Newsletter Berlin aktuell

Foto: Krolla,07.05.2015
Es liegt im Interesse Deutschlands,
dass die Europa-GmbH kommt
Rede von Dr. Stephan Harbarth MdB
am 7. Mai 2015 im Deutschen Bundestag
Folgende Rede hielt der Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) am
Donnerstag, 7. Mai 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages: „Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute
im Hohen Haus wieder einmal mit dem Thema
Europa-GmbH.
Interesse Deutschlands, dass wir beim Projekt
der Europa-GmbH voranschreiten. Warum? Es
liegt deshalb in unserem Interesse, weil wir ein
besonders exportorientiertes Land sind, weil wir
ein Land mit einer mittelständisch geprägten
Wirtschaftsstruktur sind und weil wir deshalb in
ganz besonderer Weise auf die entsprechende
Rechtsform angewiesen sind.
Wir haben in Europa folgende Situation: Wir
haben eine supranationale Rechtsform für die
großen Gesellschaften, die Europäische Aktiengesellschaft. Aber wir haben kein Pendant für
die kleineren Kapitalgesellschaften. Die Notwendigkeit dazu haben wir gleichwohl.
Wir sind deshalb auch froh, dass die Europäische Kommission über Jahre hinweg konsequent eine Strategie zur Förderung kleinerer
und mittlerer Unternehmen verfolgt hat. Wir
haben deshalb auch in der Koalitionsvereinbarung wieder ein Bekenntnis für die EuropaGmbH niedergelegt.
GmbHs oder ähnliche Rechtsformen in anderen
Ländern sind gerade die typischen Rechtsformen, auf die mittelständische Unternehmen im
europäischen Binnenmarkt zurückgreifen. Es ist
für sie ein großes Problem, wenn sie in 28 Mitgliedstaaten 28 verschiedene Rechtsformen mit
28 verschiedenen Rechtsvorschriften, mit 28
verschiedenen Rechtsregimen und all ihren
Fallstricken haben. Deshalb liegt es gerade im
Freitag, 08. Mai 2015
Der Vortrag des Kollegen der Linksfraktion,
man hätte eine Subsidiaritätsrüge erheben sollen und sie hätten noch nicht erkannt, worin der
Sinn der Stellungnahme bestehe, geht an der
Wirklichkeit vorbei. Es ist doch völlig klar, dass
die Europäische Union befugt ist, wenn es 28
verschiedene Rechtsordnungen im Bereich des
Wirtschaftsverkehrs gibt, das im Bereich des
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Gesellschaftsrechts genauso zu vereinheitlichen, zu harmonisieren, wie sie es beispielsweise im Bereich der Europäischen Aktiengesellschaft und an anderer Stelle getan hat.
Herr Kollege Pitterle, wenn Sie den Sinn der
Stellungnahme nicht verstanden haben, dann
kann ich es Ihnen gerne erklären. Uns geht es
darum, dass wir im Deutschen Bundestag ein
kraftvolles Signal aussenden gegen die SUP
und zugleich ein kraftvolles Signal aussenden
für die SPE.
Wir sind überzeugt, dass das Modell der SPE,
der Europäischen Privatgesellschaft, schon
deshalb dem Vorschlag der Kommission für
eine SUP überlegen ist, weil die SUP auf EinPersonen-Gesellschaften fokussiert ist. Sie gilt
nur für diejenigen Unternehmen, die zu 100
Prozent an einer Gesellschaft beteiligt sind. Wir
brauchen eine flexible Rechtsform, die der Vielgestaltigkeit des Wirtschaftslebens Rechnung
trägt. Wir brauchen auch eine Rechtsform auf
europäischer Ebene, die zum Beispiel für Joint
Ventures, für grenzüberschreitende Gemeinschaftsunternehmen, eingesetzt werden kann.
Dazu eignet sich die SUP nicht, die SPE hingegen schon.
Die SUP hat darüber hinaus eine ganze Reihe
von handwerklichen Schwächen. Das gilt insbesondere im Bereich der Online-Gründung,
wenngleich die Kommission in den letzten Wochen signalisiert hat, dass sie möglicherweise
etwas stärker auf den Pfad der Vernunft zurückkehren wird, als sie es zunächst einmal hat
erkennen lassen.
Darüber hinaus gibt es große Schwächen im
Bereich des Mitbestimmungsrechts; das ist in
der Debatte bereits angeklungen. Wir wollen
nicht, dass mitbestimmungsfreie Rechtsformen
geschaffen werden. Wir wollen, dass vernünftige Mitbestimmungsregeln Anwendung finden.
Das haben wir in unserem Vorschlag entsprechend niedergelegt. Wir schließen die
Sitzaufspaltung aus. Wir haben damit in etwa
die gleiche Situation wie bei der Europäischen
Aktiengesellschaft, bei der das ausgeschlossen
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ist. Darüber hinaus haben wir geregelt, das ist
ein besonderes Entgegenkommen an die Gewerkschaften, dass die Mitbestimmung, anders
als das im nationalen Recht aus guten Gründen
der Fall ist, bereits ab 250 Arbeitnehmern greifen könnte.
Wir meinen, dass Deutschland, als Rechtspolitiker der Unionsfraktion sage ich das sehr
selbstkritisch, obwohl es in besonderer Weise
auf diese Rechtsform angewiesen ist, in den
vergangenen Jahren viel zu lange auf dem
Bremspedal stand.
Nun senden wir aus Deutschland endlich ein
kraftvolles Signal nach Europa: Wir wollen die
Europäische Privatgesellschaft. Wir sind auch
bereit, vernünftige Kompromisse auf europäischer Ebene zu schließen. Die SUP ist ein solcher vernünftiger Kompromiss allerdings nicht.
Deshalb bedarf es einer Ablehnung. Herr Kollege Pitterle, damit auch Sie das mitbekommen:
Das ist der Sinn der heutigen Vorlage.
Ich möchte allen, die sich daran beteiligt haben,
sehr herzlich danken. Ich danke den Rechtspolitikern meiner eigenen Fraktion, unserer Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker, insbesondere aber auch dem Kollegen Hirte. Ich
danke den Kollegen aus den anderen betroffenen AGs. Ich danke den Kollegen aus der sozialdemokratischen Fraktion und dem Ministerium. Ich möchte mich auch bei den Grünen dafür bedanken, dass sie im Rechtsausschuss
zugestimmt haben, obwohl es in den vergangenen Tagen leider, weil wir einen ganz intensiven, schwierigen und komplexen Abstimmungsprozess hatten, nicht möglich war, sie ins
Antragsrubrum aufzunehmen. Ich möchte mich
dafür bedanken, dass sie trotzdem im Rechtsausschuss zugestimmt haben. Ich glaube, es ist
ein gutes Signal, wenn wir in diesem Parlament
einen breiten Konsens haben. So können wir in
Europa mit lauter Stimme sprechen.
Vielen Dank.“
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
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Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag
zur Zusammenarbeit zwischen BND und
NSA: Geheimdienstkontrolleure entlasten
Bundesinnenminister de Maizière
Der Deutsche Bundestag beschäftigte sich an
diesem Mittwoch gleich in zwei Sitzungen mit
der Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit der amerikanischen National
Security Agency (NSA). In einer Aktuellen
Stunde auf Antrag von CDU/CSU und SPD zum
Thema „Notwendigkeit und Grenzen der internationalen Zusammenarbeit“ wurde die Kooperation gegen Kritik aus der Opposition verteidigt.
„Erinnern Sie sich noch an die Sauerlandgruppe?“, eröffnete Thomas Strobl, stellvertretender
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, die Aktuelle Stunde. Er wies darauf hin, dass die Anschlagspläne der islamistischen Terrorgruppe
auch aufgrund eines Hinweises der amerikanischen Geheimdienste verhindert werden konnten. Trotzdem sprach er sich dafür aus, die
Kontrolle der deutschen Dienste weiter zu optimieren und zeigte sich offen für den Vorschlag,
das Amt eines Nachrichtendienstbeauftragten
zu schaffen, der analog zum Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages die Kontrolle von
BND, Verfassungsschutz und MAD unterstützen könnte.
Hintergrund: Die Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst und NSA, das sogenannte
„Memorandum of Agreement“, wurde nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 im
Jahr 2002 vom damaligen Kanzleramtschef
Frank-Walter Steinmeier beschlossen. Entsprechend dieser Vereinbarung übermitteln die
Amerikaner dem BND regelmäßig Suchmerkmale, sogenannte Selektoren, nach denen EMail-Adressen, Telefonnummern oder IPAdressen durchsucht werden. Im Mittelpunkt
dieser Arbeit steht die BND-Abhörstation in Bad
Aibling. Hier wird die internationale Satellitenkommunikation überwacht. Abhörziele sind Krisenregionen wie Afghanistan oder Somalia, wo
auch deutsche Soldaten im Einsatz waren oder
sind, die geschützt werden sollen. Nach AussaFreitag, 08. Mai 2015
ge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) ebenfalls an diesem Mittwoch hat
das Bundeskanzleramt 2008 allerdings eine
Ausweitung der bestehenden Zusammenarbeit
mit der NSA abgewiesen, da der BND sie als
‚problematisch‘ eingestuft hatte. Die von den
USA gewünschte Kooperation hätte nicht den
BND-Sicherheitsmechanismus erfüllt.
Der Bundesinnenminister hat die gegen ihn in
der BND-Debatte erhobenen Vorwürfe erneut
zurückgewiesen. „Ich habe als Kanzleramtsminister im Jahre 2008 nichts erfahren von Suchbegriffen der US-Seite, Selektoren oder ähnlichem zum Zwecke der Wirtschaftsspionage in
Deutschland…Es wurden auch keinerlei Firmennamen genannt. 2008 ging es vielmehr um
den Wunsch der amerikanischen Seite nach
Ausweitung der Kooperation, einer problematischen Kooperation.“
De Maizière berichtete, der BND habe davon
abgeraten und er hätte dann den Wunsch der
amerikanischen Seite nach dieser Kooperation
einvernehmlich abgeschlagen. "Von daher
bleibt von den gegen mich erhobenen Vorwürfen nichts übrig.“
„Weder ‚Landesverrat‘ noch ‚Mithilfe bei Wirtschaftsspionage‘ hat stattgefunden", bewertet
Manfred Grund, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr),
de Maizières Aussage. „Es gibt keinen Skandal.
Vielmehr ist klar, dass sowohl der Bundesnachrichtendienst als auch dessen Fach- und
Dienstaufsicht achtsam agieren und schnellstmöglich auf deutschen Interessen zuwiderlaufende Aufklärungsziele reagieren.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel machte bereits
am Dienstag in einem Radio-Interview deutlich,
dass das Kanzleramt die Liste der vom USGeheimdienst NSA an den BND gelieferten und
zurückgewiesenen Suchbegriffe vorerst nicht
herausgeben wird. „Deutschland befindet sich
derzeit im Konsultationsverfahren mit den USA,
und danach können wir erst die EntscheidunSeite 3 von 4
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gen treffen“, so die Bundeskanzlerin. „Ich werde
da aussagen und da Rede und Antwort stehen,
wo das geboten ist. Das ist im Untersuchungsausschuss, wenn das gewünscht wird. Da stehe ich gerne zur Verfügung.“ Eine Konsequenz
aus der BND-Debatte wollen Unionspolitiker
allerdings schon jetzt ziehen. „Eine wirkungsvolle parlamentarische Kontrolle braucht mehr
Zeit und mehr Personal“, fordert Clemens Binninger,
früher
Obmann
im
NSAUntersuchungsausschuss. Binninger schlägt
vor, „einen Geheimdienstbeauftragten des
Deutschen Bundestages zu berufen“. Dieser
Geheimdienstbeauftragte müsse über einen
professionellen Mitarbeiterstab verfügen und
weitgehende Befugnisse haben. „Der Geheimdienstbeauftragte geht bei den Diensten ein
und aus, wann er will – und bekommt jede Auskunft, die er verlangt. Er kann sich über alles
informieren, was die Dienste machen.“ Die Kontrolle der Dienste könne auf diese Weise nachhaltiger und effektiver angegangen werden.
50 Jahre diplomatische Beziehungen mit
Israel
Der Deutsche Bundestag erinnerte an diesem
Donnerstag an den 12. Mai 1965, den Tag, an
dem Israel und die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen aufgenommen haben. Die
Koalitionsfraktionen nahmen dieses Jubiläum
zum Anlass, die Bundesregierung in einem Antrag aufzurufen, die „herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen“ zwischen beiden Ländern weiter zu erhalten, zu
vertiefen und zu fördern. Auch solle sich die
Regierung weiterhin für die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen als ein zentrales Prinzip der deutschen
Außenpolitik einsetzen. Dem Antisemitismus
solle weiterhin entschieden entgegengetreten
werden. Dazu müsse die politische Bildung
entsprechend ausgestattet werden, heißt es in
dem Antrag. „Das wiedererstandene, vielfältige
jüdische Leben ist ein wichtiger Bestandteil des
heutigen Deutschlands“, betonen die Fraktionen. Darüber hinaus wird die Regierung aufgefordert, die Erinnerung an die Shoah und die
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damit einhergehende historische Verantwortung
in der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Ebenso
solle sich die Regierung intensiv für den Frieden im Nahen Osten einsetzen mit dem Ziel,
zwei lebensfähige Staaten in einem sicheren
Umfeld mit einem Staat Israel in anerkannten
und dauerhaft sicheren Grenzen sowie einem
unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat zu etablieren, die
„Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben“.
Fracking eindeutig regeln
In erster Lesung beschäftigte sich der Deutsche
Bundestag mit einem Gesetzentwurf, den die
Bundesregierung zur Änderung wasser- und
naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie eingebracht hatte. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das sog. Fracking
gesetzlich zu regeln. Dabei haben der Schutz
der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang. Mit dem von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzespaket sollen zum einen
Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes
vorgenommen werden, mit denen Risiken für
das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung Rechnung getragen wird. Der Umgang mit
Lagerstättenwasser wird geregelt. Wo Risiken
nicht zu verantworten sind oder unzureichende
Kenntnisse bestehen, wird Fracking verboten.
Wahlkreis / Terminhinweis
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