L A N D E S P R Ü F U N G S A M T FÜR LEHRÄMTER AN SCHULEN AUßENSTELLE PADERBORN Erste Staatsprüfung für das Lehramt BK (Wirtschaftspädagogik) Niederschrift über das erz.wiss. Abschlusskolloquium (Wirtschaftspädagogisches Kolloquium) Seite 1 Prüfling: _______________________________________ Prüfungsausschuss Prüfungstag: ___________ (Datum) Vorsitzende/r: _____________________ Prüfungsort: ___________ (Raumangabe) Prüfer(in): _____________________ Prüfungsbeginn: ____________ Uhr Prüfer(in): _____________________ Prüfungsende: ____________ Uhr Protokollführung: _______________ _________________ Die Prüfungsdauer von 45 Min. ist einzuhalten. Gegenstände der Prüfung Beurteilung: ub b mH b zT b nb Beurteilung: Bitte in der entsprechenden Spalte ankreuzen; es bedeutet: ub = umfassend beantwortet; b = richtig beantwortet; mHb = mit Hilfe beantwortet; zTb = zum Teil beantwortet; nb = nicht beantwortet Niederschrift über das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium Seite 2 Prüfling: _______________________________________ Gegenstände der Prüfung Beurteilung: ub b mH b zT b nb Begründung der beschlossenen Note: Note der mündlichen Prüfung: _________________________________ (im Wortlaut) _______________________________ (in Ziffern m. Dez.stelle – siehe unten) Unterschriften: 1. _____________________ (Unterschriften 2. ________________________ der Mitglieder des 3. ______________________ Prüfungsausschusses) Das Protokoll ist unverzüglich dem Landesprüfungsamt I, Fürstenweg 15 zuzuleiten. Die mündliche Prüfung ist mit einer der folgenden Noten zu bewerten: 1 = sehr gut: 2 = gut: 3 = befriedigend: eine ausgezeichnete Leistung eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht 4 = ausreichend: 5 = mangelhaft: 6 = ungenügend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt eine Leistung, die in keiner Hinsicht den Anforderungen entspricht Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Absenken oder Anheben der einzelnen Note um 0,3 gebildet werden. Dabei sind die Zwischennoten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3; 5,7 und 6,3 ausgeschlossen.
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