Zulassungsservice Tel.: +43 732 2468-3288 Fax: +43 732 2468-3289 [email protected] Ausschreibung von Leistungsstipendien für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für das Studienjahr 2014/2015 Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Leistungsstipendium erhalten und werden hiermit aufgefordert, sich um dieses Stipendium zu bewerben. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit der antragstellenden Person unabhängig. Bei Doppel- oder Mehrfachstudien kann, wenn die Ausschreibungskriterien erfüllt werden, jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Die Zuerkennung erfolgt jedoch nur in einer Studienrichtung. I. Information zum Vergabeverfahren eines Leistungsstipendien: 1) Bewerbungsfrist Die Frist für die Bewerbung für das Studienjahr 2014/2015 startet am 1. September 2015 endet am 1. November 2015. Anträge werden auf Grund des Feiertages bis 2. November 2015 entgegengenommen. 2) Studienleistungen Ein Leistungsstipendium kann beantragt werden: 1. im Diplomstudium Rechtswissenschaften a) für den ersten Studienabschnitt oder b) für den zweiten Studienabschnitt 2. für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696 3. für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 4. für das Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen 5. für das Masterstudium Steuerwissenschaften 6. für das Masterstudium Webwissenschaften (Studienzweig: Web und Recht). 3) Voraussetzung für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums ist insbesondere die Absolvierung entweder des ersten oder des zweiten Studienabschnittes eines Diplomstudiums oder eines Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums im Studienjahr 2014/2015. Die letzte maßgebliche Prüfung muss spätestens am 30. September 2015 absolviert worden sein. 4) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die für einen Studienabschnitt bzw. Studiums gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters. Aus wichtigen Gründen kann die Anspruchsdauer bei entsprechenden Nachweisen verlängert werden (Gemäß § 18 und § 19 StudFG). 5) Antragsberechtigt sind Studierende bzw. AbsolventInnen mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellte AusländerInnen (Drittstaatsangehörige benötigen eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt für mindestens 5 Jahre). 6) Die Stipendienhöhe darf den Betrag von € 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten. Bewerben sich mehr Studierende als Mittel zur Verfügung stehen, so werden die nach dem Notendurchschnitt relativ besten KandidatInnen bevorzugt. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch! II. Antragstellung 1) Informationen zur Antragstellung www.jku.at/studieren/stipendium finden Sie auf unserer Homepage unter 2) Für die Berechnung des Notendurchschnitts werden die Pflichtfächer des jeweiligen Studienabschnitts bzw. Studiums (außer Vorkurse, Freie Lehrveranstaltungen, Bachelor-, Master-, Diplomarbeit und Dissertation) herangezogen. Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Leistungen darf nicht schlechter als 2,0 sein. Zur Errechnung des Notendurchschnitts werden die Pflichtfächer des jeweiligen Abschnitts/Studiums nach ECTS gewichtet. ECTS x Note = Punkte; Gesamtpunktezahl / Gesamte ECTS = Durchschnittsnote Zusätzlich ist Voraussetzung, dass a) für den zweiten Abschnitt des Diplomstudiums die Diplomarbeit nicht schlechter als befriedigend b) für das Bachelorstudium die Bachelorarbeit nicht schlechter als befriedigend c) für das Masterstudium die Masterarbeit nicht schlechter als befriedigend d) für das Doktoratsstudium die Dissertation mit sehr gut oder gut bewertet worden ist. 3) Alle BerwerberInnen werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages bis Ende Dezember 2015 verständigt.
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