Prozessvollmacht Der Rechtsanwältin Lena Lange, Oeder Weg 6, 60318 Frankfurt wird hiermit in Sachen gegen wegen: Prozessvollmacht erteilt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, insbesondere zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten. Sie gilt auch für das Einlegen von Rechtsbehelfen und –mitteln in Finanz- und Verwaltungsstreitverfahren, Sozial- und Arbeitsgerichtsverfahren. Sie ermächtigt insbesondere zur Erhebung und Zurücknahme von Klagen und Widerklagen. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschl. der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (z.B. ZPO §§ 726-732,. 766-774, 785, 805, 872 ff. u. a.), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Vergleichs- und Insolvenzverfahren, Erbscheinanträge und auf die Entgegennahme der Erbscheine. Diese Vollmacht darf ganz oder teilweise auf andere übertragen werden ( Untervollmacht ). Sie berechtigt auch: - zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen ( z.B. Kündigungen ) in Zusammenhang mit der oben unter „wegen … „ genannten Angelegenheiten. Diese Vollmacht ermächtigt auch zur Vertretung im Termin und zum Vergleichsabschluss im Falle der Anordnung des persönlichen Erscheinens, gemäß § 141 III ZPO. Frankfurt, den X Unterschrift Soweit Zustellungen statt an die Bevollmächtigten auch an die Partei unmittelbar zulässig sind (z.B. § 16 FGG § 8 VWZG), bitte ich diese nur an meine Bevollmächtigten zu bewirken. Rechtsanwältin Lena Lange ∙ Zivil- und Verwaltungsrecht Oeder Weg 6, 60318 Frankfurt Tel.: (0 69) 59 06 41, Fax: (0 69) 59 63 394, [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc