TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KÜNSTLER COSDAY² 2015 NordWestZentrum Frankfurt • D-60439 Frankfurt am Main TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. VERANSTALTER 2. ANSPRECHPARTNER Veranstalter des CosDay² 2015 ist der CosDay e. V. Ansprechpartner für Künstler ist in erster Linie der entsprechende Organisator. CosDay e. V. Hohemarkstraße 115c 61440 Oberursel (Taunus) Die Ansprechpartner vor Ort sind Roxanne Haindl und Valeria Tralli oder das Organisationsteam. Registergericht: Frankfurt am Main Registernummer: VR 14640 Steuernummer: 003 250 64144 E-Mail: [email protected] 3. TITEL DER VERANSTALTUNG CosDay² 2015 4. VERANSTALTUNGSORT NordWestZentrum Frankfurt 60439 Frankfurt am Main 5. VERANSTALTUNGSLAUFZEIT / AUF- UND ABBAU / ÖFFNUNGSZEITEN Aufbau: 5.1 Der CosDay² 2015 findet von Samstag, den 27. Samstag 08:00-10:00 Uhr Juni, bis Sonntag, den 28. Juni 2015 statt. Sonntag 08:00-10:00 Uhr 5.2. Künstler sind verpflichtet, während der für sie geltenden Öffnungszeiten ihren Stand Öffnungszeiten der FanWork-Meile für das Publikum: pausenlos zu belegen. Samstag 10:00-20:00 Uhr 10:00-18:00 Uhr Sonntag 5.3. Ein Abbau vor Beendigung der offiziellen Zeiten ist nicht gestattet. Sollte ein Stand nach Beendigung der vorgegebenen Abbauzeit noch nicht geräumt sein, behält sich der Veranstalter vor, den Stand auf Kosten des Künstlers zu räumen. 5.4. 1/7 Eine Anfahrt mit dem Auto zur Ausstellungsfläche ist nicht möglich. Die Autos können jedoch im Parkhaus des NWZ auf eigene Kosten abgestellt werden. Die Wegstrecke zur Ausstellungsfläche ist von dort aus sehr gering und mit stufenlosen Rolltreppen sowie Aufzügen verbunden. Abbau: Sonntag 18:00-22:00 Uhr TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KÜNSTLER COSDAY² 2015 NordWestZentrum Frankfurt • D-60439 Frankfurt am Main INHALTSVERZEICHNIS 1. VERANSTALTER..................................................................................................................................................................... 1 5. VERANSTALTUNGSLAUFZEIT / AUF- UND ABBAU / ÖFFNUNGSZEITEN.........................................................................1 2. ANSPRECHPARTNER............................................................................................................................................................ 1 3. TITEL DER VERANSTALTUNG.............................................................................................................................................. 1 4. VERANSTALTUNGSORT....................................................................................................................................................... 1 6. RÜCKTRITT UND NICHTTEILNAHME.................................................................................................................................. 3 7. VERKAUF VON ERZEUGNISSEN.......................................................................................................................................... 3 8. AUSZUSTELLENDE GEGENSTÄNDE................................................................................................................................... 3 9. ZULASSUNG VON KÜNSTLERN.......................................................................................................................................... 3 10. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES UND STANDORTZUWEISUNG.........................................................................4 11. AUSSTATTUNGEN DER STÄNDE....................................................................................................................................... 4 12. MIETE / WEITERE KOSTEN................................................................................................................................................. 4 13. REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG.................................................................................................................................... 5 14. LAUTSTÄRKE / EINSATZ VON ELEKTRISCHEN MEDIEN.................................................................................................5 15. PROMOTION- AKTIONEN / WERBUNG.............................................................................................................................. 5 16. ZAHLUNGEN....................................................................................................................................................................... 5 17. AUSSTELLERAUSWEISE..................................................................................................................................................... 5 18. VERSICHERUNG.................................................................................................................................................................. 6 19. VERHALTEN AUF DER VERANSTALTUNG / SICHERHEIT..................................................................................................6 20. NICHTERFÜLLUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN....................................................................................................6 21. ANSPRÜCHE DER KÜNSTLER............................................................................................................................................ 7 22. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT...............................................................................7 23. TEILNICHTIGKEITSKLAUSEL............................................................................................................................................. 7 2/7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KÜNSTLER COSDAY² 2015 NordWestZentrum Frankfurt • D-60439 Frankfurt am Main 6. RÜCKTRITT UND NICHTTEILNAHME 6.1. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zu sechs Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Erstattung mehr stattfinden und der Teilnehmer muss sich ggf. eigenständig um einen Abnehmer für den gebuchten Stand kümmern. 6.2. Die Stände, die am ersten Veranstaltungstag um 09:30 Uhr nicht belegt sind, können vom Veranstalter anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Standmiete wird ausgeschlossen. 6.3. Kann der Stand wegen unvorhergesehener Ereignisse seitens des Künstlers nicht belegt werden, ist der Veranstalter umgehend zu informieren. 7. VERKAUF VON ERZEUGNISSEN 7.1. Die angebotenen Produkte müssen alle selbst gezeichnet bzw. angefertigt sein. 7.2. Selbst angefertigte FanWorks zu bestehenden Serien werden von uns geduldet. Bei Problemen mit Lizenzen haftet jedoch ausschließlich der Anbieter für eventuell aufkommende Geldbußen und nicht der CosDay e. V. 7.3. Bei Jugendgefährdenden Artikeln ist zu beachten, dass ein Großteil der Veranstaltungs-Besucher minderjährig ist, daher dürfen Gewalt verherrlichende und pornografische Manga, Artbooks, Doujinshis, DVDs und „Adult“-Ware im Allgemeinen, nur mit Einschränkung verkauft oder ausgestellt werden. Entsprechende Ware muss eingeschweißt sein bzw. darf für Minderjährige nicht frei zugängig ausgelegt werden. Der Verkauf solcher Artikel darf nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises an volljährige Besucher stattfinden. 7.4. Sofern nicht mit dem Veranstalter anderweitig vertraglich vereinbart, ist der Verkauf von Eintrittskarten anderer Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. 7.5. Die Ausstellung und der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken sind untersagt, erlaubt ist die Ausgabe von kostenloser Probeware, wobei auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Lebensmittelgesetze geachtet werden muss. 8. AUSZUSTELLENDE GEGENSTÄNDE Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Verbreitung, Ausstellung usw. durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verboten sind. Für diese ausgeschlossenen Werke darf auch nicht geworben werden. Dies betrifft auch Raubkopien. 9. ZULASSUNG VON KÜNSTLERN er Künstler muss bis zum CosDay² das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sollte der Künstler die unbeschränkte GeschäftsfähigD keit noch nicht erlangt haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. 3/7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KÜNSTLER COSDAY² 2015 NordWestZentrum Frankfurt • D-60439 Frankfurt am Main 10. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES UND STANDORTZUWEISUNG 10.1. Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form bis spätestens 01.05.2015 (Anmeldeschluss). Mit der Anmeldung bestätigt der Künstler diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. 10.2. Vorläufige, briefliche Anmeldungen, eventuell verbunden mit Reservierungswünschen, sind gegenstandslos, wenn sie nicht schriftlich vom Veranstalter bzw. dem zuständigen Organisator bestätigt wurden. 10.3. Alle Änderungen und Vorbehalte auf den Anmeldeformularen (resp. in Verbindung damit), die durch den Künstler vorgenommen wurden, sind unwirksam und gelten als nicht geschrieben, sofern sie nicht explizit durch den Veranstalter schriftlich genehmigt wurden. 10.4. Wenn zwei oder mehr Künstler zusammen einen Stand belegen, ist jeder Künstler gesamtschuldnerisch haftbar. 10.5. Der Künstler ist an seine Anmeldung gebunden. Der Vertrag tritt bei Rücksendung der vom Veranstalter unterzeichneten Anmeldung in Kraft. 10.6. Der Abschluss des Vertrages begründet für den Künstler keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine Wünsche in Bezug auf Lage, Nachbarschaft, Größe und Gruppeneinteilung nach Möglichkeit berücksichtigt. 10.7. Der Veranstalter ist berechtigt, die beantragten Standardgrößen herab-, nicht jedoch heraufzusetzen. Die Miete verringert sich in einem solchen Fall entsprechend. 10.8. Der Tausch von Ständen zwischen den zugelassenen Künstlern bedarf der vorherigen Einwilligung des Veranstalters. 10.9. Vom Veranstalter gemietete Standflächen dürfen nicht unter- oder weitervermietet werden. 10.10. Sollte der Künstler seine Anschrift nach Genehmigung des Standes ändern, ist dies umgehend dem Veranstalter zu melden. Dies gilt auch bei Wechsel des Ansprechpartners. 11. AUSSTATTUNGEN DER STÄNDE 11.1. Die Stände werden vom Veranstalter einheitlich zur Verfügung gestellt und bestehen aus der Anzahl der bestellten Tische mit Bestuhlung. 11.2. Zur Ausstattung der Stände verwendete Stoffe müssen flammenfest imprägniert sein. Dekorationen, welche die vom Veranstalter gestellten Tische beschädigen, sind nicht gestattet. 11.3. Das Bekleben der Wände ist verboten. 11.4. Der Veranstalter kann für jegliche Schäden, die durch die Benutzung der eigenen Standeinrichtung (inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht haftbar gemacht werden (siehe Punkt 18). 11.5. Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter die notwendigen Änderungen auf Kosten des Künstlers vornehmen lassen. 11.6. Die Standeinrichtung ist nach Veranstaltungsende in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wiederherstellung und Neubeschaffung von beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenständen erfolgen nur durch den Veranstalter und auf Kosten des Künstlers. Insbesondere auf Klebebandrückstände an den Tischen ist zu achten (siehe Punkt 13.2). 11.7. Es können vom Veranstalter keine elektronischen Geräte jeglicher Art angemietet werden. 11.8. Der Veranstalter genehmigt den Einsatz von elektronischen Medien und Geräten. 12. MIETE / WEITERE KOSTEN 12.1. Die Preise für Standmiete, sowie alle weiteren Kostenpunkte sind auf dem Anmeldebogen gelistet. Die zu zahlende Gesamtsumme errechnet sich aus der Summe der gewünschten Einzelpositionen. 12.2. Die Miete ist auch dann zu zahlen, wenn der Künstler, aus welchen Gründen auch immer, verhindert ist, den CosDay² zu besuchen. Es steht dem Künstler jedoch frei, den Stand an einen anderen Künstler zu vergeben. Der Veranstalter muss mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn über die Änderung unterrichtet werden. 12.3. Der Künstler ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen selber verantwortlich. Bei steuerrechtlichen Forderungen haftet ausschließlich der Anbieter und nicht der CosDay e. V. 4/7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KÜNSTLER COSDAY² 2015 NordWestZentrum Frankfurt • D-60439 Frankfurt am Main 13. REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG 13.1. Für die Reinigung der Gänge bzw. Publikumsflächen sorgt die NordWestZentrum Verwaltungsgesellschaft mbH. 13.2. Die unter Punkt 11.1 beschriebenen Standaufbauten werden in einem dokumentierten Zustand übergeben. Die Reinigung der Stände obliegt dem Künstler. Sollte dieser Pflicht nicht nachgekommen werden, so wird der Künstler an die Reinigungskosten oder eine Aufwandspauschale von mindestens 20 Euro herangezogen. 14. LAUTSTÄRKE / EINSATZ VON ELEKTRISCHEN MEDIEN 14.1. Der Einsatz von elektronischen Medien jeglicher Art (z.B. Laptop, Beamer, Audio- oder TV-Anlagen) ist mit der regulären Anmeldung vorher anzumelden. Änderungen müssen mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beantragt werden, danach können leider keine Änderungswünsche mehr berücksichtigt werden. 14.2. Jeder Künstler ist verpflichtet GEMA selbstständig anzumelden und Gebühren zu entrichten sofern er GEMA-pflichtige Medien einsetzt. Jegliche Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete GEMA Gebühren ist ausgeschlossen. 14.3. Durch Vorführungen o.ä. darf die Veranstaltungstätigkeit auf den umliegenden Ständen und auch die Verkaufstätigkeit der umliegenden Geschäfte nicht beeinträchtigt werden. Lautsprecher müssen auf das Standinnere gerichtet sein. Der Veranstalter kann bei Verstößen gegen diese Regelung Abmahnungen aussprechen bis hin zur Sperrung des Stromes für diesen Stand. 14.4. Am Stand betriebene elektrische Geräte müssen mindestens der jeweils gültigen DGUV Vorschrift 3 entsprechen und dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt betrieben werden. 14.5. Für Schäden die von Künstler eingesetzten elektrischen Medien entstehen, haftet der Standbetreiber, siehe hierzu auch Punkt 18. 15. PROMOTION- AKTIONEN / WERBUNG 15.1. Außerhalb der eigenen Standfläche ist es untersagt, Banner / Aufsteller oder Werbemittel jeglicher Art (z.B. Poster, Flyer) zu zeigen, verteilen, positionieren, auszulegen oder anzubringen, sofern dies nicht vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart wurde. 15.2. Das Anbringen von Werbemitteln an Wandflächen, Säulen, Eingängen, Treppenhäusern, oder sonstigen Gebäudeteilen ist untersagt. Es sollte zu diesem Zwecke ein geeigneter Ständer benutzt werden. 15.3. Sollten die Umstände eine Beseitigung, bzw. Entsorgung von nicht abgesprochenen Werbemitteln nötig machen, so wird der Verursacher an die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe herangezogen. 16. ZAHLUNGEN 16.1. Der Künstler verliert, unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung, den Anspruch an Teilnahme an dem CosDay², wenn die Miete plus etwaige Kosten durch zusätzliche Leistungen nicht fristgerecht eingegangen ist. 16.2. D ie Überweisung muss fristgerecht innerhalb von 30 Tagen und mind. bis zum 31.05.2015 ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer auf das genannte Konto erfolgen. 16.3. Sollten während der Veranstaltung Kosten entstehen, so sind diese gesamt innerhalb von 30 Tagen nach Veranstaltungsende auf das Konto des Veranstalters zu zahlen. Bei Eintritt von Zahlungsverzug nach der Veranstaltung sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Der Veranstalter behält sich vor, bei Verzug Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 16.4. Der Veranstalter behält sich vor, Gebühren von max. €10,- für jedes ausgestellte Mahnungsschreiben zu berechnen. 17. AUSSTELLERAUSWEISE 17.1. Der Künstler erhält pro Stand einen Ausstellerausweis, welcher den Zutritt zum kostenpflichtigen Bereich des CosDay² während der gesamten Veranstaltung ermöglicht. Die Ausstellungsfläche für Künstler befindet sich im kostenlosen Bereich der Veranstaltung und ist daher ohne Ticket zugänglich. Die Weitergabe dieser Ausweise an Dritte ist untersagt. 17.2. O ptional können weitere Tickets hinzugebucht werden. Die anfallenden Kosten sind im Anmeldeformular angegeben. 17.3. Bei Missbrauch oder Weitergabe an Dritte werden die gesamten an den jeweiligen Künstler ausgeteilten Ausweise in Rechnung gestellt. Missbräuchlich benutzte Ausstellerausweise werden ersatzlos eingezogen. 17.4. Der Verlust eines Ausstellerausweises ist umgehend dem Veranstalter zu melden, der Künstler haftet für alle durch verspätete Verlustmitteilung entstandenen Schäden. 5/7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KÜNSTLER COSDAY² 2015 NordWestZentrum Frankfurt • D-60439 Frankfurt am Main 18. VERSICHERUNG 18.1. Die Versicherung der von den Künstlern eingebrachten Standausstattung, elektronischer Geräte und des Ausstellungsgutes / Verkaufgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie Transportschäden auf dem Weg zum CosDay² oder von dem CosDay² obliegt ausschließlich der Verantwortung des einzelnen Künstlers. Des Weiteren übernimmt der Veranstalter keine Haftung jeglicher Art für private Gegenstände der Künstler, wie z.B. Taschen, Koffer, Jacken, Mobiltelefone, usw. Sofern nötig, informiert der Veranstalter entsprechend die Polizei und die Versicherung. 18.2. Der Künstler haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder der Veranstalter auf dem Stand des Künstlers oder durch dessen Tätigkeit erleiden. 19. VERHALTEN AUF DER VERANSTALTUNG / SICHERHEIT 19.1. Jeder Künstler ist für das Gelingen des CosDay² mitverantwortlich. Handlungen, welche die Veranstaltung, die Besucher oder andere Aussteller in nicht vertretbarer Weise stören, behindern oder gefährden, sind daher zu unterlassen. Das für die Veranstaltung geltende Alkohol-, Rauch-, Waffen-, und Tierverbot gilt für alle auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Personen. Bei grob fahrlässigen Verhalten kann dies zu sofortigem Ausschluss der Veranstaltung führen. In diesem Falle erhält der Künstler die von ihm entrichtete Standmiete und ggf. zusätzliche Kosten nicht zurück erstattet. 19.2. Es gehört zu den Pflichten jedes Künstlers dabei mitzuwirken, dass Diebstähle weit möglichst verhindert und entdeckte Diebstähle strafrechtlich geahndet werden. Unabhängig davon wird der Veranstalter in diesen Fällen Strafverfahren einleiten. 19.3. Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen seitens der Künstler sind ohne Absprache mit dem Veranstalter und mit Einverständnis der aufgenommenen Person(en) nur zu privaten Zweck erlaubt. 19.4. Herrenlose Taschen, Rucksäcke, etc. sind umgehend dem Veranstalter zu melden. 19.5. Dem Künstler ist der Aufenthalt an seinem Stand während der Nacht nicht gestattet. Die Stände werden über die Nacht nicht überwacht. Es wird daher dringend dazu angeraten, die Stände nach Ende der Öffnungszeiten abzubauen. 19.6. In einer Notfallsituation sind die Künstler verpflichtet, den Weisungen des für die Sicherheit beauftragten Personals und dem eintreffenden Rettungs- und Ordnungskräften unbedingt Folge zu leisten. 20. NICHTERFÜLLUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen und ein solches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung fortgesetzt, so kann der Veranstalter den betreffenden Künstler von der Veranstaltung ausschließen, in besonders schweren Fällen auch von künftigen Veranstaltungen des CosDay e. V. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstände entgegen gesetzlichen Verboten ausgestellt werden oder Künstler oder deren Mitarbeiter sich an der Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern (z.B. Diebstahl, vorsätzliche Urheberrechtsverletzung, Zugangsermöglichung zu pornographischer Ware an Minderjährige). 6/7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KÜNSTLER COSDAY² 2015 NordWestZentrum Frankfurt • D-60439 Frankfurt am Main 21. ANSPRÜCHE DER KÜNSTLER 21.1. Mündliche Vereinbarungen, Genehmigungen und Nebenreden müssen in einer Schriftform festgehalten werden, da sie sonst nicht geltend gemacht werden können. 21.2. Alle etwaigen Ansprüche des Künstlers aus dem mit dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrag, sowie außervertragliche Ansprüche, sind spätestens 10 Tage nach Veranstaltungs-Ende schriftlich beim Veranstalter anzumelden. Unabhängig davon verjähren sie, wenn sie nicht vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend gemacht worden sind. 21.3. Der Veranstalter und der Künstler halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Sämtliche Informationen über personenbezogene Daten, die dem Künstler, deren Mitarbeiter oder Dritten zur Erfüllung des Vertrages bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten über die Veranstaltung hinaus verwenden oder verwerten. 21.4. Gemäß dem nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht auf freie Meinungsäußerung sind gewisse Störungen des CosDay² auf begrenzte Zeit möglich und unvermeidbar. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch dem Künstler entstehende Schäden. 22. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Künstlern und dem Veranstalter ist Frankfurt am Main, und in Fällen von Streitigkeiten ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden. 23. TEILNICHTIGKEITSKLAUSEL Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein/werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Letzte Änderung: 03. April 2015 7/7
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