E U R O P AB E R I C H T Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Inhaltsverzeichnis POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6 Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung .............................................................. 6 Kommission stellt Migrationsagenda vor ..................................................................................................... 7 Kommission besorgt über jüngste Entwicklungen in Mazedonien .............................................................. 9 Anneli Jäätteenmäki zur Vize-Präsidentin des EP gewählt ......................................................................... 9 EP-Plenarwoche in Straßburg: Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick ........................................... 9 Sitzung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten am 19.05.2015 ........................................................ 10 Treffen der Außenminister am 18.05.2015 ................................................................................................ 11 Gipfel zur Östlichen Nachbarschaftspolitik ................................................................................................ 11 Cameron kündigt EU-Referendum bereits für 2016 an ............................................................................. 11 STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR .......................................................12 Kommission präsentiert Agenda für bessere Rechtsetzung ..................................................................... 12 ASYL UND MIGRATION ...................................................................................................................................... 13 Kommission stellt Europäische Migrationsagenda vor .............................................................................. 13 Aussprache im Plenum des EP zur Migrationsagenda ............................................................................. 14 Rat der Außen- und Verteidigungsminister berät Militäreinsatz gegen Schlepper.................................... 15 Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in der EU ....................................... 15 EuGH-Generalanwältin sieht Verlust des Aufenthaltsrechts von Drittstaatsangehörigen bei Wegzug und Scheidung von Ehegatten .................................................................................................................. 16 EASO und Griechenland verlängern Unterstützungsvereinbarung bis Mai 2016 ..................................... 16 INNERE SICHERHEIT ......................................................................................................................................... 17 Parlament billigt Revision der Geldwäscherichtlinie und Geldtransferverordnung.................................... 17 VERKEHRSPOLITIK ........................................................................................................................................... 18 Verkehrskommissarin Bulc gibt Ausblick auf das Arbeitsprogramm 2016 ................................................ 18 GÜTERVERKEHR .............................................................................................................................................. 18 Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestlohngesetz ein ..................................... 18 LUFTVERKEHR ................................................................................................................................................. 19 EuG weist Klagen wegen subventionierter Übernahme von Austrian Airlines ab ..................................... 19 RADVERKEHR .................................................................................................................................................. 20 Europäischer Radfahrer-Verband ECF veröffentlicht Ranking zur Fahrradfreundlichkeit ........................ 20 SPORT ............................................................................................................................................................ 20 Ergebnisse des Sportrats am 18./19.05.2015 in Brüssel .......................................................................... 20 2 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................21 Kommission legt Paket für eine Bessere Rechtssetzung vor .................................................................... 21 EP-Plenum stimmt für verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung ............................................................................................................................................... 22 EP-Plenum stimmt für Änderung der Insolvenzverordnung in Zweiter Lesung......................................... 22 EP-Plenum: Debatte zur Lage in Ungarn .................................................................................................. 23 Trilogeinigung bei den Beratungen zur Pauschal- und Bausteinreise-RL ................................................. 24 JURI nimmt Bericht zur Aktionärsrechterichtlinie an ................................................................................. 24 EuG: ehemaliger Gesundheits- und Verbraucherkommissar Dalli scheitert mit Klage ............................. 25 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................26 Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 11.05.2015 ..................................................... 26 Wesentliche Ergebnisse des ECOFIN-Rates am 12.05.2015 ................................................................... 26 Europäisches Semester: Kommission veröffentlicht länderspezifische Empfehlungen 2015 ................... 27 Kommission fasst Beschlüsse zur Haushaltspolitik von Polen, Malta, Grossbritannien und Finnland ..... 28 Kommission empfiehlt dem Rat wegen manipulierter Haushaltsdaten die Verhängung einer Geldbuße gegen Spanien ........................................................................................................................................... 29 Sechste Troikamission in Zypern abgeschlossen ..................................................................................... 29 Rechtsausschuss legt EP-Verhandlungsmandat zur Aktionärsrechterichtlinie fest - auch Ausweitung der Vorgaben zur Steuertransparenz enthalten ........................................................................................ 30 Kommission schlägt Berichtigungshaushalt Nr. 5 zur Deckung der Kosten der Migrationsagenda vor ... 30 STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................31 W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 31 Rat nimmt Schlussfolgerungen zu makroökonomischen Ungleichgewichten an ...................................... 31 Kommission legt länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters vor ......... 31 EP nimmt Entwurf einer Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU“ an. ............................................................................................................................................. 32 Kommission präsentiert Agenda für bessere Rechtsetzung ..................................................................... 33 Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestlohngesetz ein ..................................... 33 EP legt Standpunkt zur Verordnung über Benchmarks für Finanzinstrumente fest (LIBOR, EURIBOR) fest ............................................................................................................................................................. 34 EuGH entscheidet über Zugang zu Dokumenten in Wettbewerbsverfahren ............................................ 35 Rechtsausschuss legt EP-Verhandlungsmandat zur Aktionärsrechterichtlinie fest - auch Ausweitung der Vorgaben zur Steuertransparenz enthalten ........................................................................................ 35 DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 35 Aussprache im EP zum Digitalen Binnenmarkt ......................................................................................... 35 AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 36 Handelsministerrat berät zu ISDS und TTIP, Doha-Entwicklungsagenda und östlicher Partnerschaft .... 36 3 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Kommission und Mexiko sprechen sich für modernisiertes Freihandelsabkommen aus .......................... 36 EP behandelt Verordnung über freiwillige Selbstzertifizierung für Importeure von Mineralien aus Konfliktregionen ......................................................................................................................................... 37 TECHNOLOGIE UND INNOVATION ....................................................................................................................... 38 Kommission veröffentlicht Innovationsanzeiger 2015 ............................................................................... 38 ENERGIE ......................................................................................................................................................... 38 Kommission will mögliche Vorschläge für Energieunion ausarbeiten ....................................................... 38 SONSTIGES...................................................................................................................................................... 38 EuG weist Klagen wegen subventionierter Übernahme von Austrian Airlines ab ..................................... 38 Einigung im Trilog zur Reform des EU-Emissionshandelssystems .......................................................... 39 Kommission veröffentlicht neue Daten zum Emissionshandel 2014 ......................................................... 40 STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................40 Wesentliche Ergebnisse des Agrarrats vom 11.05.2015 .......................................................................... 40 EU-Agrarkommissar Hogan kündigt erste Schritte zur Vereinfachung der GAP an ................................. 41 EP stimmt Änderung der Verordnung des ELER zu ................................................................................. 41 COPA-COGECA fordert weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des europäischen Milchmarktes.......... 41 Europaparlamentarier stimmen für Beibehaltung der Einfuhrregelungen von Ethylalkohol ...................... 42 Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung ............................................................ 42 Kommission veröffentlicht Bericht zum Zustand der Natur in der EU ....................................................... 44 Kommission veröffentlicht Innovationsanzeiger 2015 ............................................................................... 45 Kommission und Mexiko sprechen sich für modernisiertes Freihandelsabkommen aus .......................... 45 STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................45 Kommission stellt Europäische Agenda für Migration vor ......................................................................... 45 Kommission veröffentlicht länderspezifische Empfehlungen 2015 ........................................................... 46 Kommission legt neue REFIT-Mitteilung vor ............................................................................................. 47 Jugendministerrat ...................................................................................................................................... 47 Aussprache im Plenum des EP zur Migrationsagenda ............................................................................. 48 Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestlohngesetz ein ..................................... 49 AStV bestätigt Trilogeinigung zum Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte von Seeleuten ................................................................................................................................................... 49 Erneutes EuGH-Urteil zum Begriff der Massenentlassung ....................................................................... 49 Europäischer Jugendkarlspreis 2015 geht an Twitter-Projekt aus Luxemburg ......................................... 50 EU verzeichnet Anstieg der Erwerbstätigenquote im Jahr 2014 auf 69,2 % ............................................. 51 Eurostat veröffentlicht eine Auswahl demographischer Daten zu Familien in der EU .............................. 51 Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in der EU ....................................... 52 4 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................52 Länderspezifische Empfehlungen 2015: Kommission fordert erhöhte Bildungs- und Forschungsinvestitionen ............................................................................................................................................... 52 Ergebnisse des Bildungsministerrats am 18.05.2015 in Brüssel .............................................................. 53 Ergebnisse des EU-Kulturministerrats am 19.05.2015 ............................................................................. 53 Ergebnisse des Sportministerrats am 19.05.2015 .................................................................................... 54 Europäische Hochschulminister ziehen Bilanz über Umsetzung der Bologna-Reform ............................ 54 Kommission veröffentlicht Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses ............................................. 55 Eurydice veröffentlicht Studie zu den Unterrichtszeiten im Schuljahr 2014/15 ......................................... 55 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................56 Kommission veröffentlicht „Agenda für bessere Rechtssetzung" .............................................................. 56 UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 57 Einigung im Trilog zur Reform des EU-Emissionshandelssystems .......................................................... 57 Kommission veröffentlicht neue Daten zum Emissionshandel 2014 ......................................................... 57 Überblick über Informationsplattformen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht .................... 58 Kommission veröffentlicht Bericht zum Zustand der Natur in der EU ....................................................... 58 Europäische Umweltagentur veröffentlicht jährlichen Badegewässer-Bericht .......................................... 59 EP nimmt Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU" an .. 60 VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 60 Öffentliche Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection" im EP ................................... 60 Einigung im Trilog über Richtlinie für Pauschal- und Bausteinreisen ........................................................ 61 STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................61 Stellungnahme zur Sicherheit von Dentalamalgam und alternativen Materialien zur Zahnbehandlung ... 61 Kommission: Online-Plattform zur effektiveren Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im Gesundheitsbereich ......................................................................................................... 62 Kommission startet Konsultation zur Fälschungssicherheit von Zigaretten .............................................. 62 Europäische Umweltagentur veröffentlicht jährlichen Badegewässer-Bericht .......................................... 62 IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................63 EU-Medienministerrat: Deutschland fordert schnelle und umfassende Reform der audiovisuellen Regelungen ............................................................................................................................................... 63 Aussprache im EP zum Digitalen Binnenmarkt ......................................................................................... 63 5 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT KOMMISSION VERÖFFENTLICHT MITTEILUNG ZUR BESSEREN RECHTSETZUNG Am 19.05.2015 stellte Vizekommissionspräsident Timmermans seine Agenda für bessere Rechtsetzung vor und löst damit eine der Prioritäten von Kommissionspräsident Juncker ein, der zum Amtsantritt der Kommission 2014 angekündigt hatte, die EU so zu reformieren, dass diese „in großen Fragen Größe und Ehrgeiz zeigt und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszeichnet." Bessere Rechtsetzung ist laut Vizepräsident Timmermans nötig, damit die Regulierung effizient und zielgerichtet erfolgen kann und das Vertrauen der Bürger, Unternehmen und insbesondere der KMUs in die EU erhöht. Die Kommission will ihren Teil der „Better Regulation Agenda" umgehend umsetzen. Bis Ende des Jahres 2015 sollen die entsprechenden Gremien besetzt und die Onlineplattformen operationell sein. Die Kommission hofft, interinstitutionelle Abkommen mit Rat und EP noch bis Ende 2015 abschließen zu können. Die Agenda für Bessere Rechtsetzung sieht folgende Hauptmaßnahmen vor: Die Konsultation von Stakeholdern wird auf die Erstellung von Roadmaps und Folgenabschätzungen sowie auf sekundäre Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) ausgeweitet. Die Konsultationsperioden werden verlängert. Bei der Erstellung von Gesetzesinitiativen sowie bei der Evaluierung bestehender Gesetzgebung haben Stakeholder zwölf Wochen Zeit, sich einzubringen. Nach der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags durch die Kommission haben Stakeholder und Bürger acht Wochen lang die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Parallel zur Konsultation der Mitgliedstaaten können sich Stakeholder künftig vier Wochen lang zu Entwürfen von delegierten Rechtsakten zu Wort zu melden. Für die Konsultation von Sozialpartnern sollen Sonderbedingungen gelten. Die Folgenabschätzung wird ausgeweitet und soll unabhängiger werden. Die Folgen für die Gesellschaft, Umwelt und die Wirtschaft sollen dabei gleichberechtigt nebeneinander stehen. Bei Gesetzesinitiativen soll systematisch geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen für KMUs möglich sind. Das bisher bestehende „Impact Assessment Board" (IAB) wird durch das sogenannte „Regulatory Scrutiny Board" (RSB) ersetzt. Das RSB wird aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern bestehen, die Vollzeit für das RSB arbeiten. Drei dieser Mitglieder sollen von außerhalb der EUInstitutionen stammen und auf Basis ihrer „professionellen Expertise" ausgewählt werden. Um die Unabhängigkeit des Gremiums zu gewährleisten, ist der Vorsitzende - der den Rang eines Generaldirektors tragen wird - keiner GD zugordnet. Auch künftig muss das RSB die durchgeführte 6 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Folgenabschätzung validieren, bevor eine Gesetzesinitiative von der Kommission weiterverfolgt werden kann. Durch die Schaffung einer neuen Online-Plattform („Lighten the Load – Have Your Say"), haben künftig alle Stakeholder die Möglichkeit, sich „zu jeder Zeit zu jedem Aspekt einer Gesetzgebung" zu Wort zu melden und konkrete Änderungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtsakte zu machen. Die Kommission verpflichtet sich, diese Vorschläge weiterzuverfolgen. Künftig will die Kommission zudem systematisch „Überprüfungs- und Evaluierungsklauseln" in Rechtsakte einbauen. Das Instrument zur Evaluierung bestehender Gesetzgebung hinsichtlich deren Effektivität und Effizienz (REFIT) wird gestärkt und stärker darauf ausgerichtet, die Hauptursachen mangelnder Effizienz und unnötigen Verwaltungsaufwands zu ermitteln. Im Rahmen von REFIT müssen künftig die Kosten und Nutzen einer REFIT-Maßnahme quantifiziert werden. Die Kommission will bis Ende des Jahres eine „Refit-Plattform" unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Timmermans schaffen, die konkrete Vorschläge zur Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungsaufwands ausarbeiten soll. Die Plattform wird aus Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Mitgliedstaaten sowie aus Vertretern der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und dem Unternehmertum bestehen. Die Kommission setzt sich zudem für den Abschluss eines neuen interinstitutionellen Abkommens bis Ende 2015 ein, in dem Kommission, Rat und EP sich auf gemeinsame Standards im Bereich der besseren Rechtsetzung verständigen. Die Kommission regt in diesem Zusammenhang an, alle substantiellen Änderungsanträge aus EP und Rat, die den Kommissionsvorschlag signifikant abändern, einer systematischen Folgenabschätzung zu unterziehen. Auch sollen die TrilogVerhandlungen transparenter werden. Mitgliedstaaten sollen sich zudem verpflichten, bei der Umsetzung von Vorschriften keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm Better Regulation Agenda: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF Factsheet der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm Better Regulation Website (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/index_en.htm „Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm KOMMISSION STELLT MIGRATIONSAGENDA VOR Am 13.05.2015 stellte die Kommission ihre Migrationsagenda vor. Sie beruht sowohl auf Sofortmaßnahmen zur Rettung von Flüchtlingen als auch auf mittel- und langfristigen Maßnahmen zur nachhaltigen Lösung der 7 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Migrationsproblematik. Die Kommission betont, auch künftig nur diejenigen Flüchtlinge aufzunehmen, die die Gründe für Asyl in Europa erfüllen, möchte aber gleichzeitig weitere Wege für legale Migration eröffnen. Die Agenda sieht folgende Maßnahmen vor: Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex; Einführung eines auf nationalen Quoten beruhenden EU-weiten Schlüssels zur Umverteilung von Flüchtlingen in Notfallsituationen; Einführung eines EU-weiten Mechanismus zur Aufnahme von insgesamt 20.000 zusätzlichen Flüchtlingen aus Drittstaaten. Deutschland soll in diesem Rahmen circa 3.700 zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen; Einsatz einer EU-Marinemission im Mittelmeer zum Kampf gegen Schlepperbanden. Die Mission soll auf einem UN-Mandat beruhen und möglichst im Europäischen Rat am 25./26.06.2015 beschlossen werden. Reduzierung der Anreize für irreguläre Migration durch Bekämpfung von Armut in den Herkunftsstaaten und Ermöglichung einer effektiven Rückführung von Flüchtlingen; Verbesserte Zusammenarbeit mit den Transitstaaten; Annahme eines Aktionsplans gegen Menschenschmuggel bis Ende 2015; Verbesserung der Europäischen Asylpolitik sowie Reform von Dublin II; Ausbau der legalen Einwanderungspolitik; Vervollständigung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems; Aufbau eines gemeinsamen Managements der Außengrenzen sowie eines europäischen Migrationsmodells. Am 18.05.2015 wurde die Migrationsagenda dem Rat der Außen- und Verteidigungsminister, am 19.05.2015 im allgemeinen Rat und am 20.05.2015 im EP vorgestellt. Nach Beratung im Innenministerrat am 16.06.2015 soll die Migrationsagenda am 26.06.2015 im Europäischen Rat angenommen werden (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Link zur Agenda: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.htm Fragen und Antworten zur Migrationsagenda: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm Rede der Vize-Präsidentin vor den VN: http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2015/150511_03_en.htm 8 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 KOMMISSION BESORGT ÜBER JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN IN MAZEDONIEN Das EP und die Kommission zeigten sich am 20.05.2015 besorgt über die politischen Entwicklungen in Mazedonien und warnten vor einer Mobilisierung ethnischer Ressentiments. Unter Vermittlung von EPAbgeordneten und dem Kommissar für Nachbarschaftspolitik Hahn zustande gekommene Gespräche zwischen dem mazedonischen Premierminister und dem Oppositionsführer gingen am 20.05.2015 erfolglos zu Ende. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden. Mazedonien befindet sich seit den Wahlen 2014 in einer politischen Krise. Die Opposition wirft der Regierung Wahlbetrug vor und boykottiert seither das Parlament. Durch gewaltsame Auseinandersetzungen in Kumanova am 09.05.2015 ist die politische Debatte in Mazedonien zunehmend ethnisch aufgeladen. Bei den Gefechten kamen Polizeiangaben zufolge acht Polizisten und 14 Aufständische ums Leben, weitere Personen wurden verletzt. Stellungnahme des Kommissars zu den Gefechten in Kumanova (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/news/2015/05/20150511_en.htm Gemeinsame Stellungnahme der EP-Abgeordneten Howitt, Kukan und Vajgl zu den Gesprächen mit dem mazedonischen Premier und Oppositionsführer (in englischer Sprache): http://www.eduardkukan.eu/en/joint-press-statement-of-members-of-the-european-parliament-howitt-kukanand-vajgl-on-results-of-the-facilitation-of-dialogue-between-leaders-of-macedonian-political-parties/ ANNELI JÄÄTTEENMÄKI ZUR VIZE-PRÄSIDENTIN DES EP GEWÄHLT Anneli Jäätteenmäki (ALDE, FIN) wurde am 20.05.2015 in einer geheimen Abstimmung zur Vize-Präsidentin des EP gewählt. Sie setzte sich mit 301 zu 285 Stimmen gegen Fabio Massimo Castaldo (EFD, ITA) durch. Sie folgt damit Olli Rehn, der im April 2015 in das finnische Parlament gewählt wurde. Jäätteenmäki ist seit 2004 Mitglied des EP. Pressemitteilung zur Wahl (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55456/html/AnneliJ%C3%A4%C3%A4tteenm%C3%A4ki-elected-as-a-new-EP-vice-president EP-PLENARWOCHE IN STRASSBURG: DIE WICHTIGSTEN ENTSCHEIDUNGEN IM ÜBERBLICK Vom 18. - 21.05.2015 tagte das Plenum des EP in Straßburg. Die zentralen Themen waren die Debatte zur Migrationsagenda, die Strategie zum Digitalen Binnenmarkt, eine Geldwäsche-Richtlinie sowie die aktuelle Lage in Ungarn. Darüber hinaus nahm das EP Richtlinien zur Zertifizierung von Konfliktmineralien, zur Entwicklungsfinanzierung und zu Verbesserung der Patientensicherheit an. Darüber hinaus diskutierten die EU-Parlamentarier über die Lage in Äthiopien im Vorfeld der Parlamentswahlen am 24.05.2015, Reformbemühungen der Türkei sowie die Vorbereitungen für das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am 9 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 21. - 22.05.2015 in Riga. Die Abgeordneten forderten den Rat auf, die Verhandlungen zur Mutterschaftsurlaubs-Richtlinie wieder aufzunehmen. Außerdem nahmen die Abgeordneten den Sitzungskalender für 2016 an. Pressemitteilung zur Diskussion der Migrationsstrategie: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56415/html/Plenum-diskutiertMigrationsstrategie-der-Kommission Pressemitteilung zur Geldwäsche-Richtlinie: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55319/html/NeueGeldw%C3%A4sche-Richtlinie-Gegen-Steuervergehen-und-Terrorfinanzierung Pressemitteilung zur Debatte zur Lage Ungarns (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55481/html/Views-on-Hungaryfundamental-rights-and-EU-values Pressemitteilung zur Aussprache „Digitaler Binnenmarkt“ mit Kommissar Andrus Ansip: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150518STO56031/html/Digital-single-marketcreating-opportunities-for-European-companies Pressemitteilung zur Zertifizierung von Konfliktmineralien: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55318/html/KonfliktmineralienParlament-will-obligatorische-Zertifizierung-von-Importeuren SITZUNG DES RATES FÜR ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN AM 19.05.2015 Der Allgemeine Rat hat die Vorauszahlungen für die europäische Jugendinitiative (Youth Employment Initiative, YEI) von rund 67 Mio. € auf 1 Mrd. € erhöht, um in den einzelnen Staaten kurzfristige Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu ermöglichen. Zudem informierten Ratspräsidentschaft und Kommission über geplante und laufende Maßnahmen im Nachgang zum außerordentlichen Europäischen Rat vom 23.04.2015 (EB 07/15). Die Kommission stellte außerdem die Migrationsagenda vor, zu der die Mitgliedstaaten erste Stellungnahmen äußern konnten. Darüber hinaus hat der Rat mit den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 25./26.06.2015 begonnen, der sich mit Sicherheits- und Wirtschaftsfragen befassen wird. Der Bericht der vier Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion wird auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni vorgestellt, die Diskussion soll bereits jetzt in den einzelnen EU-Staaten starten. Pressemitteilung der europäischen Jugendinitiative (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/19-youth-employment-initiative-increaseone-billion-euros/ Pressemitteilung zur Sitzung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2015/05/st08967_en15_pdf/ 10 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 TREFFEN DER AUSSENMINISTER AM 18.05.2015 Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) war Thema des Außenministerrats am 18.05.2015. Besprochen wurde dabei der umfassende Ansatz zur Krisenbewältigung, der zivile und militärische Mittel beinhaltet. Seit 2003 habe die EU rund 30 Friedensmissionen und -operationen geführt, die zu Stabilität und Sicherheit in Europa, Afrika, im Nahen Osten und in Asien beigetragen hätten. Derzeit sind im Rahmen der GSVP neun zivile und fünf militärische Missionen im Einsatz. Bis Ende 2015 soll ein gemeinsamer Rahmen mit praktischen Vorschlägen geschaffen werden, der die Resilienz der EU, deren Mitgliedstaaten und Partnern in Sicherheitsfragen ausbauen soll. Der Rat unterstrich die Notwendigkeit der Verbindung von externer und interner Sicherheit in unterschiedlichen Sektoren. Die Synergien von EUAgenturen (Europol, FRONTEX und CEPOL) und Interpol sollen besser genutzt werden, Schwerpunkte seien Terrorismus, Grenzschutz, Energie- und Cybersicherheit. Der Rat forderte effizientere Strukturen des Krisenmanagements innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EEAS). Schlussfolgerungen des Rates zum Thema der GSVP (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/18-council-conclusions-csdp/ GIPFEL ZUR ÖSTLICHEN NACHBARSCHAFTSPOLITIK Vom 21. - 22.05.2015 findet in Riga das vierte Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft zwischen den 28 Mitgliedstaaten, EU-Vertretern und Vertretern der sechs Partnerschaftsländer (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) statt. Im Mittelpunkt der Gespräche steht die Zukunft der Östlichen Partnerschaft. Es wird erwartet, dass sich der Gipfel für eine Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und ihren östlichen Nachbarn aussprechen wird. Auf der Tagesordnung stehen neben dem Ukrainekonflikt verschiedene Kooperationsprogramme zur Stärkung von Staatsbildung und Rechtsstaatlichkeit, zur Förderung wirtschaftlicher Entwicklung und Mobilität sowie zur Energieversorgungssicherheit. Am Rande des Gipfels finden auch Gespräche zwischen Wirtschaftsvertretern sowie Vertretern aus der Zivilgesellschaft statt. Ein ausführlicher Bericht folgt im nächsten EB. Tagesordnung des Gipfels: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/05/21-22/ Pressemeldung der lettischen Präsidentschaft (in Englischer Sprache): https://eu2015.lv/news/media-releases/1401-eastern-partnership-summit-in-riga-to-evaluate-eu-relations-withpartner-countries-and-outline-future-areas-of-activity CAMERON KÜNDIGT EU-REFERENDUM BEREITS FÜR 2016 AN Nach seinem Wahlsieg vom 08.05.2015 kündigte Premierminister Cameron am 11.05.2015 an, das EUReferendum bereits 2016 abhalten zu wollen. Damit löst Cameron sein Wahlversprechen ein, bis Ende 2017 ein Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der EU abhalten zu wollen. Ein entsprechendes Gesetz 11 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 soll am 27.05.2015 bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms der Cameron-Regierung, der sogenannten „Queen's Speech", präsentiert werden. Durch den Vorzug des Referendums auf 2016 würde vermieden, dass das EU-Referendum zeitlich mit den Wahlkämpfen in Frankreich (Sommer 2017) und Deutschland (Herbst 2017) zusammenfällt. Bereits kurz nach der Wahl Camerons hatte Kommissionspräsident Juncker Bereitschaft gezeigt, mit Cameron einen „fairen Deal auszuarbeiten, der es erlaube, das Vereinigte Königreich in der EU zu halten." Bisher hat Cameron sich jedoch noch nicht offiziell mit Forderungen an die EU gewandt. STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR KOMMISSION PRÄSENTIERT AGENDA FÜR BESSERE RECHTSETZUNG Die Kommission hat am 19.05.2015 ihre „Agenda für bessere Rechtsetzung“ vorgestellt. Das Reformpaket soll Offenheit und Transparenz im EU-Entscheidungsprozess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften verbessern und für eine ständige Überprüfung des geltenden EU-Rechts sorgen. Dazu sollen insbesondere folgende Maßnahmen beitragen: 1. Mehr Transparenz und Offenheit von Entscheidungsprozessen durch umfassende Konsultationen; 2. Ständige Überprüfung des geltenden Rechts im Rahmen des REFITProgramms; 3. Bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsprozess; 4. Eine neue interinstitutionelle Vereinbarung der EU-Institutionen für den Gesetzgebungsprozess (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Weitere Informationen: Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4919_de.htm Mitteilung der Kommission SWD(2015)110 final zur Agenda für bessere Rechtsetzung: http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/docs/dsm-communication_de.pdf Mitteilung der Kommission COM(2015) 216 final zur Interinstitutionellen Vereinbarung: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/com_2015_216_de.pdf Mitteilung der Kommission C(2015) 3260 final zur REFIT-Plattform: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/c_2015_3260_de.pdf Beschluss der Kommission C(2015) 3262 final über die Einrichtung der REFIT-Plattform: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/c_2015_3261_de.pdf Beschluss der Kommission C(2015) 3263 final über die Einrichtung eines unabhängigen Ausschusses für Regulierungskontrolle: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/c_2015_3263_de.pdf 12 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 AS Y L UN D M IG R AT IO N KOMMISSION STELLT EUROPÄISCHE MIGRATIONSAGENDA VOR Die Kommission hat am 13.04.2015 mit der Mitteilung (COM(2015)240 final) ihren Vorschlag für eine „Europäische Migrationsagenda“ beschlossen und vorgestellt. Das Strategiedokument zielt darauf ab, einerseits die nach den Flüchtlingstragödien im Mittelmeer ergriffenen Sofortmaßnahmen in einen regulären Rahmen zu überführen und zu optimieren, andererseits Initiativen für die mittel- und längerfristige Weiterentwicklung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik auf den Weg zu bringen. Zur kurzfristigen Bewältigung der aktuellen Herausforderungen sieht die Agenda die bereits vom Europäischen Rat am 23.04.2015 beschlossene Verdreifachung der Finanzmittel für die FRONTEX-Einsätze zur Seenotrettung im Mittelmeer vor sowie eine erstmalige Aktivierung den Notfall-Mechanismus nach Artikel 78, Absatz 3 AEUV (zeitlich befristete Umverteilung von Flüchtlingen zur Bewältigung eines Zustroms von Migranten). Für Ende Mai 2015 kündigte die Kommission zudem einen Vorschlag für ein EU-weites Neuansiedlungssystem an, das für 20.000 Flüchtlinge, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, eine Unterbringung in einem Mitgliedstaat bereitstellen soll. Für diese Instrumente schlägt die Kommission in der Mitteilung jeweils einen Verteilungsschlüssel mit festen Quoten der Mitgliedstaaten vor. Ebenfalls kurzfristig soll die Vorbereitung einer Militäroperation im Mittelmeer im Rahmen der GSVP vorangetrieben werden, um die Bekämpfung von Schleuserbanden zu intensivieren. Mittelfristig soll die Asyl- und Migrationspolitik an folgenden Zielen ausgerichtet werden: Konsequente Bekämpfung der irregulären Migration, von Schleusern und Menschenhändlern; Bessere Sicherung der Außengrenzen der EU; Stärkung des Gemeinsamen Asylsystems der EU; Entwicklung neuer Möglichkeiten der legalen Migration. Mit diesen Leitlinien korrespondieren vier Handlungsfelder, in denen die Kommission mit sogenannten Schlüsselaktionen greifbare Fortschritte erzielen möchte. Die Mitteilung nennt zudem drei Prioritäten für die langfristige Weiterentwicklung der Asyl- und Migrationspolitik, 1. zu Vervollständigung denen des die Kommission Gemeinsamen grundlegende Europäischen politische Debatten Asylsystem, unter anstoßen anderem durch will: einen Gemeinsamen Asylkodex und die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen; 2. Schaffung eines gemeinsamen Managements der Außengrenzen, u.a. durch Koordination der Küstenwachen, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen sowie längerfristig die Schaffung einer Europäischen Küstenwache; 3. Verabschiedung eines neuen europäischen Migrationsmodells, einschließlich der Schaffung eines EUweiten Zuwanderungssystems für die Arbeitsmigration. 13 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Nach Beratung im JI-Rat am 16.06.2015 soll die Migrationsagenda am 26.06.2015 im Europäischen Rat angenommen werden. Vor dem Hintergrund kritischer Stellungnahmen aus mehreren Mitgliedstaaten ist jedoch ungewiss, ob der in der Mitteilung ausgeführte, ehrgeizige Zeitplan eingehalten und insbesondere das von der Kommission vorgeschlagene Quotensystem umgesetzt werden kann. Weitere Informationen: PM der Kommission zur Migrationsagenda: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.htm Mitteilung COM(2015) 240 final „Die Europäische Agenda für Migration“: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf Fragen und Antworten zur Europäischen Migrationsagenda: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm AUSSPRACHE IM PLENUM DES EP ZUR MIGRATIONSAGENDA Nach Vorstellung der „Europäischen Migrationsagenda“ am 13.04.2015 durch die Kommission (siehe weiterer Beitrag in diesem EB) fand am 21.05.2015 eine erste Aussprache im Plenum des Parlaments zur Migrationsagenda statt. Vertreter beinahe aller Fraktionen begrüßten den Vorschlag der Kommission, Flüchtlinge nach einem Quotensystem innerhalb der EU umzuverteilen, und äußerten teils deutliche Kritik an abwehrenden Reaktionen aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Der Vorsitzende der EVP-Fraktion, MdEP Manfred Weber (CSU), kritisierte die „kleinkrämerische“ Haltung dieser Regierungen und forderte die Kommission auf, die Arbeit an ihren Vorschlägen für einen Solidaritätsmechanismus fortzuführen. Auch der Fraktionschef der Fraktion der Liberalen (ALDE), Guy Verhofstadt, kritisierte die Ablehnung der von der Kommission vorgeschlagenen Quotenregelung durch mehrere Mitgliedstaaten. Der Vorsitzende der zweitgrößten Fraktion im EP, Gianni Pittella sagte, dass Europa mit den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen könne, dass es handlungsfähig sei. Er forderte jedoch, SchleuserNetzwerke ohne Militäraktionen und Gewalt zu zerstören. Dieser Forderung schloss sich auch die Fraktion der Grünen im EP an. Kritik an einer quotierten Umverteilung übte vor allem die von der britischen Conservative Party dominierte Fraktion EKR. Weitere Informationen: Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56415/html/Plenum-diskutiertMigrationsstrategie-der-Kommission Mitteilung COM(2015) 240 final „Die Europäische Agenda für Migration“: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf 14 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Fragen und Antworten zur Europäischen Migrationsagenda: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm Statement von Vize-Präsident Timmermans: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5009_en.htm Statement von Kommissar Avramopoulos: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5008_en.htm RAT DER AUSSEN- UND VERTEIDIGUNGSMINISTER BERÄT MILITÄREINSATZ GEGEN SCHLEPPER Am 18.05.2015 haben die Außen- und Verteidigungsminister der EU bei einer gemeinsamen Ratssitzung den Vorschlag der Hohen Repräsentantin und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, für einen Militäreinsatz gegen Schlepperbanden beraten und im Grundsatz zugestimmt. Die militärische Mission „EUNAVFOR Med“ soll im Rahmen der GSVP durchgeführt, auf eine Anlaufphase von zwei Monaten sowie eine Mandatsperiode von 12 Monaten befristet und in mehrere Phasen gegliedert werden. In Phase 1 sollen Schleuserringe und -wege aufgedeckt werden, vor allem aus der Luft. In Phase 2 sollen Schlepperboote in internationalen Gewässern aufgebracht und neutralisiert werden. In Phase 3 sollen diese Aktivitäten auf lybische Gewässer ausgedehnt werden. In Phase 4 soll der Einsatz gegen Schlepper an Land ausgedehnt werden. Mindestens für diese letzte Phase wird ein UN-Mandat als erforderlich angesehen; von seiner Erteilung wird mit abhängen, welche Mitgliedstaaten sich in welcher Weise in die Mission einbringen werden. Die Außen- und Verteidigungsminister erteilten am 18.05.2015 mit der Annahme von Ratsschlussfolgerungen den Auftrag, das von Mogherini vorgelegte Konzept weiter auszuarbeiten, um eine Beschlussfassung des Rates über die vorgeschlagene Mission im Juni vorzubereiten. Weitere Informationen: Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/18-council-establishes-naval-operationsdisrupt-human-smugglers-mediterannean/ EUROSTAT VERÖFFENTLICHT ZAHLEN ZUR ANERKENNUNG VON ASYLBEWERBERN IN DER EU Die EU-Statistikbehörde Eurostat hat am 12.05.2015 Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Demnach ist die Zahl anerkannter Asylbewerber in der EU von 135.000 in 2013 auf 185.000 in 2014 angestiegen. Deutschland lag auch 2014 europaweit mit 47.600 anerkannten Asylbewerbern auf Platz 1, gefolgt von Schweden mit 33.000 anerkannten Asylbewerbern sowie Frankreich (20.640) und Italien (20.630). Hauptherkunftsländer der in Deutschland anerkannten Asylbewerber waren 2014 Syrien (25.735), Afghanistan (4.965) und der Irak (4.195). Diese drei Länder und Eritrea sind sich auch europaweit die Hauptherkunftsländer der anerkannten Asylbewerber. Die Anerkennungsrate war in Bulgarien (94 %), Schweden (77 %), Zypern (76 %) und Malta (73 %) besonders hoch; in Deutschland lag sie mit 42 % 15 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 im Mittelfeld. Im Rahmen des UN-Umsiedlungsprogramms beteiligten sich vor allem die Staaten Skandinaviens; Schweden alleine nahm mit 2045 Flüchtlingen fast ein Drittel des EU-Gesamtanteils auf. Weitere Informationen: Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6827378/3-12052015-AP-DE.pdf/47fa34ab-6e2d-4c1ca4eb-6187315087d8 Webseite von Eurostat zur Asylstatistik: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_statistics/de EUGH-GENERALANWÄLTIN SIEHT VERLUST DES AUFENTHALTSRECHTS VON DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN BEI WEGZUG UND SCHEIDUNG VON EHEGATTEN EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat am 07.05.2015 in ihren Schlussanträgen zur Rechtsache C-218/14 dafür votiert, dass Drittstaatsangehörige gemäß Richtlinie 2004/38/EG ihren Aufenthaltsstatus in einem Mitgliedstaat verlieren, wenn ihre Ehegatten (die Unionsbürger sind) aus dem Mitgliedstaat fortziehen und sich scheiden lassen. Dies gilt nach Auffassung der Generalanwältin auch dann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Wegzugs des Ehegatten mindestens drei Jahre – und davon mindestens ein Jahr in dem Aufnahmestaat - bestanden hat. Die Richtlinie gewährt dem Betroffenen auch für die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens kein Aufenthaltsrecht, so die Generalanwältin. Die Richtlinie sieht nach Auffassung der Generalanwältin nicht vor, dass Drittstaatsangehörige nach Wegzug und Scheidung des Ehegatten ein Weitergelten des Aufenthaltsrechts in Anspruch nehmen können. Der Gesetzgeber habe darauf verzichtet, einen solchen Anspruch vorzusehen. Dies schaffe Unbilligkeiten, denen aber auch das Primärrecht nicht entgegenstehe. Weitere Informationen: Schlussanträge der Generalanwältin: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164144&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq& EASO UND GRIECHENLAND VERLÄNGERN UNTERSTÜTZUNGSVEREINBARUNG BIS MAI 2016 Das Europäische Asylunterstützungsbüro EASO und Griechenland gaben am 19.05.2015 bekannt, dass sie die Unterstützungsvereinbarung bis Mai 2016 verlängert haben. Schwerpunkte des neuen Unterstützungsprogramms werden die Akquise von EU-Geldern, die Planung und Implementierung von Projekten, Trainingsmaßnahmen, die Durchführung von Dublin III-Verfahren, Informationen zu den Herkunftsstaaten von Asylbewerbern sowie grundsätzlich eine Stärkung der Asyl-Infrastruktur in Griechenland sein. Die Kooperation zwischen EASO und Griechenland wurde 2011 begonnen und tritt mit der nun vereinbarten Verlängerung in Phase III ein. 16 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Weitere Informationen: Pressemitteilung der EASO: https://easo.europa.eu/wp-content/uploads/20150513-Press-release-signing-of-the-SSP-2.pdf EASO Special Support Plan für Griechenland: https://easo.europa.eu/wp-content/uploads/EASO_SPECIAL-SUPPORT-PLAN-TO-GREECE_MAY_2015.pdf IN NE R E S IC H ER H EIT PARLAMENT BILLIGT REVISION DER GELDWÄSCHERICHTLINIE UND GELDTRANSFERVERORDNUNG Das Plenum des Parlaments hat am 20.05.2015 in zweiter Lesung die Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG und der Richtlinie 2006/70/EG sowie die Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 gebilligt. Zuvor hatte der Rat am 20.04.2015 dem im Dezember 2014 ausgehandelten Kompromiss zugestimmt (EB 04/2015). Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und eine der zentralen Maßnahmen der im vergangenen Monat von der Kommission vorgeschlagenen Europäischen Sicherheitsagenda umgesetzt. Die Geldwäsche-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht übernehmen. Die Geldtransfer-Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Mit den Regelungen sollen insbesondere Terrorismusfinanzierung und Steuerstraftaten wirksamer bekämpft werden. Die Kommission hat angekündigt, die nun verabschiedeten Bestimmungen durch eine supranationale Bewertung der Risiken zu ergänzen. Sie will so einen über die Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche (Financial Action Task Force, FATF) hinausreichenden, besonders hohen Schutzstandard erreichen. Weitere Informationen: Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55319/html/NeueGeldw%C3%A4sche-Richtlinie-Gegen-Steuervergehen-und-Terrorfinanzierung Pressemitteilung der Kommission zur Annahme durch das EP: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5001_de.htm Verabschiedeter Text (Geldwäsche): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5933-2015-REV-4/de/pdf Standpunkt des Rates (Geldtransfers): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5932-2015-REV-2/de/pdf 17 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 V ER K EH R S PO L IT IK VERKEHRSKOMMISSARIN BULC GIBT AUSBLICK AUF DAS ARBEITSPROGRAMM 2016 Am 05.05.2015 nahm Verkehrskommissarin Violeta Bulc im Verkehrsausschuss des EP Stellung zu den geplanten Schwerpunkten des Arbeitsprogramms 2016 der Kommission. Bulc kündigte an, dass die Kommission im Rahmen des REFIT-Programms (Regulatory Fitness and Performance), welches auf eine effizientere europäische Rechtssetzung abzielt, auch im Verkehrsbereich 2016 und 2017 weitere Gesetzgebungsverfahren geplant sind. Die Kommission prüft demnach, inwieweit es neuer Regelungen zum kombinierten Verkehr und zur Tunnelsicherheit bedarf. Zudem sollen das Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur verbessert und die Modal-Shift-Ziele im Weißbuch Verkehr erreicht werden. Für 2016 kündigte Bulc einen klaren Fokus auf das Straßenverkehrspaket sowie die Erarbeitung von Initiativen für die Entwicklung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge an. Das Arbeitsprogramm 2016 wird voraussichtlich Ende des Jahres 2015 von der Kommission angenommen und vorgestellt. Weitere Informationen: Themenseite der Kommission zum Arbeitsprogramm 2015: http://ec.europa.eu/priorities/work-programme/index_en.htm Themenseite der Kommission zu REFIT: http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/index_de.htm G ÜT ER V E RK E HR KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN MINDESTLOHNGESETZ EIN Die Kommission hat am 19.05.2015 bekannt gegeben, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet hat. Zwar unterstützt die Kommission grundsätzlich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Sie betrachtet allerdings die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen – also auch Transittransporte – als unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden ausländischer Spediteure, zum Beispiel aus Polen und den baltischen Staaten. Sie kritisieren die Regelung, wonach der Mindestlohn in Höhe von 8,50 € auch von ausländischen Unternehmen an ausländische Lkw-Fahrer gezahlt werden muss, die Deutschland nur durchqueren oder dort Fracht ausladen, als Wettbewerbsbeschränkung. Mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens folgte die Kommission im Wesentlichen dieser Argumentation. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung 18 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 eines lauteren Wettbewerbs angemessenere Maßnahmen ergriffen werden können, die den freien Warenund Dienstleistungsverkehr nicht beeinträchtigen. Weitere Informationen: Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5003_de.htm Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0071:de:HTML Verordnung (EG) Nr. 593/2008 („Rom-I-Verordnung“): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:177:0006:0016:DE:PDF Themenseite der Kommission zum Arbeitsprogramm 2015: http://ec.europa.eu/priorities/work-programme/index_en.htm LUFT V E RK E HR EUG WEIST KLAGEN WEGEN SUBVENTIONIERTER ÜBERNAHME VON AUSTRIAN AIRLINES AB Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 13.05.2015 die Klage der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt GmbH gegen die Europäische Kommission wegen der Genehmigung der Übernahme von Austrian Airlines durch Lufthansa (Rechtssache T-511/09) sowie die Klage gegen die Kommission wegen der Genehmigung von durch die Republik Österreich gewährten Umstrukturierungsbeihilfen (Rechtssache T-162/10) abgewiesen. Das Gericht sah in beiden Fällen die Entscheidungen der Kommission als rechtmäßig an. Die vom neuen Eigentümer im Zuge der Übernahme gegebenen Zusagen, die den Markteintritt konkurrierender Anbieter auf relevanten Verbindungen erleichtern sollten, seien ausreichend gewesen. Die gewährte staatliche Beihilfe habe dem Zweck der Wiederherstellung einer langfristigen Überlebensfähigkeit des Unternehmens gedient. Weitere Informationen: Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150054de.pdf Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-162/10: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164264&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279 Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-511/09 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164268&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279 19 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 R AD V E RK E HR EUROPÄISCHER RADFAHRER-VERBAND ECF VERÖFFENTLICHT RANKING ZUR FAHRRADFREUNDLICHKEIT Der Europäische Radfahrer-Verband ECF hat am 18.05.2015 zum zweiten Mal nach 2013 ein EU-weites Ranking zur Fahrradfreundlichkeit der Mitgliedstaaten vorgestellt. Spitzenreiter ist der Untersuchung zufolge Dänemark, dicht gefolgt von den Niederlanden. Auf den weiteren Plätzen folgen Schweden, Finnland und auf dem fünften Platz Deutschland. Damit ist die Spitzengruppe des Rankings im Vergleich zu 2013 unverändert geblieben. Die Niederlande sind dem diesjährigen Bericht zufolge das Land mit dem größten Anteil von Radfahrern. Finnland belegt beim Fahrradtourismus den ersten Platz, Luxemburg und Malta bei der Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Radurlaubsländer wie Polen und Irland befinden sich hingegen im letzten Drittel des Rankings. Schlusslichter im Ranking sind Portugal und Rumänien. Weitere Informationen: ECF Cycling Barometer 2015 / 2013 (englisch): http://www.ecf.com/ecf-cycling-barometer Dänische Fahrrad-Botschaft (englisch): http://www.cycling-embassy.dk/ Webseite der Kommission zur Förderung der Verkehrssicherheit im Radverkehr: http://ec.europa.eu/transport/road_safety/specialist/knowledge/pedestrians/promote_cycling_and_bicycle_hel mets_or_not/promoting_cycling_changes_to_expect_en.htm S PO RT ERGEBNISSE DES SPORTRATS AM 18./19.05.2015 IN BRÜSSEL Der Rat für Bildung, Jugendarbeit, Kultur und Sport verabschiedete in seiner 3388. Sitzung am 18./19.05.2015 in Brüssel Ratsschlussfolgerungen zur Rolle des Breitensports für die Kompetenzentwicklung junger Menschen. Die Sportminister führten zudem eine Orientierungsdebatte zur Rolle sportlicher Aktivitäten im Bildungsbereich, insbesondere in Schulen und Hochschulen. Als Ergebnis der Aussprache wurden allgemein gehaltene Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ausgesprochen, unter anderem zur Bereitstellung kommunaler Sportstätten, zur Förderung außerschulischer sportlicher Aktivitäten sowie zur Inklusion von Menschen mit Handicap. Die Minister betonten zudem die Bedeutung der erstmals durchgeführten europäischen Woche für den Sport, die von 07. - 13.09.2015 stattfinden wird, und befassten sich mit der Europäischen Konvention gegen Manipulationen von Sportwettbewerben, die bis 2016 in Kraft treten soll. Abschließend stellte die künftige luxemburgische Präsidentschaft die Prioritäten ihres Arbeitsprogramms im Bereich des Sports vor. 20 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Weitere Informationen: Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eycs/2015/05/18-19/ Ergebnis der Ratstagung: www.consilium.europa.eu/en/meetings/eycs/2015/05/st08965_en15_pdf Ratsschlussfolgerungen zur Sportpolitik, insbesondere Amateursports: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7875-2015-INIT/en/pdf Empfehlungen des Rates zur Förderung gesundheitsverbessernder körperlicher Aktivitäten vom 25.11.2013: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15575-2013-INIT/en/pdf STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ KOMMISSION LEGT PAKET FÜR EINE BESSERE RECHTSSETZUNG VOR Am 19.05.2015 präsentierte Vizekommissionspräsident Frans Timmermans die Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung. Das umfassende Reformpakt soll das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die Fähigkeiten der EU wieder herstellen und dem Grundsatz „im Großen groß und im Kleinen klein“ folgen. Er erklärte hierzu: „Diese Kommission ist entschlossen, das zu ändern, was die Union tut und wie sie es tut. Bessere Rechtsetzung gehört deswegen zu unseren Hauptprioritäten.“ Das Vorhaben der Kommission sieht ein Bündel von Maßnahmen vor (siehe hierzu auch Beitrag aus dem Geschäftsbereich „Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament“ sowie Beiträge der anderen Geschäftsbereiche): So sollen u.a. die Gesetzgebungsverfahren offener und transparenter sein, die Partizipationsmöglichkeit der Bürger und Interessenvertreter verbessert werden ebenso wie die Gesetzgebung selbst. Der Prozess der Folgenabschätzung soll unabhängiger und deren Anwendungsbereich erweitert werden, eine interinstitutionelle Vereinbarung soll für eine verbesserte Rechtssetzung im ganzen Gesetzgebungsverfahren und eine Stärkung des REFIT -Programms auch die Effizienz und Leistungsfähigkeit nach Annahme gewährleisten. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm Mitteilung der Kommission „Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung – Eine Agenda der EU“: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/com_2015_215_de.pdf Better Regulation Agenda (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/documents/com_2015_215_en.pdf Faktsheet der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm 21 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Link zu den weiteren Dokumenten des Pakets: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/key_docs_en.htm „Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm EP-PLENUM STIMMT FÜR VERSCHÄRFTE REGELUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEUND TERRORISMUSFINANZIERUNG Nachdem der Rat nach der zunächst politischen Einigung im Februar (EB 04/15) am 20.04.2015 bereits in erster Lesung die in den Trilogverhandlungen zwischen EP, Rat und Kommission gefundene Einigung von Dezember 2014 angenommen hatte, hat nun auch das EP in zweiter Lesung den gefundenen Kompromiss zur Vierten Geldwäsche-Richtlinie und zur Überarbeitung der Geldtransfer-Verordnung bestätigt. Mit der Verabschiedung durch das EP wurde nunmehr die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die für beide Rechtsakte für Juni oder Juli dieses Jahres anvisiert ist, tritt damit die Verordnung in Kraft. Für die Umsetzung der Richtlinie wiederum haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit. Justizkommissarin Věra Jourová begrüßte die Annahme des Pakets und sah darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung krimineller Netzwerke, aber darüber hinaus auch einen besseren Schutz von Menschenleben, da verdächtige Transaktionen bereits die ersten Hinweise auf die Vorbereitungen terroristischer Anschlägen sein könnten. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55319/html/NeueGeldw%C3%A4sche-Richtlinie-Gegen-Steuervergehen-und-Terrorfinanzierung Pressemitteilung der Kommission zur Annahme durch EP: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5001_de.htm Verabschiedeter Text (Geldwäsche): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5933-2015-REV-4/de/pdf Verabschiedeter Text (Geldtransfers): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5932-2015-REV-2/de/pdf Video der Plenar-Debatte (unter folgendem Datum: 19.05.2015): http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/plenary/search-by-date Pressemitteilung des Rates vom 20.04.2015 (auf Englisch): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/20-money-laundering-strengthened-rules/ EP-PLENUM STIMMT FÜR ÄNDERUNG DER INSOLVENZVERORDNUNG IN ZWEITER LESUNG Am 20.05.2015 bestätigte das EP den in Trilogverhandlungen im November 2014 mit dem Rat und der Kommission gefundenen Kompromiss zur Überarbeitung der Insolvenzverordnung in zweiter Lesung. Am 22 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 12.12.2012 hatte die Kommission diesen Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Bestimmungen für grenzüberschreitende Unternehmensinsolvenzen erstmalig vorgelegt, mit dem Ziel, eigentlich rentablen und ehrlichen Unternehmen, die durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten gekommen sind, eine zweite Chance zu geben. Der neue Ansatz ist darauf ausgerichtet, statt wie bisher auf die Liquidation des Unternehmens zu setzen, nunmehr vorrangig Hilfe zu leisten, die finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden. Der Rat hatte den Kompromiss schon im März bestätigt. Damit tritt die neue Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Pressemitteilung des EP (vom 12.05.2015), auf Englisch: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2015/556989/EPRS_ATA%282015%29556989_EN.pdf Pressemitteilung des Rates von März 2015: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/03/12-insolvency-proceedings-new-rules-topromote-economic-recovery/ Kommissionsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren (vom 12.12.2012): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52012PC0744&from=EN Mitteilung des Rats, 1. Lesung (vom 12.03.2015): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2015:141:FULL&from=EN EP-PLENUM: DEBATTE ZUR LAGE IN UNGARN Am 19.05.2015 fand im Plenum zusammen mit dem Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans und dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán eine Aussprache über die aktuelle Lage in Ungarn statt. Hintergrund der Debatte war einerseits die Äußerung des ungarischen Premierministers Orbán vom 28.04.2015, nach der er sich anlässlich eines Tötungsdelikts für die mögliche Wiedereinführung der Todessstrafe in Ungarn ausgesprochen hatte. Andererseits steht auch ein offenbar von der ungarischen Regierung versandter Fragebogen in der Kritik, der Einwanderung und Terrorismus behandeln und mehr oder weniger miteinander verknüpfen soll. In einem Telefonat mit EU-Parlamentschef Martin Schulz am 30.04.2015 soll der Premierminister seine Aussage zur Wiedereinführung der Todesstrafe wieder relativiert haben. Die Einführung der Todesstrafe sei nur ein Diskussionsthema, eine Einführung sei nicht vorgesehen. Er sprach sich zudem klar gegen die Vorschläge der Kommission für eine Europäische Migrationsagenda aus und bezeichnete sie als „Wahnsinn“. Insbesondere der Erste Vizepräsident Frans Timmermans fand hierauf deutliche Worte. Er stellte klar, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe eindeutig gegen die Europäische Grundrechtecharta verstoßen würde und ein solches konkretes Ansinnen die Folgen des Art. 7 EUV nach sich ziehen würden. 23 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Pressemitteilungen EP, vom 19.05.2015 (auf Englisch): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55481/html/Views-on-Hungaryfundamental-rights-and-EU-values http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150513IPR55487/20150513IPR55487_en.pdf Rede vom 1. Vize-Präsidenten der Kommission Frans Timmermans (auf Englisch): http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5010_en.htm Pressemitteilung von EP-Präsident Martin Schulz vom 29.04.2015: http://www.martin-schulz.eu/aktuelles/2015/04/29/todesstrafe-schulz-fordert-kl%C3%A4rung-von-orban/ Pressemitteilungen des EP vom 30.04.2015: http://www.europarl.europa.eu/the-president/de/press/press_release_speeches/press_release/press_release2015/press_release-2015-april/html/statement-by-the-president-after-phone-conversation-with-prime-ministerorban;jsessionid=A270831B3C49BC5E7121979705BED30A http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150513IPR55487/20150513IPR55487_en.pdf TRILOGEINIGUNG BEI DEN BERATUNGEN ZUR PAUSCHAL- UND BAUSTEINREISE-RL Anfang Mai konnten sich die Vertreter von EP, Rat und Kommission bei den Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie 90/314/EG aus dem Jahre 1990 einigen. Den Vorschlag für eine neue Richtlinie hatte die Kommission am 09.07.2013 (EB 13/13) mit dem Ziel vorgestellt, die bestehende Richtlinie dem Wandel der Zeit und der Digitalisierung des Reisemarktes und dem damit einhergehenden verändertem Buchungsverhalten der Reisenden anzupassen, die nun auch vermehrt online ihre Reisen buchen. Der Kompromiss muss jetzt noch formell durch das EP sowie den Rat bestätigt werden. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150504IPR49650/html/Pack-age-holidayprotection-MEPs-strike-a-deal-with-Council JURI NIMMT BERICHT ZUR AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE AN Am 07.05.2015 hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) den Berichtsentwurf des Berichterstatter MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITA) zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (AktionärsrechteRichtlinie, siehe EB 07/14, 02/15) mit 13 Ja-Stimmen bei 10 Gegenstimmen angenommen. Ein tatsächliches Mandat für die Trilogverhandlungen liegt zunächst noch nicht vor, obwohl auch hierfür der Ausschuss zunächst mit einer Mehrheit von 13 zu 10 Stimmen votiert hatte, da die EVP, ECR und Teile der ALDEFraktion für eine Übermittlung an das Plenum votiert hatten, damit dieses über die Mandatserteilung 24 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 abstimmt. Dementsprechend ist für den 09.06.2015 eine Aussprache im Plenum angesetzt, sowie ein Abstimmung über eine Mandatserteilung am Folgetag. Pressemitteilung EP (vom 07.05.2015): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+IMPRESS+20150504IPR49621+0+DOC+PDF+V0//EN&language=DE TO der nächsten Plenumssitzung: http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/infos-details.html?id=11921&type=Flash Kommissionsvorschlag (vom 09.04.2014) über die Änderung der Aktionärsrichtlinie: http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:59fccf6c-c094-11e3-86f901aa75ed71a1.0002.01/DOC_1&format=PDF Berichtsentwurf von Sergio Gaetano Cofferati (vom 19.12.2014): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-544.471%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE EUG: EHEMALIGER GESUNDHEITS- UND VERBRAUCHERKOMMISSAR DALLI SCHEITERT MIT KLAGE Mit Urteil vom 12.05.2015 (T-562/12 Dalli/Kommission) wies das EuG die Klage des ehemaligen Gesundheits- und Verbraucherkommissar John Dalli ab, mit der dieser begehrt hatte, zum einen „die mündlich getroffene Entscheidung“ des damaligen Kommissionspräsidenten José Manuel Barrosos vom 16.10.2012, ihn aus seinem Amt zu entfernen, für nichtig zu erklären, und zum anderen ihm Schadensersatz in Höhe von 1,9 Mio. € zuzusprechen. Das EuG wies die Klage nunmehr ab. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass Dallis Rücktritt am 16.10.2012 von ihm mündlich erklärt worden und aus freien Stücken geschehen sei. Gegen das Urteil kann Dalli innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel beim EuGH einlegen. Wegen der strafrechtlichen Vorwürfe selbst wurde von den Maltesischen Strafermittlungsbehörden offenbar nie Anklage erhoben. Vielmehr wurde nach Pressmitteilungen das Verfahren letztlich aus Mangel an Beweisen eingestellt. Pressemitteilung vom 12.05.2014 (auf Englisch): http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150051en.pdf Volltext des Urteils (auf Englisch): http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164253&pageIndex=0&doclang=EN&mode=l st&dir=&occ=first&part=1&cid=371853 25 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 11.05.2015 Am 11.05.2015 traf sich im Vorfeld des ECOFIN-Rates am 12.05.2015 die Eurogruppe zu einer regulären Sitzung in Brüssel. Die Institutionen berichteten den Finanzministern der Eurozone zu Griechenland und Irland. Die Eurogruppe begrüßte in einem kurzen Statement die Fortschritte in den Verhandlungen mit Griechenland, die durch eine straffere und effizientere Arbeitsweise erzielt worden seien und zu insgesamt substantielleren Diskussionen geführt hätten. Dennoch sei weitere Zeit nötig, um die verbliebenen offenen Punkte zu klären. Daher begrüßte die Eurogruppe auch die Absicht der griechischen Seite, die Verhandlungen zu beschleunigen, um die Programmüberprüfung zeitnah erfolgreich abschließen zu können. Die 3. Nachprogrammüberprüfung von Ende April stellte Irland mit Blick auf das weit überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum und die guten Haushaltszahlen ein sehr positives Zeugnis aus. Dennoch wurde Irland auch aufgefordert, den Reformprozess fortzuführen und die verbleibenden Probleme zu lösen, etwa den Wohnraumengpass in Dublin und die Reduzierung der Ausgaben im Gesundheitssektor. Zudem stellte die Kommission ihre Frühjahrsprognose zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Eurozone vor (EB 09/15). Außerdem diskutierten die Minister die Eurozonen-Empfehlungen für eine gemeinsame Fiskalpolitik und tauschten insbesondere nationale Erfahrungen aus. Abschließend wurde noch der für Juni angekündigte Vier-Präsidentenbericht zur Vertiefung der Wirtschaft- und Währungsunion (WWU) besprochen. Anmerkungen von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/11-eurogroup-jd-remarks/ Statement der Eurogruppe zu Griechenland (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/11-eurogroup-statement-greece/ Gemeinsame Stellungnahme zur 3. Nachprogrammüberprüfung Irlands (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/eu_economic_situation/2015-05-01_ireland_en.htm Weitergehende Informationen: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2015/05/11/ WESENTLICHE ERGEBNISSE DES ECOFIN-RATES AM 12.05.2015 Am 12.05.2015 fand eine Sitzung des Rates für Wirtschaft und Währung (ECOFIN) in Brüssel statt, auf dem die Kommission die EU-Finanz- und Wirtschaftsminister über den Stand der Verhandlungen mit dem EP über den Verordnungsvorschlag der Kommission über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) informierte. Für die Minister habe eine schnelle Verabschiedung Priorität und das Mandat des Rates sei dafür auch ausreichend flexibel. Der Rat erneuerte aber seine wesentlichen Forderungen nach einer sicheren Finanzierung des Garantiefonds und einer Verhinderung politischer Einflussnahme auf die Projektauswahl. Außerdem beschloss der ECOFIN-Rat Schlussfolgerungen zum Bericht über die 26 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Bevölkerungsalterung 2015, der langfristige Prognosen über die Auswirkungen der Alterung auf die Haushalte bis 2060 enthält, sowie zu den eingehenden Überprüfungen im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens als Teil des Europäischen Semesters, die die Kommission am 25./26.02.2015 vorgelegt hat (EB 05/15). Die Minister lobten die Straffung des Europäischen Semesters als sinnvollen Schritt, um Zeit für einen intensiveren Austausch mit den Mitgliedstaaten zu gewinnen, mahnten aber auch weitere Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik an. Zudem diskutierten die Minister die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2014. Vizepräsident Dombrovskis verwies auf die eher mäßige Umsetzungsquote, wobei es aber große Unterschiede je nach Politikbereich und Mitgliedstaat gäbe. Nachholbedarf sehe er in den Produkt- und Dienstleistungsmärkten und im Steuerbereich. Außerdem verabschiedete der Rat gemeinsame Ratsschlussfolgerungen zum wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog zwischen der EU und dem Westbalkan und der Türkei. Auf Nachfrage bestätigte die Ratspräsidentschaft in der Pressekonferenz, dass im Rahmen des gemeinsamen Frühstücks auch erneut die Mitteilung der Kommission zur Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Sprache kam, ohne dass aber Beschlüsse gefasst worden seien. Diesbezüglich fand nur ein informeller Meinungsaustausch statt, wobei klargestellt wurde, dass die bestehenden Regelungen, etwa auch der Verhaltenskodex, nicht geändert werden sollen. Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/05/Outcome-of-the-Council-meeting_EN_pdf/ Ratsschlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/12-ecofin-conclusions-in-depth-review/ Ratsschlussfolgerungen zur Bevölkerungsalterung: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/05/12-ecofin-ageing-populations/ Gemeinsame Ratsschlussfolgerungen zum wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog zwischen der EU und dem Westbalkan und der Türkei (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/05/Joint-Conclusions_pdf/ Weitergehende Informationen: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2015/05/12/ EUROPÄISCHES SEMESTER: KOMMISSION VERÖFFENTLICHT LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN 2015 Am 13.05.2015 hat die Kommission im Rahmen des sogenannten „Europäischen Semesters" ihre länderspezifischen Empfehlungen für die einzelnen Mitgliedstaaten sowie für den Euroraum als Ganzes veröffentlicht. Die Empfehlungen enthalten Leitvorgaben zur Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik für 2015 und 2016, die der besonderen Situation in dem jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung tragen. Insgesamt sieht die Kommission eine anhaltende wirtschaftliche Erholung in der EU, die aber vor allem noch durch eine hohe öffentliche und private Verschuldung, hohe Arbeitslosigkeit und eine schwache Investitionsbereitschaft gebremst werde. Die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen konzentrieren sich auf die Bewältigung 27 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 dieser prioritären Herausforderungen: Abbau von Hindernissen für Investitionsbereitschaft und eine schnelle Umsetzung der Investitionsinitiative, Durchführung ambitionierter Strukturreformen in Produkt-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten sowie im Finanzsektor und Fortführung einer verantwortungsvollen, koordinierten Fiskalpolitik. Für einen stärkeren sozialen Zusammenhalt soll ferner die Beschäftigungspolitik und der soziale Schutz verbessert werden. Durch die Reduzierung der Empfehlungen auf politische Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf will die Kommission die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten stärken und damit die Umsetzung der Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten erleichtern. In ihren Empfehlungen für Deutschland sieht die Kommission insbesondere einen erheblichen Spielraum für mehr Investitionen, insbesondere auf kommunaler Ebene und im Infrastrukturbereich, fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Steuersystems, kritisiert wie bereits in den Vorjahren die fiskalischen Fehlanreize für Zweitverdiener und verweist auf Wachstumshindernisse vor allem im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Zunächst wird sich der ECOFIN-Rat am 19.06.2015 mit den Kommissionsempfehlungen befassen. Anschließend müssen sie vom Europäischen Rat am 25./26.06.2015 gebilligt werden. Formal angenommen werden die Empfehlungen dann am 14.07.2015 durch den ECOFIN-Rat. Die Empfehlungen haben für die Mitgliedstaaten bisher keine rechtliche Bindungswirkung. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.pdf Empfehlungen für Deutschland: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf Länderbericht Deutschland: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_germany_de.pdf Empfehlungen für die Eurozone: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_euroarea_de.pdf Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_en.htm KOMMISSION FASST BESCHLÜSSE ZUR HAUSHALTSPOLITIK VON POLEN, MALTA, GROSSBRITANNIEN UND FINNLAND Zusammen mit der Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen hat die Kommission am 13.05.2015 auch mehrere Beschlüsse im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts gefasst. Bezüglich Malta und Polen empfiehlt die Kommission, die laufenden Defizitverfahren einzustellen, da beide Länder ihr übermäßiges Defizit erfolgreich und dauerhaft korrigiert hätten. Das Vereinigte Königreich soll zwei Jahre mehr Zeit bekommen, sein Defizit auf unter 3 % des BIP zu senken, obwohl es nach Auffassung der Kommission keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits ergriffen habe. Das britische Haushaltsdefizit betrug 2014 5,2 % des BIP. Zu Finnland regt die Kommission die Eröffnung eines neuen Defizitverfahrens an, da das Land weder das Defizit- noch das 28 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Schuldenstandskriterium einhält. Der Rat für Wirtschaft und Währung (ECOFIN) wird am 19.06.2015 über die Empfehlungen entscheiden. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.pdf Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/corrective_arm/index_en.htm KOMMISSION EMPFIEHLT DEM RAT WEGEN MANIPULIERTER HAUSHALTSDATEN DIE VERHÄNGUNG EINER GELDBUSSE GEGEN SPANIEN Am 07.05.2015 hat die Kommission die Untersuchung gegen Spanien wegen Meldung falscher Defizitzahlen für die Region Valencia abgeschlossen und empfiehlt dem Rat in ihrem Abschlussbericht, gegen Spanien eine Geldbuße in Höhe von 18,93 Mio. € zu verhängen. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass der Region Valencia schwerwiegende Nachlässigkeiten vorzuwerfen waren. Aufgrund der Nichterfassung von Gesundheitsausgaben und der Missachtung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung meldete die Valencianische Gemeinschaft im März 2012 falsche Defizitzahlen an die Zentralregierung, die diese an Eurostat weiterleitete. Die Korrektheit der nationalen Statistik in Spanien stellt der Bericht dagegen nicht in Frage. Die nationalen Schulden- und Defizitdaten wurden bereits im Oktober 2012 korrigiert, nachdem die spanische Statistikbehörde im Mai den Fehler bemerkte. Nach Überprüfungen vor Ort leitete die Kommission im Juli 2014 ein offizielles Untersuchungsverfahren ein (EB 14/14). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4939_de.pdf Bericht der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2041365/Accompanying-document-to-report-onmanipulation-of-statistics-in-region-Valencia-ES.pdf SECHSTE TROIKAMISSION IN ZYPERN ABGESCHLOSSEN Am 20.05.2015 wurde die sechste Programmüberprüfung in Zypern durch die Troika, bestehend aus Vertretern der Kommission, der EZB und des IWF, auf Ebene der Kontrolleure erfolgreich abgeschlossen. Das zyprische Parlament hatte zuletzt nach monatelanger Verzögerung ein modernisiertes Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht beschlossen. Die Verabschiedung dieser zentralen Reformmaßnahme, mit der der hohe Anteil notleidender Kredite in den Bankbilanzen, eine wesentliche Wachstumsbremse, abgebaut werden soll, schaffte erst die Voraussetzung für eine Vereinbarung auf Expertenebene. Die Troika wird nun seine effektive Implementierung begleiten. Dennoch mahnt die Troika weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Reduzierung notleidender Kredite an, etwa Rechtsvorschriften, die den Verkauf von Kreditforderungen erleichtern. Außerdem wird die zyprische Regierung aufgefordert, die Reformdynamik beizubehalten, etwa im Bereich der öffentlichen Verwaltung und bei Privatisierungen. Gemäß der Frühjahrsprognose der Kommission 29 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 wird die Rezession im laufenden Jahr noch anhalten. Erwartet wird ein Haushaltsdefizit von 1,1 % des BIP, die Gesamtverschuldung soll dagegen schon leicht von 107,5 % auf 106,7 % des BIP zurückgehen. Dem Abschluss der sechsten Programmüberprüfung müssen EU und IWF noch zustimmen. Dann könnte Zypern auch am Anleihekaufprogramm der EZB teilnehmen. Stellungnahme von Kommission, EZB und IWF (in englischer Sprache): https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr150520.en.html RECHTSAUSSCHUSS LEGT EP-VERHANDLUNGSMANDAT ZUR AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE FEST - AUCH AUSWEITUNG DER VORGABEN ZUR STEUERTRANSPARENZ ENTHALTEN Am 07.05.2015 hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) seine Verhandlungsposition für den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (kurz: Aktionärsrechte-Richtlinie) festgelegt. Dabei fand auch der Antrag von Abgeordneten der Grünen-Fraktion eine Mehrheit, die Vorgaben zur Steuertransparenz auszuweiten. Demnach sollen Großkonzerne und Unternehmen im öffentlichen Interesse dazu verpflichtet werden, erzielte Gewinne/Verluste, öffentliche Zuschüsse und gezahlte Steuern pro Land offenzulegen. Dies soll auch für Gesellschaften mit über 500 Angestellten und einer Jahresbilanz von 86 Mio. € oder einem Nettoumsatz von 100 Mio. € gelten. 13 Abgeordnete stimmten dafür, 10 dagegen. Gegen die Ausweitung der Vorgaben zur Steuertransparenz wandten sich vor allem Abgeordnete der EVP, EKR und ALDE. Zwar fand auch der Antrag eine Mehrheit, dem Berichterstatter MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITA) das Mandat zum sofortigen Beginn der Trilogverhandlungen zu erteilen. Jedoch haben die unterlegenen Fraktionen den Antrag gestellt, dass das Juni-Plenum über die Erteilung des Trilogmandats entscheiden soll (siehe hierzu auch Beitrag des StMJ in diesem EB). Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+IMPRESS+20150504IPR49621+0+DOC+PDF+V0//EN&language=DE KOMMISSION SCHLÄGT BERICHTIGUNGSHAUSHALT NR. 5 ZUR DECKUNG DER KOSTEN DER MIGRATIONSAGENDA VOR Am 13.05.2015 hat die Kommission einen weiteren Vorschlag für einen Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Mit dem Berichtigungshaushalt Nr. 5 soll die EU-Migrationspolitik zusätzlich mit 89 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen und 76,6 Mio. € an Zahlungsermächtigungen unterstützt werden, wovon 26,8 Mio. € an die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX, 45,6 Mio. € an den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und 4 Mio. € an den Fonds für innere Sicherheit (ISF) fließen sollen. Zudem werden zusätzliche Stellen bei FRONTEX, EUROPOL und dem Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) geschaffen. Die Obergrenzen für 2015 sollen aber unverändert bleiben, da die Kommission 30 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 vorschlägt, die Mittel bei anderen Programmen, insbesondere Galileo, einzusparen. Der Berichtigungshaushalt muss nun von den Haushaltsgesetzgebern Rat und EP beschlossen werden. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.pdf Berichtigungshaushaltsentwurf (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/2015/DAB/COM241Final%20-%20EN%20%20DAB5%202015%20Explanatory%20memorandum.pdf Weitergehende Informationen: http://ec.europa.eu/budget/news/article_de.cfm?id=201505131347 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E RAT NIMMT SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU MAKROÖKONOMISCHEN UNGLEICHGEWICHTEN AN Am 12.05.2015 fand eine Sitzung des Rates für Wirtschaft und Währung (ECOFIN) statt, auf der Schlussfolgerungen zu den makroökonomischen Ungleichgewichten gebilligt wurden, welche die Kommission am 25./26.02.2015 als Teil des Europäischen Semesters vorgelegt hatte. Die EU-Finanzminister unterstützten einen vertieften Prüfbericht der Kommission vom Februar 2015 nach dem in Frankreich, Kroatien, Italien, Bulgarien und Portugal übermäßige, makroökonomische Ungleichgewichte bestünden, die ein Problem für das reibungslose wirtschaftliche Zusammenspiel in der EU darstellen. Auch die Ankündigung der Kommission, dass die Einleitung von Verfahren gegen Frankreich und Kroatien aufgrund übermäßiger Ungleichgewichte geprüft werde, wurde vom Rat unterstützt. Als problematisch wurden insbesondere die Ungleichgewichte durch hohe Verschuldung oder mangelnde Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen eingestuft. Zu dem Ungleichgewicht, das die Kommission wegen einem sehr hohen Leistungsbilanzüberschuss in Deutschland festgestellt hatte äußerte sich der Rat nicht. Pressemitteilung des Rats: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/12-ecofin-conclusions-in-depth-review/ KOMMISSION LEGT LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN IM RAHMEN DES EUROPÄISCHEN SEMESTERS VOR Am 13.05.2015 hat die Kommission länderspezifische Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Insbesondere fordert sie die Mitgliedstaaten dazu auf, 31 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Arbeitsplätze zu schaffen und Wachstumsanreize zu setzen. Die Empfehlungen sind Teil des Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung, das der Kommission eine Überprüfung der nationalen Haushalts- und Reformpläne erlaubt. Die Kommission legt Empfehlungen für 26 Länder und für das EuroGebiet vor, welche auf detaillierten Länderanalysen beruhen und die folgenden Prioritäten widerspiegeln: Förderung von Investitionen (Beseitigung von Investitions- und Finanzierungshindernissen, Umsetzung der 315 Mrd. € Investitionsinitiative der Kommission) Durchführung ambitionierter Strukturreformen auf den Produkt-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten Fortführung einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik Verbesserung der Beschäftigungspolitik und des sozialen Schutzes Während Deutschland im Hinblick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt die Erwartungen der Kommission erfüllt, wurden makroökonomische Ungleichgewichte festgestellt, die laut dem Bericht der Kommission entschlossene politische Maßnahmen und ein Monitoring erfordern. Pressemitteilung der Kommission http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13316_de.htm und http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.htm Länderbericht Deutschland http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_germany_de.pdf Empfehlungen an Deutschland http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf Empfehlungen für die Eurozone http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_euroarea_de.pdf EP NIMMT ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG ZUM THEMA „CHANCEN FÜR EIN UMWELTVERTRÄGLICHES WACHSTUM VON KMU“ AN. Das EP hat in seiner Plenarsitzung am 19.05.2015 den vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgearbeiteten Entwurf einer Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU“ angenommen. Die Kommission wird aufgefordert nun einen umfassenden politischen Rahmen für KMU zu schaffen, um diese besser in eine umweltfreundliche und effektive Wirtschaft einzubauen. Bei der Finanzierung müsse man laut Bericht neben dem Risikokapital auch verstärkt auf private Investitionen und Kreditgenossenschaften zurückgreifen. Umweltverträglich agierende und innovative KMU sollen in der Umsetzungsphase des Investitionsplans für Europa zu den wesentlichen Begünstigten zählen. Außerdem müsse bei der Vergabe von Fördermitteln verstärkt auf einen europäischen Mehrwert geachtet werden. Die Abwicklung dieser Fördermittel sei jedoch laut Bericht bisher zu ineffizient und hätte somit eine abschreckende Wirkung auf KMU. Neben der Finanzierung spiele auch der Wissensaustausch eine wichtige Rolle. So müsse ein verstärktes, grenzüberschreitendes Netzwerk für KMU errichtet werden, durch welches 32 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 sie sich über neue, innovative Techniken informieren können. Darüber hinaus müssten Kleinunternehmer besser über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten und staatliche Förderung informiert werden. Das EP ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten schlussendlich dazu auf, durch Überregulierung keine weiteren Hemmnisse für den Binnenmarkt zu schaffen. Bestehende und eventuell überflüssige Regelungen müssten ebenfalls überprüft und gegebenenfalls beseitigt werden. Link zum Papier des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-20150135+0+DOC+PDF+V0//DE KOMMISSION PRÄSENTIERT AGENDA FÜR BESSERE RECHTSETZUNG Die Kommission hat am 19.05.2015 ihre „Agenda für bessere Rechtsetzung“ vorgestellt. Das Reformpaket soll Offenheit und Transparenz im EU-Entscheidungsprozess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften verbessern und für eine ständige Überprüfung des geltenden EU-Rechts sorgen. Dazu sollen insbesondere folgende Maßnahmen beitragen: 1. Mehr Transparenz und Offenheit von Entscheidungsprozessen durch umfassende Konsultationen; 2. Ständige Überprüfung des geltenden Rechts im Rahmen des REFITProgramms; 3. Bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsprozess; 4. Eine neue interinstitutionelle Vereinbarung der EU-Institutionen für den Gesetzgebungsprozess (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm Better Regulation Agenda (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF Faktsheet der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm Better Regulation Website (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/index_en.htm „Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN MINDESTLOHNGESETZ EIN Die Kommission hat am 19.05.2015 bekannt gegeben, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet hat. Zwar unterstützt die Kommission grundsätzlich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Sie betrachtet allerdings die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen – also auch Transittransporte – als unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden ausländischer Spediteure, zum Beispiel aus 33 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Polen und den baltischen Staaten. Sie kritisieren die Regelung, wonach der Mindestlohn in Höhe von 8,50 € auch von ausländischen Unternehmen an ausländische Lkw-Fahrer gezahlt werden muss, die Deutschland nur durchqueren oder dort Fracht ausladen, als Wettbewerbsbeschränkung. Mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens folgte die Kommission im Wesentlichen dieser Argumentation. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs angemessenere Maßnahmen ergriffen werden können, die den freien Warenund Dienstleistungsverkehr nicht beeinträchtigen (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5003_de.htm Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0071:de:HTML Verordnung (EG) Nr. 593/2008 („Rom-I-Verordnung“): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:177:0006:0016:DE:PDF Themenseite der Kommission zum Arbeitsprogramm 2015: http://ec.europa.eu/priorities/work-programme/index_en.htm EP LEGT STANDPUNKT ZUR VERORDNUNG ÜBER BENCHMARKS FÜR FINANZINSTRUMENTE FEST (LIBOR, EURIBOR) FEST Das EP-Plenum hat am 19.05.2015 seinen Standpunkt zum Verordnungsvorschlag der Kommission über Benchmarks für den Anlageerfolg von Fonds (EB 15/13) festgelegt und einem Vorschlag für eine Verordnung des EP über die Indizes zugestimmt, die als Benchmarks verwendet werden können. Ziel ist es, das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen nachdem sich herausgestellt hatte, dass die oft genutzten Benchmarks für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte (LIBOR, EURIBOR) leicht manipuliert werden können. Solche Manipulationen sollen durch die neuen Regelungen zukünftig verhindert werden. Da sich der Rat bereits im Februar 2015 positioniert hatte (EB 04/15) können nun die Trilogverhandlungen beginnen. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150328STO38902/html/PlenardebatteVertrauen-in-die-Finanzm%C3%A4rkte-wiederherstellen Angenommener Bericht des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-20150131+0+DOC+PDF+V0//DE 34 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 EUGH ENTSCHEIDET ÜBER ZUGANG ZU DOKUMENTEN IN WETTBEWERBSVERFAHREN Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12.05.2015 festgestellt, dass der Schriftwechsel zwischen der Kommission und einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Rahmen eines Verfahrens wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln grundsätzlich nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist. Als Begründung wird genannt, dass die Offenlegung dieser Unterlagen die geschäftlichen Interessen der betroffenen Unternehmen und den Zweck von Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigen könnte. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150052de.pdf RECHTSAUSSCHUSS LEGT EP-VERHANDLUNGSMANDAT ZUR AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE FEST - AUCH AUSWEITUNG DER VORGABEN ZUR STEUERTRANSPARENZ ENTHALTEN Am 07.05.2015 hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) seine Verhandlungsposition für den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (kurz: Aktionärsrechte-Richtlinie) festgelegt. Dabei fand auch der Antrag von Abgeordneten der Grünen-Fraktion eine Mehrheit, die Vorgaben zur Steuertransparenz auszuweiten. Demnach sollen Großkonzerne und Unternehmen im öffentlichen Interesse dazu verpflichtet werden, erzielte Gewinne/Verluste, öffentliche Zuschüsse und gezahlte Steuern pro Land offenzulegen. Dies soll auch für Gesellschaften mit über 500 Angestellten und einer Jahresbilanz von 86 Mio. € oder einem Nettoumsatz von 100 Mio. € gelten. 13 Abgeordnete stimmten dafür, 10 dagegen. Gegen die Ausweitung der Vorgaben zur Steuertransparenz wandten sich vor allem Abgeordnete der EVP, EKR und ALDE. Zwar fand auch der Antrag eine Mehrheit, dem Berichterstatter MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITA) das Mandat zum sofortigen Beginn der Trilogverhandlungen zu erteilen. Jedoch haben die unterlegenen Fraktionen den Antrag gestellt, dass das Juni-Plenum über die Erteilung des Trilogmandats entscheiden soll (siehe hierzu Beitrag des StMJ in diesem EB). Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+IMPRESS+20150504IPR49621+0+DOC+PDF+V0//EN&language=DE DIG IT AL E S UN D M ED IE N AUSSPRACHE IM EP ZUM DIGITALEN BINNENMARKT Am 19.05.2015 fand im Plenum eine Aussprache mit dem Kommissions-Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip statt. Ansip kündige – basierend auf die von der Kommission am 06.05.2015 vorgestellte Strategie zum digitalen Binnenmarkt (EB 09/15) – die Schaffung einer hochqualifizierten 35 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Infrastruktur an, die das Wachstumspotential der digitalen Wirtschaft abschöpfen solle. Die Regeln für OnlineGeschäfte sollten überall in der EU angenähert werden und Bürger und EU müssten digitale Dienstleistungen grundsätzlich überall grenzüberschreitend nutzen können. Die Kommission werde dazu eine Reform der Telekommunikationsregeln vorschlagen und Anreize für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen. Außerdem gelte es in Ausbildung zu investieren. Ziel sei es, einerseits die Möglichkeiten der Verbraucher zu stärken und andererseits den Unternehmen Zugang zu einem Markt mit 500 Mio. Verbrauchern zu eröffnen. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55485/html/Digitaler-BinnenmarktAussprache-mit-EU-Kommissar-Ansip AU ß E NW I RT SC H AFT HANDELSMINISTERRAT BERÄT ZU ISDS UND TTIP, DOHA-ENTWICKLUNGSAGENDA UND ÖSTLICHER PARTNERSCHAFT Der Rat für auswärtige Angelegenheiten tagte am 07.05.2015 in Form der Handelsminister. Bei den Diskussionen standen die Verhandlungen zu TTIP und die jüngsten Reformvorschläge der Kommission zu den umstrittenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) im Rahmen von TTIP (EB 09/15) im Fokus. Dabei zeigten sich die Minister überwiegend positiv gegenüber Reformbemühungen, betonten aber auch die ihnen jeweils wichtigen Bedingungen. Für Deutschland begrüßte Staatssekretär Matthias Machnig aus dem BMWi das Reformpapier, forderte aber, dass Punkte wie die Regulierungshoheit der Mitgliedstaaten und der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge noch stärker verankert werden müssten. Die Minister tauschten sich ebenfalls über weitere Fortschritte im Rahmen der Doha-Runde und zum Arbeitsprogramm im Vorfeld zur zehnten WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember 2015 aus, bei der es insbesondere um die Knackpunkte Landwirtschaft, Marktzugang und Dienstleistungen gehen wird. Einige Mitgliedstaaten forderten vor allem von den Schwellenländern größere Zugeständnisse in diesen Bereichen. Die Handelsminister trafen sich außerdem mit ihren Ministerkollegen der östlichen Partnerschaftsländer (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien und Ukraine), um das anstehende Gipfeltreffen in Riga am 21./22.05.2015 vorzubereiten. Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2015/05/Outcome-of-the-FAC-meeting-7-May_pdf/ KOMMISSION UND MEXIKO SPRECHEN SICH FÜR MODERNISIERTES FREIHANDELSABKOMMEN AUS Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische Wirtschaftsminister Ildefonso Guajardo Villarreal haben am 11.05.2015 verkündet, dass sie das fast 15 Jahre alte gemeinsame Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von CETA und TTIP überarbeiten wollen. Die Verhandlungen sollen 36 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 möglichst noch in diesem Jahr beginnen, wofür Malmström die Mitgliedstaaten um ein entsprechendes Mandat bitten wird. Dabei sollen vor allem gemeinsame Vereinbarungen in den Bereichen Industriegüter, Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen zu einem Abbau von Handelshindernissen führen. Auch ein Kapitel zum Investorenschutz soll neu in das Abkommen aufgenommen werden. Die offizielle Vereinbarung zur Aufnahme der Verhandlungen soll am 12.06.2015 beim EU-Mexiko-Gipfel getroffen werden. Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1305 EP BEHANDELT VERORDNUNG ÜBER FREIWILLIGE SELBSTZERTIFIZIERUNG FÜR IMPORTEURE VON MINERALIEN AUS KONFLIKTREGIONEN Das EP-Plenum hat am 19.05.2015 den Vorschlag der Kommission vom März 2014 (EB 05/14) über eine Verordnung zur freiwilligen Selbstzertifizierung für Importeure von Mineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konfliktregionen behandelt. Diese Mineralien werden in Europa oft in High-Tech-Geräten und ihren Bestandteilen verarbeitet, stammen aber häufig aus Regionen, in denen der Abbau und Handel zur Finanzierung von Konfliktparteien und Gewaltakteuren dient. Abgeordnete aller Fraktionen waren sich einig, dass die Verbindung zwischen Erzförderung und Finanzierung von Konflikten unterbrochen werden müsse. Wie dies zu erreichen sei wurde kontrovers diskutiert. Kommissarin Malmström und mehrere Abgeordnete der EVP und EKR Fraktionen sprachen sich für das vorgeschlagene Selbstzertifizierungssystem für europäische Raffinerien, Hütten und Importeure aus um unter anderem die Kostenbelastung für betroffene Unternehmen gering zu halten. Zu strenge und bürokratisch aufwendige Vorgaben könnten außerdem zum Abbau von Geschäftsbeziehungen zu konfliktgeschüttelten Ländern führen, womit der örtlichen Wirtschaft und Bevölkerung nicht geholfen wäre. Wortführende Abgeordnete vor allem der S&D- sowie weiterer linker und grüner EP-Fraktionen kritisierten hingegen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie nicht zum gewünschten Ziel führen werde und forderten stattdessen ein verpflichtendes System. Abgeordnete verschiedener Fraktionen begrüßten auch die Unterstützung von KMUs, um diese zu befähigen, den notwendigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Vorschlag wurde dem Plenum am 20.05.2015 mit zahlreichen Änderungsanträgen zur Abstimmung vorgelegt. Auf Antrag des INTA-Ausschussvorsitzenden Lange wurde die Endabstimmung vertagt und der Vorschlag an den Ausschuss zurückverweisen mit dem Ziel der Aufnahme von Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission. Der Antrag auf Vertagung wurde mit knapper Mehrheit angenommen. Der Rat hat sich noch nicht zu dem Dossier positioniert. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56417/html/Gold-gegen-GeldFairer-Handel-mit-Konfliktmineralien 37 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Angenommener Bericht des EP in erster Lesung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-20150141+0+DOC+XML+V0//DE T ECH NO LO G I E UN D I NNO V AT I O N KOMMISSION VERÖFFENTLICHT INNOVATIONSANZEIGER 2015 Die Kommission hat am 07.05.2015 ihren Innovationsanzeiger 2015 veröffentlicht. Anhand von 25 Indikatoren wurden die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen Forschung und Innovation festgestellt. Demnach bleibt die EU in diesen Bereichen weiter stabil, jedoch ist ein Rückgang an innovativen Firmen (vor allem KMU), Patentanmeldungen sowie Exporten von High-Tech-Produkten festzustellen. Mit Hinblick darauf forderte der für Forschung und Innovation zuständige Kommissar Carlos Moedas verstärkte Investitionen in diesen Bereichen. Im internationalen Vergleich konnte die EU die Lücke zu den USA und Japan verkleinern, der Abstand von Südkorea hat sich jedoch noch weiter vergrößert. China schließt weiterhin zur EU auf, während der Abstand zu Brasilien, Indien und Russland gehalten oder vergrößert werden konnte. Unter Einbeziehung europäischer Länder außerhalb der EU konnte die Schweiz ihre Position als Innovationsführer in Europa verteidigen. Pressemitteilung der Kommission mit Links zu weiterführenden Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4927_de.htm EN E RG IE KOMMISSION WILL MÖGLICHE VORSCHLÄGE FÜR ENERGIEUNION AUSARBEITEN Der für die Energieunion zuständige Kommissar Maroš Šefčovič präsentierte am 18.05.2015 die weiteren Pläne zur Verwirklichung der Energieunion. Da die Umsetzung nicht alleine von Brüssel ausgehen solle und könne, befindet sich Šefčovič aktuell auf einer Tour durch die Mitgliedstaaten, um den Staats- und Regierungschefs, Vertretern der Industrie und anderen Stakeholdern die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit in Energiefragen aufzuzeigen. Pressemitteilung zur Tour für die Energieunion (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/sefcovic/announcements/vice-president-sefcovic-announceslaunch-energy-union-tour_en SO N ST IG E S EUG WEIST KLAGEN WEGEN SUBVENTIONIERTER ÜBERNAHME VON AUSTRIAN AIRLINES AB Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 13.05.2015 die Klage der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt GmbH gegen die Kommission wegen der Genehmigung der Übernahme von Austrian Airlines durch 38 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Lufthansa (Rechtssache T-511/09) sowie die Klage gegen die Kommission wegen der Genehmigung von durch die Republik Österreich gewährten Umstrukturierungsbeihilfen (Rechtssache T-162/10) abgewiesen. Das Gericht sah in beiden Fällen die Entscheidungen der Kommission als rechtmäßig an. Die vom neuen Eigentümer im Zuge der Übernahme gegebenen Zusagen, die den Markteintritt konkurrierender Anbieter auf relevanten Verbindungen erleichtern sollten, seien ausreichend gewesen. Die gewährte staatliche Beihilfe habe dem Zweck der Wiederherstellung einer langfristigen Überlebensfähigkeit des Unternehmens gedient (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150054de.pdf Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-162/10: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164264&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279 Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-511/09: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164268&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l st&dir=&occ=first&part=1&cid=125279 EINIGUNG IM TRILOG ZUR REFORM DES EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEMS Vertreter des EP, des Rates und der Kommission haben sich in den Trilogverhandlungen auf die Einführung der EU-Marktstabilitätsreserve zum 01.01.2019 geeinigt. Der Kompromiss sieht weiter vor, dass die 900 Mio. CO2-Zertifikate, die zur Stabilisierung des Preises bereits vorübergehend vom Markt genommen wurden (das so genannte „Backloading“), direkt in die neue Reserve überführt werden sollen. Zertifikate, die bis zum Ende der bis 2020 laufenden aktuellen Handelsperiode nicht zugeteilt wurden, sollen ebenfalls in die Reserve überführt werden. Die Kommission soll im Rahmen des geplanten ETS-Reviews prüfen wie diese ungenutzten Zertifikate für Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt werden können. Der Kompromiss enthält darüber hinaus einen Schutz für energieintensive Industriebetriebe. (Unternehmen, die auf dem neuesten Stand der Technik sind, sollen kostenlose Zertifikate erhalten um vor einer Abwanderung in Ausland geschützt zu werden) sowie eine zusätzliche Entlastung für ärmere Mitgliedstaaten, deren zusätzliche Versteigerungsmengen aus der Umverteilung sollen bei den Beiträgen zur Marktstabilitätsreserve nicht berücksichtigt werden. Der Kompromiss braucht jetzt noch die Zustimmung des Parlamentsplenums und der Mitgliedstaaten (Quelle: Beitrag des StMUV in diesem EB). Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150504IPR49654/html/ETS-market-stabilityreserve-MEPs-strike-deal-with-Council 39 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 KOMMISSION VERÖFFENTLICHT NEUE DATEN ZUM EMISSIONSHANDEL 2014 Am 18.05.2015 hat die Kommission neue Daten zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) und den Treibhausgasemissionen in der EU veröffentlicht. Nach dem Unionsregister sind innerhalb der EU die Treibhausgasemissionen im Energiesektor und in der produzierenden Wirtschaft im vergangenen Jahr um 4,5 % gegenüber 2013 auf 1,8 Mrd. Tonnen zurückgegangen. Aus Sicht der Kommission belegen diese Zahlen nicht nur, dass der Emissionshandel die Treibhausgasemissionen kosteneffektiv drosselt, sondern dass 2014 auch eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und CO 2-Ausstoß stattgefunden hat. Im Luftfahrtsektor stieg dagegen der Ausstoß an CO 2 deutlich an und lag 2014 mit rund 54,9 Mio. Tonnen CO 2 rund 2,8 % über den Treibhausgasemissionen im Vorjahr. Das EU-EHS umfasst über 11.000 Kraftwerke und Fertigungsanlagen in 28 Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Liechtenstein, sowie die Emissionen aller Luftfahrtunternehmen, die Flüge zwischen europäischen Flughäfen durchführen. Die Einhaltungsrate bezüglich der EU-EHS-Bestimmungen ist hoch, über 99 % der Fluggesellschaften und Unternehmen, die für 2014 Emissionen gemeldet haben, haben sich an die Vorgaben der EU gehalten und die nötige Anzahl der Berechtigungen fristgerecht bis zum 30.04.2015 gemeldet (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4987_de.htm STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN WESENTLICHE ERGEBNISSE DES AGRARRATS VOM 11.05.2015 Am 11.05.2015 fand in Brüssel der eintägige Rat der Agrarminister unter Leitung des lettischen Ratsvorsitzenden Jānis Dūklavs statt. Die Kommission war durch den Agrarkommissar Phil Hogan vertreten, die deutsche Delegation leitete Bundesminister Christian Schmidt. Folgende Punkte umfasste die Tagesordnung: Beschluss einer allgemeinen Ausrichtung des Rates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtlichen Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates Annahme der Schlussfolgerungen des Rates zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik Information der slowenischen Delegation zur Initiative, den 20.05. als Weltbienentag zu erklären 40 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Link zur Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2015/05/11/ EU-AGRARKOMMISSAR HOGAN KÜNDIGT ERSTE SCHRITTE ZUR VEREINFACHUNG DER GAP AN In der Sitzung des Agrarrates am 11.05.2015 in Brüssel hat der EU Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Phil Hogan erste konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik vorgestellt. Diese fokussieren sich in erster Linie auf Probleme, die aus der Umsetzung des Greening im Bereich der Direktzahlungen resultieren. Link zur Pressemitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/204_en.htm EP STIMMT ÄNDERUNG DER VERORDNUNG DES ELER ZU Das EP hat am 20.05.2015 eine Verordnung der Kommission zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes angenommen. Zuvor war bereits vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung empfohlen worden, nicht gegen den Antrag der Kommission zu stimmen. In erster Linie wird durch diese Änderung sichergestellt, dass im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch genommene Mittel auf die folgenden Haushaltsjahre übertragen werden können. Empfehlung des AGRI: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+B8-20150439+0+DOC+XML+V0//DE COPA-COGECA FORDERT WEITERE MASSNAHMEN ZUR STABILISIERUNG DES EUROPÄISCHEN MILCHMARKTES Der Zusammenschluss der europäischen Bauernverbände und ländlichen Genossenschaften COPACOGECA hat bei einem Treffen mit der Kommission am 12.05.2015 eindringlich vor der kritischen Lage am EU-Milchmarkt gewarnt. Derzeit liegen europaweit die Erzeugerpreise unter den Produktionskosten. Eine kostendeckende Milcherzeugung ist laut COPA-COGECA aktuell nicht möglich, was kurzfristig zu teilweise erheblichen Liquiditätsproblemen bei den europäischen Milchviehhaltern führt. Aus diesem Grund fordert COPA-COGECA, dass die EU die bestehenden Maßnahmen zur Stabilisierung des Milchmarktes (öffentliche Intervention und private Lagerhaltung) wirksamer ausgestaltet und zielgerecht einsetzt. Pressemeldung von COPA-COGECA: www.copa-cogeca.be/Download.ashx?ID=1371520&fmt=pdf 41 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 EUROPAPARLAMENTARIER STIMMEN FÜR BEIBEHALTUNG DER EINFUHRREGELUNGEN VON ETHYLALKOHOL Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat in seiner Sitzung vom 05.05.2015 dafür gestimmt, die bestehenden Regelungen zur Einfuhr von Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Quellen beizubehalten. Den daraus hervorgegangenen Entschließungsantrag bestätigte das Plenum des EP am 20.05.2015. Damit stimmte das EP gegen einen Vorschlag der Kommission, die Einfuhrlizenzen für Ethylalkohol von außerhalb der EU im Zuge der Vereinfachung der GAP abzuschaffen. Entschließungsantrag: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bMOTION%2bB82015-0440%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN KOMMISSION VERÖFFENTLICHT MITTEILUNG ZUR BESSEREN RECHTSETZUNG Am 19.05.2015 stellte Vizekommissionspräsident Timmermans seine Agenda für bessere Rechtsetzung vor und löst damit eine der Prioritäten von Kommissionspräsident Juncker ein, der zum Amtsantritt der Kommission 2014 angekündigt hatte, die EU so zu reformieren, dass diese „in großen Fragen Größe und Ehrgeiz zeigt und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszeichnet." Bessere Rechtsetzung ist laut Vizepräsident Timmermans nötig, damit die Regulierung effizient und zielgerichtet erfolgen kann und das Vertrauen der Bürger, Unternehmen und insbesondere der KMUs in die EU erhöht. Die Kommission will ihren Teil der „Better Regulation Agenda" umgehend umsetzen. Bis Ende des Jahres 2015 sollen die entsprechenden Gremien besetzt und die Onlineplattformen operationell sein. Die Kommission hofft, interinstitutionelle Abkommen mit Rat und EP noch bis Ende 2015 abschließen zu können. Die Agenda für Bessere Rechtsetzung sieht folgende Hauptmaßnahmen vor: Die Konsultation von Stakeholdern wird auf die Erstellung von Roadmaps und Folgenabschätzungen sowie auf sekundäre Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) ausgeweitet. Die Konsultationsperioden werden verlängert. Bei der Erstellung von Gesetzesinitiativen sowie bei der Evaluierung bestehender Gesetzgebung haben Stakeholder zwölf Wochen Zeit, sich einzubringen. Nach der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags durch die Kommission haben Stakeholder und Bürger acht Wochen lang die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Parallel zur Konsultation der Mitgliedstaaten können sich Stakeholder künftig vier Wochen lang zu Entwürfen von delegierten Rechtsakten zu Wort zu melden. Für die Konsultation von Sozialpartnern sollen Sonderbedingungen gelten. Die Folgenabschätzung wird ausgeweitet und soll unabhängiger werden. Die Folgen für die Gesellschaft, Umwelt und die Wirtschaft sollen dabei gleichberechtigt nebeneinander stehen. Bei 42 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Gesetzesinitiativen soll systematisch geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen für KMUs möglich sind. Das bisher bestehende „Impact Assessment Board" (IAB) wird durch das sogenannte „Regulatory Scrutiny Board" (RSB) ersetzt. Das RSB wird aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern bestehen, die Vollzeit für das RSB arbeiten. Drei dieser Mitglieder sollen von außerhalb der EUInstitutionen stammen und auf Basis ihrer „professionellen Expertise" ausgewählt werden. Um die Unabhängigkeit des Gremiums zu gewährleisten, ist der Vorsitzende - der den Rang eines Generaldirektors tragen wird - keiner GD zugordnet. Auch künftig muss das RSB die durchgeführte Folgenabschätzung validieren, bevor eine Gesetzesinitiative von der Kommission weiterverfolgt werden kann. Durch die Schaffung einer neuen Online-Plattform („Lighten the Load – Have Your Say"), haben künftig alle Stakeholder die Möglichkeit, sich „zu jeder Zeit zu jedem Aspekt einer Gesetzgebung" zu Wort zu melden und konkrete Änderungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtsakte zu machen. Die Kommission verpflichtet sich, diese Vorschläge weiterzuverfolgen. Künftig will die Kommission zudem systematisch „Überprüfungs- und Evaluierungsklauseln" in Rechtsakte einbauen. Das Instrument zur Evaluierung bestehender Gesetzgebung hinsichtlich deren Effektivität und Effizienz (REFIT) wird gestärkt und stärker darauf ausgerichtet, die Hauptursachen mangelnder Effizienz und unnötigen Verwaltungsaufwands zu ermitteln. Im Rahmen von REFIT müssen künftig die Kosten und Nutzen einer REFIT-Maßnahme quantifiziert werden. Die Kommission will bis Ende des Jahres eine „Refit-Plattform" unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Timmermans schaffen, die konkrete Vorschläge zur Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungsaufwands ausarbeiten soll. Die Plattform wird aus Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Mitgliedstaaten sowie aus Vertretern der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und dem Unternehmertum bestehen. Die Kommission setzt sich zudem für den Abschluss eines neuen interinstitutionellen Abkommens bis Ende 2015 ein, in dem Kommission, Rat und EP sich auf gemeinsame Standards im Bereich der besseren Rechtsetzung verständigen. Die Kommission regt in diesem Zusammenhang an, alle substantiellen Änderungsanträge aus EP und Rat, die den Kommissionsvorschlag signifikant abändern, einer systematischen Folgenabschätzung zu unterziehen. Auch sollen die Trilog-Verhandlungen transparenter werden. Mitgliedstaaten sollen sich zudem verpflichten, bei der Umsetzung von Vorschriften keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm Better Regulation Agenda: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF 43 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Factsheet der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4989_de.htm Better Regulation Website (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/index_en.htm „Lighten the Load – Have your Say“-Website (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm KOMMISSION VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUM ZUSTAND DER NATUR IN DER EU Die Kommission hat einen Bericht zum Zustand der Natur in der EU veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich zwar die Mehrzahl der wildlebenden Vogelarten (52 %) in einem sicheren Erhaltungszustand befindet und sich die Situation einiger Arten und Lebensräume verbessert hat, aber dennoch 17 % der wildlebenden Vogelarten nach wie vor gefährdet und weitere 15 % potenziell gefährdet, abnehmend oder dezimiert sind. Dies betrifft auch früher weit verbreitete Ackerlandvögel wie die Feldlerche oder die Uferschnepfe. Fast ein Viertel der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befinden sich in einem günstigen Zustand. Mehr als die Hälfte dieser Arten (rund 60 %) weist jedoch einen ungünstigen Zustand auf, rund 42 % davon einen ungünstigen bis unzureichenden und 18 % einen ungünstigen bis schlechten Zustand. Besonders besorgniserregend ist der Zustand der Lebensräume im Grünland, in Feuchtgebieten und Dünen. Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen sind insgesamt schlechter als bei den Arten, da sich die Lebensräume überwiegend in einem ungünstigen Zustand befinden, 47 % der Lebensräume werden als ungünstig bis unzureichend und 30 % als ungünstig bis schlecht bewertet. Nur 16 % der Lebensraumbewertungen sind günstig. Die größte Gefährdung geht dabei von bestimmten landwirtschaftlichen Praktiken wie zum Beispiel Überweidung, Aufgabe von Weidewirtschaftssystemen, Düngung und Pestiziden aus. Aber auch andere vom Menschen herbeigeführte Veränderungen der natürlichen Bedingungen, vor allem die Änderung der hydrologischen Bedingungen sind dafür ursächlich. Der Bericht zeigt aber auch, dass sich durch gezielte Erhaltungsmaßnahmen durchaus Erfolge erzielen lassen. So hat sich die Zahl der Bartgeier und der Weißkopfruderenten erheblich verbessert. Beide Arten sind Gegenstand von Aktionsplänen zur Arterhaltung, die durch Mittel des LIFE-Fonds der EU gefördert wurden. Als wertvoller Beitrag zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen wird auch das EU-Netzwerk von Schutzgebieten „Natura 2000" eingestuft(s.. hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Link zum Bericht der Kommission (engl.): http://ec.europa.eu/environment/nature/pdf/SoN%20report_final.pdf Link zum technischen Bericht der EUA http://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu 44 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 KOMMISSION VERÖFFENTLICHT INNOVATIONSANZEIGER 2015 Die Kommission hat am 07.05.2015 ihren Innovationsanzeiger 2015 veröffentlicht. Anhand von 25 Indikatoren wurden die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen Forschung und Innovation festgestellt. Demnach bleibt die EU in diesen Bereichen weiter stabil, jedoch ist ein Rückgang an innovativen Firmen (vor allem KMU), Patentanmeldungen sowie Exporten von High-Tech-Produkten festzustellen. Mit Hinblick darauf forderte der für Forschung und Innovation zuständige Kommissar Carlos Moedas verstärkte Investitionen in diesen Bereichen. Im internationalen Vergleich konnte die EU die Lücke zu den USA und Japan verkleinern, der Abstand von Südkorea hat sich jedoch noch weiter vergrößert. China schließt weiterhin zur EU auf, während der Abstand zu Brasilien, Indien und Russland gehalten oder vergrößert werden konnte. Unter Einbeziehung europäischer Länder außerhalb der EU konnte die Schweiz ihre Position als Innovationsführer in Europa verteidigen (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission mit Links zu weiterführenden Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4927_de.htm KOMMISSION UND MEXIKO SPRECHEN SICH FÜR MODERNISIERTES FREIHANDELSABKOMMEN AUS Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische Wirtschaftsminister Ildefonso Guajardo Villarreal haben am 11.05.2015 verkündet, dass sie das fast 15 Jahre alte gemeinsame Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von CETA und TTIP überarbeiten wollen. Die Verhandlungen sollen möglichst noch in diesem Jahr beginnen, wofür Malmström die Mitgliedstaaten um ein entsprechendes Mandat bitten wird. Dabei sollen vor allem gemeinsame Vereinbarungen in den Bereichen Industriegüter, Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen zu einem Abbau von Handelshindernissen führen. Auch ein Kapitel zum Investorenschutz soll neu in das Abkommen aufgenommen werden. Die offizielle Vereinbarung zur Aufnahme der Verhandlungen soll am 12.06.2015 beim EU-Mexiko-Gipfel getroffen werden (Quelle: Beitrag des StMWI in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1305 STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION KOMMISSION STELLT EUROPÄISCHE AGENDA FÜR MIGRATION VOR Am 13.05.2015 stellte die Kommission ihre Mitteilung „Eine Europäische Agenda für Migration" vor, die sie bereits in ihrem Arbeitsprogramm für dieses Jahr angekündigt und infolge der letzten Flüchtlingstragödie im 45 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Mittelmeer im April vorgezogen hatte. Diese Agenda unterscheidet zwischen sofortigen Maßnahmen und längerfristigen vier Säulen der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Als eine der sofortigen Maßnahmen hat die Kommission ein Quotensystem zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU vorgeschlagen. Sie kündigte diesbezüglich einen Vorschlag zur erstmaligen Auslösung der Notfallklausel des Art. 78 Abs. 3 AEUV bis Ende Mai an, um zeitlich befristet Personen, die eindeutig internationalen Schutz in der EU benötigen, entsprechend dem im Anhang der Mitteilung festgelegten Verteilungsschlüssel zu verteilen. Als Verteilungskriterien vorgesehen sind die Bevölkerungsgröße (40 %), das BIP (40 %), aufgenommene Asylsuchende pro 1 Mio. Einwohner in den Jahren 2010-2014 (10 %) und die Arbeitslosenquote (10 %). Daneben werde die Kommission einen Vorschlag vorlegen für ein dauerhaftes verpflichtendes und automatisch ausgelöstes Verteilungssystems bis zum Ende des Jahres für Fälle, wenn sich ein Massenzustrom abzeichnet. Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark wären von diesen Vorschlägen wegen der geltenden EU-Verträge nicht automatisch erfasst. Eine der vier Säulen der künftigen europäischen Asyl- und Migrationspolitik im Sinne der Agenda besteht aus legalen Zuwanderungsmöglichkeiten in die EU, die aus Sicht der Kommission Teil der Lösung der irregulären Migration und auch mit Blick auf die demographische Entwicklung in der EU eine Notwendigkeit sind (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4956_de.htm Mitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf Anhang der Mitteilung: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_annex_en.pdf KOMMISSION VERÖFFENTLICHT LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN 2015 Die Kommission veröffentlichte am 13.05.2015 ihre ersten länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Rahmen des jährlichen Europäischen Semesters. Die Empfehlungen für Deutschland betreffen im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik das Renteneintrittsalter, die Lohnnebenkosten und Minijobs und sind alle Wiederholungen der Vorjahresempfehlungen. Daneben wird Deutschland vor allem eine Erhöhung von Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung, eine Verbesserung der Effizienz des Steuersystems und eine Ankurbelung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor geraten. Insgesamt sind die Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten in diesem Jahr entsprechend der Bemühungen der Kommission um eine Straffung des Europäischen Semesters auf prioritäre Bereiche reduziert (siehe hierzu Beitrag des StMFLH in diesem EB). 46 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4975_de.pdf Empfehlungen für Deutschland: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf Länderbericht Deutschland: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_germany_de.pdf Weitergehende Informationen: http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_en.htm KOMMISSION LEGT NEUE REFIT-MITTEILUNG VOR Die Kommission legte am 19.05.2015 die Mitteilung zu einer Agenda für bessere Rechtsetzung vor. Mit dieser ersten Mitteilung samt begleitenden Dokumenten zum Thema REFIT unter dem ersten Vizepräsident Frans Timmermans soll das verstärkte Engagement der Kommission für die Anwendung der Grundsätze zur besseren Rechtsetzung in der täglichen Arbeit belegt werden. Die Kommission will mehr Offenheit und Transparenz im EU-Gesetzgebungsverfahren schaffen, die Qualität von neuen Rechtsvorschriften durch bessere Folgenabschätzungen verbessern und eine ständige Überprüfung geltenden EU-Rechts sicherstellen. Unter den im Begleitdokument „State of Play and Outlook" unter REFIT-Gesichtspunkten erläuterten Gesetzgebungsvorschlägen, Evaluierungen und Rücknahmen befinden sich auch eine Reihe beschäftigungs- und sozialpolitischer Legislativakte (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Europapolitische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4988_de.htm Mitteilung der Kommission und weitere Dokumente: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/key_docs_en.htm JUGENDMINISTERRAT Bei ihrem Treffen am 18.05.2015 verabschiedeten die Jugendministerinnen und -minister der EUMitgliedstaaten Ratsschlussfolgerungen zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die soziökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen. Außerdem nahmen sie Ratsschlussfolgerungen zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts an. Die Orientierungsaussprache dieser Ratstagung drehte sich um die Befähigung junger Menschen zur politischen Beteiligung am demokratischen Leben in Europa. Belgien stellte darüber hinaus die Erklärung des zweiten europäischen Kongresses zur Jugendarbeit im Rahmen des belgischen Vorsitzes beim Ministerkomitee des Europarates vor. Wesentliche Ergebnisse der Ratstagung: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eycs/2015/05/18-19/ 47 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Ratsschlussfolgerungen zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die soziökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7863-2015-INIT/de/pdf Ratsschlussfolgerungen zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8407-2015-INIT/de/pdf Grundlage der Orientierungsaussprache: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8095-2015-INIT/de/pdf Erklärung des zweiten Kongresses zur Jugendarbeit: http://www.eywc2015.eu/the-declaration AUSSPRACHE IM PLENUM DES EP ZUR MIGRATIONSAGENDA Nach Vorstellung der „Europäischen Migrationsagenda“ am 13.04.2015 durch die Kommission (siehe weiterer Beitrag in diesem EB) fand am 21.05.2015 eine erste Aussprache im Plenum des Parlaments zur Migrationsagenda statt. Vertreter beinahe aller Fraktionen begrüßten den Vorschlag der Kommission, Flüchtlinge nach einem Quotensystem innerhalb der EU umzuverteilen, und äußerten teils deutliche Kritik an abwehrenden Reaktionen aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Der Vorsitzende der EVP-Fraktion, MdEP Manfred Weber (CSU), kritisierte die „kleinkrämerische“ Haltung dieser Regierungen und forderte die Kommission auf, die Arbeit an ihren Vorschlägen für einen Solidaritätsmechanismus fortzuführen. Auch der Fraktionschef der Fraktion der Liberalen (ALDE), Guy Verhofstadt, kritisierte die Ablehnung der von der Kommission vorgeschlagenen Quotenregelung durch mehrere Mitgliedstaaten. Der Vorsitzende der zweitgrößten Fraktion im EP, Gianni Pittella sagte, dass Europa mit den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen könne, dass es handlungsfähig sei. Er forderte jedoch, SchleuserNetzwerke ohne Militäraktionen und Gewalt zu zerstören. Dieser Forderung schloss sich auch die Fraktion der Grünen im EP an. Kritik an einer quotierten Umverteilung übte v.a. die von der britischen Conservative Party dominierte Fraktion EKR. Weitere Informationen: Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150519STO56415/html/Plenum-diskutiertMigrationsstrategie-der-Kommission Mitteilung COM(2015) 240 final „Die Europäische Agenda für Migration“: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/backgroundinformation/docs/communication_on_the_european_agenda_on_migration_en.pdf Fragen und Antworten zur Europäischen Migrationsagenda: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4957_de.htm 48 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN MINDESTLOHNGESETZ EIN Die Kommission hat am 19.05.2015 bekannt gegeben, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet hat. Zwar unterstützt die Kommission grundsätzlich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Sie betrachtet allerdings die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen – also auch Transittransporte – als unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden ausländischer Spediteure, z.B. aus Polen und den baltischen Staaten. Sie kritisieren die Regelung, wonach der Mindestlohn in Höhe von 8,50 € auch von ausländischen Unternehmen an ausländische Lkw-Fahrer gezahlt werden muss, die Deutschland nur durchqueren oder dort Fracht ausladen, als Wettbewerbsbeschränkung. Mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens folgte die Kommission im Wesentlichen dieser Argumentation. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs angemessenere Maßnahmen ergriffen werden können, die den freien Warenund Dienstleistungsverkehr nicht beeinträchtigen (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5003_de.htm ASTV BESTÄTIGT TRILOGEINIGUNG ZUM RICHTLINIENVORSCHLAG ZUR VERBESSERUNG DER ARBEITNEHMERRECHTE VON SEELEUTEN Der Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigte am 13.05.2015 die am 06.05.2015 in informellen Trilogverhandlungen mit dem EP gefundene Einigung zum Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte von Seeleuten. Die Kommission hatte die Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2012/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/ EG in Bezug auf Seeleute am 18.11.2013 vorgelegt. Mit der neuen Richtlinie soll der Geltungsbereich dieser fünf arbeitsrechtlichen Richtlinien auf Seeleute ausgedehnt und damit Seeleuten dieselben Informations- und Beteiligungsrechte eingeräumt werden wie Arbeitnehmern an Land unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Besonderheiten des maritimen Sektors. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EP wird die Trilogeinigung voraussichtlich am 28.05.2015 bestätigen. Die Plenarabstimmung im EP ist für Juli vorgesehen. Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/13-seafarers-labour-rights/ ERNEUTES EUGH-URTEIL ZUM BEGRIFF DER MASSENENTLASSUNG Der EuGH befasste sich im Urteil in der Rechtssache C-392/13 vom 13.05.2015 erneut mit dem Begriff der Massenentlassung im Sinne der RL 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 49 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 über Massenentlassungen. Diese Richtlinie sieht bei Massenentlassungen Informations- und Konsultationspflichten des Arbeitgebers vor. Im spanischen Ausgangsfall fragte das vorlegende Gericht unter anderem, ob die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehe, die für eine Massenentlassung allein das Unternehmen als Referenzeinheit vorsehe. Massenentlassungen sind in Art. 1 Abs. 1a) der Richtlinie definiert, ohne den dort verwendeten Begriff des Betriebes näher zu bestimmen. Der EuGH wiederholte unter Verweis auf seine vorangegangene Rechtsprechung, dass es bei Unternehmen, die aus mehreren Betrieben bestehen, auf die Einheit ankomme, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgaben angehören. „Betrieb" sei von „Unternehmen" zu unterscheiden und als Einheit durch eine gewisse Dauerhaftigkeit und Stabilität gekennzeichnet, zur Erledigung einer oder mehrerer bestimmter Aufgaben bestimmt und verfüge über eine Gesamtheit von Arbeitnehmern sowie über technische Mittel und eine organisatorische Struktur zur Erfüllung dieser Aufgaben. Dementsprechend stehe die Richtlinie einer nationalen Regelung, die nur das Unternehmen als Referenzeinheit vorsieht, entgegen, wenn dies dazu führt, dass das in der Richtlinie vorgesehene Informations- und Konsultationsverfahren vereitelt werde, während die Entlassung als Massenentlassung anzusehen wäre, wenn der Betrieb als Referenzeinheit herangezogen würde. Im vorliegenden ergebe sich allerdings aus den Akten, dass sowohl der im spanischen Recht vorgesehene Schwellenwert, als auch die für die Anwendbarkeit der Richtlinie erforderlichen Schwellenwerte nicht erreicht seien, so dass die Richtlinie nicht anwendbar sei. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-05/cp150055de.pdf Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Massenentlassung&docid=164259&pageIndex=0&do clang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=278509#ctx1 EUROPÄISCHER JUGENDKARLSPREIS 2015 GEHT AN TWITTER-PROJEKT AUS LUXEMBURG Am 12.05.2015 wurde in Aachen der Europäische Jugendkarlspreis verliehen. Der Präsident des EUParlaments, Martin Schulz, überreichte den ersten Preis an das Twitter-Projekt @RealTimeWW1. Es ist ein Projekt des Masterstudiengangs für Europäische Zeitgeschichte der Universität Luxemburg. Unter dem Slogan „World War One goes Twitter" stellen die Studenten seit Anfang 2014 (und bis 2018) jeden Tag Zeitungsschnipsel, „Kuriositäten" oder schlicht Alltagsereignisse aus der Zeit des Ersten Weltkrieges auf die Twitter-Seite. Den zweiten Preis erhielt das französische Projekt „Fronterras – European (border)line", das von vier jungen Europäern und ihren Erfahrungen über das Leben an der Außengrenze der EU erzählt. Den dritten Preis teilen sich das österreichische Projekt „Social Soccer Club", ein internationales Fußballturnier für Jugend- und Sozialeinrichtungen aus ganz Europa, das zyprische Projekt „Entrepreneurship", ein Jugendaustauschprojekt mit Diskussionen zum Thema Arbeitslosigkeit und Unternehmertum, und das spanische Projekt für „Infoactualidad", eine Online-Zeitung von 140 Journalismus-Studenten der Universität Madrid als Reporter. 50 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150511STO54546/html/Twitter-Projekt-zumersten-Weltkrieg-gewinnt-Europ%C3%A4ischen-Jugendkarlspreis Europäischer Jugendkarlspreis: http://www.charlemagneyouthprize.eu http://www.karlspreis.de/de/jugendkarlspreis/gewinner-2015 http://www.karlspreis.de/de/jugendkarlspreis/informationen Gewinner 2015: https://twitter.com/RealTimeWW1 EU VERZEICHNET ANSTIEG DER ERWERBSTÄTIGENQUOTE IM JAHR 2014 AUF 69,2 % Laut Pressemitteilung von Eurostat vom 07.05.2015 verzeichnete die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 Jahren in der EU28 im vergangenen Jahr zum ersten Mal seit Beginn der Finanzkrise einen Anstieg, erreichte allerdings mit einem Wert von 69,2 % nicht den eigenen Höchststand von 70,3 % aus dem Jahr 2008. Die Erwerbstätigenquote bei den Männern nahm im Vergleich zum Vorjahr zu, konnte mit einem Niveau von 75 % jedoch ebenso wenig den Wert aus dem Jahr 2008 erreichen. Im Gegensatz dazu übertraf die Erwerbstätigenquote der Frauen, dank einer kontinuierlichen Zunahme seit 2010, mit 63,5 % den bisherigen Spitzenwert aus dem Jahr 2008 (62,8 %). In der Strategie Europa 2020 wurde als eines der Ziele festgelegt, bis 2020 eine Erwerbstätigenquote von insgesamt mindestens 75 % bei den 20- bis 64-Jährigen auf EU-Ebene zu erreichen. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6823704/3-07052015-AP-DE.pdf/eaeb88e1-2e22-4b0d9f6d-350a751fe28f Eurostat Statistics Explained: http://ec.europa.eu/eurostat/statisticsexplained/index.php/Labour_market_and_Labour_force_survey_%28LFS%29_statistics EUROSTAT VERÖFFENTLICHT EINE AUSWAHL DEMOGRAPHISCHER DATEN ZU FAMILIEN IN DER EU Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai veröffentlichte Eurostat am 13.05.2015 einige demographische Daten zu Familien in der EU. Laut entsprechender Pressemitteilung wurden in der EU im Jahr 2013 5,1 Mio. Kinder geboren. Das Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt des ersten Kindes lag in der EU bei 28,7 Jahren. Unter den Mitgliedstaaten gab es dabei erhebliche Unterschiede. Am jüngsten waren die Mütter im Durchschnitt in Bulgarien (25,7 Jahre), Rumänien (25,8 Jahre) und Lettland (26,1 Jahre), während in Italien (30,6 Jahre) und Spanien (30,4 Jahre) die Frauen durchschnittlich am ältesten waren. In Deutschland betrug das Durchschnittsalter der Mütter bei ihrem ersten Kind 29,3 Jahre. Den größten Anteil 51 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 von Erstgebärenden unter 20 Jahren verzeichneten 2013 Rumänien (15,6 %), Bulgarien (14,7 %) und Ungarn (11,0 %) im Gegensatz zu Italien (1,8 %) und Slowenien (1,9 %) mit den niedrigsten Anteilen. In Deutschland lag der Wert bei 4,1 %. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-press-releases/-/3-13052015-CP EUROSTAT VERÖFFENTLICHT ZAHLEN ZUR ANERKENNUNG VON ASYLBEWERBERN IN DER EU Die EU-Statistikbehörde Eurostat hat am 12.05.2015 Zahlen zur Anerkennung von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Demnach ist die Zahl anerkannter Asylbewerber in der EU von 135.000 in 2013 auf 185.000 in 2014 angestiegen. Deutschland lag auch 2014 europaweit mit 47.600 anerkannten Asylbewerbern auf Platz 1, gefolgt von Schweden mit 33.000 anerkannten Asylbewerbern sowie Frankreich (20.640) und Italien (20.630). Hauptherkunftsländer der in Deutschland anerkannten Asylbewerber waren 2014 Syrien (25.735), Afghanistan (4.965) und der Irak (4.195). Diese drei Länder und Eritrea sind sich auch europaweit die Hauptherkunftsländer der anerkannten Asylbewerber. Die Anerkennungsrate war in Bulgarien (94 %), Schweden (77 %), Zypern (76 %) und Malta (73 %) besonders hoch; in Deutschland lag sie mit 42 % im Mittelfeld. Im Rahmen des UN-Umsiedlungsprogramms beteiligten sich vor allem die Staaten Skandinaviens; Schweden alleine nahm mit 2045 Flüchtlingen fast ein Drittel des EU-Gesamtanteils auf (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6827378/3-12052015-AP-DE.pdf/47fa34ab-6e2d-4c1ca4eb-6187315087d8 Webseite von Eurostat zur Asylstatistik: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_statistics/de STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN 2015: KOMMISSION FORDERT ERHÖHTE BILDUNGS- UND FORSCHUNGSINVESTITIONEN Am 13.05.2015 hat die Kommission im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters ihren Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2015 (sogenannte länderspezifische Empfehlungen) vorgelegt. Die länderspezifischen Empfehlungen wurden im Zuge der Pläne zur Straffung des europäischen Semesters in diesem Jahr auf wenige Ziffern reduziert. Der Bildungsbereich ist in den aktuellen länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland marginaler betroffen als dies in den Vorgängerversionen der Fall war. In den Empfehlungen selbst wird Deutschland aufgefordert, erhöhte 52 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Bildungs- und Forschungsinvestitionen vorzunehmen. Darüber hinaus moniert die Kommission in den Erwägungsgründen zu den Empfehlungen, dass Deutschland begrenzte Fortschritte bei der Verbesserung des Bildungserfolgs benachteiligter Personen gemacht habe (siehe hierzu auch Beitrag des StMFLH in diesem EB). Link zu den länderspezifischen Empfehlungen: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/csr2015_germany_de.pdf Weitere Informationen (inklusive Links zu den Länderberichten): http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_en.htm Übergreifende Mitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/eccom2015_de.pdf ERGEBNISSE DES BILDUNGSMINISTERRATS AM 18.05.2015 IN BRÜSSEL Auf dem Bildungsministerrat am 18.05.2015 stand die Orientierungsaussprache zur Halbzeitbewertung des strategischen Rahmen „ET 2020" und zur Ausarbeitung des gemeinsamen Berichts von Rat und Kommission 2015 im Vordergrund. Die Mitgliedstaaten sprachen sich durchwegs für eine Beibehaltung der vier strategischen Ziele des Rahmens aus. Was die Reduzierung der prioritären Bereiche, also der Wege zum Erreichen dieser Ziele, anbelangt, herrschte ein heterogenes Bild. Zudem nahmen die Minister „Schlussfolgerungen des Rates über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz" an. Darüber hinaus wurde im Nachgang zum informellen Treffen der EU-Bildungsminister in Paris über das weitere Vorgehen bei der Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung beraten. Deutschland war durch Staatssekretär Dr. Georg Schütte (BMBF) und die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung Sylvia Löhrmann vertreten. RSF über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8397-2015-INIT/de/pdf Diskussionspapier zur Orientierungsaussprache über die Halbzeitbewertung von „ET 2020“: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8039-2015-INIT/de/pdf ERGEBNISSE DES EU-KULTURMINISTERRATS AM 19.05.2015 Die gemeinsame Sitzung der europäischen Kultur- und Medienminister stand im Zeichen einer Orientierungsaussprache zur Überarbeitung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (sogenannte AVMD-Richtlinie) und über die von Kommissar Günther Oettinger vorgestellte Kommissions-Strategie zum Digitalen Binnenmarkt, welcher unter anderem eine Überarbeitung des Urheberrechts umfasst. Darüber hinaus wurden „Ratsschlussfolgerungen zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten" verabschiedet, als europäische Kulturhauptstädte des Jahres 2019 Plovdiv in Bulgarien und Matera in Italien ernannt und ein 53 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Bericht der Präsidentschaft über eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der „Ratsschlussfolgerungen zur kulturpolitischen Steuerung" vom November 2012 zur Kenntnis genommen. Eine solche Bilanzziehung mit entsprechenden Berichterstattungsaufgaben der Mitgliedstaaten stellt ein Novum in der europäischen Kulturpolitik dar. Spürbaren Rückhalt fand ein unter „Sonstiges" vorgetragenes Anliegen Polens, die Obergrenze für die Förderung von Kulturprojekten aus den EU-Strukturfonds zu erhöhen. Deutschland wurde beim Rat von Staatsministerin Prof. Monika Grütters, der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, sowie von Staatsministerin Dr. Beate Merk als Vertreterin der Länder repräsentiert. Ratsschlussfolgerungen zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8346-2015-INIT/de/pdf Ernennung Kulturhauptstädte Europas 2019: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8103-2015-INIT/de/pdf Hintergrundpapier Kulturförderung aus Strukturfonds-Mitteln (bisher nur auf Englisch): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8561-2015-INIT/en/pdf Bestandsaufnahme zu den Ratsschlussfolgerungen zur kulturpolitischen Steuerung (bisher nur auf Englisch): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8489-2015-INIT/en/pdf ERGEBNISSE DES SPORTMINISTERRATS AM 19.05.2015 Auf der Sitzung des Sportministerrates am 19.05.2015 in Brüssel haben sich die Minister mit einigen Themen beschäftigt, welche auch den Bildungsbereich betreffen. So wurden Ratsschlussfolgerungen zur Rolle des Breitensports für die Kompetenzentwicklung junger Menschen angenommen, die sich auch mit Sportaktivitäten in Bildungseinrichtungen befassen. Die Sportminister führten zudem eine Orientierungsdebatte zur Rolle sportlicher Aktivitäten im Bildungsbereich, insbesondere in Schulen und Hochschulen. Als Ergebnis der Aussprache wurden allgemein gehaltene Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ausgesprochen, unter anderem zur Bereitstellung kommunaler Sportstätten, zur Förderung außerschulischer sportlicher Aktivitäten sowie zur Inklusion von Menschen mit Handicap. Die Minister betonten zudem die Bedeutung der europäischen Woche für den Sport, die erstmals durchgeführt und von 07. - 13.09.2015 stattfinden wird (siehe hierzu auch Beitrag des StMI in diesem EB). Ratsschlussfolgerungen zur Sportpolitik, insbesondere Amateursports: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7875-2015-INIT/de/pdf EUROPÄISCHE HOCHSCHULMINISTER ZIEHEN BILANZ ÜBER UMSETZUNG DER BOLOGNAREFORM Am 14./15.05.2015 trafen sich die Delegationen der 48 Bologna-Staaten in der armenischen Hauptstadt Jerewan, um Bilanz über den Stand der Umsetzung der Bologna-Reform zu ziehen. Hinsichtlich der Umsetzung ergibt sich ein regional sehr unterschiedliches Bild. Vor diesem Hintergrund betonten die europäischen Hochschulminister, dass für die konsequente Umsetzung der Reformen in allen teilnehmenden 54 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Staaten eine noch engere Kooperation zwischen den einzelnen Staaten nötig sei. Die Staaten haben bei ihrem Treffen in Jerewan erstmals auch konkrete Verbesserungen der Mobilität von Hochschulpersonal beschlossen. Deutschland war durch die Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin und Amtschefin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, und die Brandenburger Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Prof. Dr. Sabine Kunst vertreten. Erstmalig nahmen auch Vertreter aus Weißrussland an der Bologna-Konferenz teil. Die europäischen Hochschulminister der nunmehr 48 BolognaStaaten treffen sich alle drei Jahre, um gemeinsam über den Stand des Reformprozesses im Europäischen Hochschulraum zu beraten. Die nächste Ministerkonferenz wird 2018 in Paris stattfinden. Link zur Webseite der Ministerkonferenz (in englischer Sprache): http://bologna-yerevan2015.ehea.info/pages/view/home Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012-2015 in Deutschland: http://www.bmbf.de/pubRD/Bericht_der_Bundesregierung_zur_Umsetzung_des_Bologna-Prozesses_20122015.pdf KOMMISSION VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUR UMSETZUNG DES BOLOGNA-PROZESSES Am 12.05.2015 wurde ein 304 Seiten starker Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in den Mitgliedstaaten des Europäischen Hochschulraums veröffentlicht, den die Kommission, deren BildungsExekutivagentuar (EACEA) und Eurydice gemeinsam verantworten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Reformen zur Errichtung des Europäischen Hochschulraums in den am Bologna-Prozess beteiligten Staaten weiterhin ungleichmäßig verliefen und die Reform der Hochschulbildung nicht schnell genug vorankomme. Laut Bericht schließen nur sieben von zehn Studierenden ihre Hochschulausbildung ab. Bei der Hälfte der teilnehmenden Länder läge die Abschlussquote bei 30 - 50 %. Obwohl die Förderung von Mobilität und die Internationalisierung zu den Kernzielen des Bologna-Prozesses gehören, konstatiert die Kommission fehlende finanzielle Unterstützung und mangelnde Sprachkenntnisse als die größten Barrieren für mehr Mobilität der Studierenden. Link zum vollständigen Bericht (in englischer Sprache): http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/182EN.pdf EURYDICE VERÖFFENTLICHT STUDIE ZU DEN UNTERRICHTSZEITEN IM SCHULJAHR 2014/15 Am 08.05.2015 hat das Eurydice-Netzwerk eine neue Studie zu den empfohlenen jährlichen Unterrichtszeiten bei Vollzeitschulpflicht im Schuljahr 2014/15 veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, dass die Unterrichtszeiten in den einzelnen europäischen Staaten zum Teil stark variieren. Die Studie gibt zudem Aufschluss darüber, welche Fächer in der Schule unterrichtet werden und welcher Stellenwert den einzelnen Fächern eingeräumt wird. So werden in nahezu allen europäischen Staaten 50 - 60 % der empfohlenen Mindestunterrichtszeit für das Lesen und Schreiben der Muttersprache, Mathematik, Naturwissenschaften und die erste Fremdsprache 55 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 aufgewandt. In der Studie wurden Daten aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Türkei untersucht. Link zur Studie (in englischer Sprache): https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Publications:Recommended_Annual_Instruction _Time_in_Full-time_Compulsory_Education_in_Europe_2014/15 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ KOMMISSION VERÖFFENTLICHT „AGENDA FÜR BESSERE RECHTSSETZUNG" Am 19.05.2015 hat die Kommission ihre „Agenda für bessere Rechtssetzung" vorgestellt. Ziel der Agenda ist die Transparenz im EU-Gesetzesprozess zu erhöhen und die Qualität neuer Rechtsvorschriften zu verbessern. Dazu soll in Zukunft die EU-Gesetzgebung so einfach wie möglich und nur so weitgehend wie nötig gestaltet werden. Die Kommission setzt dabei auf drei Säulen: mehr Transparenz und umfassendere Konsultationsmöglichkeiten, bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle und Ausweitung der Überprüfung des bestehenden Rechts. Um mehr Transparenz umfassendere Konsultationsmöglichkeiten schaffen. Zukünftig zu schaffen, will die Kommission soll in jeder Phase des Gesetzgebungsprozesses die Möglichkeit bestehen, Stellungnahmen abzugeben. Nach der Annahme des Vorschlags durch die Kommission soll für jeden neuen Gesetzesvorschlag eine acht Wochen lange öffentliche Konsultation durchgeführt werden. Erstmals soll dies auch für Sekundärrecht eingeführt werden. Die Folgenabschätzungen und die Qualitätskontrolle von Gesetzesvorhaben soll verbessert werden, indem die drei der sieben Mitglieder des Ausschusses für Folgenabschätzung der Kommission (Impact Assessment Board) einen unabhängigen Status bekommen sollen und nicht von der Kommission, sondern durch externe Experten besetzt werden sollen. Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung vor, dass Folgenabschätzungen nicht nur bei der Erstellung eines Gesetzesvorschlags durchgeführt werden, sondern während des gesamten Gesetzgebungsprozesses. Die Kommission regt an, dass dies auch durch das EP und den Ministerrat erfolgt, wenn diese substantielle Änderungen an einem Gesetzesvorschlag vornehmen. Dazu will die Kommission mit EP und Ministerrat bis Ende dieses Jahres eine neue interinstitutionelle Vereinbarung für eine bessere Rechtsetzung schließen. Darüber hinaus soll in Zukunft die Verbesserung und Überprüfung bestehenden Rechts einen größeren Stellenwert bekommen. Dazu soll in das bestehende Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit REFIT (Regulatory Fitness and Performance Programme) eine ständige Plattform zum Dialog mit der Öffentlichkeit eingebaut werden. Dieser sollen bis zu 20 Experten unter anderem aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Ausschuss der Regionen und den Mitgliedstaaten angehören. Über diese Plattform sollen vor Ort konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung der Gesetzesvorschriften gesammelt werden. Ferner soll ein Online-Tool „Lighten the Load – Have your Say" eingeführt werden, über das alle Interessenträger jederzeit Ideen und Anregungen an die Kommission 56 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 übermitteln können (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Mitteilung „Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung“: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-215-DE-F1-1.PDF UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z EINIGUNG IM TRILOG ZUR REFORM DES EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEMS Vertreter des EP, des Rates und der Kommission haben sich in den Trilogverhandlungen auf die Einführung der EU-Marktstabilitätsreserve zum 01.01.2019 geeinigt. Der Kompromiss sieht weiter vor, dass die 900 Mio. CO2-Zertifikate, die zur Stabilisierung des Preises bereits vorübergehend vom Markt genommen wurden (das so genannte „Backloading"), direkt in die neue Reserve überführt werden sollen. Zertifikate, die bis zum Ende der bis 2020 laufenden aktuellen Handelsperiode nicht zugeteilt wurden, sollen ebenfalls in die Reserve überführt werden. Die Kommission soll im Rahmen des geplanten ETS-Reviews prüfen, wie diese ungenutzten Zertifikate für Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt werden können. Der Kompromiss enthält darüber hinaus einen Schutz für energieintensive Industriebetriebe (Unternehmen, die auf dem neuesten Stand der Technik sind, sollen kostenlose Zertifikate erhalten, um vor einer Abwanderung ins Ausland geschützt zu werden) sowie eine zusätzliche Entlastung für ärmere Mitgliedstaaten. Deren zusätzliche Versteigerungsmengen aus der Umverteilung sollen bei den Beiträgen zur Marktstabilitätsreserve nicht berücksichtigt werden. Der Kompromiss braucht jetzt noch die Zustimmung des Parlaments und der Mitgliedstaaten. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150504IPR49654/html/ETS-market-stabilityreserve-MEPs-strike-deal-with-Council KOMMISSION VERÖFFENTLICHT NEUE DATEN ZUM EMISSIONSHANDEL 2014 Am 18.05.2015 hat die Kommission neue Daten zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) und den Treibhausgasemissionen in der EU veröffentlicht. Nach dem Unionsregister sind innerhalb der EU die Treibhausgasemissionen im Energiesektor und in der produzierenden Wirtschaft im vergangenen Jahr um 4,5 % gegenüber 2013 auf 1,8 Mrd. t zurückgegangen. Aus Sicht der Kommission belegen diese Zahlen nicht nur, dass der Emissionshandel die Treibhausgasemissionen kosteneffektiv drosselt, sondern dass 2014 auch eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und CO 2-Ausstoß stattgefunden hat. Im Luftfahrtsektor stieg dagegen der Ausstoß an CO2 deutlich an und lag 2014 mit rund 54,9 Mio. t CO 2 rund 2,8 % über den Treibhausgasemissionen im Vorjahr. Das EU-EHS umfasst über 11 000 Kraftwerke und Fertigungsanlagen in 28 Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Liechtenstein, sowie die Emissionen aller Luftfahrtunternehmen, die Flüge zwischen europäischen Flughäfen durchführen. Die Einhaltungsrate bezüglich der EU-EHS57 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Bestimmungen ist hoch, über 99 % der Fluggesellschaften und Unternehmen, die für 2014 Emissionen gemeldet haben, haben sich an die Vorgaben der EU gehalten und die nötige Anzahl der Berechtigungen fristgerecht bis zum 30.04.2015 gemeldet. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4987_de.htm ÜBERBLICK ÜBER INFORMATIONSPLATTFORMEN ZUR ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL VERÖFFENTLICHT Am 12.05.2015 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) den Bericht „Overview of climate change adaptation platforms in Europe" veröffentlicht. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die in den Mitgliedstaaten bestehenden Informationsplattformen zur Anpassung an den Klimawandel und soll dazu beitragen, den Zugriff auf relevante und zeitnahe Informationen zu verbessern im Hinblick auf die Entwicklung und Implementierung von Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Momentan bestehen insgesamt 14 nationale Anpassungsplattformen in den EUA-Mitgliedstaaten Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Spanien, Schweden, Schweiz und im Vereinigten Königreich sowie zwei weitere länderübergreifende Plattformen für die Alpinregion und die Pyrenäen. Diese werden ergänzt durch die europäische Plattform „Climate-ADAPT" (European Climate Change Adaption Platform), die von der EUA in Zusammenarbeit mit der Kommission betrieben wird. Sieben der 14 nationalen Adaptionsplattformen sind direkt mit der Umsetzung einer nationalen Anpassungsstrategie oder mit einem Aktionsplan verlinkt. Sie umfassen überwiegend Informationen zu politischen Maßnahmen auf länderübergreifender, nationaler und regionaler Ebene, Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung, Leitfäden, Entscheidungshilfen sowie Erfahrungen aus der Praxis und der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen. Der Bericht analysiert auch die Verlinkung zwischen Adaptionsplattformen, Climateservices und Katastrophenschutz-Plattformen und betont, dass gerade die Kooperation von Plattformen für die Anpassung an den Klimawandel mit denen des Katastrophenschutzes wichtig ist, um die Nutzung von vorhandenem Wissen zu fördern und einen Beitrag zur Verminderung von Schwachstellen zu leisten. Link zum EUA-Report (engl.): http://www.eea.europa.eu/publications/overview-of-climate-change-adaptation KOMMISSION VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUM ZUSTAND DER NATUR IN DER EU Die Kommission hat einen Bericht zum Zustand der Natur in der EU veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich zwar die Mehrzahl der wildlebenden Vogelarten (52 %) in einem sicheren Erhaltungszustand befindet und sich die Situation einiger Arten und Lebensräume verbessert hat, aber dennoch 17 % der wildlebenden Vogelarten nach wie vor gefährdet und weitere 15 Prozent potenziell gefährdet, abnehmend oder dezimiert sind. Dies betrifft auch früher weit verbreitete Ackerlandvögel wie die Feldlerche oder die 58 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Uferschnepfe. Fast ein Viertel der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befinden sich in einem günstigen Zustand. Mehr als die Hälfte dieser Arten (rund 60 %) weist jedoch einen ungünstigen Zustand auf, rund 42 % davon einen ungünstigen bis unzureichenden und 18 % einen ungünstigen bis schlechten Zustand. Besonders besorgniserregend ist der Zustand der Lebensräume im Grünland, in Feuchtgebieten und Dünen. Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen sind insgesamt schlechter als bei den Arten, da sich die Lebensräume überwiegend in einem ungünstigen Zustand befinden, 47 % der Lebensräume werden als ungünstig bis unzureichend und 30 % als ungünstig bis schlecht bewertet. Nur 16 % der Lebensraumbewertungen sind günstig. Die größte Gefährdung geht dabei von bestimmten landwirtschaftlichen Praktiken wie zum Beispiel Überweidung, Aufgabe von Weidewirtschaftssystemen, Düngung und Pestiziden aus. Aber auch andere vom Menschen herbeigeführte Veränderungen der natürlichen Bedingungen, vor allem die Änderung der hydrologischen Bedingungen, sind dafür ursächlich. Der Bericht zeigt aber auch, dass sich durch gezielte Erhaltungsmaßnahmen durchaus Erfolge erzielen lassen. So hat sich die Zahl der Bartgeier und der Weißkopfruderenten erheblich verbessert. Beide Arten sind Gegenstand von Aktionsplänen zur Arterhaltung, die durch Mittel des LIFE-Fonds der EU gefördert wurden. Als wertvoller Beitrag zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen wird auch das EU-Netzwerk von Schutzgebieten „Natura 2000" eingestuft. Link zum Bericht der Kommission (engl.): http://ec.europa.eu/environment/nature/pdf/SoN%20report_final.pdf Link zum technischen Bericht der EUA http://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT JÄHRLICHEN BADEGEWÄSSER-BERICHT Am 20.05.2015 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) ihren jährlichen Bericht zur Wasserqualität der Küsten- und Binnenbadegebiete in der EU veröffentlicht. Demnach sind europaweit im Jahr 2014 rund 83 % der Badegewässer von ausgezeichneter Wasserqualität, fast 1 % mehr als im Jahr 2013. Ausgezeichnete Wasserqualität besaßen 2014 alle Badegewässer in Zypern, Luxemburg und Malta, ebenso die meisten Badegewässer in Griechenland (97 %), Kroatien (94 %) und Deutschland (90 %). Der Anteil der Badegewässer in Europa mit ausgezeichneter Qualität ist seit 1991 stetig und deutlich angestiegen, er betrug noch 1995 weniger als 40 %. Rund 95 % der Badegewässer in der EU erfüllten 2014 immerhin die minimalen Wasserqualitätsstandards der Badegewässerrichtlinie, nur weniger als 2 % der Badegewässer erfüllten diese Anforderung nicht und wiesen eine mangelhafte Badewasserqualität auf. In Deutschland erfüllten rund 97,6 % aller 2.290 untersuchten Badestellen die von der EU geforderten Mindeststandards und insgesamt 94,8 % aller Badegewässer wiesen eine ausreichende Qualität auf. Link zum Badegewässer-Bericht: http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing/pdf/report_2014_de.pdf 59 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Link zur interaktiven Karte: http://www.eea.europa.eu/themes/water/interactive/bathing/state-of-bathing-waters Link zum Data-Viewer: http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water/bathing-water-dataviewer EP NIMMT ENTSCHLIESSUNG ZUM THEMA „CHANCEN FÜR EIN UMWELTVERTRÄGLICHES WACHSTUM VON KMU" AN Am 19.05.2015 hat das EP hat in seiner Plenarsitzung den vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgearbeiteten Entwurf einer Entschließung zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU" angenommen. Die Kommission wird aufgefordert, nun einen umfassenden politischen Rahmen für KMU zu schaffen, um diese besser in eine umweltfreundliche und effektive Wirtschaft einzubauen. Bei der Finanzierung müsse man laut Bericht neben dem Risikokapital auch verstärkt auf private Investitionen und Kreditgenossenschaften zurückgreifen. Umweltverträglich agierende und innovative KMU sollen in der Umsetzungsphase des Investitionsplans für Europa zu den wesentlichen Begünstigten zählen. Darüber hinaus ruft das EP die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch Überregulierung keine weiteren Hemmnisse für den Binnenmarkt zu schaffen (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Link zum Papier des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-20150135+0+DOC+PDF+V0//DE V ER BR AU C H E R SC HU T Z ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG DER EUROPÄISCHEN BÜRGERINITIATIVE „STOP VIVISECTION" IM EP Am 11.05.2015 fand im EP eine öffentliche Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop Vivisection" statt, die ein Verbot von Tierversuchen für wissenschaftliche Zwecke fordert. Die Initiative wurde Anfang März mit der erforderlichen Anzahl von über 1 Mio. Unterschriften in insgesamt 26 EU-Staaten bei der Kommission eingereicht, die bis zum 03.06.2015 ihre Entscheidung in einer schriftlichen Antwort auf die Initiative veröffentlichen wird. Die EBI vertritt die Auffassung, dass der Einsatz von Tiermodellen keine ausreichende Aussagekraft zur Wirkungsweise von Medikamenten bei Menschen besitzt und daher in der Wissenschaft generell hinterfragt werden muss. Sie fordert die Entwicklung alternativer Versuchsmodelle zur Überprüfung des toxischen Risikos von Medikamenten ohne Tierversuche. Die biomedizinische Forschung müsse vorangebracht und das Tiermodell auf langfristige Sicht durch alternative Methoden ersetzt werden. Die EBI fordert eine entsprechende Überarbeitung der geltenden RL 2010/63/EU zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren und einen Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung. 60 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 Link zur Anhörung im EP: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/events-citizint.html?id=20150424CHE00301 Informationen zur EBI „Stop Vivisection“: http://www.stopvivisection.eu/de/ EINIGUNG IM TRILOG ÜBER RICHTLINIE FÜR PAUSCHAL- UND BAUSTEINREISEN Vertreter des EP, des Rates und der Kommission haben sich auf einen Kompromiss bei der Reform der EURichtlinie für Pauschal- und Bausteinreisen geeinigt. Ziel der Reform ist die Harmonisierung des Verbraucherschutzes für Reisende und die Gleichstellung von Buchungen im Reisebüro mit OnlineBuchungen. Dadurch sollen auch Reisen, bei denen Kunden Flug, Hotel oder Auto einzeln online gebucht haben, abgesichert werden. Voraussetzung hierbei ist, dass es sich um sogenannte „Click-Through"Buchungen handelt, das heißt, dass die erforderlichen Angaben des Reisenden wie zum Beispiel Name oder Kreditkartendaten zwischen den Anbietern übertragen werden. Der Kompromiss muss jetzt offiziell durch das EP sowie den Rat der Europäischen Union bestätigt werden. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150504IPR49650/html/Pack-age-holidayprotection-MEPs-strike-a-deal-with-Council STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE STELLUNGNAHME ZUR SICHERHEIT VON DENTALAMALGAM UND ALTERNATIVEN MATERIALIEN ZUR ZAHNBEHANDLUNG Die Kommission und der wissenschaftliche Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) haben am 08.05.2015 eine abschließende Stellungnahme zur Sicherheit von Dentalamalgam und alternativen Materialien zur Zahnbehandlung für Patienten und Anwender veröffentlicht. Laut dem Gutachten des SCENIHR gibt es derzeit keine Anhaltspunkte, die eine grundsätzliche Verwendung von Amalgam ausschließen (EB 16/14). Es sollte allerdings bei der Wahl der Materialien zur Zahnbehandlung auf einzelne Patientenmerkmale geachtet werden, wie zum Beispiel Alter des Patienten, Schwangerschaft oder Allergien. Vollständige Stellungnahme (englische Fassung): http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging/docs/scenihr_o_046.pdf Informationsblatt zur Stellungnahme (englische Fassung): http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_dental_filling_en.pdf 61 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 KOMMISSION: ONLINE-PLATTFORM ZUR EFFEKTIVEREN NUTZUNG DES EUROPÄISCHEN STRUKTUR- UND INVESTITIONSFONDS (ESIF) IM GESUNDHEITSBEREICH Die Kommission hat am 18.05.2015 eine Online-Plattform gestartet, um den Mitgliedstaaten einen Leitfaden, der im Rahmen des Projektes „ESIF for Health" erstellt wurde, sowie entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine effektivere Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im Gesundheitsbereich gefördert werden. Obwohl Gesundheit ein wichtiger Sektor im ESIF für den Zeitraum 2014 - 2020 ist, gibt es bei einigen Interessenvertretern im Gesundheitsbereich nach wie vor noch Schwierigkeiten, dieses Finanzierungsinstrument zu verstehen und effektiv einzusetzen. Link zur Online-Plattform: http://www.esifforhealth.eu/Guide.htm Offizielle Internetseite „ESIF for Health": http://www.esifforhealth.eu/ KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR FÄLSCHUNGSSICHERHEIT VON ZIGARETTEN Die Kommission hat am 07.05.2015 eine Konsultation zur Einführung eines EU-Systems für Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale gemäß Art. 15 und 16 der Richtlinie 2014/40/EU zu Tabakerzeugnissen eröffnet. Noch bis zum 31.07.2015 sind Tabakhersteller, Großhändler, Anbieter von technischen Lösungen sowie öffentliche Stellen, die sich mit illegalem Tabakhandel befassen, aufgerufen, entsprechende Beiträge per Fragebogen online abzugeben. Die Konsultation soll zur Klärung der Frage beitragen, wie im gesamten Produktionsprozess neue und striktere Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und Fälschungssicherheit von Zigaretten technisch umgesetzt werden können. Informationen zur Konsultation: http://ec.europa.eu/health/tobacco/consultations/2015_tpd_consultation_en.htm EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT JÄHRLICHEN BADEGEWÄSSER-BERICHT Am 20.05.2015 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) ihren jährlichen Bericht zur Wasserqualität der Küsten- und Binnenbadegebiete in der Europäischen Union veröffentlicht. Demnach sind europaweit im Jahr 2014 rund 83 % der Badegewässer von ausgezeichneter Wasserqualität, fast 1 % mehr als im Jahr 2013. Ausgezeichnete Wasserqualität besaßen 2014 alle Badegewässer in Zypern, Luxemburg und Malta, ebenso die meisten Badegewässer in Griechenland (97 %), Kroatien (94 %) und Deutschland (90 %). Der Anteil der Badegewässer in Europa mit ausgezeichneter Qualität ist seit 1991 stetig und deutlich angestiegen, er betrug noch 1995 weniger als 40 %. Rund 95 % der Badegewässer in der EU erfüllten 2014 immerhin die minimalen Wasserqualitätsstandards der Badegewässerrichtlinie, nur weniger als 2 % der Badegewässer erfüllten diese Anforderung nicht und wiesen eine mangelhafte Badewasserqualität auf. In Deutschland erfüllten rund 97,6 % 62 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 aller 2.290 untersuchten Badestellen die von der EU geforderten Mindeststandards und insgesamt 94,8 % aller Badegewässer wiesen eine ausreichende Qualität auf (siehe hierzu Bericht des StMUV in diesem EB). Link zum Badegewässer-Bericht: http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing/pdf/report_2014_de.pdf Link zur interaktiven Karte: http://www.eea.europa.eu/themes/water/interactive/bathing/state-of-bathing-waters Link zum Data-Viewer: http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water/bathing-water-dataviewer IUK- UND MEDIENPOLITIK EU-MEDIENMINISTERRAT: DEUTSCHLAND FORDERT SCHNELLE UND UMFASSENDE REFORM DER AUDIOVISUELLEN REGELUNGEN Thema des Medienministerrates in Brüssel am 19.05.2015 war die künftige europäische audiovisuelle Politik im Rahmen der Strategie der Kommission zum Digitalen Binnenmarkt (DSM-Strategie) vom 06.05.2015 (EB 09/15). Die medienpolitischen Schwerpunkte der Strategie wurden zu Beginn der Sitzung von Günther Oettinger, Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, erläutert. Im Anschluss hatten die Delegationen der Mitgliedstaaten Gelegenheit, sich zur Präsentation Oettingers sowie zur Notwendigkeit einer Überarbeitung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) gerade auch im Hinblick auf die geopolitische Situation zu äußern. Dabei ging es der lettischen Ratspräsidentschaft insbesondere um den Umgang mit Desinformationskampagnen russischer Fernsehsender mit Lizenzen aus EU-Mitgliedstaaten in russischsprachigen Regionen der EU. Für Deutschland nahmen die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Grütters, und als Bundesratsbeauftragte die bayerische Europaministerin, Dr. Beate Merk, teil. Information zum BJKS-Rat: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eycs/2015/05/18-19/ Pressemitteilung StM Dr. Merk: http://www.bayern.de/europaministerin-beate-merk-fordert-im-eu-medienministerrat-mehr-jugendschutz-undpressefreiheit-im-internet-gleiche-massstaebe-fuer-fernsehen-und-internet/?seite=1579 AUSSPRACHE IM EP ZUM DIGITALEN BINNENMARKT Am 19.05.2015 fand im Plenum eine Aussprache mit dem Kommissions-Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip statt. Ansip kündige – basierend auf die von der Kommission am 06.05.2015 63 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 10/2015 vom 22.05.2015 vorgestellte Strategie zum digitalen Binnenmarkt (EB 09/15) – die Schaffung einer hochqualifizierten Infrastruktur an, die das Wachstumspotential der digitalen Wirtschaft abschöpfen solle. Die Regeln für OnlineGeschäfte sollten überall in der EU angenähert werden und Bürger und EU müssten digitale Dienstleistungen grundsätzlich überall grenzüberschreitend nutzen können. Die Kommission werde dazu eine Reform der Telekommunikationsregeln vorschlagen und Anreize für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen. Außerdem gelte es in Ausbildung zu investieren. Ziel sei es, einerseits die Möglichkeiten der Verbraucher zu stärken und andererseits den Unternehmen Zugang zu einem Markt mit 500 Mio. Verbrauchern zu eröffnen (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150513IPR55485/html/Digitaler-BinnenmarktAussprache-mit-EU-Kommissar-Ansip 64
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