Checkliste

Zulassungskriterium für den Master Betriebswirtschaft
wenn nicht erfüllt zum Zeitpunkt der Bewerbung
Nachweis von mind. 174 von 210 ECTS bzw. mind. 148 von 180 ECTS
keine Zulassung
Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte im Studium mind. 60%
keine Zulassung (nicht nachholbar)
10 ECTS (in Summe) in Wirtschaftsmathematik/Statistik
keine Zulassung (nicht nachholbar)
10 ECTS in Fächern der Volkswirtschaftslehre
nachzuholen
Praktikum im Rahmen des grundständigen Studiums (mind. 20 Wochen) oder Berufspraxis (einschlägig, mind. 6 Monate)
nachzuholen als Praxissemester
Studienabschluss mit insgesamt 210 ECTS
fehlende ECTS nachzuholen
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung (Note, Eignungstest)
siehe Tabelle unten
Eignungstest
Studium abgeschlossen mit 210 oder 180 ECTS
Hinweis
1)
2)
3)
Studium (Gesamt‐ECTS: 210) noch nicht abgeschlossen
Studium (Gesamt‐ECTS: 180) noch nicht abgeschlossen
174 bis 194 ECTS bereits erbracht
195 bis 209 ECTS bereits erbracht
148 bis 164 ECTS bereits erbracht
165 bis 179 ECTS bereits erbracht
Zulassung ohne Eignungstest
Note 1,89 oder besser
oder Abschluss unter den besten 25%
1,39 oder besser
1,69 oder besser
1,39 oder besser
1,69 oder besser
Zulassung nur mit bestandenem Eignungstest
Note 1,90 bis 2,29
oder Abschluss unter den besten 50%
1,40 bis 1,89 5)
1,70 bis 2,09 5)
1,40 bis 1,89 5)
1,70 bis 2,09 5)
keine Einladung zum ET; keine Zulassung
Note 2,30 oder schlechter
1,90 oder schlechter 6)
2,10 oder schlechter
1,90 oder schlechter 6)
2,10 oder schlechter
4)
1) Berücksichtigung von Studienleistungen, die neben dem grundständigen Studium erbracht wurden, wird von der Auswahlkommission geprüft
2) Nachzuholen innerhalb des ersten Jahres aus dem Fächerprogramm des Bachelor Betriebswirtschaft der TH Nürnberg – Festlegung durch Auswahlkommission
3) fehlende ECTS sind innerhalb eines Jahres nachzuholen aus dem Fächerprogramm des Bachelor Betriebswirtschaft der TH Nürnberg oder als Praktikum –
Festlegung durch Auswahlkommission
4) Bei Bestehen des Eignungstests: Zulassung; bei Nichtbestehen/Nichtteilnahme: keine Zulassung
5) Bei Bestehen des Eignungstests: Zulassung; bei Nichtbestehen/Nichtteilnahme: zunächst keine Zulassung; jedoch kann auf Antrag eine Zulassung erfolgen, wenn ein Abschluss mit einer Gesamtnote von 1,89 oder besser oder unter den besten 25% des Abschlusssemesters bis zum Ende des jeweiligen Immatrikulationszeitraums vorgelegt wird
6) auf Antrag kann eine Zulassung erfolgen, wenn ein Abschluss mit einer Gesamtnote von 1,89 oder besser oder unter den besten 25% des Abschlusssemesters bis zum Ende des jeweiligen Immatrikulationszeitraums vorgelegt wird