Merkblatt zum Masterstudium Biomedizin

Merkblatt zum Masterstudium Biomedizin
Gültig ab 1. August 2016
Das Masterstudiengang Biomedizin wird ab Herbstsemester 2016 angeboten.
Übersicht über die Abläufe
Information über mögliche Masterarbeitsthemen
Kontaktaufnahme mit Betreuenden
Definitiver Entscheid für ein Thema
Kontaktaufnahme mit der
Koordinationsstelle Biomedizin
Entscheid über die Wahl der Module, die während des
Masterstudiums absolviert werden
Anmelden zum Masterstudium
Absolvieren der Masterstudium-Module (20 ECTS)
Modul BME410 Scientific writing and publishing (4 ECTS)
Projektarbeit 1
BME550
3 Monate
(15 ECTS)
Masterarbeit
BME500
12 Monate
(60 ECTS)
Masterarbeit
BME500
9 Monate
(45 ECTS)
Projektarbeit 1
BME550
3 Monate
(15 ECTS)
Projektarbeit 2
BME550
3 Monate
(15 ECTS)
Masterarbeit
BME500
6 Monate
(30 ECTS)
BME520 Integrated knowledge in Biomedicine (6 ECTS)
1) Allgemeines
Die allgemeinen Bedingungen zum Ablauf des Masterstudiums, der Masterarbeit und des Moduls
BME520 sind der Rahmenordnung und der Studienordnung für das Studium in den Bachelor- und
Masterstudiengängen der MNF zu entnehmen.
Absolvieren der Masterstudium-Module (20 ECTS)
Die Wahlmodule, die während des Masterstudiums besucht werden, müssen insgesamt 20 ECTS
ergeben und werden am Anfang des Masterstudiums festgelegt. 16 ECTS müssen aus
Wahlpflichtmodulen erzielt werden, 4 ECTS aus Wahlmodulen.
Masterstudierende in Biomedizin haben die folgenden obligatorischen Module für das Masterstudium
in Biomedizin zu besuchen: BME301/bisher BIO401 (12 ECTS) oder die Vorlesung BME322/bisher
BIO422 zusammen mit Blockkurs BME302/bisher BIO402 (8 ECTS) sowie mindestens weitere 6
ECTS aus den folgenden Wahlpflichtmodulen: BME301/bisher BIO401, BME322/bisher BIO422,
BME302/bisher BIO402, BME303/bisher BIO403, BME305/bisher BIO405, BME306/bisher BIO406,
BME308/vormals BIO408, BIO407, BIO430, Immunologie-Module der ETH 551-0317-00L, 7010616-01V, 551-0306-006, BCH308.
Die Module werden vor dem Beginn der Masterarbeit absolviert. Wird die Arbeit von einem oder zwei
Blockkursen (maximal 7 Wochen) unterbrochen, muss dies mit der Koordinationsstelle Biomedizin
abgesprochen werden.
Projektarbeiten
Eine Projektarbeit ist als Modul BME550 definiert und dauert drei Monate. Ein schriftlicher Bericht
(10 – 15 Seiten) muss innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Projektarbeit eingereicht werden.
Die Verantwortung für die Leitung von Projektarbeiten kann nur von Personen übernommen werden,
die im Vorlesungsverzeichnis als Dozierende im Biologie- und/oder Biomedizinstudium aufgeführt
werden. Eine Projektarbeit muss bei der Anmeldung zum Masterstudium bekannt gegeben werden.
Masterarbeit
Die Masterarbeit in Biomedizin ist als Modul BME500 definiert:
Die 12-monatige Masterarbeit ergibt 60 Punkte.
Die 9-monatige Masterarbeit ergibt 45 Punkte. Eine 3-monatige Projektarbeit (15 ECTS) muss vor
Beginn der Masterarbeit abgeschlossen werden.
Die 6-monatige Masterarbeit ergibt 30 Punkte. Zwei 3-monatige Projektarbeiten (je 15 ECTS) müssen
vor Beginn der Masterarbeit abgeschlossen werden.
Nach Ablauf muss die Masterarbeit spätestens am vereinbarten Endtermin in der definitiven, zu
beurteilenden Form abgegeben werden. Ein Exemplar geht an die betreuende Person und ein Exemplar
sowie eine elektronische Version gehen an die Koordinationsstelle Biomedizin.
Die Masterarbeit kann erst nach dem Erreichen des BSc begonnen werden. Mit dem Ende der
Masterarbeit müssen alle im Learning Agreement vereinbarten Module abgeschlossen und die
vorgeschriebenen Kreditpunkte erreicht sein.
Falls im Bachelorstudium mehr als 180 ECTS erworben wurden, können diese auf Antrag ins
Masterstudium übertragen werden, sofern die entsprechenden Lehrveranstaltungen thematisch ins
Gebiet der Masterarbeit passen. Der Antrag muss vom Masterkoordinator Biomedizin genehmigt
werden. Für die formelle Anerkennung muss ein Gesuch ans Dekanat der MNF gestellt werden.
2) Organisation und Anmeldung
Am Anfang des Masterstudiums müssen sich die Studierenden bei der Koordinationsstelle des
Masterstudiengangs Biomedizin registrieren. Das gewählte Programm (Wahlmodule, Projektarbeiten
und Thema) müssen vom Betreuer sowie vom Masterkoordinator vor Beginn des Masterstudiums
bewilligt und unterschrieben werden.
Dazu ist das entsprechende Formular „Learning Agreement Biomedizin“ auszufüllen und das
Bachelordiplom ist beizulegen oder nachzureichen. http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html
Die Funktion eines Ombudsmannes, an den sich sowohl Studierende als auch Betreuende bei
allfälligen, im Verlaufe der Masterarbeit auftretenden Problemen wenden können, übernimmt Prof.
Thierry Hennet, Physiologisches Institut, Campus Irchel, Büro 23 L42, Tel: 044 635 50 80,
[email protected])
Für administrative Fragen steht die Koordinationsstelle Biomedizin zur Verfügung:
Giovanna Roth, Physiologisches Institut, Campus Irchel, Büro 23 L08, Tel: 044 635 50 27,
[email protected].
3) Betreuung
Die Betreuung der Masterarbeit kann nur durch eine/n Professor/in, Titularprofessor/in,
Assistenzprofessor/in, Privatdozent/in oder Modulverantwortlichen/e erfolgen, der/die wesentlich am
Unterricht in Biologie und/oder Biomedizin der MNF beteiligt ist.
Weiter wird jede Masterarbeit in Biomedizin durch ein Mitglied der ‚Biomedizin-Kommission‘
begleitet. Das verantwortliche Mitglied der ‚Biomedizin-Kommission‘ nimmt eine ‚Coaching‘Funktion wahr, informiert sich über den Fortschritt der Arbeit, genehmigt die ausgewählten
Eigenleistungen in Seminarien und Kolloquien und sitzt der Masterprüfung bei.
4) Masterarbeitsthemen
Die Koordinationsstelle erstellt eine Liste der im Rahmen der Biomedizin angebotenen
Masterarbeitsthemen und aktualisiert diese periodisch.
Die Liste enthält Kurzbeschreibungen der Themen, Informationen zu Betreuer/Betreuerin und
Instituten, Angaben zum Zeitpunkt des Beginns und allenfalls zu speziellen Voraussetzungen. Die
Studierenden nehmen Kontakt mit dem Betreuer/der Betreuerin auf und besprechen die definitive
Teilnahme. Die Liste wird publiziert unter http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html.
Die Liste ist nicht abschliessend: Neue Themenvorschläge auf Initiative von Studierenden sind
möglich, unter der Bedingung, dass die Masterarbeit in einer Forschungsgruppe der Universität Zürich
ausgeführt wird, die in den Masterstudiengang Biomedizin involviert ist (siehe Punkt 3). Dazu muss
das ebenfalls auf der Website publizierte „Formular für Themenvorschläge für eine Masterarbeit in
Biomedizin“ ausgefüllt und von dem Betreuer/der Betreuerin an die Koordinationsstelle gesandt
werden, die den Themenvorschlag der Biomedizin-Kommission zur Genehmigung weiterleitet.
http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html
5) Intermediäre Gespräche
Nach der Mitte der vereinbarten Dauer der Masterarbeit findet ein Standortsgespräch statt. Themen
dieses Gesprächs sind, der Verlauf der Arbeit und eine Diskussion über die Ziele. Im Weiteren werden
die eigenen Leistungen in Seminaren und Kolloquien besprochen. Zu diesem Gespräch werden der/die
Studierende, der/die Betreuer/in und die zuständige Person der ‚Biomedizin-Kommission‘ (Coach)
eingeladen.
6) Bewertung der Masterarbeit
Die Masterarbeit in der Biomedizin ist als benotetes Modul BME500 definiert. Die Masterarbeit muss
der betreuenden Person und dem Masterkoordinator Biomedizin vor Ablauf der Frist in der
definitiven, zu beurteilenden Form abgegeben werden. Das Studiendekanat kann auf begründetes
Gesuch hin eine längere Frist für die Abgabe der Masterarbeit bewilligen, wenn zwingende
Verpflichtungen die Abgabe innert der gesetzten Frist verunmöglichen. Entsprechende Gesuche
müssen aber spätestens bis Mitte der vereinbarten Dauer der Masterarbeit eingereicht werden. Am
Ende des Masterstudiums muss die Masterarbeit der Koordinationsstelle Biomedizin in gedruckter und
in elektronischer Form abgegeben werden.
7) Pflichtmodule während der Masterarbeit
Das Pflichtmodul BME410 „Scientific writing and publishing“ wird vor oder während des
Masterstudiums abgelegt und ergibt 4 ECTS.
Der Leistungsnachweis zum Pflichtmodul BME520 „Integrated knowledge in Biomedicine“ besteht
aus einer mündlichen Prüfung zu einem am Beginn festgelegten Thema und ergibt 6 ECTS. Das
Thema wird im Learning Agreement festgelegt. Der Prüfungstermin wird mit den Prüfern direkt
vereinbart und findet 2 – 8 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit statt. In dieser Prüfung weisen sich
die Studierenden über ihre Fähigkeit aus, naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu erfassen und zu
erklären, und Fachliteratur in kurzer Zeit zu verstehen und kritisch zu diskutieren. Eine Abmeldung
wegen Krankheit oder anderen zwingenden Gründen muss direkt bei den prüfenden Personen erfolgen
(mit Arztzeugnis etc.). In diesem Fall wird die Prüfung auf das nächstmögliche Datum verschoben.
Das Modul gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht wurde. Eine einmalige
Wiederholung ist möglich.
8) Nebenfächer
Nebenfächer (30 ECTS) werden nach Abschluss des Hauptfaches (90 ECTS) absolviert.