Nummer 18 Mittwoch, 29. April 2015 en l l e t s m u a b i a M m u z g n u d a l n i E e h c i l Herz Am Donnerstagabend, 30. April 2015, stellt unsere Feuerwehr Grafenau auf dem Rathausplatz in Dätzingen wieder traditionell den Maibaum. Die Kinder dürfen den Baum vor dem Aufstellen schmücken. Verbunden mit dieser schönen Tradition, ist wie immer die Hocketse vor dem Feuerwehrhaus. Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Grafenau, für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Maibaum wird zu Gunsten der Jugendfeuerwehr verlost. Alle Grafenauerinnen und Grafenauer sind herzlich zur Veranstaltung eingeladen! 2 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau Apotheken Wir gratulieren Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten. 30.04.2015 Frau Ingrid Lilly Gebhardt, Jahnstr. 24 zum 77. Geburtstag 01.05.2015 Herrn Günther Otto Krischel, Nelkenstr. 7 zum 75. Geburtstag Frau Hildegard Leonore Schmid, Forchenweg 30 zum 75. Geburtstag Frau Dora Gisela Weigert, Döffinger Str. 30 zum 83. Geburtstag 02.05.2015 Frau Edith Elfriede Peichl, Klingenweg 4 zum 75. Geburtstag 03.05.2015 Herrn Stanislav Kalina, Heinrich-Heine-Weg 1 zum 71. Geburtstag 04.05.2015 Frau Lisbeth Elli Pöhlmann, Kirchstr. 24 zum 92. Geburtstag 05.05.2015 Herrn Walter Ferdinand Hofmann, Bettina-von Arnim-Weg 5 zum 88. Geburtstag Frau Elfriede Rosandic, Meisenweg 12 zum 74. Geburtstag Frau Iris Helga Schmidt, Hambergweg 48 zum 70. Geburtstag 06.05.2015 Frau Ingeburg Heske, Im Stolzen 2 zum 78. Geburtstag Sonntagsdienste Ärztliche Notdienste Ärztliche Notfalldienste im Krankenhaus Sindelfingen integriert Die nachstehend genannten Ortschaften sind in die ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen integriert. Ehningen, Aidlingen, Grafenau, Sindelfingen-Darmsheim und Böblingen-Dagersheim. Das heißt: Von samstags 8 Uhr bis montags 8 Uhr und an Feiertagen ist die Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen unter folgender Telefonnummer 07031 9813131 erreichbar. Bitte ab 20 Uhr zwingend mit telefonischer Anmeldung. Adresse: Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Zahnärzte Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel. 0711 7877722. Kinderärzte Ambulanz im Krankenhaus Böblingen ohne Voranmeldung. HNO-ärztlicher Notfalldienst HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen – HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen. Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 – 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Tierärzte Telefonische Anmeldung erforderlich: 01.05.2015 Praxis Dr. Kusch, Tel. 07033/52916 02./03.05.2015 Praxis am Engelberg, Tel. 07152/25255 Freitag, 01.05.2015 Würmtal-Apotheke Merklingen, Weil der Stadt-Merklingen, Kirchplatz 5, Tel. 07033/4666690 Apotheke im Forum Hinterweil, Sindelfingen, Nikolaus-Lenau-Platz 21, Tel. 07031/383055 Samstag, 02.05.2015 Stern-Apotheke Leonberg, Leonberg, Brennerstr. 31, Tel. 07152/41768 Pinguin-Apotheke Maichingen, Sifi-Maich., Berliner Str. 24, Tel. 07031/765222 Sonntag, 03.05.2015 Apotheke am Marktplatz, Weil der Stadt, Marktplatz 3, Tel. 070331/9680 Bürgerhaus-Apotheke Maichingen, Sifi-Maich., Sindelfinger Str. 31, Tel. 07031/381113 Sozialstation Grafenau Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Telefon 44024 oder 464566, Fax 460504 [email protected] Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Angela Banzer Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Förderverein Vorsitzender: Peter Maier, Telefon 130355 Landratsamt Böblingen / Amt für Soziales Sozialer Dienst Frau Berger, Tel. 07031/663-1579 E-Mail: [email protected] Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren. Landratsamt Böblingen / Jugend und Bildung Familie am Start - Hilfen von Anfang an Beratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und Vätern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr. Familie am Start Haus der Familie, Corbeil-Essonnes-Platz 8 und 7, 71063 Sindelfingen Kontakt: Ulrike Krusenmarck, Verena Ellmer Telefon: 07031/76378-20 [email protected] www.hdf-sindelfingen.de www. familie-am-start.de "GEWALTig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt“ Das Krisentelefon 07031 663-3000 Montag bis Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Gemeindenachrichten Grafenau - Thamar Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Tel. 07031 222066 Notrufzeiten nachts: 20.00 Samstag, Sonntag und Feiertag:09.00 20.00 Montag und Donnerstag: 10.00 Dienstag: 16.00 Mittwoch: 13.00 bis bis bis bis bis bis 07.00 17.00 07.00 13.00 19.00 16.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr AIDS-Beratung Gesundheitsamt Böblingen, Parkstr. 4, Tel. 07031 663-1777 Krisenhilfe für Selbstmordgefährdete Städt. Krankenhaus Sindelfingen, Tel. 07031 980 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 09.30 Uhr G ottesdienst zur 1. Konfirmation, ev. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Kinderkirche XXL, Döffingen 10.30 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen 10.30 Uhr Eucharistie mit Taufe, kath. Kirche Dätzingen 18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen Dienstag, 05. Mai 2015 08.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen 14.30 Uhr Seniorengymnastik, Gemeindehaus St. Barbara 15.00-18.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet Mittwoch, 06. Mai 2015 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen 14.30-17.00 Uhr Café Usambara, Wiesengrundhalle 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet 18.30 Uhr Maiandacht, kath. Kirche Döffingen 20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Darmsheim Donnerstag, 07. Mai 2015 15.00-17.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet 16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus Rufnummern Telefonseelsorge Freitag, 08. Mai 2015 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Tel. 0800 111 0111 (ev.) oder Tel. 0800 111 0222 (kath.) Samstag, 09. Mai 2015 09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Notruftelefon des Frauenhauses im Landkreis Böblingen Tel. 07031 811080, Fax 07031 811090 „Infotelefon Essstörungen“ im Landkreis Böblingen Tel. 07031 6631441 oder E-Mail: [email protected] Das Telefon ist jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr besetzt. 0OA Anonyme Esssüchtige, Selbsthilfegruppe bei Esssucht, Ess-Brechsucht und Magersucht, jeden Mittwoch, 19.30 Uhr, Sindelfingen, ev. Gemeindezentrum, Goldbergstr. 33, Tel. 07031 385979 Beratungsstelle für Schwangere (anerkannt nach § 219 StGB) Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen, Parkstr. 4, 71034 Böblingen Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 07031 663-1717 Terminkalender vom 23.04.2015 bis 03.05.2015 Mittwoch, 29. April 2015 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen 14.30-17.00 Uhr Café Usambara, Wiesengrundhalle 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet 20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen Donnerstag, 30. April 2015 16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus 15.00-17.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet Samstag, 02. Mai 2015 09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 03. Mai 2015 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen 09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche in Darmsheim 3 Sonntag, 10. Mai 2015 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen 09.30 Uhr Gottesdienst zur 2. Konfirmation, ev. Kirche Döffingen 09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Kinderkirche XXL, ev. Gemeindehaus Döffingen 10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen 10.30 Uhr Kinderkirche, im ev. Gemeindehaus Dätzingen 18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen Kurzinfo Bürgermeisteramt: Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ., Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de; E-Mail: [email protected] Sitz: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0. Sprechzeiten Rathaus Döffingen, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr; Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr; Bankverbindungen der Gemeindekasse: Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004 (BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04, BIC: GENODES1BBV Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30), IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt (s.o.). Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 11,50 € einschl. Trägerlohn. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de 4 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau Der Kulturkreis Grafenau präsentiert: Zentrum für Senioren und Begegnung Adrienne von Bülow Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung präsentiert sein großes und umfangreiches Sortiment an Damen- und Herrenbekleidung am Mittwoch, 06. Mai 2015, von 14:30 – 17:00 Uhr in der Begegnungsstätte des Zentrums für Senioren und Begegnung Adrienne von Bülow in Grafenau. Dazu laden wir herzlich. Um 14:30 Uhr beginnt die große Modenschau mit der aktuellen Frühjahrs- und Sommermode. Anschließend können Sie in aller Ruhe auswählen, anprobieren und einkaufen. Dabei werden Sie freundlich, fachkundig und persönlich beraten. Nebenbei können Sie bei Kaffee und Kuchen einen gemütlichen Nachmittag in unserer Begegnungsstätte verbringen. Wir freuen uns auf Sie! Samstag, 9.5.201,5 im Maltesersaal, Schloss Dätzingen, Beginn 20 Uhr „Ich bin ein herrliches Weib!” Die Sängerin, Kabarettistin (Auftritte im Theaterhaus Stuttgart, Renitenz-Theater Stuttgart und... viele andere) und Trägerin des BadenWürttembergischen Kleinkunstpreises Ines Martinez präsentiert ihre Best Of Show. Vorsicht liebe Zuschauer – Temperament ansteckend! Kabaretthits und Couplets aus Martinez‘ eigener Feder aus ihren Shows „Frosch am Hals”, „Lola Blau”, „Kubakrise” und „It‘s Love” gestaltet Ines Martinez unkonventionell überraschend und mit betörendem Charme. Lieder von Georg Kreisler, dem Meister des schwarzen Humors, kommen ebenfalls zur Aufführung. Begleitet wird Inez Martinez von dem vielseitigen Pianisten Martin Giebel, der mit namhaften Künstlern auf Tour war und ist! Lassen Sie sich diesen einmaligen Abend nicht entgehen und reservieren Sie rechtzeitig unter 0171/5157910 oder 07033/44841! Wir bieten auch wieder unsere Häppchen und Getränke an. Der Eintritt beträgt 13.-€/erm. 11.50 €. www.kulturkreis-grafenau.de Thomas Ott/Theaterabteilung des Kulturkreises Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 anMElDUnG KINDERFERIENFREIZEIT DäTZINGEN 2015 Die KINDERFERIENFREIZEIT Dätzingen 2015 findet in diesem Jahr vom 03.08.2015 bis einschließlich 14.08.2015 statt. Teilnahme der berechtigten Kinder: 6 – 12 Jahre alt ( geboren zw. dem 31.07.2002 – 31.07.2009) Einzugsgebiet: Dätzingen, Döffingen, Ostelsheim, Schafhausen Kosten*: 1. Kind 2. Kind 3. Kind 140 € 120 € 90 € ermäßigt ermäßigt ermäßigt 100 € 80 € 40 € *Ermäßigung wird gegen Vorlage einer Bescheinigung (Sozialamt oder Agentur für Arbeit) gewährt. Versicherung: Die Haftpflichtversicherung der Kinder erfolgt über die Eltern. 01) Schriftliche Voranmeldung (siehe Vorlage) bis einschließlich Montag, 18.05.2015 im Pfarramt einwerfen oder per Post. Später eingehende oder auch telefonische Voranmeldungen werden nicht berücksichtigt! 02) Sollten mehr Voranmeldungen eingehen als Plätze für die Kinderferienfreizeit zur Verfügung stehen, so entscheidet das Los. 03) Verlosung und verbindliche Anmeldung zur Kinderferienfreizeit finden am Dienstag, 19.05.2015 ab 18.00 Uhr im Gemeindehaus St. Barbara statt. Bitte Impfpass und Geld mitbringen! 04) Wer bei Verlosung und Anmeldung am 19.05.2015 nicht anwesend ist, wird nicht berücksichtigt! Zettel an: Katholisches Pfarramt, Kirchstraße 5, 71120 Grafenau SchrIfTlIchE VoranMElDUnG ZUr KInDErfErIEnfrEIZEIT 2015 Familienname: Geburtsdatum: Vorname 1. Kind: Vorname 2. Kind: Vorname 3. Kind: Vorhandene T-Shirtgrößen: 116,128,140,152,164,176,188 Anschrift: ❑ Dätzingen Datum: ❑ Döffingen ❑ Ostelsheim ❑ Schafhausen Unterschrift: T-Shirt-Größe: 5 6 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau Vatertagsmarkt 2015 Genre Cover-Rock, Pop & Blues Handmade music 100 % live Bald ist es wieder soweit. Zum 37. Mal wird der Grafenauer Vatertagsmarkt am 14. Mai 2015 seine Tore öffnen. Auftakt des Marktes beginnt am Vortag, den 13. Mai um 18 Uhr mit dem Fassanstich von Bürgermeister Martin Thüringer vor dem Festzelt des Musikvereins, zu dem Sie herzlich eingeladen sind! Wie immer ist auch in diesem Jahr wieder eine bunte Mischung geboten. Die Vereine und Einrichtungen der Gemeinde haben sich wieder sehr bemüht und ein tolles Angebot auf die Beine gestellt! Wir freuen uns auf viele Besucher und eine gelungene Veranstaltung! Bürger und Gemeinde Tag der Städtebauförderung Grafenau präsentiert Sanierungsgebiet Neue Mitte Rund um den 9. Mai 2015, findet zum ersten Mal der Tag der Städtebauförderung statt. Zusammen mit bundesweit mehr als 570 Kommunen, beteiligt sich auch die Gemeinde Grafenau. Unter dem Titel „Zwischen Rathaus und Neuer Mitte“ findet am Freitag, 8. Mai 2015 ein Rundgang mit Bürgermeister Thüringer statt, bei dem die Sanierungsergebnisse rund um das ehemalige Seeger-Areal präsentiert werden. Beginn ist um 17 Uhr im Rathaus Hofstetten 12, wo anhand einer Ausstellung die Entwicklung der Sanierungsmaßnahme in den letzten 15 Jahren aufgezeigt wird. Bei der anschließenden Begehung erläutert Bürgermeister Thüringer an der Örtlichkeit die umgesetzten und noch anstehenden Projekte rund um die „Neue Mitte“. Die Bürgerschaft ist herzlich eingeladen. Gemeinderatsitzung 22.04.2015 Verkehrsunfall- und Kriminalitätsstatistik Der Leiter des Polizeipostens Maichingen Frank Bechtle erläuterte die Entwicklung der Kriminalitätszahlen im vergangenen Jahr in Grafenau. Die Zahl der Straftaten ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben und hat sich nicht verschlechtert. Die Aufklärungsquote der Fälle liegt bei 55 %. Grafenau liegt Open air am 14.5.2015 ab 11:00 Uhr auf dem Vatertagsmarkt in 71120 Grafenau-Döffingen am Marktbrunnen, Wittumstrasse 15 mit der Häufigkeitszahl von 2.322 Straftaten auf 100.000 Einwohner an sechster Stelle im Landkreis Böblingen. Grafenau hat weiterhin eine sehr geringe Jugendkriminalität, die auch auf die gute Arbeit der Schulen, des Jugendreferats und der Vereine und Einrichtungen der Gemeinde zurückzuführen ist. Die Verkehrsunfallstatistik stellt sich unauffällig dar. Es ist eine leichte Erhöhung zum Vorjahr zu verzeichnen. Die 76 Fälle gliedern sich in 32 Kleinstunfälle und 44 Verkehrsunfälle. Die Gesamtschadenshöhe lag bei 111.480 Euro. Es sind jedoch in Grafenau keine Unfallhäufungsstellen vorhanden. Die Sanierung der Strecke L 1063 wird vom Landkreis angegangen. Aufgrund das notwendigen Planfeststellungsverfahren wird die Umsetzung allerdings noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Jugendreferat Frau Ekenja und Herrn Dongus berichten aus der Arbeit des vergangenen Jahres. Die laufenden Projekte wurden weitestgehend über die Zeit des personellen Wechsels von Frau Strobel zu Frau Ekenja aufrechterhalten. Verschiedene Einzelprojekte starteten an der Schule in einzelnen Klassen, wie z.B. die AG Streitschlichter. Auch die Lesezeit mit Hund nimmt weiterhin einen wichtigen Stellenwert ein. Die Treffs in der Stegmühle wurden durch einzelne Angebote über das Jahr ergänzt. Diese sollen auch in diesem Jahr weiter ausgebaut werden. In den Sommerferien 2015 startet zum ersten Mal eine Ferienbetreuung für eine ganze Woche. Eine Ausschreibung wird noch erfolgen. Satzungen Die bereits in den vergangenen Sitzungen vorberatenen Satzungsänderungen (Erhebung von Verwaltungsgebühren, Form der öffentlichen Bekanntmachung, Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen) wurden ohne weitere Beratung im Gremium beschlossen. Diese sind unter Öffentliche Bekanntmachungen in dieser Ausgabe des Gemeindeblatts veröffentlicht. Gemeindenachrichten Grafenau Schulungsabend Prävention sexuelle Gewalt und Umsetzung Kinderschutzgesetz Ausgehend von der Änderung des Bundeskinderschutzgesetztes § 72a SGB VIII, sind freie Träger der Jugendarbeit u.a. dazu aufgefordert aktiv das Kindeswohl zu schützen und Prävention zu betreiben. Inhalt des Abends wird die Durchführung einer exemplarischen Präventionseinheit sein und über den momentanen Stand bzw. Vorgehensweisen zum Thema Führungszeugnisse etc. zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende und Interessierte aus den ortsansässigen Vereinen, mit dem Ziel, dass diese die Informationen und Kenntnisse als Multiplikatoren in ihre Vereine weitertragen können. Ort: Ev. Gemeindehaus Döffingen Termin: Mittwoch, 05.06.15 (19:30 Uhr – 21:00 Uhr) Anmeldung (bis spätestens 04.05.) bei Sarah Brenzel, Jugendreferentin der ev. Kirchengemeinde DöffingenDätzingen, [email protected] Amtliche Bekanntmachungen Bauausschusssitzung Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet am Montag, 11.05.2015 um 19.30 Uhr im Schloss Dätzingen statt. Baugesuche die in dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens Montag, 04.05.2015 bei der Gemeinde eingereicht werden. Hinweise zum Vatertagsmarkt 2014 Der Markt findet ab dem Vortag vor Christi Himmelfahrt, 13.05.2015 ab 17.00 Uhr und an Christi Himmelfahrt/Vatertag, 14.05.2015 ab ca. 9.00 Uhr statt. Wegen der notwendigen Vorbereitung muss die Maichinger Straße bereits ab Mittwoch, 13.05.2015, 8.00 Uhr, bis Freitag, 15.05.2015, 14.00 Uhr gesperrt werden. Marktgebiet des Vatertagsmarktes ist der alte Ortskern Döffingen zwischen der Dätzinger Straße und der Maichinger Straße sowie die Wittumstraße, die Straße Bei der Linde, der Hirschplan, die Brandstraße und die Kurze Gasse. Die Autos sollten in den Garagen oder außerhalb des Marktes geparkt werden. Wir bitten die Anwohner um Verständnis. Die Umleitung des Durchgangsverkehrs erfolgt aus Richtung Maichingen (K 1064) über die Straße Im Mittenbühl/Ulrichweg/Tannenweg/ Zum Ulrichstein und die Dätzinger Straße bzw. umgekehrt. Die Parkmöglichkeiten werden ausgeschildert. Vom Gemeinderat wurde 2007 die Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Christi Himmelfahrt (Vatertag) beschlossen: § 1 Zeit des Offenhaltens Im Ortsteil Döffingen der Gemeinde Grafenau dürfen die Verkaufsstellen aus Anlass des jährlichen Vatertagsmarktes am Feiertag Christi Himmelfahrt (Vatertag) in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Schutz der Arbeitnehmer Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 7 § 3 Ordnungswidrigkeiten (1)Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. (2)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gemeinde Grafenau Satzungen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau/W. am 22.04.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Grafenau/W. erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungsgebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a)Gnadensachen, b)das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c)die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d)Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e)Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, f) die behördliche Informationsgewinnung, g)Verfahren, die von der Gemeinde/Stadt ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe. (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit a)das Land Baden-Württemberg, b)die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c)die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. § 3 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde/ Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. 8 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von 4,00 bis 2.500,00 Euro zu erheben. (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben oder nach Zeit, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwandsowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. (4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr, mindestens 4,00 Euro erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Beendigung der Erbringung einer öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 2,00 Euro. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrags nach § 4 Absatz 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Absatz 4 Satz 1 dieser Satzung mit der Bekanntgabe der öffentlichen Leistung. § 6 Fälligkeit, Zahlung (1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. (2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Stadt/Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. (2) Auslagen nach Abs. 1 Satz 2 sind insbesondere 1. Gebühren für Telekomunikation, 2.Reisekosten, 3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, 4. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, 5. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen, 6. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. (3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. § 8 Schlussvorschriften (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührenordnung vom 18.03.2003 und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Grafenau/Württ., den 22.04.2015 M. Thüringer Bürgermeister Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Tabelle Lfd. Amtshandlung Gebühr in Euro Nr. 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) Insbesondere Auskünfte aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche, Befreiung von gesetzlichen Vorschriften, gemeindlichen Bestimmungen, Gutachten, Verfassen von Schriftstücken je angefangene 10 Minuten 9,00 Euro 2 2.1 2.2 2.3 3. 3.1 Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dgl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist je angefangene 10 Minuten 9,00 Euro Ablehnung eines Antrags usw. 1/10 bis volle Gebühr, (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) mindestens 4,00 Euro bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags 1/10 bis 1/2 der vollen Gebühr (§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung) mindestens 4,00 Euro mündliche Auskünfte sind gebührenfrei Beglaubigung, Bestätigungen Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum Ansatz. Gemeindenachrichten Grafenau 3.2 3.3 4 4.1 4.2 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 6 6.1 6.2 7 7.1 7.2 7.3 Gebühr für die erste Seite 4,00 Euro für jede weitere Seite 2,00 Euro Amtliche Beglaubigung der Überein- 2,50 Euro für die stimmung von Abschriften, Auszü- erste Seite 1,00 gen, Niederschriften, Ausfertigungen, Euro für jede weiFotokopien usw. aus amtlichen tere Seite Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift. Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Gemeinde selbst hergestellt, so kommen die Schreib- bzw. Fotokopiegebühren (Nr. 7) hinzu Bescheinigungen Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) 4,00 Euro Gebührenfrei sind Bestätigungen, die die Gemeinde für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts (z.B. §§ 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigungen) Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dgl. aller Art 9,00 Euro Sonstige Fälle nach Zeit, soweit nichts anderes bestimmt ist je angefangene 10 Minuten Gestattung 6,00 Euro pro Tag Sperrzeitverkürzung 5,00 Euro Bearbeitung des Antrages auf Gast- 18,00 Euro stätten Erlaubnis Genehmigung Sondernutzung 20,00 Euro Sondergenehmigung Feldwege 9,00 Euro Rechtsbehelfe, Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw. je angefangene 10 Minuten 9,00 Euro wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat je angefangene 10 Minuten 9,00 Euro bei Zurücknahme der Rechtsbehel- 1/10 bis 1/2 der fe, wenn kein Grund vorliegt, von Gebühr nach Ziffer einem Gebührenansatz abzusehen 9.1., mindestens (§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung 4,00 Euro Schreib- und Fotokopiegebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 siehe 3.2 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mit gerechnet) Für Ablichtungen (Fotokopien oder Ausdrucke) werden erhoben für die erste Seite 1,00 Euro für jede weitere Seite 0,50 Euro Faxgebühren 1,20 Euro pro Fax Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 8 Baugesetzbuch Ausstellung eines Negativzeugnisses gebührenfrei nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 9 9.1 Bauordnungsrecht Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs.3 Nr.1 LBO) 9.2 9.3 10 10.1 10.2 11 11.1 11.2 11.3 11.4 9 0,5 vom Tausend der Baukosten bzw. der Abbruchkosten, mindestens 30,00 Euro Mitteilung nach § 53 Abs. 4 LBO wie 9.1 Benachrichtigung der Angrenzer im 7,00 Euro je zu Kenntnisgabeverfahren (§ 55 LBO) benachrichtigenden Angrenzer, mindestens 30,00 Euro Bestattungsrecht Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 25,00 Euro 44 und 45 Bestattungsgesetz) Unbedenklichkeitsbescheinigung für 9,00 Euro Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) Fischereischeine Fischereischein Fischereischein Fischereischein Fischereischein 1 Tag 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre 15,00 20,00 50,00 85,00 Euro Euro Euro Euro 11.5 Jugendfischereischein bis zum 16. Lebensjahr 10,00 Euro 12 12.1 12.2 12.3 12.4 12.4.1 Gewerbesachen Gewerbeanmeldung Gewerbeab- und ummeldung Gewerbeauskunft Spiele Bestätigung gem. § 33 Abs. 3 Gewo 12.4.2 Erlaubnis zur Veranstaltung anderer Spiele 13 13.1 13.2 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft aus der Kaufpreissammlung Auskunft über Bodenrichtwerte 13.3 Gebühren für die Wertermittlung von Sachen und Rechten bei einem Wert von 13.3.1 bis zu 25.000 Euro = 13.3.2 bis zu 100.000 Euro = 13.3.3 bis zu 250.000 Euro = 13.3.4 bis zu 500.000 Euro = 13.3.5 bis zu 5.000.000 Euro = 13.3.6 über 5.000.000 Euro = 25,00 Euro 20,00 Euro 20,00 Euro 30,00 Euro 30,00 Euro 5,00 bis 75,00 Euro 5,00 bis 35,00 Euro 200 Euro 200 Euro zzgl. 0,40 % aus dem Betrag über 25.000 Euro 500 Euro zzgl. 0,25 % aus dem Betrag über 100.000 Euro 875 Euro zzgl. 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 Euro 1.200 Euro zzgl. 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 Euro 3.900 Euro zzgl. 0,04 % aus dem Betrag über 5.000.000 Euro 10 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 13.4 13.5 14 Bei unbebauten Grundstücken oder 60 % Rechtenan solchen Grundstücken beträgt die Gebühr der Gebühr nach Ziffer 16.3. bei 50,00 Euro Grundstückswerten bis 1.000 Euro jedoch Wird ein Antrag auf Feststellung von bis zu 90 % eines Gutach- tens zurückgenommen, bevor der Gutachter- ausschuss einen Beschluss über den Wert des Gegenstandes gefasst hat, so wird eine Gebührje nach dem Bearbeitungsstand der vollen Gebühr erhoben Kirchenaustritt je Person 50,00 Euro 15 Melderecht 15.1 Auskünfte aus dem Melderegister 15.1.1 einfache Auskunft (§ 32 Abs. 1 7,50 Euro Meldegesetz - MG) 15.1.2 elektronische einfache Auskunft 5,00 Euro 15.1.3 erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 15,00 Euro MG) 15.1.4 Gruppenauskunft (§ 32 Abs. 3, § 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) oder Datenübermittlung Grundgebühr 15,00 Euro jeweils für jede Person, auf die 0,20 Euro sich die Auskunft erstreckt Die Gebühr gilt auch bei automatischer Datenverarbeitung. 15.2 Ausstellung einer Wählbarkeitsbe- 25,00 Euro scheinigung nach § 10 Abs. 4 KomWG) 15.3 Gruppenauskunft auf Grund von 50,00 Euro Wahlen 15.4 Sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung 5,00 Euro Werden mehrere gleich lautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung um die Hälfte 15.5 Gebührenfrei sind 15.5.1 die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung 15.5.2 die Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG), 15.5.3 die Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG) 15.5.4 die Eintragung einer Auskunftssperre (§ 33 Abs. 1 Satz 2 MG) Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Aufgrund von den §§16, 19 und 21 des Straßengesetzes (StrG), sowie auf Grundlage von § 54 StrG und § 8 Bun- Gemeindenachrichten Grafenau desfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) und § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) beschließt der Gemeinderat am 22.04.2015 folgende Satzung: § 1 Sachlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Sondernutzungen von öffentlichen Straßen, deren Unterhaltung und Straßenbaulast die Gemeinde Grafenau trägt. (2) Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören auch Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen. § 2 Erlaubnis (1) Sondernutzungen sind Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Eine Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Grafenau. Ausgenommen sind Rechte und Nutzungen, die auf § 21 Abs. 1 StrG aufbauen und privatrechtlich geregelt sind. (2) Der Antrag auf Erlaubnis auf Sondernutzung ist mit Angabe von Art, Dauer und Umfang bei der Gemeindeverwaltung Grafenau zu stellen. Auf Verlangen der Gemeinde kann die Erläuterung durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder einer sonstigen geeigneten Weise erfolgen. (3) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch. (4) Die Übertragung einer Sondernutzungserlaubnis ist unzulässig. (5) Die Erteilung von Erlaubnissen kann auf Zeit oder auf Widerruf erfolgen und mit Auflagen und Bestimmungen verbunden werden. (6) Ganze oder teilweise Einschränkung der erlaubnisfreien Sondernutzung nach Abs. 1 kann erfolgen, wenn dies vorübergehend oder dauerhaft Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfordern. § 3 Beseitigung von Sondernutzungseinrichtung (1) Der Erlaubnisnehmer hat unaufgefordert und unverzüglich den früheren Zustand der Straße wieder herzustellen, wenn die Erlaubnis erloschen ist oder nach ausdrücklichem oder stillschweigendem Verzicht auf die Sondernutzung. Er hat auch für die Reinigung der in Anspruch genommenen Straßenfläche zu sorgen. (2) Wenn für Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs, durch den mangelhaften Zustand oder die schlechte Beschaffenheit der Anlage, Gefahr besteht, so ist die Sondernutzungsanlage vom Erlaubnisnehmer, Eigentümer oder Besitzer unverzüglich zu entfernen. § 4 Gebühren (1) 1Für die Sondernutzung erhebt die Gemeinde Grafenau Gebühren. Diese sind im Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren aufgeführt und abhängig von der Art, der Dauer und dem Umfang der Sondernutzung, sowie dem wirtschaftlichen Interesse des Beantragenden. 2Die Gebühren werden jährlich erhoben. Dauert eine Sondernutzung nicht ein Jahr an, so kann die Erhebung der Gebühren auch täglich, wöchentlich oder auch monatlich erfolgen. In Anlage 2 sind die Gebührensätze aufgeführt. 3Sondernutzungsgebühren werden auch erhoben, wenn nach § 2 Abs. 1 Satz 3 dieser Satzung keine Erlaubnis benötigt wird. (2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird. (3) Eine Gebührenbefreiung ist möglich für: 1. Stände politischer Parteien, karitativer und kirchlicher Einrichtungen, sowie für gemeinnütziger Organisationen, 2. Plakattafeln politischer Parteien oder Wählervereinigungen, wenn diese anlässlich von Wahlen aufgestellt werden, 3. Hinweisschilder, die zur Orientierung dienen oder die auf Gottesdienste oder andere Sammelstellen hinweisen, 4. Werbung, die am Ort der Leistungserbringung angebracht sind, 5. das Aufstellen von Fahrradständern ohne Reklameaufschrift, gebührenfrei Wahlen Vereinen, Parteien, Gruppen, Organisationen und Verbänden Ausstellungen, Vorführungen Gemeindenachrichten Grafenau 6. sonstige Fälle der Sondernutzung, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen oder ausschließlich gemeinnütziger Zwecke dienen, 7.Bepflanzung Die Erlaubnispflicht bleibt von der Gebührenbefreiung unberührt. § 5 Entstehung, Fälligkeit, Änderung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit Erteilung der Erlaubnis auf Sondernutzung oder mit der sonstigen Amtshandlung, die zur Sondernutzung berechtigt. Bei erlaubnisfreien Sondernutzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3, entsteht diese ab der Ausübung der Sondernutzung. (2) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner zur Zahlung fällig. Bei Gebühren, die in Jahresbeträgen festgesetzt sind, wird der auf das laufende Rechnungsjahr entfallende Betrag sofort, in den folgenden mit Beginn eines jedes Rechnungsjahres ohne weitere Bekanntgabe, fällig. (3) Die Entscheidung über eine in einem Jahresbetrag festzusetzende Sondernutzungsgebühr kann geändert werden, wenn sich in einem Einzelfall maßgebende Verhältnisse geändert haben. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenpflichtige sind: 1. der Antragsteller oder 2. der Erlaubnisinhaber oder 3. derjenige, der eine Sondernutzung ausübt. (2) Sind mehrere Personen Gebührenpflichtige, so haften sie als Gesamtschuldner. § 7 Anwendung des Kommunalenabgabengesetzes Sofern besondere gesetzliche Vorschriften oder diese Satzung nichts bestimmen, sind im Übrigen die im Kommunalenabgabengesetz für Benutzungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.11.1986 außer Kraft. Grafenau, den 22.04.2015 Grafenau Landkreis Böblingen Vorlage 6/2015 MartinGemeinde Thüringer Anlage 2.1 Bürgermeister (korrigierte Fassung der Anlage 2 zur Vorlage 6/2015) Gemeinderat 25.03.2015 Öffentlich Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren Sondernutzungsart Einheit Preis in Euro je m² und –, 0,05-0,20 /Tag 0,10-0,50 /Woche , Baustellen, Lagerflächen Absperrungen, Bauzäune, Arbeitsgeräte und –maschinen, Bauwagen, Baumaterial, Schuttcontainer, Gerüste Werbung, Plakate, Hinweisschilder nicht am unmittelbaren Ort der eigenen Leistung unmittelbar am Ort der eigenen Leistung 0,25-10,000,25-10,000,25-10,000,25-1 0,00 Plakatierung zwei Wochen drei Wochen Wahlen Vereinen, Parteien, Gruppen, Organisationen und Verbänden je 0,5 m² Ansichtsfläche je 0,5 m² Ansichtsfläche 0,50-5,00 /Tag 2,00-20,00 /Monat 20,00-200,00 /Jahr 0,25-2,00 /Tag 1,00-10,00 /Monat 10,00-100,00 /Jahr 25,00 35,00 gebührenfrei Ausstellungen, Vorführungen Ausstellungen, Vorführungen oder sonstige gewerbliche Veranstaltungen pro Veranstaltung 10,00-250,00 gegeben (Tribünen) je m² 0,25-0,50 /Tag Verkaufswagen, -stände, Warenauslagen Automaten und Schaukästen, die mehr als 30 cm in den öffentl. Verkehrsraum hineinragen je 0,5 m² 3,00-60,00 /Jahr Zeitungsständer je 0,5 m² 3,00-60,00 /Jahr Mobile Warenauslagen, Warenständer in Verbindung mit einem je 0,5 m²0,25-1 0,25-10,00 /Tag 2,50-20,00 /Monat 11 pro 10,00-250,00 Ausstellungen, Vorführungen oder NummerVeranstaltungen 18 • Mittwoch 29. April gegeben 2015 Veranstaltung sonstige gewerbliche (Tribünen) je m² 0,25-0,50 /Tag Verkaufswagen, -stände, Warenauslagen Automaten und Schaukästen, die mehr als 30 cm in den öffentl. Verkehrsraum hineinragen je 0,5 m² 3,00-60,00 /Jahr Zeitungsständer je 0,5 m² 3,00-60,00 /Jahr Mobile Warenauslagen, Warenständer in Verbindung mit einem Einzelhandelsgeschäft je 0,5 m²0,25-1 0,25-10,00 /Tag 2,50-20,00 /Monat 25,00-100,00 /Jahr Stände und Wagen für Lebensmittel und sonstige Waren0,25-10,000, 0,50-5,00 2510 0,0 je m² 0,2510,000,251 0,00 0,50-5,00 /Tag 1,00-10,00 /Woche 1,50-25,00 /Monat Imbiss, Kiosk, Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle 0,50-5,00 je m² je 0,5 m²0,25-10, 2,50-20,00 /Tag 3,00-30,00 /Woche 5,00-50,00 /Monat Märkte, nicht gewerblich Märkte, gewerblich je m Standl. je m Standl. 2,00 /Tag 7,00 /Tag 0,50-15,00 /Tag 1,00-15,00 /Woche 3,00-15,00 /Saison 5,00-15,00 /Jahr 1 Außenbewirtschaftung Tische und Stühle in Verbindung mit einem Gaststättenbetrieb0,25-10,000,2510,000,25-10,000,20,25-10,00 510,000,25-10,00 je m²0,2510,000,2510,000,25-0,2510,00 Stehtische je m² 0,50-5,00 /Tag 1,00-15,00 /Woche Sonstige Fahrradständer ohne Werbeaufdruck gebührenfrei Postablagekästen 60,00 /Jahr Sonstige Sondernutzungen 5,00-15,00 /Tag 5,00-25,00 /Woche 5,00-50,00 /Monat 5,00-150,00 /Jahr Mindestgebühr: 5,00 EUR Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund von § 4, der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (in der jeweils gültigen Fassung) hat der Gemeinderat am 22.04.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Öffentliche Bekanntmachungen werden durch Einrücken in das "Mitteilungsblatt der Gemeinde Grafenau" durchgeführt. (2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Mitteilungsblattes. § 2 INKRAFTTRETEN Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 08.08.1978 mit ihrer Änderung vom 21.09.1981 außer Kraft. Grafenau, den 22.04.2015 Martin Thüringer Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 12 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Standesamtliche Mitteilungen Eheschließungen 18.04.2015 Annalena Sarah Luginsland und Dominik Dörr, Dätzinger Straße 100 24.04.2015 Marleen Rüdiger und Benjamin Steinfeld, Hofstetten 8 Sterbefälle Frau Maria Köberling geb. Erb, 74 Jahre, Ulrichweg 34 Jugendreferat Grafenau Sabine Ekenja und Klaus Dongus Stegmühle 19 71120 Grafenau Telefon 07033 137362, mobil: 0152-22584007 Fax 07033 130330 E-Mail: [email protected] Stegmühlentreffs Mädchentreff: Dienstag, 15 - 16.30 Uhr/ Mädels von 1. - 4. Klasse Jungstreff: Donnerstag, 14.30 - 16 Uhr/ Jungs von 1. - 4. Klasse Teenietreff: Donnerstag, 16.30 - 18 Uhr/ Mädels und Jungs ab 4. Klasse Die Treffs finden nicht in den Ferien statt. Kindergärten Kindertageseinrichtungen in Grafenau Gesamtleitung Monika Haug Rathausplatz 1 71120 Grafenau-Dätzingen Telefon: 07033 547428 Fax: 07033 547421 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten donnerstags von 9 - 13 Uhr und nach Vereinbarung VHS Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Grafenau, Döffinger Straße 50, 71120 Grafenau (Dätzingen), Telefon 07033 137270, Fax 07033 42505 E-Mail [email protected] Mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr vhs-Team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt vhs.Kundenzentrum Telefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49 Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail [email protected] Mixed Media mit QUADRATOLOGO® Für alle die sich kreativ betätigen wollen, die Hemmungen vor einer weißen Leinwand überwinden wollen oder einfach Gemeindenachrichten Grafenau mal abschalten möchten, wurde dieses Malsystem entwickelt - es entstehen einzigartige Bilder in leuchtenden Farben und tollen Kombinationsmöglichkeiten. Nach einer kurzen Einführung in die Welt der Farben und der Maltechnik können Sie nun Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Neben der Farbe wird auch mit Stiften gearbeitet. Es werden unterschiedliche Materialien wie Servietten und Textausschnitte eingearbeitet. Im Workshop enthalten ist eine Quadratologo-Leinwand 40 x 40 cm, Farben, Stifte sowie diverse Motivservietten und Papiere. Es können auch gerne eigene Motive mitgebracht werden. 231 310 11 Workshop - Ingrid Ruppert Samstag, 9. Mai, 10:00 - 13:00 Uhr, 4 Ustd., Aidlingen, vhs EUR 34,- (inkl. EUR 15,- Materialkosten) Die Kinderstube der Vögel Kleine vogelkundliche Exkursion mit Nistkastenkontrolle Bei einem Rundgang durch Wald- und Streuobstgebiete ums VIZ wollen wir unter Leitung von Dipl.-Biol. Thomas Peissner dort vorkommende Brutvögel beobachten und ihren Gesängen lauschen. Dabei besteht auch Gelegenheit, unter fachkundiger Anleitung, einen vorsichtigen Blick in die eine oder andere Nisthöhle zu werfen und die noch nicht flüggen Jungvögel zu betrachten. Dazu gibt es Tipps und Infos rund ums Thema Nisthilfen. Abschließend bieten verschiedene, rund ums VIZ installierte, Nistkastenkameras noch weitere Einblicke in das emsige Treiben bei der Jungvogelaufzucht. Bitte Fernglas mitbringen, falls vorhanden. Die Veranstaltung ist eine Kooperation zwischen dem Vogel- und Naturschutzzentrum (VIZ) Sindelfingen und der vhs. Böblingen-Sindelfingen. Anmeldungen bitte beim VIZ oder der vhs. 141 056 24 Thomas Peissner Seminar für Eltern mit Kindern Mittwoch, 13. Mai, 18:00 - 19:30 Uhr; 2 Ustd., Sindelfingen, Vogel- und Naturschutzzentrum (VIZ) EUR 5,- (Kinder bis 14 Jahre frei) Anmeldeschluss ist der 8. Mai 2015 Fledermausexkursion Auf der Suche nach Batman und Graf Dracula Die Fledermäuse haben sich eine eigene ökologische Nische erobert - den nächtlichen Luftraum. Hier leben sie konkurrenzlos und jagen mittels ihres 'Radars' nach Insekten. Mit speziellen Geräten, die die Ortungslaute der Fledermäuse hörbar machen, begeben wir uns auf die Pirsch nach den Kobolden der Nacht. Bei Regen kann die Exkursion nicht stattfinden, da dann die Fledermäuse nicht fliegen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Ökostation der vhs-Stuttgart statt. 141 055 18 Christian Roeder Dienstag, 12. Mai, 20:30 - 22:00 Uhr, 2 Ustd., Böblingen EUR 12,- (EUR 6,- für 8- bis 16-Jährige) Mindestalter: 8 Jahre Versuchsstation Ihinger Hof Die Versuchsstation Ihinger Hof der Universität Hohenheim ist europaweit eines der größten Innovationszentren für agrarwissenschaftliche Forschung und Lehre. Neben Bioenergie, 'Food Safety' und Umweltsicherheit stellt 'Precision Farming' den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit dar. Bei dieser Form des Ackerbaus werden GPS und Geoinformationssysteme sowie Sensoren zur umwelt- und ressourcenschonenden Landbewirtschaftung eingesetzt. Auf dem Ihinger Hof erkennen Kameras und Sensoren Unkräuter, Nährstoffmangel, Pflanzenkrankheiten und Bodenparameter. Mit einem hochgenauen GPS erfolgt die Orientierung auf dem Feld und die Steuerung der Traktoren und Maschinen. 136 240 21 Pflugfelder Markus Dienstag, 23. Juni, 14:30 - 16:30 Uhr, 3 Ustd., Renningen EUR 8,- (EUR 3,50 für 6- bis 16-Jährige) Mindestalter: 6 Jahre Gemeindenachrichten Grafenau Gemeindebücherei Neue Bücher +++ Neue Bücher Ian McEwan: Kindeswohl. Petra Durst-Benning: Bella Clara. Elisabeth Herrmann: Der Schneegänger. Christina Baker Cline: Der Zug der Waisen. Sandra Brown: Kalter Kuss. Lars Kepler: Ich jage dich. Sibylle Berg: Der Tag, als meine Frau einen Mann fand. Lucinda Riley: Der Engelsbaum. Liza Marklund: Jagd. Bernard Cornwell: Der Gegner. Sabine Ebert: 1815 – Blutfrieden. Rita Falk: Zwetschgendatschikomplott. Iny Lorentz: Das wilde Land. Martin Suter: Montecristo. Nick Hornby: Miss Blackpool. Delphine Coulin: Samba. … und neue Hörbücher. Für junge Leser Gina Mayer: Die Schattenbande und die große Verschwörung. Tom Angleberger: Prinzessin Origami-Leia – Rettung in Sicht. Christopher Russel: Die Schafgäääng – Kommt ein Lämmchen geflogen. Rüdiger Bertram: Die Jungs vom S.W.A.P. – Space Agents. Knister: Hexe Lilli und die wilde Westernreiterin. Kirsten Boie: Ferien im Möwenweg. Susanne Fülscher: Mia und die mega-giga-irre Klassenfahrt. Katja Reider: Paula lernt schwimmen. Brynjulf Tjonn: mein Herz hämmert, dass es wehtut. Ally Condie: Atlantia. Rainbow Rowell: Eleanor & Park. Ali Mitgutsch: Mein großes Spiel-Panorama. Anke Wagner: Hilfe, der Babysitter kommt! Luca Novelli: Magellan und die Welt ohne Anfang und Ende. Peter Nieländer: Wir entdecken die Riesenfahrzeuge. Steve Noon: Die Geschichte der Titanic. Thomas Lange: Die 9. Synfonie der Tiere. Carron Brown: Wer versteckt sich im Apfelbaum? Die Gemeindebücherei Grafenau im Altbau der Döffinger Schule ist dienstags von 15 bis 18 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr geöffnet und zu diesen Zeiten telefonisch unter 69 27 33 zu erreichen. – E-mail: [email protected]. Gisela Hanselmann, Gré Feenstra. Freiwillige Feuerwehr Grafenau Arbeitsdienst Abteilung Döffingen Am Samstag, 9. Mai 2015, findet ein Arbeitsdienst für die Abteilung Döffingen statt. Beginn ist um 8.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Döffingen. Für Vesper und Mittagessen wird gesorgt. Timo Roller, Abteilungskommandant Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015 13
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