"Die Prüfung steckbarer Elektrogeräte"

ZUR TITELSEITE
Die Prüfung
steckbarer Elektrogeräte
u
ist auch in der Schweiz gesetzlich verankert.
Wenn es um die Prüfung steckbarer,
ortsveränderlicher Elektrogeräte in
ge­­werblicher Nutzung geht, em­pfiehlt
das eidgenössische Starkstrom­
ins­
pektorat seit Juni 2008, sich nach der
deutschen Normen DIN VDE 07010702 zu richten. Dies geht auch aus
der Info 3024d der Electrosuisse vom
April 2015 hervor. Es handelt sich hier
zwar um eine Empfehlung, dennoch
ist sowohl die Geräteprüfung in Fol­
ge der Instandhaltung als auch eine
periodische Ge­
räteprüfung in der
Schweiz durchaus als anerkannte
Regel der Technik verankert.
Nach Reparatur und Wartung elektrischer
Geräte in einer gewerblichen Nutzung
greift die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). Denn es
dürfen grundsätzlich nur elektrische Geräte
in den Verkehr gebracht werden, bei denen
im Normalbetrieb der Personen- und Sachschutz jederzeit eingehalten ist (Art. 3 NEV).
Dieses Gesetz deckt sich im Wesentlichen
mit der Norm DIN VDE 0701.
Die periodische Prüfung elektrischer Geräte
ist in der Verordnung über die Verhütung
von Unfällen und Berufskrankheiten VUV
im Artikel 32b festgelegt. Danach sind alle
Arbeitsmittel nach den Vorgaben des Herstellers fachgerecht instand zu halten. Und
es muss dabei dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung getragen
werden. Diese Vorschrift ist im Wesentlichen
deckungsgleich mit der DIN VDE 0702. In
der Praxis spielt es allerdings keine Rolle,
ob die Prüfung nach einer Instandhaltungsarbeit oder im Rahmen einer periodischen
Prüfung erfolgt, der Ablauf der Prüfung folgt
stets nach demselben Schema.
Prüfen nach DIN VDE 0701-0702 mit PAT150
Besichtigen, Erproben, Messen
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der
wichtigsten Prüfschritte (Bild oben). Diese dient lediglich als Übersicht und ersetzt
natürlich nicht die detaillierte Kenntnis aller
festgelegten Prüfschritte, wie sie in der DIN
VDE 0701-0702 festgehalten sind. Das Messen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln
folgt dem Grundsatz «Besichtigen, Erproben, Messen». Die Sichtprüfung unterteilt
sich in zwei Abschnitte.
1. Begutachtung auf erkennbare Mängel
2. Feststellung der Schutzmassnahmen
Sichtprüfung auf äusserlich
erkennbare Mängel
1. Der Prüftechniker untersucht den Prüfling
zunächst nach äusserlich erkennbaren
Beschädigungen am Gehäuse, an der
Leitung oder am Stecker. Gibt es Schäden
an der Isolierung? Wurden unsachgemäs­
se Eingriffe vorgenommen? Gibt es Spuren von Überlastung? Wird das Gerät am
Einsatzort bestimmungsgemäss verwendet? Gibt es Mängel am Biegeschutz oder
an der Zugentlastung? Wie steht es um
die Lesbarkeit von Aufschriften, insbesondere an den Sicherheitshinweisen, von
Warnsymbolen und den Schutzklassenkenndaten? Gibt es Beeinträchtigungen
durch Schmutz oder Korrosion? Wie steht
es um die Schutzabdeckungen? Gibt es
Verstopfungen oder Verschmutzung an
Kühlöffnungen, falls vorhanden? Sind die
Behälter für Flüssigkeiten und Gase, falls
vorhanden, auch tatsächlich dicht? Hat
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das Gerät die Sichtprüfung bestanden,
wird das im PAT150 quittiert? Die Art des
Fehlers kann mit dem PAT150 detailliert
beschrieben und hinterlegt werden.
Feststellung
der Schutzmassnahme
2. In den meisten Fällen erkennt man die
Schutzklasse am Typenschild. Findet man
dieses Zeichen, handelt es sich um SK
II. Findet man kein Zeichen, handelte
sich um SK I. Hat dieser Schutzleiter eine
Schutzfunktion (berührbare Metallteile),
oder dient er lediglich zur Ableitung von
Betriebsströmen wie es bei Heizungen
oder Netzteilen (EMV-Beschaltung) vorkommt?
3. Bei älteren Geräten gibt es oft keine
Typenschilder oder diese sind durch
Schmutz und Korrosion nicht mehr eindeutig lesbar. In diesem Fall muss der
Prüftechniker die Schutzmassnahme er­
mitteln. Es gilt der Grundsatz: Hat der
Prüfling einen Schutzleiter (gelb/grün), so
handelt es sich hier um ein Gerät der SK
I. Geräte ohne Schutzleiter müssen nach
SK II geprüft werden.
Prüfung nach Schutzklasse SK I
Der Schutzleiterwiderstand
Beim Schutzleiter kommt es auf seine
Durchgängigkeit an, also auf einen nieder­
ohmigen Widerstand. Der Messstrom muss
dabei mindestens 200 mA betragen. Der
Widerstandswert muss zwischen 0,3 Ω und
1 Ω liegen.
Die Grenzwerte bei einer Leitung
mit 1,5 mm2
Der Widerstand darf bei einer Leitung bis
5 m nicht über 0,3 Ω liegen. Je weitere 7,5
m Leiterlänge kommen 0,1 Ω hinzu, bis
der maximale Wert von 1 Ω erreicht ist. Für
noch längere Kupferleitungen muss also ein
entsprechend höherer Querschnitt gewählt
werden.
R = p x I : A + 0,1 Ω
Der Isolationswiderstand
Der Isolationswiderstand wird zwischen L
und N gegen PE mit 500 V gemessen sowie
zwischen allen berührbaren und leitfähigen
Teilen, die nicht mit dem PE verbunden sind.
Der Prüfling muss während der Prüfung
Tipp: Differenzstrom
Obwohl PAT150R als handlicher Gerätetester mit Batterie oder Akku betrieben
wird, kann das Gerät eine Differenzstrommessung durchführen, wie sie auch an
Geräten mit elektronischen Netzschaltern
wie etwa PCs oder Kopierern vorkommt.
Schliessen Sie dazu das Gerät einfach an
das Netz an.
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Bestimmung und Prüfabläufe der Schutzklassen
eingeschaltet sein, um sicherzugehen, dass
alle Isolierungen, die durch Netzspannung
beansprucht sind, auch erfasst werden. Der
Grenzwert in SK I liegt bei 1 MΩ.
Der Schutzleiterstrom
Hat der Prüfling einen Schutzleiter, muss
auch der Schutzleiterstrom gemessen wer­
den. Wichtig: Das gilt nicht bei Verlänge­
rungsleitungen, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckern, weil hier durch fehlende
Ener­­gie kein Differenzstrom zustande kommen kann. Die Grenzwerte liegen bei maxi­
mal 3,5 mA. Bei Heizelementen liegt der
Wert bei 1 mA/kW und darf insgesamt nicht
höher sein als 10 mA, es sei denn, der Hersteller schreibt etwas anders vor.
Der Berührungsstrom
Es gibt Betriebsmittel auf dem Markt, die
über berührbare und leitfähige Teile verfügen, die aber nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind. Hier muss zum Abschluss der
Berührstrom gemessen werden. Die Grenzwerte hier liegen bei unter 0,5 mA.
Prüfen nach Schutzklasse SK II
Nachdem der Prüfling der Schutzklasse SK
II zugeordnet wurde, stellt sich die Frage: Ist
hier eine Isolationsmessung möglich? Eine
Isolationsmessung ist nicht möglich, wenn
der Prüfling einen elektronischen Netzschalter hat. Von aussen kann man das nicht
erkennen. Das ist nur mit einem separaten
Durchgangsprüfer feststellbar. Ist eine Iso-
PAT150 in der Anwendung
lationsmessung möglich, ist diese mit einer
Prüfspannung von 500 V durchzuführen.
Der vorgeschriebene Grenzwert ist maximal
2 MΩ.
Berührstrommessung mit dem ErsatzAbleitstromverfahren
Nach der Isolationsmessung kann der Berührstrom mit dem Ersatz-Ableitstromver5
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fahren an allen berührbaren und leitfähigen
Teilen gemessen werden. Der Berührstrom
darf nicht grösser als 0,5 mA sein.
PAT150
Berührstrommessung mit dem direkten
Messverfahren
Ist eine Isolationsmessung nicht möglich,
muss eine Berührstrommessung mit dem
direkten Messverfahren durchgeführt werden. Auch hier darf der Berührstrom nicht
grösser sein als 0,5 mA.
Die Funktionsprüfung
Schliesslich muss das Gerät eingeschaltet
und auf seine ordnungsgemässe Funktion
hin überprüft werden. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass alle Sicherheitseinrichtungen bestimmungsgemäss vorhanden sind und funktionieren.
Über Pat 150
Jetzt gibt es einen
handlichen batteriebetriebenen Gerätetester, in welchem auch das Differenzstrommessverfahren mit eingebaut ist. Neu in
dieser Geräteklasse ist, dass man bei Prüflingen mit elektronischen Netzschaltern,
wie zum Beispiel bei Computern üblich,
auch Schutzleiter- und Berührungsstrom
mit Netz­spannung messen kann. Nach Anlegen der Netzspannung wird anstelle der
Ersatz-Ableitstrommessung
automatisch
eine Messung des Schutzleiterstroms nach
dem Differenzstrommessverfahren oder
des Berührungsstroms nach dem direkten
Messverfahren durchgeführt.
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