EUROPABERICHT

E U R O P AB E R I C H T
Vertretung des Freistaates Bayern
bei der Europäischen Union
in Brüssel
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Inhaltsverzeichnis
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6
Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung .............................................................. 6
Kommission stellt Migrationsagenda vor ..................................................................................................... 7
Kommission besorgt über jüngste Entwicklungen in Mazedonien .............................................................. 9
Anneli Jäätteenmäki zur Vize-Präsidentin des EP gewählt ......................................................................... 9
EP-Plenarwoche in Straßburg: Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick ........................................... 9
Sitzung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten am 19.05.2015 ........................................................ 10
Treffen der Außenminister am 18.05.2015 ................................................................................................ 11
Gipfel zur Östlichen Nachbarschaftspolitik ................................................................................................ 11
Cameron kündigt EU-Referendum bereits für 2016 an ............................................................................. 11
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR .......................................................12
Kommission präsentiert Agenda für bessere Rechtsetzung ..................................................................... 12
ASYL UND MIGRATION ...................................................................................................................................... 13
Kommission stellt Europäische Migrationsagenda vor .............................................................................. 13
Aussprache im Plenum des EP zur Migrationsagenda ............................................................................. 14
Rat der Außen- und Verteidigungsminister berät Militäreinsatz gegen Schlepper.................................... 15
Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in der EU ....................................... 15
EuGH-Generalanwältin sieht Verlust des Aufenthaltsrechts von Drittstaatsangehörigen bei Wegzug
und Scheidung von Ehegatten .................................................................................................................. 16
EASO und Griechenland verlängern Unterstützungsvereinbarung bis Mai 2016 ..................................... 16
INNERE SICHERHEIT ......................................................................................................................................... 17
Parlament billigt Revision der Geldwäscherichtlinie und Geldtransferverordnung.................................... 17
VERKEHRSPOLITIK ........................................................................................................................................... 18
Verkehrskommissarin Bulc gibt Ausblick auf das Arbeitsprogramm 2016 ................................................ 18
GÜTERVERKEHR .............................................................................................................................................. 18
Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestlohngesetz ein ..................................... 18
LUFTVERKEHR ................................................................................................................................................. 19
EuG weist Klagen wegen subventionierter Übernahme von Austrian Airlines ab ..................................... 19
RADVERKEHR .................................................................................................................................................. 20
Europäischer Radfahrer-Verband ECF veröffentlicht Ranking zur Fahrradfreundlichkeit ........................ 20
SPORT ............................................................................................................................................................ 20
Ergebnisse des Sportrats am 18./19.05.2015 in Brüssel .......................................................................... 20
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................21
Kommission legt Paket für eine Bessere Rechtssetzung vor .................................................................... 21
EP-Plenum stimmt für verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung ............................................................................................................................................... 22
EP-Plenum stimmt für Änderung der Insolvenzverordnung in Zweiter Lesung......................................... 22
EP-Plenum: Debatte zur Lage in Ungarn .................................................................................................. 23
Trilogeinigung bei den Beratungen zur Pauschal- und Bausteinreise-RL ................................................. 24
JURI nimmt Bericht zur Aktionärsrechterichtlinie an ................................................................................. 24
EuG: ehemaliger Gesundheits- und Verbraucherkommissar Dalli scheitert mit Klage ............................. 25
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................26
Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 11.05.2015 ..................................................... 26
Wesentliche Ergebnisse des ECOFIN-Rates am 12.05.2015 ................................................................... 26
Europäisches Semester: Kommission veröffentlicht länderspezifische Empfehlungen 2015 ................... 27
Kommission fasst Beschlüsse zur Haushaltspolitik von Polen, Malta, Grossbritannien und Finnland ..... 28
Kommission empfiehlt dem Rat wegen manipulierter Haushaltsdaten die Verhängung einer Geldbuße
gegen Spanien ........................................................................................................................................... 29
Sechste Troikamission in Zypern abgeschlossen ..................................................................................... 29
Rechtsausschuss legt EP-Verhandlungsmandat zur Aktionärsrechterichtlinie fest - auch Ausweitung
der Vorgaben zur Steuertransparenz enthalten ........................................................................................ 30
Kommission schlägt Berichtigungshaushalt Nr. 5 zur Deckung der Kosten der Migrationsagenda vor ... 30
STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................31
W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 31
Rat nimmt Schlussfolgerungen zu makroökonomischen Ungleichgewichten an ...................................... 31
Kommission legt länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters vor ......... 31
EP nimmt Entwurf einer Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum
von KMU“ an. ............................................................................................................................................. 32
Kommission präsentiert Agenda für bessere Rechtsetzung ..................................................................... 33
Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestlohngesetz ein ..................................... 33
EP legt Standpunkt zur Verordnung über Benchmarks für Finanzinstrumente fest (LIBOR, EURIBOR)
fest ............................................................................................................................................................. 34
EuGH entscheidet über Zugang zu Dokumenten in Wettbewerbsverfahren ............................................ 35
Rechtsausschuss legt EP-Verhandlungsmandat zur Aktionärsrechterichtlinie fest - auch Ausweitung
der Vorgaben zur Steuertransparenz enthalten ........................................................................................ 35
DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 35
Aussprache im EP zum Digitalen Binnenmarkt ......................................................................................... 35
AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 36
Handelsministerrat berät zu ISDS und TTIP, Doha-Entwicklungsagenda und östlicher Partnerschaft .... 36
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Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Kommission und Mexiko sprechen sich für modernisiertes Freihandelsabkommen aus .......................... 36
EP behandelt Verordnung über freiwillige Selbstzertifizierung für Importeure von Mineralien aus
Konfliktregionen ......................................................................................................................................... 37
TECHNOLOGIE UND INNOVATION ....................................................................................................................... 38
Kommission veröffentlicht Innovationsanzeiger 2015 ............................................................................... 38
ENERGIE ......................................................................................................................................................... 38
Kommission will mögliche Vorschläge für Energieunion ausarbeiten ....................................................... 38
SONSTIGES...................................................................................................................................................... 38
EuG weist Klagen wegen subventionierter Übernahme von Austrian Airlines ab ..................................... 38
Einigung im Trilog zur Reform des EU-Emissionshandelssystems .......................................................... 39
Kommission veröffentlicht neue Daten zum Emissionshandel 2014 ......................................................... 40
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................40
Wesentliche Ergebnisse des Agrarrats vom 11.05.2015 .......................................................................... 40
EU-Agrarkommissar Hogan kündigt erste Schritte zur Vereinfachung der GAP an ................................. 41
EP stimmt Änderung der Verordnung des ELER zu ................................................................................. 41
COPA-COGECA fordert weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des europäischen Milchmarktes.......... 41
Europaparlamentarier stimmen für Beibehaltung der Einfuhrregelungen von Ethylalkohol ...................... 42
Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung ............................................................ 42
Kommission veröffentlicht Bericht zum Zustand der Natur in der EU ....................................................... 44
Kommission veröffentlicht Innovationsanzeiger 2015 ............................................................................... 45
Kommission und Mexiko sprechen sich für modernisiertes Freihandelsabkommen aus .......................... 45
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................45
Kommission stellt Europäische Agenda für Migration vor ......................................................................... 45
Kommission veröffentlicht länderspezifische Empfehlungen 2015 ........................................................... 46
Kommission legt neue REFIT-Mitteilung vor ............................................................................................. 47
Jugendministerrat ...................................................................................................................................... 47
Aussprache im Plenum des EP zur Migrationsagenda ............................................................................. 48
Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestlohngesetz ein ..................................... 49
AStV bestätigt Trilogeinigung zum Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte von
Seeleuten ................................................................................................................................................... 49
Erneutes EuGH-Urteil zum Begriff der Massenentlassung ....................................................................... 49
Europäischer Jugendkarlspreis 2015 geht an Twitter-Projekt aus Luxemburg ......................................... 50
EU verzeichnet Anstieg der Erwerbstätigenquote im Jahr 2014 auf 69,2 % ............................................. 51
Eurostat veröffentlicht eine Auswahl demographischer Daten zu Familien in der EU .............................. 51
Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in der EU ....................................... 52
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................52
Länderspezifische Empfehlungen 2015: Kommission fordert erhöhte Bildungs- und Forschungsinvestitionen ............................................................................................................................................... 52
Ergebnisse des Bildungsministerrats am 18.05.2015 in Brüssel .............................................................. 53
Ergebnisse des EU-Kulturministerrats am 19.05.2015 ............................................................................. 53
Ergebnisse des Sportministerrats am 19.05.2015 .................................................................................... 54
Europäische Hochschulminister ziehen Bilanz über Umsetzung der Bologna-Reform ............................ 54
Kommission veröffentlicht Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses ............................................. 55
Eurydice veröffentlicht Studie zu den Unterrichtszeiten im Schuljahr 2014/15 ......................................... 55
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................56
Kommission veröffentlicht „Agenda für bessere Rechtssetzung" .............................................................. 56
UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 57
Einigung im Trilog zur Reform des EU-Emissionshandelssystems .......................................................... 57
Kommission veröffentlicht neue Daten zum Emissionshandel 2014 ......................................................... 57
Überblick über Informationsplattformen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht .................... 58
Kommission veröffentlicht Bericht zum Zustand der Natur in der EU ....................................................... 58
Europäische Umweltagentur veröffentlicht jährlichen Badegewässer-Bericht .......................................... 59
EP nimmt Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU" an .. 60
VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 60
Öffentliche Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection" im EP ................................... 60
Einigung im Trilog über Richtlinie für Pauschal- und Bausteinreisen ........................................................ 61
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................61
Stellungnahme zur Sicherheit von Dentalamalgam und alternativen Materialien zur Zahnbehandlung ... 61
Kommission: Online-Plattform zur effektiveren Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im Gesundheitsbereich ......................................................................................................... 62
Kommission startet Konsultation zur Fälschungssicherheit von Zigaretten .............................................. 62
Europäische Umweltagentur veröffentlicht jährlichen Badegewässer-Bericht .......................................... 62
IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................63
EU-Medienministerrat: Deutschland fordert schnelle und umfassende Reform der audiovisuellen
Regelungen ............................................................................................................................................... 63
Aussprache im EP zum Digitalen Binnenmarkt ......................................................................................... 63
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT MITTEILUNG ZUR BESSEREN RECHTSETZUNG
Am 19.05.2015 stellte Vizekommissionspräsident Timmermans seine Agenda für bessere Rechtsetzung vor
und löst damit eine der Prioritäten von Kommissionspräsident Juncker ein, der zum Amtsantritt der
Kommission 2014 angekündigt hatte, die EU so zu reformieren, dass diese „in großen Fragen Größe und
Ehrgeiz zeigt und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszeichnet." Bessere
Rechtsetzung ist laut Vizepräsident Timmermans nötig, damit die Regulierung effizient und zielgerichtet
erfolgen kann und das Vertrauen der Bürger, Unternehmen und insbesondere der KMUs in die EU erhöht.
Die Kommission will ihren Teil der „Better Regulation Agenda" umgehend umsetzen. Bis Ende des Jahres
2015 sollen die entsprechenden Gremien besetzt und die Onlineplattformen operationell sein. Die
Kommission hofft, interinstitutionelle Abkommen mit Rat und EP noch bis Ende 2015 abschließen zu können.
Die Agenda für Bessere Rechtsetzung sieht folgende Hauptmaßnahmen vor:

Die Konsultation von Stakeholdern wird auf die Erstellung von Roadmaps und Folgenabschätzungen
sowie auf sekundäre Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) ausgeweitet.

Die Konsultationsperioden werden verlängert. Bei der Erstellung von Gesetzesinitiativen sowie bei
der Evaluierung bestehender Gesetzgebung haben Stakeholder zwölf Wochen Zeit, sich
einzubringen. Nach der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags durch die Kommission haben
Stakeholder und Bürger acht Wochen lang die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Parallel zur
Konsultation der Mitgliedstaaten können sich Stakeholder künftig vier Wochen lang zu Entwürfen von
delegierten Rechtsakten zu Wort zu melden. Für die Konsultation von Sozialpartnern sollen
Sonderbedingungen gelten.

Die Folgenabschätzung wird ausgeweitet und soll unabhängiger werden. Die Folgen für die
Gesellschaft, Umwelt und die Wirtschaft sollen dabei gleichberechtigt nebeneinander stehen. Bei
Gesetzesinitiativen soll systematisch geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen für KMUs möglich
sind.

Das bisher bestehende „Impact Assessment Board" (IAB) wird durch das sogenannte „Regulatory
Scrutiny Board" (RSB) ersetzt. Das RSB wird aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern
bestehen, die Vollzeit für das RSB arbeiten. Drei dieser Mitglieder sollen von außerhalb der EUInstitutionen stammen und auf Basis ihrer „professionellen Expertise" ausgewählt werden. Um die
Unabhängigkeit des Gremiums zu gewährleisten, ist der Vorsitzende - der den Rang eines
Generaldirektors tragen wird - keiner GD zugordnet. Auch künftig muss das RSB die durchgeführte
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Folgenabschätzung validieren, bevor eine Gesetzesinitiative von der Kommission weiterverfolgt
werden kann.

Durch die Schaffung einer neuen Online-Plattform („Lighten the Load – Have Your Say"), haben
künftig alle Stakeholder die Möglichkeit, sich „zu jeder Zeit zu jedem Aspekt einer Gesetzgebung" zu
Wort zu melden und konkrete Änderungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtsakte zu machen.
Die Kommission verpflichtet sich, diese Vorschläge weiterzuverfolgen. Künftig will die Kommission
zudem systematisch „Überprüfungs- und Evaluierungsklauseln" in Rechtsakte einbauen.

Das Instrument zur Evaluierung bestehender Gesetzgebung hinsichtlich deren Effektivität und
Effizienz (REFIT) wird gestärkt und stärker darauf ausgerichtet, die Hauptursachen mangelnder
Effizienz und unnötigen Verwaltungsaufwands zu ermitteln. Im Rahmen von REFIT müssen künftig
die Kosten und Nutzen einer REFIT-Maßnahme quantifiziert werden. Die Kommission will bis Ende
des Jahres eine „Refit-Plattform" unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Timmermans schaffen, die
konkrete Vorschläge zur Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungsaufwands ausarbeiten
soll. Die Plattform wird aus Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses
der Regionen, der Mitgliedstaaten sowie aus Vertretern der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und
dem Unternehmertum bestehen.

Die Kommission setzt sich zudem für den Abschluss eines neuen interinstitutionellen Abkommens bis
Ende 2015 ein, in dem Kommission, Rat und EP sich auf gemeinsame Standards im Bereich der
besseren Rechtsetzung verständigen. Die Kommission regt in diesem Zusammenhang an, alle
substantiellen Änderungsanträge aus EP und Rat, die den Kommissionsvorschlag signifikant
abändern, einer systematischen Folgenabschätzung zu unterziehen. Auch sollen die TrilogVerhandlungen transparenter werden. Mitgliedstaaten sollen sich zudem verpflichten, bei der
Umsetzung von Vorschriften keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm
Better Regulation Agenda:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF
Factsheet der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm
Better Regulation Website (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/index_en.htm
„Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm
KOMMISSION STELLT MIGRATIONSAGENDA VOR
Am 13.05.2015 stellte die Kommission ihre Migrationsagenda vor. Sie beruht sowohl auf Sofortmaßnahmen
zur Rettung von Flüchtlingen als auch auf mittel- und langfristigen Maßnahmen zur nachhaltigen Lösung der
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Migrationsproblematik. Die Kommission betont, auch künftig nur diejenigen Flüchtlinge aufzunehmen, die die
Gründe für Asyl in Europa erfüllen, möchte aber gleichzeitig weitere Wege für legale Migration eröffnen. Die
Agenda sieht folgende Maßnahmen vor:

Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex;

Einführung eines auf nationalen Quoten beruhenden EU-weiten Schlüssels zur Umverteilung von
Flüchtlingen in Notfallsituationen;

Einführung eines EU-weiten Mechanismus zur Aufnahme von insgesamt 20.000 zusätzlichen
Flüchtlingen aus Drittstaaten. Deutschland soll in diesem Rahmen circa 3.700 zusätzliche Flüchtlinge
aufnehmen;

Einsatz einer EU-Marinemission im Mittelmeer zum Kampf gegen Schlepperbanden. Die Mission soll
auf einem UN-Mandat beruhen und möglichst im Europäischen Rat am 25./26.06.2015 beschlossen
werden.

Reduzierung der Anreize für irreguläre Migration durch Bekämpfung von Armut in den
Herkunftsstaaten und Ermöglichung einer effektiven Rückführung von Flüchtlingen;

Verbesserte Zusammenarbeit mit den Transitstaaten;

Annahme eines Aktionsplans gegen Menschenschmuggel bis Ende 2015;

Verbesserung der Europäischen Asylpolitik sowie Reform von Dublin II;

Ausbau der legalen Einwanderungspolitik;

Vervollständigung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems;

Aufbau
eines
gemeinsamen Managements
der
Außengrenzen
sowie
eines
europäischen
Migrationsmodells.
Am 18.05.2015 wurde die Migrationsagenda dem Rat der Außen- und Verteidigungsminister, am 19.05.2015
im allgemeinen Rat und am 20.05.2015 im EP vorgestellt. Nach Beratung im Innenministerrat am 16.06.2015
soll die Migrationsagenda am 26.06.2015 im Europäischen Rat angenommen werden (siehe hierzu Beitrag
des StMI in diesem EB).
Link zur Agenda:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.htm
Fragen und Antworten zur Migrationsagenda:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm
Rede der Vize-Präsidentin vor den VN:
http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2015/150511_03_en.htm
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
KOMMISSION BESORGT ÜBER JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN IN MAZEDONIEN
Das EP und die Kommission zeigten sich am 20.05.2015 besorgt über die politischen Entwicklungen in
Mazedonien und warnten vor einer Mobilisierung ethnischer Ressentiments. Unter Vermittlung von EPAbgeordneten und dem Kommissar für Nachbarschaftspolitik Hahn zustande gekommene Gespräche
zwischen dem mazedonischen Premierminister und dem Oppositionsführer gingen am 20.05.2015 erfolglos
zu Ende. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden.
Mazedonien befindet sich seit den Wahlen 2014 in einer politischen Krise. Die Opposition wirft der Regierung
Wahlbetrug vor und boykottiert seither das Parlament. Durch gewaltsame Auseinandersetzungen in
Kumanova am 09.05.2015 ist die politische Debatte in Mazedonien zunehmend ethnisch aufgeladen. Bei den
Gefechten kamen Polizeiangaben zufolge acht Polizisten und 14 Aufständische ums Leben, weitere Personen
wurden verletzt.
Stellungnahme des Kommissars zu den Gefechten in Kumanova (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/news/2015/05/20150511_en.htm
Gemeinsame Stellungnahme der EP-Abgeordneten Howitt, Kukan und Vajgl zu den Gesprächen mit dem
mazedonischen Premier und Oppositionsführer (in englischer Sprache):
http://www.eduardkukan.eu/en/joint-press-statement-of-members-of-the-european-parliament-howitt-kukanand-vajgl-on-results-of-the-facilitation-of-dialogue-between-leaders-of-macedonian-political-parties/
ANNELI JÄÄTTEENMÄKI ZUR VIZE-PRÄSIDENTIN DES EP GEWÄHLT
Anneli Jäätteenmäki (ALDE, FIN) wurde am 20.05.2015 in einer geheimen Abstimmung zur Vize-Präsidentin
des EP gewählt. Sie setzte sich mit 301 zu 285 Stimmen gegen Fabio Massimo Castaldo (EFD, ITA) durch.
Sie folgt damit Olli Rehn, der im April 2015 in das finnische Parlament gewählt wurde. Jäätteenmäki ist seit
2004 Mitglied des EP.
Pressemitteilung zur Wahl (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55456/html/AnneliJ%C3%A4%C3%A4tteenm%C3%A4ki-elected-as-a-new-EP-vice-president
EP-PLENARWOCHE IN STRASSBURG: DIE WICHTIGSTEN ENTSCHEIDUNGEN IM ÜBERBLICK
Vom 18. - 21.05.2015 tagte das Plenum des EP in Straßburg. Die zentralen Themen waren die Debatte zur
Migrationsagenda, die Strategie zum Digitalen Binnenmarkt, eine Geldwäsche-Richtlinie sowie die aktuelle
Lage in Ungarn. Darüber hinaus nahm das EP Richtlinien zur Zertifizierung von Konfliktmineralien, zur
Entwicklungsfinanzierung und zu Verbesserung der Patientensicherheit an. Darüber hinaus diskutierten die
EU-Parlamentarier über die Lage in Äthiopien im Vorfeld der Parlamentswahlen am 24.05.2015,
Reformbemühungen der Türkei sowie die Vorbereitungen für das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
21. - 22.05.2015 in Riga. Die Abgeordneten forderten den Rat auf, die Verhandlungen zur
Mutterschaftsurlaubs-Richtlinie
wieder
aufzunehmen.
Außerdem
nahmen
die
Abgeordneten
den
Sitzungskalender für 2016 an.
Pressemitteilung zur Diskussion der Migrationsstrategie:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56415/html/Plenum-diskutiertMigrationsstrategie-der-Kommission
Pressemitteilung zur Geldwäsche-Richtlinie:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55319/html/NeueGeldw%C3%A4sche-Richtlinie-Gegen-Steuervergehen-und-Terrorfinanzierung
Pressemitteilung zur Debatte zur Lage Ungarns (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55481/html/Views-on-Hungaryfundamental-rights-and-EU-values
Pressemitteilung zur Aussprache „Digitaler Binnenmarkt“ mit Kommissar Andrus Ansip:
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150518STO56031/html/Digital-single-marketcreating-opportunities-for-European-companies
Pressemitteilung zur Zertifizierung von Konfliktmineralien:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55318/html/KonfliktmineralienParlament-will-obligatorische-Zertifizierung-von-Importeuren
SITZUNG DES RATES FÜR ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN AM 19.05.2015
Der Allgemeine Rat hat die Vorauszahlungen für die europäische Jugendinitiative (Youth Employment
Initiative, YEI) von rund 67 Mio. € auf 1 Mrd. € erhöht, um in den einzelnen Staaten kurzfristige Maßnahmen
gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu ermöglichen. Zudem informierten Ratspräsidentschaft und Kommission
über geplante und laufende Maßnahmen im Nachgang zum außerordentlichen Europäischen Rat vom
23.04.2015 (EB 07/15). Die Kommission stellte außerdem die Migrationsagenda vor, zu der die
Mitgliedstaaten erste Stellungnahmen äußern konnten. Darüber hinaus hat der Rat mit den Vorbereitungen
für die Tagung des Europäischen Rates am 25./26.06.2015 begonnen, der sich mit Sicherheits- und
Wirtschaftsfragen befassen wird. Der Bericht der vier Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion
wird auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni vorgestellt, die Diskussion soll bereits jetzt in den
einzelnen EU-Staaten starten.
Pressemitteilung der europäischen Jugendinitiative (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/19-youth-employment-initiative-increaseone-billion-euros/
Pressemitteilung zur Sitzung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2015/05/st08967_en15_pdf/
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
TREFFEN DER AUSSENMINISTER AM 18.05.2015
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) war Thema des Außenministerrats am
18.05.2015. Besprochen wurde dabei der umfassende Ansatz zur Krisenbewältigung, der zivile und
militärische Mittel beinhaltet. Seit 2003 habe die EU rund 30 Friedensmissionen und -operationen geführt, die
zu Stabilität und Sicherheit in Europa, Afrika, im Nahen Osten und in Asien beigetragen hätten. Derzeit sind
im Rahmen der GSVP neun zivile und fünf militärische Missionen im Einsatz. Bis Ende 2015 soll ein
gemeinsamer Rahmen mit praktischen Vorschlägen geschaffen werden, der die Resilienz der EU, deren
Mitgliedstaaten und Partnern in Sicherheitsfragen ausbauen soll. Der Rat unterstrich die Notwendigkeit der
Verbindung von externer und interner Sicherheit in unterschiedlichen Sektoren. Die Synergien von EUAgenturen (Europol, FRONTEX und CEPOL) und Interpol sollen besser genutzt werden, Schwerpunkte seien
Terrorismus, Grenzschutz, Energie- und Cybersicherheit. Der Rat forderte effizientere Strukturen des
Krisenmanagements innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EEAS).
Schlussfolgerungen des Rates zum Thema der GSVP (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/18-council-conclusions-csdp/
GIPFEL ZUR ÖSTLICHEN NACHBARSCHAFTSPOLITIK
Vom 21. - 22.05.2015 findet in Riga das vierte Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft zwischen den
28 Mitgliedstaaten, EU-Vertretern und Vertretern der sechs Partnerschaftsländer (Armenien, Aserbaidschan,
Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) statt. Im Mittelpunkt der Gespräche steht die Zukunft der Östlichen
Partnerschaft. Es wird erwartet, dass sich der Gipfel für eine Intensivierung der Beziehungen zwischen der
EU und ihren östlichen Nachbarn aussprechen wird. Auf der Tagesordnung stehen neben dem Ukrainekonflikt
verschiedene Kooperationsprogramme zur Stärkung von Staatsbildung und Rechtsstaatlichkeit, zur
Förderung wirtschaftlicher Entwicklung und Mobilität sowie zur Energieversorgungssicherheit. Am Rande des
Gipfels finden auch Gespräche zwischen Wirtschaftsvertretern sowie Vertretern aus der Zivilgesellschaft statt.
Ein ausführlicher Bericht folgt im nächsten EB.
Tagesordnung des Gipfels:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/05/21-22/
Pressemeldung der lettischen Präsidentschaft (in Englischer Sprache):
https://eu2015.lv/news/media-releases/1401-eastern-partnership-summit-in-riga-to-evaluate-eu-relations-withpartner-countries-and-outline-future-areas-of-activity
CAMERON KÜNDIGT EU-REFERENDUM BEREITS FÜR 2016 AN
Nach seinem Wahlsieg vom 08.05.2015 kündigte Premierminister Cameron am 11.05.2015 an, das EUReferendum bereits 2016 abhalten zu wollen. Damit löst Cameron sein Wahlversprechen ein, bis Ende 2017
ein Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der EU abhalten zu wollen. Ein entsprechendes Gesetz
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
soll am 27.05.2015 bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms der Cameron-Regierung, der sogenannten
„Queen's Speech", präsentiert werden. Durch den Vorzug des Referendums auf 2016 würde vermieden, dass
das EU-Referendum zeitlich mit den Wahlkämpfen in Frankreich (Sommer 2017) und Deutschland (Herbst
2017) zusammenfällt.
Bereits kurz nach der Wahl Camerons hatte Kommissionspräsident Juncker Bereitschaft gezeigt, mit
Cameron einen „fairen Deal auszuarbeiten, der es erlaube, das Vereinigte Königreich in der EU zu halten."
Bisher hat Cameron sich jedoch noch nicht offiziell mit Forderungen an die EU gewandt.
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR
KOMMISSION PRÄSENTIERT AGENDA FÜR BESSERE RECHTSETZUNG
Die Kommission hat am 19.05.2015 ihre „Agenda für bessere Rechtsetzung“ vorgestellt. Das Reformpaket
soll Offenheit und Transparenz im EU-Entscheidungsprozess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften
verbessern und für eine ständige Überprüfung des geltenden EU-Rechts sorgen. Dazu sollen insbesondere
folgende Maßnahmen beitragen: 1. Mehr Transparenz und Offenheit von Entscheidungsprozessen durch
umfassende Konsultationen; 2. Ständige Überprüfung des geltenden Rechts im Rahmen des REFITProgramms; 3. Bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsprozess; 4. Eine neue
interinstitutionelle Vereinbarung der EU-Institutionen für den Gesetzgebungsprozess (siehe hierzu Beitrag aus
dem Bereich Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB).
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4919_de.htm
Mitteilung der Kommission SWD(2015)110 final zur Agenda für bessere Rechtsetzung:
http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/docs/dsm-communication_de.pdf
Mitteilung der Kommission COM(2015) 216 final zur Interinstitutionellen Vereinbarung:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/com_2015_216_de.pdf
Mitteilung der Kommission C(2015) 3260 final zur REFIT-Plattform:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/c_2015_3260_de.pdf
Beschluss der Kommission C(2015) 3262 final über die Einrichtung der REFIT-Plattform:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/c_2015_3261_de.pdf
Beschluss der Kommission C(2015) 3263 final über die Einrichtung eines unabhängigen Ausschusses für
Regulierungskontrolle:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/c_2015_3263_de.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
AS Y L UN D M IG R AT IO N
KOMMISSION STELLT EUROPÄISCHE MIGRATIONSAGENDA VOR
Die Kommission hat am 13.04.2015 mit der Mitteilung (COM(2015)240 final) ihren Vorschlag für eine
„Europäische Migrationsagenda“ beschlossen und vorgestellt. Das Strategiedokument zielt darauf ab,
einerseits die nach den Flüchtlingstragödien im Mittelmeer ergriffenen Sofortmaßnahmen in einen regulären
Rahmen zu überführen und zu optimieren, andererseits Initiativen für die mittel- und längerfristige
Weiterentwicklung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik auf den Weg zu bringen.
Zur kurzfristigen Bewältigung der aktuellen Herausforderungen sieht die Agenda die bereits vom
Europäischen Rat am 23.04.2015 beschlossene Verdreifachung der Finanzmittel für die FRONTEX-Einsätze
zur Seenotrettung im Mittelmeer vor sowie eine erstmalige Aktivierung den Notfall-Mechanismus nach Artikel
78, Absatz 3 AEUV (zeitlich befristete Umverteilung von Flüchtlingen zur Bewältigung eines Zustroms von
Migranten). Für Ende Mai 2015 kündigte die Kommission zudem einen Vorschlag für ein EU-weites
Neuansiedlungssystem an, das für 20.000 Flüchtlinge, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, eine
Unterbringung in einem Mitgliedstaat bereitstellen soll. Für diese Instrumente schlägt die Kommission in der
Mitteilung jeweils einen Verteilungsschlüssel mit festen Quoten der Mitgliedstaaten vor. Ebenfalls kurzfristig
soll die Vorbereitung einer Militäroperation im Mittelmeer im Rahmen der GSVP vorangetrieben werden, um
die Bekämpfung von Schleuserbanden zu intensivieren.
Mittelfristig soll die Asyl- und Migrationspolitik an folgenden Zielen ausgerichtet werden:

Konsequente Bekämpfung der irregulären Migration, von Schleusern und Menschenhändlern;

Bessere Sicherung der Außengrenzen der EU;

Stärkung des Gemeinsamen Asylsystems der EU;

Entwicklung neuer Möglichkeiten der legalen Migration.
Mit diesen Leitlinien korrespondieren vier Handlungsfelder, in denen die Kommission mit sogenannten
Schlüsselaktionen greifbare Fortschritte erzielen möchte.
Die Mitteilung nennt zudem drei Prioritäten für die langfristige Weiterentwicklung der Asyl- und
Migrationspolitik,
1.
zu
Vervollständigung
denen
des
die
Kommission
Gemeinsamen
grundlegende
Europäischen
politische
Debatten
Asylsystem, unter
anstoßen
anderem durch
will:
einen
Gemeinsamen Asylkodex und die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen; 2. Schaffung eines
gemeinsamen Managements der Außengrenzen, u.a. durch Koordination der Küstenwachen, die
gemeinsame Nutzung von Ressourcen sowie längerfristig die Schaffung einer Europäischen Küstenwache;
3. Verabschiedung eines neuen europäischen Migrationsmodells, einschließlich der Schaffung eines EUweiten Zuwanderungssystems für die Arbeitsmigration.
13
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Nach Beratung im JI-Rat am 16.06.2015 soll die Migrationsagenda am 26.06.2015 im Europäischen Rat
angenommen werden. Vor dem Hintergrund kritischer Stellungnahmen aus mehreren Mitgliedstaaten ist
jedoch ungewiss, ob der in der Mitteilung ausgeführte, ehrgeizige Zeitplan eingehalten und insbesondere das
von der Kommission vorgeschlagene Quotensystem umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen:
PM der Kommission zur Migrationsagenda:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.htm
Mitteilung COM(2015) 240 final „Die Europäische Agenda für Migration“:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf
Fragen und Antworten zur Europäischen Migrationsagenda:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm
AUSSPRACHE IM PLENUM DES EP ZUR MIGRATIONSAGENDA
Nach Vorstellung der „Europäischen Migrationsagenda“ am 13.04.2015 durch die Kommission (siehe weiterer
Beitrag in diesem EB) fand am 21.05.2015 eine erste Aussprache im Plenum des Parlaments zur
Migrationsagenda statt. Vertreter beinahe aller Fraktionen begrüßten den Vorschlag der Kommission,
Flüchtlinge nach einem Quotensystem innerhalb der EU umzuverteilen, und äußerten teils deutliche Kritik an
abwehrenden Reaktionen
aus
verschiedenen Mitgliedstaaten. Der
Vorsitzende der
EVP-Fraktion,
MdEP Manfred Weber (CSU), kritisierte die „kleinkrämerische“ Haltung dieser Regierungen und forderte die
Kommission auf, die Arbeit an ihren Vorschlägen für einen Solidaritätsmechanismus fortzuführen. Auch der
Fraktionschef der Fraktion der Liberalen (ALDE), Guy Verhofstadt, kritisierte die Ablehnung der von der
Kommission vorgeschlagenen Quotenregelung durch mehrere Mitgliedstaaten. Der Vorsitzende der
zweitgrößten Fraktion im EP, Gianni Pittella sagte, dass Europa mit den von der Kommission
vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen könne, dass es handlungsfähig sei. Er forderte jedoch, SchleuserNetzwerke ohne Militäraktionen und Gewalt zu zerstören. Dieser Forderung schloss sich auch die Fraktion
der Grünen im EP an. Kritik an einer quotierten Umverteilung übte vor allem die von der britischen
Conservative Party dominierte Fraktion EKR.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56415/html/Plenum-diskutiertMigrationsstrategie-der-Kommission
Mitteilung COM(2015) 240 final „Die Europäische Agenda für Migration“:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Fragen und Antworten zur Europäischen Migrationsagenda:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm
Statement von Vize-Präsident Timmermans:
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5009_en.htm
Statement von Kommissar Avramopoulos:
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5008_en.htm
RAT DER AUSSEN- UND VERTEIDIGUNGSMINISTER BERÄT MILITÄREINSATZ GEGEN SCHLEPPER
Am 18.05.2015 haben die Außen- und Verteidigungsminister der EU bei einer gemeinsamen Ratssitzung den
Vorschlag der Hohen Repräsentantin und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, für einen
Militäreinsatz gegen Schlepperbanden beraten und im Grundsatz zugestimmt. Die militärische Mission
„EUNAVFOR Med“ soll im Rahmen der GSVP durchgeführt, auf eine Anlaufphase von zwei Monaten sowie
eine Mandatsperiode von 12 Monaten befristet und in mehrere Phasen gegliedert werden. In Phase 1 sollen
Schleuserringe und -wege aufgedeckt werden, vor allem aus der Luft. In Phase 2 sollen Schlepperboote in
internationalen Gewässern aufgebracht und neutralisiert werden. In Phase 3 sollen diese Aktivitäten auf
lybische Gewässer ausgedehnt werden. In Phase 4 soll der Einsatz gegen Schlepper an Land ausgedehnt
werden. Mindestens für diese letzte Phase wird ein UN-Mandat als erforderlich angesehen; von seiner
Erteilung wird mit abhängen, welche Mitgliedstaaten sich in welcher Weise in die Mission einbringen werden.
Die Außen- und Verteidigungsminister erteilten am 18.05.2015 mit der Annahme von Ratsschlussfolgerungen
den Auftrag, das von Mogherini vorgelegte Konzept weiter auszuarbeiten, um eine Beschlussfassung des
Rates über die vorgeschlagene Mission im Juni vorzubereiten.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/18-council-establishes-naval-operationsdisrupt-human-smugglers-mediterannean/
EUROSTAT VERÖFFENTLICHT ZAHLEN ZUR ANERKENNUNG VON ASYLBEWERBERN IN DER EU
Die EU-Statistikbehörde Eurostat hat am 12.05.2015 Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in den
Mitgliedstaaten veröffentlicht. Demnach ist die Zahl anerkannter Asylbewerber in der EU von 135.000 in 2013
auf 185.000 in 2014 angestiegen. Deutschland lag auch 2014 europaweit mit 47.600 anerkannten
Asylbewerbern auf Platz 1, gefolgt von Schweden mit 33.000 anerkannten Asylbewerbern sowie Frankreich
(20.640) und Italien (20.630). Hauptherkunftsländer der in Deutschland anerkannten Asylbewerber waren
2014 Syrien (25.735), Afghanistan (4.965) und der Irak (4.195). Diese drei Länder und Eritrea sind sich auch
europaweit die Hauptherkunftsländer der anerkannten Asylbewerber. Die Anerkennungsrate war in Bulgarien
(94 %), Schweden (77 %), Zypern (76 %) und Malta (73 %) besonders hoch; in Deutschland lag sie mit 42 %
15
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
im Mittelfeld. Im Rahmen des UN-Umsiedlungsprogramms beteiligten sich vor allem die Staaten
Skandinaviens; Schweden alleine nahm mit 2045 Flüchtlingen fast ein Drittel des EU-Gesamtanteils auf.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6827378/3-12052015-AP-DE.pdf/47fa34ab-6e2d-4c1ca4eb-6187315087d8
Webseite von Eurostat zur Asylstatistik:
http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_statistics/de
EUGH-GENERALANWÄLTIN
SIEHT
VERLUST
DES
AUFENTHALTSRECHTS
VON
DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN BEI WEGZUG UND SCHEIDUNG VON EHEGATTEN
EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat am 07.05.2015 in ihren Schlussanträgen zur Rechtsache C-218/14
dafür votiert, dass Drittstaatsangehörige gemäß Richtlinie 2004/38/EG ihren Aufenthaltsstatus in einem
Mitgliedstaat verlieren, wenn ihre Ehegatten (die Unionsbürger sind) aus dem Mitgliedstaat fortziehen und
sich scheiden lassen. Dies gilt nach Auffassung der Generalanwältin auch dann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt
des Wegzugs des Ehegatten mindestens drei Jahre – und davon mindestens ein Jahr in dem Aufnahmestaat
- bestanden hat. Die Richtlinie gewährt dem Betroffenen auch für die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss
des Scheidungsverfahrens kein Aufenthaltsrecht, so die Generalanwältin. Die Richtlinie sieht nach Auffassung
der Generalanwältin nicht vor, dass Drittstaatsangehörige nach Wegzug und Scheidung des Ehegatten ein
Weitergelten des Aufenthaltsrechts in Anspruch nehmen können. Der Gesetzgeber habe darauf verzichtet,
einen solchen Anspruch vorzusehen. Dies schaffe Unbilligkeiten, denen aber auch das Primärrecht nicht
entgegenstehe.
Weitere Informationen:
Schlussanträge der Generalanwältin:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164144&pageIndex=0&doclang=de&mode=r
eq&
EASO UND GRIECHENLAND VERLÄNGERN UNTERSTÜTZUNGSVEREINBARUNG BIS MAI 2016
Das Europäische Asylunterstützungsbüro EASO und Griechenland gaben am 19.05.2015 bekannt, dass sie
die
Unterstützungsvereinbarung
bis
Mai
2016
verlängert
haben.
Schwerpunkte
des
neuen
Unterstützungsprogramms werden die Akquise von EU-Geldern, die Planung und Implementierung von
Projekten, Trainingsmaßnahmen, die Durchführung von Dublin III-Verfahren, Informationen zu den
Herkunftsstaaten von Asylbewerbern sowie grundsätzlich eine Stärkung der Asyl-Infrastruktur in Griechenland
sein. Die Kooperation zwischen EASO und Griechenland wurde 2011 begonnen und tritt mit der nun
vereinbarten Verlängerung in Phase III ein.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der EASO:
https://easo.europa.eu/wp-content/uploads/20150513-Press-release-signing-of-the-SSP-2.pdf
EASO Special Support Plan für Griechenland:
https://easo.europa.eu/wp-content/uploads/EASO_SPECIAL-SUPPORT-PLAN-TO-GREECE_MAY_2015.pdf
IN NE R E S IC H ER H EIT
PARLAMENT
BILLIGT
REVISION
DER
GELDWÄSCHERICHTLINIE
UND
GELDTRANSFERVERORDNUNG
Das Plenum des Parlaments hat am 20.05.2015 in zweiter Lesung die Richtlinie zur Verhinderung der
Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG und der Richtlinie
2006/70/EG sowie die Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 gebilligt. Zuvor hatte der Rat am 20.04.2015 dem im Dezember 2014
ausgehandelten
Kompromiss
zugestimmt
(EB
04/2015).
Damit
ist
das
Gesetzgebungsverfahren
abgeschlossen und eine der zentralen Maßnahmen der im vergangenen Monat von der Kommission
vorgeschlagenen Europäischen Sicherheitsagenda umgesetzt. Die Geldwäsche-Richtlinie müssen die
Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht übernehmen. Die Geldtransfer-Verordnung tritt am
20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Mit den Regelungen sollen insbesondere
Terrorismusfinanzierung und Steuerstraftaten wirksamer bekämpft werden.
Die Kommission hat angekündigt, die nun verabschiedeten Bestimmungen durch eine supranationale
Bewertung der Risiken zu ergänzen. Sie will so einen über die Empfehlungen des internationalen Gremiums
zur Bekämpfung der Geldwäsche (Financial Action Task Force, FATF) hinausreichenden, besonders hohen
Schutzstandard erreichen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55319/html/NeueGeldw%C3%A4sche-Richtlinie-Gegen-Steuervergehen-und-Terrorfinanzierung
Pressemitteilung der Kommission zur Annahme durch das EP:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5001_de.htm
Verabschiedeter Text (Geldwäsche):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5933-2015-REV-4/de/pdf
Standpunkt des Rates (Geldtransfers):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5932-2015-REV-2/de/pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
V ER K EH R S PO L IT IK
VERKEHRSKOMMISSARIN BULC GIBT AUSBLICK AUF DAS ARBEITSPROGRAMM 2016
Am 05.05.2015 nahm Verkehrskommissarin Violeta Bulc im Verkehrsausschuss des EP Stellung zu den
geplanten Schwerpunkten des Arbeitsprogramms 2016 der Kommission. Bulc kündigte an, dass die
Kommission im Rahmen des REFIT-Programms (Regulatory Fitness and Performance), welches auf eine
effizientere europäische Rechtssetzung abzielt, auch im Verkehrsbereich 2016 und 2017 weitere
Gesetzgebungsverfahren geplant sind. Die Kommission prüft demnach, inwieweit es neuer Regelungen zum
kombinierten Verkehr und zur Tunnelsicherheit bedarf. Zudem sollen das Sicherheitsmanagement für die
Straßenverkehrsinfrastruktur verbessert und die Modal-Shift-Ziele im Weißbuch Verkehr erreicht werden. Für
2016 kündigte Bulc einen klaren Fokus auf das Straßenverkehrspaket sowie die Erarbeitung von Initiativen für
die Entwicklung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge an.
Das Arbeitsprogramm 2016 wird voraussichtlich Ende des Jahres 2015 von der Kommission angenommen
und vorgestellt.
Weitere Informationen:
Themenseite der Kommission zum Arbeitsprogramm 2015:
http://ec.europa.eu/priorities/work-programme/index_en.htm
Themenseite der Kommission zu REFIT:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/index_de.htm
G ÜT ER V E RK E HR
KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN MINDESTLOHNGESETZ EIN
Die Kommission hat am 19.05.2015 bekannt gegeben, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet hat. Zwar
unterstützt die Kommission grundsätzlich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Sie
betrachtet allerdings die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen – also auch Transittransporte
– als unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs im
Binnenmarkt. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden ausländischer Spediteure, zum Beispiel aus
Polen und den baltischen Staaten. Sie kritisieren die Regelung, wonach der Mindestlohn in Höhe von 8,50 €
auch von ausländischen Unternehmen an ausländische Lkw-Fahrer gezahlt werden muss, die Deutschland
nur durchqueren oder dort Fracht ausladen, als Wettbewerbsbeschränkung. Mit der Einleitung des
Vertragsverletzungsverfahrens folgte die Kommission im Wesentlichen dieser Argumentation. Die
Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
eines lauteren Wettbewerbs angemessenere Maßnahmen ergriffen werden können, die den freien Warenund Dienstleistungsverkehr nicht beeinträchtigen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5003_de.htm
Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0071:de:HTML
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 („Rom-I-Verordnung“):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:177:0006:0016:DE:PDF
Themenseite der Kommission zum Arbeitsprogramm 2015:
http://ec.europa.eu/priorities/work-programme/index_en.htm
LUFT V E RK E HR
EUG WEIST KLAGEN WEGEN SUBVENTIONIERTER ÜBERNAHME VON AUSTRIAN AIRLINES AB
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 13.05.2015 die Klage der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt
GmbH gegen die Europäische Kommission wegen der Genehmigung der Übernahme von Austrian Airlines
durch Lufthansa (Rechtssache T-511/09) sowie die Klage gegen die Kommission wegen der Genehmigung
von durch die Republik Österreich gewährten Umstrukturierungsbeihilfen (Rechtssache T-162/10)
abgewiesen. Das Gericht sah in beiden Fällen die Entscheidungen der Kommission als rechtmäßig an. Die
vom neuen Eigentümer im Zuge der Übernahme gegebenen Zusagen, die den Markteintritt konkurrierender
Anbieter auf relevanten Verbindungen erleichtern sollten, seien ausreichend gewesen. Die gewährte
staatliche Beihilfe habe dem Zweck der Wiederherstellung einer langfristigen Überlebensfähigkeit des
Unternehmens gedient.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150054de.pdf
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-162/10:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164264&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l
st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-511/09
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164268&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l
st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
R AD V E RK E HR
EUROPÄISCHER
RADFAHRER-VERBAND
ECF
VERÖFFENTLICHT
RANKING
ZUR
FAHRRADFREUNDLICHKEIT
Der Europäische Radfahrer-Verband ECF hat am 18.05.2015 zum zweiten Mal nach 2013 ein EU-weites
Ranking zur Fahrradfreundlichkeit der Mitgliedstaaten vorgestellt. Spitzenreiter ist der Untersuchung zufolge
Dänemark, dicht gefolgt von den Niederlanden. Auf den weiteren Plätzen folgen Schweden, Finnland und auf
dem fünften Platz Deutschland. Damit ist die Spitzengruppe des Rankings im Vergleich zu 2013 unverändert
geblieben. Die Niederlande sind dem diesjährigen Bericht zufolge das Land mit dem größten Anteil von
Radfahrern. Finnland belegt beim Fahrradtourismus den ersten Platz, Luxemburg und Malta bei der
Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Radurlaubsländer wie Polen und Irland befinden sich hingegen im
letzten Drittel des Rankings. Schlusslichter im Ranking sind Portugal und Rumänien.
Weitere Informationen:
ECF Cycling Barometer 2015 / 2013 (englisch):
http://www.ecf.com/ecf-cycling-barometer
Dänische Fahrrad-Botschaft (englisch):
http://www.cycling-embassy.dk/
Webseite der Kommission zur Förderung der Verkehrssicherheit im Radverkehr:
http://ec.europa.eu/transport/road_safety/specialist/knowledge/pedestrians/promote_cycling_and_bicycle_hel
mets_or_not/promoting_cycling_changes_to_expect_en.htm
S PO RT
ERGEBNISSE DES SPORTRATS AM 18./19.05.2015 IN BRÜSSEL
Der Rat für Bildung, Jugendarbeit, Kultur und Sport verabschiedete in seiner 3388. Sitzung am
18./19.05.2015 in Brüssel Ratsschlussfolgerungen zur Rolle des Breitensports für die Kompetenzentwicklung
junger Menschen. Die Sportminister führten zudem eine Orientierungsdebatte zur Rolle sportlicher Aktivitäten
im Bildungsbereich, insbesondere in Schulen und Hochschulen. Als Ergebnis der Aussprache wurden
allgemein gehaltene Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ausgesprochen, unter anderem zur Bereitstellung
kommunaler Sportstätten, zur Förderung außerschulischer sportlicher Aktivitäten sowie zur Inklusion von
Menschen mit Handicap. Die Minister betonten zudem die Bedeutung der erstmals durchgeführten
europäischen Woche für den Sport, die von 07. - 13.09.2015 stattfinden wird, und befassten sich mit der
Europäischen Konvention gegen Manipulationen von Sportwettbewerben, die bis 2016 in Kraft treten soll.
Abschließend stellte die künftige luxemburgische Präsidentschaft die Prioritäten ihres Arbeitsprogramms im
Bereich des Sports vor.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eycs/2015/05/18-19/
Ergebnis der Ratstagung:
www.consilium.europa.eu/en/meetings/eycs/2015/05/st08965_en15_pdf
Ratsschlussfolgerungen zur Sportpolitik, insbesondere Amateursports:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7875-2015-INIT/en/pdf
Empfehlungen des Rates zur Förderung gesundheitsverbessernder körperlicher Aktivitäten vom 25.11.2013:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15575-2013-INIT/en/pdf
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
KOMMISSION LEGT PAKET FÜR EINE BESSERE RECHTSSETZUNG VOR
Am 19.05.2015 präsentierte Vizekommissionspräsident Frans Timmermans die Agenda der Kommission für
bessere Rechtsetzung. Das umfassende Reformpakt soll das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die
Fähigkeiten der EU wieder herstellen und dem Grundsatz „im Großen groß und im Kleinen klein“ folgen. Er
erklärte hierzu: „Diese Kommission ist entschlossen, das zu ändern, was die Union tut und wie sie es tut.
Bessere Rechtsetzung gehört deswegen zu unseren Hauptprioritäten.“
Das Vorhaben der Kommission sieht ein Bündel von Maßnahmen vor (siehe hierzu auch Beitrag aus dem
Geschäftsbereich „Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament“ sowie Beiträge der anderen
Geschäftsbereiche): So sollen u.a. die Gesetzgebungsverfahren offener und transparenter sein, die
Partizipationsmöglichkeit
der
Bürger
und
Interessenvertreter
verbessert
werden ebenso
wie
die
Gesetzgebung selbst. Der Prozess der Folgenabschätzung soll unabhängiger und deren Anwendungsbereich
erweitert werden, eine interinstitutionelle Vereinbarung soll für eine verbesserte Rechtssetzung im ganzen
Gesetzgebungsverfahren
und
eine
Stärkung
des
REFIT
-Programms
auch
die
Effizienz
und
Leistungsfähigkeit nach Annahme gewährleisten.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm
Mitteilung der Kommission „Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung – Eine Agenda der EU“:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/com_2015_215_de.pdf
Better Regulation Agenda (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/com_2015_215_en.pdf
Faktsheet der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Link zu den weiteren Dokumenten des Pakets:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/key_docs_en.htm
„Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm
EP-PLENUM STIMMT FÜR VERSCHÄRFTE REGELUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEUND TERRORISMUSFINANZIERUNG
Nachdem der Rat nach der zunächst politischen Einigung im Februar (EB 04/15) am 20.04.2015 bereits in
erster Lesung die in den Trilogverhandlungen zwischen EP, Rat und Kommission gefundene Einigung von
Dezember 2014 angenommen hatte, hat nun auch das EP in zweiter Lesung den gefundenen Kompromiss
zur Vierten Geldwäsche-Richtlinie und zur Überarbeitung der Geldtransfer-Verordnung bestätigt. Mit der
Verabschiedung durch das EP wurde nunmehr die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen:
20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die für beide Rechtsakte für Juni oder Juli dieses Jahres
anvisiert ist, tritt damit die Verordnung in Kraft. Für die Umsetzung der Richtlinie wiederum haben die
Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit.
Justizkommissarin Věra Jourová begrüßte die Annahme des Pakets und sah darin einen wichtigen Schritt zur
Bekämpfung krimineller Netzwerke, aber darüber hinaus auch einen besseren Schutz von Menschenleben,
da verdächtige Transaktionen bereits die ersten Hinweise auf die Vorbereitungen terroristischer Anschlägen
sein könnten.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55319/html/NeueGeldw%C3%A4sche-Richtlinie-Gegen-Steuervergehen-und-Terrorfinanzierung
Pressemitteilung der Kommission zur Annahme durch EP:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5001_de.htm
Verabschiedeter Text (Geldwäsche):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5933-2015-REV-4/de/pdf
Verabschiedeter Text (Geldtransfers):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5932-2015-REV-2/de/pdf
Video der Plenar-Debatte (unter folgendem Datum: 19.05.2015):
http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/plenary/search-by-date
Pressemitteilung des Rates vom 20.04.2015 (auf Englisch):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/20-money-laundering-strengthened-rules/
EP-PLENUM STIMMT FÜR ÄNDERUNG DER INSOLVENZVERORDNUNG IN ZWEITER LESUNG
Am 20.05.2015 bestätigte das EP den in Trilogverhandlungen im November 2014 mit dem Rat und der
Kommission gefundenen Kompromiss zur Überarbeitung der Insolvenzverordnung in zweiter Lesung. Am
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
12.12.2012 hatte die Kommission diesen Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Bestimmungen für
grenzüberschreitende Unternehmensinsolvenzen erstmalig vorgelegt, mit dem Ziel, eigentlich rentablen und
ehrlichen Unternehmen, die durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten gekommen sind, eine zweite
Chance zu geben. Der neue Ansatz ist darauf ausgerichtet, statt wie bisher auf die Liquidation des
Unternehmens zu setzen, nunmehr vorrangig Hilfe zu leisten, die finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden.
Der Rat hatte den Kompromiss schon im März bestätigt. Damit tritt die neue Verordnung 20 Tage nach
Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Pressemitteilung des EP (vom 12.05.2015), auf Englisch:
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2015/556989/EPRS_ATA%282015%29556989_EN.pdf
Pressemitteilung des Rates von März 2015:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/03/12-insolvency-proceedings-new-rules-topromote-economic-recovery/
Kommissionsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren
(vom 12.12.2012):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52012PC0744&from=EN
Mitteilung des Rats, 1. Lesung (vom 12.03.2015):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2015:141:FULL&from=EN
EP-PLENUM: DEBATTE ZUR LAGE IN UNGARN
Am 19.05.2015 fand im Plenum zusammen mit dem Ersten Vizepräsidenten der Kommission
Frans Timmermans und dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán eine Aussprache über die aktuelle
Lage in Ungarn statt. Hintergrund der Debatte war einerseits die Äußerung des ungarischen Premierministers
Orbán vom 28.04.2015, nach der er sich anlässlich eines Tötungsdelikts für die mögliche Wiedereinführung
der Todessstrafe in Ungarn ausgesprochen hatte. Andererseits steht auch ein offenbar von der ungarischen
Regierung versandter Fragebogen in der Kritik, der Einwanderung und Terrorismus behandeln und mehr oder
weniger miteinander verknüpfen soll.
In einem Telefonat mit EU-Parlamentschef Martin Schulz am 30.04.2015 soll der Premierminister seine
Aussage zur Wiedereinführung der Todesstrafe wieder relativiert haben. Die Einführung der Todesstrafe sei
nur ein Diskussionsthema, eine Einführung sei nicht vorgesehen.
Er sprach sich zudem klar gegen die Vorschläge der Kommission für eine Europäische Migrationsagenda aus
und bezeichnete sie als „Wahnsinn“.
Insbesondere der Erste Vizepräsident Frans Timmermans fand hierauf deutliche Worte. Er stellte klar, dass
eine Wiedereinführung der Todesstrafe eindeutig gegen die Europäische Grundrechtecharta verstoßen würde
und ein solches konkretes Ansinnen die Folgen des Art. 7 EUV nach sich ziehen würden.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Pressemitteilungen EP, vom 19.05.2015 (auf Englisch):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55481/html/Views-on-Hungaryfundamental-rights-and-EU-values
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150513IPR55487/20150513IPR55487_en.pdf
Rede vom 1. Vize-Präsidenten der Kommission Frans Timmermans (auf Englisch):
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5010_en.htm
Pressemitteilung von EP-Präsident Martin Schulz vom 29.04.2015:
http://www.martin-schulz.eu/aktuelles/2015/04/29/todesstrafe-schulz-fordert-kl%C3%A4rung-von-orban/
Pressemitteilungen des EP vom 30.04.2015:
http://www.europarl.europa.eu/the-president/de/press/press_release_speeches/press_release/press_release2015/press_release-2015-april/html/statement-by-the-president-after-phone-conversation-with-prime-ministerorban;jsessionid=A270831B3C49BC5E7121979705BED30A
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150513IPR55487/20150513IPR55487_en.pdf
TRILOGEINIGUNG BEI DEN BERATUNGEN ZUR PAUSCHAL- UND BAUSTEINREISE-RL
Anfang Mai konnten sich die Vertreter von EP, Rat und Kommission bei den Trilogverhandlungen zur
Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie 90/314/EG aus dem Jahre 1990 einigen. Den Vorschlag für eine
neue Richtlinie hatte die Kommission am 09.07.2013 (EB 13/13) mit dem Ziel vorgestellt, die bestehende
Richtlinie dem Wandel der Zeit und der Digitalisierung des Reisemarktes und dem damit einhergehenden
verändertem Buchungsverhalten der Reisenden anzupassen, die nun auch vermehrt online ihre Reisen
buchen.
Der Kompromiss muss jetzt noch formell durch das EP sowie den Rat bestätigt werden.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150504IPR49650/html/Pack-age-holidayprotection-MEPs-strike-a-deal-with-Council
JURI NIMMT BERICHT ZUR AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE AN
Am 07.05.2015 hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) den Berichtsentwurf des Berichterstatter
MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITA) zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie
2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie
2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (AktionärsrechteRichtlinie, siehe EB 07/14, 02/15) mit 13 Ja-Stimmen bei 10 Gegenstimmen angenommen. Ein tatsächliches
Mandat für die Trilogverhandlungen liegt zunächst noch nicht vor, obwohl auch hierfür der Ausschuss
zunächst mit einer Mehrheit von 13 zu 10 Stimmen votiert hatte, da die EVP, ECR und Teile der ALDEFraktion für eine Übermittlung an das Plenum votiert hatten, damit dieses über die Mandatserteilung
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
abstimmt. Dementsprechend ist für den 09.06.2015 eine Aussprache im Plenum angesetzt, sowie ein
Abstimmung über eine Mandatserteilung am Folgetag.
Pressemitteilung EP (vom 07.05.2015):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+IMPRESS+20150504IPR49621+0+DOC+PDF+V0//EN&language=DE
TO der nächsten Plenumssitzung:
http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/infos-details.html?id=11921&type=Flash
Kommissionsvorschlag (vom 09.04.2014) über die Änderung der Aktionärsrichtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:59fccf6c-c094-11e3-86f901aa75ed71a1.0002.01/DOC_1&format=PDF
Berichtsentwurf von Sergio Gaetano Cofferati (vom 19.12.2014):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-544.471%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE
EUG: EHEMALIGER GESUNDHEITS- UND VERBRAUCHERKOMMISSAR DALLI SCHEITERT MIT
KLAGE
Mit Urteil vom 12.05.2015 (T-562/12 Dalli/Kommission) wies das EuG die Klage des ehemaligen
Gesundheits- und Verbraucherkommissar John Dalli ab, mit der dieser begehrt hatte, zum einen „die
mündlich getroffene Entscheidung“ des damaligen Kommissionspräsidenten José Manuel Barrosos vom
16.10.2012, ihn aus seinem Amt zu entfernen, für nichtig zu erklären, und zum anderen ihm Schadensersatz
in Höhe von 1,9 Mio. € zuzusprechen.
Das EuG wies die Klage nunmehr ab. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass
Dallis Rücktritt am 16.10.2012 von ihm mündlich erklärt worden und aus freien Stücken geschehen sei.
Gegen das Urteil kann Dalli innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel beim EuGH einlegen. Wegen der
strafrechtlichen Vorwürfe selbst wurde von den Maltesischen Strafermittlungsbehörden offenbar nie Anklage
erhoben. Vielmehr wurde nach Pressmitteilungen das Verfahren letztlich aus Mangel an Beweisen
eingestellt.
Pressemitteilung vom 12.05.2014 (auf Englisch):
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150051en.pdf
Volltext des Urteils (auf Englisch):
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164253&pageIndex=0&doclang=EN&mode=l
st&dir=&occ=first&part=1&cid=371853
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT
WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 11.05.2015
Am 11.05.2015 traf sich im Vorfeld des ECOFIN-Rates am 12.05.2015 die Eurogruppe zu einer regulären
Sitzung in Brüssel. Die Institutionen berichteten den Finanzministern der Eurozone zu Griechenland und
Irland. Die Eurogruppe begrüßte in einem kurzen Statement die Fortschritte in den Verhandlungen mit
Griechenland, die durch eine straffere und effizientere Arbeitsweise erzielt worden seien und zu insgesamt
substantielleren Diskussionen geführt hätten. Dennoch sei weitere Zeit nötig, um die verbliebenen offenen
Punkte zu klären. Daher begrüßte die Eurogruppe auch die Absicht der griechischen Seite, die
Verhandlungen zu beschleunigen, um die Programmüberprüfung zeitnah erfolgreich abschließen zu
können. Die 3. Nachprogrammüberprüfung von Ende April stellte Irland mit Blick auf das weit
überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum und die guten Haushaltszahlen ein sehr positives Zeugnis aus.
Dennoch wurde Irland auch aufgefordert, den Reformprozess fortzuführen und die verbleibenden Probleme
zu lösen, etwa den Wohnraumengpass in Dublin und die Reduzierung der Ausgaben im Gesundheitssektor.
Zudem stellte die Kommission ihre Frühjahrsprognose zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Eurozone vor
(EB 09/15). Außerdem diskutierten die Minister die Eurozonen-Empfehlungen für eine gemeinsame
Fiskalpolitik und tauschten insbesondere nationale Erfahrungen aus. Abschließend wurde noch der für Juni
angekündigte Vier-Präsidentenbericht zur Vertiefung der Wirtschaft- und Währungsunion (WWU) besprochen.
Anmerkungen von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/11-eurogroup-jd-remarks/
Statement der Eurogruppe zu Griechenland (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/11-eurogroup-statement-greece/
Gemeinsame Stellungnahme zur 3. Nachprogrammüberprüfung Irlands (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/eu_economic_situation/2015-05-01_ireland_en.htm
Weitergehende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2015/05/11/
WESENTLICHE ERGEBNISSE DES ECOFIN-RATES AM 12.05.2015
Am 12.05.2015 fand eine Sitzung des Rates für Wirtschaft und Währung (ECOFIN) in Brüssel statt, auf dem
die Kommission die EU-Finanz- und Wirtschaftsminister über den Stand der Verhandlungen mit dem EP über
den Verordnungsvorschlag der Kommission über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen
(EFSI) informierte. Für die Minister habe eine schnelle Verabschiedung Priorität und das Mandat des Rates
sei dafür auch ausreichend flexibel. Der Rat erneuerte aber seine wesentlichen Forderungen nach einer
sicheren Finanzierung des Garantiefonds und einer Verhinderung politischer Einflussnahme auf die
Projektauswahl. Außerdem beschloss der ECOFIN-Rat Schlussfolgerungen zum Bericht über die
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Bevölkerungsalterung 2015, der langfristige Prognosen über die Auswirkungen der Alterung auf die Haushalte
bis 2060 enthält, sowie zu den eingehenden Überprüfungen im Rahmen des makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahrens als Teil des Europäischen Semesters, die die Kommission am 25./26.02.2015
vorgelegt hat (EB 05/15). Die Minister lobten die Straffung des Europäischen Semesters als sinnvollen Schritt,
um Zeit für einen intensiveren Austausch mit den Mitgliedstaaten zu gewinnen, mahnten aber auch weitere
Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten und eine verantwortungsvolle
Fiskalpolitik an. Zudem diskutierten die Minister die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2014.
Vizepräsident Dombrovskis verwies auf die eher mäßige Umsetzungsquote, wobei es aber große
Unterschiede je nach Politikbereich und Mitgliedstaat gäbe. Nachholbedarf sehe er in den Produkt- und
Dienstleistungsmärkten
und
im
Steuerbereich. Außerdem
verabschiedete
der
Rat
gemeinsame
Ratsschlussfolgerungen zum wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog zwischen der EU und dem Westbalkan
und der Türkei. Auf Nachfrage bestätigte die Ratspräsidentschaft in der Pressekonferenz, dass im Rahmen
des gemeinsamen Frühstücks auch erneut die Mitteilung der Kommission zur Flexibilität des Stabilitäts- und
Wachstumspakts zur Sprache kam, ohne dass aber Beschlüsse gefasst worden seien. Diesbezüglich fand
nur ein informeller Meinungsaustausch statt, wobei klargestellt wurde, dass die bestehenden Regelungen,
etwa auch der Verhaltenskodex, nicht geändert werden sollen.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/05/Outcome-of-the-Council-meeting_EN_pdf/
Ratsschlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/12-ecofin-conclusions-in-depth-review/
Ratsschlussfolgerungen zur Bevölkerungsalterung:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/12-ecofin-ageing-populations/
Gemeinsame Ratsschlussfolgerungen zum wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog zwischen der EU und
dem Westbalkan und der Türkei (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/05/Joint-Conclusions_pdf/
Weitergehende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2015/05/12/
EUROPÄISCHES
SEMESTER:
KOMMISSION
VERÖFFENTLICHT
LÄNDERSPEZIFISCHE
EMPFEHLUNGEN 2015
Am 13.05.2015 hat die Kommission im Rahmen des sogenannten „Europäischen Semesters" ihre
länderspezifischen Empfehlungen für die einzelnen Mitgliedstaaten sowie für den Euroraum als Ganzes
veröffentlicht. Die Empfehlungen enthalten Leitvorgaben zur Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik für
2015 und 2016, die der besonderen Situation in dem jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung tragen. Insgesamt
sieht die Kommission eine anhaltende wirtschaftliche Erholung in der EU, die aber vor allem noch durch eine
hohe öffentliche und private Verschuldung, hohe Arbeitslosigkeit und eine schwache Investitionsbereitschaft
gebremst werde. Die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen konzentrieren sich auf die Bewältigung
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
dieser prioritären Herausforderungen: Abbau von Hindernissen für Investitionsbereitschaft und eine schnelle
Umsetzung
der
Investitionsinitiative, Durchführung
ambitionierter
Strukturreformen
in
Produkt-,
Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten sowie im Finanzsektor und Fortführung einer verantwortungsvollen,
koordinierten Fiskalpolitik. Für einen stärkeren sozialen Zusammenhalt soll ferner die Beschäftigungspolitik
und der soziale Schutz verbessert werden. Durch die Reduzierung der Empfehlungen auf politische Bereiche
mit besonderem Handlungsbedarf will die Kommission die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten stärken
und damit die Umsetzung der Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten erleichtern. In ihren Empfehlungen für
Deutschland sieht die Kommission insbesondere einen erheblichen Spielraum für mehr Investitionen,
insbesondere auf kommunaler Ebene und im Infrastrukturbereich, fordert Maßnahmen zur Verbesserung der
Effizienz des Steuersystems, kritisiert wie bereits in den Vorjahren die fiskalischen Fehlanreize für
Zweitverdiener und verweist auf Wachstumshindernisse vor allem
im
Bereich der freiberuflichen
Dienstleistungen. Zunächst wird sich der ECOFIN-Rat am 19.06.2015 mit den Kommissionsempfehlungen
befassen. Anschließend müssen sie vom Europäischen Rat am 25./26.06.2015 gebilligt werden. Formal
angenommen werden die Empfehlungen dann am 14.07.2015 durch den ECOFIN-Rat. Die Empfehlungen
haben für die Mitgliedstaaten bisher keine rechtliche Bindungswirkung.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.pdf
Empfehlungen für Deutschland:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf
Länderbericht Deutschland:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_germany_de.pdf
Empfehlungen für die Eurozone:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_euroarea_de.pdf
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_en.htm
KOMMISSION
FASST
BESCHLÜSSE
ZUR
HAUSHALTSPOLITIK
VON
POLEN,
MALTA,
GROSSBRITANNIEN UND FINNLAND
Zusammen mit der Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen hat die Kommission am
13.05.2015 auch mehrere Beschlüsse im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des
Stabilitäts- und Wachstumspakts gefasst. Bezüglich Malta und Polen empfiehlt die Kommission, die laufenden
Defizitverfahren einzustellen, da beide Länder ihr übermäßiges Defizit erfolgreich und dauerhaft korrigiert
hätten. Das Vereinigte Königreich soll zwei Jahre mehr Zeit bekommen, sein Defizit auf unter 3 % des BIP zu
senken, obwohl es nach Auffassung der Kommission keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des
Defizits ergriffen habe. Das britische Haushaltsdefizit betrug 2014 5,2 % des BIP. Zu Finnland regt die
Kommission die Eröffnung eines neuen Defizitverfahrens an, da das Land weder das Defizit- noch das
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Schuldenstandskriterium einhält. Der Rat für Wirtschaft und Währung (ECOFIN) wird am 19.06.2015 über die
Empfehlungen entscheiden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.pdf
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/corrective_arm/index_en.htm
KOMMISSION
EMPFIEHLT
DEM
RAT
WEGEN
MANIPULIERTER
HAUSHALTSDATEN
DIE
VERHÄNGUNG EINER GELDBUSSE GEGEN SPANIEN
Am 07.05.2015 hat die Kommission die Untersuchung gegen Spanien wegen Meldung falscher Defizitzahlen
für die Region Valencia abgeschlossen und empfiehlt dem Rat in ihrem Abschlussbericht, gegen Spanien
eine Geldbuße in Höhe von 18,93 Mio. € zu verhängen. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass der
Region Valencia schwerwiegende Nachlässigkeiten vorzuwerfen waren. Aufgrund der Nichterfassung von
Gesundheitsausgaben und der Missachtung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung meldete die
Valencianische Gemeinschaft im März 2012 falsche Defizitzahlen an die Zentralregierung, die diese an
Eurostat weiterleitete. Die Korrektheit der nationalen Statistik in Spanien stellt der Bericht dagegen nicht in
Frage. Die nationalen Schulden- und Defizitdaten wurden bereits im Oktober 2012 korrigiert, nachdem die
spanische Statistikbehörde im Mai den Fehler bemerkte. Nach Überprüfungen vor Ort leitete die Kommission
im Juli 2014 ein offizielles Untersuchungsverfahren ein (EB 14/14).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4939_de.pdf
Bericht der Kommission (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2041365/Accompanying-document-to-report-onmanipulation-of-statistics-in-region-Valencia-ES.pdf
SECHSTE TROIKAMISSION IN ZYPERN ABGESCHLOSSEN
Am 20.05.2015 wurde die sechste Programmüberprüfung in Zypern durch die Troika, bestehend aus
Vertretern der Kommission, der EZB und des IWF, auf Ebene der Kontrolleure erfolgreich abgeschlossen.
Das zyprische Parlament hatte zuletzt nach monatelanger Verzögerung ein modernisiertes Insolvenz- und
Zwangsvollstreckungsrecht beschlossen. Die Verabschiedung dieser zentralen Reformmaßnahme, mit der
der hohe Anteil notleidender Kredite in den Bankbilanzen, eine wesentliche Wachstumsbremse, abgebaut
werden soll, schaffte erst die Voraussetzung für eine Vereinbarung auf Expertenebene. Die Troika wird nun
seine effektive Implementierung begleiten. Dennoch mahnt die Troika weitere Maßnahmen zur Unterstützung
der Reduzierung notleidender Kredite an, etwa Rechtsvorschriften, die den Verkauf von Kreditforderungen
erleichtern. Außerdem wird die zyprische Regierung aufgefordert, die Reformdynamik beizubehalten, etwa im
Bereich der öffentlichen Verwaltung und bei Privatisierungen. Gemäß der Frühjahrsprognose der Kommission
29
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
wird die Rezession im laufenden Jahr noch anhalten. Erwartet wird ein Haushaltsdefizit von 1,1 % des BIP,
die Gesamtverschuldung soll dagegen schon leicht von 107,5 % auf 106,7 % des BIP zurückgehen. Dem
Abschluss der sechsten Programmüberprüfung müssen EU und IWF noch zustimmen. Dann könnte Zypern
auch am Anleihekaufprogramm der EZB teilnehmen.
Stellungnahme von Kommission, EZB und IWF (in englischer Sprache):
https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr150520.en.html
RECHTSAUSSCHUSS LEGT EP-VERHANDLUNGSMANDAT ZUR AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE
FEST - AUCH AUSWEITUNG DER VORGABEN ZUR STEUERTRANSPARENZ ENTHALTEN
Am 07.05.2015 hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) seine Verhandlungsposition für den Vorschlag
der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen
Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung
zur Unternehmensführung (kurz: Aktionärsrechte-Richtlinie) festgelegt. Dabei fand auch der Antrag von
Abgeordneten der Grünen-Fraktion eine Mehrheit, die Vorgaben zur Steuertransparenz auszuweiten.
Demnach sollen Großkonzerne und Unternehmen im öffentlichen Interesse dazu verpflichtet werden, erzielte
Gewinne/Verluste, öffentliche Zuschüsse und gezahlte Steuern pro Land offenzulegen. Dies soll auch für
Gesellschaften mit über 500 Angestellten und einer Jahresbilanz von 86 Mio. € oder einem Nettoumsatz von
100 Mio. € gelten. 13 Abgeordnete stimmten dafür, 10 dagegen. Gegen die Ausweitung der Vorgaben zur
Steuertransparenz wandten sich vor allem Abgeordnete der EVP, EKR und ALDE. Zwar fand auch der Antrag
eine Mehrheit, dem Berichterstatter MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITA) das Mandat zum sofortigen
Beginn der Trilogverhandlungen zu erteilen. Jedoch haben die unterlegenen Fraktionen den Antrag gestellt,
dass das Juni-Plenum über die Erteilung des Trilogmandats entscheiden soll (siehe hierzu auch Beitrag des
StMJ in diesem EB).
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+IMPRESS+20150504IPR49621+0+DOC+PDF+V0//EN&language=DE
KOMMISSION SCHLÄGT BERICHTIGUNGSHAUSHALT NR. 5 ZUR DECKUNG DER KOSTEN DER
MIGRATIONSAGENDA VOR
Am 13.05.2015 hat die Kommission einen weiteren Vorschlag für einen Nachtragshaushalt für das laufende
Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Mit dem Berichtigungshaushalt Nr. 5 soll die EU-Migrationspolitik zusätzlich mit
89 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen und 76,6 Mio. € an Zahlungsermächtigungen unterstützt werden,
wovon 26,8 Mio. € an die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX, 45,6 Mio. € an den Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) und 4 Mio. € an den Fonds für innere Sicherheit (ISF) fließen sollen. Zudem werden
zusätzliche Stellen bei FRONTEX, EUROPOL und dem Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
(EASO) geschaffen. Die Obergrenzen für 2015 sollen aber unverändert bleiben, da die Kommission
30
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
vorschlägt,
die
Mittel
bei
anderen
Programmen,
insbesondere
Galileo,
einzusparen.
Der
Berichtigungshaushalt muss nun von den Haushaltsgesetzgebern Rat und EP beschlossen werden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.pdf
Berichtigungshaushaltsentwurf (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/2015/DAB/COM241Final%20-%20EN%20%20DAB5%202015%20Explanatory%20memorandum.pdf
Weitergehende Informationen:
http://ec.europa.eu/budget/news/article_de.cfm?id=201505131347
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND
TECHNOLOGIE
W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E
RAT NIMMT SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU MAKROÖKONOMISCHEN UNGLEICHGEWICHTEN AN
Am 12.05.2015 fand eine Sitzung des Rates für Wirtschaft und Währung (ECOFIN) statt, auf der
Schlussfolgerungen zu den makroökonomischen Ungleichgewichten gebilligt wurden, welche die Kommission
am 25./26.02.2015 als Teil des Europäischen Semesters vorgelegt hatte. Die EU-Finanzminister unterstützten
einen vertieften Prüfbericht der Kommission vom Februar 2015 nach dem in Frankreich, Kroatien, Italien,
Bulgarien und Portugal übermäßige, makroökonomische Ungleichgewichte bestünden, die ein Problem für
das reibungslose wirtschaftliche Zusammenspiel in der EU darstellen. Auch die Ankündigung der
Kommission, dass die Einleitung von Verfahren gegen Frankreich und Kroatien aufgrund übermäßiger
Ungleichgewichte geprüft werde, wurde vom Rat unterstützt. Als problematisch wurden insbesondere die
Ungleichgewichte durch hohe Verschuldung oder mangelnde Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
eingestuft.
Zu
dem
Ungleichgewicht,
das
die
Kommission
wegen
einem
sehr
hohen
Leistungsbilanzüberschuss in Deutschland festgestellt hatte äußerte sich der Rat nicht.
Pressemitteilung des Rats:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/12-ecofin-conclusions-in-depth-review/
KOMMISSION LEGT LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN IM RAHMEN DES EUROPÄISCHEN
SEMESTERS VOR
Am 13.05.2015 hat die Kommission länderspezifische Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Insbesondere fordert sie die Mitgliedstaaten dazu auf,
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Arbeitsplätze zu schaffen und Wachstumsanreize zu setzen. Die Empfehlungen sind Teil des Europäischen
Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung, das der Kommission eine Überprüfung der nationalen
Haushalts- und Reformpläne erlaubt. Die Kommission legt Empfehlungen für 26 Länder und für das EuroGebiet vor, welche auf detaillierten Länderanalysen beruhen und die folgenden Prioritäten widerspiegeln:

Förderung von Investitionen (Beseitigung von Investitions- und Finanzierungshindernissen,
Umsetzung der 315 Mrd. € Investitionsinitiative der Kommission)

Durchführung ambitionierter Strukturreformen auf den Produkt-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten

Fortführung einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik

Verbesserung der Beschäftigungspolitik und des sozialen Schutzes
Während Deutschland im Hinblick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt die Erwartungen der Kommission
erfüllt, wurden makroökonomische Ungleichgewichte festgestellt, die laut dem Bericht der Kommission
entschlossene politische Maßnahmen und ein Monitoring erfordern.
Pressemitteilung der Kommission
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13316_de.htm und
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.htm
Länderbericht Deutschland
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_germany_de.pdf
Empfehlungen an Deutschland
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf
Empfehlungen für die Eurozone
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_euroarea_de.pdf
EP
NIMMT
ENTWURF
EINER
ENTSCHLIESSUNG
ZUM
THEMA
„CHANCEN
FÜR
EIN
UMWELTVERTRÄGLICHES WACHSTUM VON KMU“ AN.
Das EP hat in seiner Plenarsitzung am 19.05.2015 den vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
ausgearbeiteten Entwurf einer Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum
von KMU“ angenommen. Die Kommission wird aufgefordert nun einen umfassenden politischen Rahmen für
KMU zu schaffen, um diese besser in eine umweltfreundliche und effektive Wirtschaft einzubauen. Bei der
Finanzierung müsse man laut Bericht neben dem Risikokapital auch verstärkt auf private Investitionen und
Kreditgenossenschaften zurückgreifen. Umweltverträglich agierende und innovative KMU sollen in der
Umsetzungsphase des Investitionsplans für Europa zu den wesentlichen Begünstigten zählen. Außerdem
müsse bei der Vergabe von Fördermitteln verstärkt auf einen europäischen Mehrwert geachtet werden. Die
Abwicklung dieser Fördermittel sei jedoch laut Bericht bisher zu ineffizient und hätte somit eine
abschreckende Wirkung auf KMU. Neben der Finanzierung spiele auch der Wissensaustausch eine wichtige
Rolle. So müsse ein verstärktes, grenzüberschreitendes Netzwerk für KMU errichtet werden, durch welches
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
sie sich über neue, innovative Techniken informieren können. Darüber hinaus müssten Kleinunternehmer
besser über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten und staatliche Förderung informiert werden. Das EP ruft
die Kommission und die Mitgliedstaaten schlussendlich dazu auf, durch Überregulierung keine weiteren
Hemmnisse für den Binnenmarkt zu schaffen. Bestehende und eventuell überflüssige Regelungen müssten
ebenfalls überprüft und gegebenenfalls beseitigt werden.
Link zum Papier des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-20150135+0+DOC+PDF+V0//DE
KOMMISSION PRÄSENTIERT AGENDA FÜR BESSERE RECHTSETZUNG
Die Kommission hat am 19.05.2015 ihre „Agenda für bessere Rechtsetzung“ vorgestellt. Das Reformpaket
soll Offenheit und Transparenz im EU-Entscheidungsprozess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften
verbessern und für eine ständige Überprüfung des geltenden EU-Rechts sorgen. Dazu sollen insbesondere
folgende Maßnahmen beitragen: 1. Mehr Transparenz und Offenheit von Entscheidungsprozessen durch
umfassende Konsultationen; 2. Ständige Überprüfung des geltenden Rechts im Rahmen des REFITProgramms; 3. Bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsprozess; 4. Eine neue
interinstitutionelle Vereinbarung der EU-Institutionen für den Gesetzgebungsprozess (siehe hierzu Beitrag aus
dem Bereich Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm
Better Regulation Agenda (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF
Faktsheet der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm
Better Regulation Website (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/index_en.htm
„Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm
KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN MINDESTLOHNGESETZ EIN
Die Kommission hat am 19.05.2015 bekannt gegeben, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet hat. Zwar
unterstützt die Kommission grundsätzlich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Sie
betrachtet allerdings die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen – also auch Transittransporte
– als unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs im
Binnenmarkt. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden ausländischer Spediteure, zum Beispiel aus
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Polen und den baltischen Staaten. Sie kritisieren die Regelung, wonach der Mindestlohn in Höhe von 8,50 €
auch von ausländischen Unternehmen an ausländische Lkw-Fahrer gezahlt werden muss, die Deutschland
nur durchqueren oder dort Fracht ausladen, als Wettbewerbsbeschränkung. Mit der Einleitung des
Vertragsverletzungsverfahrens folgte die Kommission im Wesentlichen dieser Argumentation. Die
Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung
eines lauteren Wettbewerbs angemessenere Maßnahmen ergriffen werden können, die den freien Warenund Dienstleistungsverkehr nicht beeinträchtigen (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5003_de.htm
Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0071:de:HTML
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 („Rom-I-Verordnung“):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:177:0006:0016:DE:PDF
Themenseite der Kommission zum Arbeitsprogramm 2015:
http://ec.europa.eu/priorities/work-programme/index_en.htm
EP LEGT STANDPUNKT ZUR VERORDNUNG ÜBER BENCHMARKS FÜR FINANZINSTRUMENTE FEST
(LIBOR, EURIBOR) FEST
Das EP-Plenum hat am 19.05.2015 seinen Standpunkt zum Verordnungsvorschlag der Kommission über
Benchmarks für den Anlageerfolg von Fonds (EB 15/13) festgelegt und einem Vorschlag für eine Verordnung
des EP über die Indizes zugestimmt, die als Benchmarks verwendet werden können. Ziel ist es, das
Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen nachdem sich herausgestellt hatte, dass die oft genutzten
Benchmarks für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte (LIBOR, EURIBOR) leicht manipuliert werden
können. Solche Manipulationen sollen durch die neuen Regelungen zukünftig verhindert werden. Da sich der
Rat bereits im Februar 2015 positioniert hatte (EB 04/15) können nun die Trilogverhandlungen beginnen.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150328STO38902/html/PlenardebatteVertrauen-in-die-Finanzm%C3%A4rkte-wiederherstellen
Angenommener Bericht des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-20150131+0+DOC+PDF+V0//DE
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
EUGH ENTSCHEIDET ÜBER ZUGANG ZU DOKUMENTEN IN WETTBEWERBSVERFAHREN
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12.05.2015 festgestellt, dass der Schriftwechsel zwischen der
Kommission
und
einer
nationalen
Wettbewerbsbehörde
im
Rahmen
eines
Verfahrens
wegen
Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln grundsätzlich nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist. Als
Begründung wird genannt, dass die Offenlegung dieser Unterlagen die geschäftlichen Interessen der
betroffenen Unternehmen und den Zweck von Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigen könnte.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150052de.pdf
RECHTSAUSSCHUSS LEGT EP-VERHANDLUNGSMANDAT ZUR AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE
FEST - AUCH AUSWEITUNG DER VORGABEN ZUR STEUERTRANSPARENZ ENTHALTEN
Am 07.05.2015 hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) seine Verhandlungsposition für den Vorschlag
der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen
Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung
zur Unternehmensführung (kurz: Aktionärsrechte-Richtlinie) festgelegt. Dabei fand auch der Antrag von
Abgeordneten der Grünen-Fraktion eine Mehrheit, die Vorgaben zur Steuertransparenz auszuweiten.
Demnach sollen Großkonzerne und Unternehmen im öffentlichen Interesse dazu verpflichtet werden, erzielte
Gewinne/Verluste, öffentliche Zuschüsse und gezahlte Steuern pro Land offenzulegen. Dies soll auch für
Gesellschaften mit über 500 Angestellten und einer Jahresbilanz von 86 Mio. € oder einem Nettoumsatz von
100 Mio. € gelten. 13 Abgeordnete stimmten dafür, 10 dagegen. Gegen die Ausweitung der Vorgaben zur
Steuertransparenz wandten sich vor allem Abgeordnete der EVP, EKR und ALDE. Zwar fand auch der Antrag
eine Mehrheit, dem Berichterstatter MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITA) das Mandat zum sofortigen
Beginn der Trilogverhandlungen zu erteilen. Jedoch haben die unterlegenen Fraktionen den Antrag gestellt,
dass das Juni-Plenum über die Erteilung des Trilogmandats entscheiden soll (siehe hierzu Beitrag des StMJ
in diesem EB).
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+IMPRESS+20150504IPR49621+0+DOC+PDF+V0//EN&language=DE
DIG IT AL E S UN D M ED IE N
AUSSPRACHE IM EP ZUM DIGITALEN BINNENMARKT
Am 19.05.2015 fand im Plenum eine Aussprache mit dem Kommissions-Vizepräsident für den digitalen
Binnenmarkt, Andrus Ansip statt. Ansip kündige – basierend auf die von der Kommission am 06.05.2015
vorgestellte Strategie zum digitalen Binnenmarkt (EB 09/15) – die Schaffung einer hochqualifizierten
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Infrastruktur an, die das Wachstumspotential der digitalen Wirtschaft abschöpfen solle. Die Regeln für OnlineGeschäfte sollten überall in der EU angenähert werden und Bürger und EU müssten digitale Dienstleistungen
grundsätzlich überall grenzüberschreitend nutzen können. Die Kommission werde dazu eine Reform der
Telekommunikationsregeln vorschlagen und Anreize für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen.
Außerdem gelte es in Ausbildung zu investieren. Ziel sei es, einerseits die Möglichkeiten der Verbraucher zu
stärken und andererseits den Unternehmen Zugang zu einem Markt mit 500 Mio. Verbrauchern zu eröffnen.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55485/html/Digitaler-BinnenmarktAussprache-mit-EU-Kommissar-Ansip
AU ß E NW I RT SC H AFT
HANDELSMINISTERRAT
BERÄT
ZU
ISDS
UND
TTIP,
DOHA-ENTWICKLUNGSAGENDA
UND
ÖSTLICHER PARTNERSCHAFT
Der Rat für auswärtige Angelegenheiten tagte am 07.05.2015 in Form der Handelsminister. Bei den
Diskussionen standen die Verhandlungen zu TTIP und die jüngsten Reformvorschläge der Kommission zu
den umstrittenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) im Rahmen von TTIP (EB 09/15) im Fokus. Dabei
zeigten sich die Minister überwiegend positiv gegenüber Reformbemühungen, betonten aber auch die ihnen
jeweils wichtigen Bedingungen. Für Deutschland begrüßte Staatssekretär Matthias Machnig aus dem BMWi
das Reformpapier, forderte aber, dass Punkte wie die Regulierungshoheit der Mitgliedstaaten und der Schutz
der öffentlichen Daseinsvorsorge noch stärker verankert werden müssten. Die Minister tauschten sich
ebenfalls über weitere Fortschritte im Rahmen der Doha-Runde und zum Arbeitsprogramm im Vorfeld zur
zehnten WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember 2015 aus, bei der es insbesondere um die
Knackpunkte Landwirtschaft, Marktzugang und Dienstleistungen gehen wird. Einige Mitgliedstaaten forderten
vor allem von den Schwellenländern größere Zugeständnisse in diesen Bereichen. Die Handelsminister trafen
sich außerdem mit ihren Ministerkollegen der östlichen Partnerschaftsländer (Armenien, Aserbaidschan,
Weißrussland, Georgien, Moldawien und Ukraine), um das anstehende Gipfeltreffen in Riga am
21./22.05.2015 vorzubereiten.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2015/05/Outcome-of-the-FAC-meeting-7-May_pdf/
KOMMISSION UND MEXIKO SPRECHEN SICH FÜR MODERNISIERTES FREIHANDELSABKOMMEN
AUS
Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische Wirtschaftsminister Ildefonso
Guajardo Villarreal haben am 11.05.2015 verkündet, dass sie das fast 15 Jahre alte gemeinsame
Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von CETA und TTIP überarbeiten wollen. Die Verhandlungen sollen
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
möglichst noch in diesem Jahr beginnen, wofür Malmström die Mitgliedstaaten um ein entsprechendes
Mandat bitten wird. Dabei sollen vor allem gemeinsame Vereinbarungen in den Bereichen Industriegüter,
Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen zu einem Abbau von Handelshindernissen führen. Auch
ein Kapitel zum Investorenschutz soll neu in das Abkommen aufgenommen werden. Die offizielle
Vereinbarung zur Aufnahme der Verhandlungen soll am 12.06.2015 beim EU-Mexiko-Gipfel getroffen werden.
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1305
EP BEHANDELT VERORDNUNG ÜBER FREIWILLIGE SELBSTZERTIFIZIERUNG FÜR IMPORTEURE
VON MINERALIEN AUS KONFLIKTREGIONEN
Das EP-Plenum hat am 19.05.2015 den Vorschlag der Kommission vom März 2014 (EB 05/14) über eine
Verordnung zur freiwilligen Selbstzertifizierung für Importeure von Mineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram und
Gold aus Konfliktregionen behandelt. Diese Mineralien werden in Europa oft in High-Tech-Geräten und ihren
Bestandteilen verarbeitet, stammen aber häufig aus Regionen, in denen der Abbau und Handel zur
Finanzierung von Konfliktparteien und Gewaltakteuren dient. Abgeordnete aller Fraktionen waren sich einig,
dass die Verbindung zwischen Erzförderung und Finanzierung von Konflikten unterbrochen werden müsse.
Wie dies zu erreichen sei wurde kontrovers diskutiert. Kommissarin Malmström und mehrere Abgeordnete der
EVP und EKR Fraktionen sprachen sich für das vorgeschlagene Selbstzertifizierungssystem für europäische
Raffinerien, Hütten und Importeure aus um unter anderem die Kostenbelastung für betroffene Unternehmen
gering zu halten. Zu strenge und bürokratisch aufwendige Vorgaben könnten außerdem zum Abbau von
Geschäftsbeziehungen zu konfliktgeschüttelten Ländern führen, womit der örtlichen Wirtschaft und
Bevölkerung nicht geholfen wäre. Wortführende Abgeordnete vor allem der S&D- sowie weiterer linker und
grüner EP-Fraktionen kritisierten hingegen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie nicht zum
gewünschten Ziel führen werde und forderten stattdessen ein verpflichtendes System. Abgeordnete
verschiedener Fraktionen begrüßten auch die Unterstützung von KMUs, um diese zu befähigen, den
notwendigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Der Vorschlag wurde dem Plenum am 20.05.2015 mit zahlreichen Änderungsanträgen zur Abstimmung
vorgelegt. Auf Antrag des INTA-Ausschussvorsitzenden Lange wurde die Endabstimmung vertagt und der
Vorschlag an den Ausschuss zurückverweisen mit dem Ziel der Aufnahme von Trilog-Verhandlungen mit Rat
und Kommission. Der Antrag auf Vertagung wurde mit knapper Mehrheit angenommen. Der Rat hat sich noch
nicht zu dem Dossier positioniert.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56417/html/Gold-gegen-GeldFairer-Handel-mit-Konfliktmineralien
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Angenommener Bericht des EP in erster Lesung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-20150141+0+DOC+XML+V0//DE
T ECH NO LO G I E UN D I NNO V AT I O N
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT INNOVATIONSANZEIGER 2015
Die Kommission hat am 07.05.2015 ihren Innovationsanzeiger 2015 veröffentlicht. Anhand von 25 Indikatoren
wurden die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen Forschung und Innovation festgestellt.
Demnach bleibt die EU in diesen Bereichen weiter stabil, jedoch ist ein Rückgang an innovativen Firmen (vor
allem KMU), Patentanmeldungen sowie Exporten von High-Tech-Produkten festzustellen. Mit Hinblick darauf
forderte der für Forschung und Innovation zuständige Kommissar Carlos Moedas verstärkte Investitionen in
diesen Bereichen. Im internationalen Vergleich konnte die EU die Lücke zu den USA und Japan verkleinern,
der Abstand von Südkorea hat sich jedoch noch weiter vergrößert. China schließt weiterhin zur EU auf,
während der Abstand zu Brasilien, Indien und Russland gehalten oder vergrößert werden konnte. Unter
Einbeziehung europäischer Länder außerhalb der EU konnte die Schweiz ihre Position als Innovationsführer
in Europa verteidigen.
Pressemitteilung der Kommission mit Links zu weiterführenden Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4927_de.htm
EN E RG IE
KOMMISSION WILL MÖGLICHE VORSCHLÄGE FÜR ENERGIEUNION AUSARBEITEN
Der für die Energieunion zuständige Kommissar Maroš Šefčovič präsentierte am 18.05.2015 die weiteren
Pläne zur Verwirklichung der Energieunion. Da die Umsetzung nicht alleine von Brüssel ausgehen solle und
könne, befindet sich Šefčovič aktuell auf einer Tour durch die Mitgliedstaaten, um den Staats- und
Regierungschefs, Vertretern der Industrie und anderen Stakeholdern die Vorteile einer engeren
Zusammenarbeit in Energiefragen aufzuzeigen.
Pressemitteilung zur Tour für die Energieunion (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/sefcovic/announcements/vice-president-sefcovic-announceslaunch-energy-union-tour_en
SO N ST IG E S
EUG WEIST KLAGEN WEGEN SUBVENTIONIERTER ÜBERNAHME VON AUSTRIAN AIRLINES AB
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 13.05.2015 die Klage der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt
GmbH gegen die Kommission wegen der Genehmigung der Übernahme von Austrian Airlines durch
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Lufthansa (Rechtssache T-511/09) sowie die Klage gegen die Kommission wegen der Genehmigung von
durch die Republik Österreich gewährten Umstrukturierungsbeihilfen (Rechtssache T-162/10) abgewiesen.
Das Gericht sah in beiden Fällen die Entscheidungen der Kommission als rechtmäßig an. Die vom neuen
Eigentümer im Zuge der Übernahme gegebenen Zusagen, die den Markteintritt konkurrierender Anbieter auf
relevanten Verbindungen erleichtern sollten, seien ausreichend gewesen. Die gewährte staatliche Beihilfe
habe dem Zweck der Wiederherstellung einer langfristigen Überlebensfähigkeit des Unternehmens gedient
(siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150054de.pdf
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-162/10:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164264&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l
st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-511/09:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164268&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l
st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279
EINIGUNG IM TRILOG ZUR REFORM DES EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEMS
Vertreter des EP, des Rates und der Kommission haben sich in den Trilogverhandlungen auf die Einführung
der EU-Marktstabilitätsreserve zum 01.01.2019 geeinigt. Der Kompromiss sieht weiter vor, dass die 900 Mio.
CO2-Zertifikate, die zur Stabilisierung des Preises bereits vorübergehend vom Markt genommen wurden (das
so genannte „Backloading“), direkt in die neue Reserve überführt werden sollen. Zertifikate, die bis zum Ende
der bis 2020 laufenden aktuellen Handelsperiode nicht zugeteilt wurden, sollen ebenfalls in die Reserve
überführt werden. Die Kommission soll im Rahmen des geplanten ETS-Reviews prüfen wie diese
ungenutzten Zertifikate für Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt werden können. Der Kompromiss
enthält darüber hinaus einen Schutz für energieintensive Industriebetriebe. (Unternehmen, die auf dem
neuesten Stand der Technik sind, sollen kostenlose Zertifikate erhalten um vor einer Abwanderung in Ausland
geschützt zu werden) sowie eine zusätzliche Entlastung für ärmere Mitgliedstaaten, deren zusätzliche
Versteigerungsmengen aus der Umverteilung sollen bei den Beiträgen zur Marktstabilitätsreserve nicht
berücksichtigt werden. Der Kompromiss braucht jetzt noch die Zustimmung des Parlamentsplenums und der
Mitgliedstaaten (Quelle: Beitrag des StMUV in diesem EB).
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150504IPR49654/html/ETS-market-stabilityreserve-MEPs-strike-deal-with-Council
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT NEUE DATEN ZUM EMISSIONSHANDEL 2014
Am 18.05.2015 hat die Kommission neue Daten zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) und
den Treibhausgasemissionen in der EU veröffentlicht. Nach dem Unionsregister sind innerhalb der EU die
Treibhausgasemissionen im Energiesektor und in der produzierenden Wirtschaft im vergangenen Jahr um
4,5 % gegenüber 2013 auf 1,8 Mrd. Tonnen zurückgegangen. Aus Sicht der Kommission belegen diese
Zahlen nicht nur, dass der Emissionshandel die Treibhausgasemissionen kosteneffektiv drosselt, sondern
dass 2014 auch eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und CO 2-Ausstoß stattgefunden hat. Im
Luftfahrtsektor stieg dagegen der Ausstoß an CO 2 deutlich an und lag 2014 mit rund 54,9 Mio. Tonnen CO 2
rund 2,8 % über den Treibhausgasemissionen im Vorjahr. Das EU-EHS umfasst über 11.000 Kraftwerke und
Fertigungsanlagen in 28 Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Liechtenstein, sowie die Emissionen aller
Luftfahrtunternehmen, die Flüge zwischen europäischen Flughäfen durchführen. Die Einhaltungsrate
bezüglich der EU-EHS-Bestimmungen ist hoch, über 99 % der Fluggesellschaften und Unternehmen, die für
2014 Emissionen gemeldet haben, haben sich an die Vorgaben der EU gehalten und die nötige Anzahl der
Berechtigungen fristgerecht bis zum 30.04.2015 gemeldet (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4987_de.htm
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
WESENTLICHE ERGEBNISSE DES AGRARRATS VOM 11.05.2015
Am 11.05.2015 fand in Brüssel der eintägige Rat der Agrarminister unter Leitung des lettischen
Ratsvorsitzenden Jānis Dūklavs statt. Die Kommission war durch den Agrarkommissar Phil Hogan vertreten,
die deutsche Delegation leitete Bundesminister Christian Schmidt.
Folgende Punkte umfasste die Tagesordnung:

Beschluss einer allgemeinen Ausrichtung des Rates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und
Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. XXX/XX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtlichen
Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

Annahme der Schlussfolgerungen des Rates zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Information der slowenischen Delegation zur Initiative, den 20.05. als Weltbienentag zu erklären
40
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Link zur Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2015/05/11/
EU-AGRARKOMMISSAR HOGAN KÜNDIGT ERSTE SCHRITTE ZUR VEREINFACHUNG DER GAP AN
In der Sitzung des Agrarrates am 11.05.2015 in Brüssel hat der EU Kommissar für Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung Phil Hogan erste konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung der Gemeinsamen
Europäischen Agrarpolitik vorgestellt. Diese fokussieren sich in erster Linie auf Probleme, die aus der
Umsetzung des Greening im Bereich der Direktzahlungen resultieren.
Link zur Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/204_en.htm
EP STIMMT ÄNDERUNG DER VERORDNUNG DES ELER ZU
Das EP hat am 20.05.2015 eine Verordnung der Kommission zur Änderung des Anhangs I der Verordnung
(EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
angenommen. Zuvor war bereits vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung empfohlen
worden, nicht gegen den Antrag der Kommission zu stimmen. In erster Linie wird durch diese Änderung
sichergestellt, dass im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch genommene Mittel auf die folgenden
Haushaltsjahre übertragen werden können.
Empfehlung des AGRI:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+B8-20150439+0+DOC+XML+V0//DE
COPA-COGECA FORDERT WEITERE MASSNAHMEN ZUR STABILISIERUNG DES EUROPÄISCHEN
MILCHMARKTES
Der Zusammenschluss der europäischen Bauernverbände und ländlichen Genossenschaften COPACOGECA hat bei einem Treffen mit der Kommission am 12.05.2015 eindringlich vor der kritischen Lage am
EU-Milchmarkt gewarnt. Derzeit liegen europaweit die Erzeugerpreise unter den Produktionskosten. Eine
kostendeckende Milcherzeugung ist laut COPA-COGECA aktuell nicht möglich, was kurzfristig zu teilweise
erheblichen Liquiditätsproblemen bei den europäischen Milchviehhaltern führt. Aus diesem Grund fordert
COPA-COGECA, dass die EU die bestehenden Maßnahmen zur Stabilisierung des Milchmarktes (öffentliche
Intervention und private Lagerhaltung) wirksamer ausgestaltet und zielgerecht einsetzt.
Pressemeldung von COPA-COGECA:
www.copa-cogeca.be/Download.ashx?ID=1371520&fmt=pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
EUROPAPARLAMENTARIER STIMMEN FÜR BEIBEHALTUNG DER EINFUHRREGELUNGEN VON
ETHYLALKOHOL
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat in seiner Sitzung vom 05.05.2015 dafür
gestimmt, die bestehenden Regelungen zur Einfuhr von Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Quellen
beizubehalten. Den daraus hervorgegangenen Entschließungsantrag bestätigte das Plenum des EP am
20.05.2015. Damit stimmte das EP gegen einen Vorschlag der Kommission, die Einfuhrlizenzen für
Ethylalkohol von außerhalb der EU im Zuge der Vereinfachung der GAP abzuschaffen.
Entschließungsantrag:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bMOTION%2bB82015-0440%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT MITTEILUNG ZUR BESSEREN RECHTSETZUNG
Am 19.05.2015 stellte Vizekommissionspräsident Timmermans seine Agenda für bessere Rechtsetzung vor
und löst damit eine der Prioritäten von Kommissionspräsident Juncker ein, der zum Amtsantritt der
Kommission 2014 angekündigt hatte, die EU so zu reformieren, dass diese „in großen Fragen Größe und
Ehrgeiz zeigt und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszeichnet." Bessere
Rechtsetzung ist laut Vizepräsident Timmermans nötig, damit die Regulierung effizient und zielgerichtet
erfolgen kann und das Vertrauen der Bürger, Unternehmen und insbesondere der KMUs in die EU erhöht.
Die Kommission will ihren Teil der „Better Regulation Agenda" umgehend umsetzen. Bis Ende des Jahres
2015 sollen die entsprechenden Gremien besetzt und die Onlineplattformen operationell sein. Die
Kommission hofft, interinstitutionelle Abkommen mit Rat und EP noch bis Ende 2015 abschließen zu können.
Die Agenda für Bessere Rechtsetzung sieht folgende Hauptmaßnahmen vor:

Die Konsultation von Stakeholdern wird auf die Erstellung von Roadmaps und Folgenabschätzungen
sowie auf sekundäre Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) ausgeweitet.

Die Konsultationsperioden werden verlängert. Bei der Erstellung von Gesetzesinitiativen sowie bei
der Evaluierung bestehender Gesetzgebung haben Stakeholder zwölf Wochen Zeit, sich
einzubringen. Nach der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags durch die Kommission haben
Stakeholder und Bürger acht Wochen lang die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Parallel zur
Konsultation der Mitgliedstaaten können sich Stakeholder künftig vier Wochen lang zu Entwürfen von
delegierten Rechtsakten zu Wort zu melden. Für die Konsultation von Sozialpartnern sollen
Sonderbedingungen gelten.

Die Folgenabschätzung wird ausgeweitet und soll unabhängiger werden. Die Folgen für die
Gesellschaft, Umwelt und die Wirtschaft sollen dabei gleichberechtigt nebeneinander stehen. Bei
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Gesetzesinitiativen soll systematisch geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen für KMUs möglich
sind.

Das bisher bestehende „Impact Assessment Board" (IAB) wird durch das sogenannte „Regulatory
Scrutiny Board" (RSB) ersetzt. Das RSB wird aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern
bestehen, die Vollzeit für das RSB arbeiten. Drei dieser Mitglieder sollen von außerhalb der EUInstitutionen stammen und auf Basis ihrer „professionellen Expertise" ausgewählt werden. Um die
Unabhängigkeit des Gremiums zu gewährleisten, ist der Vorsitzende - der den Rang eines
Generaldirektors tragen wird - keiner GD zugordnet. Auch künftig muss das RSB die durchgeführte
Folgenabschätzung validieren, bevor eine Gesetzesinitiative von der Kommission weiterverfolgt
werden kann.

Durch die Schaffung einer neuen Online-Plattform („Lighten the Load – Have Your Say"), haben
künftig alle Stakeholder die Möglichkeit, sich „zu jeder Zeit zu jedem Aspekt einer Gesetzgebung" zu
Wort zu melden und konkrete Änderungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtsakte zu machen.
Die Kommission verpflichtet sich, diese Vorschläge weiterzuverfolgen. Künftig will die Kommission
zudem systematisch „Überprüfungs- und Evaluierungsklauseln" in Rechtsakte einbauen.

Das Instrument zur Evaluierung bestehender Gesetzgebung hinsichtlich deren Effektivität und
Effizienz (REFIT) wird gestärkt und stärker darauf ausgerichtet, die Hauptursachen mangelnder
Effizienz und unnötigen Verwaltungsaufwands zu ermitteln. Im Rahmen von REFIT müssen künftig
die Kosten und Nutzen einer REFIT-Maßnahme quantifiziert werden. Die Kommission will bis Ende
des Jahres eine „Refit-Plattform" unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Timmermans schaffen, die
konkrete Vorschläge zur Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungsaufwands ausarbeiten
soll. Die Plattform wird aus Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses
der Regionen, der Mitgliedstaaten sowie aus Vertretern der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und
dem Unternehmertum bestehen.
Die Kommission setzt sich zudem für den Abschluss eines neuen interinstitutionellen Abkommens bis Ende
2015 ein, in dem Kommission, Rat und EP sich auf gemeinsame Standards im Bereich der besseren
Rechtsetzung verständigen. Die Kommission regt in diesem Zusammenhang an, alle substantiellen
Änderungsanträge aus EP und Rat, die den Kommissionsvorschlag signifikant abändern, einer
systematischen Folgenabschätzung zu unterziehen. Auch sollen die Trilog-Verhandlungen transparenter
werden. Mitgliedstaaten sollen sich zudem verpflichten, bei der Umsetzung von Vorschriften keinen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Politische
Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm
Better Regulation Agenda:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Factsheet der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm
Better Regulation Website (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/index_en.htm
„Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUM ZUSTAND DER NATUR IN DER EU
Die Kommission hat einen Bericht zum Zustand der Natur in der EU veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen,
dass sich zwar die Mehrzahl der wildlebenden Vogelarten (52 %) in einem sicheren Erhaltungszustand
befindet und sich die Situation einiger Arten und Lebensräume verbessert hat, aber dennoch 17 % der
wildlebenden Vogelarten nach wie vor gefährdet und weitere 15 % potenziell gefährdet, abnehmend oder
dezimiert sind. Dies betrifft auch früher weit verbreitete Ackerlandvögel wie die Feldlerche oder die
Uferschnepfe. Fast ein Viertel der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befinden
sich in einem günstigen Zustand. Mehr als die Hälfte dieser Arten (rund 60 %) weist jedoch einen ungünstigen
Zustand auf, rund 42 % davon einen ungünstigen bis unzureichenden und 18 % einen ungünstigen bis
schlechten Zustand. Besonders besorgniserregend ist der Zustand der Lebensräume im Grünland, in
Feuchtgebieten und Dünen. Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen sind insgesamt
schlechter als bei den Arten, da sich die Lebensräume überwiegend in einem ungünstigen Zustand befinden,
47 % der Lebensräume werden als ungünstig bis unzureichend und 30 % als ungünstig bis schlecht bewertet.
Nur 16 % der Lebensraumbewertungen sind günstig. Die größte Gefährdung geht dabei von bestimmten
landwirtschaftlichen Praktiken wie zum Beispiel Überweidung, Aufgabe von Weidewirtschaftssystemen,
Düngung und Pestiziden aus. Aber auch andere vom Menschen herbeigeführte Veränderungen der
natürlichen Bedingungen, vor allem die Änderung der hydrologischen Bedingungen sind dafür ursächlich. Der
Bericht zeigt aber auch, dass sich durch gezielte Erhaltungsmaßnahmen durchaus Erfolge erzielen lassen. So
hat sich die Zahl der Bartgeier und der Weißkopfruderenten erheblich verbessert. Beide Arten sind
Gegenstand von Aktionsplänen zur Arterhaltung, die durch Mittel des LIFE-Fonds der EU gefördert wurden.
Als wertvoller Beitrag zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen wird auch das EU-Netzwerk von
Schutzgebieten „Natura 2000" eingestuft(s.. hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Link zum Bericht der Kommission (engl.):
http://ec.europa.eu/environment/nature/pdf/SoN%20report_final.pdf
Link zum technischen Bericht der EUA
http://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT INNOVATIONSANZEIGER 2015
Die Kommission hat am 07.05.2015 ihren Innovationsanzeiger 2015 veröffentlicht. Anhand von 25 Indikatoren
wurden die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen Forschung und Innovation festgestellt.
Demnach bleibt die EU in diesen Bereichen weiter stabil, jedoch ist ein Rückgang an innovativen Firmen (vor
allem KMU), Patentanmeldungen sowie Exporten von High-Tech-Produkten festzustellen. Mit Hinblick darauf
forderte der für Forschung und Innovation zuständige Kommissar Carlos Moedas verstärkte Investitionen in
diesen Bereichen. Im internationalen Vergleich konnte die EU die Lücke zu den USA und Japan verkleinern,
der Abstand von Südkorea hat sich jedoch noch weiter vergrößert. China schließt weiterhin zur EU auf,
während der Abstand zu Brasilien, Indien und Russland gehalten oder vergrößert werden konnte. Unter
Einbeziehung europäischer Länder außerhalb der EU konnte die Schweiz ihre Position als Innovationsführer
in Europa verteidigen (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission mit Links zu weiterführenden Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4927_de.htm
KOMMISSION UND MEXIKO SPRECHEN SICH FÜR MODERNISIERTES FREIHANDELSABKOMMEN
AUS
Die
EU-Handelskommissarin
Cecilia
Malmström
und
der
mexikanische
Wirtschaftsminister
Ildefonso Guajardo Villarreal haben am 11.05.2015 verkündet, dass sie das fast 15 Jahre alte gemeinsame
Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von CETA und TTIP überarbeiten wollen. Die Verhandlungen sollen
möglichst noch in diesem Jahr beginnen, wofür Malmström die Mitgliedstaaten um ein entsprechendes
Mandat bitten wird. Dabei sollen vor allem gemeinsame Vereinbarungen in den Bereichen Industriegüter,
Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen zu einem Abbau von Handelshindernissen führen. Auch
ein Kapitel zum Investorenschutz soll neu in das Abkommen aufgenommen werden. Die offizielle
Vereinbarung zur Aufnahme der Verhandlungen soll am 12.06.2015 beim EU-Mexiko-Gipfel getroffen werden
(Quelle: Beitrag des StMWI in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1305
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION
KOMMISSION STELLT EUROPÄISCHE AGENDA FÜR MIGRATION VOR
Am 13.05.2015 stellte die Kommission ihre Mitteilung „Eine Europäische Agenda für Migration" vor, die sie
bereits in ihrem Arbeitsprogramm für dieses Jahr angekündigt und infolge der letzten Flüchtlingstragödie im
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Mittelmeer im April vorgezogen hatte. Diese Agenda unterscheidet zwischen sofortigen Maßnahmen und
längerfristigen vier Säulen der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Als eine der sofortigen Maßnahmen
hat die Kommission ein Quotensystem zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU vorgeschlagen. Sie
kündigte diesbezüglich einen Vorschlag zur erstmaligen Auslösung der Notfallklausel des Art. 78 Abs. 3
AEUV bis Ende Mai an, um zeitlich befristet Personen, die eindeutig internationalen Schutz in der EU
benötigen, entsprechend dem im Anhang der Mitteilung festgelegten Verteilungsschlüssel zu verteilen. Als
Verteilungskriterien vorgesehen sind die Bevölkerungsgröße (40 %), das BIP (40 %), aufgenommene
Asylsuchende pro 1 Mio. Einwohner in den Jahren 2010-2014 (10 %) und die Arbeitslosenquote (10 %).
Daneben werde die Kommission einen Vorschlag vorlegen für ein dauerhaftes verpflichtendes und
automatisch ausgelöstes Verteilungssystems bis zum Ende des Jahres für Fälle, wenn sich ein
Massenzustrom abzeichnet. Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark wären von diesen Vorschlägen
wegen der geltenden EU-Verträge nicht automatisch erfasst. Eine der vier Säulen der künftigen europäischen
Asyl- und Migrationspolitik im Sinne der Agenda besteht aus legalen Zuwanderungsmöglichkeiten in die EU,
die aus Sicht der Kommission Teil der Lösung der irregulären Migration und auch mit Blick auf die
demographische Entwicklung in der EU eine Notwendigkeit sind (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem
EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.htm
Mitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf
Anhang der Mitteilung:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_annex_en.pdf
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN 2015
Die Kommission veröffentlichte am 13.05.2015 ihre ersten länderspezifischen Empfehlungen an die
Mitgliedstaaten unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Rahmen des jährlichen Europäischen
Semesters. Die Empfehlungen für Deutschland betreffen im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik das
Renteneintrittsalter,
die
Lohnnebenkosten
und
Minijobs
und
sind
alle
Wiederholungen
der
Vorjahresempfehlungen. Daneben wird Deutschland vor allem eine Erhöhung von Investitionen in
Infrastruktur, Bildung und Forschung, eine Verbesserung der Effizienz des Steuersystems und eine
Ankurbelung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor geraten. Insgesamt sind die Empfehlungen an alle
Mitgliedstaaten in diesem Jahr entsprechend der Bemühungen der Kommission um eine Straffung des
Europäischen Semesters auf prioritäre Bereiche reduziert (siehe hierzu Beitrag des StMFLH in diesem EB).
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.pdf
Empfehlungen für Deutschland:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf
Länderbericht Deutschland:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_germany_de.pdf
Weitergehende Informationen:
http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_en.htm
KOMMISSION LEGT NEUE REFIT-MITTEILUNG VOR
Die Kommission legte am 19.05.2015 die Mitteilung zu einer Agenda für bessere Rechtsetzung vor. Mit dieser
ersten Mitteilung samt begleitenden Dokumenten zum Thema REFIT unter dem ersten Vizepräsident
Frans Timmermans soll das verstärkte Engagement der Kommission für die Anwendung der Grundsätze zur
besseren Rechtsetzung in der täglichen Arbeit belegt werden. Die Kommission will mehr Offenheit und
Transparenz im EU-Gesetzgebungsverfahren schaffen, die Qualität von neuen Rechtsvorschriften durch
bessere
Folgenabschätzungen
verbessern
und
eine
ständige
Überprüfung
geltenden
EU-Rechts
sicherstellen. Unter den im Begleitdokument „State of Play and Outlook" unter REFIT-Gesichtspunkten
erläuterten Gesetzgebungsvorschlägen, Evaluierungen und Rücknahmen befinden sich auch eine Reihe
beschäftigungs- und sozialpolitischer Legislativakte (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Europapolitische
Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm
Mitteilung der Kommission und weitere Dokumente:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/key_docs_en.htm
JUGENDMINISTERRAT
Bei ihrem Treffen am 18.05.2015 verabschiedeten die Jugendministerinnen und -minister der EUMitgliedstaaten
Ratsschlussfolgerungen
zur
Verstärkung
der
bereichsübergreifenden
politischen
Zusammenarbeit, um die soziökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen. Außerdem
nahmen sie Ratsschlussfolgerungen zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen
Zusammenhalts an. Die Orientierungsaussprache dieser Ratstagung drehte sich um die Befähigung junger
Menschen zur politischen Beteiligung am demokratischen Leben in Europa. Belgien stellte darüber hinaus die
Erklärung des zweiten europäischen Kongresses zur Jugendarbeit im Rahmen des belgischen Vorsitzes beim
Ministerkomitee des Europarates vor.
Wesentliche Ergebnisse der Ratstagung:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eycs/2015/05/18-19/
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Ratsschlussfolgerungen zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die
soziökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7863-2015-INIT/de/pdf
Ratsschlussfolgerungen zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen
Zusammenhalts:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8407-2015-INIT/de/pdf
Grundlage der Orientierungsaussprache:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8095-2015-INIT/de/pdf
Erklärung des zweiten Kongresses zur Jugendarbeit:
http://www.eywc2015.eu/the-declaration
AUSSPRACHE IM PLENUM DES EP ZUR MIGRATIONSAGENDA
Nach Vorstellung der „Europäischen Migrationsagenda“ am 13.04.2015 durch die Kommission (siehe weiterer
Beitrag in diesem EB) fand am 21.05.2015 eine erste Aussprache im Plenum des Parlaments zur
Migrationsagenda statt. Vertreter beinahe aller Fraktionen begrüßten den Vorschlag der Kommission,
Flüchtlinge nach einem Quotensystem innerhalb der EU umzuverteilen, und äußerten teils deutliche Kritik an
abwehrenden Reaktionen
aus
verschiedenen Mitgliedstaaten. Der
Vorsitzende der
EVP-Fraktion,
MdEP Manfred Weber (CSU), kritisierte die „kleinkrämerische“ Haltung dieser Regierungen und forderte die
Kommission auf, die Arbeit an ihren Vorschlägen für einen Solidaritätsmechanismus fortzuführen. Auch der
Fraktionschef der Fraktion der Liberalen (ALDE), Guy Verhofstadt, kritisierte die Ablehnung der von der
Kommission vorgeschlagenen Quotenregelung durch mehrere Mitgliedstaaten. Der Vorsitzende der
zweitgrößten Fraktion im EP, Gianni Pittella sagte, dass Europa mit den von der Kommission
vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen könne, dass es handlungsfähig sei. Er forderte jedoch, SchleuserNetzwerke ohne Militäraktionen und Gewalt zu zerstören. Dieser Forderung schloss sich auch die Fraktion
der Grünen im EP an. Kritik an einer quotierten Umverteilung übte v.a. die von der britischen Conservative
Party dominierte Fraktion EKR.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56415/html/Plenum-diskutiertMigrationsstrategie-der-Kommission
Mitteilung COM(2015) 240 final „Die Europäische Agenda für Migration“:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf
Fragen und Antworten zur Europäischen Migrationsagenda:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN MINDESTLOHNGESETZ EIN
Die Kommission hat am 19.05.2015 bekannt gegeben, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet hat. Zwar
unterstützt die Kommission grundsätzlich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Sie
betrachtet allerdings die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen – also auch Transittransporte
– als unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs im
Binnenmarkt. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden ausländischer Spediteure, z.B. aus Polen und
den baltischen Staaten. Sie kritisieren die Regelung, wonach der Mindestlohn in Höhe von 8,50 € auch von
ausländischen Unternehmen an ausländische Lkw-Fahrer gezahlt werden muss, die Deutschland nur
durchqueren oder dort Fracht ausladen, als Wettbewerbsbeschränkung. Mit der Einleitung des
Vertragsverletzungsverfahrens folgte die Kommission im Wesentlichen dieser Argumentation. Die
Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung
eines lauteren Wettbewerbs angemessenere Maßnahmen ergriffen werden können, die den freien Warenund Dienstleistungsverkehr nicht beeinträchtigen (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5003_de.htm
ASTV BESTÄTIGT TRILOGEINIGUNG ZUM RICHTLINIENVORSCHLAG ZUR VERBESSERUNG DER
ARBEITNEHMERRECHTE VON SEELEUTEN
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigte am 13.05.2015 die am 06.05.2015 in informellen
Trilogverhandlungen mit dem EP gefundene Einigung zum Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der
Arbeitnehmerrechte von Seeleuten. Die Kommission hatte die Richtlinie zur Änderung der Richtlinien
2008/94/EG, 2009/38/EG, 2012/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/ EG in Bezug auf Seeleute am 18.11.2013
vorgelegt. Mit der neuen Richtlinie soll der Geltungsbereich dieser fünf arbeitsrechtlichen Richtlinien auf
Seeleute ausgedehnt und damit Seeleuten dieselben Informations- und Beteiligungsrechte eingeräumt
werden wie Arbeitnehmern an Land unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Besonderheiten des maritimen
Sektors. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EP wird die Trilogeinigung
voraussichtlich am 28.05.2015 bestätigen. Die Plenarabstimmung im EP ist für Juli vorgesehen.
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/13-seafarers-labour-rights/
ERNEUTES EUGH-URTEIL ZUM BEGRIFF DER MASSENENTLASSUNG
Der EuGH befasste sich im Urteil in der Rechtssache C-392/13 vom 13.05.2015 erneut mit dem Begriff der
Massenentlassung im Sinne der RL 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
49
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
über
Massenentlassungen.
Diese
Richtlinie
sieht
bei
Massenentlassungen
Informations-
und
Konsultationspflichten des Arbeitgebers vor. Im spanischen Ausgangsfall fragte das vorlegende Gericht unter
anderem, ob die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehe, die für eine Massenentlassung allein
das Unternehmen als Referenzeinheit vorsehe. Massenentlassungen sind in Art. 1 Abs. 1a) der Richtlinie
definiert, ohne den dort verwendeten Begriff des Betriebes näher zu bestimmen. Der EuGH wiederholte unter
Verweis auf seine vorangegangene Rechtsprechung, dass es bei Unternehmen, die aus mehreren Betrieben
bestehen, auf die Einheit ankomme, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer
Aufgaben angehören. „Betrieb" sei von „Unternehmen" zu unterscheiden und als Einheit durch eine gewisse
Dauerhaftigkeit und Stabilität gekennzeichnet, zur Erledigung einer oder mehrerer bestimmter Aufgaben
bestimmt und verfüge über eine Gesamtheit von Arbeitnehmern sowie über technische Mittel und eine
organisatorische Struktur zur Erfüllung dieser Aufgaben. Dementsprechend stehe die Richtlinie einer
nationalen Regelung, die nur das Unternehmen als Referenzeinheit vorsieht, entgegen, wenn dies dazu führt,
dass das in der Richtlinie vorgesehene Informations- und Konsultationsverfahren vereitelt werde, während die
Entlassung als Massenentlassung anzusehen wäre, wenn der Betrieb als Referenzeinheit herangezogen
würde. Im vorliegenden ergebe sich allerdings aus den Akten, dass sowohl der im spanischen Recht
vorgesehene Schwellenwert, als auch die für die Anwendbarkeit der Richtlinie erforderlichen Schwellenwerte
nicht erreicht seien, so dass die Richtlinie nicht anwendbar sei.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150055de.pdf
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Massenentlassung&docid=164259&pageIndex=0&do
clang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=278509#ctx1
EUROPÄISCHER JUGENDKARLSPREIS 2015 GEHT AN TWITTER-PROJEKT AUS LUXEMBURG
Am 12.05.2015 wurde in Aachen der Europäische Jugendkarlspreis verliehen. Der Präsident des EUParlaments, Martin Schulz, überreichte den ersten Preis an das Twitter-Projekt @RealTimeWW1. Es ist ein
Projekt des Masterstudiengangs für Europäische Zeitgeschichte der Universität Luxemburg. Unter dem
Slogan „World War One goes Twitter" stellen die Studenten seit Anfang 2014 (und bis 2018) jeden Tag
Zeitungsschnipsel, „Kuriositäten" oder schlicht Alltagsereignisse aus der Zeit des Ersten Weltkrieges auf die
Twitter-Seite. Den zweiten Preis erhielt das französische Projekt „Fronterras – European (border)line", das
von vier jungen Europäern und ihren Erfahrungen über das Leben an der Außengrenze der EU erzählt. Den
dritten Preis teilen sich das österreichische Projekt „Social Soccer Club", ein internationales Fußballturnier für
Jugend- und Sozialeinrichtungen aus ganz Europa, das zyprische Projekt „Entrepreneurship", ein
Jugendaustauschprojekt mit Diskussionen zum Thema Arbeitslosigkeit und Unternehmertum, und das
spanische Projekt für „Infoactualidad", eine Online-Zeitung von 140 Journalismus-Studenten der Universität
Madrid als Reporter.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150511STO54546/html/Twitter-Projekt-zumersten-Weltkrieg-gewinnt-Europ%C3%A4ischen-Jugendkarlspreis
Europäischer Jugendkarlspreis:
http://www.charlemagneyouthprize.eu
http://www.karlspreis.de/de/jugendkarlspreis/gewinner-2015
http://www.karlspreis.de/de/jugendkarlspreis/informationen
Gewinner 2015:
https://twitter.com/RealTimeWW1
EU VERZEICHNET ANSTIEG DER ERWERBSTÄTIGENQUOTE IM JAHR 2014 AUF 69,2 %
Laut Pressemitteilung von Eurostat vom 07.05.2015 verzeichnete die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung
im Alter zwischen 20 und 64 Jahren in der EU28 im vergangenen Jahr zum ersten Mal seit Beginn der
Finanzkrise einen Anstieg, erreichte allerdings mit einem Wert von 69,2 % nicht den eigenen Höchststand von
70,3 % aus dem Jahr 2008. Die Erwerbstätigenquote bei den Männern nahm im Vergleich zum Vorjahr zu,
konnte mit einem Niveau von 75 % jedoch ebenso wenig den Wert aus dem Jahr 2008 erreichen. Im
Gegensatz dazu übertraf die Erwerbstätigenquote der Frauen, dank einer kontinuierlichen Zunahme seit
2010, mit 63,5 % den bisherigen Spitzenwert aus dem Jahr 2008 (62,8 %). In der Strategie Europa 2020
wurde als eines der Ziele festgelegt, bis 2020 eine Erwerbstätigenquote von insgesamt mindestens 75 % bei
den 20- bis 64-Jährigen auf EU-Ebene zu erreichen.
Pressemitteilung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6823704/3-07052015-AP-DE.pdf/eaeb88e1-2e22-4b0d9f6d-350a751fe28f
Eurostat Statistics Explained:
http://ec.europa.eu/eurostat/statisticsexplained/index.php/Labour_market_and_Labour_force_survey_%28LFS%29_statistics
EUROSTAT VERÖFFENTLICHT EINE AUSWAHL DEMOGRAPHISCHER DATEN ZU FAMILIEN IN DER
EU
Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai veröffentlichte Eurostat am 13.05.2015 einige
demographische Daten zu Familien in der EU. Laut entsprechender Pressemitteilung wurden in der EU im
Jahr 2013 5,1 Mio. Kinder geboren. Das Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt des ersten Kindes lag in
der EU bei 28,7 Jahren. Unter den Mitgliedstaaten gab es dabei erhebliche Unterschiede. Am jüngsten waren
die Mütter im Durchschnitt in Bulgarien (25,7 Jahre), Rumänien (25,8 Jahre) und Lettland (26,1 Jahre),
während in Italien (30,6 Jahre) und Spanien (30,4 Jahre) die Frauen durchschnittlich am ältesten waren. In
Deutschland betrug das Durchschnittsalter der Mütter bei ihrem ersten Kind 29,3 Jahre. Den größten Anteil
51
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
von Erstgebärenden unter 20 Jahren verzeichneten 2013 Rumänien (15,6 %), Bulgarien (14,7 %) und Ungarn
(11,0 %) im Gegensatz zu Italien (1,8 %) und Slowenien (1,9 %) mit den niedrigsten Anteilen. In Deutschland
lag der Wert bei 4,1 %.
Pressemitteilung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-press-releases/-/3-13052015-CP
EUROSTAT VERÖFFENTLICHT ZAHLEN ZUR ANERKENNUNG VON ASYLBEWERBERN IN DER EU
Die EU-Statistikbehörde Eurostat hat am 12.05.2015 Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in den
Mitgliedstaaten veröffentlicht. Demnach ist die Zahl anerkannter Asylbewerber in der EU von 135.000 in 2013
auf 185.000 in 2014 angestiegen. Deutschland lag auch 2014 europaweit mit 47.600 anerkannten
Asylbewerbern auf Platz 1, gefolgt von Schweden mit 33.000 anerkannten Asylbewerbern sowie Frankreich
(20.640) und Italien (20.630). Hauptherkunftsländer der in Deutschland anerkannten Asylbewerber waren
2014 Syrien (25.735), Afghanistan (4.965) und der Irak (4.195). Diese drei Länder und Eritrea sind sich auch
europaweit die Hauptherkunftsländer der anerkannten Asylbewerber. Die Anerkennungsrate war in Bulgarien
(94 %), Schweden (77 %), Zypern (76 %) und Malta (73 %) besonders hoch; in Deutschland lag sie mit 42 %
im Mittelfeld. Im Rahmen des UN-Umsiedlungsprogramms beteiligten sich vor allem die Staaten
Skandinaviens; Schweden alleine nahm mit 2045 Flüchtlingen fast ein Drittel des EU-Gesamtanteils auf
(siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
Pressemitteilung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6827378/3-12052015-AP-DE.pdf/47fa34ab-6e2d-4c1ca4eb-6187315087d8
Webseite von Eurostat zur Asylstatistik:
http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_statistics/de
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST
LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN 2015: KOMMISSION FORDERT ERHÖHTE BILDUNGS- UND
FORSCHUNGSINVESTITIONEN
Am 13.05.2015 hat die Kommission im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters ihren Vorschlag
für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2015 (sogenannte
länderspezifische Empfehlungen) vorgelegt. Die länderspezifischen Empfehlungen wurden im Zuge der Pläne
zur Straffung des europäischen Semesters in diesem Jahr auf wenige Ziffern reduziert. Der Bildungsbereich
ist in den aktuellen länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland marginaler betroffen als dies in den
Vorgängerversionen der Fall war. In den Empfehlungen selbst wird Deutschland aufgefordert, erhöhte
52
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Bildungs- und Forschungsinvestitionen vorzunehmen. Darüber hinaus moniert die Kommission in den
Erwägungsgründen zu den Empfehlungen, dass Deutschland begrenzte Fortschritte bei der Verbesserung
des Bildungserfolgs benachteiligter Personen gemacht habe (siehe hierzu auch Beitrag des StMFLH in
diesem EB).
Link zu den länderspezifischen Empfehlungen:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf
Weitere Informationen (inklusive Links zu den Länderberichten):
http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_en.htm
Übergreifende Mitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/eccom2015_de.pdf
ERGEBNISSE DES BILDUNGSMINISTERRATS AM 18.05.2015 IN BRÜSSEL
Auf dem Bildungsministerrat am 18.05.2015 stand die Orientierungsaussprache zur Halbzeitbewertung
des strategischen Rahmen „ET 2020" und zur Ausarbeitung des gemeinsamen Berichts von Rat und
Kommission 2015 im Vordergrund. Die Mitgliedstaaten sprachen sich durchwegs für eine Beibehaltung der
vier strategischen Ziele des Rahmens aus. Was die Reduzierung der prioritären Bereiche, also der Wege zum
Erreichen dieser Ziele, anbelangt, herrschte ein heterogenes Bild. Zudem nahmen die Minister
„Schlussfolgerungen des Rates über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der
Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz" an. Darüber hinaus wurde im Nachgang zum
informellen Treffen der EU-Bildungsminister in Paris über das weitere Vorgehen bei der Förderung von
Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung beraten.
Deutschland war durch Staatssekretär Dr. Georg Schütte (BMBF) und die nordrhein-westfälische Ministerin
für Schule und Weiterbildung Sylvia Löhrmann vertreten.
RSF über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität,
Innovation und digitaler Kompetenz:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8397-2015-INIT/de/pdf
Diskussionspapier zur Orientierungsaussprache über die Halbzeitbewertung von „ET 2020“:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8039-2015-INIT/de/pdf
ERGEBNISSE DES EU-KULTURMINISTERRATS AM 19.05.2015
Die gemeinsame Sitzung der europäischen Kultur- und Medienminister stand im Zeichen einer
Orientierungsaussprache zur Überarbeitung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (sogenannte
AVMD-Richtlinie) und über die von Kommissar Günther Oettinger vorgestellte Kommissions-Strategie zum
Digitalen Binnenmarkt, welcher unter anderem eine Überarbeitung des Urheberrechts umfasst. Darüber
hinaus wurden „Ratsschlussfolgerungen zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten" verabschiedet, als
europäische Kulturhauptstädte des Jahres 2019 Plovdiv in Bulgarien und Matera in Italien ernannt und ein
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Bericht der Präsidentschaft über eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der „Ratsschlussfolgerungen zur
kulturpolitischen Steuerung" vom November 2012 zur Kenntnis genommen. Eine solche Bilanzziehung mit
entsprechenden Berichterstattungsaufgaben der Mitgliedstaaten stellt ein Novum in der europäischen
Kulturpolitik dar. Spürbaren Rückhalt fand ein unter „Sonstiges" vorgetragenes Anliegen Polens, die
Obergrenze für die Förderung von Kulturprojekten aus den EU-Strukturfonds zu erhöhen. Deutschland wurde
beim Rat von Staatsministerin Prof. Monika Grütters, der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, sowie
von Staatsministerin Dr. Beate Merk als Vertreterin der Länder repräsentiert.
Ratsschlussfolgerungen zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8346-2015-INIT/de/pdf
Ernennung Kulturhauptstädte Europas 2019:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8103-2015-INIT/de/pdf
Hintergrundpapier Kulturförderung aus Strukturfonds-Mitteln (bisher nur auf Englisch):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8561-2015-INIT/en/pdf
Bestandsaufnahme zu den Ratsschlussfolgerungen zur kulturpolitischen Steuerung (bisher nur auf Englisch):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8489-2015-INIT/en/pdf
ERGEBNISSE DES SPORTMINISTERRATS AM 19.05.2015
Auf der Sitzung des Sportministerrates am 19.05.2015 in Brüssel haben sich die Minister mit einigen Themen
beschäftigt, welche auch den Bildungsbereich betreffen. So wurden Ratsschlussfolgerungen zur Rolle des
Breitensports für die Kompetenzentwicklung junger Menschen angenommen, die sich auch mit
Sportaktivitäten
in
Bildungseinrichtungen
befassen.
Die
Sportminister
führten
zudem
eine
Orientierungsdebatte zur Rolle sportlicher Aktivitäten im Bildungsbereich, insbesondere in Schulen und
Hochschulen. Als Ergebnis der Aussprache wurden allgemein gehaltene Empfehlungen an die
Mitgliedstaaten ausgesprochen, unter anderem zur Bereitstellung kommunaler Sportstätten, zur Förderung
außerschulischer sportlicher Aktivitäten sowie zur Inklusion von Menschen mit Handicap. Die Minister
betonten zudem die Bedeutung der europäischen Woche für den Sport, die erstmals durchgeführt und von
07. - 13.09.2015 stattfinden wird (siehe hierzu auch Beitrag des StMI in diesem EB).
Ratsschlussfolgerungen zur Sportpolitik, insbesondere Amateursports:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7875-2015-INIT/de/pdf
EUROPÄISCHE HOCHSCHULMINISTER ZIEHEN BILANZ ÜBER UMSETZUNG DER BOLOGNAREFORM
Am 14./15.05.2015 trafen sich die Delegationen der 48 Bologna-Staaten in der armenischen Hauptstadt
Jerewan, um Bilanz über den Stand der Umsetzung der Bologna-Reform zu ziehen. Hinsichtlich der
Umsetzung ergibt sich ein regional sehr unterschiedliches Bild. Vor diesem Hintergrund betonten die
europäischen Hochschulminister, dass für die konsequente Umsetzung der Reformen in allen teilnehmenden
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Staaten eine noch engere Kooperation zwischen den einzelnen Staaten nötig sei. Die Staaten haben bei
ihrem Treffen in Jerewan erstmals auch konkrete Verbesserungen der Mobilität von Hochschulpersonal
beschlossen. Deutschland war durch die Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin und
Amtschefin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, und die Brandenburger Ministerin für
Wissenschaft, Forschung und Kultur Prof. Dr. Sabine Kunst vertreten. Erstmalig nahmen auch Vertreter aus
Weißrussland an der Bologna-Konferenz teil. Die europäischen Hochschulminister der nunmehr 48 BolognaStaaten treffen sich alle drei Jahre, um gemeinsam über den Stand des Reformprozesses im Europäischen
Hochschulraum zu beraten. Die nächste Ministerkonferenz wird 2018 in Paris stattfinden.
Link zur Webseite der Ministerkonferenz (in englischer Sprache):
http://bologna-yerevan2015.ehea.info/pages/view/home
Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012-2015 in Deutschland:
http://www.bmbf.de/pubRD/Bericht_der_Bundesregierung_zur_Umsetzung_des_Bologna-Prozesses_20122015.pdf
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUR UMSETZUNG DES BOLOGNA-PROZESSES
Am 12.05.2015 wurde ein 304 Seiten starker Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in den
Mitgliedstaaten des Europäischen Hochschulraums veröffentlicht, den die Kommission, deren BildungsExekutivagentuar (EACEA) und Eurydice gemeinsam verantworten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die
Reformen zur Errichtung des Europäischen Hochschulraums in den am Bologna-Prozess beteiligten Staaten
weiterhin ungleichmäßig verliefen und die Reform der Hochschulbildung nicht schnell genug vorankomme.
Laut Bericht schließen nur sieben von zehn Studierenden ihre Hochschulausbildung ab. Bei der Hälfte der
teilnehmenden Länder läge die Abschlussquote bei 30 - 50 %. Obwohl die Förderung von Mobilität und die
Internationalisierung zu den Kernzielen des Bologna-Prozesses gehören, konstatiert die Kommission fehlende
finanzielle Unterstützung und mangelnde Sprachkenntnisse als die größten Barrieren für mehr Mobilität der
Studierenden.
Link zum vollständigen Bericht (in englischer Sprache):
http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/182EN.pdf
EURYDICE VERÖFFENTLICHT STUDIE ZU DEN UNTERRICHTSZEITEN IM SCHULJAHR 2014/15
Am 08.05.2015 hat das Eurydice-Netzwerk eine neue Studie zu den empfohlenen jährlichen Unterrichtszeiten
bei Vollzeitschulpflicht im Schuljahr 2014/15 veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, dass die Unterrichtszeiten
in den einzelnen europäischen Staaten zum Teil stark variieren. Die Studie gibt zudem Aufschluss darüber,
welche Fächer in der Schule unterrichtet werden und welcher Stellenwert den einzelnen Fächern eingeräumt
wird. So werden in nahezu allen europäischen Staaten 50 - 60 % der empfohlenen Mindestunterrichtszeit für
das Lesen und Schreiben der Muttersprache, Mathematik, Naturwissenschaften und die erste Fremdsprache
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
aufgewandt. In der Studie wurden Daten aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein,
Montenegro, Norwegen, Serbien und der Türkei untersucht.
Link zur Studie (in englischer Sprache):
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Publications:Recommended_Annual_Instruction
_Time_in_Full-time_Compulsory_Education_in_Europe_2014/15
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT „AGENDA FÜR BESSERE RECHTSSETZUNG"
Am 19.05.2015 hat die Kommission ihre „Agenda für bessere Rechtssetzung" vorgestellt. Ziel der Agenda ist
die Transparenz im EU-Gesetzesprozess zu erhöhen und die Qualität neuer Rechtsvorschriften zu
verbessern. Dazu soll in Zukunft die EU-Gesetzgebung so einfach wie möglich und nur so weitgehend wie
nötig gestaltet werden. Die Kommission setzt dabei auf drei Säulen: mehr Transparenz und umfassendere
Konsultationsmöglichkeiten, bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle und Ausweitung der
Überprüfung des bestehenden Rechts. Um mehr Transparenz
umfassendere
Konsultationsmöglichkeiten
schaffen.
Zukünftig
zu schaffen, will die Kommission
soll
in
jeder
Phase
des
Gesetzgebungsprozesses die Möglichkeit bestehen, Stellungnahmen abzugeben. Nach der Annahme des
Vorschlags durch die Kommission soll für jeden neuen Gesetzesvorschlag eine acht Wochen lange öffentliche
Konsultation durchgeführt werden. Erstmals soll dies auch für Sekundärrecht eingeführt werden. Die
Folgenabschätzungen und die Qualitätskontrolle von Gesetzesvorhaben soll verbessert werden, indem die
drei der sieben Mitglieder des Ausschusses für Folgenabschätzung der Kommission (Impact Assessment
Board) einen unabhängigen Status bekommen sollen und nicht von der Kommission, sondern durch externe
Experten besetzt werden sollen. Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung vor, dass Folgenabschätzungen
nicht nur bei der Erstellung eines Gesetzesvorschlags durchgeführt werden, sondern während des gesamten
Gesetzgebungsprozesses. Die Kommission regt an, dass dies auch durch das EP und den Ministerrat erfolgt,
wenn diese substantielle Änderungen an einem Gesetzesvorschlag vornehmen. Dazu will die Kommission mit
EP und Ministerrat bis Ende dieses Jahres eine neue interinstitutionelle Vereinbarung für eine bessere
Rechtsetzung schließen. Darüber hinaus soll in Zukunft die Verbesserung und Überprüfung bestehenden
Rechts einen größeren Stellenwert bekommen. Dazu soll in das bestehende Programm zur Gewährleistung
der Effizienz und Leistungsfähigkeit REFIT (Regulatory Fitness and Performance Programme) eine ständige
Plattform zum Dialog mit der Öffentlichkeit eingebaut werden. Dieser sollen bis zu 20 Experten unter anderem
aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Ausschuss der Regionen und den Mitgliedstaaten angehören. Über diese
Plattform sollen vor Ort konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung der
Gesetzesvorschriften gesammelt werden. Ferner soll ein Online-Tool „Lighten the Load – Have your Say"
eingeführt werden, über das alle Interessenträger jederzeit Ideen und Anregungen an die Kommission
56
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
übermitteln können (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Politische Schwerpunkte und Europäisches
Parlament in diesem EB).
Mitteilung „Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung“:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF
UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z
EINIGUNG IM TRILOG ZUR REFORM DES EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEMS
Vertreter des EP, des Rates und der Kommission haben sich in den Trilogverhandlungen auf die Einführung
der EU-Marktstabilitätsreserve zum 01.01.2019 geeinigt. Der Kompromiss sieht weiter vor, dass die 900 Mio.
CO2-Zertifikate, die zur Stabilisierung des Preises bereits vorübergehend vom Markt genommen wurden (das
so genannte „Backloading"), direkt in die neue Reserve überführt werden sollen. Zertifikate, die bis zum Ende
der bis 2020 laufenden aktuellen Handelsperiode nicht zugeteilt wurden, sollen ebenfalls in die Reserve
überführt werden. Die Kommission soll im Rahmen des geplanten ETS-Reviews prüfen, wie diese
ungenutzten Zertifikate für Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt werden können. Der Kompromiss
enthält darüber hinaus einen Schutz für energieintensive Industriebetriebe (Unternehmen, die auf dem
neuesten Stand der Technik sind, sollen kostenlose Zertifikate erhalten, um vor einer Abwanderung ins
Ausland geschützt zu werden) sowie eine zusätzliche Entlastung für ärmere Mitgliedstaaten. Deren
zusätzliche Versteigerungsmengen aus der Umverteilung sollen bei den Beiträgen zur Marktstabilitätsreserve
nicht berücksichtigt werden. Der Kompromiss braucht jetzt noch die Zustimmung des Parlaments und der
Mitgliedstaaten.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150504IPR49654/html/ETS-market-stabilityreserve-MEPs-strike-deal-with-Council
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT NEUE DATEN ZUM EMISSIONSHANDEL 2014
Am 18.05.2015 hat die Kommission neue Daten zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) und
den Treibhausgasemissionen in der EU veröffentlicht. Nach dem Unionsregister sind innerhalb der EU die
Treibhausgasemissionen im Energiesektor und in der produzierenden Wirtschaft im vergangenen Jahr um
4,5 % gegenüber 2013 auf 1,8 Mrd. t zurückgegangen. Aus Sicht der Kommission belegen diese Zahlen nicht
nur, dass der Emissionshandel die Treibhausgasemissionen kosteneffektiv drosselt, sondern dass 2014 auch
eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und CO 2-Ausstoß stattgefunden hat. Im Luftfahrtsektor stieg
dagegen der Ausstoß an CO2 deutlich an und lag 2014 mit rund 54,9 Mio. t CO 2 rund 2,8 % über den
Treibhausgasemissionen im Vorjahr. Das EU-EHS umfasst über 11 000 Kraftwerke und Fertigungsanlagen in
28 Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Liechtenstein, sowie die Emissionen aller Luftfahrtunternehmen, die
Flüge zwischen europäischen Flughäfen durchführen. Die Einhaltungsrate bezüglich der EU-EHS57
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Bestimmungen ist hoch, über 99 % der Fluggesellschaften und Unternehmen, die für 2014 Emissionen
gemeldet haben, haben sich an die Vorgaben der EU gehalten und die nötige Anzahl der Berechtigungen
fristgerecht bis zum 30.04.2015 gemeldet.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4987_de.htm
ÜBERBLICK ÜBER INFORMATIONSPLATTFORMEN ZUR ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
VERÖFFENTLICHT
Am 12.05.2015 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) den Bericht „Overview of climate change
adaptation platforms in Europe" veröffentlicht. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die in den
Mitgliedstaaten bestehenden Informationsplattformen zur Anpassung an den Klimawandel und soll dazu
beitragen, den Zugriff auf relevante und zeitnahe Informationen zu verbessern im Hinblick auf die Entwicklung
und Implementierung von Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Momentan
bestehen insgesamt 14 nationale Anpassungsplattformen in den EUA-Mitgliedstaaten Österreich, Dänemark,
Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Spanien, Schweden,
Schweiz und im Vereinigten Königreich sowie zwei weitere länderübergreifende Plattformen für die
Alpinregion und die Pyrenäen. Diese werden ergänzt durch die europäische Plattform „Climate-ADAPT"
(European Climate Change Adaption Platform), die von der EUA in Zusammenarbeit mit der Kommission
betrieben wird. Sieben der 14 nationalen Adaptionsplattformen sind direkt mit der Umsetzung einer nationalen
Anpassungsstrategie oder mit einem Aktionsplan verlinkt. Sie umfassen überwiegend Informationen zu
politischen
Maßnahmen
auf
länderübergreifender,
nationaler
und
regionaler
Ebene,
Ergebnisse
wissenschaftlicher Forschung, Leitfäden, Entscheidungshilfen sowie Erfahrungen aus der Praxis und der
Umsetzung
von
Anpassungsmaßnahmen.
Der
Bericht
analysiert
auch
die
Verlinkung
zwischen
Adaptionsplattformen, Climateservices und Katastrophenschutz-Plattformen und betont, dass gerade die
Kooperation von Plattformen für die Anpassung an den Klimawandel mit denen des Katastrophenschutzes
wichtig ist, um die Nutzung von vorhandenem Wissen zu fördern und einen Beitrag zur Verminderung von
Schwachstellen zu leisten.
Link zum EUA-Report (engl.):
http://www.eea.europa.eu/publications/overview-of-climate-change-adaptation
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUM ZUSTAND DER NATUR IN DER EU
Die Kommission hat einen Bericht zum Zustand der Natur in der EU veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen,
dass sich zwar die Mehrzahl der wildlebenden Vogelarten (52 %) in einem sicheren Erhaltungszustand
befindet und sich die Situation einiger Arten und Lebensräume verbessert hat, aber dennoch 17 % der
wildlebenden Vogelarten nach wie vor gefährdet und weitere 15 Prozent potenziell gefährdet, abnehmend
oder dezimiert sind. Dies betrifft auch früher weit verbreitete Ackerlandvögel wie die Feldlerche oder die
58
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Uferschnepfe. Fast ein Viertel der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befinden
sich in einem günstigen Zustand. Mehr als die Hälfte dieser Arten (rund 60 %) weist jedoch einen ungünstigen
Zustand auf, rund 42 % davon einen ungünstigen bis unzureichenden und 18 % einen ungünstigen bis
schlechten Zustand. Besonders besorgniserregend ist der Zustand der Lebensräume im Grünland, in
Feuchtgebieten und Dünen. Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen sind insgesamt
schlechter als bei den Arten, da sich die Lebensräume überwiegend in einem ungünstigen Zustand befinden,
47 % der Lebensräume werden als ungünstig bis unzureichend und 30 % als ungünstig bis schlecht bewertet.
Nur 16 % der Lebensraumbewertungen sind günstig. Die größte Gefährdung geht dabei von bestimmten
landwirtschaftlichen Praktiken wie zum Beispiel Überweidung, Aufgabe von Weidewirtschaftssystemen,
Düngung und Pestiziden aus. Aber auch andere vom Menschen herbeigeführte Veränderungen der
natürlichen Bedingungen, vor allem die Änderung der hydrologischen Bedingungen, sind dafür ursächlich. Der
Bericht zeigt aber auch, dass sich durch gezielte Erhaltungsmaßnahmen durchaus Erfolge erzielen lassen. So
hat sich die Zahl der Bartgeier und der Weißkopfruderenten erheblich verbessert. Beide Arten sind
Gegenstand von Aktionsplänen zur Arterhaltung, die durch Mittel des LIFE-Fonds der EU gefördert wurden.
Als wertvoller Beitrag zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen wird auch das EU-Netzwerk von
Schutzgebieten „Natura 2000" eingestuft.
Link zum Bericht der Kommission (engl.):
http://ec.europa.eu/environment/nature/pdf/SoN%20report_final.pdf
Link zum technischen Bericht der EUA
http://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu
EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT JÄHRLICHEN BADEGEWÄSSER-BERICHT
Am 20.05.2015 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) ihren jährlichen Bericht zur Wasserqualität der
Küsten- und Binnenbadegebiete in der EU veröffentlicht. Demnach sind europaweit im Jahr 2014 rund 83 %
der Badegewässer von ausgezeichneter Wasserqualität, fast 1 % mehr als im Jahr 2013. Ausgezeichnete
Wasserqualität besaßen 2014 alle Badegewässer in Zypern, Luxemburg und Malta, ebenso die meisten
Badegewässer in Griechenland (97 %), Kroatien (94 %) und Deutschland (90 %). Der Anteil der
Badegewässer in Europa mit ausgezeichneter Qualität ist seit 1991 stetig und deutlich angestiegen, er betrug
noch 1995 weniger als 40 %. Rund 95 % der Badegewässer in der EU erfüllten 2014 immerhin die minimalen
Wasserqualitätsstandards der Badegewässerrichtlinie, nur weniger als 2 % der Badegewässer erfüllten diese
Anforderung nicht und wiesen eine mangelhafte Badewasserqualität auf. In Deutschland erfüllten rund 97,6 %
aller 2.290 untersuchten Badestellen die von der EU geforderten Mindeststandards und insgesamt 94,8 %
aller Badegewässer wiesen eine ausreichende Qualität auf.
Link zum Badegewässer-Bericht:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing/pdf/report_2014_de.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Link zur interaktiven Karte:
http://www.eea.europa.eu/themes/water/interactive/bathing/state-of-bathing-waters
Link zum Data-Viewer:
http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water/bathing-water-dataviewer
EP NIMMT ENTSCHLIESSUNG ZUM THEMA „CHANCEN FÜR EIN UMWELTVERTRÄGLICHES
WACHSTUM VON KMU" AN
Am 19.05.2015 hat das EP hat in seiner Plenarsitzung den vom Ausschuss für Industrie, Forschung und
Energie ausgearbeiteten Entwurf einer Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches
Wachstum von KMU" angenommen. Die Kommission wird aufgefordert, nun einen umfassenden politischen
Rahmen für KMU zu schaffen, um diese besser in eine umweltfreundliche und effektive Wirtschaft
einzubauen. Bei der Finanzierung müsse man laut Bericht neben dem Risikokapital auch verstärkt auf private
Investitionen und Kreditgenossenschaften zurückgreifen. Umweltverträglich agierende und innovative KMU
sollen in der Umsetzungsphase des Investitionsplans für Europa zu den wesentlichen Begünstigten zählen.
Darüber hinaus ruft das EP die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch Überregulierung keine
weiteren Hemmnisse für den Binnenmarkt zu schaffen (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Link zum Papier des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-20150135+0+DOC+PDF+V0//DE
V ER BR AU C H E R SC HU T Z
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG DER EUROPÄISCHEN BÜRGERINITIATIVE „STOP VIVISECTION" IM EP
Am 11.05.2015 fand im EP eine öffentliche Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop
Vivisection" statt, die ein Verbot von Tierversuchen für wissenschaftliche Zwecke fordert. Die Initiative wurde
Anfang März mit der erforderlichen Anzahl von über 1 Mio. Unterschriften in insgesamt 26 EU-Staaten bei der
Kommission eingereicht, die bis zum 03.06.2015 ihre Entscheidung in einer schriftlichen Antwort auf die
Initiative veröffentlichen wird. Die EBI vertritt die Auffassung, dass der Einsatz von Tiermodellen keine
ausreichende Aussagekraft zur Wirkungsweise von Medikamenten bei Menschen besitzt und daher in der
Wissenschaft generell hinterfragt werden muss. Sie fordert die Entwicklung alternativer Versuchsmodelle zur
Überprüfung des toxischen Risikos von Medikamenten ohne Tierversuche. Die biomedizinische Forschung
müsse vorangebracht und das Tiermodell auf langfristige Sicht durch alternative Methoden ersetzt werden.
Die EBI fordert eine entsprechende Überarbeitung der geltenden RL 2010/63/EU zum Schutz von für
wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren und einen Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung.
60
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
Link zur Anhörung im EP:
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/events-citizint.html?id=20150424CHE00301
Informationen zur EBI „Stop Vivisection“:
http://www.stopvivisection.eu/de/
EINIGUNG IM TRILOG ÜBER RICHTLINIE FÜR PAUSCHAL- UND BAUSTEINREISEN
Vertreter des EP, des Rates und der Kommission haben sich auf einen Kompromiss bei der Reform der EURichtlinie für Pauschal- und Bausteinreisen geeinigt. Ziel der Reform ist die Harmonisierung des
Verbraucherschutzes für Reisende und die Gleichstellung von Buchungen im Reisebüro mit OnlineBuchungen. Dadurch sollen auch Reisen, bei denen Kunden Flug, Hotel oder Auto einzeln online gebucht
haben, abgesichert werden. Voraussetzung hierbei ist, dass es sich um sogenannte „Click-Through"Buchungen handelt, das heißt, dass die erforderlichen Angaben des Reisenden wie zum Beispiel Name oder
Kreditkartendaten zwischen den Anbietern übertragen werden. Der Kompromiss muss jetzt offiziell durch das
EP sowie den Rat der Europäischen Union bestätigt werden.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150504IPR49650/html/Pack-age-holidayprotection-MEPs-strike-a-deal-with-Council
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE
STELLUNGNAHME ZUR SICHERHEIT VON DENTALAMALGAM UND ALTERNATIVEN MATERIALIEN
ZUR ZAHNBEHANDLUNG
Die Kommission und der wissenschaftliche Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte
Gesundheitsrisiken (SCENIHR) haben am 08.05.2015 eine abschließende Stellungnahme zur Sicherheit von
Dentalamalgam und alternativen Materialien zur Zahnbehandlung für Patienten und Anwender veröffentlicht.
Laut dem Gutachten des SCENIHR gibt es derzeit keine Anhaltspunkte, die eine grundsätzliche Verwendung
von Amalgam ausschließen (EB 16/14). Es sollte allerdings bei der Wahl der Materialien zur Zahnbehandlung
auf einzelne Patientenmerkmale geachtet werden, wie zum Beispiel Alter des Patienten, Schwangerschaft
oder Allergien.
Vollständige Stellungnahme (englische Fassung):
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging/docs/scenihr_o_046.pdf
Informationsblatt zur Stellungnahme (englische Fassung):
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_dental_filling_en.pdf
61
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
KOMMISSION:
ONLINE-PLATTFORM
ZUR
EFFEKTIVEREN
NUTZUNG
DES
EUROPÄISCHEN
STRUKTUR- UND INVESTITIONSFONDS (ESIF) IM GESUNDHEITSBEREICH
Die Kommission hat am 18.05.2015 eine Online-Plattform gestartet, um den Mitgliedstaaten einen Leitfaden,
der im Rahmen des Projektes „ESIF for Health" erstellt wurde, sowie entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung
zu stellen. Damit soll eine effektivere Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im
Gesundheitsbereich gefördert werden. Obwohl Gesundheit ein wichtiger Sektor im ESIF für den Zeitraum
2014 - 2020 ist, gibt es bei einigen Interessenvertretern im Gesundheitsbereich nach wie vor noch
Schwierigkeiten, dieses Finanzierungsinstrument zu verstehen und effektiv einzusetzen.
Link zur Online-Plattform:
http://www.esifforhealth.eu/Guide.htm
Offizielle Internetseite „ESIF for Health":
http://www.esifforhealth.eu/
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR FÄLSCHUNGSSICHERHEIT VON ZIGARETTEN
Die
Kommission
hat
am
07.05.2015
eine
Konsultation
zur
Einführung
eines
EU-Systems
für
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale gemäß Art. 15 und 16 der Richtlinie 2014/40/EU zu
Tabakerzeugnissen eröffnet. Noch bis zum 31.07.2015 sind Tabakhersteller, Großhändler, Anbieter von
technischen Lösungen sowie öffentliche Stellen, die sich mit illegalem Tabakhandel befassen, aufgerufen,
entsprechende Beiträge per Fragebogen online abzugeben. Die Konsultation soll zur Klärung der Frage
beitragen, wie im gesamten Produktionsprozess neue und striktere Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und
Fälschungssicherheit von Zigaretten technisch umgesetzt werden können.
Informationen zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/health/tobacco/consultations/2015_tpd_consultation_en.htm
EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT JÄHRLICHEN BADEGEWÄSSER-BERICHT
Am 20.05.2015 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) ihren jährlichen Bericht zur Wasserqualität der
Küsten- und Binnenbadegebiete in der Europäischen Union veröffentlicht. Demnach sind europaweit im Jahr
2014 rund 83 % der Badegewässer von ausgezeichneter Wasserqualität, fast 1 % mehr als im Jahr 2013.
Ausgezeichnete Wasserqualität besaßen 2014 alle Badegewässer in Zypern, Luxemburg und Malta, ebenso
die meisten Badegewässer in Griechenland (97 %), Kroatien (94 %) und Deutschland (90 %). Der Anteil der
Badegewässer in Europa mit ausgezeichneter Qualität ist seit 1991 stetig und deutlich angestiegen, er betrug
noch 1995 weniger als 40 %. Rund 95 % der Badegewässer in der EU erfüllten 2014 immerhin die minimalen
Wasserqualitätsstandards der Badegewässerrichtlinie, nur weniger als 2 % der Badegewässer erfüllten diese
Anforderung nicht und wiesen eine mangelhafte Badewasserqualität auf. In Deutschland erfüllten rund 97,6 %
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 10/2015 vom 22.05.2015
aller 2.290 untersuchten Badestellen die von der EU geforderten Mindeststandards und insgesamt 94,8 %
aller Badegewässer wiesen eine ausreichende Qualität auf (siehe hierzu Bericht des StMUV in diesem EB).
Link zum Badegewässer-Bericht:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing/pdf/report_2014_de.pdf
Link zur interaktiven Karte:
http://www.eea.europa.eu/themes/water/interactive/bathing/state-of-bathing-waters
Link zum Data-Viewer:
http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water/bathing-water-dataviewer
IUK- UND MEDIENPOLITIK
EU-MEDIENMINISTERRAT: DEUTSCHLAND FORDERT SCHNELLE UND UMFASSENDE REFORM DER
AUDIOVISUELLEN REGELUNGEN
Thema des Medienministerrates in Brüssel am 19.05.2015 war die künftige europäische audiovisuelle Politik
im Rahmen der Strategie der Kommission zum Digitalen Binnenmarkt (DSM-Strategie) vom 06.05.2015
(EB 09/15). Die medienpolitischen Schwerpunkte der Strategie wurden zu Beginn der Sitzung von
Günther Oettinger, Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, erläutert. Im Anschluss hatten die
Delegationen der Mitgliedstaaten Gelegenheit, sich zur Präsentation Oettingers sowie zur Notwendigkeit einer
Überarbeitung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) gerade auch im Hinblick auf die
geopolitische Situation zu äußern. Dabei ging es der lettischen Ratspräsidentschaft insbesondere um den
Umgang mit Desinformationskampagnen russischer Fernsehsender mit Lizenzen aus EU-Mitgliedstaaten in
russischsprachigen Regionen der EU. Für Deutschland nahmen die Bundesbeauftragte für Kultur und
Medien, Staatsministerin Prof. Grütters, und als Bundesratsbeauftragte die bayerische Europaministerin,
Dr. Beate Merk, teil.
Information zum BJKS-Rat:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eycs/2015/05/18-19/
Pressemitteilung StM Dr. Merk:
http://www.bayern.de/europaministerin-beate-merk-fordert-im-eu-medienministerrat-mehr-jugendschutz-undpressefreiheit-im-internet-gleiche-massstaebe-fuer-fernsehen-und-internet/?seite=1579
AUSSPRACHE IM EP ZUM DIGITALEN BINNENMARKT
Am 19.05.2015 fand im Plenum eine Aussprache mit dem Kommissions-Vizepräsident für den digitalen
Binnenmarkt, Andrus Ansip statt. Ansip kündige – basierend auf die von der Kommission am 06.05.2015
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vorgestellte Strategie zum digitalen Binnenmarkt (EB 09/15) – die Schaffung einer hochqualifizierten
Infrastruktur an, die das Wachstumspotential der digitalen Wirtschaft abschöpfen solle. Die Regeln für OnlineGeschäfte sollten überall in der EU angenähert werden und Bürger und EU müssten digitale Dienstleistungen
grundsätzlich überall grenzüberschreitend nutzen können. Die Kommission werde dazu eine Reform der
Telekommunikationsregeln vorschlagen und Anreize für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen.
Außerdem gelte es in Ausbildung zu investieren. Ziel sei es, einerseits die Möglichkeiten der Verbraucher zu
stärken und andererseits den Unternehmen Zugang zu einem Markt mit 500 Mio. Verbrauchern zu eröffnen
(siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55485/html/Digitaler-BinnenmarktAussprache-mit-EU-Kommissar-Ansip
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