Protokollformular EW Abschlusskolloquium WiPäd

L A N D E S P R Ü F U N G S A M T
FÜR LEHRÄMTER AN SCHULEN
AUßENSTELLE PADERBORN
Erste Staatsprüfung für das Lehramt BK (Wirtschaftspädagogik)
Niederschrift über das erz.wiss. Abschlusskolloquium (Wirtschaftspädagogisches Kolloquium)
Seite 1
Prüfling: _______________________________________
Prüfungsausschuss
Prüfungstag:
___________ (Datum)
Vorsitzende/r:
_____________________
Prüfungsort:
___________ (Raumangabe)
Prüfer(in):
_____________________
Prüfungsbeginn: ____________ Uhr
Prüfer(in):
_____________________
Prüfungsende:
____________ Uhr
Protokollführung: _______________ _________________ Die Prüfungsdauer von 45 Min. ist einzuhalten.
Gegenstände der Prüfung
Beurteilung:
ub
b
mH
b
zT
b
nb
Beurteilung: Bitte in der entsprechenden Spalte ankreuzen; es bedeutet:
ub = umfassend beantwortet; b = richtig beantwortet; mHb = mit Hilfe beantwortet; zTb = zum Teil beantwortet; nb = nicht beantwortet
Niederschrift über das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium
Seite 2
Prüfling: _______________________________________
Gegenstände der Prüfung
Beurteilung:
ub
b
mH
b
zT
b
nb
Begründung der beschlossenen Note:
Note der mündlichen Prüfung:
_________________________________
(im Wortlaut)
_______________________________
(in Ziffern m. Dez.stelle – siehe unten)
Unterschriften:
1. _____________________
(Unterschriften
2. ________________________
der
Mitglieder
des
3. ______________________
Prüfungsausschusses)
Das Protokoll ist unverzüglich dem Landesprüfungsamt I, Fürstenweg 15 zuzuleiten.
Die mündliche Prüfung ist mit einer der folgenden Noten zu bewerten:
1 = sehr gut:
2 = gut:
3 = befriedigend:
eine ausgezeichnete Leistung
eine Leistung, die erheblich über den
durchschnittlichen Anforderungen liegt
eine Leistung, die durchschnittlichen
Anforderungen entspricht
4 = ausreichend:
5 = mangelhaft:
6 = ungenügend:
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch
den Anforderungen genügt
eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel
den Anforderungen nicht mehr genügt
eine Leistung, die in keiner Hinsicht den
Anforderungen entspricht
Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Absenken oder Anheben der einzelnen Note um 0,3 gebildet werden.
Dabei sind die Zwischennoten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3; 5,7 und 6,3 ausgeschlossen.