Zulassungskriterium für den Master Betriebswirtschaft wenn nicht erfüllt zum Zeitpunkt der Bewerbung Nachweis von mind. 174 von 210 ECTS bzw. mind. 148 von 180 ECTS keine Zulassung Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte im Studium mind. 60% keine Zulassung (nicht nachholbar) 10 ECTS (in Summe) in Wirtschaftsmathematik/Statistik keine Zulassung (nicht nachholbar) 10 ECTS in Fächern der Volkswirtschaftslehre nachzuholen Praktikum im Rahmen des grundständigen Studiums (mind. 20 Wochen) oder Berufspraxis (einschlägig, mind. 6 Monate) nachzuholen als Praxissemester Studienabschluss mit insgesamt 210 ECTS fehlende ECTS nachzuholen Nachweis der studiengangspezifischen Eignung (Note, Eignungstest) siehe Tabelle unten Eignungstest Studium abgeschlossen mit 210 oder 180 ECTS Hinweis 1) 2) 3) Studium (Gesamt‐ECTS: 210) noch nicht abgeschlossen Studium (Gesamt‐ECTS: 180) noch nicht abgeschlossen 174 bis 194 ECTS bereits erbracht 195 bis 209 ECTS bereits erbracht 148 bis 164 ECTS bereits erbracht 165 bis 179 ECTS bereits erbracht Zulassung ohne Eignungstest Note 1,89 oder besser oder Abschluss unter den besten 25% 1,39 oder besser 1,69 oder besser 1,39 oder besser 1,69 oder besser Zulassung nur mit bestandenem Eignungstest Note 1,90 bis 2,29 oder Abschluss unter den besten 50% 1,40 bis 1,89 5) 1,70 bis 2,09 5) 1,40 bis 1,89 5) 1,70 bis 2,09 5) keine Einladung zum ET; keine Zulassung Note 2,30 oder schlechter 1,90 oder schlechter 6) 2,10 oder schlechter 1,90 oder schlechter 6) 2,10 oder schlechter 4) 1) Berücksichtigung von Studienleistungen, die neben dem grundständigen Studium erbracht wurden, wird von der Auswahlkommission geprüft 2) Nachzuholen innerhalb des ersten Jahres aus dem Fächerprogramm des Bachelor Betriebswirtschaft der TH Nürnberg – Festlegung durch Auswahlkommission 3) fehlende ECTS sind innerhalb eines Jahres nachzuholen aus dem Fächerprogramm des Bachelor Betriebswirtschaft der TH Nürnberg oder als Praktikum – Festlegung durch Auswahlkommission 4) Bei Bestehen des Eignungstests: Zulassung; bei Nichtbestehen/Nichtteilnahme: keine Zulassung 5) Bei Bestehen des Eignungstests: Zulassung; bei Nichtbestehen/Nichtteilnahme: zunächst keine Zulassung; jedoch kann auf Antrag eine Zulassung erfolgen, wenn ein Abschluss mit einer Gesamtnote von 1,89 oder besser oder unter den besten 25% des Abschlusssemesters bis zum Ende des jeweiligen Immatrikulationszeitraums vorgelegt wird 6) auf Antrag kann eine Zulassung erfolgen, wenn ein Abschluss mit einer Gesamtnote von 1,89 oder besser oder unter den besten 25% des Abschlusssemesters bis zum Ende des jeweiligen Immatrikulationszeitraums vorgelegt wird
© Copyright 2024 ExpyDoc