PRESSEMITTEILUNG Mindestlohngesetz DSLV begrüßt Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission Bonn, 20. Mai 2015. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Transit und bestimmte grenzüberschreitende Verkehre begrüßt. DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster sprach von einem absehbaren Schritt Brüssels angesichts der offensichtlichen Unvereinbarkeit des MiLoG mit EU-Recht. Huster erklärte: „Die Kommission teilt unsere Bedenken, wenn sie von unangemessenen Verwaltungshürden spricht, die ein reibungsloses Funktionieren des europäischen Binnenmarkts behindern. Auf diese Einschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit durch das Mindestlohngesetz hat der DSLV wiederholt hingewiesen.“ Huster äußerte die Hoffnung, dass sich der deutsche Gesetzgeber jetzt endlich bereitfindet, die notwendigen Korrekturen am MiLoG vorzunehmen. Pressekontakt: Dr. Christoph Sokolowski Leiter Politik und Kommunikation DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. Platz vor dem Neuen Tor 5 10115 Berlin Telefon: Telefax: E-Mail: +49 (0) 30 2787469-0 +49 (0) 30 2787469-9 [email protected] www.dslv.org Der von der EU-Kommission kritisierte internationale Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes ist relevant für dessen deutlich zu weit gehende Auftraggeberhaftung. Aus Sicht des DSLV stellt diese für die Speditions- und Logistikbranche das eigentliche Problem dar. Deutsche Speditionen steuern und organisieren nationale und globale Transporte und beauftragen für die Durchführung Drittunternehmen. Internationale Warensendungen erfordern komplexe, grenzüberschreitende Lieferketten, die meist durch mehrere in- und ausländische Transportunternehmen gebildet werden müssen. Deshalb sind Speditionen zwangsläufig Auftraggeber. Obwohl sie die Einhaltung der sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten bei ihren ausländischen Partnern kaum kontrollieren können, werden ihnen deren Verstöße zugerechnet. Das MiLoG verkennt daher völlig die Realitäten des internationalen Logistikgeschäfts. Seite 2 von 2 PRESSEMITTEILUNG Da sich der Gesetzgeber bislang nicht zur notwendigen Korrektur seiner offensichtlich praxisfernen Regelung durchringen konnte und die Auftraggeberhaftung in dieser Form unangetastet ließ, kommt die Lösung jetzt vielleicht durch die Hintertür, indem der Geltungsbereich des MiLoG durch die EU-Kommission definiert wird. Solange Kontrollpflichten und unvorhersehbare Haftungsrisiken für den Auftraggeber bestehen, ist die Herausnahme von Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren aus dem Anwendungsbereich des MiLoG aus Sicht des DSLV der richtige Weg. Der DSLV: Der DSLV vertritt als Spitzenorganisation deutscher Speditions- und Logistikdienstleister eine der größten Branchen Deutschlands. Über seine 16 Landesverbände repräsentiert der Dachverband etwa 3.000 Betriebe mit annähernd 520.000 Beschäftigten. Der DSLV ist kompetenter Ansprechpartner für Politik und Medien zu allen Fragen rund um die Themen der Spedition und der Güterlogistik mit allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftfracht) einschließlich der Organisation, Bereitstellung, Steuerung, Optimierung und Sicherung von Prozessen der Güterströme entlang der Lieferkette.
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