DSLV Pressemeldung

PRESSEMITTEILUNG
Mindestlohngesetz
DSLV begrüßt Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
Bonn, 20. Mai 2015. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Anwendung des deutschen
Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Transit und bestimmte
grenzüberschreitende Verkehre begrüßt. DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster sprach von einem absehbaren
Schritt Brüssels angesichts der offensichtlichen Unvereinbarkeit des MiLoG mit EU-Recht.
Huster erklärte: „Die Kommission teilt unsere Bedenken, wenn
sie von unangemessenen Verwaltungshürden spricht, die ein
reibungsloses Funktionieren des europäischen Binnenmarkts
behindern. Auf diese Einschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit durch das Mindestlohngesetz hat der DSLV wiederholt hingewiesen.“ Huster äußerte die Hoffnung, dass sich der
deutsche Gesetzgeber jetzt endlich bereitfindet, die notwendigen
Korrekturen am MiLoG vorzunehmen.
Pressekontakt:
Dr. Christoph Sokolowski
Leiter Politik und Kommunikation
DSLV Deutscher Speditions- und
Logistikverband e. V.
Platz vor dem Neuen Tor 5
10115 Berlin
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
+49 (0) 30 2787469-0
+49 (0) 30 2787469-9
[email protected]
www.dslv.org
Der von der EU-Kommission kritisierte internationale Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes ist relevant für dessen deutlich
zu weit gehende Auftraggeberhaftung. Aus Sicht des DSLV stellt
diese für die Speditions- und Logistikbranche das eigentliche
Problem dar. Deutsche Speditionen steuern und organisieren
nationale und globale Transporte und beauftragen für die Durchführung Drittunternehmen. Internationale Warensendungen erfordern komplexe, grenzüberschreitende Lieferketten, die meist
durch mehrere in- und ausländische Transportunternehmen gebildet werden müssen. Deshalb sind Speditionen zwangsläufig
Auftraggeber. Obwohl sie die Einhaltung der sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten bei ihren ausländischen Partnern
kaum kontrollieren können, werden ihnen deren Verstöße zugerechnet. Das MiLoG verkennt daher völlig die Realitäten des
internationalen Logistikgeschäfts.
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Da sich der Gesetzgeber bislang nicht zur notwendigen Korrektur seiner offensichtlich praxisfernen Regelung durchringen
konnte und die Auftraggeberhaftung in dieser Form unangetastet
ließ, kommt die Lösung jetzt vielleicht durch die Hintertür, indem
der Geltungsbereich des MiLoG durch die EU-Kommission definiert wird. Solange Kontrollpflichten und unvorhersehbare Haftungsrisiken für den Auftraggeber bestehen, ist die Herausnahme von Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren aus dem
Anwendungsbereich des MiLoG aus Sicht des DSLV der richtige
Weg.
Der DSLV:
Der DSLV vertritt als Spitzenorganisation deutscher Speditions- und
Logistikdienstleister eine der größten Branchen Deutschlands. Über
seine 16 Landesverbände repräsentiert der Dachverband etwa 3.000
Betriebe mit annähernd 520.000 Beschäftigten.
Der DSLV ist kompetenter Ansprechpartner für Politik und Medien zu
allen Fragen rund um die Themen der Spedition und der Güterlogistik
mit allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt
sowie Luftfracht) einschließlich der Organisation, Bereitstellung, Steuerung, Optimierung und Sicherung von Prozessen der Güterströme entlang der Lieferkette.