Vollmacht in Arbeitsrechtssachen Hiermit erteile(n) ich / wir Rechtsanwalt Rolf Vogel, Clayallee 349, 14169 Berlin, Tel: 030 / 89064840 Fax: 030 / 89064841 [email protected] in Sachen wegen / Aktenzeichen Vollmacht zur Prozessführung; die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, Rücknahme, Verzicht oder Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln, zum Verzicht auf Rechtsmittel; zur Vertretung in sonstigen Verfahren (z.B. Schlichtungsverfahren) und zur außergerichtlichen Vertretung; zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) im Zusammenhang mit der oben bez. Angelegenheit; zur Vertretung in Nebenverfahren, z.B. Eilverfahren, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Vergleichsverfahren und Insolvenzverfahren; zur Bewirkung und Entgegennahme von Zustellungen, zur Übertragung der Vollmacht auf Dritte und zur Vornahme von Akteneinsicht; zur Entgegennahme von Geld, Wertsachen und Urkunden (insbesondere auch den Streitgegenstand) und der vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge. Berlin, den ................................................. (Unterschrift ) Der/Die Unterzeichnerin ist belehrt worden, dass sich die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach dem Gegenstandswert richten (§49 b BRAO). Hinweise zur Arbeitsrechtssache Ich wurde darauf hingewiesen, dass im außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Sachverhalt und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands besteht. Es besteht die Möglichkeit, auch selbst vor Gericht aufzutreten oder sich durch einen Verbandsvertreter vertreten zu lassen. Zudem wurde ich darauf hingewiesen, dass die zu erhebenden Gebühren sich nach dem Gegenstandswert richten. Berlin, den ................................................. (Unterschrift )
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