Grundbildung Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann

Grundbildung
Nachholbildung
Kauffrau/Kaufmann
mit eidg. Fähigkeitszeugnis
Inhaltsverzeichnis
Ihr Kursstart ist zu 100 % garantiert.
Optimale Prüfungsvorbereitung und
Prüfungssimulation.
1.
Nachholbildung für Erwachsene
4
2.
Zulassungsbedingungen und Voraussetzungen
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3. Ein Fähigkeitszeugnis – zwei Ausrichtungen
7
4.
Inhalte, Fächer und Stundenplan
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5. Betriebliche Bildung
10
6. Qualifikationsverfahren QV
11
7. Anmeldung und Kosten
13
8. Regeln zum Kursbesuch
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Bildungslandschaft Grundbildung
16
9. Persönliche Checkliste
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Liebe Interessenten
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Wenn Sie diese Fragen mit «Ja» beantworten können, dann sind unsere Kurse für
Erwachsene zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren Kauffrau/Kaufmann mit
Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ das Richtige für Sie!
10. Kontakte und Adressen
Ein engagiertes und erfahrenes
Referententeam begleitet Sie
während der Ausbildung.
Auf den folgenden Seiten orientieren wir Sie über alles Wichtige zur Nachholbildung
für Erwachsene.
Sind nach der Lektüre noch Fragen offen? Kontaktieren Sie uns – wir geben Ihnen
gerne Auskunft oder führen mit Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Wir wünschen Ihnen für Ihre beruflichen Pläne viel Erfolg.
Leiter Bildungsgang, Markus Gsteiger
WKS KV Bildung
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1. Nachholbildung für Erwachsene
Der Weg zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann führt für
Jugendliche meist über eine Berufslehre. Erwachsene hingegen können diesen
Abschluss berufsbegleitend nachholen – sei es als Erst- oder Zweitausbildung.
Erteilt der Kanton die Zulassung zum Qualifikationsverfahren QV, wird normalerweise
ein Kurs zur Vorbereitung auf das QV besucht. Dies hat gleich drei grosse Vorteile:
a)Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von qualifizierten Lehrkräften
auf das schulische QV vorbereitet.
b)Im Kurs werden Notenarbeiten geschrieben – dadurch können die Teilnehmenden
laufend ihren Lernfortschritt messen und ihren Wissensstand einschätzen.
c)Die Teilnehmenden werden auch angeleitet, wie sie sich die Kenntnisse für das
betriebliche QV aneignen können.
Wenn die nötigen Grundlagen und der persönliche Einsatz vorhanden sind, ist die
Nachholbildung für Erwachsene der sichere Weg zum Berufsabschluss als Kauffrau/
Kaufmann.
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2. Zulassungsbedingungen
3. Ein Fähigkeitszeugnis –
zwei Ausrichtungen
2.1. Formelle Zulassungsbedingungen
Die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann kann in der Nachholbildung für
Erwachsene der WKS KV Bildung auf zwei Anforderungsstufen absolviert werden.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern entscheidet, ob die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erteilt wird. Dazu müssen die beiden folgenden
Bedingungen erfüllt sein:
a)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen bis zur Schlussprüfung über
mindestens 5 Jahre praktische Berufserfahrung.
b)Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bis zur Schlussprüfung während
mindestens 2 Jahren eine kaufmännischen Tätigkeit ausgeübt.
Es werden also bis zur Schlussprüfung insgesamt fünf Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, davon zwei im kaufmännischen Bereich.
Ausbildung
Basis-Grundbildung
Erweiterte Grundbildung
B-ProfilE-Profil
SchwerpunktIKA
Information – Kommunikation – Administration
W&G
Wirtschaft und
Gesellschaft
Fremdsprachen
zwei Fremdsprachen
Englisch und
Französisch Niveau B1
eine Fremdsprache
Englisch oder Französisch Niveau B1
2.2. Fachliche Voraussetzungen
Fach
B-ProfilE-Profil
Deutsch
Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse
Rechnungswesen
Es werden keine speziellen Vorkenntnisse erwartet
Information, Kommunikation,
Administration IKA
Gute PC- und Tastaturschreibkenntnisse
Fremdsprachen
Gute Grundkenntnisse
in einer Fremdsprache
Gute Grundkenntnisse
in zwei Fremdsprachen
ie Ausbildung im B-Profil stellt eine etwas geringere Belastung dar: eine FremdspraD
che weniger, zwei Wochenlektionen weniger Unterricht. Der Schwerpunkt liegt auf
den PC-Anwenderkenntnissen und auf der Korrespondenz (Wirtschaftssprache).
ie Belastung im E-Profil ist etwas höher: zwei Lektionen mehr Unterricht pro Woche,
D
zwei Fremdsprachen. Der Schwerpunkt liegt auf den Wirtschaftsfächern (z.B. Rechnungswesen, Recht, Betriebswirtschaft).
bschluss und Titel (Kauffrau/Kaufmann EFZ) sind gleich und gleichwertig. Die
A
höhere Berufsbildung steht nach beiden Ausbildungen offen.
2.3. Dispensationen
Dispensation von einem Fach: Je nach Vorbildung (Berufsabschlüsse, bereits erworbene Diplome und Zertifikate) können Kandidatinnen und Kandidaten von einzelnen
Fächern ganz dispensiert werden. Über eine allfällige Dispensation entscheidet das
Mitteschul- und Berufsbildungsamt MBA.
Dispensation vom Unterricht: Bei sehr guten Kenntnissen besteht die Möglichkeit
einer zeitlich begrenzten Dispensation vom Unterricht in einem oder mehreren
Fächern. Sie erfolgt auf eigene Verantwortung und in Absprache mit den Lehrpersonen. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes
infolge einer Dispensation.
6
7
4. Inhalte, Fächer und Stundenplan
Die Ausbildung dauert 2 Jahre bzw. 4 Semester. Sie beginnt im August und endet im
Juni des übernächsten Jahres mit dem Qualifikationsverfahren (der Schlussprüfung).
Lerninhalte und schulisches Qualifikationsverfahren sind gleich wie bei der dreijährigen Berufslehre. Sie sind im Leistungszielkatalog sowie im Schullehrplan umschrieben. Informationen zum Leistungszielkatalog finden Sie auf der Website
www.skkab.ch, die Schullehrpläne auf www.wksbern.ch.
Die für das Qualifikationsverfahren QV zu verarbeitenden Lerninhalte werden in
geraffter Form vermittelt. Es ist deshalb unerlässlich, die für die Vorbereitung
erforderliche Zeit aufzuwenden und den Kurs regelmässig zu besuchen. Für Hausaufgaben ist mit einem Zeitaufwand von 4–8 Stunden pro Woche zu rechnen.
Stundentafel
1. Jahr
38 Wochen
2. Jahr
33 Wochen
B
Deutsch 222 2
E
B
E
Französisch 2
2
Englisch 2
2
Fremdsprache (F oder E)
2
2
Wirtschaft und Gesellschaft 6
6
Information, Kommunikation
und Administration (IKA)
222 2
Wochenlektionen
121412 14
6
6
Stundenplan (Richtzeiten)
DienstagabendDonnerstagabend Samstagvormittag
16.30 – 21.30 Uhr
17.30 – 20.45
08.30 – 12.00
Änderungen vorbehalten
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5. Betriebliche Bildung
6. Qualifikationsverfahren QV
Branchenzuteilung
Die WKS KV Bildung orientiert ihre Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig über
Termine, Organisation und Ablauf der Prüfungen und stellt die entsprechenden
Anmeldeformulare zur Verfügung. Die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren QV
erfolgt durch die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer.
Für die Zuteilung zur Ausbildungs- und Prüfungsbranche ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) zuständig. Grundsätzlich erfolgt die Zuteilung in die Branche
«Dienstleistung und Administration» (D&A). Auf Antrag ist auch eine andere Zuteilung möglich.
Die betriebliche Ausbildung erfolgt nach der Lern- und Leistungsdokumentation LLD
der Branche «Dienstleistung und Administration». Diese enthält alle verbindlichen
Grundlagen für die Ausbildung im Betrieb sowie für die betrieblichen Teile des Qualifikationsverfahrens.
Die «Interessengemeinschaft kaufmännische Grundbildung» igkg ist die Branchenorganisation der Branche D&A. Auf www.igkg.ch finden Sie Informationen zur LLD
sowie Zusatzmaterialien, Ergänzungen und Aktualisierungen, kommentierte Links und
aktuelle News der Ausbildungs- und Prüfungsbranche D&A.
Betriebliches Qualifikationsverfahren
Die Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens QV erfolgt
individuell durch die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer. Die Branchenorganisation unterstützt Sie dabei mit 6 Kursabenden.
Die Elemente des betrieblichen Qualifikationsverfahrens:
Prüfungsfächer
GewichtungDauer
Berufspraxis schriftlich
½
Berufspraxis mündlich
½ 30 min.
120 min.
Änderungen vorbehalten
Die Elemente des schulischen Qualifikationsverfahrens:
B-Profil
Fächer / Termine
GewichtungPrüfung schriftlichPrüfung mündlich
IKA
26
Wirtschaft und Gesellschaft ⁄
150 Min.
⁄
180 Min.
26
1⁄ 6
120 Min. Erste Landessprache (Deutsch) 20 Min. plus
30 Min. Vorbereitung
1⁄ 6
Fremdsprache 90 Min. 20 Min. plus
20 Min. Vorbereitung
E-Profil
Fächer / Termine
GewichtungPrüfung schriftlichPrüfung mündlich
IKA
16
Wirtschaft und Gesellschaft ⁄
120 Min.
⁄
240 Min.
26
⁄
120 Min. Erste Landessprache (Deutsch) 20 Min. plus
30 Min.Vorbereitung
Erste Fremdsprache (Französisch) 1⁄6
90 Min.
20 Min. plus
20 Min. Vorbereitung
1⁄ 6
Zweite Fremdsprache (Englisch) 90 Min. 20 Min. plus
20 Min. Vorbereitung
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10
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7. Anmeldung und Kosten
Bestehensnormen
Die Leistungen werden in allen Fächern mit Noten von 6 bis 1 bewertet. 6 ist die
beste, 1 die schlechteste Note. 4.0 und höhere Noten bezeichnen genügende Leistungen, Noten unter 4.0 bezeichnen ungenügende Leistungen. Andere als halbe
Zwischennoten sind nicht zulässig.
Das gesamte Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn die folgenden
Bestehensnormen erfüllt sind.
a)Bestehensnorm betriebliches QV
– Gesamtnote mindestens 4.0,
– höchstens eine ungenügende Fachnote,
– keine Fachnote unter 3.0.
b)Bestehensnorm schulisches QV
– Gesamtnote mindestens 4.0,
– höchstens 2 ungenügende Fachnoten,
– gewichtete negative Abweichung zur Note 4.0 höchstens 2.0 Notenpunkte
So gehen Sie vor, wenn Sie sich für den Lehrgang interessieren.
–Kontaktieren Sie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA, wenn Sie nicht
sicher sind, ob Sie die formellen Zulassungsbedingungen erfüllen bzw. wenn Sie
Fragen zur Zulassung haben.
–Kontaktieren Sie die Wirtschafts- und Kaderschule WKS KV Bildung, wenn Sie
nicht sicher sind, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Lehrgang mitbringen oder wenn Sie Fragen zur schulischen Ausbildung stellen möchten.
–Richten Sie bis zum 15. Juni ein Gesuch an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA. Das entsprechende Formular können Sie auf www.wksbern.ch downloaden oder an der WKS KV Bildung telefonisch bestellen.
–Melden Sie sich bis spätestens 22. Mai an der Berufsfachschule WKS KV Bildung
an. Verwenden Sie dazu das entsprechende Formular; Sie können es ebenfalls
downloaden oder telefonisch bestellen. Die Anmeldung gilt solange als provisorisch, bis eine Kopie der Bewilligung des MBA vorliegt.
–Falls Ihre Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt: Erkundigen Sie sich, ob für Sie
noch ein Ausbildungsplatz an der WKS KV Bildung bereitsteht.
Für den Lehrgang entstehen Ihnen die folgenden Kosten:
Kursgeld 6‘000.–
Material / Lehrmittel
ca. 1‘500.–
Zusatzkurse (betriebliche Ausbildung)
ca.
Prüfungsgebühren
600.–
100.–
Total8‘200.–
Preisänderungen vorbehalten
12
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8. Regeln zum Kursbesuch
Kein Kursgeld entrichten erwachsene Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz
im Kanton Bern, die noch keinen Abschluss auf Sekundarstufe II (Berufslehre oder
Maturität) haben. Eine Anlehre bzw. eine zweijährige Grundbildung oder Berufslehre
gilt nicht als Abschluss auf Sekundarstufe II. Als bernischer Kandidat/bernische Kandidatin gilt, wer seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Bern hat (Wohnsitzbescheinigung erforderlich).
Die restlichen Kosten (Material, Lehrmittel, betriebliche Bildung) müssen von allen
Teilnehmenden entrichtet werden.
Die Rechnung für das Kursgeld von jeweils CHF 1‘500.– wird zu Semesterbeginn
gestellt; Zahlungsfrist 30 Tage.
Zum Kursbeginn erhalten die Teilnehmenden eine Ausbildungsvereinbarung, in welcher grundsätzliche Regeln zum Kursbesuch festgehalten sind.
Die wichtigsten darin enthaltenen Punkte sind:
a)Kursbesuch: Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem regelmässigen Kursbesuch. Falls die Absenzen ohne ausreichende Begründung mehr als 20% der
Lektionen betragen, kann die Abteilungsleitung auf das folgende Semester einen
Kursausschluss verfügen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Arztzeugnis, Dispensation vom Unterricht) kann die Abteilungsleitung den weiteren Kursbesuch
gestatten.
b)Notenarbeiten: Die Notenarbeiten müssen geschrieben werden, damit ein Zeugnis
ausgestellt werden kann. Wer zum Termin der Notenarbeit nicht anwesend sein
kann, meldet sich bei der Lehrperson ab.
c)Versäumte Klausuren: Wenn innerhalb des Kurses keine Möglichkeit besteht, versäumte Notenarbeiten nachzuholen, erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten
ein Aufgebot, am offiziellen Nachholtermin zu erscheinen. Wer diese Möglichkeit
nicht wahrnimmt, erhält kein Zeugnis.
d)Promotionsordnung: Teilnehmenden, welche die Promotionsbedingungen zweimal
nicht erfüllen, wird ein Austritt aus dem Kurs empfohlen.
e)Promotionsbedingungen: Der auf einen Zehntel gerundete Durchschnitt der
Fächer WG, IKA, Erste Landessprache, Fremdsprache, zweite Fremdsprache (nur
E-Profil) beträgt mindestens 4.0
14
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Bildungslandschaft Grundbildung
der WKS KV Bildung
GRUNDBILDUNG
weitere Informationen auf www.wksbern.ch > Grundbildung
MATURITÄT
WEITERE ANGEBOTE
PASSERELLE
BM 2 KLASSISCH (ZUGANG ZUR FH)
Typ Wirtschaft, Typ Dienstleistungen
Vollzeit oder berufsbegleitend
Universitätszugang
für Berufsmaturandinnen
und Berufsmaturanden
BM 2 VERKÜRZT (ZUGANG ZUR FH)
Kaufmännische Richtung
Gesundheitliche und soziale Richtung
berufsbegleitend
Freikurse
Förderkurse
Kostenpflichtige
Kurse
BERUFSBILDUNG
BERATUNGS- UND VERKAUFSBERUFE EFZ
KAUFMÄNNISCHE BERUFE
Nachholbildung für
Erwachsene
Kauffrau/Kaufmann EFZ
E- und B-Profil
ZUSATZKURSE
Kauffrau/Kaufmann EFZ
B-Profil
Kauffrau/Kaufmann EFZ
E-Profil
Büroassistentin/
Büroassistent EBA
KV Handelsschule
mit EFZ, E- und B-Profil
Validierung von
Bildungsleistungen
Kauffrau/Kaufmann EFZ
E- und B-Profil
KV Sporthandelsschule
mit EFZ, E- und B-Profil
Berufsmaturität BM 1
Typ Wirtschaft
Kauffrau/Kaufmann EFZ
M-Profil
Berufsmaturität BM 1
Typ Dienstleistungen
Drogist/Drogistin EFZ
Begleitetes Lernen
Sprachaufenthalte
Buchhändlerin/Buchändler EFZ
Fachfrau/Fachmann
Kundendialog EFZ
ZERTIFIKAT
EDUPOOL.CH
Handelsschule
für Erwachsene
edupool*
VORKURS LEHRE / GYMNASIUM
10. Schuljahr
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17
9. Persönliche Checkliste
Ich habe mich eingehend über die Nachholbildung informiert.
rMöglichkeiten:
–
–
–
–
Studium des vorliegenden Prospekts
Informationsveranstaltungen
Beratungsgespräch an der WKS KV Bildung
Beratungsgespräch mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ich habe mein Vorhaben mit meinem Arbeitgeber besprochen; der Betrieb
runterstützt
meine Ausbildung.
ch habe mein Vorhaben mit meiner Partnerin/mit meinem Partner/mit meiner
rIFamilie
besprochen.
rIch verfüge über genügend Ausdauer und Zeit für den Besuch des Lehrgangs.
Ich erfülle die Zulassungsbedingungen und Voraussetzungen für den Besuch
rdes
Lehrgangs gem. Punkt 2 dieser Broschüre.
Ich habe beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA das Gesuch
rum
die Zulassungsbewilligung eingereicht.
rIch habe mich bei der WKS KV Bildung angemeldet.
Ich habe der WKS KV Bildung die Kopie der Zulassungsbewilligung
rund
die Wohnsitzbescheinigung zugesandt.
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10. Kontakte und Adressen
fachlich:
Markus Gsteiger | Leiter Bildungsgang
T +41 31 380 30 12 | [email protected]
administrativ: Tanja Bernhard | Sekretariat Grundbildung
T +41 31 380 30 10, F +41 31 380 30 65 | [email protected]
Auskünfte zum Bewilligungsverfahren, Gesuch um Zulassungsbewilligung
Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA
Kasernenstrasse 27
Postfach
3000 Bern 22
Christian Pécaut
[email protected]
T +41 31 633 87 69 (Montag – Donnerstag)
Auskünfte zum betrieblichen Qualifikationsverfahren
igkg-be
Schwanengasse 9
3011 Bern
www.igkg-be.ch
Barbara Rothenbühler
barbara.rothenbü[email protected]
T +41 31 311 80 48
F +41 31 311 80 49
WKS KV Bildung
Effingerstrasse 70
Postfach
3001 Bern
T +41 31 380 30 30
F +41 31 380 30 35
[email protected]
www.wksbern.ch
Wirtschafts- und Kaderschule KV Bern
wks_gb_pro_KAUFFRAU/KAUFMANN-NHB_12, 07/2015
Mehr wissen,
Grosses bewegen.
www.wksbern.ch