VOLLMACHT - Dr. Kroll & Partner

VOLLMACHT
Den Rechtsanwälten Dr. Kroll & Partner mbB, insbesondere
H. Abele, H.G. Frhr. v. Gültlingen, W. Harm, M. Klaus, F. Reisser, J. Kroll,
Dr. K. Frick, V. Bettin, A. Abele, C. Kühn, Dr. S. Schmitz, , Dr. P. Lange,
M. Vollmer, S. Weipert, B. Chiumento, A. Stef, P. Betschinger, T. Vollmer,
C. Lenk, D. Krummacher, A. Triantafillidis,
Eberhardstraße 1, 72764 Reutlingen
Tel.: 07121 / 324-100, Fax: 07121 / 324-110, 324-111, 324-112
R. Tränkner, N. Mutschler, Dr. S. Rein, C. Weber, M. Nerlich, F. Barth, Dr. M. Müller,
A. Zorn, C. Werstein, A. Bösinger,
Konrad-Adenauer-Straße 11, 72072 Tübingen
Tel.: 07071 / 94356-700, Fax: 07071 / 94356-799
B. Kunath, M.-D. Hartmann, Dr. S. Seyfarth, R. Lächler, C. Rößler, U. Hau,
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart
Tel.: 0711 / 161770-500, Fax: 0711 / 16177-511
R. Lächler, U. Hau, Dr. S. Rein,
Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart
Tel.: 0711 / 719159-20, Fax: 0711 / 719159-40
Dr. K. Gekeler, F. Majer, A. Wurster, S. Egger,
Wilhelmstr. 47, 72336 Balingen
Tel.: 07433 / 9016-600, Fax: 07433 / 9016-612
wird hiermit in Sachen
wegen
Auftrag und Vollmacht zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung erteilt.
Die Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen aller Art, zum Abschluss und zur Aufhebung von Verträgen,
zur Abgabe und Entgegennahme einseitiger Willenserklärungen wie zum Beispiel Kündigungen sowie zur Entgegennahme von Zahlungen. Sie gilt für behördliche Verfahren und
außergerichtliche Verhandlungen aller Art und berechtigt zur Akteneinsicht.
Die Prozessvollmacht (vgl. u.a. §§ 81 ff ZPO) ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, insbesondere auch zum Abschluss und zum Widerruf von
Vergleichen, zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie zum Verzicht auf
diese, zum Klagverzicht oder Anerkenntnis, zur Bestellung eines Vertreters/Unterbevollmächtigten sowie zur Entgegennahme der vom Gegner oder aus der Staatskasse zu
erstattenden Kosten oder zu leistenden Zahlungen. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen
und erstreckt sich auf alle Neben- und Folgeverfahren (wie Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungsverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aller Art, einschließlich Insolvenzverfahren, Streitverkündungen, Interventions- und Hinterlegungsverfahren). Die Vollmacht umfasst auch die Vertretung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen aller Art. Sie ermächtigt insbesondere, Zustellungen entgegenzunehmen und zu
bewirken.
Zustellungen werden nur an die Bevollmächtigten erbeten.
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