34 Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014 VERGÜTUNGSBERICHT Der Vergütungsbericht unterliegt – wie das Kapitel zur Corporate Gover- GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER nance – der SIX-Richtlinie Corporate Governance (RLCG) und folgt den Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember 2014 ausschliesslich aus Transparenzvorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen nicht-exekutiven Mitgliedern. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sowie den Grundsätzen gemäss Statuten und Organisationsreglement eine Vergütung nach des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Sie besteht aus einer festen Vergütung und Sitzungsgeldern. Daneben werden Spesen Der Bericht enthält Informationen über den Vergütungsausschuss, die nach Ausgaben abgerechnet. Die Vergütung ist nicht von der Höhe des Vergütungspolitik, die Verfahren zur Festlegung der Vergütungen des Ver- Unternehmensergebnisses abhängig und wird durch den Verwaltungs- waltungsrates und der Geschäftsleitung und weist die Vergütungen für das rat festgelegt. Der Verwaltungsrat hat die feste Vergütung und die Geschäftsjahr 2014 aus. Sitzungsgelder letztmals 2006 angepasst. Dies gestützt namentlich auf Vergleiche mit Verwaltungsratsentschädigungen in anderen schweizeri- VERGÜTUNGSAUSSCHUSS schen Unternehmen der Energiebranche mit vergleichbarer Grösse. Die Der Vergütungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern des Verwaltungsra- Entschädigungen werden in unbestimmten Intervallen überprüft und tes, welche jährlich einzeln von der Generalversammlung gewählt werden. gegebenenfalls neu festgelegt. Es bestehen keine Aktien- und Options- Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind im Geschäftsbericht auf beteiligungsprogramme. den Seiten 29 und 30 bezeichnet. Die Arbeitsweisen (Einberufung, Ablauf der Sitzungen, Beschlussfassung) im Vergütungsausschuss und im Verwal- GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG DER GESCHÄFTSLEITUNGSMITGLIEDER tungsrat stimmen überein. Die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder setzt sich zusammen aus einem fixen und einem variablen Vergütungselement. Die fixe Vergütung Der Vergütungsausschuss berät sich zur Entschädigungspolitik, vor allem umfasst das Grundgehalt und kann weitere Vergütungselemente und auf oberster Unternehmensebene, und bereitet diese für den Verwal- Leistungen umfassen. Das variable Vergütungselement kann bei Errei- tungsrat vor. Hierbei achtet der Vergütungsausschuss darauf, dass die chung der operativen Ziele maximal 40 Prozent des Jahresbasisgehalts Gesellschaft markt- und leistungsgerechte Gesamtvergütungen anbietet, betragen. Die fixen und variablen Vergütungen werden jährlich durch den um Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu Vergütungsausschuss festgelegt. Grundlage für die fixe Vergütung bildet gewinnen und zu behalten, wobei die Vergütung auch vom nachhaltigen ein Vorschlag des CEO, welcher sich an der Entwicklung der Unterneh- Erfolg des Unternehmens und vom persönlichen Beitrag abhängig gemacht mensgruppe orientiert. Der Vergütungsausschuss gewichtet diese Refe- wird. Der Vergütungsausschuss bereitet zudem die Anträge bezüglich der renzgrösse für die Festlegung der fixen Vergütung nach freiem Ermessen. Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zuhanden Das variable Vergütungselement ist vom Erreichen der finanziellen Ziele der Generalversammlung vor und trägt die Verantwortung, dass die Ar- der Repower-Gruppe und der persönlichen Leistungsziele abhängig. Als beitsverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung gesetzeskonform gemeinsame Ziele mit einem Gewicht von insgesamt 50 Prozent für die sind und jene Regelungen enthalten, die dem Markt angemessen sind Festlegung der variablen Vergütung dienen der EBIT, der EVA (Economic und die Interessen der Gesellschaft schützen. Der Vergütungsausschuss Value Added) und die Kennzahl Netto-Verschuldung / EBITDA der Repower- bestimmt im Rahmen des durch die Generalversammlung genehmigten Gruppe. Pro Mitglied der Geschäftsleitung werden drei bis zu maximal fünf Gesamtbetrags die Löhne und Lohnbestandteile der einzelnen Geschäfts- persönliche Leistungsziele festgelegt, die ebenfalls eine Gewichtung von leitungsmitglieder. 50 Prozent für die Festlegung der variablen Vergütung haben. INHALT UND FESTSETZUNGSVERFAHREN DER VERGÜTUNGEN Der CEO unterbreitet dem Vergütungsausschuss seinen Vorschlag für Die Statutenbestimmungen in Bezug auf die Grundsätze über die erfolgs- die Festlegung der einzelnen Vergütungskomponenten und der Vergü- abhängigen Vergütungen und über die Zuteilung von Beteiligungspapieren, tungsausschuss entscheidet abschliessend. Die persönliche Leistung wird Wandel- und Optionsrechten sowie den Zusatzbetrag für die Vergütungen aufgrund der am Anfang des Geschäftsjahres vereinbarten Ziele am Ende von Mitgliedern der Geschäftsleitung, die nach der Abstimmung der Ge- der Berichtsperiode in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten evaluiert. neralversammlung über die Vergütungen ernannt werden, werden erst Sämtliche Vergütungskomponenten sind als Barentschädigung ausge- an der Generalversammlung vom 29. April 2015 verabschiedet. Deshalb staltet. Der Vergütungsausschuss informiert den Gesamtverwaltungsrat bestehen dazu im Geschäftsjahr 2014 keine statutarischen Regeln. Gleich über den Verlauf des Festsetzungs- und Vergütungsprozesses mit Hilfe verhält es sich mit den statutarischen Regeln betreffend Darlehen, Kredite der Sitzungsprotokolle unmittelbar nach den entsprechenden Sitzungen und Vorsorgeleistungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Ge- sowie mittels einer mündlichen Orientierung durch den Präsidenten des schäftsleitung sowie betreffend Abstimmung der Generalversammlung Vergütungsausschusses in der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungs- über die Vergütungen. rates. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates sind an den entsprechenden Sitzungen des Vergütungs- Die Generalversammlung wird erstmals am 29. April 2015 über die Gesamt- ausschusses nicht anwesend. Der CEO wird jedoch für einzelne Abschnitte beträge der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung dieser Sitzungen beratend hinzugezogen. Es wurden keine externen Bera- abstimmen. ter für die Ausgestaltung der Vergütung beigezogen. Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014 VERGÜTUNGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014 Das gesamte folgende Kapitel betreffend Vergütungen unterliegt der Prüfung durch die Revisionsstelle. VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 692 859 (Vorjahr: CHF 754 918). Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Verwaltungsratsmitglied ab/bis Vergütung brutto 1) Arbeitgeberbeiträge Gesamtvergütung 2014 Vergütung brutto 1) Arbeitgeberbeiträge Gesamtvergütung 2013 120 000 9 852 129 852 122 000 7 625 129 625 CHF Dr. Eduard Rikli, Präsident, ab 01.01.10 ab 01.01.10 Dr. Manfred Thumann, Vizepräsident, ab 14.05.14 ab 15.05.13 63 019 - 63 019 25 659 - 25 659 Dr. Martin Schmid ab 23.05.08 86 453 7 098 93 551 107 800 6 738 114 538 2) Dr. Rudolf Huber ab 15.05.13 80 000 6 568 86 568 49 318 3 083 52 401 Placi Berther ab 04.05.11 37 100 3 046 40 146 47 600 2 975 50 575 43 563 Claudio Lardi ab 04.05.11 35 000 2 874 37 874 41 000 2 563 Rolf W. Mathis 2) ab 02.05.03 36 500 - 36 500 43 300 - 43 300 Roger Vetsch ab 09.05.12 35 000 2 874 37 874 35 000 2 188 37 188 Dr. Myriam Meyer Stutz 2) ab 15.05.13 35 000 - 35 000 25 659 - 25 659 27 263 Gerhard Jochum ab 15.05.13 35 000 2 874 37 874 25 659 1 604 Domenico De Luca 2) ab 14.05.14 21 728 - 21 728 - - - Peter Molinari ab 14.05.14 21 728 848 22 576 - - - Dr. Hans Schulz, Vizepräsident, ab 15.05.13 bis 14.05.14 2) bis 14.05.14 36 679 - 36 679 75 223 - 75 223 1 143 40 143 Christoffel Brändli bis 14.05.14 13 272 346 13 618 39 000 Kurt Baumgartner, Vizepräsident, bis 15.05.13 2) bis 15.05.13 - - - 32 418 Dr. Guy Bühler 2) bis 15.05.13 - - - 30 681 - 30 681 Daniel Spinnler 2) bis 15.05.13 - - - 15 341 - 15 341 Michael Wider bis 15.05.13 2) Total 32 418 - - - 11 341 - 11 341 656 479 36 380 692 859 726 999 27 919 754 918 1)Die Vergütung setzt sich aus Verwaltungsratshonorar und Sitzungsgeldern zusammen. Es bestehen keine weiteren ausweispflichtigen Sachverhalte nach Art. 14 bis 16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). 2) Gemäss Anweisung der betreffenden Mitglieder des Verwaltungsrates wird die gesamte Vergütung an deren Arbeitgeber überwiesen. 35 36 Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014 VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DER GESCHÄFTSLEITUNG Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 3 349 170 (Vorjahr: CHF 3 377 876). Eine detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Vergütung brutto (fix) Vergütung brutto (variabel) Arbeitgeber-beiträge Übrige Leistungen Gesamtvergütung 2014 456 175 75 000 169 122 - 700 297 Übrige Geschäftsleitungsmitglieder 1 571 873 268 585 658 415 150 000 2 648 873 Total 2 028 048 343 585 827 537 150 000 3 349 170 Vergütung brutto (fix) Vergütung brutto (variabel) Arbeitgeber-beiträge Übrige Leistungen Gesamtvergütung 2013 477 290 75 000 159 283 - 711 573 Übrige Geschäftsleitungsmitglieder 1 705 218 300 857 660 228 - 2 666 303 Total 2 182 508 375 857 819 511 - 3 377 876 CHF Kurt Bobst, CEO CHF Kurt Bobst, CEO Es bestehen keine weiteren ausweispflichtigen Sachverhalte nach Art. 14 bis 16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014 BERICHT DER REVISIONSSTELLE Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung Repower AG Poschiavo Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht Wir haben die quantitativen Angaben im Vergütungsbericht (Seiten 35 bis 36) vom 27. März 2015 der Repower AG für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14 bis 16 der VegüV entspricht. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14 bis 16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Repower AG für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14 bis 16 der VegüV. PricewaterhouseCoopers AG Beat Inauen Martin Bettinaglio Revisionsexperte Leitender Revisor Revisionsexperte Chur, 27. März 2015 PricewaterhouseCoopers AG, Gartenstrasse 3, Postfach, 7001 Chur Telefon: +41 58 792 66 00, Telefax: +41 58 792 66 10, www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. PricewaterhouseCoopers AG, Gartenstrasse 3, Postfach, 7001 Chur Telefon: +41 58 792 66 00, Telefax: +41 58 792 66 10, www.pwc.ch 37
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