Gemeindenachrichten KW 18-15

Nummer 18
Mittwoch, 29. April 2015
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Herz
Am Donnerstagabend,
30. April 2015, stellt unsere
Feuerwehr Grafenau auf dem
Rathausplatz in Dätzingen wieder traditionell den Maibaum.
Die Kinder dürfen den Baum
vor dem Aufstellen schmücken.
Verbunden mit dieser schönen
Tradition, ist wie immer die
Hocketse vor dem Feuerwehrhaus. Für Unterhaltung sorgt
der Musikverein Grafenau, für
das leibliche Wohl ist gesorgt.
Der Maibaum wird zu Gunsten
der Jugendfeuerwehr verlost.
Alle Grafenauerinnen
und Grafenauer
sind herzlich
zur Veranstaltung
eingeladen!
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Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
Gemeindenachrichten Grafenau
Apotheken
Wir gratulieren
Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche
Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten.
30.04.2015
Frau Ingrid Lilly Gebhardt, Jahnstr. 24 zum 77. Geburtstag
01.05.2015
Herrn Günther Otto Krischel, Nelkenstr. 7 zum 75. Geburtstag
Frau Hildegard Leonore Schmid, Forchenweg 30
zum 75. Geburtstag
Frau Dora Gisela Weigert, Döffinger Str. 30 zum 83. Geburtstag
02.05.2015
Frau Edith Elfriede Peichl, Klingenweg 4 zum 75. Geburtstag
03.05.2015
Herrn Stanislav Kalina, Heinrich-Heine-Weg 1
zum 71. Geburtstag
04.05.2015
Frau Lisbeth Elli Pöhlmann, Kirchstr. 24 zum 92. Geburtstag
05.05.2015
Herrn Walter Ferdinand Hofmann, Bettina-von Arnim-Weg 5
zum 88. Geburtstag
Frau Elfriede Rosandic, Meisenweg 12 zum 74. Geburtstag
Frau Iris Helga Schmidt, Hambergweg 48 zum 70. Geburtstag
06.05.2015
Frau Ingeburg Heske, Im Stolzen 2 zum 78. Geburtstag
Sonntagsdienste
Ärztliche Notdienste
Ärztliche Notfalldienste im Krankenhaus Sindelfingen
integriert
Die nachstehend genannten Ortschaften sind in die ärztliche
Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen integriert.
Ehningen, Aidlingen, Grafenau, Sindelfingen-Darmsheim und
Böblingen-Dagersheim.
Das heißt: Von samstags 8 Uhr bis montags 8 Uhr und an
Feiertagen ist die Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen
unter folgender Telefonnummer 07031 9813131 erreichbar.
Bitte ab 20 Uhr zwingend mit telefonischer Anmeldung.
Adresse: Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen
Zahnärzte
Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter
Tel. 0711 7877722.
Kinderärzte
Ambulanz im Krankenhaus Böblingen ohne Voranmeldung.
HNO-ärztlicher Notfalldienst
HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen
in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen –
HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen.
Öffnungszeiten der Notfallpraxis:
Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 – 20 Uhr.
Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
kommen.
Tierärzte
Telefonische Anmeldung erforderlich:
01.05.2015
Praxis Dr. Kusch, Tel. 07033/52916
02./03.05.2015
Praxis am Engelberg, Tel. 07152/25255
Freitag, 01.05.2015
Würmtal-Apotheke Merklingen, Weil der Stadt-Merklingen,
Kirchplatz 5, Tel. 07033/4666690
Apotheke im Forum Hinterweil, Sindelfingen,
Nikolaus-Lenau-Platz 21, Tel. 07031/383055
Samstag, 02.05.2015
Stern-Apotheke Leonberg, Leonberg, Brennerstr. 31,
Tel. 07152/41768
Pinguin-Apotheke Maichingen, Sifi-Maich., Berliner Str. 24,
Tel. 07031/765222
Sonntag, 03.05.2015
Apotheke am Marktplatz, Weil der Stadt, Marktplatz 3,
Tel. 070331/9680
Bürgerhaus-Apotheke Maichingen, Sifi-Maich.,
Sindelfinger Str. 31, Tel. 07031/381113
Sozialstation Grafenau
Krankenpflegeverein Grafenau e.V.
Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe
Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen
Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre
Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend
zurückrufen.
Telefon 44024 oder 464566, Fax 460504
[email protected]
Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel
Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter
Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Angela Banzer
Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Förderverein
Vorsitzender: Peter Maier, Telefon 130355
Landratsamt Böblingen /
Amt für Soziales Sozialer Dienst
Frau Berger, Tel. 07031/663-1579
E-Mail: [email protected]
Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe
zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege.
Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren.
Landratsamt Böblingen /
Jugend und Bildung
Familie am Start - Hilfen von Anfang an
Beratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und
Vätern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten
Lebensjahr.
Familie am Start
Haus der Familie, Corbeil-Essonnes-Platz 8 und 7,
71063 Sindelfingen
Kontakt: Ulrike Krusenmarck, Verena Ellmer
Telefon: 07031/76378-20
[email protected]
www.hdf-sindelfingen.de
www. familie-am-start.de
"GEWALTig überfordert –
wenn Pflege an Grenzen stößt“
Das Krisentelefon
07031 663-3000
Montag bis Donnerstag
von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindenachrichten Grafenau
- Thamar Anlauf- und Beratungsstelle
gegen sexuelle Gewalt
Tel. 07031 222066
Notrufzeiten nachts: 20.00
Samstag, Sonntag und Feiertag:09.00
20.00
Montag und Donnerstag: 10.00
Dienstag: 16.00
Mittwoch: 13.00
bis
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bis
bis
bis
bis
07.00
17.00
07.00
13.00
19.00
16.00
Uhr
Uhr und
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
AIDS-Beratung
Gesundheitsamt Böblingen, Parkstr. 4, Tel. 07031 663-1777
Krisenhilfe für Selbstmordgefährdete
Städt. Krankenhaus Sindelfingen, Tel. 07031 980
Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
09.30 Uhr G
ottesdienst zur 1. Konfirmation, ev. Kirche Döffingen
10.00 Uhr Kinderkirche XXL, Döffingen
10.30 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen
10.30 Uhr Eucharistie mit Taufe, kath. Kirche Dätzingen
18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen
Dienstag, 05. Mai 2015
08.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
14.30 Uhr Seniorengymnastik, Gemeindehaus St. Barbara
15.00-18.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet
Mittwoch, 06. Mai 2015
09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
14.30-17.00 Uhr Café Usambara, Wiesengrundhalle
15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
18.30 Uhr Maiandacht, kath. Kirche Döffingen
20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Darmsheim
Donnerstag, 07. Mai 2015
15.00-17.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet
16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus
Rufnummern Telefonseelsorge
Freitag, 08. Mai 2015
15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Tel. 0800 111 0111 (ev.) oder Tel. 0800 111 0222 (kath.)
Samstag, 09. Mai 2015
09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Notruftelefon des Frauenhauses
im Landkreis Böblingen
Tel. 07031 811080, Fax 07031 811090
„Infotelefon Essstörungen“
im Landkreis Böblingen
Tel. 07031 6631441 oder E-Mail: [email protected]
Das Telefon ist jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr besetzt.
0OA Anonyme Esssüchtige,
Selbsthilfegruppe bei Esssucht,
Ess-Brechsucht und Magersucht,
jeden Mittwoch, 19.30 Uhr, Sindelfingen, ev. Gemeindezentrum,
Goldbergstr. 33, Tel. 07031 385979
Beratungsstelle für Schwangere
(anerkannt nach § 219 StGB)
Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen, Parkstr. 4,
71034 Böblingen
Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 07031 663-1717
Terminkalender
vom 23.04.2015 bis 03.05.2015
Mittwoch, 29. April 2015
09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
14.30-17.00 Uhr Café Usambara, Wiesengrundhalle
15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
Donnerstag, 30. April 2015
16.00-18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus
15.00-17.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet
Samstag, 02. Mai 2015
09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Sonntag, 03. Mai 2015
09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche in Darmsheim
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Sonntag, 10. Mai 2015
09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
09.30 Uhr Gottesdienst zur 2. Konfirmation, ev. Kirche
Döffingen
09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
10.00 Uhr Kinderkirche XXL, ev. Gemeindehaus Döffingen
10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
10.30 Uhr Kinderkirche, im ev. Gemeindehaus Dätzingen
18.00 Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen
Kurzinfo Bürgermeisteramt:
Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.,
Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de;
E-Mail: [email protected] Sitz: Rathaus Döffingen,
Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0.
Sprechzeiten Rathaus Döffingen,
montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von
7.30 bis 12.00 Uhr;
Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr;
Bankverbindungen der Gemeindekasse:
Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004
(BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04,
BIC: GENODES1BBV
Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30),
IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX
Impressum:
Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134,
71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12,
71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und
Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,
Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0,
Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de.
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12,
71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch interessiert“
und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,
71263 Weil der Stadt (s.o.).
Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der
Bezugspreis beträgt halbjährlich 11,50 € einschl. Trägerlohn.
Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb
GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
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Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
Gemeindenachrichten Grafenau
Der Kulturkreis Grafenau präsentiert:
Zentrum für Senioren und Begegnung
Adrienne von Bülow
Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung
präsentiert sein großes und umfangreiches
Sortiment an Damen- und Herrenbekleidung am
Mittwoch, 06. Mai 2015, von 14:30 – 17:00 Uhr
in der Begegnungsstätte des Zentrums für
Senioren und Begegnung Adrienne von Bülow
in Grafenau. Dazu laden wir herzlich.
Um 14:30 Uhr beginnt die große Modenschau
mit der aktuellen Frühjahrs- und Sommermode.
Anschließend können Sie in aller Ruhe auswählen, anprobieren und einkaufen. Dabei werden
Sie freundlich, fachkundig und persönlich beraten. Nebenbei können Sie bei Kaffee und Kuchen einen gemütlichen Nachmittag in unserer
Begegnungsstätte verbringen.
Wir freuen uns auf Sie!
Samstag, 9.5.201,5 im Maltesersaal, Schloss Dätzingen,
Beginn 20 Uhr
„Ich bin ein herrliches Weib!”
Die Sängerin, Kabarettistin (Auftritte im Theaterhaus
Stuttgart, Renitenz-Theater
Stuttgart und... viele andere)
und Trägerin des BadenWürttembergischen Kleinkunstpreises Ines Martinez
präsentiert ihre Best Of
Show. Vorsicht liebe Zuschauer – Temperament
ansteckend!
Kabaretthits und Couplets
aus Martinez‘ eigener Feder
aus ihren Shows „Frosch
am Hals”, „Lola Blau”, „Kubakrise” und „It‘s Love” gestaltet Ines Martinez unkonventionell überraschend und
mit betörendem Charme.
Lieder von Georg Kreisler,
dem Meister des schwarzen
Humors, kommen ebenfalls zur Aufführung.
Begleitet wird Inez Martinez von dem vielseitigen Pianisten
Martin Giebel, der mit namhaften Künstlern auf Tour war
und ist!
Lassen Sie sich diesen einmaligen Abend nicht entgehen
und reservieren Sie rechtzeitig unter 0171/5157910 oder
07033/44841!
Wir bieten auch wieder unsere Häppchen und Getränke an.
Der Eintritt beträgt 13.-€/erm. 11.50 €.
www.kulturkreis-grafenau.de
Thomas Ott/Theaterabteilung des Kulturkreises
Gemeindenachrichten Grafenau
Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
anMElDUnG
KINDERFERIENFREIZEIT DäTZINGEN 2015
Die KINDERFERIENFREIZEIT Dätzingen 2015 findet in diesem Jahr vom 03.08.2015 bis einschließlich 14.08.2015 statt.
Teilnahme der berechtigten Kinder: 6 – 12 Jahre alt ( geboren zw. dem 31.07.2002 – 31.07.2009)
Einzugsgebiet: Dätzingen, Döffingen, Ostelsheim, Schafhausen
Kosten*:
1. Kind
2. Kind
3. Kind
140 €
120 €
90 €
ermäßigt
ermäßigt
ermäßigt
100 €
80 €
40 €
*Ermäßigung wird gegen Vorlage einer Bescheinigung (Sozialamt oder Agentur für Arbeit) gewährt.
Versicherung: Die Haftpflichtversicherung der Kinder erfolgt über die Eltern.
01) Schriftliche Voranmeldung (siehe Vorlage) bis einschließlich Montag, 18.05.2015 im Pfarramt einwerfen oder per Post.
Später eingehende oder auch telefonische Voranmeldungen werden nicht berücksichtigt!
02) Sollten mehr Voranmeldungen eingehen als Plätze für die Kinderferienfreizeit zur Verfügung stehen,
so entscheidet das Los.
03) Verlosung und verbindliche Anmeldung zur Kinderferienfreizeit finden am Dienstag, 19.05.2015 ab 18.00 Uhr
im Gemeindehaus St. Barbara statt. Bitte Impfpass und Geld mitbringen!
04) Wer bei Verlosung und Anmeldung am 19.05.2015 nicht anwesend ist, wird nicht berücksichtigt!
Zettel an: Katholisches Pfarramt, Kirchstraße 5, 71120 Grafenau
SchrIfTlIchE VoranMElDUnG ZUr KInDErfErIEnfrEIZEIT 2015
Familienname:
Geburtsdatum:
Vorname 1. Kind:
Vorname 2. Kind:
Vorname 3. Kind:
Vorhandene T-Shirtgrößen: 116,128,140,152,164,176,188
Anschrift:
❑ Dätzingen
Datum:
❑ Döffingen
❑ Ostelsheim
❑ Schafhausen
Unterschrift:
T-Shirt-Größe:
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Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
Gemeindenachrichten Grafenau
Vatertagsmarkt 2015
 Genre  Cover-Rock, Pop & Blues  Handmade music 100 % live 
Bald ist es wieder soweit. Zum 37. Mal wird der Grafenauer Vatertagsmarkt am 14. Mai 2015 seine Tore öffnen.
Auftakt des Marktes beginnt am Vortag, den 13. Mai um
18 Uhr mit dem Fassanstich von Bürgermeister Martin
Thüringer vor dem Festzelt des Musikvereins, zu dem
Sie herzlich eingeladen sind! Wie immer ist auch in diesem Jahr wieder eine bunte Mischung geboten.
Die Vereine und Einrichtungen der Gemeinde haben
sich wieder sehr bemüht und ein tolles Angebot auf
die Beine gestellt! Wir freuen uns auf viele Besucher
und eine gelungene Veranstaltung!
Bürger und Gemeinde
Tag der Städtebauförderung
Grafenau präsentiert Sanierungsgebiet Neue Mitte
Rund um den 9. Mai 2015, findet zum ersten Mal der
Tag der Städtebauförderung statt. Zusammen mit bundesweit mehr als 570 Kommunen, beteiligt sich auch die
Gemeinde Grafenau. Unter dem Titel „Zwischen Rathaus
und Neuer Mitte“ findet am
Freitag, 8. Mai 2015 ein Rundgang mit Bürgermeister
Thüringer statt, bei dem die Sanierungsergebnisse rund
um das ehemalige Seeger-Areal präsentiert werden.
Beginn ist um 17 Uhr im Rathaus Hofstetten 12, wo
anhand einer Ausstellung die Entwicklung der Sanierungsmaßnahme in den letzten 15 Jahren aufgezeigt
wird.
Bei der anschließenden Begehung erläutert Bürgermeister
Thüringer an der Örtlichkeit die umgesetzten und noch
anstehenden Projekte rund um die „Neue Mitte“. Die
Bürgerschaft ist herzlich eingeladen.
Gemeinderatsitzung 22.04.2015
Verkehrsunfall- und Kriminalitätsstatistik
Der Leiter des Polizeipostens Maichingen Frank Bechtle erläuterte die Entwicklung der Kriminalitätszahlen im vergangenen
Jahr in Grafenau. Die Zahl der Straftaten ist im Vergleich zum
Vorjahr konstant geblieben und hat sich nicht verschlechtert.
Die Aufklärungsquote der Fälle liegt bei 55 %. Grafenau liegt
Open air
am 14.5.2015
ab 11:00 Uhr auf dem Vatertagsmarkt
in 71120 Grafenau-Döffingen
am Marktbrunnen, Wittumstrasse 15
mit der Häufigkeitszahl von 2.322 Straftaten auf 100.000 Einwohner an sechster Stelle im Landkreis Böblingen. Grafenau
hat weiterhin eine sehr geringe Jugendkriminalität, die auch
auf die gute Arbeit der Schulen, des Jugendreferats und der
Vereine und Einrichtungen der Gemeinde zurückzuführen ist.
Die Verkehrsunfallstatistik stellt sich unauffällig dar. Es ist eine
leichte Erhöhung zum Vorjahr zu verzeichnen. Die 76 Fälle
gliedern sich in 32 Kleinstunfälle und 44 Verkehrsunfälle. Die
Gesamtschadenshöhe lag bei 111.480 Euro. Es sind jedoch
in Grafenau keine Unfallhäufungsstellen vorhanden.
Die Sanierung der Strecke L 1063 wird vom Landkreis angegangen. Aufgrund das notwendigen Planfeststellungsverfahren
wird die Umsetzung allerdings noch längere Zeit in Anspruch
nehmen.
Jugendreferat
Frau Ekenja und Herrn Dongus berichten aus der Arbeit
des vergangenen Jahres. Die laufenden Projekte wurden
weitestgehend über die Zeit des personellen Wechsels von
Frau Strobel zu Frau Ekenja aufrechterhalten. Verschiedene
Einzelprojekte starteten an der Schule in einzelnen Klassen,
wie z.B. die AG Streitschlichter. Auch die Lesezeit mit Hund
nimmt weiterhin einen wichtigen Stellenwert ein. Die Treffs
in der Stegmühle wurden durch einzelne Angebote über
das Jahr ergänzt. Diese sollen auch in diesem Jahr weiter
ausgebaut werden. In den Sommerferien 2015 startet zum
ersten Mal eine Ferienbetreuung für eine ganze Woche. Eine
Ausschreibung wird noch erfolgen.
Satzungen
Die bereits in den vergangenen Sitzungen vorberatenen
Satzungsänderungen (Erhebung von Verwaltungsgebühren,
Form der öffentlichen Bekanntmachung, Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen) wurden
ohne weitere Beratung im Gremium beschlossen. Diese sind
unter Öffentliche Bekanntmachungen in dieser Ausgabe des
Gemeindeblatts veröffentlicht.
Gemeindenachrichten Grafenau
Schulungsabend Prävention sexuelle
Gewalt und Umsetzung Kinderschutzgesetz
Ausgehend von der Änderung des
Bundeskinderschutzgesetztes § 72a
SGB VIII, sind freie Träger der
Jugendarbeit u.a. dazu aufgefordert
aktiv das Kindeswohl zu schützen
und Prävention zu betreiben.
Inhalt des Abends wird die Durchführung einer exemplarischen Präventionseinheit sein und über den
momentanen Stand bzw. Vorgehensweisen zum Thema Führungszeugnisse etc. zu informieren.
Die Veranstaltung richtet sich an
Mitarbeitende und Interessierte aus
den ortsansässigen Vereinen, mit
dem Ziel, dass diese die Informationen und Kenntnisse als Multiplikatoren in ihre Vereine weitertragen
können.
Ort: Ev. Gemeindehaus Döffingen
Termin: Mittwoch, 05.06.15
(19:30 Uhr – 21:00 Uhr)
Anmeldung (bis spätestens 04.05.)
bei Sarah Brenzel, Jugendreferentin
der ev. Kirchengemeinde DöffingenDätzingen, [email protected]
Amtliche
Bekanntmachungen
Bauausschusssitzung
Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet
am Montag, 11.05.2015 um 19.30 Uhr im Schloss Dätzingen
statt.
Baugesuche die in dieser Sitzung behandelt werden sollen,
müssen bis spätestens Montag, 04.05.2015 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Hinweise zum Vatertagsmarkt 2014
Der Markt findet ab dem Vortag vor Christi Himmelfahrt,
13.05.2015 ab 17.00 Uhr und an Christi Himmelfahrt/Vatertag, 14.05.2015 ab ca. 9.00 Uhr statt. Wegen der notwendigen Vorbereitung muss die Maichinger Straße bereits
ab Mittwoch, 13.05.2015, 8.00 Uhr, bis Freitag, 15.05.2015,
14.00 Uhr gesperrt werden. Marktgebiet des Vatertagsmarktes ist der alte Ortskern Döffingen zwischen der Dätzinger
Straße und der Maichinger Straße sowie die Wittumstraße,
die Straße Bei der Linde, der Hirschplan, die Brandstraße
und die Kurze Gasse. Die Autos sollten in den Garagen
oder außerhalb des Marktes geparkt werden. Wir bitten die
Anwohner um Verständnis. Die Umleitung des Durchgangsverkehrs erfolgt aus Richtung Maichingen (K 1064) über die
Straße Im Mittenbühl/Ulrichweg/Tannenweg/ Zum Ulrichstein
und die Dätzinger Straße bzw. umgekehrt. Die Parkmöglichkeiten werden ausgeschildert.
Vom Gemeinderat wurde 2007 die Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Christi Himmelfahrt (Vatertag) beschlossen:
§ 1 Zeit des Offenhaltens
Im Ortsteil Döffingen der Gemeinde Grafenau dürfen die Verkaufsstellen aus Anlass des jährlichen Vatertagsmarktes am
Feiertag Christi Himmelfahrt (Vatertag) in der Zeit von 11.00
bis 16.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2 Schutz der Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes
über die Ladenöffnung zu beachten.
Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
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§ 3 Ordnungswidrigkeiten
(1)Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe
a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung
zuwiderhandelt.
(2)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
10.000 Euro geahndet werden.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Grafenau
Satzungen
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Grafenau/W. am 22.04.2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gemeinde Grafenau/W. erhebt für öffentliche Leistungen,
die sie auf Veranlassung oder im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungsgebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht
etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen
über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen
der Gemeinde.
§ 2 Gebührenfreiheit
(1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche
Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen:
a)Gnadensachen,
b)das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes,
c)die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht
oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit,
d)Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung
dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung,
e)Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen
Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes
bestimmt ist,
f) die behördliche Informationsgewinnung,
g)Verfahren, die von der Gemeinde/Stadt ganz oder
überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe.
(2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit
a)das Land Baden-Württemberg,
b)die landesunmittelbaren juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des
Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden,
c)die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und
Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung
in Baden-Württemberg.
Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten
aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen.
(3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände
bleiben unberührt.
§ 3 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr und Auslagen ist derjenige verpflichtet
1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist,
2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde/
Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat,
3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
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Gemeindenachrichten Grafenau
Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
(2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als
Gesamtschuldner.
§ 4 Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach
dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis.
Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung.
Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis
weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von 4,00 bis
2.500,00 Euro zu erheben.
(2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben oder nach Zeit, bemisst sich ihre
Höhe nach dem Verwaltungsaufwandsowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung.
(3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit
der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den
Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen.
Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen.
(4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe
von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr,
mindestens 4,00 Euro erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine
Gebühr erhoben.
(5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist,
vor Beendigung der Erbringung einer öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche
Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden
Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung
ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben.
Die Mindestgebühr beträgt 2,00 Euro.
§ 5 Entstehung der Gebühr
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der
öffentlichen Leistung.
(2) Bei Zurücknahme eines Antrags nach § 4 Absatz 5
dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der
Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Absatz 4
Satz 1 dieser Satzung mit der Bekanntgabe der
öffentlichen Leistung.
§ 6 Fälligkeit, Zahlung
(1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder
mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner
fällig.
(2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag
erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses
oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der
voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur
Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Stadt/Gemeinde
kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn
die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei
der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.
(3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende
Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung
eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der
festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten
werden.
§ 7 Auslagen
(1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert
in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies
gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine
Gebühr erhoben wird.
(2) Auslagen nach Abs. 1 Satz 2 sind insbesondere
1. Gebühren für Telekomunikation,
2.Reisekosten,
3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,
4. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie
sonstige Kosten der Beweiserhebung,
5. Vergütungen an andere juristische oder natürliche
Personen für Leistungen und Lieferungen,
6. Kosten der Beförderung und Verwahrung von
Personen und Sachen.
(3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend
anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen
entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden
Betrags.
§ 8 Schlussvorschriften
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührenordnung
vom 18.03.2003 und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer
Kraft.
Grafenau/Württ., den 22.04.2015
M. Thüringer
Bürgermeister
Gebührenverzeichnis
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung
Tabelle
Lfd. Amtshandlung
Gebühr in Euro
Nr.
1
Allgemeine Verwaltungsgebühr
(§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)
Insbesondere Auskünfte aus Akten
und Büchern oder Einsichtnahme in
solche, Befreiung von gesetzlichen
Vorschriften, gemeindlichen Bestimmungen, Gutachten, Verfassen von
Schriftstücken
je angefangene 10 Minuten
9,00 Euro
2
2.1
2.2
2.3
3.
3.1
Anträge
Bearbeitung von mündlichen und
schriftlichen Anträgen, Erklärungen,
Gesuchen und dgl., die von der
Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit
die Mitwirkung der Gemeinde nicht
vorgeschrieben oder angeordnet ist
je angefangene 10 Minuten
9,00 Euro
Ablehnung eines Antrags usw.
1/10 bis volle
Gebühr,
(§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung)
mindestens 4,00
Euro
bei Unzuständigkeit gebührenfrei
Zurücknahme eines Antrags
1/10 bis 1/2 der
vollen Gebühr
(§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung)
mindestens 4,00
Euro
mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
Beglaubigung, Bestätigungen
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln
Werden mehrere Unterschriften
gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift
einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund
eines gleichzeitig gestellten Antrags
beglaubigt, so kommt nur für die
erste Unterschrift die volle Gebühr,
für jede weitere die Hälfte der für
die erste erhobene Gebühr zum
Ansatz.
Gemeindenachrichten Grafenau
3.2
3.3
4
4.1
4.2
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
6
6.1
6.2
7
7.1
7.2
7.3
Gebühr für die erste Seite
4,00 Euro
für jede weitere Seite
2,00 Euro
Amtliche Beglaubigung der Überein- 2,50 Euro für die
stimmung von Abschriften, Auszü- erste Seite 1,00
gen, Niederschriften, Ausfertigungen, Euro für jede weiFotokopien usw. aus amtlichen
tere Seite
Akten oder privaten Schriftstücken
mit der Urschrift.
Wird die Abschrift, Ausfertigung,
Fotokopie usw. von der Gemeinde
selbst hergestellt, so kommen die
Schreib- bzw. Fotokopiegebühren
(Nr. 7) hinzu
Bescheinigungen
Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste,
Ausweise aller Art (auch Zweit- und
Mehrfertigungen,
soweit nichts anderes bestimmt ist) 4,00 Euro
Gebührenfrei sind Bestätigungen, die
die Gemeinde für den Empfang und
die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke
im Sinne des Einkommen- und
Körperschaftsteuerrechts (z.B. §§
10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt
(Spendenbescheinigungen)
Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dgl. aller Art
9,00 Euro
Sonstige Fälle nach Zeit, soweit
nichts anderes bestimmt ist je angefangene 10 Minuten
Gestattung
6,00 Euro pro Tag
Sperrzeitverkürzung
5,00 Euro
Bearbeitung des Antrages auf Gast- 18,00 Euro
stätten Erlaubnis
Genehmigung Sondernutzung
20,00 Euro
Sondergenehmigung Feldwege
9,00 Euro
Rechtsbehelfe, Widerspruch,
Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.
je angefangene 10 Minuten
9,00 Euro
wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden
oder wenn die Gebühr einem
Gegner auferlegt werden kann, der
die angefochtene Verfügung oder
Entscheidung beantragt hat
je angefangene 10 Minuten
9,00 Euro
bei Zurücknahme der Rechtsbehel- 1/10 bis 1/2 der
fe, wenn kein Grund vorliegt, von Gebühr nach Ziffer
einem Gebührenansatz abzusehen 9.1., mindestens
(§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung
4,00 Euro
Schreib- und Fotokopiegebühren
Ausfertigungen und Abschriften
oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen,
amtlichen Büchern, Registern usw.
(sofern sie nicht durch Ablichtung
hergestellt wurden), die auf Antrag
erteilt werden, je angefangene Seite
DIN A 4 siehe 3.2 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk
wird mit gerechnet)
Für Ablichtungen (Fotokopien oder
Ausdrucke) werden erhoben
für die erste Seite
1,00 Euro
für jede weitere Seite
0,50 Euro
Faxgebühren
1,20 Euro pro Fax
Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
8
Baugesetzbuch
Ausstellung eines Negativzeugnisses gebührenfrei
nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des
Vorkaufsrechts)
9
9.1
Bauordnungsrecht
Bestätigung des Zeitpunkts des
Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§
53 Abs.3 Nr.1 LBO)
9.2
9.3
10
10.1
10.2
11
11.1
11.2
11.3
11.4
9
0,5 vom Tausend
der Baukosten
bzw. der Abbruchkosten,
mindestens
30,00 Euro
Mitteilung nach § 53 Abs. 4 LBO wie 9.1
Benachrichtigung der Angrenzer im 7,00 Euro je zu
Kenntnisgabeverfahren (§ 55 LBO) benachrichtigenden
Angrenzer,
mindestens
30,00 Euro
Bestattungsrecht
Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 25,00 Euro
44 und 45 Bestattungsgesetz)
Unbedenklichkeitsbescheinigung für 9,00 Euro
Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2
Bestattungsverordnung)
Fischereischeine
Fischereischein
Fischereischein
Fischereischein
Fischereischein
1 Tag
1 Jahr
5 Jahre
10 Jahre
15,00
20,00
50,00
85,00
Euro
Euro
Euro
Euro
11.5 Jugendfischereischein bis zum 16. Lebensjahr 10,00 Euro
12
12.1
12.2
12.3
12.4
12.4.1
Gewerbesachen
Gewerbeanmeldung
Gewerbeab- und ummeldung
Gewerbeauskunft
Spiele
Bestätigung gem. § 33 Abs. 3
Gewo
12.4.2 Erlaubnis zur Veranstaltung anderer
Spiele
13
13.1
13.2
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Auskunft über Bodenrichtwerte
13.3
Gebühren für die Wertermittlung
von Sachen und Rechten bei einem Wert von
13.3.1 bis zu 25.000 Euro =
13.3.2 bis zu 100.000 Euro =
13.3.3 bis zu 250.000 Euro =
13.3.4 bis zu 500.000 Euro =
13.3.5 bis zu 5.000.000 Euro =
13.3.6 über 5.000.000 Euro =
25,00 Euro
20,00 Euro
20,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
5,00 bis
75,00 Euro
5,00 bis
35,00 Euro
200 Euro
200 Euro zzgl.
0,40 % aus
dem Betrag über
25.000 Euro
500 Euro zzgl.
0,25 % aus
dem Betrag über
100.000 Euro
875 Euro zzgl.
0,13 % aus
dem Betrag über
250.000 Euro
1.200 Euro zzgl.
0,06 % aus
dem Betrag über
500.000 Euro
3.900 Euro zzgl.
0,04 % aus
dem Betrag über
5.000.000 Euro
10 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
13.4
13.5
14
Bei unbebauten Grundstücken oder 60 %
Rechtenan solchen Grundstücken
beträgt die Gebühr
der Gebühr nach Ziffer 16.3. bei
50,00 Euro
Grundstückswerten bis 1.000 Euro
jedoch
Wird ein Antrag auf Feststellung
von bis zu 90 %
eines Gutach- tens zurückgenommen, bevor der Gutachter- ausschuss einen Beschluss über den
Wert des Gegenstandes gefasst
hat, so wird eine Gebührje nach
dem Bearbeitungsstand
der vollen Gebühr erhoben
Kirchenaustritt je Person
50,00 Euro
15
Melderecht
15.1 Auskünfte aus dem Melderegister
15.1.1 einfache Auskunft (§ 32 Abs. 1
7,50 Euro
Meldegesetz - MG)
15.1.2 elektronische einfache Auskunft
5,00 Euro
15.1.3 erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 15,00 Euro
MG)
15.1.4 Gruppenauskunft (§ 32 Abs. 3,
§ 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) oder
Datenübermittlung
Grundgebühr
15,00 Euro
jeweils für jede Person, auf die
0,20 Euro
sich die Auskunft erstreckt
Die Gebühr gilt auch bei automatischer Datenverarbeitung.
15.2 Ausstellung einer Wählbarkeitsbe- 25,00 Euro
scheinigung nach § 10 Abs. 4
KomWG)
15.3 Gruppenauskunft auf Grund von
50,00 Euro
Wahlen
15.4 Sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde
Zusätzliche Meldebestätigungen
und sonstige Bescheinigungen der
Meldebehörde
je Bescheinigung
5,00 Euro
Werden mehrere gleich lautende
Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr
für jede weitere Bescheinigung um
die Hälfte
15.5 Gebührenfrei sind
15.5.1 die Bearbeitung einer Meldung oder
Anzeige sowie die Meldebestätigung
15.5.2 die Auskunft an den Betroffenen (§
11 MG),
15.5.3 die Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des
Melderegisters (§§ 12, 13 MG)
15.5.4 die Eintragung einer Auskunftssperre (§ 33 Abs. 1 Satz 2 MG)
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren
für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Aufgrund von den §§16, 19 und 21 des Straßengesetzes
(StrG), sowie auf Grundlage von § 54 StrG und § 8 Bun-
Gemeindenachrichten Grafenau
desfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) und § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG)
beschließt der Gemeinderat am 22.04.2015 folgende Satzung:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für Sondernutzungen von öffentlichen
Straßen, deren Unterhaltung und Straßenbaulast die Gemeinde Grafenau trägt.
(2) Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze die
dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören
auch Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen.
§ 2 Erlaubnis
(1) Sondernutzungen sind Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Eine Sondernutzung bedarf der
Erlaubnis der Gemeinde Grafenau. Ausgenommen sind
Rechte und Nutzungen, die auf § 21 Abs. 1 StrG aufbauen und privatrechtlich geregelt sind.
(2) Der Antrag auf Erlaubnis auf Sondernutzung ist mit Angabe von Art, Dauer und Umfang bei der Gemeindeverwaltung Grafenau zu stellen. Auf Verlangen der Gemeinde
kann die Erläuterung durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder einer sonstigen geeigneten Weise erfolgen.
(3) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht
kein Rechtsanspruch.
(4) Die Übertragung einer Sondernutzungserlaubnis ist unzulässig.
(5) Die Erteilung von Erlaubnissen kann auf Zeit oder auf
Widerruf erfolgen und mit Auflagen und Bestimmungen
verbunden werden.
(6) Ganze oder teilweise Einschränkung der erlaubnisfreien
Sondernutzung nach Abs. 1 kann erfolgen, wenn dies
vorübergehend oder dauerhaft Belange der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung erfordern.
§ 3 Beseitigung von Sondernutzungseinrichtung
(1) Der Erlaubnisnehmer hat unaufgefordert und unverzüglich
den früheren Zustand der Straße wieder herzustellen,
wenn die Erlaubnis erloschen ist oder nach ausdrücklichem oder stillschweigendem Verzicht auf die Sondernutzung. Er hat auch für die Reinigung der in Anspruch
genommenen Straßenfläche zu sorgen.
(2) Wenn für Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs,
durch den mangelhaften Zustand oder die schlechte
Beschaffenheit der Anlage, Gefahr besteht, so ist die
Sondernutzungsanlage vom Erlaubnisnehmer, Eigentümer
oder Besitzer unverzüglich zu entfernen.
§ 4 Gebühren
(1) 1Für die Sondernutzung erhebt die Gemeinde Grafenau
Gebühren. Diese sind im Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren aufgeführt und abhängig von der Art, der
Dauer und dem Umfang der Sondernutzung, sowie dem
wirtschaftlichen Interesse des Beantragenden. 2Die Gebühren werden jährlich erhoben. Dauert eine Sondernutzung
nicht ein Jahr an, so kann die Erhebung der Gebühren
auch täglich, wöchentlich oder auch monatlich erfolgen.
In Anlage 2 sind die Gebührensätze aufgeführt. 3Sondernutzungsgebühren werden auch erhoben, wenn nach
§ 2 Abs. 1 Satz 3 dieser Satzung keine Erlaubnis
benötigt wird.
(2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben,
wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.
(3) Eine Gebührenbefreiung ist möglich für:
1. Stände politischer Parteien, karitativer und kirchlicher
Einrichtungen, sowie für gemeinnütziger Organisationen,
2. Plakattafeln politischer Parteien oder Wählervereinigungen, wenn diese anlässlich von Wahlen aufgestellt
werden,
3. Hinweisschilder, die zur Orientierung dienen oder die
auf Gottesdienste oder andere Sammelstellen hinweisen,
4. Werbung, die am Ort der Leistungserbringung angebracht sind,
5. das Aufstellen von Fahrradständern ohne Reklameaufschrift,
gebührenfrei
 Wahlen
Vereinen, Parteien, Gruppen,
Organisationen und Verbänden
Ausstellungen, Vorführungen
Gemeindenachrichten Grafenau
6. sonstige Fälle der Sondernutzung, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen oder ausschließlich gemeinnütziger Zwecke dienen,
7.Bepflanzung
Die Erlaubnispflicht bleibt von der Gebührenbefreiung
unberührt.
§ 5 Entstehung, Fälligkeit, Änderung der Gebühr
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Erteilung der Erlaubnis
auf Sondernutzung oder mit der sonstigen Amtshandlung,
die zur Sondernutzung berechtigt. Bei erlaubnisfreien Sondernutzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3, entsteht diese ab
der Ausübung der Sondernutzung.
(2) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung
an den Schuldner zur Zahlung fällig. Bei Gebühren, die
in Jahresbeträgen festgesetzt sind, wird der auf das
laufende Rechnungsjahr entfallende Betrag sofort, in den
folgenden mit Beginn eines jedes Rechnungsjahres ohne
weitere Bekanntgabe, fällig.
(3) Die Entscheidung über eine in einem Jahresbetrag festzusetzende Sondernutzungsgebühr kann geändert werden,
wenn sich in einem Einzelfall maßgebende Verhältnisse
geändert haben.
§ 6 Gebührenschuldner
(1) Gebührenpflichtige sind:
1. der Antragsteller oder
2. der Erlaubnisinhaber oder
3. derjenige, der eine Sondernutzung ausübt.
(2) Sind mehrere Personen Gebührenpflichtige, so haften sie
als Gesamtschuldner.
§ 7 Anwendung des Kommunalenabgabengesetzes
Sofern besondere gesetzliche Vorschriften oder diese Satzung
nichts bestimmen, sind im Übrigen die im Kommunalenabgabengesetz für Benutzungsgebühren geltenden Vorschriften
entsprechend anzuwenden.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom
14.11.1986 außer Kraft.
Grafenau, den 22.04.2015
Grafenau Landkreis Böblingen
Vorlage 6/2015
MartinGemeinde
Thüringer
Anlage 2.1
Bürgermeister
(korrigierte Fassung der Anlage 2 zur Vorlage 6/2015)
Gemeinderat 25.03.2015
Öffentlich
Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren
Sondernutzungsart
Einheit
Preis in Euro
je m² und –,
0,05-0,20 /Tag
0,10-0,50 /Woche ,
Baustellen, Lagerflächen

Absperrungen, Bauzäune, Arbeitsgeräte
und –maschinen, Bauwagen, Baumaterial,
Schuttcontainer, Gerüste
Werbung, Plakate, Hinweisschilder

nicht am unmittelbaren Ort der eigenen
Leistung
unmittelbar am Ort der eigenen Leistung
0,25-10,000,25-10,000,25-10,000,25-1
0,00
 Plakatierung
zwei Wochen
drei Wochen
 Wahlen
Vereinen, Parteien, Gruppen,
Organisationen und Verbänden

je 0,5 m²
Ansichtsfläche
je 0,5 m²
Ansichtsfläche
0,50-5,00 /Tag
2,00-20,00 /Monat
20,00-200,00 /Jahr
0,25-2,00 /Tag
1,00-10,00 /Monat
10,00-100,00 /Jahr
25,00
35,00
gebührenfrei
Ausstellungen, Vorführungen

Ausstellungen, Vorführungen oder
sonstige gewerbliche Veranstaltungen
pro
Veranstaltung
10,00-250,00
gegeben

(Tribünen)
je m²
0,25-0,50 /Tag
Verkaufswagen, -stände, Warenauslagen

Automaten und Schaukästen, die mehr als
30 cm in den öffentl. Verkehrsraum
hineinragen
je 0,5 m²
3,00-60,00 /Jahr

Zeitungsständer
je 0,5 m²
3,00-60,00 /Jahr

Mobile Warenauslagen, Warenständer in
Verbindung mit einem
je 0,5 m²0,25-1
0,25-10,00 /Tag
2,50-20,00 /Monat
11

pro
10,00-250,00
Ausstellungen, Vorführungen oder
NummerVeranstaltungen
18 • Mittwoch
29. April gegeben
2015
Veranstaltung
sonstige gewerbliche

(Tribünen)
je m²
0,25-0,50 /Tag
Verkaufswagen, -stände, Warenauslagen

Automaten und Schaukästen, die mehr als
30 cm in den öffentl. Verkehrsraum
hineinragen
je 0,5 m²
3,00-60,00 /Jahr

Zeitungsständer
je 0,5 m²
3,00-60,00 /Jahr

Mobile Warenauslagen, Warenständer in
Verbindung mit einem
Einzelhandelsgeschäft
je 0,5 m²0,25-1
0,25-10,00 /Tag
2,50-20,00 /Monat
25,00-100,00 /Jahr

Stände und Wagen für Lebensmittel und
sonstige Waren0,25-10,000, 0,50-5,00 2510



0,0
je m²
0,2510,000,251
0,00
0,50-5,00 /Tag
1,00-10,00 /Woche
1,50-25,00 /Monat
Imbiss, Kiosk, Verkauf von Speisen und
Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle
0,50-5,00
je m² je 0,5
m²0,25-10,
2,50-20,00 /Tag
3,00-30,00 /Woche
5,00-50,00 /Monat
Märkte, nicht gewerblich
Märkte, gewerblich
je m Standl.
je m Standl.
2,00 /Tag
7,00 /Tag
0,50-15,00 /Tag
1,00-15,00 /Woche
3,00-15,00 /Saison
5,00-15,00 /Jahr
1
Außenbewirtschaftung

Tische und Stühle in Verbindung mit
einem Gaststättenbetrieb0,25-10,000,2510,000,25-10,000,20,25-10,00 510,000,25-10,00
je m²0,2510,000,2510,000,25-0,2510,00

Stehtische
je m²
0,50-5,00 /Tag
1,00-15,00 /Woche
Sonstige

Fahrradständer ohne Werbeaufdruck
gebührenfrei

Postablagekästen
60,00 /Jahr

Sonstige Sondernutzungen
5,00-15,00 /Tag
5,00-25,00 /Woche
5,00-50,00 /Monat
5,00-150,00 /Jahr
Mindestgebühr:
5,00 EUR
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Aufgrund von § 4, der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des
Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (in der jeweils gültigen Fassung) hat der
Gemeinderat am 22.04.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Öffentliche Bekanntmachungen werden durch Einrücken
in das "Mitteilungsblatt der Gemeinde Grafenau" durchgeführt.
(2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag
des Mitteilungsblattes.
§ 2 INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über
die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 08.08.1978
mit ihrer Änderung vom 21.09.1981 außer Kraft.
Grafenau, den 22.04.2015
Martin Thüringer
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
12 Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Standesamtliche
Mitteilungen
Eheschließungen
18.04.2015
Annalena Sarah Luginsland und Dominik Dörr, Dätzinger
Straße 100
24.04.2015
Marleen Rüdiger und Benjamin Steinfeld, Hofstetten 8
Sterbefälle
Frau Maria Köberling geb. Erb, 74 Jahre, Ulrichweg 34
Jugendreferat Grafenau
Sabine Ekenja und Klaus Dongus
Stegmühle 19
71120 Grafenau
Telefon 07033 137362, mobil: 0152-22584007
Fax 07033 130330
E-Mail: [email protected]
Stegmühlentreffs
Mädchentreff: Dienstag, 15 - 16.30 Uhr/
Mädels von 1. - 4. Klasse
Jungstreff: Donnerstag, 14.30 - 16 Uhr/
Jungs von 1. - 4. Klasse
Teenietreff: Donnerstag, 16.30 - 18 Uhr/
Mädels und Jungs ab 4. Klasse
Die Treffs finden nicht in den Ferien statt.
Kindergärten
Kindertageseinrichtungen in Grafenau
Gesamtleitung
Monika Haug
Rathausplatz 1
71120 Grafenau-Dätzingen
Telefon: 07033 547428
Fax: 07033 547421
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten donnerstags von 9 - 13 Uhr und nach Vereinbarung
VHS
Böblingen-Sindelfingen
Außenstelle Grafenau, Döffinger Straße 50, 71120 Grafenau
(Dätzingen), Telefon 07033 137270, Fax 07033 42505
E-Mail [email protected]
Mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr
vhs-Team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt
vhs.Kundenzentrum
Telefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49
Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail [email protected]
Mixed Media mit QUADRATOLOGO®
Für alle die sich kreativ betätigen wollen, die Hemmungen
vor einer weißen Leinwand überwinden wollen oder einfach
Gemeindenachrichten Grafenau
mal abschalten möchten, wurde dieses Malsystem entwickelt
- es entstehen einzigartige Bilder in leuchtenden Farben und
tollen Kombinationsmöglichkeiten. Nach einer kurzen Einführung in die Welt der Farben und der Maltechnik können Sie
nun Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Neben der Farbe wird
auch mit Stiften gearbeitet. Es werden unterschiedliche Materialien wie Servietten und Textausschnitte eingearbeitet. Im
Workshop enthalten ist eine Quadratologo-Leinwand
40 x 40 cm, Farben, Stifte sowie diverse Motivservietten und
Papiere. Es können auch gerne eigene Motive mitgebracht
werden.
231 310 11 Workshop - Ingrid Ruppert
Samstag, 9. Mai, 10:00 - 13:00 Uhr, 4 Ustd.,
Aidlingen, vhs
EUR 34,- (inkl. EUR 15,- Materialkosten)
Die Kinderstube der Vögel
Kleine vogelkundliche Exkursion mit Nistkastenkontrolle
Bei einem Rundgang durch Wald- und Streuobstgebiete ums
VIZ wollen wir unter Leitung von Dipl.-Biol. Thomas Peissner
dort vorkommende Brutvögel beobachten und ihren Gesängen lauschen.
Dabei besteht auch Gelegenheit, unter fachkundiger Anleitung, einen vorsichtigen Blick in die eine oder andere
Nisthöhle zu werfen und die noch nicht flüggen Jungvögel zu
betrachten. Dazu gibt es Tipps und Infos rund ums Thema
Nisthilfen. Abschließend bieten verschiedene, rund ums VIZ
installierte, Nistkastenkameras noch weitere Einblicke in das
emsige Treiben bei der Jungvogelaufzucht.
Bitte Fernglas mitbringen, falls vorhanden.
Die Veranstaltung ist eine Kooperation zwischen dem Vogel- und Naturschutzzentrum (VIZ) Sindelfingen und der vhs.
Böblingen-Sindelfingen.
Anmeldungen bitte beim VIZ oder der vhs.
141 056 24 Thomas Peissner
Seminar für Eltern mit Kindern
Mittwoch, 13. Mai, 18:00 - 19:30 Uhr; 2 Ustd.,
Sindelfingen, Vogel- und Naturschutzzentrum (VIZ)
EUR 5,- (Kinder bis 14 Jahre frei)
Anmeldeschluss ist der 8. Mai 2015
Fledermausexkursion
Auf der Suche nach Batman und Graf Dracula
Die Fledermäuse haben sich eine eigene ökologische Nische
erobert - den nächtlichen Luftraum. Hier leben sie konkurrenzlos und jagen mittels ihres 'Radars' nach Insekten. Mit
speziellen Geräten, die die Ortungslaute der Fledermäuse
hörbar machen, begeben wir uns auf die Pirsch nach den
Kobolden der Nacht. Bei Regen kann die Exkursion nicht
stattfinden, da dann die Fledermäuse nicht fliegen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Ökostation
der vhs-Stuttgart statt.
141 055 18 Christian Roeder
Dienstag, 12. Mai, 20:30 - 22:00 Uhr, 2 Ustd., Böblingen
EUR 12,- (EUR 6,- für 8- bis 16-Jährige)
Mindestalter: 8 Jahre
Versuchsstation Ihinger Hof
Die Versuchsstation Ihinger Hof der Universität Hohenheim ist
europaweit eines der größten Innovationszentren für agrarwissenschaftliche Forschung und Lehre. Neben Bioenergie,
'Food Safety' und Umweltsicherheit stellt 'Precision Farming'
den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit dar. Bei dieser Form des Ackerbaus werden GPS und Geoinformationssysteme sowie Sensoren zur umwelt- und ressourcenschonenden Landbewirtschaftung eingesetzt. Auf dem Ihinger Hof
erkennen Kameras und Sensoren Unkräuter, Nährstoffmangel,
Pflanzenkrankheiten und Bodenparameter. Mit einem hochgenauen GPS erfolgt die Orientierung auf dem Feld und die
Steuerung der Traktoren und Maschinen.
136 240 21 Pflugfelder Markus
Dienstag, 23. Juni, 14:30 - 16:30 Uhr, 3 Ustd., Renningen
EUR 8,- (EUR 3,50 für 6- bis 16-Jährige)
Mindestalter: 6 Jahre
Gemeindenachrichten Grafenau
Gemeindebücherei
Neue Bücher +++ Neue Bücher
Ian McEwan: Kindeswohl.
Petra Durst-Benning: Bella Clara.
Elisabeth Herrmann: Der Schneegänger.
Christina Baker Cline: Der Zug der Waisen.
Sandra Brown: Kalter Kuss.
Lars Kepler: Ich jage dich.
Sibylle Berg: Der Tag, als meine Frau einen Mann fand.
Lucinda Riley: Der Engelsbaum.
Liza Marklund: Jagd.
Bernard Cornwell: Der Gegner.
Sabine Ebert: 1815 – Blutfrieden.
Rita Falk: Zwetschgendatschikomplott.
Iny Lorentz: Das wilde Land.
Martin Suter: Montecristo.
Nick Hornby: Miss Blackpool.
Delphine Coulin: Samba.
… und neue Hörbücher.
Für junge Leser
Gina Mayer: Die Schattenbande und die große Verschwörung.
Tom Angleberger: Prinzessin Origami-Leia – Rettung in Sicht.
Christopher Russel: Die Schafgäääng – Kommt ein Lämmchen geflogen.
Rüdiger Bertram: Die Jungs vom S.W.A.P. – Space Agents.
Knister: Hexe Lilli und die wilde Westernreiterin.
Kirsten Boie: Ferien im Möwenweg.
Susanne Fülscher: Mia und die mega-giga-irre Klassenfahrt.
Katja Reider: Paula lernt schwimmen.
Brynjulf Tjonn: mein Herz hämmert, dass es wehtut.
Ally Condie: Atlantia.
Rainbow Rowell: Eleanor & Park.
Ali Mitgutsch: Mein großes Spiel-Panorama.
Anke Wagner: Hilfe, der Babysitter kommt!
Luca Novelli: Magellan und die Welt ohne Anfang und Ende.
Peter Nieländer: Wir entdecken die Riesenfahrzeuge.
Steve Noon: Die Geschichte der Titanic.
Thomas Lange: Die 9. Synfonie der Tiere.
Carron Brown: Wer versteckt sich im Apfelbaum?
Die Gemeindebücherei Grafenau im Altbau der Döffinger
Schule ist dienstags von 15 bis 18 Uhr und donnerstags
von 15 bis 17 Uhr geöffnet und zu diesen Zeiten telefonisch
unter 69 27 33 zu erreichen.
– E-mail: [email protected].
Gisela Hanselmann, Gré Feenstra.
Freiwillige Feuerwehr
Grafenau
Arbeitsdienst Abteilung Döffingen
Am Samstag, 9. Mai 2015, findet ein Arbeitsdienst für die
Abteilung Döffingen statt. Beginn ist um 8.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Döffingen. Für Vesper und Mittagessen wird
gesorgt.
Timo Roller, Abteilungskommandant
Nummer 18 • Mittwoch 29. April 2015
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