Vollmacht Arbeitsrecht Rechtsanwalt Steinert

Vollmacht
in Arbeitsrechtsangelegenheiten
Hiermit erteile ich / erteilen wir
Rechtsanwalt Gertwin Steinert,
Clayallee 349, 14169 Berlin,
Tel: 030 / 65 47 08 60 Fax: 030 / 65 47 08 61
in Sachen
wegen
Vollmacht
zur Prozessführung; die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden
Prozesshandlungen, insbesondere zur Antragstellung in Scheidungs- und
Scheidungsfolgesachen einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen über
Scheidungsfolgen, zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und
Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beilegung
des Rechtsstreits durch Vergleich, Rücknahme, Verzicht oder Anerkenntnis, zur
Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln, zum Verzicht auf Rechtsmittel;
zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen
jeglicher Art, so z.B. in Schadensersatzangelegenheiten zur Geltendmachung von
Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Haftpflichtversicherer;
zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und
Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen im Zusammenhang mit der
oben bez. Angelegenheit;
zur Vertretung in Nebenverfahren, z.B. Eilverfahren, Kostenfestsetzung,
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Vergleichsverfahren und Insolvenzverfahren;
zur Bewirkung und Entgegennahme von Zustellungen, zur Übertragung der
Vollmacht auf Dritte und zur Vornahme von Akteneinsicht;
zur Entgegennahme von Geld, Wertsachen und Urkunden (insbesondere auch den
Streitgegenstand) und der vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen
Stellen zu erstattenden Beträge.
............................den …...........
(Ort)
.............……,.................................
(Stempel / Unterschrift )
Mit der Unterzeichnung bestätige ich, dass ich darüber belehrt wurde, dass sich die
Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalt nach dem Gegenstandswert richten (§ 49
BRAO).
Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass im außergerichtlichen arbeitsrechtlichen
Sachverhalt und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz auch für die
obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf
Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten besteht.
………………….., den ……………
(Ort)
……………………………………
(Stempel / Unterschrift)