Sprachassistenz-Programm: Deutsche Schweiz

Sprachassistenzprogramm:
Französische Schweiz – Deutschland oder Österreich
Schuljahr 2014/15
PAL
Programme d’assistants de langue - Suisse
SAP
Sprachassistenzprogramm – Schweiz
1. Teilnahmebedingungen
a) Am Programm teilnehmen können Studierende und Studienabgänger:
 der Germanistik
 der französischen Sprache und Literatur oder des Fachbereichs "Französisch als
Fremdsprache" (FLE); gute Deutschkenntnisse erforderlich
 der Erziehungswissenschaften; gute Deutschkenntnisse erforderlich
 der pädagogischen Hochschulen (PH);gute Deutschkenntnisse erforderlich
 der Fachhochschulen (FH); gute Deutschkenntnisse erforderlich
 Studierende der weiteren Studienrichtungen vorzugsweise mit deutscher oder französischer
Sprache / Literatur als Nebenfach oder mit guten Deutschkenntnissen
b) Die Bewerber und Bewerberinnen müssen französischer Muttersprache sein und sich in der Regel
über mindestens zwei Jahre (4 Semester) reguläres Hoch- bzw. Fachhochschulstudium (PH/HEP)
ausweisen. Sie haben die Schulen in der Schweiz mindestens ab der Sekundarstufe I durchlaufen.
c) Es wird ferner Wert auf folgende Fähigkeiten gelegt: breite Allgemeinbildung, klares Ausdrucksvermögen in Französisch und Deutsch, guter Umgang mit Jugendlichen (Unterrichtserfahrung,
Jugendgruppenarbeit).
d) Alter: zwischen 21 und 30 Jahren
2. Einsatz in Deutschland oder Österreich
Die Sprachassistenzpersonen unterrichten französische Sprache (FLE) an Gymnasien, Real- und
Gesamtschulen (Deutschland und Österreich), in Österreich auch an allgemeinbildenden und
berufsbildenden Höheren Schulen sowie vereinzelt an KindergärtnerInnen- und LehrerInnenAusbildungszentren. Das Hauptgewicht der Tätigkeit liegt im mündlichen Unterricht und auf der
Vermittlung landeskundlicher Elemente zur Schweiz.
2.1 Dauer des Einsatzes und angebotene Plätze
Deutschland:
Österreich:
ab Oktober bis 31. Mai (8 Monate)
1. Oktober bis 31. Mai (8 Monate)
ca. 10 Stellen
ca. 2 Stellen
Die Kandidaten und Kandidatinnen haben sich für die gesamte Periode und bei erfolgreicher
Bewerbung (Interview) schriftlich für die Teilnahme am Assistenzprogramm zu verpflichten. Eine
gleichzeitige Bewerbung im Rahmen eines anderen Studien- oder Assistenzprogramms ist im
Anmeldedossier zu vermerken.
In der Regel können alle qualifizierten Bewerber platziert werden. Der Arbeitseinsatz erfolgt an einer
oder allenfalls an zwei Schulen.
2.2 Unterrichtspensum
Das Unterrichtspensum beträgt in der Regel 12 Stunden (12 x 60 Minuten) pro Woche.
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3. Gehalt und Reisekosten
In Deutschland erhalten die Sprachassistenzpersonen ein monatliches "Stipendium" bzw. einen
"Unterhaltszuschuss" von netto € 800 (Angaben für das Schuljahr 2011/2012) plus Aufnahme in eine
Gruppenversicherung (Kranken- Unfall- und Haftpflicht) als Teil des Stipendienvertrags.
In Österreich erhalten die Sprachassistenzpersonen ein monatliches Gehalt von netto € 1056 (nach
Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer; Angaben für das Schuljahr 2011/12).
Die Summe deckt die Lebenskosten für eine Person. Das Programm ist deshalb für (Ehe-)Paare nicht
geeignet. Die Reisekosten gehen zu Lasten der Sprachassistenzperson.
4. Anmeldung
Die elektronischen Anmeldeunterlagen (Beschreibung, Anmeldeformular, Empfehlungsschreiben und
Gesundheitszustand) können unter www.ch-go.ch/programme/sap heruntergeladen werden.
Bewerbungen für Deutschland: 4 Exemplare des Anmeldedossiers (1 Originaldossier und 3 Kopien)
in französischer Sprache und Papierform sind in folgender Reihenfolge zu ordnen und ungebunden
per Post einzusenden:
Bewerbungen für Österreich: 3 Exemplare des Anmeldedossiers (1 Originaldossier und 2 Kopien) in
französischer Sprache und Papierform sind in folgender Reihenfolge zu ordnen und ungebunden per
Post einzusenden:
1. Anmeldeformular mit je einem aktuellen Passbild (keine Fotokopien)
2. Kurzlebenslauf (CV in tabellarischer Darstellung)
3. Persönliche Teilnahmebegründung (vorzugsweise mit dem Computer verfasst)
4. Empfehlungsschreiben eines Professors, Assistenz-Professors, Lehrbeauftragten,
Schuldirektors oder Schulinspektors
5. Gesundheitszustand: Selbsterklärung und Arztzeugnis
6. Kopie des neusten Diploms (Maturazeugnis oder Universitätsabschluss)
Anmeldeschluss: siehe Webseite – SAP im Ausland
Postadresse:
ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit
Frau Edith Funicello
Dornacherstrasse 28 A
Postfach 246
4501 Solothurn
5. Auswahlverfahren
Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen werden zu einem Interview durch ein Expertenteam
eingeladen. Die Interviews finden jeweils im Zeitraum Februar-März statt. Aufgrund des Dossiers und
des Interviews wird entschieden, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin für das Programm
berücksichtigt werden kann. Der Entscheid wird schriftlich bekannt gegeben und ist endgültig.
6. Zusprache der Assistenzstelle
Der definitive Entscheid über die Anstellung und die Platzierung (Region) liegt bei den deutschen bzw.
den österreichischen Behörden. Er wird dem Bewerber in der Regel im Juni mitgeteilt. Die deutschen
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bzw. österreichischen Gastschulen nehmen im Juli mit den Sprachassistenzpersonen direkt Kontakt
auf. Erfolgt bis zum 15. August keine Benachrichtigung, so sind die Kandidaten gebeten, sich bei der
Projektkoordinator-in SAP zu melden. Vor diesem Datum können Anfragen über die Stellenvergebung
nicht beantwortet werden.
7. Vorbereitungs- und Einführungsseminare
Vorbereitungsseminar in der Schweiz: für die selektionierten Sprachassistenzpersonen (alle
Destinationen) findet jeweils Ende Juni ein obligatorisches eintägiges Vorbereitungsseminar statt.
Sprachassistenzpersonen nach Deutschland: Jeweils Ende September oder Anfang Oktober
nehmen die Sprachassistenzpersonen an einem vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD)
organisierten, mehrtägigen Einführungsseminar in Deutschland teil.
Der offizielle Stellenantritt erfolgt anlässlich des Besuchs der Seminarveranstaltung.
Sprachassistenzpersonen nach Österreich: Österreich organisiert Ende jeweils September ein
freiwilliges mehrtägiges Einführungsseminar.
8. Visum
Für die Einreise und die Arbeit in Deutschland bzw. Österreich brauchen Schweizer Sprachassistenzpersonen kein Visum. Hingegen benötigen sie einen über die Assistenzzeit hinaus gültigen
Reisepass.
9. Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr in der Schweiz in der Höhe von CHF 150.- wird mit der definitiven Aufnahme
ins Programm erhoben.
10. Weitere Informationen
Homepages unserer Partnerorganisationen:
Deutschland: Pädagogischer Austauschdienst (PAD) in Bonn:
http://www.kmk-pad.org/programme/ausl-fsa.html
Österreich: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur:
http://www.bmukk.gv.at/europa/lla/bifsa_schul.xml
SAP-Blogger Schuljahr 2013/14 in Wien:
http://www.ch-go.ch/programme/sap/blog/posts
11. Kontaktperson
Edith Funicello
Projektkoordinatorin ch Austausch
ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit
Dornacherstrasse 28A
Postfach 246
4501 Solothurn
[email protected]
Tel. direkt: 032 / 346 18 31
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