Master Info Mai15 - Rechtswissenschaftliche Fakultät

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE
FAKULTÄT
Informationsveranstaltung für künftige
Masterstudierende
Prof. Dr. Markus Müller
Dekan
26. Mai 2015
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Zweck des Masterstudiums
Art. 20 des Studienreglements vom 21. Juni 2007 mit
Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 22. Mai 2014:
1 Das
Masterstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und
festigt die entsprechenden kommunikativen, methodischen
und sprachlichen Fertigkeiten. Es ermöglicht den
Studierenden, auf bestimmten Gebieten der Rechtswissenschaft fachliche Schwerpunkte zu bilden.
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Zu diesem Zweck bietet die Fakultät Wahlfächer an.
Der Wahlfachkatalog befindet sich im Anhang 3 zum
Studienplan vom 16. Oktober 2014
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Änderungen im Studienreglement und
Studienplan
Am 1. August 2015 tritt ein revidiertes Studienreglement und ein
neuer Studienplan in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Masterstudium:
Anerkannte fakultätsfremde Leistungsnachweise dürfen bis zu einem
Umfang von 15 ECTS an den Masterabschluss angerechnet werden.
Während des Masterstudiums muss mindestens ein Seminar oder ein Moot
Court oder eine Legal Clinic belegt werden.
Masterfächer bis zu einem Umfang von 15 ECTS können bereits auf der
Bachelorstufe absolviert (d.h. vorgezogen) werden.
Die Dozierenden können anordnen, dass Leistungskontrollen in Form von
Referaten und schriftlichen Arbeiten während des Semesters erbracht
werden.
Bei entsprechender Kompensation können höchstens drei ungenügende
Noten an den Masterabschluss angerechnet werden.
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Das Masterstudium auf einen Blick
Reines Wahlfachstudium / Individuelle Stundenpläne
Master mit oder ohne Schwerpunkt möglich
Wahlfächer mit 5 ECTS (2 SWS) oder 10 ECTS (4 SWS)
Leistungsnachweise erfolgen als:
Zweistündige schriftliche oder zwanzigminütige mündliche Prüfungen im
Anschluss an das Semester, d.h. im Januar und Juni
Referate und/oder schriftliche Arbeiten während des Semesters
Seminarleistung mit Referat und schriftlicher Arbeit oder
Beteiligung an einem Moot Court oder an einer Legal Clinic
Jeder erworbene Leistungsnachweis wird an den Abschluss angerechnet
Regelstudienzeit: 3 Semester
Höchstzulässige Studienzeit: 9 Semester
Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS muss genügend sein
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5 Möglichkeiten eines Schwerpunktzertifikats
Internationales und europäisches Recht
Strafrecht und Kriminologie
Privatrecht
Wirtschaftsrecht
Recht der öffentlichen Verwaltung
Fächerangebot und Angaben zu den obligatorischen Fächern im
Anhang 3 zum Studienplan vom 16. Oktober 2014
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Master ohne Schwerpunkt
Absolute Freiheit in der Fächerwahl
Es müssen Wahlfächer im Umfang von 70 – 80 ECTS aus
dem Wahlfachkatalog absolviert werden, wobei mindestens ein
Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt
werden muss.
Es muss eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS an der
Fakultät verfasst werden. Sie ist innert 15 Wochen seit
Zuteilung des Themas einzureichen.
Der Mastergrad wird verliehen, wenn der Durchschnitt der
Leistungskontrollen 4.00 ergibt, die Masterarbeit mit einer
genügenden Note bewertet wurde und insgesamt nicht mehr
als drei Wahlfächer ungenügend sind.
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Master mit Schwerpunkt
Es werden schwerpunktspezifische obligatorische Wahlfächer bis
25 ECTS verlangt.
Insgesamt müssen mind. Wahlfächer im Umfang von 40 ECTS aus
dem Schwerpunkt absolviert werden. Die restlichen Wahlfächer
(30 ECTS) sind frei wählbar.
Es muss mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine
Legal Clinic belegt werden.
Die Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS ist im Bereich des
gewählten Schwerpunkts zu verfassen.
Der Mastergrad mit Schwerpunktzertifikat wird verliehen, wenn
die genannten Bedingungen erfüllt sind.
Der gewählte Schwerpunkt wird auf dem Diplom sowie auf dem
Diploma Supplement ausgewiesen.
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Master mit oder ohne Schwerpunkt?
Beide Abschlüsse sind gleichwertig. Bei Zweifel mit
Studium ohne Schwerpunkt beginnen. Entscheidung
für einen Schwerpunkt kann während des Studiums
getroffen oder geändert werden.
Auch bei Schwerpunktmaster können Fächer aus
anderen Bereichen belegt werden (bis 30 ECTS).
Pro Schwerpunkt: Ausgeprägtes Interesse an einem
bestimmten Fachbereich und/oder klare berufliche
Vorstellungen.
Contra Schwerpunkt: Anwaltsausbildung, breite
Interessen und noch keine klaren beruflichen
Vorstellungen.
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Masterarbeit
20 ECTS-Punkte
Anforderungen betreffend Umfang und Form in den Richtlinien der
Fakultät geregelt. (www.rechtswissenschaft.unibe.ch)
Keine Anmeldung in KSL oder beim Dekanat erforderlich
Zuständig für Organisation: Betreuerin oder Betreuer
Bearbeitungszeit 15 Wochen
Bewertung in der Regel innert zwei Monaten
Mindestens die Note 4 erforderlich
Bei Abgabe am Ende des Studiums (bis einen Tag vor Beginn des
neuen Semesters) keine Erneuerung der Immatrikulation
erforderlich
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Abschluss des Masterstudiums
Master in Rechtswissenschaft der Universität Bern;
Master of Law, MLaw (Bern)
Prädikate:
4,00 bis 4,49 rite
4,50 bis 4,99 cum laude
5,00 bis 5,49 magna cum laude
5,50 bis 6,00 summa cum laude
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Mobilität auf einen Blick
Allgemeines
Die Fakultät fördert die Mobilität im Masterstudium
Gute Fremdsprachenkenntnisse erforderlich
Max. an Masterabschluss anrechenbar: 35 ECTS
Masterarbeit muss an der Universität Bern verfasst werden
Mobilität jederzeit während des Masterstudiums möglich
Möglichkeiten
Swiss-European Mobility Programme (bisher ERASMUS) innerhalb
Europa
Ausserhalb Europas: Vancouver (Kanada) und Saint Louis (USA)
ISEP: Internat. Student Exchange Programme
Schweizer Mobilität
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Schweizer Mobilität
Studium an schweizerischen RW-Fakultäten (ausser
Neuenburg und Freiburg)
Anmeldung: 15.April für HS; 15.November für FS
Zuständig:
Internationales Büro [email protected] und
Dekanat für Learning-Agreement:
[email protected]
BENEFRI: Bern, Neuenburg, Freiburg
Anmeldung bei der ZIB (Zulassung, Immatrikulation, Beratung)
Anerkennung von Masterprüfungen der Universitäten Freiburg
und Neuenburg aufgrund der Rahmenvereinbarung gesichert
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Internationale Mobilität
Swiss-European Mobility Programme (ERASMUS)
Anmeldung: 01.Februar 2015 für HS 2015 und FS 2016.
Zuständig: [email protected] und
[email protected]
ISEP (International Student Exchange Programme)
Anmeldung: 15.Januar für HS und 15. Mai für FS. In der
Regel wird Toefl-Test verlangt.
Anrechnung der abgelegten Prüfungen muss vorgängig mit
Dekanat (Sylvia Kilchenmann) geklärt werden. Zuständig im
Internationalen Büro: [email protected]
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Nach dem Masterstudium
Doktorat
Setzt Notendurchschnitt MLaw von mind. 4.75 voraus
Häufig im Rahmen einer Assistenz an einem Institut der Fakultät
Anwalt/Anwältin
Zulassung zur Anwaltsprüfung setzt Praktikum von 18 Monaten und
Besuchsnachweis in Rechtsmedizin, Kriminologie, Forensische Psychiatrie,
Anwaltsrecht und Buchhaltung voraus
Notar/Notarin
Zulassung zur Notariatsprüfung setzt Praktikum von 24 Monaten (18 in
einem Notariat, 3 auf einem Grundbuchamt) und abgelegte Prüfung in
Finanzbuchhaltung voraus
LL.M. = Nachdiplomstudium an ausländischer Universität
Andere Weiterbildungsmöglichkeiten
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Übergang Bachelor – Masterstudium
Anmeldung zum Bachelorabschluss auf dem Dekanat
gleichzeitig mit Anmeldung zur letzten Prüfung im KSL
Abschlussgebühren: Fr. 300.–
Möglichkeit, einzelne Bachelorprüfungen mit ungenügender
Note zu wiederholen. Immatrikulation weiterhin im
Bachelorstudium. Auf der Masterstufe können
Leistungsnachweise im Umfang von höchstens 15 ECTS
absolviert werden.
Anmeldung zum Masterstudium über das Semesterkontrollblatt
bei der ZIB.
Bekanntgabe der Namen der neuen Masterstudierenden an die
ZIB durch das Dekanat
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Weitere Informationen
www.rechtswissenschaft.unibe.ch
Dekanat
Zuständig für Masterstudium: Frau Petra Dasen
(Büro D 104, Tel. 031 631 53 12)
JUS-Bulletin
Institutswebseiten
Juristische Bibliothek
Kommilitoninnen und Kommilitonen älterer Semester
Assistentinnen und Assistenten
Professorinnen und Professoren
Sekretariate der Institute
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Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg
in Ihrem Masterstudium!
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Vielen Dank für Ihre
geschätzte
Aufmerksamkeit.
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