Foto: Krolla,07.05.2015 Es liegt im Interesse Deutschlands, dass die Europa-GmbH kommt Rede von Dr. Stephan Harbarth MdB am 7. Mai 2015 im Deutschen Bundestag Folgende Rede hielt der Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) am Donnerstag, 7. Mai 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages: „Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute im Hohen Haus wieder einmal mit dem Thema Europa-GmbH. Interesse Deutschlands, dass wir beim Projekt der Europa-GmbH voranschreiten. Warum? Es liegt deshalb in unserem Interesse, weil wir ein besonders exportorientiertes Land sind, weil wir ein Land mit einer mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur sind und weil wir deshalb in ganz besonderer Weise auf die entsprechende Rechtsform angewiesen sind. Wir haben in Europa folgende Situation: Wir haben eine supranationale Rechtsform für die großen Gesellschaften, die Europäische Aktiengesellschaft. Aber wir haben kein Pendant für die kleineren Kapitalgesellschaften. Die Notwendigkeit dazu haben wir gleichwohl. Wir sind deshalb auch froh, dass die Europäische Kommission über Jahre hinweg konsequent eine Strategie zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen verfolgt hat. Wir haben deshalb auch in der Koalitionsvereinbarung wieder ein Bekenntnis für die EuropaGmbH niedergelegt. GmbHs oder ähnliche Rechtsformen in anderen Ländern sind gerade die typischen Rechtsformen, auf die mittelständische Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zurückgreifen. Es ist für sie ein großes Problem, wenn sie in 28 Mitgliedstaaten 28 verschiedene Rechtsformen mit 28 verschiedenen Rechtsvorschriften, mit 28 verschiedenen Rechtsregimen und all ihren Fallstricken haben. Deshalb liegt es gerade im Freitag, 08. Mai 2015 Der Vortrag des Kollegen der Linksfraktion, man hätte eine Subsidiaritätsrüge erheben sollen und sie hätten noch nicht erkannt, worin der Sinn der Stellungnahme bestehe, geht an der Wirklichkeit vorbei. Es ist doch völlig klar, dass die Europäische Union befugt ist, wenn es 28 verschiedene Rechtsordnungen im Bereich des Wirtschaftsverkehrs gibt, das im Bereich des Seite 1 von 4 Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Gesellschaftsrechts genauso zu vereinheitlichen, zu harmonisieren, wie sie es beispielsweise im Bereich der Europäischen Aktiengesellschaft und an anderer Stelle getan hat. Herr Kollege Pitterle, wenn Sie den Sinn der Stellungnahme nicht verstanden haben, dann kann ich es Ihnen gerne erklären. Uns geht es darum, dass wir im Deutschen Bundestag ein kraftvolles Signal aussenden gegen die SUP und zugleich ein kraftvolles Signal aussenden für die SPE. Wir sind überzeugt, dass das Modell der SPE, der Europäischen Privatgesellschaft, schon deshalb dem Vorschlag der Kommission für eine SUP überlegen ist, weil die SUP auf EinPersonen-Gesellschaften fokussiert ist. Sie gilt nur für diejenigen Unternehmen, die zu 100 Prozent an einer Gesellschaft beteiligt sind. Wir brauchen eine flexible Rechtsform, die der Vielgestaltigkeit des Wirtschaftslebens Rechnung trägt. Wir brauchen auch eine Rechtsform auf europäischer Ebene, die zum Beispiel für Joint Ventures, für grenzüberschreitende Gemeinschaftsunternehmen, eingesetzt werden kann. Dazu eignet sich die SUP nicht, die SPE hingegen schon. Die SUP hat darüber hinaus eine ganze Reihe von handwerklichen Schwächen. Das gilt insbesondere im Bereich der Online-Gründung, wenngleich die Kommission in den letzten Wochen signalisiert hat, dass sie möglicherweise etwas stärker auf den Pfad der Vernunft zurückkehren wird, als sie es zunächst einmal hat erkennen lassen. Darüber hinaus gibt es große Schwächen im Bereich des Mitbestimmungsrechts; das ist in der Debatte bereits angeklungen. Wir wollen nicht, dass mitbestimmungsfreie Rechtsformen geschaffen werden. Wir wollen, dass vernünftige Mitbestimmungsregeln Anwendung finden. Das haben wir in unserem Vorschlag entsprechend niedergelegt. Wir schließen die Sitzaufspaltung aus. Wir haben damit in etwa die gleiche Situation wie bei der Europäischen Aktiengesellschaft, bei der das ausgeschlossen Freitag, 08. Mai 2015 ist. Darüber hinaus haben wir geregelt, das ist ein besonderes Entgegenkommen an die Gewerkschaften, dass die Mitbestimmung, anders als das im nationalen Recht aus guten Gründen der Fall ist, bereits ab 250 Arbeitnehmern greifen könnte. Wir meinen, dass Deutschland, als Rechtspolitiker der Unionsfraktion sage ich das sehr selbstkritisch, obwohl es in besonderer Weise auf diese Rechtsform angewiesen ist, in den vergangenen Jahren viel zu lange auf dem Bremspedal stand. Nun senden wir aus Deutschland endlich ein kraftvolles Signal nach Europa: Wir wollen die Europäische Privatgesellschaft. Wir sind auch bereit, vernünftige Kompromisse auf europäischer Ebene zu schließen. Die SUP ist ein solcher vernünftiger Kompromiss allerdings nicht. Deshalb bedarf es einer Ablehnung. Herr Kollege Pitterle, damit auch Sie das mitbekommen: Das ist der Sinn der heutigen Vorlage. Ich möchte allen, die sich daran beteiligt haben, sehr herzlich danken. Ich danke den Rechtspolitikern meiner eigenen Fraktion, unserer Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker, insbesondere aber auch dem Kollegen Hirte. Ich danke den Kollegen aus den anderen betroffenen AGs. Ich danke den Kollegen aus der sozialdemokratischen Fraktion und dem Ministerium. Ich möchte mich auch bei den Grünen dafür bedanken, dass sie im Rechtsausschuss zugestimmt haben, obwohl es in den vergangenen Tagen leider, weil wir einen ganz intensiven, schwierigen und komplexen Abstimmungsprozess hatten, nicht möglich war, sie ins Antragsrubrum aufzunehmen. Ich möchte mich dafür bedanken, dass sie trotzdem im Rechtsausschuss zugestimmt haben. Ich glaube, es ist ein gutes Signal, wenn wir in diesem Parlament einen breiten Konsens haben. So können wir in Europa mit lauter Stimme sprechen. Vielen Dank.“ (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Seite 2 von 4 Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag zur Zusammenarbeit zwischen BND und NSA: Geheimdienstkontrolleure entlasten Bundesinnenminister de Maizière Der Deutsche Bundestag beschäftigte sich an diesem Mittwoch gleich in zwei Sitzungen mit der Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit der amerikanischen National Security Agency (NSA). In einer Aktuellen Stunde auf Antrag von CDU/CSU und SPD zum Thema „Notwendigkeit und Grenzen der internationalen Zusammenarbeit“ wurde die Kooperation gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. „Erinnern Sie sich noch an die Sauerlandgruppe?“, eröffnete Thomas Strobl, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, die Aktuelle Stunde. Er wies darauf hin, dass die Anschlagspläne der islamistischen Terrorgruppe auch aufgrund eines Hinweises der amerikanischen Geheimdienste verhindert werden konnten. Trotzdem sprach er sich dafür aus, die Kontrolle der deutschen Dienste weiter zu optimieren und zeigte sich offen für den Vorschlag, das Amt eines Nachrichtendienstbeauftragten zu schaffen, der analog zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages die Kontrolle von BND, Verfassungsschutz und MAD unterstützen könnte. Hintergrund: Die Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst und NSA, das sogenannte „Memorandum of Agreement“, wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 im Jahr 2002 vom damaligen Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier beschlossen. Entsprechend dieser Vereinbarung übermitteln die Amerikaner dem BND regelmäßig Suchmerkmale, sogenannte Selektoren, nach denen EMail-Adressen, Telefonnummern oder IPAdressen durchsucht werden. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die BND-Abhörstation in Bad Aibling. Hier wird die internationale Satellitenkommunikation überwacht. Abhörziele sind Krisenregionen wie Afghanistan oder Somalia, wo auch deutsche Soldaten im Einsatz waren oder sind, die geschützt werden sollen. Nach AussaFreitag, 08. Mai 2015 ge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) ebenfalls an diesem Mittwoch hat das Bundeskanzleramt 2008 allerdings eine Ausweitung der bestehenden Zusammenarbeit mit der NSA abgewiesen, da der BND sie als ‚problematisch‘ eingestuft hatte. Die von den USA gewünschte Kooperation hätte nicht den BND-Sicherheitsmechanismus erfüllt. Der Bundesinnenminister hat die gegen ihn in der BND-Debatte erhobenen Vorwürfe erneut zurückgewiesen. „Ich habe als Kanzleramtsminister im Jahre 2008 nichts erfahren von Suchbegriffen der US-Seite, Selektoren oder ähnlichem zum Zwecke der Wirtschaftsspionage in Deutschland…Es wurden auch keinerlei Firmennamen genannt. 2008 ging es vielmehr um den Wunsch der amerikanischen Seite nach Ausweitung der Kooperation, einer problematischen Kooperation.“ De Maizière berichtete, der BND habe davon abgeraten und er hätte dann den Wunsch der amerikanischen Seite nach dieser Kooperation einvernehmlich abgeschlagen. "Von daher bleibt von den gegen mich erhobenen Vorwürfen nichts übrig.“ „Weder ‚Landesverrat‘ noch ‚Mithilfe bei Wirtschaftsspionage‘ hat stattgefunden", bewertet Manfred Grund, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), de Maizières Aussage. „Es gibt keinen Skandal. Vielmehr ist klar, dass sowohl der Bundesnachrichtendienst als auch dessen Fach- und Dienstaufsicht achtsam agieren und schnellstmöglich auf deutschen Interessen zuwiderlaufende Aufklärungsziele reagieren.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel machte bereits am Dienstag in einem Radio-Interview deutlich, dass das Kanzleramt die Liste der vom USGeheimdienst NSA an den BND gelieferten und zurückgewiesenen Suchbegriffe vorerst nicht herausgeben wird. „Deutschland befindet sich derzeit im Konsultationsverfahren mit den USA, und danach können wir erst die EntscheidunSeite 3 von 4 Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten Kurznachrichten gen treffen“, so die Bundeskanzlerin. „Ich werde da aussagen und da Rede und Antwort stehen, wo das geboten ist. Das ist im Untersuchungsausschuss, wenn das gewünscht wird. Da stehe ich gerne zur Verfügung.“ Eine Konsequenz aus der BND-Debatte wollen Unionspolitiker allerdings schon jetzt ziehen. „Eine wirkungsvolle parlamentarische Kontrolle braucht mehr Zeit und mehr Personal“, fordert Clemens Binninger, früher Obmann im NSAUntersuchungsausschuss. Binninger schlägt vor, „einen Geheimdienstbeauftragten des Deutschen Bundestages zu berufen“. Dieser Geheimdienstbeauftragte müsse über einen professionellen Mitarbeiterstab verfügen und weitgehende Befugnisse haben. „Der Geheimdienstbeauftragte geht bei den Diensten ein und aus, wann er will – und bekommt jede Auskunft, die er verlangt. Er kann sich über alles informieren, was die Dienste machen.“ Die Kontrolle der Dienste könne auf diese Weise nachhaltiger und effektiver angegangen werden. 50 Jahre diplomatische Beziehungen mit Israel Der Deutsche Bundestag erinnerte an diesem Donnerstag an den 12. Mai 1965, den Tag, an dem Israel und die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen aufgenommen haben. Die Koalitionsfraktionen nahmen dieses Jubiläum zum Anlass, die Bundesregierung in einem Antrag aufzurufen, die „herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen“ zwischen beiden Ländern weiter zu erhalten, zu vertiefen und zu fördern. Auch solle sich die Regierung weiterhin für die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen als ein zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik einsetzen. Dem Antisemitismus solle weiterhin entschieden entgegengetreten werden. Dazu müsse die politische Bildung entsprechend ausgestattet werden, heißt es in dem Antrag. „Das wiedererstandene, vielfältige jüdische Leben ist ein wichtiger Bestandteil des heutigen Deutschlands“, betonen die Fraktionen. Darüber hinaus wird die Regierung aufgefordert, die Erinnerung an die Shoah und die Freitag, 08. Mai 2015 damit einhergehende historische Verantwortung in der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Ebenso solle sich die Regierung intensiv für den Frieden im Nahen Osten einsetzen mit dem Ziel, zwei lebensfähige Staaten in einem sicheren Umfeld mit einem Staat Israel in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen sowie einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat zu etablieren, die „Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben“. Fracking eindeutig regeln In erster Lesung beschäftigte sich der Deutsche Bundestag mit einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie eingebracht hatte. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das sog. Fracking gesetzlich zu regeln. Dabei haben der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzespaket sollen zum einen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes vorgenommen werden, mit denen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung Rechnung getragen wird. Der Umgang mit Lagerstättenwasser wird geregelt. Wo Risiken nicht zu verantworten sind oder unzureichende Kenntnisse bestehen, wird Fracking verboten. Wahlkreis / Terminhinweis Impressum „Berlin aktuell“ ist ein Newsletter von Dr. Stephan Harbarth MdB (CDU). Alle Beiträge und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Herausgeber: Dr. Stephan Harbarth MdB (verantw.), Adlerstraße 1/5, 69123 Heidelberg. Telefon 06221608070, Telefax 06221-608071. E-Mail: [email protected], Internet: www.stephan-harbarth.de. Bildnachweis / Copyright: Titelgrafik Berlin: Patrick Krolla. Seite 4 von 4
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