Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 NIEDERSCHRIFT Körperschaft: Gremium: Sitzung am: Sitzungsort: Sitzungsbeginn: Kreisstadt Groß-Gerau Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 24. März 2015 Historisches Rathaus, Frankfurter Str. 10-12 , 64521 Groß-Gerau, gr. Saal 19.00 Uhr Sitzungsende: 20.22 Uhr Die Sitzung setzt sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Die Anwesenheitsliste ist als Anlage zum Protokoll genommen. Entschuldigungen sind darin vermerkt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 4. Bericht des Bürgermeisters 5. Übergabe der Benennungsurkunden an die neu gewählten Wehrführer und Stellvertreter 6. Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Betriebskommission der Stadtwerke Groß-Gerau 7. Unterrichtung der Stadtverordneten über den Jahresabschluss 2012 8. Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 9. Bebauungsplan „Fabrikstraße - 2. Änderung“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 10. Bebauungsplan „Am Hermannberg Ost - 2. Änderung und Ergänzung“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 11. Anträge 05/2015, Linke Fraktion, Entfernen der Altglascontainer vor dem Dornheimer Friedhof 06/2015, Linke Fraktion, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren, DRK, THW und allen anderen die ehrenamtlich für unsere Sicherheit sorgen 07/2015, Linke Fraktion, B44 Frankfurter Straße Groß-Gerau – gefährlicher Übergang zwischen Nordsiedlung und Einkaufszentrum // Vermeidung von Unfallgefahr 12. Anfragen 03/2015, Grüne Fraktion, Gestaltung und Instandhaltung städtischer Spielplätze 13. Mitteilungen Tagesordnungspunkt 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Die Sitzung wird von Stadtverordnetenvorsteher Wieser geleitet. Er eröffnet die Sitzung und stellt den ordnungsgemäßen Zugang der Ladung fest. Tagesordnungspunkt 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Stadtverordnetenvorsteher Wieser stellt Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnungspunkt 3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung Seite 1 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Dem Protokoll der letzten Sitzung wird ohne Änderungen einstimmig zugestimmt. Tagesordnungspunkt 4. Bericht des Bürgermeisters Bürgermeister Sauer geht in seinem Bericht auf folgende Punkte ein: - Sportkreis-Forum Neubürgerempfang, Ausländeranteil Entwicklung Mitsubishi-Gelände in Trebur Haushaltgenehmigung durch den Kommunalaufsicht Ablaufplan für die Prüfungen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2012 – 2014 Umbau Römerkreisel, geplanter Beginn 18.05.2015, Vorstellung der Bauphasen im Bau- und Planungsausschuss am 15.04.2015 Tagesordnungspunkt 5. Übergabe der Benennungsurkunden an die neu gewählten Wehrführer und Stellvertreter Bürgermeister Stefan Sauer vereidigt die kürzlich in Dienstversammlungen gewählten Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) in Berkach und Dornheim, beruft sie in ihr Ehrenamt als Wehrführer und ernennt sie zu Beamten auf Zeit. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Groß-Gerau, war in der Dienstversammlung die Wahl eines Nachfolgers für den stellvertretenden Wehrführer Michael Kappelar erforderlich geworden, der sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt hat. Bürgermeister Sauer dankt dem ausscheidenden stellvertretenden Wehrführer Michael Kappelar für sein engagiertes Wirken in der Einsatzabteilung der FFW Groß-Gerau und überreichte ihm, begleitet von den besten Wünschen für die Zukunft, seine Entlassungsurkunde. Ihre Ernennungsurkunde für einen Zeitraum von fünf Jahren nahmen Volker Lochmann (Wehrführer FFW Berkach), Lothar Schadt (stellvertretender Wehrführer FFW Berkach), Benjamin Surmann (Wehrführer FFW Dornheim), Frank Senßfelder (stellvertretender Wehrführer FFW Dornheim) sowie Uwe Kohlgardt (stellvertretender Wehrführer FFW Groß-Gerau) in Empfang. Tagesordnungspunkt 6. Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Betriebskommission der Stadtwerke Groß-Gerau Sach- und Rechtslage: Nachdem Herr Peter Boß verstorben ist, ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Betriebskommission der Stadtwerke Groß-Gerau erforderlich. Von der SPD-Fraktion wird hierfür die Stadtverordnete Ilse Scheuner vorgeschlagen. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Ilse Scheuner zum stellvertretenden Mitglied der Betriebskommission. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Seite 2 von 15 33 31 31 31 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Tagesordnungspunkt 7. Unterrichtung der Stadtverordneten über den Jahresabschluss 2012 Sach- und Rechtslage: Gemäß § 112 Abs. 9 HGO sind die Stadtverordneten über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlüsse zu unterrichten. Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau hat den Jahresabschluss 2012 am 18.12.2014 gemäß § 112 Abs. 1 HGO mit folgendem Ergebnis aufgestellt: 2012 2011 Ordentliches Ergebnis -1.782.547,33 € -882.290,28 € Außerordentliches Ergebnis 107.844,39 € 112.557,44 € Jahresergebnis -1.674.702,94 € -769.732,84 € Bilanzsumme 143.767,657,19 € 140.101.450,72 € Finanzmittel 2.103.356,33 € 5.241.782,36 € Verbindlichkeiten aus Krediten 15.133.445,32 € 12.138.211,31 € Kassenkredite 1.000.000,00 € 0,00 € Beschluss: Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 112 Abs. 9 HGO über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2012. Tagesordnungspunkt 8. Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Sach- und Rechtslage: Die Kommunalaufsicht des Kreises Groß-Gerau hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 mit Schreiben vom 11.02.2015 genehmigt. Die Genehmigung ist nach § 103 Abs. 2 HGO mit strikt zu beachtenden 8 Auflagen verbunden und als Anlage beigefügt. Handlungsbedarf wird insbesondere beim Konsolidierungskorridor gesehen. Der Mindestabbaubetrag im ordentlichen Ergebnis hätte mindestens 963.040 EUR (40 EUR je Einwohner) betragen sollen und das Defizit somit nur -.1.284.860 EUR betragen dürfen. Die Unterschreitung des Mindestabbaubetrages konnte ausnahmsweise akzeptiert werden, wenn der Ausgleich spätestens im Jahr 2017 gesichert ist. Der im Haushaltssicherungs- konzept ausgewiesene Korridor bezieht sich auf die Ergebnisverbesserung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der rechnerische Abbaupfad beträgt bei der Kreisstadt Groß-Gerau somit 19,78 EUR statt wenigstens linear 31,12 EUR. Die Empfehlung lautet im Genehmigungsschreiben deshalb, Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Jahr 2017 bereits auf das Jahr 2016 vorzuziehen. Seite 3 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Beratung: Bürgermeister Sauer geht auf die gestellten Genehmigungsauflagen, der Kommunalaufsicht des Landkreises, zur Haushaltsgenehmigung 2015 ein. Stadtverordneter Martin kritisiert die so geforderten Genehmigungsauflagen der Kommunalaufsicht. Bürgermeister Sauer informiert, dass die Verwaltung bis spätestens zur Vorlage des Haushalts 2016, einen Bericht über den Erfüllungsgrad der Auflagen bei der Kommunalaufsicht vorzulegen hat. Beschluss: Die Magistrat nimmt die Haushaltsgenehmigung 2015 zur Kenntnis und empfiehlt für die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Genehmigung des Haushaltes 2015 und das Begleitschreiben mit den Auflagen der Kommunalaufsicht zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 9. Bebauungsplan „Fabrikstraße - 2. Änderung“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Sach- und Rechtslage: 1. Hintergrund, Planungsanlass, Erforderlichkeit Helvetia-Konservenfabrik Der Bebauungsplan „Fabrikstraße“ aus dem Jahre 1984 bildete die planungsrechtliche Grundlage für die Nachnutzung der Helvetia-Konservenfabrik. Der Bebauungsplan sieht eine geschlossene, bis zu viergeschossige Blockrandbebauung entlang der Fabrikstraße vor, die das geplante Quartier von der Bahn und von der damals noch in Betrieb befindlichen Zuckerfabrik abschirmen sollte. Sehr weitgehende Festsetzungen zum passiven Lärmschutz stellen dabei die gesunden Wohnverhältnisse sicher. Dieser Bereich wurde als Mischgebiet festgesetzt (MI 5 und MI 12), bei dem im Erdgeschoss nur gewerbliche Nutzungen zulässig sind. In den letzten Jahren konnte die Randbebauung auf einer Länge von insgesamt 300 m abschnittsweise realisiert werden. Die Erdgeschosse werden gewerblich genutzt (Bürodienstleistung, Kosmetik, Bildungseinrichtungen, Arztpraxis, Rechtsanwalt, Sportstudio, Architekt, z.T. Leerstand) oder es werden dort Garagen angeordnet. In den Obergeschossen wird gewohnt (ca. 100 WE). In der Nordwestecke des Quartiers liegen zwei Grundstücke brach (Fl.St.Nr. 1090/11 und 1090/16). Dadurch entsteht eine Baulücke von ca. 50 m Länge, durch die der Bahnlärm tief in das Quartier eindringen kann. 1. Änderung 2003 rechtskräftig seit dem 07.08.2003 Hier wurde lediglich die Zulässigkeit von Stellplätzen oder Garagen sowie von Nebenanlagen im Erdgeschoss ermöglicht. Die Baulücke an der Fabrikstraße In den letzten Jahren gab es wiederholt Versuche, diese Baulücke mit Wohnungsbau zu schließen. Die Bauvorhaben scheiterten an der Seite 4 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Rechtsauffassung der Kreisbauaufsicht, wonach in dem bereits realisierten Mischgebiet deutlich zu wenig Gewerbe angesiedelt und daher der Gebietscharakter insgesamt gefährdet sei. Das Mischgebiet drohe bei weiterer Zulassung von Wohnbebauung zu „kippen“, d.h. es würde sich schleichend zu einem Allgemeinen Wohngebiet entwickeln. Dieser Standpunkt der Kreisbauaufsicht spiegelt eine gängige Rechtspraxis wider. Erforderlichkeit einer erneuten Änderung Die ursprüngliche Planungsabsicht, eine innenstadttypische Nutzungsvielfalt - wie sie z.B. an der Frankfurter Straße und in Bahnhofsnähe anzutreffen ist - entlang der Fabrikstraße fortzusetzen, konnte nicht verwirklicht werden. Es ist im Gegenteil zu beobachten, dass sich der Einzelhandel in den Randlagen der Innenstadt nur schwer behaupten kann und selbst kleine und mittlere Handwerksunternehmen Standorte in verkehrsgünstig gelegenen Gewerbegebieten mit entsprechendem Erweiterungspotential bevorzugen. In den letzten Jahren wurden im Plangebiet vereinzelt Praxen und Büros in Wohnungen umgewandelt. Einzelne Gewerbeflächen stehen leer (z.B. Adolf-Kolping-Str. 2, 4, 38). Der Gewerbeanteil im Mischgebiet geht kontinuierlich zurück. Die Stadt Groß-Gerau nimmt die veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen zur Kenntnis und gibt das ursprüngliche Planungsziel „Mischgebiet“ an dieser Stelle auf. Der Baublock soll künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entwickelt werden. Damit wird es möglich, das ca. 3.170 m² große Restgrundstück dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Um die gesunden Wohnverhältnisse sicherzustellen, werden die seit 18 Jahren bewährten Festsetzungen zum passiven Schallschutz beibehalten und ggf. in Teilbereichen modifiziert. Es soll dabei in jedem Fall ausgeschlossen werden, dass einzelne Wohneinheiten ausschließlich zur Bahn hin orientiert werden können. Durch den Lückenschluss wird es darüberhinaus gelingen, die Lärmbelastung des gesamten Wohnquartiers südlich des Baublocks deutlich zu senken. Die Änderung des Bebauungsplanes ist im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). 2. Geltungsbereich, Bestand, Planungsrecht, Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den ca. 1,5 ha großen Baublock zwischen der Fabrikstraße im Norden und der Adolf-Kolping-Straße im Süden. Bestand Das Plangebiet ist bis auf die beiden brachliegenden Grundstücke im Nordwesten des Quartiers (Fl.St.Nr. 1090/11 und 1090/16) mit gemischt genutzten, bis zu viergeschossigen Gebäuden bebaut. Die Brache stellt sich momentan als Wiese mit vereinzelten Gehölzen, einer Laubbaumgruppe und Trampelpfaden dar. An der Adolf-Kolping-Straße befinden sich ein Trafo der GGV und zwei Wertstoffsammelcontainer . Seite 5 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Unmittelbar nördlich der Fabrikstraße verläuft die Bahnstrecke Mainz/Darmstadt. Das Plangebiet wird insbesondere durch den nächtlichen Güterverkehr stark belastet. Der Abschnitt ist Teil der Güterverkehrsstrecke Rotterdam-Genua. Westlich der Fabrikstraße schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südzuckergelände“ an, der hier ausgedehnte öffentliche Grünflächen, einen überregionalen Fahrradweg und eine bahnbegleitende Lärmschutzwand festsetzt. Das geplante Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Südzuckergelände liegt ca. 110 m weiter westlich. Planungsrecht Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fabrikstraße“ aus dem Jahre 1984 (§ 30 BauGB). Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) Der RegFNP stellt im Plangebiet eine gemischte Baufläche dar. Der Bebauungsplan wird ein Allgemeines Wohngebiet festsetzen und weicht somit von den Darstellungen des RegFNP ab. Der RegFNP wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Das Plangebiet liegt darüberhinaus im Siedlungsbeschränkungsgebiet um den Flughafen FrankfurtMain. Hier ist gemäß Ziel Z3.4.4-1 des RegFNP „die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig“. Ausgenommen von dieser restriktiven Regelung sind lediglich „Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen“, wie es hier der Fall ist. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen der kommunalen Planungsabsicht nicht entgegen. Der Bebauungsplan ist aus dem RegFNP entwickelt. 3. Ziel und Zweck der Planung Mit der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabrikstraße“ sollen zusätzliche Flächen für den innerstädtischen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung: - 4. Innenentwicklung, Abrundung eines vorhandenen Wohnquartiers, Bereitstellung zusätzlicher Wohnungsbauflächen in städtebaulich integrierter Lage an den Haltepunkten des ÖPNV, Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung mit deutlicher Vorbelastung durch den Bahnlärm, Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse durch sehr weitgehende Festsetzungen zum passiven Lärmschutz, Entlastung des Wohnquartiers an der Adolf-Kolping-Str./Clara-Zetkin-Str. vom Bahnlärm durch Schließung der Baulücke an der Fabrikstraße. Verfahren Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB zu fassen. Es ist beabsichtigt das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Seite 6 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fabrikstraße - 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird gemäß der Anlage 1 - die Bestandteil des Beschlusses ist - festgelegt. 3. Mit der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabrikstraße“ sollen zusätzliche Flächen für den innerstädtischen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung: - Innenentwicklung, Abrundung eines vorhandenen Wohnquartiers, Bereitstellung zusätzlicher Wohnungsbauflächen in städtebaulich integrierter Lage an den Haltepunkten des ÖPNV, Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung mit deutlicher Vorbelastung durch den Bahnlärm, Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse durch sehr weitgehende Festsetzungen zum passiven Lärmschutz, Entlastung des Wohnquartiers an der Adolf-Kolping-Str./Clara-Zetkin-Str. vom Bahnlärm durch Schließung der Baulücke an der Fabrikstraße. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein Enthaltungen 33 31 31 29 1 1 Tagesordnungspunkt 10. Bebauungsplan „Am Hermannberg Ost - 2. Änderung und Ergänzung“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Sach- und Rechtslage: 1. Hintergrund, Planungsanlass, Erforderlichkeit Ursprünglicher Bebauungsplan 1997 rechtskräftig seit dem 31.07.1997 Seit 18 Jahren haben sich auf der Grundlage des Bebauungsplanes „Am Hermannsberg Ost“ zahlreiche Gewerbebetriebe an der Straße „Im Neugrund“, zwischen dem Ladenzentrum an der Münchener Straße und der Autobahn A67 angesiedelt. Der Bebauungsplan sieht eine nach Störungsintensität abgestufte Nutzung vor, um in dem bereits durch Verkehrslärm vorbelasteten Quartier eine verträgliche Nachbarschaft von Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen und fügt zusätzlich eine öffentliche Grünfläche als optische Trennung ein. Dieses städtebauliche Konzept hat sich bewährt und soll beibehalten werden. 1. Änderung 2008 rechtskräftig seit dem 20.03.2008 Seite 7 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde festgelegt, dass Beherbergungsbetriebe nicht zulässig sein sollen. Als Gründe für den Ausschluss wurden genannt: - - die Fläche soll in erster Linie ortsansässigen Klein- und Mittelbetrieben als Expansionsfläche zur Verfügung stehen (Vorbehaltsfläche für klassisches Gewerbe, Handwerk, Produktion), befürchtete Lärmbelästigungen des angrenzenden Wohngebietes aufgrund des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs, Mögliche Immissionskonflikte mit den angrenzenden Gewerbebetrieben. 2. Änderung 2012 bisher nur Aufstellungsbeschluss vom 19.06.2012 Im Jahre 2012 ist ein Investor mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, den viele Jahre unvollendet gebliebenen Rohbau des Bürogebäudes „Im Neugrund 12“ zu einem 4-Sterne-Hotel auszubauen. Um die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Plangebiet einer erneuten Prüfung zu unterziehen, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 19.06.2012 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit der Zielsetzung gefasst, Beherbergungsbetriebe im Gewerbegebiet wieder zuzulassen, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt werden können: - das geplante Hotel führt zu keinen Immissionsproblemen, es wird durch ein entsprechendes Standortgutachten nachgewiesen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Hotels gegeben ist und keine unangemessenen Auswirkungen auf den Hotelbestand in Groß-Gerau zu befürchten sind. Die Umsetzung des Bebauungsplanes musste zunächst zurückgestellt werden, weil maßgebliche Aspekte der Hotelplanung nicht hinreichend geklärt werden konnten (Bettenanzahl, Tagungskapazität, Gastronomie, Fragen des Stellplatznachweises etc.) und die o.g. Gutachten nicht vorlagen. Baugenehmigung für das Hotel im Jahre 2014 Im Frühjahr 2014 hatte sich das Hotelprojekt hinreichend konkretisiert, so dass nun der Bauantrag vorgelegt werden konnte. Der Investor hatte wie gefordert eine schalltechnische Untersuchung erarbeiten lassen, die zu dem Ergebnis kommt, dass von dem geplanten Hotel keine schädlichen Auswirkungen auf die ca. 80 m weiter westlich gelegene Wohnbebauung ausgehen. Da die einschlägigen Immissionsrichtwerte innerhalb von Gewerbegebieten auch für Hotels gelten, ist nicht zu befürchten, dass die benachbarten Unternehmen mit Betriebsbeschränkungen zu rechnen haben (Dr. Gruschka Ing.-Gesellschaft, Darmstadt, 30.04.2014). Der Investor ist auch der zweiten Forderung der Stadt Groß-Gerau nachgekommen und hat eine „Potentialanalyse für die Ansiedlung eines Hotelbetriebs im gehobenen Qualitätsbereich in Groß-Gerau“ vom 29.06.2014 vorgelegt. Aufgrund des geringen Angebotes an Übernachtungsmöglichkeiten in Groß-Gerau, der langfristig stabilen Nachfrage im Einzugsbereich des Flughafens Frankfurt und nicht zuletzt wegen der geplanten Fokussierung auf chinesische Touristen und Geschäftsleute ist die Tragfähigkeit eines 4-Sterne-Tagungs- und Seite 8 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Businesshotels gegeben. Negative Auswirkungen auf den Hotelbestand sind nicht zu erwarten (Maike Liell, Rechtsanwältin und Immobilienfachfrau, Bad Homburg). In Kenntnis dieser gutachterlichen Einschätzung wurde der Bauantrag mit zahlreichen Befreiungsanträgen am 03.04.2014 im Magistrat und am 09.07.2014 im PLUS diskutiert. Im Einvernehmen der Stadt Groß-Gerau wurde auf die fehlenden PKW- und Bus-Stellplätze hingewiesen. Die Baugenehmigung vom 07.08.2014 enthält entsprechend eine aufschiebende Bedingung, wonach vor Baubeginn zusätzlich 23 PKW-Stellplätze, 3 PKW-Stellplätze für Behinderte und 2 Stellplätze für Reisebusse auf einem Grundstück in der Nähe nachzuweisen sind. Der Investor hat daraufhin versucht, eine Teilfläche aus dem gegenüberliegenden Fl.St.Nr. 520/1 von dem privaten Eigentümer zu erwerben. Nachdem diese Bemühungen zu keinem Erfolg geführt haben, hat die Stadt Groß-Gerau angeboten, zwei kommunale Grundstücke gegenüber dem Ladenzentrum zur Verfügung zu stellen. Bei dem größeren der beiden Grundstücke (Fl.St.Nr. 418/13, 1.236 m²) handelt es sich um eine Brachfläche (Wiese), die nach § 34 BauGB grundsätzlich auch gewerblich nutzbar ist. Das kleinere Grundstück (Fl.St.Nr. 519/3, 582 m²) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hermannsberg Ost“, der hier eine „Öffentliche Verkehrsfläche“ festsetzt. Ursprünglich diente diese Straße zur Erschließung des Gewerbegebietes. Einige Jahre später ist es jedoch gelungen, eine direkte Verbindung an die Münchener Straße herzustellen, wodurch das angrenzende Wohngebiet vom Gewerbeverkehr entlastet werden konnte. Der Straßenabschnitt wurde nicht mehr benötigt, zurückgebaut und begrünt. Verkauf der kommunalen Grundstücke Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 17.02.2015 dem Verkauf der beiden o.g. Grundstücke an den Investor des Hotelprojektes zugestimmt, so dass nun auch die immobilienwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens gegeben sind. Erforderlichkeit eines erneuten, modifizierten Aufstellungsbeschlusses Nachdem nun die wesentlichen Rahmenbedingungen des Hotelprojektes erkennbar sind und sich auch eine Lösung für die Unterbringung der PKWs und Reisebusse abzeichnet, soll das Bauleitplanverfahren mit einem aktualisierten Aufstellungsbeschluss neu gestartet und zu Ende gebracht werden. Der formale Neustart trägt in erster Linie der Tatsache Rechnung, dass mit der geplanten Umwandlung einer nicht mehr benötigten Straßenverkehrsfläche und der Ausdehnung des Geltungsbereiches (“Ergänzung“) neue planungsrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Stadt Groß-Gerau ist bemüht, im Rahmen der Innenentwicklung mögliche Entwicklungshemmnisse in den bestehenden Gewerbegebieten zu beseitigen. Durch die beabsichtigte Abrundung werden zwei brachliegende Restgrundstücke einer gewerblichen Nutzung zugeführt, der trennende Grünstreifen zwischen Wohnen und Gewerbe verlängert und die Revitalisierung des Büro-Rohbaus „Im Neugrund 12“ durch die Bereitstellung der erforderlichen Parkplätze ermöglicht. Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes ist im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). Seite 9 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 2. Geltungsbereich, Bestand, Planungsrecht, Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan Geltungsbereich Der ursprüngliche Bebauungsplan besteht aus den Teilgeltungsbereichen A (Plangebiet A, eigentliches Gewerbegebiet) und dem Teilgeltungsbereich B (Plangebiet B, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen an der Autobahnzufahrt). Gegenstand dieser Änderung und Ergänzung ist ausschließlich der Teilgeltungsbereich A. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst große Teile des Gewerbegebietes „Im Neugrund“ zwischen der Frankfurter Straße (B44) im Osten, der Straße „Am Hermannsberg“ im Westen und der Autobahn A67 im Süden. Das Ladenzentrum an der Münchener Straße, das große Wohnhaus Münchener Straße Nr. 4 sowie das Betriebsgelände der Bondioli & Pavesi GmbH Deutschland (B&P) befinden sich nicht im Geltungsbereich. Bestand Das ca. 3,6 ha große Plangebiet wird ausschließlich gewerblich genutzt (Baumaschinenhandel, Hubgeräteverleih/-service, Abstellfläche für LKWAnhänger, zahlreiche Bürodienstleistungen, Fitnesscenter etc.). Im Norden schließt sich das Ladenzentrum an der Münchener Straße an (NettoDiscounter, Rossmann, KIK, T€DI, Getränkemarkt, Friseur, Bistro, Volksbank, ca. 140 Parkplätze). Das Quartier westlich der Straße „Am Hermannsberg“ ist durch Wohnbebauung geprägt (I - II), weiter nordwestlich befinden sich auch einzelne Gewerbebetriebe (Gerüstbau, Getränkehandel, Gewerbehof Münchener Straße etc.). Die o.g. kommunalen Grundstücke sind gegenwärtig unbebaut (Wiese, einzelne Sträucher, Trampelpfade, Standort für Glas- und Textilcontainer). Planungsrecht Das Plangebiet liegt bis auf eine ca. 1.236 m² große Teilfläche (§ 34 BauGB) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Hermannsberg Ost“ aus dem Jahre 1997 (§ 30 BauGB). Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) Der RegFNP stellt das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche-Bestand“ dar. Das Plangebiet liegt außerdem im Siedlungsbeschränkungsgebiet um den Flughafen FrankfurtMain, was aber für die Entwicklung gewerblicher Bauflächen keinerlei Einschränkung bedeutet. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen der kommunalen Planungsabsicht nicht entgegen. Der Bebauungsplan ist aus dem RegFNP entwickelt. 3. Ziel und Zweck der Planung Mit der geplanten 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Am Hermannsberg Ost“ sollen zusätzliche Flächenreserven in einem bestehenden Gewerbegebiet aktiviert und Beherbergungsbetriebe wieder zugelassen werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung: Abrundung eines vorhandenen Gewerbegebietes, Seite 10 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 4. Umwandlung einer nicht mehr benötigten öffentlichen Verkehrsfläche in gewerbliche Baufläche, Verlängerung einer abschirmenden Grünfläche, Revitalisierung einer Gewerbebrache (Rohbau Im Neugrund 12), Zulassung von Beherbergungsbetrieben. Verfahren Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB zu fassen. Es ist beabsichtigt das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Beratung: Stadtverordneter Martin erläutert die Position seiner Fraktion. Er teilt mit, dass die SPDFraktion dem Beschluss zustimmen wird. Stadtverordneter Hartmann teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese dem Aufstellungsbeschluss zustimmen werden. Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hermannberg Ost - 2. Änderung und Ergänzung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird gemäß der Anlage 1 - die Bestandteil des Beschlusses ist - festgelegt. 3. Mit der geplanten 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Am Hermannsberg Ost“ sollen zusätzliche Flächenreserven in einem bestehenden Gewerbegebiet aktiviert und Beherbergungsbetriebe wieder zugelassen werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung: - Abrundung eines vorhandenen Gewerbegebietes, Umwandlung einer nicht mehr benötigten öffentlichen Verkehrsfläche in gewerbliche Baufläche, Verlängerung einer abschirmenden Grünfläche, Revitalisierung einer Gewerbebrache (Rohbau Im Neugrund 12), Zulassung von Beherbergungsbetrieben. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 33 31 31 29 1 1 Tagesordnungspunkt 11. Anträge Antrag 05/2015 (wird vom Büro vergeben) Antrag Nr. 05/2015 Seite 11 von 15 Antragsteller: Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Linkspartei Entfernen der Altglascontainer vor dem Dornheimer Friedhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Altglascontainer vor dem Dornheimer Friedhof sollen zeitnah entfernt werden und auf einen anderen, geeigneteren Platz gestellt werden. Begründung: Der Verlust eines nahstehenden Menschen ist ein schlimmes wenn nicht sogar das schlimmste Erlebnis für uns. Die Trauerfeier wo zum Teil auch Redner versuchen in diesem schweren Moment zumindest der Familie des Verstorbenen etwas Beileid, Trost zu geben, darf man nicht stören. Auch das Begleiten des letzten Weges des Verstorbenen von der Trauerhalle zum Grab wo man sich Endgültig von dem Verstorbenen verabschiedet muss ebenso in Ruhe und Andacht ermöglicht werden. Diese Momente, sind wesentlich durch Ruhe und Schweigen geprägt. Mehrfache Störungen die durch klirrende Gasflaschen die in die Container fliegen erzeugt werden, darf man den trauernden Menschen nicht zumuten. In den Bereichen der Sport – und Tennisplätze oder hinter der Riedhalle gibt es ausreichend Möglichkeiten einen Platz für die Container bereitzustellen, auch optisch mit einfachen Mitteln so herzurichten das es keinen mehr stört. Beratung Haupt- und Finanzausschuss 19.03.2015 Stadtv. Gölzenleuchter begründet den Antrag. Dem Bürgermeister sind bisher keine Beschwerden bekannt. Vertreter aller Fraktionen sehen keine Notwendigkeit zur Verlegung. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt (5 Nein, 4 Enthaltungen) Gesamtabstimmungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2015: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 33 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 31 Davon stimmberechtigt: 31 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 26 Enthaltungen 1 Antrag 06/2015 (wird vom Büro vergeben) Antrag Nr. 06/2015 Antragsteller: Linkspartei Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren, DRK, THW und alle anderen die ehrenamtlich für unsere Sicherheit sorgen Seite 12 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auszeichnen aller Arbeitgeber durch die Stadt GG mit einem optisch sehr ansprechenden *Schild* vor oder an dem Betrieb mit folgenden Text: 1) „Dieser Betrieb beschäftigt z.B. zwei Mitarbeiter, die ehrenamtliche, aktive Mitglieder der Feuerwehr GG sind und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu unser aller Sicherheit.“ 2) Dieser Arbeitgeber ist selbst aktives / unterstützendes Mitglied der Feuerwehr GG und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu unser aller Sicherheit.“ Die Feuerwehr GG ist im Antragstext nur stellvertretend für alle andern Ehrenamtlichen genannt. Begründung: Die Ehrenamtlichen sind in ihren Fachbereichen mit den Aufgaben der Unfallvermeidung, Ausbildungen auf immer neue Gefahrenquellen bei uns im Gebiet und mit den Einsätzen mehr als ausgelastet. Über die außerordentlichen Leistungen kann man sich bei den Dienstversammlungen der Wehren oder den reichhaltigen Angeboten der Rettungsdienste ganz einfach informieren. Alle Bereiche könnten noch sehr gut weitere aktive Mitglieder gebrauchen, um etwas entlastet zu werden, aber vor allem um die Mindestanzahl der erforderlichen Einsatzkräfte auch weiterhin sicherstellen zu können. Leider werden solche ehrenamtliche Aktivitäten von vielen Arbeitgebern nicht gerne gesehen. Ein wesentlicher Anreiz für diese Bereiche für eine längere, aktive Teilnahme für junge Menschen und für Arbeitgeber wurde durch den Wegfall der Wehrpflicht beseitigt. Mehr als die jetzt schon erbrachte Öffentlichkeitsarbeit kann man den Ehrenamtlichen nicht mehr zumuten. Ehrenamtlicher Einsatz für unsere Sicherheit muss auch entsprechend öffentlich gewürdigt und gefördert werden. Dies wäre ein weiterer Schritt in GG dazu. Die Auszeichnung könnte zum Beispiel durch eine kleine Delegation von Parlament und Verwaltung übergeben werden. Eine Pressemitteilung mit Bild und einer kurzen Beschreibung des Ausgezeichneten wären ein würdiger öffentlicher Rahmen. Jedem Mitglied im Parlament ist bewusst dass dringender Handlungsbedarf und Unterstützung erforderlich sind. *Die Auszeichnung kann in allen Formen zum Beispiel Schild vor dem Betrieb, einer Urkunde oder eines Zertifikats / Logo auf der Homepage, wie der Arbeitgeber es wünscht erfolgen.* Um ein eindeutiges Signal an die Öffentlichkeit zu geben, wäre es das Beste wenn dieser Antrag in einen gemeinsamen Antrag des Parlaments gewandelt und beschlossen wird. Alle konstruktiven Hinweise können bei der Wandlung zu einem gemeinsamen Antrag mit einfließen. Beratung Haupt- und Finanzausschuss 19.03.2015 Vertreter aller Fraktionen sind sich der Problematik bewusst. Der Antrag wird allerdings nicht als geeignete Lösung angesehen. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt (9 Nein) Gesamtabstimmungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2015: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 33 Seite 13 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 31 31 2 28 1 Antrag 07/2015 (wird vom Büro vergeben) Antrag Nr. 07/2015 Antragsteller: Linkspartei Betreff: B44 Frankfurter Straße Groß-Gerau – gefährlicher Übergang zwischen Nordsiedlung und Einkaufszentrum // Vermeidung von Unfallgefahr Antragstext: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um eine Überquerung der Frankfurter Straße in Groß-Gerau Nord außerhalb der Fußgängerampel und damit Unfälle zu vermeiden, wird die Stadt aufgefordert zu prüfen, ob eine beidseitige dichte Bepflanzung der Straße am Platz des Einkaufszentrums sowie entlang des Spielplatzes bis zur Fußgängerampel möglich ist. Begründung: Täglich überqueren Bürgerinnen, darunter Kinder und ältere Menschen, die Frankfurter Straße zwischen Nordsiedlung und Einkaufszentrum (Rossmann, Netto usw.), ohne den Überweg an der Ampel zu nutzen. Die Überquerungen sind gefährlich, da ein Großteil der Fahrzeuge ab Römerkreisel mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h und mehr Richtung Nord und Mörfelden-Walldorf sowie stadteinwärts in gleicher Geschwindigkeit die Frankfurter Straße nutzt. Die Überquerenden laufen zwischen den am Spielplatz befindlichen Büschen und Bäumen hindurch und können von heranfahrenden Fahrzeugführerinnen kaum wahrgenommen werden. Beratung Haupt- und Finanzausschuss 19.03.2015: Bürgermeister Sauer erklärt, dass formal die Bezeichnung „Linkspartei“ nicht in Ordnung ist und dass Menschen bei Fehlverhalten nicht gezeigt werden dürfen. Stadtv. Martin ergänzt dies um die KFZ-Kennzeichen. Vertreter aller Fraktionen sehen keine Lösungsmöglichkeit um menschliches Fehlverhalten zu korrigieren. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. (9 Nein) Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2015: Stadtverordneter Papoutsakis stellt den Antrag, aus dem vorliegenden Antrag Nr. 07/2015, in einen Prüfantrag umzuwandeln. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung mit 31 Nein-Stimmen und 2 JaStimmen mehrheitlich abgelehnt. Seite 14 von 15 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 41/2011-2016 vom 23.04.2015 Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 33 31 31 2 29 Tagesordnungspunkt 12. Anfragen Anfrage 03/2015 (wird vom Büro vergeben) Anfrage Nr. 03/2015 Fragesteller: Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Gestaltung und Instandhaltung städtischer Spielplätze 1. Im Bericht der Kreisstadt Groß-Gerau vom 31.10.2014 werden fünf Vorhaben (Brignoler Straße / Margarethenstraße /Neckarring / Am Schlag / FasanerieKleinkinder) für die Gestaltung von Spielplätzen genannt, die bis Frühjahr 2015 fertig gestellt sein sollen – wie weit sind diese Arbeiten vorangekommen bzw. wann werden sie abgeschlossen? 2. Welche neue Vorhaben sind für 2015 (bzgl. Instandhaltung Spielplätze und Spielraumkonzept) geplant? 3. Wie ist der derzeitige Stand der Planung hinsichtlich der neuen Skateranlage am Hallenbad? Die Anfrage wird mündlich von Bürgermeister Sauer beantwortet. Tagesordnungspunkt 13. Mitteilungen Die Versammlung wird auf die kommende Veranstaltung „Frühlingserwachen“ am 27.03.2015 hingewiesen. Christian Wieser Stadtverordnetenvorsteher Seite 15 von 15 Ute Hausmann Schriftführung
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