Ausschreibung Leistungsstipendium RE

Zulassungsservice
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Ausschreibung von Leistungsstipendien
für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
für das Studienjahr 2014/2015
Studierende
der
Rechtswissenschaftlichen
Fakultät
können
bei
Erfüllung
der
Voraussetzungen ein Leistungsstipendium erhalten und werden hiermit aufgefordert, sich um
dieses Stipendium zu bewerben. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit der
antragstellenden Person unabhängig.
Bei Doppel- oder Mehrfachstudien kann, wenn die Ausschreibungskriterien erfüllt werden,
jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Die Zuerkennung erfolgt jedoch nur in einer
Studienrichtung.
I. Information zum Vergabeverfahren eines Leistungsstipendien:
1) Bewerbungsfrist
Die Frist für die Bewerbung für das Studienjahr 2014/2015 startet am 1. September 2015
endet am 1. November 2015. Anträge werden auf Grund des Feiertages bis 2. November
2015 entgegengenommen.
2) Studienleistungen
Ein Leistungsstipendium kann beantragt werden:
1. im Diplomstudium Rechtswissenschaften
a) für den ersten Studienabschnitt oder
b) für den zweiten Studienabschnitt
2. für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696
3. für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
4. für das Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen
5. für das Masterstudium Steuerwissenschaften
6. für das Masterstudium Webwissenschaften (Studienzweig: Web und Recht).
3) Voraussetzung für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums ist insbesondere die
Absolvierung
entweder
des
ersten
oder
des
zweiten
Studienabschnittes
eines
Diplomstudiums oder eines Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums im Studienjahr
2014/2015. Die letzte maßgebliche Prüfung muss spätestens am 30. September 2015
absolviert worden sein.
4) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die für einen Studienabschnitt bzw. Studiums
gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters. Aus wichtigen
Gründen kann die Anspruchsdauer bei entsprechenden Nachweisen verlängert werden
(Gemäß § 18 und § 19 StudFG).
5) Antragsberechtigt sind Studierende bzw. AbsolventInnen mit einer österreichischen
Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellte AusländerInnen (Drittstaatsangehörige benötigen
eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt für mindestens 5 Jahre).
6) Die Stipendienhöhe darf den Betrag von € 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht
überschreiten.
Bewerben sich mehr Studierende als Mittel zur Verfügung stehen, so werden die nach dem
Notendurchschnitt relativ besten KandidatInnen bevorzugt.
Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch!
II. Antragstellung
1)
Informationen
zur
Antragstellung
www.jku.at/studieren/stipendium
finden
Sie
auf
unserer
Homepage
unter
2) Für die Berechnung des Notendurchschnitts werden die Pflichtfächer des jeweiligen
Studienabschnitts bzw. Studiums (außer Vorkurse, Freie Lehrveranstaltungen, Bachelor-,
Master-, Diplomarbeit und Dissertation) herangezogen.
Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Leistungen darf nicht schlechter als 2,0 sein. Zur
Errechnung
des
Notendurchschnitts
werden
die
Pflichtfächer
des
jeweiligen
Abschnitts/Studiums nach ECTS gewichtet.
ECTS x Note = Punkte; Gesamtpunktezahl / Gesamte ECTS = Durchschnittsnote
Zusätzlich ist Voraussetzung, dass
a) für den zweiten Abschnitt des Diplomstudiums die Diplomarbeit nicht schlechter als
befriedigend
b) für das Bachelorstudium die Bachelorarbeit nicht schlechter als befriedigend
c) für das Masterstudium die Masterarbeit nicht schlechter als befriedigend
d) für das Doktoratsstudium die Dissertation mit sehr gut oder gut
bewertet worden ist.
3) Alle BerwerberInnen werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres
Antrages bis Ende Dezember 2015 verständigt.