Vollmacht in Arbeitsrechtsangelegenheiten Hiermit erteile ich / erteilen wir Rechtsanwalt Gertwin Steinert, Clayallee 349, 14169 Berlin, Tel: 030 / 65 47 08 60 Fax: 030 / 65 47 08 61 in Sachen wegen Vollmacht zur Prozessführung; die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, insbesondere zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen, zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, Rücknahme, Verzicht oder Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln, zum Verzicht auf Rechtsmittel; zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen jeglicher Art, so z.B. in Schadensersatzangelegenheiten zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Haftpflichtversicherer; zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen im Zusammenhang mit der oben bez. Angelegenheit; zur Vertretung in Nebenverfahren, z.B. Eilverfahren, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Vergleichsverfahren und Insolvenzverfahren; zur Bewirkung und Entgegennahme von Zustellungen, zur Übertragung der Vollmacht auf Dritte und zur Vornahme von Akteneinsicht; zur Entgegennahme von Geld, Wertsachen und Urkunden (insbesondere auch den Streitgegenstand) und der vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge. ............................den …........... (Ort) .............……,................................. (Stempel / Unterschrift ) Mit der Unterzeichnung bestätige ich, dass ich darüber belehrt wurde, dass sich die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalt nach dem Gegenstandswert richten (§ 49 BRAO). Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass im außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Sachverhalt und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten besteht. ………………….., den …………… (Ort) …………………………………… (Stempel / Unterschrift)
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