie Begründung zur HPlVO, Kap. 4.2 „Flächenalternative“), wäre der Verzicht
auf die Erschließung des PG im Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder-West sehr wahrscheinlich mit einer Inanspruchnahme von - aus Umweltsicht - wertvolleren Flächen außerhalb ehemaliger Spülfelder verbunden. Vor diesem Hintergrund wäre die Null-Variante für
das PG bei einer realistischen und umfassenden Betrachtungsweise mit einer Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Hafenerweiterungsgebiets und somit sehr wahrscheinlich
mit geringerer Vorbelastung gleichzusetzen.
Ohne Überführung des PG in ein Hafennutzungsgebiet würde die seit den 1970er Jahren in
den meisten Bereichen ungelenkt fortschreitende Sukzession weiter fortschreiten. Eine Ausnahme von der ungelenkten Sukzession bilden die wertvollen und gesetzlich geschützten
Sandmagerrasen (TMS, TMZ) im Nordwesten des PG. Sie stellen temporäre, schnell
vergängliche Sukzessionsstadien dar und existieren lediglich in der Phase zwischen vegetationsfreier Sandfläche (OAS) und den sich daraus entwickelnden trockenen Ruderalfluren
(AKT). Ihre Entstehung bzw. ihr Erhalt ist auf (nicht legitimiertes) Motocross-Fahren
zurückzuführen, wodurch der Sandboden offen gehalten und eine zunehmende
Verbuschung und anschließende Bewaldung (WPB) verhindert wird. Ohne menschliche
Eingriffe würden die Sandmagerrasen einschließlich ihrer licht- und wärmebedürftigen Arten,
die zum Teil in Hamburg als gefährdet gelten, mittelfristig von „Allerweltsarten“ verdrängt
werden. Es ist somit ungewiss, ob sich die wertvollen Pflanzenarten und Biotoptypen auch
ohne eine Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet halten würden, da eine
Fortführung der unerlaubten Motocross-Nutzung fragwürdig ist. Ohne jegliche Nutzung
würde sich entlang der etwas bodentrockeneren Nordgrenze des PG zunächst ein BirkenZitterpappel-Pionierwald, später ein Hängebirken-Eichenwald einstellen. In den etwas tiefer
liegenden Bereichen mit frisch-feuchtem Boden hat sich bislang kaum eine Gehölzart unter
die Pionier-Baumart Silber-Weide (Salix alba) gemischt. Die natürlicherweise schnell
alternden Silber-Weiden-Bestände würden relativ früh ein Verfallsstadium erreichen.
Waldbestände mit hohem Anteil abgängiger Bäume bieten Fledermäusen vielfältige
Altenwerder-West
Seite - 27 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Quartiermöglichkeiten unter abstehender Rinde und in Baumhöhlen; Höhlen-, Halbhöhlenund Nischenbrüter unter den Vögeln finden reichliche Nistplatzangebote. Langfristig wäre
jedoch die Entwicklung eines von Eschen (Fraxinus excelsior) dominierten Laubwaldes auf
dem feinkörnigeren Substrat denkbar.
Während die überwiegend waldgebundenen Tierarten (die im PG nachgewiesenen Vogelund Fledermausarten) von einer weiteren Ausbreitung der Waldfläche profitieren würden,
ginge der sukzessionsbedingte Verlust der Offenlandbereiche im Norden des PG folglich mit
einem Lebensraumverlust der an Offenland gebundenen Arten(-gruppen) einher. Die
Habitatflächen von Heuschrecken und Tagfaltern in den derzeitigen Offenlandbereichen des
PG, darunter auch gefährdete Arten wie die Blauflüglige Ödlandschrecke und der
Schachbrettfalter, wären mit dem Gehölzaufkommen verloren.
Ohne die Überführung des z. Z. nahezu ungenutzten PG in das Hafennutzungsgebiet würde
die mit der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie verbundene Flächeninanspruchnahme
und Bodenversiegelung nicht stattfinden. Stattdessen würde auf dem Spülkörper eine sehr
langwierige Bodenentwicklung stattfinden. Die Verlagerung mobiler Schadstoffe in das
Grund- und Schichtwasser würde in bislang unbekanntem Maße fortgeführt werden, eine
Neutralisierung/ Fixierung der Schadstoffe, die mit der geplanten Hafennutzung zumindest
teilweise einherginge, fände nicht statt.
Hinsichtlich der Oberflächengewässer im UG sind keine relevanten Änderungen zu erwarten.
Die Alte Süderelbe verläuft außerhalb des PG und bleibt unberührt. Innerhalb des PG
verläuft lediglich ein intensiv gepflegter Graben, dessen Funktion, das Abführen von Wasser
aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet, mit oder ohne Überführung des PG in das
Hafennutzungsgebiet aufrecht zu erhalten wäre.
Hinsichtlich des Schutzguts Klima und Luft sind bei Nichtaufstellung der HPlVO keine
signifikanten Änderungen zu erwarten. Über den kleinflächigen Bereichen, die aktuell als
offener Sand daliegen, könnte mit aufkommender Vegetation etwas mehr Kalt- bzw.
Frischluftentstehung stattfinden. Der Effekt wäre jedoch minimal, da aufgrund der Lage und
Exposition keine effektiven Kaltluftbahnen zu Siedlungs- oder anderen Belastungsgebieten
vorliegen.
Da das PG bereits weitgehend bewaldet ist, wäre die voraussichtliche Entwicklung des
Landschaftsbilds auf eine Änderung des Waldtyps von einem Pionierwald hin zu einem
„reiferen“ Waldstadium beschränkt. Die größten Veränderungen wären für die große, aktuell
überwiegend mit Strauchweiden bestockte Fläche im Osten des PG zu erwarten, die im
Laufe der Sukzession vermutlich von Baumarten eingenommen würde.
Das PG wurde im Rahmen des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutz (FHH 1997b/ 2013a/ b) und des Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzepts (GFL
2004) in landschafts-, raum- und stadtplanerische Konzeptionen einbezogen (s. Kap. 1.2.3.2
sowie 1.2.3.3), wobei die „dargestellten Anforderungen des Naturschutzes und der Landespflege [dort zurücktreten], wo die Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen dies erforderlich machen“ (FHH 2013a). Das heißt andersherum, dass ohne eine Überführung des
Hafenerweiterungsgebiets Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet bzw. ohne die dort
stattfindende Hafennutzung - unter Voraussetzung zur Verfügung stehender Mittel - einer
Umsetzung der landschaftsplanerischen Konzeptionen nichts entgegenstände. Der größte
Altenwerder-West
Seite - 28 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Teil der im LaPro und im LEK formulierten, das gesamte UG betreffenden Umweltziele ist
auch mit Umsetzung der HPlVO durchführbar, da sie Bereiche außerhalb des PG betreffen.
Dazu gehören beispielsweise sämtliche Gewässermaßnahmen (Herstellung eines
regulierten Tideeinflusses der Alten Süderelbe, Auenentwicklung usw.) oder der Erhalt des
dörflichen Milieus mit angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auch lassen sich
durch Einhalten moderner Umweltstandards viele Umweltziele erreichen, die das PG direkt
betreffen (z. B. Gewässerreinhaltung durch dezentrale Vorklärung und Rückhaltung/
Versickerung von Niederschlagswasser). Andere Umweltziele aus der Landschaftsplanung
sind im Bereich des PG jedoch nicht mit der Hafennutzung vereinbar. Dazu gehören
insbesondere die im PG liegenden Abschnitte der im LaPro dargestellten
milieuübergreifenden Funktionen der „Landschaftsachse“ und des „2. Grünen Rings“, die
eine Entwicklung des Raums als Freiflächen für die Freizeit- und Erholungsnutzung
vorsehen. Auch sind Umweltziele, die den Erhalt und die Entwicklung des Landschaftsbildes
beinhalten, im Nahbereich des PG nicht einzuhalten, da mit der Umsetzung der HPlVO der
landschaftliche Technisierungsgrad spürbar zunehmen wird.
Ohne die Umsetzung der HPlVO könnte das PG als naturnah entwickelte und ungenutzte,
folglich weitgehend ungestörte Fläche weiterhin effektiv als Trittstein und Teil eines
Biotopverbundes (s. auch damit in Verbindung stehende Umweltziele in Kap. 2.1) fungieren.
Trotz der in der HPlVO vorgesehenen Nutzungseinschränkungen (vor allem der „Grünzug“
und der Nutzungsverzicht auf mindestens 10 % der Nutzfläche) sind mit der Umsetzung der
HPlVO im Vergleich zur Null-Variante massive Einschränkungen der oben erwähnten
ökologischen Funktionen verbunden.
Für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben sich - gemessen am derzeitigen
Bestand - keine Änderungen.
3.
3.1
3.1.1
Schutzgutbezogene Bestandsdarstellung und -beurteilung,
erhebliche Umweltauswirkungen
Methodik
Vorgehensweise
Im folgenden Kapitel findet eine Bestandsaufnahme und -beurteilung des derzeitigen
Zustands sämtlicher für den Planungsgegenstand relevanter Schutzgüter statt. Ziel ist dabei
die Darstellung und Beurteilung lediglich bedeutender Bestandteile der einzelnen Schutzgüter, während eine detaillierte, flächendeckende Darstellung und Bewertung von Natur,
Landschaft und Umwelt in den vorhabensbezogenen Unterlagen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), ergo in der Genehmigungsplanung, erfolgt.
In einem an die Bestandsdarstellung und -bewertung anschließenden Unterkapitel werden
die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Überführung des Gebiets AltenwerderWest in das Hafennutzungsgebiet auf das jeweilige Schutzgut tabellarisch beschrieben und
beurteilt. Die Darstellung der Umweltauswirkungen erfolgt stets auf der Basis einer Prognose
Altenwerder-West
Seite - 29 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
und in Abhängigkeit der Erheblichkeit. Die Beurteilung wurde im Hinblick auf eine wirksame
Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze (s. Kap. 2) vorgenommen. Zunächst
werden im Kap. 3.1.2 über eine Ursache-Wirkungs-Matrix (s. Tabelle 2) allgemein formulierte
Auswirkungen dargelegt, wobei im Vorfeld eine Beziehung zu den relevanten Umweltzielen
hergestellt wurde (s. Tabelle 1).
Die Darstellung der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfolgt durch die
Beurteilung ihrer Empfindlichkeit auf die Wirkfaktoren in tabellarischer Form. Dabei wird der
aktuelle, für die Beurteilung relevante Umweltzustand kurz beschrieben, das Konfliktpotenzial in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit sowie der Vorbelastungen eingestuft und
eine Gesamtbeurteilung durchgeführt. Die Einstufung des Konfliktpotenzials innerhalb der
einzelnen Schutzgüter erfolgt anhand eines Wertstufenmodells, in der das Konfliktpotenzial
ordinal skaliert wird (s. Kap. 3.1.3). In der letzten Spalte werden Hinweise zu geeigneten
Maßnahmen der Vermeidung, Minderung und der Kompensation benannt, die sich aus der
Art des Konfliktpotenzials ergeben. Diese Hinweise haben für die Planfeststellungen und
einfachrechtlichen Genehmigungen für den Endausbau der Infrastruktur des Hafens sowie
der konkreten Suprastrukturen der Hafennutzer ausschließlich empfehlenden Charakter.
Nach der Darstellung und Beurteilung des Bestands und der Umweltauswirkungen werden
anhand einer Matrix die Wechselwirkungen der oft eng verzahnten Schutzgüter dargestellt,
um die gegenseitigen Einflüsse zu verdeutlichen (s. Kap. 3.9).
Abschließend findet eine zusammenfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen statt,
wobei die ermittelten Konfliktpotenziale der einzelnen Schutzgüter übersichtlich untereinander gestellt und verifiziert werden (s. Kap. 3.10).
3.1.2
Ursache-Wirkungs-Matrix mit Bezug zu relevanten Umweltzielen
Die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt nach Maßgabe
der geltenden Gesetze (Ziele des Umweltschutzes s. Kap. 2). Die Schwelle der Erheblichkeit
wird u. a. anhand der gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe definiert, die auf eine weitgehende
Schonung und den langfristigen Erhalt von Umweltgütern abzielen.
Aus diesem Grund werden im Folgenden zunächst die aus dem Vorhaben resultierenden
Wirkfaktoren auf die Umwelt mit für das Vorhaben relevanten Umweltzielen aus Bundes- und
Landesgesetzen sowie landschaftsplanerischen Vorgaben und Programmen in Beziehung
gesetzt (s. Tabelle 1). Anschließend erfolgt die Verknüpfung der Wirkfaktoren mit den
einzelnen Schutzgütern, wodurch allgemein formulierte Auswirkungen der Überführung des
PG auf die einzelnen Schutzgüter nachvollziehbar abgeleitet werden (s. Tabelle 2). Eine
mögliche quantitative und qualitative Konkretisierung der Umweltauswirkungen bzw. des
Konfliktpotenzials wird innerhalb der Umweltauswirkungskapitel unter jedem Schutzgut
vorgenommen.
Altenwerder-West
Seite - 30 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Tabelle 1: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit Umweltzielen
Quelle
Umweltziele
Wirkfaktor: Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung
Baugesetzbuch (BauGB)
•
•
•
•
•
•
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
•
•
•
•
•
•
•
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Schutz von bestimmten Biotopen
Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie
Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und
Landschaft
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas
Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft (Eingriffsregelung)
Entwicklung der Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbund)
•
•
Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen
Erhalt der Funktionen des Bodens insbesondere:
- als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,
- als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),
- als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
- als Standorte für Rohstofflagerstätten,
- für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche
Nutzungen
•
•
Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses
Unterlassen von vermeidbaren Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen der Gewässer und der direkt von ihnen abhängigen Landökosystemen
und Feuchtgebieten im Hinblick auf deren Wasserhaushalt
Sicherung (ggf. Wiederherstellung und Verbesserung) des Wasserrückhaltevermögens und der Selbstreinigungskraft der Gewässer
Bundes- Bodenschutz- und
Altlastenverordnung
(BBodSchV)
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Sicherung einer menschenwürdigen
Umwelt und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und des Klimas
Verringerung einer zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur
Innenentwicklung
Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß (Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung: Reduzierung des
Flächenverbrauches von heute ca. 113 ha/ Tag auf 30 ha/ Tag im Jahr 2020)
Berücksichtigung der biologischen Vielfalt
Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft
(Eingriffsregelung)
•
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Landeswaldgesetz
Hamburg (LWaldG, HH)
•
Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes aufgrund seiner Bedeutung für die
Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum,
das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie aufgrund seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion)
Denkmalschutzgesetz
Hamburg (DSchG, HH)
•
Erhaltung, Pflege und Erforschung von Denkmalen als Quellen und Zeugnisse
menschlicher Geschichte und prägenden Bestandteilen der Kulturlandschaft
Unterrichtung und Anhörung der für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und
Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
berühren können
Einbeziehen und deren sinnvolle Nutzung von Denkmalen in die Raumordnung,
Landesplanung, städtebauliche Entwicklung
•
•
Landschaftsprogramm
Hamburg (LaPro HH)
einschließlich Karte Arten-
•
•
•
Erhalt und Wiederherstellung elbetypischer tidebeeinflusster Lebensräume
Naturnahe Ufergestaltung mit Röhrichten, Auewäldern, Flachwasserzonen,
Süßwasserwatten, und Strandflächen
Entwicklung von tidebeeinflussten Lebensräumen
Altenwerder-West
Seite - 31 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Quelle
und Biotopschutz
Umweltziele
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schutz und Entwicklung naturnaher, vielfältiger Flächen als Lebensraum für
wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere
Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse
Aufstellen von Pflege- und Schutzkonzepten aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes
Ausreichende Durchgrünung der [Hafennutzung-]Gebiete, Entsiegelungen unter
Beachtung des Grundwasserschutzes
Aufwertung der Qualität des Arbeitsumfeldes [im Hafennutzungsgebiet] durch
Begrünungen und Freiraumgestaltungen
Förderung der der spontanen Vegetationsentwicklung/ Ruderalflächen [im
Hafennutzungsgebiet]
Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes
Schutz und Entwicklung naturnaher, standortgerechter Waldbestände
Förderung von Flächenrecycling
Erhalt und Entwicklung der Landschaftsräume [Landschaftsachse] als Freiflächen für Freizeit und Erholung, als ökologische Ausgleichsräume, als
Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie als stadtgliedernde Elemente
Ausbau durchgängiger Grünzonen [Landschaftsachse] von der inneren Stadt
bis in die großflächigen Landschaftsräume
Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des
Thematischen Entwicklungsplans
Schließung der Lücken im Grünen Ring
Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten [im Grünen Ring]
Vordringliche Unterstützung und Entwicklung noch erhaltener Bodenfunktionen,
Vornahme von Regenerations- und Verbesserungsmaßnahmen zum aktiven
Bodenschutz bei Einzelvorhaben
Entsiegelungsmaßnahmen zur Verminderung der Abflussmenge von Niederschlagswasser und zur Verbesserung der allgemeinen klimatischen Bedingungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes
Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen
Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand
Erhaltung und Wiederherstellung von Dünen, Heiden, Trockenrasen und
trockenen Grasfluren mit Geestquellen, kleinflächig trockenem Mischwald und
Gebüschen sowie Flächen mit historischer Nutzung
Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente
Rückhaltung des Regenwassers von Dächern sowie von anderen geeigneten
Flächen und seine Versickerung zur Grundwasserneubildung
Natürliche Eigenentwicklung [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen]
Neugestaltung der Oberfläche alter, planierter Spülfelder und Aufschüttungsflächen zur Schaffung vielfältiger Biotopstrukturen [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen]
Landschaftsplanerisches
Entwicklungskonzept (LEK)
für den Süderelberaum
•
Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings
Flächennutzungsplan
Hamburg (FNP HH)
•
Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen
Wirkfaktor: Nutzungsumwandlung
Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG, HH)
•
•
•
•
Zeitweilige oder dauernde Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart
nur mit Genehmigung der unteren Forstbehörde
Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes
Nachhaltige Sicherung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die
Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
Altenwerder-West
Seite - 32 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Quelle
Umweltziele
und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum,
das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion)
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
•
•
•
•
•
•
Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Schutz von bestimmten Biotopen
Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie
Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas
Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft (Eingriffsregelung)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes- Bodenschutz- und
Altlastenverordnung
(BBodSchV)
•
Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen
Baugesetzbuch
(BauGB)
•
•
Berücksichtigung der biologischen Vielfalt
Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft
(Eingriffsregelung)
Baukultureller Erhalt und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
•
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
•
Verhütung von Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von
Boden
Landschaftsprogramm
Hamburg (LaPro HH)
einschließlich Karte Artenund Biotopschutz
•
Schutz und Entwicklung naturnaher, vielfältiger Flächen als Lebensraum für
wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere
Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse
Aufstellen von Pflege- und Schutzkonzepten aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes
Förderung der der spontanen Vegetationsentwicklung/ Ruderalflächen [im
Hafennutzungsgebiet]
Schutz und Entwicklung des jeweiligen Landschaftsbildes
Schutz und Entwicklung naturnaher, standortgerechter Waldbestände
Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des
Thematischen Entwicklungsplans
Schließung der Lücken im Grünen Ring
Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten [im Grünen Ring]
Vordringliche Unterstützung und Entwicklung noch erhaltener Bodenfunktionen,
Vornahme von Regenerations- und Verbesserungsmaßnahmen zum aktiven
Bodenschutz bei Einzelvorhaben
Entsiegelungsmaßnahmen zur Verminderung der Abflussmenge von Niederschlagswasser und zur Verbesserung der allgemeinen klimatischen Bedingungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes
Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen, Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen
Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand
Erhaltung und Wiederherstellung von Dünen, Heiden, Trockenrasen und
trockenen Grasfluren mit Geestquellen, kleinflächig trockenem Mischwald und
Gebüschen sowie Flächen mit historischer Nutzung
Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente
Natürliche Eigenentwicklung [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen]
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Altenwerder-West
Seite - 33 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Quelle
Umweltziele
•
Neugestaltung der Oberfläche alter, planierter Spülfelder und Aufschüttungsflächen zur Schaffung vielfältiger Biotopstrukturen [auf Spülfeldern und sonstigen Ablagerungen]
Landschaftsplanerisches
Entwicklungskonzept (LEK)
für den Süderelberaum
•
Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings
Flächennutzungsplan
Hamburg (FNP HH)
•
Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen
Wirkfaktor: Schadstoff- und Lärmemissionen
Bundes- Immissionsschutz- •
gesetz (BImSchG)
•
•
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
•
•
•
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der
Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von
Emissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen)
Einhaltung der Grenz- und Richtwerte bei Luft- und Lärmimmissionen
Einhaltung der Abstandswerte zu sensiblen Nutzungen
Verhütung von Verunreinigungen des Wassers oder sonstiger nachteiliger
Veränderungen seiner Eigenschaften
Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Gewässer und Verbesserung seines Zustandes
Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als
Lebensstätte für Pflanzen und Tiere sowie ihre Bedeutung für das Bild und den
Erholungswert der Landschaft sowie für Erholung, Freizeit und Sport
Landeswaldgesetz
Hamburg (LWaldG, HH)
•
Erhaltung und ggf. Vermehrung des Waldes aufgrund seiner Bedeutung für die
Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die natürlichen Bodenfunktionen, als Lebens- und Bildungsraum,
das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) sowie aufgrund seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes- Bodenschutz- und
Altlastenverordnung
(BBodSchV)
•
•
•
•
Sicherung der Bodenfunktionen durch Abwehr schädlicher Veränderungen
Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen
Pflicht zur Sanierung von Altlasten
Einhaltung von Prüfwerten zur Beurteilung von Bodenbelastungen und
Nutzungsverträglichkeiten
Erhalt der Funktionen des Bodens insbesondere:
- als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,
- als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- als Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),
- als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
- als Standorte für Rohstofflagerstätten,
- für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche
Nutzungen
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
•
•
•
Schutz von bestimmten Biotopen
Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie
Baugesetzbuch (BauGB)
•
Berücksichtigung der biologischen Vielfalt
Landschaftsprogramm
Hamburg (LaPro HH)
einschließlich Karte Artenund Biotopschutz
•
Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung des Selbstreinigungsvermögens [in der Alten Süderelbe, Hohenwischer Schleusenfleet]
Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung einheimischer Gehölze auf
Gewerbe-, Industrie und Hafenflächen
Verhinderung der von Altablagerungen ausgehenden Umweltbelastungen
Erhalt standorttypischer Boden- und Nährstoffverhältnisse
Extensive Bewirtschaftung von Gewässerrändern als Erosionsschutz und zum
•
•
•
•
•
Altenwerder-West
Seite - 34 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Quelle
Umweltziele
•
•
•
•
•
•
•
Schutz vor Dünger und Schadstoffeinträgen
Vorrangige Wiederherstellung von Mindestqualitäten für Boden, Wasser, Klima/
Luft
Vorrangige Überprüfung und ggf. Sanierung der Bodenbelastungen bei empfindlichen Nutzungen im Rahmen der Prioritäten des Flächensanierungsprogramms, soweit erforderlich Auflagen oder Empfehlungen für die Bewirtschaftung
Sicherung und Entwicklung des Wasserhaushaltes u. a. durch naturnahe
Umgestaltung vorhandener und Neuanlage kleinflächiger Gewässer, durch
dezentrale Vorklärung und Ableitung von Niederschlagswasser
Erhöhung des Grünvolumens im Rahmen grünplanerischer Maßnahmen,
Erhöhung der Vegetationsmasse zur Bindung und Filterung von Stäuben in
vorhandenen Grünflächen und in halböffentlichen wohnungsnahen Freiflächen
Vordringliche Berücksichtigung stadtklimatischer Kriterien im Rahmen von Neuplanungen bzw. bei Änderungen im Bestand
Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete Maßnahmen, wie arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie Verringerung der Intensität der Mahd
Untersuchung der Beeinflussung von Biotopen und Arten infolge von Schadstoffeinträgen sowie ggf. Sanierung
Wirkfaktor: Visuelle Wirkungen
Baugesetzbuch (BauGB)
•
Baukultureller Erhalt und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
•
Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und
Landschaft
Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft (Eingriffsregelung)
Allgemeiner Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Schutz von Arten und Lebensräumen nach der FFH-Richtlinie
•
•
•
Landschaftsprogramm
Hamburg (LaPro HH)
einschließlich Karte Artenund Biotopschutz
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schutz und Entwicklung des Landschaftsbildes
Aufwertung der Qualität des Arbeitsumfeldes durch Begrünungen und Freiraumgestaltungen [im Hafennutzungsgebiet]
Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung von einheimischen Gehölzen
Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch landschaftsgerechte Einbindung der Sonderstandorte
Anlage von Schutzpflanzungen unter Verwendung einheimischer Gehölze auf
Gewerbe-, Industrie und Hafenflächen
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in Gewerbe-, Industrie und
Hafengebieten
Einbindung [von Altablagerungen] in das Freiraumverbundsystem durch
entsprechende Gestaltung und Fuß- und Fahrradwegeverbindungen
Förderung von Gehölzaufwuchs, gehölzfreien Trockenbiotopen und Spontanvegetation [im Bereich von Altablagerungen]
Erhalt und Entwicklung der Landschaftsräume [im Bereich der
Landschaftsachse] als Freiflächen für Freizeit und Erholung, als ökologische
Ausgleichsräume, als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie als
stadtgliedernde Elemente
Ausbau durchgängiger Grünzonen [im Bereich der Landschaftsachse] von der
inneren Stadt bis in die großflächigen Landschaftsräume
Erhalt und Entwicklung des 2. Grünen Rings entsprechend den Standards des
Thematischen Entwicklungsplans
Schließung der Lücken im Grünen Ring
Erhalt und Entwicklung der unterschiedlichen Grün- und Freiflächenarten und qualitäten [im Bereich des Grünen Rings]
Erhalt und Herstellung störungsarmer Verbindungswege zwischen Freiräumen,
Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsflächen als Teile des Freiraumverbundsystems
Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend zugänglicher Landschaftsräume unter Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes
Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen durch geeignete
Altenwerder-West
Seite - 35 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Quelle
Umweltziele
Maßnahmen, wie arten- und strukturreiche Pflanzungen, keine Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln, Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln sowie
Verringerung der Intensität der Mahd [im Bereich der Hafennutzungsfläche]
Landschaftsplanerisches
Entwicklungskonzept (LEK)
für den Süderelberaum
•
•
•
Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings
Schaffung weiterer Angebote und Attraktionspunkte für Erholungssuchende
Ergänzung des Wegenetzes für die Erholungsnutzung
Flächennutzungsplan
Hamburg (FNP HH)
•
Auflage an Flächennutzer, mindestens 10 % der Mietflächen im Hafennutzungsgebiet zu begrünen bzw. ungenutzt/ unversiegelt zu belassen
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Seite - 36 -
Tabelle 2: Verknüpfung von Wirkfaktoren mit potenziellen Auswirkungen (Ursache-Wirkungs-Matrix)
5
Voraussichtliche Auswirkungen auf die Schutzgüter
Wirkfaktor
Schutzgut
T/ P
Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung
Nutzungsumwandlung
• Verlust von (Teil-) Habitaten der Fauna/
• Verlust von Tierarten mit Bindung an betroffene
Individuen gefährdeter o. geschützter Tier- (Nicht-) Nutzungstypen
arten
• Verlust/ Veränderung von Biotoptypen
• Unterschreitung von Minimumarealen von
Tierarten
• Verlust von Biotoptypen/ Bestände gefährdeter o. geschützter Pflanzenarten
Schadstoff- und Lärmemissionen
Visuelle Wirkungen
• Beeinträchtigung von (Teil-)
Habitaten der Fauna
• Scheuchwirkung auf urbanophobe Tierarten und daraus
• Verdrängung störungsempfindlicher folgende Reduzierung des
Lebensraums
Arten
• Veränderung der Standortbedingungen für Biotoptypen/ Pflanzen
Bo
• Dauerhafter Verlust/ Beeinträchtigung von • Beendung/ Beeinträchtigung der BodenBodenfunktionen
entwicklung
• Schadstoffeinträge und -akkumula- tion
W
• Verlust von Oberflächengewässern und
deren Uferzonen
• Änderung der Einträge in Oberflächen- und
Grundwasser
• Beeinträchtigung der Gewässergüte von Oberflächengewässern
• Reduzierung der Grundwasserneubildung
• Änderung des Rückhaltevermögens
• Beeinträchtigung der Grundwasserqualität
Kl/ L
• Verlust/ Beeinträchtigung von Kaltluftent- • Reduzierung der Kaltluftentstehung
stehungsflächen, schadstofffilternder Vege- • Reduzierung des Luftreinhaltevermögens
tation sowie Waldfläche als CO²-Akkumu• Reduzierung der CO²-Akkumulation
lator
• Beeinträchtigung der Luftqualität
La
• Verlust belebender/ gliedernder Landschaftselemente
• Änderung der Oberflächengestalt
• Beeinträchtigung des Landschafts- • Beeinträchtigung von Vielfalt,
bildes/ der Erholungsnutzung
Eigenart und Schönheit von
Natur und Landschaft und der
angrenzenden Erholungsnutzung
-
-
M
• Beeinträchtigung von Vielfalt, Eigenart und
Schönheit von Natur und Landschaft
-
• Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Schadstoffeinträgen in natürliche
Lebensgrundlagen
• Beeinträchtigung der Gesundheit
und des Wohlbefindens durch
Lärmimmissionen
Ku
5
• Verlust/ Überbauung von Zeugnissen
menschlicher Geschichte
• Vermeidung/ Erschwerung der Erreichbarkeit
von Zeugnissen menschlicher Geschichte
-
-
T/ P: Tiere, Pflanzen, Biodiversität; Bo: Boden; W: Wasser; Kl/ L: Klima/ Luft; La: Landschaft (Landschaftsbild, landschaftsbezogene Erholungseignung); M: Mensch/ menschliche
Gesundheit; Ku: Kultur- und sonstige Sachgüter
Altenwerder-West
Seite - 37 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.1.3
Einstufung des Konfliktpotenzials
Unter der Bestandsbeschreibung und -beurteilung eines jeden Schutzguts erfolgt die gutachterliche Einstufung des Konfliktpotenzials des jeweiligen Schutzguts in eine ordinale Skala.
Maßgebend ist dabei die Empfindlichkeit des Schutzguts gegenüber den Wirkfaktoren. Die
Beurteilung des Konfliktpotenzials muss nicht immer mit den Beurteilungen der Schutzgüter
in der Bestandsbeschreibung und -beurteilung übereinstimmen, was mit den unterschiedlichen Bezugsräumen zusammenhängt. Während die Bestandsbeurteilungen sich auf den
gesamten Untersuchungsraum des Umweltberichts beziehen (sofern keine kleinräumigere
Unterteilung vorgenommen wurde), beziehen sich die Einschätzungen des Konfliktpotenzials
ausschließlich auf das PG.
Die folgende Tabelle 3 veranschaulicht die Einstufung des Konfliktpotenzials in die vierstufige Skala.
Tabelle 3: Ermittlung der Wertstufen des Konfliktpotenzials
Einstufung des
Konfliktpotenzials
vorgegriffene Beispiele für die Einstufung des Konfliktpotenzials
I - weitgehend konfliktfrei
keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten
II - gering
Überbauung/ Versiegelung/ Vegetationsbeseitigung (konkretes Ausmaß
unbekannt) von Flächen mit geringer stadtklimatischer Bedeutung und
Empfindlichkeit (Kaltluftentstehung ohne Bezug zu Belastungsräumen),
außerhalb von Luftleitbahnen, Minderungsmaßnahmen möglich
III - mittel
Dauerhafter Verlust sämtlicher Bodenfunktionen von stark vorbelasteten
Böden (Spülkörper) durch Versiegelung (konkretes Ausmaß unbekannt)
Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung, Minderungsmaßnahmen möglich
potenzielle Gefahr von Schadstoffeintrag in nahes Wasserschutzgebiet,
Vermeidungsmaßnahmen möglich
Technisierung des Landschaftsbildes, Minderungsmaßnahmen möglich
geringe Steigerung der Lärmimmission im Bereich von Wohnbebauung
(Dorf-/ Mischgebiet) mit mittlerer Bedeutung für die Wohn- und
Wohnumfeldfunktion
Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion durch geringe
Steigerung der Lärmimmission im Naherholungsgebiet „Altes Land/
Süderelbemarsch“
Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion im Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ durch Technisierung des angrenzenden Landschaftsbildes, Verminderungsmaßnahmen möglich
IV - hoch/ sehr hoch
Verlust des Lebensraums gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, größtenteils ohne Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich
Waldverlust > 10 ha (entspricht UVP-Pflicht nach Nr. 17.2.1 Anlage 1
UVPG), keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich
Verlust (potenziell) gesetzlich geschützter Biotoptypen, zum Teil ohne
Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich
Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt, keine Möglichkeit des
Ausgleichs im Nahbereich
Beeinträchtigung der Funktion als Trittstein und der ökologischen
Verbundsfunktion, keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich
Altenwerder-West
Seite - 38 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.2
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung des Schutzguts Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt dienen die Nachweise gefährdeter Arten sowie die Vorkommen
wertvoller Biotoptypen bzw. Tierlebensräume im UG unter Berücksichtigung von Vorbelastungen. Das Vorkommen von Arten und Biotoptypen mit enger Lebensraumamplitude, die
infolge der Homogenisierung und Melioration6 der Kulturlandschaft oftmals einen Gefährdungs- oder Schutzstatus erlangt haben, kann auch als Indikator weiterer Schutzgüter
dienen (z. B. Pflanzen/ Biotoptypen als Indikatoren für Bodeneigenschaften oder Gewässerstruktur, Libellen als Indikatoren für Gewässerqualität).
3.2.1
Datengrundlagen und Methodik
In der Bestandsdarstellung und Beurteilung der Flora und Fauna wird ausschließlich auf
bedeutende Vorkommen innerhalb des PG und dessen unmittelbare Umgebung Bezug
genommen. In den Jahren 2013 und 2014 fanden in einem ca. 65,7 ha großen UG, das das
ca. 44,4 ha große PG einschließt (s. Abbildung 6), Erfassungen von Rote-Liste-Pflanzenarten und Biotoptypen sowie der Tiergruppen Brutvögel, Fledermäuse, Libellen, Heuschrecken und Tagfalter statt (PLANB 2014).
Abbildung 6: Untersuchungsgebiet SUP (schwarze Umrandung), Plangebiet (rote Umrandung)
und Untersuchungsgebiet für Biotoptypen, Flora und Fauna (gelbe Umrandung)
6
Bedeutung Melioration: Verbesserung der Bodeneigenschaften für landwirtschaftliche Nutzungen,
z. B. durch Be- oder Entwässerung (Drainage), Eindeichung, Planierung von Unebenheiten, Urbarmachung
Altenwerder-West
Seite - 39 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.2.2
3.2.2.1
Gefährdete Pflanzenarten und Biotoptypen
Methodik und Bestandsbeschreibung
Gefährdete Pflanzenarten
Insgesamt wurden acht Pflanzenarten nachgewiesen, die in der Roten Liste Hamburgs
(POPPENDIECK et al. 2010) als gefährdet oder stark gefährdet eingestuft werden, davon vier
innerhalb des PG.
Tabelle 4: Gefährdete Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet
RL HH (POPPENDIECK et al. 2010): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; RL D (LUDWIG & SCHNITTLER
1996): 3 = gefährdet; H: Häufigkeit in Hamburg nach POPPENDIECK et al. (2010): mh = mäßig häufig,
s = selten, ss = sehr selten; PG (Plangebiet): Vorkommen innerhalb Plangebiet
Art
Nelken-Haferschmiele
Sumpfdotterblume
Sand-Segge
Hain-Segge
Silbergras
Berg-Sandglöckchen
Fluss-Greiskraut
Bauernsenf
wissenschaftl. Name
Aira caryophyllea
Caltha palustris
Carex arenaria
Carex otrubae
Corynephorus canescens
Jasione montana
Senecio sarracenicus
Teesdalia nudicaulis
RL HH
2
3
3
3
3
3
3
2
RL D
3
H
s
mh
s
s
mh
s
s
ss
PG
ja
ja
ja
ja
Drei der vier innerhalb des PG nachgewiesenen RL-Arten, die Sand-Segge (Carex arenaria),
das Silbergras (Corynephorus canescens) und der Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), sind
Arten sonnig-trockener Sandmagerrasen und waren deshalb auf die offenen-sandigen
Bereiche im Nordwesten des PG beschränkt. Bestände des Fluss-Greiskrauts (Senecio
sarracenicus), eigentlich eine Stromtalart regelmäßig überfluteter Auenbereiche, wurden in
feuchten Staudenfluren am Südwestrand des PG sowie auf zwei Lichtungen der großflächigen Weiden-Wälder kartiert. Weitere Vorkommen befinden sich südlich der Alten
Süderelbe.
Die Vorkommen von Nelken-Haferschmiele (Aira caryophyllea) und Berg-Sandglöckchen
(Jasione montana) lagen in den sich nordwestlich an das PG anschließenden Sandmagerrasen.
Die Vorkommen von Sumpfdotterblume (Caltha palustris) und Hain-Segge (Carex otrubae)
beschränken sich auf Flächen südlich der Alten Süderelbe.
Biotoptypen
Insgesamt wurden 37 verschiedene Biotoptypen nach Hamburgischem Biotoptypenschlüssel
(BRANDT & ENGELSCHALL 2011) kartiert, davon 16 innerhalb des PG (PLANB 2014). In der
folgenden Tabelle 5 werden ausschließlich Biotoptypen dargestellt, die innerhalb des PG
liegen und bei denen es sich zum Teil generell, zum Teil potenziell (bei besonderer
Ausprägung) um nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG „besonders
geschützte Biotope“ handelt.
Altenwerder-West
Seite - 40 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Tabelle 5: Geschützte und potenziell geschützte Biotoptypen innerhalb des PG
§: generell geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG; (§): bei typischer bzw. besonderer Ausprägung geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14
HmbBNatSchAG
Code
Biotoptypen-Bezeichnung
§
NUG
Hochstaudensäume besonnter Fließgewässer
(§)
TMS
Silbergrasflur
§
TMZ
Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen
§
Die beiden generell unter gesetzlichem Schutz stehenden Sandmagerrasen (TMS, TMZ)
waren auf sehr kleine Flächen im Nordwesten des PG beschränkt und enthielten den
überwiegenden Teil der oben aufgeführten, gefährdeten Magerrasenarten Sand-Segge
(Carex arenaria), Silbergras (Corynephorus canescens) und Bauernsenf (Teesdalia
nudicaulis). Die „Hochstaudensäume besonnter Fließgewässer“ (NUG) kommen überwiegend südlich der Alten Süderelbe, auf einem schmalen Streifen jedoch auch nördlich des
Fließgewässers vor, wo sie stellenweise sehr kleinflächig in das PG ragen. Gerade der
nördliche Uferstreifen ist stark mit Störungszeigern durchsetzt, vor allem mit Großer
Brennnessel (Urtica dioica), und erfüllt daher nicht die Voraussetzungen für einen
besonderen gesetzlichen Schutz.
3.2.2.2
Beurteilung
Wertvolle Lebensräume für Pflanzen befinden sich kleinflächig im Bereich von Extremstandorten, die innerhalb des UG entweder trocken-nährstoffarm (Offenlandflächen im Nordwesten) oder feucht bis nass (nicht verfüllte Alte Süderelbe im Westen des UG und
stellenweise Uferbereiche) sind. Innerhalb des PG weisen ausschließlich die offenen
Sandflächen im Nordwesten eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen auf, da die
trockenen und nährstoffarmen Standorte gefährdeten Arten als Lebensraum dienen. Die
großflächigen Weidenwälder und -gebüsche, die mit Abstand den größten Flächenanteil des
PG ausmachen, sind stark gestört. Die Krautschicht ist nahezu flächendeckend von einer
dichten Brennnesselflur geprägt, die anderen anspruchsvolleren Arten keinen Raum lässt.
Diesen Biotoptypen kommt auch als Lebensraum für Pflanzen nur eine mittlere Bedeutung
zu.
3.2.3
Vögel
3.2.3.1
Methodik und Bestandsbeschreibung
Im Rahmen der Untersuchungen wurde im Jahr 2013 eine Revierkartierung nach den
Methodenstandards von SÜDBECK et al. (2005) durchgeführt. Es wurden im definierten
Untersuchungsraum (s. Abbildung 6) insgesamt 76 Vogelarten festgestellt, von denen 50
Arten als Brutvogel- und 26 Arten als Gastvogelarten eingestuft wurden. In der folgenden
Tabelle 6 werden ausschließlich Brutvogelarten dargestellt, die auf der Roten Liste
Deutschlands (SÜDBECK et al. 2009) und/ oder Hamburgs (MITSCHKE 2007) mindestens als
gefährdet gelten (RL-Status 3) und/ oder in der Anhang 1 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) aufgeführt werden. Eine punktgenaue Verortung des Brutplatzes ist selten möglich,
dennoch werden im Folgenden keine Arten aufgeführt, deren Brutrevier bzw. Lebensraum
eindeutig außerhalb des PG liegt. Das gilt für die ausgesprochenen Offenlandarten
Altenwerder-West
Seite - 41 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Blaukehlchen und Wachtelkönig, die mit jeweils einem Revier in feuchten Hochstaudenfluren
bzw. im Schilfbestand außerhalb des PG erfasst wurden und innerhalb aufgrund der
Lebensraumausstattung kein geeignetes Brut- und Nahrungshabitat vorfinden.
Tabelle 6: Brutvögel im Plangebiet
VS-RL: + = Brutvogelart der Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG (EU-Vogelschutzrichtlinie); RL D/
RL HH: Rote Liste Deutschland/ Rote Liste Hamburg: 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; Rote ListeStatus nach MITSCHKE (2007) und SÜDBECK et al. (2009).
Art
wissenschaftlicher Name
VS-RL/
RL D/ RL HH
Gelbspötter
Hippolais icterina
-/-/3
Kleinspecht
Dendrocopos minor
-/V/3
Neuntöter
Lanius collurio
+/-/3
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca
-/-/3
3.2.3.2
Beurteilung
Das UG in seiner Gesamtheit unterliegt relativ geringen Vorbelastungen durch Bebauung
und anthropogenen Störungen, die sich auf das Gewerbegebiet am Nordrand und die
großen Verkehrsachsen im äußersten Osten beschränken. Neben den kleinflächigen
Siedlungsbiotopen sind vielfältige Vogellebensräume mit Wald- und Gebüschflächen, Gewässern sowie Offenland in Form von Grünland, Röhrichten unterschiedlicher Ausprägung,
feuchten Hochstaudenfluren, Ruderalfluren und trockenen, nährstoffarmen Sandflächen mit
spärlicher Vegetation vorhanden. Durch die Lebensraumvielfalt und die weitgehende
Ungestörtheit weist das gesamte UG eine hohe Bedeutung als Vogellebensraum auf.
Das PG bietet vor allem wald- und waldrandgebundenen Brutvogelarten einen Lebensraum,
während die kleinen Offenlandflächen von geringerer Bedeutung sind.
3.2.4
Fledermäuse
3.2.4.1
Methodik und Bestandsbeschreibung
Die Erfassung fand im Jahr 2013 an vier Terminen zwischen Ende Mai und Ende August
statt. Dabei wurden an geeigneten Stellen des definierten Untersuchungsraums (s.
Abbildung 6) Detektorbegehungen durchgeführt, sechs Horchkisten an insgesamt 18 verschiedenen Standorten angebracht sowie Netzfänge durchgeführt.
Insgesamt wurden sechs Fledermausarten sicher nachgewiesen; das Vorkommen des Kleinabendseglers konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden (s. Tabelle 7). Von den erfassten
Arten gelten in Hamburg vier als gefährdet, der Gefährdungsstatus der erst vor kurzem als
eigene Art identifizierten Mückenfledermaus ist bislang nicht bekannt (DEMBINSKI et al. 2003).
Altenwerder-West
Seite - 42 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Tabelle 7: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten
Nr. wissenschaftl. Name
deutscher Name
Kontakte
RL HH RL D Detektor/
Horchkiste
1
Nyctalus cf. leisleri
Kleinabendsegler
3
D
4/1
2
Nyctalus noctula
Großer Abendsegler
3
V
9/16
Nyctalus spec.
6/57
3
Eptesicus serotinus
Breitflügelfledermaus
4
Pipistrellus pipistrellus
Zwergfledermaus
5
Pipistrellus nathusii
Rauhautfledermaus
3
39/303
6
Pipistrellus pygmaeus
Mückenfledermaus
n
3/38
Wasserfledermaus
3
3
Myotis daubentonii
51/554
19/778
Pipistrellus spec.
7
G
4/-/8
Myotis spec.
-/4
Summe der Kontakte
135/ 1.759
Gefährdung:
RL HH: Gefährdungsgrad nach DEMBINSKI et al. (2003)
RL D: Gefährdungsgrad nach MEINIG et al. (2009)
Gefährdungskategorien:
3
:
gefährdet
V
:
Arten der Vorwarnliste
n
:
Art ist erst vor kurzem als Art bekannt
G
:
Gefährdung unbekannten Ausmaßes
D
:
Daten unzureichend
Artnamen:
Nyctalus:
nicht näher zu bestimmende Ortungslaute der Gattung Nyctalus (Abendsegler)
Pipistrellus:
nicht näher zu bestimmende Ortungslaute der Gattung Pipistrellus
Myotis:
nicht näher zu bestimmende Ortungslaute der Gattung Myotis
cf.
Bestimmung nicht abgesichert
3.2.4.2
Beurteilung
Hinweise auf individuenreiche Wochenstuben, also Fortpflanzungsquartiere, ergaben sich
auch durch Netzfänge nicht. Lediglich die Mückenfledermaus besitzt im Gebiet sommerliche
Paarungsquartiere. In erster Linie dient das UG als Jagdgebiet. Insbesondere für die in den
angrenzenden Siedlungs- und Industriegebieten siedelnden Gebäudefledermausarten
Zwerg- und Breitflügelfledermaus stellt das Gebiet ein bedeutendes Jagdgebiet und einen
wichtigen Trittstein im Jagdgebietsverbund dar.
Abgesehen von einzelnen Individuen der Wasserfledermaus konnten keine weitere MyotisArt nachgewiesen werden. Von der Wasserfledermaus siedelten im UG einzelne Männchen
und besitzen vermutlich auch Quartiere.
Trotz fehlenden Nachweises von Wochenstuben baumbewohnender Arten und laktierender
Weibchen durch Netzfänge wird dem Gebiet vor allem aufgrund seiner Funktion als Jagdgebiet eine hohe Bedeutung beigemessen.
Altenwerder-West
Seite - 43 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.2.5
Libellen
3.2.5.1
Methodik und Bestandsbeschreibung
Die Erfassung der Libellen erfolgte an sechs Begehungen im Jahr 2013 zwischen Ende Mai
und Ende August. Aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im PG beschränkte sich die
Erfassung auf die Alte Süderelbe, wobei die Tiere entlang des Uferstreifens vor allem optisch
erfasst wurden. Zum Teil wurden Streifnetzfänge durchgeführt, um eine sichere Artbestimmung zu gewährleisten.
Es wurden im UG insgesamt 16 Libellenarten nachgewiesen, von denen vier Arten in
Hamburg als gefährdet gelten (RÖBBELEN 2007a), eine weitere Art wird auf der Roten Liste
Deutschlands als gefährdet geführt (OTT & PIPER 1998). Die nachgewiesenen Libellenarten
mit Gefährdungsstatus sind der folgenden Tabelle 8 zu entnehmen.
Tabelle 8: Nachgewiesene Libellenarten im Untersuchungsgebiet mit Häufigkeit und
Gefährdungsgrad
RL HH: Rote Liste Hamburg nach RÖBBELEN (2007a) (- = ungefährdet; 3 = gefährdet); RL D: Rote
Liste Deutschland nach OTT & PIPER (1998) (- = ungefährdet; V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet)
Art
wissenschaftlicher Name
RL HH/ RL D
Torf-Mosaikjungfer
Aeshna juncea
-/3
Kleine Mosaikjungfer
Brachytron pratense
3/3
Gebänderte Prachtlibelle
Calopteryx splendens
3/V
Gemeine Smaragdlibelle
Cordulia aenea
3/V
Große Heidelibelle
Sympetrum striolatum
3/-
3.2.5.2
Beurteilung
Insgesamt sind 16 Arten auf einem Gewässerabschnitt dieser Länge nicht sehr viel. Auch
das Vorkommen von nur vier in Hamburg und einer in Deutschland gefährdeten Arten ist
wenig. Die Bedeutung des im UG liegenden Abschnitts der Alten Süderelbe als Libellenlebensraum wird daher als mittel beurteilt.
3.2.6
Heuschrecken
3.2.6.1
Methodik und Bestandsbeschreibung
Die Erfassung der Heuschrecken erfolgte akustisch sowie per Streifnetzfang im Jahr 2013 an
vier Terminen zwischen Ende Juni und Ende August. Die Erfassungen fanden vorwiegend
auf den Offenlandflächen im Norden und Nordwesten des definierten UG (s. Abbildung 6)
statt.
Es wurden im UG 14 Heuschreckenarten registriert, von denen in Hamburg eine als vom
Aussterben bedroht und zwei weitere als gefährdet eingestuft werden (RÖBBELEN 2007b).
Der folgenden Tabelle 9 sind die Heuschreckenarten mit Gefährdungsstatus zu entnehmen.
Altenwerder-West
Seite - 44 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Tabelle 9: Nachgewiesene Heuschreckenarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad
RL HH: Rote Liste Hamburg nach RÖBBELEN (2007b) (- = ungefährdet; 3 = gefährdet, 1 = vom
Aussterben bedroht); RL D: Rote Liste Deutschland nach MAAS et al. (2011) (- = ungefährdet; V =
Vorwarnliste)
Art
wissenschaftlicher Artname
RL HH/ RL D
Gefleckte Keulenschrecke
Myrmeleotettix maculatus
3/-
Blauflüglige Ödlandschrecke
Oedipoda caerulescens
1/V
Säbeldornschrecke
Tetrix subulata
3/-
3.2.6.2
Beurteilung
Mit 14 Arten auf der Gesamtfläche weist das UG eine mittlere Bedeutung als Lebensraum für
Heuschrecken auf. Während es sich bei den meisten Arten um Allerweltsarten handelt, die
auf Grünland und Ruderalfluren der heutigen Kulturlandschaft allgemein häufig vertreten
sind, handelt es sich bei den drei nachgewiesenen Rote-Liste-Arten um ausgesprochen
wärmeliebende Heuschreckenarten. Ihr Vorkommen ist daher auf die schütter bewachsenen
Sandflächen und Sandmagerrasen im Nordwesten des PG beschränkt. Die offenen bzw.
schütter bewachsenen Sandflächen haben einen hohen Wert für die gefährdeten
Heuschreckenarten.
3.2.7
Tagfalter
3.2.7.1
Methodik und Bestandsbeschreibung
Die Erfassung der Tagfalter erfolgte optisch sowie per Streifnetzfang (Bläulingsarten) im Jahr
2013 an sechs Terminen zwischen Ende Mai und Ende August.
Es wurden im UG insgesamt 14 tagaktive Schmetterlingsarten nachgewiesen, von denen
eine auf der Roten Liste Hamburgs als gefährdet (Kleines Wiesenvögelein) und eine weitere
als stark gefährdet (Schachbrettfalter) eingestuft sind (s. Tabelle 10).
Tabelle 10: Nachgewiesene Tagfalterarten mit Häufigkeit und Gefährdungsgrad
RL HH: Rote Liste Hamburg nach RÖBBELEN (2007c) (- = ungefährdet; 3 = gefährdet, 2 = stark
gefährdet); RL D: Rote Liste Deutschland nach REINHARDT & BOLZ (2011)
Art
wissenschaftlicher Artname
RL HH/ RL D
Kleines Wiesenvögelein
Coenonympha pamphilus
3/-
Schachbrettfalter
Melanargia galathea
2/-
3.2.7.2
Beurteilung
Das in Hamburg gefährdete Kleine Wiesenvögelein bevorzugt lückige, niedrigwüchsige
Vegetation, während für den stark gefährdeten Schachbrettfalter auch Altgrasbestände
relevant sind. Beide Arten sind auf Grasarten als Wirtspflanzen angewiesen (SETTELE et al.
2009).
Die Artenzahl ist in Relation zur Größe des UG eher im niedrigen Bereich angesiedelt, was
sich wahrscheinlich auf die Armut an Nektarpflanzen zurückführen lässt. Das Untersuchungsgebiet hat eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Tagfalter.
Altenwerder-West
Seite - 45 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.2.8
Biologische Vielfalt
3.2.8.1
Methodik und Bestandsbeschreibung
Biologische Vielfalt oder Biodiversität beschreibt die Vielfalt alles Lebenden und die
Variabilität aller lebenden Organismen und ökologischer Komplexe, zu denen sie gehören.
Dabei werden die folgenden drei Ebenen unterschieden: die Vielfalt der Ökosysteme bzw.
Lebensräume, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt innerhalb der Artebene. Über die
genetische Vielfalt innerhalb untersuchter Arten (Ebene 3) liegen keine Daten vor. Die
Darstellung der biologischen Vielfalt erfolgt im vorliegenden Fall anhand der im PG erfassten
Biotoptypen (Ebene 1) sowie der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten (Ebene 2) und stellt
somit eine Zusammenfassung der Erfassungen von PLANB (2014) dar (s. Kap. 3.2.2 bis
3.2.7). Die Beurteilung der biologischen Vielfalt erfolgt in Form einer gutachterlichen
Einschätzung.
Die folgende Tabelle zeigt die innerhalb des ca. 44 ha großen PG (und z. T. dessen
unmittelbaren Umfelds) erfasste Anzahl von (potenziell geschützten) Biotoptypen sowie
(gefährdeten) Blütenpflanzen- und Tierarten (s. auch Kap. 3.2.2 bis 3.2.7).
Tabelle 11: Anzahl und Lage der im Plangebiet und z. T. nahen Umfeld nachgewiesenen
(potenziell) geschützten Biotoptypen sowie der in Hamburg gefährdeten Blütenpflanzen- und
Tierarten
§: generell geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG; (§): bei typischer bzw. besonderer Ausprägung geschützter Biotoptyp nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 14
HmbBNatSchAG; RL: Rote Liste Hamburg für die entsprechende Artengruppe (s. Kap. 3.2.2 - 3.2.7);
Gefährdungsstatus: RL 1 = vom Aussterben bedroht, RL 2 = stark gefährdet, RL 3 = gefährdet; PG:
Plangebiet; NW, SW, N: Nordwesten, Südwesten, Norden
Parameter
(Arten-) davon geschützte/ gef. Biotoptypen/ Lage/ Fundort, ggf. Größe/
Anzahl §/ RL Arten - Status
Häufigkeit
Biotoptypen
37, 16
3
Hochstaudensäume besonnter
vorw. außerhalb PG/ südl. der
im PG
Fließgewässer (NUG) - (§)
Alten Süderelbe, sehr kleinflächig
auch nördl. Alter Süderelbe
Silbergrasflur (TMS) - §
sehr kleinflächig in sandig-offenem NW des PG
Sonstiger Trocken- oder
sehr kleinflächig in sandig-offeHalbtrockenrasen (TMZ) - §
nem NW des PG
RL-Pflanzen7
4
Bauernsenf - RL 2
vereinzelt in sandig-offenem NW
des PG
Fluss-Greiskraut - RL 3
nahe Süderelbe im SW des PG,
auf 2 Lichtungen in Weiden-Wäldern, stets gesellig in individuenstarken Herden
Sand-Segge - RL 3
flächenhaft-gesellig in sandig-offenem NW des PG
Silbergras - RL 3
gesellig in sandig-offenem NW
des PG
7
Vier weitere gefährdete Blütenpflanzenarten wurden -z. T. knapp- außerhalb des PG nachgewiesen
und deshalb hier nicht mit aufgenommen (s. Tabelle 4 in Kap. 3.2.2.1).
Altenwerder-West
Seite - 46 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Parameter
Brutvögel
(Arten-) davon geschützte/ gef. Biotoptypen/
Anzahl §/ RL Arten - Status
50
48
Gelbspötter - RL 3
Kleinspecht - RL 3
Neuntöter - RL 3
Trauerschnäpper - RL 3
Fledermäuse
69
4
Libellen11
16
4
Heuschrecken
14
3
Breitflügelfledermaus - RL 3
Großer Abendsegler - RL 3
Rauhautfledermaus - RL 3
Wasserfledermaus - RL 3
Gebänderte Prachtlibelle - RL 3
Gemeine Smaragdlibelle - RL 3
Große Heidelibelle - RL 3
Kleine Mosaikjungfer - RL 3
Torf-Mosaikjungfer - RL 312
Blauflüglige Ödlandschrecke RL 1
Gefleckte Keulenschrecke RL 3
Säbeldornschrecke - RL 3
Tagfalter
14
2
Kleines Wiesenvögelein - RL 3
Schachbrettfalter - RL 2
Lage/ Fundort, ggf. Größe/
Häufigkeit
2 Rev. in Weiden-Wäldern des
PG, 1 weiteres Rev. > 650 m
nördl. des PG
1 Rev. in Weiden-Wald des PG
1 Rev. an N-Rand des PG
2 Rev., eins an Waldrand im N
des PG, eins an Ufer der Alten
Süderelbe im äußersten W des
PG
Kontakte: 51/ 55410
Kontakte: 9/ 16
Kontakte: 39/ 303
Kontakte: -/ 8
6 - 25 Individuen
2 - 5 Individuen
26 - 50 Individuen
Einzelindividuum
2 - 5 Individuen
Offenland im NW des PG,
Böschung an O-Rand des PG;
11 - 50 Individuen
Offenland im NW des PG, 51 100 Individuen
Offenland im NW des PG, 11 50 Individuen
Offenland im NW des PG und in
dem sich nordwestl. außerhalb
des PG fortsetzenden Magerrasenbereich, insgesamt > 100
Individuen
Offenland im NW des PG und in
dem sich nordwestl. außerhalb
des PG fortsetzenden Magerrasenbereich, insgesamt 6 - 25
Individuen
3.2.8.2
Beurteilung
Angesichts der Anzahl vorgefundener Biotoptypen und der Artenzahl (Flora und Fauna),
insbesondere der Anzahl gefährdeter Arten, kann dem untersuchten Gebiet aus naturschutzfachlicher Sicht, in Abhängigkeit der jeweils betrachteten Artengruppe, eine hohe bis sehr
8
Zwei weitere gefährdete Brutvogelarten (Blaukehlchen, Wachtelkönig) wurden außerhalb des PG
nachgewiesen und finden aufgrund ihrer Habitatansprüche innerhalb des Plangebiets weder Brutnoch Nahrungshabitat (s. Kap. 3.2.3.1).
9
Das Vorkommen des Kleinabendseglers (Nyctalus cf. leisleri) konnte nicht zweifelsfrei festgestellt
werden (s. Kap. 3.2.4.1). Mit ihm wären es sieben nachgewiesene Arten und fünf gefährdete Arten.
10
Kontakte: Kontakte per Detektor/ Kontakte per Horchkiste; „Kontakte“ schließen Mehrfachzählungen
fliegender Individuen ein. Eine Horchkiste mit 21 Kontakten von insgesamt vier Arten stand > 300 m
nördlich des PG, alle anderen Daten stammen aus dem PG oder direkt angrenzenden Nahbereich.
11
Libellenerfassung fand ausschließlich in der Alten Süderelbe, also außerhalb des PG, statt (s.
Kap. 3.2.5.1)
12
Rote Liste Deutschland nach OTT & PIPER (1998)
Altenwerder-West
Seite - 47 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
hohe Bedeutung beigemessen werden. Das ist vermutlich auch dem Umstand geschuldet,
dass das Gebiet für seine relativ geringe Größe über eine recht hohe Standortamplitude
verfügt (Feuchtegrad: trocken - nass, Trophie: mager - eutroph, Sukzessionsstadien:
Rohboden - Wald, Lichteinstrahlung/ Wärme: vollsonnig/ warm - vollschattig/ kühl). Auch
wenn die Biodiversität sich nicht signifikant von Gebieten mit vergleichbarer Habitatausstattung abhebt, ist bei der Beurteilung die isolierte bzw. inselhafte Lage zu berücksichtigen,
die dazu führt, dass das Gebiet vielen Arten als Trittstein dienen könnte (vgl. SCHAEFER
2003). Trittsteine spielen bei der Vernetzung von (relativ mobilen) (Sub-)Populationen eine
herausragende Rolle und ermöglichen den genetischen Austausch bzw. die Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt innerhalb der Artebene.
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.2.9
Seite - 48 -
Umweltauswirkungen auf Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bewertung der Umweltauswirkungen
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
Visuelle
Wirkungen
Schadstoff- und
Lärmemissionen
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
• ggf. ökologische Waldumwandlung in
der gleichen naturräumlichen Haupteinheit
• ggf. Entwicklung von Sandmagerrasen ungenutzten Flächen
Beeinträchtigungen:
• Verlust der Vorkommen von drei in Hamburg gefährdeten Pflanzenarten (FlussGreiskraut, Sand-Segge, Silbergras) und einer stark gefährdeten Pflanzenart
(Bauernsenf)
• Verlust/ Beeinträchtigung von ca. 750 m² Hochstaudensäume besonnter Fließgewässer (NUG (§)), keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich
• Verlust/ Beeinträchtigung von ca. 1.885 m² gesetzlich geschützten Sandmagerrasen (TMS §, TMZ §)
• Verlust von ca. 24,5 ha Wald (gesamte Kernfläche des PG bis auf den zu
erhaltenden Grünzug am Südrand), keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich
• (Teil-) Lebensraumverlust von vier gefährdeten Brutvogelarten (Gelbspötter,
Kleinspecht, Neuntöter, Trauerschnäpper), keine Möglichkeit für Ausgleich im
Nahbereich
• (Teil-) Lebensraumverlust (vorwiegend Jagdgebiet, ggf. einzelne Paarungsquartiere von Mücken- und Sommerquartiere von Männchen der Wasserfledermäuse) von mindestens sechs Fledermausarten, davon sind fünf Arten in
Hamburg gefährdet, keine Möglichkeit für Ausgleich im Nahbereich
• ggf. Verlust oder Einschränkung des Lebensraums von drei gefährdete Heuschreckenarten (Blauflüglige Ödlandschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Säbeldornschrecke) im nordwestlich gelegenen Offenlandbereich des PG
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
X
X
IV
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Bewertung der Umweltauswirkungen
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen:
• Erhalt eines Grünzugs als Übergangszone mit Biotopverbundfunktion
• Anschluss an Grünzug eines zusätzlichen gebäudefreien Streifens von > 15 m
Breite im Westen des PG vergrößert Abstand zwischen permanent schallemittierender Hafennutzung und ökologisch sensiblen Bereichen
• zusätzlich zum Grünzug verbleiben mindestens weitere 10 % der geplanten
Hafennutzungsfläche nutzungsfrei, die als Trittstein- bzw. Verbundbiotope
fungieren können
• lärmtechnische Einschränkungen (nächtliche Obergrenze der Schallemissionen,
Ausrichtung lärmemittierender Gebäudeöffnungen Richtung unsensibler Hafennutzung)
Visuelle
Wirkungen
• Beeinträchtigung der ökologischen Verbundsfunktion
Schadstoff- und
Lärmemissionen
• Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt und ökologischen Verbundsfunktion im
PG, ggf. Verlust des Gebiets in der Funktion eines Trittsteins für einige Arten,
keine Möglichkeit des Ausgleichs im Nahbereich
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
• ggf. Verlust oder Einschränkung des Lebensraums von zwei Tagfalterarten
(Kleines Wiesenvögelein, Schachbrettfalter) im nordwestlich gelegenen Offenlandbereich des PG
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
Seite - 49 -
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
Altenwerder-West
Seite - 50 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.3
Boden
Boden ist Lebensraum und -grundlage für Lebewesen und maßgeblicher Bestandteil von
Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Daher gibt es vielfältige Überlagerungen mit dem
Schutzgut Wasser (s. Kap. 3.4). Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung
des Schutzguts Boden dienen die Natürlichkeit, die Standorteigenschaften, die Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen und Verdichtung sowie die (Vor-)Belastungen (Altlasten).
3.3.1
Datengrundlagen
Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Boden dienten folgende
Unterlagen und Informationsquellen:
•
Bodenübersichtskarte (BÜK 200) Hamburg-West (BGR 2014)
•
Auskunft zum PG aus dem Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt (HPA 2014)
•
Landschaftsschutzprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg
(FHH 1997b)
•
aktualisierte Karte zum LaPro (FHH 2013a)
•
Karte Arten- und Biotopschutz des LaPro (FHH 2013b)
•
Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004)
•
Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014)
3.3.2
Bestandsbeschreibung
Das UG ist natürlicherweise Teil des ursprünglichen Hamburger Stromspaltungsgebiets, in
dem seit der letzten Eiszeit die zuvor abgelagerten grobkörnigen Kiese von feinkörnigen
Sedimenten überlagert wurden.
Im südlichen Teil des UG liegen noch die gewachsenen, durch Elbesedimente aufgebauten
Böden vor. Die sogenannten Kleimarschen sind von feinkörnigen Bodenarten, vor allem von
tonigen, schluffigen bis hin zu feinsandigen Lehmen, kleinräumig auch von Tonen geprägt.
Feinkörnige Böden haben ein größeres Puffervermögen als sandige Substrate und weisen
daher eine geringere Empfindlichkeit gegenüber Säure-, Schadstoff- und Nährstoffeinträgen
auf. Ihr hohes Kompensationsvermögen und die geringe Wasserdurchlässigkeit schützen
zudem das Grundwasser vor Schadstoffeinträgen. Insbesondere in feuchtem/ nassem
Zustand sind sie dagegen empfindlicher gegenüber Verdichtung als sandige Böden.
Das gesamte PG sowie weitere südlich angrenzende Bereiche sind Teil von Spülfeldern, mit
denen in mehreren Etappen Geländeaufhöhungen um 1,9 bis 6,9 m (stellenweise bis
15,6 m) durchgeführt wurden. Nachdem im Bereich Vollhöfner Weiden Klei für den Deichbau
abgebaut wurde, erfolgte zwischen 1962 und 1971 die erste Aufhöhung, u. a. mit Baggergut
und anderen Materialien (Sandanteil < 80 %), deren Südgrenze noch heute als gut sichtbare
Geländekante in Parallellage zum heutigen Verlauf der Alten Süderelbe (Westarm)
wahrzunehmen ist. Sie entspricht etwa der Südgrenze des PG. Im Zuge weiterer
Aufspülungen bis 1977, bei denen Schluffe und vor allem Sande verwendet wurden, erfolgte
die Verfüllung des Flussbetts der Alten Süderelbe. Die Bereiche der beiden Aufspülungs-
Altenwerder-West
Seite - 51 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
etappen überlagern sich im Süden des geplanten Hafennutzungsgebiets und reichen südlich
und westlich um bis zu ca. 180 m über dessen Grenzen hinaus.
Das gesamte PG gilt als Altlastenfläche (5830-012/01), die südlich angrenzenden Auffüllungen im Bereich des ehemaligen Flussbetts der Alten Süderelbe als Verdachtsflächen.
Im gesamten Spülkörper, insbesondere bei Schlickvorkommen, der in Ober- wie in Unterboden anzutreffen ist, kann mit charakteristischen Verunreinigungen wie Schwermetallen,
Arsen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gerechnet werden.
3.3.3
Beurteilung
Schutzwürdige Böden mit besonderer bzw. hoher Bedeutung, z. B. Böden der Extremstandorte (Nässe, Trockenheit, Nährstoffarmut), seltene Böden oder Böden mit Archivfunktion für Natur- oder Kulturgeschichte, liegen im UG nicht vor. Die Böden im UG können
dennoch hinsichtlich ihrer Funktion als Lebensraum und -grundlage des Menschen und
anderer Lebewesen, Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Schutzmedium des Grundwassers sowie ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften unterschieden werden.
Während die naturnahen Böden im Süden des UG (abzüglich der anthropogen überprägten
Böden in den Dorf-/ Mischgebieten entlang der Straßen) weitgehend die oben genannten
Funktionen erfüllen, besitzen die schadstoffbelasteten, anthropogenen Aufschüttungen und spülungen innerhalb des PG nicht nur eine sehr geringe Bedeutung für Natur und Umwelt,
sondern stellen aufgrund des Wirkungspfads Boden - Grundwasser sogar eine (potenzielle)
Beeinträchtigung dar (s. Kap. 3.4). Zudem handelt es sich bei den Marschböden südlich und
südwestlich des PG um klimarelevante Böden mit hohem Anteil organischer Substanz und
- durch das dichte Grabennetz - hohem Verdunstungspotenzial.
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.3.4
Seite - 52 -
Umweltauswirkungen auf Schutzgut Boden
Bewertung der Umweltauswirkungen
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
X
Visuelle
Wirkungen
X
Schadstoff- und
Lärmemissionen
konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen:
• Vorbelastung mit schadstoffbelastetem Substrat
• Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen innerhalb des Grünzugs und mindestens
10 % der Restfläche des Hafennutzungsgebiets
X
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
Beeinträchtigungen:
• Dauerhafter Verlust sämtlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung in unbekanntem Ausmaß (abhängig von tatsächlichem Versiegelungsgrad in der Genehmigungsplanung) von stark vorbelasteten Böden (Spülkörper) auf Hafennutzungsfläche
• je nach konkreter Nutzung ggf. Schadstoffeinträge und -akkumulation
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
III
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
• Einsatz von Schadstofffiltern und Einrichtungen, die ein Eindringen weiterer Schadstoffe in den Boden verhindern
• sparsamer Umgang mit Bodenversiegelung
Altenwerder-West
Seite - 53 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.4
Wasser
Bei der Beschreibung und Beurteilung des Schutzguts Wasser wird zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden. Während zur Beschreibung und Beurteilung
der Oberflächengewässer vor allem der Natürlichkeits-, bzw. Ausbau- und Regulationsgrad
(Gewässermorphologie, Indikatorarten) wie auch die Wasserqualität als Parameter dienen,
spielen beim Grundwasser der gesetzliche Schutz (WHG), die Grundwasserneubildung, die
Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen sowie die Vorbelastungen (u. a. Wirkungspfad
Altlasten - Grundwasser) vorrangige Rollen. Aufgrund vielfältiger Wechselwirkungen gibt es
Überschneidungen mit dem Schutzgut Boden (s. Kap. 3.3).
3.4.1
Datengrundlagen
Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Wasser dienten folgende
Unterlagen und Informationsquellen:
•
Auskunft zum PG aus dem Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (HPA 2014)
•
Grundwasserempfindlichkeitskarte
Erläuterungen (FHH 1996)
•
Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg (FHH
1997b)
•
aktualisierte Karte zum LaPro (FHH 2013a)
•
Karte Arten- und Biotopschutz des LaPro (FHH 2013b)
•
Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004)
•
Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014)
•
Verordnung über das Wasserschutzgebiet Süderelbemarsch/ Harburger Berge (WSGVO)
3.4.2
der
Stadt
Hamburg
(1:20.000)
einschließlich
Bestandsbeschreibung
3.4.2.1
Oberflächengewässer
Die Alte Süderelbe liegt im Zentrum des UG und grenzt südlich an das PG. Sie wurde nach
der Sturmflut 1962 im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen bei Finkenwerder von
der Stromelbe getrennt. Wie bereits unter Kap. 3.3.2 beschrieben, wurden durch Verfüllung
des Flussbetts der Alten Süderelbe bis 1977 erhebliche Eingriffe in die Gewässermorphologie vorgenommen. Der einst durchflossene Strom, der eine Verbindung zwischen der Süderelbe bei Moorburg im Südosten und der Stromelbe bei Finkenwerder im Nordwesten
herstellte, ist heute ein etwa 5 m breites, künstlich profiliertes Fließgewässer. Nördlich des
Abzweigs zum Hohenwischer Schleusenfleet, also im Nordwesten des UG, entspricht die
Alte Süderelbe etwa noch ihren ursprünglichen Ausmaßen, wurde durch die Trennung von
der Elbe jedoch dem Tideeinfluss entzogen und weist heute eher den Charakter eines Stillgewässers auf.
Ein arten- und strukturarmer Graben, der etwa durch die Mitte des PG führt, leitet Wasser
aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet in die Alte Süderelbe. Ein weiterer Graben
an der Ostgrenze des PG leitet Wasser aus dem nordöstlich gelegenen Güterbahnhofs-
Altenwerder-West
Seite - 54 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
bereich in die Alte Süderelbe. Das Artenspektrum und die Individuendichte der Libellen als
Indikatorengruppe in der Alten Süderelbe des südlich an das PG grenzenden Gewässerabschnitts lassen auf eine mäßige Wasserqualität schließen (s. Kap. 3.2.5).
3.4.2.2
Grundwasser
Das hydrogeologische System des unteren Elbtals besteht aus drei übereinanderliegenden
Grundwasserleitern, die durch undurchlässige Schichten hydraulisch voneinander getrennt
sind. Im Hamburger Stromspaltungsgebiet ist der obere Grundwasserleiter durch Deckschichten aus undurchlässigen Klei-, Mudde und Torfböden abgedeckt. Die Grundwasserneubildung ist hier entsprechend gering, während sie in der Geest hoch ist, von wo das
Grundwasser - geschützt durch die schwach durchlässigen Deckschichten - in das UG
strömt.
In Bereichen mit künstlichen Bodenaufhöhungen für die Industrie-, Gewerbe- und Hafenansiedlung, wie im Planungsraum, hat sich durch die Auffüllung mit lehmigem Material in der
Regel ein Stauwasserkörper ausgebildet, der nicht in Kontakt zum oberflächennahen Grundwasser steht. Die Grundwasserneubildungsrate durch die Versickerung von Niederschlägen
in der Hamburger Marsch ist mit 0 – 25 mm/ a sehr gering, was auf den hohen Versiegelungsgrad und die undurchlässigen Marschböden zurückzuführen ist.
Der minimale Grundwasserflurabstand korreliert mit der Geländemorphologie und nimmt von
den höher liegenden bebauten Flächen im Norden des UG nach Südwesten zur Niederung
der Alten Süderelbe hin ab. Nach LGV (2014) schwankt der minimale Grundwasserflurabstand zwischen 10 bis 15 m unter Geländeoberkante (GOK) an der Nordgrenze und
2,5 bis 5 m unter GOK an der Südgrenze des PG. Die mit 0 bis 2,5 m unter GOK geringsten
minimalen Grundwasserflurabstände liegen südlich des PG randlich und außerhalb der
Geländeaufhöhungen, die im Zuge der Verfüllung des Flussbetts der Alten Süderelbe
stattfanden.
Die Grundwasserempfindlichkeitskarte (M 1:20.000, FHH 1996) stellt für das PG die Stufe 4
(schützende, gering durchlässige Deckschicht (hier: Marschenklei) für den obersten
Grundwasserleiter) fest. Der Versickerungspotenzialkarte (LGV 2014) ist zu entnehmen,
dass der mit Abstand größte Teil des PG sowie der gesamte südlich anschließende Raum
des UG eine versickerungsfähige Tiefe von 0 bis 1 m aufweist und die Versickerung
„unwahrscheinlich“ ist (s. Abbildung 7). Im mittleren Bereich des PG wurde das
Versickerungspotenzial bei 1 bis 2 m Versickerungstiefe als „eingeschränkt“ beurteilt. Für
den äußersten Nordrand des PG gilt eine Versickerungstiefe von > 5 m bei „möglicher
Versickerungswahrscheinlichkeit“. Beide Erhebungen gehen auf die Parameter des geologischen Schichtenaufbaus bzw. deren Wasserdurchlässigkeit und den Grundwasserflurabstand zurück.
Altenwerder-West
Seite - 55 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Abbildung 7: Veränderter Auszug aus der Versickerungspotenzialkarte (LGV 2014) mit Untersuchungsgebiets- (schwarze Umrandung) und Plangebietsabgrenzung (rote Umrandung) sowie
Wasserschutzgebiet „Süderelbemarsch/ Harburger Berge“ (südlich der blauen Linie)
Die Alte Süderelbe stellt ab dem Abzweig des Hohenwischer Schleusenfleets im Westen des
UG die Nordgrenze zum größten Wasserschutzgebiet (WSG) Hamburgs „Süderelbemarsch/
Harburger Berge“ dar. Damit trennt das PG nur ein schmaler Uferstreifen von der Schutzzone III des WSG, in der u. a. „das Einleiten, Verregnen und Versickern von Schmutzwasser
und sonstigen wassergefährdenden Stoffen“ verboten ist (§ 5 Abs. 1 WSG-VO). Aufgrund
der hohen Bedeutung für den Menschen als Trinkwassergewinnungsgebiet und die damit
verbundene Rechtslage wird dem WSG eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber
Schadstoffeinträgen eingeräumt.
Die Altlasten-Verdachtsflächen, die auf die Verfüllung des Gewässerbetts der Alten Süderelbe bis 1977 zurückgehen, reichen deutlich in die Schutzzone III des WSG hinein. Die
Ablagerungen in den 1970er Jahren fanden rechtlich einwandfrei vor der Ausweisung des
WSG statt. Über den Wirkungspfad Boden - Grundwasser finden Einträge statt, so dass im
Jahr 2004 „ein Eintrag an spülfeldtypischen Schadstoffen in das Grundwasser in geringem
Maß“ (HPA 2014) festgestellt wurde. Darüber hinaus wurden bei Grund- und Stauwasseruntersuchungen durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und einem seit
2012 kontinuierlich durchgeführten Grundwassermonitoring auffällige Konzentrationen,
insbesondere von Fluorid, nachgewiesen.
Altenwerder-West
Seite - 56 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.4.3
Beurteilung
Die unverbaute Alte Süderelbe unterhalb des Abzweigs Hohenwischer Schleusenfleet im
Westen des UG stellt trotz des Verlustes des Tideeinflusses in den 1960er Jahren ein
naturnahes (Still-)Gewässer mit sehr hohem Wert für Natur und Landschaft dar. Die Alte
Süderelbe ist hier noch von Weiden-Auwaldrelikten gesäumt und beinhaltet eine zum Teil
bemerkenswerte, standorttypische Vegetation.
Die Alte Süderelbe ist innerhalb des UG Vorranggewässer gemäß WRRL und Teil der
Gewässervernetzung von Moorburger Landscheide im Südosten über das Hohenwischer
Schleusenfleet und die Alte Süderelbe sowie Aue bis zur Elbe im Bereich Finkenwerder
Vorhafen/ Köhlfleet mit besonderer Bedeutung für die Wiederherstellung der ökologischen
Durchgängigkeit sowie die Verbesserung der Gewässerqualität. Die beiden knapp außerhalb
des UG liegenden Flutbracks „Gutsbrack“ im Nordwesten und „Brack Hohenwisch“ im
Südwesten sind zudem Geotope von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung.
Alle restlichen Oberflächengewässer, insbesondere der als Trapez-Profil angelegte und
intensiv gepflegte Graben im Plangebiet, der aus dem Eisenbahngelände in den Osten des
UG mündende Graben sowie die begradigte Alte Süderelbe südlich des PG, weisen eine
stark beeinträchtigte Struktur und kaum typische Gewässer(-rand-)vegetation auf. Stoffeinträge aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet und Stau- sowie Oberflächenwasserzuflüsse aus dem schadstoffbelasteten Spülfeld Altenwerder-West lassen zudem eine
relativ schlechte chemische sowie biologische Wasserqualität vermuten.
Aufgrund der in das WSG hineinragenden Altlastenverdachtsflächen sind die räumlichen
Abgrenzungen von den Bereichen hoher Grundwasserqualität und hoher Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit nicht deckungsgleich. Während die hohe Verschmutzungsempfindlichkeit für das gesamte WSG gilt, ist in den Bereichen der Altlastenverdachtsflächen
innerhalb des WSG mit durch Schadstoffeinträge beeinträchtigter Grundwasserqualität zu
rechnen.
Da die Versickerungspotenzialkarte für einen weitaus größeren Maßstab konzipiert ist
(M 1:5.000) und auf ein aktuelleres und dichteres Datennetz zurückgreift (Stand der
Grundlagendaten: 2012), kann im Bereich des PG von einer geringen, oberflächlichen
Eintragsgefährdung in den Grundwasserkörper, also einer geringen bis mittleren Grundwasserempfindlichkeit ausgegangen werden.
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.4.4
Seite - 57 -
Umweltauswirkungen auf Schutzgut Wasser
Bewertung der Umweltauswirkungen
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
X
X
Visuelle
Wirkungen
X
Schadstoff- und
Lärmemissionen
konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen:
• Erhalt der Grundwasserneubildung innerhalb des Grünzugs und 10 % der
Restfläche
• Vergrößerung des Abstands zwischen Emissionsfläche und Wasserschutzgebiet
um Breite des Grünzugs
• Vorbelastung durch Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch vorhandene
Altlasten
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
Beeinträchtigungen:
• Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Überbauung und Versiegelung in
unbekanntem Ausmaß von Flächen mit mittlerem Versickerungspotenzial und
entsprechender Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf Hafennutzungsfläche
• potenzielle Gefahr von Schadstoffeinträgen in ein nahes Wasserschutzgebiets,
Havariegefahr
• ggf. Verrohrung des naturfernen Grabens und Verlust seiner Uferzonen
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
III
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
• Einsatz von Schadstofffiltern und Einrichtungen, die ein Eindringen belasteter Abwässer in Oberflächengewässer und Grundwasserkörper verhindern
• Rückhaltung des Niederschlagwassers in Versickerungsmulden mit
Filterfunktion
• sparsamer Umgang mit Bodenversiegelung
Altenwerder-West
Seite - 58 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.5
Klima und Luft
Für das Lokalklima und die Lufthygiene ist zum einen die Geländemorphologie, zum anderen
die Beschaffenheit der Geländeoberfläche (Versiegelung/ offener Boden/ Vegetation und
Vegetationstyp) entscheidend. Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung
des Schutzguts Klima und Luft dienen die lufthygienische Ausgleichsfunktion (Kalt- und
Frischluftentstehung und -abfluss, der Bezug über Luftaustauschbahnen zu Siedlungsflächen
bzw. Belastungsräumen) sowie die Luftqualität (Vorbelastungen).
3.5.1
Datengrundlagen
Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Klima/ Luft dienten
folgende Unterlagen und Informationsquellen:
•
eigene Biotoptypen- und Nutzungskartierung
•
Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung für das LaPro HH (GEO-NET
UMWELTCONSULTING GMBH 2012)
•
Landschaftsschutzprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg
(FHH 1997b/ 2013a/ b)
3.5.2
Bestandsbeschreibung
Der Versieglungsgrad des gesamten UG ist sehr gering. Versiegelte Flächen beschränken
sich auf die Industrie- bzw. Gewerbeflächen am Nordrand des UG, die Straßendörfer entlang
der Hohenwischer Straße und des Moorburger Elbdeichs im Westen und Süden des UG
sowie auf die linienhaften Verkehrsachsen am Ostrand (Bahntrasse, Waltershofer Straße,
BAB 7). Das PG selbst ist gänzlich unversiegelt und bis auf die offenen Sandflächen im
Nordwesten mit Vegetation – größtenteils Gehölze - bedeckt. Generell ist somit Kaltluft- und
Frischluftentstehung möglich. Das Gelände fällt sanft in südliche Richtungen ab.
Aufgrund der Lage am Südwestrand des Ballungsraums der Stadt Hamburg ist das UG der
Hauptwindrichtung ausgesetzt und entsprechend gut durchlüftet. Während austauscharmer
Wetterlagen kann es am gewerbegeprägten Nordrand des UG zu leichtem Wärmestau und
im Bereich der Straße Vollhöfner Weiden, aber vor allem an der BAB 7, zu überhöhten NO2Konzentrationen kommen.
3.5.3
Beurteilung
Nach der aktuellen stadtklimatischen Bestandsaufnahme und Bewertung (GEO-NET
UMWELTCONSULTING GMBH 2012) weisen die Grün- und Vegetationsflächen des gesamten
UG eine „geringe bis mittlere klimaökologische Bedeutung“ sowie eine „geringe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung“ auf. Die nachrangige Bedeutung des Untersuchungsraums, insbesondere des PG, resultiert aus dem sehr geringen Kaltluftvolumenstrom und dem mit der abseitigen Lage verbundenen geringen Einfluss auf Siedlungsgebiete.
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.5.4
Seite - 59 -
Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft
Bewertung der Umweltauswirkungen
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
Visuelle
Wirkungen
Schadstoff- und
Lärmemissionen
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
Beeinträchtigungen:
• Überbauung und Versiegelung in unbekanntem Ausmaß von Flächen mit geringer
stadtklimatischer Bedeutung und Empfindlichkeit (Kaltluftentstehung ohne Bezug
zu Belastungsraum), außerhalb von Luftleitbahnen
konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen:
• Reduzierung der Versiegelung um den Flächenanteil des Grünzugs plus 10 % der
Restfläche und damit verbundener zusätzlicher Erwärmung bestehender
Belastungsbereiche
• Vorbelastung durch zeitweise überhöhte NO2-Konzentrationen entlang der ans
PG grenzenden Straße Vollhöfner Weiden
X
X
X
II
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
• Einsatz von Schadstofffiltern und Einrichtungen, die ein Eindringen belasteter Abwässer in Oberflächengewässer und Grundwasserkörper verhindern
• Rückhaltung des Niederschlagwassers in Versickerungsmulden mit
Filterfunktion
• sparsamer Umgang mit Bodenversiegelung
Altenwerder-West
Seite - 60 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.6
Landschaft
Neben der optisch wahrnehmbaren Erscheinung von Natur und Landschaft, für die vor allem
die Nutzungsformen, Relief, die Vegetation und Gewässer ausschlaggebend sind, werden
auch mit dem Gehör und dem Geruchsinn erfassbare Faktoren in die Betrachtung des
Schutzguts Landschaft eingeschlossen. Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung dienen die landschaftliche Erlebniswirksamkeit (Vielfalt, Eigenart, Schönheit), die
Voraussetzungen zur landschaftsgebundenen Erholung sowie die sinnlich wahrnehmbaren
Vorbelastungen (optische Störelemente, Lärm, Gerüche). Da das Empfinden von „Schönheit“
sehr subjektiv ist, wurde der Begriff hier als „Naturnähe“ aufgefasst. Der Aspekt der
landschaftsbezogenen Erholungsnutzung hat sehr große Schnittmengen mit dem Schutzgut
Mensch. Um Wiederholungen und Vermischungen zu vermeiden, wurde im vorliegenden Fall
der gesamte Erholungsaspekt in das Schutzgut Mensch verschoben.
3.6.1
Datengrundlagen
Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Landschaft dienten
folgende Unterlagen und Informationsquellen:
•
eigene Vor-Ort-Begehungen, Biotoptypen- und Nutzungskartierung
•
Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg (FHH
1997b/ 2013a/ b)
•
Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum (GFL 2004)
3.6.2
Bestandsbeschreibung
Das UG liegt im Übergangsbereich zwischen dem riesigen Gewerbe-, Industrie- und
Hafengebiet im Nordosten und der sich südlich und westlich anschließenden, überwiegend
grünlandgeprägten, Süderelbmarsch.
Das an den Hafen grenzende Gewerbe- und Industriegebiet Altenwerders weist einen sehr
geringen Grad an Naturnähe auf. Die Landschaft ist stark technisch überformt und von
gewerblicher und verkehrstechnischer Bebauung geprägt.
Aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrads ist positiv landschaftsbildprägende, auflockernde Vegetation nur spärlich vorhanden und auf Randbereiche und Zwickelflächen
sowie auf kleinflächige Straßenbegleitpflanzungen und Grünflächen beschränkt. Dagegen
haben die hohen Industriegebäude eine große Fernwirkung und beeinträchtigen das
Landschaftsbild auch noch weit außerhalb des Industrie- und Gewerbegebiets.
Südlich schließt sich an das PG die vorwiegend durch Grünland und Obstbau genutzte
Kulturlandschaft - das städtische Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ - an,
die durch Entwässerungsgräben und stellenweise linienhafte Gehölzbestände gegliedert ist.
Wichtige Bestandteile des Naherholungsgebiets sind die Landschaftsbildelemente Altdeich
(Hohenwischer Straße, Moorburger Elbdeich) einschließlich Dörfer, Außendeichflächen mit
Sommerdeichrelikten und die knapp außerhalb des UG liegenden Bracks. Die menschliche
Besiedlung ist hier recht dünn und beschränkt sich auf kleine Straßendörfer. Gewerbe- und
Industriegebäude sind in geringem Maße vorhanden; der Technisierungsgrad der Landschaft
ist noch recht gering.
Altenwerder-West
Seite - 61 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Das PG selbst ist vorwiegend von ungenutzten Weiden- sowie Birken-Zitterpappel-Wäldern,
großflächigem Weidengebüsch und im Norden, vor allem Nordwesten, von trockenen
Ruderalfluren sowie offenen Sandflächen mit eingestreuten Sandmagerrasen geprägt. Im
Südosten liegen kleinflächig feuchte Hochstaudenfluren. Bis auf den intensiv gepflegten
Entwässerungsgraben, die durch Motocross-Nutzung offen gehaltene Offenlandfläche im
Nordwesten und einem gepflanzten, linienförmigen Hybridpappelbestand am Südwestrand
der Planfläche ist die Vegetation aus ungelenkter Sukzession hervorgegangen.
Beeinträchtigungen des Gebiets gehen vor allem vom nördlich angrenzenden Industrie- und
Gewerbegebiet aus, das weit in das UG hinein sichtbar und akustisch wahrnehmbar ist. Der
Osten des UG ist durch die intensiv genutzten Verkehrsachsen der BAB 7, der Waltershofer
Straße und der Bahntrasse optisch sowie akustisch stark beeinträchtigt. Das gesamte UG ist
von einer recht hohen Lärmbelastung betroffen, die im PG nach TA Lärm sogar flächendeckend den nächtlichen Immissionsrichtwert für ein Dorf- und Mischgebiet (45 dB(A))
übertrifft (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN & DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015).
3.6.3
Beurteilung
Aufgrund der Naturnähe des PG und der noch relativ authentischen Kulturlandschaft
zwischen dem PG und den Straßendörfern entlang der Hohenwischer Straße und dem
Moorburger Elbdeich wird die Landschaftsbildqualität dieses Landschaftsausschnitts hoch
bewertet. Stark beeinträchtigt und somit von sehr geringem Wert für das Landschaftsbild
sind das Hafennutzungsgebiet im Norden sowie der von Verkehrs-Infrastruktur geprägte
Bereich östlich der Bahntrasse. Die akustischen und optischen Beeinträchtigungen der
Randbereiche haben in der sehr flachen Landschaft eine große Fernwirkung, was die
natürlichen Voraussetzungen zur landschaftsgebundenen Erholungsnutzung einschränkt. Im
Mittel kommt dem UG eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Landschaft zu.
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.6.4
Seite - 62 -
Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
Bewertung der Umweltauswirkungen
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
Visuelle
Wirkungen
Schadstoff- und
Lärmemissionen
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
• Sichtverschattung technischer Anlagen/ Gebäude aus sensibler südlicher/ westlicher Blickrichtung durch
landschaftlich eingliedernde Gestaltungspflanzungen
Beeinträchtigungen:
• Umgestaltung des Landschaftsbildes von Flächen mit mittlerer landschaftlicher
Erlebniswirksamkeit zu stark technisch geprägten Hafennutzungsflächen
• Reduzierung des „Wildnis“-Puffers zwischen Hafennutzung und südlich sowie
westlich angrenzender grünlandgeprägter, historischer Kulturlandschaft und
Wohnnutzung
konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen:
• Erhalt eines Grünzugs als landschaftsbildprägende Vegetation und natürliche
Übergangszone zur harmonischen Eingliederung des neuen Hafenteils in das
Landschaftsbild
• Einbringen belebender/ gliedernder und verschattender Landschaftselemente
innerhalb des neuen Hafenteils auf 10 % der Fläche (ausgenommen des Grünzugs)
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
X
X
X
X
III
Altenwerder-West
Seite - 63 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.7
Mensch/ menschliche Gesundheit
Das Schutzgut Mensch beinhaltet die Aspekte der physischen Gesundheit und des
psychischen Wohlbefindens des Menschen. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
fanden bereits Anklang durch die Abhandlung der Schutzgüter Boden, Tiere/ Pflanzen (als
Lebensgrundlage), Wasser (z. B. besondere Berücksichtigung der Trinkwasserschutzgebiete), umso konkreter bei den Schutzgütern Klima/ Luft (Lufthygiene, Kalt- und Frischluftzufuhr)
und Landschaft (Erholung). So sind unter dem Schutzgut Mensch vor allem zusätzliche
direkte, nicht über Beeinflussungen der übrigen Schutzgüter erfasste Aspekte menschlicher
Gesundheit und menschlichen Wohlbefindens zu behandeln. Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung dienen die Wohn- und Wohnumfeldfunktion, die Erholungsund Freizeitfunktion im UG sowie Vorbelastungen durch Lärm- und Schadstoffbelastung aus
den angrenzenden Gewerbe- und Verkehrsflächen.
3.7.1
Datengrundlagen
Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Mensch/ menschliche
Gesundheit dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen:
•
Schallgutachten für das PG Altenwerder-West (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN &
DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015)
•
Landschaftsschutzprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (LaPro) Hamburg
(FHH 1997b/ 2013a)
•
Karte Arten- und Biotopschutz des LaPro (FHH 2013b)
•
Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014)
3.7.2
Bestandsbeschreibung
Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch/ menschliche Gesundheit ist maßgeblich von
den ans PG grenzenden Nutzungsformen und den zu erwartenden Immissionen bestimmt.
Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch/ menschliche Gesundheit, die von
einem Hafennutzungsgebiet ausgehen, sind vor allem Schallimmissionen und optische
Beeinträchtigungen. Im PG selbst findet keine Nutzung statt, nach Norden und Osten
schließen sich Gewerbe- bzw. Hafennutzungsflächen sowie stark frequentierte Verkehrsadern (Eisenbahntrasse, Waltershofer Straße/ Vollhöfner Weiden, BAB 7) an, die aufgrund
ihrer Nutzungsweise und Vorbelastungen unempfindlich gegenüber den zu erwartenden
Immissionen sind. Empfindliche Nutzungsformen befinden sich südlich bis westlich des PG.
Entlang der Deichlinie Hohenwischer Straße und Moorburger Elbdeich sowie des noch davor
liegenden Einzelgehöfts „Zur Graft“ befindet sich die nächstgelegene Wohnbebauung. Nach
der tatsächlichen Nutzungsart entspricht die Wohnbebauung einem Dorfgebiet, so dass die
Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten. Nach TA Lärm Ziffer 6.1 c
gelten für entsprechende Bereiche zwischen 6.00 und 22.00 Uhr 60 dB(A) und zwischen
22.00 und 6.00 Uhr 45 dB(A) als einzuhaltende Immissionsrichtwerte. Zwischen dem PG und
der Wohnbebauung liegen baumarme Grünland- und andere landwirtschaftliche Nutzflächen.
Das Gelände zwischen dem künftigen Emissionsort und der Wohnbebauung weist aufgrund
der durchgeführten Geländeaufhöhung im PG und der aufragenden Deichlinie eine sehr
flache Senke auf. Eine Verschattung der Emissionsfläche durch Relief ist somit auch in
Teilen nicht gegeben.
Altenwerder-West
Seite - 64 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Im Rahmen einer vorhabensbezogenen Schalluntersuchung (TECHNOLOGIE ENTWICKLUNGEN
& DIENSTLEISTUNGEN GMBH 2015) wurden Schallprognosen für verschieden intensive
Nutzungen, also Varianten, berechnet, wobei die sieben Immissionsmesspunkte im Bereich
der nächstgelegenen Wohnbebauung festgesetzt wurden. Für die Variante der intensivsten
Nutzung im PG ergaben sich zum Teil Überschreitungen des nächtlichen Richtwerts,
während die Tages-Richtwerte an allem Punkten unterschritten wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vorbelastungen mit 48 dB(A) während der Nachtzeit den Richtwert
bereits überschreiten. Im Szenario der intensivsten Nutzung wird die Vorbelastung an den
räumlich nächsten Wohnbebauungen um bis zu 7 dB(A) (Einzelgehöft „Zur Graft“) überschritten. Bei der extensivsten Variante findet nur am Einzelgehöft „Zur Graft“ eine geringe
Überschreitung der Vorbelastung um bis zu 2 dB(A) statt.
Erholungsnutzung findet aktuell nur extensiv auf Trampelpfaden und Wirtschaftswegen
sowie entlang der Altdeichlinie statt. Es sind kaum ausgebaute Wege und Leiteinrichtungen
(Beschilderung und Informationstafeln, ausgewiesene Pfade, Stege usw.) vorhanden. Im
Nordwesten des PG selbst fand zeitweise offenbar eine inoffizielle Nutzung als MotocrossParcour statt. Der gesamte Rest des PG, insbesondere die extrem unzugänglichen Waldund Gebüschflächen, sind von der Erholungsnutzung ausgeschlossen. Im LaPro (FHH
1997b/ 2013a/ b) wird das PG von der „Landschaftsachse“ des westlichen Elbtals und des
„2. Grünen Rings“ gequert, womit aus städte- bzw. landschaftsplanerischer Sicht der Ausbau
der Naherholung in Form einer Verbindung zwischen den Wohnquartieren Finkenwerders
bzw. des nördlichen Hamburgs und des südlich gelegenen Harburgs durch das Naherholungsgebiet „Altes Land/ Süderelbemarsch“ vorgesehen ist (s. auch Kap. 1.2.3.2).
Zurzeit findet das Erleben der historischen Kulturlandschaft aus Altdeich, historischen
Dörfern, Außendeichflächen mit Sommerdeichrelikten und den knapp außerhalb des UG
gelegenen Bracks vorwiegend von der Hohenwischer Straße und dem Moorburger Elbdeich
aus statt.
3.7.3
Beurteilung
Das UG unterliegt erheblichen Vorbelastungen durch das Gewerbe- und Hafengebiet im
Norden (vor allem Schallimmissionen) und die Verkehrs-Infrastruktur im Osten (Schall- und
Abgasimmissionen). Der Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsnutzungsfunktion des gesamten Untersuchungsraums kommt im Durchschnitt eine mittlere Bedeutung zu, wobei zu
bedenken ist, dass sie im Bereich starker Vorbelastungen stark bis sehr stark eingeschränkt
ist und nach Südwesten hin - insbesondere aufgrund des hier hohen Potenzials für die
Erholungsnutzung - zunimmt.
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.7.4
Seite - 65 -
Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit
Bewertung der Umweltauswirkungen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
Visuelle
Wirkungen
Schadstoff- und
Lärmemissionen
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
• Sichtverschattung technischer Anlagen/ Gebäude aus sensibler südlicher/ westlicher Blickrichtung (Erholungsnutzung) durch gezielte landschaftlich eingliedernde Gestaltungspflanzungen
Beeinträchtigungen:
• Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens durch die Lärmemission
der neuen Hafennutzung in Bereichen mit mittlerer Bedeutung für die Wohn- und
Wohnumfeldfunktion
• Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion durch Lärmimmission der
neuen Hafennutzung in das südlich angrenzende Naherholungsgebiet „Altes
Land/ Süderelbemarsch“
• Beeinträchtigung der Erholungs- und Freizeitfunktion im Naherholungsgebiet
„Altes Land/ Süderelbemarsch“ durch Beeinträchtigung des nördlich angrenzenden Landschaftsbilds im Zuge der Technisierung der Landschaft
konfliktmindernde Nutzungseinschränkungen (§ 5 HPlVO), Vorbelastungen:
• Vergrößerung des Abstands zwischen Lärmemittenten und Wohnbebauung durch
verbleibenden Grünzug sowie seine abschirmende Wirkung
• Anschluss an Grünzug eines zusätzlichen gebäudefreien Streifens von > 15 m
Breite im Westen des PG vergrößert Abstand zwischen permanent schallemittierender Hafennutzung und sensiblen Nutzung im Umland
• lärmtechnische Nutzungseinschränkung (nächtliche Obergrenze der Schallemissionen, Ausrichtung lärmemittierender Gebäudeöffnungen in Richtung unsensibler
Hafennutzung) als Lärmschutz für angrenzende Wohnbebauung, insbesondere
des Einzelgehöfts „Zur Graft“
• visuelle Abschirmung der Hafennutzung durch den verbleibenden Grünzug zum
südlich und westlich angrenzenden Naherholungsraum
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
X
X
III
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Bewertung der Umweltauswirkungen
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
Visuelle
Wirkungen
Schadstoff- und
Lärmemissionen
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
• akustische und optische Vorbelastungen durch nördlich angrenzende Hafennutzungen
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
Seite - 66 -
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
Altenwerder-West
Seite - 67 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.8
Kultur- und sonstige Sachgüter
Als Parameter zur Bestandsbeschreibung und -beurteilung des Schutzgutes Kultur- und
sonstige Sachgüter dienen der Bestand und die Erlebbarkeit denkmalgeschützter baulicher
Anlagen, Naturdenkmäler sowie Bodendenkmäler (Böden mit historischer Archivfunktion).
3.8.1
Datengrundlagen
Als Grundlage für die Erfassung und Beurteilung des Schutzgutes Kultur- und sonstige
Sachgüter dienten folgende Unterlagen und Informationsquellen:
•
Kartendienst des Hamburger Metadatenkatalogs (HMDK 2014)
•
Kartendienst des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV 2014)
3.8.2
Bestandsbeschreibung
Innerhalb des UG liegen Kulturdenkmale bzw. Böden mit kulturhistorischer Archivfunktion
lediglich im Bereich der Deichlinie (Hohenwischer Straße, Moorburger Elbdeich) sowie im
unmittelbaren Innendeichbereich am westlichen und südlichen Rand des UG. So stellen
beispielsweise große Teile des Deichs selbst ein Kulturdenkmal dar. Zudem sind zahlreiche
Gehöftgebäude entlang des Deichs mit einem Baudenkmalschutz belegt. Östlich des
„Gutsbracks“ im äußersten Westen des UG, das einschließlich seines Gehölzsaumes als
Naturdenkmal deklariert ist, befindet sich ein Kriegerdenkmal (1914-1918 und 1939-1945).
Als Vorbelastung der historischen Baudenkmäler entlang der Deichlinie sind vor allem
moderne, zweckmäßig-technische Bauwerke in der Nachbarschaft zu nennen.
Im PG sind keine Böden mit kulturhistorischer Archivfunktion, Kulturdenkmäler oder sonstige
Sachgüter vorhanden. Auch sonstige Gebäude oder Sachgüter Dritter befinden sich nicht auf
dem Alt-Spülfeld.
3.8.3
Beurteilung
Während der Deich selbst, insbesondere der Abschnitt westlich und nordwestlich des
Kreuzungspunktes mit dem Hohenwischer Schleusenfleet sowie einige mit Denkmalschutz
belegte Gebäude am Deich schützenswerte Kulturgüter mit hoher Bedeutung darstellen,
kommt dem Rest des UG ein sehr geringer Wert zu. Das PG enthält keine schützenswerte
Kultur- oder sonstigen Sachgüter.
Altenwerder-West
SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.8.4
Seite - 68 -
Umweltauswirkungen des Schutzguts Kultur- und sonstige Sachgüter
Bewertung der Umweltauswirkungen
Erheblichkeit der
Wirkfaktoren
Visuelle
Wirkungen
Schadstoff- und
Lärmemissionen
Nutzungsumwandlung
Flächeninanspruchnahme/
Versiegelung
• keine Kultur- und sonstigen Sachgüter im Wirkraum der Planung vorhanden
Konfliktpotenzial
Beeinträchtigungen und ggf. konfliktmindernde Umstände
Vermeidungs- / Minderungs- oder
Kompensationsmaßnahmen
I
Hinweise
(für spätere Genehmigungsphase)
Altenwerder-West
Seite - 69 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
3.9
Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern
Bei der einzelnen Betrachtung der Schutzgüter darf man die Beziehungen untereinander
nicht aus dem Blick verlieren, denn die Veränderung eines Schutzgutes kann durch
Wechselwirkungen ein anderes mit beeinflussen. So hat die Versiegelung von Böden in der
Regel Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da der Oberflächenabfluss erhöht und die
Grundwasserneubildung verringert wird. Andererseits beeinträchtigt eine Verschlechterung
des Landschaftsbilds durch die Verwirklichung von dominanten, ortsbildfremden Bauwerken
den Erholungswert des Gebiets und damit ggf. das Wohlbefinden des Menschen. In der
folgenden Tabelle 12 werden für jedes Schutzgut die Wechselwirkungen zu anderen
Schutzgütern genannt, wobei allgemeine Funktionen und Wirkungen dargelegt werden.
Tabelle 12: Schutzgebietsbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen
Pflanzen /
Tiere
Boden
Boden als
Lebensraum
Pflanzen/
Tiere
Wasser
Oberflächengewässer als
Lebensraum
Klima/Luft
Luftqualität sowie Mikro- und
Makroklima als
Einflussfaktor
auf den
Lebensraum
Landschaft
13
Mensch
Landschaft als Störung und
vernetzendes Verdrängung
Element von
von Arten
Lebensräumen
Trittbelastung
Kultur- und
sonstige
Sachgüter
Kulturgüter als
Lebensraum
Eutrophierung
Artenverschiebung
Boden
Vegetation als
Erosionsschutz
Einfluss auf die
Bodenentstehung und
-zusammensetzung
Wasser
Einfluss auf die
Bodenentstehung und
-zusammensetzung
bewirkt Boden- bewirkt Bodenerosion
erosion
Vegetation als GrundwasWasserspeiserfilter
cher und -filter
Wasserspeicher
Klima/ Luft Einfluss der
Einfluss auf
Vegetation auf Mikroklima
Kalt- und
Frischluftentstehung
Einfluss auf die Bodenerosion
Bodenentstehung und
-zusammensetzung
Einfluss auf
Grundwasserneubildung
Trittbelastung
Bodenabbau
Verdichtung
Veränderung
durch Intensivnutzungen/
Ausbeutung
Veränderung
der Bodeneigenschaften
und -struktur
Stoffeinträge
und Eutrophierung
wirtschaftliche
Nutzung als
Störfaktor
Gefährdung
durch Verschmutzung
Einfluss über
Verdunstungsrate
Einfluss auf
Mikroklima
Stoffeinträge
durch Emissionen
Steuerung des
Mikroklimas
z. B. durch
Beschattung
13
In Anlehnung an: SCHRÖDTER, W., K. HABERMANN-NEIßE & F. LEHMBERG (2004): Umweltbericht in der
Bauleitplanung. Arbeitshilfe zu den Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen,
hrsg. von Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e. V. Niedersächsischer Städtetag.
Hannover. S. 47.
Altenwerder-West
Seite - 70 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Pflanzen /
Tiere
Landschaft Bewuchs und
Artenreichtum
als Charakteristikum der
Natürlichkeit
und Vielfalt
Mensch
Nahrungsgrundlage
Teil der Struktur und Ausprägung des
Wohnumfeldes
und des Erholungsraums
Kultur- und Substanzschädigung
sonstige
Sachgüter
Boden
Bodenrelief als
charakteristisches Element
Wasser
Klima/Luft
Landschaft
Oberflächengewässer als
Charakteristikum der Natürlichkeit und
Vielfalt
Mensch
Veränderungen der Eigenart durch Neubaustrukturen
oder Nutzungsänderungen
Trinkwassersicherung
Luftqualität
Erholungsraum
sowie Mikround MakrokliOberflächen- ma als Eingewässer als flussfaktor auf
Erholungsraum den Lebensraum
Luftqualität als
Einflussfaktor
auf Substanz
Kultur- und
sonstige
Sachgüter
Kulturgüter als
Charakteristikum der Eigenart
Schönheit und
Erholungswert
des Lebensumfeldes
Substanzschädigung und
Zerstörungsgefahr
3.10 Zusammenfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen
In der folgenden Tabelle 13 wird im Ergebnis aus den Beurteilungen des Konfliktpotenzials
der einzelnen Schutzgüter (s. Kap. 3.2 bis 3.8) eine zusammenfassende Beurteilung des
Konfliktpotenzials in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit der Schutzgüter gegeben. Das
Ergebnis entstand dabei nicht nur durch reines Zusammenrechnen, sondern auch durch
fachliche Abwägung der Bedeutung der Schutzgüter im Hinblick auf die Wirkfaktoren der
Überführung der Fläche Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet.
Tabelle 13: Gesamtbeurteilung des Konfliktpotenzials der Alternativen
Schutzgut
Konfliktpotenzial
Tiere und Pflanzen
IV - hoch/ sehr hoch
Boden
III - mittel
Wasser
III - mittel
Klima/Luft
II - gering
Landschaft
III - mittel
Mensch/ menschliche
Gesundheit
III - mittel
Kultur- und sonstige
Sachgüter
I - weitgehend konfliktfrei
Gesamteinstufung des
Konfliktpotenzials
III - mittel
Altenwerder-West
Seite - 71 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Das Konfliktpotenzial der HPlVO mit den sieben Schutzgütern wurde bei vier Schutzgütern
als „III - mittel“ und jeweils einmal mit „IV - hoch/ sehr hoch“, „II - gering“ und „I - weitgehend
konfliktfrei“ beurteilt.
Bei den Schutzgütern, bei denen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Überführung der Hafenerweiterungsfläche Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet zu
mittlerem Konfliktpotenzial führen, wurden zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen attestiert.
Diese können jedoch - neben den eingehaltenen Nutzungseinschränkungen der HPlVO - im
Rahmen von Genehmigungsauflagen durch erprobte Minderungsmaßnahmen (Immissionsschutz- und Gestaltungspflanzungen, Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung, -filterung
und -versickerung etc.) auf ein umweltverträgliches Maß reduziert werden.
Problematischer ist das Konfliktpotenzial der HPlVO mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt. Aufgrund der intensiven Hafennutzung im Norden/ Nordosten und der
bereits wertvollen Feuchtgebiete und Grünlandflächen im Süden und Westen des PG sind
Ausgleichsmaßnahmen im funktionalen (das hieße aufgrund der notwendigen umfangreichen Rodung vor allem Gehölzpflanzungen) und räumlichen Zusammenhang schlichtweg
nicht möglich. Die umliegenden Flächen sind entweder für Ausgleichsmaßnahmen nicht
verfügbar oder besitzen kein Aufwertungspotenzial durch Gehölzpflanzung. Die Funktion des
PG als Lebensraum für zum Teil in Hamburg gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für
(potenziell) geschützte Biotoptypen geht somit größtenteils verloren. Die isolierte Lage der
naturnahen, gehölzdominierten Fläche verleiht ihr zudem den Stellenwert eines Trittsteins
(z. B. als Jagdgebiet für Fledermäuse), der ersatzlos verloren geht. Daher wurde das
Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt als „hoch/ sehr
hoch“ eingestuft. Neben Kompensationsmaßnahmen für die Überführung des Gebiets in das
Hafennutzungsgebiet sind daher im Rahmen der Genehmigungsplanung künftiger
Flächennutzer ausreichend Ersatzmaßnahmen für die unmittelbare Umgebung vorzusehen.
Zwar erfährt der Bereich dann einen radikalen Charakterwandel, landschaftspflegerische
Maßnahmen können jedoch das Umfeld ausgleichend aufwerten.
Da das Gebiet aufgrund fehlenden Bezugs über Kaltluftbahnen zu Wohngebieten über eine
geringe stadtklimatische Bedeutung verfügt und Beeinträchtigungen zudem über Minderungsmaßnahmen wie Dachbegrünung u. ä. reduziert werden können, wurde das Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Klima/ Luft als „gering“ eingestuft.
Schützenswerte Kulturgüter liegen im PG nicht vor und Auswirkungen auf die nächstgelegenen sind nicht zu erwarten, weshalb ein Konflikt mit dem Schutzgut „Kultur- und
sonstige Sachgüter“ nicht besteht.
4.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Angaben
Zur Erarbeitung des Umweltberichts standen Datengrundlagen zu einigen Umweltaspekten
zur Verfügung, die teilweise durch inhomogene Informationsgehalte gekennzeichnet waren
(unterschiedliche Stände zu Analysen der Kriterien der Schutzgüter). Aus diesem Grund war
Altenwerder-West
Seite - 72 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
es nicht möglich, übliche Bewertungsverfahren anzuwenden. Im vorliegenden Fall wurde
daher ausschließlich gutachterlich beurteilt.
Aufgrund des Aktualisierungsstatus des Landschaftsprogramms sind geringfügig notwendige
Anpassungen des Umweltberichtes nicht auszuschließen.
Aus dem Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist
zu entnehmen, dass die konkrete Situation der Belastung des Bodens und des Grundwassers im Bereich des PG nicht genau eingeschätzt werden kann. Aus diesem Grund gibt
es weiteren Prüfbedarf für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser, insbesondere aufgrund
der unmittelbaren Nähe zum Wasserschutzgebiet. Das Auftreten von belastetem Schlick im
Ober- und Unterboden ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
5.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen
Der Planungsträger, die HPA, ist nach § 14 Abs. 1 und 2 UVPG verpflichtet, die erheblichen
Umweltauswirkungen, die bei der Durchführung des Plans oder Programms entstehen, zu
überwachen. Bereits im Umweltbericht sind die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen
möglichst konkret zu benennen, um zum einen quantitative Abweichungen gegenüber den
Prognosen des Umweltberichts und zum anderen unvorhergesehene Umweltauswirkungen
feststellen zu können. Unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen können so frühzeitig
ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe rechtzeitig ergriffen werden. Eine Pflicht,
solche Maßnahmen zu ergreifen, besteht allerdings nicht (BALLA et al. 2009, S. 46).
Die Überführung des Gebiets Altenwerder-West aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet erlaubt zunächst einmal die zukünftige Nutzung der Fläche zu Hafenzwecken gemäß § 6 HafenEG. In letzter Konsequenz resultiert aus dieser Änderung des
Planrechts im Rahmen einer nachfolgend zu genehmigenden Flächenvorbereitung die
Rodung der Gehölze, die den vollständigen Verlust des Lebensraums für die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten bedeutet. Eine Überwachung dieser Prognose erscheint
entbehrlich, weil ihre Unsicherheit als sehr gering eingestuft werden kann. Im Umkehrschluss
kann prognostiziert werden, dass Arten des Offenlands einwandern werden. Welche dies
sein werden, wäre zu überwachen, weil diese Daten als Grundlage für die weiteren
Planungen erforderlich sind.
Alle zukünftigen konkreten Nutzungen der Fläche - im Gegensatz zu den pauschalen
„Hafenzwecken“ - ergeben sich aus Planfeststellungen oder einfachrechtlichen Genehmigungen für den Endausbau der Infrastruktur des Hafens. Auf dieser Planungsebene können erst
fundierte Prognosen über mögliche Umweltauswirkungen gemacht werden. Hier wird im
Einzelfall überwacht, ob die prognostizierten Umweltauswirkungen in der erwarteten Form
eintreffen und ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum
Ausgleich ihre beabsichtigten Wirkungen entfalten.
Altenwerder-West
Seite - 73 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
6.
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung
Anlass
Aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen verfolgt die Hamburg Port Authority
(HPA) das Ziel, einen Teil des Hafenerweiterungsgebiets Zone II (Altenwerder-West), das
bereits 1982 im HafenEG für eine zukünftig geplante Hafennutzung dargestellt wurde, in das
Hafennutzungsgebiet umzuwandeln. Dafür wird eine Hafenplanungsverordnung (HPlVO)
erarbeitet, die das Plangebiet (PG) rechtlich in das Hafennutzungsgebiet überführt. Der
Entwurf der HPlVO wird aufgrund absehbarer erheblicher Umweltauswirkungen nach
§ 2 HmbUVPG und § 14 b Abs. 1 UVPG in Form des vorliegenden Umweltberichts einer
Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen.
Ziele und Methodik der SUP
Die SUP verfolgt das Ziel, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung zu ermitteln, zu
beschreiben, zu bewerten und Möglichkeiten der Verminderung oder Vermeidung aufzuzeigen. Eine regelrechte Alternativenprüfung wird dabei nicht vorgenommen, da die Eignung
und Verfügbarkeit alternativer Flächen bereits im Vorfeld geprüft und dokumentiert wurde
(s. u.). Besonders hinzuweisen ist auf die Maßstabsebene der Umweltprüfung der HPlVO
und den damit verbundenen hohen Abstraktions- bzw. geringen Detaillierungsgrad sowohl
der zu prüfenden Planinhalte wie auch der möglichen Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen im Umweltbericht. Zudem werden für die Planung relevante Umweltziele geltender Gesetze, Richtlinien und der Landschaftsplanung/ Raumordnung sowie deren
Berücksichtigung im Rahmen des Umweltberichts ermittelt. Die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt nach Maßgabe der geltenden Gesetze
(Ziele des Umweltschutzes, s. Kap. 2). Die Schwelle der Erheblichkeit wird u. a. anhand der
gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe festgelegt, die auf eine weitgehende Schonung und den
langfristigen Erhalt von Umweltgütern abzielen.
Das Untersuchungsgebiet (UG) der SUP reicht mit einer Größe von ca. 263 ha weit über das
eigentliche, lediglich 44,4 ha große, PG hinaus (s. Abbildung 5), um auch fern wirkende
Umweltauswirkungen, insbesondere Lärm und optische Beeinträchtigungen, in ihrer gesamten Reichweite zu ermitteln, zu beschreiben und zu beurteilen.
Nach der Darstellung der relevanten Umweltziele aus Gesetzen, der Raumordnung sowie
der Stadt- und Landschaftsplanung (s. Kap. 2.1) und der Dokumentation, wie weit diese mit
der HPlVO berücksichtigt werden können, wird im Prognose-Nullfall abgeschätzt, wie sich
das UG ohne die Überführung des PG in das Hafennutzungsgebiet entwickeln würde (s.
Kap. 2.3).
Die Bestandsdarstellung und -beurteilung sowie die Auswirkungsprognose erfolgen für jedes
einzelne Schutzgut separat (s. Kap. 3.2 bis 3.9), bevor die in Abhängigkeit der Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber den Projektwirkungen beurteilten Umweltauswirkungen in
Kap. 3.10 zusammengeführt und abgewogen werden.
Alternativenvergleich
Die HPA hat bereits im Vorfeld eine politische und wirtschaftliche Standortalternativenprüfung durchgeführt und innerhalb der Begründung zur HPlVO im Kap. 4.2 „Flächenalternativen“ dokumentiert, dass mit einer Nutzungsverdichtung innerhalb des bestehenden
Altenwerder-West
Seite - 74 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Hafennutzungsgebiets die angefragten Flächengrößen nicht erreichbar und aufgrund des
spezifischen Bedarfs denkbare Standort- und Kapazitäts- (Größen-)Alternativen nicht
„vernünftig“ sind.
Während die geprüften Alternativen aufgrund anderweitiger Planungen höherer Priorität,
bereits stark belasteter Verkehrsanbindung, lärmempfindlicher angrenzender Nutzungen und
vor allem zu geringer Größe ausschieden, konnten nur zwei Flächen die Anforderungen der
Nähe zu den bestehenden Logistikanlagen und Containerterminals, der guten verkehrlichen
Anbindung und schnellen Bereitstellung erfüllen. Neben der Hafenerweiterungsfläche der
HPlVO Altenwerder-West handelt es sich dabei um die nördlich von Moorburg gelegene,
sogenannte „Löffelfläche“, die alle rechtlichen Grundlagen erfüllt, direkt ans Hafenerweiterungsgebiet bzw. das Containerterminal Altenwerder grenzt und relativ schnell verfügbar
wäre. Die „Löffelfläche“ hat lediglich das „Problem“, dass sie neben ihren hervorragenden
Infrastrukturanschlüssen an Bahnnetz und Autobahn zudem über eine direkte wasserseitige
Anbindung verfügt und vor dem Hintergrund der zu erwartenden Umschlagmengen die
einzige Option für die Erweiterung eines wasserangebundenen Hafenteils darstellt. Ihre
Inanspruchnahme für die vorgesehene, nicht wasserumschlagsbezogene Nutzung wäre
somit eine Vergeudung alternativloser Kapazitäten. Aus diesen, die Flächenvorsorge betreffenden Gründen, kann die „Löffelfläche“ trotz vieler Vorzüge nicht als vernünftige Alternative
zu der Hafenerweiterungsfläche Altenwerder-West betrachtet werden, weshalb auf eine
detaillierte Alternativenprüfung verzichtet wird.
Inhalte der HPlVO
Die HPA verfolgt das Ziel, anhand der HPlVO den Teil „Altenwerder-West“ der bereits 1982
im Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) dargestellten Zone II des Hafenerweiterungsgebiets
in das Hafennutzungsgebiet einzugliedern. Die HPlVO legt im Zuge der Ausweisung des
Plangebiets (PG) als „Nutzungszone“ neben allen zulässigen Nutzungen (grundsätzlich alle
Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 4 HafenEG, in erster Linie Hafenverkehr, hafengebundener Handel, Hafenindustrie) auch Nutzungsbeschränkungen fest, um vor allem der
Umweltvorsorge nachzukommen. Die in Abs. 1-5 § 5 HPlVO festgelegten, umweltrelevanten
Nutzungsbeschränkungen werden folgend kurz inhaltlich zusammengefasst:
Abs 1 § 5 HPlVO
Eine insgesamt ca. 6 ha große Fläche entlang der Süd- und Westgrenze des PG (s.
Abbildung 4 oder Abbildung 5, Fläche „A“) wird nicht bebaut oder anderweitig genutzt,
sondern verbleibt als bis zu ca. 80 m breiter, überwiegend baumbestandener „Grünzug“.
Abs. 2 § 5 HPlVO
Zusätzlich zum „Grünzug“ sind 10 % der Nutzungszone zu bepflanzen oder naturnah zu
belassen.
Abs. 3 § 5 HPlVO
Auf einer ca. 3,1 ha großen Fläche im Südwesten des PG (Abbildung 4 oder Abbildung 5,
Fläche „B“) sind aus Lärmschutzgründen Schallöffnungen (Ladetore, Belüftungsschächte
u.s.w.) in die sensiblen südlichen und südwestlichen Richtungen (Wohnbebauung, Erholungsnutzung) untersagt.
Altenwerder-West
Seite - 75 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Abs. 4 § 5 HPlVO
Ein schmaler Streifen von ca. 15 m Breite im Westen des PG, der sich an den „Grünzug“
anschließt (Abbildung 4 oder Abbildung 5, Fläche „C“), ist von Bebauung und bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen freizuhalten, um eine ggf. in Zukunft notwendig werdende Bahnanbindung zu gewährleisten.
Abs. 5 § 5 HPlVO
Der nächtliche flächenbezogene Schallleistungspegel wird für das PG auf maximal
60 dB(A)/m² festgesetzt und bleibt damit unter dem nach TA Lärm für Industriegebiete tags
und nachts einzuhaltenden Richtwert von 70 dB(A)/m².
Auswirkungsprognose
Die Darstellung und Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt tabellarisch, wobei die
voraussichtlichen Projektwirkungen auf jedes Schutzgut den konfliktmindernden Nutzungseinschränkungen der HPlVO und Vorbelastungen gegenübergestellt werden und das daraus
resultierende Konfliktpotenzial für die einzelnen Schutzgüter anhand eines ordinal skalierten,
vierstufigen Wertstufenmodells eingeschätzt wird. Zum Teil können bereits schutzgutbezogene Vorschläge für Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen (mit empfehlendem
Charakter) gemacht werden.
Das Konfliktpotenzial der HPlVO mit den sieben Schutzgütern wird bei vier Schutzgütern als
„III - mittel“ und jeweils einmal mit „IV - hoch/ sehr hoch“, „II - gering“ und „I - weitgehend
konfliktfrei“ beurteilt.
Bei den Schutzgütern, bei denen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Überführung der Hafenerweiterungsfläche Altenwerder-West in das Hafennutzungsgebiet zu
mittlerem Konfliktpotenzial führen, werden zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen attestiert.
Diese können jedoch - neben den eingehaltenen Nutzungseinschränkungen der HPlVO - im
Rahmen von Genehmigungsauflagen durch erprobte Minderungsmaßnahmen (z. B.
Immissionsschutz- und Gestaltungspflanzungen, Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung,
-filterung und -versickerung etc.) auf ein umweltverträgliches Maß reduziert werden.
Problematischer ist das Konfliktpotenzial der HPlVO mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt. Aufgrund der intensiven Hafennutzung nördlich/ nordöstlich und der
bereits wertvollen Feuchtgebiete und Grünlandflächen südlich und südwestlich des PG sind
Ausgleichsmaßnahmen im funktionalen (das hieße aufgrund der notwendigen umfangreichen Rodung vor allem Gehölzpflanzungen) und räumlichen Zusammenhang schlichtweg
nicht möglich. Die umliegenden Flächen sind entweder für Ausgleichsmaßnahmen nicht
verfügbar, oder sie besitzen kein Aufwertungspotenzial durch Gehölzpflanzung. Die Funktion
des PG als Lebensraum für zum Teil in Hamburg gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie
für (potenziell) geschützte Biotoptypen geht somit größtenteils verloren. Die isolierte Lage
der naturnahen, gehölzdominierten Fläche verleiht ihr zudem den Stellenwert eines Trittsteins (z. B. als Jagdgebiet für Fledermäuse), der ersatzlos verloren geht. Daher wird das
Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt als „hoch/ sehr
hoch“ eingestuft. Neben Kompensationsmaßnahmen für die Überführung des Gebiets in das
Hafennutzungsgebiet sind daher im Rahmen der Genehmigungsplanung künftiger Flächennutzer ausreichend Ersatzmaßnahmen für die unmittelbare Umgebung vorzusehen. Zwar
erfährt der Bereich dann einen unvermeidbaren radikalen Charakterwandel, landschaftspflegerische Maßnahmen können jedoch das Umfeld ausgleichend aufwerten.
Altenwerder-West
Seite - 76 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Da das Gebiet aufgrund fehlenden Bezugs über Kaltluftbahnen zu Wohngebieten über eine
geringe stadtklimatische Bedeutung verfügt und Beeinträchtigungen zudem über
Minderungsmaßnahmen wie Dachbegrünung u. ä. reduziert werden können, wird das
Konfliktpotenzial mit dem Schutzgut Klima/ Luft als „gering“ eingestuft.
Schützenswerte Kulturgüter liegen im PG nicht vor und Auswirkungen auf die nächstgelegenen sind nicht zu erwarten, weshalb ein Konflikt mit dem Schutzgut „Kultur- und
sonstige Sachgüter“ nicht besteht.
Fazit
Die Überführung des Plangebiets „Altenwerder-West“ in das Hafennutzungsgebiet ist
unter dem Vorbehalt des Einhaltens aller Nutzungseinschränkungen der Hafenplanungsverordnung, der Durchführung entsprechender Kompensationsmaßnahmen
und der Aussicht auf weitere, insbesondere das Schutzgut Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt betreffende Auflagen (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
(Artenschutz-)Kompensationsmaßnahmen) in der Genehmigungsplanung umweltverträglich.
Altenwerder-West
Seite - 77 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
Literatur
BALLA, S., K. W ULFERT & H.-J. PETERS (2009): Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung
(SUP), Hrsg.: Umweltbundesamt, Stand: April 2009, Dessau-Roßlau.
BGR – BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (2014): Digitale Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK 200) Hamburg-West – EPSG: 25832, abgerufen am
01.10.2014
unter:
http://www.bgr.de/atomfeeds/dataset_1E83336B-E960-4EA89DBF-6F6D445F08F2.xml
BRANDT, I. & B. ENGELSCHALL (2011): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die
Biotopkartierung Hamburg. 2. Aufl. Hamburg. 328 S.
DEMBINSKI, M., S. DEMBINSKI, G. OBST & A. HAACK (2003): Artenhilfsprogramm und Rote Liste
der Säugetiere in Hamburg. - Naturschutz und Landschaftspflege in Hamburg 51: 194.
FHH - FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (1996): Empfindlichkeitskarte – Grundwasser
Hamburg (1:20.000) einschließlich Erläuterungstext, Stand: 1996.
FHH - FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (1997a): Flächennutzungsplan, Erläuterungsbericht.
Neubekanntmachung vom Oktober 1997.
FHH - FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (1997b): Landschaftsprogramm einschließlich
Arten- und Biotopschutz, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt/ Amt für Landesund Landschaftsplanung, Juli 1997.
FHH - FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (2013a): Landschaftsprogramm. Kartenblätter. Blatt
Südwest 1:20 000. Stand April 2013.
FHH - FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (2013b): Landschaftsprogramm – Arten und
Biotopschutz. Karte. 1:50 000. Stand April 2013.
GEO-NET UMWELTCONSULTING GMBH (2012): Stadtklimatische Bestandsaufnahme und
Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg – Klimaanalyse und Klimawandelszenario 2050, Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung
Landschafts- und Grünplanung LP 22, Stand: Mai 2012.
GFL - PLANUNGS- UND INGENIEURGESELLSCHAFT GMBH (2004): Landschaftsplanerisches
Entwicklungskonzept (LEK) für den Süderelberaum. - Gutachten im Auftrag der
Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
HMDK - HAMBURGER METADATENKATALOG (2014): Internet-Kartendienst der Freien und
Hansestadt Hamburg, abgerufen am 14.10.2014 unter: http://www.hmdk.de/
kartendienste
HPA - HAMBURG PORT AUTHORITY (2014): Auskunft zum Plangebiet aus dem Fachinformationssystem Altlasten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (E163-4)
einschließlich Lagepläne zur Altlast 5830-012/01 und Verdachtsflächen mit verfüllten
Hafenbecken und Kanälen, Stand: 25.09.2014.
LGV - LANDESBETRIEB GEOINFORMATION UND VERMESSUNG HAMBURG (2014): InternetKartendienst „Geo-Online“ des Landesbetriebes, abgerufen am 01.10.2014 unter:
http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html
Altenwerder-West
Seite - 78 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
LUDWIG, G. & M. SCHNITTLER (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands.
Landwirtschaftsverlag Münster (Schr.R. Veg.kde. 28). 774 S.
MAAS, S., P. DETZEL & A. STAUDT (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken
(Saltatoria) Deutschlands, 2. Fassung, Stand Ende 2007. In: Rote Liste gefährdeter
Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1) (Hrsg.:
Bundesamt für Naturschutz). Bonn, Bad Godesberg. S. 577-606.
MEINIG, H., P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere
(Mammalia) Deutschlands (Stand Oktober 2008). - Naturschutz und Biologische
Vielfalt 70(1): 115-153.
MITSCHKE, A. (2007): Rote Liste der gefährdeten Brutvögel in Hamburg. 3. Fassung,
1.12.2006. - Hamburger avifaun. Beitr. 34: 183-227.
OTT, J. & W. PIPER (1998): Rote Liste der Libellen (Odonata), Stand 1997. In: Rote Liste
gefährdeter Tiere Deutschlands (Hrsg.: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ). Bonn, Bad
Godesberg. S. 260-263.
PLANB (2014): Altenwerder-West – Biotoptypenkartierung, Erfassung der Rote-ListePflanzenarten, Erfassung der Fauna, Entwurfsfassung, Auftraggeber: Hamburg Port
Authority (HPA), Stand: September 2014.
POPPENDIECK, H.-H., H. BERTRAM, I. BRANDT, K. A. KREFT, H. KURZ, A. ONNASCH, H.
PREISINGER, J. RINGENBERG, J. v. PRONDZINSKI & D. W IEDEMANN (Hrsg.) (2010): Rote
Liste und Florenliste der Gefäßpflanzen von Hamburg (Sonderdruck aus: Der
Hamburger Pflanzenatlas von a bis z. 1. Aufl. 2010). 3. Aufl. Hamburg. 53 S.
REINHARDT, R. & R. BOLZ (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter
(Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands, Stand
Dezember 2008 (geringfügig ergänzt Dezember 2010). In: Rote Liste gefährdeter
Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1) (Hrsg.:
Bundesamt für Naturschutz). Bonn, Bad Godesberg. S. 167-194.
RÖBBELEN, F. (2007a): Libellen in Hamburg. Rote Liste und Artenverzeichnis. 2. Fassung.
Hamburg.
RÖBBELEN, F. (2007b): Heuschrecken in Hamburg. Rote Liste und Artenverzeichnis.
3. Fassung. Hamburg.
RÖBBELEN, F. (2007c): Tagfalter in Hamburg. Rote Liste und Artenverzeichnis. 3. Fassung.
Hamburg.
SCHAEFER, M. (2003): Wörterbuch der Ökologie. 4. Aufl. Spektrum Akademischer Verlag,
Heidelberg, Berlin. 452 S.
SCHRÖDTER, W., K. HABERMANN-NEIßE & F. LEHMBERG (2004): Umweltbericht in der
Bauleitplanung – Arbeitshilfe zu den Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die
Aufstellung von Bauleitplänen, Hrsg.: Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e. V. Niedersächsischer Städtetag, Hannover, S. 47.
SETTELE, J., R. STEINER, R. REINHARDT, R. FELDMANN & G. HERMANN (2009): Schmetterlinge.
Die Tagfalter Deutschlands. 2. Aufl. Ulmer, Stuttgart. 256 S.
Altenwerder-West
Seite - 79 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE & C. SUDFELDT (Hrsg.)
(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2009): Rote Liste und
Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, Stand
30. November 2007. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 159-227.
ENTWICKLUNGEN & DIENSTLEISTUNGEN GMBH (2015): Schalltechnisches
Gutachten für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder-West, Auftraggeber:
Hamburg Port Authority (HPA).
TECHNOLOGIE
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
BauGB – Baugesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), das durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2585) geändert worden ist.
BBodSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung
von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz), vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das
zuletzt durch den Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I
S. 212) geändert worden ist.
BBodSchV – Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, vom 12. Juli 1999 (BGBl. I
S. 1554), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012
(BGBl. I S. 212) geändert worden ist.
BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli
2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist.
BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz, vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt
durch den Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
geändert worden ist.
DSchG HH – Denkmalschutzgesetz Hamburg, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zum
Neuerlass des Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften
vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142).
FFH-RL – Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) vom
21. Mai 1992 (ABl. L 206, S. 7 vom 22.07.1992,), zuletzt geändert durch: M4 –
Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158, S. 193 vom
10.06.2013).
HafenEG – Hafenentwicklungsgesetz, vom 25. Januar 1982, letzte berücksichtigte
Änderung: § 14 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. März 2014
(HmbGVBl. S. 102, 104).
HAMBURGER SENAT (2005): Senatsbeschluss vom 29.03.2005 über ein „Gemeinsames
Leitbild LEK / AEP für den Süderelberaum“, Drucksache Nr. 2005/343.
HBauO – Hamburgische Bauordnung, vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525), zuletzt
geändert am 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 33).
Altenwerder-West
Seite - 80 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
HmbBNatSchAG – Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes,
vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. 2010, S. 350), letzte berücksichtigte Änderung: § 25
geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167).
HmbUVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg, erlassen als
Artikel 1 des Gesetzes vom 10.12.1996 (HmbGVBl. S 310), letzte berücksichtigte
Änderung: Anlage 3 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2013
(HmbGVBl. S. 484).
HPlVO – Entwurf zur Verordnung über den Erlass der Siebenten Hafenplanungsverordnung
zur Änderung der Grenzen und der Grenzbeschreibung des Hafengebiets und der
Hafenplanungsverordnung Altenwerder West (Hafenplanungsverordnung), Entwurfsstand: 01.10.2014.
HWaG – Hamburgisches Wassergesetz, in der Fassung vom 29. März 2005, letzte berücksichtigte Änderung: § 63a geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 4. Dezember
2012 (HmbGVBl. S. 510. 519).
LSG-VO – Landschaftsschutzgebietsverordnung: Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Moorburg vom 7. September 1956, letzte berücksichtigte
Änderung: § 7 geändert durch Artikel 2 § 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 11. Mai 2010
(HmbGVBl. S 365).
LWaldG HH – Landeswaldgesetz Hamburg, vom 13. März 1978 (HmbGVBl. S. 74, zuletzt
geändert am 2. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 484).
SUP-Richtlinie – Richtlinie 2001/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über
die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, vom
27 Juni 2001.
TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBI
Nr. 26/1998 S 503).
UVPG (2010): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2749) geändert worden ist.
VS-RL – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, vom 30. November 2009 (ABl. L 020, S. 7
vom 26.01.2010), zuletzt geändert durch: M1 – Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom
13. Mai 2013 (ABl. L 158, S. 193 vom 10.06.2013).
WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz), vom 31. Juli
2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom
7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist.
WRRL – Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Wasserrahmenrichtlinie) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, vom 23. Oktober 2000, zuletzt geändert
durch Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 20. November 2001.
Altenwerder-West
Seite - 81 SUP für die Überführung aus dem Hafenerweiterungs- in das Hafennutzungsgebiet (ENTWURF)
WSG-VO - Wasserschutzgebietsverordnung Süderelbemarsch/ Harburger Berge: Verordnung über das Wasserschutzgebiet Süderelbemarsch/ Harburger Berge vom
17. August 1993, auf Grund von § 19 Absätze 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) in der Fassung vom 23. September 1986 (Bundesgesetzblatt Seiten 1530,
1654), zuletzt geändert am 26. August 1992 (Bundesgesetzblatt I Seiten 1564, 1571),
und von § 27 des Hamburgischen Wassergesetzes vom 20. Juni 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335), zuletzt geändert am 21. Januar
1991 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 16).