Sprachassistenzprogramm: Französische Schweiz – Deutschland oder Österreich Schuljahr 2014/15 PAL Programme d’assistants de langue - Suisse SAP Sprachassistenzprogramm – Schweiz 1. Teilnahmebedingungen a) Am Programm teilnehmen können Studierende und Studienabgänger: der Germanistik der französischen Sprache und Literatur oder des Fachbereichs "Französisch als Fremdsprache" (FLE); gute Deutschkenntnisse erforderlich der Erziehungswissenschaften; gute Deutschkenntnisse erforderlich der pädagogischen Hochschulen (PH);gute Deutschkenntnisse erforderlich der Fachhochschulen (FH); gute Deutschkenntnisse erforderlich Studierende der weiteren Studienrichtungen vorzugsweise mit deutscher oder französischer Sprache / Literatur als Nebenfach oder mit guten Deutschkenntnissen b) Die Bewerber und Bewerberinnen müssen französischer Muttersprache sein und sich in der Regel über mindestens zwei Jahre (4 Semester) reguläres Hoch- bzw. Fachhochschulstudium (PH/HEP) ausweisen. Sie haben die Schulen in der Schweiz mindestens ab der Sekundarstufe I durchlaufen. c) Es wird ferner Wert auf folgende Fähigkeiten gelegt: breite Allgemeinbildung, klares Ausdrucksvermögen in Französisch und Deutsch, guter Umgang mit Jugendlichen (Unterrichtserfahrung, Jugendgruppenarbeit). d) Alter: zwischen 21 und 30 Jahren 2. Einsatz in Deutschland oder Österreich Die Sprachassistenzpersonen unterrichten französische Sprache (FLE) an Gymnasien, Real- und Gesamtschulen (Deutschland und Österreich), in Österreich auch an allgemeinbildenden und berufsbildenden Höheren Schulen sowie vereinzelt an KindergärtnerInnen- und LehrerInnenAusbildungszentren. Das Hauptgewicht der Tätigkeit liegt im mündlichen Unterricht und auf der Vermittlung landeskundlicher Elemente zur Schweiz. 2.1 Dauer des Einsatzes und angebotene Plätze Deutschland: Österreich: ab Oktober bis 31. Mai (8 Monate) 1. Oktober bis 31. Mai (8 Monate) ca. 10 Stellen ca. 2 Stellen Die Kandidaten und Kandidatinnen haben sich für die gesamte Periode und bei erfolgreicher Bewerbung (Interview) schriftlich für die Teilnahme am Assistenzprogramm zu verpflichten. Eine gleichzeitige Bewerbung im Rahmen eines anderen Studien- oder Assistenzprogramms ist im Anmeldedossier zu vermerken. In der Regel können alle qualifizierten Bewerber platziert werden. Der Arbeitseinsatz erfolgt an einer oder allenfalls an zwei Schulen. 2.2 Unterrichtspensum Das Unterrichtspensum beträgt in der Regel 12 Stunden (12 x 60 Minuten) pro Woche. 1/3 3. Gehalt und Reisekosten In Deutschland erhalten die Sprachassistenzpersonen ein monatliches "Stipendium" bzw. einen "Unterhaltszuschuss" von netto € 800 (Angaben für das Schuljahr 2011/2012) plus Aufnahme in eine Gruppenversicherung (Kranken- Unfall- und Haftpflicht) als Teil des Stipendienvertrags. In Österreich erhalten die Sprachassistenzpersonen ein monatliches Gehalt von netto € 1056 (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer; Angaben für das Schuljahr 2011/12). Die Summe deckt die Lebenskosten für eine Person. Das Programm ist deshalb für (Ehe-)Paare nicht geeignet. Die Reisekosten gehen zu Lasten der Sprachassistenzperson. 4. Anmeldung Die elektronischen Anmeldeunterlagen (Beschreibung, Anmeldeformular, Empfehlungsschreiben und Gesundheitszustand) können unter www.ch-go.ch/programme/sap heruntergeladen werden. Bewerbungen für Deutschland: 4 Exemplare des Anmeldedossiers (1 Originaldossier und 3 Kopien) in französischer Sprache und Papierform sind in folgender Reihenfolge zu ordnen und ungebunden per Post einzusenden: Bewerbungen für Österreich: 3 Exemplare des Anmeldedossiers (1 Originaldossier und 2 Kopien) in französischer Sprache und Papierform sind in folgender Reihenfolge zu ordnen und ungebunden per Post einzusenden: 1. Anmeldeformular mit je einem aktuellen Passbild (keine Fotokopien) 2. Kurzlebenslauf (CV in tabellarischer Darstellung) 3. Persönliche Teilnahmebegründung (vorzugsweise mit dem Computer verfasst) 4. Empfehlungsschreiben eines Professors, Assistenz-Professors, Lehrbeauftragten, Schuldirektors oder Schulinspektors 5. Gesundheitszustand: Selbsterklärung und Arztzeugnis 6. Kopie des neusten Diploms (Maturazeugnis oder Universitätsabschluss) Anmeldeschluss: siehe Webseite – SAP im Ausland Postadresse: ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit Frau Edith Funicello Dornacherstrasse 28 A Postfach 246 4501 Solothurn 5. Auswahlverfahren Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen werden zu einem Interview durch ein Expertenteam eingeladen. Die Interviews finden jeweils im Zeitraum Februar-März statt. Aufgrund des Dossiers und des Interviews wird entschieden, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin für das Programm berücksichtigt werden kann. Der Entscheid wird schriftlich bekannt gegeben und ist endgültig. 6. Zusprache der Assistenzstelle Der definitive Entscheid über die Anstellung und die Platzierung (Region) liegt bei den deutschen bzw. den österreichischen Behörden. Er wird dem Bewerber in der Regel im Juni mitgeteilt. Die deutschen 2/3 bzw. österreichischen Gastschulen nehmen im Juli mit den Sprachassistenzpersonen direkt Kontakt auf. Erfolgt bis zum 15. August keine Benachrichtigung, so sind die Kandidaten gebeten, sich bei der Projektkoordinator-in SAP zu melden. Vor diesem Datum können Anfragen über die Stellenvergebung nicht beantwortet werden. 7. Vorbereitungs- und Einführungsseminare Vorbereitungsseminar in der Schweiz: für die selektionierten Sprachassistenzpersonen (alle Destinationen) findet jeweils Ende Juni ein obligatorisches eintägiges Vorbereitungsseminar statt. Sprachassistenzpersonen nach Deutschland: Jeweils Ende September oder Anfang Oktober nehmen die Sprachassistenzpersonen an einem vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) organisierten, mehrtägigen Einführungsseminar in Deutschland teil. Der offizielle Stellenantritt erfolgt anlässlich des Besuchs der Seminarveranstaltung. Sprachassistenzpersonen nach Österreich: Österreich organisiert Ende jeweils September ein freiwilliges mehrtägiges Einführungsseminar. 8. Visum Für die Einreise und die Arbeit in Deutschland bzw. Österreich brauchen Schweizer Sprachassistenzpersonen kein Visum. Hingegen benötigen sie einen über die Assistenzzeit hinaus gültigen Reisepass. 9. Gebühren Die Bearbeitungsgebühr in der Schweiz in der Höhe von CHF 150.- wird mit der definitiven Aufnahme ins Programm erhoben. 10. Weitere Informationen Homepages unserer Partnerorganisationen: Deutschland: Pädagogischer Austauschdienst (PAD) in Bonn: http://www.kmk-pad.org/programme/ausl-fsa.html Österreich: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: http://www.bmukk.gv.at/europa/lla/bifsa_schul.xml SAP-Blogger Schuljahr 2013/14 in Wien: http://www.ch-go.ch/programme/sap/blog/posts 11. Kontaktperson Edith Funicello Projektkoordinatorin ch Austausch ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit Dornacherstrasse 28A Postfach 246 4501 Solothurn [email protected] Tel. direkt: 032 / 346 18 31 3/3
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