Prozessvollmacht

Prozessvollmacht
Der Rechtsanwältin Lena Lange, Oeder Weg 6, 60318 Frankfurt
wird hiermit in Sachen
gegen
wegen:
Prozessvollmacht erteilt.
Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, insbesondere zur
Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, zur Erhebung der Widerklage,
zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beseitigung des
Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von
Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen,
insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner der Justizkasse oder anderen Stellen zu
erstattenden Kosten. Sie gilt auch für das Einlegen von Rechtsbehelfen und –mitteln in Finanz- und
Verwaltungsstreitverfahren, Sozial- und Arbeitsgerichtsverfahren. Sie ermächtigt insbesondere zur
Erhebung und Zurücknahme von Klagen und Widerklagen.
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung,
Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschl. der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (z.B.
ZPO §§ 726-732,. 766-774, 785, 805, 872 ff. u. a.), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung,
Hinterlegungsverfahren, Vergleichs- und Insolvenzverfahren, Erbscheinanträge und auf die
Entgegennahme der Erbscheine.
Diese Vollmacht darf ganz oder teilweise auf andere übertragen werden ( Untervollmacht ).
Sie berechtigt auch:
-
zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art
insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger,
Fahrzeughalter und deren Versicherer.
zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und
Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen ( z.B. Kündigungen ) in
Zusammenhang mit der oben unter „wegen … „ genannten Angelegenheiten.
Diese Vollmacht ermächtigt auch zur Vertretung im Termin und zum Vergleichsabschluss im Falle der
Anordnung des persönlichen Erscheinens, gemäß § 141 III ZPO.
Frankfurt, den
X
Unterschrift
Soweit Zustellungen statt an die Bevollmächtigten auch an die Partei unmittelbar zulässig sind
(z.B. § 16 FGG § 8 VWZG), bitte ich diese nur an meine Bevollmächtigten zu bewirken.
Rechtsanwältin Lena Lange ∙ Zivil- und Verwaltungsrecht
Oeder Weg 6, 60318 Frankfurt
Tel.: (0 69) 59 06 41, Fax: (0 69) 59 63 394, [email protected]