Abschlussprüfungen in den IT-Berufen

Abschlussprüfungen in den IT-Berufen
Erläuterungen zum Onlineverfahren „Betriebliche Projektarbeit“
A)
Allgemeine Hinweise
Das Projektantragsverfahren erfolgt papierlos über das Internet. Die Projektdokumentation
ist online einzustellen sowie in 2-facher Ausfertigung als Druckversion bei der IHK Nord
Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster einzureichen. Das Online-Portal zur
Prüfungsabwicklung finden Sie unter:
http://www.ihk-nordwestfalen.de/P04088
Der Prüfling erhält von der IHK Nord Westfalen mit gesondertem Schreiben Login-Daten für
das Onlineverfahren.
Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u.a. vom Prüfling die E-Mailadresse erfragt. Die
angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da der Prüfling alle weiteren
Informationen zum Antragsverfahren und zur Projektarbeit per E-Mail erhält.
B)
Projektantragsverfahren
Der Projektantrag wird ausschließlich „online“ eingestellt.
Der im Projektantrag angegebene Durchführungszeitraum für das Projekt muss unbedingt
eingehalten werden und soll sechs Wochen nicht überschreiten. Der Durchführungszeitraum muss im Sommer spätestens am 30. April d. J. und im Winter am 31. Oktober d. J.
enden. Die für das Projekt angesetzte Zeit innerhalb des Durchführungszeitraums darf
35 Stunden (im Beruf Fachinformatiker/-in -Anwendungsentwicklung- 70 Stunden) nicht
überschreiten!
Nach der Einstellung des Projektantrages erhält der Prüfling und der/die vom Prüfling
hinterlegte Ausbilder/in bzw. Projektbetreuer/-in eine E-Mail als Eingangsbestätigung. Der
Antrag mit Status des Projektverfahrens ist jederzeit im Internet einsehbar, Änderungen
können nicht mehr durchgeführt werden.
Sollte der Projektantrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, erhält der Prüfling
per E-Mail eine Aufforderung, den Antrag zu überarbeiten oder einen neuen Antrag
einzustellen.
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C)
Projektdokumentation
Die Dokumentation incl. aller Anhänge, die während der Umsetzung des Projektes
entstehen, stellt der Prüfling in die Antragsverwaltung mittels Dateiupload ein. Der
Dateiupload muss spätestens am letzten Tag des vom Prüfling im Projektantrag gewählten
Durchführungszeitraumes erfolgen. Die Datei muss im PDF-Format vorliegen und darf
eine Größe von 4 MB nicht überschreiten. Ein Upload mehrerer Dateien ist nicht möglich.
Nach der Einstellung der Projektdokumentation erhält der Prüfling und der/die vom Prüfling
hinterlegte Ausbilder/in bzw. Projektbetreuer/-in eine E-Mail als Eingangsbestätigung.
Die Projektdokumentation ist spätestens am nächsten Werktag nach dem Dateiupload in
2-facher Ausfertigung als Druckversion incl. Anhänge bei der IHK Nord Westfalen
einzureichen.
Die Anhänge sollen die wesentlichen Inhalte wiedergeben. Das bedeutet, dass z. B. nicht
ein Programm in Gänze abgedruckt sein muss, sondern nur relevante Teile/Auszüge, die
dann erläutert werden sollten
Ein verspäteter Dateiupload und/oder eine verspätete Abgabe der Druckversion wird als
nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet.
D)
Formvorschriften für die Projektdokumentation
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Das Deckblatt der Dokumentation soll folgende Daten beinhalten:
- Name des Prüfungsteilnehmers
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungs- /Umschulungsbetrieb
- Thema der Projektarbeit
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Jede Seite muss eindeutig dem Prüfling zugeordnet sein.
Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein.
Die Schriftgröße für normalen Text muss im Bereich 10 Punkt bis 12 Punkt liegen.
Die Projektdokumentation darf 10 Seiten (15 Seiten bei Fachinformatiker/-in
Anwendungsentwicklung) nicht überschreiten. Die Seitenangaben zur
Projektdokumentation sind ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen zu
verstehen.

Anlagen:
Anlagen müssen ebenfalls DIN A4-Format haben. Die Seitenzahl der Anlagen soll
insgesamt 30 Seiten nicht überschreiten. Die Anlagen sollen die wesentlichen Inhalte
wiedergeben. Das bedeutet, dass z. B. ein Programm nicht in Gänze abgedruckt sein
muss, sondern nur relevante Teile/Auszüge daraus. Diese Teile/Auszüge müssen
entsprechend erläutert/kommentiert werden.