Pressemitteilung Klartext: Weiter Unstimmigkeiten bei der Polizeistatistik in Brandenburg Potsdam. Bei der Brandenburger Polizei wurden die bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) trotz gegenteiliger Erklärungen von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) bislang nicht vollständig umgesetzt. Dies ergeben Recherchen des rbb-Politikmagazins KLARTEXT. Die statistische Erfassung von Straftaten in Brandenburg entspricht auch heutzutage immer noch nicht den Vorgaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Dies bestätigt der Bund der Brandenburger Staatsanwälte. So stellt die stellvertretende Vorsitzende, Claudia Grimm aus eigener Berufspraxis fest: "Die öffentliche Diskussion hat daran nichts geändert. Aus einem eigentlich aufgeklärten Fall werden drei gemacht und das ist kein Einzelfall. Wir haben mit mehreren Staatsanwälten Brandenburg weit gesprochen und alle Bereiche beklagen dasselbe Problem, unabhängig welche Polizei zuständig ist, unabhängig welche Staatsanwaltschaft dafür zuständig ist." KLARTEXT deckte im Jahr 2014 Manipulationen der offiziellen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg auf. Diese erfolgten aufgrund einer Dienstanweisung und wurde vom damaligen Polizeipräsidenten und heutigen Staatssekretärs im Innenministerium Arne Feuring über Monate verteidigt. KLARTEXT wies damals nach, dass sich die Polizeiführung den durch das Bundeskriminalamt vorgegebenen Richtlinien widersetzte. Ende März 2015 räumte dann der neue Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) auf einer Pressekonferenz öffentlich die Fehler ein. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2014 musste schließlich unter einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand korrigiert werden. 2013 war das technisch nicht mehr möglich, wenn auch gewollt, erklärte Schröter gegenüber der Presse. Nach der Korrektur sank die Aufklärungsquote in Brandenburg gleich um zwei Prozent. Innenminister Schröter erklärte weiter, dass es „jetzt eine klare Erlasslage“ gäbe und dass „die bundeseinheitlichen Richtlinien nun auch für Brandenburg die Handlungsgrundlage“ seien. Doch dies trifft in vielen Fällen immer noch nicht zu. Damit würde man die Aufklärungsquote wieder hochtreiben. Der Bund der Brandenburger Staatsanwälte liefert Klartext dafür Beispiele. Mehr dazu am Mittwoch, 15.04.2015 im rbb-Fernsehen in KLARTEXT um 22:15
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