Weiter Unstimmigkeiten bei der Polizeistatistik in Brandenburg

Pressemitteilung
Klartext: Weiter Unstimmigkeiten bei der Polizeistatistik in Brandenburg
Potsdam. Bei der Brandenburger Polizei wurden die bundeseinheitlichen Richtlinien
zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) trotz gegenteiliger Erklärungen
von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) bislang nicht vollständig umgesetzt. Dies
ergeben Recherchen des rbb-Politikmagazins KLARTEXT.
Die statistische Erfassung von Straftaten in Brandenburg entspricht auch heutzutage
immer noch nicht den Vorgaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Dies bestätigt der
Bund der Brandenburger Staatsanwälte. So stellt die stellvertretende Vorsitzende,
Claudia Grimm aus eigener Berufspraxis fest: "Die öffentliche Diskussion hat daran
nichts geändert. Aus einem eigentlich aufgeklärten Fall werden drei gemacht und das
ist kein Einzelfall. Wir haben mit mehreren Staatsanwälten Brandenburg weit
gesprochen und alle Bereiche beklagen dasselbe Problem, unabhängig welche Polizei
zuständig ist, unabhängig welche Staatsanwaltschaft dafür zuständig ist."
KLARTEXT deckte im Jahr 2014 Manipulationen der offiziellen Kriminalstatistik des
Landes Brandenburg auf. Diese erfolgten aufgrund einer Dienstanweisung und wurde
vom damaligen Polizeipräsidenten und heutigen Staatssekretärs im Innenministerium
Arne Feuring über Monate verteidigt. KLARTEXT wies damals nach, dass sich die
Polizeiführung den durch das Bundeskriminalamt vorgegebenen Richtlinien
widersetzte.
Ende März 2015 räumte dann der neue Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) auf
einer Pressekonferenz öffentlich die Fehler ein. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik
2014 musste schließlich unter einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand
korrigiert werden. 2013 war das technisch nicht mehr möglich, wenn auch gewollt,
erklärte Schröter gegenüber der Presse. Nach der Korrektur sank die
Aufklärungsquote in Brandenburg gleich um zwei Prozent.
Innenminister Schröter erklärte weiter, dass es „jetzt eine klare Erlasslage“ gäbe und
dass „die bundeseinheitlichen Richtlinien nun auch für Brandenburg die
Handlungsgrundlage“ seien.
Doch dies trifft in vielen Fällen immer noch nicht zu. Damit würde man die
Aufklärungsquote wieder hochtreiben. Der Bund der Brandenburger Staatsanwälte
liefert Klartext dafür Beispiele.
Mehr dazu am Mittwoch, 15.04.2015 im rbb-Fernsehen in KLARTEXT um 22:15