Merkblatt zum Masterstudium Biomedizin Gültig ab 1. August 2016 Das Masterstudiengang Biomedizin wird ab Herbstsemester 2016 angeboten. Übersicht über die Abläufe Information über mögliche Masterarbeitsthemen Kontaktaufnahme mit Betreuenden Definitiver Entscheid für ein Thema Kontaktaufnahme mit der Koordinationsstelle Biomedizin Entscheid über die Wahl der Module, die während des Masterstudiums absolviert werden Anmelden zum Masterstudium Absolvieren der Masterstudium-Module (20 ECTS) Modul BME410 Scientific writing and publishing (4 ECTS) Projektarbeit 1 BME550 3 Monate (15 ECTS) Masterarbeit BME500 12 Monate (60 ECTS) Masterarbeit BME500 9 Monate (45 ECTS) Projektarbeit 1 BME550 3 Monate (15 ECTS) Projektarbeit 2 BME550 3 Monate (15 ECTS) Masterarbeit BME500 6 Monate (30 ECTS) BME520 Integrated knowledge in Biomedicine (6 ECTS) 1) Allgemeines Die allgemeinen Bedingungen zum Ablauf des Masterstudiums, der Masterarbeit und des Moduls BME520 sind der Rahmenordnung und der Studienordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen der MNF zu entnehmen. Absolvieren der Masterstudium-Module (20 ECTS) Die Wahlmodule, die während des Masterstudiums besucht werden, müssen insgesamt 20 ECTS ergeben und werden am Anfang des Masterstudiums festgelegt. 16 ECTS müssen aus Wahlpflichtmodulen erzielt werden, 4 ECTS aus Wahlmodulen. Masterstudierende in Biomedizin haben die folgenden obligatorischen Module für das Masterstudium in Biomedizin zu besuchen: BME301/bisher BIO401 (12 ECTS) oder die Vorlesung BME322/bisher BIO422 zusammen mit Blockkurs BME302/bisher BIO402 (8 ECTS) sowie mindestens weitere 6 ECTS aus den folgenden Wahlpflichtmodulen: BME301/bisher BIO401, BME322/bisher BIO422, BME302/bisher BIO402, BME303/bisher BIO403, BME305/bisher BIO405, BME306/bisher BIO406, BME308/vormals BIO408, BIO407, BIO430, Immunologie-Module der ETH 551-0317-00L, 7010616-01V, 551-0306-006, BCH308. Die Module werden vor dem Beginn der Masterarbeit absolviert. Wird die Arbeit von einem oder zwei Blockkursen (maximal 7 Wochen) unterbrochen, muss dies mit der Koordinationsstelle Biomedizin abgesprochen werden. Projektarbeiten Eine Projektarbeit ist als Modul BME550 definiert und dauert drei Monate. Ein schriftlicher Bericht (10 – 15 Seiten) muss innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Projektarbeit eingereicht werden. Die Verantwortung für die Leitung von Projektarbeiten kann nur von Personen übernommen werden, die im Vorlesungsverzeichnis als Dozierende im Biologie- und/oder Biomedizinstudium aufgeführt werden. Eine Projektarbeit muss bei der Anmeldung zum Masterstudium bekannt gegeben werden. Masterarbeit Die Masterarbeit in Biomedizin ist als Modul BME500 definiert: Die 12-monatige Masterarbeit ergibt 60 Punkte. Die 9-monatige Masterarbeit ergibt 45 Punkte. Eine 3-monatige Projektarbeit (15 ECTS) muss vor Beginn der Masterarbeit abgeschlossen werden. Die 6-monatige Masterarbeit ergibt 30 Punkte. Zwei 3-monatige Projektarbeiten (je 15 ECTS) müssen vor Beginn der Masterarbeit abgeschlossen werden. Nach Ablauf muss die Masterarbeit spätestens am vereinbarten Endtermin in der definitiven, zu beurteilenden Form abgegeben werden. Ein Exemplar geht an die betreuende Person und ein Exemplar sowie eine elektronische Version gehen an die Koordinationsstelle Biomedizin. Die Masterarbeit kann erst nach dem Erreichen des BSc begonnen werden. Mit dem Ende der Masterarbeit müssen alle im Learning Agreement vereinbarten Module abgeschlossen und die vorgeschriebenen Kreditpunkte erreicht sein. Falls im Bachelorstudium mehr als 180 ECTS erworben wurden, können diese auf Antrag ins Masterstudium übertragen werden, sofern die entsprechenden Lehrveranstaltungen thematisch ins Gebiet der Masterarbeit passen. Der Antrag muss vom Masterkoordinator Biomedizin genehmigt werden. Für die formelle Anerkennung muss ein Gesuch ans Dekanat der MNF gestellt werden. 2) Organisation und Anmeldung Am Anfang des Masterstudiums müssen sich die Studierenden bei der Koordinationsstelle des Masterstudiengangs Biomedizin registrieren. Das gewählte Programm (Wahlmodule, Projektarbeiten und Thema) müssen vom Betreuer sowie vom Masterkoordinator vor Beginn des Masterstudiums bewilligt und unterschrieben werden. Dazu ist das entsprechende Formular „Learning Agreement Biomedizin“ auszufüllen und das Bachelordiplom ist beizulegen oder nachzureichen. http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html Die Funktion eines Ombudsmannes, an den sich sowohl Studierende als auch Betreuende bei allfälligen, im Verlaufe der Masterarbeit auftretenden Problemen wenden können, übernimmt Prof. Thierry Hennet, Physiologisches Institut, Campus Irchel, Büro 23 L42, Tel: 044 635 50 80, [email protected]) Für administrative Fragen steht die Koordinationsstelle Biomedizin zur Verfügung: Giovanna Roth, Physiologisches Institut, Campus Irchel, Büro 23 L08, Tel: 044 635 50 27, [email protected]. 3) Betreuung Die Betreuung der Masterarbeit kann nur durch eine/n Professor/in, Titularprofessor/in, Assistenzprofessor/in, Privatdozent/in oder Modulverantwortlichen/e erfolgen, der/die wesentlich am Unterricht in Biologie und/oder Biomedizin der MNF beteiligt ist. Weiter wird jede Masterarbeit in Biomedizin durch ein Mitglied der ‚Biomedizin-Kommission‘ begleitet. Das verantwortliche Mitglied der ‚Biomedizin-Kommission‘ nimmt eine ‚Coaching‘Funktion wahr, informiert sich über den Fortschritt der Arbeit, genehmigt die ausgewählten Eigenleistungen in Seminarien und Kolloquien und sitzt der Masterprüfung bei. 4) Masterarbeitsthemen Die Koordinationsstelle erstellt eine Liste der im Rahmen der Biomedizin angebotenen Masterarbeitsthemen und aktualisiert diese periodisch. Die Liste enthält Kurzbeschreibungen der Themen, Informationen zu Betreuer/Betreuerin und Instituten, Angaben zum Zeitpunkt des Beginns und allenfalls zu speziellen Voraussetzungen. Die Studierenden nehmen Kontakt mit dem Betreuer/der Betreuerin auf und besprechen die definitive Teilnahme. Die Liste wird publiziert unter http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html. Die Liste ist nicht abschliessend: Neue Themenvorschläge auf Initiative von Studierenden sind möglich, unter der Bedingung, dass die Masterarbeit in einer Forschungsgruppe der Universität Zürich ausgeführt wird, die in den Masterstudiengang Biomedizin involviert ist (siehe Punkt 3). Dazu muss das ebenfalls auf der Website publizierte „Formular für Themenvorschläge für eine Masterarbeit in Biomedizin“ ausgefüllt und von dem Betreuer/der Betreuerin an die Koordinationsstelle gesandt werden, die den Themenvorschlag der Biomedizin-Kommission zur Genehmigung weiterleitet. http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html 5) Intermediäre Gespräche Nach der Mitte der vereinbarten Dauer der Masterarbeit findet ein Standortsgespräch statt. Themen dieses Gesprächs sind, der Verlauf der Arbeit und eine Diskussion über die Ziele. Im Weiteren werden die eigenen Leistungen in Seminaren und Kolloquien besprochen. Zu diesem Gespräch werden der/die Studierende, der/die Betreuer/in und die zuständige Person der ‚Biomedizin-Kommission‘ (Coach) eingeladen. 6) Bewertung der Masterarbeit Die Masterarbeit in der Biomedizin ist als benotetes Modul BME500 definiert. Die Masterarbeit muss der betreuenden Person und dem Masterkoordinator Biomedizin vor Ablauf der Frist in der definitiven, zu beurteilenden Form abgegeben werden. Das Studiendekanat kann auf begründetes Gesuch hin eine längere Frist für die Abgabe der Masterarbeit bewilligen, wenn zwingende Verpflichtungen die Abgabe innert der gesetzten Frist verunmöglichen. Entsprechende Gesuche müssen aber spätestens bis Mitte der vereinbarten Dauer der Masterarbeit eingereicht werden. Am Ende des Masterstudiums muss die Masterarbeit der Koordinationsstelle Biomedizin in gedruckter und in elektronischer Form abgegeben werden. 7) Pflichtmodule während der Masterarbeit Das Pflichtmodul BME410 „Scientific writing and publishing“ wird vor oder während des Masterstudiums abgelegt und ergibt 4 ECTS. Der Leistungsnachweis zum Pflichtmodul BME520 „Integrated knowledge in Biomedicine“ besteht aus einer mündlichen Prüfung zu einem am Beginn festgelegten Thema und ergibt 6 ECTS. Das Thema wird im Learning Agreement festgelegt. Der Prüfungstermin wird mit den Prüfern direkt vereinbart und findet 2 – 8 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit statt. In dieser Prüfung weisen sich die Studierenden über ihre Fähigkeit aus, naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu erfassen und zu erklären, und Fachliteratur in kurzer Zeit zu verstehen und kritisch zu diskutieren. Eine Abmeldung wegen Krankheit oder anderen zwingenden Gründen muss direkt bei den prüfenden Personen erfolgen (mit Arztzeugnis etc.). In diesem Fall wird die Prüfung auf das nächstmögliche Datum verschoben. Das Modul gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht wurde. Eine einmalige Wiederholung ist möglich. 8) Nebenfächer Nebenfächer (30 ECTS) werden nach Abschluss des Hauptfaches (90 ECTS) absolviert.
© Copyright 2024 ExpyDoc