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Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014
VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht unterliegt – wie das Kapitel zur Corporate Gover-
GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
nance – der SIX-Richtlinie Corporate Governance (RLCG) und folgt den
Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember 2014 ausschliesslich aus
Transparenzvorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen
nicht-exekutiven Mitgliedern. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten
bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sowie den Grundsätzen
gemäss Statuten und Organisationsreglement eine Vergütung nach
des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.
Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Sie besteht aus
einer festen Vergütung und Sitzungsgeldern. Daneben werden Spesen
Der Bericht enthält Informationen über den Vergütungsausschuss, die
nach Ausgaben abgerechnet. Die Vergütung ist nicht von der Höhe des
Vergütungspolitik, die Verfahren zur Festlegung der Vergütungen des Ver-
Unternehmensergebnisses abhängig und wird durch den Verwaltungs-
waltungsrates und der Geschäftsleitung und weist die Vergütungen für das
rat festgelegt. Der Verwaltungsrat hat die feste Vergütung und die
Geschäftsjahr 2014 aus.
Sitzungsgelder letztmals 2006 angepasst. Dies gestützt namentlich auf
Vergleiche mit Verwaltungsratsentschädigungen in anderen schweizeri-
VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
schen Unternehmen der Energiebranche mit vergleichbarer Grösse. Die
Der Vergütungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern des Verwaltungsra-
Entschädigungen werden in unbestimmten Intervallen überprüft und
tes, welche jährlich einzeln von der Generalversammlung gewählt werden.
gegebenenfalls neu festgelegt. Es bestehen keine Aktien- und Options-
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind im Geschäftsbericht auf
beteiligungsprogramme.
den Seiten 29 und 30 bezeichnet. Die Arbeitsweisen (Einberufung, Ablauf
der Sitzungen, Beschlussfassung) im Vergütungsausschuss und im Verwal-
GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG DER GESCHÄFTSLEITUNGSMITGLIEDER
tungsrat stimmen überein.
Die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder setzt sich zusammen aus
einem fixen und einem variablen Vergütungselement. Die fixe Vergütung
Der Vergütungsausschuss berät sich zur Entschädigungspolitik, vor allem
umfasst das Grundgehalt und kann weitere Vergütungselemente und
auf oberster Unternehmensebene, und bereitet diese für den Verwal-
Leistungen umfassen. Das variable Vergütungselement kann bei Errei-
tungsrat vor. Hierbei achtet der Vergütungsausschuss darauf, dass die
chung der operativen Ziele maximal 40 Prozent des Jahresbasisgehalts
Gesellschaft markt- und leistungsgerechte Gesamtvergütungen anbietet,
betragen. Die fixen und variablen Vergütungen werden jährlich durch den
um Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu
Vergütungsausschuss festgelegt. Grundlage für die fixe Vergütung bildet
gewinnen und zu behalten, wobei die Vergütung auch vom nachhaltigen
ein Vorschlag des CEO, welcher sich an der Entwicklung der Unterneh-
Erfolg des Unternehmens und vom persönlichen Beitrag abhängig gemacht
mensgruppe orientiert. Der Vergütungsausschuss gewichtet diese Refe-
wird. Der Vergütungsausschuss bereitet zudem die Anträge bezüglich der
renzgrösse für die Festlegung der fixen Vergütung nach freiem Ermessen.
Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zuhanden
Das variable Vergütungselement ist vom Erreichen der finanziellen Ziele
der Generalversammlung vor und trägt die Verantwortung, dass die Ar-
der Repower-Gruppe und der persönlichen Leistungsziele abhängig. Als
beitsverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung gesetzeskonform
gemeinsame Ziele mit einem Gewicht von insgesamt 50 Prozent für die
sind und jene Regelungen enthalten, die dem Markt angemessen sind
Festlegung der variablen Vergütung dienen der EBIT, der EVA (Economic
und die Interessen der Gesellschaft schützen. Der Vergütungsausschuss
Value Added) und die Kennzahl Netto-Verschuldung / EBITDA der Repower-
bestimmt im Rahmen des durch die Generalversammlung genehmigten
Gruppe. Pro Mitglied der Geschäftsleitung werden drei bis zu maximal fünf
Gesamtbetrags die Löhne und Lohnbestandteile der einzelnen Geschäfts-
persönliche Leistungsziele festgelegt, die ebenfalls eine Gewichtung von
leitungsmitglieder.
50 Prozent für die Festlegung der variablen Vergütung haben.
INHALT UND FESTSETZUNGSVERFAHREN DER VERGÜTUNGEN
Der CEO unterbreitet dem Vergütungsausschuss seinen Vorschlag für
Die Statutenbestimmungen in Bezug auf die Grundsätze über die erfolgs-
die Festlegung der einzelnen Vergütungskomponenten und der Vergü-
abhängigen Vergütungen und über die Zuteilung von Beteiligungspapieren,
tungsausschuss entscheidet abschliessend. Die persönliche Leistung wird
Wandel- und Optionsrechten sowie den Zusatzbetrag für die Vergütungen
aufgrund der am Anfang des Geschäftsjahres vereinbarten Ziele am Ende
von Mitgliedern der Geschäftsleitung, die nach der Abstimmung der Ge-
der Berichtsperiode in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten evaluiert.
neralversammlung über die Vergütungen ernannt werden, werden erst
Sämtliche Vergütungskomponenten sind als Barentschädigung ausge-
an der Generalversammlung vom 29. April 2015 verabschiedet. Deshalb
staltet. Der Vergütungsausschuss informiert den Gesamtverwaltungsrat
bestehen dazu im Geschäftsjahr 2014 keine statutarischen Regeln. Gleich
über den Verlauf des Festsetzungs- und Vergütungsprozesses mit Hilfe
verhält es sich mit den statutarischen Regeln betreffend Darlehen, Kredite
der Sitzungsprotokolle unmittelbar nach den entsprechenden Sitzungen
und Vorsorgeleistungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Ge-
sowie mittels einer mündlichen Orientierung durch den Präsidenten des
schäftsleitung sowie betreffend Abstimmung der Generalversammlung
Vergütungsausschusses in der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungs-
über die Vergütungen.
rates. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die übrigen Mitglieder des
Verwaltungsrates sind an den entsprechenden Sitzungen des Vergütungs-
Die Generalversammlung wird erstmals am 29. April 2015 über die Gesamt-
ausschusses nicht anwesend. Der CEO wird jedoch für einzelne Abschnitte
beträge der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
dieser Sitzungen beratend hinzugezogen. Es wurden keine externen Bera-
abstimmen.
ter für die Ausgestaltung der Vergütung beigezogen.
Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014
VERGÜTUNGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014
Das gesamte folgende Kapitel betreffend Vergütungen unterliegt der Prüfung durch die Revisionsstelle.
VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 692 859 (Vorjahr: CHF 754 918).
Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.
Verwaltungsratsmitglied
ab/bis
Vergütung
brutto 1)
Arbeitgeberbeiträge
Gesamtvergütung
2014
Vergütung
brutto 1)
Arbeitgeberbeiträge
Gesamtvergütung
2013
120 000
9 852
129 852
122 000
7 625
129 625
CHF
Dr. Eduard Rikli, Präsident, ab 01.01.10
ab 01.01.10
Dr. Manfred Thumann, Vizepräsident, ab 14.05.14 ab 15.05.13
63 019
-
63 019
25 659
-
25 659
Dr. Martin Schmid
ab 23.05.08
86 453
7 098
93 551
107 800
6 738
114 538
2)
Dr. Rudolf Huber
ab 15.05.13
80 000
6 568
86 568
49 318
3 083
52 401
Placi Berther
ab 04.05.11
37 100
3 046
40 146
47 600
2 975
50 575
43 563
Claudio Lardi
ab 04.05.11
35 000
2 874
37 874
41 000
2 563
Rolf W. Mathis 2)
ab 02.05.03
36 500
-
36 500
43 300
-
43 300
Roger Vetsch
ab 09.05.12
35 000
2 874
37 874
35 000
2 188
37 188
Dr. Myriam Meyer Stutz 2)
ab 15.05.13
35 000
-
35 000
25 659
-
25 659
27 263
Gerhard Jochum
ab 15.05.13
35 000
2 874
37 874
25 659
1 604
Domenico De Luca 2)
ab 14.05.14
21 728
-
21 728
-
-
-
Peter Molinari
ab 14.05.14
21 728
848
22 576
-
-
-
Dr. Hans Schulz, Vizepräsident, ab 15.05.13 bis 14.05.14 2) bis 14.05.14
36 679
-
36 679
75 223
-
75 223
1 143
40 143
Christoffel Brändli
bis 14.05.14
13 272
346
13 618
39 000
Kurt Baumgartner, Vizepräsident, bis 15.05.13 2)
bis 15.05.13
-
-
-
32 418
Dr. Guy Bühler 2)
bis 15.05.13
-
-
-
30 681
-
30 681
Daniel Spinnler 2)
bis 15.05.13
-
-
-
15 341
-
15 341
Michael Wider bis 15.05.13
2)
Total
32 418
-
-
-
11 341
-
11 341
656 479
36 380
692 859
726 999
27 919
754 918
1)Die Vergütung setzt sich aus Verwaltungsratshonorar und Sitzungsgeldern zusammen. Es bestehen keine weiteren ausweispflichtigen Sachverhalte nach
Art. 14 bis 16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV).
2) Gemäss Anweisung der betreffenden Mitglieder des Verwaltungsrates wird die gesamte Vergütung an deren Arbeitgeber überwiesen.
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Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014
VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DER GESCHÄFTSLEITUNG
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 3 349 170 (Vorjahr: CHF 3 377 876).
Eine detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.
Vergütung
brutto
(fix)
Vergütung
brutto
(variabel)
Arbeitgeber-beiträge
Übrige
Leistungen
Gesamtvergütung
2014
456 175
75 000
169 122
-
700 297
Übrige Geschäftsleitungsmitglieder
1 571 873
268 585
658 415
150 000
2 648 873
Total
2 028 048
343 585
827 537
150 000
3 349 170
Vergütung
brutto
(fix)
Vergütung
brutto
(variabel)
Arbeitgeber-beiträge
Übrige
Leistungen
Gesamtvergütung
2013
477 290
75 000
159 283
-
711 573
Übrige Geschäftsleitungsmitglieder
1 705 218
300 857
660 228
-
2 666 303
Total
2 182 508
375 857
819 511
-
3 377 876
CHF
Kurt Bobst, CEO
CHF
Kurt Bobst, CEO
Es bestehen keine weiteren ausweispflichtigen Sachverhalte nach Art. 14 bis 16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten
Aktiengesellschaften (VegüV).
Geschäftsbericht Repower-gruppe 2014
BERICHT DER REVISIONSSTELLE
Bericht der Revisionsstelle
an die Generalversammlung
Repower AG
Poschiavo
Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht
Wir haben die quantitativen Angaben im Vergütungsbericht (Seiten 35 bis 36) vom 27. März 2015 der
Repower AG für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts
in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für
die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen.
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen
einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber
erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14 bis 16 der VegüV entspricht.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die
im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art.
14 bis 16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen
des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die
Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Repower AG für das am 31. Dezember
2014 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14 bis 16 der VegüV.
PricewaterhouseCoopers AG
Beat Inauen
Martin Bettinaglio
Revisionsexperte
Leitender Revisor
Revisionsexperte
Chur, 27. März 2015
PricewaterhouseCoopers AG, Gartenstrasse 3, Postfach, 7001 Chur
Telefon: +41 58 792 66 00, Telefax: +41 58 792 66 10, www.pwc.ch
PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
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