Information Stand: 17.03.2015 Schiedsspruch zur Vergütung von Krebsregistermeldungen Das Schiedsverfahren zur Vergütung von Meldungen an die klinischen Krebsregister ist beendet. Nunmehr steht fest, welches Honorar Ärzte für Mitteilungen zu Diagnose, Krankheitsverlauf und Therapie erhalten. Es liegt deutlich über dem, was die gesetzlichen Krankenkassen ursprünglich zahlen wollten. Damit ist die Vereinbarung zur KrebsregisterMeldevergütung komplett. Wir möchten Sie über Details und Hintergründe der Vereinbarung informieren. Nach § 65c SGB V, der mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) eingeführt wurde, war es Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DGK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) die Höhe der Meldevergütung festzulegen. Eine Vereinbarung sollte spätestens bis zum 31. Dezember 2013 vorliegen. Da zwischen den Verhandlungspartnern erheblicher Dissens über die Vergütungshöhe bestand, war eine Einigung nicht möglich. Während die Krankenkassen zum Beispiel für die Diagnosemeldung drei Euro zahlen wollten, hatten KBV, DKG und KZBV 41 Euro gefordert. Daraufhin wurde im Sommer 2014 das Schiedsverfahren eingeleitet. Die erste Sitzung fand am 15. Dezember 2014 statt, die letzte und entscheidende am 24. Februar 2015. In der mündlichen Verhandlung am 24. Februar konnten die Ärztevertreter darlegen, dass die geforderten Meldungen einen erheblichen Aufwand bedeuten, der so vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung und dem GKV-Spitzenverband nicht berücksichtigt wurde. Der unabhängige Schlichter folgte der Argumentation der Ärztevertreter und bewertete den Aufwand deutlich höher als in der Gesetzesbegründung zum KFRG. Der Aufwand je Meldungsart wird dort lediglich mit 1,75 Euro bis fünf Euro ausgerechnet. Nach dem Schiedsspruch erhalten Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, die die geforderten Daten an ein klinisches Krebsregister melden, folgende Vergütung: • • • • Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung (z.B. bei Einweisung ins Krankenhaus mit gesicherter Diagnose): 18 Euro Meldung von Daten zum weiteren Krankheitsverlauf (z.B. Nachsorge): acht Euro Meldung zu Therapie- und Abschlussdaten: fünf Euro Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes: vier Euro Die Abrechnung erfolgt nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen, sondern über die Krebsregister. Diese erhalten das Geld jeweils von der Krankenkasse des Patienten, dessen Daten ein Arzt oder Krankenhaus gemeldet hat. Details zum Abrechnungserfahren erhalten Sie beziehungsweise die Ärzte bei dem jeweiligen Landeskrebsregister. In den Verhandlungen waren weitere Punkte der Vergütungsvereinbarung strittig, die mittelbar die Höhe der Meldevergütung betreffen. Dazu gehörten insbesondere Fragen zur Umsatzsteuerpflicht und zum Umgang mit Mehrfachmeldungen. Der GKV-Spitzenverband vertrat die Auffassung, dass es sich bei der zu vereinbarenden Meldevergütung um eine Bruttovergütung handelt. Ferner sollten seiner Ansicht nach Meldungen zu einem Meldeanlass von mehreren Ärzten und/oder Krankenhäusern nicht vergütet werden. Information Stand: 17.03.2015 In der mündlichen Verhandlung am 15. Dezember 2014 konnte seitens der Ärztevertreter verhindert werden, dass im Falle der Feststellung einer Umsatzsteuerpflicht für die Meldung an ein Krebsregister diese vom Arzt zu tragen ist. Auch hinsichtlich des Umgangs von mehrfachen Meldungen zu einem Meldeanlass durch mehrere Ärzte und/oder Krankenhäuser konnte die Ärzteseite erreichen, dass Meldungen vergütet werden, sofern sie zusätzliche Informationen enthalten. Die Vergütungsvereinbarung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 geschlossen. Ärzte, die 2014 für ihre Meldungen an ein Krebsregister keine Vergütung erhalten haben, können diese aber auf der Grundlage dieser Vereinbarung nachfordern. In Kürze erhalten Sie außerdem eine Praxisinformation, in der wir wesentliche Informationen zum Meldeverfahren und zur Vergütung zusammenstellen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Infocenter unter: 040 / 22 802 - 900 oder [email protected].
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