2015-04-15_Protokoll_Planungs-, Umwelt - Groß

Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
1
PROTOKOLL
Körperschaft:
Gremium:
Sitzung am:
Sitzungsort:
Sitzungsbeginn
Kreisstadt Groß-Gerau
Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Nr.50/2011-2016
Mittwoch, 15. April, 19:00 Uhr
Historisches Rathaus, Frankfurter Str. 10-12, 64521 Groß-Gerau
19:00 Uhr
Sitzungsende: 20:48 Uhr
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Die
Anwesenheitsliste ist als Anlage zum Protokoll genommen. Entschuldigungen sind darin
vermerkt.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
4.1
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Groß-Gerau 2020, Stadtentwicklung
Pflegewerk Fasanerie
Vorstellung durch Herrn Bürgermeister Manfred Ockel und Ingenieurbüro Sliwka
Landschaftsplanung
Bebauungsplan „Siedlerplatz“ Offenlagebeschluss
Bauleitplanung der Gemeinde Trebur
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hessenauer Straße“
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Baugesuche
Anträge auf Naturschutzrechtliche Genehmigung
Anfragen und Mitteilungen
Verschiedenes
Tagesordnungspunkt 1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Ausschussvorsitzender Fach eröffnet die Sitzung und stellt den ordnungsgemäßen Zugang
der Ladung fest.
Tagesordnungspunkt 2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ausschussvorsitzender Fach stellt Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 3.
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Das Protokoll der letzten Sitzung wird ohne Änderung genehmigt.
Tagesordnungspunkt 4.
Groß-Gerau 2020, Stadtentwicklung
Tagesordnungspunkt 4.1
Pflegewerk Fasanerie
Vorstellung durch Herrn Bürgermeister Manfred Ockel und Ingenieurbüro Sliwka
Landschaftsplanung
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Bürgermeister Sauer begrüßt Herrn Manfred Ockel, Bürgermeister aus Kelsterbach und
Geschäftsführer der Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH sowie Frau Sliwka
Landschaftsarchitektin aus Büttelborn. Herr Ockel gibt einen kurzen Einblick in die
Tätigkeiten des Regionalparks und stellt die Regionalparkrouten und attraktive Ausflugziele
vor.
Frau Sliwka vom Landschaftsplanungsbüro präsentiert das Pflegewerk Fasanerie. Es soll der
Verwaltung als Konzept für Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen für die Groß-Gerauer
Fasanerie dienen. Es wurde von der Regionalpark GmbH und vom Landesamt für
Denkmalpflege (Wiesbaden) finanziert.
Bürgermeister Sauer bezeichnet es als Perspektive und Handlungsauftrag an die Stadt. Es
sei eine fachliche Grundlage für die Stadtverwaltung und diene als Diskussionsgrundlage für
das Parlament.
Tagesordnungspunkt 5.
Bebauungsplan „Siedlerplatz“ Offenlagebeschluss
Sach- und Rechtslage:
1.
Bisheriges Verfahren
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 27.01.2015 den Aufstellungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren gefasst. Grundlage war ein zwischen der Werner
Wohnbau GmbH und der Stadt Groß-Gerau einvernehmlich abgestimmtes
Neuordnungskonzept, das folgende Bestandteile umfasst:
-
Abbruch des Siedlerheims mit seinen Anbauten, Rückbau des nahezu vollständig
asphaltierten Siedlerplatzes,
Abbruch und Neukonzeption der Bushaltestelle,
Neuordnung des Straßenraums (Fahrbahn und Gehwege, Entwässerung,
Pflanzbeete, Aufpflasterungen),
Erhalt oder Verlegung zahlreicher Infrastruktureinrichtungen (Wertstoffcontainer,
Telefonzelle, Feuerwehrsirenenmast, Trafostationen, Schaltkasten der Telekom,
Postkasten, Befestigung für Wahlwerbung, Straßenschilder, Werbung etc.).
Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf formuliert die planungsrechtlichen
Grundlagen für eine zügige Umsetzung der Maßnahme, berücksichtigt die
Ergebnisse der verschiedenen Fachbeiträge (Verkehr, Boden, Artenschutz,
Immissionsschutz)
und
greift
die
Anregungen
aus
der
Bürgerinformationsveranstaltung am 11.04.2013 im Gasthof „Tannenhof“ auf. Es ist
beabsichtigt das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden
(Bebauungspläne der Innenentwicklung).
Die Planung ist aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt und entspricht
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Aufgrund der Entsiegelung der
heute nahezu vollständig versiegelten Fläche ist mit geringfügig positiven
Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft auszugehen. Die
Nachbarschaft wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
2.
Inhalt des Bebauungsplanes
Allgemeines Wohngebiet (2.221 m²)
Die drei geplanten Hausgruppen rücken von der Straße „Am Hammelsberg“ ab, um
zwei Altbäume zu erhalten und Raum zu schaffen für die am Ort verbleibenden
Infrastruktureinrichtungen (Trafo, Sirenenmast, Leitungen etc.). In dieser
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Distanzfläche liegen auch die Zufahrten zu den PKW-Stellplätzen zwischen den
Häusern, die Hauseingänge sowie sonstige Nebenanlagen (z.B. eingegrünte
Müllsammelplätze).
Es sind zweigeschossige Gebäude mit Satteldach vorgesehen (Firsthöhe ca. 10.5 m,
Traufhöhe ca. 6,5 m). Die überbaubaren Grundstücksflächen sind mit 13 m Tiefe
bewusst eng gefasst, um eine einheitliche Positionierung der Hauptbaukörper zu
erreichen. Um die bauliche Ausgestaltung im Detail nicht über Gebühr
einzuschränken, erlauben die Festsetzungen eine Überschreitung der rückwärtigen
Baugrenzen um bis zu drei Meter durch untergeordnete Bauteile (Terrasse,
Wintergarten etc.).
Die Versiegelung wird durch die Grundflächenzahl (1) GRZ = 0,35 und die maximale
Überschreitung durch Nebenanlagen auf GRZ (2) = 0,6 begrenzt. Um die nachteiligen
Auswirkungen
der
Bodenversiegelung
weiter
zu
reduzieren,
müssen
Oberflächenbefestigungen u.a. wasserdurchlässig hergestellt werden. Dieser
Versiegelungsgrad ist angesichts des Wunsches nach preiswertem Wohnungsbau
auf bezahlbaren Grundstücken unvermeidlich und in Teilen der Siedlung bereits
heute Realität.
Die privaten PKW-Stellplätze (2 St/WE, insgesamt 20) werden zwischen den
Hausgruppen, an der Straße „Im Ankenrod“ und in einer privaten
Sammelstellplatzanlage im Westen des Plangebietes untergebracht.
Aufgrund der Vorbelastung durch den Verkehrslärm müssen alle Schlaf- und
Kinderzimmer mit schallgedämmten Lüftungsanlagen ausgerüstet werden, sofern
nicht sowieso eine zentrale Be- und Entlüftung für die Gebäude vorgesehen ist.
Öffentliche Straßenverkehrsfläche (1.180 m²)
Da die Busfahrer zukünftig nicht mehr ihre Pausen an der Endhaltestelle direkt auf
dem Siedlerplatz zubringen können und der Bus auch nicht an der heute
vorhandenen Bushaltestelle bis zu 20 Minuten lang im Straßenraum stehen kann, war
es erforderlich, eine neue Bushaltestelle inkl. Warteposition anzubieten. Aus
fahrgeometrischen Beweggründen wurde die Bushaltstelle in den Westen des
Plangebietes gelegt. Hier kann der Busfahrer die Einmündung der Querstraße „Im
Friedrichsee“ bei der Anfahrt der Bushaltestelle mit einbeziehen, was zu einer
deutlichen Verkürzung der Haltestelle und einer erkennbaren Kostenreduktion geführt
hat. In den neuen Fahrgastunterstand soll auch eine Toilette für Busfahrer integriert
werden.
Um an der Bushaltestelle ausreichend Begegnungsraum zu schaffen, werden die
beiden Pflanzbeete auf der Nordseite der Straße „Am Hammelsberg“ und die
dazwischenliegenden Längsparkstände im öffentlichen Straßenraum entfernt. Die
Fahrbahn wird geringfügig aufgeweitet. Der schmale Gehweg auf der Nordseite der
Straße „Am Hammelsberg“ bleibt erhalten, auf der Südseite wird ein etwas breiterer
Gehweg angelegt, der sich zu einer großzügigen Aufenthaltsfläche im Bereich der
Bushaltestelle weitet (u.a. Fahrradständer, Baumpflanzungen etc.).
Durch die Vergrößerung des Straßenraums im Bereich der geplanten Bushaltestelle
müssen zwei Altbäume gefällt werden. Als ortsnaher Ausgleich sieht der
Bebauungsplan die Pflanzung von fünf Laubbäumen vor (siehe Planzeichnung).
Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Parken (272 m²)
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An der Straße „Im Friedrichsee“ entsteht ein kleiner öffentlicher Parkplatz, der u.a. die
wegfallenden Längsparkplätze in der Straße „Am Hammelsberg“ ersetzt und
darüberhinaus das Angebot an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Quartier erhöht.
Fünf Stellplätze werden direkt von der Straße „Am Friedrichsee“ angefahren, zu
weiteren fünf Stellplätzen gelangt man von dem neuen Parkplatz aus, der auch zur
Erschließung der östlich angrenzenden privaten Stellplätze und Garagen dient (fünf
private Garagen und fünf private PKW-Stellplätze davor).
Öffentliche Grünfläche (295 m²)
Nördlich des Parkplatzes und von diesem durch eine Hecke abgeschirmt, sieht der
Bebauungsplan eine neutral geschnittene Grünfläche vor, die sich bis an die
Bushaltestelle im Norden erstreckt und zusammen mit dem baumbestandenen
Gehweg im Bereich der Haltestelle als Aufenthaltsraum zur Verfügung steht.
Der genaue Nutzungszweck und die Ausstattung der Fläche soll in enger
Abstimmung mit den Anwohnern gefunden werden (auch als Erinnerungsmoment an
die ehemalige Siedlergemeinschaft). Im Westen der Fläche, an der Straße „Im
Friedrichsee“ muss der auch heute vorhandene Wertstoffsammelplatz in die
Gestaltung einbezogen werden. Die Festsetzungen erlauben auch die Errichtung
eines Pavillons.
Fläche für Versorgungsanlagen (27 m²)
Die vorhandene Trafostation der GGV wird erhalten. Ihre Verlegung würde aufgrund
der zahlreichen Leitungstrassen enorme Kosten verursachen. Hier befindet sich auch
der Sirenenmast, der ebenfalls erhalten werden kann.
Fazit
Die geplante städtebauliche Neuordnung ermöglicht eine sinnvolle Folgenutzung für
eine Brachfläche inmitten eines intakten Wohnquartiers. Die geplanten Reihenhäuser
orientieren sich in ihren Abmessungen an der Umgebungsbebauung. Festsetzungen
zum passiven Lärmschutz sichern die gesunden Wohnverhältnisse. Schädliche
Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind aufgrund der großen Abstände und der
geringen Intensität der Nutzung nicht zu erwarten.
Die weitgehende Entsiegelung der Fläche und die Neuanlage einer kleinen
öffentlichen Grünfläche verhelfen dem Projekt zu einer positiven Umweltbilanz. Im
Zuge der Maßnahme müssen insgesamt drei Altbäume gefällt werden. Als Ersatz
werden an der Bushaltestelle fünf Laubbäume und auf den Wohnbaugrundstücken je
400 m² Grundstücksfläche ein weiterer Laubbaum sowie zahlreiche Hecken
gepflanzt.
3.
Zur rechtlichen Bedeutung des Offenlagebeschlusses
Das Baugesetzbuch sieht einen solchen
Anforderungen existieren daher nicht.
Beschluss
nicht
vor,
rechtliche
Die Verwaltung signalisiert mit der Präsentation der Bebauungsplanunterlagen im
Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, dass nach ihrer Auffassung
das Projekt einen hinreichenden Reifegrad erreicht hat, der es nun erlaubt, die
Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur
Stellungnahme aufzufordern (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
Beratung:
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5
Bürgermeister Sauer stellt das bisherige Verfahren
Zusammenfassung über die Inhalte des Bebauungsplanes.
vor
und
gibt
eine
kurze
Stadtverordneter Martin teilt mit, dass seine Fraktion in 2 Punkten unzufrieden ist. Die als
Grünfläche ausgewiesenen 295 Quadratmeter seien zu wenig und der Platzcharakter durch
eine zu dichte Bebauung (im Verhältnis zur Umgebung) eingeschränkt. Er regt an, die
Bebauung um 1 WE zu verringern und kündigt an, dass seine Fraktion hierzu
Änderungsanträge ausarbeiten und zum Satzungsbeschluss vorlegen wird.
Bürgermeister Sauer erinnert an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Neuordnungsmaßnahmen und weist insbesondere darauf hin, dass nach Abschluss der
Maßnahme keine Kosten bei der Stadt verbleiben dürfen.
Stadtverordneter Schulz kündigt an, dass seine Fraktion dem Bebauungsplan zustimmen
wird, die Bebauung sei nicht zu dicht, das vorhandene Bauland müsse effektiv genutzt
werden, zudem müssten die Grünflächen seitens der Stadt auch unterhalten werden, was
auch wiederum Kosten nach sich zieht.
Beschluss:
1.
Der Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Siedlerplatz“ nebst Begründung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder
Davon stimmberechtigt
Ja-Stimmen
9
9
9
9
Tagesordnungspunkt 6.
Bauleitplanung der Gemeinde Trebur
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hessenauer Straße“
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Sach- und Rechtslage:
Die Planungsgruppe Darmstadt legt uns mit Schreiben vom 09.03.2015 im Auftrag der
Gemeinde Trebur den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hessenauer
Straße“ vor und bittet um Stellungnahme bis zum 23.03.2015. Dieser ungewöhnlich kurze
Zeitraum ist angesichts der zu erwartenden Auswirkungen auf den Stadtteil Wallerstädten in
keiner Weise angemessen. Wir haben daher eine Fristverlängerung bis zum 20.04.2015
beantragt. Mit Schreiben vom 23.03.2015 hat uns die Gemeinde Trebur eine
Fristverlängerung bis zum 01.04.2015 gewährt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hessenauer Straße“ sollen
auf dem ehemaligen „Mitsubishi-Areal“ die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Nachverdichtung des Gewerbeparks Trebur im Ortsteil Geinsheim geschaffen werden.
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Insbesondere die in den bereits bestehenden Bebauungsplänen festgesetzte
Grundflächenzahl von 0,5 reicht für das geplante Vorhaben nicht aus.
Da es um die Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens geht, wird ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Norden von Geinsheim südlich der Hessenauer Straße und westlich
der L 3094, hat eine Größe von ca. 18 ha. und liegt von unserem Stadtteil Wallerstädten ca.
4 km entfernt.
Der Regionalplan Südhessen legt den Planbereich als „Vorranggebiet Industrie und
Gewerbe Bestand“ fest. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Trebur ist
der Bereich als „Gewerbliche Baufläche – Bestand“ dargestellt. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan
(Gewerbegebiet GE 1 „Logistikzentrum).
In diesem Bereich ist eine logistische Nutzung vorgesehen (Logistikzentrum). Die bisherigen
Hallenflächen sollen hierfür abgerissen werden. Die neuen Hallen werden eine
Gebäudehöhe von max. 14,50 m aufweisen.
Vor allem wird das Logistikzentrum Unternehmen dienen, die personalintensive logistische
Prozesse wie kommissionieren, umverpacken, umetikettieren usw. durchführen oder
leichtere Produktionstätigkeiten wie z.B. Gerätereparaturen, Zusammensetzen von
Einzelteilen zu größeren Aggregaten oder Maschinen erbringen. Als weiterer Schwerpunkt
sind gemäß der vorgelegten Begründung personalintensive
Unternehmen und
Produktionsbereiche vorgesehen.
Weiterhin ist geplant, dass der überwiegende Teil des Betriebes und des
Verkehrsaufkommens zwischen 06:00 und 22:00 Uhr stattfindet. Es soll jedoch auch eine
dreischichtige Produktion (24 Stunden-Betrieb) möglich sein.
Zulässig sind laut dem Bebauungsplan-Vorentwurf folgende bauliche Anlagen für ein
Logistikzentrum einschl. der dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen entsprechend
den Erfordernissen der Betriebe:
- Produktions-, Anlieferungs-, Lager- und Ladehallen,
- die für die gewerblichen Nutzungen erforderlichen Verkaufsräume, Büro- und
Nebenräume,
- Flächen für die Anlieferung durch Lkw,
- Stellplätze für Mitarbeiter und Kunden der Gewerbebetriebe.
Außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Gewerbegebiet GE 2) beinhaltet der
vorhabenbezogene Bebauungsplan einen weiteren Bereich, nämlich den des bestehenden
Film- und Fotostudios im Süden des Geltungsbereiches. Dieses Studio soll bestehen
bleiben.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes setzt eine Grundflächenzahl von
0,8
und eine Geschossflächenzahl von 2,4 fest. Die Obergrenzen des § 17 der
Baunutzungsverordnung sind damit eingehalten.
Verkehrsentwicklung, insbesondere für den Stadtteil Wallerstädten
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde für die Gebietsentwicklung des ehemaligen
Mitsubishi-Areals eine Bruttobaulandfläche von 17,1 ha mit einer gewerblichen Nutzung von
70 % Logistik/Transport und 30 % Produktion berücksichtigt.
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Bei einer solchen Gebietsentwicklung wird die dadurch resultierende Verkehrsnachfrage
(Mehrfahrten durch das geplante Gewerbegebiet) durch ein Verkehrsgutachten auf rund
1.700 Kfz-Fahrten/Tag abgeschätzt, davon ca. 46 % Lkw-Fahrten, d.h. 786 Lkw-Fahrten
(Schwerverkehr, Wirtschaftsverkehr).
Die Verkehrsprognose gemäß der Verkehrsmodellierung (Grundlage ist das Regionale
Verkehrsmodell
VDRM-Verkehrsdatenbasis
Rhein-Main
2020)
weist
folgende
Verkehrsströme bezogen auf die Neuverkehre aus:
50 % Richtung Trebur,
30 % Richtung Wallerstädten,
15 % Richtung Süden.
Dies würde rein rechnerisch eine Mehrbelastung für Wallerstädten von 510 Kfz/Tag
bedeuten.
Ein weiterer Hinweis auf die für Wallerstädten durch das Gewerbegebiet entstehende Mehrbelastung ist der Vergleich des Prognose-Nullfalles 2020 mit dem Planfall 1 2020 dar.
Der Prognose-Nullfall 2020 berücksichtigt bereits alle indisponiblen Maßnahmen, wie die
Ortsumgehung Dornheim, die Verkehrsberuhigung Wallerstädten und die Entwicklung des
Südzuckergeländes.
Der Planfall 1 2020 berücksichtigt, die von dem Gewerbegebiet ausgehende
Verkehrsnachfrage von 1.700 Fahrten (s.o.); unberücksichtigt ist die geplante Ortsumgehung
Trebur.
Planfall 1:
Prognose-Nullfall:
Mehrbelastung
4.120 Kfz-Fahrten/Tag
3.530 Kfz-Fahrten/Tag
590 Kfz-Fahrten/Tag
Gemäß dem vorgelegten Verkehrsgutachten liegt die Belastung durch das Gewerbegebiet
für den Stadtteil Wallerstädten bei etwa 500 – 600 Kfz-Fahrten/Tag.
Bewertung
Die bislang vorgelegten Darstellungen zu der verkehrlichen Wirkungsprognose bilden aus
Sicht der Stadt Groß-Gerau nicht hinreichend die künftige Situation insbesondere im Stadtteil
Wallerstädten ab.
Begründung
Bei dem Prognose-Nullfall 2020 als auch bei den zwei betrachteten Planfällen (1Ortsumgehung (OU) Trebur unberücksichtigt; 2-OU Trebur berücksichtigt) wird unterstellt,
dass die OU Dornheim realisiert ist. Dies ist zum heutigen Zeitpunkt aber nicht gewährleistet.
Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Zeitpunkt der Entlastung
kann nicht benannt werden, somit gilt diese Prognose als nicht gesichert.
Forderung
Um das naheliegende Worst-Case-Szenario abbilden zu können, muss die
Verkehrsprognose 2020 mit der heutigen Straßensituation (Status-Quo-Netz), d.h. ohne die
OU Dornheim, ohne die Verkehrsberuhigung GG-Wallerstädten und selbstverständlich ohne
die OU Trebur betrachtet werden.
Darüber hinaus muss im Zusammenhang mit einer gerechten Verteilung der zusätzlichen
Verkehrsbelastungen
die
Handhabung
bestehender
bzw.
alternativer
Lkw-
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Durchfahrtsverbots-Regelungen ebenfalls geprüft werden. Dies gilt sowohl für den Stadtteil
GG-Wallerstädten als auch für die OT Trebur und Geinsheim der Gemeinde Trebur.
Die Stadt Groß-Gerau vertritt hierbei die Auffassung, dass die Mehrbelastung durch die neue
Nutzung des Mitsubishi-Areals auch von der Gemeinde Trebur in jedem Fall mitzutragen ist.
Es ist aus Sicht der Stadt Groß-Gerau nicht akzeptabel, dass diese Mehrbelastung zu einem
Großteil von unserem Stadtteil Wallerstädten aufgenommen werden soll. In diesem
Zusammenhang wird auch die Aufhebung bestehender Tempo-30-Zonen, insbesondere im
Ortsteil Trebur, angeregt.
Bei der Verkehrsprognose 2020 mit dem Status-Quo-Netz ist ebenfalls die Leistungsfähigkeit
der Knoten L 3094/Oppenheimer Straße (Aral-Tankstelle) und L 3094/Nordring sowie des
Römerkreisels zu prüfen. Zwar sind gemäß der vorliegenden Verkehrsuntersuchung sowohl
für den Römerkreisel als auch für den Knoten L 3094/Nordring keine Mehrverkehre
erkennbar. Dies gilt aber nur dann, wenn die noch ausstehenden Maßnahmen (OU
Dornheim, Verkehrsberuhigung Wallerstädten, OU Trebur) umgesetzt sind.
Auf die bereits heute stark belastete Strecke vom Autobahnanschluss Büttelborn bis zum
Autobahnanschluss Bischofsheim (B 44, Südring, L 3094) mit aktuell 19.900 Kfz/Tag ist in
diesem Zusammenhang hinzuweisen; zumal es aus heutiger Sicht keine Perspektive gibt,
diese Situation zu verbessern. Hierzu fehlt uns eine inhaltliche Bewertung durch Hessen
Mobil, da wir die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes als Ganzes gefährdet sehen.
Weiterhin ist in der Stellungnahme der Stadt Groß-Gerau darauf hinzuweisen, dass aus den
vorgelegten Unterlagen, die sich für den Stadtteil Wallerstädten ergebende Lärm- und
Feinstaubbelastung, nicht erkennbar ist. Diese Belastungen sind ebenfalls in die Abwägung
einzustellen (§ 1 (7) BauGB).
Beratung:
Bürgermeister Sauer erläutert, dass am 9. März der Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans eingegangen ist und die Stadt Groß-Gerau innerhalb von 14 Tagen eine
Stellungnahme hätte abgeben sollen. Die Stadt habe eine Frist bis 20. April 2015 gefordert,
gewährt habe die Gemeinde Trebur aber nur eine Verlängerung bis 1. April 2015.
Bürgermeister Sauer stellt klar, dass solange die geplante Ortsumgehung Trebur nicht
verwirklicht ist, diese im Verkehrsgutachten auch nicht abgebildet werden dürfe. Verwundert
zeigte sich Bürgermeister Sauer auch darüber, dass seitens Hessen Mobil keine
Stellungnahme vorliegt.
Stadtverordneter Martin gibt an, das Gutachten mache ihn „sprachlos“, da eine Ist-Analyse
nicht stattfinde, hier kritisierte er besonders das Verkehrsgutachten, welches in seiner
Prognose davon ausgehe, dass bis 2020 die geplante Ortsumgehung Trebur gebaut ist, die
Ortsumgehung Dornheim und obendrein die geplante Verkehrsberuhigung Wallerstädten
verwirklicht sind. Auch im Hinblick auf den geplanten Kiesabbau bei Hessenaue, komme
eine verstärkte Verkehrsbelastung auf den Stadtteil Wallerstädten zu. Eine solche Belastung
könne nicht hingenommen werden, notfalls müsse der Klageweg bestritten werden.
Stadtverordneter Sperfechter stimmt der SPD vollumfänglich zu; ebenso der Stellungnahme
und dem Bemühen der Stadtverwaltung.
Auch die Mitglieder der übrigen Fraktionen finden das Verhalten der Gemeinde Trebur nicht
hinnehmbar und stimmen der Stellungnahme der Verwaltung ebenfalls zu.
Beschluss:
Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
9
Der Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, stimmt der anliegend
beigefügten Stellungnahme vom 01.04.2015 zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder
Davon stimmberechtigt
Ja-Stimmen
9
9
9
9
Tagesordnungspunkt 7.
Baugesuche
Tagesordnungspunkt 7.1.
Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
Außerhalb Wallerstädten, Gemarkung Wallerstädten, Flur 6, Fl.St.Nr. 85
IV/1.1-BV-2015-115-de-ba1
Bauantrag, § 35 BauGB
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt, eine eingeschossige, ca. 20 x 30 m große und ca. 7,80 m
hohe „landwirtschaftliche Mehrzweckhalle“ östlich des Grenzweges zu errichten. An der
Stelle befinden sich z.Zt. eine „Maschinenhalle“ (ca. 1964), eine „Landmaschinenhalle“ (ca.
1977), sowie eine Überdachung neueren Datums. Das Grundstück liegt am westlichen Rand
der Gemarkung Wallerstädten. Ca. 100 m nordwestlich befindet sich der sog. „Grenzhof“ auf
Treburer Stadtgebiet. Die Erschließung erfolgt über den asphaltierten „Grenzweg“, der ca.
150 m weiter südlich in die L 3094 mündet.
Die Bauaufsicht wird das Amt für den ländlichen Raum wegen der
Außenbereichsprivilegierung einbeziehen. Sofern bestätigt wird, dass das Vorhaben einem
im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierten „land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
dient“, werden von Seiten BLUV keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Bauvorhaben
zu, sofern die Außenbereichsprivilegierung bestätigt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder
Davon stimmberechtigt
Ja-Stimmen
9
9
9
9
Tagesordnungspunkt 7.2.
Nutzungsänderung und Erweiterung einer Praxis, Errichtung einer Spindeltreppe mit
Verbindungssteg und Büroausbau
Mainzer Straße 34, Gemarkung Groß-Gerau, Flur 1, Fl.St.Nr. 783/1
IV/1.1-BV-2015-140-hx-ba1
Bauantrag, § 30 und 31 Abs. 2 BauGB
Sach- und Rechtslage:
Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
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Der Antragsteller beabsichtigt, zwei bestehende Nebengebäude in der denkmalgeschützten
Hofreite umzunutzen:
-
„Mittelhaus“ (ehemalige Stallung an der westlichen Grenze);
Das Erdgeschoss des ca. 70 m² großen Nebengebäudes dient heute als Garage und
Heizungsraum. Im Obergeschoss befindet sich eine Dreizimmerwohnung (Wohnung 2),
die durch eine Außentreppe erschlossen wird. Zukünftig soll das Erdgeschoss
zusätzliche Praxisräume aufnehmen. Eine neue Tür verbindet das Mittelhaus mit dem
Vorderhaus. Im Obergeschoss soll an Stelle der Wohnung 2 ein zusammenhängender
Seminarraum angeordnet werden.
-
„Anbau“ (ehemalige Stallung an der östlichen Grenze, Anbau an die Scheune);
Im Erdgeschoss des ca. 30 m² großen Nebengebäudes werden heute und zukünftig
Fahrräder abgestellt. Im Obergeschoss hatte sich der Bauherr ein „Raucherzimmer“
eingerichtet (Teil der Wohnung 1 im Vorderhaus). Es ist geplant, das Raucherzimmer zu
einem privaten Arbeitszimmer umzubauen und durch eine freistehende Spindeltreppe zu
erschließen (Teil der Wohnung 1 im Vorderhaus).
Die erforderlichen PKW-und Fahrradstellplätze werden in der Scheune und in einem südlich
an die Scheune angrenzenden Stallanbau untergebracht (7 PKW).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Innenstadt I aus dem Jahre
2002, der hier ein Mischgebiet festsetzt (MI/N, zwingend zwei Vollgeschosse, GRZ = 0,6,
GFZ = 1,2, max. Traufhöhe 6,5 m, max. Firsthöhe 11,5 m). Das Vorderhaus ist als
Kulturdenkmal gekennzeichnet. Die Hofreite ist in Gänze Teil einer sogenannten
„Gesamtanlage“ nach § 2 Abs. 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Die Kubatur der Gebäude wird nicht verändert. Im Erdgeschoss des Mittelhauses werden
Fenster eingebaut (Praxis statt Garage).
Die geplante freistehende Spindeltreppe, die zur Erschließung des Arbeitszimmers im
„Anbau“ an der östlichen Grundstücksgrenze dient, befindet sich außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des
„Bebauungsplanes Innenstadt I“.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt (MI). Die Abweichung ist städtebaulich
vertretbar. Eine Beeinträchtigung denkmalpflegerischer Belange ist nach Ansicht der Unteren
Denkmalbehörde nicht zu befürchten. Nachbarn sind von der Maßnahme im allseits
umschlossenen Innenhof nicht betroffen.
Die Anwendungsvoraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB liegen vor (Befreiung). Von Seiten
BLUV werden keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Bauvorhaben
und der beantragten Befreiung zu (Spindeltreppe außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder
Davon stimmberechtigt
Ja-Stimmen
9
9
9
9
Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
11
Tagesordnungspunkt 7.3.
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Gartenhaus
Alte Darmstädter Straße 97, Gemarkung Dornheim, Flur 8, Fl.St.Nr. 761
IV/1.1-BV-2015-72-uhl-ba1
Bauantrag § 30 und 31 Abs. 2 BauGB
Sach- und Rechtslage:
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird für die Erläuterungen zum sog. „Lückenschluss“
(Zwischenlösung für den aktiven Schallschutz an der Bahn) auf die Magistratsvorlage
„Storchenweg 1“ im Neubaugebiet „Auf die Nachtweide“ verwiesen (Magistrat vom
18.12.2014, PLUS vom 21.01.2015). Seit Januar 2015 liegt außerdem ein Schreiben der
Bauaufsicht vor, aus dem hervorgeht, dass die Lücke in der Lärmschutzwand bis zur DHLHalle nun als geschlossen angesehen wird und die Nutzung der Gebäude zugelassen
werden kann (IV/1.1-BV-2014-206-uhl-ba1, Schreiben an Claudia und Stefan Houf vom
20.01.2015).
Planung und Bestand
Die Antragsteller beabsichtigen, ein zweigeschossiges Einfamilienhaus im Neubaugebiet
„Auf die Nachtweide“ zu errichten (unterkellert). Die erforderlichen KFZ- und
Fahrradabstellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Das ca. 496 m² große
Grundstück liegt am westlichen Rand des ehemaligen Komatsu-Gelände. Es grenzt im
Südosten an eine geplante öffentliche Grünanlage (Fl.St.Nr. 788) und im Nordwesten an
einen schmalen Wohnweg (sog. „Verbindungsweg 3“, ca. 4 m breit).
Die Bahnstrecke Mannheim-Frankfurt liegt ca. 130 m östlich des Grundstücks. Der gesamte
nördliche Bereich des Plangebietes ist mittlerweile durch eine 6 m hohe, insgesamt ca. 300
m lange Lärmschutzwand von der Bahnstrecke abgeschirmt. Die Wand reicht gegenwärtig
im Süden bis an die leerstehende DHL-Halle heran (sog. „Lückenschluss").
Die Euro Auctions Immobilien GmbH beabsichtigt, die östliche Hälfte der DHL-Halle entlang
der Bahnstrecke Schritt für Schritt abzubrechen, um dadurch Arbeitsraum für den Weiterbau
der Lärmschutzwand zu gewinnen. Die Westfassade der Halle soll in der Zwischenzeit den
Lärmschutz übernehmen.
Planungsrecht, Befreiungen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf die Nachtweide - 1.
Änderung“ aus dem Jahre 2013, der an dieser Stelle ein Allgemeines Wohngebiet festsetzt
(max. zwei Vollgeschosse, GRZ = 0,4, GFZ = 0,8, max. 12 m Firsthöhe, Einzel- und
Doppelhäuser zulässig, max. 2 Wohneinheiten je Haus).
Das Vorhaben widerspricht der sog. „bedingten Festsetzung“ gemäß § 9 Abs. 2 BauGB,
wonach Gebäude erst errichtet werden dürfen, wenn die geplante Schallschutzwand in der
festgesetzten Höhe (6 m) und in der für die jeweiligen Gebäude erforderlichen
Längenausdehnung errichtet ist. Da durch den o.g. „Lückenschluss“ mittlerweile ein
vergleichbarer aktiver Lärmschutz hergestellt wurde, können einzelne Bauvorhaben bereits
heute genehmigt werden, auch wenn es noch mehrere Monate dauern sollte, bis die
Lärmschutzwand ganz im Süden des Plangebiets angekommen sein wird.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die o.g. Lösung ist städtebaulich und aus
der Sicht des Immissionsschutzes vertretbar. Nachbarliche Interessen sind nicht betroffen.
Die
gesunden
Wohnverhältnisse
sind
gewährleistet
(u.a.
schallgedämmte
Lüftungseinrichtungen
in
den
Schlafund
Kinderzimmern
etc.).
Die
Anwendungsvoraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB liegen vor.
Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
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Erschließung
Die Erschließung ist gemäß Vertrag an die Euro Auctions Immobilien GmbH übertragen
(Projektierungs- und Städtebaulicher Vertrag vom 05.07.2007). Am 13. Juni, 4. Juli und 12.
Dezember 2014 fanden bislang drei Zwischenbesichtigungen statt (u.a. BLUV, BO,
Stadtwerke). Eine „Erklärung zum Sachstand der äußeren Erschließung“ des mit der
Erschließung betrauten Ingenieurbüros Reitzel liegt vor. Gegenwärtig kann davon
ausgegangen werden, dass die Erschließung für das Gebäude im Sinne des § 30 BauGB
gesichert ist (Baustraße, Kanal, Wasser, Energie) und die Erschließungsanlagen
vertragsgemäß fertiggestellt werden.
Fazit
Das Bauvorhaben ist nach § 30 und § 31 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Von Seiten BLUV
werden keine Bedenken erhoben
Beschluss:
Der Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Bauvorhaben
und der beantragten Befreiung (bedingte Festsetzung zum aktiven Schallschutz) zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder
Davon stimmberechtigt
Ja-Stimmen
9
9
9
9
Tagesordnungspunkt 7.4.
Neubau von zwei Wohnhäusern mit insgesamt max. sieben Wohneinheiten
Grüner Weg 12A und 14A, Gemarkung Groß-Gerau, Flur 3, Fl.St.Nr. 58/12
IV/1.1-VV-2014-43-uhl-ba1
Bauvoranfrage, § 34 BauGB
Sach- und Rechtslage:
Vorbemerkung
Über diese Bauvoranfrage wurde am 15.01.2015 im Magistrat beraten und am 21.01.2015
im Planungs-, Umwelt-und Stadtentwicklungsausschusses abschließend entschieden:
„Der Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss lehnt das
Bauvorhaben ab, weil die Erschließung nicht gesichert ist (Wendeplatz am
Ende des Grünen Weges fehlt). Nach Fertigstellung der äußeren Erschließung
kann eine Zustimmung für die beiden geplanten Baukörper grundsätzlich in
Aussicht gestellt werden“.
Die Kreisbauaufsicht hat bis heute keinen abschließenden Bescheid erteilt und den
Bauherren aufgefordert, seine planungsrechtlichen Fragen im Rahmen einer erneuten
Bauvoranfrage zu konkretisieren. Die Fragen lauten nun:
Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
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1) „Fügen sich unsere zwei Baukörper, wie in unserem beiliegendem Lageplan dargestellt
mit einer Gebäudetiefe von 8,225 m und einer Breite von 12,70 m (Grundfläche von max.
105 m² je Baukörper/ beide Baukörper ca. 209 m²) in die umliegende Bebauung ein?“
2) „Können wir mit der hinteren Gebäudeflucht von 38,27 m (gemessen Vorderkante Straße
bis geplanter zweiter Bauabschnitt 30,045 m + Baukörper 8,225 m = 38,27 m) planen?“
3) „Fügt sich unsere Planung mit einer Firsthöhe von 8,86 m (Bezug OK Straße 90,53 üNN /
Firsthöhe Gebäude 8A beträgt 8,86 m) städtebaulich in die nähere Umgebung ein?“
4) „Fügt sich unsere Planung mit einer Traufhöhe von 5,67 m (Bezug OK Straße 90,53 üNN /
Traufhöhe Gebäude 8A beträgt 5,67) städtebaulich in die nähere Umgebung ein?“
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
An der grundsätzlichen städtebaulichen Ausgangslage hat sich nichts geändert. Die
geplanten Gebäude fügen sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Frage 1, 3
und 4) und hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (Frage 2) in die
Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Unterbringung der PKW-Stellplätze in der bereits
vorhandenen Tiefgarage ist zu begrüßen. In einem Schreiben vom 19.02.2015 macht der
Bauherr ergänzende Angaben zur geplanten Erschließung der Gebäude, zur Begrünung der
Uferzone und zur Gestaltung der Mülltonnenstellplätze (siehe Anlage).
Da der Wendeplatz am Ende des Grünen Weges noch nicht vom Bauherren hergestellt
wurde, ist die Erschließung nach wie vor nicht gesichert.
Beratung:
Stadtverordneter Martin macht deutlich, dass es aus Sicht der SPD-Fraktion nicht
nachvollziehbar ist, warum die Verwaltung die vier in der Bauvoranfrage gestellten
planungsrechtlichen Fragen mit „Ja“ beantworten kann. Die SPD-Fraktion fordert, dass
zuerst der Wendehammer gebaut werde, danach könne man über weitere Punkte
diskutieren. Er erklärte, seine Fraktion werde der Bauvoranfrage nicht zustimmen, solange
die verkehrliche Erschließung nicht gewährleistet ist.
Stadtverordneter Schulz signalisierte die Zustimmung der CDU-Fraktion, sofern der
Wendehammer gebaut werde.
Stadtverordnete Wahrig-Burfeind teilt mit, dass die Grünen-Fraktion die Bauvoranfrage
ebenfalls ablehnt. Eine Bebauung in zweiter Reihe käme nur in Frage, wenn diese Gebäude
ausschließlich über einen Fußweg zwischen Haus 12 und 14 erschlossen wären (kein
Fahrweg entlang des Mühlbach). Zudem würde die Anzahl der geplanten Stellplätze von der
kommunalen Stellplatzsatzung abweichen (u.a. kein Behindertenparkplatz). Sie erinnert auch
an Ihre Anfrage bezüglich der überbauten Grundstücksflächen (GRZ).
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss bejaht die in der
Bauvoranfrage gestellten vier planungsrechtlichen Fragen.
Die Bauaufsicht wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Stadt Groß-Gerau
die Erschließung gegenwärtig als nicht gesichert anzusehen ist (Wendeplatz am Ende
des Grünen Weges fehlt).
Beschluss:
Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
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Der
Planungs-,
Umweltund
Stadtentwicklungsausschuss
Beschlussvorschlag des Magistrates mehrheitlich ab.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder
Davon stimmberechtigt
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
lehnt
den
9
9
9
4
5
Tagesordnungspunkt 7.5.
Errichtung eines Wintergartens an bestehendes Wohnhaus
Außerhalb Dornheim, Am Wolfskehler Pfad, Gemarkung Dornheim, Flur 2, Fl.St.Nr. 79
IV/1.1-VV-2015-7-de-ba1
Bauvoranfrage § 35 BauGB
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt, einen ca. 47 m² großen Wintergarten an das eingeschossige
Wohnhaus im Außenbereich anzubauen. Das ca. 953 m² große Grundstück liegt ca. 200 m
südlich von Dornheim, an der B44. Das aus mehreren Gebäudeteilen bestehende Anwesen
geht auf ein genehmigtes Wohnhaus aus den späten 20er Jahren zurück. Es handelt sich
planungsrechtlich um ein sog. „begünstigtes Vorhaben“ nach § 35 Abs. 4 Nr. 5
Baugesetzbuch (BauGB). Das zulässigerweise errichtete Gebäude mit nur einer Wohnung
wird vom Eigentümer selbst genutzt. Die Erweiterung durch den Wintergarten ist unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen.
Die Anwendungsvoraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB liegen vor. Die Bauaufsicht
schätzt das Bauvorhaben als genehmigungsfähig ein. Von Seiten BLUV werden keine
Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Planungs-, Umwelt- u. Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder
Davon stimmberechtigt
Ja-Stimmen
9
9
9
9
Tagesordnungspunkt 8.
Anträge auf Naturschutzrechtliche Genehmigung
Es liegen keine Anträge vor.
Tagesordnungspunkt 9.
Anfragen und Mitteilungen
Bürgermeister Sauer gibt einen Ausblick auf die nächste Sitzung. Dort soll über die
Verkehrssituation am Römerkreisel berichtet werden.
Ebenso gibt es einen Ausblick auf die geplante ICE Trasse von Frankfurt nach Mannheim.
Protokoll PLUS Nr. 59/2011-2016 vom 15.04.2015
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Tagesordnungspunkt 10.
Verschiedenes
10.1
Holzeinschlag im Stadtwald
Stadtverordnete Wahrig-Burfeind fragt, ob der Verwaltung bekannt ist, dass im April
im Staatswald noch Holz eingeschlagen wurde.
Frau Sander antwortet, dass die Stadtverwaltung hierüber von Hessen Forst nicht
informiert werde.
10.2
Einweihung Trampolin Spielplatz ……
Stadtverordnete Wahrig-Burfeind möchte ebenfalls wissen, wann die Einweihung des
Trampolins geplant ist, da dieses - trotz Bauzaun - schon benutzt wird, ebenso ob die
Weitergestaltung des vorderen Platzes schon geplant sei.
Bürgermeister Sauer erklärt, dass der Bauzaun nur der neu angelegten Grünfläche
zum Schutz dient, eine Nutzung des Trampolins daher unkritisch ist. Der vordere
Platz dient momentan noch als Logistikfläche für den Umbau der Kita Steinstraße,
daher ist dort Mit der Weitergestaltung noch nicht begonnen worden.
Gerd Fach
Ausschussvorsitzender
Monika Kerk
Schriftführung