ISDS-Verfahren gegen EU-Staaten Seit 1994 wurden insgesamt 127 ISDS-Verfahren gegen EU-Staaten bekannt. Davon sind 81 bereits abgeschlossen, mit folgenden Ergebnissen: Mehr Demokratie ist eine überparteiliche Bürgeraktion. TTIP-Faktenblatt 1 Wir verstehen uns als Bewegung für die direkte Demokratie. Wir informieren, starten Kampagnen, überzeugen Parlamente, Politikerinnen und Politiker. Darüber hinaus engagieren wir uns für ein demokratischeres Europa, das von den Bürgerinnen und Bürgern und nicht von Eliten getragen wird. INVESTOR-STAATSCHLICHTUNGSVERFAHREN (ISDS) Warum wir uns gegen TTIP und CETA einsetzen 30 Die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada) bergen große Gefahren für die Demokratie: n Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) unterwandern den Rechtsstaat und erschweren Gesetzgebung zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Kultur. n Regulatorische Kooperation, eine Art Frühwarnsystem für Lobbyisten, hebelt die Gewaltenteilung und die Entscheidungsfreiheit der Parlamente aus. n Die kommunale Selbstverwaltung wird eingeschränkt. Zu jedem dieser Themen hat Mehr Demokratie ein Faltblatt herausgegeben. Sie können sie unter www.mehr-demokratie.de/ stopttip.html herunterladen oder direkt bei uns bestellen. 25 20 15 Ergebnis nicht veröffentlicht / unbekannt Klage zurückgewiesen Erfolg des Staates 5 vollständiger o. teilweiser Erfolg des Klägers 10 0 Quelle: Friends of the Earth Europe „The Hidden Cost of EU Trade Deals“ Mehr Demokratie hat im Bündnis mit anderen Organisationen eine selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gestartet, die fordert, die TTIP-Verhandlungen abzubrechen und CETA nicht zu ratifizieren. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis zum 6. Oktober 2015. Wollen Sie mithelfen? Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Vielen Dank! Mehr Demokratie e.V. Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Tel. 030-420 823 70, Fax 030-420 823 80 [email protected] mehr-demokratie.de Spendenkonto IBAN: DE14 7002 0500 0008 8581 05 BIC BFSWDE33MUE Bank für Sozialwirtschaft München Redaktion: Anne Dänner, Neelke Wagner. Gestaltung und Illustrationen: Susanne Appelhanz Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative betreffenden Staates oder vor internationalen Gerichtshöfen. Eine zusätzliche Klagemöglichkeit exklusiv für internationale Investoren – inländischen Unternehmen und Staaten bleibt ISDS verschlossen – ist daher überflüssig, besonders zwischen demokratischen Staaten mit gut ausgebauten Justizsystemen. Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) Der CETA-Vertragsentwurf enthält Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS), für TTIP sind sie geplant. Damit kann ein ausländisches Unternehmen gegen den Staat vorgehen, in dem es investiert, wenn es sich durch neue Gesetze, Richtlinien oder Verwaltungsentscheidungen benachteiligt fühlt und seine Gewinne beeinträchtigt sieht. n Die Klagen werden vor nicht-staatlichen Schiedsgerichten geführt, Berufungsmöglichkeiten gibt es nicht. Die Schiedsrichter/innen sind nicht unabhängig. n Die Schiedsstellen werden für jeden Fall neu zusammengesetzt. In der Regel bestehen sie aus drei Anwält/innen, von denen je eine/r von den Streitparteien und ein/e Dritte/r von beiden einvernehmlich bestimmt wird. n Ausgewählt werden die Schiedsrichter/innen aus dem Personal weniger global agierender Kanzleien. 15 Personen haben 55 Prozent der ISDS-Verfahren des Jahres 2011 entschieden (Quelle: Corporate Europe Observatory). n Die ISDS-Tribunale können hohe Schadensersatzzahlungen anordnen, die zuweilen die Investitionssumme um ein Vielfaches übersteigen. Erfahrungen mit ISDS-Klagen n Die Zahl der ISDS-Klagen wuchs in den letzten Jahren stark. Bis Ende 2013 wurden insgesamt 568 Verfahren eingeleitet, die meisten von großen Konzernen aus den USA oder der EU gegen Entwicklungs- oder Schwellenländer (Quelle: UNKonferenz für Handel und Entwicklung UNCTAD). n Seit 1994 wurden insgesamt 127 Klagen gegen 20 EU-Staaten bekannt. Bei lediglich 62 Fällen (48 Prozent) kennen wir die Klagesumme: insgesamt 30 Milliarden Euro. Von 14 Fällen (elf Prozent) wissen wir, wie viel Geld den klagenden Investoren zugesprochen wurde: insgesamt 3,5 Milliarden Euro. In 60 Prozent der Fälle ging es um Umweltbelange (Quelle: Friends of the Earth Europe). n Von den 127 bekannten Fällen gewann in 15 der Kläger, in 14 Fällen wurde die Klage zurückgewiesen und 13 endeten mit einem Vergleich. Bei 18 ist der Ausgang ungewiss oder wurde Was haben wir gegen ISDS? n Die Drohung mit solchen Schadensersatzforderungen beeinflusst Parlamente und Regierungen. Gesetzgeber nehmen Abstand von schärferen Regelungen oder warten ISDS-Verfahren in anderen Staaten ab, um einschätzen zu können, wie viel Schadensersatz sie ein bestimmtes Gesetz kosten könnte. Dadurch werden Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze letztlich verschleppt oder verhindert. n Verfassungsrechtliche Bedenken: Fremde Richter würden über das Handeln des deutschen Staates urteilen, die Rechtsprechung würde von deutschen Gerichten weg auf andere, nicht-ordentliche und nicht an deutsches Recht gebundene Stellen ausgelagert. n Die Staaten, die TTIP und CETA verhandeln, schützen Investitionen sehr gut. Klagen gegen staatliche Entscheidungen kann man schon heute, vor den ordentlichen Gerichten des Was mussten EU-Staaten bisher aufgrund von ISDS-Klagen zahlen? nicht veröffentlicht. 21 wurden nicht zugelassen, zurückgezogen oder nicht weiterverfolgt. 46 der Verfahren laufen noch. n Das Netz vielfältiger Handelsverträge mit ISDS-Kapiteln, in das sich die Staaten eingewebt haben, nutzt besonders transnationalen Konzernen mit vielen Tochterfirmen. Wenn sie sich gegen eine Regulierung wehren wollen, suchen sie sich das für sie günstigste ISDS-Abkommen mit dem betroffenen Staat heraus und klagen dann über die Tochterfirma, die sich im Vertragspartnerland befindet. Auf diese Weise geht zum Beispiel Philip Morris gegen schärfere Anti-Tabak-Gesetze weltweit vor. Sind Reformen sinnvoll? Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat die Kritik aufgenommen und Reformvorschläge für ISDS in TTIP gemacht. Was ist davon zu halten? n CETA sei bereits fertig verhandelt und an dessen Investitionsschutzkapitel nichts mehr grundlegend zu ändern, erklärte Malmström gegenüber Vertreter/innen von Stop TTIP. Da sehr viele US-Konzerne Firmensitze in Kanada unterhalten, könnten diese auch über CETA EU-Staaten verklagen; schärfere Regeln in TTIP blieben dann ohne praktische Relevanz. n Ob die US-Seite über diese Vorschläge der EU-Kommission überhaupt verhandeln will, ist offen. n Reformen bestehender Regelungen sollten auf internationaler Ebene verhandelt und eine generelle Lösung gefunden werden. 440 Mio. Euro Verfahrenskosten der Staaten 1260 Mio. Euro Schadensersatz zahlungen 3500 Mio. Euro gesamt 2220 Mio. Euro Zahlungen aufgrund eines Vergleichs Mehr Informationen unter www.mehr-demokratie.de/stopttip.html www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/isds-faq.pdf www.stop-ttip.org Quelle: Friends of the Earth Europe „The Hidden Cost of EU Trade Deals“
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