RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Informationsveranstaltung für künftige Masterstudierende Prof. Dr. Markus Müller Dekan 26. Mai 2015 1 Zweck des Masterstudiums Art. 20 des Studienreglements vom 21. Juni 2007 mit Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 22. Mai 2014: 1 Das Masterstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und festigt die entsprechenden kommunikativen, methodischen und sprachlichen Fertigkeiten. Es ermöglicht den Studierenden, auf bestimmten Gebieten der Rechtswissenschaft fachliche Schwerpunkte zu bilden. 2 Zu diesem Zweck bietet die Fakultät Wahlfächer an. Der Wahlfachkatalog befindet sich im Anhang 3 zum Studienplan vom 16. Oktober 2014 2 Änderungen im Studienreglement und Studienplan Am 1. August 2015 tritt ein revidiertes Studienreglement und ein neuer Studienplan in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Masterstudium: Anerkannte fakultätsfremde Leistungsnachweise dürfen bis zu einem Umfang von 15 ECTS an den Masterabschluss angerechnet werden. Während des Masterstudiums muss mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden. Masterfächer bis zu einem Umfang von 15 ECTS können bereits auf der Bachelorstufe absolviert (d.h. vorgezogen) werden. Die Dozierenden können anordnen, dass Leistungskontrollen in Form von Referaten und schriftlichen Arbeiten während des Semesters erbracht werden. Bei entsprechender Kompensation können höchstens drei ungenügende Noten an den Masterabschluss angerechnet werden. 3 Das Masterstudium auf einen Blick Reines Wahlfachstudium / Individuelle Stundenpläne Master mit oder ohne Schwerpunkt möglich Wahlfächer mit 5 ECTS (2 SWS) oder 10 ECTS (4 SWS) Leistungsnachweise erfolgen als: Zweistündige schriftliche oder zwanzigminütige mündliche Prüfungen im Anschluss an das Semester, d.h. im Januar und Juni Referate und/oder schriftliche Arbeiten während des Semesters Seminarleistung mit Referat und schriftlicher Arbeit oder Beteiligung an einem Moot Court oder an einer Legal Clinic Jeder erworbene Leistungsnachweis wird an den Abschluss angerechnet Regelstudienzeit: 3 Semester Höchstzulässige Studienzeit: 9 Semester Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS muss genügend sein 4 5 Möglichkeiten eines Schwerpunktzertifikats Internationales und europäisches Recht Strafrecht und Kriminologie Privatrecht Wirtschaftsrecht Recht der öffentlichen Verwaltung Fächerangebot und Angaben zu den obligatorischen Fächern im Anhang 3 zum Studienplan vom 16. Oktober 2014 5 Master ohne Schwerpunkt Absolute Freiheit in der Fächerwahl Es müssen Wahlfächer im Umfang von 70 – 80 ECTS aus dem Wahlfachkatalog absolviert werden, wobei mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden muss. Es muss eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS an der Fakultät verfasst werden. Sie ist innert 15 Wochen seit Zuteilung des Themas einzureichen. Der Mastergrad wird verliehen, wenn der Durchschnitt der Leistungskontrollen 4.00 ergibt, die Masterarbeit mit einer genügenden Note bewertet wurde und insgesamt nicht mehr als drei Wahlfächer ungenügend sind. 6 Das Bild k ann zurzeit nicht angezeigt werden. Master mit Schwerpunkt Es werden schwerpunktspezifische obligatorische Wahlfächer bis 25 ECTS verlangt. Insgesamt müssen mind. Wahlfächer im Umfang von 40 ECTS aus dem Schwerpunkt absolviert werden. Die restlichen Wahlfächer (30 ECTS) sind frei wählbar. Es muss mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden. Die Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS ist im Bereich des gewählten Schwerpunkts zu verfassen. Der Mastergrad mit Schwerpunktzertifikat wird verliehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Der gewählte Schwerpunkt wird auf dem Diplom sowie auf dem Diploma Supplement ausgewiesen. 7 Master mit oder ohne Schwerpunkt? Beide Abschlüsse sind gleichwertig. Bei Zweifel mit Studium ohne Schwerpunkt beginnen. Entscheidung für einen Schwerpunkt kann während des Studiums getroffen oder geändert werden. Auch bei Schwerpunktmaster können Fächer aus anderen Bereichen belegt werden (bis 30 ECTS). Pro Schwerpunkt: Ausgeprägtes Interesse an einem bestimmten Fachbereich und/oder klare berufliche Vorstellungen. Contra Schwerpunkt: Anwaltsausbildung, breite Interessen und noch keine klaren beruflichen Vorstellungen. 8 Masterarbeit 20 ECTS-Punkte Anforderungen betreffend Umfang und Form in den Richtlinien der Fakultät geregelt. (www.rechtswissenschaft.unibe.ch) Keine Anmeldung in KSL oder beim Dekanat erforderlich Zuständig für Organisation: Betreuerin oder Betreuer Bearbeitungszeit 15 Wochen Bewertung in der Regel innert zwei Monaten Mindestens die Note 4 erforderlich Bei Abgabe am Ende des Studiums (bis einen Tag vor Beginn des neuen Semesters) keine Erneuerung der Immatrikulation erforderlich 9 Abschluss des Masterstudiums Master in Rechtswissenschaft der Universität Bern; Master of Law, MLaw (Bern) Prädikate: 4,00 bis 4,49 rite 4,50 bis 4,99 cum laude 5,00 bis 5,49 magna cum laude 5,50 bis 6,00 summa cum laude 10 Mobilität auf einen Blick Allgemeines Die Fakultät fördert die Mobilität im Masterstudium Gute Fremdsprachenkenntnisse erforderlich Max. an Masterabschluss anrechenbar: 35 ECTS Masterarbeit muss an der Universität Bern verfasst werden Mobilität jederzeit während des Masterstudiums möglich Möglichkeiten Swiss-European Mobility Programme (bisher ERASMUS) innerhalb Europa Ausserhalb Europas: Vancouver (Kanada) und Saint Louis (USA) ISEP: Internat. Student Exchange Programme Schweizer Mobilität 11 Schweizer Mobilität Studium an schweizerischen RW-Fakultäten (ausser Neuenburg und Freiburg) Anmeldung: 15.April für HS; 15.November für FS Zuständig: Internationales Büro [email protected] und Dekanat für Learning-Agreement: [email protected] BENEFRI: Bern, Neuenburg, Freiburg Anmeldung bei der ZIB (Zulassung, Immatrikulation, Beratung) Anerkennung von Masterprüfungen der Universitäten Freiburg und Neuenburg aufgrund der Rahmenvereinbarung gesichert 12 Internationale Mobilität Swiss-European Mobility Programme (ERASMUS) Anmeldung: 01.Februar 2015 für HS 2015 und FS 2016. Zuständig: [email protected] und [email protected] ISEP (International Student Exchange Programme) Anmeldung: 15.Januar für HS und 15. Mai für FS. In der Regel wird Toefl-Test verlangt. Anrechnung der abgelegten Prüfungen muss vorgängig mit Dekanat (Sylvia Kilchenmann) geklärt werden. Zuständig im Internationalen Büro: [email protected] 13 Nach dem Masterstudium Doktorat Setzt Notendurchschnitt MLaw von mind. 4.75 voraus Häufig im Rahmen einer Assistenz an einem Institut der Fakultät Anwalt/Anwältin Zulassung zur Anwaltsprüfung setzt Praktikum von 18 Monaten und Besuchsnachweis in Rechtsmedizin, Kriminologie, Forensische Psychiatrie, Anwaltsrecht und Buchhaltung voraus Notar/Notarin Zulassung zur Notariatsprüfung setzt Praktikum von 24 Monaten (18 in einem Notariat, 3 auf einem Grundbuchamt) und abgelegte Prüfung in Finanzbuchhaltung voraus LL.M. = Nachdiplomstudium an ausländischer Universität Andere Weiterbildungsmöglichkeiten 14 Übergang Bachelor – Masterstudium Anmeldung zum Bachelorabschluss auf dem Dekanat gleichzeitig mit Anmeldung zur letzten Prüfung im KSL Abschlussgebühren: Fr. 300.– Möglichkeit, einzelne Bachelorprüfungen mit ungenügender Note zu wiederholen. Immatrikulation weiterhin im Bachelorstudium. Auf der Masterstufe können Leistungsnachweise im Umfang von höchstens 15 ECTS absolviert werden. Anmeldung zum Masterstudium über das Semesterkontrollblatt bei der ZIB. Bekanntgabe der Namen der neuen Masterstudierenden an die ZIB durch das Dekanat 15 Weitere Informationen www.rechtswissenschaft.unibe.ch Dekanat Zuständig für Masterstudium: Frau Petra Dasen (Büro D 104, Tel. 031 631 53 12) JUS-Bulletin Institutswebseiten Juristische Bibliothek Kommilitoninnen und Kommilitonen älterer Semester Assistentinnen und Assistenten Professorinnen und Professoren Sekretariate der Institute 16 Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Masterstudium! 17 Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. 18
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