Nummer 14 Mittwoch, 1. April 2015 Frohe Ostern Die Glocken läuten das Ostern ein In allen Enden und Landen und fromme Herzen jubeln darein! Der Lenz ist wieder entstanden. Es atmet der Wald, die Erde treibt und kleidet sich lachend mit Moose und aus den schönen Augen reibt den Schlaf sich erwachend die Rose. Das schaffende Licht, es flammt und kreist und sprengt die fesselnde Hülle und über den Wassern schwebt der Geist unendliche Liebesfülle. Adolf Böttger, 1815-1870 Auch wenn der Frühling noch ein bisschen auf sich warten lässt, beschert uns die Sonne vielleicht doch ein paar warme Stunden über die Osterfeiertage. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Familien und freuen Sie sich an den gemeinsamen Stunden. Den Kindern viel Spaß beim Suchen. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Osterfest, bei welchem wir aus christlicher Sicht am Karfreitag dem Tod von Jesus Christus gedenken und an Ostern die Auferstehung feiern. Ihr Martin Thüringer Bürgermeister 2 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau HNO-ärztlicher Notfalldienst Wir gratulieren Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten. 02.04.2015 Frau Marie Elgner, Döffinger Str. 40 zum 86. Geburtstag Herrn Hermann Josef Häusler, Döffinger Str. 40, zum 82. Geburtstag Frau Hannelore Frieda Dix, Meisenweg 6 zum 79. Geburtstag 04.04.2015 Frau Maria Semmelmann, Malteserstr. 61 zum 84. Geburtstag 05.04.2015 Herrn Mustafa Yüksel, Blumenstr. 9 zum 81. Geburtstag Herrn Horst Hans Becher, Meisenweg 20 zum 78. Geburtstag 06.04.2015 Herrn Rudolf Hermann Hronek, Hambergweg 22 zum 89. Geburtstag Frau Waltraud Schiebel, Lerchenweg 40 zum 87. Geburtstag Frau Ingrid Ruth Meirich, Lerchenweg 34 zum 78. Geburtstag Herrn Mustafa Erkoc, Hirschplan 3 zum 70. Geburtstag 08.04.2015 Herrn Rudolf Leskovsek, Zeisigweg 2 zum 83. Geburtstag Frau Ernestine Groß, Sonnenbergstr. 65 zum 77. Geburtstag HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen – HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen. Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 – 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Apotheken Karfreitag, 03.04.2015 Stadtapotheke am Narrenbrunnen, Weil der Stadt, Stuttgarter Str. 17, Tel. 07033/52760 Bahnhof-Apotheke in Böblingen, Bahnhofstr. 19, Tel. 07031/25223 Karsamstag, 04.04.2015 Apotheke Neue Stadtmitte, Leonberg, Brenner Str. 1, Tel. 07152/43343 Ostersonntag, 05.04.2015 Schütz’sche Apotheke Renningen, Jahnstr. 39, Tel. 07159/2367 Ostermontag, 06.04.2015 h&h Apotheke Leonberg, Marktplatz 9/1, Tel. 07159/901900 Sozialstation Grafenau Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Sonntagsdienste Ärztliche Notfalldienste sind jetzt im Krankenhaus Sindelfingen integriert Die nachstehend genannten Ortschaften sind in die ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen integriert. Ehningen, Aidlingen, Grafenau, Sindelfingen-Darmsheim und Böblingen-Dagersheim. Das heißt: von samstags 8 Uhr bis montags 8 Uhr und an Feiertagen ist die Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen unter folgender Telefonnummer 07031 9813131 erreichbar. Bitte ab 20 Uhr zwingend mit telefonischer Anmeldung. Adresse: Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Tierärzte Telefonische Anmeldung erforderlich: 03.04.2015 Praxis Hohlweg, Tel. 07159/18180 04.04.2015 Praxis Dr. Kusch, Tel. 07033/529816 05./06.04.2015 Praxis Dr. Hildenbrand, Tel. 07152/949733 Zahnärzte Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel. 0711 7877722. Kinderärzte Ambulanz im Krankenhaus Böblingen ohne Voranmeldung Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Telefon 44024 oder 464566, Fax 460504 [email protected] Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Angela Banzer Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Förderverein Vorsitzender: Peter Maier, Telefon 130355 Landratsamt Böblingen / Amt für Soziales Sozialer Dienst Herr Striewski, Tel. 07031/663-1579 E-Mail: [email protected] Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren. Landratsamt Böblingen / Jugend und Bildung Familie am Start - Hilfen von Anfang an Beratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und Vätern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr. Familie am Start Haus der Familie, Corbeil-Essonnes-Platz 8 und 7, 71063 Sindelfingen Kontakt: Ulrike Krusenmarck, Verena Ellmer Telefon: 07031/76378-20 [email protected] www.hdf-sindelfingen.de www.familie-am-start.de Gemeindenachrichten Grafenau GEWALTig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt“ Das Krisentelefon 07031 663-3000 Montag bis Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Thamar Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Tel. 07031 222066 Notrufzeiten nachts: 20.00 Samstag, Sonntag und Feiertag: 09.00 20.00 Montag und Donnerstag: 10.00 Dienstag: 16.00 Mittwoch: 13.00 bis bis bis bis bis bis 07.00 17.00 07.00 13.00 19.00 16.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr AIDS-Beratung Gesundheitsamt Böblingen, Parkstr. 4, Tel. 07031 663-1777 Krisenhilfe für Selbstmordgefährdete Städt. Krankenhaus Sindelfingen, Tel. 07031 980 Rufnummern Telefonseelsorge Tel. 0800 111 0111 (ev.) oder Tel. 0800 111 0222 (kath.) Notruftelefon des Frauenhauses im Landkreis Böblingen Tel. 07031 811080, Fax 07031 811090 „Infotelefon Essstörungen“ im Landkreis Böblingen Tel. 07031 6631441 oder E-Mail: [email protected] Das Telefon ist jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr besetzt. 0OA Anonyme Esssüchtige, Selbsthilfegruppe bei Esssucht, Ess-Brechsucht und Magersucht, jeden Mittwoch, 19.30 Uhr, Sindelfingen, ev. Gemeindezentrum, Goldbergstr. 33, Tel. 07031 385979 Beratungsstelle für Schwangere (anerkannt nach § 219 StGB) Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen, Parkstr. 4, 71034 Böblingen Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 07031 663-1717 Terminkalender vom 01.04.2015 bis 12.04.2015 Gründonnerstag, 02. April 2015 16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus 20.00 Uhr Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen Karfreitag, 03. April 2015 09.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen 09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen 10.00 Uhr ök. Kreuzweg der Jugend, kath. Kirche Dätzingen Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 3 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie, kath. Kirche Döffingen 18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen Karsamstag, 04. April 2015 09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet 21.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Ostersonntag, 05. April 2015 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen 09.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen 09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen 10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Ostermontag, 06. April 2015 09.00 Uhr Emmausgang nach Ostelsheim 10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen 18.00 Uhr Liturgische Andacht, süddt. Gemeinschaft Döffingen Dienstag, 07. April 2015 14.30 Uhr Seniorengymnastik, Gemeindehaus St. Barbara Mittwoch, 08. April 2015 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen 14.30-17.00 Uhr Café Usambara, Wiesengrundhalle 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Donnerstag, 09. März 2015 16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus Freitag, 10. April 2015 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 11. April 2015 09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 12. April 2015 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen 09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst mit Taufe, ev. Kirche Döffingen 10.30 Uhr Feierliche Erstkommunion, kath. Kirche Döffingen 18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen Kurzinfo Bürgermeisteramt: Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ., Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de; E-Mail: [email protected] Sitz: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0. Sprechzeiten Rathaus Döffingen, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr; Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr; Bankverbindungen der Gemeindekasse: Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004 (BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04, BIC: GENODES1BBV Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30), IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt (s.o.). Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 11,50 € einschl. Trägerlohn. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de 4 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau KITA AM SCHLOSS ROCK – SOUL – BLUES PARTYNIGHT im Graf-Ulrich-Bau / Döffingen mit der E i n l a d u n g Zu unserem BÜRGER-CAFE am Donnerstag, 16. April 2015 von 14.30 - 17.00 Uhr 4. Benefizkonzert für die Kita am Schloss Samstag, 18. April 2015 Einlass: 19.30 Uhr Beginn: 20.00 Uhr Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Eintritt frei / Spenden erwünscht! Wir freuen uns auf viele gut gelaunte Gäste! Das Team der Kita am Schloss in der Begegnungsstätte „Adrienne-von-Bülow“ in Dätzingen laden wir alle Heimbewohner und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr herzlich ein. An diesem Nachmittag werden uns wieder die Kinder der „Kita am Schloss“ in Dätzingen besuchen. Sie werden uns mit Vorführungen Einblicke in ihren Kindergartentag geben. Wir freuen uns bei Kaffee und Kuchen auf einen gemütlichen Nachmittag. Der Vorstand. Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 5 Einladung zum XXXVII. Grafenauer Vatertagsmarkt Unser XXXVII. Vatertagsmarkt rückt langsam näher. Am Mittwoch und Donnerstag, 13. Mai und 14. Mai 2015, findet er in diesem Jahr statt. Auch diesmal wird sich die „Döffinger Altstadt“ in eine große Budenlandschaft verwandeln, die ihren besonderen Reiz hat. Trotz der schon zahlreich vorliegenden Anmeldungen von gewerblichen Händlern - wir werden auch in diesem Jahr mit Sicherheit wieder „ausgebucht“ sein - haben Vereine und Privatpersonen Gelegenheit, mit einem Vereins- oder Flohmarktstand etwas Geld zu verdienen und dem Markt das notwendige Lokalkolorit zu verleihen. Für Vereine und Flohmarktverkäufer, die sich noch anmelden wollen, gelten folgende Bestimmungen: 1. Nur wer angemeldet ist - Vordruck siehe unten - und eine schriftliche Zusage vorweisen kann, bekommt einen Standplatz. Standplatzbewerbungen sollten unbedingt sofort beim Bürgermeisteramt eingebracht werden. Die Bewerbungen werden im Zweifelsfall in der Reihenfolge des Eingangs genehmigt: Dem üblichen Brauch entsprechend sollten bei Flohmarktständen möglichst keine neuen W aren, sondern „Gebrauchtes und Antikes“ mit Pfiff und Seltenheitswert angeboten werden. 2. Die Standgebühr beträgt bei gewerblichen Anbietern und Vereinsständen voraussichtlich je 5,00 € pro laufendem Meter Standlänge, bei Flohmarktständen 1,50 €/m; die Standgebühren beinhalten nicht den Verkaufsstand selbst, dieser ist vom Aussteller mitzubringen. Die Gebühren werden im Laufe des Markttages (Donnerstag) von uns in bar kassiert, sie sind also nicht bei der Anmeldung im Voraus zu bezahlen. 3. Die Verkäufer werden auf gesetzliche Verbote bzw. Gebote hinsichtlich des Verkaufs bestimmter Waren (z.B. nach dem Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz und dem Arzneimittelgesetz) hingewiesen. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschaftsgesetzes im Hinblick auf die Arbeitszeiten an Werktagen und an Feiertagen sind einzuhalten. Jeder Inhaber eines Verkaufsstandes von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind, benötigt dazu eine Wirtschaftserlaubnis. Vereine und Privatpersonen bekommen diese Erlaubnis gegen 6,00 € Gebühr beim Bürgermeisteramt (Ortspolizeibehörde). .......................................................................... 4. Die Platzzuteilung erfolgt am Donnerstagmorgen durch unser Personal nach folgendem Zeitplan: von 6.00 bis 6.30 Uhr beziehen Stammhändler die bisherigen Plätze; von 6.30 bis 7.30 Uhr Platzzuteilung für neue Gewerbehändler und Vereine; 7.15 bis 7.45 Uhr Platzzuteilung für Flohmarktstände. Stammhändler unseres Marktes Gewerbehändler und Vereine - können ihren Stammplatz bereits am Mittwoch (Eröffnungstag) ab 13.00 Uhr beziehen. Es werden im Übrigen nur ganze Meter zugeteilt (und abgerechnet). Flohmarktstände werden in der Regel in Lücken zwischen die großen Stände platziert. 5. Die Eröffnung des Vatertagsmarktes findet am Mittwochabend um 18.00 Uhr durch den Bürgermeister am Stand des Musikvereins in der Marktmitte statt. Zur Eröffnung und dem anschließenden gemütlichen Beisammensein ist die ganze Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Bereits aufgestellte Vereins- und Gewerbestände können an diesem Tag ab 17.00 Uhr zum Verkauf öffnen. Offizielle Verkaufs- und Marktöffnungszeiten: Mittwoch, 13. Mai 2015, 17.00 bis 22.00 Uhr Donnerstag, 14. Mai 2015, 9.00 bis 22.00 Uhr 6. Marktgebiet: Wittumstraße, (unterer Teil von Dätzinger Straße bis zur Maichinger Straße), Kurze Gasse, Hirschplan, Bei der Linde, Brandstraße, Maichinger Straße. Die Anlieger, die immer in so dankenswerter Weise mitgearbeitet haben, bitten wir wieder um Verständnis, dass dieses Gebiet am Markttag ab 5.30 Uhr morgens für Fahrzeuge gesperrt werden muss und Fahrzeuge der Anlieger nicht mehr auf der Straße abgestellt werden dürfen. Es ist jedoch möglich, bis Donnerstag, 14. Mai, 6.00 Uhr, die Marktstraße mit dem Fahrzeug zu verlassen (nicht jedoch, in die Straße wieder hinein zu fahren). 7. Während der Zeit des Gottesdienstes in der ev. Kirche (von 9:00 bis 10.30 Uhr) ist jeder ruhestörende Lärm zu unterlassen. 8. Weitere Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt (Fr. Pfänder, Rathaus Döffingen, Zimmer 14, Tel. 403-22; Fax 403-21). Bitte hier ausschneiden ................................................................................... An das Bürgermeisteramt, Postfach 11 34, 71117 Grafenau Bewerbungen um einen Verkaufsplatz beim Vatertagsmarkt am 14. Mai 2015 Ich bitte um Zuteilung von…….... Meter (bitte nur volle Meter) Standlänge /Stand wird mitgebracht zum Verkauf von (bitte kurz angeben, was verkauft werden soll) .......................................................................................................................................................................................................... als Gewerbestand / Flohmarktstand / Vereinsstand (Nichtzutreffendes ist zu streichen). Außerdem werden von der Gemeinde benötigt (Zutreffendes bitte ankreuzen): eine Gaststättenkonzession für Ausschank / Speisenausgabe ein Geschirrmobil (soweit möglich). Von der Marktinformation der Gemeinde Grafenau habe ich Kenntnis genommen. Absender mit Telefonnummer (bei Vereinen bitte immer Name und Adresse einer Kontaktperson angeben!) .......................................................................................................................................................................................................... Datum, Unterschrift: ................................................................... 6 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau Bitte vormerken: Das 4. Bürgerforum findet am Dienstag, 21.04.15 um 19:30 Uhr in der Begegnungsstätte „Adrienne-von-Bülow“ statt. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich hierzu ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihr Mitwirken! stellen sich vor Weitere Informationen folgen in den nächsten Ausgaben des Gemeindeblattes Grafenau. BÜRGER-STIFTUNG-GRAFENAU Vorstand An die örtlichen Kirchen, Vereine, Feuerwehr, DRK und sonstige Gruppen Die Sommerferien 2015 (30.07.2015 - 12.09.2015) kommen bestimmt und wir würden uns freuen, wenn wir für unsere Kinder und Jugendlichen wieder ein tolles Freizeitprogramm zusammenstellen könnten. In diesem Zusammenhang danken wir für die große Unterstützung auch im letzten Jahr. Um Fragen und Termine abzuklären, wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Schöck, Tel.: 07033/403-13, E-Mail: [email protected]. Einreichen können Sie den ausgefüllten Meldevordruck mit Ihrer Veranstaltung bis zum 26. April 2015 (Den Meldevordruck erhalten Sie bei Frau Schöck oder auf unserer Homepage www.grafenau-wuertt.de.) Für Ihre Bemühungen bereits jetzt ganz herzlichen Dank. Gemeindenachrichten Grafenau Bürger und Gemeinde Markungsputzete 2015 Vielen Dank für die tolle Unterstützung! Am vergangenen Samstag trafen sich bei gutem Wetter rund 80 Bürgerinnen und Bürger zur alljährlichen Markungsputzete. Und leider war diese wieder ein voller Erfolg: Rund 8 m³ an Müll kamen an diesem Samstagvormittag zusammen. Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern für Ihren Einsatz ein ganz herzliches Dankeschön, ohne Sie wäre eine solche Aktion nicht möglich! Gemeindetag Baden-Württemberg Die Reform der Gemeindeordnung Wir nehmen Stellung! Kommunale Handlungsfähigkeit nicht gefährden - repräsentative Demokratie braucht Rückendeckung! Die Städte und Gemeinden sind die bedeutendste politische Ebene wenn es um die Gestaltung der konkreten Lebenswelten der Menschen geht. Seit Jahrzehnten werden in BadenWürttemberg die kommunalen Geschicke im Rahmen einer repräsentativen Demokratie von den gemeindlichen Organen und den kommunalen Verwaltungen im engen Schulterschluss gelenkt. Oberstes Prinzip ist, dass die kommunalen Gremien den Blick für das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick haben müssen. Der Entwurf der Landesregierung zur Reform der Gemeindeordnung droht nun, dieses seit Jahrzehnten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionierende kommunalpolitische Gleichgewicht ins Wanken zu bringen. Partikularinteressen sollen mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Die kommunalen Gremien werden in ihrer Kompetenz massiv beschnitten. Die Bedeutung der Städte und Gemeinden In Baden-Württemberg gibt es 1.101 eigenständige Städte und Gemeinden. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass es bei den Wirtschaftskennzahlen kein nennenswertes StadtLand-Gefälle gibt. Grund dafür ist sicher auch die Tatsache, dass viele mittelständische Unternehmen noch heute an ihrem Gründungsstandort ansässig sind, ihre unternehmerische Heimat in kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden gefunden haben und sie auch künftig dort sehen. Ein zentraler Grund für die volkswirtschaftlich gesunde Verteilung der Wirtschaftskraft über das Flächenland dürfte unter anderem in der für Baden-Württemberg charakteristischen, eher kleinteiligen kommunalen Verwaltungsgliederung liegen. Schon die Tatsache, dass 856 der 1.101 Städte und Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 7 Gemeinden im Südwesten weniger als 10.000 Einwohner haben, spricht für sich. Diese Verteilung auf kleinere und zugleich sehr leistungsfähige Verwaltungsstrukturen mit eigener Entscheidungskompetenz bedeutet klare Zuständigkeiten und kurze Entscheidungswege. Für die zahlreichen mittelständischen Betriebe in Baden-Württemberg sorgt dies für ein hohes Maß an Verlässlichkeit. Die effiziente Verwaltung ist somit ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Volkswirtschaft im Innovationsland Baden-Württemberg. Aus diesem Grund wird deutlich: Die pflichtgemäße Aufgabenerledigung der kommunalen Ebene ist auf Grundlage der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen in hoher Qualität gewährleistet. Gerade deshalb darf nicht verkannt werden, dass kommunale Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse nicht einem Selbstzweck dienen, sondern die erfolgreiche und ausgewogene Bewältigung der vielfältigen kommunalen Aufgaben zum Ziel haben. Für einen Eingriff in diese Regelungskompetenz bedürfte es also eines grundlegenden Anlasses. Kommunale Selbstverwaltung ist vom Gesetzgeber garantiert Insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig garantierten kommunalen Selbstverwaltung sieht der Gemeindetag Eingriffe in die gemeindliche Gremienarbeit als äußerst kritisch an. Diese Einschätzung stützt sich auch auf höchstrichterliche Rechtsprechung: Art. 28 Absatz 2 Satz 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, "bei der Ausgestaltung des Kommunalrechts den Gemeinden eine Mitverantwortung für die organisatorische Bewältigung ihrer Aufgaben einzuräumen. Er hat den Gemeinden einen hinreichenden organisatorischen Spielraum bei der Wahrnehmung der je einzelnen Aufgabenbereiche offenzuhalten." (BVerfGE 91, 228). Damit ist klar: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diesen organisatorischen Spielraum der örtlichen Geschäftsordnung zu überlassen. Darüber hinaus garantiert Art. 28 Absatz 2 Satz 1 den Gemeinden "die Organisationshoheit als das Recht, über die innere Verwaltungsorganisation einschließlich der bei der Aufgabenwahrnehmung notwendigen Abläufe und Zuständigkeiten eigenverantwortlich zu entscheiden" (BVerfG 2BvL 2-13). Dies zeigt unmissverständlich: Das kommunale Selbstverwaltungsrecht sichert den Städten und Gemeinden in BadenWürttemberg zu, ihre Angelegenheiten weitestgehend eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze zu regeln. Subsidiaritätsgrundsatz ist erfolgreiches Fundament Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf der Staat "nicht Aufgaben an sich ziehen, die von Selbstverwaltungskörperschaften (z.B. Gemeinden) oder von den Einzelnen selbst genauso gut oder besser erledigt werden können. Dieses Prinzip setzen wir in Baden-Württemberg bereits erfolgreich um. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die erkennen lassen, dass die bisher von kommunaler Seite wahrgenommene Organisationshoheit zu politischen Verwerfungen oder gar Verfehlungen geführt hätte. Im Gegenteil, die kommunale Ebene ist maßgeblicher Garant des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolges in unserem Bundesland. Auswirkungen der Reform auf die repräsentative Demokratie Der Gesetzentwurf der Landesregierung bereitet dem Gemeindetag angesichts seiner drohenden Auswirkung auf die repräsentative Demokratie große Sorgen. Schon heute ist festzustellen, dass ein Ehrenamt als Gemeinderat in unserer Gesellschaft an Attraktivität verloren hat. Anerkennung und Wertschätzung für das seitens der Gemeinderäte eingebrachte hohe Maß an persönlichem und zeitlichem Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit weicht zusehends einer kritischen Haltung gegenüber den Entscheidungsträgern in kommunalen Gremien. So werden in zahlreichen Einzelinitiativen vielfältige Partikularinteressen über das Wohl der Allgemeinheit gestellt. Gerade solch oftmals sehr einseitige Sichtweisen sind in kommunalen Gremien, die das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick haben müssen, nicht mehrheitsfähig. Der Gemeindetag befürchtet, dass in Folge der geplanten Rechtsänderung die Bereitschaft zur Übernahme eines ehrenamtlichen Gemeinderatsmandats erheblich sinken wird. 8 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 Fraktionen und Fraktionsrechte können vor Ort geregelt werden Der Gemeindetag erkennt keinen Sinn darin, Fraktionen auf kommunaler Ebene gesetzlich zu verankern. Es besteht kein Zweifel: Dort wo bereits Fraktionen in kommunalen Vertretungskörperschaften gebildet sind, leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer sinnvollen und effizienten Aufgabenerledigung. Dies war, wenn vor Ort als notwendig gesehen, jedoch schon nach bisheriger Rechtslage auf Grundlage der Geschäftsordnungen möglich. Es lässt sich jedoch klar feststellen, dass zahlreiche Gemeinderäte seither ohne formal gebildete Fraktionen eine effiziente und am Wohl der Gemeinde orientierte Zusammenarbeit pflegen. Ein Gemeinderat ist kein Parlament im Sinne der Gewaltenteilungslehre, sondern ein Verwaltungsorgan. Die Bildung von Fraktionen sollte deshalb weiterhin der Geschäftsordnungsautonomie der jeweiligen Kommune vorbehalten sein. Für die Einführung eigener Rechte, insbesondere Antragsund Veröffentlichungsrechte, gibt es ebenfalls keine Notwendigkeit. Die in der Gemeindeordnung bis jetzt enthaltenen Minderheitenrechte sind im Interesse eines Minderheitenschutzes ausreichend. Konkretisierungen können über die örtliche Geschäftsordnung festgelegt werden. Rechte für Einzelgemeinderäte enormer Eingriff in die innere Selbstverwaltung Die vorgesehene Regelung, in Gemeinden, in denen nicht mehr als 18 Gemeinderäte zu wählen sind, einzelnen Gemeinderäten, die keinen Fraktionsstatus haben, vergleichbare Rechte wie einer Fraktion zuzusprechen, ist ein aus Sicht des Gemeindetags enormer Eingriff in die innere Selbstverwaltung des Gemeinderates. So soll einzelnen Gemeinderäten die Möglichkeit auf Veröffentlichungen im Amtsblatt und ggf. die Bereitstellung eines eigenen Haushaltsbudgets eröffnet werden. 78 Prozent der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben weniger als 10.000 Einwohner. Die Regelung wäre damit unmittelbar für diese und darüber hinaus auch eine beachtliche Zahl an Kommunen zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern, die ihre Gremiengröße freiwillig auf 8 Gemeinderäte begrenzt hat, anzuwenden. Sie hätte damit eine hohe Relevanz und würde bei weitem nicht nur einen Ausnahmecharakter entfalten. Absenkung der Minderheitenquoren schränkt die Kompetenz des Gemeinderats ein Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, das gesetzliche Minderheitenquorum für Anträge auf Unterrichtung und Akteneinsicht nach § 24 Abs. 3 GemO sowie auf Einberufung und Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes nach § 34 Abs. 1 GemO von einem Viertel auf ein Sechstel der ehrenamtlichen Gremienmitglieder abzusenken. Damit wäre eine weitere deutliche Stärkung von Minderheiten - und damit von Partikularinteressen - verbunden. Schließlich hätte eine solche Regelung in allen Städten und Gemeinden zur Folge, dass das Minderheitenquorum um mindestens ein Gemeinderatsmitglied abgesenkt würde. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland kein Bundesland, mit einem Quorum auf solch einem niederen Niveau. Dies zeigt, dass ein Bedürfnis, an dieser Stellschraube zu drehen, bundesweit in der Praxis nicht gesehen wird. Auch in Baden-Württemberg gibt es keine Anhaltspunkte, die erkennen lassen, dass die bisherige Regelung mit einem Quorum von einem Viertel zu erheblichen politischen Problemen führt. Die vorgesehene Absenkung des Minderheitenquorums schränkt die Funktion eines repräsentativen Organs, das verfassungsrechtlich auf Mehrheitsentscheidungen ausgerichtet ist, jedoch unverhältnismäßig ein. Erweiterung des Bürgerbegehrens auf einleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren nicht sinnvoll Nach der derzeitigen Rechtslage kann der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes nicht durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung soll jedoch künftig der Aufstellungsbeschluss bzw. der Auslegungsbeschluss ebenfalls für einen Bürgerentscheid bzw. ein Bürgerbegehren eröffnet werden. Dafür gibt es aus Sicht des Gemeindetags keine Notwendigkeit. Das bestehende Recht trägt den grundsätzlichen Gemeindenachrichten Grafenau Anforderungen an direkt-demokratische Elemente Rechnung und schränkt die Bürgerbeteiligung nicht unangemessen ein. Zumal im Vorfeld eines Bebauungsplanes Bürgerentscheide über städtebauliche Entwicklungen durchaus möglich sind. Zudem lassen sich die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen in aller Regel nicht vernünftig in ein für ein Bürgerbegehren erforderliches Ja-/Nein-Schema bringen. Der Gemeindetag ist der Auffassung, dass die Erfüllung der kommunalen Aufgaben schwerpunktmäßig bei den kontinuierlich arbeitenden und vom Volk gewählten Repräsentativorganen verbleiben muss. Stuttgart, 25. März 2015. Zu verschenken Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglichkeit, Gegenstände anzubieten. Interessenten können sich dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung setzen. •Matratze 1,40 x 2 m neuwertig, Tel. 07033 43048 Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 40312 entgegen. Fundamt Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 40313. Amtliche Bekanntmachungen Bauausschusssitzung Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet am Montag, 20.04.2015 um 19.30 Uhr im Schloss Dätzingen statt. Baugesuche die in dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens Montag, 13.04.2015 bei der Gemeinde eingereicht werden. Neuregelung der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Döffingen ab dem Schuljahr 2015/2016 Ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 ändert sich die Kooperation zwischen Gemeinde und Grundschule Döffingen bei der Nachmittagsbetreuung. Die Gemeinde wird zukünftig komplett die Betreuung übernehmen, sodass die Lehrer/innen sich auf die Hausaufgabenhilfe konzentrieren können. Damit wird sichergestellt, dass die Schüler/innen ihre Hausaufgaben während der Betreuung erledigen können und danach Zeit für Anderes bleibt. Die Betreuungszeiten ab 14.00 – 16.30 Uhr von Montag bis Donnerstag ändern sich nicht. Wie bisher ist jeder Wochentag unabhängig voneinander buchbar. Was sich aber ändert ist die Gebührenstruktur. Zukünftig ist jeder Nachmittag kostenpflichtig. Die Gebühren sind nach der Kinderzahl in der Familie gestaffelt, was bisher nicht berücksichtigt wurde. Die Gebührenhöhe ist an die Struktur der Kernzeitbetreuung angepasst. Die Änderung tritt ab kommendem Schuljahr in Kraft. Die gebuchten Betreuungszeiten von Schüler/innen, die bereits die Nachmittagsbetreuung nutzen, werden von der Verwaltung automatisch an das neue Modell angepasst. Sollten Änderungswünsche bestehen, können diese entweder den Betreuerinnen oder der Verwaltung mitgeteilt werden. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeindenachrichten Grafenau Benutzungsordnung der Betreuungsangebote an den Grundschulen der Gemeinde Grafenau Die Benutzungsordnung gilt für die Grundschule Döffingen und der Grundschule Dätzingen. Die Betreuungsangebote erfolgen in Trägerschaft der Gemeinde Grafenau. Sie sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grafenau. Es besteht deshalb kein Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Betreuung findet an beiden Grundschulen in den Schulräumen statt. 1. Zeitlicher Umfang Der zeitliche Betreuungsumfang unterscheidet sich zwischen den Grundschulen und ist an die jeweiligen Stundenpläne angepasst. An der Grundschule Döffingen wird zusätzlich eine Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag von 14.00 – 16.30 Uhr angeboten. In Schulferien, an schulfreien Werk- und Feiertagen findet keine Betreuung statt. Die Betreuungszeit wird den jeweils geltenden Stundenplänen angepasst. Änderungen der Betreuungszeit bleiben dem Träger vorbehalten. 1.1 Uhrzeiten der Kernzeitbetreuung Grundschule Dätzingen: Montag Vormittag Mittag 7.30 -8.30 Uhr 12.00 -14.00 Uhr Dienstag 7.30 -8.30 Uhr 12.00 -14.00 Uhr Mittwoch 7.30 -8.30 Uhr 12.00 -14.00 Uhr Donnerstag 7.30 -8.30 Uhr 12.00 -14.00 Uhr Freitag 7.30 -8.30 Uhr 12.00 -14.00 Uhr Grundschule Döffingen: Montag Vormittag Mittag 7.20 -8.00 Uhr 12.20 -14.00 Uhr Dienstag 7.20 -8.50 Uhr 12.20 -14.00 Uhr Mittwoch 7.20 -8.50 Uhr 12.20 -14.00 Uhr Donnerstag 7.20 -8.50 Uhr 12.20 -14.00 Uhr Freitag 7.20 -8.00 Uhr 12.20 -14.00 Uhr 1.2 Uhrzeiten der Nachmittagsbetreuung Grundschule Döffingen: Montag Nachmittag 14.00 – 16.30 Uhr Dienstag 14.00 – 16.30 Uhr Mittwoch 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.30 Uhr Freitag 2. Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) Die Gemeinde Grafenau erhebt zur Finanzierung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Personal-, Sach- und Verwaltungskosten für die Betreuung Gebühren getrennt nach Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung. Bei einem Besuch der Kernzeit- als auch der Nachmittagsbetreuung summieren sich die Gebühren. Wird die Betreuung jede zweite Woche benötigt, so wird die reguläre Gebühr auf die Hälfte reduziert. Bei Neuanmeldungen nach dem 15. wird nur der halbe Monatsbeitrag erhoben, im Übrigen der volle Monatsbeitrag. Berücksichtigt werden nur Kinder einer Familie, die unter 18 Jahre alt sind. Die Gebühr ist auch während der Ferien und bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Krankheit) zu entrichten, allerdings findet in den Ferien keine Betreuung statt. Der Beitrag wird für 11 Monate im Jahr (ohne August) erhoben. Für Schüler der 4. Klasse ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats Juli zu bezahlen. Der Gebühreneinzug erfolgt ausschließlich im Abbuchungsverfahren. Daher ist die im Anmeldeformular vorgesehene Einzugsermächtigung unbedingt auszufüllen. Der Beitrag ist im Voraus jeweils zum Ersten des Monats fällig. Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 9 2.1 Gebühren der Kernzeitbetreuung monatlicher Beitrag bei einem Besuch an Familien 1 Tag/ 2 Tagen/ 3 Tagen/ 4-5 Tage/ Woche Woche Woche Woche mit 1 Kind mit 2 Kindern je Kind mit 3 Kindern u. mehr 15,00 € 28,00 € 43,00 € 52,00 € 9,00 € 17,00 € 26,00 € 34,00 € 6,00 € 11,00 € 17,00 € 18,00 € 2.2 Gebühren der Nachmittagsbetreuung monatlicher Beitrag bei einem Besuch an Familien 1 Nachmit2 Nach3 Nach4 Nachtag/ Woche mittagen/ mittagen/ mittagen/ Woche Woche Woche mit 1 Kind mit 2 Kindern je Kind mit 3 Kindern u. mehr 12,00 € 22,00 € 35,00 € 42,00 € 7,00 € 14,00 € 21,00 € 27,00 € 5,00 € 9,00 € 14,00 € 14,00 € 3. Anmeldung Die Anmeldung des Bedarfs (Rhythmus) gilt in der Regel für ein Schuljahr. Nach Bekanntgabe neuer Stundenpläne kann der Bedarf neu festgelegt werden. Eine Änderung im Rhythmus während eines laufenden Monats führt zu einer Gebührenänderung ab dem Folgemonat. Änderungen des Elternbeitrags bleiben dem Träger vorbehalten. 4. Kündigung Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Sie ist baldmöglichst der Betreuerin oder der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Im laufenden Schuljahr kann nur bis spätestens zum Ende des Monats Mai gekündigt werden. Ist eine Wiederbesetzung des freigewordenen Platzes sofort möglich, kann die Kündigung auch später angenommen werden. Für Kinder der 4. Klasse, die die Betreuung bis zum Ende des Schuljahres in Anspruch nehmen, ist keine Kündigung erforderlich. Der Träger der Einrichtung kann das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein: a)das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen, b) die wiederholte Missachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten, trotz Abmahnung, c)ein Zahlungsrückstand des Elternbeitrages über zwei Monate, trotz schriftlicher Mahnung, d)ein Rückgang der betreuten Kinderzahl auf weniger als 7 Kinder im Monatsdurchschnitt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. 5. Haftungsausschluss Das Kind ist von dem Personensorgeberechtigten in die Betreuungsräume der jeweiligen Grundschule zu bringen bzw. aus den Räumen abzuholen. Die Personensorgeberechtigten sind für den Weg von und zu der Einrichtung allein verantwortlich. Außerdem besteht Haftungsausschluss für den Fall, dass sich ein Kind eigenmächtig aus diesen Räumen entfernt. Wird gewünscht, dass das Kind am Mittag vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause geschickt wird, ist dies schriftlich der Betreuerin mitzuteilen. 10 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 6. Krankheit / sonstige Verhinderung Kann ein Kind die Einrichtung nicht besuchen, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet die Betreuerin zu benachrichtigen. Wenn ein Kind eine ansteckende Krankheit hat, darf es die Einrichtung nicht besuchen. 7. Versicherungen Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SGB VII) sind Kinder aller Altersgruppen gegen Unfall versichert: -während des Aufenthaltes in der Einrichtung, -bei allen Veranstaltungen der Einrichtung auf dem Grundstück und in den Räumen der Schulen. Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder etc. Grafenau, den 25. März 2015 gez. Martin Thüringer Bürgermeister Gemeindenachrichten Grafenau Notariat Sindelfingen Auflösung des Grundbuchamts Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird beim Notariat Sindelfingen das Grundbuchamt für Sindelfingen, Grafenau und Magstadt zum 08. Juni 2015 aufgelöst. Letzter Tag, an welchem das Grundbuchamt beim Notariat Sindelfingen für den Publikumsverkehr geöffnet sein wird, ist der 02. Juni 2015. Ab dem 08. Juni 2015 ist das Grundbuchamt zentral beim Amtsgericht Böblingen eingegliedert. Die künftige Anschrift des zentral geführten Grundbuchamts lautet Otto-Lilienthal-Str. 24, 71034 Böblingen (Tel. 07031 6860-0) Standesamtliche Mitteilungen Zweckverband Wasserversorgung Döffingen – Dätzingen – Schafhausen Geburten 15.02.2015 Kaisa Pfeffer, Eltern: Johanna und Dennis Pfeffer, Stangenwiese 9 Sitz: Bürgermeisteramt Grafenau, Hofstetten 12, 71120 Grafenau 18.02.2015 Luna Görke, Eltern: Janina und Marcel Görke, Schulstr. 10 Wasserschutzgebiet „Siechenhäusle“ Markung Schafhausen Schutzgebietsbestimmungen beachten! Die Verbandsverwaltung hat aktuell festgestellt, dass insbesondere in der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets „Siechenhäusle“ Schutzgebietsauflagen missachtet werden. Nachfolgend wird deshalb darauf hingewiesen, dass in der Schutzzone II (u.a.) folgende Nutzungsbeschränkungen (Verbote) gelten: ·Die Lagerung größerer Mengen Stallmist. · Intensivbeweidung, Viehansammlung (Weidehütte, Pferche, Melkstände). ·Ausbringen organischer oder mineralischer Düngemittel, wenn die Gefahr ihrer unmittelbaren Abschwemmung in den Fassungsbereich besteht; Überdüngung · Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger. Zur allgemeinen Information werden die in der Schutzzone II liegenden und von den Nutzungsbeschränkungen betroffenen Grundstücke / Flurstücke der Markung Schafhausen genannt: 2630, 2631, 2635, 2636, 2637, 2639, 2640, 2641, 2642, 2643, 2644, 2695, 2696, 2697, 2698, 2699,2700-1, 2700-2, 2701, 2702-1, 2702-2, 2737, 2736-3, 2736-2, 2736-1, 2735, 2735, 2733-2, 2738-1,2738-2, 2739-1, 2739-2, 2739-3, 2740, 2741, 2775, 2774-2, 2774-1, 2773, 2772, 2771, 2770, 2776-1, 2776-2, 2777, 2778, 2779-2780, 2797. Die Verbandsverwaltung bittet dringend die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzer (Pächter) im Interesse des Schutzes dieses Trinkwasservorkommens um Beachtung dieser Nutzungsbeschränkungen. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bestraft werden können. Notarsprechstunde Die Notarsprechstunde fällt in den kommenden Wochen aus. Am 14.04.2015 ist der Notar wieder für Sie da. Die Sprechstunden finden regelmäßig an jedem Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt, außerhalb dieser Zeit und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Das Büro des Notariats befindet sich in der Döffinger Str. 50, Grafenau-Dätzingen (ehemaliges Volksbank-Gebäude). Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, wird um Anmeldung gebeten unter der Rufnummer Telefon 07031/9530-301. Veröffentlichungen im Amtsblatt erfolgen nur, wenn die Sprechstunde ausfällt. Schulnachrichten Grundschule Dätzingen Herzliche Einladung zur Anmeldung der Schulanfänger 2015 Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2015 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Eltern können ihre Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und 30.06.2016 sechs Jahre alt werden (Korridorkinder), ebenfalls – nur nach Rücksprache mit den Erzieherinnen und der Schulleitung - in der Schule anmelden. Mit der Anmeldung werden diese Kinder schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulneulinge findet am 13. April 2015 ab 15.00 Uhr im Klassenzimmer der Klasse 1/2 in der Grundschule Dätzingen statt. Bitte entnehmen Sie die genaue Uhrzeit aus Ihrer Einladung! Der erste Schultag für die neuen Schulkinder ist am Donnerstag, den 17. September 2015. gez. C. Wewior-Lipp Schulleitung Gemeinschaftsschule Döffingen Gemeinschaftsschule Döffingen Förderverein Schule Grafenau-Döffingen e. V. Wir laden alle Mitglieder und Freunde des Fördervereins zu unserer Mitgliederversammlung am Mittwoch, 15. April 2015, 18.30 Uhr, in das Lehrerzimmer der Gemeinschaftsschule Döffingen ein. Gemeindenachrichten Grafenau Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihr Interesse an unserem Verein. Barbara Dahms, 1. Vorsitzende Anschrift: 1. Vorsitzende Barbara Dahms, Kernerstraße 7, 71120 Grafenau, Tel. 07033/ 42914 Die Streuobstwiese „Unser grünes Klassenzimmer“ Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 11 Danke: Der Gemeinde für die Baumspende, Herrn Mutschler und seinem Assistenten für die Unterstützung beim Pflanzen, den Eltern für das Kuchen backen, dem Lehrerinnenteam für die gute Zusammenarbeit, der Sonnenblumenklasse: Ihr seid toll! G. Kiss, Streuobstpädagogin Jugendreferat Grafenau Sabine Ekenja und Klaus Dongus Stegmühle 19 71120 Grafenau Telefon 07033 137362, mobil: 0152-22584007 Fax 07033 130330 E-Mail: [email protected] Stegmühlentreffs Mädchentreff: Dienstag, 15 - 16.30 Uhr/ Mädels von 1. - 4. Klasse Jungstreff: Donnerstag, 14.30 - 16 Uhr/ Jungs von 1. - 4. Klasse Teenietreff: Donnerstag, 16.30 - 18 Uhr/ Mädels und Jungs ab 4. Klasse Die Treffs finden nicht in den Ferien statt. Kindergärten Wir begrüßen die Gräfin von Paris auf unserer Streuobstwiese. Sie ist eine Winterbirne, die 1882 in Frankreich gezüchtet wurde. Die Tafel- und Kompottbirne wird groß bis mittelgroß und ist bei bester Reife süß bis leicht würzig. Der Erntezeitpunkt ist Mitte Oktober und danach kann sie bis Januar gelagert werden. Die „Gräfin“ steht nun in guter Gesellschaft mit den Apfelsorten Krüger´s Dickstiel und Kaiser Wilhelm Vor allem steht die Arbeit. Der neue Birnbaum braucht ein großes Loch. Gerettet! Nico konnte diesen Regenwurm vor den Schaufeln retten Die „Wasserfee“ Auf gutes Anwachsen Gräfin von Paris Wir hoffen auf reiche Ernte. Kindertageseinrichtungen in Grafenau Gesamtleitung Monika Haug Rathausplatz 1, 71120 Grafenau-Dätzingen Telefon: 07033 547428, Fax: 07033 547421 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten donnerstags von 9 - 13 Uhr und nach Vereinbarung VHS Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Grafenau, Döffinger Straße 50, 71120 Grafenau (Dätzingen), Telefon 07033 137270, Fax 07033 42505 E-Mail [email protected] Mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr vhs-Team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt vhs.Kundenzentrum Telefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49 Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail [email protected] Geprüfte/r Handelsfachwirt/in (IHK) Berufsbegleitende Aufstiegsfortbilung über 12 Monate Der Handel bietet mit seinem wachsenden Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften sehr gute Karrierechancen. Die Aufstiegsfortbildung zum „Geprüften Handelsfachwirt“qualifiziert hervorragend für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben und Positionen im mittleren Management, etwa als Abteilungs-, Filial- oder Verkaufsleiter, Sales Marketing Manager oder Key Account Manager. Die Fortbildung bereitet in 540 Unterrichtsstunden auf die öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung vor und vermittelt hierbei ein vertieftes, aktuelles und praxisorientiertes kaufmännisches Fachwissen, bezogen auf die Handelsbranche. Ziele, Inhalte und Aufbau des Lehrgangs orientieren sich am Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Inhalte: - Unternehmensführung und -steuerung - Handelsmarketing - Führung und Personalmanagement - Volkswirtschaft für die Handelspraxis - Beschaffung und Logistik - Mitarbeiterführung und Qualifizierung 12 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015 KursNr. 990HF15_2 Beginn: 8. September 2015, Dauer und Umfang: 12 Monate, Unterrichtszeiten: dienstags 18:00 - 21:00 Uhr und samstags 8:15 - 13:15 sowie 14-mal freitags 18:00 - 21:00 Uhr und 6 Tage Vollzeitunterricht vor der Prüfung Unterrichtsort: Böblingen, vba, Schafgasse 14 EUR 2600,- zzgl. Lernmittel. Gefördert über Meister BaföG. Ratenzahlung möglich Brunch - Ideen Haben Sie am Sonntag keine Lust lange zu kochen, dann ist ein Brunch gerade richtig. Wir werden verschiedene warme und kalte Rezepte für dieses "Frühstück" zu Hause ausprobieren. Gemeinsam erstellen wir ein abwechslungsreiches Büfett mit Lachscarpaccio, Tomatencanapés...! 384 184 18 Anja Müller Freitag, 24. Apr., 19:00 - 22:00 Uhr, 4 Ustd., Döffingen, Grund- und Hauptschule EUR 24,- inkl. EUR 12,00 für Lebensmittel und Rezeptkopien Endabrechnung erfolgt im Kurs Fledermausexkursion Auf der Suche nach Batman und Graf Dracula Die Fledermäuse haben sich eine eigene ökologische Nische erobert - den nächtlichen Luftraum. Hier leben sie konkurrenzlos und jagen mittels ihres 'Radars' nach Insekten. Mit speziellen Geräten, die die Ortungslaute der Fledermäuse hörbar machen, begeben wir uns auf die Pirsch nach den Kobolden der Nacht. Bei Regen kann die Exkursion nicht stattfinden, da dann die Fledermäuse nicht fliegen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Ökostation der vhs-Stuttgart statt. 141 055 18 Christian Roeder Dienstag, 12. Mai, 20:30 - 22:00 Uhr, 2 Ustd., Böblingen EUR 12,- (EUR 6,- für 8- bis 16-Jährige) Mindestalter: 8 Jahre Freiwillige Feuerwehr Grafenau Hauptübung im Seniorenwohnheim Am Samstag, 18.04. findet um 15.00 Uhr eine Übung der Gesamtwehr im Seniorenwohnheim Dätzingen statt. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr an den jeweiligen Gerätehäusern. Die Führungskräfte treffen sich bereits um 14.00 Uhr. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Die Grafenauer Bevölkerung ist zum Zuschauen recht herzlich eingeladen! Einsatz 06-2015: Verkehrsunfall PKW bei Grafenau-Döffingen frontal gegen Baum In der Nacht zu Freitag vergangene Woche kam es auf der Landstraße 1182 bei Grafenau-Döffingen zu einem Verkehrsunfall mit einem beteiligten Fahrzeug. Aus bislang ungeklärter Ursache kam ein VW Golf in Fahrtrichtung Weil der Stadt nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum im Böschungsufer der Schwippe. Nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde die Feuerwehr Grafenau mit dem Stichwort „Technische Hilfeleistung“ an die Einsatzstelle alarmiert. Im Einsatz waren drei Fahrzeuge und 14 Einsatzkräfte der Grafenauer Wehr. Nach dem Abklemmen der Fahrzeugbatterie wurde das Unfallfahrzeug durch ein Abschleppunternehmen geborgen. Abschließend wurde der beschädigte und der vom Umstürzen bedrohte Baum fachgerecht beseitigt. Während des Einsatzes wurde zudem der Brandschutz sichergestellt und die Unfallstelle ausgeleuchtet. Gemeindenachrichten Grafenau
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