ZUGER STADTTUNNEL: DESHALB SAGT DAS GEWERBE JA

03 / 2015
WIRTSCHAFT
ZUG
ZUGER
STADTTUNNEL:
DESHALB SAGT
DAS GEWERBE JA
Seiten 4 bis 11
ERBSCHAFTSSTEUER:
Das Gewerbe lehnt diese Initiative
klar ab – die Gründe
Seite 29
Offizielles Publikationsorgan des Gewerbeverbandes des Kantons Zug
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Editorial
3
Titelbild: So könnte dereinst die Neugasse in Zug aussehen,
wenn die Zuger am 14. Juni Ja zum Stadttunnel mit Zentrum
Plus sagen. Visualisierung: Baudirektion Kanton Zug.
Kurt Erni
ABSTIMMUNG
4
Am 14. Juni stimmt die Zuger Bevölkerung über den Stadttunnel mit
Zentrum Plus ab. Die Präsidentenkonferenz des Gewerbeverbandes
des Kantons Zug hat einstimmig
und ohne Enthaltungen Ja zu diesem Projekt gesagt. Die Präsidenten
sind überzeugt, dass dieses Generationenprojekt nötig ist, um die Stadt,
den Wirtschaftsmotor des Kantons,
für die nächsten 100 Jahre fit zu
machen.
24
LIEBE LESERINNEN
UND LESER
Soll der Kanton Zug einen wegweisenden
Schritt nach vorne machen? Am 14. Juni
hat die Zuger Bevölkerung die Gelegenheit
dazu, wenn sie über den Stadttunnel mit
Zentrum Plus abstimmt.
GV
Die Mitglieder des Gewerbeverbandes des Kantons Zug trafen sich zu
ihrer Generalversammlung in der
UBS Zug. Präsident Kurt Erni blickte
in seinem Jahresbericht auf das vergangene Jahr zurück. Während er
Werbung für den Stadttunnel mit
Zentrum Plus machte und die Mitglieder aufforderte, ein Ja in die
Urne zu legen, empfahl er die Erbschaftssteuer wie auch die Billag zur
Ablehnung.
SCHWARZARBEIT
Die Diskussion über «schwarz beschäftigte» Angestellte in Privathaushalten war erneut entbrannt,
nachdem ein Zürcher Politiker wegen einer mutmasslich illegal beschäftigten Putzfrau aus Serbien in
die Schlagzeilen geraten war. Wir
haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Der Präsident des
Gewerbeverbandes des
Kantons Zug hat das Wort
37
Unsere Väter haben es uns vor rund 80 Jahren vorgemacht, als sie für den Kanton Zug
ein neues Steuermodell erarbeitet und dann
auch eingesetzt haben – und damit den
Grundstein für unser Erfolgmodell legten.
Oder als die Zuger Ja zur Stadtbahn sagten,
obwohl die Gegner im Abstimmungskampf
die Befürworter als grössenwahnsinnig apostrophierten. Dies sind nur zwei Beispiele,
die aufzeigen, dass es bei grossen Projekten
schon immer Mut brauchte und vor allem
den Glauben an die Zukunft.
Der Gewerbeverband des Kantons Zug, die
Gewerbevereine und Berufsverbände, die
uns angeschlossen sind – wir alle sagen Ja
zu diesem Generationenprojekt. Weil wir
überzeugt sind, dass es diesen Schritt
braucht, um die Wirtschaftsmetropole Zug
für die nächsten 100 Jahre fit zu machen. Der
Stadttunnel mit Zentrum Plus ist von grosser
volkswirtschaftlicher Bedeutung für den
ganzen Kanton. Wir alle profitieren vom
Hauptort, der sich damit weiter entwickeln
wird. Mit einem Ja zeigen wir uns nicht
zuletzt auch solidarisch mit der Stadt Zug.
Es darf daran erinnert werden, dass sie ihrerseits mittels innerkantonalen Finanzausgleichs und auch stets Projekte der Aussengemeinden wie die Umfahrung Cham–Hünenberg oder die Tangente Zug–Baar unterstützte.
Kurt Erni
Titelthema
4
So könnte die Vorstadt nach dem Bau des Stadttunnels mit Zentrum Plaus aussehen
STADTTUNNEL + ZENTRUM PLUS
JA ZUM JAHRHUNDERTPROJEKT FÜR ZUG
Die Zuger müssen sich am 14. Juni 2015 entscheiden, ob sie der Stadt Zug mit einem
Stadttunnel mit Zentrum Plus eine Zukunft geben wollen oder nicht. Fakt ist: Grosse
Teile der Stadt – vor allem das Zentrum – werden täglich mit Verkehr geflutet. Allein
durch die Neugasse zwängen sich täglich rund 22 000 Fahrzeuge. Jetzt haben Kanton
und Stadt die Möglichkeit, mit einem Generationenprojekt nicht nur die Aufenthaltsqualität zu verbessern, sondern das Zentrum dauerhaft zu entlasten und neu zu
erschliessen. Der Gewerbeverband des Kantons Zug ist der Meinung: Das lohnt sich.
Und sagt deshalb Ja zum 890-Millionen-Kredit.
In der Tat, es braucht Mut, es braucht den Glauben an
die Zukunft, um ja zum Stadttunnel mit Zentrum Plus
und damit zum Kredit von 890 Millionen Franken zu
sagen. «Aber», sagt Stadtpräsident Dolfi Müller, «es
gibt nur ganz wenige Momente in einem Leben, in denen sich die Zukunft entscheidet. Die Abstimmung
über dieses Generationenprojekt ist am 14. Juni so ein
Augenblick. Wir schaffen damit die einmalige Chance,
für die Kinder die Stadt Zug neu einzurichten.»
In den letzten 100 Jahren bewiesen die Zuger trotz vorhandener Vorbehalte und Ängste Mut, um solch wegweisende Entscheide zu fällen. Denken wir nur an den
Bau des Casinos in Zug. Kanton und Stadt waren damals mausarm, aber die Einwohner sagten Ja. Denken
wir an unser Steuergesetz, das findige Köpfe ausstudierten und mithilfe der Stimmbürger dann auch umsetzten – zum Nutzen von uns allen. Oder erinnern wir
uns an die Volksabstimmung über die Stadtbahn. «Das
Titelthema
5
ist doch für Zug zwei Schuhnummer zu gross, das kostet viel zu viel, dieses Projekt ist zu utopisch», hiess es
da und dort. Die Zuger haben aber – in weiser Voraussicht – zugestimmt und heute könnten wir alle ohne
die Stadtbahn nicht mehr leben. Sie ist ein Erfolgsprojekt. Der Präsident des Gewerbevereins der Stadt Zug,
Joseph Ruckli, erzählt immer wieder von dieser weg-
« NUR MIT PIONIERGEIST
BLEIBEN WIR FIT – ERST RECHT IN
ANSPRUCHSVOLLEN ZEITEN.
»
weisenden Episode, wenn er für den Stadttunnel mit
Zentrum Plus redet. Er ist überzeugt, dass Zug in den
kommenden Jahren weiter stark und schnell wachsen
wird. Damit werde auch der Individualverkehr trotz gutem öffentlichem Verkehr weiter zunehmen. Aufgrund
der aktuellen Verkehrsverhältnisse und vor allem angesichts der anstehenden Entwicklungen im Bereich
Zug Nord, Chollermühle (5000 Arbeitsplätze, Wohnraum für 3000 Personen), den kommunizierten Absichten der V-Zug (Technologie-Cluster), der Siemens, den
Projekten auf dem alten Kantonsspitalareal und den
Vorhaben der Aussengemeinden, sei es höchste Zeit,
«dass die Umfahrung der Innenstadt von Zug mittels
eines Tunnels umgesetzt wird». Nur mit dem projektierten Tunnel werde es möglich sein, das Zentrum der
Stadt Zug, wie in der Vorlage aufgezeigt, «im Interesse
der Bevölkerung und des Gewerbes zu entwickeln und
vom Durchgangsverkehr zu entlasten». Auch dieses
zukunftsgerichtete Werk sei für die nächste Generation. «Man könnte es uns dannzumal sehr übel nehmen,
würden wir den Bau des Stadttunnels heute nicht in
Angriff nehmen», erklärt Joseph Ruckli.
Ein Solidaritätsbeweis
Der Vorstand des Gewerbevereins der Stadt Zug ist ferner überzeugt, dass der Stadttunnel von volkswirtschaftlicher Bedeutung für den ganzen Kanton ist.
Kanton und Gemeinden profitierten vom Hauptort, der
sich auch dank des Stadttunnels weiter entwickeln
werde. «Im Übrigen erwartet der Gewerbeverein von
den Gemeinden und vom Kanton auch ein solidari-
« DER ZUGER STADTRAT STEHT
GESCHLOSSEN HINTER DEM STADTTUNNEL MIT ZENTRUM PLUS. »
sches Verhalten gegenüber der Stadt Zug. Es darf daran erinnert werden, dass die Stadt Zug ihrerseits mittels innerkantonalen Finanzausgleichs und auch stets
in der Sache, Projekte der Aussengemeinden wie die
Umfahrung von Cham oder die Tangente unterstützte.» Man könne natürlich auch resignieren und nichts
tun, sagt Stadtpräsident Dolfi Müller an die Adresse
der Kritiker und Schwarzmaler. Aber das bringe weder
Kanton noch Stadt weiter. «Nicht jeder kleine Umweg,
der inskünftig wegen des Kammersystems gefahren
werden müsste, ist es wert, deswegen das ganze Projekt abzulehnen. Wäre ein so bünzliges Kleinbürgertum in früheren Jahrzehnten in der Schweiz und in
Zug Standard gewesen, würden wir heute hier nicht
derart gut leben», ergänzt Joseph Ruckli. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass sowohl die Regierung wie
auch der Stadtrat geschlossen hinter dem Projekt stehen. Der Gewerbeverband des Kantons, der Gewerbeverein der Stadt Zug, der Autogewerbeverband, die
Wirtschaftskammer Zug, der Hotellerieverband, die
FDP, die SVP, die Grünliberalen und die CVP des Kantons und selbst Linke stehen hinter dem Projekt. Der
Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin betonte an der
Delegiertenversammlung der CVP: «Der Stadttunnel
ist finanzierbar.» Eine bemerkenswerte Aussage, war
es doch Hegglins Fraktion, die CVP, die die Vorlage im
Kantonsrat mehrheitlich ablehnte.
Noch nie so weit
So weit ist politisch ein Tunnelprojekt in der 100-jährigen Tunnelgeschichte jedenfalls noch nie gediehen.
Regierungsrat Heinz Tännler erklärt: «Am weitesten
brachte es bisher die sogenannte UZB, das heisst die
Umfahrung Zug/Baar. Für sie hat der Kantonsrat 1985
und 1989 zwar ebenfalls Projektierungskredite gespro-
« MIT DIESEM PROJEKT
GELANG UNS DER EIGENTLICHE
QUANTENSPRUNG. »
chen.» Im Verlaufe der Planung ist es dann jedoch zu
politischen Konflikten gekommen, weshalb die Regierung 1997 beschloss, das Vorhaben zu sistieren und
schliesslich aufzugeben. Ganz anders die Situation
beim aktuellen Projekt Stadttunnel Zug mit Zentrum
Plus: «Weil wir die Stadt Zug und die Bevölkerung von
Beginn weg in die Projektierung miteinbezogen haben,
konnte ein Gemeinschaftswerk entstehen, das allen
Bedürfnissen gerecht wird», erklärt Tännler. Der Mitwirkungsprozess habe sich wie erhofft als Erfolgspfad
erwiesen, der nun erstmals zu einer StadttunnelAbstimmung am 14. Juni an der Urne führen wird.
Mit dem Entscheid, aus einem Strassenprojekt ein umfassendes Aufwertungsprojekt für die Kantonshauptstadt zu machen, ist laut Baudirektor und Pro-Komitee
der eigentliche Quantensprung gelungen. Man habe
die einmalige Chance erkannt, die verkehrsgeprägte
Innenstadt in ein beruhigtes Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität umgestalten zu können – eben in ein
Zentrum Plus. Ebenfalls massgebend für den Erfolg
des Mitwirkungsprozesses sei gewesen, «dass wir zu
Beginn nochmals auf Feld eins begonnen und den ganzen Variantenfächer geöffnet haben. Auf diese Weise
konnten viele Ideen einfliessen, eben auch unkonventionelle wie die des unterirdischen Kreisels. Sie erwies
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stimmen sollen? Heinz Tännler: «Das Entlastungsprogramm ist ein Massnahmenpaket, das den Finanzhaushalt binnen dreier Jahre wieder ins Gleichgewicht
bringen soll. Das Projekt Stadttunnel Zug mit Zentrum
Plus dagegen ist ein Mehrgenerationenprojekt, das auf
Dauer angelegt ist. Wir haben es also mit gänzlich verschiedenen Zeithorizonten zu tun.» Der Stadttunnel
und das Zentrum Plus seien eine Investition in die Zukunft und hätten mit dem Entlastungsprogramm rein
gar nichts zu tun. «Wir müssen sparen, egal ob die Zuger am 14. Juni Ja oder Nein zum Stadttunnel sagen.»
« DER STADTTUNNEL MIT
ZENTRUM PLUS IST NICHT EIN
BLOSSES STRASSENPROJEKT.
Hervorgehobene Situation
= ZentrumPlus
So wird das Projekt finanziert
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INVESTIREN – ZUM VORTEIL
VON GENERATIONEN.
Stadttunnel mit den drei Kammern
sich schliesslich als Ei des Kolumbus, die uns alle gesetzten Ziele erreichen lässt», betonen Stadt und Kanton übereinstimmend.
« DER STADTUNNEL IST EIN
Von den 890 Millionen Franken übernimmt der Kanton
Zug 235 Millionen Franken und die Stadt Zug 100 Millionen Franken. Den Hauptbeitrag leisten die Autofahrerinnen und Autofahrer. Sie tun dies einerseits indirekt
über die «Spezialfinanzierung Strassenbau» (255 Millionen Franken). Das sind zweckgebundene Mittel, die aus
dem Nettoertrag der Motorfahrzeugsteuer und dem
Kantonsanteil des Treibstoffzuschlags stammen und
jährlich geäufnet werden. Einen zweiten, direkten Beitrag leistet der motorisierte Individualverkehr in Form
höherer Motorfahrzeugsteuern. Die Anhebung um
25 Prozent erfolgt zweckgebunden und befristet, bis der
Teilbetrag von 300 Millionen Franken erreicht ist. «Wir
Befürworter glauben, dass dies eine gerechte Finanzierung ist», betont Pro-Komitee-Präsident Bruno Werder.
KOMBINIERTES ERSCHLIESSUNGSUND ENTLASTUNGSSYSTEM.
»
»
«Wir können es schaffen», glaubt Stadtpräsident Dolfi
Müller. Aber dafür müssten die Zuger an die Zukunft
glauben. «Mit einem Ja zum Stadttunnel mit Zentrum
Plus bleiben wir stark. Die Chance ist jetzt da, wir müssen sie einfach packen. Ich bin überzeugt, die Stadt
Zug wird damit lebenswerter.» Es gelte jetzt, «in die
Zukunft zu investieren – zum Vorteil von Generationen». Und Regierungsrat Heinz Tännler ergänzt: «Hier
handelt es sich nicht bloss um ein Strassenprojekt.»
Und deshalb sei es auch wichtig, dass am 14. Juni
möglichst viele Zuger an die Urnen gingen und mit
einem Ja den Grundstein für ein neues Zug legen.
Entlastungsprogramm und Tunnelprojekt
Bei den Gegnern wird zwar eifrig das von der Regierung präsentierte Entlastungsprogramm als einer der
Hauptgründe für ein Nein angeführt. Denn: Bis 2018
muss der Kanton jährlich 80 bis 100 Millionen Franken
einsparen. Wie erklärt man nun den Zugern, dass sie
dem 890-Millionen-Kredit für den Tunnel dennoch zu-
Bildnachweis: Alle Visualisierungen/Grafiken zum Stadttunnel sind von der Baudirektion des Kantons Zug.
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9
ZENTRUM PLUS
SO PROFITIERT DIE STADT DANK DEM TUNNEL
Das Zentrum Plus umfasst im Wesentlichen die
Gebiete Bahnhof/Vorstadt, Neustadt und Altstadt. Es ist also der eigentliche Stadtkern mit
vielen öffentlichen Plätzen und Räumen, mit
historischen Bauten und bedeutenden Ensembles, aber auch mit Potenzialen für die Freiraumentwicklung.
Heute ist der öffentliche Raum vielerorts vom Verkehrsgeschehen geprägt. Trottoirs und Plätze sind oft
mit Fahrzeugen überstellt und deshalb als Aufenthaltsort für Fussgänger und Fussgängerinnen wenig
attraktiv. Das soll sich nun ändern, und zwar mithilfe
des Stadttunnels und flankierender Massnahmen. Ziel
ist es, das Zentrum Plus vom Verkehr zu entlasten,
ohne das Zirkulieren mit dem privaten Fahrzeug
gänzlich zu unterbinden. Mit Ausnahme der heute
schon verkehrsfreien Altstadt wird es also weiterhin
möglich sein, Wohnungen, Arbeitsplätze und Geschäfte mit dem privaten Fahrzeug zu erreichen. Einzig für
die direkte Durchfahrt durch das Zentrum gilt es auf
den Stadttunnel auszuweichen (siehe Entlastungsund Erschliessungssystem). Zu diesem Ansinnen können auch der Gewerbeverein der Stadt Zug sowie
Vertreter der Vereinigung Pro Zug ja sagen. Und Stadtpräsident Dolfi Müller gibt zu bedenken: «In Zentren,
wo Tunnels den Verkehr lenken und entlasten, hält
man sich lieber auf. Solche Städte sind einfach schöner.» Diese Röhre sei Mittel zum Zweck. «Aber mit
diesem Tunnel können wir und vor allem folgende Generationen die Stadt neu gestalten. Wir erobern die
Plätze wieder zurück.»
So könnte dereinst die Gubellochunterführung aussehen
oder den Stadtkern passieren will, nimmt den Weg
durch den Stadttunnel und im Norden über die Gubelstrasse. Dies sei zumutbar, betont der Gewerbeverein
der Stadt Zug. Präsident Joseph Ruckli: «Wir gewinnen
mit dem Zentrum Plus viel mehr.» Zudem sei es dem
Gewerbe wichtig, möglichst schnell und ohne Stau
zum Kunden zu gelangen. Und dies mache der Tunnel
möglich.
Vorrang für öffentliche Nutzung
Aufwertung des öffentlichen Raumes
Dank der Verkehrsentlastung und reduzierter Fahrgeschwindigkeiten wird das Zentrum Plus wesentlich an
Aufenthaltsqualität gewinnen. Öffentliche Räume können städtebaulich aufgewertet und mit gezielten Massnahmen in belebte und beliebte Orte umgestaltet werden. Fussgänger und Fussgängerinnen werden sich
darüber genauso freuen wie Radfahrende. Aber auch
der öffentliche Verkehr kann profitieren, denn die Verkehrsentlastung bedeutet mehr Fahrplanstabilität und
die Chance, das Liniensystem zu optimieren.
Kammern als flankierende Massnahme
Das Zentrum Plus soll entlastet, nicht aber in eine verkehrsfreie Zone umgestaltet werden. Wohnungen, Arbeitsplätze und Geschäfte müssen für Privatautos und
Anlieferungen weiterhin erreichbar bleiben. Die Innenstadt wird deshalb in drei Kammern gegliedert. Der
motorisierte Individualverkehr kann in den Kammern
zirkulieren, nicht aber das Zentrum direkt durchfahren. Wer von einer Kammer in die andere wechseln
Von der Verkehrsentlastung im Zentrum profitieren die
Fussgänger und die Velofahrenden. Ihnen steht künftig mehr Verkehrsfläche und mehr Raum für Begegnungen zur Verfügung. Ein Gewinn ist die Verkehrsberuhigung aber auch für den öffentlichen Verkehr. So
können die Busse der Zugerland Verkehrsbetriebe weiterhin in allen Richtungen zirkulieren, ohne in Staus
stecken zu bleiben. Zudem besteht die Möglichkeit,
einzelne Buslinien durch den Stadttunnel zu führen.
Anschluss und Ergänzungsbauwerke
Die Zufahrtsstrecken zu den Portalen müssen dem
Stadttunnel-System angepasst und auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden. Grössere Ausbauten sind auf den von Westen kommenden Strassen erforderlich. Die Aabach- und die Gubelstrasse westlich
der Bahnlinie müssen als Hauptzubringer zum Stadttunnel ausgebaut werden. Die Gubelstrasse östlich
der Bahnlinie und die südliche Industriestrasse gilt es
in ihrer neuen Funktion als wichtige Stadtstrassen zu
erweitern.
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Titelthema
11
DER TUNNEL IST 2,7 KILOMETER LANG
SO WIRD DER STADTTUNNEL GEBAUT
Damit der Tunnel diese Doppelfunktion erfüllen
kann, ist er als vierarmiges System mit einem
unterirdischen Kreisel als «Drehscheibe» ausgebildet. Drei der Arme stellen die Verbindung
zum umgebenden Kantonsstrassennetz her, und
zwar mit Portalen an der Gubel-, Ägeri- und
Artherstrasse. Der vierte Arm führt über das
Portal an der Gotthardstrasse direkt ins belebte
Bahnhofsgebiet mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten. Und so wird er gebaut.
Der Zuger Tunnel ist insgesamt 2,7 Kilometer lang. Davon werden 1,8 Kilometer bergmännisch und 900 Meter
im Tagbau erstellt. Die Röhre (Durchmesser innen:
11,20 Meter; aussen 13,20 Meter) wird in verschiedenen Etappen von oben nach unten ausgebrochen – mit
konventionellen Baumaschinen. Eine Bohrmaschine
kommt nicht zum Einsatz, denn sie wäre viel zu gross.
Gebaut wird der Tunnel rund 25 bis 40 Meter unter
dem Boden. Begonnen wird einerseits an der Artherstrasse und andererseits vom unterirdischen Kreisel
her, um die Bauzeit zu verkürzen. Der grosse Installationsplatz wird beim Hotel City Garden eingerichtet.
Damit der Aushub (rund 770 000 Kubikmeter) möglichst
schnell mit einem Förderband in Richtung Gubelstrasse zum Bahnverlad respektive rund 300 000 Kubikmeter Beton in den Tunnel transportiert werden können, wird mit Hochdruck auch am Tunnelast City
Garden – Kreisel gebaut.
Der Kreisel
Mit dem Bau begonnen wird auf der Rothuswiese. Der
Humus wird unmittelbar daneben zwischengelagert,
um ihn dann wieder verwenden zu können. Gegraben
Querschnitt Stadttunnel, wie er bergmännisch gebaut wird
werden zwei Schächte mit einem äusseren Durchmesser von 55 Metern und einem inneren Durchmesser von
3 bis 5 Metern. Der Kreisel selber hat im Endausbau
einen Durchmesser von 32 Metern und ist somit für alle
Fahrzeugtypen problemlos befahrbar. Über dem Kreisel
wird eine Betriebszentrale gebaut.
Die Lüftung
Angedacht war ursprünglich, die Abluft des Tunnels
über die Portale ins Freie zu blasen. «Dies machen wir
nun nicht, weil die Belastungsgrenzen an diesen Stellen damit überschritten worden wären», erklärt Urs
Lehmann. Deshalb wird die Luft aus dem ganzen
Tunnel abgesaugt und über einen Stollen geführt und
anschliessend durch einen Kamin in der Umgebung
der Kanti mit relativ hoher Geschwindigkeit in die Luft
geblasen. So entsteht keine zusätzliche Luftbelastung.
Die Zufahrtsstrassen
Damit der Stadttunnel für das Stadtzentrum eine möglichst hohe Entlastung bringt, müssen auch die Zufahrtsstrassen entsprechend angepasst werden. Allen
voran die Gubelstrasse, die mit der Eröffnung des
Stadttunnels erheblichen Verkehr verkraften muss.
Deshalb wird man im Vorfeld auch die Aabachstrasse
den Erfordernissen anpassen und für den Kreisel eine
Lichtsignalanlage installieren – damit der Verkehr
gesteuert werden kann. Ebenfalls weichen muss der
Kreisel unmittelbar vor dem Gubelloch. Die Gubelstrasse wird vierstreifig geführt. Die Gubelunterführung wird völlig neu gebaut. Gewisse Anpassungen
erfahren aber auch die Industriestrasse, die Ägeristrasse und die Artherstrasse.
Querschnitt Stadttunnel, wie er im Tagbau gebaut wird
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Unfall? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Von der Fahrzeugabholung über den Kontakt mit
der Versicherung und die Instandstellung Ihres Fahrzeugs bis zur Ablieferung an Sie zurück – wir erledigen gerne alles prompt und kompetent für Sie!
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Ratgeber
15
Fragen an den Steuerfachmann
STEIGT NACH EINER
WOHNUNGSSANIERUNG AUCH
DER EIGENMIETWERT?
Kann ich bei den Steuern den Heizölkauf, die Strom- und die Wasserkosten auch zum Liegenschaftsunterhalt
zählen und sie deshalb abziehen?
Der Einkauf von Energie, also Strom oder
Heizöl, aber auch Wasser und Abwasser,
Fernseh- oder Telefonkosten zählen zu den
normalen Lebenshaltungs- und Betriebskosten und können deshalb nicht von den
Steuern als Gebäudeunterhalt abgezogen
werden. Anders sieht es aus, wenn die Ölheizung kaputtgeht. Die Reparatur oder der
Ersatz von technischen Einrichtungen und
anderen Gebäudeteilen sind von den Steuern abziehbar.
Ich habe mein Haus saniert und energetisch verbessert. lst es möglich, dass
danach der Eigenmietwert steigt?
Regel streng und gewähren sie nur bei wirklich erheblichen Gründen, etwa bei nachweisbarer, offensichtlicher Unternutzung
einer Liegenschaft – beispielsweise, wenn
die Kinder ausgezogen sind und diese Räume tatsächlich nicht genutzt werden.
Gewisse Kantone wie Zürich oder möglicherweise bald auch St. Gallen kennen zudem eine Regelung für Härtefälle, wenn
das Einkommen effektiv in einem Missverhältnis zum Eigenmietwert steht. Gemäss
einer Weisung für den Kanton Zürich darf
zum Beispiel der Eigenmietwert nicht höher als ein Drittel der Einkünfte ausmachen, welche dem Steuerpflichtigen und
den zu seinem Haushalt gehörenden Personen zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen. Was über diesem
Drittel liegt, können Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen.
Das ist möglich, ja. Energetische Verbesserungen am Gebäude sind im entsprechenden Steuerjahr vom Einkommen abziehbar.
Allerdings führen solche lnvestitionen oft
zu einem Mehrwert Ihres Hauses oder
Ihrer Wohnung. ln gewissen Kantonen
erfolgt bei nächster Gelegenheit eine
Neueinschätzung. Investitionen, grössere
Sanierungen oder auch ein neuer Wintergarten können zu höheren Eigenmietwerten der Liegenschaft führen, bestätigt
auch der Fachmann beim Hauseigentümerverband Schweiz. Bei Energiesparmassnahmen sei es sogar möglich, dass
der Steuervorteil zu Beginn durch einen
dauerhaft höheren Eigenmietwert wieder
kompensiert werde.
Muss ich Liegenschaftsaufwand und
Sanierungen belegen können?
lch beziehe 36 000 Franken Rente und
versteuere zusätzlich 24 000 Franken
Eigenmietwert. Kann ich diesen sehr
hohen Eigenmietwert nicht reduzieren?
Welche Kosten sind im Zusammenhang
mit der Finanzierung abziehbar, etwa
Hypothekarzinsen, Errichtung von
Schuldbriefen oder Baurechtszinsen?
Die Festsetzung und die periodischen Anpassungen der Eigenmietwerte sorgen sehr
häufig für Diskussionsstoff. Mit Reduktionen sind die Steuerbehörden aber in aller
Ja, bewahren Sie sämtliche Rechnungen,
Quittungen und sonstigen Belege oder
auch Fotos sorgfältig auf. Wenn Sie den
Pauschalabzug wählen, braucht es keine
Belege. In allen anderen Fällen – wenn Sie
also im betreffenden Steuerjahr grössere
oder zusätzliche lnvestitionen tätigten –
sollten Sie über die Belege verfügen. Die
Unterlagen werden von den Steuerbehörden in den meisten Fällen auch verlangt
und überprüft. Fehlen wichtige Belege
oder sind die Aufstellungen für das Steueramt aus anderen Gründen nicht nachvollziehbar, wird im ungünstigsten Fall höchstens der Pauschalabzug zugelassen.
In erster Linie sind Schuldzinsen abziehbar, unabhängig davon, ob es sich um eine
Hypothek einer Bank oder ein anderes verzinstes Darlehen handelt. Die Errichtung
von Schuldbriefen zählt zu den Anlage-
RATGEBER : STELLEN
SIE FRAGEN,
WIR ANTWORTEN
Vielleicht wollen Sie Ihr Haus oder
die Wohnung renovieren, den Garten
umgestalten oder mit Ihrem Auto
stimmt etwas nicht. Baumeister, Maler, Zimmermann, Spengler-Installateur, Elektriker, Bodenleger oder Garagisten stehen Ihnen zur Verfügung.
Stellen Sie auch Fragen zu Banken,
Versicherungen, Treuhand oder Altersvorsorge ( Pensionskassen, AHV ).
Fachleute geben Ihnen Auskunft.
Fragen an: [email protected]
kosten zu Beginn und spielt wie alle anderen Auslagen für Bau und Kauf bei der
späteren Besteuerung eines Grundstückgewinns eine Rolle. Nicht abziehen können
Sie Amortisationen, wenn Sie die Liegenschaft im Privatvermögen halten. Baurechtszinsen sind bei der Bundessteuer
und in den meisten Kantonen nicht zum
Abzug zugelassen. Wird die Liegenschaft
vermietet, sind Baurechtszinsen in jedem
Fall abziehbar.
Muss ich Überstunden leisten?
Gestützt auf Artikel 321c OR sind Arbeitnehmer verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten,
soweit diese notwendig und dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar
ist. Wird jedoch die durch das Arbeitsgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit (je
nach Branche 45 oder 50 Stunden) überschritten, handelt es sich bei dieser Mehrarbeitszeit gleichzeitig auch um Überzeit.
Diese Unterscheidung ist wichtig für die
Frage, ob die zusätzlich geleistete Arbeitszeit vergütet werden muss.
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Erbschaftssteuer-Initiative attackiert unsere KMU
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Zusammenfassung für Eilige
in zwei Sätzen:
Die Erbschaftssteuer-Initiative will
Erbschaften und Schenkungen (auch
an direkte Nachkommen!) mit 20 %
besteuern. Davon direkt betroffen sind
u. a. Unternehmensnachfolgen.
von Andreas Hänggi,
dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH,
Leiter Sitz Zug der Treuhandund Revisionsgesellschaft MattigSuter und Partner, Zug AG
Darum geht‘s am 14. Juni 2015
Die Initiative von EVP, SP, Grünen und
Gewerkschaften fordert eine neue nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie soll 20 % betragen – und zwar
unabhängig vom Verwandtschaftsgrad
bei einer Freigrenze von CHF 2 Mio. pro
Nachlass (nicht pro Erben!). Geschenke
von höchstens CHF 20 000 pro Jahr und
Beschenktem sind steuerfrei. Dasselbe
gilt für Teile des Nachlasses bzw. der
Schenkung an den Ehegatten / die Ehegattin. Schenkungen und Erbvorbezüge
werden rückwirkend ab dem 1. Januar
2012 (!) besteuert. Die aus der neuen
Steuer anfallenden Erträge sollen zu
zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen überwiesen werden.
Fiskalpolitischer Querschläger
Praktisch in allen Kantonen hat das
Stimmvolk in den letzten Jahren die
Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen gestrichen (Ausnahmen: AI, NE,
VD). Für andere Erben und Beschenkte
bestehen schweizweit unterschiedliche
kantonale Regelungen, die nun allesamt abgeschafft werden sollen. Somit
wird der Föderalismus in diesem Bereich komplett eliminiert und durch ein
zentralistisches System ersetzt. Die Erbschaftssteuer stellt neben der jährlich
wiederkehrenden Vermögenssteuer eine weitere Substanzsteuer dar. Das Gesamtsteueraufkommen der Schweiz auf
dem Vermögen bewegt sich schon heute deutlich über dem Durchschnitt der
OECD-Staaten. Dies liegt auch an der
hohen Vermögenssteuer, die anderswo
gänzlich unbekannt ist. Eine Erbschaftsund gleichzeitig eine Vermögenssteuer
kennen nur ganz wenige Länder (u. a.
Frankreich, Spanien, Norwegen).
Fatale Folgen für Schweizer
Familienunternehmen
Unternehmer und KMU-Inhaber sind
von der neuen Steuer insbesondere
dann hart betroffen, wenn sie ihre Firma an die nächste Generation weitergeben wollen: Die Initiative sieht zwar
«besondere Ermässigungen» vor (Freibetrag und reduzierten Steuersatz),
doch die Höhe dieser Ermässigungen
sucht man im Initiativtext vergebens.
Wir Stimmbürger sollen hier also «die
Eine aktuelle Studie von PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag des
Wirtschaftsdachverbands economiesuisse kommt zum Schluss, dass die
steuerliche Gesamtbelastung bis zu
32 % (und nicht nur 20 %) des Unternehmenswerts betragen kann, da die
Firmen die bei der Übergabe anfallende
Steuer mit (steuerbaren) Gewinnen vorfinanzieren müssten. Fatale Folge: Die
Betriebe müssten sich entweder hoch
Was passiert, wenn ein Erbe aus dem
Unternehmen aussteigt oder stirbt?
usw.
Fazit
Die Initianten wollen uns Stimmbürgern
mit dem geschickt gewählten Freibetrag
von CHF 2 Mio. weismachen, dass wir
von der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer ja gar nicht betroffen seien.
Dies ist aber ein Trugschluss! Die aller-
Unternehmer und KMU-Inhaber sind von der neuen
Erbschaftssteuer insbesondere dann hart
betroffen, wenn sie ihre Firma
an die nächste Generation
weitergeben wollen.
Katze im Sack» kaufen. Zudem kommen die Ermässigungen nur zum Zug,
wenn der Betrieb während mindestens
10 (!) Jahren weitergeführt wird. Und
was viele nicht wissen: Der Wert eines
Unternehmens wird in der Regel mit der
Ertragswertmethode berechnet!
verschulden, verkauft werden oder
würden einfach untergehen. Die vorgesehenen «Ermässigungen» gehen im
internationalen Vergleich viel zu wenig
weit, und die Weiterführungsfrist ist mit
10 Jahren übermässig lang angesetzt.
Zudem stellt sich eine Reihe weiterer
ungeklärter Fragen zur konkreten Umsetzung: Was heisst «Weiterführung»?
meisten von uns arbeiten bei Familienunternehmen. Sie werden im Nachfolgefall substanziell zur Kasse gebeten und
damit im Lebensnerv getroffen. Zudem
ist die Erbschaftssteuer nichts anderes
als ein grosser Raubzug auf Sparer,
Immobilienbesitzer und Unternehmer.
Sagen Sie darum am 14. Juni 2015 klar
Nein zur Erbschaftssteuer-Initiative!
Mattig-Suter und Treuhand- und
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ZUM VORTEIL VON
GENERATIONEN.
Bereits im «JA Zuger Tunnel» Komitee:
Co-Präsidium: Thomas Aeschi | Monika Barmet | Daniel Thomas Burch | Jürg Dübendorfer | Joachim Eder | Thiemo Hächler | Regula Hürlimann
Andreas Kleeb | Urs Kohler | Michèle Kottelat | Andreas Meier | David Meyer | Dolfi Müller | Urs Perner | Bruno Pezzatti | Josef Ribary | Adrian
Risi | Moritz Schmid | Joseph Speck | Roland Staerkle | Beat Struchen | Silvia Thalmann Unterzeichner: Hans Abicht | Daniel Abt | Beat Aklin
Sonja Balsiger | Urs Banzer | Max Baumann | Urs Bertschi | Hans Betschart | Theo Biedermann | Niklaus Bienz | Pedro Bilar | Robin Bircher
Walter Birrer | Hansruedi Blank | Jacqueline Blum | Matthias Bollmann | Renate Bollmann | Ueli Bollmann | Andreas Bossard | Thomas Bossard
Manuel Brandenberg | Hanspeter Brändli | Peter Brändli | Gregor Bruhin | Peter Brusa | Danie Burch | Hans Capiaghi | Anne Capiaghi | Gilbert
Chapuis | Hans Christen | Robin Christen | Werner Dornbierer | Maja Dübendorfer | Verena Dübendorfer-Vetsch | Peter Dünki | Silvia Dünki
Dr. Hans Durrer | Oliver Furrer | Thomas Gander | Paul Gisler | Leo Granziol | Rolf Gross | Daniel Gruber | Hugo Halter | Gusti Hausheer | Heinz
Heller | Roger Hess | Fritz Hofer | Jonny Honegger | Engi Huber | Markus Hürlimann | Franz Hürlimann | Renate Huwyler | Josef Huwyler | Roger
Illy | Nicloe Imfeld | Kurt Infanger | Susanne Infanger-Gassmann | Pierrot Iten | Fridolin Jeggli | Elsbeth Kamer | Karl Kobelt | Peter Krähenbühl
Marianne Krähenbühl | Ernst Kuhn | Peter Kündig | Ernst Künzle | Silvia Künzli | Josef Landtwing | Paul Langenegger | Silvio Laubacher | Rudolf
Leuppi | Toni Luginbühl | Max Lustenberger | Inge Lustenberger | Fredy Luthiger | Maria Meienberg | Markus Meienberg | Carmen Meier | Ernst
Merz | Jürg Messmer | Johannes Milde | Ernst Moos | Patrik Morgenegg | Ueli Moser | Michael Mosimann | Marcel Müller | Christoph Müller
Erwin Ochsner | Jean-Claude Olas Cosme | Hans Opprecht | Gerhard Pfister | Urs Raschle | Martin Rauber | Mario Reinschmidt | Michael Riboni
Oskar Rickenbacher | Beni Riedi | Markus Risi | Albert Röthlin | Karl Rust | Peter Rütimann | Helena Rütimann | Ralph Ryser | Sabine Sauter
Rudolf Schaub | Cornelia Schaub Tännler | Marcel Scherrer | Erich Schmid | Christian Schnieper | August Schönenberger | Hans Schranz | Margrit
Schranz | Richard Schubnell | Danilo Schwerzmann | Christoph Seeburger | Verena Seeburger | Marc Siegwart | Claus Soltermann | Eusebius
Spescha | Peter Spillmann | Stefan Staub | Hans Steinmann | Cornelia Stierli | Philipp Stierli | Vroni Straub | Paul Streuli | Urs Stutz | Rainer Suter
Stefan Szabo | Paul Thalmann | Regula Tönduri | Gian Duri Tönduri | Niko Trlin | Thomas Villiger | Willi Vollenweider | Diego Vonplon | Reini Vorburger
Fritz Wagner | Hansruedi Walder | Eric Waller | Olivier Wandfluh | Karl Weber | Florian Weber | Walter Weber | André Weibel | Raphael Weidmann
Charly Werder | Matthias Werder | Myrtha Werder-Huber | Thomas Werner | André Wicki | René Wicky | Alois Wiget | Robert Zemp | Bruno
Zimmermann | Cornelia Züllig-Moneta | Urs Zürcher Organisationen: ACS | Autogewerbeverband | Gewerbeverband d. Kantons Zug | Zuger
Wirtschaskammer | Gewerbeverein Stadt Zug | Hotelleriesuisse Kerngruppe: Rudolf Balsiger | Andreas Blank | Roger Bosshart | Philip C.
Brunner | Thomas Lötscher | Daniel Stadlin | Cornelia Stocker | Bruno Werder | Hans Wickart | Thomas Wyss
Unterstützen Sie das Zuger Mehrgenerationenprojekt: www.JA-Zuger-Tunnel.ch
News
BLOSS EINE
ZWÄNGEREI
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv
lehnt eine Revision der Lex Koller klar ab.
Eben erst hat das Parlament zwei Motionen zur Lex Koller verworfen. Es ist eine
unsägliche Zwängerei, genau diese Anliegen jetzt über die Revision nochmals auf
den Tisch zu bringen. Dies nachdem der
Bundesrat die Lex Koller noch vor wenigen
Jahren ganz abschaffen wollte. Der Bundesrat hat nun das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement EJPD beauftragt,
die Arbeiten im Hinblick auf eine Revision
der Lex Koller fortzuführen. Mit im Paket
aufgenommen sind inhaltlich zwei Motionen, die erst kürzlich vom Parlament abgelehnt wurden. Der sgv ist von diesem Vorgehen überrascht und verlangt, auf diese
Zwängerei mit der Vernehmlassung ohne
Wenn und Aber zu verzichten. Ständige
Gesetzesänderungen sind Gift für die Wirtschaft. Die bereits mehrfach verworfenen
Massnahmen würden inakzeptable Benachteiligungen für Investoren bringen.
19
JARDIN SUISSE MIT NEUEM PRÄSIDENTEN
Nach zehn Jahren war für Präsident
Max Weber die Zeit gekommen, um
die Leitung des Verbandes in andere
Hände zu übergeben. Aber der Zuger
bleibt Jardin Suisse trotzdem treu.
Souverän und gespickt mit einer Prise Humor, führte der Präsident durch die 14 Traktanden der GV. Aufgrund des ausführlichen
Jahresberichtes gab es keine Fragen zu
den einzelnen Traktanden, welche die Mitglieder allesamt einstimmig genehmigten.
Dies ist ein grosser Vertrauensbeweis, welcher dem Vorstand für die geleistete Arbeit
entgegengebracht wurde.
Die neue Führungsmannschaft v. l.: Marco Meier, Präsident; Max Weber, Vizepräsident; Lorenz Arbogast,
üK-Obmann; Martin Müller, Fachgruppe GaLaBau
Max Weber ist nach zehnjähriger Präsidialzeit ein Glied zurückgetreten und amtet neu
als Vizepräsident. Der bisherige Vizepräsident Marco Meier wurde zum neuen Kapitän von Jardin Suisse Zentralschweiz befördert. Anstelle von Heinz Felber, welcher
nach zehn Jahren Vorstandstätigkeit demissioniert hat, wählte die Versammlung
Martin Müller, Udligenswil, als neuen Ver-
antwortlichen für die Fachgruppe GaLaBau.
Den zurückgetretenen Obmann der überbetrieblichen Kurse vertritt neu im Vorstand
Lorenz Arbogast als ausserordentliches Mitglied. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind
mit Applaus für eine weitere Amtsdauer gewählt worden. Für den grossen Leistungsausweis erhielten Max Weber und Heinz
Felber die Ehrenmitgliedschaft.
DATENSCHUTZ
ZUGER INNOVATIONSPREIS: AUSSCHREIBUNG
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv
lehnt zusätzliche Regulierung und Bürokratie
im Datenschutz ab. Insbesondere Massnahmen wie generelle Informationspflichten für
jegliches Bearbeiten von Daten sind unverhältnismässig und erschweren die gewerbliche Tätigkeit. Eine Revision des Datenschutzgesetzes ist nicht notwendig. Bereits
heute ist die Öffentlichkeit gut über den Datenschutz informiert. Dafür sorgen zahlreiche
Publikationen und nicht zuletzt umfangreiche Informationen auf professionell aufbereiteten Websites. Massnahmen, mit denen
die Verfahren zur Rechtsdurchsetzung von
Privatpersonen gestärkt werden, drängen
sich nicht auf. Ebenso verfügt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte EDÖB heute
über ausreichende Kompetenzen. Mit der
Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) will
der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen,
damit die Schweiz die modernisierte Europarats-Konvention zum Schutz der Menschen
bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ratifizieren und EUDatenschutzerlasse übernehmen kann. Die
Übernahme ist nicht nötig.
Zuger Unternehmen können sich seit
dem 1. Mai 2015 für den diesjährigen,
mit 20 000 Franken dotierten Innovationspreis des Kantons Zug bewerben.
Teilnehmen können Firmen, die mit innovativen und volkswirtschaftlich, sozial oder
ökologisch sinnvollen Modellen neue Arbeitsplätze für den Wirtschaftsplatz Zug
geschaffen haben oder bestehende Arbeitsplätze erhalten konnten. Die Ausschreibung erfolgt alle zwei Wochen im «Amtsblatt», unter www.zg.ch/innovationspreis
und in den Fachorganen der Zuger Wirtschaftsverbände. Anmeldeschluss ist der
14. August 2015.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die bewerbenden
Unternehmen ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung im Kanton Zug haben. Bei der
Anmeldung werden die Unternehmen gebeten, ihr Modell, Projekt, Produkt oder ihre
Dienstleistung auf höchstens einer A4-Seite
vorzustellen. Die Zahl der neu geschaffenen
respektive erhaltenen Arbeitsplätze sowie
Angaben über die Grössenordnung des investierten Kapitals sind aufzuführen.
Verleihung am 11. November
Der Innovationspreis wird vom Regierungsrat auf Antrag einer Fachjury vergeben. Die
Verleihung findet am 11. November 2015
im Rahmen des Zuger Innovations- und
Technologietages im Casino Zug statt, der
jedes Jahr vom Technologie Forum Zug
organisiert wird.
Der Wirtschaftsraum Zug ist ein Top-Standort für viele Branchen und Tätigkeiten; der
Regierungsrat will diese Attraktivität langfristig erhalten und die positiven Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Der Zuger
Innovationspreis soll dem Wirtschaftsraum
einen Impuls geben. Weitere Standortfaktoren sind unter anderem die Erhaltung guter Rahmenbedingungen für die Wirtschaft,
kurze Wege zwischen Wirtschaft und Verwaltung sowie die Wirtschaftspflege der
Zuger Firmen.
Der Download des Anmeldeformulars ist
über www.zg.ch/innovationspreis möglich.
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LEHRE IM VERBUND:
AUSBILDUNGSMODELL
AUF ERFOLGSKURS
Mehr als 150 Firmen haben im Zuger BerufsbildungsVerbund bereits erfolgreich Nachwuchskräfte ausgebildet. Sie wurden dabei von bildxzug unterstützt.
Bis heute konnten rund 400 junge Zuger Berufsleute ihr
EFZ nach dem Modell der Lehre im Verbund abschliessen.
Sie erhöhen das wertvolle Potenzial an qualifizierten Nachwuchskräften in der Region. Kaufleute sowie die Berufe
Mediamatik und Informatik werden dabei von verschiedenen Zuger Unternehmen partizipativ ausgebildet. Damit
dies reibungslos klappt, bietet der Dienstleister bildxzug
umfassende administrative und fachliche Unterstützung.
Das Konzept hat sich sehr bewährt und ist inzwischen
eine feste Grösse in der Zuger Berufsbildungslandschaft.
Das Ausbilden von Lernenden gehört traditionell zur
Selbstverpflichtung der Schweizer Unternehmen. «Wir
leisten unseren Beitrag zur Ausbildung junger Kaufleute
gern», sagt Andreas Ehrbar, Geschäftsführer der
Ehrbar AG in Zug, seit 16 Jahren Partner der Lehre im
Verbund. Auch global agierenden Unternehmen bietet
bildxzug seit einigen Jahren die Möglichkeit, Lernende
mit überdurchschnittlichen Sprachkenntnissen im Englischen bereits in der Lehre für das internationale Business
einzusetzen. Die Teilnahme am Modell ist unkompliziert
und das Ausbilden bietet zahlreiche Erleichterungen.
bildxzug freut sich über neue Interessenten und Mitglieder für eine Verbundsmitgliedschaft, denn auch in diesem
Jahr gehen sorgfältig selektionierte Lernende an den Start.
Sie freuen sich darauf, im Praxiseinsatz wertvolle Erfahrungen zu sammeln und dabei die Teams der Firmen
tatkräftig zu unterstützen.
Weitere Informationen
bildxzug, Lehre im Verbund,
Barbara Baumgartner, Landis + Gyr-Str. 1, 6300 Zug
[email protected], www.bildxzug.ch,
Telefon: 041 544 77 00
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Raum in Sicht: Angenehme, funktionale Räume, top
ausgerüstet, mit Platz für Schulungen, Seminare, Treffen und Events. Bei der Klubschule ist das Praktische
unkompliziert zu haben. Die Standorte liegen zentral,
der Hauptbahnhof ist nie weit, das Ambiente stimmt.
Referenten und Dozenten sind von den grossen LEDTouchscreens angetan. Mit ihrem Publikum agieren
sie interaktiv und präsentieren auch neueste Informationen über verschiedenste Kanäle. Für Gruppenarbeiten ziehen sich Teams in offene Sitzungszimmer
oder ins Bistro Lagomio zurück. Kreative Herausforde-
rungen packen sie in hellen Ateliers und Werkstätten
an. Und weil aktive Sport- und Tanzlektionen so entspannen, bietet die Klubschule auch Gymnastik- und
Fitnessräume an.
Klubschule Migros Luzern
Luzern – Zug – Sursee, 041 418 66 66
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Bildung
21
TREFFPUNKT FÜR ELTERN, SCHÜLER UND WIRTSCHAFT
DIE BERUFSWAHL IST EINE HERAUSFORDERUNG
Lernende, Berufsbildner und Ausbildner stehen Red und Antwort
In den vergangenen Wochen fanden in Unterägeri, Walchwil und Steinhausen Berufswahlveranstaltungen statt. Der Gewerbeverband
hat diese wichtigen Treffen von Eltern, Wirtschaft, Schule und Ausbildnern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung, dem BIZ
und den Gewerbevereinen organisiert.
Wie sieht die Berufswelt aus? Welche Möglichkeiten
habe ich nach einer Berufslehre? Solche und ähnliche
Fragen stellen sich die Jugendlichen. Entsprechende
Antworten erhalten sie an den Berufswahlveranstaltungen.
Reger Austausch
Jugendlichen der Oberstufe steht nämlich eine Vielzahl
von Berufsausbildungen zur Auswahl. Eine erste Übersicht können die Schüler gewinnen, wenn sie sich am
Nachmittag der Berufswahl-Veranstaltung über 25 verschiedene Berufe informieren und mit Lernenden und
Ausbildnern direkt in Kontakt treten. Die verschiedenen Firmen scheuen für diesen Anlass jeweils keinen
Aufwand und bauen interessante Informationsstände
auf. Eine Vielzahl von Lernenden und Berufsbildnern
geben den Schülerinnen und Schülern, welche im Berufswahlprozess stehen, kompetent Auskunft.
Um den Übergang von der Oberstufe in die Berufswelt
aber optimal zu gestalten, müssen Eltern, Ausbildende
und Lehrpersonen gut zusammenarbeiten. Urs Brütsch,
Leiter des Berufsinformationszentrums, und Beat Schu-
ler, Leiter Amt für Berufsbildung des Kantons Zug, erläutern an der Informationsveranstaltung das Bildungssystem des Kantons Zug. Welche Möglichkeiten
Jugendliche haben, die Karriereleiter aufzusteigen,
zeigt zum Beispiel Beat Schuler. Wer eine Lehre macht
(70 Prozent der Jugendlichen), kann gleichzeitig die
Berufsmatura anstreben. Für die Schülerinnen und
Schüler besonders wertvoll sind auch die direkten Gespräche mit den Lernenden. So erfahren sie aus erster
Hand, wie man vorgehen muss, um eine Lehrstelle zu
finden, oder wie man sich überhaupt für einen Beruf
entscheiden kann. Auch an der Podiumsdiskussion
berichten Lernende, Lehrkräfte der Oberstufe sowie
Ausbildende aus der Praxis und über die vielfältigen
Möglichkeiten der Berufswahl.
Die Berufswahlveranstaltungen sind im Kanton mittlerweile zum festen Bestandteil geworden und sind bei den
Schulen, Eltern und auch der Wirtschaft sehr beliebt.
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«Die ErbschaftssteuerInitiative gefährdet die
Existenz unzähliger KMUs.»
Thomas Aeschi, Nationalrat SVP, Baar
KMU und Familienunternehmen bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft
und stellen zwei Drittel aller Arbeitsplätze. Die Erbschaftssteuer-Initiative
erschwert Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen und KMUs und
gefährdet damit deren Zukunft. Deshalb Nein am 14. Juni!
Mehr Informationen: www.nein-zur-bundeserbschaftssteuer.ch
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LERNENDE AUSBILDEN,
EIN GEWINN FÜR ALLE!
Eine Berufslehre nach der obligatorischen Schulzeit bietet Jugendlichen optimale Aussichten für
eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Auf der andern Seite ist die Ausbildung qualifizierter
Berufsleute für die Industrie eine überlebenswichtige Investition. Deshalb bildet die V-ZUG AG seit
Jahrzehnten Lernende in zwölf verschiedenen Berufen aus. Die Anzahl der Lehrstellen soll in den
nächsten Jahren auf über 80 ausgebaut werden.
Rund zwei Drittel aller Jugendlichen absolvieren eine
berufliche Grundausbildung. Damit ist auch klar, welche enorme Bedeutung die Berufsbildung im gesamten Bildungssystem der Schweiz hat.
Die Berufslehre basiert auf dem bewährten dualen
System. Der Erfolg dieses Systems liegt in der Vernetzung der schulischen Bildung an der Berufsfachschule mit der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb.
Dabei wird eine breite Basis an fachlichem Wissen
und Können erarbeitet und angewendet. Ganzheitliches
Denken und Handeln, Beherrschen von Problemlösungsverfahren und Arbeitsmethodik sind wesentliche
Bestandteile der Ausbildung. Parallel zu einer Berufslehre kann zusätzlich die lernbegleitende Berufsmaturitätsschule besucht werden. Auch nach der Lehre oder
nach dem weiteren Studium besteht die Möglichkeit,
in der V-ZUG AG weiterzuarbeiten.
Lehrstellen bei der V-ZUG AG
Produktionsmechaniker / in EFZ
Montage-Elektriker / in EFZ
Automatikmonteur / in EFZ
Kauffrau / Kaufmann Vinto
Kauffrau / Kaufmann EFZ
Polymechaniker / in EFZ
Konstrukteur / in EFZ
Automatiker / in EFZ
Informatiker / in EFZ
Koch / Köchin EFZ
Logistiker / in EFZ
Logistiker EBA
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Ignaz Henzen, Industriestr. 66, 6301 Zug
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Tel. 058 767 67 23
Generalversammlung Gewerbeverband
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Oben: Daniel Grunder, Andrea und Silvan Hotz, Joseph Ruckli, Hans Giger; unten: Karl Fisch, Angi Richenberger, Josef Nietlispach, Michèle Honegger, Beat Grepper
GENERALVERSAMMLUNG
DIE BILDUNG BLEIBT EIN HAUPTTHEMA
Der Gewerbeverband des Kantons Zug lud die
Mitglieder dieses Jahr zur UBS in Zug ein. An der
116. Generalversammlung hielt Präsident Kurt
Erni kurz Rückschau und betonte, wie wichtig
Bildung fürs Gewerbe ist.
Die Bildung, sowohl die schulische als auch die berufliche, sei seit zehn Jahren eines der wichtigsten Anliegen des Gewerbeverbandes des Kantons Zug und werde auch eines der Hauptthemen bleiben, bekräftigte
Präsident Kurt Erni. «Wir werden nicht locker lassen
und uns jetzt und in Zukunft für Schule und Bildung
weiter einsetzen.» Das duale Bildungssystem werde
immer wieder hochgejubelt, die ganze Welt beneide
uns darum. «Das ist gut so. Aber wo bleibt unser Nachwuchs? Wo finden wir unsere Berufs- und Kaderleute
für die Zukunft? Oder sind die Anforderungen in den
Berufslehren zu hoch? Tatsache ist, dass immer mehr
Schüler den Weg über das Lang- oder Kurzzeit-Gymnasium einschlagen. Weshalb machen sie das?» Heute
suchten sehr viele Schulabgänger mit tiefen Noten,
also einer 4 oder weniger, in handwerklichen Berufen
eine Lehrstelle. «Wir brauchen aber auch die anderen,
die schulisch besseren Schüler. Das sind nämlich unsere zukünftigen Kaderleute», betonte Erni.
Bei den Wahlen habe sich der Verband für seine Mitglieder eingesetzt und ihnen auch eine Plattform gegeben. Insgesamt sei man mit den Resultaten zufrieden, «doch es gibt immer noch zu wenig Gewerbler in
der Politik». Besonders erfreut zeigte sich Erni über die
neue Gewerbegruppe, die als Bindeglied zwischen
Gewerbeverbands-Vorstand und Kantonsrat wirke.
Seit einem Jahr Präsident
Seit einem Jahr ist Kurt Erni nun Präsident des Gewerbeverbandes und er bereue seinen Entschluss bisher
nicht. Allerdings habe er in diesem ersten Jahr viel
Zeit in sein Amt investiert. Dabei seien ihm auch Grenzen aufgezeigt worden. «Als Unternehmer und als
Präsident sollte man nämlich jederzeit überall sein.
Aber auch mein Tag hat nur 24 Stunden. Dennoch: Bis
jetzt habe ich meinen Entscheid nicht bereut, obwohl
meine Freizeit schmilzt wie Schnee an der Sonne.»
In einem äusserst interessanten Referat («Höchstleistungen im Sport und im KMU») zeigte Gian Gilli Parallelen auf.
Generalversammlung Gewerbeverband
Verbandspräsident Kurt Erni
25
Walter Birrer und Moritz Schmid
Maggi Schleiss, Fabian Bucher, Pirmin Luthiger, Jeanette Bonani, Thomas Müller, Gabriela Ingold, Daniel Burch, Andreas Boog
Joachim Eder und Gian Gilli
Stefan Staub, Roli Staerkle, Erich Barth
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EIN VEREIN MIT DRIVE
Am Donnerstag, 28. Mai 2015, wird sich eine
grosse Schar Gewerbler und Gewerblerinnen
im Saal Heinrich von Hünenberg zur jährlichen
Generalversammlung treffen. Doch dies ist nur
ein Höhepunkt im Vereinsjahr.
Die Generalversammlung ist ein beliebter Anlass, den
unser aktiver Präsident Fabian Bucher stets kompetent
und zielstrebig durchführt. Sein jährlicher Blick über
den Tellerrand wird allseits geschätzt. An der GV werden nach einer kurzen Vorstellungsrunde jeweils die
neuen Mitglieder in unsern Verein aufgenommen. Wer
weiss, ob wir diesmal das 160igste Mitglied aufnehmen können?
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Präsident Fabian Bucher
Einmal pro Jahr treffen sich Vorstand und Gemeinderat zu einem Gedankenaustausch. Auch das ist eine
willkommene, aufbauende Aktion, um sich gegenseitig zu orientieren, zu sagen, wo der Schuh drückt, und
um das gegenseitige Vertrauen zu festigen. Auf der
neuen Vereinswebsite www.gewerbehuenenberg.ch
steht im Banner «Stark vernetzt». So fühlen wir uns
Gewerbler und sind stolz, aktiv das Leben in unserer
schönen und attraktiven Gemeinde mitgestalten zu
können.
Moderner Auftritt
Unser Verein wächst und wächst. Dank der hervorragenden Lage Hünenbergs und dem gewerbefreundlichen Industriegebiet Bösch wagen immer wieder neue
Unternehmungen den Start in unserer Gemeinde. Weil
ein Gewerbeverein per se Sinn macht, ist der Schritt
zur Mitgliedschaft eine logische Konsequenz. Eine
solch positive Entwicklung fordert aber auch den Vereinsvorstand. Ein interessantes Jahresprogramm, Gelegenheiten zum Netzwerken und die Pflege der gegenseitigen Wertschätzung bieten eine gute Grundlage
dazu. Mit einem neuen, zeitgerechten Logo und einer
benutzerfreundlichen Website will der Verein aber
auch nach aussen frisch und modern auftreten.
Gewerbe Hünenberg
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BEWILUX-Schiebe-System
Mit horizontalem Öffnungsmechanismus
als RWA und Dachausstieg einsetzbar
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Kuppellicht-Grössen von 40 x 40 cm bis 130 x 250 cm, sowie weitere Grössen auf
Anfrage erhältlich. Der horizontale Öffnungsmechanismus gewährleistet, dass das
BEWILUX-SCHIEBE-SYSTEM unsichtbar von der Innenseite ist. Zusätzlich kann
das BEWILUX-SCHIEBE-SYSTEM auch teilweise oder vollständig für die tägliche
Lüftung geöffnet werden.
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HÜNA – Die besondere Gewerbeausstellung
Sie ist zwar Vergangenheit, die vierte Hünenberger
Gewerbeausstellung vom April 2014, aber in den Köpfen vieler Besucher hat sie einen starken Eindruck hinterlassen. Vielleicht auch deshalb, weil sie zusammen
mit der 600-Jahr-Feier viele Besucher anlocken konte.
Aber auch die mit viel Liebe zum Detail gestalteten
Stände der Aussteller – es waren über 50 Aussteller dabei – verdienen ein grosses Kompliment. Für Aussenstehende ist es immer wieder beeindruckend, was das
Gewerbe im Dorf alles leisten kann und zu was es fähig ist. Nicht zuletzt ist ein solch anspruchsvoller
Event auch so etwas wie Kitt in einer Gemeinde und
leistet einen wertvollen Beitrag zum kulturellen Leben
in der Kommune. Was wird sich in unserer schnelllebigen Welt wohl alles verändert haben, wenn im Jahre
2019 die nächste HÜNA startet?
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Fesselnde Gewerbehöcks
Jedes Jahr kommen unsere Gewerbler und Gewerblerinnen in den Genuss von zwei sogenannten Gewerbehöcks. «Gehöcklet» wird allerdings erst nach einem
informativen Teil. An den Höcks blicken wir bei verschiedenen Betrieben hinter die Kulissen. Im vergangenen Jahr besichtigten wir zuerst den Betrieb Buuregarte
der Familie Boog. Das sympathische Familienunternehmen beliefert die Region mit erntefrischem, knackigem
Gemüse, Beeren und Früchten. Die Anzahl der verschiedenen Sorten in allen drei Sparten ist schwindeler-
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regend, und was Tag für Tag dafür geleistet wird,
schlicht beeindruckend. Ein zweiter Höck führte uns in
die Geheimnisse der Zucht von Barockeseln ein. Unser
Vereinsmitglied August von Wartburg züchtet diese
schönen, beinahe ausgestorbenen weissen Esel in der
Stadelmatt in Hünenberg. So erfuhren wir Interessantes über den Ursprung, die Geschichte und die Zucht
dieser edlen Eselrasse. Sinn und Zweck dieser Höcks
sind die Horizonterweiterung sowie die Pflege und
Stärkung des Zusammenhalts unter den Gewerblerinnen und Gewerblern. Dass ein Bedürfnis danach besteht, zeigt die jeweils grosse Besucherzahl.
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Ein aussergewöhnlicher Gewerbehöck
Sepp Huwyler, Inhaber der Firma SubAccount AG in
Hünenberg und langjähriges Vereinsmitglied, hat den
nächsten Gewerbehöck vom 11. Juni 2015 initiiert. Zusammen mit zwei weiteren Fachpersonen (Markus von
Allmen und Andy Huwyler) setzen wir uns dabei mit
folgenden drei hochaktuellen Themenbereichen auseinander: Nachfolgeregelung KMU; privatrechtliche Planungs- und Vorsorgeinstrumente; Finanzplanung und
Altersvorsorge. Drei einführende Kurzreferate bilden
dabei die Grundlage für anschliessende Fragen und
Diskussionen. Selbstverständlich wird auch dieser
abendliche Höck mit einem kulinarischen Highlight
beendet.
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So sieht eine moderne Küche aus
Der Werkstoff Holz erfreut sich nach wie vor grosser
Beliebtheit. Angefangen bei den tragenden Holzbaukonstruktionen über die Holzelement-Bauweise bis
hin zum einzigartigen, qualitativ hochstehenden Innenausbau. Der nachwachsende Rohstoff ist im modernen Innenausbau nicht mehr wegzudenken. Im
Zentrum für beste Leistungen und Lösungen steht für
den Bauherrn «Der Schreiner – Ihr Macher» aus der
Region. Der Einsatz von Holz ist breit abgestützt:
Architekten, Ingenieure, Planer und vor allem Privatkunden setzen auf die Natürlichkeit des Holzes. Im Innenbereich feiert der beliebte Werkstoff ein Comeback.
Vorbei sind reine Betonbauten. Kontrast ist gefragt:
Kreative Einbauküchen, passgenaue Einbauschränke,
farblich angepasste Einzelmöbel, praktische Badezimmermöbel, witterungsbeständige Hauseingangstüren,
schalldichte Zimmertüren oder hochwertige Parkette.
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Was sind die Hauptaufgaben eines Schreiners? Er stellt
Möbel her, führt Innenausbauarbeiten aus oder fertigt
Bauelemente und montiert sie. Mit modernen Maschinen verarbeitet er Massivholz, Holzwerkstoffe und viele
weitere Materialien wie Glas und Metall. Die Bedienung computergesteuerter CNC-Maschinen und das
Zeichnen von Plänen am Computer gehören genauso
zum Berufsalltag von Schreinern und Schreinerinnen
wie die kompetente und umsichtige Kundenberatung.
Im Zuge der Spezialisierung und Rationalisierung nimmt
die Zahl der Betriebe ab, die das gesamte Angebot von
Schreinerarbeiten anbieten. Deshalb werden vermehrt
zwei Fachrichtungen unterschieden: «Bau und Fenster»
beziehungsweise «Möbel und Innenausbau». In beiden
sind grundlegende handwerkliche Fertigkeiten erforderlich, so dass ausgebildete Schreiner ohne Zusatzausbildung von einem in den anderen Bereich problemlos
wechseln können. Spezialisierte Schreinereien stellen in
den eigenen Werkstätten hauptsächlich nach dem individuellen Kundenwunsch und auf Mass gefertigte Produkte her und montieren sie bei Kunden.
Infos zum Berufsverband VSSM Kanton Zug unter:
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für die gemütliche Stube liegen Frustration
und Freude oft nahe beieinander. Ofengrösse, Feuersichtbarkeit, Ofenbank und
Stauraum für Holz und Zubehör sind nur
einige der Bereiche, in denen Zugeständnisse gegenüber den Wunschvorstellungen eingeräumt werden müssen.
Die Neuerscheinung «Elements» ermöglicht
Ihnen, weniger Kompromisse eingehen zu
müssen, dafür näher an ihrem Traumofen
bauen zu können. Wie der Name vermuten
lässt, setzt sich der Cheminéeofen Elements
aus Elementen zusammen. Das Modulprinzip bietet im Bereich der Schwedenöfen eine
noch nie dagewesene Flexibilität. Die drei
Elemente – Feuerraum mit Eckglasscheibe
und zwei Boxen in unterschiedlicher Länge,
als offene oder geschlossene Elemente – machen Ihre Pläne realisierbar. Die schwarzen
Boxen können je nach Wunsch und Raumverhältnissen in beliebiger Zahl und Anordnung unten, oben und neben dem Ofen
platziert werden. Schwierig vorzustellen?
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1930 zurückgehende Erfahrung in den Bereichen Ofen- und Plattenbau.
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ERBSCHAFTSSTEUER UND BILLAG
DAS GEWERBE SAGT ZWEIMAL NEIN
Am 14. Juni sollen gleich zwei neue Steuern eingeführt werden: eine nationale Erbschaftssteuer und eine Billag-Mediensteuer als Ersatz für
die heutige Gebührenordnung zur Finanzierung
unseres überteuerten Service Public. Der Gewerbeverband des Kantons Zug hat an der Präsidentenkonferenz zweimal die Nein-Parole beschlossen.
Die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort
Schweiz haben sich in letzter Zeit verschlechtert, die
unternehmerische Freiheit wird immer stärker beschnitten. Mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses
am 15. Januar 2015 und der damit verbundenen Stärkung des Schweizer Frankens haben sich die Probleme
noch akzentuiert. Dies haben auch die drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP erkannt und ein
Massnahmenpaket zur Stärkung des Standorts
Schweiz verabschiedet. Darin wird auch die Verhinderung der Einführung neuer Steuern während fünf
Jahren verlangt. Am 14. Juni wird sich zeigen, ob den
schönen Worten der bürgerlichen Parteien nun auch
konkrete Taten folgen und die beiden neuen Steuern
wirklich abgelehnt werden.
KMU-feindliche Erbschaftssteuer
Die von linken und grünen Kreisen lancierte Erbschaftssteuer will mit einem Steuersatz von 20 Prozent
und einem Freibetrag von 2 Millionen Franken gezielt
hohe Nachlasse in der ganzen Schweiz steuerlich belangen. Der erzielte Steuerertrag würde zu zwei Dritteln
in den AHV-Ausgleichsfonds fliessen, und das restliche
Drittel ginge an die Kantone, die bei einem Ja zur
neuen Bundessteuer ihre eigenen Erbschaftssteuern,
sofern vorhanden, aufgeben müssten. Im Falle einer
Annahme käme zudem eine Rückwirkungsklausel ab
Anfang 2012 zum Zuge. Für die KMU könnte diese
neue nationale Erbschaftssteuer im Falle einer Firmenübergabe existenzbedrohend werden: Oft würden die
finanziellen Mittel fehlen, um diese neue Steuer überhaupt berappen zu können. Es bliebe dann nur noch
die Firmenaufgabe mit dem damit verbundenen Verlust
von Arbeitsplätzen. Von den verheerenden Auswirkungen der Rückwirkungsklausel und dem Rückgang bei
den Investitionen und der Innovation ganz zu schweigen. Deshalb gibt es nur eines: nein und nochmals nein
zur dieser neuen Neid- und Umverteilungssteuer.
Rudolf Horber
haupt Radio gehört oder TV geschaut wird. Selbst Blinde und Gehörlose müssen die neue Steuer bezahlen!
Abgestuft nach Umsatz sollen Firmen jährlich bis zu
39 000 Franken bezahlen; die Wirtschaft wird zusätzlich mit 160 Millionen Franken belastet – für die
Finanzierung einer SRG, die inzwischen unglaubliche
1,6 Milliarden Franken pro Jahr kostet. Der sogenannte
Service Public ufert immer weiter aus; dazu gehören
auch fragwürdige Unterhaltungssendungen von teilweise bedenklich tiefem Niveau, von der Konkurrenzierung der privaten Sender gar nicht zu sprechen.
Hier gilt es, die Handbremse zu ziehen und trotz dem
Zückerchen einer vorübergehenden tieferen Belastung
der Privathaushalte mit Nein zu stimmen.
Liebe Zugerinnen und Zuger, der Kanton Zug ist mit
einem schlanken Staat, tiefen Steuern und einem unternehmensfreundlichen Umfeld bisher immer gut gefahren. Setzen Sie diese Erfolgsfaktoren nicht leichtfertig aufs Spiel, gehen Sie am 14. Juni an die Urne
und sagen Sie Nein zur nationalen Erbschaftssteuer
und zur neuen Billag-Mediensteuer.
Rudolf Horber, Ressortleiter sgv
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Neue Billag-Mediensteuer: ein Unding!
Der sgv hat gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG mit durchschlagendem Erfolg das
Referendum ergriffen. Die Vorlage sieht eine neue Billag-Mediensteuer auch für Unternehmen ab einem
Umsatz von CHF 500 000 vor, egal, ob im Betrieb über-
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TREICHLER
FREUDE SCHENKEN
ZUGER KIRSCHTORTE
Lokal
35
100 JAHRE KIRSCHTORTE
DIE KIRSCHTORTENMEILE WIRD LANCIERT
Das Jahr 2015 steht in Zug ganz im
Zeichen der Zuger Kirschtorte. Die Zuger
Kirschtorten Gesellschaft feiert den
Geburtstag mit grösseren oder kleineren
Interventionen gebührend.
Ein Produkt, das nicht an einem einzigen Tag erfunden wurde, kann auch nicht an einem einzigen Tag
gefeiert werden. Darum ziehen sich die Feierlichkeiten zum runden Geburtstag der Zuger Kirschtorte
über das ganze Jahr 2015 hinweg. Doch woher weiss
man eigentlich so genau, wann das kulinarische Zuger Wahrzeichen kreiert wurde? Konditor Heinrich
Höhn (1889 –1957) experimentierte in seiner Backstube an der Alpenstrasse 7 in Zug intensiv an der richtigen Struktur und Rezeptur der mit Kirschwasser getränkten Torte herum. Recherchen und Dokumente
belegen, dass der ambitionierte Geschäftsmann am
23. Dezember 1915 in der Lokalzeitung erstmalig mit
einem Inserat selbstbewusst für sein Produkt warb,
weshalb dieses Datum als offizielles Erfinderjahr gilt.
Sieben Jahre später liess Höhn seine Torte, die bald
auch von Konkurrenten gebacken wurde, beim eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum schützen und
legte damit den Grundstein für eine Verkaufsgeschichte, die fortan auch das Exportgeschäft florieren liess.
1943 übergab der Kirschtorten-Erfinder sein Geschäft
seinem Chefkonditor Jacques Treichler, der später bis
zu 100 000 Kirschtorten pro Jahr produzierte. Anno
2008 wurde die Zuger Kirschtorte schliesslich offiziell
ins Inventar des «kulinarischen Erbes der Schweiz» aufgenommen. Dank den Bemühungen der Zuger Kirschtorten Gesellschaft hat die Zuger Kirschtorte, ähnlich
wie vor einiger Zeit der Zuger Kirsch, die IGP-Schutzmarke (Indication Géografique Protégée) erhalten und
wurde ins eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen eingetragen. So bleiben die hohen
Qualitätsanforderungen gewahrt und die Torte wird vor
minderwertigen Nachahmerprodukten geschützt.
Historische Meile durchs Quartier
Geschichte, Produktion und gesellschaftliche Bedeutung der berühmten Torte stehen denn auch im Zentrum der neuen «Zuger Kirschtorten Meile», die Mitte
Mai im Beisein des Zuger Stadtpräsidenten und des
Zuger Landammanns offiziell eröffnet wird. Dabei handelt es sich um einen 1,6 Kilometer (1 Meile) langen
Rundweg mit fünf drehbaren Text- und Bildstationen
durch das Neustadt-Quartier, den man entweder alleine oder in Begleitung eines Zuger Stadtführers absolvieren kann. Ausgangspunkt der Meile ist der Bahnhof
Zug, von wo es via Alpenstrasse, Gotthardstrasse, Erlenstrasse, Bundesstrasse und Bundesplatz zur Poststrasse geht. Unterwegs erfahren Besucher alles Wissenswerte über die Geschichte des Traditionsprodukts,
inklusive witziger Anekdoten und Fakten zur 400-jährigen regionalen Kirschentradition. Auch die historische
Entwicklung des Neustadt-Quartiers als eigentliches
«Epizentrum» der Zuger Kirschtorte ist Teil der Schau.
Die Zuger Kirschtorte ist weltbekannt
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Das sagen auch Gewerbeverband, Wirtschaftskammer und Hauseigentümerverband des Kantons Zug:
NEIN zu dieser neuen Steuer, die zehntausende familiengeführte Unternehmen in ihrem Weiterbestand gefährdet.
Das Rückgrat unserer Wirtschaft sind die kleinen und mittleren
Unternehmen. In der Schweiz wird ein Drittel der Unternehmen
familienintern weitergegeben. Doch statt Nachfolgeregelungen
zu fördern, bestraft die Initiative diese mit einer hohen Steuer;
zehntausende KMU würden in ihrem Weiterbestand gefährdet.
Die Initianten behaupten, dass nur die Reichsten betroffen sind.
Damit täuschen sie die Bevölkerung. Denn der Verkehrswert ist bei
Liegenschaften, Unternehmen oder Aktien oft massiv höher als
der Steuerwert. Und nicht jeder Millionennachlass schafft Millionäre.
Geschwister müssen teilen und die Kinder Ihr Erbe versteuern.
Viele KMU-Besitzer müssen sich die Frage stellen, ob sie ihre Firma
wie geplant an die Nachkommen übergeben können. Denn falls die
Erben das Geld für die Steuer nicht haben, müssen sie das Familienunternehmen verkaufen. Das ist skandalös!
Erbschaftssteuer
NEIN
Zuger Komitee «Erbschaftssteuer NEIN» I Gewerbeverband Kanton Zug I Zuger Wirtschaftskammer I Hauseigentümerverband Zugerland HEV I www.erbschaftssteuer-nein.ch
Schwarzarbeit
37
AUFGEPASST AUF SCHWARZARBEIT
EIN ARBEITSVERTRAG LOHNT SICH IMMER
Bis heute gibt es keine eindeutige juristische Definition für Schwarzarbeit. Üblicherweise wird
unter Schwarzarbeit eine entlöhnte oder selbstständige Arbeit bezeichnet, welche unter Verletzung
von Rechtsvorschriften ausgeübt wird.
Die Diskussion über «schwarz beschäftigte» Angestellte in Privathaushalten war erneut entbrannt,
nachdem ein Zürcher Politiker wegen einer mutmasslich illegal beschäftigten Putzfrau aus Serbien in die
Schlagzeilen geraten war. Gegen ihn und seine Frau
wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstösse gegen das Ausländer- und das AHV-Gesetz eingeleitet, welches von der Staatsanwaltschaft jedoch
wieder eingestellt wurde.
liche (unter 25 Jahre alt), die hin und wieder ihr Taschengeld mit Kinderhüten aufbessern, keine Beiträge
an die Sozialversicherungen zu bezahlen sind, wenn
der Lohn weniger als 750 Franken pro Jahr beträgt.
Was ist Schwarzarbeit?
Informieren Sie sich
Bis heute gibt es keine eindeutige juristische Definition für Schwarzarbeit. Üblicherweise wird unter
Schwarzarbeit eine entlöhnte oder selbstständige Arbeit bezeichnet, welche unter Verletzung von Rechtsvorschriften ausgeübt wird, insbesondere:
Dieses Strafverfahren ist in den Medien breitflächig diskutiert worden. Deshalb ist es sinnvoll, erneut über
die Problematik der Schwarzarbeit zu informieren. Ausserdem finden Diskussionen darüber statt, ob geringe
Entschädigungen für Babysitten beitragspflichtig sein
sollen oder nicht. Nachdem eben erst (seit dem 1. Januar 2015) die ganz tiefen Einkommen aus Babysitten
von der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit wurden, gibt es bereits gegenläufige Tendenzen. Das Ziel
der Befreiung lag darin, dass insbesondere für Jugend-
• Beschäftigung ohne die notwendige Arbeitsbewilligung
• Beschäftigung, ohne den Lohn bei den Sozialversicherungen abzurechnen
• Beschäftigung von Personen, die gleichzeitig
Leistungen einer Sozialversicherung beziehen
• Scheinselbstständigkeit
• Nichtmelden von Einkommen bei den Steuerbehörden
Bezahlen «unter dem Tisch» lohnt sich nicht, es ist strafbar
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Schwarzarbeit
39
Neben dem Ausländer-, dem AHV- und dem Steuergesetz sind weitere Gesetze zu beachten:
1. Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für
Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft), gültig bis zum 31. Dezember 2016. Hier
handelt es sich um eine Verordnung auf Bundesebene,
welche Mindestlöhne für Angestellte im Privathaushalt vorschreibt, derzeit z. B. 18.55 Franken pro Stunde
für Ungelernte.
2. Der kantonale Normalarbeitsvertrag Privathaushalt
(NAV Privathaushalt Kanton Zug). Dieser gilt, wenn
die Vertragsparteien keinen eigenen schriftlichen Vertrag abgemacht haben.
heraus, dass eine Haushaltshilfe nicht über die nötige
Arbeitsbewilligung verfügt, kann dies eine hohe Busse
nach sich ziehen.
Alles legal – und Administrativarbeiten sparen
Falls man sich die Administrativarbeiten bei der Anstellung der Haushaltshilfe sparen will, kann die Hilfe
eines spezialisierten Unternehmens, z. B. eines Personalverleihers, in Anspruch genommen oder das oben
skizzierte vereinfachte Abrechnungsverfahren gewählt
werden.
Checkliste: Die wichtigen Punkte
Schwarzarbeit im Haushalt
Die Beschäftigung von Personen im Privathaushalt gilt
als besonders schwarzarbeitgefährdet. Auf den ersten
Blick scheint die illegale Beschäftigung für beide Parteien lukrativ: Der Arbeitgebende zahlt weniger als bei angemeldeten Arbeitskräften und der Arbeitnehmende
verdient effektiv mehr, weil sie/er keine Steuern abführen muss. Genauer betrachtet birgt dieses illegale Vorgehen für beide Seiten grosse Gefahren. Nebst dem,
dass alle Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
nachbezahlt werden müssen (zuzüglich Strafzahlungen), handelt es sich um eine Straftat, die verfolgt wird.
Schwere Konsequenzen kann auch ein Unfall haben.
Denn dann muss der Arbeitgebende der verletzten
Haushaltshilfe neben den Behandlungskosten unter
Umständen auch eine lebenslange Unfallrente zahlen.
Das gilt, wenn die Haushaltshilfe in der Wohnung des
Arbeitgebers sowie auch auf dem Arbeitsweg verunglückt. Schliesslich wird Schwarzarbeit auch dann
zum Problem, wenn die Putzhilfe mitsamt Wertgegenständen verschwunden ist. Ein Arbeitgebender, der
damit zur Polizei geht, kann sich gleich mit anzeigen.
Bevor das Bundesgesetz über die Bekämpfung der
Schwarzarbeit (BGSA) am 1. Januar 2008 in Kraft trat,
ging das Schweizer Haushalt-Panel (SHP) von rund
310 000 schweizerischen Haushalten aus, die Angestellte «schwarz» beschäftigten. Mit der Einführung
des BGSA wurde gleichzeitig die Möglichkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Jahreslöhne
bis maximal 21 150 Franken eingeführt. Dieses ermöglicht, mit einem vereinfachten Verfahren die Beiträge
der Sozialversicherung und gleichzeitig der Quellensteuer bei der Ausgleichskasse abzurechnen. Dieses
Verfahren ist insbesondere für kurzfristige oder für im
Umfang geringe Arbeitsverhältnisse gedacht. Weitere
Informationen sind ersichtlich unter:
http://www.akzug.ch/dynamic/page.asp?seiid=36.
• Ist die Haushaltshilfe arbeitsberechtigt? Allenfalls
beim Amt für Migration Zug abklären.
• Sind die staatlichen Sozialversicherungen bei der
Ausgleichskasse Zug (AHV/IV/EO) abgeschlossen
worden? Evtl. Wahl des vereinfachten Abrechnungsverfahrens bei der AHV Zug.
• Wurde die Unfallversicherung abgeschlossen (Berufsunfall immer zwingend; Nichtberufsunfall ab
acht Stunden Arbeit pro Woche)? Dies kann bei der
eigenen Krankenkasse oder bei einer Unfallversicherung erfolgen.
• Bei einem Jahreslohn von mindestens 21 150 Franken muss die berufliche Vorsorge versichert werden.
• Einhalten des Mindestlohns von zurzeit 18.55 Franken pro Stunde.
• Bei Anstellung im Stundenlohn ist der monatliche
Ferienanteil separat auszuweisen (8,33 % bei vier
Wochen Ferien).
• Regelung des Lohns bei Krankheit (z. B. Lohnfortzahlung nach der Zürcher Skala oder Abschluss
einer Taggeldversicherung, wobei die Hälfte der
Versicherungsprämie vom Bruttolohn abgezogen
werden kann).
Empfehlenswert ist, die wichtigsten Punkte in einem
Arbeitsvertrag schriftlich zu regeln. So sind insbesondere Aufgaben, Anzahl Stunden und Lage der Arbeitszeit zu definieren.
Hinweis
Bei Fragen steht das Amt für Wirtschaft und Arbeit
gerne zur Verfügung: Carla Dittli, [email protected],
Tel. 041 728 55 37, oder Martin Lüönd, martin.luond@
zg.ch, Tel. 041 728 55 36.
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Arbeitsbewilligung vorhanden?
Ein wichtiges Thema ist die Arbeitsbewilligung. Es
reicht nicht, eine Stellenbewerberin / einen Stellenbewerber zu fragen, ob sie/er in der Schweiz arbeiten
dürfe. Der Arbeitgebende muss sich den Ausweis zeigen lassen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, beim Amt für
Migration nachzufragen. Stellt sich bei einer Kontrolle
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Lokal
41
TOUR DE SUISSE GIBT KANTON ZUG DIE EHRE
In den nächsten drei Jahren macht die Tour de
Suisse, neben der Tour de France, dem Giro
d’Italia und der Vuelta die wichtigste Radrundfahrt der Welt, im Kanton Zug Halt – während
dreier Tage. Auch eine gute Gelegenheit für das
Gewerbe, sich zu präsentieren.
Ja, der Kanton Zug ist Start-HUB der Tour de Suisse in
den nächsten drei Jahren. 2015 liegt das Festgelände
mit Start und Ziel in Rotkreuz. Neben den Profi-Rennen
warten einige Highlights auf die Besucher.
Start am 13. Juni
Am 13. Juni startet die Tour de Suisse mit dem Prolog in
Rotkreuz, wo am 14. Juni auch Start und Ziel der 2. Etappe ist. Jeweils vor den Profis können sich Amateure am
Morgen an zwei Rennen auf der verkürzten Originalstrecke messen. Daneben machen verschiedene Attraktionen auf und neben der Showbühne das Festgelände
zum Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Velo-Expo, die
Kids-World sowie Bar- und Restaurantbetriebe in der
«Rischer Meile» machen den HUB Zug in Rotkreuz zum
Volksfest.
Spannend werden die Finals der Rollensprints: Noch bis
Anfang Juni kann man sich in der Zentralschweiz auf
dem Rollensprint messen. Aus rund 10 000 Teilnehmenden werden in Rotkreuz der schnellste Zuger und die
schnellste Zugerin erkoren.
Die Tour de Suisse bedeutet für den sportlichen und innovativen Kanton Zug eine Herausforderung und Ehre
zugleich. Wir werden vor der Haustüre ein grosses und
bestens organisiertes Radrennspektakel mit Prolog und
der ersten Langetappe erleben. Und das drei Jahre hintereinander. Der Kanton Zug und seine Gemeinden werden bei dieser Tour de Suisse für ein paar Tage im
schweizerischen Schaufenster stehen. Diese Plattform
gilt es zu nutzen. Die Tour-Organisatoren freuen sich
jedenfalls, der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben,
diesen einmaligen Event an der Strecke – auf dem
Michelskreuz mit «L’Alpe d’Huez»-Stimmung – oder im
Zielort Rotkreuz zu geniessen.
Alle Informationen rund ums Velofest unter:
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KMU Frauen
43
DAS ROLLENBILD DER GESCHÄFTSFRAUEN
FAKTEN UND VORURTEILE IM VERGLEICH
Dr. Karin Jeker Weber ist selbstständige Unternehmensberaterin, Dozentin an den Fachhochschulen
HWZ, HTW Chur und der Hochschule Luzern sowie
Veranstalterin der Female Business Seminars (www.
femalebusinessseminars.ch), einer Weiterbildungsplattform zur gezielten Förderung von beruflich engagierten Frauen.
Namhafte Trendforscher sagen seit rund zwei Jahrzehnten das «Jahrhundert der
Frauen» voraus. Die weibliche Leitfigur des 21. Jahrhunderts ist die selbstbewusste, unabhängige Frau,
die ihre eigenen Ziele verfolgt. Inwieweit hat dieser
Wandel in Bezug auf das
Rollenbild der Geschäftsfrauen in der Schweiz schon
Einzug gehalten?
Diese Frage stand im Zentrum
des Anlasses der KMU Frauen
Zug. Einige spannende Antworten darauf gibt eine 2010 an
der ZHAW initiierte Studie von
Dr. oec. Karin Jeker Weber zum Rollenbild der Business- und Geschäftsfrauen in der Schweiz. Immer
noch müssen sich Frauen ihre Akzeptanz am Arbeitsplatz häufig erkämpfen. Den Ursachen dafür auf den
Grund zu gehen, war eines der Hauptziele der gross
angelegten Studie1), die diverse interessante Aspekte
hervorbrachte. Hier einige Ergebnisse.
Traditionell oder modern?
Die empirische Untersuchung bestätigt, dass trotz einem zwischenzeitlich deutlich moderneren Image der
Geschäftsfrau das traditionelle Rollenbild weiterhin
vorherrscht. «Traditionell» meint hier, dass eine Frau
zuständig für Kindererziehung und Haushalt ist und
ihre eigene berufliche Karriere zurückstellt. Geht die
Frau hingegen einer Erwerbstätigkeit nach, wird ihre
Rolle als «modern» bezeichnet. Die Studie zeigt, dass
Frauen häufiger ein modernes Rollenbild äussern als
Männer. Zudem besteht ein Zusammenhang zwischen
Bildung und Rollenbild. Menschen mit einem höheren
Bildungsabschluss denken moderner als Menschen
mit niedrigem Bildungsabschluss, unabhängig vom
Geschlecht. Das Alter hat überraschenderweise keinen signifikanten Einfluss auf die Modernität des Rollenbildes. Zudem widerlegt die Studie die These, dass
Männer grundsätzlich ein anderes Rollenbild der berufstätigen Frau haben als Frauen. Das Gegenteil ist
der Fall: Es gibt weitreichende Übereinstimmungen.
Allerdings tendieren Männer dazu, die aktuelle Gleichstellungssituation in der Schweiz besser einzustufen
als Frauen.
Frauen beruflich immer noch im Nachteil
Diese unterschiedliche Sichtweise von Frauen und
Männern hat unter Umständen damit zu tun, dass
sich Frauen im Erwerbsleben nach wie vor benachteiligt fühlen. Was die Studie deutlich zeigt, sind geschlechtsbedingte Diskriminierungen. Egal, ob es um
Entlöhnung, Kompetenzzuschreibung oder Mobbing
geht: Frauen geben weit häufiger als ihre männlichen
Kollegen an, von einer dieser Situationen ein- oder
mehrmals betroffen gewesen zu sein. Dazu ein Blick
auf die Zahlen: Rund die Hälfte (49,2 Prozent) der befragten Frauen fühlen sich wegen ihres Geschlechts in
ihrer Karriere benachteiligt, 45,8 Prozent erfahren geschlechtsbedingten Lohnnachteil und rund ein Viertel
ist oder war mit Mobbing konfrontiert. Eine Erfahrung, die nur 9,4 Prozent der befragten Männer teilen.
Wie weiter?
Die Befragung weist auf eine grundsätzlich wachsende Offenheit und fortschrittliche Einstellung gegenüber Geschäftsfrauen hin. Im Hinblick auf gezielte
Massnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen besteht hingegen Nachholbedarf.
Vorgesetzte trauen Männern immer noch mehr zu als
Frauen. Die individuelle Förderung von weiblichen
Führungskräften, eine stärkere Verankerung der
Gleichstellungspolitik in den Unternehmen und vor
allem eine Sensibilisierung sowie ein transparenter
Umgang mit diesen Karrierebarrieren für Frauen könnten zu einer deutlichen Verbesserung führen, so das
Fazit von Karin Jeker Weber.
Karin Jeker Weber / Dorit Schmidt-Purrmann
566 befragte Personen (62 % Frauen, 38 % Männer). Online-Erhebung zur Selbst- und Fremdwahrnehmung einer Geschäftsfrau
sowie eine implizite Zusatzbefragung zur Untersuchung von
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News
45
ENERGIEVERBUND ZUG
WWZ AUF ERFOLGSKURS
Lokal, erneuerbar und CO2-frei: Das Heizen und
Kühlen der Stadtzuger Quartiere mit Seewasser
ist möglich, wie eine 2014 von der Stadt und
dem Kanton Zug in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie belegt.
2014 steigerte die WWZ-Gruppe den Umsatz um
6,0 Prozent auf 237,5 Millionen Franken. Auch
das EBIT-Ergebnis liegt mit 58,3 Millionen Franken über dem Vorjahr.
Es ist ein zukunftsweisendes Projekt in Sachen Wärme- und Kälteversorgung und ein wichtiger Schritt in
Richtung 2000-Watt-Gesellschaft, deren Zielen das
Stadtzuger Stimmvolk 2011 zugestimmt hat: Der Energieverbund Zug soll städtische Quartiere mit lokaler
erneuerbarer Energie für Warmwasser, Heizen und
Kühlen versorgen. Finanziert, geplant, gebaut und betrieben wird er von den WWZ. WWZ-CEO Andreas
Widmer: «Der Energieverbund Zug ist ein Pionierprojekt in Sachen städtische Energieversorgung. Nebst
umfassenden technischen Abklärungen führen wir im
Rahmen des vor kurzem lancierten Vorprojekts auch
intensive Gespräche mit möglichen Anschlusskunden.
Das Interesse ist ausgesprochen gross und unterstreicht die ökologische und wirtschaftliche Attraktivität des zukunftsweisenden Vorhabens.»
Der Energieverbund Zug nutzt die Energie des Zugersees. Das Seewasser wird über Leitungen Energiezentralen zugeführt, wo die von den Kunden benötigte
Energie – ob Wärme oder Kälte – mittels Wärmepumpen und Wärmetauschern gewonnen wird.
Langjährige Erfahrung
Im Wärmegeschäft sind die WWZ seit den 90er Jahren.
Heute betreibt das Unternehmen diverse Heizzentralen sowie Nah- und Fernwärmenetze:
Cham Zentrum: Heizzentrale und Nahwärmeverbund
(Versorgung sämtlicher Bauten der Chamer Kernzone
mit Wärme); Cham Röhrliberg: Heizzentrale und
Nahwärmeverbund (Versorgung von rund 300 Haushalten im Quartier Röhrliberg mit Wärme); Menzingen
Holzwärmeverbund: Heizzentrale und Fernwärmeverbund (Versorgung weiter Teile der Gemeinde mit Wärme aus regionalem Holz); Zug Überbauung Schleife:
Anlagen-Contracting (Versorgung von rund 80 Eigentumswohnungen mit Wärme).
DAS SIND DIE VORTEILE
• Wärme- und Kälte fast komplett CO2-frei
• Lokale, erneuerbare Ressourcen werden genutzt
• Alle gebäudeenergetischen Anforderungen
(auch MuKEn 2014) werden übertroffen
• Wichtiger Beitrag zur Erreichung der Energie- und
Klimaziele
• Rundum-Sorglos-Lösung
• Weder Investitionen noch Betriebskosten für
eigene Anlagen
• Minimaler Platzbedarf auf Kundenseite
Das Energiegeschäft war von einem überdurchschnittlich warmen Jahresklima und einem Nachfragerückgang bei der Industrie geprägt; die generell tiefere
Nachfrage führte auf dem Energiemarkt zu günstigeren Beschaffungskonditionen. Beim Telekomgeschäft
zeichnet sich eine Marktkonsolidierung bei den Grundanschlüssen ab, während die pro Anschluss verkauften digitalen Dienste weiter dynamisch zulegten.
Sparten
Der Stromverbrauch im eigenen Netzgebiet sank um
3,5 Prozent auf 707 Mio. kWh. Dank der Energielieferung
an Marktkunden ausserhalb des Netzgebiets nahm der
Stromabsatz der WWZ weniger stark ab (um 2,6 % auf
724 Mio. kWh). Der Erdgasverbrauch im eigenen Netzgebiet fiel um 12,5 Prozent auf 482 Mio. kWh, die von den
WWZ abgesetzte Erdgasmenge um 8,5 Prozent auf 471
Mio. kWh. Das Erdgasnetz konnte mit dem Anschluss
von über 120 Objekten (davon 22 Neubauten) weiter verdichtet werden. Seit den 90er Jahren bauen und betreiben die WWZ Heizzentralen und Wärmenetze, welche
die Quartiere und ganze Ortsteile versorgen. Trotz der
warmen Witterung stieg der Wärmeabsatz um 40,0 Prozent auf 12,6 Mio. kWh. Treiber war insbesondere der
Holzwärmeverbund Menzingen, der erweitert wurde
und an den unter anderem die Überbauung Carmel mit
rund 90 Wohneinheiten angeschlossen wurde.
Haushalte entscheiden sich zusehends dafür, alle Telekomdienste über einen Anschluss (Kabel- oder Telefonanschluss) zu beziehen. Die WWZ behaupten sich gut
in diesem Konsolidierungsprozess, was vom starken
Wachstum bei der Festnetztelefonie (+19,8 %), dem traditionellen Kerngeschäft der Mitbewerber, unterstrichen wird. Das Internet via Kabel (+19,0 %) profitierte
von der flächendeckenden Leistungsfähigkeit des Kabelnetzes. Beim Digital-TV boomte trotz des grossen
Free-TV-Angebots von 130 digitalen (HDTV-)Sendern
insbesondere das interaktive Fernsehen (+60,5 %). Der
Trinkwasserabsatz stieg als Folge des Bevölkerungswachstums und der warmen Witterung um 1,3 Prozent
auf 5,39 Millionen Kubikmeter.
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Schlusspunkt
46
SCHLUSSPUNKT
GEWERBE ZAHLT DEN PREIS NICHT
Die Unternehmenssteuerreform ist eine Chance für den Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb. Für den Gewerbeverband der Schweiz – als grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft – ist es
jedoch zentral, dass nicht das Gewerbe, also die kleinen und mittleren Unternehmen, den Preis für Steuerausfälle zahlen sollen. Er begrüsst es deshalb ausdrücklich, dass die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer in der
Vernehmlassung klar abgelehnt und vom Bundesrat nicht mehr vorgeschlagen werden wird. Da ist nur zu hoffen,
dass die Politiker auch entsprechend standfest bleiben.
Nach wie vor drohen dem Gewerbe jedoch gewichtige Nachteile, sollte der Bundesrat an der Anpassung der
Teilbesteuerung der Dividenden festhalten wollen. Der Gewerbeverband ist auch deshalb nicht bereit, dass die
Reform auf dem Buckel der kleinen und mittleren Unternehmen umgesetzt wird.
Positiv bewertet der Gewerbeverband hingegen die Signale der zuständigen Bundesrätin, dass die Kantone mit
Instrumenten wie der Lizenzbox mehr Handlungsspielraum erhalten. Auch der Kanton Zug macht sich dazu ja
seine Gedanken. Dadurch können die Kantone für die betroffenen Unternehmen international akzeptierte Lösungen finden, und dies ist nicht zuletzt wiederum für Zug ganz zentral.
Aber: Die kantonale Steuerhoheit darf durch die Unternehmenssteuerreform nicht tangiert werden. In dieser
Beziehung ist eine Steuerharmonisierung, wie sie von den Linken immer wieder angestrebt wird, klar abzulehnen. Auch dem Vorschlag, Investitionen in Forschung und Innovation von den Steuern abziehen zu können, steht
der Gewerbeverband grundsätzlich positiv gegenüber.
Frederico
Agenda
VORANZEIGEN
Gewerbeverein Ägerital:
Die 179. ordentliche Generalversammlung
findet am Mittwoch, 20. Mai 2015, um
19.30 Uhr im Hotel Restaurant Morgarten,
Morgarten, statt. Ab 19.00 Uhr Apéro, das
Essen findet nach der Generalversammlung statt. Im Anschluss an die GV informiert René Bläuer, Mitglied Gewerbeverband Kanton Zug und Jurymitglied des
Innovationspreises, über Ziel, Bewerbung
und Preis des Innovationspreises.
Gema 2016: Die Gewerbeausstellung
Ägerital findet vom 8. bis 10. April 2016 in
der Maienmatt statt. An der Generalversammlung wird darüber informiert.
Gewerbeverein Hünenberg:
Am Donnerstag, 28. Mai 2015, findet die
24. Generalversammlung im Saal Heinrich
von Hünenberg statt. Um 18.15 Uhr Apéro;
um 19.00 Uhr Beginn der GV, anschliessend
Nachtessen im Gasthof Degen.
Am Donnerstag, 11. Juni 2015, 18 Uhr, Gewerbehöck im Einhornsaal.
Gewerbeverein Risch-Rotkreuz:
Die Gewerbeausstellung findet vom Freitag, 20. November, bis Sonntag, 22. November 2015, im Dorfmattsaal in Rotkreuz statt.
Gewerbeverein Steinhausen:
Am 7. September 2015 findet in der Aula
Feldheim die Berufswahlschau statt.
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und Sekretariat
Layout, Produktion
und Versand
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einen Monat vor Erscheinen.
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an Zuger Haushalte
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