Gemeindenachrichten KW 14-15

Nummer 14
Mittwoch, 1. April 2015
Frohe Ostern
Die Glocken läuten das Ostern ein
In allen Enden und Landen
und fromme Herzen jubeln darein!
Der Lenz ist wieder entstanden.
Es atmet der Wald, die Erde treibt
und kleidet sich lachend mit Moose
und aus den schönen Augen reibt
den Schlaf sich erwachend die Rose.
Das schaffende Licht, es flammt und kreist
und sprengt die fesselnde Hülle
und über den Wassern schwebt der Geist
unendliche Liebesfülle.
Adolf Böttger, 1815-1870
Auch wenn der Frühling noch ein bisschen auf sich warten lässt, beschert uns die Sonne vielleicht
doch ein paar warme Stunden über die Osterfeiertage. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Familien und
freuen Sie sich an den gemeinsamen Stunden. Den Kindern viel Spaß beim Suchen. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Osterfest, bei welchem wir aus christlicher Sicht am
Karfreitag dem Tod von Jesus Christus gedenken und an Ostern die Auferstehung feiern.
Ihr
Martin Thüringer
Bürgermeister
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Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
Gemeindenachrichten Grafenau
HNO-ärztlicher Notfalldienst
Wir gratulieren
Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche
Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten.
02.04.2015
Frau Marie Elgner, Döffinger Str. 40 zum 86. Geburtstag
Herrn Hermann Josef Häusler, Döffinger Str. 40,
zum 82. Geburtstag
Frau Hannelore Frieda Dix, Meisenweg 6 zum 79. Geburtstag
04.04.2015
Frau Maria Semmelmann, Malteserstr. 61 zum 84. Geburtstag
05.04.2015
Herrn Mustafa Yüksel, Blumenstr. 9 zum 81. Geburtstag
Herrn Horst Hans Becher, Meisenweg 20 zum 78. Geburtstag
06.04.2015
Herrn Rudolf Hermann Hronek, Hambergweg 22 zum 89.
Geburtstag
Frau Waltraud Schiebel, Lerchenweg 40 zum 87. Geburtstag
Frau Ingrid Ruth Meirich, Lerchenweg 34 zum 78. Geburtstag
Herrn Mustafa Erkoc, Hirschplan 3 zum 70. Geburtstag
08.04.2015
Herrn Rudolf Leskovsek, Zeisigweg 2 zum 83. Geburtstag
Frau Ernestine Groß, Sonnenbergstr. 65 zum 77. Geburtstag
HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen
in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen –
HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen.
Öffnungszeiten der Notfallpraxis:
Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 – 20 Uhr.
Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
kommen.
Apotheken
Karfreitag, 03.04.2015
Stadtapotheke am Narrenbrunnen, Weil der Stadt,
Stuttgarter Str. 17, Tel. 07033/52760
Bahnhof-Apotheke in Böblingen, Bahnhofstr. 19,
Tel. 07031/25223
Karsamstag, 04.04.2015
Apotheke Neue Stadtmitte, Leonberg, Brenner Str. 1,
Tel. 07152/43343
Ostersonntag, 05.04.2015
Schütz’sche Apotheke Renningen, Jahnstr. 39,
Tel. 07159/2367
Ostermontag, 06.04.2015
h&h Apotheke Leonberg, Marktplatz 9/1,
Tel. 07159/901900
Sozialstation Grafenau
Krankenpflegeverein Grafenau e.V.
Sonntagsdienste
Ärztliche Notfalldienste sind jetzt im
Krankenhaus Sindelfingen integriert
Die nachstehend genannten Ortschaften sind in die ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen integriert.
Ehningen, Aidlingen, Grafenau, Sindelfingen-Darmsheim
und Böblingen-Dagersheim.
Das heißt: von samstags 8 Uhr bis montags 8 Uhr und
an Feiertagen ist die Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen unter folgender Telefonnummer 07031 9813131
erreichbar.
Bitte ab 20 Uhr zwingend mit telefonischer Anmeldung.
Adresse: Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen
Tierärzte
Telefonische Anmeldung erforderlich:
03.04.2015
Praxis Hohlweg, Tel. 07159/18180
04.04.2015
Praxis Dr. Kusch, Tel. 07033/529816
05./06.04.2015
Praxis Dr. Hildenbrand, Tel. 07152/949733
Zahnärzte
Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter
Tel. 0711 7877722.
Kinderärzte
Ambulanz im Krankenhaus Böblingen ohne Voranmeldung
Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe
Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen
Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre
Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen.
Telefon 44024 oder 464566, Fax 460504
[email protected]
Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel
Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter
Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Angela Banzer
Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Förderverein
Vorsitzender: Peter Maier, Telefon 130355
Landratsamt Böblingen /
Amt für Soziales Sozialer Dienst
Herr Striewski, Tel. 07031/663-1579
E-Mail: [email protected]
Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe
zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege.
Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren.
Landratsamt Böblingen /
Jugend und Bildung
Familie am Start - Hilfen von Anfang an
Beratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und
Vätern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten
Lebensjahr.
Familie am Start
Haus der Familie, Corbeil-Essonnes-Platz 8 und 7,
71063 Sindelfingen
Kontakt: Ulrike Krusenmarck, Verena Ellmer
Telefon: 07031/76378-20
[email protected]
www.hdf-sindelfingen.de
www.familie-am-start.de
Gemeindenachrichten Grafenau
GEWALTig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt“
Das Krisentelefon 07031 663-3000
Montag bis Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Thamar Anlauf- und Beratungsstelle
gegen sexuelle Gewalt
Tel. 07031 222066
Notrufzeiten nachts: 20.00
Samstag, Sonntag und Feiertag: 09.00
20.00
Montag und Donnerstag: 10.00
Dienstag: 16.00
Mittwoch: 13.00
bis
bis
bis
bis
bis
bis
07.00
17.00
07.00
13.00
19.00
16.00
Uhr
Uhr und
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
AIDS-Beratung
Gesundheitsamt Böblingen, Parkstr. 4, Tel. 07031 663-1777
Krisenhilfe für Selbstmordgefährdete
Städt. Krankenhaus Sindelfingen, Tel. 07031 980
Rufnummern Telefonseelsorge
Tel. 0800 111 0111 (ev.) oder Tel. 0800 111 0222 (kath.)
Notruftelefon des Frauenhauses
im Landkreis Böblingen
Tel. 07031 811080, Fax 07031 811090
„Infotelefon Essstörungen“
im Landkreis Böblingen
Tel. 07031 6631441 oder E-Mail: [email protected]
Das Telefon ist jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr besetzt.
0OA Anonyme Esssüchtige,
Selbsthilfegruppe bei Esssucht,
Ess-Brechsucht und Magersucht,
jeden Mittwoch, 19.30 Uhr, Sindelfingen, ev. Gemeindezentrum, Goldbergstr. 33, Tel. 07031 385979
Beratungsstelle für Schwangere
(anerkannt nach § 219 StGB)
Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen, Parkstr. 4,
71034 Böblingen
Termine nach telefonischer Vereinbarung unter
07031 663-1717
Terminkalender
vom 01.04.2015 bis 12.04.2015
Gründonnerstag, 02. April 2015
16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus
20.00 Uhr Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen
Karfreitag, 03. April 2015
09.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen
09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen
10.00 Uhr ök. Kreuzweg der Jugend, kath. Kirche Dätzingen
Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
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15.00 Uhr Karfreitagsliturgie, kath. Kirche Döffingen
18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen
Karsamstag, 04. April 2015
09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
21.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
Ostersonntag, 05. April 2015
09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
09.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen
09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen
10.00 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen
10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
Ostermontag, 06. April 2015
09.00 Uhr Emmausgang nach Ostelsheim
10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen
18.00 Uhr Liturgische Andacht, süddt. Gemeinschaft Döffingen
Dienstag, 07. April 2015
14.30 Uhr Seniorengymnastik, Gemeindehaus St. Barbara
Mittwoch, 08. April 2015
09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
14.30-17.00 Uhr Café Usambara, Wiesengrundhalle
15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Donnerstag, 09. März 2015
16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus
Freitag, 10. April 2015
15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Samstag, 11. April 2015
09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Sonntag, 12. April 2015
09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst mit Taufe, ev. Kirche Döffingen
10.30 Uhr Feierliche Erstkommunion, kath. Kirche Döffingen
18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen
Kurzinfo Bürgermeisteramt:
Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.,
Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de;
E-Mail: [email protected] Sitz: Rathaus Döffingen,
Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0.
Sprechzeiten Rathaus Döffingen,
montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von
7.30 bis 12.00 Uhr;
Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr;
Bankverbindungen der Gemeindekasse:
Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004
(BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04,
BIC: GENODES1BBV
Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30),
IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX
Impressum:
Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134,
71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12,
71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und
Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,
Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0,
Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de.
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12,
71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch interessiert“
und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,
71263 Weil der Stadt (s.o.).
Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der
Bezugspreis beträgt halbjährlich 11,50 € einschl. Trägerlohn.
Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb
GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
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Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
Gemeindenachrichten Grafenau
KITA AM SCHLOSS
ROCK – SOUL – BLUES
PARTYNIGHT
im Graf-Ulrich-Bau / Döffingen
mit der
E i n l a d u n g
Zu unserem BÜRGER-CAFE
am
Donnerstag, 16. April 2015
von 14.30 - 17.00 Uhr
4. Benefizkonzert
für die Kita am Schloss
Samstag, 18. April 2015
Einlass: 19.30 Uhr
Beginn: 20.00 Uhr
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!
Eintritt frei / Spenden erwünscht!
Wir freuen uns auf viele gut gelaunte Gäste!
Das Team der Kita am Schloss
in der Begegnungsstätte
„Adrienne-von-Bülow“
in Dätzingen
laden wir alle Heimbewohner und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr herzlich ein.
An diesem Nachmittag werden uns wieder
die Kinder der „Kita am Schloss“ in Dätzingen besuchen. Sie werden uns mit Vorführungen Einblicke in ihren Kindergartentag geben.
Wir freuen uns bei Kaffee und Kuchen auf
einen gemütlichen Nachmittag.
Der Vorstand.
Gemeindenachrichten Grafenau
Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
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Einladung zum XXXVII. Grafenauer Vatertagsmarkt
Unser XXXVII. Vatertagsmarkt rückt langsam näher. Am Mittwoch und Donnerstag, 13. Mai und 14. Mai 2015, findet er
in diesem Jahr statt. Auch diesmal wird sich die „Döffinger
Altstadt“ in eine große Budenlandschaft verwandeln, die ihren
besonderen Reiz hat.
Trotz der schon zahlreich vorliegenden Anmeldungen von
gewerblichen Händlern - wir werden auch in diesem Jahr
mit Sicherheit wieder „ausgebucht“ sein - haben Vereine und
Privatpersonen Gelegenheit, mit einem Vereins- oder Flohmarktstand etwas Geld zu verdienen und dem Markt das
notwendige Lokalkolorit zu verleihen.
Für Vereine und Flohmarktverkäufer, die sich noch anmelden
wollen, gelten folgende Bestimmungen:
1. Nur wer angemeldet ist - Vordruck siehe unten - und
eine schriftliche Zusage vorweisen kann, bekommt einen
Standplatz. Standplatzbewerbungen sollten unbedingt sofort beim Bürgermeisteramt eingebracht werden. Die Bewerbungen werden im Zweifelsfall in der Reihenfolge des
Eingangs genehmigt: Dem üblichen Brauch entsprechend
sollten bei Flohmarktständen möglichst keine neuen W
aren, sondern „Gebrauchtes und Antikes“ mit Pfiff und
Seltenheitswert angeboten werden.
2. Die Standgebühr beträgt bei gewerblichen Anbietern und
Vereinsständen voraussichtlich je 5,00 € pro laufendem
Meter Standlänge, bei Flohmarktständen 1,50 €/m; die
Standgebühren beinhalten nicht den Verkaufsstand selbst,
dieser ist vom Aussteller mitzubringen. Die Gebühren
werden im Laufe des Markttages (Donnerstag) von uns
in bar kassiert, sie sind also nicht bei der Anmeldung im
Voraus zu bezahlen.
3. Die Verkäufer werden auf gesetzliche Verbote bzw. Gebote hinsichtlich des Verkaufs bestimmter Waren (z.B.
nach dem Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz und dem
Arzneimittelgesetz) hingewiesen. Die Bestimmungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschaftsgesetzes im Hinblick auf die Arbeitszeiten an Werktagen
und an Feiertagen sind einzuhalten. Jeder Inhaber eines
Verkaufsstandes von Speisen und Getränken, die zum
sofortigen Verzehr geeignet sind, benötigt dazu eine Wirtschaftserlaubnis. Vereine und Privatpersonen bekommen
diese Erlaubnis gegen 6,00 € Gebühr beim Bürgermeisteramt (Ortspolizeibehörde).
..........................................................................
4. Die Platzzuteilung erfolgt am Donnerstagmorgen durch
unser Personal nach folgendem Zeitplan: von 6.00 bis
6.30 Uhr beziehen Stammhändler die bisherigen Plätze;
von 6.30 bis 7.30 Uhr Platzzuteilung für neue Gewerbehändler und Vereine; 7.15 bis 7.45 Uhr Platzzuteilung für
Flohmarktstände.
Stammhändler unseres Marktes Gewerbehändler und
Vereine - können ihren Stammplatz bereits am Mittwoch
(Eröffnungstag) ab 13.00 Uhr beziehen. Es werden im
Übrigen nur ganze Meter zugeteilt (und abgerechnet).
Flohmarktstände werden in der Regel in Lücken zwischen
die großen Stände platziert.
5. Die Eröffnung des Vatertagsmarktes findet am Mittwochabend um 18.00 Uhr durch den Bürgermeister am Stand
des Musikvereins in der Marktmitte statt. Zur Eröffnung
und dem anschließenden gemütlichen Beisammensein ist
die ganze Bevölkerung sehr herzlich eingeladen.
Bereits aufgestellte Vereins- und Gewerbestände können
an diesem Tag ab 17.00 Uhr zum Verkauf öffnen.
Offizielle Verkaufs- und Marktöffnungszeiten:
Mittwoch, 13. Mai 2015, 17.00 bis 22.00 Uhr Donnerstag, 14. Mai 2015, 9.00 bis 22.00 Uhr
6. Marktgebiet: Wittumstraße, (unterer Teil von Dätzinger
Straße bis zur Maichinger Straße), Kurze Gasse, Hirschplan, Bei der Linde, Brandstraße, Maichinger Straße. Die
Anlieger, die immer in so dankenswerter Weise mitgearbeitet haben, bitten wir wieder um Verständnis, dass
dieses Gebiet am Markttag ab 5.30 Uhr morgens für
Fahrzeuge gesperrt werden muss und Fahrzeuge der Anlieger nicht mehr auf der Straße abgestellt werden dürfen.
Es ist jedoch möglich, bis Donnerstag, 14. Mai, 6.00 Uhr,
die Marktstraße mit dem Fahrzeug zu verlassen (nicht
jedoch, in die Straße wieder hinein zu fahren).
7. Während der Zeit des Gottesdienstes in der ev. Kirche
(von 9:00 bis 10.30 Uhr) ist jeder ruhestörende Lärm zu
unterlassen.
8. Weitere Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt
(Fr. Pfänder, Rathaus Döffingen, Zimmer 14, Tel. 403-22;
Fax 403-21).
Bitte hier ausschneiden ...................................................................................
An das Bürgermeisteramt, Postfach 11 34, 71117 Grafenau
Bewerbungen um einen Verkaufsplatz beim Vatertagsmarkt am 14. Mai 2015
Ich bitte um Zuteilung von…….... Meter (bitte nur volle Meter)
Standlänge /Stand wird mitgebracht zum Verkauf von (bitte kurz angeben, was verkauft werden soll)
..........................................................................................................................................................................................................
als Gewerbestand / Flohmarktstand / Vereinsstand (Nichtzutreffendes ist zu streichen). Außerdem werden von der Gemeinde
benötigt (Zutreffendes bitte ankreuzen):


eine Gaststättenkonzession für Ausschank / Speisenausgabe
ein Geschirrmobil (soweit möglich).
Von der Marktinformation der Gemeinde Grafenau habe ich Kenntnis genommen.
Absender mit Telefonnummer (bei Vereinen bitte immer Name und Adresse einer Kontaktperson angeben!)
..........................................................................................................................................................................................................
Datum, Unterschrift: ...................................................................
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Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
Gemeindenachrichten Grafenau
Bitte vormerken:
Das 4. Bürgerforum findet am
Dienstag, 21.04.15 um 19:30 Uhr
in der Begegnungsstätte
„Adrienne-von-Bülow“ statt.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger
herzlich hierzu ein. Wir freuen uns auf
Ihr Kommen und Ihr Mitwirken!
stellen
sich vor
Weitere Informationen folgen in den
nächsten Ausgaben des
Gemeindeblattes Grafenau.
BÜRGER-STIFTUNG-GRAFENAU
Vorstand
An die örtlichen Kirchen, Vereine, Feuerwehr,
DRK und sonstige Gruppen
Die Sommerferien 2015 (30.07.2015 - 12.09.2015) kommen bestimmt und
wir würden uns freuen, wenn wir für unsere Kinder und Jugendlichen wieder ein tolles Freizeitprogramm zusammenstellen könnten. In diesem Zusammenhang danken wir für die große Unterstützung auch im letzten Jahr.
Um Fragen und Termine abzuklären, wenden Sie sich bitte an Frau Sarah
Schöck, Tel.: 07033/403-13, E-Mail: [email protected]. Einreichen können Sie den ausgefüllten Meldevordruck mit Ihrer Veranstaltung
bis zum 26. April 2015 (Den Meldevordruck erhalten Sie bei Frau Schöck
oder auf unserer Homepage www.grafenau-wuertt.de.)
Für Ihre Bemühungen bereits jetzt ganz herzlichen Dank.
Gemeindenachrichten Grafenau
Bürger und Gemeinde
Markungsputzete 2015
Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
Am vergangenen Samstag
trafen sich bei gutem Wetter
rund 80 Bürgerinnen und
Bürger zur alljährlichen
Markungsputzete. Und leider
war diese wieder ein voller
Erfolg: Rund 8 m³ an Müll
kamen an diesem Samstagvormittag zusammen.
Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern für Ihren Einsatz ein ganz herzliches Dankeschön, ohne Sie wäre eine
solche Aktion nicht möglich!
Gemeindetag Baden-Württemberg
Die Reform der Gemeindeordnung
Wir nehmen Stellung!
Kommunale Handlungsfähigkeit nicht gefährden - repräsentative Demokratie braucht Rückendeckung!
Die Städte und Gemeinden sind die bedeutendste politische
Ebene wenn es um die Gestaltung der konkreten Lebenswelten der Menschen geht. Seit Jahrzehnten werden in BadenWürttemberg die kommunalen Geschicke im Rahmen einer
repräsentativen Demokratie von den gemeindlichen Organen
und den kommunalen Verwaltungen im engen Schulterschluss
gelenkt. Oberstes Prinzip ist, dass die kommunalen Gremien
den Blick für das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick
haben müssen. Der Entwurf der Landesregierung zur Reform
der Gemeindeordnung droht nun, dieses seit Jahrzehnten im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionierende kommunalpolitische Gleichgewicht ins Wanken zu bringen. Partikularinteressen sollen mehr in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die kommunalen Gremien werden in ihrer Kompetenz massiv
beschnitten.
Die Bedeutung der Städte und Gemeinden
In Baden-Württemberg gibt es 1.101 eigenständige Städte
und Gemeinden. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass es
bei den Wirtschaftskennzahlen kein nennenswertes StadtLand-Gefälle gibt. Grund dafür ist sicher auch die Tatsache,
dass viele mittelständische Unternehmen noch heute an ihrem Gründungsstandort ansässig sind, ihre unternehmerische
Heimat in kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden
gefunden haben und sie auch künftig dort sehen.
Ein zentraler Grund für die volkswirtschaftlich gesunde
Verteilung der Wirtschaftskraft über das Flächenland dürfte
unter anderem in der für Baden-Württemberg charakteristischen, eher kleinteiligen kommunalen Verwaltungsgliederung
liegen. Schon die Tatsache, dass 856 der 1.101 Städte und
Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
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Gemeinden im Südwesten weniger als 10.000 Einwohner
haben, spricht für sich. Diese Verteilung auf kleinere und zugleich sehr leistungsfähige Verwaltungsstrukturen mit eigener
Entscheidungskompetenz bedeutet klare Zuständigkeiten und
kurze Entscheidungswege. Für die zahlreichen mittelständischen Betriebe in Baden-Württemberg sorgt dies für ein
hohes Maß an Verlässlichkeit. Die effiziente Verwaltung ist
somit ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Volkswirtschaft
im Innovationsland Baden-Württemberg.
Aus diesem Grund wird deutlich: Die pflichtgemäße Aufgabenerledigung der kommunalen Ebene ist auf Grundlage der
gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen in hoher Qualität
gewährleistet. Gerade deshalb darf nicht verkannt werden,
dass kommunale Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse
nicht einem Selbstzweck dienen, sondern die erfolgreiche
und ausgewogene Bewältigung der vielfältigen kommunalen
Aufgaben zum Ziel haben.
Für einen Eingriff in diese Regelungskompetenz bedürfte es
also eines grundlegenden Anlasses.
Kommunale Selbstverwaltung ist vom Gesetzgeber
garantiert
Insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig
garantierten kommunalen Selbstverwaltung sieht der Gemeindetag Eingriffe in die gemeindliche Gremienarbeit als äußerst
kritisch an. Diese Einschätzung stützt sich auch auf höchstrichterliche Rechtsprechung: Art. 28 Absatz 2 Satz 1 GG
verpflichtet den Gesetzgeber, "bei der Ausgestaltung des
Kommunalrechts den Gemeinden eine Mitverantwortung für
die organisatorische Bewältigung ihrer Aufgaben einzuräumen.
Er hat den Gemeinden einen hinreichenden organisatorischen
Spielraum bei der Wahrnehmung der je einzelnen Aufgabenbereiche offenzuhalten." (BVerfGE 91, 228).
Damit ist klar: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diesen
organisatorischen Spielraum der örtlichen Geschäftsordnung
zu überlassen.
Darüber hinaus garantiert Art. 28 Absatz 2 Satz 1 den
Gemeinden "die Organisationshoheit als das Recht, über die
innere Verwaltungsorganisation einschließlich der bei der Aufgabenwahrnehmung notwendigen Abläufe und Zuständigkeiten
eigenverantwortlich zu entscheiden" (BVerfG 2BvL 2-13).
Dies zeigt unmissverständlich: Das kommunale Selbstverwaltungsrecht sichert den Städten und Gemeinden in BadenWürttemberg zu, ihre Angelegenheiten weitestgehend eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze zu regeln.
Subsidiaritätsgrundsatz ist erfolgreiches Fundament
Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf der Staat "nicht Aufgaben an sich ziehen, die von Selbstverwaltungskörperschaften
(z.B. Gemeinden) oder von den Einzelnen selbst genauso gut
oder besser erledigt werden können. Dieses Prinzip setzen
wir in Baden-Württemberg bereits erfolgreich um. Es gibt
keinerlei Anhaltspunkte, die erkennen lassen, dass die bisher
von kommunaler Seite wahrgenommene Organisationshoheit
zu politischen Verwerfungen oder gar Verfehlungen geführt
hätte. Im Gegenteil, die kommunale Ebene ist maßgeblicher
Garant des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolges in
unserem Bundesland.
Auswirkungen der Reform auf die repräsentative
Demokratie
Der Gesetzentwurf der Landesregierung bereitet dem Gemeindetag angesichts seiner drohenden Auswirkung auf die
repräsentative Demokratie große Sorgen. Schon heute ist
festzustellen, dass ein Ehrenamt als Gemeinderat in unserer
Gesellschaft an Attraktivität verloren hat. Anerkennung und
Wertschätzung für das seitens der Gemeinderäte eingebrachte hohe Maß an persönlichem und zeitlichem Einsatz zum
Wohle der Allgemeinheit weicht zusehends einer kritischen
Haltung gegenüber den Entscheidungsträgern in kommunalen
Gremien. So werden in zahlreichen Einzelinitiativen vielfältige
Partikularinteressen über das Wohl der Allgemeinheit gestellt.
Gerade solch oftmals sehr einseitige Sichtweisen sind in
kommunalen Gremien, die das Wohl der gesamten Gemeinde
im Blick haben müssen, nicht mehrheitsfähig. Der Gemeindetag befürchtet, dass in Folge der geplanten Rechtsänderung
die Bereitschaft zur Übernahme eines ehrenamtlichen Gemeinderatsmandats erheblich sinken wird.
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Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
Fraktionen und Fraktionsrechte können vor Ort
geregelt werden
Der Gemeindetag erkennt keinen Sinn darin, Fraktionen auf
kommunaler Ebene gesetzlich zu verankern. Es besteht kein
Zweifel: Dort wo bereits Fraktionen in kommunalen Vertretungskörperschaften gebildet sind, leisten sie einen wichtigen
Beitrag zu einer sinnvollen und effizienten Aufgabenerledigung. Dies war, wenn vor Ort als notwendig gesehen, jedoch
schon nach bisheriger Rechtslage auf Grundlage der Geschäftsordnungen möglich.
Es lässt sich jedoch klar feststellen, dass zahlreiche Gemeinderäte seither ohne formal gebildete Fraktionen eine effiziente und am Wohl der Gemeinde orientierte Zusammenarbeit
pflegen. Ein Gemeinderat ist kein Parlament im Sinne der
Gewaltenteilungslehre, sondern ein Verwaltungsorgan. Die Bildung von Fraktionen sollte deshalb weiterhin der Geschäftsordnungsautonomie der jeweiligen Kommune vorbehalten sein.
Für die Einführung eigener Rechte, insbesondere Antragsund Veröffentlichungsrechte, gibt es ebenfalls keine Notwendigkeit. Die in der Gemeindeordnung bis jetzt enthaltenen
Minderheitenrechte sind im Interesse eines Minderheitenschutzes ausreichend. Konkretisierungen können über die örtliche
Geschäftsordnung festgelegt werden.
Rechte für Einzelgemeinderäte enormer Eingriff
in die innere Selbstverwaltung
Die vorgesehene Regelung, in Gemeinden, in denen nicht
mehr als 18 Gemeinderäte zu wählen sind, einzelnen Gemeinderäten, die keinen Fraktionsstatus haben, vergleichbare
Rechte wie einer Fraktion zuzusprechen, ist ein aus Sicht
des Gemeindetags enormer Eingriff in die innere Selbstverwaltung des Gemeinderates. So soll einzelnen Gemeinderäten die
Möglichkeit auf Veröffentlichungen im Amtsblatt und ggf. die
Bereitstellung eines eigenen Haushaltsbudgets eröffnet werden.
78 Prozent der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben weniger als 10.000 Einwohner. Die Regelung
wäre damit unmittelbar für diese und darüber hinaus auch
eine beachtliche Zahl an Kommunen zwischen 10.000 und
20.000 Einwohnern, die ihre Gremiengröße freiwillig auf
8 Gemeinderäte begrenzt hat, anzuwenden. Sie hätte damit
eine hohe Relevanz und würde bei weitem nicht nur einen
Ausnahmecharakter entfalten.
Absenkung der Minderheitenquoren schränkt
die Kompetenz des Gemeinderats ein
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, das gesetzliche Minderheitenquorum für Anträge auf Unterrichtung und Akteneinsicht nach § 24 Abs. 3 GemO sowie auf Einberufung und
Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes nach
§ 34 Abs. 1 GemO von einem Viertel auf ein Sechstel der
ehrenamtlichen Gremienmitglieder abzusenken. Damit wäre
eine weitere deutliche Stärkung von Minderheiten - und damit
von Partikularinteressen - verbunden. Schließlich hätte eine
solche Regelung in allen Städten und Gemeinden zur Folge,
dass das Minderheitenquorum um mindestens ein Gemeinderatsmitglied abgesenkt würde. Es gibt in der Bundesrepublik
Deutschland kein Bundesland, mit einem Quorum auf solch
einem niederen Niveau. Dies zeigt, dass ein Bedürfnis, an
dieser Stellschraube zu drehen, bundesweit in der Praxis
nicht gesehen wird. Auch in Baden-Württemberg gibt es
keine Anhaltspunkte, die erkennen lassen, dass die bisherige
Regelung mit einem Quorum von einem Viertel zu erheblichen
politischen Problemen führt. Die vorgesehene Absenkung des
Minderheitenquorums schränkt die Funktion eines repräsentativen Organs, das verfassungsrechtlich auf Mehrheitsentscheidungen ausgerichtet ist, jedoch unverhältnismäßig ein.
Erweiterung des Bürgerbegehrens auf einleitenden
Beschluss im Bauleitplanverfahren nicht sinnvoll
Nach der derzeitigen Rechtslage kann der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes nicht durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf zur
Änderung der Gemeindeordnung soll jedoch künftig der
Aufstellungsbeschluss bzw. der Auslegungsbeschluss ebenfalls
für einen Bürgerentscheid bzw. ein Bürgerbegehren eröffnet
werden.
Dafür gibt es aus Sicht des Gemeindetags keine Notwendigkeit. Das bestehende Recht trägt den grundsätzlichen
Gemeindenachrichten Grafenau
Anforderungen an direkt-demokratische Elemente Rechnung
und schränkt die Bürgerbeteiligung nicht unangemessen ein.
Zumal im Vorfeld eines Bebauungsplanes Bürgerentscheide
über städtebauliche Entwicklungen durchaus möglich sind.
Zudem lassen sich die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen in aller Regel
nicht vernünftig in ein für ein Bürgerbegehren erforderliches
Ja-/Nein-Schema bringen.
Der Gemeindetag ist der Auffassung, dass die Erfüllung
der kommunalen Aufgaben schwerpunktmäßig bei den
kontinuierlich arbeitenden und vom Volk gewählten Repräsentativorganen verbleiben muss.
Stuttgart, 25. März 2015.
Zu verschenken
Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglichkeit, Gegenstände anzubieten. Interessenten können sich
dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung
setzen.
•Matratze 1,40 x 2 m neuwertig, Tel. 07033 43048
Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 40312 entgegen.
Fundamt
Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 40313.
Amtliche
Bekanntmachungen
Bauausschusssitzung
Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet
am Montag, 20.04.2015 um 19.30 Uhr im Schloss Dätzingen
statt.
Baugesuche die in dieser Sitzung behandelt werden sollen,
müssen bis spätestens Montag, 13.04.2015 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Neuregelung der Nachmittagsbetreuung
an der Grundschule Döffingen ab dem
Schuljahr 2015/2016
Ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 ändert sich die
Kooperation zwischen Gemeinde und Grundschule Döffingen
bei der Nachmittagsbetreuung. Die Gemeinde wird zukünftig
komplett die Betreuung übernehmen, sodass die Lehrer/innen
sich auf die Hausaufgabenhilfe konzentrieren können. Damit
wird sichergestellt, dass die Schüler/innen ihre Hausaufgaben
während der Betreuung erledigen können und danach Zeit
für Anderes bleibt.
Die Betreuungszeiten ab 14.00 – 16.30 Uhr von Montag bis
Donnerstag ändern sich nicht. Wie bisher ist jeder Wochentag unabhängig voneinander buchbar. Was sich aber ändert ist die Gebührenstruktur. Zukünftig ist jeder Nachmittag
kostenpflichtig. Die Gebühren sind nach der Kinderzahl in
der Familie gestaffelt, was bisher nicht berücksichtigt wurde.
Die Gebührenhöhe ist an die Struktur der Kernzeitbetreuung
angepasst. Die Änderung tritt ab kommendem Schuljahr in
Kraft.
Die gebuchten Betreuungszeiten von Schüler/innen, die bereits die Nachmittagsbetreuung nutzen, werden von der Verwaltung automatisch an das neue Modell angepasst. Sollten
Änderungswünsche bestehen, können diese entweder den
Betreuerinnen oder der Verwaltung mitgeteilt werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Gemeindenachrichten Grafenau
Benutzungsordnung der Betreuungsangebote an den
Grundschulen der Gemeinde Grafenau
Die Benutzungsordnung gilt für die Grundschule Döffingen
und der Grundschule Dätzingen. Die Betreuungsangebote
erfolgen in Trägerschaft der Gemeinde Grafenau. Sie sind
eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grafenau. Es besteht
deshalb kein Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Betreuung
findet an beiden Grundschulen in den Schulräumen statt.
1. Zeitlicher Umfang
Der zeitliche Betreuungsumfang unterscheidet sich zwischen
den Grundschulen und ist an die jeweiligen Stundenpläne
angepasst.
An der Grundschule Döffingen wird zusätzlich eine Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag von 14.00 –
16.30 Uhr angeboten.
In Schulferien, an schulfreien Werk- und Feiertagen findet
keine Betreuung statt. Die Betreuungszeit wird den jeweils
geltenden Stundenplänen angepasst. Änderungen der Betreuungszeit bleiben dem Träger vorbehalten.
1.1 Uhrzeiten der Kernzeitbetreuung
Grundschule Dätzingen:
Montag
Vormittag
Mittag
7.30
-8.30
Uhr
12.00
-14.00
Uhr
Dienstag
7.30
-8.30
Uhr
12.00
-14.00
Uhr
Mittwoch
7.30
-8.30
Uhr
12.00
-14.00
Uhr
Donnerstag
7.30
-8.30
Uhr
12.00
-14.00
Uhr
Freitag
7.30
-8.30
Uhr
12.00
-14.00
Uhr
Grundschule Döffingen:
Montag
Vormittag
Mittag
7.20
-8.00
Uhr
12.20
-14.00
Uhr
Dienstag
7.20
-8.50
Uhr
12.20
-14.00
Uhr
Mittwoch
7.20
-8.50
Uhr
12.20
-14.00
Uhr
Donnerstag
7.20
-8.50
Uhr
12.20
-14.00
Uhr
Freitag
7.20
-8.00
Uhr
12.20
-14.00
Uhr
1.2 Uhrzeiten der Nachmittagsbetreuung
Grundschule Döffingen:
Montag
Nachmittag
14.00
– 16.30
Uhr
Dienstag
14.00
– 16.30
Uhr
Mittwoch
14.00
– 16.30
Uhr
Donnerstag
14.00
– 16.30
Uhr
Freitag
2. Benutzungsgebühren (Elternbeiträge)
Die Gemeinde Grafenau erhebt zur Finanzierung der nicht
durch Zuschüsse gedeckten Personal-, Sach- und Verwaltungskosten für die Betreuung Gebühren getrennt nach Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung.
Bei einem Besuch der Kernzeit- als auch der Nachmittagsbetreuung summieren sich die Gebühren. Wird die Betreuung
jede zweite Woche benötigt, so wird die reguläre Gebühr auf
die Hälfte reduziert.
Bei Neuanmeldungen nach dem 15. wird nur der halbe
Monatsbeitrag erhoben, im Übrigen der volle Monatsbeitrag.
Berücksichtigt werden nur Kinder einer Familie, die unter 18
Jahre alt sind.
Die Gebühr ist auch während der Ferien und bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Krankheit) zu entrichten, allerdings
findet in den Ferien keine Betreuung statt. Der Beitrag wird
für 11 Monate im Jahr (ohne August) erhoben.
Für Schüler der 4. Klasse ist der Elternbeitrag bis zum Ende
des Monats Juli zu bezahlen.
Der Gebühreneinzug erfolgt ausschließlich im Abbuchungsverfahren. Daher ist die im Anmeldeformular vorgesehene
Einzugsermächtigung unbedingt auszufüllen. Der Beitrag ist im
Voraus jeweils zum Ersten des Monats fällig.
Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
9
2.1 Gebühren der Kernzeitbetreuung
monatlicher Beitrag bei einem Besuch an
Familien
1 Tag/
2 Tagen/
3 Tagen/
4-5 Tage/
Woche
Woche
Woche
Woche
mit 1
Kind
mit 2
Kindern
je Kind
mit 3
Kindern
u. mehr
15,00 €
28,00 €
43,00 €
52,00 €
9,00 €
17,00 €
26,00 €
34,00 €
6,00 €
11,00 €
17,00 €
18,00 €
2.2 Gebühren der Nachmittagsbetreuung
monatlicher Beitrag bei einem Besuch an
Familien 1 Nachmit2 Nach3 Nach4 Nachtag/ Woche mittagen/
mittagen/
mittagen/
Woche
Woche
Woche
mit 1
Kind
mit 2
Kindern
je Kind
mit 3
Kindern
u. mehr
12,00 €
22,00 €
35,00 €
42,00 €
7,00 €
14,00 €
21,00 €
27,00 €
5,00 €
9,00 €
14,00 €
14,00 €
3. Anmeldung
Die Anmeldung des Bedarfs (Rhythmus) gilt in der Regel für
ein Schuljahr. Nach Bekanntgabe neuer Stundenpläne kann
der Bedarf neu festgelegt werden. Eine Änderung im Rhythmus während eines laufenden Monats führt zu einer Gebührenänderung ab dem Folgemonat. Änderungen des Elternbeitrags bleiben dem Träger vorbehalten.
4. Kündigung
Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Sie ist
baldmöglichst der Betreuerin oder der Gemeindeverwaltung
mitzuteilen.
Im laufenden Schuljahr kann nur bis spätestens zum Ende
des Monats Mai gekündigt werden. Ist eine Wiederbesetzung
des freigewordenen Platzes sofort möglich, kann die Kündigung auch später angenommen werden.
Für Kinder der 4. Klasse, die die Betreuung bis zum Ende
des Schuljahres in Anspruch nehmen, ist keine Kündigung
erforderlich.
Der Träger der Einrichtung kann das Betreuungsverhältnis mit
einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe
des Grundes schriftlich kündigen.
Kündigungsgründe können u.a. sein:
a)das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen,
b) die wiederholte Missachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten, trotz
Abmahnung,
c)ein Zahlungsrückstand des Elternbeitrages über zwei
Monate, trotz schriftlicher Mahnung,
d)ein Rückgang der betreuten Kinderzahl auf weniger als
7 Kinder im Monatsdurchschnitt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.
5. Haftungsausschluss
Das Kind ist von dem Personensorgeberechtigten in die
Betreuungsräume der jeweiligen Grundschule zu bringen bzw.
aus den Räumen abzuholen. Die Personensorgeberechtigten
sind für den Weg von und zu der Einrichtung allein verantwortlich. Außerdem besteht Haftungsausschluss für den
Fall, dass sich ein Kind eigenmächtig aus diesen Räumen
entfernt. Wird gewünscht, dass das Kind am Mittag vor dem
Ende der Betreuungszeit nach Hause geschickt wird, ist dies
schriftlich der Betreuerin mitzuteilen.
10 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
6. Krankheit / sonstige Verhinderung
Kann ein Kind die Einrichtung nicht besuchen, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet die Betreuerin zu benachrichtigen. Wenn ein Kind eine ansteckende Krankheit hat,
darf es die Einrichtung nicht besuchen.
7. Versicherungen
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SGB VII)
sind Kinder aller Altersgruppen gegen Unfall versichert:
-während des Aufenthaltes in der Einrichtung,
-bei allen Veranstaltungen der Einrichtung auf dem Grundstück und in den Räumen der Schulen.
Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust,
Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt
ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder etc.
Grafenau, den 25. März 2015
gez.
Martin Thüringer
Bürgermeister
Gemeindenachrichten Grafenau
Notariat Sindelfingen
Auflösung des Grundbuchamts
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird beim Notariat Sindelfingen das Grundbuchamt
für Sindelfingen, Grafenau und Magstadt zum
08. Juni 2015
aufgelöst. Letzter Tag, an welchem das Grundbuchamt beim
Notariat Sindelfingen für den Publikumsverkehr geöffnet sein
wird, ist der 02. Juni 2015.
Ab dem 08. Juni 2015 ist das Grundbuchamt zentral beim
Amtsgericht Böblingen eingegliedert. Die künftige Anschrift
des zentral geführten Grundbuchamts lautet Otto-Lilienthal-Str.
24, 71034 Böblingen (Tel. 07031 6860-0)
Standesamtliche
Mitteilungen
Zweckverband Wasserversorgung
Döffingen – Dätzingen – Schafhausen
Geburten
15.02.2015
Kaisa Pfeffer, Eltern: Johanna und Dennis Pfeffer, Stangenwiese 9
Sitz: Bürgermeisteramt Grafenau,
Hofstetten 12, 71120 Grafenau
18.02.2015
Luna Görke, Eltern: Janina und Marcel Görke, Schulstr. 10
Wasserschutzgebiet „Siechenhäusle“ Markung Schafhausen
Schutzgebietsbestimmungen beachten!
Die Verbandsverwaltung hat aktuell festgestellt, dass insbesondere in der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets
„Siechenhäusle“ Schutzgebietsauflagen missachtet werden.
Nachfolgend wird deshalb darauf hingewiesen, dass in der
Schutzzone II (u.a.) folgende
Nutzungsbeschränkungen (Verbote) gelten:
·Die Lagerung größerer Mengen Stallmist.
· Intensivbeweidung, Viehansammlung (Weidehütte, Pferche,
Melkstände).
·Ausbringen organischer oder mineralischer Düngemittel,
wenn die Gefahr ihrer unmittelbaren Abschwemmung in
den Fassungsbereich besteht; Überdüngung
· Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger.
Zur allgemeinen Information werden die in der Schutzzone II
liegenden und von den Nutzungsbeschränkungen betroffenen Grundstücke / Flurstücke der Markung Schafhausen
genannt:
2630, 2631, 2635, 2636, 2637, 2639, 2640, 2641, 2642, 2643,
2644, 2695, 2696, 2697, 2698, 2699,2700-1, 2700-2, 2701,
2702-1, 2702-2, 2737, 2736-3, 2736-2, 2736-1, 2735, 2735,
2733-2, 2738-1,2738-2, 2739-1, 2739-2, 2739-3, 2740, 2741,
2775, 2774-2, 2774-1, 2773, 2772, 2771, 2770, 2776-1, 2776-2,
2777, 2778, 2779-2780, 2797.
Die Verbandsverwaltung bittet dringend die betroffenen
Grundstückseigentümer und Nutzer (Pächter) im Interesse
des Schutzes dieses Trinkwasservorkommens um Beachtung dieser Nutzungsbeschränkungen.
Verstöße gegen die Schutzbestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bestraft werden
können.
Notarsprechstunde
Die Notarsprechstunde fällt in den kommenden Wochen aus.
Am 14.04.2015 ist der Notar wieder für Sie da.
Die Sprechstunden finden regelmäßig an jedem Dienstag von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt, außerhalb dieser Zeit und nach
vorheriger telefonischer Vereinbarung. Das Büro des Notariats
befindet sich in der Döffinger Str. 50, Grafenau-Dätzingen
(ehemaliges Volksbank-Gebäude). Um Wartezeiten möglichst
zu vermeiden, wird um Anmeldung gebeten unter der Rufnummer Telefon 07031/9530-301.
Veröffentlichungen im Amtsblatt erfolgen nur, wenn die
Sprechstunde ausfällt.
Schulnachrichten
Grundschule Dätzingen
Herzliche Einladung zur Anmeldung
der Schulanfänger 2015
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden alle Kinder
schulpflichtig, die bis zum 30.09.2015 das 6. Lebensjahr
vollendet haben.
Eltern können ihre Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und
30.06.2016 sechs Jahre alt werden (Korridorkinder), ebenfalls – nur nach Rücksprache mit den Erzieherinnen und der
Schulleitung - in der Schule anmelden.
Mit der Anmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.
Die Anmeldung der Schulneulinge findet am
13. April 2015 ab 15.00 Uhr
im Klassenzimmer der Klasse 1/2
in der Grundschule Dätzingen statt.
Bitte entnehmen Sie die genaue Uhrzeit
aus Ihrer Einladung!
Der erste Schultag für die neuen Schulkinder ist am Donnerstag, den 17. September 2015.
gez. C. Wewior-Lipp
Schulleitung
Gemeinschaftsschule
Döffingen
Gemeinschaftsschule Döffingen
Förderverein Schule
Grafenau-Döffingen e. V.
Wir laden alle Mitglieder und
Freunde des Fördervereins zu
unserer Mitgliederversammlung am
Mittwoch, 15. April 2015, 18.30 Uhr,
in das Lehrerzimmer der Gemeinschaftsschule Döffingen ein.
Gemeindenachrichten Grafenau
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahlen
7. Verschiedenes
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihr Interesse an unserem Verein.
Barbara Dahms, 1. Vorsitzende
Anschrift: 1. Vorsitzende Barbara Dahms, Kernerstraße 7,
71120 Grafenau, Tel. 07033/ 42914
Die Streuobstwiese
„Unser grünes Klassenzimmer“
Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
11
Danke:
Der Gemeinde für die Baumspende, Herrn Mutschler und
seinem Assistenten für die Unterstützung beim Pflanzen, den
Eltern für das Kuchen backen, dem Lehrerinnenteam für die
gute Zusammenarbeit, der Sonnenblumenklasse: Ihr seid toll!
G. Kiss, Streuobstpädagogin
Jugendreferat Grafenau
Sabine Ekenja und Klaus Dongus
Stegmühle 19
71120 Grafenau
Telefon 07033 137362, mobil: 0152-22584007
Fax 07033 130330
E-Mail: [email protected]
Stegmühlentreffs
Mädchentreff:
Dienstag, 15 - 16.30 Uhr/ Mädels von 1. - 4. Klasse
Jungstreff:
Donnerstag, 14.30 - 16 Uhr/ Jungs von 1. - 4. Klasse
Teenietreff:
Donnerstag, 16.30 - 18 Uhr/ Mädels und Jungs ab 4. Klasse
Die Treffs finden nicht in den Ferien statt.
Kindergärten
Wir begrüßen die Gräfin von Paris auf unserer Streuobstwiese.
Sie ist eine Winterbirne, die 1882 in Frankreich gezüchtet
wurde. Die Tafel- und Kompottbirne wird groß bis mittelgroß
und ist bei bester Reife süß bis leicht würzig. Der Erntezeitpunkt ist Mitte Oktober und danach kann sie bis Januar
gelagert werden.
Die „Gräfin“ steht nun in
guter Gesellschaft mit den
Apfelsorten Krüger´s Dickstiel
und Kaiser Wilhelm
Vor allem steht die Arbeit.
Der neue Birnbaum braucht
ein großes Loch.
Gerettet!
Nico konnte diesen Regenwurm vor den Schaufeln
retten
Die „Wasserfee“
Auf gutes Anwachsen Gräfin
von Paris
Wir hoffen auf reiche Ernte.
Kindertageseinrichtungen in Grafenau
Gesamtleitung Monika Haug
Rathausplatz 1, 71120 Grafenau-Dätzingen
Telefon: 07033 547428, Fax: 07033 547421
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten donnerstags von 9 - 13 Uhr und nach Vereinbarung
VHS
Böblingen-Sindelfingen
Außenstelle Grafenau, Döffinger Straße 50, 71120 Grafenau
(Dätzingen), Telefon 07033 137270, Fax 07033 42505
E-Mail [email protected]
Mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr
vhs-Team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt
vhs.Kundenzentrum
Telefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49
Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail [email protected]
Geprüfte/r Handelsfachwirt/in (IHK)
Berufsbegleitende Aufstiegsfortbilung über 12 Monate
Der Handel bietet mit seinem wachsenden Bedarf an
qualifizierten Fach- und Führungskräften sehr gute Karrierechancen. Die Aufstiegsfortbildung zum „Geprüften
Handelsfachwirt“qualifiziert hervorragend für anspruchsvolle
Fach- und Führungsaufgaben und Positionen im mittleren
Management, etwa als Abteilungs-, Filial- oder Verkaufsleiter,
Sales Marketing Manager oder Key Account Manager.
Die Fortbildung bereitet in 540 Unterrichtsstunden auf die
öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung vor und vermittelt hierbei
ein vertieftes, aktuelles und praxisorientiertes kaufmännisches
Fachwissen, bezogen auf die Handelsbranche. Ziele, Inhalte
und Aufbau des Lehrgangs orientieren sich am Rahmenplan
des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).
Inhalte:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Handelsmarketing
- Führung und Personalmanagement
- Volkswirtschaft für die Handelspraxis
- Beschaffung und Logistik
- Mitarbeiterführung und Qualifizierung
12 Nummer 14 • Mittwoch 1. April 2015
KursNr. 990HF15_2
Beginn: 8. September 2015, Dauer und Umfang: 12 Monate,
Unterrichtszeiten: dienstags 18:00 - 21:00 Uhr und samstags 8:15 - 13:15 sowie 14-mal freitags 18:00 - 21:00 Uhr
und 6 Tage Vollzeitunterricht vor der Prüfung
Unterrichtsort: Böblingen, vba, Schafgasse 14
EUR 2600,- zzgl. Lernmittel. Gefördert über Meister BaföG.
Ratenzahlung möglich
Brunch - Ideen
Haben Sie am Sonntag keine Lust lange zu kochen, dann ist
ein Brunch gerade richtig. Wir werden verschiedene warme
und kalte Rezepte für dieses "Frühstück" zu Hause ausprobieren. Gemeinsam erstellen wir ein abwechslungsreiches
Büfett mit Lachscarpaccio, Tomatencanapés...!
384 184 18 Anja Müller
Freitag, 24. Apr., 19:00 - 22:00 Uhr, 4 Ustd.,
Döffingen, Grund- und Hauptschule
EUR 24,- inkl. EUR 12,00 für Lebensmittel und Rezeptkopien
Endabrechnung erfolgt im Kurs
Fledermausexkursion
Auf der Suche nach Batman und Graf Dracula
Die Fledermäuse haben sich eine eigene ökologische Nische
erobert - den nächtlichen Luftraum. Hier leben sie konkurrenzlos und jagen mittels ihres 'Radars' nach Insekten.
Mit speziellen Geräten, die die Ortungslaute der Fledermäuse
hörbar machen, begeben wir uns auf die Pirsch nach den
Kobolden der Nacht.
Bei Regen kann die Exkursion nicht stattfinden, da dann die
Fledermäuse nicht fliegen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Ökostation
der vhs-Stuttgart statt.
141 055 18 Christian Roeder
Dienstag, 12. Mai, 20:30 - 22:00 Uhr, 2 Ustd., Böblingen
EUR 12,- (EUR 6,- für 8- bis 16-Jährige)
Mindestalter: 8 Jahre
Freiwillige Feuerwehr
Grafenau
Hauptübung im Seniorenwohnheim
Am Samstag, 18.04. findet um 15.00 Uhr eine Übung der
Gesamtwehr im Seniorenwohnheim Dätzingen statt.
Treffpunkt ist um 14.30 Uhr an den jeweiligen Gerätehäusern.
Die Führungskräfte treffen sich bereits um 14.00 Uhr.
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
Die Grafenauer Bevölkerung ist zum Zuschauen recht herzlich
eingeladen!
Einsatz 06-2015: Verkehrsunfall
PKW bei Grafenau-Döffingen frontal gegen Baum
In der Nacht zu Freitag vergangene Woche kam es auf der
Landstraße 1182 bei Grafenau-Döffingen zu einem Verkehrsunfall mit einem beteiligten Fahrzeug. Aus bislang ungeklärter
Ursache kam ein VW Golf in Fahrtrichtung Weil der Stadt
nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen
Baum im Böschungsufer der Schwippe.
Nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde
die Feuerwehr Grafenau mit dem Stichwort „Technische Hilfeleistung“ an die Einsatzstelle alarmiert. Im Einsatz waren drei
Fahrzeuge und 14 Einsatzkräfte der Grafenauer Wehr. Nach
dem Abklemmen der Fahrzeugbatterie wurde das Unfallfahrzeug durch ein Abschleppunternehmen geborgen. Abschließend wurde der beschädigte und der vom Umstürzen
bedrohte Baum fachgerecht beseitigt. Während des Einsatzes
wurde zudem der Brandschutz sichergestellt und die Unfallstelle ausgeleuchtet.
Gemeindenachrichten Grafenau