Grundbildung Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis Inhaltsverzeichnis Ihr Kursstart ist zu 100 % garantiert. Optimale Prüfungsvorbereitung und Prüfungssimulation. 1. Nachholbildung für Erwachsene 4 2. Zulassungsbedingungen und Voraussetzungen 6 3. Ein Fähigkeitszeugnis – zwei Ausrichtungen 7 4. Inhalte, Fächer und Stundenplan 9 5. Betriebliche Bildung 10 6. Qualifikationsverfahren QV 11 7. Anmeldung und Kosten 13 8. Regeln zum Kursbesuch 15 Bildungslandschaft Grundbildung 16 9. Persönliche Checkliste 18 Liebe Interessenten 19 Wenn Sie diese Fragen mit «Ja» beantworten können, dann sind unsere Kurse für Erwachsene zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren Kauffrau/Kaufmann mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ das Richtige für Sie! 10. Kontakte und Adressen Ein engagiertes und erfahrenes Referententeam begleitet Sie während der Ausbildung. Auf den folgenden Seiten orientieren wir Sie über alles Wichtige zur Nachholbildung für Erwachsene. Sind nach der Lektüre noch Fragen offen? Kontaktieren Sie uns – wir geben Ihnen gerne Auskunft oder führen mit Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir wünschen Ihnen für Ihre beruflichen Pläne viel Erfolg. Leiter Bildungsgang, Markus Gsteiger WKS KV Bildung 3 1. Nachholbildung für Erwachsene Der Weg zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann führt für Jugendliche meist über eine Berufslehre. Erwachsene hingegen können diesen Abschluss berufsbegleitend nachholen – sei es als Erst- oder Zweitausbildung. Erteilt der Kanton die Zulassung zum Qualifikationsverfahren QV, wird normalerweise ein Kurs zur Vorbereitung auf das QV besucht. Dies hat gleich drei grosse Vorteile: a)Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von qualifizierten Lehrkräften auf das schulische QV vorbereitet. b)Im Kurs werden Notenarbeiten geschrieben – dadurch können die Teilnehmenden laufend ihren Lernfortschritt messen und ihren Wissensstand einschätzen. c)Die Teilnehmenden werden auch angeleitet, wie sie sich die Kenntnisse für das betriebliche QV aneignen können. Wenn die nötigen Grundlagen und der persönliche Einsatz vorhanden sind, ist die Nachholbildung für Erwachsene der sichere Weg zum Berufsabschluss als Kauffrau/ Kaufmann. 4 2. Zulassungsbedingungen 3. Ein Fähigkeitszeugnis – zwei Ausrichtungen 2.1. Formelle Zulassungsbedingungen Die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann kann in der Nachholbildung für Erwachsene der WKS KV Bildung auf zwei Anforderungsstufen absolviert werden. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern entscheidet, ob die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erteilt wird. Dazu müssen die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein: a)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen bis zur Schlussprüfung über mindestens 5 Jahre praktische Berufserfahrung. b)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bis zur Schlussprüfung während mindestens 2 Jahren eine kaufmännischen Tätigkeit ausgeübt. Es werden also bis zur Schlussprüfung insgesamt fünf Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, davon zwei im kaufmännischen Bereich. Ausbildung Basis-Grundbildung Erweiterte Grundbildung B-ProfilE-Profil SchwerpunktIKA Information – Kommunikation – Administration W&G Wirtschaft und Gesellschaft Fremdsprachen zwei Fremdsprachen Englisch und Französisch Niveau B1 eine Fremdsprache Englisch oder Französisch Niveau B1 2.2. Fachliche Voraussetzungen Fach B-ProfilE-Profil Deutsch Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse Rechnungswesen Es werden keine speziellen Vorkenntnisse erwartet Information, Kommunikation, Administration IKA Gute PC- und Tastaturschreibkenntnisse Fremdsprachen Gute Grundkenntnisse in einer Fremdsprache Gute Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen ie Ausbildung im B-Profil stellt eine etwas geringere Belastung dar: eine FremdspraD che weniger, zwei Wochenlektionen weniger Unterricht. Der Schwerpunkt liegt auf den PC-Anwenderkenntnissen und auf der Korrespondenz (Wirtschaftssprache). ie Belastung im E-Profil ist etwas höher: zwei Lektionen mehr Unterricht pro Woche, D zwei Fremdsprachen. Der Schwerpunkt liegt auf den Wirtschaftsfächern (z.B. Rechnungswesen, Recht, Betriebswirtschaft). bschluss und Titel (Kauffrau/Kaufmann EFZ) sind gleich und gleichwertig. Die A höhere Berufsbildung steht nach beiden Ausbildungen offen. 2.3. Dispensationen Dispensation von einem Fach: Je nach Vorbildung (Berufsabschlüsse, bereits erworbene Diplome und Zertifikate) können Kandidatinnen und Kandidaten von einzelnen Fächern ganz dispensiert werden. Über eine allfällige Dispensation entscheidet das Mitteschul- und Berufsbildungsamt MBA. Dispensation vom Unterricht: Bei sehr guten Kenntnissen besteht die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Dispensation vom Unterricht in einem oder mehreren Fächern. Sie erfolgt auf eigene Verantwortung und in Absprache mit den Lehrpersonen. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes infolge einer Dispensation. 6 7 4. Inhalte, Fächer und Stundenplan Die Ausbildung dauert 2 Jahre bzw. 4 Semester. Sie beginnt im August und endet im Juni des übernächsten Jahres mit dem Qualifikationsverfahren (der Schlussprüfung). Lerninhalte und schulisches Qualifikationsverfahren sind gleich wie bei der dreijährigen Berufslehre. Sie sind im Leistungszielkatalog sowie im Schullehrplan umschrieben. Informationen zum Leistungszielkatalog finden Sie auf der Website www.skkab.ch, die Schullehrpläne auf www.wksbern.ch. Die für das Qualifikationsverfahren QV zu verarbeitenden Lerninhalte werden in geraffter Form vermittelt. Es ist deshalb unerlässlich, die für die Vorbereitung erforderliche Zeit aufzuwenden und den Kurs regelmässig zu besuchen. Für Hausaufgaben ist mit einem Zeitaufwand von 4–8 Stunden pro Woche zu rechnen. Stundentafel 1. Jahr 38 Wochen 2. Jahr 33 Wochen B Deutsch 222 2 E B E Französisch 2 2 Englisch 2 2 Fremdsprache (F oder E) 2 2 Wirtschaft und Gesellschaft 6 6 Information, Kommunikation und Administration (IKA) 222 2 Wochenlektionen 121412 14 6 6 Stundenplan (Richtzeiten) DienstagabendDonnerstagabend Samstagvormittag 16.30 – 21.30 Uhr 17.30 – 20.45 08.30 – 12.00 Änderungen vorbehalten 9 5. Betriebliche Bildung 6. Qualifikationsverfahren QV Branchenzuteilung Die WKS KV Bildung orientiert ihre Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig über Termine, Organisation und Ablauf der Prüfungen und stellt die entsprechenden Anmeldeformulare zur Verfügung. Die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren QV erfolgt durch die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer. Für die Zuteilung zur Ausbildungs- und Prüfungsbranche ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) zuständig. Grundsätzlich erfolgt die Zuteilung in die Branche «Dienstleistung und Administration» (D&A). Auf Antrag ist auch eine andere Zuteilung möglich. Die betriebliche Ausbildung erfolgt nach der Lern- und Leistungsdokumentation LLD der Branche «Dienstleistung und Administration». Diese enthält alle verbindlichen Grundlagen für die Ausbildung im Betrieb sowie für die betrieblichen Teile des Qualifikationsverfahrens. Die «Interessengemeinschaft kaufmännische Grundbildung» igkg ist die Branchenorganisation der Branche D&A. Auf www.igkg.ch finden Sie Informationen zur LLD sowie Zusatzmaterialien, Ergänzungen und Aktualisierungen, kommentierte Links und aktuelle News der Ausbildungs- und Prüfungsbranche D&A. Betriebliches Qualifikationsverfahren Die Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens QV erfolgt individuell durch die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer. Die Branchenorganisation unterstützt Sie dabei mit 6 Kursabenden. Die Elemente des betrieblichen Qualifikationsverfahrens: Prüfungsfächer GewichtungDauer Berufspraxis schriftlich ½ Berufspraxis mündlich ½ 30 min. 120 min. Änderungen vorbehalten Die Elemente des schulischen Qualifikationsverfahrens: B-Profil Fächer / Termine GewichtungPrüfung schriftlichPrüfung mündlich IKA 26 Wirtschaft und Gesellschaft ⁄ 150 Min. ⁄ 180 Min. 26 1⁄ 6 120 Min. Erste Landessprache (Deutsch) 20 Min. plus 30 Min. Vorbereitung 1⁄ 6 Fremdsprache 90 Min. 20 Min. plus 20 Min. Vorbereitung E-Profil Fächer / Termine GewichtungPrüfung schriftlichPrüfung mündlich IKA 16 Wirtschaft und Gesellschaft ⁄ 120 Min. ⁄ 240 Min. 26 ⁄ 120 Min. Erste Landessprache (Deutsch) 20 Min. plus 30 Min.Vorbereitung Erste Fremdsprache (Französisch) 1⁄6 90 Min. 20 Min. plus 20 Min. Vorbereitung 1⁄ 6 Zweite Fremdsprache (Englisch) 90 Min. 20 Min. plus 20 Min. Vorbereitung 16 10 11 7. Anmeldung und Kosten Bestehensnormen Die Leistungen werden in allen Fächern mit Noten von 6 bis 1 bewertet. 6 ist die beste, 1 die schlechteste Note. 4.0 und höhere Noten bezeichnen genügende Leistungen, Noten unter 4.0 bezeichnen ungenügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig. Das gesamte Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn die folgenden Bestehensnormen erfüllt sind. a)Bestehensnorm betriebliches QV – Gesamtnote mindestens 4.0, – höchstens eine ungenügende Fachnote, – keine Fachnote unter 3.0. b)Bestehensnorm schulisches QV – Gesamtnote mindestens 4.0, – höchstens 2 ungenügende Fachnoten, – gewichtete negative Abweichung zur Note 4.0 höchstens 2.0 Notenpunkte So gehen Sie vor, wenn Sie sich für den Lehrgang interessieren. –Kontaktieren Sie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die formellen Zulassungsbedingungen erfüllen bzw. wenn Sie Fragen zur Zulassung haben. –Kontaktieren Sie die Wirtschafts- und Kaderschule WKS KV Bildung, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Lehrgang mitbringen oder wenn Sie Fragen zur schulischen Ausbildung stellen möchten. –Richten Sie bis zum 15. Juni ein Gesuch an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA. Das entsprechende Formular können Sie auf www.wksbern.ch downloaden oder an der WKS KV Bildung telefonisch bestellen. –Melden Sie sich bis spätestens 22. Mai an der Berufsfachschule WKS KV Bildung an. Verwenden Sie dazu das entsprechende Formular; Sie können es ebenfalls downloaden oder telefonisch bestellen. Die Anmeldung gilt solange als provisorisch, bis eine Kopie der Bewilligung des MBA vorliegt. –Falls Ihre Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt: Erkundigen Sie sich, ob für Sie noch ein Ausbildungsplatz an der WKS KV Bildung bereitsteht. Für den Lehrgang entstehen Ihnen die folgenden Kosten: Kursgeld 6‘000.– Material / Lehrmittel ca. 1‘500.– Zusatzkurse (betriebliche Ausbildung) ca. Prüfungsgebühren 600.– 100.– Total8‘200.– Preisänderungen vorbehalten 12 13 8. Regeln zum Kursbesuch Kein Kursgeld entrichten erwachsene Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz im Kanton Bern, die noch keinen Abschluss auf Sekundarstufe II (Berufslehre oder Maturität) haben. Eine Anlehre bzw. eine zweijährige Grundbildung oder Berufslehre gilt nicht als Abschluss auf Sekundarstufe II. Als bernischer Kandidat/bernische Kandidatin gilt, wer seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Bern hat (Wohnsitzbescheinigung erforderlich). Die restlichen Kosten (Material, Lehrmittel, betriebliche Bildung) müssen von allen Teilnehmenden entrichtet werden. Die Rechnung für das Kursgeld von jeweils CHF 1‘500.– wird zu Semesterbeginn gestellt; Zahlungsfrist 30 Tage. Zum Kursbeginn erhalten die Teilnehmenden eine Ausbildungsvereinbarung, in welcher grundsätzliche Regeln zum Kursbesuch festgehalten sind. Die wichtigsten darin enthaltenen Punkte sind: a)Kursbesuch: Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem regelmässigen Kursbesuch. Falls die Absenzen ohne ausreichende Begründung mehr als 20% der Lektionen betragen, kann die Abteilungsleitung auf das folgende Semester einen Kursausschluss verfügen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Arztzeugnis, Dispensation vom Unterricht) kann die Abteilungsleitung den weiteren Kursbesuch gestatten. b)Notenarbeiten: Die Notenarbeiten müssen geschrieben werden, damit ein Zeugnis ausgestellt werden kann. Wer zum Termin der Notenarbeit nicht anwesend sein kann, meldet sich bei der Lehrperson ab. c)Versäumte Klausuren: Wenn innerhalb des Kurses keine Möglichkeit besteht, versäumte Notenarbeiten nachzuholen, erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Aufgebot, am offiziellen Nachholtermin zu erscheinen. Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt, erhält kein Zeugnis. d)Promotionsordnung: Teilnehmenden, welche die Promotionsbedingungen zweimal nicht erfüllen, wird ein Austritt aus dem Kurs empfohlen. e)Promotionsbedingungen: Der auf einen Zehntel gerundete Durchschnitt der Fächer WG, IKA, Erste Landessprache, Fremdsprache, zweite Fremdsprache (nur E-Profil) beträgt mindestens 4.0 14 15 Bildungslandschaft Grundbildung der WKS KV Bildung GRUNDBILDUNG weitere Informationen auf www.wksbern.ch > Grundbildung MATURITÄT WEITERE ANGEBOTE PASSERELLE BM 2 KLASSISCH (ZUGANG ZUR FH) Typ Wirtschaft, Typ Dienstleistungen Vollzeit oder berufsbegleitend Universitätszugang für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden BM 2 VERKÜRZT (ZUGANG ZUR FH) Kaufmännische Richtung Gesundheitliche und soziale Richtung berufsbegleitend Freikurse Förderkurse Kostenpflichtige Kurse BERUFSBILDUNG BERATUNGS- UND VERKAUFSBERUFE EFZ KAUFMÄNNISCHE BERUFE Nachholbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann EFZ E- und B-Profil ZUSATZKURSE Kauffrau/Kaufmann EFZ B-Profil Kauffrau/Kaufmann EFZ E-Profil Büroassistentin/ Büroassistent EBA KV Handelsschule mit EFZ, E- und B-Profil Validierung von Bildungsleistungen Kauffrau/Kaufmann EFZ E- und B-Profil KV Sporthandelsschule mit EFZ, E- und B-Profil Berufsmaturität BM 1 Typ Wirtschaft Kauffrau/Kaufmann EFZ M-Profil Berufsmaturität BM 1 Typ Dienstleistungen Drogist/Drogistin EFZ Begleitetes Lernen Sprachaufenthalte Buchhändlerin/Buchändler EFZ Fachfrau/Fachmann Kundendialog EFZ ZERTIFIKAT EDUPOOL.CH Handelsschule für Erwachsene edupool* VORKURS LEHRE / GYMNASIUM 10. Schuljahr 16 17 9. Persönliche Checkliste Ich habe mich eingehend über die Nachholbildung informiert. rMöglichkeiten: – – – – Studium des vorliegenden Prospekts Informationsveranstaltungen Beratungsgespräch an der WKS KV Bildung Beratungsgespräch mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ich habe mein Vorhaben mit meinem Arbeitgeber besprochen; der Betrieb runterstützt meine Ausbildung. ch habe mein Vorhaben mit meiner Partnerin/mit meinem Partner/mit meiner rIFamilie besprochen. rIch verfüge über genügend Ausdauer und Zeit für den Besuch des Lehrgangs. Ich erfülle die Zulassungsbedingungen und Voraussetzungen für den Besuch rdes Lehrgangs gem. Punkt 2 dieser Broschüre. Ich habe beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA das Gesuch rum die Zulassungsbewilligung eingereicht. rIch habe mich bei der WKS KV Bildung angemeldet. Ich habe der WKS KV Bildung die Kopie der Zulassungsbewilligung rund die Wohnsitzbescheinigung zugesandt. 18 10. Kontakte und Adressen fachlich: Markus Gsteiger | Leiter Bildungsgang T +41 31 380 30 12 | [email protected] administrativ: Tanja Bernhard | Sekretariat Grundbildung T +41 31 380 30 10, F +41 31 380 30 65 | [email protected] Auskünfte zum Bewilligungsverfahren, Gesuch um Zulassungsbewilligung Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA Kasernenstrasse 27 Postfach 3000 Bern 22 Christian Pécaut [email protected] T +41 31 633 87 69 (Montag – Donnerstag) Auskünfte zum betrieblichen Qualifikationsverfahren igkg-be Schwanengasse 9 3011 Bern www.igkg-be.ch Barbara Rothenbühler barbara.rothenbü[email protected] T +41 31 311 80 48 F +41 31 311 80 49 WKS KV Bildung Effingerstrasse 70 Postfach 3001 Bern T +41 31 380 30 30 F +41 31 380 30 35 [email protected] www.wksbern.ch Wirtschafts- und Kaderschule KV Bern wks_gb_pro_KAUFFRAU/KAUFMANN-NHB_12, 07/2015 Mehr wissen, Grosses bewegen. www.wksbern.ch
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