2015-03-24 Protokoll Stadtverordnetenversammlung - Groß

Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
NIEDERSCHRIFT
Körperschaft:
Gremium:
Sitzung am:
Sitzungsort:
Sitzungsbeginn:
Kreisstadt Groß-Gerau
Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016
24. März 2015
Historisches Rathaus, Frankfurter Str. 10-12 ,
64521 Groß-Gerau, gr. Saal
19.00 Uhr
Sitzungsende: 20.22 Uhr
Die Sitzung setzt sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Die
Anwesenheitsliste ist als Anlage zum Protokoll genommen. Entschuldigungen sind darin
vermerkt.
Tagesordnung:
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
4.
Bericht des Bürgermeisters
5.
Übergabe der Benennungsurkunden an die neu gewählten Wehrführer und
Stellvertreter
6.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Betriebskommission der
Stadtwerke Groß-Gerau
7.
Unterrichtung der Stadtverordneten über den Jahresabschluss 2012
8.
Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
9.
Bebauungsplan „Fabrikstraße - 2. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
10.
Bebauungsplan „Am Hermannberg Ost - 2. Änderung und Ergänzung“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
11.
Anträge
05/2015, Linke Fraktion, Entfernen der Altglascontainer vor dem Dornheimer
Friedhof
06/2015, Linke Fraktion, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der
Feuerwehren, DRK, THW und allen anderen die ehrenamtlich für
unsere Sicherheit sorgen
07/2015, Linke Fraktion, B44 Frankfurter Straße Groß-Gerau – gefährlicher
Übergang zwischen Nordsiedlung und Einkaufszentrum // Vermeidung
von Unfallgefahr
12.
Anfragen
03/2015, Grüne Fraktion, Gestaltung und Instandhaltung städtischer Spielplätze
13.
Mitteilungen
Tagesordnungspunkt 1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Die Sitzung wird von Stadtverordnetenvorsteher Wieser geleitet. Er eröffnet die Sitzung
und stellt den ordnungsgemäßen Zugang der Ladung fest.
Tagesordnungspunkt 2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Stadtverordnetenvorsteher Wieser stellt Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 3.
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
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Dem Protokoll der letzten Sitzung wird ohne Änderungen einstimmig zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 4.
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Sauer geht in seinem Bericht auf folgende Punkte ein:
-
Sportkreis-Forum
Neubürgerempfang, Ausländeranteil
Entwicklung Mitsubishi-Gelände in Trebur
Haushaltgenehmigung durch den Kommunalaufsicht
Ablaufplan für die Prüfungen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2012 – 2014
Umbau Römerkreisel, geplanter Beginn 18.05.2015, Vorstellung der Bauphasen
im Bau- und Planungsausschuss am 15.04.2015
Tagesordnungspunkt 5.
Übergabe der Benennungsurkunden an die neu gewählten Wehrführer und
Stellvertreter
Bürgermeister Stefan Sauer vereidigt die kürzlich in Dienstversammlungen gewählten
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) in Berkach und Dornheim, beruft sie
in ihr Ehrenamt als Wehrführer und ernennt sie zu Beamten auf Zeit. Bei der Freiwilligen
Feuerwehr Groß-Gerau, war in der Dienstversammlung die Wahl eines Nachfolgers für
den stellvertretenden Wehrführer Michael Kappelar erforderlich geworden, der sein Amt
aus persönlichen Gründen niedergelegt hat. Bürgermeister Sauer dankt dem
ausscheidenden stellvertretenden Wehrführer Michael Kappelar für sein engagiertes
Wirken in der Einsatzabteilung der FFW Groß-Gerau und überreichte ihm, begleitet von
den besten Wünschen für die Zukunft, seine Entlassungsurkunde.
Ihre Ernennungsurkunde für einen Zeitraum von fünf Jahren nahmen Volker Lochmann
(Wehrführer FFW Berkach), Lothar Schadt (stellvertretender Wehrführer FFW Berkach),
Benjamin Surmann (Wehrführer FFW Dornheim), Frank Senßfelder (stellvertretender
Wehrführer FFW Dornheim) sowie Uwe Kohlgardt (stellvertretender Wehrführer FFW
Groß-Gerau) in Empfang.
Tagesordnungspunkt 6.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Betriebskommission der Stadtwerke
Groß-Gerau
Sach- und Rechtslage:
Nachdem Herr Peter Boß verstorben ist, ist die Nachwahl eines stellvertretenden
Mitglieds für die Betriebskommission der Stadtwerke Groß-Gerau erforderlich.
Von der SPD-Fraktion wird hierfür die Stadtverordnete Ilse Scheuner vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Ilse Scheuner zum stellvertretenden
Mitglied der Betriebskommission.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
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33
31
31
31
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Tagesordnungspunkt 7.
Unterrichtung der Stadtverordneten über den Jahresabschluss 2012
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 112 Abs. 9 HGO sind die Stadtverordneten über die wesentlichen Ergebnisse
der Jahresabschlüsse zu unterrichten. Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau hat den
Jahresabschluss 2012 am 18.12.2014 gemäß § 112 Abs. 1 HGO mit folgendem Ergebnis
aufgestellt:
2012
2011
Ordentliches Ergebnis
-1.782.547,33 €
-882.290,28 €
Außerordentliches Ergebnis
107.844,39 €
112.557,44 €
Jahresergebnis
-1.674.702,94 €
-769.732,84 €
Bilanzsumme
143.767,657,19 €
140.101.450,72 €
Finanzmittel
2.103.356,33 €
5.241.782,36 €
Verbindlichkeiten aus Krediten
15.133.445,32 €
12.138.211,31 €
Kassenkredite
1.000.000,00 €
0,00 €
Beschluss:
Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau unterrichtet die
Stadtverordnetenversammlung gemäß § 112 Abs. 9 HGO über die wesentlichen
Ergebnisse des Jahresabschlusses 2012.
Tagesordnungspunkt 8.
Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Sach- und Rechtslage:
Die Kommunalaufsicht des Kreises Groß-Gerau hat die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 mit Schreiben vom 11.02.2015 genehmigt. Die
Genehmigung ist nach § 103 Abs. 2 HGO mit strikt zu beachtenden 8 Auflagen verbunden
und als Anlage beigefügt.
Handlungsbedarf wird insbesondere beim Konsolidierungskorridor gesehen. Der
Mindestabbaubetrag im ordentlichen Ergebnis hätte mindestens 963.040 EUR (40 EUR je
Einwohner) betragen sollen und das Defizit somit nur -.1.284.860 EUR betragen dürfen.
Die Unterschreitung des Mindestabbaubetrages konnte ausnahmsweise akzeptiert
werden, wenn der Ausgleich spätestens im Jahr 2017 gesichert ist. Der im
Haushaltssicherungs- konzept ausgewiesene Korridor bezieht sich auf die
Ergebnisverbesserung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Der rechnerische Abbaupfad beträgt bei der Kreisstadt Groß-Gerau somit 19,78 EUR statt
wenigstens linear 31,12 EUR. Die Empfehlung lautet im Genehmigungsschreiben
deshalb, Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Jahr 2017 bereits auf das Jahr 2016
vorzuziehen.
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Beratung:
Bürgermeister Sauer geht auf die gestellten Genehmigungsauflagen, der
Kommunalaufsicht des Landkreises, zur Haushaltsgenehmigung 2015 ein.
Stadtverordneter Martin kritisiert die so geforderten Genehmigungsauflagen der
Kommunalaufsicht.
Bürgermeister Sauer informiert, dass die Verwaltung bis spätestens zur Vorlage
des Haushalts 2016, einen Bericht über den Erfüllungsgrad der Auflagen bei der
Kommunalaufsicht vorzulegen hat.
Beschluss:
Die Magistrat nimmt die Haushaltsgenehmigung 2015 zur Kenntnis und empfiehlt
für die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Genehmigung des Haushaltes 2015
und das Begleitschreiben mit den Auflagen der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 9.
Bebauungsplan „Fabrikstraße - 2. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Sach- und Rechtslage:
1.
Hintergrund, Planungsanlass, Erforderlichkeit
Helvetia-Konservenfabrik
Der Bebauungsplan „Fabrikstraße“ aus dem Jahre 1984 bildete die
planungsrechtliche Grundlage für die Nachnutzung der Helvetia-Konservenfabrik.
Der Bebauungsplan sieht eine geschlossene, bis zu viergeschossige
Blockrandbebauung entlang der Fabrikstraße vor, die das geplante Quartier von
der Bahn und von der damals noch in Betrieb befindlichen Zuckerfabrik
abschirmen sollte. Sehr weitgehende Festsetzungen zum passiven Lärmschutz
stellen dabei die gesunden Wohnverhältnisse sicher. Dieser Bereich wurde als
Mischgebiet festgesetzt (MI 5 und MI 12), bei dem im Erdgeschoss nur
gewerbliche Nutzungen zulässig sind.
In den letzten Jahren konnte die Randbebauung auf einer Länge von insgesamt
300 m abschnittsweise realisiert werden. Die Erdgeschosse werden gewerblich
genutzt (Bürodienstleistung, Kosmetik, Bildungseinrichtungen, Arztpraxis,
Rechtsanwalt, Sportstudio, Architekt, z.T. Leerstand) oder es werden dort Garagen
angeordnet. In den Obergeschossen wird gewohnt (ca. 100 WE). In der
Nordwestecke des Quartiers liegen zwei Grundstücke brach (Fl.St.Nr. 1090/11 und
1090/16). Dadurch entsteht eine Baulücke von ca. 50 m Länge, durch die der
Bahnlärm tief in das Quartier eindringen kann.
1. Änderung 2003
rechtskräftig seit dem 07.08.2003
Hier wurde lediglich die Zulässigkeit von Stellplätzen oder Garagen sowie von
Nebenanlagen im Erdgeschoss ermöglicht.
Die Baulücke an der Fabrikstraße
In den letzten Jahren gab es wiederholt Versuche, diese Baulücke mit
Wohnungsbau zu schließen. Die Bauvorhaben scheiterten an der
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Rechtsauffassung der Kreisbauaufsicht, wonach in dem bereits realisierten
Mischgebiet deutlich zu wenig Gewerbe angesiedelt und daher der
Gebietscharakter insgesamt gefährdet sei. Das Mischgebiet drohe bei weiterer
Zulassung von Wohnbebauung zu „kippen“, d.h. es würde sich schleichend zu
einem Allgemeinen Wohngebiet entwickeln. Dieser Standpunkt der
Kreisbauaufsicht spiegelt eine gängige Rechtspraxis wider.
Erforderlichkeit einer erneuten Änderung
Die ursprüngliche Planungsabsicht, eine innenstadttypische Nutzungsvielfalt - wie
sie z.B. an der Frankfurter Straße und in Bahnhofsnähe anzutreffen ist - entlang
der Fabrikstraße fortzusetzen, konnte nicht verwirklicht werden. Es ist im Gegenteil
zu beobachten, dass sich der Einzelhandel in den Randlagen der Innenstadt nur
schwer behaupten kann und selbst kleine und mittlere Handwerksunternehmen
Standorte in verkehrsgünstig gelegenen Gewerbegebieten mit entsprechendem
Erweiterungspotential bevorzugen. In den letzten Jahren wurden im Plangebiet
vereinzelt Praxen und Büros in Wohnungen umgewandelt. Einzelne
Gewerbeflächen stehen leer (z.B. Adolf-Kolping-Str. 2, 4, 38). Der Gewerbeanteil
im Mischgebiet geht kontinuierlich zurück.
Die
Stadt
Groß-Gerau
nimmt
die
veränderten
städtebaulichen
Rahmenbedingungen zur Kenntnis und gibt das ursprüngliche Planungsziel
„Mischgebiet“ an dieser Stelle auf. Der Baublock soll künftig als „Allgemeines
Wohngebiet“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entwickelt werden.
Damit wird es möglich, das ca. 3.170 m² große Restgrundstück dem
Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Um die gesunden Wohnverhältnisse sicherzustellen, werden die seit 18 Jahren
bewährten Festsetzungen zum passiven Schallschutz beibehalten und ggf. in
Teilbereichen modifiziert. Es soll dabei in jedem Fall ausgeschlossen werden, dass
einzelne Wohneinheiten ausschließlich zur Bahn hin orientiert werden können.
Durch den Lückenschluss wird es darüberhinaus gelingen, die Lärmbelastung des
gesamten Wohnquartiers südlich des Baublocks deutlich zu senken.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist im Sinne einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB).
2.
Geltungsbereich, Bestand, Planungsrecht, Entwicklung aus dem Regionalen
Flächennutzungsplan
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den ca. 1,5 ha großen Baublock
zwischen der Fabrikstraße im Norden und der Adolf-Kolping-Straße im Süden.
Bestand
Das Plangebiet ist bis auf die beiden brachliegenden Grundstücke im Nordwesten
des Quartiers (Fl.St.Nr. 1090/11 und 1090/16) mit gemischt genutzten, bis zu
viergeschossigen Gebäuden bebaut. Die Brache stellt sich momentan als Wiese
mit vereinzelten Gehölzen, einer Laubbaumgruppe und Trampelpfaden dar. An der
Adolf-Kolping-Straße befinden sich ein Trafo der GGV und zwei
Wertstoffsammelcontainer .
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Unmittelbar nördlich der Fabrikstraße verläuft die Bahnstrecke Mainz/Darmstadt.
Das Plangebiet wird insbesondere durch den nächtlichen Güterverkehr stark
belastet. Der Abschnitt ist Teil der Güterverkehrsstrecke Rotterdam-Genua.
Westlich der Fabrikstraße schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Südzuckergelände“ an, der hier ausgedehnte öffentliche Grünflächen, einen
überregionalen Fahrradweg und eine bahnbegleitende Lärmschutzwand festsetzt.
Das geplante Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Südzuckergelände liegt ca. 110
m weiter westlich.
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Fabrikstraße“ aus dem Jahre 1984 (§ 30 BauGB).
Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
Der RegFNP stellt im Plangebiet eine gemischte Baufläche dar. Der
Bebauungsplan wird ein Allgemeines Wohngebiet festsetzen und weicht somit von
den Darstellungen des RegFNP ab. Der RegFNP wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Das Plangebiet liegt darüberhinaus im Siedlungsbeschränkungsgebiet um den
Flughafen FrankfurtMain. Hier ist gemäß Ziel Z3.4.4-1 des RegFNP „die
Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der
Bauleitplanung nicht zulässig“. Ausgenommen von dieser restriktiven Regelung
sind lediglich „Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für städtebauliche
Umstrukturierungsmaßnahmen“, wie es hier der Fall ist. Die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung stehen der kommunalen Planungsabsicht nicht
entgegen. Der Bebauungsplan ist aus dem RegFNP entwickelt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabrikstraße“ sollen
zusätzliche Flächen für den innerstädtischen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt
werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung:
-
4.
Innenentwicklung, Abrundung eines vorhandenen Wohnquartiers,
Bereitstellung zusätzlicher Wohnungsbauflächen in städtebaulich integrierter
Lage an den Haltepunkten des ÖPNV,
Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung mit deutlicher
Vorbelastung durch den Bahnlärm,
Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse durch sehr weitgehende
Festsetzungen zum passiven Lärmschutz,
Entlastung des Wohnquartiers an der Adolf-Kolping-Str./Clara-Zetkin-Str. vom
Bahnlärm durch Schließung der Baulücke an der Fabrikstraße.
Verfahren
Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss nach § 2
BauGB zu fassen. Es ist beabsichtigt das beschleunigte Verfahren nach § 13a
BauGB anzuwenden (Bebauungspläne der Innenentwicklung).
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Fabrikstraße - 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
2.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird gemäß der Anlage 1 - die
Bestandteil des Beschlusses ist - festgelegt.
3.
Mit der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabrikstraße“ sollen
zusätzliche Flächen für den innerstädtischen Wohnungsbau zur Verfügung
gestellt werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung:
-
Innenentwicklung, Abrundung eines vorhandenen Wohnquartiers,
Bereitstellung zusätzlicher Wohnungsbauflächen in städtebaulich
integrierter Lage an den Haltepunkten des ÖPNV,
Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung mit
deutlicher Vorbelastung durch den Bahnlärm,
Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse durch sehr weitgehende
Festsetzungen zum passiven Lärmschutz,
Entlastung des Wohnquartiers an der Adolf-Kolping-Str./Clara-Zetkin-Str.
vom Bahnlärm durch Schließung der Baulücke an der Fabrikstraße.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein
Enthaltungen
33
31
31
29
1
1
Tagesordnungspunkt 10.
Bebauungsplan „Am Hermannberg Ost - 2. Änderung und Ergänzung“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Sach- und Rechtslage:
1.
Hintergrund, Planungsanlass, Erforderlichkeit
Ursprünglicher Bebauungsplan 1997
rechtskräftig seit dem 31.07.1997
Seit 18 Jahren haben sich auf der Grundlage des Bebauungsplanes „Am
Hermannsberg Ost“ zahlreiche Gewerbebetriebe an der Straße „Im Neugrund“,
zwischen dem Ladenzentrum an der Münchener Straße und der Autobahn A67
angesiedelt. Der Bebauungsplan sieht eine nach Störungsintensität abgestufte
Nutzung vor, um in dem bereits durch Verkehrslärm vorbelasteten Quartier eine
verträgliche Nachbarschaft von Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen und fügt
zusätzlich eine öffentliche Grünfläche als optische Trennung ein. Dieses
städtebauliche Konzept hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
1. Änderung 2008
rechtskräftig seit dem 20.03.2008
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde festgelegt, dass
Beherbergungsbetriebe nicht zulässig sein sollen. Als Gründe für den Ausschluss
wurden genannt:
-
-
die Fläche soll in erster Linie ortsansässigen Klein- und Mittelbetrieben als
Expansionsfläche zur Verfügung stehen (Vorbehaltsfläche für klassisches
Gewerbe, Handwerk, Produktion),
befürchtete Lärmbelästigungen des angrenzenden Wohngebietes aufgrund
des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs,
Mögliche Immissionskonflikte mit den angrenzenden Gewerbebetrieben.
2. Änderung 2012
bisher nur Aufstellungsbeschluss vom 19.06.2012
Im Jahre 2012 ist ein Investor mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, den
viele Jahre unvollendet gebliebenen Rohbau des Bürogebäudes „Im Neugrund 12“
zu einem 4-Sterne-Hotel auszubauen.
Um die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Plangebiet einer erneuten
Prüfung zu unterziehen, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am
19.06.2012 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit
der Zielsetzung gefasst, Beherbergungsbetriebe im Gewerbegebiet wieder
zuzulassen, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt werden können:
-
das geplante Hotel führt zu keinen Immissionsproblemen,
es wird durch ein entsprechendes Standortgutachten nachgewiesen, dass die
wirtschaftliche Tragfähigkeit des Hotels gegeben ist und keine
unangemessenen Auswirkungen auf den Hotelbestand in Groß-Gerau zu
befürchten sind.
Die Umsetzung des Bebauungsplanes musste zunächst zurückgestellt werden,
weil maßgebliche Aspekte der Hotelplanung nicht hinreichend geklärt werden
konnten
(Bettenanzahl,
Tagungskapazität,
Gastronomie,
Fragen
des
Stellplatznachweises etc.) und die o.g. Gutachten nicht vorlagen.
Baugenehmigung für das Hotel im Jahre 2014
Im Frühjahr 2014 hatte sich das Hotelprojekt hinreichend konkretisiert, so dass
nun der Bauantrag vorgelegt werden konnte.
Der Investor hatte wie gefordert eine schalltechnische Untersuchung erarbeiten
lassen, die zu dem Ergebnis kommt, dass von dem geplanten Hotel keine
schädlichen Auswirkungen auf die ca. 80 m weiter westlich gelegene
Wohnbebauung ausgehen. Da die einschlägigen Immissionsrichtwerte innerhalb
von Gewerbegebieten auch für Hotels gelten, ist nicht zu befürchten, dass die
benachbarten Unternehmen mit Betriebsbeschränkungen zu rechnen haben (Dr.
Gruschka Ing.-Gesellschaft, Darmstadt, 30.04.2014).
Der Investor ist auch der zweiten Forderung der Stadt Groß-Gerau
nachgekommen und hat eine „Potentialanalyse für die Ansiedlung eines
Hotelbetriebs im gehobenen Qualitätsbereich in Groß-Gerau“ vom 29.06.2014
vorgelegt. Aufgrund des geringen Angebotes an Übernachtungsmöglichkeiten in
Groß-Gerau, der langfristig stabilen Nachfrage im Einzugsbereich des Flughafens
Frankfurt und nicht zuletzt wegen der geplanten Fokussierung auf chinesische
Touristen und Geschäftsleute ist die Tragfähigkeit eines 4-Sterne-Tagungs- und
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
Businesshotels gegeben. Negative Auswirkungen auf den Hotelbestand sind nicht
zu erwarten (Maike Liell, Rechtsanwältin und Immobilienfachfrau, Bad Homburg).
In Kenntnis dieser gutachterlichen Einschätzung wurde der Bauantrag mit
zahlreichen Befreiungsanträgen am 03.04.2014 im Magistrat und am 09.07.2014
im PLUS diskutiert. Im Einvernehmen der Stadt Groß-Gerau wurde auf die
fehlenden PKW- und Bus-Stellplätze hingewiesen. Die Baugenehmigung vom
07.08.2014 enthält entsprechend eine aufschiebende Bedingung, wonach vor
Baubeginn zusätzlich 23 PKW-Stellplätze, 3 PKW-Stellplätze für Behinderte und 2
Stellplätze für Reisebusse auf einem Grundstück in der Nähe nachzuweisen sind.
Der Investor hat daraufhin versucht, eine Teilfläche aus dem gegenüberliegenden
Fl.St.Nr. 520/1 von dem privaten Eigentümer zu erwerben. Nachdem diese
Bemühungen zu keinem Erfolg geführt haben, hat die Stadt Groß-Gerau
angeboten, zwei kommunale Grundstücke gegenüber dem Ladenzentrum zur
Verfügung zu stellen.
Bei dem größeren der beiden Grundstücke (Fl.St.Nr. 418/13, 1.236 m²) handelt es
sich um eine Brachfläche (Wiese), die nach § 34 BauGB grundsätzlich auch
gewerblich nutzbar ist. Das kleinere Grundstück (Fl.St.Nr. 519/3, 582 m²) liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hermannsberg Ost“, der hier eine
„Öffentliche Verkehrsfläche“ festsetzt. Ursprünglich diente diese Straße zur
Erschließung des Gewerbegebietes. Einige Jahre später ist es jedoch gelungen,
eine direkte Verbindung an die Münchener Straße herzustellen, wodurch das
angrenzende Wohngebiet vom Gewerbeverkehr entlastet werden konnte. Der
Straßenabschnitt wurde nicht mehr benötigt, zurückgebaut und begrünt.
Verkauf der kommunalen Grundstücke
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 17.02.2015 dem
Verkauf der beiden o.g. Grundstücke an den Investor des Hotelprojektes
zugestimmt, so dass nun auch die immobilienwirtschaftlichen Voraussetzungen für
die Umsetzung des Vorhabens gegeben sind.
Erforderlichkeit eines erneuten, modifizierten Aufstellungsbeschlusses
Nachdem nun die wesentlichen Rahmenbedingungen des Hotelprojektes
erkennbar sind und sich auch eine Lösung für die Unterbringung der PKWs und
Reisebusse abzeichnet, soll das Bauleitplanverfahren mit einem aktualisierten
Aufstellungsbeschluss neu gestartet und zu Ende gebracht werden. Der formale
Neustart trägt in erster Linie der Tatsache Rechnung, dass mit der geplanten
Umwandlung einer nicht mehr benötigten Straßenverkehrsfläche und der
Ausdehnung des Geltungsbereiches (“Ergänzung“) neue planungsrelevante
Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Stadt Groß-Gerau ist bemüht, im Rahmen der Innenentwicklung mögliche
Entwicklungshemmnisse in den bestehenden Gewerbegebieten zu beseitigen.
Durch die beabsichtigte Abrundung werden zwei brachliegende Restgrundstücke
einer gewerblichen Nutzung zugeführt, der trennende Grünstreifen zwischen
Wohnen und Gewerbe verlängert und die Revitalisierung des Büro-Rohbaus „Im
Neugrund 12“ durch die Bereitstellung der erforderlichen Parkplätze ermöglicht.
Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes ist im Sinne einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB).
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
2.
Geltungsbereich, Bestand, Planungsrecht, Entwicklung aus dem Regionalen
Flächennutzungsplan
Geltungsbereich
Der ursprüngliche Bebauungsplan besteht aus den Teilgeltungsbereichen A
(Plangebiet A, eigentliches Gewerbegebiet) und dem Teilgeltungsbereich B
(Plangebiet
B,
naturschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen
an
der
Autobahnzufahrt). Gegenstand dieser Änderung und Ergänzung ist ausschließlich
der Teilgeltungsbereich A.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst große Teile des
Gewerbegebietes „Im Neugrund“ zwischen der Frankfurter Straße (B44) im Osten,
der Straße „Am Hermannsberg“ im Westen und der Autobahn A67 im Süden. Das
Ladenzentrum an der Münchener Straße, das große Wohnhaus Münchener
Straße Nr. 4 sowie das Betriebsgelände der Bondioli & Pavesi GmbH Deutschland
(B&P) befinden sich nicht im Geltungsbereich.
Bestand
Das ca. 3,6 ha große Plangebiet wird ausschließlich gewerblich genutzt
(Baumaschinenhandel, Hubgeräteverleih/-service, Abstellfläche für LKWAnhänger, zahlreiche Bürodienstleistungen, Fitnesscenter etc.).
Im Norden schließt sich das Ladenzentrum an der Münchener Straße an (NettoDiscounter, Rossmann, KIK, T€DI, Getränkemarkt, Friseur, Bistro, Volksbank, ca.
140 Parkplätze). Das Quartier westlich der Straße „Am Hermannsberg“ ist durch
Wohnbebauung geprägt (I - II), weiter nordwestlich befinden sich auch einzelne
Gewerbebetriebe (Gerüstbau, Getränkehandel, Gewerbehof Münchener Straße
etc.). Die o.g. kommunalen Grundstücke sind gegenwärtig unbebaut (Wiese,
einzelne Sträucher, Trampelpfade, Standort für Glas- und Textilcontainer).
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt bis auf eine ca. 1.236 m² große Teilfläche (§ 34 BauGB)
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Hermannsberg Ost“
aus dem Jahre 1997 (§ 30 BauGB).
Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
Der RegFNP stellt das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche-Bestand“ dar. Das
Plangebiet liegt außerdem im Siedlungsbeschränkungsgebiet um den Flughafen
FrankfurtMain, was aber für die Entwicklung gewerblicher Bauflächen keinerlei
Einschränkung bedeutet. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen
der kommunalen Planungsabsicht nicht entgegen. Der Bebauungsplan ist aus dem
RegFNP entwickelt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der geplanten 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Am
Hermannsberg Ost“ sollen zusätzliche Flächenreserven in einem bestehenden
Gewerbegebiet aktiviert und Beherbergungsbetriebe wieder zugelassen werden.
Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung:
Abrundung eines vorhandenen Gewerbegebietes,
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4.
Umwandlung einer nicht mehr benötigten öffentlichen Verkehrsfläche in
gewerbliche Baufläche,
Verlängerung einer abschirmenden Grünfläche,
Revitalisierung einer Gewerbebrache (Rohbau Im Neugrund 12),
Zulassung von Beherbergungsbetrieben.
Verfahren
Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss nach § 2
BauGB zu fassen. Es ist beabsichtigt das beschleunigte Verfahren nach § 13a
BauGB anzuwenden (Bebauungspläne der Innenentwicklung).
Beratung:
Stadtverordneter Martin erläutert die Position seiner Fraktion. Er teilt mit, dass die SPDFraktion dem Beschluss zustimmen wird.
Stadtverordneter Hartmann teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese dem
Aufstellungsbeschluss zustimmen werden.
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Am Hermannberg Ost - 2. Änderung und Ergänzung“
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
2.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird gemäß der Anlage 1 - die
Bestandteil des Beschlusses ist - festgelegt.
3.
Mit der geplanten 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Am
Hermannsberg Ost“ sollen zusätzliche Flächenreserven in einem
bestehenden Gewerbegebiet aktiviert und Beherbergungsbetriebe wieder
zugelassen werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung:
-
Abrundung eines vorhandenen Gewerbegebietes,
Umwandlung einer nicht mehr benötigten öffentlichen Verkehrsfläche in
gewerbliche Baufläche,
Verlängerung einer abschirmenden Grünfläche,
Revitalisierung einer Gewerbebrache (Rohbau Im Neugrund 12),
Zulassung von Beherbergungsbetrieben.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
33
31
31
29
1
1
Tagesordnungspunkt 11.
Anträge
Antrag 05/2015
(wird vom Büro vergeben)
Antrag Nr. 05/2015
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Antragsteller:
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
Linkspartei
Entfernen der Altglascontainer vor dem Dornheimer Friedhof
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Altglascontainer vor dem Dornheimer Friedhof sollen zeitnah entfernt werden und auf
einen anderen, geeigneteren Platz gestellt werden.
Begründung:
Der Verlust eines nahstehenden Menschen ist ein schlimmes wenn nicht sogar das
schlimmste Erlebnis für uns. Die Trauerfeier wo zum Teil auch Redner versuchen in
diesem schweren Moment zumindest der Familie des Verstorbenen etwas Beileid, Trost
zu geben, darf man nicht stören. Auch das Begleiten des letzten Weges des Verstorbenen
von der Trauerhalle zum Grab wo man sich Endgültig von dem Verstorbenen
verabschiedet muss ebenso in Ruhe und Andacht ermöglicht werden.
Diese Momente, sind wesentlich durch Ruhe und Schweigen geprägt. Mehrfache
Störungen die durch klirrende Gasflaschen die in die Container fliegen erzeugt werden,
darf man den trauernden Menschen nicht zumuten.
In den Bereichen der Sport – und Tennisplätze oder hinter der Riedhalle gibt es
ausreichend Möglichkeiten einen Platz für die Container bereitzustellen, auch optisch mit
einfachen Mitteln so herzurichten das es keinen mehr stört.
Beratung Haupt- und Finanzausschuss 19.03.2015
Stadtv. Gölzenleuchter begründet den Antrag.
Dem Bürgermeister sind bisher keine Beschwerden bekannt.
Vertreter aller Fraktionen sehen keine Notwendigkeit zur Verlegung.
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt (5 Nein, 4 Enthaltungen)
Gesamtabstimmungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2015:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
33
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
31
Davon stimmberechtigt:
31
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
26
Enthaltungen
1
Antrag 06/2015
(wird vom Büro vergeben)
Antrag Nr. 06/2015
Antragsteller:
Linkspartei
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren, DRK, THW und alle
anderen die ehrenamtlich für unsere Sicherheit sorgen
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Auszeichnen aller Arbeitgeber durch die Stadt GG mit einem optisch sehr ansprechenden
*Schild* vor oder an dem Betrieb mit folgenden Text:
1) „Dieser Betrieb beschäftigt z.B. zwei Mitarbeiter, die ehrenamtliche, aktive
Mitglieder der Feuerwehr GG sind und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu
unser aller Sicherheit.“
2) Dieser Arbeitgeber ist selbst aktives / unterstützendes Mitglied der Feuerwehr GG
und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu unser aller Sicherheit.“
Die Feuerwehr GG ist im Antragstext nur stellvertretend für alle andern Ehrenamtlichen
genannt.
Begründung:
Die Ehrenamtlichen sind in ihren Fachbereichen mit den Aufgaben der Unfallvermeidung,
Ausbildungen auf immer neue Gefahrenquellen bei uns im Gebiet und mit den Einsätzen
mehr als ausgelastet.
Über die außerordentlichen Leistungen kann man sich bei den Dienstversammlungen der
Wehren oder den reichhaltigen Angeboten der Rettungsdienste ganz einfach informieren.
Alle Bereiche könnten noch sehr gut weitere aktive Mitglieder gebrauchen, um etwas
entlastet zu werden, aber vor allem um die Mindestanzahl der erforderlichen Einsatzkräfte
auch weiterhin sicherstellen zu können. Leider werden solche ehrenamtliche Aktivitäten
von vielen Arbeitgebern nicht gerne gesehen.
Ein wesentlicher Anreiz für diese Bereiche für eine längere, aktive Teilnahme für junge
Menschen und für Arbeitgeber wurde durch den Wegfall der Wehrpflicht beseitigt.
Mehr als die jetzt schon erbrachte Öffentlichkeitsarbeit kann man den Ehrenamtlichen
nicht mehr zumuten. Ehrenamtlicher Einsatz für unsere Sicherheit muss auch
entsprechend öffentlich gewürdigt und gefördert werden. Dies wäre ein weiterer Schritt in
GG dazu.
Die Auszeichnung könnte zum Beispiel durch eine kleine Delegation von Parlament und
Verwaltung übergeben werden. Eine Pressemitteilung mit Bild und einer kurzen
Beschreibung des Ausgezeichneten wären ein würdiger öffentlicher Rahmen.
Jedem Mitglied im Parlament ist bewusst dass dringender Handlungsbedarf und
Unterstützung erforderlich sind.
*Die Auszeichnung kann in allen Formen zum Beispiel Schild vor dem Betrieb, einer
Urkunde oder eines Zertifikats / Logo auf der Homepage, wie der Arbeitgeber es wünscht
erfolgen.*
Um ein eindeutiges Signal an die Öffentlichkeit zu geben, wäre es das Beste wenn dieser
Antrag in einen gemeinsamen Antrag des Parlaments gewandelt und beschlossen wird.
Alle konstruktiven Hinweise können bei der Wandlung zu einem gemeinsamen Antrag mit
einfließen.
Beratung Haupt- und Finanzausschuss 19.03.2015
Vertreter aller Fraktionen sind sich der Problematik bewusst. Der Antrag wird allerdings
nicht als geeignete Lösung angesehen.
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt (9 Nein)
Gesamtabstimmungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2015:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
33
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
31
31
2
28
1
Antrag 07/2015
(wird vom Büro vergeben)
Antrag Nr. 07/2015
Antragsteller:
Linkspartei
Betreff:
B44 Frankfurter Straße Groß-Gerau – gefährlicher Übergang zwischen
Nordsiedlung und Einkaufszentrum // Vermeidung von Unfallgefahr
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um eine Überquerung der
Frankfurter Straße in Groß-Gerau Nord außerhalb der Fußgängerampel und damit Unfälle
zu vermeiden, wird die Stadt aufgefordert zu prüfen, ob eine beidseitige dichte
Bepflanzung der Straße am Platz des Einkaufszentrums sowie entlang des Spielplatzes
bis zur Fußgängerampel möglich ist.
Begründung:
Täglich überqueren Bürgerinnen, darunter Kinder und ältere Menschen, die Frankfurter
Straße zwischen Nordsiedlung und Einkaufszentrum (Rossmann, Netto usw.), ohne den
Überweg an der Ampel zu nutzen. Die Überquerungen sind gefährlich, da ein Großteil der
Fahrzeuge ab Römerkreisel mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h und mehr Richtung
Nord und Mörfelden-Walldorf sowie stadteinwärts in gleicher Geschwindigkeit die
Frankfurter Straße nutzt. Die Überquerenden laufen zwischen den am Spielplatz
befindlichen Büschen und Bäumen hindurch und können von heranfahrenden
Fahrzeugführerinnen kaum wahrgenommen werden.
Beratung Haupt- und Finanzausschuss 19.03.2015:
Bürgermeister Sauer erklärt, dass formal die Bezeichnung „Linkspartei“ nicht in Ordnung
ist und dass Menschen bei Fehlverhalten nicht gezeigt werden dürfen. Stadtv. Martin
ergänzt dies um die KFZ-Kennzeichen. Vertreter aller Fraktionen sehen keine
Lösungsmöglichkeit um menschliches Fehlverhalten zu korrigieren.
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. (9 Nein)
Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2015:
Stadtverordneter Papoutsakis stellt den Antrag, aus dem vorliegenden Antrag Nr.
07/2015, in einen Prüfantrag umzuwandeln.
Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung mit 31 Nein-Stimmen und 2 JaStimmen mehrheitlich abgelehnt.
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
33
31
31
2
29
Tagesordnungspunkt 12.
Anfragen
Anfrage 03/2015
(wird vom Büro vergeben)
Anfrage Nr.
03/2015
Fragesteller:
Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Gestaltung und Instandhaltung städtischer Spielplätze
1. Im Bericht der Kreisstadt Groß-Gerau vom 31.10.2014 werden fünf Vorhaben
(Brignoler Straße / Margarethenstraße /Neckarring / Am Schlag / FasanerieKleinkinder) für die Gestaltung von Spielplätzen genannt, die bis Frühjahr 2015
fertig gestellt sein sollen – wie weit sind diese Arbeiten vorangekommen bzw.
wann werden sie abgeschlossen?
2. Welche neue Vorhaben sind für 2015 (bzgl. Instandhaltung Spielplätze und
Spielraumkonzept) geplant?
3. Wie ist der derzeitige Stand der Planung hinsichtlich der neuen Skateranlage am
Hallenbad?
Die Anfrage wird mündlich von Bürgermeister Sauer beantwortet.
Tagesordnungspunkt 13.
Mitteilungen
Die Versammlung wird auf die kommende Veranstaltung „Frühlingserwachen“ am
27.03.2015 hingewiesen.
Christian Wieser
Stadtverordnetenvorsteher
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Ute Hausmann
Schriftführung